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Sicherheitsdatenblatt - Relius

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S i c h e r h e i t s d a t e n b l a t t<br />

<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<br />

Produktname: RELIUS MINERALP. LEICHT KM 3,0 NATURWEIß<br />

Produktnr. : D053-4042 2250 Seite 10 von 12<br />

Druckdatum : 25.09.2012 Versionsnummer 4<br />

Überarbeitet am : 20.01.2012 DE DE 00000000001<br />

10<br />

Entscheidung 2000/532/EG der Kommission vom 3.Mai 2000<br />

08 01 11*<br />

Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung<br />

(HZVA) und Entfernung von Farben und Lacken;<br />

Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere<br />

gefährliche Stoffe enthalten<br />

Mit einem Sternchen (*) versehene Abfälle sind als gefährlicher<br />

Abfall im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle<br />

zu betrachten. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht<br />

ist durch die AVV-Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember<br />

2001 gegeben.<br />

Ungereinigte Verpackung<br />

Empfehlung<br />

Nicht ordnungsgemäss entleerte Gebinde sind im Sinne der<br />

AVV-Abfallverzeichnis-Verordnung zu entsorgen.<br />

______________________________________________________________________<br />

14 Abschnitt 14: Angaben zum Transport<br />

Landtransport<br />

unterliegt nicht den Vorschriften<br />

(ADR / RID)<br />

Seetransport<br />

unterliegt nicht den Vorschriften<br />

(IMDG)<br />

Lufttransport<br />

unterliegt nicht den Vorschriften<br />

(ICAO-TI / IATA-DGR)<br />

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender<br />

keine<br />

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens<br />

73/78 und gemäß IBC-Code<br />

nicht anwendbar<br />

Sonstiges<br />

______________________________________________________________________<br />

15 Abschnitt 15: Rechtsvorschriften<br />

Angaben zur VOC-Richtlinie 1999/13/EG (bezogen auf die Lieferform<br />

des Produktes)<br />

flüchtige organische Lösemittel: entfällt

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