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Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...

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6<br />

1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />

Regionalplan, 2.1<br />

– entfällt –<br />

1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

Regionalplan, 2.2.1<br />

Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sind in den dort festgelegten fünf Standorträumen für<br />

Industriegroßflächen Andislebener Kreuz, Erfurter Kreuz, Hörsel, Sömmerda / Kölleda und Sömmerda<br />

/ Rohrborn Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen von jeweils mehr als 1<strong>00</strong> ha<br />

Bruttofläche auszuweisen LEP, 3.3.4. Für den Standortraum Erfurter Kreuz ergibt sich dabei ein<br />

Potenzial von über 2<strong>00</strong> ha. Für den Standort Sömmerda / Kölleda ergibt sich nach Abwägung der<br />

aktuellen Flächennutzungskonflikte ein Potenzial von ca. 90 ha. Die fünf Vorranggebiete Großflächige<br />

Industrieansiedlungen (IG-1 bis IG-5) umfassen als raumordnerisches Ziel eine Fläche von<br />

ca. 802 ha.<br />

Durch die Festlegung der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen werden diese von<br />

entgegenstehenden Nutzungen freigehalten und für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und<br />

landesweiter Bedeutung vorgehalten und gesichert. Eine kleingliedrige Teilung soll bis zur Inanspruchnahme<br />

durch eine solche Ansiedlung verhindert werden.<br />

Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte sind in Tab.2 dargestellt. Im Wesentlichen handelt<br />

es sich um mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flora<br />

/ Fauna durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Insbesondere können visuelle<br />

Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken.<br />

Des Weiteren können Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen durch zerschneidende<br />

Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ<br />

Einfluss nehmen. Die Realisierung der Ausweisung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen<br />

und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen.<br />

Tab.2<br />

Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

Schutzgut<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• •• •• •• •<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) • <br />

Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• •<br />

Zerschneidung (ZS) • • • <br />

Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />

Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />

••<br />

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />

Die voraussichtliche Wirkzone der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgeht,<br />

wird für die Umweltprüfung pauschal durch einen Referenzwert für Immissionen (Thüringer<br />

Abstandserlass: Steinbruch mit Sprengarbeiten) und für visuelle Beeinträchtigungen (Gassner, E. /<br />

Winkelbrandt, A., UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />

2<strong>00</strong>5) festgelegt. Daraus folgend gelten vorbehaltlich eventuell notwendiger Einzelfallbetrachtungen<br />

folgende pauschal ermittelten Abstände:<br />

▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m und<br />

▪ visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m.<br />

Die Vorgaben des LEP, 3.3.4 ergeben bezüglich der Festlegung von Vorranggebieten Großflächige<br />

Industrieansiedlungen im Regionalplan Mittelthüringen ein Ausweisungserfordernis. Die konkretisierten<br />

Festlegungen gehen in der Regel über die geforderte Mindestflächengröße des Landesentwicklungsplanes<br />

aus Gründen der räumlichen Konzentration bei sehr guten Eignungskriterien<br />

und des Konkretisierungsspielraumes für die nachfolgende Planungsebene hinaus.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen

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