Journal für das Lohnbüro 06|2013 - rehmnetz.de
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offensichtlich hat <strong>de</strong>r BFH im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Rechtsfortbildung <strong>de</strong>n Gesetzgeber genau<br />
auf dieses Problem hingewiesen.<br />
Das BMF reagiert darauf dann mit <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Texten:<br />
„Im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n obersten<br />
Finanzbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r gilt zum Tatbestandsmerkmal<br />
„zusätzlich zum ohnehin<br />
geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn“ abweichend<br />
von <strong>de</strong>r neuen BFH-Rechtsprechung<br />
und über <strong>de</strong>n Einzelfall hinaus aus Grün<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Vertrauensschutzes und <strong>de</strong>r Kontinuität<br />
<strong>de</strong>r Rechtsanwendung weiterhin<br />
Folgen<strong>de</strong>s:<br />
Kommt die zweckbestimmte Leistung zu<br />
<strong>de</strong>m Arbeitslohn hinzu, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
schul<strong>de</strong>t, ist <strong>das</strong> Tatbestandsmerkmal<br />
„zusätzlich zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten<br />
Arbeitslohn“ auch dann erfüllt, wenn<br />
<strong>de</strong>r Arbeitnehmer arbeitsvertraglich o<strong>de</strong>r<br />
aufgrund einer an<strong>de</strong>ren arbeits- o<strong>de</strong>r<br />
dienstrechtlichen Rechtsgrundlage einen<br />
Anspruch auf die zweckbestimmte Leistung<br />
hat.“<br />
Damit wäre dann ja alles klar. O<strong>de</strong>r eben<br />
auch nicht. Auf je<strong>de</strong>n Fall sollte man diesen<br />
Nichtanwendungserlass an geeigneter<br />
Stelle seiner eigenen RL 3.33 Abs. 5 beifügen.<br />
Damit bei einer anstehen<strong>de</strong>n Überprüfung,<br />
auch o<strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> durch einen<br />
Lohnsteuer-Außenprüfer, <strong>de</strong>r eigenen<br />
„zusätzlichen“ Leistungen die aktuelle<br />
Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung stets<br />
griffbereit ist. Je<strong>de</strong>nfalls bis zu einer hoffentlich<br />
dann auch so ergänzten Neufassung<br />
<strong>de</strong>r Lohnsteuer-Richtlinie (2014?).<br />
Die eigene Prüfung <strong>de</strong>r bisherigen o<strong>de</strong>r<br />
künftig erstmaligen Praxis von zusätzlichen<br />
Leistungen <strong>für</strong> steuerfreie o<strong>de</strong>r steuerbegünstigte<br />
Zwecke sollte auch darauf<br />
ausgerichtet sein, ob sich durch die klarstellen<strong>de</strong><br />
Definition seitens <strong>de</strong>s BMF nicht<br />
auch noch neue o<strong>de</strong>r ganz an<strong>de</strong>re Möglichkeiten<br />
ergeben. Denn bei genauer Betrachtung<br />
<strong>de</strong>s BMF-Textes könnten alle<br />
schon bisherigen Zusatzleistungen, egal<br />
auf welcher arbeits- o<strong>de</strong>r dienstrechtlichen<br />
Grundlage, <strong>für</strong> eine künftige steuerfreie<br />
o<strong>de</strong>r steuerbegünstigte Verwendung<br />
infrage kommen. Vielleicht braucht<br />
<strong>das</strong> Kind auch nur einen schönen neuen<br />
Namen. Der diesbezüglichen Kreativität<br />
scheinen je<strong>de</strong>nfalls wesentlich weniger<br />
steuerrechtliche Grenzen gesetzt wor<strong>de</strong>n<br />
zu sein. Und wenn man dann fündig gewor<strong>de</strong>n<br />
ist, sollte eine ebenso kreative wie<br />
geschliffene Anrufungsauskunft an <strong>das</strong><br />
Betriebsstättenfinanzamt auch keine unüberwindliche<br />
Hür<strong>de</strong> mehr darstellen.<br />
WERNER M. MOCHE<br />
BiAM-Beratung<br />
Holzmin<strong>de</strong>n<br />
Aktuelles aus <strong>de</strong>m Sozialversicherungsrecht<br />
Pflegekassen helfen bei Doppelbelastung<br />
mit Beruf und Pflege<br />
(Gp) Die Doppelbelastung durch Beruf<br />
und zu pflegen<strong>de</strong> Angehörige kann<br />
schnell zu Überfor<strong>de</strong>rung führen. Nach<br />
einer Studie <strong>de</strong>s Zentrums <strong>für</strong> Qualität in<br />
<strong>de</strong>r Pflege (ZQP) scheitert oft die Organisation<br />
einer Auszeit. In dieser Situation<br />
sollten sich Betroffene an eine Pflegeberatung<br />
wen<strong>de</strong>n, die folgen<strong>de</strong> Lösungen anbieten<br />
kann:<br />
• Beantragung einer Verhin<strong>de</strong>rungspflege,<br />
bei <strong>de</strong>r die Betreuung durch<br />
eine vertraute Person (Freun<strong>de</strong>, Verwandte<br />
…) <strong>für</strong> max. 28 Tage übernommen<br />
wird. Hierbei erstattet die Pflegekasse<br />
max. 1.550 Euro pro Jahr.<br />
• Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim<br />
bis zu vier Wochen meist im Anschluss<br />
an einen Krankenhausaufenthalt;<br />
regelmäßig setzt dies <strong>das</strong> Erreichen<br />
einer Pflegestufe voraus, jedoch<br />
gibt es auch Ausnahmen. Auch da<strong>für</strong><br />
übernehmen die Pflegekassen bis zu<br />
1.550 Euro pro Jahr.<br />
Mehr unter www.zqp.<strong>de</strong>.<br />
SEPA-Umstellung beim Beitrags-<br />
Einzug<br />
(Gp) Spätestens ab 01.02.2014 muss sämtlicher<br />
Zahlungsverkehr in <strong>de</strong>r EU auf <strong>de</strong>n<br />
SEPA-Standard (mit IBAN und BIC, 22<br />
Stellen und hoher Fehleranfälligkeit!) umgestellt<br />
sein. Damit sollten Arbeitgeber<br />
wegen <strong>de</strong>s doch beachtlichen Umstellungs-Aufwands<br />
nicht zu lange warten<br />
und möglichst noch vor Jahresen<strong>de</strong> 2013<br />
zum Abschluss kommen.<br />
Für <strong>de</strong>n SV-Beitragsnachweis gibt es eine<br />
wichtige Ausnahme mit Erleichterung:<br />
Die sonst erfor<strong>de</strong>rliche Vorab-Ankündigung<br />
(pre-notification) ist mit <strong>de</strong>r Zusendung<br />
<strong>de</strong>s Beitragsnachweises <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />
als erfüllt anzusehen.<br />
Darauf haben sich <strong>das</strong> Bun<strong>de</strong>sarbeitsministerium<br />
(BMAS) mit <strong>de</strong>r Spitzenorganisation<br />
<strong>de</strong>r Sozialversicherung in <strong>de</strong>n Gemeinsamen<br />
Grundsätzen vom 02.05.2013,<br />
Ziff. 12 geeinigt. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt <strong>für</strong><br />
<strong>de</strong>n Beitragsnachweis <strong>de</strong>r Zahlstellen von<br />
Versorgungsbezügen (mehr zu SEPA<br />
unter www.sepa<strong>de</strong>utschland.<strong>de</strong>).<br />
In 2013 weniger Minijobber und<br />
weniger RV-Befreiungen als gedacht<br />
(Gp) Nach Angaben <strong>de</strong>r Minijob-Zentrale<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Rentenversicherung<br />
Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist die Zahl<br />
<strong>de</strong>r Minijobber im 1. Quartal 2013 erneut<br />
gesunken. Sie liegt jetzt bei ca. 6,7 Mio.,<br />
was gegenüber 2012 einen Rückgang von<br />
0,8 Prozent be<strong>de</strong>utet.<br />
45 Prozent <strong>de</strong>r Minijobber sind im gewerblichen<br />
Bereich tätig und 38 Prozent<br />
in Privathaushalten, wo sich die Zahl gegenüber<br />
2012 um 5,7 Prozent erhöht hat.<br />
Hier sollen durch <strong>das</strong> Haushaltscheck-<br />
Ver fahren die Anmel<strong>de</strong>zahlen erhöht und<br />
Schwarzarbeit eingedämmt wer<strong>de</strong>n.<br />
Gegenüber <strong>de</strong>n ursprünglich geschätzten<br />
ca. 90 Prozent haben sich viel weniger Minijobber<br />
von <strong>de</strong>r Rentenversicherungs-<br />
Pflicht befreien lassen. Die Quote lag bis<br />
31.03.2013 im gewerblichen Bereich bei<br />
25,9 Prozent und in Privathaushalten bei<br />
24,5 Prozent.<br />
Viele befreite Minijobber sind Rentner<br />
o<strong>de</strong>r haben sonst Ansprüche aus einem<br />
sv-pflichtigen Job. Eine auskömmliche<br />
Rente wird durch <strong>de</strong>n Minijob nicht erreicht.<br />
Jedoch ermöglicht <strong>de</strong>r RV-Beitrag<br />
z. B. <strong>das</strong> Riestersparen o<strong>de</strong>r die Nutzung<br />
von Reha-Angeboten.<br />
Von <strong>de</strong>n RV-Beiträgen zahlen im gewerblichen<br />
Bereich Arbeitnehmer = 3,9 Prozent<br />
und Arbeitgeber = 15 Prozent. In Privathaushalten<br />
zahlen Arbeitnehmer = 13,9<br />
Prozent und Arbeitgeber = 5 Prozent.<br />
Die meisten Minijobber sind über 60 Jahre<br />
alt und überwiegend Frauen. Sie sind vor<br />
allem im Han<strong>de</strong>l, bei <strong>de</strong>r KFZ-Reparatur/<br />
Instandhaltung und im Gastgewerbe tätig<br />
(mehr unter www.minijob-zentrale.<strong>de</strong>).<br />
6 | <strong>Journal</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Lohnbüro</strong> August 2013 Aktuelles aus <strong>de</strong>m Sozialversicherungsrecht