Journal für das Lohnbüro 06|2013 - rehmnetz.de

Journal für das Lohnbüro 06|2013 - rehmnetz.de Journal für das Lohnbüro 06|2013 - rehmnetz.de

08.06.2014 Aufrufe

– Leistungsniveau von … (1) Alters- und (2) Erwerbsminderungsrenten – Schutz vor Altersarmut CDU/CSU (1) Verlässliche Beteiligung der Rentner an der allgemeinen Einkommensentwicklung. (S. 72) (2) Besserstellung der Bezieher von Erwerbsminderungsrente durch eine spürbare Erhöhung ihrer Rentenansprüche. (S. 74) Einführung einer steuerfinanzierten „Lebensleistungsrente“ von 850 Euro im Monat für Versicherte, die mindestens 40 Jahre in der GRV versichert waren und privat fürs Alter vorgesorgt haben. (S. 73) SPD (1) Aufrechterhaltung des derzeitigen Rentenniveaus bis zum Jahr 2020. (S. 80) (2) Abschaffung der Abschläge und Verlängerung der Zurechnungszeit. (S. 79) Einführung einer steuerfinanzierten „Solidarrente“ in Höhe von nicht unter 850 Euro im Monat für Versicherte mit mindestens 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren in der GRV. (S. 80 f.) – Altersgrenzen – Teilrente – Kindererziehungs-/Kinderberücksichtigungszeiten B. Ergänzende Altersvorsorge – Betriebliche Altersvorsorge – Private Altersvorsorge/ Riester-Rente – Zusatzvorsorge allgemein Festhalten an der 2007 beschlossenen Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 und 2029. (S. 73) Weiterentwicklung der Hinzuverdienstregelungen bei vorgezogenen Altersrenten. (S. 74) Bessere Anerkennung von Kindererziehung im Rentenrecht. Gewährung eines zusätzlichen Entgeltpunktes für Geburten vor 1992 ab 2014. Finanzierung durch GRV ohne zusätzliche Bundesbeiträge und Bundeszuschüsse. (S. 73) Steigerung der Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge für kleine und mittlere Unternehmen. Verhinderung europäischer Eingriffe in das deutsche Betriebsrentenrecht. (S. 73) Stärkung der privaten Altersvorsorge. Bessere Anerkennung ergänzender Vorsorge durch Freibeträge im Alter. (S. 73) Schaffung einer unabhängigen trägerübergreifenden Informationsplattform zu bestehenden Altersvorsorgeansprüchen. (S. 74) Aussetzen der „Rente mit 67“ bis 50 Prozent der 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (S. 80) Einführung eines abschlagsfreien Altersrentenzugangs ab 63 nach 45 Versicherungsjahren. (S. 79) Ermöglichung des Bezugs einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbarer flexibler Übergangsmodelle. (S. 79) Ausdehnung der Kinderberücksichtigungszeiten auf Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. (S. 81) Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge durch erleichterte Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung. (S. 80) Erleichterung von Zusatzbeiträgen an die GRV. (S. 79) Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Riester-Rente. (S. 80) --- C. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Kreis der Pflichtversicherten Ablehnung einer staatlichen Einheitsversicherung. Erhalt der privaten Krankenversicherung (PKV). (S. 75 f.) Einführung einer „Bürgerversicherung“ in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bislang Privatversicherte sollen sich ein Jahr lang freiwillig für den Wechsel in die „Bürgerversicherung“ entscheiden können. (S. 73) 16 | Journal für das Lohnbüro August 2013 Bundestagswahl 2013

FDP (1) Festhalten an der langfristigen Absenkung des Rentenniveaus (≥ 43 % in 2030). (S. 36) (2) --- Abkehr von der vollständigen Anrechnung von betrieblichen und privaten Renteneinkünften auf die Grundsicherung im Alter. (S.37) Einführung des „liberalen Bürgergeldes“ zur Neuordnung aller steuerfinanzierten Sozialsysteme. (S. 35) Ermöglichung des Bezugs einer Altersrente ab 60 Jahren bei versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen, sofern dadurch kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter entsteht. (S. 36) Vollständige Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten. (S. 36) Keine Finanzierung familien- oder sozialpolitischer Leistungsausweitungen über Beitragsmittel der GRV. (S. 36) DIE GRÜNEN (1) Sicherung eines angemessenen Rentenniveaus (nicht deutlich unterhalb des heutigen). (S. 135) (2) Zurücksetzen der Altersgrenze für den Bezug einer abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente auf das 63. Lebensjahr. (S. 136) Einführung einer steuerfinanzierten „Garantierente“ von mindestens 850 Euro im Monat für Versicherte mit mindestens 30 Versicherungsjahren (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit). Geringere Vermögensanrechnung bei der Grundsicherung im Alter. (S. 134 f.) Festhalten an der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre. Flankierung durch altersgerechte Arbeitsplätze, betriebliche Gesundheitsförderung und individuelle Übergangslösungen in den Ruhestand. (S. 135 f.) Ermöglichung des Bezugs einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr. (S. 136) Stärkung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen durch ein obligatorisches Rentensplitting mit dem Ehepartner. Stärkere Anrechnung von Kindererziehungszeiten. (S. 136) DIE LINKE (1) Rückkehr zur Lebensstandardsicherung. Erhöhung des Rentenniveaus auf 53 Prozent. (S. 18) (2) Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Erleichterung des Zugangs in eine Erwerbsminderungsrente. (S. 19) Einführung einer „solidarischen Mindestrente“ von 1.050 Euro netto im Monat. (S. 19) Bessere Absicherung von Zeiten niedriger Löhne, Zeiten der Erwerbslosigkeit und Pflegezeiten. (S. 19) Abschaffung der „Rente mit 67“, Rückkehr zur „Rente mit 65“. Verzicht auf versicherungsmathematische Abschläge nach 40 Versicherungsjahren. (S. 19) Ermöglichung des Voll- und Teilrentenbezugs ab dem 60. Lebensjahr. (S. 19) Generelle Anrechnung von drei Kindererziehungsjahren unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. (S. 19) B. Ergänzende Altersvorsorge Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Beseitigung der Doppelbelastung mit Sozialabgaben. (S. 37) Stärkung der privaten Altersvorsorge. Einbeziehung der Selbstständigen in die staatliche Riester-Förderung. (S. 37) Befürwortung einer Risikomischung aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren bei der Altersvorsorge. Unterstützung des Drei-Säulen-Modells zur Lebensstandardsicherung im Alter. (S. 135) Grundlegende Reform der Riester-Rente. Einführung eines einfachen, kostengünstigen und sicheren Basisprodukts. (S. 135) --- Ermöglichung der Übertragung von Riester-Anwartschaften auf die GRV. (S.19) --- --- --- C. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Ablehnung einer staatlichen Einheitsversicherung. Beibehaltung einer starken privaten Krankenversicherung (PKV). (S. 38) Einführung einer „Bürgerversicherung“ in der Kranken- und Pflegeversicherung. Erlaubnis privater Krankenversicherer zum Angebot eines Bürgerversicherungstarifs. (S. 122 f.) Einführung einer „solidarischen Bürgerversicherung“ mit Beitragspflicht für alle Einkommensarten. Abschaffung der privaten Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung. (S. 22) Bundestagswahl 2013 Journal für das Lohnbüro August 2013 | 17

– Leistungsniveau von …<br />

(1) Alters- und<br />

(2) Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrenten<br />

– Schutz vor Altersarmut<br />

CDU/CSU<br />

(1) Verlässliche Beteiligung <strong>de</strong>r Rentner an<br />

<strong>de</strong>r allgemeinen Einkommensentwicklung.<br />

(S. 72)<br />

(2) Besserstellung <strong>de</strong>r Bezieher von Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente<br />

durch eine spürbare<br />

Erhöhung ihrer Rentenansprüche.<br />

(S. 74)<br />

Einführung einer steuerfinanzierten<br />

„Lebensleistungsrente“ von 850 Euro im<br />

Monat <strong>für</strong> Versicherte, die min<strong>de</strong>stens 40<br />

Jahre in <strong>de</strong>r GRV versichert waren und<br />

privat <strong>für</strong>s Alter vorgesorgt haben. (S. 73)<br />

SPD<br />

(1) Aufrechterhaltung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Rentenniveaus bis zum Jahr 2020. (S. 80)<br />

(2) Abschaffung <strong>de</strong>r Abschläge und Verlängerung<br />

<strong>de</strong>r Zurechnungszeit. (S. 79)<br />

Einführung einer steuerfinanzierten<br />

„Solidarrente“ in Höhe von nicht unter<br />

850 Euro im Monat <strong>für</strong> Versicherte mit<br />

min<strong>de</strong>stens 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren<br />

in <strong>de</strong>r GRV. (S. 80 f.)<br />

– Altersgrenzen<br />

– Teilrente<br />

– Kin<strong>de</strong>rerziehungs-/Kin<strong>de</strong>rberücksichtigungszeiten<br />

B. Ergänzen<strong>de</strong> Altersvorsorge<br />

– Betriebliche Altersvorsorge<br />

– Private Altersvorsorge/<br />

Riester-Rente<br />

– Zusatzvorsorge allgemein<br />

Festhalten an <strong>de</strong>r 2007 beschlossenen Anhebung<br />

<strong>de</strong>r Regelaltersgrenze von 65 auf<br />

67 Jahre zwischen 2012 und 2029. (S. 73)<br />

Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Hinzuverdienstregelungen<br />

bei vorgezogenen Altersrenten.<br />

(S. 74)<br />

Bessere Anerkennung von Kin<strong>de</strong>rerziehung<br />

im Rentenrecht. Gewährung eines<br />

zusätzlichen Entgeltpunktes <strong>für</strong> Geburten<br />

vor 1992 ab 2014. Finanzierung durch GRV<br />

ohne zusätzliche Bun<strong>de</strong>sbeiträge und Bun<strong>de</strong>szuschüsse.<br />

(S. 73)<br />

Steigerung <strong>de</strong>r Attraktivität betrieblicher<br />

Altersvorsorge <strong>für</strong> kleine und mittlere Unternehmen.<br />

Verhin<strong>de</strong>rung europäischer<br />

Eingriffe in <strong>das</strong> <strong>de</strong>utsche Betriebsrentenrecht.<br />

(S. 73)<br />

Stärkung <strong>de</strong>r privaten Altersvorsorge.<br />

Bessere Anerkennung ergänzen<strong>de</strong>r Vorsorge<br />

durch Freibeträge im Alter. (S. 73)<br />

Schaffung einer unabhängigen trägerübergreifen<strong>de</strong>n<br />

Informationsplattform zu bestehen<strong>de</strong>n<br />

Altersvorsorgeansprüchen. (S. 74)<br />

Aussetzen <strong>de</strong>r „Rente mit 67“ bis 50 Prozent<br />

<strong>de</strong>r 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigt sind. (S. 80)<br />

Einführung eines abschlagsfreien Altersrentenzugangs<br />

ab 63 nach 45 Versicherungsjahren.<br />

(S. 79)<br />

Ermöglichung <strong>de</strong>s Bezugs einer Teilrente<br />

ab <strong>de</strong>m 60. Lebensjahr o<strong>de</strong>r vergleichbarer<br />

flexibler Übergangsmo<strong>de</strong>lle. (S. 79)<br />

Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rberücksichtigungszeiten<br />

auf Eltern, <strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>r vor<br />

1992 geboren wur<strong>de</strong>n. (S. 81)<br />

Ausbau <strong>de</strong>r betrieblichen Altersvorsorge<br />

durch erleichterte Allgemeinverbindlichkeit<br />

von Tarifverträgen. Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Arbeitgeber an <strong>de</strong>r Finanzierung. (S. 80)<br />

Erleichterung von Zusatzbeiträgen an die<br />

GRV. (S. 79)<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Transparenz und Effizienz<br />

<strong>de</strong>r Riester-Rente. (S. 80)<br />

---<br />

C. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />

– Kreis <strong>de</strong>r Pflichtversicherten<br />

Ablehnung einer staatlichen Einheitsversicherung.<br />

Erhalt <strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung<br />

(PKV). (S. 75 f.)<br />

Einführung einer „Bürgerversicherung“ in<br />

<strong>de</strong>r Kranken- und Pflegeversicherung. Bislang<br />

Privatversicherte sollen sich ein Jahr<br />

lang freiwillig <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wechsel in die „Bürgerversicherung“<br />

entschei<strong>de</strong>n können. (S. 73)<br />

16 | <strong>Journal</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Lohnbüro</strong> August 2013 Bun<strong>de</strong>stagswahl 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!