GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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<strong>GR</strong> Haböck sagt, wenn er gewillt ist, dass er Hofkirchner anstellt, dann müsste er auf<br />
die Vereinbarung mit den € 15.000,00 eingehen.<br />
GV Mag. Kiesl sagt, dass eine Vereinbarung da ist, dass man sich absichert wenn<br />
was nicht so laufen sollte. Das mindeste das in der Vereinbarung stehen sollte ist,<br />
dass er alle Arbeiter bei uns anmeldet, die auf dem Grundstück beschäftigt werden.<br />
Nach kurzer Diskussion schlägt GV Mag. Kiesl vor, in der Vereinbarung unter<br />
Absatz 2 (siehe Beilage – Änderungen fettgedruckt) eine Änderung zu machen.<br />
Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegende<br />
Vereinbarung (Version 1) mit der Firma Mitter gegenzeichnen.<br />
GV Mag. Kiesl stellt einen Gegenantrag. Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Version 2<br />
mit den <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat besprochenen Änderungen beschließen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung des Antrages von GV Mag. Kiesl durch Erheben der Hand:<br />
12 JA 3 ÖVP, 8 SPÖ, 1 FPÖ<br />
(<strong>GR</strong> Mader, <strong>GR</strong> Schachner Mario, <strong>GR</strong> Hiesmayr Thomas, <strong>GR</strong> Ing. Haböck)<br />
5 NEIN 5 ÖVP<br />
(Bgm. Lachmair, Vbgm. Nöbauer, GV Resch, <strong>GR</strong> Schachner Karl, <strong>GR</strong> Marhevka)<br />
2 St<strong>im</strong>menthaltung<br />
(<strong>GR</strong> Zehetner, <strong>GR</strong> Ing. Nestler)<br />
Da der Antrag vom <strong>Gemeinde</strong>rat angenommen und beschlossen wurde, erfolgt<br />
keine weitere Abst<strong>im</strong>mung über den Antrag von Vbgm. Nöbauer.<br />
TOP 15) Sondergebietswidmung <strong>im</strong> Bereich der Fa. Mitter –<br />
Änderung des FLWPl. - Beschluss<br />
Bgm. Lachmair berichtet:<br />
Der Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde<br />
bereits in der Sitzung am 16.12.2004 gefasst. Daraufhin wurden die Anrainer, die<br />
betroffene Nachbargemeinde und die Landesbehörden damit befasst.<br />
Die Firma Mitter hat angesucht, es mögen die Waldparzellen, 531/3 (Teil), 532/2<br />
(Teil) und 533 in Betriebsbaugebiet gewidmet werden. Hinsichtlich der Rodung der<br />
Forstflächen wurde Mitter aufgetragen als Ersatzfläche die doppelte Fläche<br />
anderswo aufzuforsten.<br />
Das weitaus größere Problem stellte aber die Widmung selbst dar: Mitter verfügt<br />
weder über eine ordentliche Abwasserbeseitigungsanlage noch über eine bewilligte<br />
Trinkwasserversorgungsanlage.<br />
Lt. Mitteilung der Baurechtsabteilung kann kein Gebiet als Betriebsbaugebiet<br />
ausgewiesen werden, das nicht über eine geordnete Trinkwasserver- und<br />
Abwasserentsorgung verfügt. Begründet wird das damit, dass auf einem Standort mit<br />
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