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Sicherheitsdatenblatt - Relius

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S i c h e r h e i t s d a t e n b l a t t<br />

<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<br />

Produktname: RELIUS MINERALP. LEICHT KM 3,0 NATURWEIß<br />

Produktnr. : D053-4042 2250 Seite 6 von 12<br />

Druckdatum : 25.09.2012 Versionsnummer 4<br />

Überarbeitet am : 20.01.2012 DE DE 00000000001<br />

6<br />

Anforderungen an Lagerräume und Behälter<br />

Geöffnete Behälter sorgfältig verschliessen und aufrecht lagern,<br />

um Produktaustritt zu vermeiden. Rauchen verboten. Unbefugten<br />

Personen ist der Zutritt untersagt.<br />

Zusammenlagerungshinweise<br />

Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie<br />

Oxidationsmitteln fernhalten.<br />

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen<br />

Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde<br />

entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Lagerung an einem<br />

trocknen, gut gelüfteten Ort. Vor Hitze und direkter<br />

Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten.<br />

Lagertemperatur: k.D.v.<br />

Spezifische Endanwendungen<br />

Detaillierte Informationen können den technischen Merkblättern<br />

entnommen werden.<br />

______________________________________________________________________<br />

08 Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der<br />

Exposition/Persönliche Schutzausrüstung<br />

Zu überwachende Parameter<br />

Arbeitsplatzbezogene Grenzwerte<br />

CAS-Nr.<br />

Grenzwerte<br />

ml/m3 (ppm) mg/m3<br />

Calciumhydroxid<br />

1305-62-0 MAK* - 5 E<br />

Zement<br />

65997-15-1 MAK* - 5 E<br />

Kieselsäure, kristallin<br />

14808-60-7 MAK* - 0,15 A<br />

TRGS 430 "Isocyanate - Exposition und Überwachung"<br />

Polyisocyanate<br />

: entfällt<br />

EBW der Polyisocyanate : entfällt<br />

Der allgemeine Staubgrenzwert beträgt 10 mg/m3 für die einatembare<br />

Fraktion und 3mg/m3 für die alveolengängige Fraktion. Wenn<br />

stoffspezifische arbeitsplatzbezogene Grenzwerte zu<br />

berücksichtigen sind, werden diese unter Punkt 08<br />

"Arbeitsplatzbezogene Grenzwerte" aufgeführt.<br />

Begrenzung und Überwachung der Exposition

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