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Journal für das Lohnbüro 06|2013 - rehmnetz.de

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Haramis Kalfar. © www.fotolia.<strong>de</strong><br />

Auf <strong>de</strong>r sicheren Seite: Hans-Otto Blaeser klärt Sie auf!<br />

trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung<br />

je<strong>de</strong>nfalls bis zum Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer<br />

Gesamtwürdigung <strong>das</strong> Interesse <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />

an <strong>de</strong>r sofortigen Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses gegen <strong>das</strong> Interesse<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers an <strong>de</strong>ssen Fortbestand<br />

abzuwägen. Es hat eine Bewertung<br />

<strong>de</strong>s Einzelfalls unter Beachtung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes<br />

zu erfolgen.<br />

Die Umstän<strong>de</strong>, anhand <strong>de</strong>rer zu beurteilen<br />

ist, ob <strong>de</strong>m Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung<br />

zumutbar ist o<strong>de</strong>r nicht, lassen<br />

sich nicht abschließend festlegen. Zu<br />

berücksichtigen sind aber regelmäßig <strong>das</strong><br />

Gewicht und die Auswirkungen einer<br />

Vertragspflichtverletzung, <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>s<br />

Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Arbeitnehmers, eine<br />

mögliche Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr sowie die<br />

Dauer <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses und <strong>de</strong>ssen<br />

störungsfreier Verlauf. Auch Unterhaltspflichten<br />

und Familienstand können<br />

– je nach Lage <strong>de</strong>s Falls – Be<strong>de</strong>utung gewinnen.<br />

Sie sind je<strong>de</strong>nfalls bei <strong>de</strong>r Interessenabwägung<br />

nicht generell ausgeschlossen<br />

und können zu berücksichtigen<br />

sein. Eine außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

kommt nur in Betracht, wenn es keinen<br />

angemessenen Weg gibt, <strong>das</strong> Arbeitsverhältnis<br />

fortzusetzen, weil <strong>de</strong>m Arbeitgeber<br />

sämtliche mil<strong>de</strong>ren Reaktionsmöglichkeiten<br />

unzumutbar sind.<br />

Für die Beurteilung, ob Tatsachen vorliegen,<br />

die <strong>de</strong>n Arbeitgeber im Sinne von<br />

§ 15 Abs. 1 und 2 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB<br />

aus wichtigem Grund zur Kündigung berechtigen,<br />

ist auf die Unzumutbarkeit einer<br />

Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf<br />

<strong>de</strong>r fiktiven or<strong>de</strong>ntlichen Kündigungsfrist<br />

abzustellen. Ist eine Weiterbeschäftigung<br />

bis dahin zumutbar, ist die Kündigung<br />

unzumutbar.<br />

(BAG, Urteil vom 27.09.2012 – 2 AZR<br />

955/11)<br />

Höchstaltersgrenzen in <strong>de</strong>r<br />

betrieblichen Altersversorgung<br />

Nach § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG dürfen Beschäftigte<br />

nicht wegen <strong>de</strong>r in § 1 AGG genannten<br />

Grün<strong>de</strong>, unter an<strong>de</strong>rem wegen<br />

<strong>de</strong>s Alters und <strong>de</strong>s Geschlechts, benachteiligt<br />

wer<strong>de</strong>n. Unzulässig sind unmittelbare<br />

und mittelbare Benachteiligungen.<br />

Eine unmittelbare Benachteiligung ist<br />

nach § 3 Abs. 1 AGG gegeben, wenn eine<br />

Person wegen eines in § 1 AGG genannten<br />

Grun<strong>de</strong>s eine weniger günstige Behandlung<br />

erfährt als eine an<strong>de</strong>re Person in einer<br />

vergleichbaren Situation. Nach § 3<br />

Abs. 2 AGG liegt eine mittelbare Benachteiligung<br />

vor, wenn <strong>de</strong>m Anschein nach<br />

neutrale Vorschriften, Kriterien o<strong>de</strong>r Verfahren<br />

Personen wegen eines in § 1 AGG<br />

genannten Grun<strong>de</strong>s gegenüber an<strong>de</strong>ren<br />

Personen in beson<strong>de</strong>rer Weise benachteiligen<br />

können, es sei <strong>de</strong>nn, die betreffen<strong>de</strong>n<br />

Vorschriften, Kriterien o<strong>de</strong>r Verfahren<br />

sind durch ein rechtmäßiges Ziel<br />

sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind<br />

Rechtsprechung <strong>für</strong> Sie aufbereitet<br />

<strong>Journal</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Lohnbüro</strong> August 2013 | 25

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