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Jugendarbeitsschutzbestimmungen gelten auch bei Ferienarbeit

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STAATLICHES GEWERBEAUFSICHTSAMT MANNHEIM<br />

- Amt für Ar<strong>bei</strong>ts- und Umweltschutz –<br />

Pressemitteilung<br />

Seite 1/2<br />

12. Juli 2001<br />

<strong>Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzbestimmungen</strong> <strong>gelten</strong> <strong>auch</strong> <strong>bei</strong> Ferienar<strong>bei</strong>t<br />

Während der Ferien werden wieder viele Schüler einen Ferienjob aufnehmen. Anlass für<br />

Amtsleiter Dr.-Ing. Fred Dietzel, Eltern und Ar<strong>bei</strong>tgeber auf die Vorschriften des Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetzes<br />

hinzuweisen.<br />

Voraussetzung für eine Tätigkeit während der Ferien ist, dass Schüler mindestens 15<br />

Jahre alt sind. Bis zur Vollendung der Vollzeitschulpflicht, d. h. in Baden-Württemberg bis<br />

zur Beendigung der 9. Klasse, muss die Ferienar<strong>bei</strong>t auf maximal 4 Wochen im Kalenderjahr<br />

begrenzt bleiben. Da<strong>bei</strong> spielt es keine Rolle, wie diese 4 Wochen in den Schulferien<br />

eines Kalenderjahres verteilt werden.<br />

Für Schüler der höheren Klassen ist die Dauer der Ferienar<strong>bei</strong>t nicht gesetzlich begrenzt.<br />

Die Ar<strong>bei</strong>tszeit darf für alle Schüler, die schon 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,<br />

8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Jugendlichen<br />

dürfen grundsätzlich an 5 Tagen in der Woche, nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen<br />

und nicht zur Nachtzeit (20.00 bis 06.00 Uhr) beschäftigt werden. Für bestimmte Branchen<br />

<strong>gelten</strong> Ausnahmen.<br />

Die Ruhepausen müssen während der Ar<strong>bei</strong>tszeit mindestens<br />

- 30 Minuten <strong>bei</strong> einer Ar<strong>bei</strong>tszeit von 4,5 bis 6 Stunden und<br />

- 60 Minuten <strong>bei</strong> einer Ar<strong>bei</strong>tszeit von über 6 Stunden betragen.<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber dürfen Schüler grundsätzlich nur mit solchen Ar<strong>bei</strong>ten betrauen, die keine<br />

gesundheitlichen Gefahren in sich bergen und die dem Leistungsvermögen gerecht<br />

werden.<br />

Anschrift: Telefon: 0621/ 292-4301<br />

Augusta-Anlage 22 - 24 68165 Mannheim Telefax: 0621/ 292-4617<br />

Postfach 10 12 38 68012 Mannheim Internet: www.gaa.baden-wuerttemberg.de<br />

E-Mail: poststelle@gaama.gaa.bwl.de


STAATLICHES GEWERBEAUFSICHTSAMT MANNHEIM<br />

- Amt für Ar<strong>bei</strong>ts- und Umweltschutz –<br />

Pressemitteilung<br />

Seite 2/2<br />

Die <strong>bei</strong> bestimmten Tätigkeiten vorgeschriebenen Körperschutzmittel wie Sicherheitshelme<br />

und Sicherheitsschuhe müssen vom Ar<strong>bei</strong>tgeber den Ferienar<strong>bei</strong>tern kostenlos zur<br />

Verfügung gestellt werden. Das Fahren von Gabelstaplern darf nur über 18jährigen<br />

Ferienar<strong>bei</strong>tern und nur nach vorhergehender Ausbildung („Stapler-Führerschein“) erlaubt<br />

werden.<br />

Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz sind für eine Ferienar<strong>bei</strong>t<br />

nicht erforderlich.<br />

Die <strong>gelten</strong>den Vorschriften des Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetzes können in der Homepage<br />

der Gewerbeaufsicht unter http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de nachgelesen werden.<br />

Bei Problemen und Fragen zur Ferienar<strong>bei</strong>t können Sie sich <strong>auch</strong> jederzeit an Ihr<br />

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Mannheim<br />

Augustaanlage 22-24<br />

68165 Mannheim<br />

Telefon: 0621/ 292-4301, Fax: 0621/292-4617<br />

wenden.<br />

Ansprechpartner:<br />

Dr. Fred Dietzel<br />

Telefon: 0621 292 4585 Mobil: 0173 9527114<br />

Heike Kademann<br />

Telefon: 0621 292 4573<br />

Anschrift: Telefon: 0621/ 292-4301<br />

Augusta-Anlage 22 - 24 68165 Mannheim Telefax: 0621/ 292-4617<br />

Postfach 10 12 38 68012 Mannheim Internet: www.gaa.baden-wuerttemberg.de<br />

E-Mail: poststelle@gaama.gaa.bwl.de

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