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maslaton - Renewables Made in Germany

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II. E<strong>in</strong>zelne Konfliktpotentiale – rechtliches Lösungs<strong>in</strong>strumentarium<br />

nach deutschem Recht<br />

www.<strong>maslaton</strong>.de<br />

3. Das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht<br />

a) Aufgabe und Leitvorstellung der Raumplanung<br />

Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 ROG ist es Aufgabe der Raumordnung, den<br />

Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und se<strong>in</strong>e Teilräume<br />

durch umfassende und übergeordnete Raumordnungspläne (der<br />

Länder) und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen zu<br />

entwickeln, zu ordnen und zu sichern.<br />

Dabei s<strong>in</strong>d unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufe<strong>in</strong>ander<br />

abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen<br />

und Vorsorge für e<strong>in</strong>zelne Raumfunktionen (z.B. Natur, Landschaft,<br />

Klima) und Raumnutzungen (z.B. Siedlung, Landwirtschaft,<br />

Energiegew<strong>in</strong>nung) zu treffen.<br />

Leitpr<strong>in</strong>zip ist das Gebot der nachhaltigen Raumentwicklung.

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