Unterrichtsmaterialien_Hexenverfolgung höhere Auflösung
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Joachim Woock<br />
Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong><br />
zum Thema<br />
„<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden<br />
und<br />
in den Herzogtümern Bremen-Verden“<br />
© 2009 Die Rechte der Beiträge und Abbildungen liegen bei den Autoren
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Vorwort 1<br />
Glossar 2<br />
Literatur- und Quellenverzeichnis 3<br />
Adressen 7<br />
Verein für Regionalgeschichte Verden e. V. 8<br />
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong><br />
1. Didaktisch-methodische Hinweise 10<br />
a) Trainingsspirale: Systematisches Lesen 12<br />
b) Arbeitsblatt Gruppenlesen mit vier Strategien 13<br />
c) Trainingsspirale: Karikaturen-Rallye (Vorwissen) 12<br />
d) Erläuterungen zu den Abbildungen M 1 – M 14 14<br />
e) Abbildungen M 1 – M 14 17<br />
f) Projektunterricht/komplexe Aufgabenstellungen 31<br />
g) Unterrichtsvorbereitung kompakt: „Ick, Beke Pipers von winbergen, Bekhenne…“ 34<br />
2. Karte der Diözese und des Stifts Verden 40<br />
3. Karte der Herzogtümer Bremen und Verden 41<br />
4. Mind Map: Lernorte in Verden: <strong>Hexenverfolgung</strong> 42<br />
5. Kleine Stadtgeschichte 43<br />
6. Stadtansicht von Verden (1663) 44<br />
7. Stadtrundgang: „<strong>Hexenverfolgung</strong> in Verden“ 45<br />
8. Stadtplan zum Stadtrundgang 50<br />
9. Fragebögen zur <strong>Hexenverfolgung</strong> mit Lösungen 51<br />
10. Elf Irrtümer über „Hexen“ 56<br />
11. Entwicklung der <strong>Hexenverfolgung</strong> in Europa 58<br />
12. Rechtsverordnungen 59<br />
13. Rolle der Frau im Hexenprozess 60<br />
14. Mind Map: Ursachen der <strong>Hexenverfolgung</strong> in Mitteleuropa 61<br />
15. Hexenproben 62<br />
16. Protokoll einer Wasserprobe in Rotenburg/Wümme 63<br />
17. Scharfrichter und Folter in Verden 65<br />
18. Prozesskosten 66<br />
19. Schwur („Urfehde“) am Grenzstein bei Stadtverweisung<br />
a) Beke Piper (Original) 70<br />
b) Verdener Kanzleischrift des 17. Jahrhunderts (Alphabet als Transkriptionshilfe) 71<br />
c) Beke Piper (Transliteration) 72<br />
20. Verhörprotokolle und Geständnisse („Urgichten“):<br />
a) Alken Bocksack (Transliteration) 73<br />
b) Catharina Panning (Transliteration) 74<br />
21. Protokoll einer Gerichtssitzung (Transliteration) 76<br />
22. Die wichtigsten Prozesse im Überblick<br />
a) Sammelprozess von 1606 77<br />
b) Hexenprozess von 1617/1618 78<br />
c) Mandat von Bischof Sigismund (Transliteration) 81<br />
d) Hexenprozess von 1647-1649 82<br />
e) Das Verbot der Hexenprozesse durch Königin Christina 85<br />
f) Verordnung von Königin Christina (Transliteration) 86<br />
g) Königin Christinas Aufforderung, ihr Verbot zu überwachen 87<br />
23. Opfer der <strong>Hexenverfolgung</strong> in der Stadt und dem Stift Verden 88<br />
24. Schneeballsystem der Beschuldigungen im Prozess von 1647-1649 97<br />
25. Das „H-Sonderkommando“ des Heinrich Himmler 98<br />
26. Statistik 99
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 1<br />
Vorwort<br />
Zum Thema „Hexen“ können wir alle etwas beitragen. Bekannt ist natürlich das alte<br />
Märchen von Hänsel und Gretel, wo die sagenhafte alte, hässliche und Kinder<br />
mordende Hexe dargestellt wird und zum Schluss den verdienten Feuertod erleidet.<br />
Immerhin zaubern kann auch Bibi Blocksberg und Gundel Gaukeley (engl. Magica<br />
de Spell) ist die dem Micky Maus-Heft-Leser bekannte Hexe. Und dann haben wir<br />
noch Bücher wie Harry Potter oder Fernsehserien wie „Charmed – Zauberhafte<br />
Hexen“… Schwieriger wird es schon, die tradierten Vorstellungen über die<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>, die in den Köpfen der deutschen Bevölkerung herumgeistern, zu<br />
revidieren (s. dazu den Fragenkatalog und das Informationsblatt „Elf Irrtümer über<br />
´Hexen´“). Bei einer vom Forsa Institut im Jahre 1986 durchgeführten Umfrage hielten<br />
23% der Deutschen das Anwünschen von Krankheiten für möglich, 13% die Hexerei<br />
und 21% den Krankheitszauber für denkbar.<br />
Die hier vorliegenden <strong>Unterrichtsmaterialien</strong> beziehen sich hauptsächlich auf die<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong> in Verden. Seit 1983 beschäftigt sich der Autor, Historiker und<br />
Studienrat an den Berufsbildenden Schulen Verden (BBS) mit diesem Thema und<br />
bietet am Fachgymnasium der BBS den halbjährigen Grundkurs „<strong>Hexenverfolgung</strong> im<br />
Stift Verden“ an. Der starke Bezug zur Regionalgeschichte soll die Betroffenheit der<br />
Schülerinnen und Schüler wecken und aufzeigen, dass „Geschichte von unten“ am<br />
eigenen Ort Stoff genug bietet, Geschichtszusammenhänge deutlich zu machen.<br />
Dabei darf natürlich nicht der „Blick über den Tellerrand“ außer Acht bleiben und<br />
aktuelle Bezüge müssen hergestellt werden:<br />
• Hexenjagden in einigen afrikanischen Gebieten<br />
• Menschenrechtsverletzungen (Amnesty International)<br />
• Diskriminierung von Frauen in Deutschland bzw. Europa<br />
Diese Meta-Ebene kann aber an dieser Stelle aus Platzgründen nicht behandelt<br />
werden.<br />
Das Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong>“ wird vom Autor im Zyklus „Verfolgung von<br />
Minderheiten im Landkreis Verden – von der Frühen Neuzeit bis zum<br />
Nationalsozialismus“ unterrichtet. So wird z. B. in einem weiteren Grundkurs das<br />
Thema „Zwangsarbeit ausländischer Arbeitskräfte im Regionalbereich Verden/Aller<br />
1939-1945“ behandelt. Eine Mappe mit <strong>Unterrichtsmaterialien</strong> mit gleichem Titel<br />
wurde alle Sek. I + II – Schulen in den Landkreisen Verden und Nienburg kostenlos zur<br />
Verfügung gestellt. Weitere Veröffentlichungen zur Verfolgung von Minderheiten im<br />
Landkreis Verden während der NS-Diktatur (Politisch Verfolgte, Juden, Sinti und Roma,<br />
Jehovas Zeugen, Behinderte, Homosexuelle) findet man auf der Homepage des<br />
Vereins für Regionalgeschichte Verden e. V.: www.regionalgeschichte-verden.de.<br />
Das Buch „´Stolpersteine´ – Biografien aus Verden. Gedenksteine für die Opfer des<br />
Nationalsozialismus“ informiert über persönlichen Schicksale der o. g. sechs<br />
Opfergruppen und wurde ebenfalls an alle Sek. I + II – Schulen im Landkreis Verden<br />
ausgeliefert. Finanziert wurde die vorliegende Publikation im Rahmen des<br />
Bundesprogramms: „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.“,<br />
mit Mitteln aus dem „Gerechtigkeitsfonds“ des Ev. luth. Kirchenkreises Verden, der<br />
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Verden (Rosemarie Guhl) und des Landkreises<br />
Verden (Christine Borchers). Dafür recht herzlichen Dank.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 2<br />
Glossar<br />
Affirmat<br />
Amt<br />
Amtmann<br />
Balbier<br />
Bejahung (Zusatz in einem Geständnisprotokoll). Der Person wird<br />
am Tag nach dem abgegeben Geständnis die zugegebenen<br />
Vorwürfe vorgelesen, die die Person noch einmal (ohne Folter)<br />
bestätigen muss. Verneint („Negat“) die Person einzelne Punkte,<br />
wird sie so lange gefoltert, bis sie nichts mehr widerruft.<br />
Räumlicher Verwaltungsbezirk eines Territorialstaates (Behörde)<br />
Verwalter eines Amtes (Bezirk)<br />
Balbier ist die mundartliche Bezeichnung des Barbiers (Haar- und<br />
Bartpfleger). Die Barbiere standen in enger Beziehung zu den<br />
Badern und übten teilweise auch die niedere Chirurgie aus. Sie<br />
wurden später mit den Badern in einer Zunft vereinigt.<br />
Dechant, Dekan Vorsteher eines Domkapitels<br />
Domkapitel<br />
Drost (Truchseß)<br />
Feldprediger<br />
Halsgericht<br />
Kämmerer<br />
Kanoniker<br />
Lebensstrafen<br />
Leibstrafen<br />
Negat<br />
Peinliche Frage<br />
Prokurator<br />
Reskript<br />
Richtvogt<br />
S(ch)nedestein<br />
Statut<br />
Staupenschlag<br />
Stift<br />
Superintendent<br />
Syndikus<br />
Territio(n)<br />
Urfehde<br />
Urgicht<br />
Verweisung<br />
Vogt, Amtsvogt<br />
Zwicken<br />
Leitendes Gremium an (kath.) Bischofskirchen, bestehend aus dazu<br />
gewählten Geistlichen (Kanoniker,„Domherren“). Das Domkapitel<br />
übte in der Süderstadt die Gerichtsbarkeit aus.<br />
Ein an der Spitze eines Amtes stehender Beamter, der auch<br />
gelegentlich die Funktion eines Vogts wahrnahm.<br />
Pfarrer, der in einem Heer die Seelsorge ausübte<br />
Gerichtsbezeichnung mit Zuständigkeit zur Aburteilung schwerer<br />
Verbrechen, die mit Leib- und Lebensstrafen bedroht waren.<br />
Der „Stadt-Einnehmer“ führte die Rechnungsbücher (Kasse)<br />
Mitglied eines Domkapitels<br />
Todesstrafen, die durch die Art des Vollzugs verschärft sein konnten<br />
(Verbrennen, Enthaupten, Hängen, Rädern, Vierteilen usw.)<br />
Verstümmelnde Leibesstrafen, z. B. Abhauen der Hand<br />
Verneinung, Widerruf (s. Affirmat)<br />
Tortur, Folter<br />
Rechtsbeistand (kein studierter Jurist)<br />
Bescheid, Erlass, amtliches Rückschreiben<br />
Vertreter der Anklage<br />
Grenzstein<br />
Satzung<br />
Körperstrafe: Züchtigung mit Rute, Peitsche oder Stockhieben<br />
Territorium eines Bistums<br />
Er ist in den ev. Landeskirchen der geistliche Amtsträger eines<br />
Kirchenkreises mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben<br />
Stadtrichter und Rechtsberater<br />
„Schrecken“: Zeigen der Folterwerkzeuge; 1. Foltergrad<br />
Im Mittelalter Eidschwur zur Beilegung einer Fehde, durch die<br />
beide Parteien versicherten, künftig Frieden zu halten. Später dann<br />
der Schwur eines freigesprochenen Angeklagten oder Verbannten<br />
(Verweisung aus einem Herrschaftsgebiet), keine Rache an Kläger<br />
oder Richter zu üben, bzw. die untersagten Territorien zu meiden.<br />
Geständnis, Geständnisprotokoll<br />
Verurteilte Person wird aus einem Herrschaftsgebiet verbannt<br />
Landesherrlicher Verwaltungsbeamter der die Obrigkeit vertritt<br />
Verurteilte Person wird mit glühenden Zangen verletzt
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 3<br />
Literatur- und Quellenverzeichnis<br />
Regionalgeschichtliche Literatur (Stift Verden: Ämter Verden und Rotenburg)<br />
• Diercke, C./Schröder, K. (Hg.): Der letzte Hexenprozeß in Verden, in: Heimatkunde<br />
der Herzogtümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln, Stade 1880, S. 72-74<br />
• Havemann, Wilhelm: Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg,<br />
Göttingen 1857, S. 62, Anm. 1 und Eckart, R. (Hg.): Aus dem alten Niedersachsen,<br />
Bremen 1907, S. 74-76 [Mandat von Bischof Sigismund]<br />
• Hoops von Scheeßel, Jürgen/Ringe von Bartelsdorf, Heinrich (Hg.): mißbraucht &<br />
verbrannt. Die Hexenprozesse im Amt Rotenburg, Bistum Verden, Stuttgart 2009<br />
• Junck, Walter: Aus alten Akten, in: Aus dem Heimatborn (Beilage zum Rotenburger<br />
Anzeiger), Nr. 9 (1927) und Nr. 10 (1927)<br />
• Mahnke, Dietrich: Das Hexenunwesen in Verden und sein Ende, in: Stader Archiv,<br />
Neue Folge 13, Stade 1923, S. 1-28<br />
• Nerger, Karl: Verden unter schwedischer Hoheit, Verden 1986, S. 14-17 [Verbot<br />
durch Königin Christina]<br />
• Nerger, Karl: Verdener Lesebuch, Verden 1983, S. 36-40 [Scharfrichter]<br />
• Nerger, Karl: Verfassung und Verwaltung der Stadt Verden (Aller) von den<br />
Anfängen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts (1866), Verden 1981, Nr. 7/8 [Verbot<br />
durch Königin Christina]<br />
• o. V.: Wasserprobe der Hexen im XVII. Jahrhundert, in: Journal von und für<br />
Deutschland, Jg. 2, 1785, Stück 7-12, S. 548f<br />
• Pfannkuche, Christoph Gottlieb: Die aeltere Geschichte des vormaligen Bisthumes<br />
Verden, Verden 1830<br />
• Rotermund: Actenmäßige Darstellung eines merkwürdigen Hexenprocesses, in: E.<br />
Spangenberg (Hg.): Neues vaterländisches Archiv oder Beiträge zur allgemeinen<br />
Kenntnis des Königreichs Hannover, Bd. 5, H. I, Lüneburg 1824, S. 291-306<br />
• Schäfer-Burmeister, Gudrun: Gegner der <strong>Hexenverfolgung</strong>. Friedrich Spee und<br />
Christina von Schweden (Magisterarbeit an der Universität Konstanz)<br />
http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/magisterarbeite<br />
n/art/Gegner_der_Hexe/html/ca/57fba4e4e1/?tx_mediadb_pi1[maxItems]=14<br />
• Schlüter: Wann haben die Hexenprozesse im Bremen- und Verdenschen<br />
aufgehört?, in: Schlüter/Plaß/Gude (Hg.): Archiv des Vereins für Geschichte und<br />
Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln, Stade<br />
1869, S. 418-420<br />
• Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Nordwestdeutschland, Hildesheim 1977<br />
• Schormann, Gerhard: Städtische Gesellschaft und Hexenprozeß, in: Meckseper,<br />
Cord (Hg.): Stadt im Wandel. Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland<br />
1150-1650. Landesausstellung Niedersachsen 1985. Ausstellungskatalog Bd. 4,<br />
Stuttgart-Bad Cannstatt 1985, S. 175-186<br />
• Spangenberg, Cyriaco: Chronicon, oder Lebens-Beschreibung und Thaten aller<br />
Bischöffe des Stiffts Verden, Hamburg o. J. (1720), S. 170<br />
• Voigt, Otto: Das Hexenunwesen in Verden, in: Kienzle, Robert (Hg.):<br />
Heimatkalender für den Landkreis Verden 1982, Verden 1981, S. 187-196<br />
• Voigt, Otto: Warner Erich Oporinus, Pastor an St. Andreas zu Verden 1654-1683, in:<br />
Stader Geschichts- und Heimatverein, 29. Jg., H. 3, 15.06.1954, S. 48-53<br />
• Wolters: Aus der Chronik eines Verdener Domküsters (1508-1539), in: Stader Archiv<br />
(Neue Folge), 32 (1942), S. 35-45, hier S. 38<br />
• Woock, Joachim: „…so sie angeregten Lasters verdechtig machet…“. Die letzten<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>en in den schwedischen Herzogtümern Bremen-Verden, in:<br />
Landkreis Verden (Hg.): Heimatkalender für den Landkreis Verden 2001, Verden<br />
2000, S. 252-278<br />
www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/regionalehexenverfolgung/art/so_sie_ang/html/ca/553613ec38/<br />
oder<br />
www.hexenforschung.historicum- archiv.net/etexte/verden.html oder<br />
www.regionalgeschichte-verden.de [Homepage Verein für Regionalgeschichte<br />
Verden e. V.]<br />
• Woock, Joachim: „Ick, Beke Pipers von winbergen, Bekhenne...“. <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
im Bistum Verden, in: Praxis Geschichte, H. 4, Braunschweig 1991, S. 38-43<br />
• Woock, Joachim: <strong>Hexenverfolgung</strong> – alternativer Stadtrundgang, in. Verlag Atelier<br />
http://www.landkreis-verden.de/index.cfmim Bauernhaus (Hg.): Reiterstadt<br />
Verden. StadtVerführer, Fischerhude 2000, S. 52-54<br />
• Woock, Joachim: <strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern<br />
Bremen/Verden www.regionalgeschichte-verden.de [Homepage Verein für<br />
Regionalgeschichte Verden e. V.]<br />
Scharfrichter in Verden<br />
• Nerger, Karl: Der Scharfrichter, in: Kienzle, Robert (Hg.): Heimatkalender für den<br />
Landkreis Verden 1976,Verden 1975, S. 140-142<br />
• Voigt, Otto: Scharfrichter und Abdecker in der Stadt Verden. Sonderdruck aus<br />
dem Stader Jahrbuch 1978<br />
• Woock, Joachim: Die letzten öffentlichen Hinrichtungen im Raum Verden, in:<br />
Landkreis Verden (Hg.): Heimatkalender für den Landkreis Verden 1997, Verden<br />
1996, S. 42-65<br />
Zeitgenössische Literatur (Stift Verden)<br />
• Domkapitel Verden (Hg.): Apologia vnd kurze / jedoch gründliche vnd<br />
nothwendige Widerlegung vnd Verantwortung / sampt ahngehengeter<br />
protestation vnd oblation / auch vnterschiedlichen beygefügten documenten<br />
Eines Ehrwürdigen ThumbCapittuls des Hohen Stiffts Verden / Wieder Die<br />
außgesprengte / vnerfindtliche bezichtigung / Ob solte mit deme wieder die<br />
Justificirte Margareten Sievers vnd andere Hexen verübten process nichtig: vnd<br />
vnverantwortlich procediret vnd verfahren sein. Gedruckt im Jahr / M.DC.XVIII. Die<br />
Apologie umfasst 39 Seiten und ist in dem Sammelband T 570. 4 0 Helmst (33)<br />
abgedruckt (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel). Teildruck der Apologie bei<br />
Rotermund: Actenmäßige Darstellung eines merkwürdigen Hexenprocesses, in: E.<br />
Spangenberg (Hg.): Neues vaterländisches Archiv oder Beiträge zur allgemeinen<br />
Kenntnis des Königreichs Hannover, Bd. 5, H. I, Lüneburg 1824, S. 291-306<br />
• Reinking, Theodor: responsum juris, in ardua et gravi quadam causa, concernente<br />
processum qvendam, contra sagam, nvlliter Institutum, et inde exortam<br />
diffamationem. ... [Rechtsbescheid in einem schwierigen und schweren Fall,<br />
betreffend einen gewissen Prozess gegen eine Hexe, der in keiner Weise angesetzt<br />
wurde, und die daraus entstandene Diffamierung. Wo gewisse Fragen über<br />
nächtliche Zusammenkünfte von Hexen, Tänze, über den Missbrauch der frommen<br />
Schätze ihnen, über Umwandlungen bei Personen in andere Lebewesen, über<br />
Bekenntnisse, Behauptungen und Denunzierungen genau geprüft werden und<br />
Untersuchungen des ganzen Kriminalprozesses vorgetragen werden, über
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 4<br />
angeknüpfte andere gewisse auf den gegenwärtigen speziellen Fall sich<br />
erstreckende Fragen, die sorgfältig behandelt sind. Gewidmet zu Gießen von JC<br />
im gewissen Jahr 1621], Marburg 1630<br />
• Rimphof, Heinricum: Drachen-König / das ist: Warhafftige / Deutliche / Christliche /<br />
vnd hochnothwendige Beschreybunge / deß grawsamen / hochvermaledeyten<br />
Hexen- vnd ZauberTeuffels / welcher durch Gottes sonderbahre direction,<br />
Schickunge vnd Gnade / an diesem Ort bald fürm Jahr / durch ein neunjähriges<br />
Mägdelein / wieder aller Menschen Gedancken manifestirt / vnd gantz<br />
wunderbarlich ans Liecht gebracht. Zu Salvir: vnd Rettunge vieler Christlicher /<br />
vnschuldiger / frommer Hertzen dieses Orts / auch zur Warnunge aller Hexen<br />
Patronen, Adhaerenten, Vorfechteren vnd leichtfertigen Calumnianten. Sampt<br />
einem Appendice wider Johan Seiferten von Ulm / der Zeit Schwedischen<br />
gewesenen Feldprediger. Auß hoher noth öffentlich in den Druck gegeben /<br />
Durch Heinricum Rimphof, Dompredigern vnd Superintendenten des Stiffts Verden.<br />
Rinteln 1647<br />
• Sejferten, Johan: Gewissens-Buch: Von Processen Gegen die Hexen. An Hohe<br />
Obrigkeiten in Teudtschlandt auß nothtringenden motiven geschrieben.<br />
Insonderheit Den Rähten vnd Beicht-Väteren der Fürsten / den Inqisitoren, Brandt-<br />
Meisteren / Richteren / Advocaten: Beicht-Väteren der Armen Beklagten vnd<br />
Gefangenen: Predigeren auch anderen Leuten sehr nützlich vnd nothwendig zu<br />
lesen. Anfang Ohne Nahmen in Lateinischer Spraach Außgangen / Jetzo In die<br />
Teudtsche Ubergesetzet / Durch Johan Sejferten von Ulm / derzeit Schwedischen<br />
Feld-Prediger, Bremen 1647<br />
Zeitgenössische Literatur (Nachdruck)<br />
• Kramer, Heinrich (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum.<br />
Kommentierte Neuübersetzung, München 2003 3<br />
• Spee, Friedrich von: Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der<br />
Hexenprozesse, München 1983 2<br />
Regionalgeschichtliche Literatur (Bremen)<br />
• Cassel, Johann: Erzbischof Johan Friederichs Edict vom Proceß in Zauberei Sachen<br />
im Erzstift Bremen. A. 1603, in: Bremensia, Bd. II, Bremen 1767, S. 705-719<br />
• Jobelmann, W. H.: Hexenprozesse im Bremenschen, in: Schlüter/Plaß/Gude (Hg.):<br />
Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und<br />
Verden und des Landes Hadeln zu Stade, H. 4, Stade 1871, S. 262f<br />
• Nuckel, Ivette: Hexenprozesse während des 16. und 17. Jahrhunderts. Ein Vergleich<br />
zwischen Bremen und Oldenburg. Oder: „Als auf dem Jodutenberg die Feuer<br />
schwelten“ (Magisterarbeit an der Universität Bremen)<br />
http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/magisterarbeite<br />
n/art/Hexenprozesse_w/html/ca/75b5929862/?tx_mediadb_pi1[maxItems]=14<br />
• Schröck, Gunda: „So ich aber mit dem Satan auff der Domsheide buhlte“. Von<br />
Bremer Hexenprozessen, Bremen o. J. (1984)<br />
• Schwarzwälder, Herbert: Die Geschichte des Zauber- und Hexenglaubens in<br />
Bremen, 1. Teil, in: Bremensisches Jahrbuch, 46. Bd. (1959), S. 156-233; 2. Teil, in:<br />
Bremensisches Jahrbuch, 47. Bd. (1961), S. 99-142<br />
• Weise, Erich: Das „Edikt in Zauberei-Sachen“ von 1603 und seine Anwendung<br />
durch Richter Lüder Bicker zu Altluneburg, in: Stader Jahrbuch 50 (Stader Archiv,<br />
Neue Folge, H. 40, 1950), S. 35-64<br />
Allgemeine Literatur (Auswahl)<br />
• Behringer, Wolfgang (Hg.): Hexen und Hexenprozesse, München 1995<br />
• Döbler, Hansferdinand: Hexenwahn, München 1977<br />
• Dülmen, Richard van (Hg.): Hexenwelten, Frankfurt/Main 1987<br />
• Gersmann, Gudrun: Auf den Spuren der Opfer - zur Rekonstruktion weiblichen<br />
Alltags unter dem Eindruck frühneuzeitlicher <strong>Hexenverfolgung</strong>, in: Lundt, Bea (Hg.):<br />
Vergessene Frauen an der Ruhr, Köln 1992, S. 243-272<br />
• Hauschild, Th./Staschen, H./Troschke, R.: Katalog zur Sonderausstellung „Hexen“ im<br />
Hamburgischen Museum für Völkerkunde, Hamburg 1979<br />
• Hinckeldey, Ch. (Hg.): Justiz in alter Zeit, Heilsbronn 1989<br />
• Lorenz, Sönke/Bauer, Dieter R./Behringer, Wolfgang/Schmidt, Jürgen Michael (Hg.):<br />
Himmlers Hexenkartothek. Das Interesse des Nationalsozialismus an der<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>, Bielefeld 1999<br />
• Moeller, Katrin/Schmidt, Burghart (Hg.): Realität und Mythos. <strong>Hexenverfolgung</strong> und<br />
Rezeptionsgeschichte, Hamburg 2003<br />
• Radbruch, Gustav (Hg.): Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532<br />
(Carolina), Ditzingen 1984 6<br />
• Roper, Lyndal: Ödipus und der Teufel. Körper und Psyche in der Frühen Neuzeit,<br />
Frankfurt am Main 1995<br />
• Schormann, Gerhard: Der Krieg gegen die Hexen, Göttingen 1991<br />
• Walz, Rainer: Der Hexenwahn im Alltag. Der Umgang mit verdächtigen Frauen, in:<br />
Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 43 (1992), S. 157-168<br />
• Wilbertz, G./Schwerhoff, G./Scheffler, J.: Umrisse und Themen der Hexenforschung<br />
in der Region, in: Dies. (Hg.): <strong>Hexenverfolgung</strong> und Regionalgeschichte. Die<br />
Grafschaft Lippe im Vergleich, Bielefeld 1994, S. 9-25.<br />
Literatur Hexenkräuter<br />
• Haerkötter, Gerd: Hexenfurz und Teufelsdreck: Liebes-, Heil-, und Giftkräuter:<br />
Hexereien, Rezepte und Geschichten, Frankfurt am Main 1986<br />
Literatur Folterinstrumente<br />
• http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabethisch/ag/art/Folterinstrumen/html/artikel/911/ca/28d7fb8c69/<br />
Jugendbücher (Auswahl)<br />
• Andersen, Leif: Hexenfieber, München 2002<br />
• Bayer, Ingeborg: Der Teufelskreis, Würzburg 1999<br />
• Damm, Dörte: Die Els und ich. Zwei Mädchen in den Wirren des Dreißigjährigen<br />
Krieges, Wien 2002<br />
• Engelhardt, Ingeborg: Hexen in der Stadt, München 2002<br />
• Flacke, Uschi: Die Hexenkinder von Seulberg, Hamburg 2003<br />
• Parigger, Harald: Die Hexe von Zeil, München 2004<br />
• Schröder, Rainer: Das Geheimnis der weißen Mönche, Würzburg 2004<br />
• Sutcliff, Rosemary: Das Hexenkind, München 2006<br />
• Svedelid, Olov: Die Hexe von Aggunda, München 2005
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 5<br />
Geschichtsdidaktik (Artikel)<br />
• Borries, Bodo von: Erzählte <strong>Hexenverfolgung</strong>, in: Geschichte Lernen, 3 (1988),<br />
S. 27-49<br />
• Braukmann, Werner: Hexenbild und <strong>Hexenverfolgung</strong>, in: Geschichtsdidaktik,<br />
2 (1981), S. 175-193 [8. und 9. Schuljahr]<br />
• End, Reinhard, Faller, Klaus: Hexenwahn und Hexenprozess, in: Schule und<br />
Museum, 9 (1979), S. 30-40 [Sek. I]<br />
• Haß, Ulrike: Teufelstanz. Eine Geschichte aus der Zeit der <strong>Hexenverfolgung</strong>en,<br />
Reinbek 2002 [Roman ab 7. Kl.; Tiemann, Hans-Peter/Zimmermann, Peter:<br />
Didaktische Papiere zu: Ulrike Haß: Teufelstanz; Lehrerheft Nr. 26]<br />
• Lange, Thomas: <strong>Hexenverfolgung</strong> als Unterrichtsthema. Ein regionalgeschichtlicher<br />
Stoff im Wandel von kulturgeschichtlicher Aufklärung zum ethnologischen Lernen<br />
(Erstpublikation: GWU 46 (1995), S. 402-420) http://www.hexenforschung.historicumarchiv.net/etexte/lange00.html<br />
• Keck, Rudolf (Hg.): Friedrich Spee von Langenfeld (1591-1635). Sieben didaktische<br />
Versuche zu einem dramatischen Leben. Unterrichtseinheiten für Religion,<br />
Geschichte, Deutsch und Musik – Sek. I+II, Hildesheim 1985<br />
• Rauer, Brigitte: Hexenwahn – Frauenverfolgung zu Beginn der Neuzeit – Ein Beitrag<br />
zur Frauengeschichte im Unterricht, in: Kuhn, Annette/Rüsen, Jörn (Hg.): Frauen in<br />
der Geschichte II, Düsseldorf 1982, S. 97-125<br />
• Rosenbaum, Margret: Hexenwahn und <strong>Hexenverfolgung</strong> in Mittelalter und Neuzeit,<br />
in: Hauptschulmagazin, 8 (1982), S. 15-18 [UE 6. Schuljahr]<br />
• Steidinger, Susanne: <strong>Hexenverfolgung</strong>en in der frühen Neuzeit, in: Borries, Bodo von/<br />
Kuhn, Annette (Hg.): Frauen in der Geschichte VIII, Düsseldorf 1986, S. 91-152 [Sek. I]<br />
Geschichtsdidaktik (Themenhefte)<br />
• Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), Westermann Verlag. Download des kompletten<br />
Heftes nicht möglich. Nur zwei Artikel als pdf-Dateien verfügbar:<br />
• Sönke Lorenz/H.C. Erik Midelfort: Hexen und Hexenprozesse: Ein historischer<br />
Überblick, S. 4-12: http://www.hexenforschung.historicumarchiv.net/etexte/Hexen_und_hexenprozesse.pdf<br />
• Lienert, Eva-Maria und Wilhelm: Die geschändete Ehre der Rebekka L. oder:<br />
ein ganz normaler Hexenprozeß…, S. 32-37:<br />
http://www.historicum.net/fileadmin/sxw/Themen/Hexenforschung/Themen<br />
_Texte/Unterricht/Die_geschaendete_ehre.pdf<br />
• Geschichte Lernen: <strong>Hexenverfolgung</strong>, 107 (2005), Friedrich Verlag;<br />
Download des kompletten Heftes möglich: http://www.friedrichverlag.de/index.cfm?2FEE052E0FDE43AB90C82C9664D683C6<br />
Beispiele:<br />
• Brabänder, Michael: “...erhob sich das ganze Land zur Ausrottung der<br />
Hexen”. Gründe für die <strong>Hexenverfolgung</strong> der Frühen Neuzeit, S. 20-24<br />
• Wunderer, Hartmann: Künstler und das Hexen-Stereotyp. Zu den Hexen-<br />
Darstellungen von Hans Baldung Grien, S. 52-56<br />
Fachspezifische Online-Portale<br />
• Überkonfessionelle Plattform für Religionspädagogik und Religionsunterricht der Ev.<br />
Kirche in Deutschland; Startseite: http://www.rpivirtuell.net/index.php?p=home_uebersicht<br />
[Suchbegriff „<strong>Hexenverfolgung</strong>“<br />
eingeben: es werden div. Veröffentlichungen zum Thema vorgestellt]<br />
Ausstellungen<br />
• Deutsches Historisches Museum: Hexenwahn. Ängste der Neuzeit<br />
http://www.dhm.de/ausstellungen/hexenwahn/rundgang.htm<br />
Foren<br />
• Arbeitskreis für interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH): http://www.unituebingen.de/ifgl/akih/akih.htm<br />
[In Zusammenarbeit mit historicum.net gibt der<br />
Arbeitskreis die Reihe @KIH-eSkript heraus]<br />
• Mailing-Liste Hexenforschung des AKIH [Austausch von Forschern zur<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>; in Zusammenarbeit mit „historicum.net“]:<br />
http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/mailingliste/ und<br />
http://www.listserv.dfn.de/archives/hexenforschung.html<br />
• Zeitenblicke – „Hexenforschung aktuell“ [Internetjournal], Heft 1 (2002):<br />
http://www.zeitenblicke.de/2002/01/inhalt.html<br />
• Trierer Hexenforschungen: http://www.uni-trier.de/index.php?id=16230<br />
Bildersammlungen<br />
• www.histor.ws/hexen/gal-index.htm [Das Bildarchiv enthält einige falsche<br />
Erläuterungen]<br />
• http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/quellen/bilder/chronologisch/<br />
[Die Bildersammlung von „historicum.net“ kann nach verschiedenen Kriterien<br />
aufgerufen werden: chronologisch, systematisch, Künstler]<br />
• http://www.boudicca.de/pic0-d.htm [Bildersammlung aus dem „Wicca“-Umfeld]<br />
Filme zum Ausleihen beim Medienzentrum des Landkreises Verden:<br />
http://www.landkreis-verden.de/index.cfm<br />
(über Stichwortsuche „Medienzentrum“ Startseite anwählen)<br />
• Teufelsglaube und Hexenverbrennungen [VHS, Dokumentarfilm, 20 Min., ab Kl. 9,<br />
Best.-Nr. 4201180]<br />
• Religion und Staatsräson (1545-1648), [VHS, Best.-Nr. 4243758]<br />
• Hexenwahn und Hexenprozesse [VHS, Best.-Nr. 4253945]<br />
Filme<br />
• Die Hexe von Köln [Fernsehspiel, 118 Min., ab Kl. 10]<br />
• Der Prozess der Jeanne d´ Arc [Spielfilm, 65 Min., ab Kl. 10]<br />
• Hexen-Magie, Mythen und die Wahrheit [sehr gute Dokumentation mit aktuellen<br />
Forschungsergebnissen; ARD/MDR gesendet am 26. und 27. April 2005; DVD<br />
Listenpreis 13,99 €, bei Amazon 7,95 €)<br />
Software<br />
• Hexenprozesse in Kurmainz. „bestraffung des abscheulichen lasters der zauberey“.<br />
Hg. Vom Arbeitskreis „Hexenprozesse in Kurmainz“ unter Leitung von Ludolf<br />
Pelizaeus, Dieburg 2004, 12,00 €; Lehrerbegleitheft 1,50 € [CD-ROM mit<br />
Hintergrundinformationen und den Prozessen in Kurmainz, Hessen-Darmstadt,<br />
Rhein-Maas-Mosel-Raum und Schlesien]
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 6<br />
Internet<br />
• Dresdner Auswahlbibliografie zur <strong>Hexenverfolgung</strong>: http://rcswww.urz.tudresden.de/~frnz/dabhex/navigation.html<br />
• Universität Mainz, Links zum Thema Hexenforschung: http://www.staff.unimainz.de/pelizaeu/hex.html<br />
• Klaus Grafs Hexen-Lesezeichen: http://www.histsem.unifreiburg.de/mertens/graf/hexen.htm<br />
[Ein virtueller Spaziergang durch das Angebot<br />
wissenschaftlicher, kommerzieller und „abgedrehter“ websites]<br />
• Deutsches Historisches Museum, Links zum Thema Hexenforschung:<br />
http://www.dhm.de/ausstellungen/hexenwahn/links.htm<br />
• „Auf dem Besen durchs Web“ (diverse kommentierte Links):<br />
http://www.geschichtelernen.de/go/index.cfm?BA8E2270248B4404B945C92D344DA7EA<br />
• Die Hexenprozesse – Malefizjustiz in der Frühen Neuzeit (Dr. Dietmar Nix):<br />
www.histor.ws/hexen/index.htm [Dokumentation der <strong>Hexenverfolgung</strong>en; guter<br />
Einstieg in die Materie]<br />
• Online-Geschichtsportal: www.hexenforschung.historicum.net<br />
[Lexikon, Bibliografie, Bildersammlung, Fachartikel, Mailingliste, Arbeitskreis für<br />
interdisziplinäre Hexenforschung]<br />
- <strong>Unterrichtsmaterialien</strong>:<br />
o Bechold, Christa: Männer als Opfer der <strong>Hexenverfolgung</strong> [8. Klasse<br />
Realschule]<br />
o Topalović, Elvira/Hille, Iris: Perspektivierung von Wirklichkeit(en) im<br />
Hexenprozess. Geheimbriefe und Verhörprotokolle im Vergleich<br />
[Deutschunterricht; Beitrag erschien auch in „Der Deutschunterricht“, 2007]<br />
o Lange, Thomas: <strong>Hexenverfolgung</strong> als Unterrichtsthema. Ein<br />
regionalgeschichtlicher Stoff im Wandel von kulturgeschichtlicher<br />
Aufklärung zum ethnologischen Lernen [Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong>“ in den<br />
Schulbüchern von Kaiserreich und Weimarer Republik]<br />
o Lederer, David: Technik: Das Lesen der Geschichte<br />
[eine arbeitstechnische Einführung am Beispiel der <strong>Hexenverfolgung</strong>en]<br />
Schulprojekte und Schülerarbeiten im Internet<br />
• Haupt- und Realschule Bad Laer: Geschichts-Projekt Kl. 10 „Hexenjagd“<br />
(Osnabrück): http://www.geschichtsatlas.de/~gc28/<br />
• Will, Peter: Hexen und <strong>Hexenverfolgung</strong> [Unterrichtseinheit 9. Klasse Realschule]<br />
http://mitglied.lycos.de/PeterWill/hexen.htm<br />
• Gymnasium Syke: Projekt Hexen zum Buch „Hexen in der Stadt“ von Ingeborg<br />
Engelhardt: http://www.gymnasium-syke.de/index.php?id=978<br />
• Disposition für das Projekt <strong>Hexenverfolgung</strong> (Landeck):<br />
www.museumonline.at/1991/schools/classic/landeck/hexen/disposition.html<br />
• Hexenwahn (Quellen als Textbeispiele zur <strong>Hexenverfolgung</strong>): http://eberhardgottsmann.de/Gottsmann/schule/Hexenwahn.pdf<br />
• Online-Schulfunk des Bayerischen Rundfunks: Wolfskraut und Feuertod – Hexen und<br />
Hexenwahn. Materialsammlung zur Durchführung eines Schulprojektes zum Thema<br />
Hexen (allgem. Informationen, Literatur, Quellenbeispiel, didaktische<br />
Umsetzungsmöglichkeiten, Bild- und Audiobeiträge, Arbeitsblätter): http://www.bronline.de/wissen-bildung/collegeradio/medien/geschichte/hexen/#up/<br />
• Schülerreferat (Mittelstufe) zur <strong>Hexenverfolgung</strong>:<br />
http://www.klassenarbeiten.net/referate/geschichte/hexenverfolgung.shtml<br />
Eigene Notizen
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 7<br />
Adressen<br />
► Archive<br />
• Stadtarchiv Verden<br />
Dr. Björn Emigholz, Katie Schaardt<br />
bjoern.emigholz@verden.de<br />
Große Straße<br />
27283 Verden (Aller)<br />
Tel. 04231/12-230 und 12-329<br />
Im Stadtarchiv befinden sich mehrere Hexenprozess-Akten.<br />
• Kreisarchiv Verden<br />
Rolf Allerheiligen, Petra Wege<br />
rolf-allerheiligen@Landkreis-Verden.de<br />
Lindhooper Straße 67<br />
27283 Verden (Aller)<br />
Tel. 04231/15-200 und 15-208<br />
Im Kreisarchiv sind keine Prozessakten vorhanden, dafür steht die Ausleih-<br />
Bibliothek (Literatur zur <strong>Hexenverfolgung</strong>) zur Verfügung.<br />
• Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Stade -<br />
Am Sande 4 c<br />
21682 Stade<br />
Stade@nla.niedersachsen.de<br />
Tel. 04141/406-404<br />
Im Staatsarchiv Stade befinden sich umfangreiche Akten zur <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
im Stift Verden.<br />
► Geschichtsvereine im Landkreis Verden<br />
www.geschichte-im-landkreis-verden.de<br />
• Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />
www.regionalgeschichte-verden.de<br />
Dr. Joachim Woock (Vorsitzender)<br />
Labiaustraße 2<br />
27283 Verden (Aller)<br />
Tel. 04231/8 17 82<br />
joachim.woock@gmail.com<br />
• Geschichtswerkstatt Achim im Verein für Regionalgeschichte Achim e. V.<br />
www.geschichtswerkstatt-achim.de<br />
info@geschichtswerkstatt-achim.de<br />
Karlheinz Gerhold (Vorsitzender)<br />
Mohnblumenweg 15<br />
28832 Achim<br />
Tel. 04201/7 18 05<br />
► Stadtbibliotheken<br />
● Stadtbibliothek Achim DI, MI, DO 10:00 – 19:00 Uhr<br />
Am Marktplatz 1 FR + SA 9:30 – 13:30 Uhr<br />
Tel. 04202/20 47<br />
stadtbibliothek@achim.de<br />
● Stadtbibliothek Verden DI – FR 11:00 – 18:00 Uhr<br />
Holzmarkt 7 SA 10:00 – 13:00 Uhr<br />
Tel. 04231/8 07-111<br />
stadtbibliothek-verden@t-online.de<br />
► Medienzentrum Verden (ehem. Kreisbildstelle)<br />
Landkreis Verden<br />
Lindhooper Straße 67, Zimmer 0156<br />
27183 Verden<br />
www.landkreis-verden.de<br />
Um eine Medienrecherche online durchführen zu können, auf der website<br />
„Bildung und Kultur“, dann „Medienzentrum“, dann „Medienrecherche<br />
anklicken. Ausleihe allerdings nur gegen Ausweis. Formular kann herunter<br />
geladen werden und muss von der Schulleitung unterschrieben werden. Mit<br />
der Kunden-Nr. kann dann auch online die Ausleihe bestellt und verlängert<br />
werden. Zum Suchbegriff „Zwangsarbeit“ werden 17 Titel angezeigt (DVDs,<br />
VHS-Videos und das Medienpaket „Zwangsarbeit im 2. Weltkrieg“.<br />
Zu empfehlen ist die DVD „Das Heimweh des Walerjan Wróbel“ (mit<br />
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> und Verlinkung).<br />
● Medienausleihe/Technik:<br />
Rosite Meyer Tel. 04231/15-2 93 Fax 04231/15-1 02 93<br />
rosite-meyer@landkreis-verden.de<br />
Ausleihzeiten: DI + DO 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr<br />
● Medienpädagogischer Berater:<br />
Joachim Kruse Tel. 04231/15-6 45 Fax 04231/15-1 06 45<br />
joachim-kruse@landkreis-verden.de
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 8<br />
Verein für Regionalgeschichte<br />
Verden e. V.<br />
Der Verein wurde 1992 zunächst unter dem Namen „Förderverein Regionalgeschichte des<br />
Landkreises Verden 1933-1945 e. V.“ gegründet mit dem Ziel, die „Woche der Begegnung“<br />
im Jahre 1993, zusammen mit dem Landkreis Verden, vorzubereiten und zu begleiten.<br />
Eingeladen wurden 60 ehemalige ZwangsarbeiterInnen aus Belgien, Polen und den GUS-<br />
Ländern, die während des Zweiten Weltkrieges im Landkreis Verden arbeiten mussten. Im<br />
Jahre 2007 wurde der Förderverein umbenannt in „Verein für Regionalgeschichte Verden e.<br />
V.“. Indem die im alten Vereinsnamen einschränkende Zeitspanne der NS-Herrschaft<br />
herausgenommen wurde, möchte der Verein in seiner Namensgebung dokumentieren, dass<br />
er sich für die regionale Erforschung aller historischen Epochen offen zeigt. Der Verein ist<br />
Mitglied der „Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur<br />
Erinnerung an die NS-Verbrechen“.<br />
Inhalte und Ziele des Vereins:<br />
• Durchführung und Förderung der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der<br />
Geschichte des Landkreises Verden.<br />
• Die Förderung von Toleranz und Verständigung zwischen unterschiedlichen Kulturen,<br />
Religionen und Völkern durch Bildung, Erziehung und internationalen Begegnungen.<br />
• Die humanitäre Hilfe für die Opfer des Nationalsozialismus aus dem Landkreis Verden.<br />
Geschichte des Nationalsozialismus im Landkreis Verden<br />
Im Landkreis Verden wurden ZwangsarbeiterInnen hauptsächlich auf den Bauernhöfen oder<br />
in Kleinbetrieben eingesetzt. Nur in Dörverden gab es eine große Rüstungsfirma, die „Eibia<br />
GmbH für chemische Produkte“, die Schießpulver und chemische Kampfstoffe („Azin“)<br />
herstellte. Dort waren ca. 2.000 ausländische ZwangsarbeiterInnen beschäftigt.<br />
Kriegsgefangenen-Kommandos gab es in fast jeder Ortschaft. Der Landkreis Verden war des<br />
„Verteilungsgebiet“ der Stalags XC (Nienburg/Weser) und XB (Sandbostel/Bremervörde).<br />
Außen-Kommandos des KZ Neuengamme existierten im Landkreis Verden in der Stadt<br />
Verden (1944 ca. sieben Personen) und in Achim-Uphusen (ca. 300 jüdische Ungarinnen).<br />
Vereinsarbeit<br />
1. Pädagogische Arbeit<br />
Recherchen und ein Stadtrundgang zum Themenkomplex „Zwangsarbeit“ werden in Verden<br />
angeboten. Zum ersten Thema existieren drei Ausstellungen („Schießpulverfabrik Eibia“,<br />
„Zwangsarbeit im Landkreis Verden“ und „Fremdenbilder“), die bereits in mehreren Schulen<br />
gezeigt wurden. Auch eine Ortsbesichtigung des „Eibia“-Geländes in Dörverden wird<br />
angeboten, da sich dort zusätzlich Rüstungsaltlasten befinden! Geforscht und veröffentlicht<br />
wurde auch zu den Themen Berufliche Bildung, NS-Funktionsträger, NS-Justiz, „Zigeuner“<br />
(Sinti) und <strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift/Bistum Verden (Stadtrundgang „Auf den Spuren der<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>“).<br />
2. Humanitäre Hilfe und Patenschaften<br />
Ehemalige ZwangsarbeiterInnen in Osteuropa erhalten individuelle finanzielle Hilfe durch<br />
den Verein oder einen „Paten“: Interessierte BürgerInnen können Pate für eine ehemalige<br />
Zwangsarbeiterin oder Zwangsarbeiter werden, die der Verein auf Wunsch vermittelt. In den<br />
Jahren 1994-1997 gab es Hilfsgütertransporte in die Ukraine.<br />
3. Einladungen<br />
Der Verein führte im September 1998 eine „Zweite Woche der Begegnung“ durch. 28<br />
ehemalige ZwangsarbeiterInnen, die 1993 noch nicht bekannt waren, wurden nach Verden<br />
eingeladen. Danach erfolgten Einladungen an einzelne Personen. Im November 2003 kamen<br />
acht „Ehemalige“ im Rahmen eines Schulprojektes und 2004 zum ersten Mal eine<br />
überlebende ungarische Jüdin aus dem Außenkommando Uphusen.<br />
4. Projekte<br />
a) Mahnmal „Zwangsarbeit im Landkreis Verden 1939-1945“<br />
Am 9. November 2003 wurde das Mahnmal, ein alter Reichsbahn-Güterwaggon, auf dem<br />
Gelände der Berufsbildenden Schulen Verden, zusammen mit ehemaligen<br />
ZwangsarbeiterInnen, eingeweiht, danach restauriert und am „Tag des offenen Denkmals“<br />
(12.09.2004) feierlich der Öffentlichkeit übergeben. Im Innern war die Ausstellung<br />
„Rekrutierung und Deportation“ zu sehen. Aber am 26. Januar 2007 – einen Tag vor dem<br />
Holocaust-Gedenktag – fiel das Mahnmal einem Brandanschlag zum Opfer. Der Verein<br />
beschloss, dass der ausgebrannte und nicht mehr zu restaurierende Waggon konserviert<br />
und als Mahnmal mit einer jetzt doppelten Symbolik: gegen die Verbrechen in der<br />
Vergangenheit und die Gefahren in der Gegenwart, am Tatort stehen bleiben soll.<br />
In einem zweiten Schritt soll ein alter Waggon gleichen Typs erworben und in einem<br />
Gebäude als zentraler Denkort (wieder mit Ausstellung im Innern) in der Innenstadt<br />
aufgestellt werden. Geplant ist ein Museums- und Bildungskonzept (feste Öffnungszeiten,<br />
Betreuung und Führungen für Schulklassen und Jugendgruppen) im Zusammenhang mit<br />
weiteren authentischen Lern- bzw. Denkorten (z. B. Sitz der Gestapo und der NSDAP-<br />
Kreisleitung, Standort der zerstörten Synagoge, jüdischer Friedhof, Gedenkstein für die<br />
verstorbenen Zwangsarbeiterkinder), die in der Stadt durch Informationsstelen kenntlich<br />
gemacht werden sollen.<br />
b) Gedenksteine für nicht mehr vorhandene Kriegsgräber<br />
Im Landkreis Verden verstarben damals 94 osteuropäische Kinder von Zwangsarbeiterinnen,<br />
doch nur vier Kindergräber existierten im Jahre 2000. Da aber Kriegsopfer ein dauerndes<br />
Ruherecht haben, erreichte der Verein bei den zuständigen Stellen, dass Gedenksteine bzw.<br />
Grabplatten mit den Namen der toten Kinder auf den Friedhöfen aufgestellt wurden: Groß<br />
Heins (für ein Kind), Westen (für zwei Kinder), Kirchlinteln (für drei Kinder), Armsen (für 18<br />
Kinder), Daverden (für 23 Kinder), Dörverden (für 27 Kinder) und Domfriedhof Verden (für 31<br />
osteuropäische und 23 westeuropäische Kinder).<br />
c) „Stolpersteine“<br />
Seit 2007 sucht der Verein für das Projekt „Stolpersteine“ des Künstlers Gunter Demnig<br />
„Paten“, die sich finanziell (95,00 € pro Stein) beteiligen wollen. Bei insgesamt drei Terminen<br />
in den Jahren 2007 bis 2009 wurden in der Stadt Verden 56 Gedenksteine ins Pflaster<br />
verlegt.<br />
Informationen<br />
Dr. Joachim Woock (Vorsitzender)<br />
Labiaustr. 2<br />
27283 Verden/Aller<br />
Tel.: 04231/8 17 82<br />
Fax: 04231/97 61 64<br />
eMail: joachim.woock@gmail.com<br />
Homepage: www.regionalgeschichte-verden.de<br />
Links: www.geschichte-im-landkreis-verden.de<br />
www.gedenkstaetten-niedersachsen.de
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 9<br />
Didaktisch-methodische Hinweise<br />
Das Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong>“ kann in den Fächern Werte und Normen, Religion,<br />
Politik, Geschichte, Szenisches Spiel und auch in Deutsch behandelt werden. Es<br />
wurden auch schon fachübergreifendes Lernen im Englisch- und<br />
Geschichtsunterricht entwickelt (Cornelia Fürst-Kröger: Hexenprozess in Salem,<br />
Geschichte Lernen. <strong>Hexenverfolgung</strong>, H. 107, 09/2005, S. 62-65). Im hier<br />
vorliegenden Literatur- und Quellenverzeichnis sind neben geschichtsdidaktischen<br />
Artikeln zum Thema auch Hinweise zu Internet-Foren, Bildersammlungen, Filmen,<br />
Software und Schulprojekten zu finden. Tipp: Besonders hilfreich sind die didaktischmethodischen<br />
Hinweise in den beiden Themenheften (s. Literaturverzeichnis):<br />
• Geschichte Lernen: <strong>Hexenverfolgung</strong>, H. 107, 09/2005 (im Internet)<br />
• Praxis Geschichte: Hexen, H. 4/1991 (teilweise im Internet veröffentlicht)<br />
Als fiktive Figuren kommen Hexen und Zauberer in gedruckten wie verfilmten<br />
Erzählungen vor. Dass aber auch nach wie vor der Glaube an Zauberkräfte<br />
mancher Menschen besteht (Internet!), kommt dem Geschichtsunterricht in Bezug<br />
auf dieses Phänomen eine aufklärerische Aufgabe zu. Auch um die historische<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong> ranken sich viele Mythen und Missverständnisse, die aufgeklärt<br />
werden müssen (s. Fragebogen und „Elf Irrtümer über Hexen“).<br />
Das Thema ist den SchülerInnen bekannt, es weckt Aufmerksamkeit und Interesse.<br />
Im Unterricht kann und sollte man die Faszination, die dieses Thema allgemein<br />
ausübt, nutzen. Menschen neigen in Krisensituationen dazu, Sündenböcke zu<br />
suchen, andere zu beschuldigen für die eigene unbefriedigende Situation. Am<br />
Beispiel der Denunziation wird deutlich, wie auf Grund leichtfertiger Bezichtigungen<br />
Menschen gefoltert und hingerichtet wurden. Die Verantwortung, die der Einzelne<br />
im Umgang mit sich und anderen, mit seiner Verarbeitung von Frustration hat, kann<br />
am Fallbeispiel deutlich gemacht werden. Die Verpflichtung zum Widerstand<br />
gegen Gerüchte und Gruppenzwänge wird einsichtig. So kann menschliches<br />
Handeln, seine Folgen und die Verantwortung des Einzelnen thematisiert werden.<br />
Ein Unterricht zum Thema verdeutlicht auch die Bedeutung rechtsstaatlicher<br />
Grundsätze (Demokratie, Menschenrechte, Gleichberechtigung, Gender), die den<br />
SchülerInnen helfen könnte, in aktuellen Diskussionen klare Standpunkte zu<br />
beziehen. Bedeutung und Grenzen geregelter Rechtsverfahren können an den<br />
Prozessverläufen aufgezeigt werden. Verweisen die <strong>Hexenverfolgung</strong>en auf<br />
irrationale und grausame Anteile im Menschen, so verdeutlicht die Haltung der<br />
Gegner der Verfolgungen, dass Menschen auch die Möglichkeit haben, ihrem<br />
Gefühl für Humanität und ihrer Vernunft zu folgen.<br />
Nachfolgend einige Erläuterungen zu den Gliederungspunkten 1 a) bis g):<br />
• a) + b) Um schwer verständliche Texte gut durcharbeiten zu können, bietet<br />
sich das so genannte Systematische Lesen (Trainingsspirale und Arbeitsblatt<br />
„Gruppenlesen“) an. Gerade die hier abgedruckten transkribierten<br />
Originaltexte sind nicht immer einfach zu deuten und sollten daher mit dieser<br />
Methode erschlossen werden.<br />
• c) bis e) Mit der Methode „Karikaturen-Rallye“ kann Vorwissen abgefragt<br />
werden. Da keine Karikaturen zum Thema vorhanden sind, sollen die<br />
SchülerInnen in Partner- oder Gruppenarbeit geeignete Abbildungen<br />
interpretieren. Der Ablauf der Rallye wird anhand einer Trainingsspirale
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 10<br />
erklärt, unter d) werden Erläuterungen zu den 14 Abbildungen gegeben, die<br />
auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt sind.<br />
• f) Das Thema bietet sich natürlich für den Projektunterricht und das<br />
selbstständige Lernen an. Hilfreich sind dabei komplexe<br />
Aufgabenstellungen, die entweder von der Lehrkraft oder den SchülerInnen<br />
formuliert werden. Gute Erfahrungen habe ich auch mit dem Erstellen von<br />
Ausstellungen gemacht.<br />
• g) Meine Unterrichtseinheit „Ick, Beke Pipers von winbergen, Bekhenne…“<br />
aus der Reihe „Praxis Geschichte“ enthält neben den Kopiervorlagen auch<br />
Hinweise für die Lehrkraft. Der Einsatz dieser (gekürzten) Materialien bietet<br />
sich an, wenn nur wenig Zeit für die Vorbereitung bzw. für die Durchführung<br />
zur Verfügung steht.<br />
Die Arbeitsblätter können in allen Sozialformen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit)<br />
angewandt werden. Bewährt hat sich die Methode „Gruppenpuzzle“. Mithilfe<br />
der unterschiedlichen Unterrichtsmethoden und Sozialformen erlangen die<br />
SchülerInnen Kommunikations- und Teamkompetenz und üben sich in der<br />
Präsentation ihrer Ergebnisse im Plenum.<br />
Zur Orientierung dienen die beiden Karten der Diözese/Stift Verden (das Stift<br />
Verden setzte sich aus den beiden Ämtern Verden und Rotenburg zusammen)<br />
und der Herzogtümer Bremen-Verden (ab 1648). Da sich die hier vorgestellten<br />
Prozesse und Fallbeispiele mehrheitlich auf die Stadt Verden beziehen, sollten<br />
auch im Unterricht kurz die Besonderheiten von Verden (Stadtteile<br />
„Norderstadt“ und „Süderende“) behandelt werden (s. 5. Kleine<br />
Stadtgeschichte). Anhand der alten Stadtansicht von Verden kann man<br />
typische Bezüge zur <strong>Hexenverfolgung</strong> in Verden (z. B. Hexentanzplätze,<br />
Gefängnisse, Gerichtsplätze) verorten. Die Mind Map gibt einen guten<br />
Überblick zu den speziellen „Lernorten“ in Verden. Zum Abschluss der<br />
Unterrichtseinheit bietet sich der Stadtrundgang „<strong>Hexenverfolgung</strong> in Verden“<br />
(Stadtplan mit einzelnen Stationen) an. Wenn der Stadtrundgang aus zeitlichen<br />
Gründen nicht durchgeführt werden kann, sollte auf jeden Fall das Verlies im<br />
Wehrturm aufgesucht werden (ca. 30 Minuten). Da der Wehrturm nicht frei<br />
zugänglich ist, müssen die Schlüssel bei der Tourist-Information, Große Straße 40,<br />
Tel. 04231/12345, gegen Unterschrift abgeholt und wieder zurückgegeben<br />
werden. Nähere Informationen siehe Stadtrundgang, 5. Station.<br />
Als Einstieg eignen sich auch die Fragebögen, um daran anschließend die<br />
Schülerinnen über die Mythen, die sich um die <strong>Hexenverfolgung</strong> ranken,<br />
aufzuklären – z. B. mit Hilfe der Abbildungen in der „Karikaturen-Rallye“ und<br />
dem Informationsblatt „Elf Irrtümer über Hexen“. Daran schließen sich<br />
Informationsblätter an, die gut in Gruppen bearbeitet werden können (11. bis<br />
17.). Ein gemeinsames Brainstorming zur Frage, wie es zur <strong>Hexenverfolgung</strong> in<br />
Europa kommen konnte, könnte zu einer Mind Map „Ursachen der<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>“ führen.<br />
Zu Beginn der <strong>Hexenverfolgung</strong> wurden noch einige Personen begnadigt, in<br />
dem sie gegen Kaution freigelassen und aus der Stadt oder dem<br />
Herrschaftsgebietes verbannt wurden. Am Grenzstein der Gerichtsbarkeit<br />
mussten sie dann die „Urfehde“ schwören. Unter 19.a) ist die erste Original-Seite<br />
des Schwurs von Beke Piper abgedruckt. Den SchülerInnen wird sie
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 11<br />
ausgehändigt mit dem Hinweis, den Text zu lesen. Da dies kaum möglich ist,<br />
erhalten sie als Transkriptionshilfe das Alphabet zu dieser Kanzleischrift des 17.<br />
Jahrhunderts. Die SchülerInnen erkennen, dass es für den Laien fast unmöglich<br />
ist, Schriftstücke aus dieser Zeit zu entziffern. Danach wird die „Übersetzung“<br />
(19.c) ausgegeben und der Inhalt besprochen.<br />
Unter „Urgichten“ versteht man die Geständnisse der Opfer. Die Geständnisse<br />
von Alke Bocksack und Catharina Panning werden hier buchstabengetreu in<br />
Auszügen abgedruckt. Darin werden typische Hexereivergehen zugegeben. Bei<br />
der Urgicht von Alke Bocksack kann sehr gut der Ablauf des Verhörs<br />
nachvollzogen werden. Am 4. April gesteht sie mit und ohne Einsatz der Folter.<br />
Am nächsten Tag musste ihr das Geständnis vom Vortag „gütlich“ (also ohne<br />
Folterdrohung) vorgelesen werden. Der Stadtschreiber vermerkte dann am<br />
linken Rand des Protokolls ihre Bestätigung mit „Affirmat“ (Bajahung) oder, falls<br />
sie widerrief, mit „Negat“ (Verneinung). Leugnete sie einzelne Vergehen, die sie<br />
am Tag zuvor gestanden hatte, dann wurde sie am nächsten Tag (hier: 6. April)<br />
wieder gefoltert, bis sie nicht mehr widerrief. Interessant ist bei dieser Urgicht,<br />
dass der Schreiber auch ihren Ausruf „habe es aus Schmerz und Pein gesagt“<br />
protokollierte.<br />
Unter Punkt 22 werden die wichtigsten Prozesse zusammengefasst, die wieder in<br />
Gruppen (z. B. „Puzzlegruppen“) bearbeitet werden können.<br />
Eine Zusammenstellung aller Opfer mit einer kurzen Darstellung ihrer Schicksale<br />
gibt einen guten Überblick zu den Verfolgungen in den Ämtern Verden und<br />
Rotenburg und bietet sich zur Auswertung an.<br />
Das Informationsblatt „Schneeballsystem“ zeigt, wie schnell eine einzige<br />
Aussage zu einem Sammelprozess führen konnte.<br />
Und dass sich SS-Chef Heinrich Himmler mit der <strong>Hexenverfolgung</strong> in Deutschland<br />
beschäftigte, bietet Ansätze zu weiteren Themenbereichen.<br />
Zum Schluss zeigt die Statistik für das Stift Verden, dass die meisten Opfer auch<br />
hier wieder Frauen waren.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 12<br />
Trainingsspirale: Systematisches Lesen –<br />
Trainingsspirale:<br />
Gruppenlesen<br />
Systematisches<br />
mit<br />
Lesen<br />
vier<br />
–<br />
Strategien<br />
Gruppenlesen mit vier Strategien<br />
Merkposten für<br />
Arb.- Sozialform<br />
Aktivitäten<br />
die Vorbereitung<br />
schritt<br />
Arb.- schritt 1 Sozialform<br />
PL<br />
Prinzip des Gruppenlesens erläutern Aktivitäten<br />
Merkposten und Material, für<br />
und • AB Material,<br />
Medien Vorbereitung<br />
Medien Gruppenlesen<br />
1 2 PL GA Prinzip 1. Runde: des Gruppenlesens erläutern • AB<br />
Gruppenlesen<br />
2 GA a) 1. Runde: alle TN lesen den ersten • Text<br />
Textabschnitt (2 – 3 mal) leise<br />
a) alle und TN gründlich lesen den ersten • Text<br />
b) Textabschnitt Gruppensprecher (2 – 3 liest mal) den leise<br />
und Textabschnitt gründlich laut vor<br />
c) Anwenden der 4 Strategien:<br />
b) Gruppensprecher liest den<br />
Textabschnitt laut vor<br />
c) Anwenden der 4 Strategien:<br />
▪ GR-Sprecher stellt Fragen,<br />
die aus dem Text heraus<br />
beantwortet werden<br />
▪ GR-Sprecher stellt Fragen,<br />
die können aus dem Text heraus<br />
▪ beantwortet Der Zweite formuliert werden eine<br />
können Zusammenfassung<br />
▪ Der Zweite Dritte fragt formuliert nach eine<br />
Zusammenfassung<br />
unverstandenen Wörtern<br />
▪ Der und Dritte Sätzen fragt nach<br />
▪ Der Vierte sagt vorher, was<br />
unverstandenen Wörtern<br />
und Sätzen<br />
der folgende Textabschnitt<br />
▪ Der wohl Vierte beinhaltet sagt vorher, was<br />
der folgende Textabschnitt<br />
wohl beinhaltet<br />
2. Runde:<br />
- neuer GR-Sprecher<br />
- nächster Textabschnitt wird<br />
2. Runde:<br />
- neuer gelesen GR-Sprecher<br />
- nächster Ablauf analog Textabschnitt wird<br />
gelesen<br />
- Ablauf analog<br />
3 PL Austausch (Diskussion) über den<br />
Inhalt bzw. anschließende<br />
3 PL Austausch Präsentation (Diskussion) über den<br />
Inhalt bzw. anschließende<br />
Präsentation<br />
Zeit<br />
5 min<br />
5 min<br />
Der Zeitbedarf für die Gruppenarbeit hängt vom Unfang und Schwierigkeitsgrad<br />
des Textes ab. Der Zeitaufwand für den abschließenden Austausch über den<br />
Der Textinhalt Zeitbedarf bzw. für dessen die Gruppenarbeit Präsentation hängt hängt ebenfalls vom Unfang vom und Text Schwierigkeitsgrad<br />
und der<br />
des gewählten Textes ab. Präsentationsmethode Der Zeitaufwand für ab. den abschließenden Austausch über den<br />
Textinhalt bzw. dessen Präsentation hängt ebenfalls vom Text und der<br />
gewählten Präsentationsmethode ab.<br />
Zeit<br />
J. Woock<br />
J. Woock<br />
Trainingsspirale: Karikaturen-Rallye (Vorwissen)<br />
Arb.-<br />
schritt<br />
Sozialform<br />
1 GA Stationengespräch:<br />
Z. B. liegen 7 Karikaturen<br />
verdeckt auf den Tischen, 7<br />
Zufallsgruppen werden den<br />
Karikaturen zugeordnet.<br />
Teilnehmer (TN) arbeiten pro<br />
Karikatur zwei Minuten zu den<br />
Fragestellungen:<br />
a) Welches Problem wird<br />
dargestellt?<br />
b) Welcher Vorgang wird<br />
dargestellt (wie äußert sich<br />
das Problem)?<br />
c) Welche Gruppen werden<br />
dargestellt?<br />
2 GA Spezialisierung auf eine<br />
Illustration:<br />
Jede Gruppe bearbeitet per Los<br />
eine Karikatur ausführlich unter<br />
den bekannten Fragestellungen<br />
a), b) und c). Schriftliche<br />
Fixierung der Arbeitsergebnisse<br />
zu a), b) und c) auf jeweils drei<br />
Kärtchen pro Gruppe.<br />
3 PL Präsentation zu Spezialgebiet:<br />
Aktivitäten Merkposten für die<br />
Vorbereitung<br />
- 7 Karikaturen<br />
zum Thema<br />
aussuchen (DIN A-4)<br />
- Karikaturen auf<br />
Rückseite mit Ziffern<br />
1 – 7 beschriften<br />
- Flipchart mit<br />
Aufgabenstellungen<br />
Gruppen präsentieren<br />
(Stafettenpräsentation)<br />
nacheinander anhand der<br />
Kärtchen und fixieren diese an<br />
eine vorbereitete Stellwand.<br />
- Nummernkarten<br />
1 - 7<br />
- Kärtchen, Filzstifte<br />
- Nummernkarten<br />
1- 7<br />
- Stellwand<br />
- Überschrift<br />
„Karikaturen-Rallye“<br />
Karikaturen parallel<br />
zur Präsentation an<br />
Stellwand heften<br />
Zeit<br />
Min.<br />
7x2 Min.<br />
mit<br />
Wechsel:<br />
ca.<br />
20 Min.<br />
10 Min.<br />
7x2 Min.:<br />
15 Min.<br />
Es bietet sich an, pro Gruppe drei Teilnehmer zu wählen, da dann jeder eine der<br />
drei Fragen präsentiert (7 Karikaturen x 3 TN = 21 TN). Je nach Klassengröße kann<br />
man die Anzahl der Karikaturen erhöhen oder die Gruppe vergrößern. In Fächern,<br />
für die keine Karikaturen zur Verfügung stehen, bietet es sich an, geeignete<br />
Abbildungen auszuwählen, die mithilfe der drei Fragen (oder vom Unterrichtenden<br />
selbst formulierten Fragen) beantwortet werden sollen. Zum Beispiel zum Thema<br />
„<strong>Hexenverfolgung</strong> in der Frühen Neuzeit“: Abbildungen vom „Hexensabbat“, vom<br />
Flug mit dem Teufel, verschiedene Abb. von „Wasserproben“, „Urfehde“ und Abb.<br />
typischer Hinrichtungsarten für Hexen.<br />
Die Rallye eignet sich auch für den Einsatz zum Ende einer Unterrichtseinheit.<br />
J. Woock
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 13<br />
GR-Lesen mit vier Strategien<br />
vorher: evtl. Einrichtung fester Lesegruppen (ideal: vier GR-Mitglieder)<br />
1. Runde<br />
a) Text(abschnitt) wird 2 – 3x leise von allen GR-Mitgliedern gelesen<br />
b) GR-Sprecher liest den Text(abschnitt) „laut 1 “ vor (GR-Mitglieder können<br />
helfen)<br />
c) Anwenden der vier Strategien<br />
1. GR-Sprecher stellt Fragen, die aus dem Text heraus beantwortet<br />
werden können.<br />
2. Im Uhrzeigersinn: nächstes GR-Mitglied formuliert eine<br />
Zusammenfassung des Textes / des Textabschnitts.<br />
3. Im Uhrzeigersinn: nächstes GR-Mitglied fragt nach unverstandenen<br />
Wörtern / Sätzen 2 .<br />
4. Im Uhrzeigersinn: nächstes GR-Mitglied wagt eine Vorhersage, was der<br />
folgende Textabschnitt wohl beinhaltet.<br />
2. Runde<br />
• Im Uhrzeigersinn: neuer GR-Sprecher<br />
• nächster Textabschnitt<br />
• Ablauf analog<br />
1 „laut“ heißt hier: Für die eigene GR gut hörbar, für die anderen GR nicht mehr verständlich<br />
2 Erst an dieser Stelle, da den Schülern sonst die Chance genommen wird, Wörter aus dem<br />
Sinnzusammenhang zu entnehmen.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 14<br />
Erläuterungen zu den Abbildungen M 1 – M 14<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
M 4<br />
M 5<br />
M 6<br />
Hexen bei der Zubereitung von Zaubersalben (Holzschnitt 1571). Das Fett für die<br />
Salbe sollen die Hexen aus dem Körperfett getöteter Säuglinge („Kinderfeiste“)<br />
hergestellt haben. Im Hintergrund reitet eine Hexe auf einem Ziegenbock, dem<br />
Teufel.<br />
Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 18<br />
Drei Hexen beim Einsalben (Hans Baldung Grien, 1514). Die Hexensalbe (eine<br />
Hexe hält den „Hexenpott“ in die Höhe) sollen sich die Frauen auf die<br />
empfindlichsten Körperteile (Scham, Achselhöhlen) aufgetragen haben, damit<br />
die berauschende Wirkung möglichst schnell eintrat. Die „Hexensalbe“ stellte<br />
ein Berauschungsmittel des armen Volkes dar. Versuche mit wahrscheinlich<br />
authentischen Rezepten wurden im 20. Jahrhundert durchgeführt. Sie brachten<br />
dabei die für „Hexensalben“ charakteristischen Flugerlebnisse.<br />
Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />
S. 83<br />
Hexensalbe und Hexenflug. Diese Darstellung zeigt einen heimlichen Zeugen,<br />
der vier Hexen beim Einsalben und anschließendem Flug durch den<br />
Schornstein beobachtet.<br />
Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />
S. 37<br />
Zwei Hexen „brauen“ einen Regen (Titelblatt von Ulrich Molitor: „De<br />
Lamiis et phitonicis mulieribus“ [Von den Unholden und Hexen], Köln 1489). Es<br />
wird ein typischer „Zauberschaden“ dargestellt, indem die Hexen Schlangen<br />
und Hühner im Feuer opfern.<br />
Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />
S. 18 und Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 35<br />
„Hexensabbath“ auf dem Blocksberg<br />
(J. Praetorius, Blockes-Berges Verrichtung, Leipzig 1669). Im Mittelpunkt hockt<br />
der Teufel in Gestalt eines Ziegenbockes. Eine Hexe besiegelt mit dem<br />
obszönen Lehnskuss auf den Hintern des Teufels das Bündnis mit dem Satan. Im<br />
Vordergrund „scheißt“ der Teufel Geld in einen Topf für seine Hexen. Das Fest<br />
auf dem Blocksberg ist dadurch gekennzeichnet, dass hier alle Dinge getan<br />
werden durften, die sonst durch kirchliche Moralvorstellungen untersagt waren.<br />
Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />
S. 74<br />
„Molkenzauber“ oder „Axtmelken“: Eine Hexe melkt aus einer Axt Milch, die<br />
nach gängiger Vorstellung einer Kuh, z. B. vom Nachbarn (s. Hintergrund),<br />
abgezaubert wird (Holzschnitt aus: Johann Geiler von Kaisersberg: Die Emeis<br />
(Ameise)), 1517.<br />
Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 7 und Hinckeldey, Ch. (Hg.):<br />
Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber 1989, S. 109
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 15<br />
M 7<br />
M 8<br />
M 9<br />
Schwur am so genannten „Schnedestein“, dem Grenzstein der Gerichtsbarkeit<br />
(Darstellung nach der Heidelberger Handschrift des Sachsenspiegels, um 1330).<br />
Als Strafmaß gab es für die Betroffenen die Verbannung oder Verweisung aus<br />
dem Herrschaftsgebiet, in dem der Verurteilte lebte. Am Grenzstein musste die<br />
Person einen Schwur leisten, keine Rache an Kläger oder Richter zu üben bzw.<br />
die untersagten Territorien zu meiden. Vgl. dazu die Ausführungen im<br />
„Stadtrundgang“.<br />
Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 39 und Hinckeldey, Ch. (Hg.):<br />
Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber 1989, S. 75<br />
„Die Hexenprobe“ (Stich von G. Franz, aus „Germania“ von Johannes Scherr,<br />
Stuttgart 1878). Hier wird keine realistische Wasserprobe dargestellt, da die<br />
Person nicht an Händen und Füßen gefesselt ist. Da sie sich an der Wand<br />
festhält, wird versucht, sie daran zu hindern. Richtig ist die Darstellung mit dem<br />
Sicherungsseil, mit dem die Frau wieder herausgezogen werden kann, sollte sie<br />
drohen zu ertrinken.<br />
Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />
S. 88<br />
Frau im „Ducking-stool“ (Tauchgestell). England 17.Jh. Es handelt sich<br />
dabei um keine so genannte „Wasserprobe“, sondern eine Strafe für z. B.<br />
Bäcker („Bäckertaufe“), die zu kleines Brot verkauften. In der Regel wurde für<br />
jedes fehlende Lot ein Mal getaucht.<br />
Abb. aus: Hinckeldey, Ch. (Hg.): Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber<br />
1989, S. 435<br />
In Verden befand sich an der Südbrücke ein Kran mit einem Käfig aus Metall<br />
(er konnte max. zwei Personen aufnehmen), der über die Aller gedreht werden<br />
konnte. Missetäter, die Obst oder Gemüse in den Gärten gestohlen hatten,<br />
kamen in den „Schandkorb“. Am Dieb wurde dann eine lange Leine befestigt,<br />
der Käfig über den Fluss geschwenkt und der Boden des Käfigs abgeklappt,<br />
sodass die Person ins Wasser fiel und m. H. der Leine wieder herausgezogen<br />
werden konnte.<br />
Quelle: Heyken, Enno: Mister John Taylors Reisenotizen über Verden (1616), in:<br />
Kienzle, Robert (Hg.): Heimatkalender für den Landkreis Verden 1977, Verden<br />
1976, S. 54-59<br />
M 10 Eine Hexe wird einer Wasserprobe unterworfen (Titelblatt von „Witches<br />
Apprehended“, London 1613). Hier sieht man sehr gut, wie zunächst die an<br />
Händen und Füßen gefesselte Delinquentin mit einem Boot im Mühlenteich<br />
ausgesetzt wurde und sie mit zwei Seilen am Ufer gesichert wird.<br />
Gerichtspersonen und ein Gaffer beobachten das Schauspiel. Vgl. dazu die<br />
Ausführungen im „Stadtrundgang“.<br />
Abb. aus: Döbler, Hansferdinand: Hexenwahn, München 1977, S. 82 und<br />
Dülmen, Richard von: Hexenwelten, Frankfurt a. M. 1987, S. 384
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 16<br />
M 11 „Wasserprobe auf dem Kalten Wasser“ (Holzschnitt 16. Jh. ?) Die Frau<br />
schwimmt wie eine „Gans“ auf dem Wasser. Im Detail eingearbeitet: das<br />
Fesselungsschema einer Peron, die untergegangen ist. In der Zeichnung fehlen<br />
die Personen, die die Frau wieder sicher ans Ufer holen. Als Vorlage für die<br />
Abbildung diente das Titelblatt von Hermann Neuwalt: Bericht Von<br />
erforschung/prob vnd erkentnis der Zauberinnen durchs kalte Wasser,<br />
Helmstedt 1584.<br />
Abb. aus: Hinckeldey, Ch. (Hg.): Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber<br />
1989, S. 239 und Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg<br />
1979, S. 47<br />
M 12 „Anne Heinrichs, zu Amsterdam verbrent Anno 1571“ (Jan Lyken, 1685). Das<br />
Verbrennen einer Person, die auf eine Leiter gebunden, aufgerichtet und dann<br />
in den bereits lodernden Holzstoß gekippt wurde, war typisch für diese Art des<br />
Hinrichtens. Der Tod trat schneller ein als die häufiger dargestellte Art, nämlich<br />
das Stehen (festgebunden an einen Pfahl) auf einem Scheiterhaufen.<br />
Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />
S. 40<br />
M 13 „Drei Frauen werden lebendig auf dem Marktplatz von Guernesey verbrannt,<br />
das Kind wird ins Feuer zurückgestoßen“ (anonymer Stich, 16. Jh.). Hier stehen<br />
die Frauen auf dem Scheiterhaufen, an einem Pfahl gebunden. Dann erst kann<br />
das Feuer entzündet werden und die Personen sterben einen langsamen,<br />
qualvollen Tod. Diese in Norddeutschland als „Schmoken“ bezeichnete Form<br />
des Verbrennens wurde, im Vergleich zum Verbrennen auf der Leiter, als<br />
Strafverschärfung angesehen. In Verden wurde 1555 der Kuhhirte Johann<br />
Hende als Hexer auf diese Weise hingerichtet.<br />
Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />
S. 78<br />
M 14 „Das Zwicken mit glühender Zange auf dem Weg zur Hinrichtung“<br />
und der Flammentod auf dem Scheiterhaufen (Miniatur aus einer Handschrift<br />
um 1514). Auf einem „Schinderkarren“ wird die zum Feuertod Verurteilte zum<br />
Hinrichtungsplatz gebracht. Im Vordergrund unterhält ein Henkersknecht m. H.<br />
eines Blasebalgs ein Feuer in einem Topf, in dem die Folterzange erhitzt wird,<br />
mit der dann das Opfer auf dem Karren noch gefoltert („gezwickt“) wird. Vgl.<br />
die Kostenaufstellung des Verdener Scharfrichters.<br />
Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 9
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 17<br />
M 1
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 18<br />
M 2
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 19<br />
M 3
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 20<br />
M 4
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 21<br />
M 5
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 22<br />
M 6
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 23<br />
M 7
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 24<br />
M 8
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 25<br />
M 9
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 26<br />
M 10
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 27<br />
M 11
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 28<br />
M 12
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 29<br />
M 13
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 30<br />
M 14
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 31<br />
Projektunterricht: Komplexe Aufgaben formulieren<br />
Die Aufgabenstellung sollte sich an den drei höchsten Stufen der Bloom´schen Taxonomie<br />
(4. Analyse, 5. Synthese, 6. Bewerten) orientieren. Die in den EPAs formulierten<br />
Operatoren geben an, was inhaltlich verlangt wird, gehen aber nicht auf die<br />
Komplexitätsebene ein! Die Anforderungsbereiche mit den drei Schwierigkeitsbereichen<br />
(I Reproduktion, II Reorganisation, III Transfer) beziehen sich auch auf Bloom (dort aber<br />
sechs Stufen).<br />
Das Formulieren komplexer Aufgaben kann auf zwei Arten vorgenommen werden:<br />
► Die Lehrkraft formuliert<br />
1. die komplexe Aufgabe, z. B.: „Beurteile die Aussichten für ein Verbot der<br />
NPD“<br />
2. strukturierte komplexe Teilaufgaben (nach Bloom), so dass die komplexe<br />
Aufgabe er- und bearbeitbar wird. Teilaufgaben bieten sich auch für<br />
arbeitsteilige Gruppenarbeit an.<br />
• Bewerte das bestehende Parteiverbotsverfahren<br />
• Entwerfe eine Gesetzesvorlage für ein Parteienverbot<br />
• Analysiere das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD<br />
• Stelle die Vor- und Nachteile eines Verbots der NPD gegenüber<br />
• Schätze das Verhalten der NPD nach einem erfolgreichen Verbot ein<br />
► Die SchülerInnen notieren in EA und vergleichen in PA und/oder GA<br />
1. Fragen zu einem vorgegebenen Projektthema, z. B. „NPD-Verbot“ („Was wollen<br />
wir zu diesem Thema wissen?“), z. B.:<br />
• Gibt es ein vorgeschriebenes Parteiverbotsverfahren?<br />
• Wer kann ein Parteienverbot beantragen?<br />
• Wie muss ein Parteienverbot begründet werden?<br />
• Wie kann sich eine Partei gegen ein Verbot wehren?<br />
• Wer entscheidet über das Verbot einer Partei?<br />
• Wer spricht das Parteienverbot aus?<br />
• Welche Vor- und Nachteile hätte ein Verbot der NPD?<br />
• Gab es in der Vergangenheit Parteiverbotsverfahren?<br />
2. Die Lehrkraft erstellt anhand der vorliegenden Fragensammlung der SuS<br />
komplexe Teilaufgaben (nach Bloom), die in Gruppen bearbeitet werden, z. B.:<br />
• Beurteile das Parteiverbotsverfahren<br />
• Stelle die Vor- und Nachteile eines Verbots der NPD gegenüber<br />
• Analysiere frühere Parteiverbotsverfahren<br />
► Variante:<br />
1. Lehrkraft nennt das Thema und formuliert die komplexe Aufgabe<br />
2. SuS formulieren die Aufgabe mit eigenen Worten<br />
3. SuS stellen sich eigene strukturierte Teilaufgaben (nicht nach Bloom)<br />
4. SuS geben zu allen/ausgewählten Teilaufgaben Indikatoren zur<br />
Zielerreichung vor („Unsere Aufgaben sind eindeutig erfüllt, wenn …“)
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 32<br />
Literatur für das Fach Geschichte:<br />
Projektarbeiten<br />
• Geschichte lernen: Projekte, Friedrich Verlag, Heft 110, 19. Jg., 03/2006<br />
• Dittmer, Lothar/Siegried, Detlef (Hrsg.): Spurensucher. Ein Praxisbuch für<br />
historische Projektarbeit, Weinheim und Basel 1997<br />
• Frevert, Ute (Hrsg.): Geschichte bewegt. Über Spurensucher und die Macht der<br />
Vergangenheit, Hamburg 2006<br />
• Borries, Bodo von: Geschichte in der gymnasialen Oberstufe. Ein Körnchen Empirie,<br />
in: Geschichte lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 4-6<br />
• Mieles, Bernhard: Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten in der Sekundarstufe II,<br />
in: Geschichte lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 50-60<br />
• Wunderer, Hartmann: „Nichts veraltet heute schneller als das Wissen“. Probleme<br />
und Profile des Geschichtsunterrichts in der gymnasialen Oberstufe, in: Geschichte<br />
lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 9-16<br />
• Horn, Christa/Först, Johannes Otto: „Dem Hunde ein Gnadenstoß, dem Menschen<br />
Keinen!“ Interdisziplinärer Projekttag zur Rassenideologie, Euthanasie und Eugenik<br />
im 20. Jahrhundert, in: Geschichte lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 17-21<br />
Bewerten und Evaluation<br />
• Geschichte lernen: Leistungen dokumentieren und bewerten, Friedrich Verlag, Heft<br />
96, 16. Jg., 11/2003<br />
[Inhalt: Projektorientierter Unterricht, Podiumsdiskussion, Portfolio,<br />
Kompetenzerwerb, Präsentationen, Facharbeit, kooperative Lernformen, historische<br />
Simulation,Feedback]<br />
• Geschichte lernen: Diagnostizieren im Geschichtsunterricht, Friedrich Verlag, Heft<br />
116, 20. Jg., 03/2007<br />
[Inhalt: Unterricht beobachten, Selbstdiagnosebögen, Kompetenzraster,<br />
Evaluierung, Stationenlernen, Diagnosemöglichkeiten bei selbstständigem Lernen]<br />
J. Woock
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 33<br />
Beispiel für komplexe Aufgabenstellungen<br />
Thema: Hexen<br />
Komplexe Aufgabenbeispiele:<br />
1. Beurteile die historische <strong>Hexenverfolgung</strong> (Hv.)<br />
2. Unterscheide die <strong>Hexenverfolgung</strong> von anderen, nicht<br />
kriegsbedingten Massenmorden<br />
3. Schätze ein, inwiefern die <strong>Hexenverfolgung</strong> auf einer spezifische<br />
Frauenfeindlichkeit basierte<br />
4. Entwickle eine Strategie, um Material zur Hv. zu erhalten<br />
5. Entwerfe eine Ausstellung zur <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
6. Plane einen Stadtrundgang „Auf den Spuren der <strong>Hexenverfolgung</strong>“<br />
7. Analysiere die einzelnen Aspekte der <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
Strukturierte Teilaufgaben (nach Bloom):<br />
• Beurteile die Aussichten/Chancen einer Frau, die als Hexe angeklagt<br />
wurde<br />
• Bewerte den Verlauf eines Hexenprozesses<br />
• Bringe den Ablauf der Folter in eine Rangfolge<br />
• Bewerte den Nutzen der so genannten „Hexenproben“<br />
• Plane eine Anklageschrift gegen Personen, die der Hexerei<br />
beschuldigt werden<br />
• Formuliere eine Streitschrift, die sich gegen die Hv. richtet<br />
• Zeige die Bestandteile der <strong>Hexenverfolgung</strong> auf<br />
• Entwerfe ein Schaubild „Beteiligte an einem Hexenprozess“<br />
• Entwickle ein Modell, das die <strong>Hexenverfolgung</strong> umfassend darstellt<br />
• Analysiere die Ursachen der <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
• Beurteile die Rolle der Denunzianten<br />
Strukturierte Teilaufgaben (von Schülerinnen und Schülern erarbeitet):<br />
• In welcher Zeit/in welchem Jahrhundert fand die Hv. statt?<br />
• Wurden nur Frauen verfolgt?<br />
• Welche Institutionen führten einen Hexenprozess durch?<br />
• Wer war die Verfolgungsbehörde?<br />
• Welche Strafen wurden gegen die Hexen ausgesprochen?<br />
• Wie lief eine Hexenverbrennung genau ab?<br />
• Wie wurde die „Wasserprobe“ durchgeführt?<br />
• Wie sah die typische Hexe aus?<br />
• Wie lange dauerte ein Hexenprozess?<br />
• Wie viele Personen fielen der <strong>Hexenverfolgung</strong> zum Opfer?<br />
• Wodurch wurde die <strong>Hexenverfolgung</strong> legitimiert?<br />
• Waren Hexen hauptsächlich Hebammen und kräuterkundige Frauen?<br />
• In welchen Ländern Europas war die Hv. am stärksten?<br />
• Wie lief eine Hexenverbrennung genau ab?<br />
• Wie wurde die „Wasserprobe“ durchgeführt?<br />
• In Wie welchen sah die Teilen typische Deutschlands Hexe aus? war die Hv. am stärksten?<br />
• Woran Wie lange konnte dauerte man eine Hexenprozess?<br />
oder Hexer erkennen?<br />
• Wie bildeten viele Personen sich die fielen Hexenprozesse der <strong>Hexenverfolgung</strong> in Europa aus? zum Opfer?<br />
• Gab Wodurch es für wurde Hexen die oder <strong>Hexenverfolgung</strong> Hexer eine spezielle legitimiert? Foltermethode?<br />
• Gab Waren es Hexen Gegner hauptsächlich der <strong>Hexenverfolgung</strong>? Hebammen und kräuterkundige Frauen?<br />
• In welchen Ländern Europas war die Hv. am stärksten?<br />
• Wie kam es zur Beendigung der <strong>Hexenverfolgung</strong>?<br />
• Welche Ursachen führten zur <strong>Hexenverfolgung</strong>?<br />
• In welchen Teilen Deutschlands war die Hv. am stärksten?<br />
• Woran konnte man eine Hexe oder Hexer erkennen?<br />
• Wie bildeten sich die Hexenprozesse in Europa aus?<br />
Beispiel • Gab : Komplexe es für Hexen Aufgabe oder Hexer für die eine 3./4. spezielle Klasse Foltermethode?<br />
• Gab es Gegner der <strong>Hexenverfolgung</strong>?<br />
Aufgabenstellung: Plane eine Ausstellung zum Thema Hexen<br />
• Wie kam es zur Beendigung der <strong>Hexenverfolgung</strong>?<br />
• Welche Ursachen führten zur <strong>Hexenverfolgung</strong>?<br />
Strukturierte Teilaufgaben (von Schülerinnen und Schülern formuliert):<br />
1. Welche Eigenschaften haben Hexen im Märchen?<br />
Beispiel 2. Wir : zeichnen Komplexe eine Aufgabe Hexe für die 3./4. Klasse<br />
3. Woran glaubte man früher Hexen zu erkennen?<br />
Aufgabenstellung: 4. Welche Hexengeschichten Plane eine Ausstellung kennen wir? zum Thema Hexen<br />
5. Was brauchen Hexen um zaubern zu können?<br />
Strukturierte 6. Wurden Teilaufgaben in meiner/unserer (von Schülerinnen Stadt Frauen und als Hexen Schülern verfolgt? formuliert):<br />
7. 1. Was Welche wurde Eigenschaften den Hexen haben vorgeworfen? Hexen im Märchen?<br />
8. 2. Wir zeichnen befragen eine unsere Hexe Großeltern nach Hexen<br />
3. Woran glaubte man früher Hexen zu erkennen?<br />
Indikatoren 4. Welche zur Hexengeschichten Zielerreichung: kennen wir?<br />
zu 5. 1. Tabelle Was brauchen mit mind. Hexen sieben um Eigenschaften zaubern zu können? zu Aussehen und Verhalten<br />
6. einer Wurden Hexe in meiner/unserer Stadt Frauen als Hexen verfolgt?<br />
7. Was wurde den Hexen vorgeworfen?<br />
8. Wir befragen unsere Großeltern nach Hexen<br />
zu 2. Jede/r Schüler/in hat ein Hexenbild gemalt<br />
zu 3. Hexen-Checkliste des Stadtrichters<br />
zu 4. Lesebuch mit Hexengeschichten<br />
zu Indikatoren 5. Erstellen zur eines Zielerreichung:<br />
Mobiles<br />
zu 6. 1. Stadtrundgang Tabelle mit mind. anhand sieben eines Eigenschaften Stadtplanes zu Aussehen und Verhalten<br />
zu 7. Anklageschrift einer Hexe des Stadtrichters<br />
zu 2. 8. Jede/r Aufzeichnungen Schüler/in von hat Interviews ein Hexenbild gemalt<br />
zu 3. Hexen-Checkliste des Stadtrichters<br />
zu 4. Lesebuch mit Hexengeschichten<br />
zu 5. Erstellen eines Mobiles<br />
zu 6. Stadtrundgang anhand eines Stadtplanes<br />
zu 7. Anklageschrift des Stadtrichters<br />
zu 8. Aufzeichnungen von Interviews<br />
J. Woock
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 34
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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 41<br />
Übersichtskarte mit Verwaltungsgrenzen, um 1650.<br />
(Aus: Böhme, Klaus-Richard, Bremisch-verdische Staatsfinanzen 1645-1676, Uppsala 1967, S. 11)
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 42<br />
Süderstadt: vor dem Neuen Tor:<br />
Eitzer Straße (Gärtnerei<br />
Domfriedhof) + in Eitze<br />
Norderstadt: vor dem Nordertor +<br />
vor dem Ostertor<br />
Schwur der<br />
"Urfehde" (Stadtverweisung)<br />
"Schnedestein",<br />
Bremer Straße 11<br />
(dort Standort erst<br />
ab 1787)<br />
Norderstadt: Rathausvorplatz<br />
Süderstadt: Lugenstein<br />
Ratsfischteich (jetzt Parkhaus<br />
Brückstraße)<br />
Allerarm an der Stadtmauer (nicht<br />
schiffbar bis 1730)<br />
"Blumenwisch" (Wiese von Bgm.<br />
Blome vor der Stadtmauer)<br />
Große Straße ("Steenwegh")<br />
Kirchhof St. Nicolai<br />
Vor dem Neuen Tor: unter dem Galgen<br />
Hinrichtungsstätten<br />
Grenzsteine der<br />
Stadtgerichtsbarkeit<br />
Gerichtsstätten<br />
"Wasserprobe"<br />
Hexentanzplätze<br />
Lernorte in Verden:<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong><br />
Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />
J. Woock<br />
Gebäude<br />
Stiftshof, Stifthofstraße<br />
Syndikus Norderstadt, Norderstädtischer Markt 8<br />
Ankläger<br />
Syndikus Süderende, Grüne Straße 10<br />
Pastor Oporinus, Grüne Straße 21<br />
Superintendent Rimphof, Grüne Straße 19<br />
(Geburtshaus Anita Augspurg!)<br />
Brückstraße<br />
Armenhäuser<br />
Mühlentor 10 (Wwe. von<br />
Münchhausen-Stiftung)<br />
"St. Georgii" (Gelände<br />
Finanzamt)<br />
Catharina Wolpmann, Große Str. 75<br />
Franz Panning, Große Str. 71<br />
Hille Panning, Große Straße 71<br />
Angeklagte<br />
Engel Wehland, Große Str. 65<br />
Dibbeke Wulf (Wolff), Große Str. 47<br />
Ilse Einstmann, Bäckerstraße<br />
Johann Hende (Viehhirte), Alleruferweg:<br />
Reste Hirtenturm<br />
Margarethe Sievers (16 Jahre), Mühlentor 10<br />
Frau von der Hude, Große Fischerstraße<br />
Scharfrichterhaus<br />
Verlies im Wehrturm (Gedenkraum)<br />
Gefängnisse, Folterkeller<br />
Kornhaus der Norderstadt<br />
(Stifthofstraße)<br />
Stadttore<br />
Denunzianten<br />
Paul Kröger (Töpfer), Sandberg
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 43<br />
Kleine Stadtgeschichte<br />
Das heutige Verden ist aus mehreren Siedlungskernen entlang der Aller zusammengewachsen.<br />
Südlich der alten Brücke schiebt sich die alte Fischer- und Fährmannssiedlung bis unmittelbar an<br />
den Fluss heran. Als ungefähr zur Zeit Karls des Großen Verden Bischofsstadt wurde, wuchs um<br />
den Dom ein geistliches Zentrum, das mit der Flusssiedlung die so genannte Süderende bildete.<br />
Im Gegensatz zum Süderende wahrte die Norderstadt (Alte Stadt Verden) respektablen Abstand<br />
von der Aller. Für diese Kaufmannssiedlung war nicht der Fluss die Erwerbsquelle, sondern die<br />
alte Land- und Heerstraße, die hier die Aller querte und nach Norden in Richtung Bremen mit<br />
Abgabelung nach Stade und Hamburg abbog. Sie wurde zur Lebensader der Norderstadt und<br />
bildete die Große Straße („Steenwegh“, da nur die durch die Städte gehenden Landstraßen anfangs<br />
gepflastert waren). Beide Städte führte vor der Vereinigung im Jahre 1667 ihr eigenes Leben. Die<br />
Norderstadt hatte sich bereits um 1210 mit einer Ringmauer geschützt. Das Süderende fügte Ende<br />
des 14. Jh. seine Mauer der norderstädtischen halbkreisförmig an. Einziger Zugang zwischen den<br />
Siedlungen blieb das Südertor der Norderstadt. Politisch unterstanden die Bürger der Süderende<br />
anfangs den Bischöfen, und als sich diese um 1200 in ihr Schloss nach Rotenburg abgesetzt hatten,<br />
dem Domkapitel, das immer mehr an Macht gewonnen hatte. Auch die Norderstadt hatte anfangs<br />
denn Bischöfen unterstanden, aber ihr gelang es, sich zur selbstständigen Stadt, ja sogar zur<br />
freien Reichsstadt zu emanzipieren. Nach dem Dreißigjährigen Krieg, im Frieden zu Osnabrück,<br />
wurden beide Stadtteile, mit dem Herzogtum Bremen-Verden der Krone Schwedens unterstellt. Die<br />
Säkularisierung hatte für das Süderende das Ende der Herrschaft des Domkapitels zur Folge. Im<br />
Jahre 1651 wurde durch Privileg der Königin Christina aus dem Süderende die Süderstadt Verden<br />
und am 19. Juli 1667 wurden beide Städte auf Betreiben der schwedischen Regierung vereinigt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 44<br />
Stadtansicht von Verden (1663)<br />
3<br />
18<br />
2<br />
4<br />
17<br />
16<br />
5<br />
1 19<br />
6<br />
7<br />
8<br />
20<br />
9<br />
10<br />
Legende (vgl. Stadtrundgang „Auf den Spuren der <strong>Hexenverfolgung</strong> in Verden“)<br />
1 Rathaus mit Marktplatz (Gerichtsplatz)<br />
2 Stiftshof (Sitz der bischöflichen Verwaltung des Stifts Verden);<br />
gegenüber das städtische Kornhaus (Gefängnis im Keller)<br />
3 Wehrturm (Verlies) mit Scharfrichterhaus<br />
4 Nordertor (Gefängnis)<br />
5 Schnedestein (Grenzstein)<br />
6 Syndikatshof (Stadtrichter der Norderstadt)<br />
7 Blumenwisch/Blumenwiese (Hexentanzplatz)<br />
8 Brücktor<br />
9 Ratsfischteich (Wasserprobe)<br />
10 Stadttor „Tempelforte“<br />
11 „Alte Aller“: bis ca. 1730 nicht schiffbares Flussbett;<br />
heute Hauptarm (Wasserprobe)<br />
12 Hirtenturm (Unterkunft von Johann Hende, als Zauberer verbrannt)<br />
13 Neues Tor (Gefängnis)<br />
14 Andreaskirche<br />
15 Dom und Lugenstein (Gerichtsplatz)<br />
16 Altstädter Tor (Stadttor zwischen Norderstadt und Süderende)<br />
13<br />
15<br />
14<br />
12<br />
11<br />
17 St. Nikolai Kirche und Kirchhof (Hexentanzplatz)<br />
18 Ostertor<br />
19 „Steenwegh“ = Große Straße (Hexentanzplatz)<br />
20 Stadtgraben (evtl. Wasserprobe)<br />
Weiterer Hexentanzplätze sollen sich beim Galgen der Norderstadt<br />
(Bereich Nasse Straße/Maulhoop), beim Galgen der Süderstadt (vor<br />
dem Neuen Tor an der Eitzer Straße), auf dem Weg nach Borstel und<br />
zwischen Dauelsen und Halsmühlen befunden haben.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 45<br />
Stadtrundgang „<strong>Hexenverfolgung</strong> in Verden“<br />
Die Reihenfolge der Stationen ist so gewählt, dass man die „Lern- bzw.<br />
Erinnerungsorte“ nacheinander aufsuchen kann. Besucht man alle Stationen, dann<br />
benötigt man etwa zwei Stunden. Es bietet sich an, diese alternative Stadtführung<br />
am Ende der Unterrichtseinheit zu unternehmen. Man kann aber auch den<br />
Rundgang am Anfang der Unterrichtseinheit legen (mit nur kurzen Erklärungen), um<br />
danach in Gruppenarbeit zu den einzelnen Lernorten vertiefend zu recherchieren<br />
bzw. den Schülerinnen und Schülern Material aus dieser Mappe zur Verfügung zu<br />
stellen. Der hier vorgestellte Rundgang wurde gekürzt veröffentlicht in: Verlag Atelier<br />
im Bauernhaus (Hg.): Reiterstadt Verden. StadtVerführer, Fischerhude 2000, S. 52-54.<br />
1. Station: Rathaus und Marktplatz<br />
Wir beginnen den Rundgang am Rathausvorplatz, der alten Gerichtsstätte der<br />
Norderstadt. Die Große Straße, die hier vorbeiführt, hieß früher „Steenwegh“, da es<br />
die einzig gepflasterte Straße in Verden war. Die neunjährige Anna Garbers aus<br />
der Süderstadt erzählte im Januar 1647 dem „Hexenschnüffler“ Heinrich Rimphof,<br />
der Domprediger und Superintendent war, ihre Großmutter Warncke habe sie zur<br />
Zauberei verführt und sie selbst habe mehrere ihr bekannte Einwohner bei<br />
Hexentänzen auf eben diesem „Steinweg“ gesehen. Daraufhin wurde auf<br />
Betreiben Rimphofs die Großmutter vor das peinliche Halsgericht des Domkapitels<br />
im „Süderende“ (Verden hatte damals zwei unabhängige Stadtteile mit jeweils<br />
eigener Gerichtsbarkeit) gebracht. Sie „besagte“ vier Frauen aus der Süderstadt,<br />
bevor sie selbst unter der zweiten Folter starb. Aufgrund der Folterungen nannten<br />
die Frauen neun weitere Personen, darunter angesehene Honoratioren aus der<br />
Norderstadt, deren Häuser hier in der Nähe an der Großen Straße stehen: Die Frau<br />
des amtierenden Bürgermeisters, Catharina Wolpmann (Nr. 75), der ehemalige<br />
Bürgermeister und Ratsherr Franz Panning (Nr. 71) mit seiner Tochter Hille, die<br />
Witwe des ehemaligen Bürgermeisters , Engel Wehland (Nr. 65) und die Frau eines<br />
Ratsherren, Dibbeke Wulf (Nr. 47). Franz Panning und Catharina Wolpmann<br />
wurden verhaftet, die anderen konnten noch rechtzeitig flüchten.<br />
Die beschuldigten Frauen aus dem Süderende starben unter den Händen der<br />
Folterknechte, weitere drei wurden durch das Feuer vor dem Neuen Tor der<br />
Süderstadt (Nähe Gärtnerei Domfriedhof) hingerichtet. Bei diesem Prozess<br />
versuchten bereits 1647 Vertreter der provisorischen schwedischen Regierung<br />
Bremen-Verden vergeblich, dass er eingestellt würde. Erst 1649 führte das Reskript<br />
der schwedischen Königin Christina zur Beendigung der großen Sammelprozesse:<br />
“...alle fernere Inquisition vndt proceß in dießem Hexen Vnweßen einstellet...“Mit<br />
diesen Worten wandte sich „Gnädiglich Christina von Gottes gnaden, der<br />
Schweden, Gothen vndt Wenden Designirte Königin“ in Ihrer Verfügung vom 16.<br />
Februar anno 1649 an „Vnßern besonders Lieben vndt getrewen, Bürgermeister<br />
vndt Rath der Stadt Vehrden, sampt vndt besonders.“ Durch diese Verordnung,<br />
die das zweitfrüheste Verbot von <strong>Hexenverfolgung</strong>en in Deutschland durch eine<br />
Landesregierung darstellte, gingen Verden und die schwedische Königin in die<br />
Geschichtsschreibung ein!<br />
Wir gehen weiter zum Petersiliengang, der direkt neben dem Rathaus liegt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 46<br />
2. Station: Petersiliengang<br />
In der Frühen Neuzeit hieß die Gasse „Enge Strate“ (1614), ab 1808<br />
Petersilienstraße und 1926 wurde sie in Petersiliengang umbenannt. Auch wenn<br />
kein historischer Bezug zur Straßenbenennung hergestellt werden kann, ist es an<br />
dieser Stelle erwähnenswert, dass ab dem Mittelalter diejenigen Gassen, in denen<br />
Freudenhäuser waren, oft „Petersiliengasse“ oder ähnlich hießen – denn<br />
Petersiliensamen wurde damals als menstruationsförderndes Mittel eingenommen.<br />
Dass man mit bestimmten Pflanzensamen abtreiben konnte, war früher jeder Frau<br />
bekannt und stand sogar in mittelalterlichen Pflanzenbüchern. Der Mythos, dass<br />
Hebammen und „Weise Frauen“ als Trägerin dieses Wissens als Hexen angeklagt<br />
und umgebracht wurden, um den Erhalt von Staat und Kirche zu sichern, ist längst<br />
widerlegt. Aus der Gasse biegen wir links in die Stifthofstraße ein.<br />
3. Station: Stiftshof<br />
Gegenüber sehen wir eine Informationstafel zum historischen Stiftshof. In dem<br />
bischöflichen Verwaltungsgebäude des Stifts Verden, das auf dem Gelände des<br />
jetzigen Gefängnisses stand, werden einige Entscheidungen bezüglich der<br />
Hexenprozesse getroffen worden sein. In dieser Straße stand auch das städtische<br />
Kornhaus, dessen Kellergewölbe als Folterkammer diente. Weitere Gefängnisse<br />
befanden sich in den befestigten Stadttoren (Nordertor und Neues Tor in der<br />
Süderstadt).<br />
4. Station: Stifthofstraße/Bäckerstraße<br />
An der Ecke zur Bäckerstraße (freies Grundstück) stand das Haus des<br />
Schuhmachers Einstmann. Nach seinem Tod musste die Witwe ins Armenhaus und<br />
wurde anno 1683 (!) vom Töpfermeister Kröger beschuldigt, sein Kind totgehext zu<br />
haben. Von ihrer Unschuld überzeugt, verlangte Ilse die so genannte<br />
„Wasserprobe“. Das Gutachten der Juristen in Jena lehnte dieses Gesuch aber<br />
ab, die Anschuldigung verlief im Sande, und sie lebte noch 14 Jahre.<br />
5. Station: Scharfrichterhaus mit Wehrturm (Verlies als Gedenkraum)<br />
Wir befinden uns jetzt schon im „Piepenbrink“ und sehen das Scharfrichterhaus<br />
(Nr. 1), das mit dem alten Wehrturm mit einem Anbau verbunden ist<br />
(Informationstafel am Haus). Das Scharfrichterhaus ist vermietet und kann nicht<br />
betreten werden. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Mieter und der Stadt,<br />
kann aber das Verlies im Wehrturm besucht werden. Die Schlüssel erhält man<br />
gegen Unterschrift bei der Tourist-Information, Große Straße 40, Tel. 04231/12345<br />
(touristik@verden.de). Der Zugang zum Wehrturm führt durch den Garten<br />
(verschlossene Pforte links neben dem Scharfrichterhaus; extra Schlüssel) zum<br />
Eingang im Anbau zwischen Turm und Scharfrichterhaus (zweiter Schlüssel). Man<br />
betritt einen Flur und erkennt links die äußere Eingangstür zum Verlies im Turm (s.<br />
Titelfoto dieser <strong>Unterrichtsmaterialien</strong>). Die Tür rechts führt zum Scharfrichterhaus,<br />
das aber von den Teilnehmern des Stadtrundganges nicht betreten werden darf.<br />
Öffnet man die schwere Eichentür, sieht man wie dick die Mauer des Turmes ist.<br />
Hinter der zweiten Gefängnistür befindet sich das halbunterirdische Verlies mit<br />
einer kleinen, vergitterten Fensteröffnung. Der Zustand des Raumes<br />
(Redaktionsschluss Dezember 2009) entspricht nicht dem alten Originalzustand.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 47<br />
Der eigentliche Fußboden befand sich ca. 1,60 m unterhalb des Niveaus der<br />
Türschwelle bzw. der Erdoberfläche. Der Verein für Regionalgeschichte Verden<br />
stellte im Jahre 2000 bei der Stadt Verden den Antrag, das Verlies in einen<br />
Gedenkraum für die Opfer der <strong>Hexenverfolgung</strong> umzugestalten. Der ursprüngliche<br />
Zustand soll wieder hergestellt werden, indem der später nachträglich<br />
eingezogene Holzfußboden teilweise entfernt wird. Auf Schautafeln wird der<br />
Verein an die Schicksale der Opfer erinnern. Im Jahre 2010 wird das Projekt mit<br />
finanzieller Unterstützung der Stadt umgesetzt werden.<br />
Von 1517 bis 1683 wurden insgesamt ca. 127 Personen (davon mind. 112 Frauen)<br />
in der Stadt und im Stift Verden angeklagt. 63 Frauen und neun Männer fielen<br />
dem Hexenwahn zum Opfer. Es kam auch vor, dass Angeschuldigte gegen<br />
entsprechende Auflagen wieder freigelassen wurden. Beke Piper gestand 1574<br />
unter der Folter, dass „ich mich vom Teufel leider habe verführen lassen und mit<br />
zaubern und sonst anderen bösen strafbaren Taten umgegangen..“. Sie wurde<br />
„nur“ zur Verweisung aus der Stadt verurteilt. Den Weg, den der Scharfrichter<br />
damals mit ihr ging, können wir nachvollziehen.<br />
6. Station: Nordertor und Grenzstein an der Bremer Straße 11<br />
Der Scharfrichter führte sie zum Nordertor (zwischen „Nordertor-Apotheke“ und<br />
Verdener Aller-Zeitung) hinaus an den „Schnedestein“ (Scheidestein), der ab 1612<br />
vor dem Tor an der Bremer Straße Nr. 11 stand und die Grenze der Gerichtsbarkeit<br />
der Norderstadt symbolisierte. Dort angekommen legte er sein Schwert auf den<br />
Grenzstein und die Delinquentin legte ihre „3 Forder Finger auf selbig schwert“ und<br />
schwor die „Urfehde“. Mit diesem Eid verzichtete die Freigelassene auf Rache<br />
gegenüber Ankläger und Gericht und gelobte, die Stadt nie wieder zu betreten.<br />
Beke Piper führte vier Bürgen auf, die für sie einstehen mussten, falls sie sich nicht<br />
an den Eid halten sollte. Das hätte dann für die Bürgen den Tod bedeutet. Der<br />
Schnedestein aus der Frühen Neuzeit ist leider nicht erhalten geblieben. Aber an<br />
der alten Stelle steht noch solch ein Grenzstein, der dort im Jahre 1787 (die<br />
eingemeißelte Jahreszahl ist kaum noch zu erkennen) aufgestellt wurde (Foto des<br />
Grenzsteines siehe S. 35). Der Hinrichtungsplatz (Galgen) der Norderstadt lag im<br />
Bereich Nasse Straße/Maulhoop.<br />
7. Station: Syndikatshof der Norderstadt (Informationstafel am Haus)<br />
Wir gehen zurück durch die Syndikatstraße zum Sydikatshof (man beachte die<br />
schöne Fachwerk-Rückseite des Hauses mit den Sonnensymbolen), der<br />
Dienstwohnung des Syndikus und Stadtrichters am Norderstädtischer Markt (Nr. 8),<br />
direkt neben der Post.<br />
8. Station: Hexentanzplatz „Blumenwiese“ (Blumenwisch/Hinter der Mauer)<br />
Die Straße „Blumenwisch“ trägt diesen Namen, da sie in Richtung Aller zur alten<br />
„Blomenwisch“ (Wiese des früheren Bürgermeisters Hinrich Blome) führt, die<br />
ungefähr zwischen Stadtmauer und Aller lag (heute Parkplatz). Die „Blomenwisch“<br />
war der verrufenen Hexentanzplatz der Norderstadt. Einige angeklagte Frauen<br />
gaben an, dort mit dem Teufel getanzt zu haben. Auf der Reeperbahn geht es<br />
weiter zur Brückstraße.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 48<br />
9. Station: Wasserprobe (Brückstraße/Reeperbahn)<br />
Ungefähr dort wo heute das Parkhaus steht, befand sich früher der Ratsfischteich.<br />
Vermutlich dort oder aber auch im bis ca. 1730 nicht schiffbaren zweiten Flussbett<br />
der Aller (heute der Hauptarm) oder im Stadtgraben wurde die Wasserprobe an<br />
den beklagten Frauen vollzogen. Man benötigte ja ein ruhendes Gewässer, um<br />
genau beobachten zu können, wie sich die gefesselte Person verhielt. Gingen die<br />
Angeschuldigten unter, dann waren sie unschuldig und wurden mit Stricken, die<br />
vorher an den Hüften befestigt wurden, herausgezogen. Schwammen sie aber<br />
„wie Gänse auf dem Wasser“, dann war das der Beweis, dass sie Hexen waren,<br />
denn das reine Wasser nahm die „Hexenbrut“ nicht auf, sondern stieß sie ab. Das<br />
war dann der Freibrief, die Opfer foltern zu dürfen.<br />
10. Station: Hirtenturm<br />
Der Rundgang führt uns weiter über die „Tempelpforte“ an das Ufer der Aller („Am<br />
Bollwerk“). Links lassen wir die kleinen Häuser des alten Fischerviertels liegen, die<br />
früher hier durch die Stadtmauer geschützt waren. Kurz vor dem Ende der<br />
Häuserreihe entdecken wir im Garten einen kleinen runden Turm. Dort wohnten<br />
die Hirten, die die Kühe auf der Allerinsel hüteten. Johann Hende wurde 1555 als<br />
Zauberer zum langsamen Feuertod („Schmoken“) verurteilt. Das bedeutet, dass er<br />
nicht wie sonst üblich auf eine Leiter gebunden und dann in den lodernden<br />
Holzstoß gekippt wurde, sondern dass er auf einem Scheiterhaufen stand, der<br />
dann angezündet wurde und ganz langsam niederbrannte. Am Ende des Weges<br />
stoßen wir auf die Straße „Mühlentor“.<br />
11. Station: Wohnhaus Margarethe Sievers und Armenhaus<br />
Wir gehen ein paar Schritte nach links und suchen das Haus Mühlentor 12, in dem<br />
1617 Margarethe Sievers wohnte, die mit 16 Jahren lebendig verbrannt wurde.<br />
Das Armenhaus befand sich zwei Häuser weiter (Nr. 10). Einige der hingerichteten<br />
Frauen hatten dort gewohnt.<br />
12. Station: Wohnhäuser von Oporinus und Rimphof<br />
Wir kehren um und kommen nun in die Strukturstraße zum schönsten, aber nicht<br />
ältesten Haus von Verden, dem Ackerbürgerhaus von 1577. Vorbei an der Kirche<br />
St. Andreas stoßen wir auf die Grüne Straße. Schräg gegenüber sehen wir ein<br />
Fachwerkhaus (Nr. 21). Der Pfarrer von St. Andreas in der Süderstadt, Erich Warner<br />
Oporinus, hatte hier gewohnt (Inschrift im Türbogen). Er führte von 1655-1659 einen<br />
Prozess gegen die bereits erwähnte Catharine Wolpmann und ihrem Mann (vgl. 1.<br />
Station). In dem Nachbarhaus (Nr. 19) befand sich die Dienstwohnung des 1.<br />
Predigers am Dom und Superintendenten Heinrich Rimphof (vgl. 1. Station). In<br />
dem Haus wohnte ab 1863 bis zu ihrem 21. Lebensjahr die spätere<br />
Frauenrechtlerin Anita Augspurg (heute Pfarrhaus von St. Andreas). Die am Haus<br />
angebrachte Informationstafel gibt fälschlicherweise an, dass es sich um ihr<br />
Geburtshaus handeln würde. Anita Augsburg wurde aber 1857 im Haus Mühlentor<br />
Nr. 21 geboren!<br />
13. Station: Syndikatshof der Süderstadt<br />
Wir gehen weiter Richtung Fußgängerzone zum Anita-Augspurg-Platz Nr. 10, dem<br />
Syndikatshof des Domkapitels (Informationstafel), in dem der Richter der<br />
Süderstadt wohnte.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 49<br />
14. Station: Lugenstein<br />
Wir kommen zum „Lugenstein“ vor dem Dom, dem Gerichtsplatz der Süderstadt.<br />
Die Schreibweise „Logehenstene“ (1376) weist über den germanischen<br />
Sprachraum auf Skandinavien. Dort stand der Begriff „lag“ oder „lög“<br />
(= festgelegt) für Recht und Gesetz. Der Hinrichtungsplatz der Süderstadt lag<br />
vor dem Neuen Tor an der Eitzer Straße (ungefähr Gärtnerei Domfriedhof). Wir<br />
gehen weiter durch die Fußgängerzone (Große Straße) in Richtung Rathaus.<br />
15. Station: Wohnhaus von Paul Kröger<br />
In der Fußgängerzone (Große Straße) biegen wir rechts in den kleinen Jakobigang<br />
ein (der Steinpoller in der Mitte ist kein Grenzstein!) und treffen auf die Obere<br />
Straße. Gegenüber, etwas zurückversetzt in der Straße „Sandberg“, steht ein<br />
langgestrecktes Gebäude (Nr. 21). Dort wohnte der Töpfermeister Paul Kröger, der<br />
Ilse Einstmann als Hexe beschuldigte (vgl. 4. Station). Wir gehen an dem Haus<br />
vorbei und kommen auf den Platz „Sandberg“.<br />
16. Station: Hexentanzplatz auf dem Friedhof St. Nikolai<br />
Auf dem Sandberg steht noch das Gebäude der ehemaligen Kirche St. Nikolai.<br />
Die als Hexen angeklagten Frauen gaben unter der Folter an, dass sie auf dem<br />
„Kirchhof von St. Nikolai“ ihre Hexentänze abgehalten hätten. Der alte Friedhof ist<br />
zwar nicht mehr zu lokalisieren, aber er wird sich in der Nähe der Kirche befunden<br />
haben. Wir gehen weiter durch die Nikolaistraße, überqueren die Obere Straße,<br />
und gehen durch den engen und malerischen Pollitzgang zurück in die<br />
Fußgängerzone.<br />
17. Station: Wohnhäuser der Familien Wolpmann, Panning, Wehland und Wulf<br />
Gleich links das Gebäude in der Großen Straße/Pollitzgang (Nr. 75) gehörte der<br />
Familie Wolpmann. Im Jahre 1647 wurden Catharina Wolpmann, Franz Panning<br />
mit seiner Tochter Hille (Nr. 71), Engel Wehland (Nr. 65) und Dibbeke Wulf (Nr. 47)<br />
durch Frauen aus der Süderstadt auf der Folter „besagt“ (vgl. 1. Station). Der<br />
Rundgang schließt sich, indem wir zum Rathausvorplatz zurückkehren.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 50
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 51<br />
Fach:<br />
Name:<br />
Thema: Fragebogen <strong>Hexenverfolgung</strong> Klasse: Datum:<br />
1. In welcher Zeit fanden die <strong>Hexenverfolgung</strong>en in Europa statt?<br />
Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />
2. Der Frauenanteil bei der <strong>Hexenverfolgung</strong> lag bei:<br />
50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />
3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf (Mehrfachantworten möglich):<br />
Inquisition (katholische Kirche) Evangelische Kirche<br />
Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />
4. Die <strong>Hexenverfolgung</strong> (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />
ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />
5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />
England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />
6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />
Opfer stand, festgebunden an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />
Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />
Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />
Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />
Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />
7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />
Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />
sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />
Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />
einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />
Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />
die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />
Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />
über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />
Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />
8. Ein Hexenprozesses<br />
war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />
war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />
9. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />
max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />
10. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />
Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />
11. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />
(Mehrfachantworten möglich):<br />
alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />
reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 52<br />
Fach:<br />
Name:<br />
Thema: Fragebogen <strong>Hexenverfolgung</strong> Klasse: Datum:<br />
1. In welcher Zeit fanden die <strong>Hexenverfolgung</strong>en in Europa statt?<br />
Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />
2. Der Frauenanteil bei der <strong>Hexenverfolgung</strong> lag bei:<br />
50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />
3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf (Mehrfachantworten möglich):<br />
✗ Inquisition (katholische Kirche) ✗ Evangelische Kirche<br />
Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />
✗<br />
✗<br />
✗<br />
4. Die <strong>Hexenverfolgung</strong> (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />
ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />
✗<br />
5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />
England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />
6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />
Opfer stand, festgebunden an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />
✗ Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />
Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />
✗ Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />
Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />
✗<br />
7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />
Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />
sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />
✗ Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />
einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />
Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />
die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />
Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />
über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />
Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />
8. Ein Hexenprozesses<br />
war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />
war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />
✗<br />
9. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />
max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />
✗<br />
10. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />
Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />
11. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />
(Mehrfachantworten möglich):<br />
<br />
✗<br />
alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />
reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)<br />
✗<br />
✗<br />
✗<br />
✗<br />
✗
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 53<br />
Fach:<br />
Name:<br />
Thema: Fragebogen <strong>Hexenverfolgung</strong> Klasse: Datum:<br />
1. In welcher Zeit fanden die <strong>Hexenverfolgung</strong>en in Europa statt?<br />
Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />
2. Der Frauenanteil bei der <strong>Hexenverfolgung</strong> lag bei:<br />
50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />
3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf:<br />
Inquisition (katholische Kirche) Evangelische Kirche<br />
Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />
4. Die <strong>Hexenverfolgung</strong> (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />
ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />
5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />
England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />
6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />
Opfer stand, gefesselt an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />
Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />
Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />
Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />
Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />
7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />
Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />
sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />
Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />
einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />
Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />
die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />
Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />
über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />
Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />
Eigene Deutung: ……………………………………………………………………………….<br />
…………………………………………………………………………………………………………<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
…………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………….
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 54<br />
8. Mit der Nadelprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />
kein Blut heraus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />
Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />
Blut aus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />
Mit einem Messer stieß man in die Warzen der Beschuldigten. Trat kein Blut, war dies<br />
der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />
9. Mit der Feuerprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Die Beschuldigten wurden mit Feuer gefoltert. Wenn sie offensichtlich keinen<br />
Schmerz verspürten oder ihre Brandwunden schnell heilten, waren sie Hexen(weil der<br />
Teufel ihnen Schmerzunempfindlichkeit verlieh).<br />
Den beschuldigten Frauen wurden mit einer Fackel sämtliche Körperhaare entfernt.<br />
Fand man Muttermale, dann stammten sie von den Krallen des Teufels, als er mit ihnen<br />
buhlte.<br />
Man ließ die Angeschuldigten über glühende Kohlen laufen. Hatten sie danach<br />
keine Brandwunden, waren sie Hexen.<br />
10. Mit der Tränenprobe wollte man die Hexen erkennen:<br />
Wenn die Gefolterten „nur“ schrien, aber nicht weinten, waren sie Hexen,<br />
da ihnen der Teufel Gefühllosigkeit verlieh.<br />
Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie Hexen.<br />
Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie unschuldig<br />
und wurden freigelassen (Gottesurteil).<br />
11. Ein Hexenprozesses<br />
war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />
war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />
12. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />
max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />
13. Der so genannte „Hexenhammer“ war ein<br />
Folterinstrument Hexenamulett Handbuch für die <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
14. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />
Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />
15. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />
(Mehrfachantworten möglich):<br />
alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />
reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)<br />
16. Die Ursachen der <strong>Hexenverfolgung</strong> waren (Mehrfachantworten möglich):<br />
Frauenfeindlichkeit Hexenwahn der Kirche Seuchen<br />
Pest Hungersnöte Missernten Angst vor der Zukunft<br />
Sündenböcke (Schadenzauber) Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />
Neid, Missgunst „Kleine Eiszeit“ (Klimaverschlechterung)
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 55<br />
Fach: Name:<br />
Thema: Fragebogen <strong>Hexenverfolgung</strong> Klasse: Datum:<br />
1. In welcher Zeit fanden die <strong>Hexenverfolgung</strong>en in Europa statt?<br />
Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />
✗<br />
2. Der Frauenanteil bei der <strong>Hexenverfolgung</strong> lag bei:<br />
50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />
✗<br />
3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf:<br />
Inquisition (katholische Kirche) Evangelische Kirche<br />
✗ ✗<br />
✗<br />
Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />
4. Die <strong>Hexenverfolgung</strong> (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />
ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />
✗<br />
5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />
England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />
✗ ✗<br />
6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />
Opfer stand, gefesselt an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />
Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />
Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />
Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />
Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />
✗ ✗<br />
✗ ✗<br />
✗<br />
7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />
Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />
sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />
Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />
einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />
Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />
die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />
Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />
über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />
Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />
Eigene Deutung: ……………………………………………………………………………….<br />
…………………………………………………………………………………………………………<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
…………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………….<br />
8. Mit der Nadelprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />
✗<br />
kein Blut heraus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />
Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />
Blut aus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />
Mit einem Messer stieß man in die Warzen der Beschuldigten. Trat kein Blut, war dies<br />
der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />
9. Mit der Feuerprobe wollte man Hexen erkennen:<br />
Die Beschuldigten wurden mit Feuer gefoltert. Wenn sie offensichtlich keinen<br />
✗<br />
Schmerz verspürten oder ihre Brandwunden schnell heilten, waren sie Hexen(weil der<br />
Teufel ihnen Schmerzunempfindlichkeit verlieh).<br />
Den beschuldigten Frauen wurden mit einer Fackel sämtliche Körperhaare entfernt.<br />
Fand man Muttermale, dann stammten sie von den Krallen des Teufels, als er mit ihnen<br />
buhlte.<br />
Man ließ die Angeschuldigten über glühende Kohlen laufen. Hatten sie danach<br />
keine Brandwunden, waren sie Hexen.<br />
10. Mit der Tränenprobe wollte man die Hexen erkennen:<br />
Wenn die Gefolterten „nur“ schrien, aber nicht weinten, waren sie Hexen,<br />
da ihnen der Teufel Gefühllosigkeit verlieh.<br />
Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie Hexen.<br />
✗<br />
Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie unschuldig<br />
und wurden freigelassen (Gottesurteil).<br />
11. Ein Hexenprozesses<br />
war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />
war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />
✗<br />
12. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />
max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />
✗<br />
13. Der so genannte „Hexenhammer“ war ein<br />
Folterinstrument Hexenamulett Handbuch für die <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
✗<br />
14. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />
Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />
✗<br />
15. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />
(Mehrfachantworten möglich):<br />
alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />
✗<br />
✗ ✗<br />
reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)<br />
16. Die Ursachen der <strong>Hexenverfolgung</strong> waren (Mehrfachantworten möglich):<br />
Frauenfeindlichkeit Hexenwahn der Kirche Seuchen<br />
✗<br />
✗<br />
Pest Hungersnöte Missernten Angst vor der Zukunft<br />
Sündenböcke (Schadenzauber) Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />
Neid, Missgunst „Kleine Eiszeit“ (Klimaverschlechterung)<br />
✗<br />
✗ ✗<br />
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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 56<br />
Elf Irrtümer über „Hexen“<br />
1. „Die <strong>Hexenverfolgung</strong>en fanden im Mittelalter (bis 1500 n. Chr.) statt.“<br />
Die Hauptverfolgungszeit lag in der Frühen Neuzeit (Renaissance), also zwischen<br />
1500 und 1789, die Hochzeit lag in Mitteleuropa um 1650.<br />
2. „Es wurden nur Frauen als Hexen verfolgt.“<br />
Richtig: Es wurden ca. 80% Frauen und 20% Männer verfolgt. In manchen<br />
Gegenden war aber das Verhältnis auch umgekehrt (Süddeutschland,<br />
Schweiz)!<br />
3. „Die <strong>Hexenverfolgung</strong> wurde mit Hilfe der Inquisition (kath. Kirche) durchgeführt.“<br />
Die <strong>Hexenverfolgung</strong> wurde durch weltliche Gerichte (wenn der Landesherr z.<br />
B. ein Fürst war oder die Städte unabhängig vom Landesherrn waren) oder<br />
durch die Kirchen (katholische und evangelische Kirche) vorangetrieben.<br />
4. „Die <strong>Hexenverfolgung</strong>en fanden in ganz Europa statt.“<br />
In den griechisch-orthodoxen Ländern (Balkan, Griechenland, Russland) kam es<br />
zu keinen Verfolgungen (vermutlich wegen der Marienverehrung in der<br />
Griechisch-orthodoxen Kirche). In den USA kam es nur in dem Ort Salem zu<br />
einem Hexensammelprozess.<br />
5. „Die als Hexen angeklagten Frauen wurden immer lebendig verbrannt.“<br />
In der Frühzeit der Verfolgung wurden die Verurteilten „Hexen“ der Stadt oder<br />
des Dorfes verwiesen, sie durften nie wieder zurückkehren. Waren die<br />
beschuldigten Frauen noch sehr jung (bis ca. 16 Jahre), dann wurden sie zur<br />
Begnadigung geköpft und dann der Leichnam verbrannt.<br />
6. „Hexen wurden zum Verbrennen auf einen Scheiterhaufen gestellt und an<br />
einem Pfahl festgebunden, und dann der Holzstoß angezündet.“<br />
Die Verurteilten wurden im Liegen auf eine Leiter gebunden, die Leiter dann<br />
aufgerichtet und in den bereits lodernden Holzstoß gekippt. Die Ausnahme war<br />
das „Schmoken“: der Delinquent wurde auf den Scheiterhaufen gestellt und<br />
das Holz langsam angefacht.<br />
7. „Bei der so genannten ´Wasserprobe´ wurden die Frauen an Händen und<br />
Füßen gefesselt und in einen Fluss geworfen. Unschuldig waren sie, wenn sie<br />
untergingen, aber dann ertranken sie. Schuldig waren sie, wenn sie ´wie eine<br />
Gans auf dem Wasser schwammen´ (das reine Wasser stößt die Hexen ab).<br />
Dann wurden sie herausgefischt und verbrannt.“<br />
Die Wasserprobe, die hauptsächlich in Norddeutschland verbreitet war und von<br />
der Kirche als „Gottesurteil“ abgelehnt wurde, wurde auf einem ruhenden<br />
Gewässer (z. B. Mühlenteiche) dreimal durchgeführt. Die Person wurde zwar<br />
gefesselt, aber auch mit einem Strick um die Hüften versehen, deren Enden von<br />
Personen gehalten wurden, die in zwei Booten saßen. Die Enden wurden nun<br />
gelockert und beobachtet, ob die „Hexe“ weiterhin auf der Wasseroberfläche<br />
schwamm oder unterging. Ging sie unter, wurde sie mit Hilfe der Stricke wieder<br />
in ein Boot gezogen. Schwamm sie auf dem Wasser, dann war sie schuldig und<br />
es durfte mit der Folter begonnen werden.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 57<br />
8. „Hatten Frauen auffällige äußere Merkmale (z. B. rote Haare oder Warzen im<br />
Gesicht), dann war dies ein Beweis dafür, dass sie Hexen waren.“<br />
Die typische „Hexe“ war damals alt (ab 50 Jahre), allein stehend (unverheiratet<br />
oder Witwe) und arm. Äußere Merkmale (z. B. Leberflecke) wurden erst nach<br />
der Verhaftung einer als Hexe verdächtigten Frau relevant: Vor Beginn der<br />
Folter wurde die Frau entkleidet und sämtliche Körperhaare entfernt (nicht<br />
selten mit einer Fackel). Dann begann die Suche nach Leberflecken oder<br />
Muttermalen. Sie sollten die Abdrücke der Krallen des Teufels gewesen sein, die<br />
er beim Geschlechtsverkehr mit der Frau hinterlassen hatte. Mit einem Messer<br />
wurde in den Leberfleck gestoßen. Kam kein Blut aus der Wunde (obwohl es<br />
doch bei der Verletzung der Haut zu Blutungen hätte kommen müssen), dann<br />
war dies ein Zeichen dafür, dass die Frau eine Hexe war. Ärzte stellten im 20.<br />
Jahrhundert fest, dass Leberflecke tatsächlich ziemlich blutleer sind.<br />
9. „Die Hexenprozesse waren Schnellprozesse bzw. Standgerichte, die in wenigen<br />
Tagen abgeschlossen waren.“<br />
Hexenprozesse zogen sich in der Regel über viele Monate hin. Die Richter in den<br />
Kleinstädten fühlten sich häufig mit der Untersuchung der Hexenfälle<br />
überfordert. Sie reichten die Protokolle an die juristischen Fakultäten der<br />
Universitäten im Regionalgebiet ein (Raum Verden: Unis in Helmstedt, Rinteln<br />
und Rostock). Das Urteil wurde dann meistens, nach mehrmaliger<br />
Korrespondenz, von den Juristen an den Universitäten ausgesprochen.<br />
10. „Es wurden ca. neun Millionen Frauen europaweit als Hexen hingerichtet.“<br />
Aufgrund der Bevölkerungszahlen muss diese Zahl als absurd bezeichnet<br />
werden. Realistisch erscheint die Schätzung auf max. 50.000 Personen, mind.<br />
20.000 wurden davon in deutschen Landen hingerichtet. Stellt man sich<br />
sämtliche Opfer als einen Eisberg vor, so machen die Hinrichtungen nur die<br />
absolute „Spitze des Eisbergs“ aus. Daneben dürfte es mindestens noch einmal<br />
so viele Menschen gegeben haben, die wegen Hexerei des Landes verwiesen<br />
worden sind, und noch einmal so viele, die geringere Strafen erhielten. Die<br />
breite Basis des Bergs von Hexereiverdächtigungen dürfte jedoch überhaupt<br />
nicht vor die Gerichte gelangt sein, da es zeitweise für die Denunzianten zu<br />
riskant war, Klage zu erheben. Aber auch schon das Gerücht allein genügte,<br />
die Beschuldigten zu stigmatisieren und an den Rand der Gesellschaft zu<br />
stellen.<br />
11. „´Weise Frauen´(´Ärztinnen des Volkes´, insbesondere Hebammen) wurden auf<br />
Grund ihres geheimnisvollen Wissens (Empfängnisverhütung, Abtreibung)als<br />
Hexen vernichtet, weil Kirche und Landesherren die durch die Pest entvölkerten<br />
Gebiete schnell wieder mit Menschen füllten wollten.“<br />
Diese Verschwörungstheorie der beiden Bremer Bevölkerungswissenschaftler<br />
Heinsohn/Steiger (1979) ist längst widerlegt worden. Lokale Prozessquellen<br />
weisen keine relevante Häufung von Hebammen als Hexen nach. Denn für die<br />
Bevölkerung war nicht die „weise Frau“ bzw. die Hebamme noch die<br />
Geburtenverhinderung das Problem, sondern der Schadenzauber, den man im<br />
Krankwerden und Sterben der Menschen und Tiere reell erlebte. Von den<br />
insgesamt 127 Angeklagten im Stift Verden wurde nur einer Frau vorgeworfen,<br />
„den Mägden die Kinder abgetrieben und Kinder ersäufet“ zu haben.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 58<br />
Entwicklung der <strong>Hexenverfolgung</strong> in Europa<br />
In den Glaubensvorstellungen der Kelten, Germanen und Slawen (sowie in der<br />
Hochkultur der Römer) gab es die Überzeugung von der Kraft der Zauberei – auch<br />
mittels Zauberei Schaden an Mensch und Tier anzurichten. Der im Spätmittelalter in<br />
Deutschland weit verbreiteter „Sachsenspiegel“ sieht für Schadenzauber den<br />
Feuertod vor. Unter kirchlichen Einfluss ordnet der Sachsenspiegel Zauberei zudem als<br />
„Unglauben“, also als Abfall vom christlichen Glauben, ein. Im Hamburger (1270) und<br />
Verdener (1582) Stadtrecht ist sogar noch der Passus angefügt, dass diejenigen<br />
Zauberer verbrannt werden sollen, die „auf frischer Tat ertappt“ würden. Damit wird<br />
deutlich, dass es tatsächlich Personen gegeben haben muss, die nicht nur an die<br />
Kraft des Schadenzaubers glaubten, sondern auch mit Hilfe von als „zauberisch“<br />
eingestuften Praktiken bereit waren, anderen Menschen Schaden zuzufügen. So<br />
herrschte in der mittelalterlichen Gesellschaft (auch der Gelehrten!) der Glaube, dass<br />
es Zauberer gibt und mit ihrer Hilfe auch Schaden verübt werden kann. Die<br />
theologische Lehrmeinung war der Ansicht, dass der Schadenzauber nur mittels eines<br />
Paktes mit dem Teufel praktiziert werden kann. Damit rückten die Zauberer in die<br />
Nähe von Ketzern (vgl. die Verfolgung der Katharer in Südfrankreich im 13. Jh.). Zum<br />
Ende des 14. Jh. werden die Zauberer nicht mehr als isolierte Personen, sondern als<br />
nach Ketzerart in einem sektenmäßigen Zusammenhang stehende Gruppen<br />
betrachtet, die auf ihren Versammlungen („Sabbat“) Christus verleugneten und sich<br />
in Gegenwart des Teufels allgemeiner Unzucht hingaben.<br />
Das „neue“ Delikt der Hexerei umfasste in der Frühen Neuzeit (1500-1789) fünf<br />
Elemente:<br />
1. Teufelspakt (besiegelt durch einen Kuss auf den Hintern des Teufels)<br />
2. Teufelsbuhlschaft (Unzucht mit dem Teufel)<br />
3. Flug durch die Luft zum<br />
4. Hexensabbat, auf dem Gott abgeschworen und der Teufel angebetet wurde<br />
5. Schadenzauber<br />
Für weite Teile Norddeutschlands erfolgten die größten <strong>Hexenverfolgung</strong>en während<br />
der 1590er Jahre, der Jahre 1627-1633 und der 1660er Jahre. Daran ist<br />
bemerkenswert, dass diese Prozesswellen in Zeitabständen von ungefähr einer<br />
Generation auftraten. Dies könnte etwas mit gesellschaftlichem Gedächtnis und<br />
gesellschaftlicher Erfahrung zu tun haben. Der Höhepunkt der <strong>Hexenverfolgung</strong> in<br />
Mitteleuropa ist zwischen 1560 und 1630 anzusetzen. Aber in einigen Territorien gab es<br />
auch noch in den sechziger und siebziger Jahren Verfolgungswellen. In<br />
protestantischen Gebieten hörten die Hexenhinrichtungen um 1700 auf, in den<br />
katholischen Gebieten Deutschlands dauerten sie noch relativ lange an (1775 die<br />
letzte Verbrennung einer Hexe in Kempten). Als erster Regent verbot 1642 Fürstbischof<br />
Johann Philipp von Schönborn die Hexenprozesse in Würzburg und 1647 als Mainzer<br />
Kurfürst im gesamten Erzbistum. Die Verordnung von 1649 durch die schwedische<br />
Königin Christina, die Prozesse in Verden zu beenden, stellt das zweitfrüheste Verbot<br />
von <strong>Hexenverfolgung</strong>en in Deutschland durch eine Landesregierung dar. Völlig<br />
verhindert wurden die Prozesse in den deutschen Besitzungen der Krone Schwedens<br />
damit jedoch nicht. Die vermutlich letzte Hexenbeschuldigung im Raum Verden fand<br />
1683 in Verden statt. Es wurde zwar von der Stadt ein juristisches Gutachten<br />
eingeholt, das aber von einer weiteren Verfolgung abriet.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 59<br />
Sachsenspiegel (Landrecht) um 1224/1231<br />
Rechtsverordnungen<br />
Artikel XIII, 7 (2. Buch)<br />
Welch kristen man ungeloubig ist<br />
adir mit zoubere ummeget adir mit<br />
vergiffenisse unde des verwunden<br />
wirt, den sal man uffe der hort<br />
burnen.<br />
Artikel XIII, 7 (2. Buch)<br />
Welcher Christ, Mann [oder Weib], ungläubig ist<br />
oder mit Zauberei umgeht, oder mit<br />
Vergiftung und der überwunden<br />
wird, die soll man auf einer Horde<br />
brennen.<br />
Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Carolina)<br />
Straff der zauberey<br />
109. Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufügt, soll man<br />
straffen vom leben zum todt, vnnd man soll solche straff mit dem fewer thun. Wo aber<br />
jemandt zauberey gebraucht, vnnd damit niemant schaden gethan hett, soll sunst gestrafft<br />
werden, nach gelegenheit der sach, darinnen die vrtheyler radts gebrauchen sollen, wie<br />
vom radt suchen hernach geschriben steht.<br />
Anmerkungen:<br />
Lies: v = u und w = u<br />
Nur derjenige, der durch Zauberei Leuten Schaden oder Nachteil zufügt soll den Feuertod<br />
erleiden. Erst im folgenden Jahrhundert wird daraus ein Verbrechen gegen Gott. Dann<br />
genügt das Teufelsbündnis für die Verurteilung zum Feuertod und der Nachweis eines wirklich<br />
angerichteten Schadens an Mensch und Vieh ist nicht mehr benötigt.<br />
Sächsische Criminal-Ordnung von 1572<br />
So jemands in Vergessung seines christlichen Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniß<br />
aufrichtet, umgehet oder zu schaffen hat, daß dieselbe Person, ob sie gleich mit Zauberei<br />
niemands Schaden zugefügt, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft<br />
werden soll.<br />
Civitatis Verdensis Statuta (Stadtrecht von Verden von 1582; es galt bis 1852!)<br />
Statutum 151 Paragraf 151<br />
Touerer end Vorreder<br />
Zauberer und Verräter<br />
Schall me brenenn.<br />
soll man brennen.<br />
So welck Christenmann<br />
offte wiff, de vnlouich is,<br />
offte mit touerie oder mit<br />
vorgifftnus vmmegeit,<br />
vnd mitt der verschenn daet<br />
begrepenn wertt, denn schall<br />
me bernenn. Also schall<br />
me ock doenn einen Vörreder.<br />
Ein Christ, Mann<br />
oder Weib, der ungläubig ist,<br />
oder mit Zauberei oder mit<br />
Vergiftung umgeht,<br />
und auf frischer Tat<br />
ergriffen wird, den soll<br />
man brennen. Ebenso soll<br />
man auch einem Verräter tun.<br />
Anmerkung: Lies: v = u und u = v
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 60<br />
Rolle der Frau im Hexenprozess<br />
Der Begriff „Hexe“ ist abgeleitet von „hagazussa“ – übersetzt als Zaunweib,<br />
Zaungängerin oder Grenzgängerin. Die erste Abhandlung, die das Hexenkonzept<br />
einem gelehrten Publikum unterbreitete, war der 1486 erstmals veröffentlichte und in<br />
Latein geschriebene „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum“) des Dominikaners und<br />
Inquisitors Heinrich Kramer. Er war es, der die Hexenvorstellung auf Frauen verengte.<br />
Frauen neigten eher zu Hexerei als Männer, „da sie in allen Kräften der Seele wie des<br />
Körpers, mangelhaft sind“. Er verweist auf Eva, die sich von der Schlange verführen<br />
ließ. Doch die Vermutung, jede Frau sei potenziell der Hexerei verdächtig gewesen,<br />
entbehrt jeder Grundlage. Es gibt keine Hinweise, dass die Vorstellungen über Hexen<br />
unter Frauen von denen der Männer abwichen.<br />
Festzustellen ist aber, dass die Opfer zumeist Frauen waren, zu 80% in den<br />
deutschsprachigen Ländern, in England, Schottland und Skandinavien. Es gab aber<br />
auch Regionen, in denen mehr Männer als Frauen verfolgt wurden (Süddeutschland,<br />
Schweiz, Paris, Estland, Finnland). In den zeitgenössischen Traktaten tritt als<br />
Opfertypus die alte, arme, verwitwete oder unverheiratete Frau in den Vordergrund.<br />
Es gab unter den Opfern aber auch junge, verheiratete Frauen, Kinder und<br />
Jugendliche. Gerade Hebammen und „Weise Frauen“ (es gab auch „Weise<br />
Männer“) gehörten, entgegen dem häufig vorgebrachten Mythos, nicht zu den<br />
bevorzugten Opfergruppen! Und ob die Mehrzahl der Hexen arm war, ist auf Grund<br />
der Aktenlage nicht immer leicht zu klären. Die Verallgemeinerung, dass die<br />
Unterschichten bei der Verfolgung überrepräsentiert waren, muss noch überprüft<br />
werden, gehörte doch ein Großteil der Bevölkerung in den Städten und auf dem<br />
Lande den Unterschichten an. Somit wären es keine Ausnahmen, wenn nur wenige<br />
Personen aus höheren Schichten verfolgt wurden. Es fällt auf, dass am Ende einer<br />
Verfolgungswelle meist Angehörige der Oberschicht standen, die von den befragten<br />
Angeklagten denunziert wurden, um sich zu rächen oder um ein Ende der<br />
Verfolgung herbeizuführen. Wie auch in Verden, so endeten die Prozesse, wenn sich<br />
das Patriziat bedroht fühlte.<br />
Die <strong>Hexenverfolgung</strong> kann man als „Krieg gegen das weibliche Geschlecht“<br />
bezeichnen. Eine Begründung für den hohen Anteil der Frauen als Opfer ist, dass<br />
durch die <strong>Hexenverfolgung</strong> die Stellung des Mannes bzw. des Patriarchats gestärkt<br />
werden sollte. Verfolgt wurden deshalb besonders die einsam lebenden und ledigen<br />
Frauen, die den Mann nicht direkt bedrohen konnten. Man muss aber auch zur<br />
Kenntnis nehmen, dass viele Denunzianten Frauen waren. Heftige Beschimpfungen<br />
gehörten in der frühneuzeitlichen Gesellschaft zu den häufigsten Formen des<br />
Konfliktsaustrags, besonders unter Frauen. Zauberei- und Hexereibeschimpfungen wie<br />
„Zaubersche“ oder „Hexe“ konnten als konkreter Vorwurf eines genauer umrissenen<br />
Delikts (Schadenzauber, Hexentanz) dienen. Oft wurde hierüber der Weg zum<br />
Hexenprozess beschritten. Bei Streitigkeiten unter Frauen wurde auch versucht, die<br />
Gegnerin durch die Verbreitung von Gerüchten zu verleumden. Häufig wussten die<br />
Betroffenen nicht einmal, dass sie im Dorf oder der Stadt als Hexe verschrien waren.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 61<br />
Suche nach Sündenböcken (Vorwurf: Schadenzauber)<br />
Heinrich Kramer: "Hexenhammer"<br />
Herabsetzung der Stellung der Frau um die Stellung des Mannes (Patriarchen) zu stärken<br />
Frauenfeindlichkeit<br />
Kriminalisierung volkstümlicher Praktiken<br />
Denunziation bei vermeintlichem "Schadenzauber"<br />
Forderungen an die Obrigkeit nach Verfolgung<br />
Initiativen der verängstigten Bevölkerung<br />
Bildung von "Hexenausschüssen"<br />
Rechtsgelehrte<br />
Richter, Notare<br />
Schreiber<br />
Scharfrichter und Folterknechte<br />
Verdienstmöglichkeiten,<br />
Stärkung der sozialen<br />
Machtstellung Einzelner<br />
Ratsmitglieder<br />
Pastoren<br />
Beamte als "Hexenjäger"<br />
Hans Baldung Grien<br />
Albrecht Dürer<br />
Künstler regen Hexenphantasien der Bevölkerung an<br />
Hieronymus Bosch<br />
Knappheitskrisen als Folge des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648)<br />
Traktate über Hexen finden Anklang<br />
1487 Veröffentlichung des "Hexenhammers" (bis 1669<br />
erschienen 29 Auflagen)<br />
Verbreitung durch Buchdruck<br />
Nicht-sesshafte Unterschichten<br />
Xenophobie<br />
Disziplinierung von Bevölkerungsgruppen<br />
Predigten verbreiten Hexenglauben Konfessionell-religiöser Fundamentalismus<br />
Kaufleute<br />
Handwerker<br />
Konflikte zwischen städtischen Eliten (pol. Gegner)<br />
Ursachen der<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong> in<br />
Mitteleuropa<br />
Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />
J. Woock<br />
Wasserprobe<br />
Hexenproben<br />
Feuerprobe<br />
Voll entwickelter Inquisitionsprozess<br />
Tränenprobe<br />
Rechtsprechung<br />
Folter<br />
Expandierender Justizapparat muss sich legitimieren<br />
Frauen denunzieren Frauen<br />
Konfliktbewältigung unter Frauen<br />
Soziale Spannungen<br />
Verbreitung von Gerüchten<br />
Neid und Habgier<br />
Missernten (ab 1562)<br />
Teuerung<br />
Hunger<br />
Sturmfluten<br />
Naturkatastrophen - "Kleine Eiszeit" ab 1560<br />
Überschwemmungen (1560-1562)<br />
Epidemien, Seuchen (1560-1562)<br />
Existenzängste<br />
Hagel, Frost (1626)<br />
"Jahr ohne Sommer" (1628)<br />
Zukunftsangst<br />
Lebensunsicherheit<br />
Umbruch Mittelalter - Frühe Neuzeit<br />
Kolumbus (1451-1506)<br />
Kopernikus (1473-1543)<br />
Neues Weltbild<br />
Luther (1483-1546)<br />
Kepler (1571-1630)<br />
Galilei (1564-1642)<br />
Universitäten<br />
Ausbildung von "Spezialisten", die bei<br />
Hexenprozessen überregional tätig wurden und<br />
die Hexenlehre verbreiteten<br />
Juristen<br />
Theologen<br />
Erstellen von Gutachten<br />
(Aktenversendung)<br />
Reformation + Gegenreformation<br />
Verunsicherung<br />
Gespanntes geistiges Klima
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 62<br />
Hexenproben<br />
Die „Hexenproben“ wurden von der Bevölkerung und den meisten<br />
Verfolgungsbehörden als Gottesurteil angesehen, sie sollten vom Menschen nicht<br />
beeinflussbar sein. Da die Opfer wussten, dass sie unschuldig waren, wünschten sie<br />
häufig selbst die in Norddeutschland übliche „Wasserprobe“. Wie müssen gerade sie<br />
sich von Gott verlassen gefühlt haben, wenn die Hexenprobe für sie negativ ausfiel!<br />
Wasserprobe<br />
Die Wasserprobe wurde besonders von den Kirchen als Gottesurteil abgelehnt. Im<br />
Mittelalter wurde die „Probe durchs kalte Wasser“ z. B. auch gegen verdächtige<br />
Wilderer eingesetzt, die gefesselt in einen großen Bottich voll Wasser geworfen<br />
wurden (Wasser galt als Sinnbild der Reinheit und stieß deshalb Schuldige ab: sie<br />
sanken nicht auf den Grund). Dem „Hexenbad“ lag noch zusätzlich der Gedanke zu<br />
Grunde, dass man Hexen daran erkenne könne, dass sie spezifisch leichter als<br />
„normale“ Menschen wären, da sie ja fliegen könnten. Würde man also die<br />
vermeintliche Hexe entkleiden, an Händen und Füßen zusammen fesseln und sie von<br />
einem Boot aus in ein ruhendes Gewässer gleiten lassen, dann müsste ein<br />
unschuldiger Mensch untergehen. Schwamm die Person dagegen auf dem Wasser,<br />
dann war sie als Hexe entlarvt. Damit Unschuldige nicht ertranken, wurde den<br />
Delinquenten ein Sicherungsseil um die Hüfte gebunden, damit sie wieder ins Boot<br />
zurückgeholt werden konnten. Es ist nicht überliefert, welche Kriterien für den<br />
Nachweis der Unschuld von den Gerichten festgelegt wurden. Es wurden auch die<br />
Scharfrichter verdächtigt, dass sie die Probanden so am Seil hielten, dass sie nicht<br />
sinken konnten. Vielleicht lag es auch an der Art der Fesselung, indem sie auf dem<br />
Wasser „mit dem Rücken wie kleine Schiffchen zu liegen kämen“. War mit Hilfe der<br />
Wasserprobe das Opfer für schuldig befunden worden, konnte mit der Folter<br />
begonnen werden.<br />
Feuerprobe<br />
Die Beschuldigten mussten z. B. ein glühendes Stück Eisen über eine bestimmte<br />
Entfernung tragen oder die Hand in ein Feuer halten. Tage später wurden die<br />
Wunden begutachtet. Fehlten Brandmale oder eiterten die Wunden nicht, war die<br />
Unschuld belegt.<br />
Nadelprobe<br />
Am Körper der Angeklagten wurde nach einem „Hexenmal“ (z. B. Muttermal)<br />
gesucht, das der Teufel als blutleeres Zeichen der Verbundenheit hinterlassen hatte.<br />
Mit Hilfe einer Nadel oder eines Messers wurde in diese Körperstellen hinein<br />
gestochen. Kam kein Blut, war das Opfer schuldig. Natürlich konnte bei dieser Probe<br />
leicht manipuliert werden.<br />
Tränenprobe<br />
Wenn die Person während der Folter nicht weinte, also kein Tränenfluss festgestellt<br />
werden konnte, war das ein Hinweis auf ihre Schuld, denn der Teufel hatte ihr zur<br />
Schmerzunempfindlichkeit gegenüber der Folter verholfen. Mediziner stellten im<br />
19.Jahrhundert fest, dass bei großer körperlicher Qual keine Tränen produziert<br />
werden.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 63<br />
Protokoll einer Wasserprobe in Rotenburg/Wümme<br />
Actum Hauß Rotenburg am 26. May 1665<br />
Im Beiseyn des Hrn. Drostens, Amtmanns und sämmtliche Amtsvögte . sc.<br />
Nachdem die gestrige vorgewesene drey Weiber und ihre resp. Ehemann, Söhne,<br />
Töchter und Bürgen sich freiwillig wieder eingestellet, 1 und ihre voriges Suchen wegen<br />
des Wasserbades ganz eifrig wiederholet, auch davon ganz nicht abzubringen<br />
gewesen, ist denselben solches verwilligt, jedoch von dem Gerichte vorher<br />
nochmahlen vorgehalten, wenn nun ein oder die ander unter ihnen würde oben<br />
schwimmen, und nicht zu Grunde gehen, ob sie dem dafür hielten und bekennen<br />
wollten, daß sie Hexen und Zauberinnen wehren, worauf sie alle einmüthig und mit ja<br />
antwortet, und wer oben treiben würde welches aber keine Noth hätten, weil sie<br />
Gottes Kinder wehren und nichtes den das lieben Vater unser und von Gott wüsten,<br />
so würde die Obrigkeit wohl wißen was mit derselben zu machen, bäten aber das sie<br />
mit ihren Verwandten, selbst nach dem Wasser gehen, und nicht durch die<br />
Amtsdiener hingeführet werden möchten, weiln sie doch noch zur Zeit ohnschuldig.<br />
Ist ihnen solches gestattet, und wie sie ans Wasser bey die Mühlen gekommen,<br />
haben sie sich selbst ein nach der anderen entkleidet, worauf sie von den<br />
Nachrichter Meister Hannsen 2 und seinen Leuten angenommen ins Schif geführet,<br />
und dreymahl auf die Mühlenkuhlen, Piekentief geworfen, die zwey ersten machten<br />
Hände und Füsse Kreutzweis more solito 3 über und an einandergebunden, ausser<br />
den Stricken welche sie ums Leib gehabt um sie damit wieder zurück und herauf zu<br />
holen hinauf geworfen, haben aber alle oben geschwommen wie die Gänse, also<br />
daß auch keine fast einiger Bewegung sich vermerken lassen, ob sie auch bereits von<br />
Stricken frey und ledig gewesen, murten daß sie sich selber bey den Kopf und<br />
Haaren gefasset in Meinung sich dadurch unter Wasser zu bringen aber allens<br />
vergeblich, zuletzt hat Diederich Haßstedte auf seiner Frauen anhalten wie er<br />
berichtete gebeten und begehret ihm zu vergönnen von dem Kramer Valentin einen<br />
neuen Strick zu kaufen, und damit dieselbe noch einmahl hinauf zu werfen welches<br />
auch placitiret, ist sonst aber nach wie vor dahin geschwommen, welchennach sie<br />
aufs Hauß zu bringen und einzusperren.<br />
Nachmittags seyn die Weiber eine nach der andern gerichtlich wiederum<br />
vorgefordert und ihnen vorgehalten wie das sie alle eben getrieben, und nicht<br />
einmahl unter Wasser gewesen, und weiln sie nun vorhin ihr eigen Urtheil gesprochen,<br />
so wurde auch eine jede ihre Schulde und Ohnthaten frey heraus bekennen, ihnen<br />
ihre Sünde vor Herzen laßen leid seyn und sich zu Gott bekehren. Anna Haßstedtin will<br />
nicht zustehen, saget daß sie ein Kind Gottes wehre, und kein Hexen gelernet, wobey<br />
sie aber ganz wehmüthig anzusehen gewesen, und etliche tiefe Seufzer gethan.<br />
Die anderen zwei als Tibke von Bartelsdorf 4 , und Anna Ratken von Waßerfese 5 haben<br />
desgleichen geleuchnet das sie von keiner Hexeren wüsten, sich ganz frech und<br />
1 Die drei Frauen hatten sich am 25. Mai wieder beim Gericht zum Verhör eingefunden. Wahrscheinlich hatten<br />
sie zuvor unter Hausarrest gestanden.<br />
2 Der Scharfrichter wurde in Rotenburg „Meister Hanß“ (ohne Familiennamen) genannt.<br />
3 More solito = nach althergebrachter Sitte<br />
4 Tibke (Hollmann) wurde in einem Prozess von 1664 von Margarethe Meinken beschuldigt. Bartelsdorf ist ein<br />
Dorf bei Scheeßel.<br />
5 Gemeint ist Westervesede, ein Dorf bei Scheeßel.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 64<br />
verwegen angestellet, also faß aus den Gesichtern und ihren Gebehrden nichts<br />
gutes zu praesumieren 6 sagen Gott müsste es ihnen zu Wrate 7 gethan haben dass sie<br />
nicht können zu Grunde gehen. Und weiln für diesnahl ein mehreres in Güte aus<br />
ihnen nicht zu bringen gewesen, ist eine jegliche wieder in ihr loch der Gefängniß<br />
gebracht worden.<br />
Hernacher sind erschienen Peter Hoeltemann 8 , Johand Berend 9 , Henrich<br />
Heitmann 10 , und Curdt Rartken 11 , als welche sich vor die vorhin ad cautionem 12<br />
verlassene nunmehro aber wieder inhaftierte, zwey Weiber 13 als Tibke Behrendts 14 ,<br />
Anna Ratkens de toties quotie coram judicio fifti 15 bürgerlich eingelassen, und ist<br />
ihnen vorgehalten, ob sie die inhaftierte beederseits in Bürger Händen wiederum<br />
loss 16 haben wollen, dessen sie sich aber ganzlich gewegert, und zur Antwort geben,<br />
es weren dieselbe nunmehr wiederum in der Obrigkeit Händen, hätten auch mit<br />
ihren Augen selbst gesehen das als inhaftierte auf Wasser geworfen sie<br />
geschwommen, es möchte die Obrigkeit nunmehr mit ihnen verfahren wie es das<br />
Recht leiden und bringen wollte.<br />
Es ist aber hingegen denenselben angedeutet, dass sie zuvörderst die über sich<br />
genommenenen Unkosten abstatten sollten. 17<br />
Actum ut supra<br />
Georg Christoph<br />
Viether 18<br />
Conrad Rheden 19<br />
Jobst Prott 20<br />
Burchardt Schmiedt 21<br />
Philip Rudolph Zemmann sc 22<br />
Not. juratus.<br />
Quelle: Wasserprobe der Hexen im XVII. Jahrhundert, Journal von und für Deutschland, Jg. 2, 1785, Stück<br />
7-12, S. 548f. Die Angaben zu den Personen in den Fußnoten stammen aus: Hoops von Scheeßel,<br />
Jürgen/Ringe von Bartelsdorf, Heinrich (Hg.): mißbraucht & verbrannt. Die Hexenprozesse im Amt<br />
Rotenburg, Bistum Verden, Stuttgart 2009, S. 243-245.<br />
6 präsumieren = annehmen, vermuten<br />
7 zu Rate?<br />
8 Peter Hoeltemann = Peter Hollmann, Tibkes Ehemann (zweite Ehe)<br />
9 Johand Behrend = Johann Behrens, Tibkes Sohn aus erster Ehe<br />
10 Henrich Heitmann = Bruder von Anna Ratkens Vater aus Westervesede<br />
11 Curdt Rartken = Schwager von Anna Ratken<br />
12 auf/gegen Kaution<br />
13 Anna Hastede war, im Gegensatz zu den beiden anderen Frauen, nicht auf Kaution entlassen worden.<br />
Entweder konnte ihre Familie nicht die Kaution zahlen oder aber es gab schon schwerwiegende<br />
Verdachtsgründe gegen sie.<br />
14 Tibke Behrendts = Tibke Behrend (ersten Ehe) = Tibke Hollmann (zweite Ehe) = Tibke von Bartelsdorf<br />
15 De toties quotie coram judicio fifti = sie (die Zeugen) sind in aller Öffentlichkeit vom Gericht.<br />
16 Bürger Händen wiederum loss = Freilassung aus dem Hausarrest, d. h. sie saßen zu der Zeit nicht im<br />
Gefängnis.<br />
17 Das Gericht deutet gegenüber den Verwandten von Tibke Hollmann und Anna Ratken an, dass, wenn sie die<br />
Gerichtskosten erstatten würden, man Gnade gegenüber den beiden Frauen walten lassen würde. Die geschah<br />
auch, denn beide Frauen wurden „nur“ zur Ausweisung aus dem Amt Rotenburg verurteilt. Anna Hastede wurde<br />
dagegen am 24. Juli 1665 verbrannt.<br />
18 Georg Christoph Viether (Wieter) war der Amtmann von Rotenburg<br />
19 Conrad Rheden war Amtsvogt von Schneverdingen<br />
20 Jobst Prott war Drost und Richter<br />
21 Burchardt Schmidt war Protokollführer<br />
22 Philip Rudolph Zemmann = Philip Rudolph Dammann war Bürgermeister von Rotenburg und Notar
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 65<br />
Scharfrichter und Folter in Verden<br />
In den Jahren 1552/53 erbaute die Stadt im Piepenbrink neben dem noch heute<br />
stehenden Wehrturm, der damals schon als Gefängnis diente, die Büttelei, das<br />
Wohnhaus für den Scharfrichter, der auch als Nachrichter oder Büttel bezeichnet<br />
wurde. Als „Meister“ wurde er tituliert, wenn er eine eigenhändig vollzogene<br />
Enthauptung nachweisen konnte. Seit 1553 hatte Verden dann ständig einen<br />
städtischen Scharfrichter, der auch das Privileg für das ganze Stift Verden besaß.<br />
Neben den üblichen Aufgaben des Scharfrichters (Wegschließen, Vollzug von<br />
Körperstrafen, Exekutionen, Stadtverweisung) versuchten sich die Verdener<br />
Nachrichter bei Knochenbrüchen als Chirurgen und Tierärzte zu betätigen. Der<br />
Hauptberuf war jedoch die Abdeckerei, das Enthäuten und Beseitigen von<br />
verstorbenem Vieh. Im Wehrturm befindet sich noch heute ein halbunterirdisches<br />
Verlies, in dem die Gefangenen untergebracht wurden. Zur Zeit der <strong>Hexenverfolgung</strong><br />
wurden auch die befestigten Stadttore (Nordertor, Neues Tor) und der Keller des<br />
städtischen Kornhauses an der Stifthofstraße als Gefängnis und zum Foltern benutzt.<br />
Ein Hexenprozess begann mit der „gütlichen“ Befragung, die Antworten wurden<br />
protokolliert. Erfolgte kein Geständnis, kam die „Tortur“ zum Einsatz. Mit ihr konnte<br />
aber erst begonnen werden, wenn die in Norddeutschland übliche Wasserprobe für<br />
die Delinquenten negativ ausgefallen war.<br />
Die „peinliche Frage“ (Verhör) unterlag einer Einteilung in verschiedene Foltergrade:<br />
1. Schritt: „territio verbalis“ („Schrecken“): Der Scharfrichter oder sein Knecht<br />
zeigte die Folterinstrumente und schilderte deren Verwendung; zusätzlich<br />
wurde die Person entkleidet und ihre Haare abrasiert. Danach erhielt das<br />
Opfer ein langes Hemd oder eine Art Schürze. Danach wurde der Beklagte<br />
gefesselt. Erfolgte daraufhin noch kein Geständnis, wurde mit der „territio<br />
realis“ begonnen.<br />
2. Schritt (1. Foltergrad „gelinde Frage“): Anlegen der Daumenschrauben und<br />
Quetschen der Finger, dann wurden die Beinschrauben („Spanische Stiefel“)<br />
auf Schienbein und Waden gepresst und zusammengezogen.<br />
3. Schritt (2. Foltergrad „ziemliche Frage“): Verschiedene Formen der Streckfolter,<br />
z. B. das Auseinanderziehen der Glieder und Gelenke auf der Folterbank. Oder<br />
das „Aufziehen“, indem man den Beklagten die Hände auf den Rücken<br />
fesselte, an den Händen ein Seil befestigte, das über eine an der Decke<br />
befestigte Rolle geführt wurde. An die gefesselten Füße wurde ein Stein von bis<br />
zu 30 kg Gewicht befestigt und dann die Person hochgezogen. Das führte oft<br />
dazu, dass die Arme ausgerenkt wurden.<br />
4. Schritt (3. Foltergrad „scharfe Frage“): Hier waren prinzipiell alle<br />
gebräuchlichen Instrumente und Methoden zulässig. Häufig wurde das<br />
„Aufziehen“ mit „Staupenschlag“ (Stockhiebe oder Auspeitschen) und dem<br />
Anlegen von Daumen- und Beinschrauben kombiniert.<br />
Hatte die Person die Torturen überlebt und nicht gestanden, musste sie freigelassen<br />
werden – allerdings nicht beim Hexereivorwurf. In diesem Ausnahmefall durfte die<br />
Folter beliebig oft wiederholt werden! Im Königreich Hannover wurde die Folter erst<br />
im Jahre 1822 durch eine Verordnung König Georgs IV abgeschafft.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 66<br />
Prozesskosten<br />
Scharfrichter-Gebühren<br />
Am 24.10.1687 schloss die Stadt Verden mit dem Scharfrichter Meister Wilhem Cruse<br />
einen Vertrag über den Lohn für seine „Leistungen“:<br />
Mit „Wassersenken“ ist die Wasserprobe gemeint. Es war auch üblich, dass die Opfer auf den Weg zur<br />
Hinrichtungsstätte mit glühenden Zangen „gezwickt“ wurden.<br />
„Ohnkosten“ eines Hexenprozesses<br />
Trotz des Verbots von 1649 durch die schwedische Königin Christina führte der Pfarrer<br />
Erich Oporinus von 1655-1659 einen Prozess gegen das Ehepaar Wolpmann<br />
(Hermann Wolpmann war Bürgermeister der Norderstadt von 1641-1653). Ob dieser<br />
Prozess die Fortsetzung des Prozesses von 1649 war, in dem Catharina Wolpmann<br />
angeklagt worden war, ist nicht bekannt. Der Entrüstung des Pfarrers nach zu urteilen,<br />
scheint sein Prozess im Sande verlaufen zu sein.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 67<br />
Kosten des Sammelprozesses von 1647-1649<br />
Gemeine außgabe fl g schw.<br />
Auff den Inquisition proceß gegen<br />
Frantz Panningk vnd Catharina Wehlandts<br />
hatt Ein Ehrenvehrter Rath von anno 1647.<br />
biß intzo zur erhaltung gemeiner Stadt=<br />
Recht vndt gerechtigkeit criminalis cognitio=<br />
nis 1 Notwenglich Anwenden müßen<br />
//940// 9// 2½<br />
Die Prozesskosten der Norderstadt gegen die Inhaftierten Franz Panning und<br />
Catharina Wolpmann (Wehlandt ist ein Schreibfehler; aber auch sie war angeklagt)<br />
beliefen sich nach zwei Jahren Prozessdauer auf 940 Gulden, 9 Grote und 2½<br />
Schware. Franz Panning und Catharina Wolpmann wurden auf Grund des Verbotes<br />
durch Königin Christina im Jahre 1649 gegen eine Kaution von genau 1.000 Gulden<br />
aus der Haft entlassen. Die Stadt hatte daher an diesem Prozess nicht viel verdient.<br />
Abkürzungen: fl = Florentiner Gulden g = Grote (Groschen) schw. = Schware<br />
Umrechnung der Münzwerte: 1 Taler = 2 Gulden = 54 Grote; 1 Schware ~ 1 Pfennig<br />
Quelle: Stadtarchiv Verden, Rep. 2 Magistrat, D XXII 1,29 (Rechnungsbuch von 1649)<br />
Kosten für ein juristisches Gutachten von 1683<br />
Gemein Gelt ausgabe. fl g schw.<br />
29 7bris Vor daß informatorium Sent: Ilsen<br />
Einstmanß wegen beschuldigung der<br />
Hexerey der universitaet jena zahlt… 4//12 ―<br />
Der Eintrag im Rechnungsbuch der Stadt Verden beweist, dass noch im Jahre 1683<br />
einer Hexenbeschuldigung durch die Obrigkeit nachgegangen wurde: am 29.<br />
September wurde für das Gutachten (informatorium) „Ilse Einstmann wegen<br />
Beschuldigung der Hexerei“ der Universität Jena 4 Gulden und 12 Groschen bezahlt.<br />
Um ihre Unschuld (sie wurde vom Töpfer Paul Kröger beschuldigt, sein Kind<br />
totgezaubert zu haben) zu beweisen, forderte die Witwe Einstmann, die in einem<br />
Armenhaus lebte, die Wasserprobe. Die Antwort der Professoren war eindeutig: Der<br />
Forderung der beschuldigten Frau soll nicht nachgegeben werden, da zu diesem<br />
Zeitpunkt die Wasserprobe nicht mehr als probate Hexenprobe angesehen wurde.<br />
Aber die Gutachter trauten ihr trotzdem das Zaubereilaster zu. Nachbarn und<br />
Verwandte sollen ihren Lebenswandel beobachten und die Geistlichen sollen<br />
befragt werden, wie sie sich zu ihrem Christentum verhält. Sollte sich ihre Unschuld<br />
herausgestellt haben, dann soll der Denunziant Paul Kröger ihr eine christliche<br />
Ehrenerklärung abgeben. Außerdem soll ihm unter Strafandrohung mitgeteilt werden,<br />
dass er sich in Zukunft bei Beschuldigungen zurückhalten soll, für die er keinen Beweis<br />
hat. Es scheint auch keine weiteren Anschuldigungen gegeben zu haben, denn sie<br />
lebte noch 14 Jahre und wurde 1697 als Mitglied der Domgemeinde begraben.<br />
Quelle: Stadtarchiv Verden, Rep. 2 Magistrat, D XXII 1,62 (Rechnungsbuch von 1683)<br />
1 criminalis cognitionis = Erkenntnis des Kriminalgerichts
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 68<br />
Kostenaufstellung des Schreibers des Domkapitels im Sammelprozess (1617)<br />
gegen die Frauen Metke Ottenberg, Margarethe von A(h)lden, Margarethe Si(e)vers,<br />
Adelheit Oh(n)emann, Hibbel Bremer (Brenner), Reinersche:<br />
Verzeichnus waß auff bevehll meiner gepie=<br />
ten Hern des Erwürdigen Thumb Capitulls 2<br />
Ich in ca[us]is Criminalibus vorrichtet vnd<br />
vordienet habe anno etc. 1617. Rthlr. gro<br />
• Den 10ten February mitt drei balbieren 3<br />
auffen Newen Thore 4 zweimall gewesen<br />
vnd Metken Ottenbergs todten Corper be=<br />
sichtigt, solches prothokolliret instrumentirt 5 , dafür .36<br />
• Den 13ten Februarij auffen Newen Thore bej<br />
Margarethen von Alden Tortur 6 vnd bekendt=<br />
nuß 7 gewesen, da selbige prothocollirt vnd<br />
mundirt 8 dafür .18<br />
• Den 14 Februarij Margarethen von Alden<br />
gütliche vormahnung 9 prothocollirt vnd mundirt .12<br />
• Den 14 Februarij Margarethen Siuers o.[der] Steinhaw=<br />
ers 10 weitleuffige bekandtnusse<br />
prothocollirt vnd vmb vorschickung 11 mundirt 1 ..<br />
• Den ...ten Februarij der Ohemansche<br />
vnd Reinersche gütliche 12 bekandtnusse<br />
vnd articulis 13 prothocolliret vnd vmb Vor=<br />
schickung mundirt .36<br />
• Der Ohemansche Peinliche Tortur 14 protho=<br />
collirt den 3tn. Martij, dafür .18<br />
• Den 4ten Martij beneben 3 balbieren vnd 2<br />
scharffrichtern der Bremische Todten Corper be=<br />
sichtigt vnd die beschaffenheit prothocollirt .12<br />
• Den 4ten Martij der Ohemanschen gütliche bekandt=<br />
nuß .12<br />
2 Thumb Capitull = Domkapitel; es übte in der Süderstadt die Gerichtsbarkeit aus.<br />
3 balbieren = Barbiere; sie waren früher nicht nur Friseure, sondern auch heilkundig. Sie traten in<br />
Hexenprozessen oft als „Gutachter“ auf, um dem Gericht zu bestätigen, dass die in der Haft<br />
verstorbene Hexe nicht auf Grund der Folter umkam, sondern dass der Teufel ihr den „Hals<br />
gebrochen“ hatte.<br />
4 Newen Thore = Neues Tor (das Stadttor der Süderstadt diente als Gefängnis; Lage: Grüne<br />
Straße/Domgymnasium)<br />
5 instrumentirt = Aufsetzen eines amtliches Schreibens<br />
6 Tortur = Folter<br />
7 bekendtnuß = Bekenntnis, Geständnis, Urgicht<br />
8 mundirt = ausgefertigt (Reinschrift)<br />
9 gütliche vormahnung = Ermahnung; es handelte sich um die Befragung ohne Folter.<br />
10 Der Vater von Margarethe Sievers war von Beruf „Steinhauer“, also Steinmetz. In den Protokollen<br />
wird sie auch als Margarethe Steinhauer bezeichnet.<br />
11 Vorschickung = Verschickung; gemeint ist die „Aktenverschickung“ (Aussagen der Beschuldigten)<br />
an juristischen Fakultäten zwecks Rechtsbelehrung.<br />
12 gütlich = Befragung ohne Anwendung der Folter.<br />
13 articulis = Artikel; hier: Gliederungspunkte (auch Fragenkatalog) des Folterprotokolls<br />
14 Peinliche Tortur = Folter (Pein = Schmerz, Tortur = Folter, Qual)
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 69<br />
• Den 5 Martij der Ohemansche bekandt=<br />
nuß vnd darauff erfolgete revocatio 15 .12<br />
• Den 11ten. Martij Margaretha Siuers<br />
od. Steinhawers Confrontatio 16 mitt<br />
Margarethen von Alden .24<br />
• Den 11ten. Martij auff die nacht Margre=<br />
ten von Alden vnd Marg. Steinhau=<br />
wers, gutwillige vnd Peinliche vrgicht 17 .24<br />
• Den 12ten. Martij der Ohemansche gütliche<br />
ermahndung 18 .12<br />
• Den 12ten. Martij inquisitio 19 vnd besichtigung<br />
Margreths von Alden Todten Corper .18<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade,<br />
Rep. 8, Fach 21 Nr. 9<br />
Lies: v = u w = u u= v Rthlr. = Reichstaler gro = Grote (Groschen)<br />
Stadtrechnung von 1658<br />
fl gr<br />
Den 4 dienern, deß Sie ein Weib,<br />
welcheß sich nachier Walßrohde Zur<br />
einer wahrsagerinnen außschicken<br />
lassen, Zur gefenglicher Hafft gebracht,<br />
vndt folgendeß an daß Halß Eisen<br />
geschlossen, auf Befehl verehret ― 24<br />
Quelle: Stadtarchiv Verden, Rep. 2 Magistrat, D XXII 1,38 (Rechnungsbuch von 1658)<br />
Die Frau wurde inhaftiert und an ein Halseisen geschlossen, weil sie eine Wahrsagerin<br />
in Walsrode aufgesucht hatte.<br />
15 revocatio = Widerrufung („Negat“)<br />
16 Confrontatio = Konfrontation, Gegenüberstellung<br />
17 vrgicht = Urgicht, Geständnis<br />
18 gütliche ermahndung = Ermahnung; es handelte sich um die Befragung ohne Folter<br />
19 inquisitio = Untersuchung
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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 71
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 72<br />
Urfehde der Beke Piper von 1574<br />
Die Urfehde ist der Schwur eines freigesprochenen Angeklagten oder Verbannten<br />
(Verweisung aus der Stadt oder einem Herrschaftsgebiet), keine Rache an Kläger oder<br />
Richter zu üben bzw. die untersagten Territorien zu meiden.<br />
In Verden führte der Scharfrichter die Verurteilten mit gebundenen Händen zum Nordertor<br />
hinaus bis an den Grenzstein an der Bremer Straße. Die Kämmerer (Stadtbedienstete) ritten<br />
oder gingen mit und setzten ihren Fuß an den Schnedestein. Der Scharfrichter legte sein<br />
Schwert mit der Spitze auf den Stein und die Person, die „ausgeschleppt“ werden sollte,<br />
legte ihre „3 Forder Finger auf selbig schwert, und schwere dabey den Urpfeud und Aid“.<br />
Dann nahm der Scharfrichter die Person beim Arm „und stoßet selbige auß der Stadt<br />
Bothmäßigkeit“ (Gerichtsbarkeit). Der Scharfrichter erhielt dafür fünf Taler. Wurde man auch<br />
aus dem Amt Verden verwiesen, musste man zusätzlich noch am Scheidestein an der<br />
Lehrdebrücke bei Stemmen schwören.<br />
In Verden wurden einige Frauen, die als Hexen angeklagt waren, freigelassen und der Stadt<br />
und dem Stift Verden verwiesen. In ihrer Urfehde führte Beke Piper vier männliche Bürgen auf,<br />
die für sie einstehen mussten. Sie wären mit dem Tode bestraft worden, falls sie sich nicht an<br />
ihren Eid gehalten hätte.<br />
Lies: u = v und v = u<br />
Ick beke Pipers von winbergen Bekhenne,<br />
Ich Beke Piper von Wienbergen, bekenne<br />
mit düßer meiner gedahnnen und lifflicken baidig- mit dieser geleisteten und persönlich beeitenn<br />
Urpheide vor mick, mynenn Ehemann Olrick digten Urfehde für mich, meinen Ehemann Ulrich<br />
Piper unser beider Eruenn frunde und Jeder- Piper, unser beider Freunde und jedermenningliekenn,<br />
Nachdem Ick miek vom düuell mann. Nachdem ich mich vom Teufel<br />
leider hebbe verführen Latenn Und mit wicke- leider habe verführen lassen und mit zauwie<br />
Und sonsten Anderen bösen straffbaren<br />
bern und sonst anderen bösen strafbaren<br />
dadenn Umbgangenn, Unnde derentwegenn<br />
Taten umgegangen bin, und derentwegen ich<br />
In des Rades Von Verden gefencknuß bin<br />
in das Gefängnis des Rates von Verden<br />
Ingetagenn, ock Pynlick gefraget wordenn,<br />
gefangen genommen wurde, auch gefoltert worden.<br />
Und auch einer bekhändtnuß Und Uer- Und auch für mein Bekenntnis und Taten (?)<br />
werckungen, Peinlicke straffe ahn min<br />
eine peinliche Strafe an meinem<br />
Liff und Leuendt woll verdhienet, Alß<br />
Leib und Leben wohl verdiene. Es<br />
Hefft dennach ein Erbar Rhatt der Statt Ver-<br />
hat demnach der ehrbarer Rat der Stadt Verdenn<br />
Vmene vor Uorbede willenn miner fründe, den auf Fürbitte meiner Freunde,<br />
Unnd stederlick dat Ick henfürder von sölcken und stets dass ich in Zukunft von solchen<br />
minenn böstlickenn händelenn Unnd wercken, meinen bösen Taten und Werken<br />
möge affstahn Unnd mick beterenn, my vth<br />
möge Abstand nehmen und mich bessern, mir aus<br />
genadenn dat Leuent geschencket, Unnd die Gnade das Leben geschenkt, und die<br />
woll verdhienende Leues straffe tho dene<br />
wohl verdiente Strafe am Leben zukommen<br />
wegenn kamen Latenn, dat Ick nuhn also<br />
lasse, dass ich nun also<br />
fort, die Statt Unnd dat Stifft Verdenn rhu-<br />
fort muss, die Stadt und das Stift Verden räumenn,<br />
Unnd tho ewigen tidenn vormiden<br />
me, und bis ewigen Zeiten meiden<br />
schall, Uor welcke gnade Ick billick gemel-<br />
soll. Für diese Gnade ich dem<br />
ten Rade dancke, Vnnd uerpflichte mick derent- Rat danke und mich deshalb verpflichte<br />
wegenn, demsuluenn also nathokamende, miy demselben nachzukommen, mein<br />
Leuenst tho beterende, unnd von solckenn minen Leben zu bessern und von solchen meinen<br />
bosen straffbarenn händelenn affthostaende<br />
bösen strafbaren Handlungen Abstand nehme<br />
ock die Statt Unnd dat Stifft Verdenn tho<br />
auch die Stadt und das Stift Verden<br />
ruhmenn, Unnd tho ewigenn tidenn dar nicht<br />
räumen werde, und bis ewigen Zeiten dort nicht<br />
weder In thokamende, by verlüst mines Liues wieder hineinkommen werde bei Verlust meines Leibes<br />
Unnd Leuendes.<br />
und Lebens.<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 27V, Nr. 880, Bd. I,<br />
Bl. 246v-248r. (Die hier abgedruckte Urfehde ist nicht vollständig)
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 73<br />
Geständnisprotokoll (Urgicht) der Alken Bocksack von 1606 (Auszüge)<br />
Quelle: Stadtarchiv Verden, A XV 3,2<br />
Lies: v = u u = v w = u<br />
Extract prothocolli de Anno<br />
1606<br />
in psent 1 : Numero 8.<br />
B. Panningks<br />
D. Hubarini Freitageß am 4. Aprilis hatt<br />
Amptemans 2 .<br />
Alke Bobsackes 3 in Vndt außerhalb<br />
B. Badenhops. der Tortur, Wie auch hernachen<br />
H. Korten deß folgenden tages alß sie gütlich<br />
S.L. Schulten<br />
S.Joh. Schütten.<br />
darumb befragett worden Vnde am<br />
6. Aprilis bei der Tortur gestanden,<br />
Vndt bekannt.<br />
Negat 4 ,<br />
Habe eß auß<br />
schmertz und<br />
Pein gesagt.<br />
art: 14. Sie/ :die Bottsacksche: /<br />
hebe auch Vor 2. Jahren im Winter<br />
bei nachtt Zeitten auff dem Kirchhof<br />
S. Nicolai 5 einen dantz gehalten,<br />
darin Woll Ihrer bei 20. gewesen<br />
mit nahmen Beke Schachte, hinrich<br />
Twitemeiers frawe, die Grapengieße=<br />
sche, Auß der Obern straße,<br />
Lüttke Freitageß frawe Beke, die<br />
Alberitz mitt dode abgangen,<br />
Johan Lübbers frawe,<br />
die Ronneksche beide im Surende 6 ,<br />
Anne Snieders in der Brügstraße.<br />
Die olde Bredalsche in der Brügstraße, […]<br />
dirich Kannengießers frawe, Ihr<br />
Buhle habe Brun geheißen, […]<br />
Die Goßmansche, die Suckerbec=<br />
Kersche im gasthauße 7 , die olde<br />
Müllersche Zum Borstel Gasche, […]<br />
Vndt habe in solchem dantze die<br />
LÜbbersche im Surende den<br />
Vorrei [?] 8 gehalten.<br />
1 In psent = anwesend<br />
2 Amptemans = Amtmann, Verwalter eines Amtes bzw. Bezirks<br />
3 Bobsackes = in den Akten verschiedene Schreibweisen: Bocksack, Bot(t)sacksche, Bodesacksche<br />
4 Negat = Verneinung, Widerruf<br />
5 Kirchhof S. Nicolai = Hexentanzplatz auf dem Friedhof von St. Nikolai<br />
6 Surende = Süderende<br />
7 gasthauß = Armenhaus<br />
8 Vorrei… = verm. Vorreiterin, Vortänzerin, Anführerin
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 74<br />
Geständnisprotokoll („Urgicht“) der Catharina Panning von 1564 (Auszüge)<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 27 V, Nr. 880, Bd. I,<br />
Bl. 329-332v<br />
Lies: v = u u = v w = u<br />
Bekhandtnuß Catharina Pannings, so sie<br />
ohne Ihriege Peinlichen zwanck freiwil=<br />
lich bekhandt hatt,<br />
1. Erstlich hatt sie bekhendt, dat hilberig Timmer=<br />
mans H. Jurgenn Meyers dochter, Vnnd<br />
Matz Von Luneborchs fraw, der sie Catharina<br />
bei gewesen vor vastellauendt 1 Inn h… [?]<br />
Jurgenn Meyers hauß. In aller duuell na=<br />
menn von har Vnnd olden Peltzlappenn<br />
eine fine Murrenn gemacket, dormit sie Ge=<br />
reken Clawesings dat melckenn benoh=<br />
men, 2 dan hilberg Timmermans hedde<br />
sonderlichenn tho dem Gerekenn Clawesings<br />
frawenn einen hatt 3 gehatt, darumb hed=<br />
denn sie solckes gedahnn, Vnnd alßo vth den<br />
stender 4 In aller duuell nahmen, die melck<br />
genohmen. 5<br />
2. Tom andern dat hilberg Timmermans, sie<br />
Catharine Panningß erstlichenn tho sölchen<br />
dingenn gewordenn vnnd ock gelehret hebbe. 6<br />
3. Thom drudden, dat hern Jurgenn Meyers<br />
dochter Vnnd hilberg Timmermanns hebbe<br />
sie erstliche gelehredt, who sie wildtkenn<br />
von der hoya Burgermeister Vnnd andern<br />
dat melckenn benohmen scholde, dan d[?]<br />
Vrsachenn hedde sie solches gedahnn, wan<br />
sie melck Uon Ihme begehrt Vnd hadde<br />
keine bekhommen khönden, so hedde sie öften<br />
Schlap Bulenn, Kannengluck, dem sie sich<br />
suenn Jahr thogesecht Angeßprackenn,<br />
1 Vastellauendt = Fastelabend (Fassnacht), der Abend vor Aschermittwoch<br />
2 Catharina Panning gesteht, dass sie in aller Teufel Namen aus Haaren und alten Pelzlappen eine<br />
feine Mischung herstellte, um Gereken Clausing die Milch zu stehlen.<br />
3 hatt = vielleicht Hass<br />
4 stender = Holzständer (Balken) im Stall<br />
5 Denn Hilberg Timmermann hatte einen Hass auf Gereken Clausings Frau und darum hatte sie solches<br />
getan, nämlich aus dem Ständer im Stall in aller Teufel Namen die Milch gemolken. Hier wird der<br />
„klassische“ Melk- oder Molkenzauber beschrieben, indem die Hexe mit einer Axt oder hier mit einer<br />
Spezialmischung aus einem Ständer im Stall die Milch des Opfers zapfen kann.<br />
6 Hilberg Timmermann hatte Catharina zuerst mit solchen Dingen bekannt gemacht und auch gelehrt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 75<br />
diesulue heftt Ihr gehulpenn dat Ihme dat<br />
mielckenn benohmen worden. 7<br />
6. Thom Sösten, dat sie Vngefherlich vf S. Mat=<br />
thias dach Vnder den galgenn gedantzt,<br />
dorbei sei gewesenn H. Jurgennn Meyers doch=<br />
ter, Hilberg Timmermanns, des stöternden<br />
Peters fruwe, Matz von Luneborgs<br />
Fruwe, Sie hebben auerst domols nichts<br />
Sonderlichs vthgericht, besondernn sie heb=<br />
Ben sich allersämptlick vp S. Wulberits<br />
Dach dorsuluest wedderumb bescheidenn. 8<br />
7. Thom Seuenden, dat gereken Clausings Kindt<br />
Iß Kranck gewesenn, dat Krudt dormit sie slaf=<br />
solckes gedahnn, hebbe ohn die duuell ohn<br />
bull gebracht, datsulue hett sie dem Jungen<br />
In aller duuell namen vor dat bedde<br />
gelecht, derun Iß he kranck geworden. 9<br />
9. Dat Cuerst Lüemans Perdt vp ein tidt<br />
sie In die sidenn geschlagenn hebbe, dar=<br />
fur hebbe sie In einem kleinenn Plunden<br />
von har Vnnd and schwartzenn Tuge, so<br />
Ihr bulschafft Ihr gebracht, Cuerst Lueman<br />
Under die haußsolenn begraben, dar<br />
von sei ihme ein Perdt gestoruenn. 10<br />
Katharina Pannincks bekhandtnuß 11 der To=<br />
uerie 12 A 0 64.<br />
Vffden 19. t Aprilis Iß Ihr dat Urthell<br />
Gesprochenn Unnd verbrandt 13<br />
7 Jürgen Meyers Tochter und Hilberg Timmermann lehrten ihr zuerst, wie sie Wildken von der Hoya und<br />
anderen die Milch stehlen konnte. Dies hatte sie getan, weil sie zuvor Milch von ihm haben wollte, die<br />
er ihr aber verwehrte. So hatte ihr Buhle (Teufel) mit Namen „Kannenglück“ (Synonym für volle<br />
Milchkannen), der sie vor einem Jahr angesprochen hatte, geholfen, Wildkens Milch zu stehlen.<br />
8 Hier werden die Hexentänze an zwei Tagen (St. Mathias-Tag, St. Wulberit-Tag) mit mehreren Frauen<br />
unter dem Galgen der Süderstadt erwähnt. Sie hätten aber nichts Besonderes angerichtet.<br />
9 Mit einem Kraut, das sie vom Teufel erhielt, hatte sie das Kind von Gereken Clausing krank gemacht,<br />
indem sie das Kraut in aller Teufel Namen vor das Bett des Kindes gelegt hatte.<br />
10 Curt Lümanns Pferd hatte sie vor einiger Zeit in die Seite getreten. Darum hatte sie eine Mischung<br />
aus Haar und schwarzem Tuch, die ihr der Teufel (Buhlschaft) gegeben hatte, unter der Türschwelle<br />
von Curt Lümann vergraben. Daraufhin ist ihm das Pferd verstorben.<br />
11 Bekhandtnuß = Bekenntnis, Geständnis<br />
12 Touerie = Toverie (Zauberei)<br />
13 Am 19. April 1564 wurde ihr das Urteil verkündet und noch am gleichen Tag wurde sie lebendig<br />
verbrannt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 76<br />
Protokoll einer öffentlichen Gerichtssitzung auf dem Markt vor dem Verdener Rathaus<br />
Quelle: Stadtarchiv Verden, A XV 3,2<br />
In p´sent 1<br />
Gottschalk<br />
Faneckers<br />
loco des<br />
Richt<br />
Voigts.<br />
Harm<br />
Lüders<br />
oien<br />
Gerichts=<br />
Schreiber.<br />
Anno 1606 am 5. May ist ein hochnothpeinliches Halß=<br />
gericht auf dem Markte zu Verden gehalten, über die<br />
Bodesacksche 2 und die Suckerbäckersche.<br />
Daß gericht ist geheget ut moris 3 . Camerarii nomine<br />
Senatus 4 sein gewesen H. Berent Badenhop und H. Johan<br />
Schütte. Sein Beysitzer erwehlet Johann Sievers<br />
Euertt Beringk Hinrich Louver vndt Johan Backens,<br />
Michaels s. Sohn.<br />
Beklagte sein fürgestellet.<br />
Camerarii per procuratorem 5 , daß Beklagte Botsacksche<br />
wieder Gottes gebott gesündigett, damit sie daß Lebent<br />
verwirket, bitten, daß sie davor müsse ihre strafe aus=<br />
stehen. Beklagten ist zum Vorspraken 6 verodnet Lutcke<br />
dreidach.<br />
Die Urgicht ist verlesen. Bekennet articulos ad finem. 7<br />
Camerarii per procuratorem. Die Suckerbeckersche sei<br />
jo so schuldig alß die Bottsacksche.<br />
Beklagter ist zum Vorsprach verordnet Johan Lubbers.<br />
Die Urgicht ist verlesen. Beklagte gestehet.<br />
Der Richt Vogt 8 zu den Kemrern 9 : Sie haben gehortt waß<br />
fürgefallen, sollen dem Rade 10 anzeigen daß derselbe ein<br />
Urthell der Peinlich Halßgerichtsordnung und den recht<br />
gemäß einbringe. Camerarii bringen daß Urthel ist offent=<br />
lich verlesen, inhalt daß Beklagte mit dem Feuer vom<br />
Lebent zum Tode sollen gestrafet werden.<br />
Richt Vogtt befehlt nomine reverendissimi 11 Executionem 12 .<br />
M. Aßmus 13 d Scharf Richter.<br />
Er wolle verrichten waß ihme befohlen.<br />
Bittet umb sicher geleit.<br />
1 In p´sent = anwesend: Gottschalk Fanecker als Richtvogtund Gerichtsschreiber Harm Lüders<br />
2 Schreibweise variiert in den Akten: Bot(t)sack, Bocksack, Bodesack, Bobsack<br />
3 ut moris = wie Sitte und Gebrauch<br />
4 Camerarii nomine Senatus = Kämmerer (Finanzbeamte) im Namen des Stadtrates<br />
5 Camerarii per procuratorem = Kämmerer sind durch einen Rechtsbeistand vertreten<br />
6 Vorsprak, Vorsprach = Vorsprecher, Fürsprecher. Jemand, der für die Angeklagten redet bzw. die Urgicht<br />
(Geständnis) verliest<br />
7 Bekennet articulos ad finem = Artikel (hier: einzelne Vorwürfe) endgültig bestätigt<br />
8 Richt Vogt = Gerichtsvogt vertat die Obrigkeit, Herrschaft<br />
9 Kemrern = Kämmerer<br />
10 Rade = Stadtrat<br />
11 nomine reverendissimi = im Namen der Landesherrschaft<br />
12 Executionem = Exekution, Hinrichtung<br />
13 M. Aßmus = M.(eister) Aßmus der Scharfrichter
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 77<br />
Sammelprozess von 1606<br />
Der erste Sammelprozess fand im Jahre 1606 in der Norderstadt statt. Alke Bocksack,<br />
die bereits seit Jahren öffentlich als eine Zauberin ausgeschrien worden war, wurde<br />
vom Pastor Krüger im Beichtstuhl wegen ihres unchristlichen Lebenswandels<br />
abgemahnt. Durch ihr Leugnen entstand eine gegenseitige Feindschaft. Als der<br />
Pastor kurz darauf erkrankte, schrieb er das ihren Hexenkünsten zu. Ihre letzte<br />
Begegnung endete in einer Schlägerei. Alke Bocksack wurde ins Gefängnis<br />
geworfen, und man bat die Juristenfakultät in Helmstedt um ein Gutachten, wie<br />
weiter zu verfahren sei. Der Folterung wurde zugestimmt, und Alke gab im April an,<br />
mit über 20 namentlich genannten Frauen (darunter die „Suckerbäckersche im<br />
gasthauße“ 1 und Wobbeke Twitemeyer) auf dem St. Nicolai Friedhof getanzt zu<br />
haben. 2 Aus den Folterprotokollen lässt sich herauslesen, dass sie keinen fairen<br />
Prozess hatte. Auch wurde sie, als sie am Tag nach der Folter das ihr verlesene<br />
„Geständnis“ widerrief („Negat, habe eß auß schmertz und Pein gesagt“), am<br />
nächsten Tag wieder gefoltert. Danach widerrief sie nicht mehr. Einen Tag später<br />
wurde Wobbeke Twitemeyer gefoltert. Sie denunzierte weitere drei Frauen. Sie<br />
verstarb im Oktober, vermutlich während einer weiteren Folter. Trotzdem wurde auf<br />
dem Markt ein „hochnotpeinliches Halsgericht“ abgehalten, bei dem „Beklagte ist<br />
citirtt – ist dott erschienen.“ Danach wurde ihr Leichnam verbrannt. Bereits im Mai<br />
waren Alke Bocksack und die Suckerbäckersche bei lebendigem Leibe verbrannt<br />
worden. Aus einem Gutachten der Juristenfakultät in Helmstedt geht hervor, dass<br />
auch im November sieben Frauen in dem vom Rat der Norderstadt geführten<br />
Verfahren angeklagt, viele andere Frauen aber geflüchtet waren. Die Fakultät<br />
erklärte den Prozess für nichtig und ordnete die sofortige Freilassung aller inhaftierten<br />
Frauen an. Weil das Gericht sich nur mit diversen Denunziationen und der<br />
Wasserprobe begnügt hatte, ohne für jede einzelne Angeklagte Zeugenaussagen<br />
über deren Leumund einzuholen. Die Fakultät entschied: „wann die indicia nicht<br />
volkomlich erwiesen und gleichwoll aus der Marter die Missethat bekannt wurde, daß<br />
darauf niemand zu verurtheilen sei.“<br />
1 „gasthauße“ = „wo arme, alte, unvermögende Leute verpflegt werden.“ Es handelte sich hier also um ein<br />
Armenhaus.<br />
2 Die Verdener Hexen waren der weiten Reise nach dem Blocksberg enthoben. In den Folterprotokollen werden<br />
als Hexentanzplatz auch die „Blomenwisch“ (auch „Blumenwisch“; Gartenland des Bürgermeisters Hinrich<br />
Blome, 1561) an der Aller genannt.Im Dreieck von Borstel-Eitze-Weitzmühlen gibt es noch den Flurnamen<br />
„Hexenmoor“ (dort auch gleich lautender Straßenname).
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 78<br />
Hexenprozess von 1617/1618<br />
Im Jahre 1617 spielte sich im Süderende ein vom Domkapitel geführter<br />
Sammelprozess ab, der weit über die Grenzen des Stifts hinaus großes Aufsehen<br />
hervorrief, weil Mitglieder der städtischen Elite darin verwickelt waren.<br />
Im Januar 1616 hatte sich Margarethe Sievers, die 15-jährige Tochter des Steinhauers<br />
und Bürgers der Süderstadt, so gebärdet, „als wäre sie vom Teufel leibhaftig<br />
besessen.“ Vermutlich hatte das Mädchen epileptische Anfälle. Ihre verstorbene<br />
Mutter und deren Bruder sollen früher „in solche Melancholie gerathen [sein], daß<br />
man hat auf sie achten müssen.“ Die Pastoren ließen sie wiederholt vor den Altar<br />
führen, wo sie in Gegenwart der Gemeinde mit ihr beteten, und einen Lehrer mit<br />
seinen Schülern geistliche Psalmen singen ließen. Zunächst trat wohl eine Besserung<br />
ein, doch im August lief sie fort. Ihr Vater und ihre Stiefmutter meinten, der Teufel<br />
habe sie geholt. Im September zeigten sie das Verschwinden ihrer Tochter beim<br />
Domkapitel an und gaben zu Protokoll, dass Margarethe schon vor Jahren – auf<br />
Anstiften etlicher Hexen – mit dem Teufel einen Pakt geschlossen, und einige Male<br />
erneuert hätte. Im Januar 1617 wurde sie im Fürstentum Lüneburg aufgegriffen und<br />
von ihrer Stiefmutter zurück nach Verden gebracht. Sie wurde verhaftet, und in<br />
einem peinlichen Verhör behauptete sie, dass sie vom Teufel durch die Luft hinweg<br />
geführt worden sei, bei Hamburg und sogar nach Spanien. Sie bestätigte auch die<br />
Anschuldigungen ihrer Eltern, die diese nach ihrem Verschwinden dem Domkapitel<br />
angezeigt hatten. Das Domkapitel war nun davon überzeugt, genug Beweise gegen<br />
sie zu haben. Auch der Leumund von Margarethe scheint nicht der beste gewesen<br />
zu sein, wird sie doch beschrieben als ein „Mägdlein von jugend auf übel erzogen<br />
vnd zustehlen vnd andern vntugenden sich gewehnet.“ Die Akten wurden am<br />
30.01.1617 der juristischen Fakultät der Universität Helmstedt vorgelegt. In einem<br />
Gutachten vom 10. Februar kamen die Juristen zu dem Urteil, dass Margarethe<br />
wegen ihrer Jugend „mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode zurichten folgends<br />
aber deroselben Cörper anderen zum abschewlichen exempel mit fewer<br />
zuverbrennen sei.“ Aber das Domkapitel hatte noch Bedenken, das Mädchen sofort<br />
hinrichten zu lassen. In den Verhören vom 31.01. und 13.02.1617 hatte Margarethe<br />
Anna Schwerdtfeger besagt, dass sie ihren zehnjährigen unehelichen Sohn und einen<br />
anderen siebenjährigen Jungen das Zaubern gelehrt hätte. Sie konnte noch<br />
rechtzeitig flüchten, aber die drei weiteren von ihr denunzierten Frauen wurden<br />
verhaftet und der Wasserprobe unterzogen, die sie nicht bestanden. Offensichtlich<br />
war der Verdener Scharfrichter mit den Folterungen überfordert, denn das<br />
Domkapitel wandte sich an den Braunschweig-Lüneburgischen Kanzler in Celle mit
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 79<br />
der Bitte, dass der Scharfrichter „zu Winsen an der Luhe zu examinirung etlicher<br />
eingezogenen Hexen gefolget werden mögte.“ Dessen Folterungen waren dann so<br />
schlimm, dass Mettke Ottenberg, Hibbel Brenner und Margarethe von Ahlden im<br />
Gefängnis an drei unterschiedlichen Tagen tot aufgefunden wurden. Und die drei als<br />
„Gutachter“ hinzugezogenen Barbiere stellten fest, dass der Teufel den Frauen den<br />
Hals gebrochen haben musste. Das Domkapitel legte Wert darauf festzustellen, dass<br />
die Frauen vor der Tortur verstorben wären. Auf Grund dieser vier merkwürdigen<br />
Todesfälle befürchtete man, dass der Teufel auch Margarethe Sievers im Gefängnis<br />
nachstellen und sie töten könnte. Deshalb wurde sie aus dem Gefängnis „zu<br />
errettunge ihrer Seelenheyl und fähligkeit" entlassen und in ihrem Elternhaus an eine<br />
Kette angeschlossen, „woselbst sie viel consultirt wurde und Rath ertheilte.“ Das<br />
Aufsehen, das um sie gemacht wurde, schien sie so zu genießen, dass das<br />
Domkapitel jeglichen Kontakt zu ihr verbieten musste. In den vorangegangenen<br />
Verhören hatte Margarethe Sievers auch einige adelige Personen, darunter die<br />
Witwe Anna des Domdechanten Frese und deren Tochter der Zauberei beschuldigt.<br />
Das Domkapitel hielt diese Anklagen für hinlänglich begründet, um sie in die für<br />
Margarethe entworfene Urgicht aufzunehmen. Als dann am 21. März, gemäß des<br />
Helmstedter Gutachtens, das 16-jährige Mädchen im Peinlichen Halsgericht, der<br />
öffentlichen formellen Gerichtssitzung, zum Tode verurteilt wurde, kam es zu einen<br />
Zwischenfall. Denn in der verlesenen Urgicht, der gekürzten Fassung des<br />
Geständnisses, fehlten die Namen der denunzierten Patrizierfamilie. Daraufhin rief<br />
Margarethe – offenbar erbost darüber, dass man diesen vornehmen Personen nicht<br />
auch schon den Prozess gemacht hatte – die Namen laut in die Menge.<br />
Nach der Aussage von Margarethe sollten Anna Frese 1 und ihre Tochter Maria der<br />
Schwester von Bischof Sigismund einen goldenen Löffel abgezaubert, ihn bei einem<br />
Teufelsmahl benutzt und später für 40 oder 50 Taler verkauft haben. Das Essbesteck<br />
war aber tatsächlich gestohlen worden. Und der Dieb, der den Löffel an einen<br />
Goldschmied in Bremen verkauft hatte, konnte überführt werden. Er gestand die Tat,<br />
wurde mit Ruten geschlagen und abgeführt. Das Domkapitel geriet nun in arge<br />
Erklärungsnöte, denn dadurch waren die Behauptungen des Mädchens als Lüge<br />
entlarvt. Die Familie Frese reagierte dann auch sofort auf die vom Domkapitel<br />
verbreiteten Anschuldigungen. Die Gebrüder Frese ließen eine Druckschrift in der<br />
Stadt und im Stift Verden, aber auch in benachbarten Städten und Territorien<br />
veröffentlichen. Daraufhin veranlasste das Domkapitel Anfang 1618 den Druck der<br />
Widerlegungsschrift „Apologia“, in der bestritten wurde, das Verfahren unrechtmäßig<br />
1 Margarethe hatte die beiden Frauen im Februar 1617 besagt und deren Namen im März öffentlich genannt.<br />
Anna Frese verstarb dann drei Monate später.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 80<br />
geführt zu haben. Die vier ältesten Söhne und der Anwalt ihrer Schwester Marie<br />
Magdalena sprachen am 30. April 1618 bei Bischof Sigismund vor, um diesen zu<br />
überzeugen, dass Hexenprozesse mit größter Vorsicht durchgeführt werden müssten.<br />
Daraufhin erließ Sigismund eine gedruckte Anweisung mit der Aufforderung: „Drum<br />
verlangt der Anwalt, daß Alle, die hiervon sprächen oder schuldigen, zum Beweise<br />
aufgefordert oder zum ewigen Stillschweigen verurtheilt würden. – Deshalb ladet mit<br />
diesem gedruckten Mandat Philipp Sigismund jeden also Sprechenden vor sich zum<br />
9. September 1618 auf die Kanzlei in Verden.“ Dieses Machtwortes des Landesherrn<br />
hatte zur Folge, dass das Domkapitel es nicht länger wagte, die Familie Frese<br />
weiterhin zu beschuldigen.<br />
Am 23.01.1617 wurde Margarethe vernommen. Die Familie Frese erwähnte sie aber<br />
zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Aus dem Protokoll vom 31. Januar geht hervor, dass<br />
der Vater die Witwe Frese und ihre Tochter beim Domkapitel anzeigte, unter dem<br />
Hinweis, er hätte es von seiner Tochter erfahren, die in seinem Haus angekettet war.<br />
Als der Richter Margarethe dazu befragte, bekräftigte sie die Aussage ihres Vaters.<br />
Sie behauptete auch,diese beiden hätten den goldenen Löffel gestohlen. Es gab<br />
gute Gründe, warum der „Steinhawer“ Hans Sievers nicht gut auf Anna Frese zu<br />
sprechen war. Sie soll seine Bemühungen bei der Errichtung eines Grabmals für seine<br />
zuvor gestorbene Ehefrau nicht unterstützt haben. Und sie soll außerdem den Auftrag<br />
zum Anfertigen einer Gedenktafel für ihren verstorbenen Mann Dietrich nicht an<br />
Sievers, sondern an einen anderen Steinmetz vergeben haben.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 81<br />
Mandat von Bischof Philipp Sigismund vom 30. April 1618<br />
„Heute ist an unserem Hofe vor uns erscheinen der Anwalt der ehrenvesten und<br />
tugendsamen Maria Frese und des Otto Asche, Domherrn zu Bremen, Othrab, Johann und<br />
Philipp Adolph Frese, Gebrüder, und hat supplicando 1 zu erkennen gegeben: Obwohl in dem<br />
hochbeschwerlichen Justitien-Wesen 2 , die Hexen und Zauberei belangend, mit großer<br />
Vorsicht zu verfahren sei, damit man nicht aus den Schranken der Rechte schreite, indem<br />
man bei diesen nicht allein mit alten abgelebten, unbeständigen Weibern, sondern mit dem<br />
leidigen Teufel selbst zu schaffen habe, der mit seinen tausendkünstigen Listen und Tücken<br />
sich Acht sowohl bemühe, seine Teufelshuren auszurotten, als gottesfürchtige, fromme<br />
Herzen zu betrüben und unbeschuldet in Beschwer und Verdacht zu setzen, weshalb eine<br />
sorgfältige Prüfung vorgeschrieben, ehe man mit Urtheil und Recht erkenne, und daß<br />
sonderlich auf der Hexen- und Zauberinnen-Aussage von ihren Nachtfahrten, Tänzen und<br />
Verwandlung in Katzen und Wölfe nicht zu achten, sondern solches für Träume und<br />
Teufelsbetrug zu halten sei etc. Nun folgt die Geschichtserzählung: Es war ein Mägdlein von<br />
17 Jahren in dem Süderende 3 der Stadt Verden, Grete Sivers, des Steinmetzen Hans Sivers<br />
Tochter, deren Mutter und Bruder früher in solche Melancholie gerathen, daß man hat auf sie<br />
achten müssen. Diese Grete, übel erzogen und von Jugend auf zu allen Untugenden<br />
gewöhnt, war vor etlichen Jahren leibhaft vom Teufel besessen, und da sie durch das<br />
geistliche Ministerium 4 zu Verden in die Kirche geführet und dort das gemeine Gebet über<br />
sie gehalten wurde, hat der Teufel leibhaftig aus ihr gesprochen. Nachher schien es, als ob<br />
derselbe von ihr gewichen sei; aber um die Zeit von Bartholomäi 1616 hat, nach der Eltern<br />
Bericht, der Teufel das Mädchen aufgenommen, hinweggeführt und etliche Wochen in dem<br />
Lande umhergeschleift. Als sie im Fürstenthum Lüneburg wiedergefunden und durch ihre<br />
Stiefmutter nach Verden gebracht worden, hat sie auf den Teufel ausgesagt, auch ihren<br />
Eltern gestanden, daß sie eine Zauberin sei, worauf diese solches dem Domcapitel<br />
angezeigt. Das Mädchen wurde auf wenige Tage verhaftet, dann in ihrer Eltern Hause an<br />
eine Kette angeschlossen, woselbst sie viel consultirt 5 wurde und Rath erteilte. Dann wurde<br />
sie vor das peinliche Halsgericht gefordert und zum Tode verurtheilt. Sie hat aber viel<br />
ungereimte Sachen bekannt und wollte auch die Anna Frese, des Domdechanten Friedrich<br />
Frese Witwe, und deren Tochter Maria bei Teufelstänzen gesehen haben und habe ihr der<br />
Teufel gesagt, daß Letztere zu seiner Compagnie gehöre. Damals hat Anwalt im Namen der<br />
Familie Frese vom Domcapitel verlangt, das unmündige, vom Bösen verführte Mädchen zur<br />
Rede zu stellen, damit sich die Lüge kund gebe. Dennoch hat das peinliche Gericht im<br />
Süderende dieselbe, ohne Nachfrage und ohne ihr einen Defensor 6 zu gönnen, zum Tode<br />
gebracht und ihre Aussage in öffentlichen Orten, wiewohl supresso nomine 7 , bekannt<br />
gemacht. Doch wußte jeder die Namen und ist also dem ehrlichen Rufe und etlichem<br />
Wohlstande ein Schandflecken angehängt. Drum verlangt der Anwalt, daß Alle, die hiervon<br />
sprächen oder schuldigen, zum Beweise aufgefordert oder zum ewigen Stillschweigen<br />
verurtheilt würden. - Deshalb ladet mit diesem gedruckten Mandat Philipp Sigismund jeden<br />
also Sprechenden vor sich zum 9. September 1618 auf die Kanzlei in Verden.“<br />
Quelle:<br />
Wilhelm Havemann: Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Göttingen 1857, S. 62,<br />
Anmerkung 1. Auch abgedruckt bei R. Eckart (Hrsg.): Aus dem alten Niedersachsen, Bremen 1907, S.<br />
74-76.<br />
1 supplicando = auf dem Bittweg<br />
2 Justitien-Wesen = Justiz, Gerichtsbarkeit<br />
3 Süderende = Süderstadt; Verden war bis 1667 geteilt in Norderstadt und Süderstadt<br />
4 geistliches Ministerium = gemeint ist das Domkapitel in der Süderstadt, das auch die Gerichtsbarkeit<br />
ausübte<br />
5 consultiert = um Rat gefragt<br />
6 Defensor = Verteidiger<br />
7 supresso nomine = Namen nicht bekannt gemacht (unterdrückt)
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 82<br />
Hexenprozess von 1647-1649<br />
Während des 30-jährigen Krieges (1618-1648) haben im Stift Verden keine größeren<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>en stattgefunden. Nach der Besetzung des Stifts durch schwedische<br />
Truppen im Februar 1645 kehrten ruhigere Verhältnisse ein, die aber ab 1647 durch<br />
einen Hexenprozess gestört wurden, der alle vorangegangenen Sammelprozesse in<br />
den Schatten stellte. Triebfeder war der Magister Heinrich Rimphof, der seit 1638<br />
erster Prediger am Dom und seit 1642 zugleich Superintendent war. Im Oktober 1646<br />
konnte er einen Hexenprozess in Gang bringen. Die neunjährige Anna Garbers<br />
erzählte ihm, ihr sei mit sieben Jahren durch ihre Großmutter Wobbeke Warneke die<br />
Zauberkunst gelehrt worden. Rimphof brachte aus dem Mädchen eine<br />
umfangreiche Hexengeschichte heraus. Er zeigte die Großmutter beim Domkapitel<br />
der Hexerei an und veranlasste im Januar 1647 zunächst ihren Beichtvater, und dann<br />
den Rat der Stadt Verden, sie zu verhören. Die Großmutter kam vor das peinliche<br />
Halsgericht des Domkapitels und verstarb während der zweiten Folterung im März<br />
1647. Sie hatte aber bereits acht Frauen aus dem Süderende genannt. Die Frauen<br />
wurden gefoltert und besagten nun fünf Personen aus Honoratiorenfamilien der<br />
Stadt, die alle eng miteinander verwandt waren: die Witwe Engel Wehland des<br />
ehemaligen Bürgermeisters mit ihrer Tochter Catharine Wolpmann, Ehefrau des<br />
amtierenden Bürgermeisters, den verwitweten Ratsherr Franz Panning, Bruder der<br />
Witwe Wehland, seine verheiratete Tochter Hilke (Hille) und Dibbeke, die Frau des<br />
Ratsherrn Johann Wulf. Von den acht verhafteten Frauen aus der Süderstadt konnte<br />
Margarethe Vöge zunächst fliehen. Aber sie wurde in Bremen ausfindig gemacht<br />
und das Domkapitel beantragte beim Rat der Stadt ihre Auslieferung. Sie wurde<br />
tatsächlich im Mai 1647 nach Verden überstellt und dort gefoltert. Ihr weiteres<br />
Schicksal, wie auch das der Elisabeth Bietenteufels, ist nicht bekannt. Da aber beide<br />
Geständnisse abgegeben hatten, werden sie hingerichtet worden sein. Drei weitere<br />
Frauen starben unter der Folter, und drei wurden verbrannt. Diese letzten Frauen<br />
fanden noch die Kraft, auf dem Weg zum Richtplatz Flüche auszustoßen und die an<br />
sie gerichteten Trostreden zu verschmähen. Eine von ihnen, Anne Simpar, rief in die<br />
Menge, dass ihre durch Tortur erpressten Aussagen unwahr wären. Der Magistrat der<br />
Norderstadt hatte im Juli 1647 Gesche Nordende verhaftet und die juristische Fakultät<br />
von Rinteln hatte sie für schuldig befunden und das Todesurteil empfohlen. 20 Tage<br />
später wurde, bei ihrem öffentlichen Halsgericht, ihre Urgicht verlesen. Auch die<br />
Beschuldigung gegen Catharina Wolpmann war darin, aber ohne Namensnennung.<br />
Gesche Nordende rief daraufhin, es möge den Reichen das gleiche widerfahren,<br />
was ihr geschähe.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 83<br />
Der Magistrat der Norderstadt war vom Domkapitel über die Anschuldigungen<br />
gegen die Patrizierfamilien informiert worden. Die Bürgerschaft verlangte, dass der<br />
Magistrat ohne Ansehen der Person richten und seine Reichen ebenso streng<br />
bestrafen solle wie das Domkapitel seine Armen. So wurden am 6. Juli 1647 Franz<br />
Panning und seine Nichte Catharina Wolpmann verhaftet. Frau Wulf konnte noch<br />
rechtzeitig fliehen. Die beiden Inhaftierten wurden streng behandelt.<br />
Familienangehörige durften nur im Beisein von Magistratspersonen mit ihnen<br />
sprechen, und Verteidiger wurden nicht zugelassen. Die betroffenen Familien<br />
Wolpmann und Panning setzten alle Hebel in Bewegung, um ihre Verwandten zu<br />
retten. Zunächst beantragten sie ihre Freilassung gegen Kaution. Da sich der<br />
Magistrat aber dadurch nicht beeindrucken ließ, beschwerte sich Ende August der<br />
Sohn von Panning bei der provisorischen schwedischen Regierung in Stade.<br />
Doch konnte dies den Beginn der Untersuchung nicht aufhalten, zumal Gutachten<br />
mehrerer juristischer Fakultäten die Beweise für hinreichend zur Eröffnung eines<br />
Prozesses hielten. Mitte September erhielten das Domkapitel und der Magistrat ein<br />
Schreiben aus Stade, das ihnen empfahl, die beiden Häftlinge gegen eine Kaution<br />
aus der Haft zu entlassen und ihnen einen Verteidiger zu ermöglichen.<br />
Zu dieser Zeit erschien in Bremen ein Buch. Verfasser war Johann Seifert, ein<br />
schwedischer Feldprediger, der während seines Aufenthalts in Bremen von den<br />
beiden Hexenprozessen in der Süder- und Norderstadt erfahren hatte. Er beschloss,<br />
energisch dagegen vorzugehen. Er übersetzte als erster die 1631 in Rinteln anonym<br />
gedruckte „Cautio Criminalis“ und ließ sein Werk am 7. September 1647 in Bremen<br />
drucken. Die „Cautio Criminalis“, von Friedrich von Spee in Latein geschrieben,<br />
kritisierte die Hexenprozesse in Deutschland. Einen erbitterten Gegner fand die<br />
Übersetzung von Seifert in Heinrich Rimphof. Bereits im Oktober 1647, sechs Wochen<br />
nach Seiferts „Gewissensbuch“, brachte Rimhof seine 566 Seiten lange<br />
Gegendarstellung in Rinteln heraus, den „Drachenkönig“.<br />
Womöglich haben sich die schwedischen Behörden von Seiferts Buch beeinflussen<br />
lassen. Am 21.09.1647 befahlen jedenfalls zwei schwedische Räte in Verden dem<br />
Domkapitel und dem Magistrat der Norderstadt, Franz Panning und Catharina<br />
Wolpmann sofort gegen Kaution freizulassen – unter Androhung einer Geldstrafe von<br />
1.000 Goldgulden. Was folgte, war ein reger Briefwechsel von Domkapitel und<br />
Magistrat mit General von Königsmarck, dem Gouverneur der Herzogtümer<br />
Bremen/Verden. Die schwedische Verwaltung begann nun einen massiven Angriff<br />
auf die städtische Gerichtshoheit, indem sie die Herausgabe aller Hexenprozessakten<br />
verlangte. Doch erst nach der Androhung einer erneuten Geldstrafe von 1.000
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 84<br />
Gulden händigte der Magistrat die Untersuchungsakten aus, die der juristischen<br />
Fakultät der Universität Rinteln vorgelegt wurden. Diese stellte in einem Gutachten<br />
vom 5.08.1648 fest, dass der Prozess aus Mangel an Indizien null und nichtig, und die<br />
Kommission daher berechtigt sei, die Angelegenheit zu untersuchen. Aber der<br />
Magistrat gab nicht so schnell auf. Ein juristisches Gutachten der Universität Helmstedt<br />
bestätigte die Gesetzlichkeit des Verfahrens. Nun fühlte sich der Magistrat im Recht<br />
und bat in einem Schreiben vom 30.11.1648 direkt an Königin Christina von<br />
Schweden darum, die Kommission aufzulösen. Die Königin ließ sich von der<br />
Kommission Bericht erstatten und befahl in ihrer bekannten Verordnung an den Rat<br />
der Norderstadt vom 16.02.1649: „… daß Ihr [...] alle fernere Inquisition vndt process in<br />
diesen Hexen Unwesen einstellet.“ Der Magistrat sollte die Gefangenen entlassen,<br />
aber ihnen wurde verboten, wegen der erlittenen Haft Klage gegen die Stadt zu<br />
führen. Mit dieser Verordnung gingen Verden und die schwedische Königin in die<br />
Geschichtsschreibung ein, stellte diese Verfügung doch das zweitfrüheste Verbot von<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>en in Deutschland durch eine Landesregierung dar. Nach 20<br />
Monaten Haft wurden Franz Panning und Catharina Wolpmann gegen eine Kaution<br />
zu je 500 Talern zu entlassen. Die Kosten für diesen Prozess, die sich exakt auf 940<br />
Taler, neun Grote und 2½ Pfennig beliefen, waren damit abgedeckt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 85<br />
Das Verbot der Hexenprozesse durch Königin Christina (16.02.1649)<br />
In der Zeit des 30-jährigen Krieges (1618-1648) gab es im Stift Verden keine<br />
öffentlichen Hexenprozesse. Die Leute hatten in dieser schweren Zeit bestimmt<br />
andere Sorgen als angeblichen Hexen und Zauberern nachzuspüren. Und je länger<br />
die Hexenprozesse dauerten, desto mehr wurde ihr Missbrauch bewusst und desto<br />
schneller verfielen auch die theologischen Gründe, die man für sie anführte. Es<br />
bedurfte dann oft nur eines Machtworts der Obrigkeit, das zum Unwesen gewordene<br />
Treiben zu beenden. Doch nach der Besetzung des Stifts Verden durch schwedische<br />
Truppen (Februar 1645) allmählich wieder ruhigere Verhältnisse einkehrten, begann in<br />
Verden die <strong>Hexenverfolgung</strong> von neuem und in noch größerem Umfang als zuvor.<br />
In einem Hexenprozess, der 1647 vom Domprediger und Superintendenten Heinrich<br />
Rimphof in der Süderstadt auf Grund der Aussage einer Neunjährigen (die<br />
Großmutter hätte sie zur Zauberei verführt) angestrengt wurde, denunzierten auf der<br />
Folter sieben Frauen aus der Süderstadt (alle Frauen wurden verbrannt) auch fünf<br />
Personen, die zur Elite der Norderstadt zählten. Das Domkapitel, die Anklagebehörde<br />
der Süderstadt, hatte den Magistrat der Norderstadt offiziell über die<br />
Anschuldigungen der Norderstädter unterrichtet. Daraufhin verhaftete der Rat sofort<br />
Franz Panning und Catharine Wolpmann, während die anderen „besagten“<br />
Personen fliehen konnten. Die Angehörigen der beiden Inhaftierten setzten für deren<br />
Freilassung alle Hebel in Bewegung. Die provisorische schwedische Regierung<br />
empfahl der Norderstadt, die beiden Häftlinge gegen eine Kaution aus der Haft zu<br />
entlassen und ihnen eine angemessene Verteidigung zu ermöglichen. Doch die Stadt<br />
blieb stur. Daraufhin setzte die schwedische Regierung trotz heftiger Proteste eine<br />
besondere Untersuchungskommission ein. Daraufhin bittet der Magistrat in einem<br />
Schreiben, das direkt an die Königin von Schweden gerichtet ist, um die Auflösung<br />
der Kommission. Doch die Bitte schlägt ins Gegenteil um. Nach Befragung der<br />
Untersuchungskommission macht Christina die Sache der Angeklagten zu ihrer und<br />
verbietet die Fortführung der Hexenprozesse in Verden. Die Gefangenen sollen<br />
entlassen und rehabilitiert werden. Ansprüche gegen die Stadt werden ihnen jedoch<br />
unter Androhung exemplarischer Strafen und königlicher Ungnade des lieben<br />
Friedens willen vorenthalten. Wie ernst es der Königin mit ihrem Verbot war, zeigt sich<br />
u. a. darin, dass sie noch am gleichen Tag die Regierung in Stade von ihrem<br />
Schreiben an Bürgermeister und Rat der Norderstadt in Kenntnis setzt und von der<br />
Regierung genaue Beobachtung fordert, ob ihr Befehl auch ausgeführt wurde. Franz<br />
Panning und Catharine Wolpmann wurde gegen eine Kaution in Höhe von<br />
zusammen 1.000 Gulden aus der Haft entlassen. Dibke Wulf, die geflüchtet war,<br />
konnte erst ein Jahr später unbehelligt nach Verden zurückkehren. Die Verordnung ist<br />
das zweitfrüheste Verbot einer Landesregierung in Deutschland.<br />
Der schwedische Feldprediger Johann Seifert hatte während seines Aufenthalts in<br />
Bremen von den Hexenprozessen in Verden erfahren und beschloss dagegen<br />
vorzugehen. Er übersetzte die von Friedrich Spee verfasste Schrift „Cautio Criminalis“<br />
(Die Bedeutsamkeit beim peinlichen Gericht oder das Buch von den Prozessen<br />
gegen Hexen) 1647 ins Deutsche („Gewissensbuch“). Nur sechs Wochen später<br />
veröffentlichte sein Widersacher Heinrich Rimphof seine Gegenschrift „Der Drachen-<br />
König“.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 86<br />
Verordnung der schwedischen Königin Christina (16.02.1649)<br />
Briefumschlag: „Denen Ehrn Vesten, Fürsichtigen vndt Wolweißen, Vnßern besonders Lieben<br />
vndt getrewen, Bürgermeister vndt Rath der Stadt Vehrden, sampt vndt besonders<br />
Gnädiglich“<br />
Briefbogen:<br />
„Christina von Gottes gnaden, der Schweden, Gothen vndt Wenden Designirte Königin vndt<br />
Erb-Princessin, Großfürstin in Finlandt, Hertzogin zue Ehesten vndt Carelen, Fräwlein über<br />
Ingerman-Landt.<br />
Vnßern gnädigsten gruß vndt wohlgeneigten willen zuvor, Ernfeste Fürsichtige vndt weiße,<br />
besonders Liebe vndt getrewe, Wir haben Ewer vom 30. Novemb: des jüngst abgewichenen<br />
1648 ten Jhars an Vnß abgegangenes Vnderthenigstes Schreiben dießer Tage zue recht<br />
empfangen, vndt vernommen, was es mit deme bey Euch nun eine Zeit hero eingerissenen<br />
vndt im Schwange gegangenen Hexen Vnwesen für eine Bechaffenheit habe, Vndt waß Ihr<br />
dießfalß bey Vnß in Vnderhenigkeit suchen vndt bitten thut, Nun lassen wir zwar Ewre dießfalß<br />
habende vndt angeführte Jurisdiction 1 , Jura 2 , Privilegien 3 vndt Gerechtigkeiten an Ihren orth<br />
gestellet sein, vndt auff sich selbst beruhen, Allein weil gleichwohl dieße vndt dergleichen<br />
weit außsehende procehsen allerhandt gefehrlichkeiten vndt schädliche consequentien mit<br />
sich führen, vndt auß denen an andern orthen fürgelauffenen Exempeln, mehr alß<br />
genugsamb kundtbahr vndt am Tage ist, daß man sich dergleichen Sachen je länger je<br />
mehr vertieffet vndt in einen inextricablen 4 Labyrinth gesetzet, … Alßo vndt damit auch<br />
dergleichen Vnheil an Ewerem Orth verhütet werde, vndt nicht weiter vmb sich greiffen<br />
möge, So thun Wir auß dießen vndt andern gewissen Bewegenden Vrsachen mehr Euch<br />
hiemit gnädigst vndt ernstlich anbefehlen, daß Ihr /: jedoch wie eingangs gemeldet Ewern<br />
vndt Ewer Stadt habenden Privilegys Recht vndt Gerechtigkeit ohne einiges präjuditz 5 oder<br />
Nachtheil :/ alle fernere Inquisition vndt proceß in dießem Hexen Vnweßen einstellet, vndt die<br />
dießfalß albereit captivirte wieder relaxiret 6 vndt in integrum restituiret 7 , Damit Ihr aber von<br />
denselben auch hingegen keine Vngelegenheit oder gegen Klage vndt procehsen Euch zu<br />
befahren haben möget, So verordnen Wir hiermit gleicher gestallt, vndt wollen bey<br />
vermeidung Vnserer Höchsten Vngnade vndt Exemplarischer Straffe ernstlich, daß die<br />
Captivirte 8 oder deren angehörige wieder Euch vndt gemeine Stadt Ihrer Captur<br />
Halber einige reconvention 9 oder Klage anzustellen vndt zu attentiren 10 , noch in einige Wege<br />
Euch dießfalß zue molestiren 11 sich nicht gelüsten lassen, Sondern allerseits schiedt: vndt<br />
friedlich nach wie vor mit einander leben vndt vmbgehen sollen, Hieran Beschicht alßo Vnßer<br />
gnädigster Wille vndt Meinung, Vndt wie verbleiben Euch im vbrigen, nechst empfehlung<br />
Göttlichen Schutzes mit Königl. Hulden wohl beygethan. Datum auf Vnßerm Königl. Schloß<br />
vndt Residentz Stockhollm, den 16. Februarii Ao. 1649.<br />
Christina“<br />
Quelle: Stadtarchiv Verden, A XV 3,2 (Abschrift in: Nerger, Karl: Verfassung und Verwaltung der Stadt<br />
Verden (Aller) von den Anfängen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts (1866), Verden 1981, Nr. 7/8,<br />
8/9); Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 5a, Fach 338, Nr. 2b<br />
1 Jurisdiction = weltliche und geistliche Gerichtsbarkeit<br />
2 Jura = die Rechte<br />
3 Privilegien = Vorrechte<br />
4 inextricable = unentwirrbar<br />
5 präjuditz = Vorentscheidung für künftige Rechtsfälle<br />
6 relaxiret = freilassen, entlassen<br />
7 in integrum restituiret = Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; die gerichtliche Aufhebung einer zum<br />
Nachteil des Betroffenen erfolgten Entscheidung<br />
8 Captivirte; Captur = Inhaftierte; Gefangenschaft<br />
9 reconvention = Gegenklage<br />
10 attentiren = versuchen, in fremde Recht eingreifen<br />
11 molestiren = belästigen
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 87<br />
Königin Christina fordert die Regierung der Herzogtümer Bremen-Verden in Stade auf,<br />
ihr Verbot der Hexenprozesse in Verden zu überwachen<br />
Die schwedische Königin Christina hatte mit ihrer Verordnung vom 16. Februar 1649<br />
die Hexenprozesse in Verden verboten. Das Reskript der Königin Christina wird mit<br />
großer Wahrscheinlichkeit auf die Übersetzung und Popularisierung der „Cautio<br />
Criminalis“ zurückzuführen sein. Die Passage, dass man sich in ein unentwirrbares<br />
„Labyrinth“ begebe, stammt augenscheinlich aus Seiferts „Gewissensbuch“, worin z.<br />
T. sogar dieselben Ausdrücke verwandt wurden: „wo man nicht in tausendfältigen<br />
labyrinth sich verstürtzen soll. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass die<br />
betroffenen „vornehmen“ Familien konkrete Maßnahmen zur Rettung ihrer<br />
Verwandten einleiteten. Da waren nicht nur die vorhandenen finanziellen Mittel,<br />
sondern auch die Beziehungen zur schwedischen Verwaltung in Stade und zu Hans<br />
Christopher von Königsmarck, dem schwedischen Gouverneur der Herzogtümer<br />
Bremen-Verden, von Bedeutung.<br />
Wie ernst es der Königin mit ihrem Verbot war, zeigt sich u. a. darin, dass sie noch am<br />
gleichen Tag die Regierung in Stade von ihrem Schreiben an Bürgermeister und Rat<br />
der Norderstadt in Kenntnis setzt und von der Regierung genaue Beobachtung<br />
fordert, ob ihr Befehl auch ausgeführt wurde:<br />
„Christina von Gottes gnaden der Schweden, gothen vndt Wenden Designirte<br />
Königin vndt Erbprinceßin, Großfürstin in Finlandt, Hertzogin zue Ehesten vndt Carelen,<br />
Fräulein über Ingermanlandt.<br />
Unßern gnädigsten gruß vndt wohlgeneigten Willen zuvor, Edle Veste vnst<br />
Hochgelehrte, Besonders Liebe vndt getreue, Einliegendt habt Ihr zuersehen, was<br />
gestallt Wir Bürgermeistern vndt Rath der Stadt Vehrden auf Ihren an Vnß<br />
vnterthänigsten abgelassenen Bericht von Ihrem Hexen proceß, vndt annoch<br />
etzlichen Beschuldigten vndt von Ihnen inhaftirten Persohnen gnädigst rescribirt 1 vndt<br />
wieder anbefohlen, Damit nun dießer Vnßer Befehl in allem respectirt, vndt von den<br />
Rath zu Vehrden nachgelebet werde, Alß Befehlen wir Euch himit gnädiglich, daß Ihr<br />
darüber haltet vndt nichts weder von einem oder anderm Theil dawieder thun vndt<br />
fürnehmen lasset, Insonderheit auch in der Süder Stadt Vehrden mit gleicher<br />
relaxirung 2 der Alten Bürgermeisters Wittibe 3 daselbst nicht weniger verfahret, Hiervon<br />
verrichtet Ihr was Vnserm gnädigsten Willen vndt Befehl gemeß, Vndt Wir verbleiben<br />
Euch mit Königl. Huld wohl beygethan. Datum auf Unßerm Königl. Schloß vnst<br />
Residentz Stockhollm den 16. February Ao. 1649.<br />
Christina“<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 5a, Fach 338,<br />
Nr. 26 Abgedruckt bei: Nerger, Karl: Verden unter schwedischer Hoheit,<br />
Verden 1986, S. 77f<br />
1 rescribirt = erlassen; Reskript = Bescheid, Erlass, amtliches Rückschreiben<br />
2 relaxirung = Freilassung, Entlassung<br />
3 Wittibe (Wittebe) = Wittwe; gemeint ist hier Engel Wehland
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 88<br />
Opfer der Hexenprozesse in der Stadt Verden<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
1517 Harteke Diekhof<br />
Elisabeth Diekhof<br />
Das Ehepaar wurde durch Bischof Christoph<br />
begnadigt und freigelassen<br />
1517 Ilsa Aus dem Stift Minden. Vorwurf Zauberei. Sie soll<br />
Totenköpfe gebraten haben. Lebendig verbrannt.<br />
1532 Gesche Stoder<br />
Wubbeken Raddings<br />
(Wübbeke Krücken)<br />
Bartold Rickens<br />
(Reincken) Frau<br />
Gude Hansischen<br />
(Hausische) aus<br />
Dauelsen<br />
Die Verlemansche<br />
Sammelprozess:<br />
„Viel Wunders getrieben mit tanzen unter dem<br />
Galgen; mit dem Teufel gebuhlet<br />
(Geschlechtsverkehr), den Mägden die Kinder<br />
abgetrieben, Kinder ersäufet.“<br />
Bis auf die Verlemansche (reiche Krämersfrau), die<br />
lebendig verbrannt wurde, starben die anderen<br />
Frauen im Gefängnis, vermutlich an den Folgen<br />
der Folter.<br />
1539 Die kurze Wubbeke<br />
Alleke, Frau von Rode<br />
Kopes aus Hutbergen<br />
Mensch und Vieh durch Schadenzauber getötet,<br />
Teufelsbuhlschaft. Beide lebendig verbrannt.<br />
1555 Johann Hende Der Kuhhirte, der seine Unterkunft im Hirtenturm an<br />
der Aller hatte, wurde als Zauberer durch<br />
langsames Feuer auf dem Scheiterhaufen<br />
(„Schmoken“) lebendig verbrannt.<br />
1555 Die Stöversche und<br />
Tochter<br />
Die Bungsche<br />
Die Ruttersche<br />
1561 Johann Heinemann<br />
Heinrich Stelzermann<br />
1564 Catharina Panning<br />
Hilbery (Hilberich)<br />
Timmermann<br />
Mette, des Matz von<br />
Lüneburgs Frau<br />
Alle vier Frauen wurden lebendig verbrannt<br />
Beide wurden lebendig verbrannt<br />
Sammelprozess im Süderende:<br />
Schadenzauber: „Kuh die Melcke genommen“,<br />
Pferd zu Tode gezaubert; Teufelsbuhlschaft, unter<br />
dem Galgen getanzt, m. H. von Kräutern ein Kind<br />
krank gemacht und getötet.<br />
Alle drei Frauen wurden lebendig verbrannt.<br />
Lebendig verbrannt<br />
1565 Die Löversche<br />
(Leuneburg)<br />
1567 Name unbekannt „Wicker“ (Zauberer). Er wurde lebendig verbrannt.<br />
1574 Beke Pipers (Strehwide) Zauberei, Teufelsbuhlschaft. Folter. Verweisung aus<br />
der Stadt und dem Stift, Kaution.<br />
1578 Margarethe Moses Verweisung der Stadt<br />
1580 Geske Andemann Verweisung der Stadt<br />
1585 Anna Hoyer (Die<br />
Prangesche)<br />
Joachim von Mölln<br />
(Kicker, Kyckers)<br />
Sammelprozess:<br />
Beide wurden von inhaftierten Frauen aus dem<br />
Süderende denunziert: „berüchtigte“ Zauberei,<br />
Hexentanz um Fastnacht. Joachim von Mölln war<br />
vermutlich ein so genannter „Kristallgucker“<br />
(Kicker), also ein Wahrsager. Beide verbrannt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 89<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
1585 Mehrere Unbekannte Schicksale unbekannt<br />
1585 Eilard von der Hudes<br />
Ehefrau<br />
Sie wurde von zwei inhaftierten Frauen unter der<br />
Folter denunziert. Eilard von der Hude war Syndicus<br />
(Stadtrichter des Domkapitels) im Süderende und<br />
Bischöflicher Rat. Seine Frau flüchtete und musste<br />
sich fast drei Jahre lang verstecken, begnadigt.<br />
1589 Die Ohnemansche Sie wurde der Zauberei bezichtigt und wieder<br />
freigelassen. Sie war die Mutter von Adelheit<br />
Ohnemann, die 1617 angeklagt wurde!<br />
1605 „Hexin“ Sie wurde gegen Kaution freigelassen<br />
1606<br />
Die Bocksacksche<br />
(Botsak, Bodesacksche)<br />
Die Suckerbäckersche<br />
Sammelprozess von 1606:<br />
Sie war schon seit Jahren als Zauberin verschrien.<br />
Mit dem Pfarrer, der sie 1605 beschuldigte, schlug<br />
sie sich. Sie gesteht, dass sie auf dem Friedhof von<br />
St. Nikolai mit 20 Frauen, die sie alle namentlich<br />
nennt (siehe unten), einen Hexentanz abhielt.<br />
Daraufhin wurde an sieben Frauen die<br />
Wasserprobe vollzogen. Da sie alle auf dem<br />
Wasser schwammen, waren sie schuldig und<br />
durften gefoltert werden. Die Bocksacksche und<br />
die Suckerbäckersche wurden lebendig verbrannt.<br />
Das Schicksal der anderen Frauen ist unbekannt.<br />
Becke Louwen (Lowe)<br />
Anna (Anneke) Louwen<br />
Ilse (Ilsabe) Louwen<br />
Die Hermelingsche<br />
Anneke Danker<br />
Wobbeke Twietemeyer<br />
aus Stedebergen<br />
Beke Schachte<br />
Beke Freitag<br />
Die Wittsche<br />
Die Grapengiessersche<br />
Die Albereitz<br />
Johann Lübbers Frau<br />
K. Campens Frau<br />
Obwohl das Gutachten der Universität Helmstedt<br />
die Freilassung der vier Frauen empfahl, wurden sie<br />
wahrscheinlich lebendig verbrannt.<br />
Beide Frauen wurden im Keller des städtischen<br />
Kornhauses in der Stifthofstraße inhaftiert und<br />
gefoltert. Sie gestanden, mit dem Teufel auf der<br />
Blumenwiese (Blumenwisch) an der Aller getanzt<br />
und gebuhlt zu haben. Mit einer Salbe, die sie von<br />
der Bodesackschen erhalten hatten, hatten sie das<br />
Vieh krank gemacht und getötet. Beide starben an<br />
den Folgen der Folter im Gefängnis. Die<br />
Leichname wurden verbrannt.<br />
Die Bocksacksche besagte insgesamt 20 Frauen<br />
(Suckerbäckersche, Wobbeke Twietemeyer; siehe<br />
oben) und die 18 Frauen, die hier genannt werden,<br />
flüchteten, die Schicksale sind unbekannt.<br />
Grapengießer = Kesselflicker; sie wohnte in der<br />
Oberen Straße<br />
Sie war bereits verstorben<br />
Sie soll die Vortänzerin auf dem Hexentanz von St.<br />
Nikolai gewesen sein.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 90<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
1606 Dierich Kannengiessers<br />
Frau<br />
Anna Cannengiesser<br />
Die Flickentonnersche<br />
Die Stratemannsche<br />
Anne Snieder<br />
Die Bredalsche<br />
Catrina Flenendorff<br />
Die Gossmansche<br />
Die olde Müllersche<br />
Hinrich Holstens Frau<br />
Ilsche Bauer<br />
Die Simpousche<br />
Plonnie Piltzer<br />
Fortsetzung Sammelprozess von 1606:<br />
Sie wohnte im Süderende<br />
Sie wurde auch als die „olde“ bezeichnet<br />
Sie wohnte in der Brückstraße<br />
Sie wohnte in der Brückstraße<br />
Sie wurde „gütlich“ (ohne Folter) befragt. Sie<br />
gestand, sich im Haus der Bodesackschen mit<br />
anderen Frauen getroffen zu haben.<br />
Sie wurde von Ilsche Bauer besagt. Schicksal<br />
unbekannt. Identisch mit Anna Simpar (1647<br />
angeklagt)?<br />
Von Ilsche Bauer besagt. Schicksal unbekannt.<br />
1609 Name unbekannt Lebendig verbrannt<br />
1617<br />
bis<br />
1618<br />
Margarethe Sievers (15<br />
Jahre) aus dem<br />
Süderende<br />
Sammelprozess:<br />
Die Tochter eines „Steinhauers“ gebärdete sich,<br />
„als ob der Teufel in ihr stecke“. Sie war vermutlich<br />
nervenkrank und epileptisch veranlagt. Die Eltern<br />
denunzierten sie wegen Teufelspakt. Sie wurde zum<br />
Tode mit dem Schwerte begnadigt, da sie noch<br />
jung war und niemandem geschadet hatte. Nach<br />
der Enthauptung vor dem Neuen Tor (Galgen)<br />
wurde ihr Körper verbrannt. Zuvor hatte sie aber<br />
folgende vier „vornehme Personen“ besagt:<br />
Mette Ottenberg<br />
Hibbel Brenner (Bremer)<br />
Adelheit Ohnemann<br />
Margarethe von Ahlden<br />
Margarethe<br />
Schwerdtfeger<br />
Alle vier Frauen bestanden nicht die Wasserprobe.<br />
Mette Ottenberg und Hibbel Brenner starben<br />
beide unter der Folter („Teufel hat ihnen den Hals<br />
gebrochen“).<br />
Sie starb bereits beim gewaltsamen Entkleiden<br />
durch den Scharfrichter. Er wurde zusätzlich aus<br />
Winsen/Luhe angefordert, weil „wir anjetzo mit<br />
dem hoch-beschwerlichen Hexen-Werk beladen“.<br />
Sie starb im Gefängnis im Neuen Tor.<br />
Alle vier Leichname wurden unter dem Galgen des<br />
Süderendes vor dem Neuen Tor begraben.<br />
„Hat ihrem unehelichen Sohn von 10 Jahren und<br />
einem 7-jährigen Knaben aus Dörverden die<br />
Zauberei gelehrt.“ Sie konnte flüchten. Schicksal<br />
unbekannt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 91<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
1617<br />
bis<br />
1618<br />
Anna Frese<br />
Maria Frese (Tochter)<br />
Fortsetzung Sammelprozesse 1617/18:<br />
Sie war die Witwe des Domdechanten.<br />
Margarethe Sievers beschuldigte beide Frauen, sie<br />
hätten einen goldenen Löffel der Schwester von<br />
Bischof Sigismund weggezaubert. Die Familie Frese<br />
konnte sich durch ihren Einfluss verteidigen und die<br />
beiden Frauen wurden nicht verhaftet. Der<br />
tatsächliche Dieb wurde in Bremen gefasst und<br />
verurteilt. Mit dem Mandat ( Anweisung) von<br />
Bischof Sigismund (1618) muss das Domkapitel den<br />
1621 Gesche Harnacke<br />
geb. Meyer<br />
1647<br />
bis<br />
1649<br />
Anna Garbers (9 Jahre)<br />
aus dem Süderende<br />
Prozess beenden.<br />
Der Hexerei bezichtigt. Sie wurde wieder<br />
freigelassen.<br />
Sie war die Mutter von Dibbeke Wulf, geb.<br />
Harnacke, die 1647 beschuldigt wurde.<br />
Sammelprozess:<br />
Treibende Kraft war der 1.Domprediger und<br />
Superintendent Heinrich Rimphof.<br />
Anna Garbers erzählte Rimphof, ihr sei mit sieben<br />
Jahren durch ihre Großmutter Wobbeke Warneke<br />
die Zauberkunst gelehrt worden. Ihr Schicksal ist<br />
unbekannt. Auf Grund ihres Alters wird sie nicht<br />
inhaftiert worden sein.<br />
Wobbeke Warneke<br />
(Warncke)<br />
Elisabeth Bietenteufel,<br />
Frau des Buchbinders<br />
Anna Simpar<br />
Margarethe Vöge<br />
Sie soll Anna Garbers das Zaubern gelehrt haben.<br />
Sie gestand den Hexentanz auf der „Blumenwisch“<br />
(Blumenwiese vor der Stadtmauer) und dem<br />
Steinweg (Große Straße). Sie besagte, bevor sie<br />
während der zweiten Folter starb, vier Frauen aus<br />
dem Süderende:<br />
Sie gestand, auf dem Hexentanz zwischen<br />
Dauelsen und Halsmühlen, der Blumenwiese und<br />
auf dem Weg nach Borstel gewesen zu sein. Sie<br />
besagte auf der Folter Verdener Ratsfamilien aus<br />
der Norderstadt. Schicksal unbekannt.<br />
Auf dem Richtplatz erklärte sie ihre durch die Folter<br />
erpressten Aussagen als unwahr. Evtl. identisch mit<br />
der „Simpouschen“, die 1606 angeklagt war. Sie<br />
besagte Verdener Ratsfamilien. Lebendig<br />
verbrannt.<br />
Sie flüchtete nach Bremen, wurde aber an das<br />
Domkapitel ausgeliefert und gestand, auf der<br />
Blumenwiese, dem Steinweg, in Borstel und auf<br />
dem Blocksberg getanzt zu haben. Sie denunzierte<br />
Verdener Ratsfamilien. Schicksal unbekannt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 92<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
1647<br />
bis<br />
1649<br />
Catharine Meyer<br />
(Schnitker)<br />
Gesche Rönneke<br />
Ilse Ditmar<br />
Gebbeke Harden<br />
Catharine Schlez<br />
(Schwarter)<br />
Baumgartens Ehefrau<br />
Gesche Nordende<br />
Engel Wehland<br />
geb. Panning<br />
Fortsetzung Sammelprozess 1647-1649:<br />
Sie gab zu, an der Brunnenvergiftung des Verdener<br />
Bürgermeisters Johann Cordes (1640/41) mitgewirkt<br />
zu haben. Vor ihrem Tod im Gefängnis denunzierte<br />
sie noch Verdener Ratsfamilien.<br />
Den beiden Frauen wurde von inhaftierten Frauen<br />
vorgeworfen, auf den Hexentanzplätzen mit dem<br />
Teufel gebuhlt (Geschlechtsverkehr) zu haben. Auf<br />
dem Weg zum Richtplatz stießen sie „leichtfertige“<br />
Flüche aus und verschmähten die an sie<br />
gerichtete Trostreden. Beide Lebendig verbrannt.<br />
Sie bekannte sich auf der Folter als Hexe. Sie starb<br />
im Gefängnis.<br />
Sie verlangte die Wasserprobe, bestand sie aber<br />
nicht und konnte deshalb gefoltert werden. Sie<br />
bekannte sich als Hexe, tanzte mit elf Hexen und<br />
ihrem Buhle (Teufel) „Franz Morian“ auf dem<br />
Steinweg. Sie starb im Gefängnis.<br />
Ihr Buhle hieß „Hans Dupe“. Schicksal unbekannt.<br />
Ihrer Urgicht, dem Geständnis auf der Folter, ist zu<br />
entnehmen: Verleugnung der Dreifaltigkeit,<br />
Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, Anbetung des<br />
Teufels durch das Hexen-Vaterunser, Missbrauch<br />
des hl. Nachtmahls zur Beschädigung des Viehs. Ihr<br />
Todesurteil wurde von der Universität Rinteln<br />
ausgesprochen. Das Verfahren führte der<br />
Magistrat der Norderstadt. Auf dem Richtplatz<br />
sprach sie den Wunsch aus, es möge den Reichen<br />
dasselbe widerfahren, was ihr widerführe.<br />
Lebendig verbrannt.<br />
Witwe des ehemaligen Bürgermeisters Woldeke<br />
Wehland (1626-1628). Sie war die Schwester des<br />
Ratsherrn Franz Panning und die Mutter von<br />
Catharine Wolpmann. Die Familie Wehland<br />
gehörte der Zunft der Gewandschneider<br />
(Tuchhändler) und Kramer an (Große Straße 65),<br />
hatte aber auch einen Bauernhof (Hofname<br />
„Reisens“) in Borstel. Unter den Zünften galten die<br />
Tuchhändler als die vornehmste Zunft. Und da sie<br />
auch in starkem Maße Ackerbau und Viehzucht<br />
betrieben, galten sie alle als „vornehme und<br />
bemittelte Leute“. Da in der Norderstadt ein<br />
adliges Patriziat fehlte, lag die Führung der<br />
Gemeinde daher in ihren Händen. Viele<br />
Bürgermeister und Ratsherren sind aus ihren Reihen<br />
hervorgegangen. Engel Wehland stand unter der<br />
Jurisdiktion des Domkapitels (Süderstadt), konnte<br />
aber flüchten.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 93<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
1647<br />
bis<br />
1649<br />
Catharina Wolpmann<br />
geb. Wehland<br />
44 Jahre alt, 6 Kinder<br />
Franz Panning<br />
55 Jahre, 9 Kinder,<br />
Witwer<br />
Fortsetzung Sammelprozess 1647-1649:<br />
Frau des amtierenden Bürgermeisters Hermann<br />
Wolpmann (1641-1653) und Tochter von Engel<br />
Wehland. Hermann Wolpmann war Händler<br />
(Gewandschneider, Kramer, Brauer; Große Straße<br />
75) und gehörte somit zur Elite der Norderstadt. Die<br />
Familie hatte auch einen Hof (Hofname<br />
„Pastorenhus“) in Borstel. Catharina wurde auf<br />
Grund der Aussagen von E. Bietenteufel, A. Simpar,<br />
C. Meyer und M. Vöge inhaftiert. Margarethe<br />
Vöge behauptete, sie auf dem Hexentanz<br />
(Steinweg) gesehen zu haben, ihr Buhle (Teufel)<br />
hieße „Rahepahtze Rundvoet“. Nach der Aussage<br />
von Anna Simpar hatte sie eine Spinnerin im<br />
Armenhaus vergiftet und einen Mann lahm<br />
gemacht, der nach einem halben Jahr verstarb.<br />
Gesche Rönneke behauptete, dass Catharina vor<br />
30 Jahren das Zaubern von ihrer Mutter (Engel<br />
Wehland) erlernt hätte. Die Familie setzte alle<br />
Hebel in Bewegung um sie wieder<br />
freizubekommen. Erst als Königin Christina den<br />
Prozess 1649 verbot, kam sie gegen eine Kaution<br />
von 500 Talern nach 20 Monaten Haft wieder frei.<br />
Der Prozess gegen sie wurde vom Magistrat der<br />
Norderstadt geführt.<br />
Er war der Bruder von Engel Wehland und der<br />
Vater von Hille Panning. Ob Catharina Panning,<br />
die 1564 als Hexe verbrannt wurde, eine<br />
Verwandte der Familie war, ist nicht geklärt. Franz<br />
Panning, Sohn des Ratsherrn Heinrich Panning in<br />
Walsrode, war Gewandschneider und Kramer<br />
(Große Straße 71) und gehörte deshalb zu den<br />
Honorationen der Norderstadt. Seit 1630 war er<br />
Ratsherr und drei Jahre lang Kämmerer. Sein<br />
Cousin, Franz Panning aus Düshorn, war auch<br />
Wandschneider und von 1608-1623 Bürgermeister<br />
der Norderstadt. Nach den Aussagen von M. Vöge<br />
und A. Simpar soll er als Hexenmeister mit seiner<br />
Buhlin „Anna Sophie Rundvoet“ nach Borstel und<br />
einmal auf den Blocksberg zum Hexensabbat<br />
geritten sein. Das Giftmischen lernte er vor 30<br />
Jahren von seiner Schwester Engel. Er wurde<br />
zusammen mit seiner Nichte Catharine Wolpmann<br />
inhaftiert und auch wieder mit ihr nach 20<br />
Monaten Haft gegen eine Kaution von 500 Talern<br />
1649 aus dem Gefängnis entlassen. Der Prozess<br />
gegen ihn wurde vom Magistrat der Norderstadt<br />
geführt.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 94<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
1647<br />
bis<br />
1649<br />
Hille Panning<br />
Dibbeke Wulf(es)<br />
(Wolf)<br />
geb. Harnacke<br />
1652 Johann Meyer Schicksal unbekannt<br />
1655<br />
bis<br />
1659<br />
Ehepaar<br />
Hermann Wolpmann<br />
Catharina Wolpmann<br />
Fortsetzung Sammelprozess 1647-1649:<br />
Sie war die Tochter des Beschuldigten Franz<br />
Panning. A. Simpar sagte aus, dass ihr Buhle „Hans<br />
Hinrich“ hieß. Sie soll auch der Dibbeke das Hexen<br />
gelehrt haben. Hille Panning stand unter der<br />
Jurisdiktion des Domkapitels (Süderstadt), konnte<br />
aber flüchten.<br />
Sie war die Ehefrau des Ratsherrn,<br />
Wandschneiders, Kramers und Brauers Johann Wulf<br />
(Große Straße 47). Ihre Mutter Gesche (geb.<br />
Meyer) Harnacke wurden bereits 1621 der Hexerei<br />
verdächtigt aber wieder freigelassen. M. Vöge<br />
beschuldigte sie, auf dem Blocksberg beim Tanze<br />
gewesen zu sein und A. Simpar sagte aus, dass sie<br />
ihre beiden Säuglinge getötet hätte, indem sie<br />
„ihnen etwas vor dem Mund gestrichen“. Der<br />
Prozess gegen sie wurde vom Magistrat der<br />
Norderstadt geführt. Sie konnte noch rechtzeitig<br />
flüchten. Nach dem Verbot des Prozesses 1649<br />
durch die schwedische Königin Christina holte ihr<br />
Ehemann sie wieder zurück nach Verden. Doch<br />
der Magistrat ließ sie im Januar 1649 verhaften und<br />
verhören. Erst nach Monaten konnte Dibbeke Wulf<br />
zu ihrer Familie zurückkehren.<br />
Der Pastor von St. Andreas, Erich Warner Oporinus,<br />
führte einen Hexenprozess gegen das Ehepaar<br />
Wolpmann, obwohl durch Königin Christina 1649<br />
die Hexereiprozesse in den Herzogtümern Bremen-<br />
Verden verboten wurden. Catharina war bereits<br />
von 1647-1649 als Hexe angeklagt gewesen.<br />
Hermann Wolpmann war von 1641-1653<br />
Bürgermeister der Norderstadt. Über die Vorwürfe<br />
ist nichts bekannt, sicher ist, dass der Prozess für<br />
Erich Warner Oporinus verloren ging.<br />
1658 Name nicht bekannt Die Frau wurde inhaftiert und an ein Halseisen<br />
geschlossen, weil sie eine Wahrsagerin in Walsrode<br />
aufgesucht hatte. Schicksal nicht bekannt.<br />
1683 Ilse Einstmann,<br />
Witwe, lebte im<br />
Armenhaus<br />
Sie wurde vom Verdener Töpfermeister Paul Kröger<br />
beschuldigt, seinen bereits kranken Sohn totgehext<br />
zu haben. Von ihrer Unschuld überzeugt, verlangte<br />
Ilse Einstmann von der Stadt, dass die Wasserprobe<br />
an ihr vorgenommen würde. Das Gutachten der<br />
Juristen der Universität Jena lehnte dieses Gesuch<br />
aber ab, es kam zu keinem Prozess und Ilse<br />
Einstmann lebte noch 14 Jahre.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 95<br />
Opfer der Hexenprozesse im Stift Verden bzw. den Herzogtümern Bremen-Verden<br />
Eine vollständige Übersicht in: Hoops von Scheeßel, Jürgen/Ringe von Bartelsdorf,<br />
Heinrich (Hg.): mißbraucht & verbrannt. Die Hexenprozesse im Amt Rotenburg,<br />
Bistum Verden, Stuttgart 2009, S. 325-328. Hier wurde der Schwerpunkt auf die<br />
Sammelprozesse von 1664/65 gelegt.<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
vor<br />
1558<br />
Zaubersche<br />
Die Frau stammte aus Jeersdorf (Scheeßel).<br />
Schicksal unbekannt.<br />
1596 Ehefrau von Harm<br />
Hopes<br />
Sie wird von Hermann Dohrmann aus Bötersen der<br />
Zauberei angeklagt. Es gibt keinen Beleg, dass sie<br />
verurteilt wurde. Sie war die Urgroßmutter von<br />
1647 6 unbekannte Mägde<br />
aus dem Amt<br />
Rotenburg<br />
1653 Alte Frau aus dem<br />
Kehdinger Land<br />
1664 Marie Brüggemann,<br />
?? Amt Rotenburg<br />
1664 Margarethe Meineken<br />
(Meinken), 17 Jahre,<br />
aus Westeresch bei<br />
Scheeßel, Amt<br />
Rotenburg<br />
Mette Meineken<br />
geb. Hopes (Hoops)<br />
Margarethe Meineken.<br />
Sie wurden vom Pastor Ernst Stahlen denunziert.<br />
Ihre Schicksale sind nicht bekannt.<br />
Sie war von einer inhaftierten Frau der Hexerei<br />
beschuldigt worden und ein Jahr lang wurde sie in<br />
schwere eiserne Fesseln gelegt. Der Ehemann und<br />
der Schwiegersohn stellten mit dem Hinweis auf<br />
das Verbot von Königin Christina (1649) den<br />
Antrag, den Fall an die Justizkanzlei in Stade zu<br />
verweisen. Schicksal unbekannt.<br />
Schicksal unbekannt<br />
Der Prozess war von Margarethes Vater Claus<br />
angestrengt worden. Er ahnte wohl nicht, welchen<br />
Ausgang die Sache nehmen würde, als er gegen<br />
Dorothea Holsten eine Klage einreichte, weil diese<br />
seiner Tochter Hexerei nachgesagt hatte, und er<br />
um Erhebung der Beweise bat.<br />
Mette Meineken war die Mutter von Margarethe<br />
und beide Frauen wurden inhaftiert. Der Mutter<br />
wurde vorgeworfen, sie hätte der Tochter das<br />
Hexen gelehrt. Beide Frauen verlangten die<br />
Wasserprobe, die für sie negativ ausfiel: „Sie fingen<br />
wie eine Gans zu treiben an“. Nachdem sich die<br />
Mutter im Gefängnis erhängt hatte, gestand<br />
Margarethe im Verhör, dass sie eine Hexe sei,<br />
leugnete aber Schadenzauber und die Teilnahme<br />
am Hexentanz. Die Akten wurden an die<br />
Universität Helmstedt geschickt, die zur Folter riet.<br />
Unter der Tortur bekannte sie alle ihr zur Last<br />
gelegten Taten. Von der Witwe des schwedischen<br />
Gouverneurs Graf Hans Christoph von Königsmarck<br />
wurde sie „zum Schwert“ begnadigt, d. h. sie<br />
wurde vor dem Verbrennen enthauptet.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 96<br />
Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />
Margaretha Sonneberg<br />
Cillia Bassen<br />
Cillia Meinken<br />
Anna Fersemanß<br />
Catharina Budden<br />
Grete Heitmann<br />
N.N. (aus Westerholz)<br />
Die sieben Frauen wurden von Margarethe<br />
Meineken der Zauberei bezichtigt, inhaftiert und<br />
gegen Kaution und Verweisung des Amtes<br />
Rotenburg aus der Haft entlassen.<br />
Cathrine Otten aus<br />
Rotenburg<br />
Jochimb Wichers aus<br />
Stemmen<br />
1664 Cillie Bassen aus<br />
Wittkopsbostel<br />
Cillie Meinken aus<br />
Oldenhöfe<br />
1665 Anna Hastede<br />
Anna Ratken<br />
Tipke Hollmann<br />
(Berendts) aus<br />
Bartelsdorf<br />
1668 Margarethe<br />
aus Fintel<br />
Als Anklägerin trat Agnesen Peterßen auf.<br />
Schicksal unbekannt.<br />
Als Ankläger trat Jürgen Wichers auf.<br />
Schicksal unbekannt.<br />
Sie wurde eine Stunde vor Margarethe Meinekens<br />
Hinrichtung durch sie persönlich bei einer<br />
Gegenüberstellung beschuldigt. Sie wurde aber<br />
nicht angeklagt.<br />
Sie wurde von Margarethe Meineken beschuldigt,<br />
dem Gericht vorgeführt und vernommen, aber<br />
nicht angeklagt<br />
Die drei Frauen wurden von Margarethe Meineken<br />
als Hexen besagt. Alle Frauen forderten die<br />
Wasserprobe, die in Rotenburg auf dem<br />
Mühlenteich durchgeführt wurde, die für sie aber<br />
negativ ausfiel. Daraufhin wurden sie inhaftiert.<br />
Sie gestand Schadenzauber, Giftmord und<br />
Teufelsbuhlschaft und wurde am 24.07.1665<br />
lebendig verbrannt. Anna Ratken und Tipke<br />
Hollmann wurden aus der Haft entlassen und des<br />
Amtes Rotenburg verwiesen.<br />
Clauß Röhrß aus Schwalingen bei Tewel<br />
behauptete, „Margarethen von Fintel auf seines<br />
Vaters Hofe unter einem Eichbaum nackend<br />
(damals ein Zeichen, dass sie eine Hexe war)<br />
gesehen“ zu haben. Daraufhin strengte sie,<br />
zusammen mit ihrem Sohn, eine Beleidigungsklage<br />
gegen den Denunzianten an. Das war, wie im Fall<br />
Margarethe Meineken, nicht ungefährlich. Da<br />
Clauß Röhrß den Beweis der Hexerei aber nicht<br />
liefern konnte, endete dieser Prozess nach fast drei<br />
Jahren mit seiner Verurteilung: er wurde vom<br />
Rotenburger „Peinlichen Notgericht“ mit ewiger<br />
Verweisung bestraft. Das bedeutete, dass er nie<br />
wieder an seinen Wohnort (bzw. Gerichtsbezirk)<br />
zurückkehren durfte.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 97<br />
„Schneeballsystem“ der Beschuldigungen im Prozess von 1647-1649<br />
Anna Gabers<br />
(9 Jahre) aus dem Süderende erzählt dem Domprediger Heinrich Rimphof, dass ihre Großmutter Wobbeke<br />
ihr das Zaubern gelehrt hätte. Wobbeke Warneke wird daraufhin inhaftiert und gefoltert.<br />
Wobbeke Warneke<br />
denunziert unter der Folter, bevor sie stirbt, vier Frauen aus dem Süderende:<br />
Elisabeth Bietenteufel Anna Simpar Margarethe Vöge Catharine Meyer<br />
Schicksal unbekannt verbrannt Schicksal unbekannt verstarb im Gefängnis<br />
Die Frauen „besagen“ während der Folter fünf hochgestellte Personen aus der Norderstadt:<br />
Engel Wehland Catharine Wolpmann Franz Panning Hilke Panning Dibbeke Wulf<br />
geb. Panning geb. Wehland Ratsherr, Tochter von geb. Harnacke<br />
Witwe der ehem. Tochter von Engel Bruder von Engel Franz Panning verh. mit dem Ratsherrn<br />
Bürgermeisters, Wehland, verh. mit Wehland, Vater Johann Wulf, ihre Eltern<br />
Schwester von dem amtierenden von Hilke Panning waren früher schon einmal<br />
Franz Panning Bürgermeister Harm verdächtigt worden<br />
(Hermann) Wolpmann<br />
Engel Wehland, Hilke Panning und Dibbeke Wulf konnten flüchten. Catharine Wolpmann und Franz Panning wurden inhaftiert<br />
und 1649 gegen eine Kaution von 1.000 Gulden freigelassen, nachdem die schwedische Königin Christina den Prozess<br />
verboten hatte. Margarethe Vöge konnte zunächst nach Bremen flüchten, wurde aber an das Domkapitel ausgeliefert.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 98<br />
Das „H(exen)-Sonderkommando“ des Heinrich Himmler<br />
Auch in der Nazizeit trieb der Hexenmythos merkwürdige Blüten. Arthur Rosenberg<br />
und Mathilde Ludendorff, Führerin der „neuheidnischen Bewegung“, sahen in der<br />
römisch-katholischen Kirche die Ursache dafür, dass neun Millionen Menschen<br />
germanischen Blutes in der Zeit der <strong>Hexenverfolgung</strong> ermordet worden seien. Die<br />
Zahl hatte 1784 der Quedlinburger Stadtsyndikus Gottfried Voigt auf falscher<br />
Grundlage errechnet (obwohl von der Forschung längst widerlegt, wird sie auch<br />
heute noch immer wieder zitiert). Besonders der Reichsführer SS, Heinrich Himmler,<br />
wollte beweisen, dass katholische Kirche und Judentum schuld am Tod von neun<br />
Millionen Hexen gewesen seien. Außerdem hoffte er, Reste altgermanischen<br />
Volksglaubens finden zu können. Er rief das „H-Sonderkommando“ mit dem<br />
Arbeitstitel „Die germanischen Grundlagen des Hexenwahns“ ins Leben. In der<br />
achtjährigen Tätigkeit wurden in der „Hexenkartothek“ 30.000 DIN-A 4 Karteikarten<br />
angelegt. Es sollte auch versucht werden, die einzelnen Bestandteile der jüdischchristlichen<br />
Hexenvorstellung als rassisch bedingt nachzuweisen: Sinnlichkeit,<br />
Bocksdämon usw. – Vorstellungen, die dem nordischen Menschen völlig fremd seien!<br />
Die hier abgebildete Karteikarte bezieht sich auf den Sammelprozess von 1606.<br />
Anneke Danker gestand am 16.09. unter der Folter, widerrief aber drei Tage später,<br />
als sie „gütlich“ (also ohne Folter) befragt wurde. Daraufhin wurde sie am 23.09.<br />
wieder gefoltert und sie gestand. Zwei Tage später, als ihr das Geständnis („Urgicht“)<br />
vorgelesen wurde, widerrief sie es wieder. Beim Verhör am 27.09. verstarb sie<br />
vermutlich an den Folgen der Folter.
<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 99<br />
Statistik<br />
Das Stift Verden zählte nicht zu den<br />
Hauptverfolgungsgebieten in Deutschland, auch<br />
nicht in Norddeutschland. Das Stift Verden hatten im<br />
17. Jahrhundert ungefähr 5.000, Verden ca. 1.000<br />
Einwohner. Aus den erhalten gebliebenen Akten<br />
geht hervor, dass in dem Zeitraum von 1517-1683 im<br />
Stift Verden insgesamt ca. 127 Personen (davon<br />
mind. 112 Frauen) der Zauberei oder Hexerei<br />
angeklagt wurden. 63 Frauen und neun Männer<br />
wurden hingerichtet oder starben im Gefängnis. Von<br />
über 31 Personen ist das Schicksal unbekannt.<br />
Inwieweit die <strong>Hexenverfolgung</strong> auf dem platten<br />
Land eine Rolle spielte, kann für den Raum Verden<br />
nicht endgültig beantwortet werden. Die<br />
Hexenforschung entwickelte eine Stadt-Land-<br />
Theorie, die besagt, dass die meisten Opfer auf dem<br />
Land zu suchen sind, jedenfalls in Frankreich und<br />
Polen. In Deutschland wurden dagegen die Städte<br />
zu Verfolgungszentren. Dies kann nicht nur für die<br />
Stadt Verden bestätigt werden, sondern auch für<br />
benachbarte Regionen. In der Stadt Osnabrück<br />
wurden 278 Personen, dagegen im Hochstift<br />
Osnabrück „nur“ 53 Personen hingerichtet. In<br />
Minden gab es 138 Opfer, dagegen betrug die Zahl<br />
der Opfer im Stift Minden 91 Personen. Und in Lemgo<br />
mit 4.000 Einwohnern sind ca. 300 Opfer<br />
nachgewiesen, in der zugehörigen Grafschaft Lippe<br />
kam es dagegen zu 221 Prozessen. Aber keine Regel<br />
ohne Ausnahme. In Bremen loderten bereits im<br />
Jahre 1603 die letzten Scheiterhaufen für zwei<br />
Frauen. Dort wurden insgesamt nur 65 Personen der<br />
Hexerei angeklagt. Für Köln sind nur 30 Opfer belegt<br />
und in Frankfurt a. M. kam es zu überhaupt keiner<br />
<strong>Hexenverfolgung</strong>! Historiker schätzen heute, dass in<br />
Europa insgesamt max. 40.000-50.000 Menschen<br />
hingerichtet wurden, davon mind. 20.000 in Ländern<br />
mit deutscher Zunge, wo die <strong>Hexenverfolgung</strong>en<br />
ihren Schwerpunkt hatten. Allein dieser „deutsche<br />
Sonderweg“ ist schon beachtenswert. Die letzte<br />
Hinrichtung in Europa fand 1782 in der Schweiz statt.<br />
Für Norddeutschland sind drei Prozesswellen belegt:<br />
Höhepunkte um 1590, 1630 und 1660. Auch die<br />
Sammelprozesse im Stift Verden unterliegen einer<br />
periodischen Wellenbewegung.
Schreiben des Verdener Domkapitels vom 8. Mai 1647 an den Rat der Stadt Bremen, in dem es sich für die<br />
Auslieferung der Margarethe Vöge, die nach Bremen geflüchtet war, bedankt. Quelle: Staatsarchiv Bremen, D.17.a.4