08.06.2014 Aufrufe

Vorlage Nr. 165/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Vorlage Nr. 165/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Vorlage Nr. 165/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sitzungsvorlage <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />

Pl<strong>an</strong>ungsausschuss (Ö)<br />

16.10.2013 in Karlsruhe<br />

TOP 4 Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

7. Änderung im Bereich „Bruchsal Nordwest“,<br />

Gemarkung Stadt Bruchsal - Beschluss der Offenlage<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und der Anhörung der Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge zur 7. Änderung<br />

des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003.<br />

1. Anlass<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Bruchsal haben sich im Bruchsaler Nordwesten für mehrere Bereiche<br />

Verschiebungen in der stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erischen Bewertung ergeben. Zur pl<strong>an</strong>erischen<br />

Umsetzung der einvernehmlich zwischen der Stadt Bruchsal und dem Regionalverb<strong>an</strong>d<br />

<strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> abgestimmten stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erischen Neuordnung dieser<br />

Bereiche wurde am 8.12.2010 ein Raumordnerischer Vertrag geschlossen. Dieser beinhaltet<br />

auch eine Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s, zu der die Verb<strong>an</strong>dsversammlung am<br />

1.07.2009 <strong>den</strong> Aufstellungsbeschluss fasste (<strong>Vorlage</strong> 35/VII <strong>an</strong> die VV).<br />

2. Sachst<strong>an</strong>d<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der VVG Bruchsal wurde<br />

eine Vielzahl von Flächen auf ihre Eignung für die Darstellung von Bauflächen für Industrie,<br />

Gewerbe oder Wohnen untersucht. Dabei wurde ein Defizit im Bereich der gewerblichen<br />

Bauflächen festgestellt. Insbesondere in der Stadt Bruchsal (Schwerpunkt für Industrie,<br />

Gewerbe und gewerbliche Dienstleistungen) sowie in Karlsdorf-Neuthard konnten Flächen<br />

für die Entwicklung des lokalen Gewerbes sowie Flächen für größere Neu<strong>an</strong>siedlungen<br />

nicht entsprechend des damals prognostizierten Bedarfs realisiert wer<strong>den</strong>. Die hierfür<br />

im Regionalpl<strong>an</strong> vorgesehenen regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen<br />

sind teilweise bereits belegt oder aus heutiger Sicht nicht mehr optimal für<br />

eine Siedlungsentwicklung geeignet.<br />

Mit der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sollen die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche<br />

für Siedlungserweiterungen <strong>an</strong> die heutige stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erische Bewertung <strong>an</strong>gepasst<br />

wer<strong>den</strong> und damit der Verwaltungsgemeinschaft funktionsgerechte Pl<strong>an</strong>ungsspielräume<br />

für die Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung eröffnet wer<strong>den</strong>. Die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereiche für Siedlungserweiterungen kennzeichnen in der Raumnutzungskarte<br />

des Regionalpl<strong>an</strong>s diejenigen Bereiche, in <strong>den</strong>en die Kommunen ohne Konflikte mit regionalpl<strong>an</strong>erischen<br />

Zielaussagen Flächen für die funktions- und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung<br />

ausweisen können. Ihre Abgrenzung gibt <strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsträgern eine l<strong>an</strong>gfristi-


ge Orientierung und bemisst sich aus der Abwägung der vielfältigen konkurrieren<strong>den</strong><br />

Raumnutzungs<strong>an</strong>sprüche. Nicht im Vordergrund stehen Fragen des Flächenbedarfs. Diese<br />

wer<strong>den</strong> auf Ebene der Bauleitpl<strong>an</strong>ung und zu dem Zeitpunkt untersucht und geklärt, zu<br />

dem eine Fläche tatsächlich bauleitpl<strong>an</strong>erisch für die Siedlungsentwicklung vorbereitet<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

Die Regionalpl<strong>an</strong>änderung umfasst insgesamt 10 Änderungsbereiche, davon 6 mit 35,2 ha<br />

für die Siedlungsentwicklung und 3 mit 30,6 ha für die Freiraumentwicklung. Einzelheiten<br />

sind in Anlage 3 sowie auf S. 4-6 in Anlage 5 zur <strong>Vorlage</strong> dargestellt.<br />

Die Änderungen in der Raumnutzungskarte des Regionalpl<strong>an</strong>s sind in der Anlage 4 dargestellt.<br />

Der Textteil des Regionalpl<strong>an</strong>s bleibt unverändert, die Begründung zu Pl<strong>an</strong>satz<br />

2.5.2 wird ergänzt. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht<br />

(Anlage 5) dokumentiert.<br />

3. Position<br />

Mit der Neuordnung der Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung im Bruchsaler<br />

Nordwesten wird ein zeitgemäßer Rahmen für die räumliche Entwicklung in diesem<br />

Bereich festgelegt. Den negativen Umweltwirkungen der zusätzlichen regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />

abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen stehen positive Umweltwirkungen aus<br />

der Erweiterung von Freiraumfestlegungen wie Grünzäsuren und Schutzbedürftigen Bereichen<br />

für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege gegenüber.<br />

- Der Verb<strong>an</strong>dsdirektor -<br />

2


Anlage 1<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

im Bereich „Bruchsal Nordwest“, Gemarkung Stadt Bruchsal<br />

Übersicht über das Pl<strong>an</strong>ungsverfahren<br />

___________________________________________________________________<br />

01.07.2009 Beschluss zur die Eröffnung des Verfahrens zur Änderung des<br />

Regionalpl<strong>an</strong>s<br />

(<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 35/VII <strong>an</strong> die VV)<br />

16.10.2013 Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und<br />

der Anhörung der Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge<br />

(<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong>)<br />

XX.XX.XXXX<br />

XX.XX.XXXX bis einschl.<br />

XX.XX.XXXX<br />

XX.XX.XXXX bis einschl.<br />

XX.XX.XXXX<br />

Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Anhörung der Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge gemäß § 12 II LplG<br />

Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 12 III LplG<br />

XX.XX.XXXX Beratung der Stellungnahmen sowie Vorberatung des<br />

Satzungsbeschlusses durch <strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsausschuss (<strong>Vorlage</strong><br />

<strong>Nr</strong>. xxx/<strong>VIII</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong>)<br />

XX.XX.XXXX<br />

Satzungsbeschluss durch die Verb<strong>an</strong>dsversammlung (<strong>Vorlage</strong><br />

<strong>Nr</strong>. xxx/<strong>VIII</strong> <strong>an</strong> die VV)


Anlage 2<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Satzung<br />

Die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Regionalverb<strong>an</strong>des <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> hat am xx.xx.xxxx<br />

auf Grund § 12 Abs. 10 L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ungsgesetzes i. d. F. v. 10.07.2003 (GBl. S. 395) folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Feststellung durch Satzung<br />

Die 7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich „Bruchsal Nordwest“,<br />

Gemarkung Stadt Bruchsal (Anlage zu dieser Satzung) – bestehend aus Textteil<br />

(Ergänzung der Begründung) und Kartenteil – wird festgestellt.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

1) Diese Satzung tritt auf Grund der öffentlichen Bek<strong>an</strong>ntmachung der Erteilung der Genehmigung<br />

des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg im<br />

Staats<strong>an</strong>zeiger für Ba<strong>den</strong>-Württemberg in Kraft. Durch die öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

wer<strong>den</strong> die genehmigten Festlegungen verbindlich.<br />

2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.03.2002 über die Feststellung des Regionalpl<strong>an</strong>es<br />

in <strong>den</strong> nach § 1 geänderten Bereichen außer Kraft.<br />

Karlsruhe, xx.xx.xxxx Josef Offele, Oberbürgermeister a. D.<br />

Verb<strong>an</strong>dsvorsitzender


Anlage 3<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich<br />

„Bruchsal Nordwest“, Gemarkung Stadt Bruchsal<br />

- Textteil und Begründung -<br />

__________________________________________________________________________<br />

Der Pl<strong>an</strong>satz 2.5.2 des Regionalpl<strong>an</strong>s 2003 bleibt unverändert.<br />

2.5.2 Schwerpunkte<br />

Z<br />

(1) Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte Dienstleistungseinrichtungen<br />

sind die in der folgen<strong>den</strong> Tabelle aufgeführten Gemein<strong>den</strong>, Stadtund<br />

Ortsteile:<br />

Stadt / Gemeinde<br />

Stadt-/Ortsteil<br />

1 2<br />

Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong><br />

Oos<br />

Steinbach (West)<br />

Bad Schönborn<br />

Bad L<strong>an</strong>genbrücken<br />

Bretten<br />

Kernstadt<br />

Gölshausen<br />

Bruchsal<br />

Kernstadt<br />

(….)<br />

Begründung<br />

Zu 2.5.2 Die Ausweisung der Schwerpunkte knüpft <strong>an</strong> die Festlegung der Siedlungsbereiche<br />

(Kapitel 2.3) <strong>an</strong>. In der Regel ist ein Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und<br />

gewerblich orientierte Dienstleistungseinrichtungen zugleich auch Siedlungsbereich.<br />

Dort, wo in <strong>den</strong> Siedlungsbereichen keine gewerbliche Entwicklung über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus mehr stattfin<strong>den</strong> soll oder k<strong>an</strong>n, übernehmen zusätzliche<br />

St<strong>an</strong>dorte – meist in unmittelbarer Nachbarschaft – die Funktion der gewerblichen<br />

Entwicklung des Siedlungsbereiches.<br />

Um die <strong>an</strong>gestrebte Konzentration auf geeignete Schwerpunkte zu erreichen, ist<br />

die frühzeitige Bereitstellung ausreichender Flächen in <strong>den</strong> Schwerpunkten erforderlich.<br />

Damit wird <strong>an</strong>stelle des Prinzips der engen Bedarfsorientierung (Flächenausweisung<br />

entsprechend dem vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en, konkreten Bedarf) eine generell<br />

mehr <strong>an</strong> der Flächenvorsorge orientierte H<strong>an</strong>dhabung praktiziert. Die so erreichte<br />

größere Flexibilität ist <strong>an</strong>gesichts der veränderten St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>forderungen als Folge<br />

des <strong>an</strong>halten<strong>den</strong> W<strong>an</strong>dels der Wirtschaft erforderlich. Generell gilt jedoch auch in<br />

<strong>den</strong> Schwerpunkten für Industrie und Dienstleistungseinrichtungen der allgemeine<br />

Grundsatz des möglichst sparsamen Umg<strong>an</strong>gs mit der Fläche (Kapitel 1.4).


Die Begründung zu Pl<strong>an</strong>satz 2.5.2 wird wie folgt ergänzt<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal haben sich im Bruchsaler Nordwesten für mehrere<br />

Bereiche Verschiebungen in der stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erischen Bewertung<br />

insbesondere im Hinblick auf die gewerblichen Entwicklungsperspektiven ergeben.<br />

Die Stadt Bruchsal und der Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> haben diese Neuordnung<br />

einvernehmlich entwickelt und die Vorgehensweise in einem Raumordnerischen<br />

Vertrag vom Dezember 2010 festgehalten. Die Neuordnung umfasst dabei<br />

sowohl die Rücknahme als auch die Ausweitung von Freiraumfestlegungen. Damit<br />

soll <strong>an</strong> <strong>den</strong> als geeignet erk<strong>an</strong>nten St<strong>an</strong>dorten die Möglichkeit geschaffen wer<strong>den</strong>,<br />

mit der Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung bei gegebenem Bedarf Bauflächen darzustellen.<br />

Im Gegenzug wird der regionalpl<strong>an</strong>erische Freiraumverbund gesichert. Mit der Regionalpl<strong>an</strong>änderung<br />

soll der regionalpl<strong>an</strong>erische Teil der Neuordnung umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong>. Die 7. Änderung betrifft im Einzelnen die Bereiche:<br />

1 „Im Brühl“, 9,7 ha<br />

Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />

2 „Klein Wendelrot“, 10,1 ha<br />

Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />

und Erweiterung der Grünzäsur zur Kompensation der In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

der Grünzäsur „Im Brühl“<br />

3 „Schaafwiese“, 13,4 ha<br />

Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />

und Erweiterung der Grünzäsur entl<strong>an</strong>g des Saalbachk<strong>an</strong>als<br />

4 „Sondergebiet Schul- und Sportgelände“, 36 ha<br />

Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung der bestehen<strong>den</strong> Siedlungsfläche<br />

im Bebauungspl<strong>an</strong>gebiet (westlich der Schwetzinger Straße 2,3 ha), Darstellung<br />

einer „Weißfläche“ (östlich der Schwetzinger Straße, 33,7 ha) <strong>an</strong>stelle<br />

der Grünzäsur im Bereich der Sport<strong>an</strong>lagen und Kleingärten.<br />

5 „Bruchwiesen“, 28,3 ha<br />

Rücknahme des Regionalen Grünzugs, ca. 17,1 ha im nördlichen Teilbereich<br />

des insgesamt 28,3 ha großen Gebietes und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />

abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen <strong>an</strong>grenzend <strong>an</strong> die<br />

bestehen<strong>den</strong> gewerblichen Bauflächen<br />

6 „Benzengasse“ (westlicher Teilbereich) und „Herrenbühl“ (östlicher Teilbereich),<br />

insg. 22,6 ha<br />

Rücknahme eines regionalpl<strong>an</strong>erischen abgestimmten Bereichs für Siedlungserweiterung<br />

und Darstellung einer „Weißfläche“ im Bereich der gepl<strong>an</strong>ten<br />

Gartenhausgebiete.<br />

2


7 „Eggerten“, 1,5 ha<br />

Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereiches für Siedlungserweiterungen zur Abrundung der Wohnbebauung<br />

8 „Nördlich des gewerblichen Bildungszentrums“, 2,9 ha<br />

Rücknahme der Grünzäsur und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereiches für Siedlungserweiterungen zur Abrundung der bestehen<strong>den</strong><br />

Wohnbebauung<br />

9 Obergrombach „T<strong>an</strong>zberg“, 1,7 ha<br />

Rücknahme des Schutzbedürftigen Bereiches für die L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I<br />

und Festlegung eines regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />

zur Abrundung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Wohngebiets<br />

10 Obergrombach „Spesental“ und Vorderer W<strong>an</strong>nenberg“, 7,1 ha<br />

Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen<br />

und Erweiterung des Schutzbedürftigen Bereiches für Naturschutz<br />

und L<strong>an</strong>dschaftspflege zur Kompensation der möglichen Siedlungserweiterung<br />

am nördlichen Ortsr<strong>an</strong>d (siehe <strong>Nr</strong>. 9)<br />

Die Stadt Bruchsal hat als Mittelzentrum im nördlichen L<strong>an</strong>dkreis Karlsruhe, und<br />

als Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe mit der Ansiedlung größerer Betriebe<br />

eine wichtige Funktion für die Entwicklung im Verflechtungsbereich des Mittelzentrums<br />

wahrgenommen. Durch die Ansiedlung der Fa. SEW-Eurodrive im Jahr (seit<br />

Oktober 2010 in Betrieb) im Bereich „Schaafswiese“, zwischen der Autobahn A5<br />

und der Kernstadt, wurde eine große zusammenhängende Flächenreserve von 24<br />

ha gewerbliche Bauflächen in Anspruch genommen, die für die Entwicklung des<br />

örtlichen Gewerbes nun nicht mehr zur Verfügung steht. Hierfür sollen mit <strong>den</strong> Änderungsbereichen<br />

1 und 5 Spielräume eröffnet wer<strong>den</strong>. Zudem sollen die <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong><br />

Flächen von Bebauung frei bleiben, um eine räumliche Trennung zwischen<br />

der Industrie<strong>an</strong>siedlung und <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Wohngebieten beizubehalten. Hierfür<br />

dient die Erweiterung der Grünzäsur im Änderungsbereich 3.<br />

Der Änderungsbereich 5 „Bruchwiesen“ umfasst zwei Teilbereiche. . Der Teilbereich<br />

a beträgt 11,4 ha und ist im Regionalpl<strong>an</strong> als regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung dargestellt. Er wurde in der Fortschreibung<br />

des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es im Jahr 2011 bereits als gepl<strong>an</strong>te gewerbliche Baufläche<br />

dargestellt. Der Teilbereich b beträgt 17,1 ha und liegt innerhalb des hier im<br />

Regionalpl<strong>an</strong> festgelegten Regionalen Grünzug. Der Regionale Grünzug wird <strong>an</strong><br />

dieser Stelle zurückgenommen, um die Darstellung gewerblicher Bauflächen für<br />

lokales Gewerbe zu ermöglichen, sofern sich für die Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung ein<br />

über <strong>den</strong> Teilbereich a hinausgehender Bedarf ergibt.<br />

Darüber hinaus wird südlich des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes zwischen dem<br />

Saalbachk<strong>an</strong>al im Osten und der A5 im Westen im Änderungsbereich 1 „Im Brühl“<br />

eine ca. 9,7 ha große Grünzäsur zurückgenommen und ein entsprechender regio-<br />

3


nalpl<strong>an</strong>erischer abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterungen festgelegt. Hier<br />

soll im Anschluss <strong>an</strong> die vormalige Anschlussstelle Bruchsal und das bestehende<br />

Gewerbe <strong>an</strong> der Kammerforststraße gewerbliche Baufläche zur Ansiedlung von<br />

Gewerbe zur Verfügung stehen. Im Vorgriff auf die Regionalpl<strong>an</strong>änderung hatte<br />

das Regierungspräsidium Karlsruhe am 21.02.2011 eine Abweichung von <strong>den</strong> Zielen<br />

des Regionalpl<strong>an</strong>s, mit Zustimmung des Regionalverb<strong>an</strong>des, bereits zugelassen,<br />

so dass im Flächennutzungspl<strong>an</strong> hier bereits eine gepl<strong>an</strong>te gewerbliche Baufläche<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> konnte.<br />

Um <strong>den</strong> Eingriff in die betroffene Grünzäsur zur kompensieren, verzichtete die<br />

Stadt Bruchsal auf die Entwicklung des Änderungsbereichs 2 „Klein Wendelrot“.<br />

Der Bereich ist im Flächennutzungspl<strong>an</strong> 2020 nicht mehr als Baufläche enthalten.<br />

Der hier im Regionalpl<strong>an</strong> festgelegte regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmter Bereich für<br />

Siedlungserweiterung östlich der L 556 wird zurückgenommen und die Grünzäsur<br />

entsprechend erweitert.<br />

Im Änderungsbereich 4 ist eine Grünzäsur festgelegt. Wegen der tatsächlich bestehen<strong>den</strong><br />

Nutzungen (Schul, Sport- und Freizeiteinrichtungen) erfüllt die Grünzäsur<br />

ihre Funktion derzeit nur eingeschränkt. Auf der Grundlage der Zulassung einer<br />

Zielabweichung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom J<strong>an</strong>uar 2008 wurde ein<br />

Bebauungspl<strong>an</strong> „Sondergebiet Schul- und Sportgelände“ aufgestellt. Diese Fläche<br />

wird als bestehende Siedlungsfläche dargestellt. Die Sport- und Freizeit<strong>an</strong>lagen<br />

wer<strong>den</strong> als „Weißfläche“ dargestellt, so dass auch eine weitere Intensivierung der<br />

baulichen Nutzung möglich ist. Im Bereich der Kleingärten im Osten des Änderungsbereichs<br />

verbliebe eine Grünzäsur in Insellage, darum wird auch hier eine<br />

„Weißfläche“ dargestellt, so dass die Grünzäsur im gesamten Änderungsbereich<br />

entfällt. Mit der Erweiterung der Grünzäsur im Änderungsbereich 3 wird diese im<br />

Gegenzug gestärkt.<br />

Im Weiteren wur<strong>den</strong> im Zuge der Flächennutzungspl<strong>an</strong>ungen kleinere Abrundungen<br />

von Wohnbauflächen i<strong>den</strong>tifiziert, die auch regionalpl<strong>an</strong>erisch vertretbar sind<br />

und insbesondere keine neuen Siedlungs<strong>an</strong>sätze darstellen (siehe <strong>Nr</strong>. 7, 8, 9). Um<br />

in diesen Bereichen die Darstellung von Wohnbauflächen bei entsprechendem Bedarf<br />

zu ermöglichen wer<strong>den</strong> dort Freiraumfestlegungen zurückgenommen. Im Gegenzug<br />

dazu entfällt ein regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung<br />

<strong>an</strong> <strong>an</strong>derer Stelle (siehe <strong>Nr</strong>. 10) und die Fläche wird entsprechend ihrer<br />

Wertigkeit der dortigen Freiraumfestlegung (hier: Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz<br />

und L<strong>an</strong>dschaftspflege) zugeordnet. Auf diese Weise k<strong>an</strong>n der Eingriff<br />

auch auf der Ebene der Regionalpl<strong>an</strong>ung kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />

In Kapitel 2.3.2 Siedlungsbereiche zur Aufgliederung der Entwicklungsachsen, wird<br />

die Begründung mit einem Hinweis auf die 7. Regionalpl<strong>an</strong>änderung ergänzt.<br />

Der Textteil der Pl<strong>an</strong>sätze 3.2.2 Regionaler Grünzüge, 3.2.3 Grünzäsuren, 3.3.1.2<br />

Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege und 3.3.2.2<br />

Schutzbedürftiger Bereich für L<strong>an</strong>dwirtschaft erfahren keine inhaltliche Änderung.<br />

4


Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

im Bereich "Bruchsal-Nordwest", Stadt Bruchsal<br />

Anlage 4<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/Vlll<br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Änderungsbereich und derzeitige Ausweisung<br />

Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte Maßstab 1:50.000<br />

- Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

- Ergänzungsst<strong>an</strong>dort (VBG) (Z)<br />

- Regionaler Grünzug (V) (nur nördl. Teil)<br />

- Überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />

bei Katastrophenhochwasser (VBG) (G)<br />

Grünzäsur (Z)<br />

1<br />

2<br />

4<br />

5<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

3<br />

Grünzäsur (Z)<br />

Grünzäsur (Z)<br />

7<br />

6<br />

8<br />

Regionaler Grünzug (Z)<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

9<br />

Schutzbedürftiger Bereich für<br />

die L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe l (Z)<br />

10<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)


Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

im Bereich "Bruchsal-Nordwest", Stadt Bruchsal<br />

Anlage 4<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/Vlll<br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Änderungsbereich und zukünftig regionalpl<strong>an</strong>erische Festlegung<br />

Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte Maßstab 1:50.000<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

Grünzäsur (Z)<br />

5<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

1<br />

2<br />

4<br />

"Weißfläche"<br />

Grünzäsur (Z)<br />

3<br />

Siedlungsfläche (überwiegend<br />

Wohn- /Mischnutzung), Best<strong>an</strong>d<br />

"Weißfläche"<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

7<br />

6<br />

8<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

9<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung (V)<br />

10<br />

Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege (Z)


Anlage 5<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Umweltbericht zur 7. Änderung des<br />

Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

im Bereich „Bruchsal Nordwest“,<br />

Stadt Bruchsal<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einführung ........................................................................................................................................ 3<br />

1.1 Ver<strong>an</strong>lassung und Zielsetzung ............................................................................................... 3<br />

1.2 Gegenst<strong>an</strong>d und Vorgehensweise der Umweltprüfung.......................................................... 3<br />

2 Beschreibung der Einzeländerungen sowie gepl<strong>an</strong>te Darstellungen ................................................ 4<br />

3 Umweltziele...................................................................................................................................... 7<br />

4 Methode der Umweltprüfung............................................................................................................ 9<br />

4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums................................................................................... 9<br />

4.2 Vorgehensweise der Wirkungsprognose.............................................................................. 10<br />

5 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzust<strong>an</strong>ds ....................................................... 13<br />

5.1 Naturräumliche Beschreibung.............................................................................................. 13<br />

5.2 Schutzgutbezogene Best<strong>an</strong>dsbeschreibung.......................................................................... 13<br />

5.3 Status-Quo-Prognose ........................................................................................................... 16<br />

6 Ergebnisse der Wirkungsprognose und -bewertung ...................................................................... 18<br />

6.1 Umweltauswirkungen durch die gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen .................................. 18<br />

6.2 Umweltauswirkungen durch die Rücknahme von Siedlungserweiterungen........................ 24<br />

7 Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen................................................................................................................... 25<br />

8 Monitoring ...................................................................................................................................... 27<br />

9 Nichttechnische Zusammenfassung................................................................................................ 28<br />

10 Literatur und Daten...................................................................................................................... 29<br />

Karlsruhe, <strong>den</strong> 1.10.2013<br />

2


1 Einführung<br />

1.1 Ver<strong>an</strong>lassung und Zielsetzung<br />

Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Bruchsal haben sich im Bruchsaler Nordwesten für mehrere Bereiche Verschiebungen in der stadtund<br />

regionalpl<strong>an</strong>erischen Bewertung ergeben. Diese sind Anlass, die regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen<br />

bzw. Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumstruktur insbesondere im Nordwesten von Bruchsal<br />

neu zu ordnen. Die Stadt Bruchsal und der Regionalverb<strong>an</strong>d haben diese Neuordnung einvernehmlich<br />

entwickelt und in einem Raumordnerischen Vertrag am 8.12.2010 festgehalten. Dieser soll mit der<br />

Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Regionalverb<strong>an</strong>ds hat in ihrer Sitzung vom 1.07.2009 die Verwaltung<br />

mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.<br />

1.2 Gegenst<strong>an</strong>d und Vorgehensweise der Umweltprüfung<br />

In der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Pl<strong>an</strong>s auf Menschen<br />

einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen und die biologische Vielfalt, Bo<strong>den</strong>,<br />

Wasser, Klima, Luft, L<strong>an</strong>dschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen<br />

<strong>den</strong> gen<strong>an</strong>nten Schutzgütern zu ermitteln. Sie sind in einem Umweltbericht zu beschreiben und<br />

zu bewerten.<br />

Der Untersuchungsrahmen einschließlich des erforderlichen Umf<strong>an</strong>gs und Detaillierungsgrads des<br />

Umweltberichts ist festzulegen (Scoping, § 9 I ROG). Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und<br />

gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von <strong>den</strong> Umweltauswirkungen berührt wer<strong>den</strong> k<strong>an</strong>n, sind<br />

hierbei zu beteiligen (§ 9 I ROG). Den Umweltbehör<strong>den</strong> und –verbän<strong>den</strong> wurde das vorliegende Scoping-Papier<br />

mit der Bitte um Stellungnahme zuges<strong>an</strong>dt. Die schriftlich eingeg<strong>an</strong>genen Hinweise und<br />

Anregungen wer<strong>den</strong> geprüft und bei der Erstellung des Umweltberichts berücksichtigt.<br />

Der Umweltbericht dient der Dokumentation der zu erwarten<strong>den</strong> Umweltauswirkungen und schafft<br />

damit Tr<strong>an</strong>sparenz hinsichtlich der Berücksichtigung der Umweltbel<strong>an</strong>ge im Pl<strong>an</strong>ungsprozess. Die<br />

Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen muss dem Maßstab des Regionalpl<strong>an</strong>s (1:50.000) sowie<br />

dem tatsächlichen Konkretisierungsgrad regionalpl<strong>an</strong>erischer Festlegungen bzw. Darstellungen in<br />

räumlicher und sachlicher Hinsicht entsprechen.<br />

Der Regionalpl<strong>an</strong>änderung ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie enthält Informationen<br />

über die Art und Weise, wie die Umweltbel<strong>an</strong>ge und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behör<strong>den</strong>beteiligung<br />

in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wur<strong>den</strong>, und aus welchen Grün<strong>den</strong> der<br />

Pl<strong>an</strong> nach Abwägung mit <strong>den</strong> geprüften in Betracht kommen<strong>den</strong> <strong>an</strong>derweitigen Pl<strong>an</strong>ungsmöglichkeiten<br />

gewählt wurde. Außerdem benennt sie die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.<br />

(§ 11 III ROG).<br />

Nach der Erstellung des Umweltberichts wer<strong>den</strong> der Entwurf der Regionalpl<strong>an</strong>änderung und der Umweltbericht<br />

der Öffentlichkeit und <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> zugänglich gemacht. Die Ergebnisse der Konsultationen<br />

sind bei der Ausarbeitung der Regionalpl<strong>an</strong>fortschreibung zu berücksichtigen.<br />

3


2 Beschreibung der Änderungsbereiche sowie<br />

gepl<strong>an</strong>te Darstellungen<br />

Die vorgesehenen Änderungen des Regionalpl<strong>an</strong>s sind in Tabelle 1 und Abbildung 1 dargestellt.<br />

Tab. 1: Gepl<strong>an</strong>te Änderungsbereiche des Regionalpl<strong>an</strong>s<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

Größe<br />

in ha<br />

Bisherige Festlegung bzw.<br />

Darstellung im Regionalpl<strong>an</strong><br />

Vorgesehene Festlegung bzw. Darstellung im Regionalpl<strong>an</strong><br />

1 9,7 Grünzäsur Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />

Der Bereich „Im Brühl“ grenzt im Westen <strong>an</strong> die<br />

Autobahn A 5 und im Osten <strong>an</strong> ein bestehendes Gewerbegebiet.<br />

Im Vorgriff auf die Regionalpl<strong>an</strong>änderung<br />

hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine<br />

Zielabweichung vom Regionalpl<strong>an</strong> mit Zustimmung<br />

des Regionalverb<strong>an</strong>ds am 21.02.2011 zugelassen. Die<br />

Fläche ist im gültigen Flächennutzungspl<strong>an</strong> als gepl<strong>an</strong>te<br />

Baufläche enthalten (siehe auch <strong>Nr</strong>. 2).<br />

2 10,1 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung<br />

und Ergänzungsst<strong>an</strong>dort<br />

für Einzelh<strong>an</strong>delsgroßprojekte<br />

3 13,4 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung<br />

Grünzäsur:<br />

Die Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereichs für Siedlungserweiterung („Klein Wendelrot“)<br />

und Erweitung der Grünzäsur bis <strong>an</strong> die L 556<br />

sind als Kompensation für die In<strong>an</strong>spruchnahme der<br />

Grünzäsur im Gebiet „Im Brühl“ vorgesehen (siehe<br />

<strong>Nr</strong>. 1).<br />

Grünzäsur:<br />

Wegen der Realisierung des Industrievorhabens südwestlich<br />

der B 35 („Schaafwiese“) wird die Entwicklung<br />

einer Wohnbaufläche nicht mehr weiterverfolgt.<br />

Der FNP sieht die Entwicklung eines Kleingartengebietes<br />

vor. Die bestehende Grünzäsur entl<strong>an</strong>g des<br />

Saalbachk<strong>an</strong>als soll erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

4 36,0 Grünzäsur überwiegend „Weißfläche“ (ca. 33,7 ha), in einem<br />

kleinen Teilbereich Siedlungsfläche (überwiegend<br />

Wohn-/Mischnutzung), Best<strong>an</strong>d (ca. 2,3 ha):<br />

Für <strong>den</strong> Bereich westlich der Schwetzinger Straße<br />

liegt ein am 18.06.1968 in Kraft getretener Bebauungspl<strong>an</strong><br />

„Sondergebiet Sportfläche“ vor. Der gesamte<br />

Bereich ist in der Zwischenzeit durch bestehende,<br />

intensiv genutzte Sport- und Freizeit<strong>an</strong>lagen<br />

bereits stark baulich überprägt, so dass der ursprünglich<br />

vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>e Charakter eines großen zusammenhängen<strong>den</strong><br />

Freiraumes nicht mehr besteht.<br />

Im südwestlichen Teilbereich gibt es einen am<br />

5.02.2009 in Kraft getretenen Bebauungspl<strong>an</strong> „Sondergebiet<br />

Schul- und Sportgelände“. Mit der Darstellung<br />

als Siedlungsfläche, Best<strong>an</strong>d, erfolgt eine Anpassung<br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Bebauungspl<strong>an</strong> und die<br />

4


tatsächlichen Nutzungen.<br />

Grünzäsuren sichern zwischen <strong>den</strong> Siedlungsgebieten<br />

zusammenhängende Freiräume. Durch die Rücknahme<br />

der Grünzäsur westlich der Schwetzinger Straße<br />

entsteht östlich der Schwetzinger Straße ein Bereich,<br />

der räumlich von <strong>den</strong> Grünzäsuren im direkten Umfeld<br />

getrennt und damit keinen zusammenhängen<strong>den</strong><br />

Freiraum bildet. Die regionalpl<strong>an</strong>erische Festlegung<br />

wird daher zurückgenommen.<br />

5 28,3 Regionaler Grünzug (nur nördliche<br />

Hälfte) und überschwemmungsgefährdeter<br />

Bereich bei<br />

Katastrophenhochwasser (gesamtes<br />

Gebiet)<br />

6 22,6 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />

Durch die In<strong>an</strong>spruchnahme sämtlicher gewerblicher<br />

Bauflächen im Bereich „Schaafwiese“ (ca. 28,4 ha)<br />

durch die Fa. SEW-Eurodrive stehen die Flächen<br />

nicht mehr als Reserve für die Entwicklung des lokalen<br />

Gewerbes zur Verfügung. Dafür sollen zwischen<br />

der K 3526 und der B 35 A neue Möglichkeiten geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

In der nördlichen Hälfte des Gebietes soll der Regionale<br />

Grünzug zurückgenommen wer<strong>den</strong> (ca. 17,1 ha).<br />

„Weißfläche“:<br />

Wegen der hohen Lärmbelastungen durch die B 35,<br />

die L 618 und die Bahnlinie wird die ursprünglich<br />

vorgesehene Wohnnutzung nicht weiterverfolgt. Der<br />

im Regionalpl<strong>an</strong> dargestellte regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte<br />

Bereich für Siedlungserweiterung soll<br />

zurückgenommen wer<strong>den</strong>. Im Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

sind Sonderbauflächen „Gartenhausgebiete“ ausgewiesen.<br />

7 1,5 Regionaler Grünzug Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />

Mit der Darstellung soll das <strong>an</strong>grenzende Wohngebiet<br />

abgerundet wer<strong>den</strong>.<br />

8 2,9 Grünzäsur Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />

Mit der Darstellung soll das bestehende Wohngebiet<br />

abgerundet wer<strong>den</strong>.<br />

9 1,7 Schutzbedürftiger Bereich für<br />

die L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung:<br />

Mit der Darstellung soll das südlich <strong>an</strong>grenzende<br />

Wohngebiet abgerundet wer<strong>den</strong> (siehe auch <strong>Nr</strong>. 10).<br />

5


10 7,1 Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter<br />

Bereich für Siedlungserweiterung<br />

Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege:<br />

Die Rücknahme des regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereichs für Siedlungserweiterung und die Erweitung<br />

des Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und<br />

L<strong>an</strong>dschaftspflege sind als Kompensation für die<br />

mögliche Siedlungserweiterung am nördlichen Ortsr<strong>an</strong>d<br />

vorgesehen (siehe <strong>Nr</strong>. 9).<br />

Abb. 1: gepl<strong>an</strong>te Änderungsbereiche des Regionalpl<strong>an</strong>s<br />

6


3 Umweltziele<br />

Damit die Regionalpl<strong>an</strong>änderungen bewertet und im Sinne der Umweltvorsorge optimiert wer<strong>den</strong><br />

k<strong>an</strong>n, bedarf es eines Zielsystems, das Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt. Deshalb<br />

wur<strong>den</strong> auf der Grundlage umweltrelev<strong>an</strong>ter Bundes- und L<strong>an</strong>desgesetze, des L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong>es,<br />

des Umweltpl<strong>an</strong>s Ba<strong>den</strong>-Württemberg und des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 regionalisierte<br />

Umweltziele formuliert. Für das Scoping wur<strong>den</strong> die Umweltziele ausgewählt, die im Wirkungszusammenh<strong>an</strong>g<br />

zur Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s stehen, in <strong>den</strong> Bezugsräumen Hardtebenen und<br />

Kraichgau relev<strong>an</strong>t sein können und die durch die gepl<strong>an</strong>te regionalpl<strong>an</strong>erische Darstellung beeinflussbar<br />

sind.<br />

In der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle sind die zu prüfen<strong>den</strong> Schutzgüter und die dafür jeweils relev<strong>an</strong>ten, regionalisierten<br />

Umweltziele ein<strong>an</strong>der zugeordnet. Diese sollen die Basis für die Durchführung der<br />

Umweltprüfung bil<strong>den</strong>.<br />

Tab. 2: Raumbedeutsame Umweltziele<br />

Schutzgut<br />

Umweltziele<br />

Mensch und Erholung<br />

86)<br />

• Vermeidung von (zusätzlichen) Lärmbelastungen (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG, UWP S.<br />

• Erhalt von ruhigen Gebieten und Ruhezonen (UWP S. 86)<br />

• Schutz und Sicherung von Gebieten für die Erholung in Natur und L<strong>an</strong>dschaft<br />

(§ 2 I <strong>Nr</strong>. 16 NatSchG BW, § 2 I <strong>Nr</strong>. 14 ROG)<br />

Tier, Pfl<strong>an</strong>zen, • Entwicklung, Sicherung und Wiederherstellung des Raumes für die Funktionsfähigkeit<br />

der Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenwelt (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG)<br />

biologische Vielfalt<br />

• Erhaltung lebensfähiger Populationen wild lebender Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen und<br />

Ermöglichen des Austausches zwischen <strong>den</strong> Populationen (§ 1 II BNatSchG)<br />

• Erhaltung von überregional bedeutsamen naturnahen L<strong>an</strong>dschaftsräumen (LEP<br />

5.1.2)<br />

• Schaffen eines Biotopverbundsystems (§ 20 I BNatSchG)<br />

• Erhaltung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die heimische Tier- und<br />

Pfl<strong>an</strong>zenwelt einschließlich der biologischen Vielfalt (RPMO 3.3.1.1.6)<br />

Bo<strong>den</strong><br />

• Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Bö<strong>den</strong> zu entwickeln<br />

und zu sichern (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG)<br />

• Vermeidung von schädlichen Bo<strong>den</strong>veränderungen durch Schadstoffeinträge,<br />

übermäßige Nährstoffeinträge sowie Erosion (§§ 1, 4 II, 7 BBodSchG)<br />

• Sicherung von Bö<strong>den</strong> mit hoher Leistungsfähigkeit der natürlichen Funktionen<br />

sowie der Funktion als natur- und kulturgeschichtliche Urkunde (§ 1<br />

BBodSchG)<br />

• Beschränkung der In<strong>an</strong>spruchnahme von Bö<strong>den</strong> mit besonderer Bedeutung für<br />

<strong>den</strong> Naturhaushalt und die L<strong>an</strong>dwirtschaft auf das Unvermeidbare (LEP 3.1.9)<br />

Wasser • Sicherung von Gebieten mit besonderen Grundwasservorkommen (LEP 4.3.1)<br />

• Schutz grundwasserempfindlicher Gebiete durch st<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>gepasste Nutzungen<br />

(LEP 4.3.2)<br />

• Erhalt und Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens (§ 77<br />

WHG)<br />

• Erhalt von Überschwemmungsgebieten als Rückhalteflächen (§ 77 WHG)<br />

• Verbot der Ausweisung von neuen Baugebieten in festgesetzten Überschwemmungsgebieten<br />

(§ 78 I WHG)<br />

• Keine Siedlungsentwicklung in hochwassergefährdeten Bereichen (LEP<br />

3.1.10)<br />

• Anpassung der vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en und künftigen Nutzung <strong>an</strong> die Gefährdung durch<br />

Hochwasser sowie geringe Grundwasserflurabstände (RPMO 3.3.5.3.1)<br />

• Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher<br />

Gewässer (§ 6 II WHG)<br />

7


Klima/Luft • Sicherung klimatisch bedeutsamer Freiräume bzw. Wiederherstellung ihrer<br />

klimatischen Funktionen (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 6 ROG)<br />

• Erhaltung von Waldflächen aufgrund ihrer klimatischen Ausgleichsleistungen<br />

(RPMO 3.3.1.1.16)<br />

L<strong>an</strong>dschaft • Sicherung der L<strong>an</strong>dschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit (§ 1 I <strong>Nr</strong>. 3<br />

BNaSchG)<br />

• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für das L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

(LEP 1.9)<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter IV <strong>Nr</strong>. 1 BNatSchG)<br />

• Erhaltung historisch gewachsener Kulturl<strong>an</strong>dschaften (§ 2 II <strong>Nr</strong>. 4 ROG, § 1<br />

• Ein eingetragenes Kultur<strong>den</strong>kmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde<br />

in seinem Erscheinungsbild oder seiner Subst<strong>an</strong>z verändert<br />

wer<strong>den</strong> (§ 15 I DSchG BW).<br />

• Bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kultur<strong>den</strong>kmals, soweit<br />

sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, dürfen<br />

nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt<br />

wer<strong>den</strong> (§ 15 III DSchG BW).<br />

• In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbeiten, durch die verborgene Kultur<strong>den</strong>kmale<br />

zutage gefördert oder gefährdet wer<strong>den</strong> können, nur mit Genehmigung<br />

der höheren Denkmalschutzbehörde vorgenommen wer<strong>den</strong> (§ 22 II<br />

mehrere Schutzgüter<br />

betreffend<br />

DSchG BW).<br />

• Sparsame und haushälterische In<strong>an</strong>spruchnahme von Freiflächen mit besonderer<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> Naturhaushalt (LEP 3.1.9)<br />

• Sicherung von großflächigen, weitgehend unzerschnittenen L<strong>an</strong>dschaftsräumen<br />

(§ 1 V BNatSchG)<br />

Erläuterungen: LEP- L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong>, RPMO – Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003, UWP – Umweltpl<strong>an</strong> Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, WHG – Wasserhaushaltsgesetz, DSchG BW – Denkmalschutzgesetz, BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz<br />

8


4 Methode der Umweltprüfung<br />

Einer vertieften Umweltprüfung bedürfen in erster Linie die gebietsscharfen Festlegungen im Regionalpl<strong>an</strong>,<br />

die <strong>den</strong> Rahmen für künftig zu genehmigende UVP-pflichtige Projekte setzen und von <strong>den</strong>en<br />

erhebliche (negative) Umweltauswirkungen zu erwarten bzw. nicht auszuschließen sind. Bei der gepl<strong>an</strong>ten<br />

Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sind keine normativen Festlegungen zur Siedlungs- oder Infrastruktur<br />

vorgesehen.<br />

Je nach Ausgestaltung der freiraumschützen<strong>den</strong> Festlegungen k<strong>an</strong>n sich allerdings mittelbar eine „indirekte“<br />

Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben entwickeln, indem solche Vorhaben in die<br />

verbleiben<strong>den</strong>, nicht mit regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen belegten Bereiche gelenkt wer<strong>den</strong>. Um<br />

eine Siedlungsentwicklung pl<strong>an</strong>erisch zu ermöglichen, wird bei der vorliegen<strong>den</strong> Regionalpl<strong>an</strong>änderung<br />

in <strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erischen Vorschlägen für Siedlungserweiterungen <strong>Nr</strong>. 5, 7, 8 und 9 (siehe<br />

Abb. 1) eine freiraumschützende Festlegung zurückgenommen. Für <strong>den</strong> Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 1 liegt<br />

eine genehmigte Zielabweichung vor, die nun in der Raumnutzungskarte durch eine Darstellung als<br />

„regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung“ nachvollzogen wer<strong>den</strong> soll. Da<br />

bei <strong>den</strong> gen<strong>an</strong>nten Siedlungserweiterungen von erheblichen negativen Umweltauswirkungen auszugehen<br />

ist, wer<strong>den</strong> diese Bereiche einer vertieften Umweltprüfung unterzogen.<br />

Die oben gen<strong>an</strong>nten Änderungsbereiche sind im Wesentlichen aus dem Flächennutzungspl<strong>an</strong> hergeleitet.<br />

Im Flächennutzungspl<strong>an</strong>sverfahren wur<strong>den</strong> bereits verschie<strong>den</strong>e St<strong>an</strong>dortalternativen einer Umweltprüfung<br />

unterzogen, sodass auf eine erneute Alternativenprüfung auf der regionalpl<strong>an</strong>erischen<br />

Pl<strong>an</strong>ungsebene verzichtet wer<strong>den</strong> k<strong>an</strong>n.<br />

Von <strong>den</strong> gepl<strong>an</strong>ten Erweiterungen freiraumschützender Festlegungen gehen keine vorhabenfördern<strong>den</strong><br />

Rahmensetzungen aus. Die zu erwarten<strong>den</strong> positiven Umweltwirkungen wer<strong>den</strong> beschrieben und in<br />

die Gesamtschau der Umweltauswirkungen miteinbezogen.<br />

Bereits bebaute Gebiete und im Flächennutzungspl<strong>an</strong> als Best<strong>an</strong>dsflächen gekennzeichnete Flächen<br />

wer<strong>den</strong> im Zuge der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s nachrichtlich als Siedlungsfläche, Best<strong>an</strong>d, dargestellt.<br />

Auf eine Umweltprüfung k<strong>an</strong>n verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />

Hinsichtlich des Umf<strong>an</strong>gs und des Detaillierungsgrads sind die in <strong>den</strong> Umweltbericht aufzunehmen<strong>den</strong><br />

Informationen <strong>an</strong> <strong>den</strong> Konkretisierungsgrad der regionalpl<strong>an</strong>erischen Darstellung sowie dem Darstellungsmaßstab<br />

des Regionalpl<strong>an</strong>s (1:50.000) <strong>an</strong>zupassen. Neben <strong>den</strong> relev<strong>an</strong>ten Aspekten des derzeitigen<br />

Umweltzust<strong>an</strong>ds ist auch dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der<br />

Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s darzustellen (Status-Quo-Prognose). Als Untersuchungsraum wird ein<br />

500 m breiter potenzieller Wirkungsraum um das Pl<strong>an</strong>gebiet betrachtet (siehe Abb. 2). In Einzelfällen<br />

k<strong>an</strong>n die Analyse der Umweltwirkungen über diese Abgrenzung hinaus gehen (z.B. bei visuellen Wirkungen).<br />

9


Abb. 2: Vertieft zu untersuchende Änderungsbereiche<br />

4.2 Vorgehensweise der Wirkungsprognose<br />

Wirkfaktoren<br />

Auf der Grundlage der Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter wer<strong>den</strong> die zu erwarten<strong>den</strong><br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter erfasst, beschrieben und bewertet. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass mit der Darstellung als regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterungen<br />

weder eine Klarheit darüber besteht, welche Industrie oder welches Gewerbe sich ggf. <strong>an</strong>siedeln wird,<br />

noch lässt sich die konkrete Ausgestaltung der baulichen Nutzung vorhersagen. Auch bei der Wohnungsnutzung<br />

lässt sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung nicht konkret abschätzen. Diese<br />

obliegt der Bauleitpl<strong>an</strong>ung und der nachfolgen<strong>den</strong> Umsetzung des Vorhabens. Konkretisieren lässt<br />

sich z.B. die gebietsscharfe Lage der Darstellung sowie die Flächengröße. Daher lassen sich die Wirkfaktoren<br />

nur im groben Rahmen abstecken.<br />

Tab. 3: relev<strong>an</strong>te Wirkfaktoren auf der Ebene der Regionalpl<strong>an</strong>ung<br />

Schutzgut<br />

Mensch und Erholung<br />

Tier, Pfl<strong>an</strong>zen, biologische<br />

Vielfalt<br />

Bo<strong>den</strong><br />

Mögliche Umweltwirkungen<br />

• Lärmimmissionen<br />

• Schadstoffimmissionen<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. Beeinträchtigung von Erholungsräumen<br />

• Trennwirkung von Wegebeziehungen<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. Beeinträchtigung von Lebensräumen geschützter<br />

bzw. schutzwürdiger Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten<br />

• Zerschneidung bzw. Beeinträchtigung von Lebensräumen mit Biotopverbundfunktion<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme von regionalbedeutsamen Bö<strong>den</strong>, Bo<strong>den</strong>schützwäldern<br />

10


Wasser<br />

Klima/Luft<br />

L<strong>an</strong>dschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Konfliktpotenzial<br />

• Schadstoffimmissionen<br />

• Verringerung der Grundwasserneubildungsrate und Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />

• Beeinträchtigung von Grundwasservorkommen und von Oberflächengewässern<br />

durch Schadstoffimmissionen<br />

• Verlust von Retentionsflächen<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderen lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen<br />

• Schadstoffimmissionen<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. visuelle Beeinträchtigungen von L<strong>an</strong>dschaften mit<br />

besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme bzw. Beeinträchtigung von Kultur<strong>den</strong>kmalen oder des<br />

Umfeldes von Kultur<strong>den</strong>kmalen<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich wertvollen Nutzflächen<br />

• In<strong>an</strong>spruchnahme sonstiger Sachgüter<br />

In Abhängigkeit von der Bedeutung oder Empfindlichkeit einer L<strong>an</strong>dschaftsfunktion wurde eine Einschätzung<br />

des Umweltrisikos vorgenommen (zu <strong>den</strong> Kriterien siehe Anh<strong>an</strong>g 1). So ist die unmittelbare<br />

Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme bedeutsamer oder hoch empfindlicher L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen (z.B. wertvolle<br />

Lebensräume für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere) immer mit einem hohem Konfliktpotenzial verbun<strong>den</strong>. In Bereichen,<br />

bei <strong>den</strong>en die L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen mittlere Wertigkeiten oder Empfindlichkeiten aufweisen,<br />

wird von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgeg<strong>an</strong>gen. Ein geringes Konfliktpotenzial wird entsprechend<br />

bei L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen geringer Wertigkeiten oder Empfindlichkeiten <strong>an</strong>genommen.<br />

Im Umweltbericht wer<strong>den</strong> die kumulativen, positiven und negativen Auswirkungen ermittelt. Ebenso<br />

wer<strong>den</strong> die Wechselbeziehungen zwischen <strong>den</strong> Schutzgütern, sofern welche vorliegen, beschrieben.<br />

Darüber hinaus sind die gepl<strong>an</strong>ten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen darzustellen (Anlage 1 zu § 9 I ROG, <strong>Nr</strong>. 2c). Da die Eingriffsregelung<br />

nicht auf die regionale Ebene vorgezogen wer<strong>den</strong> soll, sind lediglich Rahmensetzungen für Kompensationsmaßnahmen<br />

zu treffen. So können z.B. Teilräume innerhalb von Regionalen Grünzügen als<br />

Gebietskulisse für die auf der nachgeordneten Pl<strong>an</strong>ungsebene zu konkretisieren<strong>den</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

vorgeschlagen wer<strong>den</strong>.<br />

In Kap. 6 erfolgt für die gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen eine schutzgutbezogene Bewertung des<br />

Konfliktpotenzials. Treten bei einem Schutzgut zwei Bewertungsstufen mit etwa gleichen Flächen<strong>an</strong>teilen<br />

auf, so wer<strong>den</strong> beide Bewertungsstufen, mit einem Bindestrich getrennt, gen<strong>an</strong>nt. Liegt der Flächen<strong>an</strong>teil<br />

einer Bewertungsstufe unter 50 Prozent, wird die Bewertungsstufe in Klammer gesetzt. Im<br />

Anh<strong>an</strong>g befindet sich für die jeweiligen Schutzgüter eine zeichnerische Darstellung der betroffenen<br />

L<strong>an</strong>dschaftsfunktionen (Anh<strong>an</strong>g 2 - 4).<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Die Prüfung der Umweltauswirkungen schließt kumulative Wirkungen mit ein. Kumulative Umweltauswirkungen<br />

können mit dem additiven Zusammenwirken gleichartiger Umweltbelastungen (additive<br />

Wirkungspfade) oder mit Kombinationswirkungen unterschiedlicher Belastungsfaktoren (synergistischer<br />

Wirkungspfade) erklärt wer<strong>den</strong> (Sie<strong>den</strong>top 2002).<br />

Auf der Ebene der Regionalpl<strong>an</strong>ung erfolgt eine Prüfung, inwieweit durch Art, Maß und Lokalisation<br />

von Raumnutzungs<strong>an</strong>sprüchen kumulative Wirkungen auftreten können und mit einem zusätzlichen<br />

Konfliktpotenzial verbun<strong>den</strong> sind.<br />

Insbesondere zur Beurteilung möglicher additiver Wirkungen sind Verwaltungsgrenzen als räumliche<br />

Bezugseinheit in der Regel nicht geeignet, da es hier gilt, funktionale Zusammenhänge und deren Betroffenheit<br />

zu ermitteln. Als räumliche Bezugseinheit sind hier insbesondere der Naturräume Hardtplatten<br />

und Kraichgau <strong>an</strong>zusehen.<br />

11


Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

Da mit <strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erischen Instrumenten die bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen<br />

nicht beeinflussbar sind, liegt der Schwerpunkt möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

bei <strong>den</strong> <strong>an</strong>lagebedingten Beeinträchtigungen.<br />

Die Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz ist wesentlicher Best<strong>an</strong>dteil der nachgeordneten<br />

Pl<strong>an</strong>ungsverfahren. Es ist nicht vorgesehen diese bereits auf die regionalpl<strong>an</strong>erischen Ebene vorzuziehen.<br />

Allerdings können unter Berücksichtigung der zu erwarten<strong>den</strong> Wirkungen des Vorhabens mögliche<br />

Kompensationsmaßnahmen ben<strong>an</strong>nt wer<strong>den</strong>.<br />

Technische Lücken und fehlende Kenntnisse<br />

Für die Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> stehen zur Funktion „historisch gewachsene Kulturl<strong>an</strong>dschaften“<br />

keine flächendecken<strong>den</strong> Daten zur Verfügung. Eine Berücksichtigung in der Umweltprüfung ist daher<br />

nicht möglich.<br />

12


5 Beschreibung und Bewertung des aktuellen<br />

Umweltzust<strong>an</strong>ds<br />

5.1 Naturräumliche Beschreibung<br />

Die gepl<strong>an</strong>ten Änderungsbereiche des Regionalpl<strong>an</strong>s liegen nach der naturräumlichen Gliederung<br />

Deutschl<strong>an</strong>ds (Schmithüsen 1952) in <strong>den</strong> Haupteinheiten Hardtplatten (Einheit <strong>Nr</strong>. 223) und Kraichgau<br />

(Einheit <strong>Nr</strong>. 125).<br />

Die Hardtebenen mit der Kinzig-Murgrinne sind Teil des <strong>Oberrhein</strong>grabens, während der Kraichgau<br />

dem südwestlichen Schichtstufenl<strong>an</strong>d zuzurechnen ist. Die geologisch-tektonisch bedingte Zweiteilung<br />

ist auf Grund der differenzierten topografischen Situation deutlich wahrnehmbar.<br />

Auf <strong>den</strong> Hardtebenen sind meist s<strong>an</strong>dige Bö<strong>den</strong> über kiesig-s<strong>an</strong>digem Untergrund <strong>an</strong>zutreffen. Während<br />

der letzten Eiszeit waren diese Bereiche Teil der Niederterrasse des Rheins, der sie durch Ablagerungen<br />

von Kiesen und S<strong>an</strong><strong>den</strong> aufschüttete. Sie wer<strong>den</strong> von großflächigen Waldgebieten eingenommen,<br />

die im Umfeld von Bruchsal lediglich durch die Saalbachniederung und <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

von Forst unterbrochen wer<strong>den</strong>. Stellenweise sind noch Dünenrelikte aus der Nacheiszeit vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>.<br />

Im Osten zieht sich am Fuß des Kraichgauhügell<strong>an</strong>ds die Kinzig-Murg-Rinne entl<strong>an</strong>g. Sie wurde nach<br />

der Würmeiszeit von zeitweise nach Nor<strong>den</strong> strömen<strong>den</strong> Flüssen geschaffen und zeichnet sich durch<br />

stellenweise grundwasserfeuchte Bo<strong>den</strong>verhältnisse mit Auenlehmen, teilweise auch mit Niedermooren<br />

aus.<br />

Über der Kinzig-Murg-Rinne steigt im Osten der R<strong>an</strong>d des Kraichgaus <strong>an</strong>. Die Bo<strong>den</strong>verhältnisse<br />

wer<strong>den</strong> in diesem dicht zertalten Hügell<strong>an</strong>d durch Lössdecken über Muschelkalk oder auch Schichten<br />

des Keupers geprägt. Der Wald<strong>an</strong>teil ist mit ca. 29 % im Vergleich zu <strong>an</strong>deren Naturräumen der Region<br />

als gering einzustufen. Die fruchtbaren Bö<strong>den</strong> und die topographischen Gegebenheiten eignen sich<br />

gut für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung.<br />

5.2 Schutzgutbezogene Best<strong>an</strong>dsbeschreibung<br />

Als Beurteilungsgrundlage wird die Umweltsituation im Untersuchungsraum erfasst. Dieser setzt sich<br />

aus <strong>den</strong> gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen sowie dem voraussichtlichem Wirkraum der von dem Pl<strong>an</strong>ungsvorhaben<br />

ausgehen<strong>den</strong> Umweltwirkungen zusammen. Der Untersuchungsraum umfasst somit<br />

das Umfeld der gepl<strong>an</strong>ten Erweiterung bis zu einer Entfernung von 500 m.<br />

Mensch und Erholung<br />

Das Schutzgut Mensch wird durch die Teilaspekte Gesundheit und Wohlbefin<strong>den</strong> des Menschen,<br />

Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und Freizeitfunktion abgebildet.<br />

Hinsichtlich der Funktion Wohnen sind innerhalb der Untersuchungsräume mehrere Wohnbereiche<br />

von Bruchsal, Karlsdorf-Neuthard und Obergrombach von Bedeutung. Die Erholungsfunktion konzentriert<br />

sich auf die östlich und südlich der Teilfläche <strong>Nr</strong>. 7 liegen<strong>den</strong> Freiräume mit Gärten und<br />

Streuobstwiesen sowie auf die siedlungsnahen und gut erschlossenen Freiräume im Umfeld der Teilfläche<br />

<strong>Nr</strong>. 9 (W<strong>an</strong>derwege, Radw<strong>an</strong>derwege).<br />

Vorbelastungen durch Lärm, Schadstoffe, Zerschneidungswirkungen und visuelle Wirkungen bestehen<br />

insbesondere durch die A 5, B 3, B 35, die Bahnlinie Karlsruhe-Heidelberg und die bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiete<br />

im Westen und Nor<strong>den</strong> von Bruchsal.<br />

Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen, biologische Vielfalt<br />

Innerhalb der Kinzig-Murg-Rinne ist infolge der geringen Grundwasserflurabstände insgesamt ein<br />

vergleichsweise hoher Grünl<strong>an</strong>d<strong>an</strong>teil festzustellen. Gleichzeitig ist der Naturraum in <strong>den</strong> verg<strong>an</strong>genen<br />

Jahrzehnten verstärkt als Siedlungsraum entwickelt wor<strong>den</strong>. Dagegen wer<strong>den</strong> die Hardtebenen durch<br />

einen hohen Wald<strong>an</strong>teil und eine intensive forstwirtschaftliche Nutzung gekennzeichnet. Wesentliches<br />

13


Merkmal des Kraichgaus ist der hohe Ackerflächen<strong>an</strong>teil. Prägende Strukturelemente sind die Streuobst-<br />

und Gehölzbestände, Hohlwege und strukturarmen Rebfluren um Obergrombach.<br />

Die Untersuchungsräume der Änderungsbereiche weisen im Bezug auf das Schutzgut Pfl<strong>an</strong>zen, Tiere<br />

und biologische Vielfalt Merkmale unterschiedliche Merkmale auf.<br />

Tab. 4: Kurzbeschreibung der Untersuchungsräume der Änderungsbereiche hinsichtlich<br />

des Schutzguts Pfl<strong>an</strong>zen, Tiere und biologische Vielfalt<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

Kurzbeschreibung<br />

1 • großflächiger Intensivgrünl<strong>an</strong>dkomplex entl<strong>an</strong>g des Saalbaches (v.a. Fettwiesen mittlerer<br />

St<strong>an</strong>dorte gemäß Grünl<strong>an</strong>dkartierung RP Karlsruhe); Feldhecken entl<strong>an</strong>g des Saalbaches,<br />

kleinräumig strukturarme Ackergebiete entl<strong>an</strong>g des Saalbaches und des Saalbachk<strong>an</strong>als<br />

• keine regional bedeutsamen Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund 1<br />

• bereits erhebliche Flächenin<strong>an</strong>spruchnahmen im Talraum des Saalbaches durch die gewerbliche<br />

Entwicklung; Zerschneidungswirkungen durch die A 5<br />

• keine Schutzgebiete<br />

5 • Intensivgrünl<strong>an</strong>dkomplex entl<strong>an</strong>g des Dutlacher Grabens; naturnahes, strukturreiches<br />

Stillgewässer westlich der K 3526, großflächig strukturarme Ackergebiete<br />

• Einrahmung des Änderungsbereiches durch die B 35A, die Bahnlinie Karlsruhe-<br />

Heidelberg, das bestehende Gewerbegebiet und die Klär<strong>an</strong>lage<br />

• keine regional bedeutsamen Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

• keine Schutzgebiete<br />

• Zerschneidungswirkungen durch die B 35A und die Bahnlinie Karlsruhe-Heidelberg<br />

7 • nördlich der B 35: Freiflächen mit Grünflächen, Gärten, Streuobstwiesen und Grünflächen;<br />

südlich der B 35: Feldflurgebiet mit kleinräumigen Nutzungswechsel<br />

• Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund (Offenl<strong>an</strong>d trocken und Offenl<strong>an</strong>d mittel) südlich der<br />

B 35; v.a. entl<strong>an</strong>g eines Hohlwegesystems<br />

• keine Schutzgebiete<br />

• Zerschneidungswirkungen durch die B 35<br />

8 • Komplex aus Röhrichten, Ruderalfluren und Hochstau<strong>den</strong>fluren (§ 30-Biotop), strukturarme<br />

Ackergebiete<br />

• keine regional bedeutsamen Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

• FND „Steinbruch am Stadtr<strong>an</strong>d“ (Abst<strong>an</strong>d zum Änderungsbereich mind. 350 m)<br />

• im Westen FFH-Gebiet „Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe“ im Untersuchungsraum<br />

(Abst<strong>an</strong>d zum Änderungsbereich mind. 450 m)<br />

• L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiet „Michaelsberg-Eichelberg“ südöstlich der B 3 (Abst<strong>an</strong>d zum<br />

Änderungsbereich mind. 335 m)<br />

• Zerschneidungswirkungen durch die B 3 und Bahnlinie Karlsruhe-Heidelberg<br />

9 • v.a. strukturarme Weinbaugebiete, kleinräumig strukturreiche Grünl<strong>an</strong>dgebiete,<br />

• Kernräume für <strong>den</strong> Biotopverbund (Offenl<strong>an</strong>d trocken und Offenl<strong>an</strong>d mittel)<br />

• im Westen FFH-Gebiet „Bruchsaler Kraichgau mit Silzenwiesen“ (Abst<strong>an</strong>d zum Änderungsbereich<br />

mind. 320 m)<br />

Bo<strong>den</strong><br />

Grundsätzlich sind im Pl<strong>an</strong>ungsraum zwei unterschiedliche Bo<strong>den</strong>l<strong>an</strong>dschaften zu unterschei<strong>den</strong>: das<br />

„Nördliche <strong>Oberrhein</strong>ische Tiefl<strong>an</strong>d“ und der „Kraichgau“. Durch die sehr verschie<strong>den</strong>en Voraussetzungen<br />

hinsichtlich des Ausg<strong>an</strong>gsgesteins, des Wasserhaushalt und des Reliefs haben sich charakteristische<br />

Gesellschaften von Bo<strong>den</strong>typen entwickelt.<br />

In der Kinzig-Murg-Rinne und in der Saalbachniederung, die die Niederterrasse zum Rhein hin durchbricht,<br />

dominieren Braune Auenbö<strong>den</strong>, Auengleye sowie Gleye aus Auenlehm (Untersuchungsräume<br />

der Änderungsbereiche <strong>Nr</strong>. 1, 5, 8). Die Auenbö<strong>den</strong> und Auenlehme entwickelten sich aus Materia-<br />

1 Grundlage: Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung und Ökologie Stuttgart 2012.<br />

14


lien, die als Folge von Bo<strong>den</strong>abtragsprozessen, vor allem im Kraichgau, von <strong>den</strong> Rheinnebengewässern<br />

abgelagert wurde.<br />

Die vorherrschen<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>typen des Kraichgaus sind Parabrauner<strong>den</strong> und Pararendzinen (Untersuchungsräume<br />

der Änderungsbereiche <strong>Nr</strong>. 7, 9). Die tiefgründigeren Parabrauner<strong>den</strong> fin<strong>den</strong> bevorzugt<br />

auf <strong>den</strong> flachen Höhenrücken, während die geringer mächtigen Pararendzinen die oberen und mittleren<br />

H<strong>an</strong>gbereiche einnehmen. Ausg<strong>an</strong>gsmaterial beider Bo<strong>den</strong>typen ist der weit verbreitete Löss, der hier<br />

als äolisches Sediment während der Würm-Eiszeit abgelagert wurde. Die Pararendzinen sind häufig<br />

durch Degradation aus Parabrauner<strong>den</strong> entst<strong>an</strong><strong>den</strong>. Das durch Erosionsvorgänge abgespülte Material<br />

lagerte sich <strong>an</strong> <strong>den</strong> Unterhängen sowie in <strong>den</strong> Tälchen zu sogen<strong>an</strong>nten Kolluvien ab (siehe LGRB<br />

2011 und Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal 2009).<br />

Bö<strong>den</strong> mit hoher oder sehr hoher Bedeutung fin<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> Änderungsbereichen <strong>Nr</strong>. 5, 8 (Gleye<br />

über Niedermoore, kalkhaltige Auengleye), 7 und 9 (Parabrauner<strong>den</strong>, Pararendzinen). Hinsichtlich der<br />

Funktion als Archiv der Naturgeschichte sich die überdeckten Niedermoore der Änderungsbereiche<br />

<strong>Nr</strong>. 5 und 8 von Bedeutung.<br />

Wasser<br />

Grundwasservorkommen sind wichtige Best<strong>an</strong>dteile des Naturhaushalts und im Hinblick auf deren<br />

Nutzbarkeit als Trinkwasser für die Bevölkerung eine wichtige Ressource. Die Grundwasserverhältnisse,<br />

die Ausbildung und Bedeutung der Grundwasservorkommen wer<strong>den</strong> maßgeblich durch die geologischen<br />

Verhältnisse geprägt.<br />

Die mächtigen quartären S<strong>an</strong>de und Kiese der nördlichen <strong>Oberrhein</strong>ebene bil<strong>den</strong> einen l<strong>an</strong>desweit<br />

bedeutsamen Porengrundwasserleiter mit einer ausgezeichneten Grundwasserqualität. Die Ergiebigkeit<br />

der hydrogeologischen Einheiten ist in <strong>den</strong> Hardtplatten als hoch bis sehr hoch einzustufen. Entsprechend<br />

seines naturräumlichen Potenzials ist die Rheinebene ein Schwerpunktgebiet für Trinkwasserschutzgebiete.<br />

Dagegen enthält der im Kraichgau vorkommende Kluftgrundwasserleiter keinen zusammenhängen<strong>den</strong><br />

Grundwasserkörper. Trotz der oft mehrere Meter mächtigen Lössauflage versickert Niederschlagswasser<br />

zumeist rasch und wird in <strong>den</strong> Untergrund abgeführt. Die Grundwasserergiebigkeit wird als mittel<br />

eingestuft.<br />

In allen Änderungsbereichen ist eine sehr geringe oder geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung<br />

zu verzeichnen. In der Kinzig-Murg-Rinne liegen die mittleren Grundwasserflurabstände z.T.<br />

unter 2 m. Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 8 liegt gemäß <strong>den</strong> ausgelegten Hochwassergefahrenkarten r<strong>an</strong>dlich<br />

in einem Gebiet, das bei einem hunderjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt wird. Nach<br />

<strong>den</strong> aktuellen Plausibilisierungsentwürfen für das Projektgebiet „Nördlicher <strong>Oberrhein</strong> – Bergl<strong>an</strong>d“<br />

wird das Gebiet bei einem fünfzigjährlichem Ereignis geflutet. Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 9 befindet<br />

sich innerhalb des Wassergebietes „Bruchsal-Obergrombach“ Zone III.<br />

Der Saalbachk<strong>an</strong>al ist im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 1 hinsichtlich der Gewässergüte als „kritisch belastet“<br />

eingestuft. Der Duttlacher Graben gilt im Bezug auf die Gewässerstruktur als „vollständig verändert“.<br />

Klima/Luft<br />

In Folge des relativ hohen Temperaturniveaus im <strong>Oberrhein</strong>graben und der relativ geringen Windgeschwindigkeiten<br />

wird die Entstehung von Wärmebelastungen begünstigt. Die höchsten Wärmebelastungen<br />

treten dabei in <strong>den</strong> Siedlungsgebieten auf. In Bruchsal wie auch in Obergrombach sind mehr<br />

als 30 Tage im Jahr wärmebelastet (LUBW 2009).<br />

Die hohe Anzahl thermisch belasteter Tage im Pl<strong>an</strong>ungsraum unterstreicht die Bedeutung von Geländewindsystemen,<br />

die insbesondere in <strong>den</strong> Nächten durch Zufuhr von Kaltluft für eine Entlastung sorgen<br />

können. Bei austauscharmen Wetterlagen können sich nachts über geneigtem Gelände Kaltluftabflüsse<br />

bil<strong>den</strong>. Die in Bo<strong>den</strong>nähe gebildete kalte Luft fließt h<strong>an</strong>gabwärts und durchströmt bei ausreichender<br />

Mächtigkeit des Kaltluftstromes die Siedlungsgebiete.<br />

Im Saalbachtal besteht ein großes Kaltluftsystem. Von <strong>den</strong> ausgedehnten Offenl<strong>an</strong>dbereiche <strong>an</strong> <strong>den</strong><br />

Hängen des Saalbachtales fließt die Kaltluft zunächst in <strong>den</strong> Talbo<strong>den</strong> und d<strong>an</strong>n talabwärts. Der Kaltluftstrom<br />

durchlüftet die Innenstadt von Bruchsal und reicht auch noch in die westlich der Innenstadt<br />

15


gelegenen Wohngebiete. Aufgrund der Mächtigkeit des Volumenstromes (> 25 m³/m x s) treten im<br />

Saalbach östlich von Bruchsal lokalklimatisch besonders wertvolle Bereiche auf (Ingenieurbüro Lohmeyer<br />

2009). Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 7 liegt r<strong>an</strong>dlich in diesem Bereich.<br />

Im Grombachtal k<strong>an</strong>n sich oberhalb von Obergrombach kein Kaltluftsystem entwickeln, das eine<br />

Mächtigkeit erreicht, um die Siedlungsgebiete zu durchströmen. Allerdings entwickeln sich am nördlichen<br />

Ortsr<strong>an</strong>d H<strong>an</strong>gabwinde, die zumindest eine positive Wirkung auf die Belüftungssituation des<br />

Siedlungsr<strong>an</strong>des haben. Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 9 befindet sich diesem Bereich.<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

Das L<strong>an</strong>dschaftsbild wird im Wesentlichen durch das Relief, die Freiraumnutzungen, die Besiedlung<br />

sowie technische Infrastrukturen geprägt. Zur Beschreibung der verschie<strong>den</strong>en L<strong>an</strong>dschaftscharaktere<br />

wer<strong>den</strong> die naturräumlichen Einheiten her<strong>an</strong>gezogen (MLR 2000).<br />

Die Hardtebenen bestehen einerseits aus großen Waldgebieten (z. B. Obere Lußhardt, Kammerforst),<br />

<strong>an</strong>dererseits aus überwiegend ackerbaulich genutzten, gehölzarmen Gebieten. Der Niederungsbereich<br />

innerhalb der Hardtebenen, die Kinzig-Murg-Rinne, untergliedert sich in strukturarme und strukturreiche<br />

L<strong>an</strong>dschaftsteile. Die strukturreichen Einheiten enthalten die naturraumtypischen Auwaldreste,<br />

Fließgewässer und Grünl<strong>an</strong>dauen. In <strong>den</strong> strukturarmen Bereichen fehlen raumgliedernde Gehölzstrukturen<br />

häufig.<br />

Im Pl<strong>an</strong>ungsraum sind die Hardtebenen durch <strong>den</strong> hohen Anteil der Siedlungsflächen, insbesondere<br />

Gewerbeflächen, und durch zahlreiche Infrastruktur<strong>an</strong>lagen wie z.B. Straßen, Bahnlinien und Hochsp<strong>an</strong>nungsleitungen<br />

stark überprägt.<br />

Der Kraichgau ist ein 200 bis 300 m hohes Hügell<strong>an</strong>d. Infolge der hohen Leistungsfähigkeit der Bö<strong>den</strong><br />

hat sich eine L<strong>an</strong>dschaft mit einem vergleichsweise geringen Wald<strong>an</strong>teil und einer hohen Nutzungsintensität<br />

im Offenl<strong>an</strong>d entwickelt. Meist stehen die Wälder auf <strong>den</strong> Kuppenlagen. An <strong>den</strong> Siedlungsrändern<br />

fin<strong>den</strong> sich meist Streuobstwiesen oder Feldflurgebiete mit kleinräumigem Nutzungswechsel.<br />

Zur <strong>Oberrhein</strong>ebene fallen die Hänge ab und sind z. T. stark zertalt. Hier treten auch Rebl<strong>an</strong>dschaften<br />

auf.<br />

Durch das Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung und Ökologie (ILPÖ) der Universität Stuttgart wurde eine<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbild<strong>an</strong>alyse für die Regionen <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> erarbeitet. Ziel der L<strong>an</strong>dschaftsbild<strong>an</strong>alyse<br />

ist eine flächendeckende Beschreibung der Eigenart, Schönheit und Vielfalt der L<strong>an</strong>dschaft. Der<br />

Bewertung liegt eine Befragung von Prob<strong>an</strong><strong>den</strong> zugrunde.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verstreut über <strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsraum sind verschie<strong>den</strong>e archäologische Kultur<strong>den</strong>kmale bek<strong>an</strong>nt. Es h<strong>an</strong>delt<br />

sich um Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmale, die nach § 2 Denkmalschutzgesetz BW geschützt sind. Flächenwirksame<br />

Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmale kommen nicht vor.<br />

Die Erhaltung von Bereichen mit günstigen St<strong>an</strong>dortvoraussetzungen für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung<br />

k<strong>an</strong>n einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Kulturl<strong>an</strong>dschaft leisten. Um<br />

die Schutzwürdigkeit von l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Flächen für die Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> darzustellen,<br />

gibt es mit der Wirtschaftsfunktionenkarte der Digitalen Flurbil<strong>an</strong>z eine geeignete Grundlage.<br />

Darin erfolgt die Bewertung l<strong>an</strong>dwirtschaftlicher Gunstst<strong>an</strong>dorte, die neben der natürlichen Eignung<br />

auch betriebswirtschaftliche und ökonomische Aspekte umfasst. Die Kategorien der Vorr<strong>an</strong>gfluren I<br />

und II benennen die l<strong>an</strong>dbauwürdigen Flächen, die sowohl von der natürlichen als auch wirtschaftlichen<br />

Eignung von besonderer Bedeutung für die L<strong>an</strong>dwirtschaft sind.<br />

Besonders gute Bedingungen für die L<strong>an</strong>dwirtschaft fin<strong>den</strong> sich insbesondere in <strong>den</strong> Änderungsbereichen<br />

<strong>Nr</strong>. 1 und 5.<br />

5.3 Status-Quo-Prognose<br />

Unter Status-Quo-Prognose wird die Prognose der Entwicklung ohne Umsetzung der Änderung des<br />

Regionalpl<strong>an</strong>s verst<strong>an</strong><strong>den</strong>. Hierzu wird die Fortgeltung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003<br />

zugrunde gelegt sowie eine Umsetzung derjenigen Pl<strong>an</strong>ungen, die als nachrichtliche Übernahmen bei<br />

der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s als Vorbelastungen zu berücksichtigen wären.<br />

16


Westlich der L 556 enthält der Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 bereits regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte<br />

Bereiche für die Siedlungserweiterung, die für eine gewerbliche Entwicklung des Mittelzentrums<br />

Bruchsal vorgesehen sind (siehe auch Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 2 der Abb. 1). Eine Erweiterung der<br />

Gewerbeflächen wäre mit dem Verlust gewachsener Bö<strong>den</strong>, von Lebensräumen für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere<br />

sowie l<strong>an</strong>dwirtschaftlich wertvoller Bereiche verbun<strong>den</strong>. Darüber hinaus würde sich der gewerblich<br />

geprägte Raum westlich der Stadtmitte weiter vergrößern und hin zu <strong>den</strong> Wohnbereichen von Bruchsal<br />

ausdehnen.<br />

Für die Entwicklung von Wohnbauflächen sieht der Regionalpl<strong>an</strong> <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />

abgestimmte Bereiche östlich des Saalbachk<strong>an</strong>als (Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 3), im Südosten<br />

von Bruchsal (Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 6) und am südlichen Ortsr<strong>an</strong>d von Obergrombach vor. Hier wäre<br />

durch die Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung derzeit l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutzter Flächen von einem Verlust gewachsener<br />

Bö<strong>den</strong> sowie von Lebensräumen für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere auszugehen. Beeinträchtigungen<br />

des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> FFH-Gebietes können nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Änderungsbereichen <strong>Nr</strong>. 1, 5, 7, 8 und 9 ist eine Fortsetzung der l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Nutzung<br />

zu erwarten. Mit tiefgreifen<strong>den</strong> Änderungen des Umweltzust<strong>an</strong>ds, die aus diesen Nutzungen resultieren,<br />

ist nicht zu rechnen.<br />

17


6 Ergebnisse der Wirkungsprognose und<br />

-bewertung<br />

6.1 Umweltauswirkungen durch die gepl<strong>an</strong>ten Siedlungserweiterungen<br />

Die Dokumentation der Ermittlung der Umweltauswirkungen für die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Siedlungserweiterungen erfolgt in einer Einzelfallprüfung in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Datenblättern. Diese setzt<br />

sich aus einer kurzen Charakterisierung des Gebietes und einer Beschreibung des Konfliktpotenzials.<br />

Darüber hinaus wird eine Einschätzung vorgenommen, ob kumulative Wirkungen zu erwarten sind.<br />

Abgeschlossen wer<strong>den</strong> die Datenblätter mit einer Gesamtbeurteilung.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Umweltwirkungen erfolgt unter Berücksichtigung des Umweltberichts<br />

zum Flächennutzungspl<strong>an</strong> der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal.<br />

18


Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 1, Bruchsal Kernstadt („Im Brühl“)<br />

Aktuelle Nutzung<br />

Regionalpl<strong>an</strong><br />

<strong>Mittlerer</strong> O-<br />

berrhein 2003<br />

Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />

Vorbelastungen<br />

l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzflächen<br />

überwiegend Grünzäsur (Funktion: Produktionsfläche<br />

für Aussiedler, gute Bö<strong>den</strong>)<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />

für Siedlungserweiterung (ca. 9,7 ha)<br />

Lärm- und Schadstoffimmissionen und<br />

visuelle Prägung durch die <strong>an</strong>grenzende<br />

A 5 sowie die Gewerbegebiete im Nor<strong>den</strong><br />

und Sü<strong>den</strong><br />

Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />

durch die A 5<br />

Schutzgut Konfliktpotenzial<br />

Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />

Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />

(hohe Vorbelastung)<br />

Flora, Fauna,<br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines strukturarmen Intensivgrünl<strong>an</strong>dkomplexes, z.T. mit<br />

Charakter des FFH-Lebensraumtyps Magere Flachl<strong>an</strong>d-Mähwiesen (Angaben<br />

des RP KA, Ref. 56)<br />

Bo<strong>den</strong> mittel In<strong>an</strong>spruchnahme von Auengleyen aus Auenlehm mit mittlerer Gesamtbewertung<br />

Wasser<br />

mittel Beeinträchtigungen eines Bereiches mit mittleren Grundwasserflurabstän<strong>den</strong><br />

zwischen 2 und 5 m<br />

mittel Beeinträchtigung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Saalbachk<strong>an</strong>als mit Schadstoffen (Gewässergüte<br />

II – III)<br />

Klima/Luft gering In<strong>an</strong>spruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen ohne besondere lokalklimatische<br />

Ausgleichsfunktion für <strong>an</strong>grenzende Siedlungsgebiete<br />

L<strong>an</strong>dschaft gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von geringer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds, starke visuelle Beeinträchtigungen<br />

durch technische Überprägung der L<strong>an</strong>dschaft durch die A 5 und Gewerbegebiete<br />

im direkten Umfeld<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

hoch<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme eines Bereiches mit hoher Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />

Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I)<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Im Zusammenwirken mit <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebieten und der <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> A 5 ist eine Verstärkung<br />

der erheblichen Umweltwirkungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie durch die technische Überprägung<br />

des Talraumes entl<strong>an</strong>g des Saalbaches zu erwarten.<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die gepl<strong>an</strong>te Nutzung als Gewerbegebiet ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere durch die In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

von Vorr<strong>an</strong>gflächen der L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I verbun<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird der regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />

abgestimmte Bereich für Siedlungsentwicklung im Gebiet „Klein Wendelrot“ (Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 2,<br />

ca. 10,1 ha) zurückgenommen. Das Gebiet ist ebenfalls Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I. Somit k<strong>an</strong>n die In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

l<strong>an</strong>dwirtschaftlich wertvoller Flächen im direkten Umfeld kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />

Im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren ist zu berücksichtigen, dass streng geschützte Arten zu erwarten<br />

sind (Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013). Darüber hinaus sind konkrete Vermeidungs-, Verminderungs-<br />

und Kompensationsmaßnahmen festzulegen. Entl<strong>an</strong>g des Saalbachk<strong>an</strong>als ist ein Gewässerr<strong>an</strong>dstreifen<br />

von 10 m Breite zu erhalten und von Bebauung freizuhalten. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen<br />

ist die Saalbachniederung (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d).<br />

19


Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 5, Bruchsal Kernstadt („Bruchwiesen Nord und Süd“)<br />

Aktuelle Nutzung<br />

Regionalpl<strong>an</strong><br />

<strong>Mittlerer</strong> O-<br />

berrhein 2003<br />

Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />

Vorbelastungen<br />

l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzflächen<br />

Regionaler Grünzug (Nordhälfte) und<br />

überschwemmungsgefährdeter Bereich bei<br />

Katastrophenhochwasser<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />

für Siedlungserweiterung (ca. 28,3 ha)<br />

Lärm- und Schadstoffimmissionen, starke<br />

visuelle Prägung durch die <strong>an</strong>grenzende<br />

B 35A und Bahnlinie sowie die Klär<strong>an</strong>lage<br />

und das Gewerbegebiet<br />

Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />

durch die B 35A und Bahnlinie<br />

Schutzgut Konfliktpotenzial<br />

Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />

Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />

(hohe Vorbelastung)<br />

Flora, Fauna, gering In<strong>an</strong>spruchnahme von strukturarmen Intensivgrünl<strong>an</strong>d und Ackergebieten<br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

Bo<strong>den</strong><br />

hoch<br />

(mittel)<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von Auengleyen und Gleyen mit hoher Gesamtbewertung<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von überdeckten Niedermooren (naturgeschichtliche Bedeutung)<br />

in der nördlichen Hälfte<br />

Wasser<br />

hoch Beeinträchtigungen eines Bereiches mit mittleren Grundwasserflurabstän<strong>den</strong><br />

zwischen 1 und 2 m<br />

mittel Beeinträchtigung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Dutlacher Grabens mit Schadstoffen<br />

(Gewässergüte II – III)<br />

Klima/Luft gering In<strong>an</strong>spruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen ohne besondere lokalklimatische<br />

Ausgleichsfunktion für <strong>an</strong>grenzende Siedlungsgebiete<br />

L<strong>an</strong>dschaft gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von geringer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds, visuelle Beeinträchtigungen durch die<br />

B 35A, die Bahnlinie und die sonstigen <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> baulichen Anlagen<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

hoch<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Sind nicht zu erwarten.<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme eines Bereiches mit hoher Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />

Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I)<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die gepl<strong>an</strong>te Nutzung als Gewerbegebiet ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter<br />

Bo<strong>den</strong>, Wasser und Sachgüter verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme wertvoller<br />

Bö<strong>den</strong> und von Vorr<strong>an</strong>gflächen der L<strong>an</strong>dwirtschaft Stufe I sowie durch die geringen Grundwasserflurabstände.<br />

Im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren ist zu berücksichtigen, dass streng geschützte Arten zu erwarten<br />

sind (Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013). Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren festzulegen. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen<br />

ist die nördlich der B 35A gelegene Kinzig-Murg-Rinne (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen<br />

in Extensivgrünl<strong>an</strong>d, Extensivierung von Grünl<strong>an</strong>d).<br />

20


Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 7, Bruchsal Kernstadt („Eggerten“)<br />

Aktuelle Nutzung<br />

Regionalpl<strong>an</strong><br />

<strong>Mittlerer</strong> O-<br />

berrhein 2003<br />

Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />

Vorbelastungen<br />

Gärten<br />

Regionaler Grünzug<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />

für Siedlungserweiterung (ca. 1,5 ha)<br />

Lärm- und Schadstoffimmissionen durch<br />

die <strong>an</strong>grenzende B 35<br />

Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />

durch die B 35A<br />

Schutzgut Konfliktpotenzial<br />

Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />

Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />

(Gartennutzungen), Vorbelastung durch die B 35<br />

Flora, Fauna, gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Biotoptypenkomplexes aus Grün- und Freiflächen<br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

Bo<strong>den</strong> hoch In<strong>an</strong>spruchnahme von Parabrauner<strong>den</strong> mit hoher Gesamtbewertung<br />

Wasser gering Keine In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

Wasserhaushalt<br />

Klima/Luft hoch In<strong>an</strong>spruchnahme von lokalklimatisch besonders wertvollen Bereichen<br />

L<strong>an</strong>dschaft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von mittlerer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds, visuelle Beeinträchtigungen durch die<br />

B 35<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

gering Keine In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderer Bedeutung<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Sind nicht zu erwarten.<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die gepl<strong>an</strong>te Wohnbaunutzung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Bo<strong>den</strong><br />

und Klima verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme wertvoller Bö<strong>den</strong> und lokalklimatisch<br />

besonders wertvoller Bereiche.<br />

Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren<br />

festzulegen. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen liegt südlich der B 35 (mögliche<br />

Maßnahmen z.B. Anlage von Feldgehölzen und Feldhecken, Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d).<br />

21


Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 8, Bruchsal Kernstadt („Nördlich des gewerblichen Bildungszentrums“)<br />

Aktuelle Nutzung<br />

Regionalpl<strong>an</strong><br />

<strong>Mittlerer</strong> O-<br />

berrhein 2003<br />

Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />

Vorbelastungen<br />

Acker<br />

Grünzäsur (Funktion: Naherholung, städtebauliche<br />

Zäsur, Biotopvernetzung, Wald)<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmter Bereich<br />

für Siedlungserweiterung (ca. 2,9 ha)<br />

Barrierewirkungen und visuelle Wirkungen<br />

durch Bebauungen im Westen und Sü<strong>den</strong><br />

Schutzgut Konfliktpotenzial<br />

Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />

Mensch gering In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit geringer lokaler Bedeutung für die Naherholung<br />

Flora, Fauna, gering In<strong>an</strong>spruchnahme einer strukturarmen Ackerfläche<br />

biologische mittel r<strong>an</strong>dliche Beeinträchtigung eine wertvollen Komplexes aus Röhrichten, Ruderalfluren<br />

und Hochstau<strong>den</strong> (§ Vielfalt<br />

30-Biotop)<br />

Bo<strong>den</strong><br />

Wasser<br />

hoch<br />

mittel<br />

hoch<br />

hoch<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von Gleyen über Niedermoor mit hoher Gesamtbewertung<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von überdeckten Niedermooren (naturgesch. Bedeutung)<br />

Beeinträchtigungen eines Bereiches mit mittleren Grundwasserflurabstän<strong>den</strong><br />

zwischen 1 und 2 m<br />

r<strong>an</strong>dliche In<strong>an</strong>spruchnahme eines Überschwemmungsgebietes, In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

einer HQ50-Fläche (Ergebnis der Plausibilisierung steht noch aus)<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme eines Überflutungsbereiches bei Extremhochwasser<br />

mittel<br />

Klima/Luft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme von lokalklimatisch wertvollen Bereichen<br />

L<strong>an</strong>dschaft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von mittlerer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

gering<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Sind nicht zu erwarten.<br />

Keine In<strong>an</strong>spruchnahme von Bereichen mit besonderer Bedeutung<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die gepl<strong>an</strong>te Wohnbaunutzung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Bo<strong>den</strong><br />

und Wasser verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme wertvoller Bö<strong>den</strong> (Sonderst<strong>an</strong>dort<br />

für naturnahe Vegetation) und die Lage in einem Bereich mit geringen Grundwasserflurabstän<strong>den</strong>.<br />

Darüber befindet sich im Südosten des Gebietes ein Überschwemmungsgebiet.<br />

Mögliche r<strong>an</strong>dliche Beeinträchtigungen eines ASP-Vorkommens (Knotenblütiger Sellerie) sowie des § 30-<br />

Biotops sollten im Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren untersucht wer<strong>den</strong> (Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013).<br />

Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren<br />

festzulegen. Eine Bebauung des Überschwemmungsgebietes sollte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Ein möglicher<br />

Suchraum für Kompensationsmaßnahmen ist die nördlich der B 35A gelegene Kinzig-Murg-Rinne (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung<br />

von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d, Extensivierung von Grünl<strong>an</strong>d).<br />

Gemäß <strong>den</strong> aktuell zur Plausibilisierung vorliegen<strong>den</strong> Hochwassergefahrenkarten „Nördlicher <strong>Oberrhein</strong> -<br />

Bergl<strong>an</strong>d“ wird der Bereich bei einem HQ50 geflutet. Sollte die Darstellung nach Abschluss der Plausibilisierung<br />

der Bereich weiterhin Best<strong>an</strong>d haben, wäre eine Bebauung des Gebietes nach § 78 WHG nicht zulässig.<br />

22


Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 9, Obergrombach („T<strong>an</strong>zberg“)<br />

Aktuelle Nutzung<br />

Regionalpl<strong>an</strong><br />

<strong>Mittlerer</strong> O-<br />

berrhein 2003<br />

Gepl<strong>an</strong>te Darstellung<br />

Vorbelastungen<br />

Grünl<strong>an</strong>d<br />

Schutzbedürftiger Bereich für die L<strong>an</strong>dwirtschaft<br />

Stufe I<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmter Bereich<br />

für Siedlungserweiterung (ca. 1,7 ha)<br />

Keine<br />

Schutzgut Konfliktpotenzial<br />

Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />

Mensch hoch In<strong>an</strong>spruchnahme eines Raumes mit regionaler Bedeutung für die Naherholung<br />

(W<strong>an</strong>derweg, Radw<strong>an</strong>derwerg, Ausflugsziel Michaelskapelle)<br />

Flora, Fauna, mittel In<strong>an</strong>spruchnahme eines struktureichen Grünl<strong>an</strong>dkomplexes<br />

biologische mittel r<strong>an</strong>dliche Beeinträchtigung eines Kernraumes für <strong>den</strong> Biotopverbund (Hohlweg)<br />

Vielfalt<br />

Bo<strong>den</strong> hoch In<strong>an</strong>spruchnahme von Pararendzinen mit hoher Gesamtbewertung<br />

Wasser mittel Lage im Wasserschutzgebiet Zone III<br />

Klima/Luft mittel In<strong>an</strong>spruchnahme von lokalklimatisch wertvollen Bereichen<br />

L<strong>an</strong>dschaft hoch In<strong>an</strong>spruchnahme eines L<strong>an</strong>dschaftsraumes von hoher Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit des L<strong>an</strong>dschaftsbilds<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

mittel<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Sind nicht zu erwarten.<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme eines Bereiches mit Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />

Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe II)<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die gepl<strong>an</strong>te Wohnbaunutzung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Mensch,<br />

Bo<strong>den</strong> und L<strong>an</strong>dschaft verbun<strong>den</strong>. Die Konflikte ergeben sich durch die In<strong>an</strong>spruchnahme eines bedeutsamen<br />

Raumes für die Naherholung, eines wertvollen L<strong>an</strong>dschaftsbildraumes mit starker Reliefierung und gliedern<strong>den</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftselementen sowie von wertvollen Bö<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird der regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte<br />

Bereich im Gebiet „Spesental“ und Vorderer W<strong>an</strong>nenberg“ am südlichen Ortsr<strong>an</strong>d von Obergrombach (Änderungsbereich<br />

<strong>Nr</strong>. 10, ca. 5,9 ha) zurückgenommen. Durch <strong>den</strong> Verzicht auf eine bauliche Entwicklung wird<br />

eine Pufferzone zu dem <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> FFH-Gebiet „Bruchsaler Kraichgau mit Silzwiesen“ erhalten. Der Bereich<br />

soll durch die Erweiterung des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege<br />

gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Im Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren sollte geprüft wer<strong>den</strong>, inwieweit streng geschützte Arten (Schmetterlinge, Vögel,<br />

Fledermäuse, Zauneidechse und Schlingnatter) betroffen sind (siehe Umweltbericht zum FNP 2009 sowie<br />

Schreiben des RP Karlsruhe vom 3.07.2013).<br />

Konkrete Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im nachfolgen<strong>den</strong> Bebauungsverfahren<br />

festzulegen. Ein möglicher Suchraum für Kompensationsmaßnahmen liegt südlich von Obergrombach<br />

in <strong>den</strong> Offenl<strong>an</strong>dbereichen des FFH-Gebietes (z.B. Umw<strong>an</strong>dlung von Ackerflächen in Extensivgrünl<strong>an</strong>d,<br />

Extensivierung von Grünl<strong>an</strong>d, Anlage von Feldgehölzen und Feldhecken).<br />

23


6.2 Umweltauswirkungen durch die Rücknahme von Siedlungserweiterungen und einer Grünzäsur<br />

Im Zuge der vorliegen<strong>den</strong> Einzeländerungen des Regionalpl<strong>an</strong>s wer<strong>den</strong> einerseits Festlegungen zum<br />

Schutz des Freiraums zurückgenommen, um eine Siedlungsentwicklung regionalpl<strong>an</strong>erisch abzusichern,<br />

<strong>an</strong>derseits wer<strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte Siedlungsbereiche zurückgenommen und<br />

gleichzeitig mit einer Festlegung zum Schutz des Freiraums belegt. Mit dem Verzicht auf eine bauliche<br />

Entwicklung und der regionalpl<strong>an</strong>erischen Sicherung des Freiraums sind positive Umweltwirkungen<br />

verbun<strong>den</strong>.<br />

Im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 2 (siehe Abb. 1) bleiben die Vorr<strong>an</strong>gfluren der Stufe I für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />

Nutzung erhalten und wer<strong>den</strong> durch die Erweiterung der Grünzäsur regionalpl<strong>an</strong>erisch gesichert.<br />

Da der südliche Teil des Gebietes sich in einem Überschwemmungsgebiet befindet, können durch <strong>den</strong><br />

Verzicht auf eine bauliche Entwicklung Risiken vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird der Abst<strong>an</strong>d<br />

zwischen <strong>den</strong> gewerblichen Flächen und der Wohnbebauung im Südosten sowie zu dem Sondergebiet<br />

Schul- und Sportgelände vergrößert. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen<br />

sind somit für diese Räume nicht zu erwarten.<br />

Durch <strong>den</strong> Verzicht auf eine Wohnbebauung im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 3 und der Ausweitung der<br />

Grünzäsur können Freiraumflächen entl<strong>an</strong>g des Saalbachk<strong>an</strong>als gesichert wer<strong>den</strong>. Der Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

sieht hier die Entwicklung einer Kleingarten<strong>an</strong>lage vor. Mit der Überbauung des im Westen<br />

<strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> Gebietes „Schaafwiesen“ entl<strong>an</strong>g des Saalbaches besteht nun die Möglichkeit, eine Freiraumstruktur<br />

entl<strong>an</strong>g des Talsystems aus Saalbach und Saalbachk<strong>an</strong>al zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />

Die nördlichen Teilflächen sind Überschwemmungsgebiet und daher mit einer Bebauung nicht<br />

vereinbar.<br />

Mit der Erweiterung der Grünzäsuren in <strong>den</strong> Änderungsbereichen <strong>Nr</strong>. 2 und 3 k<strong>an</strong>n eine Verzahnung<br />

der Grünzäsur mit <strong>den</strong> Wohnbereichen von Bruchsal und eine verbesserte Durchgängigkeit der Grünzäsur<br />

sowohl in Ost-West-Richtung als auch in Nord-Süd-Richtung erreicht wer<strong>den</strong> (kumulative Wirkung).<br />

Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 6 zeichnet sich durch eine hohe Struktur- und Nutzungsvielfalt unterschiedlicher<br />

Biotoptypen, einem strukturreichen L<strong>an</strong>dschaftsbild und wertvollen Bö<strong>den</strong> aus. Durch die Erweiterung<br />

des regionalen Grünzugs wird der Freiraum regionalpl<strong>an</strong>erisch gesichert. Ähnliche Freiraumqualitäten<br />

fin<strong>den</strong> sich auch in <strong>den</strong> Bereichen südlich der B 35.<br />

Mit dem Verzicht einer baulichen Entwicklung am südlichen Ortr<strong>an</strong>d von Obergrombach (Änderungsbereich<br />

<strong>Nr</strong>. 10) können Beeinträchtigungen des <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong> FFH-Gebietes „Bruchsaler<br />

Kraichgau mit Silzwiesen“ vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig wird eine Pufferzone zwischen der bestehen<strong>den</strong><br />

Wohnbebauung und dem FFH-Gebiet entwickelt.<br />

Der Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 4 hat im westlichen Teil durch die sukzessive entst<strong>an</strong><strong>den</strong>en Sport- und<br />

Freizeit<strong>an</strong>lagen bereits <strong>den</strong> Charakter eines Siedlungsraumes. Eine weitere bauliche Entwicklung k<strong>an</strong>n<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Der östlichen Teilbereich liegt fast vollständig im Überschwemmungsgebiet.<br />

Trotz der Rücknahme der Grünzäsur ist diesem Bereich gegenwärtig eine zusätzliche Bebauung<br />

nicht zulässig.<br />

24


7 Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

Im Umweltbericht sind gemäß Raumordnungsgesetz Maßnahmen zu benennen, um erhebliche Umweltauswirkungen,<br />

die mit der Durchführung des Pl<strong>an</strong>s verbun<strong>den</strong> sind, zu vermei<strong>den</strong>, zu vermindern<br />

und auszugleichen.<br />

Vermeidung und Verminderung<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

wur<strong>den</strong> bereits zahlreiche potenzielle Siedlungserweiterungsflächen eine Umweltprüfung unterzogen.<br />

Durch <strong>den</strong> Verzicht auf umwelterheblichere St<strong>an</strong>dortalternativen konnten Umweltauswirkungen vermie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus sind in <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>ungsebenen folgende Minimierungsmaßnahmen möglich:<br />

Tab. 5: Maßnahmen zur Minimierung des Wirkungsumf<strong>an</strong>gs<br />

Wirkfaktor<br />

Mögliche Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs<br />

Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung • Beschränkung der Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß<br />

• Erhalt wertvoller Lebensräume für Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere<br />

• Abst<strong>an</strong>d zwischen baulichen Anlagen und Fließgewässern<br />

• Freihaltung von lokal bedeutsamen Kaltluftströmen<br />

• Meidung von Flächen mit Retentionsfunktion<br />

Schadstoff- und Lärmimmissioneempfindlichen<br />

Nutzungen (Wohngebiete und Erholungsräume)<br />

• ausreichender Abst<strong>an</strong>d zwischen Gewerbegebieten und immissions-<br />

Visuelle Wirkungen • Schonung prägender und wertvolle L<strong>an</strong>dschaftsstrukturen und -<br />

elemente<br />

• Einpassung des Siedlungsbereiches in die Umgebung<br />

Barrierewirkung • Erhalt von regional bedeutsamen Wegebeziehungen<br />

Grundwasserabsenkungen • Meidung von Bereichen mit geringen Grundwasserflurabst<strong>an</strong>d<br />

Ausgleich<br />

Die konkrete Umsetzung der Eingriffsregelung und der damit verbun<strong>den</strong>en Erstellung eines Kompensationskonzeptes<br />

erfolgt im Rahmen der Bauleitpl<strong>an</strong>ung bzw. der Genehmigungsverfahren. Die Auswirkungen,<br />

die von <strong>den</strong> regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen ausgehen, können lediglich grob eingeschätzt<br />

wer<strong>den</strong>. Grundsätzlich kommen die freiraumschützen<strong>den</strong> Festlegungen des Gesamtpl<strong>an</strong>s für<br />

<strong>den</strong> Ausgleich in Frage, wie z. B. die Regionalen Grünzüge, Grünzäsuren sowie Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege.<br />

In der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle sind die Hinweise zusammengefasst.<br />

Tab. 6: Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen (verändert nach Schmidt 2004)<br />

Wirkfaktor Art der Auswirkung Mögliche Kompensationsmaßnahmen<br />

Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung<br />

Verlust der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />

Verlust von Biotopen und<br />

Lebensräumen für Pfl<strong>an</strong>zen<br />

• Entsiegelung<br />

• Verbesserung der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />

eines Gebietes (z. B. Rekultivierungen,<br />

Oberbo<strong>den</strong>auftrag, Wiedervernässung,<br />

Nutzungsextensivierung)<br />

• Entwicklung funktionell gleichartiger<br />

oder gleichwertiger Biotopstrukturen<br />

25


und Tiere<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung<br />

und Erhöhung<br />

des Oberflächenabflusses<br />

Schadstoff- und Lärmimmissionen<br />

Beeinträchtigung der<br />

(Siedlungen menschlichen Gesundheit<br />

und Verkehr)<br />

Visuelle Wirkungen Überprägung des L<strong>an</strong>dschaftsbildes<br />

Barrierewirkung Trennwirkung für <strong>den</strong> Artenaustausch<br />

• Sichtschutzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

• Neugestaltung von L<strong>an</strong>dschaftsräumen<br />

• Verbesserung des Biotopverbunds<br />

• Wiederherstellung von Vernetzungsbeziehungen<br />

• Rückbau von Barrieren<br />

• Schaffung grundwassernaher Bereiche<br />

Grundwasserabsenkungen Beeinträchtigung grundwassernaher<br />

Lebensräume<br />

und Habitatstrukturen<br />

• Versickerung unbelasteten und gering<br />

belasteten Niederschlags<br />

• Ertüchtigung der Retentionsfunktion<br />

von Bö<strong>den</strong> durch <strong>an</strong>gepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

der L<strong>an</strong>d- und<br />

Forstwirtschaft<br />

• Immissionsschutzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

26


8 Monitoring<br />

Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt sind auf<br />

Grundlage der in der zusammenfassen<strong>den</strong> Erklärung nach § 11 III ROG gen<strong>an</strong>nten Überwachungsmaßnahmen<br />

von der höheren Raumordnungsbehörde zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe zu ergreifen (§ 9 IV Satz 1 ROG i.V. mit § 28 IV LplG).<br />

Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung der höheren Raumordnungsbehör<strong>den</strong><br />

(§ 28 IV LplG). Die in ihren Bel<strong>an</strong>gen berührten öffentlichen Stellen informieren die höhere Raumordnungsbehörde,<br />

sofern nach <strong>den</strong> ihnen vorliegen<strong>den</strong> Erkenntnissen die Durchführung des Raumordnungspl<strong>an</strong>s<br />

erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat<br />

(§ 9 IV Satz 1 ROG). Die höhere Raumordnungsbehörde nutzt auch die Mitteilungen des Regionalverb<strong>an</strong>ds<br />

über die Ergebnisse der Maßnahmen zur Umweltüberwachung (§ 28 IV LplG). Die höheren<br />

Raumordnungsbehör<strong>den</strong> teilen ihre Beobachtungen dem Regionalverb<strong>an</strong>d und <strong>den</strong> Stellen mit, deren<br />

Aufgabenbereich davon berührt ist (§ 28 IV LplG).<br />

Die Auswahl der Indikatoren für das Monitoring orientiert sich <strong>an</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Wirkfaktoren der<br />

regionalpl<strong>an</strong>erischen Darstellungen unter Berücksichtigung der für <strong>den</strong> Raum relev<strong>an</strong>ten Umweltziele.<br />

Der Schwerpunkt des Monitorings auf der Regionalpl<strong>an</strong>ebene wird bei der Überwachung kumulativer<br />

Wirkungen gesehen, <strong>den</strong>n die additiven, schleichen<strong>den</strong> Belastungsprozesse lassen sich am besten über<br />

regionale Gebietskulissen erfassen. Bei der Auswahl der Monitoringindikatoren soll möglichst auf<br />

vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>e Monitoringmech<strong>an</strong>ismen zurückgegriffen wer<strong>den</strong>, um so Doppelarbeiten zu vermei<strong>den</strong><br />

(z. B. Monitoring gemäß FFH-RL, WRRL).<br />

Die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen wer<strong>den</strong> in der zusammenfassen<strong>den</strong> Erklärung<br />

zum Regionalpl<strong>an</strong> gen<strong>an</strong>nt (§ 11 III ROG). Dies geschieht in Abstimmung mit der höheren<br />

Raumordnungsbehörde (§ 2a VI <strong>Nr</strong>. 2 LplG).<br />

Tab. 8: Indikatoren des Monitorings (verändert nach Schmidt 2004)<br />

Wirkfaktor<br />

Nutzungsumw<strong>an</strong>dlung<br />

Schadstoff- und Lärmimmissionen<br />

Visuelle Wirkungen<br />

Barrierewirkung<br />

Grundwasserabsenkungen<br />

Monitoringindikatoren<br />

• Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme von Bö<strong>den</strong> mit mindestens regionaler<br />

Bedeutung sowie von hochwertigen l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

Bö<strong>den</strong><br />

• Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme von Schutzgebieten<br />

• Erhaltungszust<strong>an</strong>d der Arten und Lebensraumtypen der FFH-<br />

RL bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />

• Verlust von ruhigen Erholungsbereichen<br />

• Erhaltungszust<strong>an</strong>d der Arten und Lebensraumtypen der FFH-<br />

RL bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />

• Betroffenheit von Bereichen mit hoher Bewertung des L<strong>an</strong>dschaftsbildes<br />

• Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme von Flächen des Biotopverbunds<br />

• Entwicklung repräsentativer grundwassernaher Lebensräume<br />

hinsichtlich wertgebender Pfl<strong>an</strong>zen- und Tierarten<br />

27


9 Nichttechnische Zusammenfassung<br />

Mit der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sollen die im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s<br />

vereinbarten Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumstruktur neu geordnet werten. Im Mittelpunkt<br />

der Umweltprüfung stehen die Darstellungen von regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereichen von<br />

Siedlungserweiterungen und die Bewertung der zu erwarten<strong>den</strong> Umweltwirkungen. Es sind sowohl<br />

gewerbliche Nutzungen als auch Wohnbaunutzungen vorgesehen.<br />

Wesentliche Ergebnisse der Prüfung sind:<br />

• Mit <strong>den</strong> Siedlungserweiterungen sind erhebliche Umweltauswirkungen insbesondere durch die<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von Bö<strong>den</strong> mit hoher Bedeutung der natürlichen Bo<strong>den</strong>funktionen und von Bereichen<br />

mit hoher Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Lage in Bereichen<br />

mit geringen Grundwasserflurabstän<strong>den</strong>. Im Änderungsbereich <strong>Nr</strong>. 8 wird r<strong>an</strong>dlich ein Überschwemmungsgebiet<br />

in Anspruch genommen. Eine Bebauung ist hier nicht zulässig. Darüber hinaus<br />

ist nach Abschluss des Plausibilisierungsverfahrens zu <strong>den</strong> Hochwassergefahrenkarten „Nördlicher<br />

<strong>Oberrhein</strong> – Bergl<strong>an</strong>d“ das Ergebnis in <strong>den</strong> Umweltbericht einzuarbeiten. Im Änderungsbereich<br />

<strong>Nr</strong>. 9 ist zusätzlich ein für die Naherholung wertvoller Bereich betroffen.<br />

• Es wer<strong>den</strong> Hinweise gegeben, wie nachteilige Umweltwirkungen durch geeignete Maßnahmen<br />

vermie<strong>den</strong>, verringert oder kompensiert wer<strong>den</strong> können.<br />

• Gleichzeitig wer<strong>den</strong> im gelten<strong>den</strong> Regionalpl<strong>an</strong> dargestellte regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte Bereiche<br />

für die Siedlungserweiterung zurückgenommen und durch Festlegungen zum Freiraumschutz<br />

ersetzt. Mit der regionalpl<strong>an</strong>erischen Sicherung dieser Räume durch eine Festlegung als Grünzäsur<br />

oder Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege sind positive Umweltwirkungen<br />

verbun<strong>den</strong>. Durch die Erweiterung der Grünzäsur im Westen von Bruchsal k<strong>an</strong>n eine verbesserte<br />

Verzahnung mit <strong>den</strong> Wohngebieten und eine größere Durchgängigkeit erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

28


10 Literatur und Daten<br />

Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände in Ba<strong>den</strong>-Würrtemberg (2008): Hinweispapier zur<br />

Strategischen Umweltprüfung (SUP) von Regionalplänen in Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Unveröffentlicht.<br />

Ingenieurbüro Lohmeyer (2009): Ermittlung natürlicher klimatischer Ausgleichsfunktionen in der<br />

Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />

Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung und Ökologie Stuttgart (2012): Festlegung von für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund bedeutsamen Räume in der Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />

L<strong>an</strong>desamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (2011a): Bo<strong>den</strong>daten 1:50.000 mit aktualisierter<br />

Bo<strong>den</strong>funktionsbewertung - Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />

L<strong>an</strong>desamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (2011b): Bö<strong>den</strong> als Archive der Naturgeschichte<br />

in der Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong>.<br />

L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2008): Bö<strong>den</strong> als Archive der<br />

Naturgeschichte.<br />

L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2009): Klimaatlas der LUBW.<br />

Mittlere Anzahl der Tage mit Wärmebelastung im Sommerhalbjahr, Bezugsraum: 1971-2000.<br />

(http://www2.lubw.ba<strong>den</strong>wuerttemberg.de/public/abt5/klimaatlas_bw/bioklima/karten/waermebelastung.html).<br />

L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (2010): Bewertung von Bö<strong>den</strong><br />

nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfa<strong>den</strong> für Pl<strong>an</strong>ungen und Gestattungsverfahren. Bo<strong>den</strong>schutz 23.<br />

Karlsruhe.<br />

Ministerium Ländlicher Raum (MLR) (2000): Naturraumsteckbriefe. Materialien zum L<strong>an</strong>dschaftsrahmenprogramm<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg.<br />

Ministerkonferenz der Raumordnung (MKRO) (2004): Erste Hinweise zur Umsetzung der RL<br />

2001/42/EG Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Ausschüsse „Recht und Verfahren“ und<br />

„Struktur und Umwelt“ der Ministerkonferenz für Raumordnung.<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe (1999): L<strong>an</strong>dschaften und Bö<strong>den</strong> im Regierungsbezirk Karlsruhe.<br />

96 S.<br />

Schmidt, Catrin (2004): Die Strategische Umweltprüfung in der Regionalpl<strong>an</strong>ung am Beispiel Nordthüringens.<br />

Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 238 S.<br />

Schmithüsen, J. (1952): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 161 Karlsruhe. – Geographische<br />

L<strong>an</strong>desaufnahme 1 : 200 000, Naturräumliche Gliederung Deutschl<strong>an</strong>ds, Reise- und Verkehrsverlag.<br />

Stuttgart. 24 S.<br />

Sie<strong>den</strong>top, S. (2002): Kumulative Wirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dortmunder<br />

Beiträge zur Umweltpl<strong>an</strong>ung 108. Dortmund.<br />

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal (2009): L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Bruchsal, Forst, Hambrücken und Karlsdorf-Neuthard. 282 S.<br />

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal (2011): Flächennutzungspl<strong>an</strong> für die Vereinbarte<br />

Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken und Karlsdorf-Neuthard.<br />

29


Anh<strong>an</strong>g 1: Kriterien und Bewertung umweltrelev<strong>an</strong>ter Konflikte (Quelle: SCHMIDT et<br />

al. 2004, verändert)<br />

Schutzgut Grundlagen Bewertung des Konfliktpotenzials<br />

<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d<br />

Mensch und Erholungen<br />

aktuelle Flächennutzundungen,<br />

und Wegeverbin-<br />

L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiet,<br />

Erho-<br />

Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen,<br />

biologische Vielfalt<br />

lungswälder, Rad- oder<br />

W<strong>an</strong>derwege<br />

Biotoptypenkomlexe des<br />

Offenl<strong>an</strong>ds (unter Berücksichtigung<br />

der § 32-<br />

Kartierung, Waldbiotopkartierung,<br />

Grünl<strong>an</strong>dkartierung<br />

des Regierungsbezirks<br />

Karlsruhe),<br />

Biotopverbund<br />

Offenl<strong>an</strong>d (Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe),<br />

Generalwildwegepl<strong>an</strong><br />

Bo<strong>den</strong> Digitale Bo<strong>den</strong>karte<br />

1:50.000, Waldfunktionenkartierung,<br />

Bo<strong>den</strong>schutzwald<br />

Grund-<br />

Wasser:<br />

wasser<br />

Grundwasserergiebigkeit,<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit,<br />

Grund-<br />

• von Art, Umf<strong>an</strong>g und<br />

Intensität der Erholungsnutzung<br />

• der Empfindlichkeit gegenüber<br />

der Trennung<br />

gewachsener Funktionsbezüge<br />

• der Bedeutung des Best<strong>an</strong>des<br />

für Pfl<strong>an</strong>zen und<br />

Tiere sowie für die biologische<br />

Vielfalt<br />

• notwendiger Pufferzonen<br />

um wertvolle Lebensräume<br />

• der natürliche Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit<br />

• der Funktion als Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf<br />

• als Filter und Puffer für<br />

Schadstoffe 2<br />

• als Sonderst<strong>an</strong>dort für<br />

naturnahe Vegetation<br />

• als natur- und kulturgeschichtliche<br />

Urkunde 3<br />

• der Bedeutung des<br />

Grundwassers aufgrund<br />

Einstufung des Konfliktpotenzials<br />

hoch<br />

Lage in einem überregional und regional<br />

bedeutsamen Erholungsgebiet<br />

mittel<br />

Lage in einem lokal bedeutsamen<br />

Erholungsgebiet<br />

gering<br />

Freiräume ohne besondere Bedeutung<br />

für die Erholungsnutzung<br />

hoch<br />

Biotoptypenkomplexe hoher und sehr<br />

hoher Bedeutung, Kernräume des<br />

Biotopverbunds (Offenl<strong>an</strong>d), Korridore<br />

des Generalwildwegepl<strong>an</strong>s, B<strong>an</strong>nund<br />

Schonwälder, Waldbiotope<br />

mittel<br />

Biotoptypenkomplexe mittlerer Bedeutung,<br />

Pufferzonen um wertvolle<br />

Lebensräume von Pfl<strong>an</strong>zen und Tieren<br />

gering<br />

Biotoptypenkomplexe geringer Bedeutung<br />

hoch<br />

Bö<strong>den</strong> mit hoher oder sehr hoher Gesamtbewertung<br />

hinsichtlich der Kriterien<br />

natürliche Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit,<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf,<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderst<strong>an</strong>dort<br />

für naturnahe Vegetation<br />

sowie natur- und kulturgeschichtliche<br />

Urkunde, Bo<strong>den</strong>schutzwald<br />

mittel<br />

Bö<strong>den</strong> mit mittlerer Gesamtbewertung<br />

hinsichtlich der Kriterien natürliche<br />

Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit, Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf, Filter und Puffer<br />

für Schadstoffe, Sonderst<strong>an</strong>dort für<br />

naturnahe Vegetation sowie natur- und<br />

kulturgeschichtliche Urkunde<br />

gering<br />

Bö<strong>den</strong> mit geringer Gesamtbewertung<br />

hinsichtlich der Kriterien natürliche<br />

Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit, Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf sowie Filter und<br />

Puffer für Schadstoffe<br />

hoch<br />

Wasserschutzgebiet Zone I und II;<br />

hohe Schutzfunktion der Grundwas-<br />

2 Im regionalen Maßstab lässt sich der Wirkraum für mögliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffimmissionen auf die in<br />

Anspruch genommene Fläche beschränken (siehe auch KAULE, G. (2002): Umweltpl<strong>an</strong>ung. Stuttgart.)<br />

3 Beispiele: Reliktbö<strong>den</strong> (z.B. Tschernoseme), altpleistozäne Fluss<strong>an</strong>lagerungen, überdeckte Niedermoore, Wölbäcker<br />

(LUBW 2008)<br />

30


Fließgewässer<br />

wasserflurabstände,<br />

Wasserschutzgebiet,<br />

Wasserschutzwald<br />

Biologische Gewässergüte,<br />

Gewässerstruktur,<br />

Hochwassergefahrenkarten<br />

der Ergiebigkeit<br />

• der Schutzfunktion der<br />

Grundwasserüberdeckung<br />

• der Empfindlichkeit<br />

gegenüber Schadstoffen<br />

• der ökologischen Bedeutung<br />

sowie der Empfindlichkeit<br />

gegenüber Schadstoffbefrachtungen<br />

• der Überflutungsgefährdung<br />

Klima/Luft Klimastudie (RVMO) • der Bedeutung des Gebietes<br />

für <strong>den</strong> bioklimatischen<br />

Ausgleich 5<br />

L<strong>an</strong>dschaft<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbild<strong>an</strong>alyse<br />

(Institut für L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung<br />

und<br />

Ökologie, Stuttgart)<br />

• der l<strong>an</strong>dschaftlichen Erlebniswirksamkeit<br />

des<br />

Gebietes<br />

serüberdeckung; mittlere Grundwasserflurabstände<br />

< 2 m 4 ; Wasserschutzwälder<br />

mittel<br />

Wasserschutzgebiet Zone III; mittlere<br />

Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung;<br />

mittlere Grundwasserflurabstände<br />

2-5 m<br />

gering<br />

Bereiche mit geringen grundwasserführen<strong>den</strong><br />

Schichten; geringe Schutzfunktion<br />

der Grundwasserüberdeckung;<br />

mittlere Grundwasserflurabstände<br />

> 5 m<br />

hoch<br />

Überschwemmungsgebiete (HQ 100);<br />

Gewässergüte I bis Gewässergüte I-II;<br />

Gewässerstruktur unverändert und<br />

gering verändert<br />

mittel<br />

überflutungsgefährdete Flächen bei<br />

Katastrophenhochwasser (HQ extrem);<br />

Gewässergüte II bis Gewässergüte II-<br />

III; Gewässerstruktur mäßig verändert<br />

gering<br />

keine Überflutung; Gewässergüte<br />

schlechter als III, Gewässerstruktur<br />

deutlich verändert bis vollständig<br />

verändert<br />

hoch<br />

lokalklimatisch besonders wertvolle<br />

Bereiche<br />

mittel<br />

lokalklimatisch wertvolle Bereiche<br />

gering<br />

Kaltluftentstehungsgebiete ohne bioklimatische<br />

Ausgleichsfunktion<br />

hoch<br />

Gebiete mit hoher Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit der L<strong>an</strong>dschaft<br />

mittel<br />

Gebiete mit mittlerer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit der L<strong>an</strong>dschaft<br />

gering<br />

Gebiete mit geringer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit der L<strong>an</strong>dschaft<br />

Kultur- und Sach- archäologische Kultur- • der Bedeutung der Bau- hoch<br />

4 In Bereichen mit geringen Grundwasserflurabstän<strong>den</strong> ist aufgrund der geringen Sickerstrecke generell von einem höheren<br />

Gefährdungspotenzial für <strong>den</strong> Grundwasserleiter auszugehen. Das Risiko für Schadstoffeinträge wird durch Siedlungstätigkeiten<br />

(z.B. Anlage von Baugruben und <strong>den</strong> Umg<strong>an</strong>g mit Gefahrenstoffen) zusätzlich erhöht.<br />

5 Unter klimatischer Ausgleichsleistung wird der Abbau von thermischen Belastungen durch <strong>den</strong> Abfluss von Kaltluft in<br />

Siedlungsgebiete verst<strong>an</strong><strong>den</strong>. Kaltluftentstehungsgebiete sind v.a. Acker- und Grünl<strong>an</strong>dflächen (vgl. MOSIMANN, TH., TH.<br />

FREY & P. TRUTE (1999): Schutzgut Klima/Luft in der L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachen.<br />

Hildesheim).<br />

31


güter <strong>den</strong>kmäler, Bau- und<br />

Kunst<strong>den</strong>kmäler, Digitale<br />

Flurbil<strong>an</strong>z, aktuelle<br />

Flächennutzungen<br />

Wechselwirkungen<br />

und Kunst<strong>den</strong>kmäler als<br />

kulturgeschichtliche Urkunde<br />

wer<strong>den</strong> beim jeweiligen Schutzgut betrachtet<br />

flächenhaft wirksame Kultur<strong>den</strong>kmäler<br />

(§ 2 DSchG); eingetragene Kultur<strong>den</strong>kmäler<br />

ggfs. einschließlich der<br />

Umgebung (§ 15 (3) DSchG); bauliche<br />

Anlagen, Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />

Nutzung (Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe I)<br />

mittel<br />

nicht flächenhaft wirksame Kultur<strong>den</strong>kmäler,<br />

Bereiche mit Bedeutung<br />

für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung<br />

(Vorr<strong>an</strong>gflur Stufe II)<br />

gering<br />

Gebiete mit einer geringen Bedeutung<br />

32


Anlage 6<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>165</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

7. Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich<br />

„Bruchsal Nordwest“, Gemarkung Stadt Bruchsal<br />

- Erläuterung der Pl<strong>an</strong>ung -<br />

_____________________________________________________________________<br />

Die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Regionalverb<strong>an</strong>des <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> hat in ihrer Sitzung<br />

am 01.07.2009 die Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 12 Abt. 3<br />

des L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>espl<strong>an</strong>ungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10.07.2003 (GBI. S.<br />

385) zum Änderungsentwurf des Regionalpl<strong>an</strong>es <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> 2003 im Bereich<br />

„Bruchsal Nordwest“, beschlossen.<br />

Inhalt der <strong>an</strong>gestrebten Änderung<br />

Gegenst<strong>an</strong>d der 7. Änderung sind die in einem Raumordnerischen Vertrag (Dezember<br />

2010) zwischen der Stadt Bruchsal und dem Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> vereinbarten<br />

neuen Entwicklungsvorstellungen für verschie<strong>den</strong>e Teilflächen. Diese stehen<br />

mitein<strong>an</strong>der in Beziehung. Einerseits sollen Flächen für die Entwicklung des lokalen<br />

Gewerbes und ermöglicht wer<strong>den</strong>, da ursprünglich hierfür vorgesehene Flächen nicht<br />

mehr zur Verfügung stehen. Inhalt der Änderung sind auch verschie<strong>den</strong>e kleinere Abrundungen<br />

im Bereich Wohnen. Andererseits wer<strong>den</strong> im Gegenzug Flächen, die bisher<br />

für die Siedlungsentwicklung vorgesehen waren, reduziert und zur Stärkung des Freiraumverbundes<br />

her<strong>an</strong>gezogen.<br />

Insbesondere im Nordwesten der Kernstadt wer<strong>den</strong> Optionen für die Entwicklung von<br />

Gewerbeflächen geschaffen. In <strong>den</strong> Bereichen „Im Brühl“ und „Bruchwiesen“ wer<strong>den</strong> im<br />

Regionalpl<strong>an</strong> entsprechend dem künftigen Bedarf regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmte Bereiche<br />

für die Siedlungserweiterungen dargestellt. Im Gegenzug dazu wer<strong>den</strong> <strong>an</strong>dere im<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> sowie im Regionalpl<strong>an</strong> enthaltene Optionen für die Siedlungsentwicklung<br />

zugunsten der Freiraumentwicklung aufgegeben. In <strong>den</strong> Bereichen „Klein<br />

Wendelrot“ und „Schaafwiese“ wird <strong>an</strong>stelle der regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche<br />

für Siedlungserweiterungen Grünzäsur festgelegt.<br />

Auch bei <strong>den</strong> Wohnbauflächen sollen mit der Rücknahme von Freiraumfestlegungen<br />

kleinere Neuausweisungen im Flächennutzungspl<strong>an</strong> ermöglicht und regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />

abgestimmte Bereiche für Siedlungserweiterungen festgelegt wer<strong>den</strong>. Es h<strong>an</strong>delt sich<br />

hier um die Bereiche „Eggerten“, „Nördlich des gewerblichen Bildungszentrums“ und<br />

„T<strong>an</strong>zberg“ (Obergrombach). Zur Kompensation der Reduzierung der Freiraumfestlegungen<br />

wird in <strong>den</strong> Bereichen „Spesental“ und „Obere W<strong>an</strong>nenberg“, Obergrombach,<br />

der Schutzbedürftige Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege erweitert und der<br />

regionalpl<strong>an</strong>erische abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen entsprechend<br />

zurückgenommen.<br />

Im Bereich des Schul- und Sportgeländes Bruchsal ist eine Grünzäsur festgelegt. Wegen<br />

der tatsächlich bestehen<strong>den</strong> Nutzungen (Schul, Sport- und Freizeiteinrichtungen)<br />

erfüllt die Grünzäsur ihre Funktion derzeit nur eingeschränkt. Entsprechend <strong>den</strong> derzeitigen<br />

Nutzungsintensitäten wird ein Teil der Fläche als bestehende Siedlungsfläche, die


- 2 -<br />

restlichen Flächen als Weißfläche dargestellt. Mit der Erweiterung der Grünzäsur im<br />

Änderungsbereich 3 wird diese im Gegenzug gestärkt.<br />

Im Südosten der Kernstadt, zwischen der Bahnlinie und der B35 wer<strong>den</strong> zwei Teilbereiche<br />

„Benzengasse“ und „Herrenbühl“ nicht wie bisher als regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereich für Siedlungserweiterungen sondern als „Weißfläche“ dargestellt. Die<br />

ursprünglich gepl<strong>an</strong>te Wohnbaufläche („Benzengasse“) wird aufgrund der hohen Lärmbelastung<br />

zwischen <strong>den</strong> Verkehrstrassen nicht weiterverfolgt. Beide Teilbereiche sind<br />

nun als Gartenhausgebiete vorgesehen, in welche die derzeit auch im <strong>an</strong>grenzen<strong>den</strong><br />

Grünzug bestehende Gartenhausnutzung l<strong>an</strong>gfristig verlagert wer<strong>den</strong> sollen.<br />

- Erläuterung zur Änderung -<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s 2025 der VVG Bruchsal<br />

wurde eine Vielzahl von Flächen auf ihre Eignung für die Darstellung von Bauflächen für<br />

Industrie, Gewerbe oder Wohnen untersucht. Dabei wurde ein Defizit im Bereich der<br />

gewerblichen Bauflächen festgestellt. Insbesondere in der Stadt Bruchsal (Schwerpunkt<br />

für Industrie, Gewerbe und gewerbliche Dienstleistungen) sowie in Karlsdorf-Neuthard<br />

konnten Flächen für die Entwicklung des lokalen Gewerbes sowie Flächen für größere<br />

Neu<strong>an</strong>siedlungen nicht entsprechend des damals prognostizierten Bedarfs realisiert<br />

wer<strong>den</strong>. Die hierfür im Regionalpl<strong>an</strong> vorgesehenen regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten<br />

Bereiche für Siedlungserweiterungen sind teilweise bereits belegt oder aus heutiger<br />

Sicht nicht mehr optimal für eine Siedlungsentwicklung geeignet.<br />

Mit der Änderung des Regionalpl<strong>an</strong>s sollen die regionalpl<strong>an</strong>erisch abgestimmten Bereiche<br />

für Siedlungserweiterungen <strong>an</strong> die heutige stadt- und regionalpl<strong>an</strong>erische Bewertung<br />

<strong>an</strong>gepasst wer<strong>den</strong> und damit der Verwaltungsgemeinschaft funktionsgerechte Pl<strong>an</strong>ungsspielräume<br />

für die Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung eröffnet wer<strong>den</strong>.<br />

Mit der Neuordnung der Darstellungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung im<br />

Bruchsaler Nordwesten wird ein zeitgemäßer Rahmen für die räumliche Entwicklung in<br />

diesem Bereich festgelegt. Den negativen Umweltwirkungen der zusätzlichen regionalpl<strong>an</strong>erisch<br />

abgestimmten Bereiche für Siedlungserweiterungen stehen positive Umweltwirkungen<br />

aus der Erweiterung von Grünzäsuren und Grünzügen gegenüber.<br />

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sind im beiliegen<strong>den</strong> Umweltbericht<br />

dokumentiert.<br />

In Kapitel 2.3.2 Siedlungsbereiche zur Aufgliederung der Entwicklungsachsen, wird die<br />

Begründung mit einem Hinweis auf die 7. Regionalpl<strong>an</strong>änderung ergänzt.<br />

Der Textteil der Pl<strong>an</strong>sätze 3.2.2 Regionaler Grünzüge, 3.2.3 Grünzäsuren, 3.3.1.2<br />

Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege und 3.3.2.2 Schutzbedürftiger<br />

Bereich für L<strong>an</strong>dwirtschaft erfahren keine inhaltliche Änderung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!