Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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6<br />
1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />
Regionalplan, 2.1<br />
– entfällt –<br />
1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />
Regionalplan, 2.2.1<br />
Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sind in den dort festgelegten fünf Standorträumen für<br />
Industriegroßflächen Andislebener Kreuz, Erfurter Kreuz, Hörsel, Sömmerda / Kölleda und Sömmerda<br />
/ Rohrborn Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen von jeweils mehr als 1<strong>00</strong> ha<br />
Bruttofläche auszuweisen LEP, 3.3.4. Für den Standortraum Erfurter Kreuz ergibt sich dabei ein<br />
Potenzial von über 2<strong>00</strong> ha. Für den Standort Sömmerda / Kölleda ergibt sich nach Abwägung der<br />
aktuellen Flächennutzungskonflikte ein Potenzial von ca. 90 ha. Die fünf Vorranggebiete Großflächige<br />
Industrieansiedlungen (IG-1 bis IG-5) umfassen als raumordnerisches Ziel eine Fläche von<br />
ca. 802 ha.<br />
Durch die Festlegung der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen werden diese von<br />
entgegenstehenden Nutzungen freigehalten und für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und<br />
landesweiter Bedeutung vorgehalten und gesichert. Eine kleingliedrige Teilung soll bis zur Inanspruchnahme<br />
durch eine solche Ansiedlung verhindert werden.<br />
Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte sind in Tab.2 dargestellt. Im Wesentlichen handelt<br />
es sich um mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flora<br />
/ Fauna durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Insbesondere können visuelle<br />
Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken.<br />
Des Weiteren können Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen durch zerschneidende<br />
Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ<br />
Einfluss nehmen. Die Realisierung der Ausweisung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen<br />
und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen.<br />
Tab.2<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• •• •• •• •<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) • <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• •<br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Die voraussichtliche Wirkzone der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgeht,<br />
wird für die Umweltprüfung pauschal durch einen Referenzwert für Immissionen (Thüringer<br />
Abstandserlass: Steinbruch mit Sprengarbeiten) und für visuelle Beeinträchtigungen (Gassner, E. /<br />
Winkelbrandt, A., UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />
2<strong>00</strong>5) festgelegt. Daraus folgend gelten vorbehaltlich eventuell notwendiger Einzelfallbetrachtungen<br />
folgende pauschal ermittelten Abstände:<br />
▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m und<br />
▪ visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m.<br />
Die Vorgaben des LEP, 3.3.4 ergeben bezüglich der Festlegung von Vorranggebieten Großflächige<br />
Industrieansiedlungen im Regionalplan Mittelthüringen ein Ausweisungserfordernis. Die konkretisierten<br />
Festlegungen gehen in der Regel über die geforderte Mindestflächengröße des Landesentwicklungsplanes<br />
aus Gründen der räumlichen Konzentration bei sehr guten Eignungskriterien<br />
und des Konkretisierungsspielraumes für die nachfolgende Planungsebene hinaus.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen