GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
TOP 13) Auflassung des BBPl. „Lanzenberg“ -<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Bgm. Lachmair berichtet:<br />
Der Teilbebauungsplan Nr. 5 „Mader Gründe“ - wie er in Wirklichkeit bezeichnet wird<br />
- ist aus dem Jahre 1974. Somit ist er seit mehr als 30 Jahren rechtswirksam!<br />
Inzwischen haben sich einige gesetzliche Grundlagen (Planzeichenverordnung,<br />
inhaltliche Festlegungen usw.) geändert. Nachdem bis auf wenige Einzelparzellen<br />
alle Grundstücke bebaut sind, kann der Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben<br />
werden. Die Anregung stammt von Ortsplaner Lueger.<br />
Nach Aufhebung würde wieder die Oö. Bauordnung gelten.<br />
Sollte ein Bauwerber völlig anders bauen wollen und würde durch das Bauvorhaben<br />
ein Widerspruch zum Bestand entstehen, könnte die <strong>Gemeinde</strong> kurzerhand ein<br />
„Neuplanungsgebiet“ verordnen und auf das Bauvorhaben Einfluss nehmen.<br />
Wenn heute der Grundsatzbeschluss für die Aufhebung gefasst wird, wird damit<br />
offiziell das Verfahren eröffnet. Den betroffenen Grundbesitzern und den Abteilungen<br />
des Landes würde dann wiederum die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme<br />
gegeben und in einer der nächsten Sitzungen beschäftigen wir uns wieder mit der<br />
Thematik.<br />
Bgm. Lachmair sagt, dass uns unser Ortsplaner Herr DI Lueger empfohlen hat, den<br />
Bebauungsplan aufzuheben.<br />
GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass dieser Punkt <strong>im</strong> Bauausschuss behandelt<br />
wurde. Da vier Parzellen nicht bebaut sind, wäre es hier wirklich empfehlenswert den<br />
Bebauungsplan aufzuheben. Da dies nur ein Grundsatzbeschluss ist, haben auch<br />
hier die Anrainer die Möglichkeit Stellungnahmen zu nehmen.<br />
<strong>GR</strong> Ing. Haböck fragt, warum man den Bebauungsplan dort beschlossen hat und<br />
jetzt wieder aufhebt!? Weiters stellt er die Frage welche Bauordnung dort gilt.<br />
Bgm. Lachmair sagt, dass dieser Bebauungsplan ca. 31 Jahre alt ist und dieser<br />
sehr veraltet ist. Wenn ein Bebauungsplan aufgelassen wird, gilt dort die Oö.<br />
Bauordnung.<br />
<strong>GR</strong> Mader sagt, dass die Auflassung des Bebauungsplanes auch wegen der<br />
Wohnbauförderung wichtig wäre. Bei dem jetzigen Bebauungsplan würde man keine<br />
Wohnbauförderung beziehen bzw. nicht in die Wohnbauförderung NEU fallen.<br />
Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den<br />
Grundsatzbeschluss fassen, den Bebauungsplan Nr. 5 „Mader Gründe“<br />
ersatzlos aufzuheben.<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: 18 JA (ÖVP, SPÖ)<br />
1 St<strong>im</strong>menthaltung (FPÖ)<br />
11