Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke
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Vertretung <strong>der</strong> Eltern<br />
nach außen<br />
Die <strong>Schule</strong> wird nach außen und gegenüber dem Schulträger<br />
und <strong>der</strong> Schulaufsicht durch die Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den Schulleiter<br />
vertreten. Sie o<strong>der</strong> er ist dabei an die Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Schulkonferenz gebunden, soweit <strong>der</strong>en Entscheidungsbefugnis<br />
reicht.<br />
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen <strong>der</strong> Eltern nach<br />
<strong>in</strong>nen gegenüber <strong>der</strong> Schulleitung und den an<strong>der</strong>en Schulmitwirkungsgremien.<br />
Wer als Vorsitzende o<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es<br />
Elterngremiums nach außen auftritt, kann dabei nicht für<br />
die <strong>Schule</strong> sprechen. Schulträger und Schulaufsicht hören<br />
Elternvertreter<strong>in</strong>nen und Elternvertreter häufig unmittelbar<br />
an. In solchen Fällen sollte es selbstverständlich se<strong>in</strong>, dass<br />
sie alle<strong>in</strong> die Beschlüsse ihrer Gremien vertreten und nicht<br />
ihre persönliche Me<strong>in</strong>ung als „den Elternwillen“ vortragen.<br />
Schulpflegschaften können örtlich und überörtlich zusammenarbeiten<br />
und ihre Interessen gegenüber dem Schulträger<br />
und <strong>der</strong> Schulaufsicht wahrnehmen. Solche Stadt- und Geme<strong>in</strong>deschulpflegschaften<br />
arbeiten <strong>in</strong> vielen Orten des Landes<br />
erfolgreich.