maslaton - Renewables Made in Germany
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II. E<strong>in</strong>zelne Konfliktpotentiale – rechtliches Lösungs<strong>in</strong>strumentarium<br />
nach deutschem Recht<br />
www.<strong>maslaton</strong>.de<br />
3. Das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht<br />
g) Planungshoheit der Geme<strong>in</strong>den<br />
Der Gesetzgeber des ROG und des BauGB hat den potentiellen<br />
Konflikt zwischen örtlichen und überörtlichen Raumnutzungsansprüchen<br />
grundsätzlich zugunsten der Landesplanung entschieden.<br />
Zielvorgaben <strong>in</strong> Gestalt von Raumordnungsgebieten begründen e<strong>in</strong>e<br />
Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB.<br />
Geme<strong>in</strong>den ist durch Art. 28 Abs. 2 GG das Recht der Selbstverwaltung<br />
und Planungshoheit e<strong>in</strong>geräumt, deren geschützter Kernbereich<br />
von der überörtlichen Planung aber faktisch nie berührt wird.<br />
Der Gesetzgeber darf jedoch auch außerhalb der Selbstverwaltungsgarantie<br />
nur aus überwiegenden Gründen des Allgeme<strong>in</strong>wohls den<br />
Geme<strong>in</strong>den Aufgaben mit Geme<strong>in</strong>degebietsbezug entziehen.