Vorlage Nr. 165/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Vorlage Nr. 165/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Vorlage Nr. 165/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein
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Sitzungsvorlage <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />
Pl<strong>an</strong>ungsausschuss (Ö)<br />
16.10.2013 in Karlsruhe<br />
TOP 4 Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
7. Änderung im Bereich „Bruchsal Nordwest“,<br />
Gemarkung Stadt Bruchsal - Beschluss der Offenlage<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
und der Anhörung der Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge zur 7. Änderung<br />
des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003.<br />
1. Anlass<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Bruchsal haben sich im Bruchsaler Nordwesten für mehrere Bereiche<br />
Verschiebungen in der stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erischen Bewertung ergeben. Zur pl<strong>an</strong>erischen<br />
Umsetzung der einvernehmlich zwischen der Stadt Bruchsal und dem Regionalverb<strong>an</strong>d<br />
<strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> abgestimmten stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erischen Neuordnung dieser<br />
Bereiche wurde am 8.12.2010 ein Raumordnerischer Vertrag geschlossen. Dieser beinhaltet<br />
auch eine Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s, zu der die Verb<strong>an</strong>dsversammlung am<br />
1.07.2009 <strong>den</strong> Aufstellungsbeschluss fasste (<strong>Vorlage</strong> 35/VII <strong>an</strong> die VV).<br />
2. Sachst<strong>an</strong>d<br />
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der VVG Bruchsal wurde<br />
eine Vielzahl von Flächen auf ihre Eignung für die Darstellung von Bauflächen für Industrie,<br />
Gewerbe oder Wohnen untersucht. Dabei wurde ein Defizit im Bereich der gewerblichen<br />
Bauflächen festgestellt. Insbesondere in der Stadt Bruchsal (Schwerpunkt für Industrie,<br />
Gewerbe und gewerbliche Dienstleistungen) sowie in Karlsdorf-Neuthard konnten Flächen<br />
für die Entwicklung des lokalen Gewerbes sowie Flächen für größere Neu<strong>an</strong>siedlungen<br />
nicht entsprechend des damals prognostizierten Bedarfs realisiert wer<strong>den</strong>. Die hierfür<br />
im Regionalpl<strong>an</strong> vorgesehenen regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen<br />
sind teilweise bereits belegt oder aus heutiger Sicht nicht mehr optimal für<br />
eine Siedlungsentwicklung geeignet.<br />
Mit der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sollen die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche<br />
für Siedlungserweiterungen <strong>an</strong> die heutige stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erische Bewertung <strong>an</strong>gepasst<br />
wer<strong>den</strong> und damit der Verwaltungsgemeinschaft funktionsgerechte Pl<strong>an</strong>ungsspielräume<br />
für die Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung eröffnet wer<strong>den</strong>. Die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereiche für Siedlungserweiterungen kennzeichnen in der Raumnutzungskarte<br />
des Regionalpl<strong>an</strong>s diejenigen Bereiche, in <strong>den</strong>en die Kommunen ohne Konflikte mit regionalpl<strong>an</strong>erischen<br />
Zielaussagen Flächen für die funktions- und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung<br />
ausweisen können. Ihre Abgrenzung gibt <strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsträgern eine l<strong>an</strong>gfristi-
ge Orientierung und bemisst sich aus der Abwägung der vielfältigen konkurrieren<strong>den</strong><br />
Raumnutzungs<strong>an</strong>sprüche. Nicht im Vordergrund stehen Fragen des Flächenbedarfs. Diese<br />
wer<strong>den</strong> auf Ebene der Bauleitpl<strong>an</strong>ung und zu dem Zeitpunkt untersucht und geklärt, zu<br />
dem eine Fläche tatsächlich bauleitpl<strong>an</strong>erisch für die Siedlungsentwicklung vorbereitet<br />
wer<strong>den</strong> soll.<br />
Die Regionalpl<strong>an</strong>änderung umfasst insgesamt 10 Änderungsbereiche, davon 6 mit 35,2 ha<br />
für die Siedlungsentwicklung und 3 mit 30,6 ha für die Freiraumentwicklung. Einzelheiten<br />
sind in Anlage 3 sowie auf S. 4-6 in Anlage 5 zur <strong>Vorlage</strong> dargestellt.<br />
Die Änderungen in der Raumnutzungskarte des Regionalpl<strong>an</strong>s sind in der Anlage 4 dargestellt.<br />
Der Textteil des Regionalpl<strong>an</strong>s bleibt unverändert, die Begründung zu Pl<strong>an</strong>satz<br />
2.5.2 wird ergänzt. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht<br />
(Anlage 5) dokumentiert.<br />
3. Position<br />
Mit der Neuordnung der Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung im Bruchsaler<br />
Nordwesten wird ein zeitgemäßer Rahmen für die räumliche Entwicklung in diesem<br />
Bereich festgelegt. Den negativen Umweltwirkungen der zusätzlichen regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />
abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen stehen positive Umweltwirkungen aus<br />
der Erweiterung von Freiraumfestlegungen wie Grünzäsuren und Schutzbedürftigen Bereichen<br />
für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege gegenüber.<br />
- Der Verb<strong>an</strong>dsdirektor -<br />
2
Anlage 1<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
im Bereich „Bruchsal Nordwest“, Gemarkung Stadt Bruchsal<br />
Übersicht über das Pl<strong>an</strong>ungsverfahren<br />
___________________________________________________________________<br />
01.07.2009 Beschluss zur die Eröffnung des Verfahrens zur Änderung des<br />
Regionalpl<strong>an</strong>s<br />
(<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 35/VII <strong>an</strong> die VV)<br />
16.10.2013 Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und<br />
der Anhörung der Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge<br />
(<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong>)<br />
XX.XX.XXXX<br />
XX.XX.XXXX bis einschl.<br />
XX.XX.XXXX<br />
XX.XX.XXXX bis einschl.<br />
XX.XX.XXXX<br />
Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Anhörung der Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge gemäß § 12 II LplG<br />
Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 12 III LplG<br />
XX.XX.XXXX Beratung der Stellungnahmen sowie Vorberatung des<br />
Satzungsbeschlusses durch <strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsausschuss (<strong>Vorlage</strong><br />
<strong>Nr</strong>. xxx/<strong>VIII</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong>)<br />
XX.XX.XXXX<br />
Satzungsbeschluss durch die Verb<strong>an</strong>dsversammlung (<strong>Vorlage</strong><br />
<strong>Nr</strong>. xxx/<strong>VIII</strong> <strong>an</strong> die VV)
Anlage 2<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
Satzung<br />
Die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Regionalverb<strong>an</strong>des <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> hat am xx.xx.xxxx<br />
auf Grund § 12 Abs. 10 L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ungsgesetzes i. d. F. v. 10.07.2003 (GBl. S. 395) folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Feststellung durch Satzung<br />
Die 7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich „Bruchsal Nordwest“,<br />
Gemarkung Stadt Bruchsal (Anlage zu dieser Satzung) – bestehend aus Textteil<br />
(Ergänzung der Begründung) und Kartenteil – wird festgestellt.<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
1) Diese Satzung tritt auf Grund der öffentlichen Bek<strong>an</strong>ntmachung der Erteilung der Genehmigung<br />
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg im<br />
Staats<strong>an</strong>zeiger für Ba<strong>den</strong>-Württemberg in Kraft. Durch die öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
wer<strong>den</strong> die genehmigten Festlegungen verbindlich.<br />
2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.03.2002 über die Feststellung des Regionalpl<strong>an</strong>es<br />
in <strong>den</strong> nach § 1 geänderten Bereichen außer Kraft.<br />
Karlsruhe, xx.xx.xxxx Josef Offele, Oberbürgermeister a. D.<br />
Verb<strong>an</strong>dsvorsitzender
Anlage 3<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich<br />
„Bruchsal Nordwest“, Gemarkung Stadt Bruchsal<br />
- Textteil und Begründung -<br />
__________________________________________________________________________<br />
Der Pl<strong>an</strong>satz 2.5.2 des Regionalpl<strong>an</strong>s 2003 bleibt unverändert.<br />
2.5.2 Schwerpunkte<br />
Z<br />
(1) Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte Dienstleistungseinrichtungen<br />
sind die in der folgen<strong>den</strong> Tabelle aufgeführten Gemein<strong>den</strong>, Stadtund<br />
Ortsteile:<br />
Stadt / Gemeinde<br />
Stadt-/Ortsteil<br />
1 2<br />
Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong><br />
Oos<br />
Steinbach (West)<br />
Bad Schönborn<br />
Bad L<strong>an</strong>genbrücken<br />
Bretten<br />
Kernstadt<br />
Gölshausen<br />
Bruchsal<br />
Kernstadt<br />
(….)<br />
Begründung<br />
Zu 2.5.2 Die Ausweisung der Schwerpunkte knüpft <strong>an</strong> die Festlegung der Siedlungsbereiche<br />
(Kapitel 2.3) <strong>an</strong>. In der Regel ist ein Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und<br />
gewerblich orientierte Dienstleistungseinrichtungen zugleich auch Siedlungsbereich.<br />
Dort, wo in <strong>den</strong> Siedlungsbereichen keine gewerbliche Entwicklung über <strong>den</strong><br />
Eigenbedarf hinaus mehr stattfin<strong>den</strong> soll oder k<strong>an</strong>n, übernehmen zusätzliche<br />
St<strong>an</strong>dorte – meist in unmittelbarer Nachbarschaft – die Funktion der gewerblichen<br />
Entwicklung des Siedlungsbereiches.<br />
Um die <strong>an</strong>gestrebte Konzentration auf geeignete Schwerpunkte zu erreichen, ist<br />
die frühzeitige Bereitstellung ausreichender Flächen in <strong>den</strong> Schwerpunkten erforderlich.<br />
Damit wird <strong>an</strong>stelle des Prinzips der engen Bedarfsorientierung (Flächenausweisung<br />
entsprechend dem vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en, konkreten Bedarf) eine generell<br />
mehr <strong>an</strong> der Flächenvorsorge orientierte H<strong>an</strong>dhabung praktiziert. Die so erreichte<br />
größere Flexibilität ist <strong>an</strong>gesichts der veränderten St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>forderungen als Folge<br />
des <strong>an</strong>halten<strong>den</strong> W<strong>an</strong>dels der Wirtschaft erforderlich. Generell gilt jedoch auch in<br />
<strong>den</strong> Schwerpunkten für Industrie und Dienstleistungseinrichtungen der allgemeine<br />
Grundsatz des möglichst sparsamen Umg<strong>an</strong>gs mit der Fläche (Kapitel 1.4).
Die Begründung zu Pl<strong>an</strong>satz 2.5.2 wird wie folgt ergänzt<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal haben sich im Bruchsaler Nordwesten für mehrere<br />
Bereiche Verschiebungen in der stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erischen Bewertung<br />
insbesondere im Hinblick auf die gewerblichen Entwicklungsperspektiven ergeben.<br />
Die Stadt Bruchsal und der Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> haben diese Neuordnung<br />
einvernehmlich entwickelt und die Vorgehensweise in einem Raumordnerischen<br />
Vertrag vom Dezember 2010 festgehalten. Die Neuordnung umfasst dabei<br />
sowohl die Rücknahme als auch die Ausweitung von Freiraumfestlegungen. Damit<br />
soll <strong>an</strong> <strong>den</strong> als geeignet erk<strong>an</strong>nten St<strong>an</strong>dorten die Möglichkeit geschaffen wer<strong>den</strong>,<br />
mit der Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung bei gegebenem Bedarf Bauflächen darzustellen.<br />
Im Gegenzug wird der regionalpl<strong>an</strong>erische Freiraumverbund gesichert. Mit der Regionalpl<strong>an</strong>änderung<br />
soll der regionalpl<strong>an</strong>erische Teil der Neuordnung umgesetzt<br />
wer<strong>den</strong>. Die 7. Änderung betrifft im Einzelnen die Bereiche:<br />
1 „Im Brühl“, 9,7 ha<br />
Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />
2 „Klein Wendelrot“, 10,1 ha<br />
Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />
und Erweiterung der Grünzäsur zur Kompensation der In<strong>an</strong>spruchnahme<br />
der Grünzäsur „Im Brühl“<br />
3 „Schaafwiese“, 13,4 ha<br />
Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />
und Erweiterung der Grünzäsur entl<strong>an</strong>g des Saalbachk<strong>an</strong>als<br />
4 „Sondergebiet Schul- und Sportgelände“, 36 ha<br />
Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung der bestehen<strong>den</strong> Siedlungsfläche<br />
im Bebauungspl<strong>an</strong>gebiet (westlich der Schwetzinger Straße 2,3 ha), Darstellung<br />
einer „Weißfläche“ (östlich der Schwetzinger Straße, 33,7 ha) <strong>an</strong>stelle<br />
der Grünzäsur im Bereich der Sport<strong>an</strong>lagen und Kleingärten.<br />
5 „Bruchwiesen“, 28,3 ha<br />
Rücknahme des Regionalen Grünzugs, ca. 17,1 ha im nördlichen Teilbereich<br />
des insgesamt 28,3 ha großen Gebietes und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />
abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen <strong>an</strong>grenzend <strong>an</strong> die<br />
bestehen<strong>den</strong> gewerblichen Bauflächen<br />
6 „Benzengasse“ (westlicher Teilbereich) und „Herrenbühl“ (östlicher Teilbereich),<br />
insg. 22,6 ha<br />
Rücknahme eines regionalpl<strong>an</strong>erischen abgestimmten Bereichs für Siedlungserweiterung<br />
und Darstellung einer „Weißfläche“ im Bereich der gepl<strong>an</strong>ten<br />
Gartenhausgebiete.<br />
2
7 „Eggerten“, 1,5 ha<br />
Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereiches für Siedlungserweiterungen zur Abrundung der Wohnbebauung<br />
8 „Nördlich des gewerblichen Bildungszentrums“, 2,9 ha<br />
Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereiches für Siedlungserweiterungen zur Abrundung der bestehen<strong>den</strong><br />
Wohnbebauung<br />
9 Obergrombach „T<strong>an</strong>zberg“, 1,7 ha<br />
Rücknahme des Schutzbedürftigen Bereiches für die L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I<br />
und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />
zur Abrundung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Wohngebiets<br />
10 Obergrombach „Spesental“ und Vorderer W<strong>an</strong>nenberg“, 7,1 ha<br />
Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />
und Erweiterung des Schutzbedürftigen Bereiches für Naturschutz<br />
und L<strong>an</strong>dschaftspflege zur Kompensation der möglichen Siedlungserweiterung<br />
am nördlichen Ortsr<strong>an</strong>d (siehe <strong>Nr</strong>. 9)<br />
Die Stadt Bruchsal hat als Mittelzentrum im nördlichen L<strong>an</strong>dkreis Karlsruhe, und<br />
als Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe mit der Ansiedlung größerer Betriebe<br />
eine wichtige Funktion für die Entwicklung im Verflechtungsbereich des Mittelzentrums<br />
wahrgenommen. Durch die Ansiedlung der Fa. SEW-Eurodrive im Jahr (seit<br />
Oktober 2010 in Betrieb) im Bereich „Schaafswiese“, zwischen der Autobahn A5<br />
und der Kernstadt, wurde eine große zusammenhängende Flächenreserve von 24<br />
ha gewerbliche Bauflächen in Anspruch genommen, die für die Entwicklung des<br />
örtlichen Gewerbes nun nicht mehr zur Verfügung steht. Hierfür sollen mit <strong>den</strong> Änderungsbereichen<br />
1 und 5 Spielräume eröffnet wer<strong>den</strong>. Zudem sollen die <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong><br />
Flächen von Bebauung frei bleiben, um eine räumliche Trennung zwischen<br />
der Industrie<strong>an</strong>siedlung und <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Wohngebieten beizubehalten. Hierfür<br />
dient die Erweiterung der Grünzäsur im Änderungsbereich 3.<br />
Der Änderungsbereich 5 „Bruchwiesen“ umfasst zwei Teilbereiche. . Der Teilbereich<br />
a beträgt 11,4 ha und ist im Regionalpl<strong>an</strong> als regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung dargestellt. Er wurde in der Fortschreibung<br />
des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es im Jahr 2011 bereits als gepl<strong>an</strong>te gewerbliche Baufläche<br />
dargestellt. Der Teilbereich b beträgt 17,1 ha und liegt innerhalb des hier im<br />
Regionalpl<strong>an</strong> festgelegten Regionalen Grünzug. Der Regionale Grünzug wird <strong>an</strong><br />
dieser Stelle zurückgenommen, um die Darstellung gewerblicher Bauflächen für<br />
lokales Gewerbe zu ermöglichen, sofern sich für die Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung ein<br />
über <strong>den</strong> Teilbereich a hinausgehender Bedarf ergibt.<br />
Darüber hinaus wird südlich des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes zwischen dem<br />
Saalbachk<strong>an</strong>al im Osten und der A5 im Westen im Änderungsbereich 1 „Im Brühl“<br />
eine ca. 9,7 ha große Grünzäsur zurückgenommen und ein entsprechender regio-<br />
3
nalpl<strong>an</strong>erischer abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterungen festgelegt. Hier<br />
soll im Anschluss <strong>an</strong> die vormalige Anschlussstelle Bruchsal und das bestehende<br />
Gewerbe <strong>an</strong> der Kammerforststraße gewerbliche Baufläche zur Ansiedlung von<br />
Gewerbe zur Verfügung stehen. Im Vorgriff auf die Regionalpl<strong>an</strong>änderung hatte<br />
das Regierungspräsidium Karlsruhe am 21.02.2011 eine Abweichung von <strong>den</strong> Zielen<br />
des Regionalpl<strong>an</strong>s, mit Zustimmung des Regionalverb<strong>an</strong>des, bereits zugelassen,<br />
so dass im Flächennutzungspl<strong>an</strong> hier bereits eine gepl<strong>an</strong>te gewerbliche Baufläche<br />
dargestellt wer<strong>den</strong> konnte.<br />
Um <strong>den</strong> Eingriff in die betroffene Grünzäsur zur kompensieren, verzichtete die<br />
Stadt Bruchsal auf die Entwicklung des Änderungsbereichs 2 „Klein Wendelrot“.<br />
Der Bereich ist im Flächennutzungspl<strong>an</strong> 2020 nicht mehr als Baufläche enthalten.<br />
Der hier im Regionalpl<strong>an</strong> festgelegte regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmter Bereich für<br />
Siedlungserweiterung östlich der L 556 wird zurückgenommen und die Grünzäsur<br />
entsprechend erweitert.<br />
Im Änderungsbereich 4 ist eine Grünzäsur festgelegt. Wegen der tatsächlich bestehen<strong>den</strong><br />
Nutzungen (Schul, Sport- und Freizeiteinrichtungen) erfüllt die Grünzäsur<br />
ihre Funktion derzeit nur eingeschränkt. Auf der Grundlage der Zulassung einer<br />
Zielabweichung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom J<strong>an</strong>uar 2008 wurde ein<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> „Sondergebiet Schul- und Sportgelände“ aufgestellt. Diese Fläche<br />
wird als bestehende Siedlungsfläche dargestellt. Die Sport- und Freizeit<strong>an</strong>lagen<br />
wer<strong>den</strong> als „Weißfläche“ dargestellt, so dass auch eine weitere Intensivierung der<br />
baulichen Nutzung möglich ist. Im Bereich der Kleingärten im Osten des Änderungsbereichs<br />
verbliebe eine Grünzäsur in Insellage, darum wird auch hier eine<br />
„Weißfläche“ dargestellt, so dass die Grünzäsur im gesamten Änderungsbereich<br />
entfällt. Mit der Erweiterung der Grünzäsur im Änderungsbereich 3 wird diese im<br />
Gegenzug gestärkt.<br />
Im Weiteren wur<strong>den</strong> im Zuge der Flächennutzungspl<strong>an</strong>ungen kleinere Abrundungen<br />
von Wohnbauflächen i<strong>den</strong>tifiziert, die auch regionalpl<strong>an</strong>erisch vertretbar sind<br />
und insbesondere keine neuen Siedlungs<strong>an</strong>sätze darstellen (siehe <strong>Nr</strong>. 7, 8, 9). Um<br />
in diesen Bereichen die Darstellung von Wohnbauflächen bei entsprechendem Bedarf<br />
zu ermöglichen wer<strong>den</strong> dort Freiraumfestlegungen zurückgenommen. Im Gegenzug<br />
dazu entfällt ein regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung<br />
<strong>an</strong> <strong>an</strong>derer Stelle (siehe <strong>Nr</strong>. 10) und die Fläche wird entsprechend ihrer<br />
Wertigkeit der dortigen Freiraumfestlegung (hier: Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz<br />
und L<strong>an</strong>dschaftspflege) zugeordnet. Auf diese Weise k<strong>an</strong>n der Eingriff<br />
auch auf der Ebene der Regionalpl<strong>an</strong>ung kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />
In Kapitel 2.3.2 Siedlungsbereiche zur Aufgliederung der Entwicklungsachsen, wird<br />
die Begründung mit einem Hinweis auf die 7. Regionalpl<strong>an</strong>änderung ergänzt.<br />
Der Textteil der Pl<strong>an</strong>sätze 3.2.2 Regionaler Grünzüge, 3.2.3 Grünzäsuren, 3.3.1.2<br />
Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege und 3.3.2.2<br />
Schutzbedürftiger Bereich für L<strong>an</strong>dwirtschaft erfahren keine inhaltliche Änderung.<br />
4
Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
im Bereich "Bruchsal-Nordwest", Stadt Bruchsal<br />
Anlage 4<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/Vlll<br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
Änderungsbereich und derzeitige Ausweisung<br />
Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte Maßstab 1:50.000<br />
- Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
- Ergänzungsst<strong>an</strong>dort (VBG) (Z)<br />
- Regionaler Grünzug (V) (nur nördl. Teil)<br />
- Überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />
bei Katastrophenhochwasser (VBG) (G)<br />
Grünzäsur (Z)<br />
1<br />
2<br />
4<br />
5<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
3<br />
Grünzäsur (Z)<br />
Grünzäsur (Z)<br />
7<br />
6<br />
8<br />
Regionaler Grünzug (Z)<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
9<br />
Schutzbedürftiger Bereich für<br />
die L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe l (Z)<br />
10<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)
Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
im Bereich "Bruchsal-Nordwest", Stadt Bruchsal<br />
Anlage 4<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/Vlll<br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
Änderungsbereich und zukünftig regionalpl<strong>an</strong>erische Festlegung<br />
Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte Maßstab 1:50.000<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
Grünzäsur (Z)<br />
5<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
1<br />
2<br />
4<br />
"Weißfläche"<br />
Grünzäsur (Z)<br />
3<br />
Siedlungsfläche (überwiegend<br />
Wohn- /Mischnutzung), Best<strong>an</strong>d<br />
"Weißfläche"<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
7<br />
6<br />
8<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
9<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />
10<br />
Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege (Z)
Anlage 5<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
Umweltbericht zur 7. Änderung des<br />
Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
im Bereich „Bruchsal Nordwest“,<br />
Stadt Bruchsal<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einführung ........................................................................................................................................ 3<br />
1.1 Ver<strong>an</strong>lassung und Zielsetzung ............................................................................................... 3<br />
1.2 Gegenst<strong>an</strong>d und Vorgehensweise der Umweltprüfung.......................................................... 3<br />
2 Beschreibung der Einzeländerungen sowie gepl<strong>an</strong>te Darstellungen ................................................ 4<br />
3 Umweltziele...................................................................................................................................... 7<br />
4 Methode der Umweltprüfung............................................................................................................ 9<br />
4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums................................................................................... 9<br />
4.2 Vorgehensweise der Wirkungsprognose.............................................................................. 10<br />
5 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzust<strong>an</strong>ds ....................................................... 13<br />
5.1 Naturräumliche Beschreibung.............................................................................................. 13<br />
5.2 Schutzgutbezogene Best<strong>an</strong>dsbeschreibung.......................................................................... 13<br />
5.3 Status-Quo-Prognose ........................................................................................................... 16<br />
6 Ergebnisse der Wirkungsprognose und -bewertung ...................................................................... 18<br />
6.1 Umweltauswirkungen durch die gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen .................................. 18<br />
6.2 Umweltauswirkungen durch die Rücknahme von Siedlungserweiterungen........................ 24<br />
7 Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen................................................................................................................... 25<br />
8 Monitoring ...................................................................................................................................... 27<br />
9 Nichttechnische Zusammenfassung................................................................................................ 28<br />
10 Literatur und Daten...................................................................................................................... 29<br />
Karlsruhe, <strong>den</strong> 1.10.2013<br />
2
1 Einführung<br />
1.1 Ver<strong>an</strong>lassung und Zielsetzung<br />
Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Bruchsal haben sich im Bruchsaler Nordwesten für mehrere Bereiche Verschiebungen in der stadtund<br />
regionalpl<strong>an</strong>erischen Bewertung ergeben. Diese sind Anlass, die regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen<br />
bzw. Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumstruktur insbesondere im Nordwesten von Bruchsal<br />
neu zu ordnen. Die Stadt Bruchsal und der Regionalverb<strong>an</strong>d haben diese Neuordnung einvernehmlich<br />
entwickelt und in einem Raumordnerischen Vertrag am 8.12.2010 festgehalten. Dieser soll mit der<br />
Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Regionalverb<strong>an</strong>ds hat in ihrer Sitzung vom 1.07.2009 die Verwaltung<br />
mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.<br />
1.2 Gegenst<strong>an</strong>d und Vorgehensweise der Umweltprüfung<br />
In der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Pl<strong>an</strong>s auf Menschen<br />
einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen und die biologische Vielfalt, Bo<strong>den</strong>,<br />
Wasser, Klima, Luft, L<strong>an</strong>dschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen<br />
<strong>den</strong> gen<strong>an</strong>nten Schutzgütern zu ermitteln. Sie sind in einem Umweltbericht zu beschreiben und<br />
zu bewerten.<br />
Der Untersuchungsrahmen einschließlich des erforderlichen Umf<strong>an</strong>gs und Detaillierungsgrads des<br />
Umweltberichts ist festzulegen (Scoping, § 9 I ROG). Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und<br />
gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von <strong>den</strong> Umweltauswirkungen berührt wer<strong>den</strong> k<strong>an</strong>n, sind<br />
hierbei zu beteiligen (§ 9 I ROG). Den Umweltbehör<strong>den</strong> und –verbän<strong>den</strong> wurde das vorliegende Scoping-Papier<br />
mit der Bitte um Stellungnahme zuges<strong>an</strong>dt. Die schriftlich eingeg<strong>an</strong>genen Hinweise und<br />
Anregungen wer<strong>den</strong> geprüft und bei der Erstellung des Umweltberichts berücksichtigt.<br />
Der Umweltbericht dient der Dokumentation der zu erwarten<strong>den</strong> Umweltauswirkungen und schafft<br />
damit Tr<strong>an</strong>sparenz hinsichtlich der Berücksichtigung der Umweltbel<strong>an</strong>ge im Pl<strong>an</strong>ungsprozess. Die<br />
Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen muss dem Maßstab des Regionalpl<strong>an</strong>s (1:50.000) sowie<br />
dem tatsächlichen Konkretisierungsgrad regionalpl<strong>an</strong>erischer Festlegungen bzw. Darstellungen in<br />
räumlicher und sachlicher Hinsicht entsprechen.<br />
Der Regionalpl<strong>an</strong>änderung ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie enthält Informationen<br />
über die Art und Weise, wie die Umweltbel<strong>an</strong>ge und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behör<strong>den</strong>beteiligung<br />
in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wur<strong>den</strong>, und aus welchen Grün<strong>den</strong> der<br />
Pl<strong>an</strong> nach Abwägung mit <strong>den</strong> geprüften in Betracht kommen<strong>den</strong> <strong>an</strong>derweitigen Pl<strong>an</strong>ungsmöglichkeiten<br />
gewählt wurde. Außerdem benennt sie die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.<br />
(§ 11 III ROG).<br />
Nach der Erstellung des Umweltberichts wer<strong>den</strong> der Entwurf der Regionalpl<strong>an</strong>änderung und der Umweltbericht<br />
der Öffentlichkeit und <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> zugänglich gemacht. Die Ergebnisse der Konsultationen<br />
sind bei der Ausarbeitung der Regionalpl<strong>an</strong>fortschreibung zu berücksichtigen.<br />
3
2 Beschreibung der Änderungsbereiche sowie<br />
gepl<strong>an</strong>te Darstellungen<br />
Die vorgesehenen Änderungen des Regionalpl<strong>an</strong>s sind in Tabelle 1 und Abbildung 1 dargestellt.<br />
Tab. 1: Gepl<strong>an</strong>te Änderungsbereiche des Regionalpl<strong>an</strong>s<br />
<strong>Nr</strong>.<br />
Größe<br />
in ha<br />
Bisherige Festlegung bzw.<br />
Darstellung im Regionalpl<strong>an</strong><br />
Vorgesehene Festlegung bzw. Darstellung im Regionalpl<strong>an</strong><br />
1 9,7 Grünzäsur Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />
Der Bereich „Im Brühl“ grenzt im Westen <strong>an</strong> die<br />
Autobahn A 5 und im Osten <strong>an</strong> ein bestehendes Gewerbegebiet.<br />
Im Vorgriff auf die Regionalpl<strong>an</strong>änderung<br />
hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine<br />
Zielabweichung vom Regionalpl<strong>an</strong> mit Zustimmung<br />
des Regionalverb<strong>an</strong>ds am 21.02.2011 zugelassen. Die<br />
Fläche ist im gültigen Flächennutzungspl<strong>an</strong> als gepl<strong>an</strong>te<br />
Baufläche enthalten (siehe auch <strong>Nr</strong>. 2).<br />
2 10,1 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung<br />
und Ergänzungsst<strong>an</strong>dort<br />
für Einzelh<strong>an</strong>delsgroßprojekte<br />
3 13,4 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung<br />
Grünzäsur:<br />
Die Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereichs für Siedlungserweiterung („Klein Wendelrot“)<br />
und Erweitung der Grünzäsur bis <strong>an</strong> die L 556<br />
sind als Kompensation für die In<strong>an</strong>spruchnahme der<br />
Grünzäsur im Gebiet „Im Brühl“ vorgesehen (siehe<br />
<strong>Nr</strong>. 1).<br />
Grünzäsur:<br />
Wegen der Realisierung des Industrievorhabens südwestlich<br />
der B 35 („Schaafwiese“) wird die Entwicklung<br />
einer Wohnbaufläche nicht mehr weiterverfolgt.<br />
Der FNP sieht die Entwicklung eines Kleingartengebietes<br />
vor. Die bestehende Grünzäsur entl<strong>an</strong>g des<br />
Saalbachk<strong>an</strong>als soll erweitert wer<strong>den</strong>.<br />
4 36,0 Grünzäsur überwiegend „Weißfläche“ (ca. 33,7 ha), in einem<br />
kleinen Teilbereich Siedlungsfläche (überwiegend<br />
Wohn-/Mischnutzung), Best<strong>an</strong>d (ca. 2,3 ha):<br />
Für <strong>den</strong> Bereich westlich der Schwetzinger Straße<br />
liegt ein am 18.06.1968 in Kraft getretener Bebauungspl<strong>an</strong><br />
„Sondergebiet Sportfläche“ vor. Der gesamte<br />
Bereich ist in der Zwischenzeit durch bestehende,<br />
intensiv genutzte Sport- und Freizeit<strong>an</strong>lagen<br />
bereits stark baulich überprägt, so dass der ursprünglich<br />
vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>e Charakter eines großen zusammenhängen<strong>den</strong><br />
Freiraumes nicht mehr besteht.<br />
Im südwestlichen Teilbereich gibt es einen am<br />
5.02.2009 in Kraft getretenen Bebauungspl<strong>an</strong> „Sondergebiet<br />
Schul- und Sportgelände“. Mit der Darstellung<br />
als Siedlungsfläche, Best<strong>an</strong>d, erfolgt eine Anpassung<br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Bebauungspl<strong>an</strong> und die<br />
4
tatsächlichen Nutzungen.<br />
Grünzäsuren sichern zwischen <strong>den</strong> Siedlungsgebieten<br />
zusammenhängende Freiräume. Durch die Rücknahme<br />
der Grünzäsur westlich der Schwetzinger Straße<br />
entsteht östlich der Schwetzinger Straße ein Bereich,<br />
der räumlich von <strong>den</strong> Grünzäsuren im direkten Umfeld<br />
getrennt und damit keinen zusammenhängen<strong>den</strong><br />
Freiraum bildet. Die regionalpl<strong>an</strong>erische Festlegung<br />
wird daher zurückgenommen.<br />
5 28,3 Regionaler Grünzug (nur nördliche<br />
Hälfte) und überschwemmungsgefährdeter<br />
Bereich bei<br />
Katastrophenhochwasser (gesamtes<br />
Gebiet)<br />
6 22,6 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />
Durch die In<strong>an</strong>spruchnahme sämtlicher gewerblicher<br />
Bauflächen im Bereich „Schaafwiese“ (ca. 28,4 ha)<br />
durch die Fa. SEW-Eurodrive stehen die Flächen<br />
nicht mehr als Reserve für die Entwicklung des lokalen<br />
Gewerbes zur Verfügung. Dafür sollen zwischen<br />
der K 3526 und der B 35 A neue Möglichkeiten geschaffen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
In der nördlichen Hälfte des Gebietes soll der Regionale<br />
Grünzug zurückgenommen wer<strong>den</strong> (ca. 17,1 ha).<br />
„Weißfläche“:<br />
Wegen der hohen Lärmbelastungen durch die B 35,<br />
die L 618 und die Bahnlinie wird die ursprünglich<br />
vorgesehene Wohnnutzung nicht weiterverfolgt. Der<br />
im Regionalpl<strong>an</strong> dargestellte regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte<br />
Bereich für Siedlungserweiterung soll<br />
zurückgenommen wer<strong>den</strong>. Im Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />
sind Sonderbauflächen „Gartenhausgebiete“ ausgewiesen.<br />
7 1,5 Regionaler Grünzug Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />
Mit der Darstellung soll das <strong>an</strong>grenzende Wohngebiet<br />
abgerundet wer<strong>den</strong>.<br />
8 2,9 Grünzäsur Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />
Mit der Darstellung soll das bestehende Wohngebiet<br />
abgerundet wer<strong>den</strong>.<br />
9 1,7 Schutzbedürftiger Bereich für<br />
die L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />
Mit der Darstellung soll das südlich <strong>an</strong>grenzende<br />
Wohngebiet abgerundet wer<strong>den</strong> (siehe auch <strong>Nr</strong>. 10).<br />
5
10 7,1 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />
Bereich für Siedlungserweiterung<br />
Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege:<br />
Die Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereichs für Siedlungserweiterung und die Erweitung<br />
des Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und<br />
L<strong>an</strong>dschaftspflege sind als Kompensation für die<br />
mögliche Siedlungserweiterung am nördlichen Ortsr<strong>an</strong>d<br />
vorgesehen (siehe <strong>Nr</strong>. 9).<br />
Abb. 1: gepl<strong>an</strong>te Änderungsbereiche des Regionalpl<strong>an</strong>s<br />
6
3 Umweltziele<br />
Damit die Regionalpl<strong>an</strong>änderungen bewertet und im Sinne der Umweltvorsorge optimiert wer<strong>den</strong><br />
k<strong>an</strong>n, bedarf es eines Zielsystems, das Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt. Deshalb<br />
wur<strong>den</strong> auf der Grundlage umweltrelev<strong>an</strong>ter Bundes- und L<strong>an</strong>desgesetze, des L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong>es,<br />
des Umweltpl<strong>an</strong>s Ba<strong>den</strong>-Württemberg und des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 regionalisierte<br />
Umweltziele formuliert. Für das Scoping wur<strong>den</strong> die Umweltziele ausgewählt, die im Wirkungszusammenh<strong>an</strong>g<br />
zur Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s stehen, in <strong>den</strong> Bezugsräumen Hardtebenen und<br />
Kraichgau relev<strong>an</strong>t sein können und die durch die gepl<strong>an</strong>te regionalpl<strong>an</strong>erische Darstellung beeinflussbar<br />
sind.<br />
In der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle sind die zu prüfen<strong>den</strong> Schutzgüter und die dafür jeweils relev<strong>an</strong>ten, regionalisierten<br />
Umweltziele ein<strong>an</strong>der zugeordnet. Diese sollen die Basis für die Durchführung der<br />
Umweltprüfung bil<strong>den</strong>.<br />
Tab. 2: Raumbedeutsame Umweltziele<br />
Schutzgut<br />
Umweltziele<br />
Mensch und Erholung<br />
86)<br />
• Vermeidung von (zusätzlichen) Lärmbelastungen (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG, UWP S.<br />
• Erhalt von ruhigen Gebieten und Ruhezonen (UWP S. 86)<br />
• Schutz und Sicherung von Gebieten für die Erholung in Natur und L<strong>an</strong>dschaft<br />
(§ 2 I <strong>Nr</strong>. 16 NatSchG BW, § 2 I <strong>Nr</strong>. 14 ROG)<br />
Tier, Pfl<strong>an</strong>zen, • Entwicklung, Sicherung und Wiederherstellung des Raumes für die Funktionsfähigkeit<br />
der Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenwelt (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG)<br />
biologische Vielfalt<br />
• Erhaltung lebensfähiger Populationen wild lebender Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen und<br />
Ermöglichen des Austausches zwischen <strong>den</strong> Populationen (§ 1 II BNatSchG)<br />
• Erhaltung von überregional bedeutsamen naturnahen L<strong>an</strong>dschaftsräumen (LEP<br />
5.1.2)<br />
• Schaffen eines Biotopverbundsystems (§ 20 I BNatSchG)<br />
• Erhaltung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die heimische Tier- und<br />
Pfl<strong>an</strong>zenwelt einschließlich der biologischen Vielfalt (RPMO 3.3.1.1.6)<br />
Bo<strong>den</strong><br />
• Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Bö<strong>den</strong> zu entwickeln<br />
und zu sichern (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG)<br />
• Vermeidung von schädlichen Bo<strong>den</strong>veränderungen durch Schadstoffeinträge,<br />
übermäßige Nährstoffeinträge sowie Erosion (§§ 1, 4 II, 7 BBodSchG)<br />
• Sicherung von Bö<strong>den</strong> mit hoher Leistungsfähigkeit der natürlichen Funktionen<br />
sowie der Funktion als natur- und kulturgeschichtliche Urkunde (§ 1<br />
BBodSchG)<br />
• Beschränkung der In<strong>an</strong>spruchnahme von Bö<strong>den</strong> mit besonderer Bedeutung für<br />
<strong>den</strong> Naturhaushalt und die L<strong>an</strong>dwirtschaft auf das Unvermeidbare (LEP 3.1.9)<br />
Wasser • Sicherung von Gebieten mit besonderen Grundwasservorkommen (LEP 4.3.1)<br />
• Schutz grundwasserempfindlicher Gebiete durch st<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>gepasste Nutzungen<br />
(LEP 4.3.2)<br />
• Erhalt und Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens (§ 77<br />
WHG)<br />
• Erhalt von Überschwemmungsgebieten als Rückhalteflächen (§ 77 WHG)<br />
• Verbot der Ausweisung von neuen Baugebieten in festgesetzten Überschwemmungsgebieten<br />
(§ 78 I WHG)<br />
• Keine Siedlungsentwicklung in hochwassergefährdeten Bereichen (LEP<br />
3.1.10)<br />
• Anpassung der vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en und künftigen Nutzung <strong>an</strong> die Gefährdung durch<br />
Hochwasser sowie geringe Grundwasserflurabstände (RPMO 3.3.5.3.1)<br />
• Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher<br />
Gewässer (§ 6 II WHG)<br />
7
Klima/Luft • Sicherung klimatisch bedeutsamer Freiräume bzw. Wiederherstellung ihrer<br />
klimatischen Funktionen (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG)<br />
• Erhaltung von Waldflächen aufgrund ihrer klimatischen Ausgleichsleistungen<br />
(RPMO 3.3.1.1.16)<br />
L<strong>an</strong>dschaft • Sicherung der L<strong>an</strong>dschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit (§ 1 I <strong>Nr</strong>. 3<br />
BNaSchG)<br />
• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für das L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />
(LEP 1.9)<br />
Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter IV <strong>Nr</strong>. 1 BNatSchG)<br />
• Erhaltung historisch gewachsener Kulturl<strong>an</strong>dschaften (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 4 ROG, § 1<br />
• Ein eingetragenes Kultur<strong>den</strong>kmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde<br />
in seinem Erscheinungsbild oder seiner Subst<strong>an</strong>z verändert<br />
wer<strong>den</strong> (§ 15 I DSchG BW).<br />
• Bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kultur<strong>den</strong>kmals, soweit<br />
sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, dürfen<br />
nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt<br />
wer<strong>den</strong> (§ 15 III DSchG BW).<br />
• In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbeiten, durch die verborgene Kultur<strong>den</strong>kmale<br />
zutage gefördert oder gefährdet wer<strong>den</strong> können, nur mit Genehmigung<br />
der höheren Denkmalschutzbehörde vorgenommen wer<strong>den</strong> (§ 22 II<br />
mehrere Schutzgüter<br />
betreffend<br />
DSchG BW).<br />
• Sparsame und haushälterische In<strong>an</strong>spruchnahme von Freiflächen mit besonderer<br />
Bedeutung für <strong>den</strong> Naturhaushalt (LEP 3.1.9)<br />
• Sicherung von großflächigen, weitgehend unzerschnittenen L<strong>an</strong>dschaftsräumen<br />
(§ 1 V BNatSchG)<br />
Erläuterungen: LEP- L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong>, RPMO – Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003, UWP – Umweltpl<strong>an</strong> Ba<strong>den</strong>-<br />
Württemberg, WHG – Wasserhaushaltsgesetz, DSchG BW – Denkmalschutzgesetz, BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz<br />
8
4 Methode der Umweltprüfung<br />
Einer vertieften Umweltprüfung bedürfen in erster Linie die gebietsscharfen Festlegungen im Regionalpl<strong>an</strong>,<br />
die <strong>den</strong> Rahmen für künftig zu genehmigende UVP-pflichtige Projekte setzen und von <strong>den</strong>en<br />
erhebliche (negative) Umweltauswirkungen zu erwarten bzw. nicht auszuschließen sind. Bei der gepl<strong>an</strong>ten<br />
Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sind keine normativen Festlegungen zur Siedlungs- oder Infrastruktur<br />
vorgesehen.<br />
Je nach Ausgestaltung der freiraumschützen<strong>den</strong> Festlegungen k<strong>an</strong>n sich allerdings mittelbar eine „indirekte“<br />
Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben entwickeln, indem solche Vorhaben in die<br />
verbleiben<strong>den</strong>, nicht mit regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen belegten Bereiche gelenkt wer<strong>den</strong>. Um<br />
eine Siedlungsentwicklung pl<strong>an</strong>erisch zu ermöglichen, wird bei der vorliegen<strong>den</strong> Regionalpl<strong>an</strong>änderung<br />
in <strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erischen Vorschlägen für Siedlungserweiterungen <strong>Nr</strong>. 5, 7, 8 und 9 (siehe<br />
Abb. 1) eine freiraumschützende Festlegung zurückgenommen. Für <strong>den</strong> Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 1 liegt<br />
eine genehmigte Zielabweichung vor, die nun in der Raumnutzungskarte durch eine Darstellung als<br />
„regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung“ nachvollzogen wer<strong>den</strong> soll. Da<br />
bei <strong>den</strong> gen<strong>an</strong>nten Siedlungserweiterungen von erheblichen negativen Umweltauswirkungen auszugehen<br />
ist, wer<strong>den</strong> diese Bereiche einer vertieften Umweltprüfung unterzogen.<br />
Die oben gen<strong>an</strong>nten Änderungsbereiche sind im Wesentlichen aus dem Flächennutzungspl<strong>an</strong> hergeleitet.<br />
Im Flächennutzungspl<strong>an</strong>sverfahren wur<strong>den</strong> bereits verschie<strong>den</strong>e St<strong>an</strong>dortalternativen einer Umweltprüfung<br />
unterzogen, sodass auf eine erneute Alternativenprüfung auf der regionalpl<strong>an</strong>erischen<br />
Pl<strong>an</strong>ungsebene verzichtet wer<strong>den</strong> k<strong>an</strong>n.<br />
Von <strong>den</strong> gepl<strong>an</strong>ten Erweiterungen freiraumschützender Festlegungen gehen keine vorhabenfördern<strong>den</strong><br />
Rahmensetzungen aus. Die zu erwarten<strong>den</strong> positiven Umweltwirkungen wer<strong>den</strong> beschrieben und in<br />
die Gesamtschau der Umweltauswirkungen miteinbezogen.<br />
Bereits bebaute Gebiete und im Flächennutzungspl<strong>an</strong> als Best<strong>an</strong>dsflächen gekennzeichnete Flächen<br />
wer<strong>den</strong> im Zuge der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s nachrichtlich als Siedlungsfläche, Best<strong>an</strong>d, dargestellt.<br />
Auf eine Umweltprüfung k<strong>an</strong>n verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />
4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />
Hinsichtlich des Umf<strong>an</strong>gs und des Detaillierungsgrads sind die in <strong>den</strong> Umweltbericht aufzunehmen<strong>den</strong><br />
Informationen <strong>an</strong> <strong>den</strong> Konkretisierungsgrad der regionalpl<strong>an</strong>erischen Darstellung sowie dem Darstellungsmaßstab<br />
des Regionalpl<strong>an</strong>s (1:50.000) <strong>an</strong>zupassen. Neben <strong>den</strong> relev<strong>an</strong>ten Aspekten des derzeitigen<br />
Umweltzust<strong>an</strong>ds ist auch dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der<br />
Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s darzustellen (Status-Quo-Prognose). Als Untersuchungsraum wird ein<br />
500 m breiter potenzieller Wirkungsraum um das Pl<strong>an</strong>gebiet betrachtet (siehe Abb. 2). In Einzelfällen<br />
k<strong>an</strong>n die Analyse der Umweltwirkungen über diese Abgrenzung hinaus gehen (z.B. bei visuellen Wirkungen).<br />
9
Abb. 2: Vertieft zu untersuchende Änderungsbereiche<br />
4.2 Vorgehensweise der Wirkungsprognose<br />
Wirkfaktoren<br />
Auf der Grundlage der Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter wer<strong>den</strong> die zu erwarten<strong>den</strong><br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter erfasst, beschrieben und bewertet. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass mit der Darstellung als regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterungen<br />
weder eine Klarheit darüber besteht, welche Industrie oder welches Gewerbe sich ggf. <strong>an</strong>siedeln wird,<br />
noch lässt sich die konkrete Ausgestaltung der baulichen Nutzung vorhersagen. Auch bei der Wohnungsnutzung<br />
lässt sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung nicht konkret abschätzen. Diese<br />
obliegt der Bauleitpl<strong>an</strong>ung und der nachfolgen<strong>den</strong> Umsetzung des Vorhabens. Konkretisieren lässt<br />
sich z.B. die gebietsscharfe Lage der Darstellung sowie die Flächengröße. Daher lassen sich die Wirkfaktoren<br />
nur im groben Rahmen abstecken.<br />
Tab. 3: relev<strong>an</strong>te Wirkfaktoren auf der Ebene der Regionalpl<strong>an</strong>ung<br />
Schutzgut<br />
Mensch und Erholung<br />
Tier, Pfl<strong>an</strong>zen, biologische<br />
Vielfalt<br />
Bo<strong>den</strong><br />
Mögliche Umweltwirkungen<br />
• Lärmimmissionen<br />
• Schadstoffimmissionen<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. Beeinträchtigung von Erholungsräumen<br />
• Trennwirkung von Wegebeziehungen<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. Beeinträchtigung von Lebensräumen geschützter<br />
bzw. schutzwürdiger Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten<br />
• Zerschneidung bzw. Beeinträchtigung von Lebensräumen mit Biotopverbundfunktion<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme von regionalbedeutsamen Bö<strong>den</strong>, Bo<strong>den</strong>schützwäldern<br />
10
Wasser<br />
Klima/Luft<br />
L<strong>an</strong>dschaft<br />
Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter<br />
Konfliktpotenzial<br />
• Schadstoffimmissionen<br />
• Verringerung der Grundwasserneubildungsrate und Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />
• Beeinträchtigung von Grundwasservorkommen und von Oberflächengewässern<br />
durch Schadstoffimmissionen<br />
• Verlust von Retentionsflächen<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderen lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen<br />
• Schadstoffimmissionen<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. visuelle Beeinträchtigungen von L<strong>an</strong>dschaften mit<br />
besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. Beeinträchtigung von Kultur<strong>den</strong>kmalen oder des<br />
Umfeldes von Kultur<strong>den</strong>kmalen<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich wertvollen Nutzflächen<br />
• In<strong>an</strong>spruchnahme sonstiger Sachgüter<br />
In Abhängigkeit von der Bedeutung oder Empfindlichkeit einer L<strong>an</strong>dschaftsfunktion wurde eine Einschätzung<br />
des Umweltrisikos vorgenommen (zu <strong>den</strong> Kriterien siehe Anh<strong>an</strong>g 1). So ist die unmittelbare<br />
Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme bedeutsamer oder hoch empfindlicher L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen (z.B. wertvolle<br />
Lebensräume für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere) immer mit einem hohem Konfliktpotenzial verbun<strong>den</strong>. In Bereichen,<br />
bei <strong>den</strong>en die L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen mittlere Wertigkeiten oder Empfindlichkeiten aufweisen,<br />
wird von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgeg<strong>an</strong>gen. Ein geringes Konfliktpotenzial wird entsprechend<br />
bei L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen geringer Wertigkeiten oder Empfindlichkeiten <strong>an</strong>genommen.<br />
Im Umweltbericht wer<strong>den</strong> die kumulativen, positiven und negativen Auswirkungen ermittelt. Ebenso<br />
wer<strong>den</strong> die Wechselbeziehungen zwischen <strong>den</strong> Schutzgütern, sofern welche vorliegen, beschrieben.<br />
Darüber hinaus sind die gepl<strong>an</strong>ten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen darzustellen (Anlage 1 zu § 9 I ROG, <strong>Nr</strong>. 2c). Da die Eingriffsregelung<br />
nicht auf die regionale Ebene vorgezogen wer<strong>den</strong> soll, sind lediglich Rahmensetzungen für Kompensationsmaßnahmen<br />
zu treffen. So können z.B. Teilräume innerhalb von Regionalen Grünzügen als<br />
Gebietskulisse für die auf der nachgeordneten Pl<strong>an</strong>ungsebene zu konkretisieren<strong>den</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />
vorgeschlagen wer<strong>den</strong>.<br />
In Kap. 6 erfolgt für die gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen eine schutzgutbezogene Bewertung des<br />
Konfliktpotenzials. Treten bei einem Schutzgut zwei Bewertungsstufen mit etwa gleichen Flächen<strong>an</strong>teilen<br />
auf, so wer<strong>den</strong> beide Bewertungsstufen, mit einem Bindestrich getrennt, gen<strong>an</strong>nt. Liegt der Flächen<strong>an</strong>teil<br />
einer Bewertungsstufe unter 50 Prozent, wird die Bewertungsstufe in Klammer gesetzt. Im<br />
Anh<strong>an</strong>g befindet sich für die jeweiligen Schutzgüter eine zeichnerische Darstellung der betroffenen<br />
L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen (Anh<strong>an</strong>g 2 - 4).<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Die Prüfung der Umweltauswirkungen schließt kumulative Wirkungen mit ein. Kumulative Umweltauswirkungen<br />
können mit dem additiven Zusammenwirken gleichartiger Umweltbelastungen (additive<br />
Wirkungspfade) oder mit Kombinationswirkungen unterschiedlicher Belastungsfaktoren (synergistischer<br />
Wirkungspfade) erklärt wer<strong>den</strong> (Sie<strong>den</strong>top 2002).<br />
Auf der Ebene der Regionalpl<strong>an</strong>ung erfolgt eine Prüfung, inwieweit durch Art, Maß und Lokalisation<br />
von Raumnutzungs<strong>an</strong>sprüchen kumulative Wirkungen auftreten können und mit einem zusätzlichen<br />
Konfliktpotenzial verbun<strong>den</strong> sind.<br />
Insbesondere zur Beurteilung möglicher additiver Wirkungen sind Verwaltungsgrenzen als räumliche<br />
Bezugseinheit in der Regel nicht geeignet, da es hier gilt, funktionale Zusammenhänge und deren Betroffenheit<br />
zu ermitteln. Als räumliche Bezugseinheit sind hier insbesondere der Naturräume Hardtplatten<br />
und Kraichgau <strong>an</strong>zusehen.<br />
11
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
Da mit <strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erischen Instrumenten die bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen<br />
nicht beeinflussbar sind, liegt der Schwerpunkt möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
bei <strong>den</strong> <strong>an</strong>lagebedingten Beeinträchtigungen.<br />
Die Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz ist wesentlicher Best<strong>an</strong>dteil der nachgeordneten<br />
Pl<strong>an</strong>ungsverfahren. Es ist nicht vorgesehen diese bereits auf die regionalpl<strong>an</strong>erischen Ebene vorzuziehen.<br />
Allerdings können unter Berücksichtigung der zu erwarten<strong>den</strong> Wirkungen des Vorhabens mögliche<br />
Kompensationsmaßnahmen ben<strong>an</strong>nt wer<strong>den</strong>.<br />
Technische Lücken und fehlende Kenntnisse<br />
Für die Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> stehen zur Funktion „historisch gewachsene Kulturl<strong>an</strong>dschaften“<br />
keine flächendecken<strong>den</strong> Daten zur Verfügung. Eine Berücksichtigung in der Umweltprüfung ist daher<br />
nicht möglich.<br />
12
5 Beschreibung und Bewertung des aktuellen<br />
Umweltzust<strong>an</strong>ds<br />
5.1 Naturräumliche Beschreibung<br />
Die gepl<strong>an</strong>ten Änderungsbereiche des Regionalpl<strong>an</strong>s liegen nach der naturräumlichen Gliederung<br />
Deutschl<strong>an</strong>ds (Schmithüsen 1952) in <strong>den</strong> Haupteinheiten Hardtplatten (Einheit <strong>Nr</strong>. 223) und Kraichgau<br />
(Einheit <strong>Nr</strong>. 125).<br />
Die Hardtebenen mit der Kinzig-Murgrinne sind Teil des <strong>Oberrhein</strong>grabens, während der Kraichgau<br />
dem südwestlichen Schichtstufenl<strong>an</strong>d zuzurechnen ist. Die geologisch-tektonisch bedingte Zweiteilung<br />
ist auf Grund der differenzierten topografischen Situation deutlich wahrnehmbar.<br />
Auf <strong>den</strong> Hardtebenen sind meist s<strong>an</strong>dige Bö<strong>den</strong> über kiesig-s<strong>an</strong>digem Untergrund <strong>an</strong>zutreffen. Während<br />
der letzten Eiszeit waren diese Bereiche Teil der Niederterrasse des Rheins, der sie durch Ablagerungen<br />
von Kiesen und S<strong>an</strong><strong>den</strong> aufschüttete. Sie wer<strong>den</strong> von großflächigen Waldgebieten eingenommen,<br />
die im Umfeld von Bruchsal lediglich durch die Saalbachniederung und <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />
von Forst unterbrochen wer<strong>den</strong>. Stellenweise sind noch Dünenrelikte aus der Nacheiszeit vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>.<br />
Im Osten zieht sich am Fuß des Kraichgauhügell<strong>an</strong>ds die Kinzig-Murg-Rinne entl<strong>an</strong>g. Sie wurde nach<br />
der Würmeiszeit von zeitweise nach Nor<strong>den</strong> strömen<strong>den</strong> Flüssen geschaffen und zeichnet sich durch<br />
stellenweise grundwasserfeuchte Bo<strong>den</strong>verhältnisse mit Auenlehmen, teilweise auch mit Niedermooren<br />
aus.<br />
Über der Kinzig-Murg-Rinne steigt im Osten der R<strong>an</strong>d des Kraichgaus <strong>an</strong>. Die Bo<strong>den</strong>verhältnisse<br />
wer<strong>den</strong> in diesem dicht zertalten Hügell<strong>an</strong>d durch Lössdecken über Muschelkalk oder auch Schichten<br />
des Keupers geprägt. Der Wald<strong>an</strong>teil ist mit ca. 29 % im Vergleich zu <strong>an</strong>deren Naturräumen der Region<br />
als gering einzustufen. Die fruchtbaren Bö<strong>den</strong> und die topographischen Gegebenheiten eignen sich<br />
gut für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung.<br />
5.2 Schutzgutbezogene Best<strong>an</strong>dsbeschreibung<br />
Als Beurteilungsgrundlage wird die Umweltsituation im Untersuchungsraum erfasst. Dieser setzt sich<br />
aus <strong>den</strong> gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen sowie dem voraussichtlichem Wirkraum der von dem Pl<strong>an</strong>ungsvorhaben<br />
ausgehen<strong>den</strong> Umweltwirkungen zusammen. Der Untersuchungsraum umfasst somit<br />
das Umfeld der gepl<strong>an</strong>ten Erweiterung bis zu einer Entfernung von 500 m.<br />
Mensch und Erholung<br />
Das Schutzgut Mensch wird durch die Teilaspekte Gesundheit und Wohlbefin<strong>den</strong> des Menschen,<br />
Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und Freizeitfunktion abgebildet.<br />
Hinsichtlich der Funktion Wohnen sind innerhalb der Untersuchungsräume mehrere Wohnbereiche<br />
von Bruchsal, Karlsdorf-Neuthard und Obergrombach von Bedeutung. Die Erholungsfunktion konzentriert<br />
sich auf die östlich und südlich der Teilfläche <strong>Nr</strong>. 7 liegen<strong>den</strong> Freiräume mit Gärten und<br />
Streuobstwiesen sowie auf die siedlungsnahen und gut erschlossenen Freiräume im Umfeld der Teilfläche<br />
<strong>Nr</strong>. 9 (W<strong>an</strong>derwege, Radw<strong>an</strong>derwege).<br />
Vorbelastungen durch Lärm, Schadstoffe, Zerschneidungswirkungen und visuelle Wirkungen bestehen<br />
insbesondere durch die A 5, B 3, B 35, die Bahnlinie Karlsruhe-Heidelberg und die bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiete<br />
im Westen und Nor<strong>den</strong> von Bruchsal.<br />
Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen, biologische Vielfalt<br />
Innerhalb der Kinzig-Murg-Rinne ist infolge der geringen Grundwasserflurabstände insgesamt ein<br />
vergleichsweise hoher Grünl<strong>an</strong>d<strong>an</strong>teil festzustellen. Gleichzeitig ist der Naturraum in <strong>den</strong> verg<strong>an</strong>genen<br />
Jahrzehnten verstärkt als Siedlungsraum entwickelt wor<strong>den</strong>. Dagegen wer<strong>den</strong> die Hardtebenen durch<br />
einen hohen Wald<strong>an</strong>teil und eine intensive forstwirtschaftliche Nutzung gekennzeichnet. Wesentliches<br />
13
Merkmal des Kraichgaus ist der hohe Ackerflächen<strong>an</strong>teil. Prägende Strukturelemente sind die Streuobst-<br />
und Gehölzbestände, Hohlwege und strukturarmen Rebfluren um Obergrombach.<br />
Die Untersuchungsräume der Änderungsbereiche weisen im Bezug auf das Schutzgut Pfl<strong>an</strong>zen, Tiere<br />
und biologische Vielfalt Merkmale unterschiedliche Merkmale auf.<br />
Tab. 4: Kurzbeschreibung der Untersuchungsräume der Änderungsbereiche hinsichtlich<br />
des Schutzguts Pfl<strong>an</strong>zen, Tiere und biologische Vielfalt<br />
<strong>Nr</strong>.<br />
Kurzbeschreibung<br />
1 • großflächiger Intensivgrünl<strong>an</strong>dkomplex entl<strong>an</strong>g des Saalbaches (v.a. Fettwiesen mittlerer<br />
St<strong>an</strong>dorte gemäß Grünl<strong>an</strong>dkartierung RP Karlsruhe); Feldhecken entl<strong>an</strong>g des Saalbaches,<br />
kleinräumig strukturarme Ackergebiete entl<strong>an</strong>g des Saalbaches und des Saalbachk<strong>an</strong>als<br />
• keine regional bedeutsamen Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund 1<br />
• bereits erhebliche Flächenin<strong>an</strong>spruchnahmen im Talraum des Saalbaches durch die gewerbliche<br />
Entwicklung; Zerschneidungswirkungen durch die A 5<br />
• keine Schutzgebiete<br />
5 • Intensivgrünl<strong>an</strong>dkomplex entl<strong>an</strong>g des Dutlacher Grabens; naturnahes, strukturreiches<br />
Stillgewässer westlich der K 3526, großflächig strukturarme Ackergebiete<br />
• Einrahmung des Änderungsbereiches durch die B 35A, die Bahnlinie Karlsruhe-<br />
Heidelberg, das bestehende Gewerbegebiet und die Klär<strong>an</strong>lage<br />
• keine regional bedeutsamen Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />
• keine Schutzgebiete<br />
• Zerschneidungswirkungen durch die B 35A und die Bahnlinie Karlsruhe-Heidelberg<br />
7 • nördlich der B 35: Freiflächen mit Grünflächen, Gärten, Streuobstwiesen und Grünflächen;<br />
südlich der B 35: Feldflurgebiet mit kleinräumigen Nutzungswechsel<br />
• Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund (Offenl<strong>an</strong>d trocken und Offenl<strong>an</strong>d mittel) südlich der<br />
B 35; v.a. entl<strong>an</strong>g eines Hohlwegesystems<br />
• keine Schutzgebiete<br />
• Zerschneidungswirkungen durch die B 35<br />
8 • Komplex aus Röhrichten, Ruderalfluren und Hochstau<strong>den</strong>fluren (§ 30-Biotop), strukturarme<br />
Ackergebiete<br />
• keine regional bedeutsamen Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />
• FND „Steinbruch am Stadtr<strong>an</strong>d“ (Abst<strong>an</strong>d zum Änderungsbereich mind. 350 m)<br />
• im Westen FFH-Gebiet „Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe“ im Untersuchungsraum<br />
(Abst<strong>an</strong>d zum Änderungsbereich mind. 450 m)<br />
• L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiet „Michaelsberg-Eichelberg“ südöstlich der B 3 (Abst<strong>an</strong>d zum<br />
Änderungsbereich mind. 335 m)<br />
• Zerschneidungswirkungen durch die B 3 und Bahnlinie Karlsruhe-Heidelberg<br />
9 • v.a. strukturarme Weinbaugebiete, kleinräumig strukturreiche Grünl<strong>an</strong>dgebiete,<br />
• Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund (Offenl<strong>an</strong>d trocken und Offenl<strong>an</strong>d mittel)<br />
• im Westen FFH-Gebiet „Bruchsaler Kraichgau mit Silzenwiesen“ (Abst<strong>an</strong>d zum Änderungsbereich<br />
mind. 320 m)<br />
Bo<strong>den</strong><br />
Grundsätzlich sind im Pl<strong>an</strong>ungsraum zwei unterschiedliche Bo<strong>den</strong>l<strong>an</strong>dschaften zu unterschei<strong>den</strong>: das<br />
„Nördliche <strong>Oberrhein</strong>ische Tiefl<strong>an</strong>d“ und der „Kraichgau“. Durch die sehr verschie<strong>den</strong>en Voraussetzungen<br />
hinsichtlich des Ausg<strong>an</strong>gsgesteins, des Wasserhaushalt und des Reliefs haben sich charakteristische<br />
Gesellschaften von Bo<strong>den</strong>typen entwickelt.<br />
In der Kinzig-Murg-Rinne und in der Saalbachniederung, die die Niederterrasse zum Rhein hin durchbricht,<br />
dominieren Braune Auenbö<strong>den</strong>, Auengleye sowie Gleye aus Auenlehm (Untersuchungsräume<br />
der Änderungsbereiche <strong>Nr</strong>. 1, 5, 8). Die Auenbö<strong>den</strong> und Auenlehme entwickelten sich aus Materia-<br />
1 Grundlage: Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung und Ökologie Stuttgart 2012.<br />
14
lien, die als Folge von Bo<strong>den</strong>abtragsprozessen, vor allem im Kraichgau, von <strong>den</strong> Rheinnebengewässern<br />
abgelagert wurde.<br />
Die vorherrschen<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>typen des Kraichgaus sind Parabrauner<strong>den</strong> und Pararendzinen (Untersuchungsräume<br />
der Änderungsbereiche <strong>Nr</strong>. 7, 9). Die tiefgründigeren Parabrauner<strong>den</strong> fin<strong>den</strong> bevorzugt<br />
auf <strong>den</strong> flachen Höhenrücken, während die geringer mächtigen Pararendzinen die oberen und mittleren<br />
H<strong>an</strong>gbereiche einnehmen. Ausg<strong>an</strong>gsmaterial beider Bo<strong>den</strong>typen ist der weit verbreitete Löss, der hier<br />
als äolisches Sediment während der Würm-Eiszeit abgelagert wurde. Die Pararendzinen sind häufig<br />
durch Degradation aus Parabrauner<strong>den</strong> entst<strong>an</strong><strong>den</strong>. Das durch Erosionsvorgänge abgespülte Material<br />
lagerte sich <strong>an</strong> <strong>den</strong> Unterhängen sowie in <strong>den</strong> Tälchen zu sogen<strong>an</strong>nten Kolluvien ab (siehe LGRB<br />
2011 und Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal 2009).<br />
Bö<strong>den</strong> mit hoher oder sehr hoher Bedeutung fin<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> Änderungsbereichen <strong>Nr</strong>. 5, 8 (Gleye<br />
über Niedermoore, kalkhaltige Auengleye), 7 und 9 (Parabrauner<strong>den</strong>, Pararendzinen). Hinsichtlich der<br />
Funktion als Archiv der Naturgeschichte sich die überdeckten Niedermoore der Änderungsbereiche<br />
<strong>Nr</strong>. 5 und 8 von Bedeutung.<br />
Wasser<br />
Grundwasservorkommen sind wichtige Best<strong>an</strong>dteile des Naturhaushalts und im Hinblick auf deren<br />
Nutzbarkeit als Trinkwasser für die Bevölkerung eine wichtige Ressource. Die Grundwasserverhältnisse,<br />
die Ausbildung und Bedeutung der Grundwasservorkommen wer<strong>den</strong> maßgeblich durch die geologischen<br />
Verhältnisse geprägt.<br />
Die mächtigen quartären S<strong>an</strong>de und Kiese der nördlichen <strong>Oberrhein</strong>ebene bil<strong>den</strong> einen l<strong>an</strong>desweit<br />
bedeutsamen Porengrundwasserleiter mit einer ausgezeichneten Grundwasserqualität. Die Ergiebigkeit<br />
der hydrogeologischen Einheiten ist in <strong>den</strong> Hardtplatten als hoch bis sehr hoch einzustufen. Entsprechend<br />
seines naturräumlichen Potenzials ist die Rheinebene ein Schwerpunktgebiet für Trinkwasserschutzgebiete.<br />
Dagegen enthält der im Kraichgau vorkommende Kluftgrundwasserleiter keinen zusammenhängen<strong>den</strong><br />
Grundwasserkörper. Trotz der oft mehrere Meter mächtigen Lössauflage versickert Niederschlagswasser<br />
zumeist rasch und wird in <strong>den</strong> Untergrund abgeführt. Die Grundwasserergiebigkeit wird als mittel<br />
eingestuft.<br />
In allen Änderungsbereichen ist eine sehr geringe oder geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung<br />
zu verzeichnen. In der Kinzig-Murg-Rinne liegen die mittleren Grundwasserflurabstände z.T.<br />
unter 2 m. Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 8 liegt gemäß <strong>den</strong> ausgelegten Hochwassergefahrenkarten r<strong>an</strong>dlich<br />
in einem Gebiet, das bei einem hunderjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt wird. Nach<br />
<strong>den</strong> aktuellen Plausibilisierungsentwürfen für das Projektgebiet „Nördlicher <strong>Oberrhein</strong> – Bergl<strong>an</strong>d“<br />
wird das Gebiet bei einem fünfzigjährlichem Ereignis geflutet. Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 9 befindet<br />
sich innerhalb des Wassergebietes „Bruchsal-Obergrombach“ Zone III.<br />
Der Saalbachk<strong>an</strong>al ist im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 1 hinsichtlich der Gewässergüte als „kritisch belastet“<br />
eingestuft. Der Duttlacher Graben gilt im Bezug auf die Gewässerstruktur als „vollständig verändert“.<br />
Klima/Luft<br />
In Folge des relativ hohen Temperaturniveaus im <strong>Oberrhein</strong>graben und der relativ geringen Windgeschwindigkeiten<br />
wird die Entstehung von Wärmebelastungen begünstigt. Die höchsten Wärmebelastungen<br />
treten dabei in <strong>den</strong> Siedlungsgebieten auf. In Bruchsal wie auch in Obergrombach sind mehr<br />
als 30 Tage im Jahr wärmebelastet (LUBW 2009).<br />
Die hohe Anzahl thermisch belasteter Tage im Pl<strong>an</strong>ungsraum unterstreicht die Bedeutung von Geländewindsystemen,<br />
die insbesondere in <strong>den</strong> Nächten durch Zufuhr von Kaltluft für eine Entlastung sorgen<br />
können. Bei austauscharmen Wetterlagen können sich nachts über geneigtem Gelände Kaltluftabflüsse<br />
bil<strong>den</strong>. Die in Bo<strong>den</strong>nähe gebildete kalte Luft fließt h<strong>an</strong>gabwärts und durchströmt bei ausreichender<br />
Mächtigkeit des Kaltluftstromes die Siedlungsgebiete.<br />
Im Saalbachtal besteht ein großes Kaltluftsystem. Von <strong>den</strong> ausgedehnten Offenl<strong>an</strong>dbereiche <strong>an</strong> <strong>den</strong><br />
Hängen des Saalbachtales fließt die Kaltluft zunächst in <strong>den</strong> Talbo<strong>den</strong> und d<strong>an</strong>n talabwärts. Der Kaltluftstrom<br />
durchlüftet die Innenstadt von Bruchsal und reicht auch noch in die westlich der Innenstadt<br />
15
gelegenen Wohngebiete. Aufgrund der Mächtigkeit des Volumenstromes (> 25 m³/m x s) treten im<br />
Saalbach östlich von Bruchsal lokalklimatisch besonders wertvolle Bereiche auf (Ingenieurbüro Lohmeyer<br />
2009). Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 7 liegt r<strong>an</strong>dlich in diesem Bereich.<br />
Im Grombachtal k<strong>an</strong>n sich oberhalb von Obergrombach kein Kaltluftsystem entwickeln, das eine<br />
Mächtigkeit erreicht, um die Siedlungsgebiete zu durchströmen. Allerdings entwickeln sich am nördlichen<br />
Ortsr<strong>an</strong>d H<strong>an</strong>gabwinde, die zumindest eine positive Wirkung auf die Belüftungssituation des<br />
Siedlungsr<strong>an</strong>des haben. Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 9 befindet sich diesem Bereich.<br />
L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />
Das L<strong>an</strong>dschaftsbild wird im Wesentlichen durch das Relief, die Freiraumnutzungen, die Besiedlung<br />
sowie technische Infrastrukturen geprägt. Zur Beschreibung der verschie<strong>den</strong>en L<strong>an</strong>dschaftscharaktere<br />
wer<strong>den</strong> die naturräumlichen Einheiten her<strong>an</strong>gezogen (MLR 2000).<br />
Die Hardtebenen bestehen einerseits aus großen Waldgebieten (z. B. Obere Lußhardt, Kammerforst),<br />
<strong>an</strong>dererseits aus überwiegend ackerbaulich genutzten, gehölzarmen Gebieten. Der Niederungsbereich<br />
innerhalb der Hardtebenen, die Kinzig-Murg-Rinne, untergliedert sich in strukturarme und strukturreiche<br />
L<strong>an</strong>dschaftsteile. Die strukturreichen Einheiten enthalten die naturraumtypischen Auwaldreste,<br />
Fließgewässer und Grünl<strong>an</strong>dauen. In <strong>den</strong> strukturarmen Bereichen fehlen raumgliedernde Gehölzstrukturen<br />
häufig.<br />
Im Pl<strong>an</strong>ungsraum sind die Hardtebenen durch <strong>den</strong> hohen Anteil der Siedlungsflächen, insbesondere<br />
Gewerbeflächen, und durch zahlreiche Infrastruktur<strong>an</strong>lagen wie z.B. Straßen, Bahnlinien und Hochsp<strong>an</strong>nungsleitungen<br />
stark überprägt.<br />
Der Kraichgau ist ein 200 bis 300 m hohes Hügell<strong>an</strong>d. Infolge der hohen Leistungsfähigkeit der Bö<strong>den</strong><br />
hat sich eine L<strong>an</strong>dschaft mit einem vergleichsweise geringen Wald<strong>an</strong>teil und einer hohen Nutzungsintensität<br />
im Offenl<strong>an</strong>d entwickelt. Meist stehen die Wälder auf <strong>den</strong> Kuppenlagen. An <strong>den</strong> Siedlungsrändern<br />
fin<strong>den</strong> sich meist Streuobstwiesen oder Feldflurgebiete mit kleinräumigem Nutzungswechsel.<br />
Zur <strong>Oberrhein</strong>ebene fallen die Hänge ab und sind z. T. stark zertalt. Hier treten auch Rebl<strong>an</strong>dschaften<br />
auf.<br />
Durch das Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung und Ökologie (ILPÖ) der Universität Stuttgart wurde eine<br />
L<strong>an</strong>dschaftsbild<strong>an</strong>alyse für die Regionen <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> erarbeitet. Ziel der L<strong>an</strong>dschaftsbild<strong>an</strong>alyse<br />
ist eine flächendeckende Beschreibung der Eigenart, Schönheit und Vielfalt der L<strong>an</strong>dschaft. Der<br />
Bewertung liegt eine Befragung von Prob<strong>an</strong><strong>den</strong> zugrunde.<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Verstreut über <strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsraum sind verschie<strong>den</strong>e archäologische Kultur<strong>den</strong>kmale bek<strong>an</strong>nt. Es h<strong>an</strong>delt<br />
sich um Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmale, die nach § 2 Denkmalschutzgesetz BW geschützt sind. Flächenwirksame<br />
Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmale kommen nicht vor.<br />
Die Erhaltung von Bereichen mit günstigen St<strong>an</strong>dortvoraussetzungen für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung<br />
k<strong>an</strong>n einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Kulturl<strong>an</strong>dschaft leisten. Um<br />
die Schutzwürdigkeit von l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Flächen für die Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> darzustellen,<br />
gibt es mit der Wirtschaftsfunktionenkarte der Digitalen Flurbil<strong>an</strong>z eine geeignete Grundlage.<br />
Darin erfolgt die Bewertung l<strong>an</strong>dwirtschaftlicher Gunstst<strong>an</strong>dorte, die neben der natürlichen Eignung<br />
auch betriebswirtschaftliche und ökonomische Aspekte umfasst. Die Kategorien der Vorr<strong>an</strong>gfluren I<br />
und II benennen die l<strong>an</strong>dbauwürdigen Flächen, die sowohl von der natürlichen als auch wirtschaftlichen<br />
Eignung von besonderer Bedeutung für die L<strong>an</strong>dwirtschaft sind.<br />
Besonders gute Bedingungen für die L<strong>an</strong>dwirtschaft fin<strong>den</strong> sich insbesondere in <strong>den</strong> Änderungsbereichen<br />
<strong>Nr</strong>. 1 und 5.<br />
5.3 Status-Quo-Prognose<br />
Unter Status-Quo-Prognose wird die Prognose der Entwicklung ohne Umsetzung der Änderung des<br />
Regionalpl<strong>an</strong>s verst<strong>an</strong><strong>den</strong>. Hierzu wird die Fortgeltung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />
zugrunde gelegt sowie eine Umsetzung derjenigen Pl<strong>an</strong>ungen, die als nachrichtliche Übernahmen bei<br />
der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s als Vorbelastungen zu berücksichtigen wären.<br />
16
Westlich der L 556 enthält der Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 bereits regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte<br />
Bereiche für die Siedlungserweiterung, die für eine gewerbliche Entwicklung des Mittelzentrums<br />
Bruchsal vorgesehen sind (siehe auch Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 2 der Abb. 1). Eine Erweiterung der<br />
Gewerbeflächen wäre mit dem Verlust gewachsener Bö<strong>den</strong>, von Lebensräumen für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere<br />
sowie l<strong>an</strong>dwirtschaftlich wertvoller Bereiche verbun<strong>den</strong>. Darüber hinaus würde sich der gewerblich<br />
geprägte Raum westlich der Stadtmitte weiter vergrößern und hin zu <strong>den</strong> Wohnbereichen von Bruchsal<br />
ausdehnen.<br />
Für die Entwicklung von Wohnbauflächen sieht der Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />
abgestimmte Bereiche östlich des Saalbachk<strong>an</strong>als (Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 3), im Südosten<br />
von Bruchsal (Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 6) und am südlichen Ortsr<strong>an</strong>d von Obergrombach vor. Hier wäre<br />
durch die Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung derzeit l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutzter Flächen von einem Verlust gewachsener<br />
Bö<strong>den</strong> sowie von Lebensräumen für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere auszugehen. Beeinträchtigungen<br />
des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> FFH-Gebietes können nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />
In <strong>den</strong> Änderungsbereichen <strong>Nr</strong>. 1, 5, 7, 8 und 9 ist eine Fortsetzung der l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Nutzung<br />
zu erwarten. Mit tiefgreifen<strong>den</strong> Änderungen des Umweltzust<strong>an</strong>ds, die aus diesen Nutzungen resultieren,<br />
ist nicht zu rechnen.<br />
17
6 Ergebnisse der Wirkungsprognose und<br />
-bewertung<br />
6.1 Umweltauswirkungen durch die gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen<br />
Die Dokumentation der Ermittlung der Umweltauswirkungen für die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Siedlungserweiterungen erfolgt in einer Einzelfallprüfung in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Datenblättern. Diese setzt<br />
sich aus einer kurzen Charakterisierung des Gebietes und einer Beschreibung des Konfliktpotenzials.<br />
Darüber hinaus wird eine Einschätzung vorgenommen, ob kumulative Wirkungen zu erwarten sind.<br />
Abgeschlossen wer<strong>den</strong> die Datenblätter mit einer Gesamtbeurteilung.<br />
Die Beschreibung und Bewertung der Umweltwirkungen erfolgt unter Berücksichtigung des Umweltberichts<br />
zum Flächennutzungspl<strong>an</strong> der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal.<br />
18
Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 1, Bruchsal Kernstadt („Im Brühl“)<br />
Aktuelle Nutzung<br />
Regionalpl<strong>an</strong><br />
<strong>Mittlerer</strong> O-<br />
berrhein 2003<br />
Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />
Vorbelastungen<br />
l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzflächen<br />
überwiegend Grünzäsur (Funktion: Produktionsfläche<br />
für Aussiedler, gute Bö<strong>den</strong>)<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />
für Siedlungserweiterung (ca. 9,7 ha)<br />
Lärm- und Schadstoffimmissionen und<br />
visuelle Prägung durch die <strong>an</strong>grenzende<br />
A 5 sowie die Gewerbegebiete im Nor<strong>den</strong><br />
und Sü<strong>den</strong><br />
Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />
durch die A 5<br />
Schutzgut Konfliktpotenzial<br />
Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />
Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />
(hohe Vorbelastung)<br />
Flora, Fauna,<br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines strukturarmen Intensivgrünl<strong>an</strong>dkomplexes, z.T. mit<br />
Charakter des FFH-Lebensraumtyps Magere Flachl<strong>an</strong>d-Mähwiesen (Angaben<br />
des RP KA, Ref. 56)<br />
Bo<strong>den</strong> mittel In<strong>an</strong>spruchnahme von Auengleyen aus Auenlehm mit mittlerer Gesamtbewertung<br />
Wasser<br />
mittel Beeinträchtigungen eines Bereiches mit mittleren Grundwasserflurabstän<strong>den</strong><br />
zwischen 2 und 5 m<br />
mittel Beeinträchtigung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Saalbachk<strong>an</strong>als mit Schadstoffen (Gewässergüte<br />
II – III)<br />
Klima/Luft gering In<strong>an</strong>spruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen ohne besondere lokalklimatische<br />
Ausgleichsfunktion für <strong>an</strong>grenzende Siedlungsgebiete<br />
L<strong>an</strong>dschaft gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von geringer Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds, starke visuelle Beeinträchtigungen<br />
durch technische Überprägung der L<strong>an</strong>dschaft durch die A 5 und Gewerbegebiete<br />
im direkten Umfeld<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
hoch<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme eines Bereiches mit hoher Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />
Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I)<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Im Zusammenwirken mit <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebieten und der <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> A 5 ist eine Verstärkung<br />
der erheblichen Umweltwirkungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie durch die technische Überprägung<br />
des Talraumes entl<strong>an</strong>g des Saalbaches zu erwarten.<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die gepl<strong>an</strong>te Nutzung als Gewerbegebiet ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere durch die In<strong>an</strong>spruchnahme<br />
von Vorr<strong>an</strong>gflächen der L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I verbun<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird der regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />
abgestimmte Bereich für Siedlungsentwicklung im Gebiet „Klein Wendelrot“ (Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 2,<br />
ca. 10,1 ha) zurückgenommen. Das Gebiet ist ebenfalls Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I. Somit k<strong>an</strong>n die In<strong>an</strong>spruchnahme<br />
l<strong>an</strong>dwirtschaftlich wertvoller Flächen im direkten Umfeld kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />
Im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren ist zu berücksichtigen, dass streng geschützte Arten zu erwarten<br />
sind (Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013). Darüber hinaus sind konkrete Vermeidungs-, Verminderungs-<br />
und Kompensationsmaßnahmen festzulegen. Entl<strong>an</strong>g des Saalbachk<strong>an</strong>als ist ein Gewässerr<strong>an</strong>dstreifen<br />
von 10 m Breite zu erhalten und von Bebauung freizuhalten. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen<br />
ist die Saalbachniederung (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d).<br />
19
Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 5, Bruchsal Kernstadt („Bruchwiesen Nord und Süd“)<br />
Aktuelle Nutzung<br />
Regionalpl<strong>an</strong><br />
<strong>Mittlerer</strong> O-<br />
berrhein 2003<br />
Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />
Vorbelastungen<br />
l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzflächen<br />
Regionaler Grünzug (Nordhälfte) und<br />
überschwemmungsgefährdeter Bereich bei<br />
Katastrophenhochwasser<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />
für Siedlungserweiterung (ca. 28,3 ha)<br />
Lärm- und Schadstoffimmissionen, starke<br />
visuelle Prägung durch die <strong>an</strong>grenzende<br />
B 35A und Bahnlinie sowie die Klär<strong>an</strong>lage<br />
und das Gewerbegebiet<br />
Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />
durch die B 35A und Bahnlinie<br />
Schutzgut Konfliktpotenzial<br />
Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />
Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />
(hohe Vorbelastung)<br />
Flora, Fauna, gering In<strong>an</strong>spruchnahme von strukturarmen Intensivgrünl<strong>an</strong>d und Ackergebieten<br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
Bo<strong>den</strong><br />
hoch<br />
(mittel)<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme von Auengleyen und Gleyen mit hoher Gesamtbewertung<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme von überdeckten Niedermooren (naturgeschichtliche Bedeutung)<br />
in der nördlichen Hälfte<br />
Wasser<br />
hoch Beeinträchtigungen eines Bereiches mit mittleren Grundwasserflurabstän<strong>den</strong><br />
zwischen 1 und 2 m<br />
mittel Beeinträchtigung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Dutlacher Grabens mit Schadstoffen<br />
(Gewässergüte II – III)<br />
Klima/Luft gering In<strong>an</strong>spruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen ohne besondere lokalklimatische<br />
Ausgleichsfunktion für <strong>an</strong>grenzende Siedlungsgebiete<br />
L<strong>an</strong>dschaft gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von geringer Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds, visuelle Beeinträchtigungen durch die<br />
B 35A, die Bahnlinie und die sonstigen <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> baulichen Anlagen<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
hoch<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Sind nicht zu erwarten.<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme eines Bereiches mit hoher Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />
Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I)<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die gepl<strong>an</strong>te Nutzung als Gewerbegebiet ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter<br />
Bo<strong>den</strong>, Wasser und Sachgüter verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme wertvoller<br />
Bö<strong>den</strong> und von Vorr<strong>an</strong>gflächen der L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I sowie durch die geringen Grundwasserflurabstände.<br />
Im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren ist zu berücksichtigen, dass streng geschützte Arten zu erwarten<br />
sind (Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013). Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren festzulegen. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen<br />
ist die nördlich der B 35A gelegene Kinzig-Murg-Rinne (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen<br />
in Extensivgrünl<strong>an</strong>d, Extensivierung von Grünl<strong>an</strong>d).<br />
20
Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 7, Bruchsal Kernstadt („Eggerten“)<br />
Aktuelle Nutzung<br />
Regionalpl<strong>an</strong><br />
<strong>Mittlerer</strong> O-<br />
berrhein 2003<br />
Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />
Vorbelastungen<br />
Gärten<br />
Regionaler Grünzug<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />
für Siedlungserweiterung (ca. 1,5 ha)<br />
Lärm- und Schadstoffimmissionen durch<br />
die <strong>an</strong>grenzende B 35<br />
Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />
durch die B 35A<br />
Schutzgut Konfliktpotenzial<br />
Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />
Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />
(Gartennutzungen), Vorbelastung durch die B 35<br />
Flora, Fauna, gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Biotoptypenkomplexes aus Grün- und Freiflächen<br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
Bo<strong>den</strong> hoch In<strong>an</strong>spruchnahme von Parabrauner<strong>den</strong> mit hoher Gesamtbewertung<br />
Wasser gering Keine In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />
Wasserhaushalt<br />
Klima/Luft hoch In<strong>an</strong>spruchnahme von lokalklimatisch besonders wertvollen Bereichen<br />
L<strong>an</strong>dschaft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von mittlerer Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds, visuelle Beeinträchtigungen durch die<br />
B 35<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
gering Keine In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderer Bedeutung<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Sind nicht zu erwarten.<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die gepl<strong>an</strong>te Wohnbaunutzung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Bo<strong>den</strong><br />
und Klima verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme wertvoller Bö<strong>den</strong> und lokalklimatisch<br />
besonders wertvoller Bereiche.<br />
Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren<br />
festzulegen. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen liegt südlich der B 35 (mögliche<br />
Maßnahmen z.B. Anlage von Feldgehölzen und Feldhecken, Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d).<br />
21
Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 8, Bruchsal Kernstadt („Nördlich des gewerblichen Bildungszentrums“)<br />
Aktuelle Nutzung<br />
Regionalpl<strong>an</strong><br />
<strong>Mittlerer</strong> O-<br />
berrhein 2003<br />
Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />
Vorbelastungen<br />
Acker<br />
Grünzäsur (Funktion: Naherholung, städtebauliche<br />
Zäsur, Biotopvernetzung, Wald)<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />
für Siedlungserweiterung (ca. 2,9 ha)<br />
Barrierewirkungen und visuelle Wirkungen<br />
durch Bebauungen im Westen und Sü<strong>den</strong><br />
Schutzgut Konfliktpotenzial<br />
Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />
Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />
Flora, Fauna, gering In<strong>an</strong>spruchnahme einer strukturarmen Ackerfläche<br />
biologische mittel r<strong>an</strong>dliche Beeinträchtigung eine wertvollen Komplexes aus Röhrichten, Ruderalfluren<br />
und Hochstau<strong>den</strong> (§ Vielfalt<br />
30-Biotop)<br />
Bo<strong>den</strong><br />
Wasser<br />
hoch<br />
mittel<br />
hoch<br />
hoch<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme von Gleyen über Niedermoor mit hoher Gesamtbewertung<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme von überdeckten Niedermooren (naturgesch. Bedeutung)<br />
Beeinträchtigungen eines Bereiches mit mittleren Grundwasserflurabstän<strong>den</strong><br />
zwischen 1 und 2 m<br />
r<strong>an</strong>dliche In<strong>an</strong>spruchnahme eines Überschwemmungsgebietes, In<strong>an</strong>spruchnahme<br />
einer HQ50-Fläche (Ergebnis der Plausibilisierung steht noch aus)<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme eines Überflutungsbereiches bei Extremhochwasser<br />
mittel<br />
Klima/Luft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme von lokalklimatisch wertvollen Bereichen<br />
L<strong>an</strong>dschaft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von mittlerer Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
gering<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Sind nicht zu erwarten.<br />
Keine In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderer Bedeutung<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die gepl<strong>an</strong>te Wohnbaunutzung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Bo<strong>den</strong><br />
und Wasser verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme wertvoller Bö<strong>den</strong> (Sonderst<strong>an</strong>dort<br />
für naturnahe Vegetation) und die Lage in einem Bereich mit geringen Grundwasserflurabstän<strong>den</strong>.<br />
Darüber befindet sich im Südosten des Gebietes ein Überschwemmungsgebiet.<br />
Mögliche r<strong>an</strong>dliche Beeinträchtigungen eines ASP-Vorkommens (Knotenblütiger Sellerie) sowie des § 30-<br />
Biotops sollten im Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren untersucht wer<strong>den</strong> (Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013).<br />
Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren<br />
festzulegen. Eine Bebauung des Überschwemmungsgebietes sollte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Ein möglicher<br />
Suchraum für Kompensationsmaßnahmen ist die nördlich der B 35A gelegene Kinzig-Murg-Rinne (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung<br />
von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d, Extensivierung von Grünl<strong>an</strong>d).<br />
Gemäß <strong>den</strong> aktuell zur Plausibilisierung vorliegen<strong>den</strong> Hochwassergefahrenkarten „Nördlicher <strong>Oberrhein</strong> -<br />
Bergl<strong>an</strong>d“ wird der Bereich bei einem HQ50 geflutet. Sollte die Darstellung nach Abschluss der Plausibilisierung<br />
der Bereich weiterhin Best<strong>an</strong>d haben, wäre eine Bebauung des Gebietes nach § 78 WHG nicht zulässig.<br />
22
Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 9, Obergrombach („T<strong>an</strong>zberg“)<br />
Aktuelle Nutzung<br />
Regionalpl<strong>an</strong><br />
<strong>Mittlerer</strong> O-<br />
berrhein 2003<br />
Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />
Vorbelastungen<br />
Grünl<strong>an</strong>d<br />
Schutzbedürftiger Bereich für die L<strong>an</strong>dwirtschaft<br />
Stufe I<br />
Regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmter Bereich<br />
für Siedlungserweiterung (ca. 1,7 ha)<br />
Keine<br />
Schutzgut Konfliktpotenzial<br />
Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />
Mensch hoch In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit regionaler Bedeutung für die Naherholung<br />
(W<strong>an</strong>derweg, Radw<strong>an</strong>derwerg, Ausflugsziel Michaelskapelle)<br />
Flora, Fauna, mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines struktureichen Grünl<strong>an</strong>dkomplexes<br />
biologische mittel r<strong>an</strong>dliche Beeinträchtigung eines Kernraumes für <strong>den</strong> Biotopverbund (Hohlweg)<br />
Vielfalt<br />
Bo<strong>den</strong> hoch In<strong>an</strong>spruchnahme von Pararendzinen mit hoher Gesamtbewertung<br />
Wasser mittel Lage im Wasserschutzgebiet Zone III<br />
Klima/Luft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme von lokalklimatisch wertvollen Bereichen<br />
L<strong>an</strong>dschaft hoch In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von hoher Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
mittel<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Sind nicht zu erwarten.<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme eines Bereiches mit Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />
Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe II)<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die gepl<strong>an</strong>te Wohnbaunutzung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Mensch,<br />
Bo<strong>den</strong> und L<strong>an</strong>dschaft verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme eines bedeutsamen<br />
Raumes für die Naherholung, eines wertvollen L<strong>an</strong>dschaftsbildraumes mit starker Reliefierung und gliedern<strong>den</strong><br />
L<strong>an</strong>dschaftselementen sowie von wertvollen Bö<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird der regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte<br />
Bereich im Gebiet „Spesental“ und Vorderer W<strong>an</strong>nenberg“ am südlichen Ortsr<strong>an</strong>d von Obergrombach (Änderungsbereich<br />
<strong>Nr</strong>. 10, ca. 5,9 ha) zurückgenommen. Durch <strong>den</strong> Verzicht auf eine bauliche Entwicklung wird<br />
eine Pufferzone zu dem <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> FFH-Gebiet „Bruchsaler Kraichgau mit Silzwiesen“ erhalten. Der Bereich<br />
soll durch die Erweiterung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege<br />
gesichert wer<strong>den</strong>.<br />
Im Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren sollte geprüft wer<strong>den</strong>, inwieweit streng geschützte Arten (Schmetterlinge, Vögel,<br />
Fledermäuse, Zauneidechse und Schlingnatter) betroffen sind (siehe Umweltbericht zum FNP 2009 sowie<br />
Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013).<br />
Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren<br />
festzulegen. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen liegt südlich von Obergrombach<br />
in <strong>den</strong> Offenl<strong>an</strong>dbereichen des FFH-Gebietes (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d,<br />
Extensivierung von Grünl<strong>an</strong>d, Anlage von Feldgehölzen und Feldhecken).<br />
23
6.2 Umweltauswirkungen durch die Rücknahme von Siedlungserweiterungen und einer Grünzäsur<br />
Im Zuge der vorliegen<strong>den</strong> Einzeländerungen des Regionalpl<strong>an</strong>s wer<strong>den</strong> einerseits Festlegungen zum<br />
Schutz des Freiraums zurückgenommen, um eine Siedlungsentwicklung regionalpl<strong>an</strong>erisch abzusichern,<br />
<strong>an</strong>derseits wer<strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte Siedlungsbereiche zurückgenommen und<br />
gleichzeitig mit einer Festlegung zum Schutz des Freiraums belegt. Mit dem Verzicht auf eine bauliche<br />
Entwicklung und der regionalpl<strong>an</strong>erischen Sicherung des Freiraums sind positive Umweltwirkungen<br />
verbun<strong>den</strong>.<br />
Im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 2 (siehe Abb. 1) bleiben die Vorr<strong>an</strong>gfluren der Stufe I für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />
Nutzung erhalten und wer<strong>den</strong> durch die Erweiterung der Grünzäsur regionalpl<strong>an</strong>erisch gesichert.<br />
Da der südliche Teil des Gebietes sich in einem Überschwemmungsgebiet befindet, können durch <strong>den</strong><br />
Verzicht auf eine bauliche Entwicklung Risiken vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird der Abst<strong>an</strong>d<br />
zwischen <strong>den</strong> gewerblichen Flächen und der Wohnbebauung im Südosten sowie zu dem Sondergebiet<br />
Schul- und Sportgelände vergrößert. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen<br />
sind somit für diese Räume nicht zu erwarten.<br />
Durch <strong>den</strong> Verzicht auf eine Wohnbebauung im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 3 und der Ausweitung der<br />
Grünzäsur können Freiraumflächen entl<strong>an</strong>g des Saalbachk<strong>an</strong>als gesichert wer<strong>den</strong>. Der Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />
sieht hier die Entwicklung einer Kleingarten<strong>an</strong>lage vor. Mit der Überbauung des im Westen<br />
<strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Gebietes „Schaafwiesen“ entl<strong>an</strong>g des Saalbaches besteht nun die Möglichkeit, eine Freiraumstruktur<br />
entl<strong>an</strong>g des Talsystems aus Saalbach und Saalbachk<strong>an</strong>al zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />
Die nördlichen Teilflächen sind Überschwemmungsgebiet und daher mit einer Bebauung nicht<br />
vereinbar.<br />
Mit der Erweiterung der Grünzäsuren in <strong>den</strong> Änderungsbereichen <strong>Nr</strong>. 2 und 3 k<strong>an</strong>n eine Verzahnung<br />
der Grünzäsur mit <strong>den</strong> Wohnbereichen von Bruchsal und eine verbesserte Durchgängigkeit der Grünzäsur<br />
sowohl in Ost-West-Richtung als auch in Nord-Süd-Richtung erreicht wer<strong>den</strong> (kumulative Wirkung).<br />
Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 6 zeichnet sich durch eine hohe Struktur- und Nutzungsvielfalt unterschiedlicher<br />
Biotoptypen, einem strukturreichen L<strong>an</strong>dschaftsbild und wertvollen Bö<strong>den</strong> aus. Durch die Erweiterung<br />
des regionalen Grünzugs wird der Freiraum regionalpl<strong>an</strong>erisch gesichert. Ähnliche Freiraumqualitäten<br />
fin<strong>den</strong> sich auch in <strong>den</strong> Bereichen südlich der B 35.<br />
Mit dem Verzicht einer baulichen Entwicklung am südlichen Ortr<strong>an</strong>d von Obergrombach (Änderungsbereich<br />
<strong>Nr</strong>. 10) können Beeinträchtigungen des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> FFH-Gebietes „Bruchsaler<br />
Kraichgau mit Silzwiesen“ vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird eine Pufferzone zwischen der bestehen<strong>den</strong><br />
Wohnbebauung und dem FFH-Gebiet entwickelt.<br />
Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 4 hat im westlichen Teil durch die sukzessive entst<strong>an</strong><strong>den</strong>en Sport- und<br />
Freizeit<strong>an</strong>lagen bereits <strong>den</strong> Charakter eines Siedlungsraumes. Eine weitere bauliche Entwicklung k<strong>an</strong>n<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Der östlichen Teilbereich liegt fast vollständig im Überschwemmungsgebiet.<br />
Trotz der Rücknahme der Grünzäsur ist diesem Bereich gegenwärtig eine zusätzliche Bebauung<br />
nicht zulässig.<br />
24
7 Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
Im Umweltbericht sind gemäß Raumordnungsgesetz Maßnahmen zu benennen, um erhebliche Umweltauswirkungen,<br />
die mit der Durchführung des Pl<strong>an</strong>s verbun<strong>den</strong> sind, zu vermei<strong>den</strong>, zu vermindern<br />
und auszugleichen.<br />
Vermeidung und Verminderung<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />
wur<strong>den</strong> bereits zahlreiche potenzielle Siedlungserweiterungsflächen eine Umweltprüfung unterzogen.<br />
Durch <strong>den</strong> Verzicht auf umwelterheblichere St<strong>an</strong>dortalternativen konnten Umweltauswirkungen vermie<strong>den</strong><br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Darüber hinaus sind in <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsebenen folgende Minimierungsmaßnahmen möglich:<br />
Tab. 5: Maßnahmen zur Minimierung des Wirkungsumf<strong>an</strong>gs<br />
Wirkfaktor<br />
Mögliche Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs<br />
Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung • Beschränkung der Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß<br />
• Erhalt wertvoller Lebensräume für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere<br />
• Abst<strong>an</strong>d zwischen baulichen Anlagen und Fließgewässern<br />
• Freihaltung von lokal bedeutsamen Kaltluftströmen<br />
• Meidung von Flächen mit Retentionsfunktion<br />
Schadstoff- und Lärmimmissioneempfindlichen<br />
Nutzungen (Wohngebiete und Erholungsräume)<br />
• ausreichender Abst<strong>an</strong>d zwischen Gewerbegebieten und immissions-<br />
Visuelle Wirkungen • Schonung prägender und wertvolle L<strong>an</strong>dschaftsstrukturen und -<br />
elemente<br />
• Einpassung des Siedlungsbereiches in die Umgebung<br />
Barrierewirkung • Erhalt von regional bedeutsamen Wegebeziehungen<br />
Grundwasserabsenkungen • Meidung von Bereichen mit geringen Grundwasserflurabst<strong>an</strong>d<br />
Ausgleich<br />
Die konkrete Umsetzung der Eingriffsregelung und der damit verbun<strong>den</strong>en Erstellung eines Kompensationskonzeptes<br />
erfolgt im Rahmen der Bauleitpl<strong>an</strong>ung bzw. der Genehmigungsverfahren. Die Auswirkungen,<br />
die von <strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen ausgehen, können lediglich grob eingeschätzt<br />
wer<strong>den</strong>. Grundsätzlich kommen die freiraumschützen<strong>den</strong> Festlegungen des Gesamtpl<strong>an</strong>s für<br />
<strong>den</strong> Ausgleich in Frage, wie z. B. die Regionalen Grünzüge, Grünzäsuren sowie Schutzbedürftigen<br />
Bereiche für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege.<br />
In der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle sind die Hinweise zusammengefasst.<br />
Tab. 6: Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen (verändert nach Schmidt 2004)<br />
Wirkfaktor Art der Auswirkung Mögliche Kompensationsmaßnahmen<br />
Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung<br />
Verlust der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />
Verlust von Biotopen und<br />
Lebensräumen für Pfl<strong>an</strong>zen<br />
• Entsiegelung<br />
• Verbesserung der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />
eines Gebietes (z. B. Rekultivierungen,<br />
Oberbo<strong>den</strong>auftrag, Wiedervernässung,<br />
Nutzungsextensivierung)<br />
• Entwicklung funktionell gleichartiger<br />
oder gleichwertiger Biotopstrukturen<br />
25
und Tiere<br />
Verminderung der Grundwasserneubildung<br />
und Erhöhung<br />
des Oberflächenabflusses<br />
Schadstoff- und Lärmimmissionen<br />
Beeinträchtigung der<br />
(Siedlungen menschlichen Gesundheit<br />
und Verkehr)<br />
Visuelle Wirkungen Überprägung des L<strong>an</strong>dschaftsbildes<br />
Barrierewirkung Trennwirkung für <strong>den</strong> Artenaustausch<br />
• Sichtschutzpfl<strong>an</strong>zungen<br />
• Neugestaltung von L<strong>an</strong>dschaftsräumen<br />
• Verbesserung des Biotopverbunds<br />
• Wiederherstellung von Vernetzungsbeziehungen<br />
• Rückbau von Barrieren<br />
• Schaffung grundwassernaher Bereiche<br />
Grundwasserabsenkungen Beeinträchtigung grundwassernaher<br />
Lebensräume<br />
und Habitatstrukturen<br />
• Versickerung unbelasteten und gering<br />
belasteten Niederschlags<br />
• Ertüchtigung der Retentionsfunktion<br />
von Bö<strong>den</strong> durch <strong>an</strong>gepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />
der L<strong>an</strong>d- und<br />
Forstwirtschaft<br />
• Immissionsschutzpfl<strong>an</strong>zungen<br />
26
8 Monitoring<br />
Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt sind auf<br />
Grundlage der in der zusammenfassen<strong>den</strong> Erklärung nach § 11 III ROG gen<strong>an</strong>nten Überwachungsmaßnahmen<br />
von der höheren Raumordnungsbehörde zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene<br />
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />
zur Abhilfe zu ergreifen (§ 9 IV Satz 1 ROG i.V. mit § 28 IV LplG).<br />
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung der höheren Raumordnungsbehör<strong>den</strong><br />
(§ 28 IV LplG). Die in ihren Bel<strong>an</strong>gen berührten öffentlichen Stellen informieren die höhere Raumordnungsbehörde,<br />
sofern nach <strong>den</strong> ihnen vorliegen<strong>den</strong> Erkenntnissen die Durchführung des Raumordnungspl<strong>an</strong>s<br />
erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat<br />
(§ 9 IV Satz 1 ROG). Die höhere Raumordnungsbehörde nutzt auch die Mitteilungen des Regionalverb<strong>an</strong>ds<br />
über die Ergebnisse der Maßnahmen zur Umweltüberwachung (§ 28 IV LplG). Die höheren<br />
Raumordnungsbehör<strong>den</strong> teilen ihre Beobachtungen dem Regionalverb<strong>an</strong>d und <strong>den</strong> Stellen mit, deren<br />
Aufgabenbereich davon berührt ist (§ 28 IV LplG).<br />
Die Auswahl der Indikatoren für das Monitoring orientiert sich <strong>an</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Wirkfaktoren der<br />
regionalpl<strong>an</strong>erischen Darstellungen unter Berücksichtigung der für <strong>den</strong> Raum relev<strong>an</strong>ten Umweltziele.<br />
Der Schwerpunkt des Monitorings auf der Regionalpl<strong>an</strong>ebene wird bei der Überwachung kumulativer<br />
Wirkungen gesehen, <strong>den</strong>n die additiven, schleichen<strong>den</strong> Belastungsprozesse lassen sich am besten über<br />
regionale Gebietskulissen erfassen. Bei der Auswahl der Monitoringindikatoren soll möglichst auf<br />
vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>e Monitoringmech<strong>an</strong>ismen zurückgegriffen wer<strong>den</strong>, um so Doppelarbeiten zu vermei<strong>den</strong><br />
(z. B. Monitoring gemäß FFH-RL, WRRL).<br />
Die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen wer<strong>den</strong> in der zusammenfassen<strong>den</strong> Erklärung<br />
zum Regionalpl<strong>an</strong> gen<strong>an</strong>nt (§ 11 III ROG). Dies geschieht in Abstimmung mit der höheren<br />
Raumordnungsbehörde (§ 2a VI <strong>Nr</strong>. 2 LplG).<br />
Tab. 8: Indikatoren des Monitorings (verändert nach Schmidt 2004)<br />
Wirkfaktor<br />
Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung<br />
Schadstoff- und Lärmimmissionen<br />
Visuelle Wirkungen<br />
Barrierewirkung<br />
Grundwasserabsenkungen<br />
Monitoringindikatoren<br />
• Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme von Bö<strong>den</strong> mit mindestens regionaler<br />
Bedeutung sowie von hochwertigen l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />
Bö<strong>den</strong><br />
• Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme von Schutzgebieten<br />
• Erhaltungszust<strong>an</strong>d der Arten und Lebensraumtypen der FFH-<br />
RL bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />
• Verlust von ruhigen Erholungsbereichen<br />
• Erhaltungszust<strong>an</strong>d der Arten und Lebensraumtypen der FFH-<br />
RL bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />
• Betroffenheit von Bereichen mit hoher Bewertung des L<strong>an</strong>dschaftsbildes<br />
• Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme von Flächen des Biotopverbunds<br />
• Entwicklung repräsentativer grundwassernaher Lebensräume<br />
hinsichtlich wertgebender Pfl<strong>an</strong>zen- und Tierarten<br />
27
9 Nichttechnische Zusammenfassung<br />
Mit der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sollen die im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s<br />
vereinbarten Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumstruktur neu geordnet werten. Im Mittelpunkt<br />
der Umweltprüfung stehen die Darstellungen von regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereichen von<br />
Siedlungserweiterungen und die Bewertung der zu erwarten<strong>den</strong> Umweltwirkungen. Es sind sowohl<br />
gewerbliche Nutzungen als auch Wohnbaunutzungen vorgesehen.<br />
Wesentliche Ergebnisse der Prüfung sind:<br />
• Mit <strong>den</strong> Siedlungserweiterungen sind erhebliche Umweltauswirkungen insbesondere durch die<br />
In<strong>an</strong>spruchnahme von Bö<strong>den</strong> mit hoher Bedeutung der natürlichen Bo<strong>den</strong>funktionen und von Bereichen<br />
mit hoher Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Lage in Bereichen<br />
mit geringen Grundwasserflurabstän<strong>den</strong>. Im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 8 wird r<strong>an</strong>dlich ein Überschwemmungsgebiet<br />
in Anspruch genommen. Eine Bebauung ist hier nicht zulässig. Darüber hinaus<br />
ist nach Abschluss des Plausibilisierungsverfahrens zu <strong>den</strong> Hochwassergefahrenkarten „Nördlicher<br />
<strong>Oberrhein</strong> – Bergl<strong>an</strong>d“ das Ergebnis in <strong>den</strong> Umweltbericht einzuarbeiten. Im Änderungsbereich<br />
<strong>Nr</strong>. 9 ist zusätzlich ein für die Naherholung wertvoller Bereich betroffen.<br />
• Es wer<strong>den</strong> Hinweise gegeben, wie nachteilige Umweltwirkungen durch geeignete Maßnahmen<br />
vermie<strong>den</strong>, verringert oder kompensiert wer<strong>den</strong> können.<br />
• Gleichzeitig wer<strong>den</strong> im gelten<strong>den</strong> Regionalpl<strong>an</strong> dargestellte regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte Bereiche<br />
für die Siedlungserweiterung zurückgenommen und durch Festlegungen zum Freiraumschutz<br />
ersetzt. Mit der regionalpl<strong>an</strong>erischen Sicherung dieser Räume durch eine Festlegung als Grünzäsur<br />
oder Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege sind positive Umweltwirkungen<br />
verbun<strong>den</strong>. Durch die Erweiterung der Grünzäsur im Westen von Bruchsal k<strong>an</strong>n eine verbesserte<br />
Verzahnung mit <strong>den</strong> Wohngebieten und eine größere Durchgängigkeit erreicht wer<strong>den</strong>.<br />
28
10 Literatur und Daten<br />
Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände in Ba<strong>den</strong>-Würrtemberg (2008): Hinweispapier zur<br />
Strategischen Umweltprüfung (SUP) von Regionalplänen in Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Unveröffentlicht.<br />
Ingenieurbüro Lohmeyer (2009): Ermittlung natürlicher klimatischer Ausgleichsfunktionen in der<br />
Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />
Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung und Ökologie Stuttgart (2012): Festlegung von für <strong>den</strong> regionalen<br />
Biotopverbund bedeutsamen Räume in der Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />
L<strong>an</strong>desamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (2011a): Bo<strong>den</strong>daten 1:50.000 mit aktualisierter<br />
Bo<strong>den</strong>funktionsbewertung - Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />
L<strong>an</strong>desamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (2011b): Bö<strong>den</strong> als Archive der Naturgeschichte<br />
in der Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />
L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2008): Bö<strong>den</strong> als Archive der<br />
Naturgeschichte.<br />
L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2009): Klimaatlas der LUBW.<br />
Mittlere Anzahl der Tage mit Wärmebelastung im Sommerhalbjahr, Bezugsraum: 1971-2000.<br />
(http://www2.lubw.ba<strong>den</strong>wuerttemberg.de/public/abt5/klimaatlas_bw/bioklima/karten/waermebelastung.html).<br />
L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2010): Bewertung von Bö<strong>den</strong><br />
nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfa<strong>den</strong> für Pl<strong>an</strong>ungen und Gestattungsverfahren. Bo<strong>den</strong>schutz 23.<br />
Karlsruhe.<br />
Ministerium Ländlicher Raum (MLR) (2000): Naturraumsteckbriefe. Materialien zum L<strong>an</strong>dschaftsrahmenprogramm<br />
Ba<strong>den</strong>-Württemberg.<br />
Ministerkonferenz der Raumordnung (MKRO) (2004): Erste Hinweise zur Umsetzung der RL<br />
2001/42/EG Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Ausschüsse „Recht und Verfahren“ und<br />
„Struktur und Umwelt“ der Ministerkonferenz für Raumordnung.<br />
Regierungspräsidium Karlsruhe (1999): L<strong>an</strong>dschaften und Bö<strong>den</strong> im Regierungsbezirk Karlsruhe.<br />
96 S.<br />
Schmidt, Catrin (2004): Die Strategische Umweltprüfung in der Regionalpl<strong>an</strong>ung am Beispiel Nordthüringens.<br />
Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 238 S.<br />
Schmithüsen, J. (1952): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 161 Karlsruhe. – Geographische<br />
L<strong>an</strong>desaufnahme 1 : 200 000, Naturräumliche Gliederung Deutschl<strong>an</strong>ds, Reise- und Verkehrsverlag.<br />
Stuttgart. 24 S.<br />
Sie<strong>den</strong>top, S. (2002): Kumulative Wirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dortmunder<br />
Beiträge zur Umweltpl<strong>an</strong>ung 108. Dortmund.<br />
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal (2009): L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />
Bruchsal, Forst, Hambrücken und Karlsdorf-Neuthard. 282 S.<br />
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal (2011): Flächennutzungspl<strong>an</strong> für die Vereinbarte<br />
Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken und Karlsdorf-Neuthard.<br />
29
Anh<strong>an</strong>g 1: Kriterien und Bewertung umweltrelev<strong>an</strong>ter Konflikte (Quelle: SCHMIDT et<br />
al. 2004, verändert)<br />
Schutzgut Grundlagen Bewertung des Konfliktpotenzials<br />
<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d<br />
Mensch und Erholungen<br />
aktuelle Flächennutzundungen,<br />
und Wegeverbin-<br />
L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiet,<br />
Erho-<br />
Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen,<br />
biologische Vielfalt<br />
lungswälder, Rad- oder<br />
W<strong>an</strong>derwege<br />
Biotoptypenkomlexe des<br />
Offenl<strong>an</strong>ds (unter Berücksichtigung<br />
der § 32-<br />
Kartierung, Waldbiotopkartierung,<br />
Grünl<strong>an</strong>dkartierung<br />
des Regierungsbezirks<br />
Karlsruhe),<br />
Biotopverbund<br />
Offenl<strong>an</strong>d (Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe),<br />
Generalwildwegepl<strong>an</strong><br />
Bo<strong>den</strong> Digitale Bo<strong>den</strong>karte<br />
1:50.000, Waldfunktionenkartierung,<br />
Bo<strong>den</strong>schutzwald<br />
Grund-<br />
Wasser:<br />
wasser<br />
Grundwasserergiebigkeit,<br />
Verschmutzungsempfindlichkeit,<br />
Grund-<br />
• von Art, Umf<strong>an</strong>g und<br />
Intensität der Erholungsnutzung<br />
• der Empfindlichkeit gegenüber<br />
der Trennung<br />
gewachsener Funktionsbezüge<br />
• der Bedeutung des Best<strong>an</strong>des<br />
für Pfl<strong>an</strong>zen und<br />
Tiere sowie für die biologische<br />
Vielfalt<br />
• notwendiger Pufferzonen<br />
um wertvolle Lebensräume<br />
• der natürliche Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit<br />
• der Funktion als Ausgleichskörper<br />
im Wasserkreislauf<br />
• als Filter und Puffer für<br />
Schadstoffe 2<br />
• als Sonderst<strong>an</strong>dort für<br />
naturnahe Vegetation<br />
• als natur- und kulturgeschichtliche<br />
Urkunde 3<br />
• der Bedeutung des<br />
Grundwassers aufgrund<br />
Einstufung des Konfliktpotenzials<br />
hoch<br />
Lage in einem überregional und regional<br />
bedeutsamen Erholungsgebiet<br />
mittel<br />
Lage in einem lokal bedeutsamen<br />
Erholungsgebiet<br />
gering<br />
Freiräume ohne besondere Bedeutung<br />
für die Erholungsnutzung<br />
hoch<br />
Biotoptypenkomplexe hoher und sehr<br />
hoher Bedeutung, Kernräume des<br />
Biotopverbunds (Offenl<strong>an</strong>d), Korridore<br />
des Generalwildwegepl<strong>an</strong>s, B<strong>an</strong>nund<br />
Schonwälder, Waldbiotope<br />
mittel<br />
Biotoptypenkomplexe mittlerer Bedeutung,<br />
Pufferzonen um wertvolle<br />
Lebensräume von Pfl<strong>an</strong>zen und Tieren<br />
gering<br />
Biotoptypenkomplexe geringer Bedeutung<br />
hoch<br />
Bö<strong>den</strong> mit hoher oder sehr hoher Gesamtbewertung<br />
hinsichtlich der Kriterien<br />
natürliche Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit,<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf,<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderst<strong>an</strong>dort<br />
für naturnahe Vegetation<br />
sowie natur- und kulturgeschichtliche<br />
Urkunde, Bo<strong>den</strong>schutzwald<br />
mittel<br />
Bö<strong>den</strong> mit mittlerer Gesamtbewertung<br />
hinsichtlich der Kriterien natürliche<br />
Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit, Ausgleichskörper<br />
im Wasserkreislauf, Filter und Puffer<br />
für Schadstoffe, Sonderst<strong>an</strong>dort für<br />
naturnahe Vegetation sowie natur- und<br />
kulturgeschichtliche Urkunde<br />
gering<br />
Bö<strong>den</strong> mit geringer Gesamtbewertung<br />
hinsichtlich der Kriterien natürliche<br />
Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit, Ausgleichskörper<br />
im Wasserkreislauf sowie Filter und<br />
Puffer für Schadstoffe<br />
hoch<br />
Wasserschutzgebiet Zone I und II;<br />
hohe Schutzfunktion der Grundwas-<br />
2 Im regionalen Maßstab lässt sich der Wirkraum für mögliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffimmissionen auf die in<br />
Anspruch genommene Fläche beschränken (siehe auch KAULE, G. (2002): Umweltpl<strong>an</strong>ung. Stuttgart.)<br />
3 Beispiele: Reliktbö<strong>den</strong> (z.B. Tschernoseme), altpleistozäne Fluss<strong>an</strong>lagerungen, überdeckte Niedermoore, Wölbäcker<br />
(LUBW 2008)<br />
30
Fließgewässer<br />
wasserflurabstände,<br />
Wasserschutzgebiet,<br />
Wasserschutzwald<br />
Biologische Gewässergüte,<br />
Gewässerstruktur,<br />
Hochwassergefahrenkarten<br />
der Ergiebigkeit<br />
• der Schutzfunktion der<br />
Grundwasserüberdeckung<br />
• der Empfindlichkeit<br />
gegenüber Schadstoffen<br />
• der ökologischen Bedeutung<br />
sowie der Empfindlichkeit<br />
gegenüber Schadstoffbefrachtungen<br />
• der Überflutungsgefährdung<br />
Klima/Luft Klimastudie (RVMO) • der Bedeutung des Gebietes<br />
für <strong>den</strong> bioklimatischen<br />
Ausgleich 5<br />
L<strong>an</strong>dschaft<br />
L<strong>an</strong>dschaftsbild<strong>an</strong>alyse<br />
(Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung<br />
und<br />
Ökologie, Stuttgart)<br />
• der l<strong>an</strong>dschaftlichen Erlebniswirksamkeit<br />
des<br />
Gebietes<br />
serüberdeckung; mittlere Grundwasserflurabstände<br />
< 2 m 4 ; Wasserschutzwälder<br />
mittel<br />
Wasserschutzgebiet Zone III; mittlere<br />
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung;<br />
mittlere Grundwasserflurabstände<br />
2-5 m<br />
gering<br />
Bereiche mit geringen grundwasserführen<strong>den</strong><br />
Schichten; geringe Schutzfunktion<br />
der Grundwasserüberdeckung;<br />
mittlere Grundwasserflurabstände<br />
> 5 m<br />
hoch<br />
Überschwemmungsgebiete (HQ 100);<br />
Gewässergüte I bis Gewässergüte I-II;<br />
Gewässerstruktur unverändert und<br />
gering verändert<br />
mittel<br />
überflutungsgefährdete Flächen bei<br />
Katastrophenhochwasser (HQ extrem);<br />
Gewässergüte II bis Gewässergüte II-<br />
III; Gewässerstruktur mäßig verändert<br />
gering<br />
keine Überflutung; Gewässergüte<br />
schlechter als III, Gewässerstruktur<br />
deutlich verändert bis vollständig<br />
verändert<br />
hoch<br />
lokalklimatisch besonders wertvolle<br />
Bereiche<br />
mittel<br />
lokalklimatisch wertvolle Bereiche<br />
gering<br />
Kaltluftentstehungsgebiete ohne bioklimatische<br />
Ausgleichsfunktion<br />
hoch<br />
Gebiete mit hoher Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit der L<strong>an</strong>dschaft<br />
mittel<br />
Gebiete mit mittlerer Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit der L<strong>an</strong>dschaft<br />
gering<br />
Gebiete mit geringer Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit der L<strong>an</strong>dschaft<br />
Kultur- und Sach- archäologische Kultur- • der Bedeutung der Bau- hoch<br />
4 In Bereichen mit geringen Grundwasserflurabstän<strong>den</strong> ist aufgrund der geringen Sickerstrecke generell von einem höheren<br />
Gefährdungspotenzial für <strong>den</strong> Grundwasserleiter auszugehen. Das Risiko für Schadstoffeinträge wird durch Siedlungstätigkeiten<br />
(z.B. Anlage von Baugruben und <strong>den</strong> Umg<strong>an</strong>g mit Gefahrenstoffen) zusätzlich erhöht.<br />
5 Unter klimatischer Ausgleichsleistung wird der Abbau von thermischen Belastungen durch <strong>den</strong> Abfluss von Kaltluft in<br />
Siedlungsgebiete verst<strong>an</strong><strong>den</strong>. Kaltluftentstehungsgebiete sind v.a. Acker- und Grünl<strong>an</strong>dflächen (vgl. MOSIMANN, TH., TH.<br />
FREY & P. TRUTE (1999): Schutzgut Klima/Luft in der L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachen.<br />
Hildesheim).<br />
31
güter <strong>den</strong>kmäler, Bau- und<br />
Kunst<strong>den</strong>kmäler, Digitale<br />
Flurbil<strong>an</strong>z, aktuelle<br />
Flächennutzungen<br />
Wechselwirkungen<br />
und Kunst<strong>den</strong>kmäler als<br />
kulturgeschichtliche Urkunde<br />
wer<strong>den</strong> beim jeweiligen Schutzgut betrachtet<br />
flächenhaft wirksame Kultur<strong>den</strong>kmäler<br />
(§ 2 DSchG); eingetragene Kultur<strong>den</strong>kmäler<br />
ggfs. einschließlich der<br />
Umgebung (§ 15 (3) DSchG); bauliche<br />
Anlagen, Bereiche mit besonderer<br />
Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />
Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I)<br />
mittel<br />
nicht flächenhaft wirksame Kultur<strong>den</strong>kmäler,<br />
Bereiche mit Bedeutung<br />
für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung<br />
(Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe II)<br />
gering<br />
Gebiete mit einer geringen Bedeutung<br />
32
Anlage 6<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich<br />
„Bruchsal Nordwest“, Gemarkung Stadt Bruchsal<br />
- Erläuterung der Pl<strong>an</strong>ung -<br />
_____________________________________________________________________<br />
Die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Regionalverb<strong>an</strong>des <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> hat in ihrer Sitzung<br />
am 01.07.2009 die Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 12 Abt. 3<br />
des L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>espl<strong>an</strong>ungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10.07.2003 (GBI. S.<br />
385) zum Änderungsentwurf des Regionalpl<strong>an</strong>es <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich<br />
„Bruchsal Nordwest“, beschlossen.<br />
Inhalt der <strong>an</strong>gestrebten Änderung<br />
Gegenst<strong>an</strong>d der 7. Änderung sind die in einem Raumordnerischen Vertrag (Dezember<br />
2010) zwischen der Stadt Bruchsal und dem Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> vereinbarten<br />
neuen Entwicklungsvorstellungen für verschie<strong>den</strong>e Teilflächen. Diese stehen<br />
mitein<strong>an</strong>der in Beziehung. Einerseits sollen Flächen für die Entwicklung des lokalen<br />
Gewerbes und ermöglicht wer<strong>den</strong>, da ursprünglich hierfür vorgesehene Flächen nicht<br />
mehr zur Verfügung stehen. Inhalt der Änderung sind auch verschie<strong>den</strong>e kleinere Abrundungen<br />
im Bereich Wohnen. Andererseits wer<strong>den</strong> im Gegenzug Flächen, die bisher<br />
für die Siedlungsentwicklung vorgesehen waren, reduziert und zur Stärkung des Freiraumverbundes<br />
her<strong>an</strong>gezogen.<br />
Insbesondere im Nordwesten der Kernstadt wer<strong>den</strong> Optionen für die Entwicklung von<br />
Gewerbeflächen geschaffen. In <strong>den</strong> Bereichen „Im Brühl“ und „Bruchwiesen“ wer<strong>den</strong> im<br />
Regionalpl<strong>an</strong> entsprechend dem künftigen Bedarf regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte Bereiche<br />
für die Siedlungserweiterungen dargestellt. Im Gegenzug dazu wer<strong>den</strong> <strong>an</strong>dere im<br />
Flächennutzungspl<strong>an</strong> sowie im Regionalpl<strong>an</strong> enthaltene Optionen für die Siedlungsentwicklung<br />
zugunsten der Freiraumentwicklung aufgegeben. In <strong>den</strong> Bereichen „Klein<br />
Wendelrot“ und „Schaafwiese“ wird <strong>an</strong>stelle der regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche<br />
für Siedlungserweiterungen Grünzäsur festgelegt.<br />
Auch bei <strong>den</strong> Wohnbauflächen sollen mit der Rücknahme von Freiraumfestlegungen<br />
kleinere Neuausweisungen im Flächennutzungspl<strong>an</strong> ermöglicht und regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />
abgestimmte Bereiche für Siedlungserweiterungen festgelegt wer<strong>den</strong>. Es h<strong>an</strong>delt sich<br />
hier um die Bereiche „Eggerten“, „Nördlich des gewerblichen Bildungszentrums“ und<br />
„T<strong>an</strong>zberg“ (Obergrombach). Zur Kompensation der Reduzierung der Freiraumfestlegungen<br />
wird in <strong>den</strong> Bereichen „Spesental“ und „Obere W<strong>an</strong>nenberg“, Obergrombach,<br />
der Schutzbedürftige Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege erweitert und der<br />
regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen entsprechend<br />
zurückgenommen.<br />
Im Bereich des Schul- und Sportgeländes Bruchsal ist eine Grünzäsur festgelegt. Wegen<br />
der tatsächlich bestehen<strong>den</strong> Nutzungen (Schul, Sport- und Freizeiteinrichtungen)<br />
erfüllt die Grünzäsur ihre Funktion derzeit nur eingeschränkt. Entsprechend <strong>den</strong> derzeitigen<br />
Nutzungsintensitäten wird ein Teil der Fläche als bestehende Siedlungsfläche, die
- 2 -<br />
restlichen Flächen als Weißfläche dargestellt. Mit der Erweiterung der Grünzäsur im<br />
Änderungsbereich 3 wird diese im Gegenzug gestärkt.<br />
Im Südosten der Kernstadt, zwischen der Bahnlinie und der B35 wer<strong>den</strong> zwei Teilbereiche<br />
„Benzengasse“ und „Herrenbühl“ nicht wie bisher als regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereich für Siedlungserweiterungen sondern als „Weißfläche“ dargestellt. Die<br />
ursprünglich gepl<strong>an</strong>te Wohnbaufläche („Benzengasse“) wird aufgrund der hohen Lärmbelastung<br />
zwischen <strong>den</strong> Verkehrstrassen nicht weiterverfolgt. Beide Teilbereiche sind<br />
nun als Gartenhausgebiete vorgesehen, in welche die derzeit auch im <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong><br />
Grünzug bestehende Gartenhausnutzung l<strong>an</strong>gfristig verlagert wer<strong>den</strong> sollen.<br />
- Erläuterung zur Änderung -<br />
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der VVG Bruchsal<br />
wurde eine Vielzahl von Flächen auf ihre Eignung für die Darstellung von Bauflächen für<br />
Industrie, Gewerbe oder Wohnen untersucht. Dabei wurde ein Defizit im Bereich der<br />
gewerblichen Bauflächen festgestellt. Insbesondere in der Stadt Bruchsal (Schwerpunkt<br />
für Industrie, Gewerbe und gewerbliche Dienstleistungen) sowie in Karlsdorf-Neuthard<br />
konnten Flächen für die Entwicklung des lokalen Gewerbes sowie Flächen für größere<br />
Neu<strong>an</strong>siedlungen nicht entsprechend des damals prognostizierten Bedarfs realisiert<br />
wer<strong>den</strong>. Die hierfür im Regionalpl<strong>an</strong> vorgesehenen regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />
Bereiche für Siedlungserweiterungen sind teilweise bereits belegt oder aus heutiger<br />
Sicht nicht mehr optimal für eine Siedlungsentwicklung geeignet.<br />
Mit der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sollen die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche<br />
für Siedlungserweiterungen <strong>an</strong> die heutige stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erische Bewertung<br />
<strong>an</strong>gepasst wer<strong>den</strong> und damit der Verwaltungsgemeinschaft funktionsgerechte Pl<strong>an</strong>ungsspielräume<br />
für die Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung eröffnet wer<strong>den</strong>.<br />
Mit der Neuordnung der Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung im<br />
Bruchsaler Nordwesten wird ein zeitgemäßer Rahmen für die räumliche Entwicklung in<br />
diesem Bereich festgelegt. Den negativen Umweltwirkungen der zusätzlichen regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />
abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen stehen positive Umweltwirkungen<br />
aus der Erweiterung von Grünzäsuren und Grünzügen gegenüber.<br />
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sind im beiliegen<strong>den</strong> Umweltbericht<br />
dokumentiert.<br />
In Kapitel 2.3.2 Siedlungsbereiche zur Aufgliederung der Entwicklungsachsen, wird die<br />
Begründung mit einem Hinweis auf die 7. Regionalpl<strong>an</strong>änderung ergänzt.<br />
Der Textteil der Pl<strong>an</strong>sätze 3.2.2 Regionaler Grünzüge, 3.2.3 Grünzäsuren, 3.3.1.2<br />
Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege und 3.3.2.2 Schutzbedürftiger<br />
Bereich für L<strong>an</strong>dwirtschaft erfahren keine inhaltliche Änderung.