08.06.2014 Aufrufe

Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke

Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke

Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

Verfahren<br />

E<strong>in</strong> Mitwirkungsgremium wird von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vorsitzenden<br />

bei Bedarf e<strong>in</strong>berufen. Es ist unverzüglich e<strong>in</strong>zuberufen, wenn<br />

e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> dies verlangt. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d rechtzeitig<br />

unter Beifügung <strong>der</strong> Tagesordnung und <strong>der</strong> Beratungsunterlagen<br />

schriftlich zu laden.<br />

Die Sitzungen <strong>der</strong> Mitwirkungsgremien s<strong>in</strong>d nicht öffentlich. Jedoch<br />

kann mit zwei Dritteln <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten<br />

Mitglie<strong>der</strong> für e<strong>in</strong>zelne Angelegenheiten (Personalangelegenheiten<br />

ausgenommen) die Schulöffentlichkeit hergestellt werden.<br />

An den Sitzungen <strong>der</strong> Konferenzen kann e<strong>in</strong>e Vertretung <strong>der</strong><br />

Schulaufsichtsbehörde teilnehmen. Zu den Sitzungen <strong>der</strong> Schulkonferenzen<br />

lädt die Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter auch den<br />

Schulträger e<strong>in</strong>. Der Schulträger hat das Recht dort Anträge zu<br />

stellen, er ist jedoch nicht stimmberechtigt.<br />

Die Beschlüsse werden mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit gesetzlich nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist.<br />

Stimmenthaltungen werden bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Mehrheit<br />

nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme <strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> des Vorsitzenden den Ausschlag. Über jede Sitzung ist e<strong>in</strong><br />

Protokoll zu fertigen, das m<strong>in</strong>destens den Wortlaut <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

und die Stimmenmehrheit enthält, mit <strong>der</strong> sie gefasst s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>sprüche<br />

dagegen s<strong>in</strong>d zu vermerken.<br />

E<strong>in</strong> Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die<br />

Hälfte <strong>der</strong> stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!