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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegendes<br />

Betreuungskonzept für unser „betreubares Wohnen“ beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 17)<br />

Betreubares Wohnen - Vergaberichtlinien<br />

Bgm. Lachmair berichtet<br />

Nachdem die <strong>Gemeinde</strong> das Einweisungsrecht für das neue Gebäude unserer<br />

Senioren haben wird, brauchen wir auch Richtlinien um die Einweisungen möglichst<br />

objektiv vornehmen zu können. Zuständiges Organ soll der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

werden.<br />

Die Vergaberichtlinien müssen vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen - und der<br />

Sozialabteilung vorgelegt werden.<br />

In den letzten zwei Raumordnungsausschusssitzungen haben wir uns damit befasst<br />

und einen Entwurf erarbeitet. Den Fraktionen sind die Entwürfe (siehe Beilage)<br />

ausgehändigt worden.<br />

Die Sozialabteilung hat dazu ihr Einverständnis gegeben und so können wir heute<br />

die Richtlinien beschließen.<br />

Vbgm. Nöbauer berichtet über die Änderungen der Richtlinien. Die Vergabekriterien<br />

bezüglich Einkommensgrenzen wurden herausgenommen.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass die Einkommensgrenzen, wie bereits <strong>im</strong><br />

Entwurf ausgearbeitet, in den Richtlinien vorhanden bleiben sollten.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass be<strong>im</strong> § 8 der <strong>Gemeinde</strong>vorstand weitere fünf Zusatzpunkte<br />

vergeben kann. Da die ÖVP <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand St<strong>im</strong>menmehrheit hat, st<strong>im</strong>mt die<br />

SPÖ zu diesem § 8 sicher nicht zu. Folgende Punkte müssen enthalten sein.<br />

‣ Einkommensgrenzen sollen wie <strong>im</strong> Entwurf vorhanden sein.<br />

‣ Änderung bei § 8: (Vergabe von 5 Zusatzpunkten) Diesbezügliche<br />

Beschlüsse sind einst<strong>im</strong>mig zu fassen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegende<br />

Vergaberichtlinien mit der Änderung <strong>im</strong> § 8 – Vergabe von Zusatzpunkten –<br />

Beschluss muss einst<strong>im</strong>mig sein - für unser „betreubares Wohnen“<br />

beschließen.<br />

GV Mag. Kiesl stellt einen Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat die Vergaberichtlinien<br />

mit dem Zusatz der Einkommensgrenzen (wie <strong>im</strong> Entwurf) <strong>im</strong> § 6 beschließen<br />

soll.<br />

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