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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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TOP 13) Auflassung des BBPl. „Lanzenberg“ -<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Der Teilbebauungsplan Nr. 5 „Mader Gründe“ - wie er in Wirklichkeit bezeichnet wird<br />

- ist aus dem Jahre 1974. Somit ist er seit mehr als 30 Jahren rechtswirksam!<br />

Inzwischen haben sich einige gesetzliche Grundlagen (Planzeichenverordnung,<br />

inhaltliche Festlegungen usw.) geändert. Nachdem bis auf wenige Einzelparzellen<br />

alle Grundstücke bebaut sind, kann der Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben<br />

werden. Die Anregung stammt von Ortsplaner Lueger.<br />

Nach Aufhebung würde wieder die Oö. Bauordnung gelten.<br />

Sollte ein Bauwerber völlig anders bauen wollen und würde durch das Bauvorhaben<br />

ein Widerspruch zum Bestand entstehen, könnte die <strong>Gemeinde</strong> kurzerhand ein<br />

„Neuplanungsgebiet“ verordnen und auf das Bauvorhaben Einfluss nehmen.<br />

Wenn heute der Grundsatzbeschluss für die Aufhebung gefasst wird, wird damit<br />

offiziell das Verfahren eröffnet. Den betroffenen Grundbesitzern und den Abteilungen<br />

des Landes würde dann wiederum die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme<br />

gegeben und in einer der nächsten Sitzungen beschäftigen wir uns wieder mit der<br />

Thematik.<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass uns unser Ortsplaner Herr DI Lueger empfohlen hat, den<br />

Bebauungsplan aufzuheben.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass dieser Punkt <strong>im</strong> Bauausschuss behandelt<br />

wurde. Da vier Parzellen nicht bebaut sind, wäre es hier wirklich empfehlenswert den<br />

Bebauungsplan aufzuheben. Da dies nur ein Grundsatzbeschluss ist, haben auch<br />

hier die Anrainer die Möglichkeit Stellungnahmen zu nehmen.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Haböck fragt, warum man den Bebauungsplan dort beschlossen hat und<br />

jetzt wieder aufhebt!? Weiters stellt er die Frage welche Bauordnung dort gilt.<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass dieser Bebauungsplan ca. 31 Jahre alt ist und dieser<br />

sehr veraltet ist. Wenn ein Bebauungsplan aufgelassen wird, gilt dort die Oö.<br />

Bauordnung.<br />

<strong>GR</strong> Mader sagt, dass die Auflassung des Bebauungsplanes auch wegen der<br />

Wohnbauförderung wichtig wäre. Bei dem jetzigen Bebauungsplan würde man keine<br />

Wohnbauförderung beziehen bzw. nicht in die Wohnbauförderung NEU fallen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den<br />

Grundsatzbeschluss fassen, den Bebauungsplan Nr. 5 „Mader Gründe“<br />

ersatzlos aufzuheben.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: 18 JA (ÖVP, SPÖ)<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (FPÖ)<br />

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