GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegendes<br />
Betreuungskonzept für unser „betreubares Wohnen“ beschließen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP 17)<br />
Betreubares Wohnen - Vergaberichtlinien<br />
Bgm. Lachmair berichtet<br />
Nachdem die <strong>Gemeinde</strong> das Einweisungsrecht für das neue Gebäude unserer<br />
Senioren haben wird, brauchen wir auch Richtlinien um die Einweisungen möglichst<br />
objektiv vornehmen zu können. Zuständiges Organ soll der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
werden.<br />
Die Vergaberichtlinien müssen vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen - und der<br />
Sozialabteilung vorgelegt werden.<br />
In den letzten zwei Raumordnungsausschusssitzungen haben wir uns damit befasst<br />
und einen Entwurf erarbeitet. Den Fraktionen sind die Entwürfe (siehe Beilage)<br />
ausgehändigt worden.<br />
Die Sozialabteilung hat dazu ihr Einverständnis gegeben und so können wir heute<br />
die Richtlinien beschließen.<br />
Vbgm. Nöbauer berichtet über die Änderungen der Richtlinien. Die Vergabekriterien<br />
bezüglich Einkommensgrenzen wurden herausgenommen.<br />
GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass die Einkommensgrenzen, wie bereits <strong>im</strong><br />
Entwurf ausgearbeitet, in den Richtlinien vorhanden bleiben sollten.<br />
GV Mag. Kiesl sagt, dass be<strong>im</strong> § 8 der <strong>Gemeinde</strong>vorstand weitere fünf Zusatzpunkte<br />
vergeben kann. Da die ÖVP <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand St<strong>im</strong>menmehrheit hat, st<strong>im</strong>mt die<br />
SPÖ zu diesem § 8 sicher nicht zu. Folgende Punkte müssen enthalten sein.<br />
‣ Einkommensgrenzen sollen wie <strong>im</strong> Entwurf vorhanden sein.<br />
‣ Änderung bei § 8: (Vergabe von 5 Zusatzpunkten) Diesbezügliche<br />
Beschlüsse sind einst<strong>im</strong>mig zu fassen.<br />
Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegende<br />
Vergaberichtlinien mit der Änderung <strong>im</strong> § 8 – Vergabe von Zusatzpunkten –<br />
Beschluss muss einst<strong>im</strong>mig sein - für unser „betreubares Wohnen“<br />
beschließen.<br />
GV Mag. Kiesl stellt einen Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat die Vergaberichtlinien<br />
mit dem Zusatz der Einkommensgrenzen (wie <strong>im</strong> Entwurf) <strong>im</strong> § 6 beschließen<br />
soll.<br />
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