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Journal für das Lohnbüro 06|2013 - rehmnetz.de

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offensichtlich hat <strong>de</strong>r BFH im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Rechtsfortbildung <strong>de</strong>n Gesetzgeber genau<br />

auf dieses Problem hingewiesen.<br />

Das BMF reagiert darauf dann mit <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Texten:<br />

„Im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n obersten<br />

Finanzbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r gilt zum Tatbestandsmerkmal<br />

„zusätzlich zum ohnehin<br />

geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn“ abweichend<br />

von <strong>de</strong>r neuen BFH-Rechtsprechung<br />

und über <strong>de</strong>n Einzelfall hinaus aus Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Vertrauensschutzes und <strong>de</strong>r Kontinuität<br />

<strong>de</strong>r Rechtsanwendung weiterhin<br />

Folgen<strong>de</strong>s:<br />

Kommt die zweckbestimmte Leistung zu<br />

<strong>de</strong>m Arbeitslohn hinzu, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

schul<strong>de</strong>t, ist <strong>das</strong> Tatbestandsmerkmal<br />

„zusätzlich zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten<br />

Arbeitslohn“ auch dann erfüllt, wenn<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer arbeitsvertraglich o<strong>de</strong>r<br />

aufgrund einer an<strong>de</strong>ren arbeits- o<strong>de</strong>r<br />

dienstrechtlichen Rechtsgrundlage einen<br />

Anspruch auf die zweckbestimmte Leistung<br />

hat.“<br />

Damit wäre dann ja alles klar. O<strong>de</strong>r eben<br />

auch nicht. Auf je<strong>de</strong>n Fall sollte man diesen<br />

Nichtanwendungserlass an geeigneter<br />

Stelle seiner eigenen RL 3.33 Abs. 5 beifügen.<br />

Damit bei einer anstehen<strong>de</strong>n Überprüfung,<br />

auch o<strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> durch einen<br />

Lohnsteuer-Außenprüfer, <strong>de</strong>r eigenen<br />

„zusätzlichen“ Leistungen die aktuelle<br />

Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung stets<br />

griffbereit ist. Je<strong>de</strong>nfalls bis zu einer hoffentlich<br />

dann auch so ergänzten Neufassung<br />

<strong>de</strong>r Lohnsteuer-Richtlinie (2014?).<br />

Die eigene Prüfung <strong>de</strong>r bisherigen o<strong>de</strong>r<br />

künftig erstmaligen Praxis von zusätzlichen<br />

Leistungen <strong>für</strong> steuerfreie o<strong>de</strong>r steuerbegünstigte<br />

Zwecke sollte auch darauf<br />

ausgerichtet sein, ob sich durch die klarstellen<strong>de</strong><br />

Definition seitens <strong>de</strong>s BMF nicht<br />

auch noch neue o<strong>de</strong>r ganz an<strong>de</strong>re Möglichkeiten<br />

ergeben. Denn bei genauer Betrachtung<br />

<strong>de</strong>s BMF-Textes könnten alle<br />

schon bisherigen Zusatzleistungen, egal<br />

auf welcher arbeits- o<strong>de</strong>r dienstrechtlichen<br />

Grundlage, <strong>für</strong> eine künftige steuerfreie<br />

o<strong>de</strong>r steuerbegünstigte Verwendung<br />

infrage kommen. Vielleicht braucht<br />

<strong>das</strong> Kind auch nur einen schönen neuen<br />

Namen. Der diesbezüglichen Kreativität<br />

scheinen je<strong>de</strong>nfalls wesentlich weniger<br />

steuerrechtliche Grenzen gesetzt wor<strong>de</strong>n<br />

zu sein. Und wenn man dann fündig gewor<strong>de</strong>n<br />

ist, sollte eine ebenso kreative wie<br />

geschliffene Anrufungsauskunft an <strong>das</strong><br />

Betriebsstättenfinanzamt auch keine unüberwindliche<br />

Hür<strong>de</strong> mehr darstellen.<br />

WERNER M. MOCHE<br />

BiAM-Beratung<br />

Holzmin<strong>de</strong>n<br />

Aktuelles aus <strong>de</strong>m Sozialversicherungsrecht<br />

Pflegekassen helfen bei Doppelbelastung<br />

mit Beruf und Pflege<br />

(Gp) Die Doppelbelastung durch Beruf<br />

und zu pflegen<strong>de</strong> Angehörige kann<br />

schnell zu Überfor<strong>de</strong>rung führen. Nach<br />

einer Studie <strong>de</strong>s Zentrums <strong>für</strong> Qualität in<br />

<strong>de</strong>r Pflege (ZQP) scheitert oft die Organisation<br />

einer Auszeit. In dieser Situation<br />

sollten sich Betroffene an eine Pflegeberatung<br />

wen<strong>de</strong>n, die folgen<strong>de</strong> Lösungen anbieten<br />

kann:<br />

• Beantragung einer Verhin<strong>de</strong>rungspflege,<br />

bei <strong>de</strong>r die Betreuung durch<br />

eine vertraute Person (Freun<strong>de</strong>, Verwandte<br />

…) <strong>für</strong> max. 28 Tage übernommen<br />

wird. Hierbei erstattet die Pflegekasse<br />

max. 1.550 Euro pro Jahr.<br />

• Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim<br />

bis zu vier Wochen meist im Anschluss<br />

an einen Krankenhausaufenthalt;<br />

regelmäßig setzt dies <strong>das</strong> Erreichen<br />

einer Pflegestufe voraus, jedoch<br />

gibt es auch Ausnahmen. Auch da<strong>für</strong><br />

übernehmen die Pflegekassen bis zu<br />

1.550 Euro pro Jahr.<br />

Mehr unter www.zqp.<strong>de</strong>.<br />

SEPA-Umstellung beim Beitrags-<br />

Einzug<br />

(Gp) Spätestens ab 01.02.2014 muss sämtlicher<br />

Zahlungsverkehr in <strong>de</strong>r EU auf <strong>de</strong>n<br />

SEPA-Standard (mit IBAN und BIC, 22<br />

Stellen und hoher Fehleranfälligkeit!) umgestellt<br />

sein. Damit sollten Arbeitgeber<br />

wegen <strong>de</strong>s doch beachtlichen Umstellungs-Aufwands<br />

nicht zu lange warten<br />

und möglichst noch vor Jahresen<strong>de</strong> 2013<br />

zum Abschluss kommen.<br />

Für <strong>de</strong>n SV-Beitragsnachweis gibt es eine<br />

wichtige Ausnahme mit Erleichterung:<br />

Die sonst erfor<strong>de</strong>rliche Vorab-Ankündigung<br />

(pre-notification) ist mit <strong>de</strong>r Zusendung<br />

<strong>de</strong>s Beitragsnachweises <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />

als erfüllt anzusehen.<br />

Darauf haben sich <strong>das</strong> Bun<strong>de</strong>sarbeitsministerium<br />

(BMAS) mit <strong>de</strong>r Spitzenorganisation<br />

<strong>de</strong>r Sozialversicherung in <strong>de</strong>n Gemeinsamen<br />

Grundsätzen vom 02.05.2013,<br />

Ziff. 12 geeinigt. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt <strong>für</strong><br />

<strong>de</strong>n Beitragsnachweis <strong>de</strong>r Zahlstellen von<br />

Versorgungsbezügen (mehr zu SEPA<br />

unter www.sepa<strong>de</strong>utschland.<strong>de</strong>).<br />

In 2013 weniger Minijobber und<br />

weniger RV-Befreiungen als gedacht<br />

(Gp) Nach Angaben <strong>de</strong>r Minijob-Zentrale<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Rentenversicherung<br />

Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist die Zahl<br />

<strong>de</strong>r Minijobber im 1. Quartal 2013 erneut<br />

gesunken. Sie liegt jetzt bei ca. 6,7 Mio.,<br />

was gegenüber 2012 einen Rückgang von<br />

0,8 Prozent be<strong>de</strong>utet.<br />

45 Prozent <strong>de</strong>r Minijobber sind im gewerblichen<br />

Bereich tätig und 38 Prozent<br />

in Privathaushalten, wo sich die Zahl gegenüber<br />

2012 um 5,7 Prozent erhöht hat.<br />

Hier sollen durch <strong>das</strong> Haushaltscheck-<br />

Ver fahren die Anmel<strong>de</strong>zahlen erhöht und<br />

Schwarzarbeit eingedämmt wer<strong>de</strong>n.<br />

Gegenüber <strong>de</strong>n ursprünglich geschätzten<br />

ca. 90 Prozent haben sich viel weniger Minijobber<br />

von <strong>de</strong>r Rentenversicherungs-<br />

Pflicht befreien lassen. Die Quote lag bis<br />

31.03.2013 im gewerblichen Bereich bei<br />

25,9 Prozent und in Privathaushalten bei<br />

24,5 Prozent.<br />

Viele befreite Minijobber sind Rentner<br />

o<strong>de</strong>r haben sonst Ansprüche aus einem<br />

sv-pflichtigen Job. Eine auskömmliche<br />

Rente wird durch <strong>de</strong>n Minijob nicht erreicht.<br />

Jedoch ermöglicht <strong>de</strong>r RV-Beitrag<br />

z. B. <strong>das</strong> Riestersparen o<strong>de</strong>r die Nutzung<br />

von Reha-Angeboten.<br />

Von <strong>de</strong>n RV-Beiträgen zahlen im gewerblichen<br />

Bereich Arbeitnehmer = 3,9 Prozent<br />

und Arbeitgeber = 15 Prozent. In Privathaushalten<br />

zahlen Arbeitnehmer = 13,9<br />

Prozent und Arbeitgeber = 5 Prozent.<br />

Die meisten Minijobber sind über 60 Jahre<br />

alt und überwiegend Frauen. Sie sind vor<br />

allem im Han<strong>de</strong>l, bei <strong>de</strong>r KFZ-Reparatur/<br />

Instandhaltung und im Gastgewerbe tätig<br />

(mehr unter www.minijob-zentrale.<strong>de</strong>).<br />

6 | <strong>Journal</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Lohnbüro</strong> August 2013 Aktuelles aus <strong>de</strong>m Sozialversicherungsrecht

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