Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke
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16<br />
Wahlen<br />
Die Vorsitzenden <strong>der</strong> Mitwirkungsgremien<br />
und ihre Stellvertretungen sowie die Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Schulkonferenz werden <strong>in</strong> geheimen<br />
Wahlen für e<strong>in</strong> Schuljahr gewählt.<br />
Alle übrigen Wahlen s<strong>in</strong>d offen, sofern<br />
nicht e<strong>in</strong> Fünftel <strong>der</strong> anwesenden Stimmberechtigten<br />
e<strong>in</strong>em Antrag auf geheime<br />
Wahl zustimmt. Gewählt ist, wer die meisten<br />
Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet e<strong>in</strong>e Stichwahl und<br />
bei erneuter Stimmengleichheit das Los.<br />
Jede Wahlberechtigte und je<strong>der</strong> Wahlberechtigter<br />
kann <strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen<br />
nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses<br />
gegen die Gültigkeit e<strong>in</strong>er Wahl bei<br />
<strong>der</strong> Schulleitung schriftlich E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen.<br />
Der E<strong>in</strong>spruch kann nur darauf gestützt<br />
werden, dass<br />
●<br />
●<br />
die Voraussetzungen <strong>der</strong> Wählbarkeit<br />
nicht erfüllt s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong><br />
bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Wahl o<strong>der</strong> bei<br />
<strong>der</strong> Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten<br />
vorgekommen s<strong>in</strong>d, die für das<br />
Wahlergebnis erheblich gewesen se<strong>in</strong><br />
können.<br />
Jeweils zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es Schuljahres gibt<br />
das M<strong>in</strong>isterium für <strong>Schule</strong> und Weiterbildung<br />
e<strong>in</strong>en Wahlkalen<strong>der</strong> mit Empfehlungen<br />
für die Wahlterm<strong>in</strong>e heraus. Dieser<br />
Wahlkalen<strong>der</strong> enthält auch Informationen<br />
zu den wichtigsten Formalien. Die <strong>Schule</strong>n<br />
geben den Wahlkalen<strong>der</strong> allen Elternvertreter<strong>in</strong>nen<br />
und -vertretern zur Kenntnis.<br />
Die Wahlen <strong>in</strong> den Klassenpflegschaften<br />
sollten <strong>in</strong> den ersten drei Wochen nach<br />
Unterrichtsbeg<strong>in</strong>n stattf<strong>in</strong>den, die Wahlen<br />
für die Schulpflegschaft <strong>in</strong> den ersten fünf<br />
Wochen. Zu den Sitzungen lädt die o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> bisherige Vorsitzende e<strong>in</strong>. Wenn das<br />
nicht möglich ist, übernimmt diese Aufgabe<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Klassenpflegschaft die Klassenlehrer<strong>in</strong><br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassenlehrer, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Jahrgangsstufenpflegschaft<br />
die Jahrgangsstufenleiter<strong>in</strong><br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jahrgangsstufenleiter,<br />
<strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Fällen die Schulleiter<strong>in</strong><br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter.<br />
Die Schulkonferenz kann ergänzende<br />
Wahlvorschriften erlassen (siehe Seite 12<br />
Ziff. 19). Zur Arbeitserleichterung hat das<br />
M<strong>in</strong>isterium für <strong>Schule</strong> und Weiterbildung<br />
auch diesbezüglich e<strong>in</strong>e Empfehlung herausgegeben<br />
und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bere<strong>in</strong>igten Amt-