Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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Standorte ausgewiesen sind, erhebliche kumulative Wirkungen auf das Landschaftsbild. Dies ist für<br />
die Vorranggebiete W-6 – Eckolstädt, W-8 – Dielsdorf, W-10 – Wundersleben und W-11 – Gangloffsömmern<br />
festzustellen. Die nicht mehr ausgewiesenen Gebiete unterliegen dem Bestandsschutz<br />
und werden je nach Genehmigungszeitpunkt und -dauer noch einige Jahre existieren (Ottenhausen,<br />
Teilflächen von Kleinbrembach im Westen, Wormstedt).<br />
In der Umweltprüfung wurde auch die Summationswirkung durch die regionsübergreifend mit Nordthüringen<br />
ausgewiesenen Standorte Gangloffsömmern und Wangenheim bis Ballstädt berücksichtigt.<br />
Die Umweltauswirkungen auf die gewachsene Kulturlandschaft können insgesamt als unerheblich<br />
eingestuft werden. Einerseits liegen bei einer Vielzahl von Vorranggebieten bestehende Nutzungen<br />
vor, die als Vorbelastung eingestuft werden. Für Vorbehaltsgebiete Rohstoffe, die als Erweiterungsstandorte<br />
bestehender Standorte vorgesehen sind, müssen ebenfalls erhebliche Vorbelastungen<br />
bezüglich ihres Veränderungspotenziales gegenüber den Elementen der Kulturlandschaft in<br />
die Bewertung eingestellt werden. Ausnahmen bilden das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain<br />
(nördlich), welches im Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald liegt. Des Weiteren liegen<br />
der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda) sowie die Vorbehaltsgebiete<br />
Rohstoffe h-2 – Luisenthal (Kienberg), h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) und h-4 – Möhrenbach<br />
(südlich) im Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturpark Thüringer Wald. Zudem liegt das geplante<br />
Rückhaltebecken Bad Berka am Hungerbach im Landschaftsschutzgebiet Ilmtal von Oettern<br />
bis Kranichfeld. Welche Umweltauswirkungen damit konkret verbunden sein können, ist stark abhängig<br />
von der notwendigen Staufläche und der Art der Bauweise. Diese können erst in nachfolgenden<br />
Planungs- und Genehmigungsverfahren festgestellt werden.<br />
Mögliche erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden für die Trassenkorridore der<br />
Ortsumfahrungen Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain im Zuge der B 88 festgestellt. Hier wirkt insbesondere<br />
die Querung des Tales der Wilden Gera mit einem größeren Brückenbauwerk negativ<br />
auf das Landschaftsbild. Der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda)<br />
schneidet den Höhenzug der Hardt zwischen Waltershausen und Wahlwinkel. Für den jeweiligen<br />
Naturraum und auf Regionsebene bleiben die Auswirkungen auf das Landschaftsbild jedoch<br />
unterhalb der Erheblichkeitsschwelle. Die genannten Trassen sind Ergebnis von Raumordnungsverfahren<br />
und Inhalt des Bundesverkehrswegeplanes, daher wird davon ausgegangen, dass Umweltauswirkungen<br />
bereits minimiert sind bzw. auch eine Nullvariante im Regionalplan die vorhersehbaren<br />
Umweltauswirkungen nicht verändern würde. Die benannten Vorbehaltsgebiete bzw.<br />
Grundsätze der Raumordnung sind in nachfolgenden Verfahren einer Abwägung zugänglich.<br />
Unzerschnittene, störungsarme Räume größer 50 qkm werden durch Festlegungen des Regionalplanes<br />
Mittelthüringen nicht nachteilig berührt.<br />
Tab.17 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Größe von Festlegungen<br />
Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-7 – Roldisleben / Olbersleben [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-12 – Teutleben [Z]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet<br />
Rückhaltebecken Bad Berka (Hungerbach) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark<br />
Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal (Kienberg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-4 – Möhrenbach [G]<br />
Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G]<br />
Im Einzelfall sind detaillierte Festlegungen z.B. im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 6 und 7<br />
ThürNatG möglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine Vorwegnahme von<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen