Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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In der pauschal geprüften Wirkzone des Vorbehaltsgebietes Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg<br />
liegen Teile der Wohnbebauung, die durch Lärm, Erschütterungen und Staubbelastung betroffen<br />
sein können. Im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren muss dies<br />
berücksichtigt werden.<br />
Gebiete mit besonderer Erholungseignung werden durch zwei Festlegungen des Regionalplanes<br />
betroffen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um kleinräumige Gebiete, die sich bislang durch<br />
Ruhe und geringe visuelle Vorbelastungen auszeichnen.<br />
In <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 wird zudem auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem<br />
Entstehen von schädlichen Umwelteinwirkungen ist vorzubeugen. Kulturdenkmale sollen als Quellen<br />
und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung geschützt und erhalten<br />
werden <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3.<br />
Als Datengrundlage zur Ermittlung erheblicher Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
stehen ein Gutachten zum Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu Windenergieanlagen<br />
sowie die Siedlungsbereiche in Mittelthüringen zur Verfügung. Zusätzliche Daten stehen<br />
nach derzeitiger Lage nicht zur Verfügung.<br />
Das Vorranggebiet W-1 – Wangenheim bis Ballstädt nimmt einen bedeutenden Anteil der Aussicht<br />
von Schloss Friedensstein in Gotha über die historische Altstadt ein (nördliche Richtung). Das Vorranggebiet<br />
liegt zwar nicht innerhalb des empfohlenen Umgebungsschutzbereiches des Denkmales<br />
von 7,5 km (50-fache Anlagenhöhe), die Beeinträchtigung durch die bestehenden Windenergieanlagen<br />
muss nach Inaugenscheinnahme aber trotzdem als erheblich gewertet werden. Der Umgebungsschutz<br />
der Kirche in Wechmar ist durch das Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwabhausen<br />
erheblich gestört. Dies ergibt sich auf der Sichtachse zwischen Wandersleben und Wechmar<br />
entlang der L 2147. Der Umgebungsschutz der Kirche in Mechterstädt ist durch das Vorranggebiet<br />
Windenergie W-12 – Teutleben erheblich gestört. Dies ergibt sich insbesondere auf der<br />
Sichtachse von der A 4 über Mechterstädt hinweg zum neu ausgewiesenen Standort. Beide Vorranggebiete<br />
liegen innerhalb eines empfohlenen Umgebungsschutzbereiches von 4,5 km (30-fache<br />
Anlagenhöhe).<br />
Bei Umsetzung der festgelegten Ortskernumfahrungen ist eine umweltrelevante Inanspruchnahme<br />
von Sachgütern nicht auszuschließen. Weitere erhebliche Auswirkungen der regionalplanerischen<br />
Festlegungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter können derzeit nicht festgestellt werden.<br />
Tab.12 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Kulturdenkmale/-ensemble<br />
Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwabhausen [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-12 – Teutleben [Z]<br />
3.1.2 Natur und Landschaft<br />
Boden<br />
Boden ist vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
auf das Schutzgut sind vorzubeugen. Darüber hinaus ist der Boden in seiner Funktion und Nutzbarkeit<br />
durch sparsame, schonende und nachhaltige Bewirtschaftung zu schützen und versiegelte<br />
Flächen sind zu renaturieren <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3.<br />
Um das Schutzgut Boden auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wird<br />
die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Schadstoffeintrag<br />
anhand der Größe einzelner Gebiete und durch die Betroffenheit schutzwürdiger Böden<br />
(selten, naturnah) und (nährstoffreicher) Böden mit hoher Nutzungseignung vorgenommen <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
Anhang 4.<br />
Allein aufgrund ihrer Größe sind 22 Vorranggebiete / Ziele und 9 Vorbehaltsgebiete in der Einzelbewertung<br />
als erheblich einzustufen, da sie bislang nicht in erheblichem Ausmaß vorbelastete Flächen<br />
betreffen (Tab.13). Insgesamt kommt es dadurch zu einer Flächeninanspruchnahme von ca.<br />
5.425 ha. Gemessen an der Regionsfläche, die weder Siedlungs- und Verkehrsfläche noch Abbau-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen