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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Lfd. Nr. 10 - 2005/3<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

am 23. Juni 2005<br />

Tagungsort: Sitzungsz<strong>im</strong>mer des <strong>Gemeinde</strong>amtes<br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Lachmair Johann als Vorsitzender(ÖVP)<br />

2. Vizebürgermeister Nöbauer Alois (ÖVP)<br />

3. <strong>Gemeinde</strong>vorstand Ganglbauer-Buchner Ra<strong>im</strong>und (SPÖ)<br />

4. <strong>Gemeinde</strong>vorstand Mag. Kiesl Franz (SPÖ)<br />

5. <strong>Gemeinde</strong>vorstand Resch Isolde (ÖVP)<br />

6. <strong>Gemeinde</strong>rat Schachner Karl (ÖVP)<br />

7. <strong>Gemeinde</strong>rat Zehetner Karin (ÖVP)<br />

8. <strong>Gemeinde</strong>rat Ing. Nestler Thomas (ÖVP)<br />

9. <strong>Gemeinde</strong>rat Schachner Mario (ÖVP)<br />

10. <strong>Gemeinde</strong>rat Brauer Friedrich (SPÖ)<br />

11. <strong>Gemeinde</strong>rat Luckeneder Gerhard (SPÖ)<br />

12. <strong>Gemeinde</strong>rat Altenhofer Wolfgang (SPÖ)<br />

13. <strong>Gemeinde</strong>rat Altenhofer Brigitta (SPÖ)<br />

14. <strong>Gemeinde</strong>rat Ganglbauer-Buchner Gisela (SPÖ)<br />

15. <strong>Gemeinde</strong>rat Ing. Haböck (FPÖ)<br />

Ersatzmitglieder<br />

Mader Johannes (ÖVP) für Hintringer Walter<br />

Hiesmayr Thomas (ÖVP) für Leutgeb Maria<br />

Marhevka Renate (ÖVP) für Hiesmayr Wolfgang<br />

Bruckner Christian (SPÖ) für Vollert Erich<br />

Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes:<br />

Schriftführer:<br />

Es fehlen<br />

Entschuldigt:<br />

AL Schwödiauer Josef<br />

VB Klinglmair Markus<br />

Hintringer Walter<br />

Leutgeb Maria<br />

Hiesmayr Wolfgang<br />

Vollert Erich<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.35 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung zugestellt wurde;<br />

1


die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 28. April 2005 bis zur<br />

heutigen Sitzung während der Amtsstunden <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />

aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen<br />

diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />

eingebracht werden können.<br />

Tagesordnungspunkte<br />

Bgm. Lachmair gibt bekannt, dass vor Behandlung der Tagesordnung uns Herr<br />

DI. Auinger die Ergebnisse des Kommunalaudits zur Kenntnis bringt.<br />

1) Befragung des <strong>Gemeinde</strong>rates durch Bürger <strong>Hofkirchen</strong>s<br />

2) Bericht des Bürgermeisters<br />

3) Überweisung der Ertragsanteile – Vorabzug des Rettungsbeitrages<br />

4) BA 03 Finanzierungsplan<br />

5) BA 03 – Darlehensvergabe<br />

6) BA 03 – Vergabe des Auftrages an Baufirma<br />

7) Einzeländerung des FLWPL. Nr. II, Änderung Nr. 12 „Voglsamsiedlung“ -<br />

Beschlusssfassung<br />

8) Änderung des BBPl. Nr. 16 „Voglsam“ Nr. I (betreubares Wohnen) –<br />

Beschlussfassung<br />

9) Vereinbarung mit Riedl hinsichtlich Baulandwidmung<br />

10) Einzeländerung des Flächenwidmungsplanes Nr. II, 11 „Stolzgraben“ –<br />

Grundsatzbeschluss<br />

11) Erlassung des BBPl. Nr. 18 „Stolzgraben“ – Grundsatzbeschluss<br />

12) Ankauf eines GIS-Programmes für die digitale Bearbeitung von FLWPl und<br />

BBPl.<br />

13) Auflassung des BBPl. „Lanzenberg“ - Grundsatzbeschluss<br />

14) Vereinbarung mit der Fa. Mitter hinsichtlich Betriebsansiedlung<br />

15) Sondergebietswidmung <strong>im</strong> Bereich der Fa. Mitter – Änderung des FLWPl. –<br />

Beschluss<br />

16) Betreubares Wohnen – Betreuungskonzept<br />

17) Betreubares Wohnen – Vergaberichtlinien<br />

18) Bau des Hortes - Finanzierungsplan<br />

19) Anschaffung von Möbel für den Hort und die Volksschule - Auftragsvergabe<br />

20) Allfälliges<br />

Behandlung der Tagesordnung, Beratungsverlauf, Beschlüsse<br />

Vor Beginn der Tagesordnung setzt Bgm. Lachmair den Tagesordnungspunkt 12 ab.<br />

2


Mag. Thomas Kriegner und Frau DI Birgit Eigner tragen vor Beginn der<br />

Tagesordnung (siehe Beilage) die Ergebnisse der Erhebung des CommunalAudits<br />

in Form einer Präsentation vor.<br />

TOP 1)<br />

<strong>Hofkirchen</strong><br />

Befragung des <strong>Gemeinde</strong>rates durch Bürger von<br />

Bgm. Lachmair befragt die anwesenden Bürger ob irgendwelche Fragen an den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat gestellt werden.<br />

16 Bewohner der Mayrfeldsiedlung sind anwesend, um dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

mitzuteilen, dass Sie mit der jetzt geplanten Verkehrsaufschließung zur neuen<br />

Wohnsiedlung „Stolzgraben“ nicht zufrieden sind.<br />

Die Bewohner der Siedlung ersuchen den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass man über weitere<br />

Lösungsvorschläge sprechen sollte, und der <strong>Gemeinde</strong>rat erst dann den<br />

Grundsatzbeschluss beschließen sollte, wenn ein konkreter Lösungsvorschlag<br />

vorliegt.<br />

Es erfolgt eine rege Diskussion, wobei die Bürger und die Fraktionen Ihre<br />

Standpunkte mitteilen.<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass die <strong>Gemeinde</strong> bzw. der <strong>Gemeinde</strong>rat sich <strong>im</strong>mer um das<br />

Wohl des Bürgers gekümmert hat und auch in diesem Anliegen eingehend prüfen<br />

wird, dass man zu einer gemeinsamen guten Lösung kommt. Darum erging an alle<br />

Bewohner der Mayrfeldsiedlung eine Einladung, wo sie am Freitag, den 24. Juni ab<br />

9 Uhr Herrn Ortsplaner DI Lueger Fragen bezüglich Verkehrsaufschließung stellen<br />

können.<br />

TOP 2) Bericht des Bürgermeisters<br />

Bgm. Lachmair bringt Folgendes zur Kenntnis:<br />

• Schreiben von LR Dr. Hermann Kepplinger vom 6. Juni 2005 betreffend<br />

Baubeginn und Landesförderung für „Betreubares Wohnen“ (Beilage).<br />

• Schreiben vom Land Oberösterreich vom 30. Mai 2005 betreffend<br />

Ortswasserversorgungsanlage (Beilage).<br />

• Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Siegfried Sieghartsleitner vom 17.05.2005<br />

betreffend Besitzstörung Karl Resch - Fa. Zehetner (Beilage).<br />

• Schreiben vom Land Oberösterreich vom 18. Mai 2005 betreffend Erweiterung<br />

der Straßenbeleuchtung mittels Contracting (Beilage).<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

3


TOP 3) Überweisung der Ertragsanteile – Vorabzug des<br />

Rettungsbeitrages<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist ein Schreiben (Beilage) gekommen,<br />

wo ersucht wird, den Rettungsbeitrag von den Ertragsanteilen abziehen zu können<br />

(14.4.2005, Zl. Gem20-9-2005-Bd/Hab).<br />

Bisher wurden die Ertragsanteile brutto an die <strong>Gemeinde</strong> überwiesen. Der<br />

Rettungsbeitrag wurde der <strong>Gemeinde</strong> vorgeschrieben und von der <strong>Gemeinde</strong><br />

bezahlt.<br />

Angeblich sind wir der letzte Bezirk wo der Rettungsbeitrag nicht vorab von den<br />

Ertragsanteilen abgezogen wird.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Lachmair stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge dem Ersuchen der<br />

BH. Linz-Land entsprechen und sich mit dem Abzug des Rettungsbeitrages<br />

von den Ertragsanteilen einverstanden erklären.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 4) BA 03 Finanzierungsplan<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Die Gesamtkosten des BA 03 wurden mit € 800.000,-- errechnet. Mit dem<br />

Sachbearbeiter der Abt. Siedlungswasserbau wurde ein Finanzierungsplan erstellt.<br />

Erhielten wir be<strong>im</strong> BA 01 noch 39% Bundesförderung, be<strong>im</strong> BA 02 noch 28%,<br />

erhalten wir be<strong>im</strong> BA 03 nur noch rd. 18%!<br />

Der Finanzierungsplan sieht wie folgt aus:<br />

Bezeichnung der Finanzierungsmittel € %<br />

Anschlussgebühren 314.400,-- 39,3<br />

Eigenmittel der <strong>Gemeinde</strong> 80.000,-- 10,0<br />

Landesförderung 40.000,-- 5<br />

Darlehen ÖKK gefördert 365.600,-- 45,7<br />

Gesamtbeträge 800.000,-- 100,0<br />

Der Finanzierungsplan ist nicht mehr aufsichtsbehördlich genehmigungspflichtig!<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Lachmair stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegenden<br />

Finanzierungsplan beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

4


TOP 5) BA 03 – Darlehensvergabe<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Für den Kanalbau BA 03 wird ein Darlehen in Höhe von rd. € 365.600,-- benötigt (Bei<br />

der Ausschreibung des Darlehens haben wir noch angenommen, dass wir ein<br />

Darlehen in Höhe € 460.000,-- benötigen).<br />

Es wurden 3 Banken zur Anbotsabgabe eingeladen (VKB. Niederneukirchen,<br />

Sparkasse St. Florian und die Raika Wolfern).<br />

Die Anbotöffnung war am 30.5.<br />

Zwei Angebote wurden abgegeben. Die VKB NNK. und die Raika Wolfern.<br />

In der Ausschreibung war eine Bindung an den Euribor vorgegeben. Die Raika hat<br />

einen Aufschlag von 0,125 % angeboten und Spesen von € 12,-- halbjährlich. Die<br />

VKB. bietet einen Aufschlag von 0,25% ohne zus. Spesen an.<br />

Das Darlehen kostet auf die gesamte Laufzeit gesehen bei der<br />

VKB NNK. € 191.940,13<br />

Raika Wolfern € 181.966,76<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Lachmair stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auftrag für das<br />

Darlehen des BA 03 an den Billigstbieter, das ist die Raiffeisenbank Wolfern lt.<br />

ihrem Angebot vom 19.5.2005 erteilen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 6) BA 03 – Vergabe des Auftrages an Baufirma<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Die Baumeisterarbeiter des BA 03 wurden vom Büro Spirk & Partner<br />

ausgeschrieben. Am 7. Juni war die Anbotöffnung. Die Firma C. Peters, Linz ist mit<br />

einer Anbotsumme von € 419.632,35 Billigstbieter.<br />

Bei der vertieften Anbotprüfung wurde kein Fehler festgestellt und laut<br />

Vergabevorschlag des Büros Spirk & Partner wird uns empfohlen, den Auftrag an die<br />

Fa. C. Peters zu vergeben.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass die Angebote von Ziviltechniker Spirk & Partner<br />

geprüft wurden und man hier nur zust<strong>im</strong>men kann.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

5


Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auftrag für die<br />

Baumeisterarbeiten des BA 03 lt. Vergabevorschlag des Büros Spirk & Partner<br />

an die Firma C. Peters, Linz mit einer Anbotsumme von € 419.632,35<br />

vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung der Oö. Landesregierung erteilen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 7) Einzeländerung des FLWPL. Nr. II, Änderung Nr. 12<br />

„Voglsamsiedlung“ - Beschlussfassung<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Als wir mit dem Ortsplaner ein geeignetes Grundstück für das „betreubare Wohnen“<br />

suchten, und in der sog. Voglsamsiedlung fündig wurden, machte uns der Ortsplaner<br />

auf einen kleinen Widmungsfehler aufmerksam: Die Widmungsgrenze „Dorfgebiet“<br />

zu „Wohngebiet“ geht inmitten von Bauparzellen durch. Nördlich der<br />

Voglsamsiedlung befindet sich die sog. Mayrfeldsiedlung welche als Wohngebiet<br />

gewidmet ist. Östlich der Voglsamsiedlung befinden sich der KG, die VS. und das<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt. Land- und forstwirtschaftliche Gebäude bestehen <strong>im</strong> Planungsraum<br />

nicht. Dadurch sind die Voraussetzungen der Widmung als „Dorfgebiet“ nicht<br />

gegeben. Es wurde uns vom Ortsplaner empfohlen, anhand einer Einzelumwidmung<br />

das gesamte Gebiet das vom BBPl. Nr. 16 „Voglsam“ erfasst ist, als „Wohngebiet“<br />

auszuweisen.<br />

Für dieses Einzeländerungsverfahren wurde in der Sitzung am 16.12.2004 der<br />

Grundsatzbeschluss gefasst. In der Folge wurde die Änderungsabsicht kund<br />

gemacht und die Bevölkerung zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen.<br />

Es liegt nur eine Stellungnahme vor, die sich gegen die beabsichtigte Änderung<br />

ausspricht: Dr. Erich Kaltenbrunner hat namens der Anrainer Ing. Manfred und<br />

Martina Kroiss, Mayrfeld 6 eine mehrseitige Stellungnahme eingebracht. Der<br />

Raumordnungsausschuss und auch der Ortsplaner wurden mit der Einwendung<br />

konfrontiert und wir haben uns ausführlich damit befasst. In seiner Stellungnahme<br />

widerlegt Ortsplaner Lueger die Behauptungen von Dr. Kaltenbrunner und können<br />

die befürchteten negativen Einflüsse auf die dortigen Bewohner bzw. Anrainer nicht<br />

nachvollzogen werden.<br />

Den Fraktionen ist die Stellungnahme von Dr. Kaltenbrunner zur Kenntnis gebracht<br />

worden.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass er dem Beschluss nur zust<strong>im</strong>men kann, da das<br />

Betreute Wohnen eine Bereicherung für <strong>Hofkirchen</strong> ist.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt daher den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. II, Änderung Nr. 12 in vorliegender Form<br />

beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

6


TOP 8)<br />

Wohnen)<br />

Änderung des BBPl. Nr. 16 „Voglsam“ Nr. 1 (betreubares<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Als Standort für unser „betreubares Wohnens“ wurden zwei Parzellen von Voglsam<br />

Franz ausgewählt. Nachdem der Bebauungsplan aber ua. zwei Einzelbebauungen<br />

vorsieht, und eine zweigeschossige Bebauung nicht zulässt, muss der<br />

Bebauungsplan geändert werden. In der Sitzung am 16.12.2004 wurde dafür der<br />

Grundsatzbeschluss gefasst.<br />

Die Änderung wurde kund gemacht und die Betroffenen eingeladen, sich zur<br />

beabsichtigten Änderung zu äußern. Als einzige negative Stellungnahme hat Herr Dr.<br />

Kaltenbrunner namens der Anrainer Ing. Manfred und Martina Kroiss ein<br />

mehrseitiges Schreiben eingereicht. Der Raumordnungsausschuss und auch der<br />

Ortsplaner wurden damit befasst und wie be<strong>im</strong> vorigen Tagesordnungspunkt wurde<br />

festgestellt, dass die Familie Kroiss durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht<br />

wesentlich negativ beeinträchtigt wird und die Änderung den Planungszielen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> (ÖEK) entspricht. Den Fraktionen wurde eine Kopie des Schreibens<br />

übermittelt. Die Behauptungen von Dr. Kaltenbrunner sind weder fachlich - noch<br />

sachlich nachvollziehbar.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Lachmair stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 16 – „Voglsam“, Änderung Nr. 1 lt. vorliegendem<br />

Änderungsplan beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 9)<br />

Vereinbarung mit Riedl hinsichtlich Baulandwidmung<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Zwischen dem Stolzgraben und der Mayrfeldsiedlung befindet sich ein Grundstück<br />

(Parz. 113/1) mit einer Fläche von rd. 28.611 m². Davon sind bereits ca. 10.000 m²<br />

als Bauland gewidmet; ca. 18.611 m² sollen nun noch zusätzlich als Bauland<br />

ausgewiesen werden. Die Nettobaufläche beträgt rd. 25.873m². Besitzer der<br />

Parzelle ist der Landwirt Wilhelm Riedl.<br />

Riedl möchte die Parzelle umgehend vermarkten und bebauen. Die <strong>Gemeinde</strong>, die<br />

für die Aufschließung des Grundstückes zuständig ist, kann nicht in so kurzer Zeit die<br />

nötige Infrastruktur schaffen. Daher verpflichtet sich Riedl, freiwillig der <strong>Gemeinde</strong><br />

entgegen zu kommen, um das Ziel einer möglichst raschen Vermarktung und<br />

Bebauung zu erreichen.<br />

In der letzten GV-Sitzung wurde ein Vereinbarungsentwurf besprochen. Riedl hat<br />

seinerseits bereits seine Zust<strong>im</strong>mung erteilt und die Vereinbarung unterzeichnet.<br />

7


Ich denke, dass es sich hier um eine faire Vereinbarung handelt, wo nicht nur der<br />

Umwidmungswerber verdient und die <strong>Gemeinde</strong> die Aufschließungskosten zu tragen<br />

hat, sondern wo auch die <strong>Gemeinde</strong> für Häuslbauer oder Wohnungssuchende<br />

kostendeckend Bauland schafft.<br />

Die Vereinbarung (siehe Beilage) unterliegt nicht der Genehmigungspflicht der<br />

Aufsichtsbehörde.<br />

<strong>GR</strong> Mader bedankt sich bei Bgm. Lachmair und Al. Schwödiauer für die gute<br />

Ausarbeitung des Vertrages.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Bgm. Lachmair stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegende<br />

Vereinbarung mit dem Landwirt Riedl zur Kenntnis nehmen und<br />

gegenzeichnen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 10) Einzeländerung des Flächenwidmungsplanes Nr. II, 11<br />

„Stolzgraben“ - Grundsatzbeschluss<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Wie <strong>im</strong> vorigen Tagesordnungspunkt berichtet, ist <strong>im</strong> Anschluss an die<br />

Mayrfeldsiedlung noch eine Fläche von rd. 10.000 m² als Bauland gewidmet. Damit<br />

die gesamte Fläche bis zum Stolzgraben (Bereich Lebenshilfe) bebaut werden kann,<br />

müssen also noch die restl. ca. 18.000m² der Parzelle Nr. 113/1 als Bauland<br />

ausgewiesen werden.<br />

Im ÖEK ist die Erweiterung des Siedlungsgebietes bereits vorgesehen. In der<br />

Stellungnahme des Ortsplaners werden keine Bedenken geäußert.<br />

Heute soll einmal der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Daraufhin werden die<br />

Anrainer und die Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung mit der Thematik<br />

befasst und zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen.<br />

Voraussichtlich in der Dezembersitzung wird das Verfahren dann soweit durch sein,<br />

dass wir den endgültigen Beschluss fassen können.<br />

Vbgm. Nöbauer sagt, dass man über die Einzeländerung bezüglich des<br />

Flächenwidmungsplanes Nr. II, 11 „Stolzgraben“ <strong>im</strong> Ausschuss sehr ausführlich<br />

diskutiert hat und sich grundsätzlich einig war.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass er darauf hinweisen will, dass dies nur ein<br />

Grundsatzbeschluss ist und auf die Einwendungen der Bewohner der<br />

Mayrfeldsiedlung eingegangen werden muss. Wenn auf die Einwendungen<br />

eingegangen wird, kann man den Grundsatzbeschluss beschließen.<br />

8


Bgm. Lachmair sagt, dass auf die Wünsche der Bürger von <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong>mer<br />

eingegangen wurde und die bestmöglichste Lösung angestrebt wurde. Natürlich wird<br />

das auch bei diesem Wunsch der Bewohner der Mayrfeldsiedlung der Fall sein und<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat, <strong>Gemeinde</strong>vorstand bzw. die Ausschüsse müssen sich hier noch<br />

mal genau die Problematik überlegen und Lösungsvorschläge erarbeiten.<br />

GV Resch möchte anmerken, dass man dieses Projekt nicht nur für Auswärtige<br />

macht, sondern für die Jugend bzw. Bürger von <strong>Hofkirchen</strong>. Man kann nicht <strong>im</strong>mer<br />

eine gewisse Bevölkerung bevorzugen, denn dieses Projekt wird auch für<br />

Hofkirchner und Hofkirchnerinnen gemacht bzw. bebaut.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass er ja nicht dieses Projekt bzw. eine Erweiterung in Frage<br />

stellt, sondern nur die Straße die sich durch die Siedlung entlang ziehen würde und<br />

diese mit den Wohnungen verbinden würde. Hier sollte man sich noch einmal eine<br />

bessere Lösung für die Bewohner des Mayrfelds überlegen.<br />

Nach längerer Diskussion weist Bgm. Lachmair den <strong>Gemeinde</strong>rat hin, dass<br />

Aussagen bzw. Meinungen und Vorschläge von diversen Ausschüssen nicht <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat ausgesprochen werden dürfen. Schon gar nicht dürfen Namen genannt<br />

werden. Im Ausschuss wird über vieles diskutiert und beraten, dies hat aber hier <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat nichts zu tun.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den<br />

Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. II,<br />

Änderung Nr. 11 „Stolzgraben“ fassen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 11) Erlassung des BBPl. Nr. 18 „Stolzgraben“ -<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Die Parzelle Nr. 113/1, die derzeit als Feld genutzt wird, soll bebaut werden. Mit<br />

vorigem Beschluss wird der Flächenwidmungsplan geändert, der die rechtliche Basis<br />

für die Bebaubarkeit bildet. Für eine möglichst geordnete Bebauung ist die Erlassung<br />

eines Bebauungsplanes sinnvoll.<br />

Wir haben uns <strong>im</strong> Raumordnungsausschuss und mit dem Ortsplaner sehr ausführlich<br />

beraten. Auch hat es bereits Gespräche mit einem Bauträger gegeben.<br />

Nachdem von Mitgliedern des ROA <strong>im</strong> Vorfeld die Bewohner der angrenzenden<br />

Mayrfeldsiedlung in die Diskussion eingebunden wurden, haben wir auch schon auf<br />

deren Bedenken eingehen können. Insbesondere wurden verkehrsberuhigende<br />

Maßnahmen vorgesehen und ein Durchfahrtsverbot zur sogenannten<br />

Voglsamsiedlung in den BBPl. aufgenommen.<br />

9


In einem Gespräch mit Anrainern wurde auch noch vom Bgm. zugesichert, dass<br />

während der Bauphase und insbesondere während des Baues der (ersten)<br />

Wohnblöcke die Verbindungsstraße in die Mayrfeldsiedlung nicht gebaut wird bzw.<br />

für Baufahrzeuge nicht befahrbar gemacht wird.<br />

Von den Anrainern wurde <strong>im</strong> Vorfeld schon eine Unterschriftenliste vorgelegt<br />

(siehe Beilage), wo die Bewohner ein Gespräch mit dem Ortsplaner und dem<br />

Bürgermeister wünschen. Wir nehmen die Bedenken sehr ernst und haben<br />

unabhängig von der Unterschriftenliste zuvor schon einen Termin mit dem Ortsplaner<br />

vereinbart. Sollten sinnvolle Lösungsvorschläge kommen, sind wir natürlich gerne<br />

bereit, diese aufzugreifen.<br />

Heute soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Verfahren offiziell<br />

eingeleitet werden kann. Dieser Beschluss sagt noch nicht aus, wie der<br />

Bebauungsplan in einer der nächsten Sitzungen letztendlich beschlossen wird.<br />

Vbgm. Nöbauer sagt, dass dieser Punkt <strong>im</strong> Ausschuss bereits ausführlich diskutiert<br />

wurde und man sofort zur Abst<strong>im</strong>mung schreiten kann.<br />

<strong>GR</strong> Altenhofer fragt, wo bei diesem Plan die Parkplätze eingezeichnet sind?<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass diesen Plan alle Fraktionen zeitgerecht erhalten haben.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Nestler sagt, dass aufgrund seiner beruflichen Erfahrung mitteilen kann,<br />

dass dies nur der Beginn eines Verfahrens ist. Ein Verfahren bedeutet<br />

Verhandlungen zu führen und auf Meinungen die eingebracht wurden einzugehen.<br />

<strong>GR</strong> Haböck sagt, dass wenn noch kurzfristige Änderungen gemacht werden und<br />

man sich nicht einig ist, sollte man diesen Punkt nicht in die Tagesordnung<br />

aufnehmen, sondern erst dann beschließen, wenn dem <strong>Gemeinde</strong>rat alles klar ist.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den<br />

Grundsatzbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18, „Stolzgraben“ fassen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

14 JA 10 ÖVP (alle), 4 SPÖ (GV Mag. Kiesl,<br />

GV Ganglbauer-Buchner Ra<strong>im</strong>und, <strong>GR</strong> Luckeneder.<br />

<strong>GR</strong> Bruckner Christian)<br />

3 NEIN 3 SPÖ (<strong>GR</strong> Brauer, <strong>GR</strong> Altenhofer Wolfgang,<br />

<strong>GR</strong> Altenhofer Brigitte)<br />

2 St<strong>im</strong>menthaltungen 1 SPÖ, 1 FPÖ (<strong>GR</strong> Ganglbauer-Buchner Gisela,<br />

<strong>GR</strong> Ing. Haböck)<br />

TOP 12) Ankauf eines GIS-Programmes für die digitale<br />

Bearbeitung von FLWPl und BBPl.<br />

Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

10


TOP 13) Auflassung des BBPl. „Lanzenberg“ -<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Der Teilbebauungsplan Nr. 5 „Mader Gründe“ - wie er in Wirklichkeit bezeichnet wird<br />

- ist aus dem Jahre 1974. Somit ist er seit mehr als 30 Jahren rechtswirksam!<br />

Inzwischen haben sich einige gesetzliche Grundlagen (Planzeichenverordnung,<br />

inhaltliche Festlegungen usw.) geändert. Nachdem bis auf wenige Einzelparzellen<br />

alle Grundstücke bebaut sind, kann der Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben<br />

werden. Die Anregung stammt von Ortsplaner Lueger.<br />

Nach Aufhebung würde wieder die Oö. Bauordnung gelten.<br />

Sollte ein Bauwerber völlig anders bauen wollen und würde durch das Bauvorhaben<br />

ein Widerspruch zum Bestand entstehen, könnte die <strong>Gemeinde</strong> kurzerhand ein<br />

„Neuplanungsgebiet“ verordnen und auf das Bauvorhaben Einfluss nehmen.<br />

Wenn heute der Grundsatzbeschluss für die Aufhebung gefasst wird, wird damit<br />

offiziell das Verfahren eröffnet. Den betroffenen Grundbesitzern und den Abteilungen<br />

des Landes würde dann wiederum die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme<br />

gegeben und in einer der nächsten Sitzungen beschäftigen wir uns wieder mit der<br />

Thematik.<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass uns unser Ortsplaner Herr DI Lueger empfohlen hat, den<br />

Bebauungsplan aufzuheben.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass dieser Punkt <strong>im</strong> Bauausschuss behandelt<br />

wurde. Da vier Parzellen nicht bebaut sind, wäre es hier wirklich empfehlenswert den<br />

Bebauungsplan aufzuheben. Da dies nur ein Grundsatzbeschluss ist, haben auch<br />

hier die Anrainer die Möglichkeit Stellungnahmen zu nehmen.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Haböck fragt, warum man den Bebauungsplan dort beschlossen hat und<br />

jetzt wieder aufhebt!? Weiters stellt er die Frage welche Bauordnung dort gilt.<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass dieser Bebauungsplan ca. 31 Jahre alt ist und dieser<br />

sehr veraltet ist. Wenn ein Bebauungsplan aufgelassen wird, gilt dort die Oö.<br />

Bauordnung.<br />

<strong>GR</strong> Mader sagt, dass die Auflassung des Bebauungsplanes auch wegen der<br />

Wohnbauförderung wichtig wäre. Bei dem jetzigen Bebauungsplan würde man keine<br />

Wohnbauförderung beziehen bzw. nicht in die Wohnbauförderung NEU fallen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den<br />

Grundsatzbeschluss fassen, den Bebauungsplan Nr. 5 „Mader Gründe“<br />

ersatzlos aufzuheben.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: 18 JA (ÖVP, SPÖ)<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (FPÖ)<br />

11


TOP 14) Vereinbarung mit der Fa. Mitter hinsichtlich<br />

Betriebsansiedlung<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Die Firma Mitter möchte in Hainbach ein Betriebsgebäude errichten, das sich schon<br />

auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hofkirchen</strong> befindet. Dafür benötigt sie eine entsprechende<br />

Ausweisung <strong>im</strong> Flächenwidmungsplan (Sondergebietsausweisung mit der<br />

Einschränkung des Betriebes einer Baustoffrecyclinganlage).<br />

Mitter möchte aber auch unsere Kommunalsteuerförderung in Anspruch nehmen und<br />

umgekehrt möchte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> das Kommunalsteueraufkommen<br />

erhöhen. Auch möchte die <strong>Gemeinde</strong> damit erreichen, dass vermehrt Hofkirchner<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürger bei der Firma Mitter Arbeit finden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> und Mitter haben sich daher auf eine Vereinbarung geeinigt, wo all diese<br />

Punkte geregelt werden: Mitter bekommt die Sondergebietsausweisung und die<br />

Wirtschaftsförderung entsprechend unseren Richtlinien und die <strong>Gemeinde</strong> bekommt<br />

die Kommunalsteuer und die Zusage, dass Mitter vermehrt Hofkirchner beschäftigen<br />

wird.<br />

Die unterfertigte Vereinbarung von Mitter liegt bereits vor.<br />

Die Vereinbarung (Version 1) wird von Bgm. Lachmair vorgetragen und mittels<br />

Beamer (Al. Schwödiauer) dem <strong>Gemeinde</strong>rat erläutert!<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass die Vereinbarung die <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand vorgetragen<br />

wurde wesentlich anders war. Man ist davon ausgegangen, dass man € 90.000,00<br />

Kommunalsteuer bekommen sollte. Da es von Mitter Einwände gab, wurde<br />

weiterverhandelt. Die Vereinbarung wurde abgeändert.<br />

Angenommen er kommt seinen Verpflichtungen laut aktueller Vereinbarung nicht<br />

nach und stellt Arbeiter aus <strong>Hofkirchen</strong> an, wo die <strong>Gemeinde</strong> nur € 4.000,00 <strong>im</strong> Jahr<br />

bekommt, dann verliert er ca. € 6.000,00. Das Bestreben war eigentlich von Anfang<br />

an, dass die Fa. Mitter für diese Umwidmung entsprechend dafür bezahlt. Wenn es<br />

ein großer Betrieb ist bzw. viele Arbeiter anstellt, ist es kein Problem. Das Problem<br />

besteht nur dann, wenn er die Vereinbarung nicht einhält.<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass die Vereinbarung laut seinem Steuerberater rechtlich<br />

nicht hält. Herr Mitter ist motiviert, dass er die Leute in <strong>Hofkirchen</strong> meldet, da er in<br />

keinem anderen Ort Wirtschaftsförderungen bekommt.<br />

<strong>GR</strong> Mader sagt, dass wenn er die Kommunalsteuer von z.B.€ 12.000,00 erreicht - er<br />

den Rest auf € 15.000,00 aufzahlen muss. Wenn wir der Fa. Mitter das Grundstück<br />

widmen und er es später verkauft, schaut die <strong>Gemeinde</strong> durch die Finger. Das<br />

juristische Problem ist wahrscheinlich, dass es eine sogenannte bezahlte Widmung<br />

ist.<br />

12


<strong>GR</strong> Haböck sagt, wenn er gewillt ist, dass er Hofkirchner anstellt, dann müsste er auf<br />

die Vereinbarung mit den € 15.000,00 eingehen.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass eine Vereinbarung da ist, dass man sich absichert wenn<br />

was nicht so laufen sollte. Das mindeste das in der Vereinbarung stehen sollte ist,<br />

dass er alle Arbeiter bei uns anmeldet, die auf dem Grundstück beschäftigt werden.<br />

Nach kurzer Diskussion schlägt GV Mag. Kiesl vor, in der Vereinbarung unter<br />

Absatz 2 (siehe Beilage – Änderungen fettgedruckt) eine Änderung zu machen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegende<br />

Vereinbarung (Version 1) mit der Firma Mitter gegenzeichnen.<br />

GV Mag. Kiesl stellt einen Gegenantrag. Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Version 2<br />

mit den <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat besprochenen Änderungen beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung des Antrages von GV Mag. Kiesl durch Erheben der Hand:<br />

12 JA 3 ÖVP, 8 SPÖ, 1 FPÖ<br />

(<strong>GR</strong> Mader, <strong>GR</strong> Schachner Mario, <strong>GR</strong> Hiesmayr Thomas, <strong>GR</strong> Ing. Haböck)<br />

5 NEIN 5 ÖVP<br />

(Bgm. Lachmair, Vbgm. Nöbauer, GV Resch, <strong>GR</strong> Schachner Karl, <strong>GR</strong> Marhevka)<br />

2 St<strong>im</strong>menthaltung<br />

(<strong>GR</strong> Zehetner, <strong>GR</strong> Ing. Nestler)<br />

Da der Antrag vom <strong>Gemeinde</strong>rat angenommen und beschlossen wurde, erfolgt<br />

keine weitere Abst<strong>im</strong>mung über den Antrag von Vbgm. Nöbauer.<br />

TOP 15) Sondergebietswidmung <strong>im</strong> Bereich der Fa. Mitter –<br />

Änderung des FLWPl. - Beschluss<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Der Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde<br />

bereits in der Sitzung am 16.12.2004 gefasst. Daraufhin wurden die Anrainer, die<br />

betroffene Nachbargemeinde und die Landesbehörden damit befasst.<br />

Die Firma Mitter hat angesucht, es mögen die Waldparzellen, 531/3 (Teil), 532/2<br />

(Teil) und 533 in Betriebsbaugebiet gewidmet werden. Hinsichtlich der Rodung der<br />

Forstflächen wurde Mitter aufgetragen als Ersatzfläche die doppelte Fläche<br />

anderswo aufzuforsten.<br />

Das weitaus größere Problem stellte aber die Widmung selbst dar: Mitter verfügt<br />

weder über eine ordentliche Abwasserbeseitigungsanlage noch über eine bewilligte<br />

Trinkwasserversorgungsanlage.<br />

Lt. Mitteilung der Baurechtsabteilung kann kein Gebiet als Betriebsbaugebiet<br />

ausgewiesen werden, das nicht über eine geordnete Trinkwasserver- und<br />

Abwasserentsorgung verfügt. Begründet wird das damit, dass auf einem Standort mit<br />

13


der Widmung „Betriebsbaugebiet“ jeder beliebige Betrieb – also zB. auch ein<br />

abwasserintensiver Fleischereibetrieb – angesiedelt werden könnte. Die Beamten<br />

der Baurechtsabteilung sehen zwar ein, dass die Fa. Mitter für die geplante<br />

Baustoffrecyclinganlage keinen Kanalanschluss braucht, einer Ausweisung als<br />

Betriebsbaugebiet kann aber nicht zugest<strong>im</strong>mt werden.<br />

Nachdem nun weder die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> noch die Marktgemeinde Wolfern<br />

bereit sind, das betreffende Grundstück aufzuschließen, kommt es zu folgender<br />

Einigung:<br />

Die Firma Mitter wird für ihre Hausbrunnenanlage um eine wasserrechtliche<br />

Bewilligung ansuchen.<br />

Das Ansuchen um Betriebsbaugebietswidmung wurde zurückgezogen und neu um<br />

eine „Sondergebietsauswidmung mit der Einschränkung des Betriebes einer<br />

Baustoffrecyclinganlage“ angesucht. Damit ist sicher gestellt, dass auf dem Standort<br />

die geplante Anlage von Mitter aufgestellt werden kann, andererseits ist aber auch<br />

sichergestellt, dass kein abwasserproduzierender Betrieb angesiedelt werden kann.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat wird diskutiert ob man dem Tagesordnungspunkt mit Vorbehalt<br />

zust<strong>im</strong>men sollte oder den Punkt absetzen und bei der nächsten<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung beschließen sollte.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass die zweite Variante wahrscheinlich die bessere Variante<br />

wäre.<br />

Al. Schwödiauer sagt, dass wie den Tagesordnungspunkt nicht vorbehaltlich<br />

beschließen können. Nachdem hier Eile geboten ist, können wir die Thematik auch<br />

nicht auf die nächste Herbst-Sitzung verschieben.<br />

Nach weiterer Diskussion beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig den<br />

Tagesordnungspunkt abzusetzen. Aufgrund der Dringlichkeit wird am 30. Juni eine<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung stattfinden, wo man diesen Punkt behandeln und evtl.<br />

beschließen wird.<br />

TOP 16)<br />

Betreubares Wohnen - Betreuungskonzept<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Für das betreubare Wohnen muss ein Konzept entwickelt und dem Land vorgelegt<br />

werden, aus dem hervorgeht, wie es funktionieren soll und der Alltag organisiert wird.<br />

Insbesondere muss die Betreuung sichergestellt sein und auch für Notsituationen<br />

muss Vorsorge getroffen worden sein.<br />

In den letzten zwei Raumordnungsausschüssen haben wir uns mit der Erstellung<br />

befasst und die Textierung mit der Sozialabteilung abgest<strong>im</strong>mt. Alle Fraktionen<br />

haben eine letztgültige Fassung erhalten.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass man dem Betreuungskonzept nur zust<strong>im</strong>men<br />

kann.<br />

14


Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegendes<br />

Betreuungskonzept für unser „betreubares Wohnen“ beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 17)<br />

Betreubares Wohnen - Vergaberichtlinien<br />

Bgm. Lachmair berichtet<br />

Nachdem die <strong>Gemeinde</strong> das Einweisungsrecht für das neue Gebäude unserer<br />

Senioren haben wird, brauchen wir auch Richtlinien um die Einweisungen möglichst<br />

objektiv vornehmen zu können. Zuständiges Organ soll der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

werden.<br />

Die Vergaberichtlinien müssen vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen - und der<br />

Sozialabteilung vorgelegt werden.<br />

In den letzten zwei Raumordnungsausschusssitzungen haben wir uns damit befasst<br />

und einen Entwurf erarbeitet. Den Fraktionen sind die Entwürfe (siehe Beilage)<br />

ausgehändigt worden.<br />

Die Sozialabteilung hat dazu ihr Einverständnis gegeben und so können wir heute<br />

die Richtlinien beschließen.<br />

Vbgm. Nöbauer berichtet über die Änderungen der Richtlinien. Die Vergabekriterien<br />

bezüglich Einkommensgrenzen wurden herausgenommen.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass die Einkommensgrenzen, wie bereits <strong>im</strong><br />

Entwurf ausgearbeitet, in den Richtlinien vorhanden bleiben sollten.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass be<strong>im</strong> § 8 der <strong>Gemeinde</strong>vorstand weitere fünf Zusatzpunkte<br />

vergeben kann. Da die ÖVP <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand St<strong>im</strong>menmehrheit hat, st<strong>im</strong>mt die<br />

SPÖ zu diesem § 8 sicher nicht zu. Folgende Punkte müssen enthalten sein.<br />

‣ Einkommensgrenzen sollen wie <strong>im</strong> Entwurf vorhanden sein.<br />

‣ Änderung bei § 8: (Vergabe von 5 Zusatzpunkten) Diesbezügliche<br />

Beschlüsse sind einst<strong>im</strong>mig zu fassen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge vorliegende<br />

Vergaberichtlinien mit der Änderung <strong>im</strong> § 8 – Vergabe von Zusatzpunkten –<br />

Beschluss muss einst<strong>im</strong>mig sein - für unser „betreubares Wohnen“<br />

beschließen.<br />

GV Mag. Kiesl stellt einen Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat die Vergaberichtlinien<br />

mit dem Zusatz der Einkommensgrenzen (wie <strong>im</strong> Entwurf) <strong>im</strong> § 6 beschließen<br />

soll.<br />

15


Abst<strong>im</strong>mung des Antrages von Vbgm. Nöbauer durch Erheben der Hand:<br />

10 JA (ÖVP)<br />

8 NEIN (SPÖ)<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (FPÖ)<br />

Nachdem der Antrag von Vbgm. Nöbauer angenommen wurde, erübrigt sich<br />

die Abst<strong>im</strong>mung des Antrages von GV Mag. Kiesl.<br />

TOP 18)<br />

Bau des Hortes - Finanzierungsplan<br />

<strong>GR</strong> Ing. Nestler berichtet:<br />

Der Finanzierungsvorschlag der Abteilung <strong>Gemeinde</strong>n liegt bereits seit 19.4.2005 bei<br />

uns vor. (siehe Beilage) Es wird darin aber eine Drittelaufteilung vorgeschlagen, die<br />

wir als Abgangsgemeinde nicht akzeptieren wollten, weil wir aus eigener Finanzkraft<br />

die € 73.000,-- nicht aufbringen können.<br />

Wir haben daher versucht – wie auch in anderen <strong>Gemeinde</strong>n auch üblich – eine so<br />

genannte „Zwölftellösung“ zu erreichen.<br />

Leider wurde unser Ersuchen abgelehnt und wir müssen nun genau den<br />

Finanzierungsplan zur Kenntnis nehmen, der auch <strong>im</strong> April schon vorgelegen ist.<br />

Die Vorstellungen der <strong>Gemeinde</strong>abteilung sehen so aus, dass wir die Kosten einmal<br />

aus <strong>Gemeinde</strong>mittel vorfinanzieren und dann je nach Finanzsituation in den nächsten<br />

zwei Jahren, eine Zuführung aus dem oH. machen. Sollte eine Zuführung nicht<br />

möglich sein, müsste erneut um BZ. angesucht werden. Eine Darlehensaufnahme<br />

könnten wir noch <strong>im</strong>mer machen!<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Nestler stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den<br />

Finanzierungsplan für den Hort entsprechend dem Finanzierungsvorschlag der<br />

<strong>Gemeinde</strong>abteilung vom 29.3.2005, Gem-311173/296-2005-Sec/Ba mit einer<br />

Aufteilung der Kosten auf je ein Drittel<br />

<strong>Gemeinde</strong>/Landeszuschuss/Bedarfszuweisungsmittel beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 19) Anschaffung von Möbel für den Hort und die Volksschule<br />

- Auftragsvergabe<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Es hat ein Gespräch gegeben, wo Vertreter des Hortes (Caritas) und der Volksschule<br />

(Frau Molan) ihre Wünsche hinsichtlich Neumöblierung des Hortes und der neuen<br />

Räume der VS. bekannt gegeben haben.<br />

16


Baumeister Sturm hat daraufhin eine Ausschreibung gemacht und einen<br />

Vergabevorschlag erarbeitet.<br />

Billigstbieter ist die Firma Steiner aus Scharnstein mit einer Anbotsumme von €<br />

17.505,96 (excl. Mwst.). Die zweitgereihte Firma ist die Fa. Alpenkid, aus Aigen mit<br />

einer Anbotsumme von € 17.540,16.<br />

Wir haben mit der Caritas Rücksprache gehalten. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass<br />

die Fa. Steiner sehr gute Produkte liefert, kompetent ist und auch verlässlich ist<br />

(wäre aber auch die Fa. Alpenkid!). Die Verlässlichkeit ist in unserem Fall besonders<br />

für die Lieferung wichtig, brauchen wir doch bei Schulbeginn die Möbel!<br />

Lt. Finanzierungsplan haben wir für die Möblierung € 24.000,-- genehmigt<br />

bekommen, womit die Finanzierung der Möbel gesichert ist.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Nestler stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auftrag für die<br />

Lieferung der Hort- und Schulmöbel lt. Vergabevorschlag von Bmst. Sturm an<br />

die Fa. Steiner mit einer Anbotsumme von € 17.505,96 (excl. Mwst) vergeben.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 20)<br />

Allfälliges<br />

Bgm. Lachmair teilt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Sitzungstermine für die zweite Jahreshälfte<br />

mit.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat: 13.10.2005 und 15.12.2005<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand: 04.10.2005 und 06.12.2005<br />

**************************************************<br />

GV Mag. Kiesl berichtet von der letzten Umweltausschusssitzung vom 13. Juni<br />

2005:<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Ein Schreiben der Wasserrechtsabteilung sagt nun dezidiert aus, welche Auflagen<br />

den Grundbesitzer vorgeschrieben werden bzw. wann sie eine<br />

Entschädigungszahlung bekommen.<br />

Dies würde für die <strong>Gemeinde</strong> einen jährlichen Aufwand von ca. € 5.000.- bedeuten.<br />

Unter Anrechnung der weggefallenen Gründeckensaatgutförderung verblieben der<br />

<strong>Gemeinde</strong> damit Mehrkosten von jährlich ca. € 2.000,00.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> bemüht sich, mit den Landwirten in der Schutzzone 2 die seinerzeit<br />

vereinbarten Entschädigungszahlungen (€ 240,00 pro Hektar) vertraglich zu<br />

vereinbaren, und hinsichtlich der Entschädigungszahlungen in der Schutzzone 3 (für<br />

die schlagbezogenen Aufzeichnungen) einen Verzicht auf die Entschädigungen zu<br />

vereinbaren.<br />

Die Landwirte Riedl und Hofer werden sich bezüglich der ÖPUL Förderungen noch<br />

bei der Landwirtschaftskammer erkundigen.<br />

17


Wasserfassungsanlage<br />

Bürgermeister Lachmair berichtet darüber, dass die <strong>Gemeinde</strong> Wolfern bei der<br />

Erschließung der Quelle be<strong>im</strong> Mayr <strong>im</strong> Haag (Grundbesitzer Leeber/Gundendorfer)<br />

ausgestiegen ist, weil ihr die Verhandlungen schon zu lange dauern. Herr Leeber<br />

möchte nun, dass die <strong>Gemeinde</strong> pro bezogenem m³ Wasser einen Betrag zwischen<br />

0,08 und 0,17 Euro bezahlt. Dies würde für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> bei einem<br />

durchschnittlichen Tagesbedarf an Wasser von (vorerst) 100 m³ einen monatlichen<br />

Betrag von ca. € 500.- betragen.<br />

Nun erkundigt sich die <strong>Gemeinde</strong> was ein m³ in anderen <strong>Gemeinde</strong>n kostet. Erst<br />

dann werden wieder Verhandlungen über Entschädigungszahlungen usw. geführt.<br />

Vor einer endgültigen Entscheidung – ob die Quelle nun erschlossen werden soll<br />

oder nicht, muss noch mit einem Hydrogeologen abgeklärt werden, ob die <strong>Gemeinde</strong><br />

längerfristig gesehen ein Mengenproblem hat. Wenn das der Fall sein sollte, müsste<br />

man sich die Quelle Mayr in Haag und weitere Möglichkeiten genauer anschauen<br />

und prüfen.<br />

Kompostieranlage Stadler/Plass – Mangelnde Mengenaufzeichnung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>bürger von <strong>Hofkirchen</strong> werden erneut in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung darauf<br />

hingewiesen, dass die Aufzeichnungen realistisch anzugeben sind. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass dies die anliefernden HofkirchnerInnen durchführen, und nur<br />

jene Anlieferer nicht eintragen, die nicht aus <strong>Hofkirchen</strong> stammen.<br />

Betriebsbaugebietswidmung „Hofer – Mayr in Rath:<br />

Dort ist ein kunststoffverarbeitender Betrieb geplant, wo in <strong>im</strong> Wasserschutzgebiet<br />

ein dieselbetriebenes Notstromaggregat eingesetzt werden würde. Die <strong>Gemeinde</strong> hat<br />

bei der Wasserrechtsbehörde angefragt, doch noch <strong>im</strong>mer hat sich bis dato keiner<br />

gemeldet.<br />

Weiters ist anzumerken, wie bereits in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung informiert wurde, dass<br />

Kühlgeräte, Bildschirme, etc. nun kostenlos <strong>im</strong> ASZ entsorgt werden können.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Haböck berichtet von der letzten Prüfungsausschusssitzung vom<br />

31.05.2005:<br />

Außenstände von <strong>Gemeinde</strong>abgaben u. Gebühren<br />

Es wurde eine Aufstellung über die Außenstände von <strong>Gemeinde</strong>abgaben bis<br />

einschließlich 31. Mai 2005 (inkl. 2. Quartal 2005) vorgelegt.<br />

Es ergab sich eine kurze Diskussion über eine Vorschreibung der Gebühren an die<br />

Vermieter anstelle der Mieter; zum Glück sind es derzeit nur 7 Personen, die mit<br />

Zahlungen <strong>im</strong> Rückstand liegen.<br />

18


Bei einer säumigen Person wird die Abschreibung der offenen Forderung empfohlen,<br />

da sie schon vor 5 Jahren von <strong>Hofkirchen</strong> weggezogen ist.<br />

Bei einem anderen Abgabenschuldner empfiehlt der Prüfungsausschuss, diesen zum<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt vorzuladen, um die finanzielle Lage abklären zu können.<br />

Bei Kanal- und Wasseranschlussgebühren gibt es keine Außenstände.<br />

Kostenvergleich Schneeräumung (Winterdienst) der letzten 3 Jahre<br />

Aufstellung der Winterdienstabrechnung der letzten drei Winter<br />

Für die Ermittlung der Stunden für die Ausführung durch die <strong>Gemeinde</strong> wurden die<br />

Stundenaufzeichnungen der Bauhofarbeiter herangezogen.<br />

Winter Landesstraßen <strong>Gemeinde</strong>straßen Gesamtausgaben<br />

2002/2003 25.625,75 18.747,07 44.372,82<br />

2003/2004 31.909,65 21.300,84 54.210,49<br />

2004/2005 24.206,86 18.390,00 42.596,86<br />

Cirka 50% von den Kosten des Winterdienstes für Landesstraßen wird vom Land<br />

rückerstattet.<br />

Für die letzten zwei Winter wurden Landesbeiträge in Höhe von € 12.400,- und<br />

15.400,- überwiesen. Der Landesbeitrag für vergangenen Winter ist noch offen.<br />

Belegprüfung vom 01.01. bis 30.04.2005<br />

Die bei der Überprüfung der Belege vom Zeitraum Jänner bis Ende April 2005<br />

aufgetretenen Fragen konnten geklärt werden.<br />

Verhandlungsschrift der PA Sitzung vom 29.03.2005<br />

Es gab keine Einwendungen.<br />

Prüfbericht der PA Sitzung<br />

Wurde in der vorliegenden Form einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

<strong>GR</strong> Schachner Karl berichtet von den letzten Besprechungen bezüglich Dorffest<br />

2005:<br />

Alle jene die den Kulturausschuss <strong>Hofkirchen</strong> unterstützt haben, gebührt nochmals<br />

ein großes Danke. Einen besonderen Dank an <strong>GR</strong> Luckeneder Gerhard, GV Resch<br />

Isolde und an Klinglmair Markus.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> und der Kulturausschuss kann hier auf eine sehr<br />

gelungene Veranstaltung zurückschauen!<br />

19


Bgm. Lachmair bedankt sich hier noch mal be<strong>im</strong> gesamten Kulturausschuss und<br />

allen die be<strong>im</strong> Dorffest 2005 mitgeholfen haben. Besonders jedoch an <strong>GR</strong> Schachner<br />

Karl der hier sehr viel Arbeit mit der gesamten Planung und Ausführung hatte.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Nestler sagt, dass am 25. Juni ab 9 Uhr auf dem neu gestalteten Spielplatz<br />

geplant ist, eine Begrünung durch Sträucher, etc. durchzuführen. Hier ist der<br />

gesamte <strong>Gemeinde</strong>rat sehr herzlich dazu eingeladen.<br />

GV Resch sagt, dass <strong>GR</strong> Ing. Hintringer wieder dahe<strong>im</strong> und auf dem gutem Weg der<br />

Besserung ist. Im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates wünschen wir ihm alles Gute.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass man <strong>im</strong> Kreuzungsbereich Lanzenberg<br />

augrund der Sträucher nicht mehr gut einsieht. Hier sollten von der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hofkirchen</strong> wieder die Grundbesitzer verständigt werden.<br />

Bgm. Lachmair teilt mit, dass die Grundbesitzer von der <strong>Gemeinde</strong> verständigt<br />

wurden.<br />

Vzbgm. Nöbauer berichtet von der letzten Bauausschusssitzung vom 10. und vom<br />

30.05.2005:<br />

Alle Punkte wurden bereits in der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung bearbeitet.<br />

Die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes wurde <strong>im</strong> Jahre 1994 begonnen. Der endgültige Beschluss<br />

wurde <strong>im</strong> Jahre 1999 gefasst. Bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung sollte hier für<br />

die Änderung ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.<br />

Am 19. Mai wurde eine Vorstellung bezüglich der Eigentumswohnungen der Fa.<br />

Grünes Dorf vorgetragen. Die Vorstellung fand <strong>im</strong> GH Pickl statt. Die Veranstaltung<br />

wurde von vielen Bürgern sehr gut besucht und hat gezeigt, dass sehr viele<br />

Interessenten vorhanden sind.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass Gerhard Hofmann, Eva Bartosch und Perndl Karl sich<br />

bereiterklärt haben, den Langsam-Lauf-Treff wie gewohnt weiterzuführen. Im Namen<br />

der Gesunden <strong>Gemeinde</strong> wird zum nächsten Treffen, dass jeden Freitag um 19 Uhr<br />

stattfindet, eingeladen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich einst<strong>im</strong>mig darauf geeinigt, die nächste<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 30. Juni 2005 um 19.30 Uhr <strong>im</strong> Sitzungssaal der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hofkirchen</strong> abzuhalten.<br />

Bgm. Lachmair wünscht nach dieser langen und ausführlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

allen einen schönen erholsamen Urlaub und hofft auch nach dem Urlaub auf eine<br />

gute Zusammenarbeit.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und keine sonstigen Wortmeldungen und<br />

Anträge vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 00.05 Uhr.<br />

20


Schriftführer<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />

Sitzung am ....................... keine Einwände erhoben wurden.<br />

<strong>Hofkirchen</strong>, am<br />

Der Bürgermeister<br />

21

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