Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
34<br />
Die in Tab.15 aufgeführten Vorbehaltsgebiete und Grundsätze sind in den nachfolgenden Planungsverfahren<br />
einer Abwägung zugänglich. Im Einzelfall sind auch detaillierte Festlegungen unter<br />
anderem im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 6 und 7 ThürNatG möglich. Die Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine Vorwegnahme von Ergebnissen einer solchen Betrachtung.<br />
Es wird zudem auf die Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher<br />
negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.2 und 5.<br />
Tab.15 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Biologische Vielfalt / Fauna / Flora<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Größe von Festlegungen<br />
Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-7 – Roldisleben / Olbersleben [Z]<br />
(Teilweise) Lage im Naturschutzgebiet<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-1 – Tabarz (Leuchtenburg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-4 – Möhrenbach [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-5 – Neustadt-Rotkopf, Erweiterung [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-3 – Sandstein Georgenthal, südwestlich [G]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet<br />
Rückhaltebecken Bad Berka (Hungerbach) [G]<br />
Wald mit herausragenden Umweltfunktionen<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]<br />
Wiesenbrütergebiete<br />
Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]<br />
Betroffenheit von Wildtierkorridoren<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) [G]<br />
Durch die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich Hinweise auf mögliche artenschutzrechtliche<br />
Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG. Dies betrifft das Vorranggebiet Großflächige<br />
Industrieansiedlungen IG-2, die Trassenfreihaltung der Verbindung Leubingen – Griefstedt<br />
und das Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 durch<br />
bedeutsame Vorkommen des international besonders geschützten Feldhamsters. Die regionalplanerische<br />
Festlegung als Ziel der Raumordnung belässt den nachfolgenden Planungsebenen einen<br />
hinreichenden Konkretisierungsspielraum. Zudem sind Minimierungsmöglichkeiten erst durch spätere<br />
konkrete Planungen leistbar.<br />
Für die Ortsumfahrung Gotha im Zuge der B 247 / B 7 wurden für das nördliche Teilstück um Westhausen<br />
/ Warza ebenfalls artenschutzrechtliche Konflikte mit Bezug auf den Feldhamster ermittelt<br />
und die Trassenführung bereits an den Rand des Kernverbreitungsgebietes verlegt. In nachfolgenden<br />
Verfahren soll die Trasse zusätzlich optimiert werden und Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
geplant werden (Leiteinrichtungen und Durchlässe).<br />
Für das Vorranggebiet Windenergie W-9 – Schwerborn / Kerspleben können die Empfehlungen der<br />
Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Abstandsregelungen für Windenergieanlagen<br />
zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher<br />
oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten nicht eingehalten werden.<br />
Der empfohlene Abstand für den Rotmilan wird um ca. 6<strong>00</strong> m bei einem nördlich des bestehenden<br />
Standortes liegenden Horstes unterschritten.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen