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Vorlage Nr. 150/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein

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Sitzungsvorlage <strong>150</strong>/<strong>VIII</strong><br />

Pl<strong>an</strong>ungsausschuss (Ö)<br />

12.06.2013 in Karlsruhe<br />

TOP 4 Nordschwarzwaldleitung der terr<strong>an</strong>ets bw GmbH<br />

(Abschnitt Ettlingen – Leonberg)<br />

Stellungnahme zum Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss nimmt die <strong>Vorlage</strong> zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme<br />

zum Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren (Anlage 1).<br />

1. Anlass<br />

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 22.03.2013 (eingeg<strong>an</strong>gen am<br />

22.04.2013) <strong>den</strong> Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> aufgefordert, zum Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren<br />

nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 3c und Anlage 1 Ziffer<br />

19.2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für <strong>den</strong> Bau und<br />

Betrieb einer Gashochdruckleitung der terr<strong>an</strong>ets bw GmbH (vormals Gasversorgung Süddeutschl<strong>an</strong>d<br />

Netz GmbH – GVS) von Ettlingen nach Leonberg bis zum 6.06.2013 Stellung<br />

zu nehmen. Die Pl<strong>an</strong>feststellungsunterlagen können unter http://www.rp.ba<strong>den</strong>wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1357444/index.html<br />

eingesehen wer<strong>den</strong>. Angesichts<br />

der Termine der Pl<strong>an</strong>ungsausschusssitzung hat die Verb<strong>an</strong>dsverwaltung bereits vorbehaltlich<br />

der Beschlussfassung im Pl<strong>an</strong>ungsausschuss Stellung genommen.<br />

2. Sachst<strong>an</strong>d<br />

2.1 Allgemeines<br />

Die be<strong>an</strong>tragte Leitung verläuft innerhalb der Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> von Ettlingen<br />

über die Gebiete der Kommunen Karlsruhe (Grünwettersbach), Waldbronn und Karlsbad<br />

(siehe auch Karte in Anlage 2). Das Vorhaben umfasst <strong>den</strong> Bau und Betrieb der Rohrleitung,<br />

die Gasdruck-Regel- und Mess<strong>an</strong>lagen (GDRM), von insgesamt vier Absperrarmaturen<br />

sowie von verschie<strong>den</strong>en Einrichtungen für <strong>den</strong> kathodischen Korrosionsschutz. Eine<br />

GDRM ist in Ettlingen gepl<strong>an</strong>t. Außerdem wer<strong>den</strong> drei Kabelschutzrohre für Glasfaserkabel<br />

verlegt, wovon eines zu Betriebszwecken und die zwei <strong>an</strong>deren der kommerziellen Datenübertragung<br />

dienen.<br />

Nach Fertigstellung muss ein Schutzstreifen von 10 Metern Breite (5 Meter beidseits der<br />

Leitungsachse) freigehalten wer<strong>den</strong>. Für die Bauarbeiten ist eine Regelarbeitsstreifenbreite<br />

von 25 Metern (im Feld) und 15 Metern (im Wald) erforderlich.<br />

2.2 Bisheriger Ablauf/Raumordnungsverfahren<br />

Für die Nordschwarzwaldleitung wurde in <strong>den</strong> Jahren 2009 und 2010 ein Raumordnungsverfahren<br />

durchgeführt (siehe auch <strong>Vorlage</strong>n 37/VII <strong>an</strong> die VV und 152/VII <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong>).<br />

Dies umfasst beide Abschnitte der Leitung: Au am Rhein – Ettlingen und Ettlingen – Leon-


erg. Für <strong>den</strong> Abschnitt Au am Rhein – Ettlingen wurde das Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren bereits<br />

in <strong>den</strong> Jahren 2011 und 2012 durchgeführt (siehe auch <strong>Vorlage</strong> 76/<strong>VIII</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong>),<br />

der Pl<strong>an</strong>feststellungsbeschluss datiert vom Juli 2012. Aus heutiger Sicht soll der Abschnitt<br />

Au am Rhein – Ettlingen Ende 2014, der Abschnitt Ettlingen – Leonberg Ende 2015 in Betrieb<br />

genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde festgestellt, dass der raumordnerisch<br />

günstigste Trassenverlauf des Abschnitts Ettlingen – Leonberg die Vorzugsvari<strong>an</strong>te (=vom<br />

Vorhabenträger favorisierte Trasse) umfasst. Lediglich im Bereich Remchingen (Enzkreis)<br />

sollte die Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ gewählt wer<strong>den</strong> (siehe Karte in Anlage 2). Der Regionalverb<strong>an</strong>d<br />

hatte seinerzeit ebenfalls die Vorzugsvari<strong>an</strong>te als aus regionalpl<strong>an</strong>erischer<br />

Sicht geeigneter als die Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ beurteilt.<br />

Als weitere Maßgabe wurde festgesetzt, dass im Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren der Nachweis<br />

zu erbringen ist, dass raumordnerisch relev<strong>an</strong>te Beeinträchtigungen in Regionalen Grünzügen,<br />

Grünzäsuren und Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege<br />

nicht vorliegen.<br />

2.3 Trassenverlauf im Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren<br />

Im Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren wurde eine gegenüber dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens<br />

(Vorzugstrasse + Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“) teilweise veränderte „Antragstrasse“<br />

eingereicht. Diese verläuft in der gesamten Region <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> auf der Vorzugstrasse,<br />

die Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ wird nicht berücksichtigt.<br />

a) Nichtberücksichtigung der Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“<br />

Im Bereich der Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ ist die Vorhabensträgerin der Ansicht, dass viele<br />

Argumente für die Vorzugstrasse sprechen. Daher wür<strong>den</strong> die Vorzugstrasse und die Vari<strong>an</strong>te<br />

„Nöttingen-Nord“ in <strong>den</strong> Pl<strong>an</strong>feststellungsunterlagen erneut gegenübergestellt. Die<br />

größere Untersuchungstiefe und die Ergebnisse neuer Behör<strong>den</strong>kontakte machten eine<br />

Neubewertung der raumordnerischen Aspekte erforderlich.<br />

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren wür<strong>den</strong> von der Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ auf einer<br />

Länge von 7,0 km gequert, von der Antragstrasse lediglich auf 6,7 km. Daher sei die<br />

Antragstrasse in diesem Bel<strong>an</strong>g etwas günstiger als die Vari<strong>an</strong>te zu beurteilen.<br />

Hinsichtlich der L<strong>an</strong>dwirtschaft sei eine etwas günstigere Bewertung der Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“<br />

nicht von der H<strong>an</strong>d zu weisen. Durch diese wer<strong>den</strong> Schutzbedürftige Bereiche<br />

für die L<strong>an</strong>dwirtschaft nur auf 5,3 km, bei der Vorzugstrasse dagegen auf 7,2 km betroffen.<br />

Allerdings sei darauf hinzuweisen, dass eine In<strong>an</strong>spruchnahme für das Projekt im eigentlichen<br />

Sinne nicht erfolge, da die Flächen nach Abschluss des Leitungsbaus wieder für die<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft uneingeschränkt zur Verfügung stün<strong>den</strong>.<br />

Beim Bel<strong>an</strong>g der Forstwirtschaft hätten sich neue Erkenntnisse ergeben. Durch <strong>den</strong> Ausbau<br />

der Kreisstraße 3562 (L<strong>an</strong>gensteinbach – Remchingen) könne die Straße nicht mehr<br />

in <strong>den</strong> Arbeitsstreifen einbezogen wer<strong>den</strong>, sodass für die Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ mehr<br />

Wald in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müsste. Dagegen müsste bei der Vorzugstrasse<br />

weniger Wald in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>, da die Trasse mit einer Erdgasleitung der<br />

Erdgas Südwest enger gebündelt und damit unter einem Waldweg verlaufen könnte.<br />

Dementsprechend sei die Betroffenheit der Forstwirtschaft nun <strong>an</strong>ders zu bewerten.<br />

Die Vorhabensträgerin hat mit dem Pl<strong>an</strong>feststellungsreferat des Regierungspräsidiums<br />

abgestimmt, dass der Aspekte „Abst<strong>an</strong>d der Leitung zur Wohnbebauung“ bei der Berück-<br />

2


sichtigung des „Schutzguts“ Mensch in Zukunft voraussichtlich ein höheres Gewicht zukommen<br />

wird. Bei einer detaillierte Überprüfung zeige sich, dass die Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-<br />

Nord“ ein größeres Konfliktpotenzial im Hinblick auf <strong>den</strong> Abst<strong>an</strong>d zu Siedlungsflächen<br />

aufweist. Die Vorzugstrasse sei in dieser Hinsicht deutlich günstiger zu bewerten.<br />

Beim Schutzgut Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen wür<strong>den</strong> die bei<strong>den</strong> Alternativen auf Basis der Punkte-<br />

Bewertung der Ökokontoverordnung Ba<strong>den</strong>-Württembergs mitein<strong>an</strong>der verglichen. Es zeige<br />

sich, dass die Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ etwa doppelt so viele Wertpunkte erhält wie<br />

die Antragstrasse. Hinsichtlich der vorkommen<strong>den</strong> Tierarten sei die Antragstrasse jedoch<br />

etwas ungünstiger als die Vari<strong>an</strong>te einzuschätzen.<br />

Zusammenfassend sei die Vari<strong>an</strong>te „Nöttingen-Nord“ hinsichtlich des Schutzguts Bo<strong>den</strong><br />

als deutlich ungünstiger im Vergleich zur Vorzugstrasse einzuschätzen. Im Hinblick auf<br />

das Schutzgut Wasser sei festzustellen, dass mit Hilfe einer Deckschichtenkartierung, eines<br />

Maßnahmenprogramms sowie eines Monitorings mögliche Gefährdungen der Trinkwassergewinnung<br />

bei Verwirklichung der Antragstrasse ausgeschlossen wer<strong>den</strong> können.<br />

b) Kleinere Abweichungen<br />

Darüber hinaus wird aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> – die meist in der vertieften Betrachtung<br />

im Rahmen des Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahrens begründet sind – von der Vorzugstrasse<br />

kleinräumig abgewichen.<br />

<strong>Nr</strong>. Trassen-km<br />

1 18,7-19,7<br />

2 20,6-21,0<br />

3 23,5-24,5<br />

4 25,3-26,4<br />

Lage<br />

Karlsruhe-<br />

Wettersbach<br />

Waldbronn<br />

(L609)<br />

Karlsbad-<br />

L<strong>an</strong>gensteinbach<br />

Karlsbad-<br />

Auerbach<br />

max. Abweichung<br />

von Vorzugsvari<strong>an</strong>te<br />

[m]<br />

Quelle: Terr<strong>an</strong>ets bw (2013): Erläuterungsbericht zum Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren, Stuttgart, S. 28.<br />

185<br />

115<br />

165<br />

165<br />

Grund für die Abweichung<br />

Umgehung von Kernvorkommen des Wiesenknopf-Ameisenbläulings<br />

auf Forderung der Höheren<br />

Naturschutzbehörde des RP Karlsruhe<br />

Umgehung von Kernvorkommen des Wiesenknopf-Ameisenbläulings<br />

auf Forderung der Höheren<br />

Naturschutzbehörde des RP Karlsruhe<br />

Herstellung eines größeren Abst<strong>an</strong>des zur Bebauung<br />

<strong>an</strong> der Wilhelm-Roether-Straße und Umgehung<br />

des Pferdehofes „Stall im Eichbusch“<br />

Umgehung des nördlichen Ortsr<strong>an</strong>ds von Auerbach<br />

auf Wunsch der Gemeinde Karlsbad<br />

2.4 Regionalpl<strong>an</strong>erische Bewertung<br />

a) Vari<strong>an</strong>te Nöttingen-Nord<br />

Der Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> hatte sich bereits im Raumordnungsverfahren<br />

2009/2010 für die Vari<strong>an</strong>te Nöttingen-Nord ausgesprochen. An dieser Einschätzung hat<br />

sich aus regionalpl<strong>an</strong>erischer Sicht nichts geändert.<br />

b) Kleinere Abweichungen<br />

<strong>Nr</strong>. 1 Karlsruhe-Wettersbach<br />

Beide Alternativen liegen sowohl im Regionalen Grünzug als auch im Schutzbedürftigen<br />

Bereich für die Erholung. Durch die Abweichung von der Raumordnungstrasse erhöht sich<br />

die Streckenlänge und damit die In<strong>an</strong>spruchnahme des Regionalen Grünzugs um<br />

ca. 190 m. Dies k<strong>an</strong>n zugunsten des Artenschutzes in Kauf genommen wer<strong>den</strong>.<br />

3


<strong>Nr</strong>. 2 Waldbronn (L609)<br />

Beide Alternativen liegen in einer Grünzäsur. Durch die Abweichung von der Raumordnungstrasse<br />

erhöht sich die Streckenlänge nicht. Die Änderung der räumlichen In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

der Grünzäsur k<strong>an</strong>n zugunsten des Artenschutzes in Kauf genommen wer<strong>den</strong>,<br />

zumal eine – vorher nicht vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>e – Bündelung mit einem Wirtschaftsweg stattfindet.<br />

<strong>Nr</strong>. 3: Karlsbad-L<strong>an</strong>gensteinbach<br />

Beide Alternativen liegen sowohl im Schutzbedürftigen Bereich für die Forstwirtschaft als<br />

auch im Schutzbedürftigen Bereich für die L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe II sowie in einer Grünzäsur.<br />

Regionalpl<strong>an</strong>erische Festlegung<br />

Trasse aus dem<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Antragstrasse<br />

zur Pl<strong>an</strong>feststellung<br />

Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft 370 m 420 m<br />

Schutzbedürftiger Bereich für die L<strong>an</strong>dwirtschaft,<br />

Stufe II<br />

340 m 350 m<br />

Grünzäsur 220 m 230 m<br />

Aus regionalpl<strong>an</strong>erischer Sicht stellt sich aufgrund der höheren In<strong>an</strong>spruchnahme des zielförmig<br />

festgelegten Schutzbedürftigen Bereichs für die Forstwirtschaft die Antragstrasse<br />

geringfügig ungünstiger dar als die Trasse aus dem Raumordnungsverfahren. Dies k<strong>an</strong>n<br />

aufgrund der höheren Entfernung der Bebauung akzeptiert wer<strong>den</strong>. Aufgrund des hochwertigeren<br />

Waldbest<strong>an</strong>des (Mischwald mit überwiegendem Laub<strong>an</strong>teil) im Bereich der Antragstrasse<br />

sollte weiter nach Lösungen gesucht wer<strong>den</strong>, um die Beeinträchtigung des<br />

Waldes zu reduzieren.<br />

<strong>Nr</strong>. 4 Karlsbad-Auerbach<br />

Beide Alternativen liegen in unterschiedlicher Länge in einem Schutzbedürftigen Bereich<br />

für die L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe II. Die Trasse aus dem Raumordnungsverfahren verläuft ca.<br />

1.110 m innerhalb des Schutzbedürftigen Bereichs, die Antragstrasse zur Pl<strong>an</strong>feststellung<br />

ca. 1.270 m. Dies k<strong>an</strong>n zugunsten des Abrückens von der Bebauung in Kauf genommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

c) Gasdruck-Regel- und Messstation (GDRM) Ettlingen<br />

Die Gasdruck-Regel- und Messstation Ettlingen liegt zwischen Hedwigshof (Ettlingen) und<br />

Autobahn 5. Der St<strong>an</strong>dort befindet sich innerhalb eines Schutzbedürftigen Bereichs für die<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe I. Die In<strong>an</strong>spruchnahme der Schutzbedürftigen Bereiche für die<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft der Stufe I für Verkehrs<strong>an</strong>lagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die<br />

aufgrund besonderer St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>forderungen nur außerhalb des Siedlungsbest<strong>an</strong>des errichtet<br />

wer<strong>den</strong> können, ist in begründeten Fällen möglich, wenn keine Alternativen mit geringerer<br />

Belastung der L<strong>an</strong>dwirtschaft zur Verfügung stehen.<br />

d) Rohrlagerplätze<br />

Für die Zwischenlagerung der Rohre wer<strong>den</strong> 13 trassennahe Rohrlagerplätze benötigt. Im<br />

Einzelnen sind folgende Rohrlagerplätze vorgesehen (siehe auch Karte in Anlage 2):<br />

• Rohrlagerplatz 1: Hedwigshof: Die Fläche wurde bereits im Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren<br />

für <strong>den</strong> Abschnitt Au am Rhein-Ettlingen genehmigt. Daher wird hierzu kein alternativer<br />

St<strong>an</strong>dort be<strong>an</strong>tragt.<br />

• Rohrlagerplatz 2: Karlsbad-L<strong>an</strong>gensteinbach: Beide Vari<strong>an</strong>ten des Rohrlagerplatzes<br />

liegen im Regionalen Grünzug. Die In<strong>an</strong>spruchnahme für Verkehrs<strong>an</strong>lagen<br />

4


oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>forderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbest<strong>an</strong>des errichtet wer<strong>den</strong> können, ist in begründeten<br />

Fällen möglich, wenn ihre Realisierung der gen<strong>an</strong>nten Zielsetzung nicht entgegensteht.<br />

• Rohrlagerplatz 3: Karlsbad-Auerbach/Keltern-Dietenhausen: Die Vari<strong>an</strong>te 3.1 des<br />

Rohrlagerplatzes liegt in einem Schutzbedürftigen Bereich für L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe<br />

II. Die Schutzbedürftigen Bereiche für die L<strong>an</strong>dwirtschaft der Stufe II sollen nur<br />

d<strong>an</strong>n für <strong>an</strong>dere Nutzungen und nur in dem unbedingt erforderlichen Umf<strong>an</strong>g in Anspruch<br />

genommen wer<strong>den</strong>, wenn agrarstrukturelle Bel<strong>an</strong>ge nicht wesentlich berührt<br />

wer<strong>den</strong>. Vari<strong>an</strong>te 3.2 liegt im Gebiet des Regionalverb<strong>an</strong>ds Nordschwarzwald (Gemarkung<br />

Keltern-Dietenhausen).<br />

3. Position<br />

Der Regionalverb<strong>an</strong>d begrüßt die Pl<strong>an</strong>ung im Wesentlichen entl<strong>an</strong>g der Trasse des<br />

Raumordnungsverfahrens. Die detaillierte Position ist der Stellungnahme (Anlage 1) zu<br />

entnehmen.<br />

- Der Verb<strong>an</strong>dsdirektor -<br />

5


Anlage 1<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>150</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Nordschwarzwaldleitung der terr<strong>an</strong>ets bw GmbH (Abschnitt Ettlingen – Leonberg)<br />

Stellungnahme zum Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit Schreiben vom 22.03.2013 haben Sie uns die Gelegenheit gegeben, zum Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren<br />

nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 3c und Anlage 1<br />

Ziffer 19.2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für <strong>den</strong> Bau<br />

und Betrieb einer Gashochdruckleitung der terr<strong>an</strong>ets bw GmbH (vormals Gasversorgung<br />

Süddeutschl<strong>an</strong>d Netz GmbH – GVS) von Ettlingen nach Leonberg bis zum 6.06.2013 Stellung<br />

zu nehmen. Die Verb<strong>an</strong>dsverwaltung hat zur Fristwahrung vorbehaltlich der Beschlussfassung<br />

im Pl<strong>an</strong>ungsausschuss bereits eine Stellungnahme abgegeben. In seiner<br />

Sitzung am 12.06.2013 hat der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss des Regionalverb<strong>an</strong>ds <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong><br />

nun folgende Stellungnahme beschlossen:<br />

Der Regionalverb<strong>an</strong>d begrüßt, dass die Antragstrasse für die Nordschwarzwaldleitung im<br />

Wesentlichen der Trasse aus dem Raumordnungsverfahren entspricht. Aus Sicht des Regionalverb<strong>an</strong>ds<br />

<strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> ist die damalige Vorzugsvari<strong>an</strong>te besser geeignet als<br />

die Vari<strong>an</strong>te Nöttingen-Nord, wie wir bereits in unserer Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren<br />

dargelegt haben.<br />

Die etwas längere Trassenführung im Bereich Karlsruhe-Wettersbach und Waldbronn<br />

(Abweichungen 1 und 2) und die damit verbun<strong>den</strong>e stärkere In<strong>an</strong>spruchnahme des Regionalen<br />

Grünzugs und der Grünzäsur sind <strong>an</strong>gesichts des Artenschutzes vertretbar. Für<br />

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren gilt, dass die In<strong>an</strong>spruchnahme für Verkehrs<strong>an</strong>lagen<br />

oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>forderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbest<strong>an</strong>des errichtet wer<strong>den</strong> können, in begründeten Fällen<br />

möglich ist, wenn ihre Realisierung der gen<strong>an</strong>nten Zielsetzung nicht entgegensteht.<br />

Im Bereich Karlsbad-L<strong>an</strong>gensteinbach liegen beide Alternativen sowohl im Schutzbedürftigen<br />

Bereich für die Forstwirtschaft als auch im Schutzbedürftigen Bereich für die L<strong>an</strong>dwirtschaft,<br />

Stufe II sowie in einer Grünzäsur. Aus regionalpl<strong>an</strong>erischer Sicht stellt sich aufgrund<br />

der höheren In<strong>an</strong>spruchnahme des zielförmig festgelegten Schutzbedürftigen Bereichs<br />

für die Forstwirtschaft die Antragstrasse geringfügig ungünstiger dar als die Trasse<br />

aus dem Raumordnungsverfahren. Dies k<strong>an</strong>n aufgrund der höheren Entfernung der Bebauung<br />

akzeptiert wer<strong>den</strong>. Wegen des hochwertigeren Waldbest<strong>an</strong>des (Mischwald mit<br />

überwiegendem Laub<strong>an</strong>teil) im Bereich der Antragstrasse sollte weiter nach Lösungen<br />

gesucht wer<strong>den</strong>, um die Beeinträchtigung des Waldes weiter zu reduzieren.<br />

Die Alternativen im Bereich Karlsbad-Auerbach liegen in unterschiedlicher Länge in einem<br />

Schutzbedürftigen Bereich für die L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe II. Die Trasse aus dem Raumordnungsverfahren<br />

verläuft 610 m innerhalb des Schutzbedürftigen Bereichs, die Antragstrasse<br />

zur Pl<strong>an</strong>feststellung 1.040 m. Dies k<strong>an</strong>n zugunsten des Abrückens von der Bebauung<br />

in Kauf genommen wer<strong>den</strong>, wie der Regionalverb<strong>an</strong>d bereits in der Stellungnahme zum<br />

Raumordnungsverfahren ausgeführt hat. Die Schutzbedürftigen Bereiche für die L<strong>an</strong>dwirtschaft<br />

der Stufe II sollen nur d<strong>an</strong>n für <strong>an</strong>dere Nutzungen und nur in dem unbedingt erforderlichen<br />

Umf<strong>an</strong>g in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>, wenn agrarstrukturelle Bel<strong>an</strong>ge nicht<br />

wesentlich berührt wer<strong>den</strong>.


Durch die Errichtung der Gasdruck-Regel- und Messstation Ettlingen sowie der Rohrlagerplätze<br />

<strong>Nr</strong>. 2 und <strong>Nr</strong>. 3 (Karlsbad-L<strong>an</strong>gensteinbach und Karlsbad-Auerbach/Keltern-<br />

Dietenhausen) sind kleinräumig<br />

• Schutzbedürftige Bereiche für die L<strong>an</strong>dwirtschaft, Stufe I (Z) und Stufe II (G) sowie<br />

• Regionale Grünzüge (Z)<br />

betroffen. Die In<strong>an</strong>spruchnahme der durch die gen<strong>an</strong>nten regionalpl<strong>an</strong>erisch geschützten<br />

Freiräume ist jeweils für Verkehrs<strong>an</strong>lagen oder Leitungen in begründeten Fällen möglich,<br />

wenn keine Alternative mit geringerer Belastung zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung<br />

ist für die vorgesehenen Einrichtungen jeweils erfüllt.<br />

Mit freundlichen Grüßen


Gasdruckregel- und<br />

Messstation (GDRM)<br />

Rohrlagerplatz<br />

Gashochdruckleitung<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Ausschnitt 1 Ausschnitt 2<br />

Ausschnitt 1<br />

1<br />

Abweichung 1+2 Abweichung 3+4<br />

Rohrlagerplatz<br />

2<br />

3<br />

Regionsgrenze<br />

Vari<strong>an</strong>te Nöttingen-Nord<br />

4<br />

Rohrlagerplatz<br />

Nordschwarzwaldleitung der terr<strong>an</strong>ets bw GmbH<br />

(Abschnitt Ettlingen-Leonberg)<br />

±<br />

Gashochdruckleitung<br />

Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren<br />

Ausschnitt 2<br />

Rohrlagerplatz<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>150</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Anlage 2

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