Vorlage Nr. 157/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Vorlage Nr. 157/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Vorlage Nr. 157/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sitzungsvorlage <strong>157</strong>/<strong>VIII</strong><br />
Pl<strong>an</strong>ungsausschuss (Ö)<br />
10.07.2013 in Karlsruhe<br />
TOP 6 Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“<br />
der Gemeinde Graben-Neudorf und Fortschreibung des Raumordnerischen<br />
Vertrags von 2009<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss nimmt die <strong>Vorlage</strong> zur Kenntnis und beschließt die in<br />
Anlage 1 zur <strong>Vorlage</strong> beigefügt Stellungnahme zum Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet<br />
Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“ der Gemeinde Graben-<br />
Neudorf<br />
2. Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss stimmt der in Anlage 2 beigefügten Fortschreibung des<br />
Raumordnerischen Vertrags vom Februar 2009 zu.<br />
1. Anlass<br />
Die Gemeinde Graben-Neudorf will die gewerblich-industrielle Entwicklung im Osten der<br />
Gemeinde um einen weiteren Bauabschnitt fortsetzen, um <strong>den</strong> veränderten Flächen<strong>an</strong>forderungen<br />
der Fa. SEW Eurodrive gerecht wer<strong>den</strong> zu können.<br />
Zur Sicherung des St<strong>an</strong>dortes der Fa. SEW wird ein Bebauungspl<strong>an</strong> aufgestellt. Der Regionalverb<strong>an</strong>d<br />
wurde am Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme<br />
gebeten.<br />
2. Sachst<strong>an</strong>d<br />
In Graben-Neudorf wer<strong>den</strong> zusätzliche Gewerbe- und Industrieflächen benötigt, um die<br />
Erweiterungsabsichten der Fa. SEW Eurodrive in räumlich-funktionalem Zusammenh<strong>an</strong>g<br />
mit dem bestehen<strong>den</strong> St<strong>an</strong>dort realisieren zu können. Das Fertigungswerk für Antriebstechnik<br />
ist der größte Arbeitsgeber de Gemeinde Graben-Neudorf und darüber hinaus von<br />
regionaler Bedeutung. Parallel zum Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren wird der FNP geändert.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungspl<strong>an</strong>s „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-<br />
Erweiterung)“ schließt Teile bereits bestehender Bebauungspläne („Gewerbegebiet Streitgärten<br />
III (Kammerforst)“, „Streitgärten I – 3. Änderung“) mit ein. Der Gesamtumf<strong>an</strong>g beträgt<br />
ca. 19 ha. Bei ca. 4 ha davon h<strong>an</strong>delt es sich um die Erweiterungsflächen (siehe Anlage<br />
2 Übersichtspl<strong>an</strong> und Bebauungspl<strong>an</strong>ausschnitt).<br />
Die Gemeinde Graben-Neudorf und der Regionalverb<strong>an</strong>d einigten sich im Rahmen der 2.<br />
Änderung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s zur Bereitstellung einer 10 ha großen strategischen<br />
Optionsfläche für das neue Fertigungswerk der Fa. SEW Eurodrive im Kammerfort. Zur<br />
Kompensation des Flächenbedarfs wurde im Gegenzug dazu die ca. 10 ha große Fläche<br />
„Nordindustrie I“ aus dem FNP herausgenommen. Die Pl<strong>an</strong>konzeption und der damit ver-
un<strong>den</strong>e „Flächentausch“ wurde im Februar 2009 in einem raumordnerischen Vertrag vereinbart.<br />
Die Fortschreibung dieses Vertrages ist notwendig, da die nun konkretisierten Pläne der<br />
Fa. SEW Eurodrive einen größeren Flächenbedarf aufweisen. Die zusätzlich benötigten 4<br />
ha wer<strong>den</strong> durch erneute Flächenreduktion im Gebiet „Nordindustrie II“ um ca. 3,5 ha<br />
kompensiert. Die um ca. 0,5 ha geringere Kompensation ist akzeptabel, da sie aus der bereits<br />
vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en Aufschüttung resultiert und <strong>an</strong>dererseits die Fläche E dem Maßstab des<br />
FNP entsprechend auch Abst<strong>an</strong>dsflächen zur K 3531 und zur Bahnlinie beinhaltet.<br />
3. Position<br />
Die Position des Regionalverb<strong>an</strong>ds zum Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III<br />
(Kammerforst-Erweiterung) ist im Entwurf der Stellungnahme in Anlage 1 beigefügt. Die<br />
Fortschreibung des Raumordnerischen Vertrags (Anlage 2) dient zur pl<strong>an</strong>erischen Absicherung<br />
der aktualisierten gewerblichen Entwicklung de Gemeinde Graben-Neudorf.<br />
- Der Verb<strong>an</strong>dsdirektor -<br />
2
Anlage 1<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>157</strong>/<strong>VIII</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“ der<br />
Gemeinde Graben-Neudorf<br />
hier: Entwurf der Stellungnahme des Regionalverb<strong>an</strong>ds<br />
______________________________________________________________________<br />
Zum Bebauungspl<strong>an</strong>entwurf Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)<br />
nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Nach <strong>Vorlage</strong> des Gesamtkonzepts „Generalbebauung Graben“ durch die Fa. SEW Eurodrive<br />
und die möglich gewor<strong>den</strong>e Überlegung des Umsp<strong>an</strong>nwerks der EnBW wird aus<br />
<strong>den</strong> veränderten Anforderungen entsprechender Bebauungspl<strong>an</strong> aufgestellt. Der o. g. Bebauungspl<strong>an</strong><br />
umfasst <strong>den</strong> gesamten Änderungsbereich (13 ha) sowie <strong>den</strong> Erweiterungsbereich<br />
(4 ha).<br />
Der Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> ist mit dem erweiterten Flächenumf<strong>an</strong>g im Bereich<br />
Streitgärten im Hinblick auf die Realisierbarkeit der Erweiterung eines regional bedeutsamen<br />
Unternehmens und unter Bedarfsgesichtspunkten einverst<strong>an</strong><strong>den</strong>.<br />
Zur Kompensation der gepl<strong>an</strong>ten Erweiterung im „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“<br />
wird im parallel geführten 3. Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Änderungsverfahren<br />
das Gebiet „Nordindustrie II“ um 3,5 ha reduziert und diese Flächen künftig als<br />
l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Fläche im FNP dargestellt.<br />
Zur pl<strong>an</strong>erischen Absicherung der o. g. gewerblichen Entwicklung wird zwischen der Gemeinde<br />
Graben-Neudorf und dem Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> ein Raumordnerischer<br />
Vertrag geschlossen.<br />
Wir stimmen dem Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-<br />
Erweiterung)“ unter der Voraussetzung zu, dass<br />
- die Unterzeichnung des Raumordnerischen Vertrags sowie die Umsetzung der o. g.<br />
Kompensation im FNP abgeschlossen sind.<br />
- der Raumordnerische Vertrag und das 3. Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Änderungsverfahren<br />
vor Satzungsbeschluss zum „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“<br />
in Kraft getreten sind.
Anlage 2<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>157</strong>/<strong>VIII</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
Fortschreibung des Raumordnerischen Vertrags vom Februar 2009<br />
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom Februar 2009 über die Ausweisung einer<br />
Strategischen Optionsfläche für die Fa. SEW Eurodrive im Flächennutzungspl<strong>an</strong> der VG<br />
Graben-Neudorf / Dettenheim zwischen<br />
der Gemeinde Graben-Neudorf<br />
und dem<br />
Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong><br />
wird wie folgt fortgeschrieben:<br />
I.<br />
Die Fa. SEW Eurodrive hat zwischenzeitlich ein Gesamtkonzept „Generalbebauung Graben“<br />
vorgelegt, nachdem ein neues Komponentenwerk mit 500 – 700 Arbeitsplätzen im<br />
Kammerforst gepl<strong>an</strong>t ist. Zur Umsetzung wer<strong>den</strong> ca. 16 ha Industriefläche und ca. 0,3 ha<br />
für die Verlagerung des Umsp<strong>an</strong>nwerkes benötigt.<br />
Da die im Flächennutzungspl<strong>an</strong> ausgewiesene und im Vertrag vom Februar 2009 festgelegte<br />
Strategische Optionsfläche von 10 ha nördlich und von 2 ha südlich der K 3531 hierfür<br />
nicht ausreichend ist, ist die In<strong>an</strong>spruchnahme von zusätzlichen ca. 4 ha Fläche südlich<br />
der K 3531 gepl<strong>an</strong>t.<br />
II.<br />
3. Die Gemeinde Graben-Neudorf hat ein Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Änderungsverfahren zur<br />
Erweiterung der Strategischen Optionsfläche für die Fa. SEW Eurodrive südlich der<br />
K 3531 (Fläche E/s. Anlage) eingeleitet. Die im Flächennutzungspl<strong>an</strong> enthaltene Gewerbefläche<br />
„Nordindustrie II“ soll gleichzeitig um ca. 3,5 ha reduziert wer<strong>den</strong> (s. Anlage).<br />
Die um ca. 0,5 ha geringere Kompensation ist akzeptabel, da sie aus der bereits<br />
vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en Aufschüttung resultiert und <strong>an</strong>dererseits die Fläche E dem Maßstab des<br />
FNP entsprechend auch Abst<strong>an</strong>dsflächen zur K 3531 und zur Bahnlinie beinhaltet.<br />
4. Der Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> ist mit dieser Darstellung im Hinblick auf die<br />
Realisierbarkeit der Erweiterung eines regionalbedeutsamen Unternehmens einverst<strong>an</strong><strong>den</strong>.<br />
Er beabsichtigt ergänzend zu Punkt 2. des Vertrags vom Februar 2009 bei einer<br />
nächsten Regionalpl<strong>an</strong>fortschreibung in der Raumnutzungskarte die als Gewerbefläche/Best<strong>an</strong>d<br />
enthaltene Fläche des Gebiets „Nordindustrie II“ (s. Anlage) herauszunehmen<br />
und im Gegenzug die Fläche südlich der K 3531 als Siedlungserweiterungsfläche<br />
nachzutragen.
Teil III des Vertrages vom Februar 2009 bleibt bestehen.<br />
III.<br />
Punkt 1 wird ergänzt: Die Regelungen, die im Vertrag vom Februar 2009 für die Flächen B<br />
und C getroffen wur<strong>den</strong>, gelten <strong>an</strong>alog für Fläche E.<br />
Punkt 2 wird ergänzt: Das Gebiet „Nordindustrie II“ wird wieder in seiner alten Darstellung<br />
im Flächennutzungspl<strong>an</strong> der Gemeinde Graben-Neudorf aufgenommen.<br />
Punkt 3 bleibt unverändert.<br />
Graben-Neudorf, <strong>den</strong> ……………..<br />
Karlsruhe, <strong>den</strong> ………………………<br />
……………………………………….<br />
Gemeinde Graben-Neudorf<br />
…………………………………………<br />
Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong><br />
2
Anlage 2<br />
zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>157</strong>/Vlll<br />
<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />
Bebauungspl<strong>an</strong> "Gewerbegebiet Streitgärten III<br />
(Kammerforst-Erweiterung)" der Gemeinde Graben-Neudorf<br />
und Fortschreibung des Raumordnerischen Vertrags von 2009<br />
Vergrößerter Ausschnitt aus der TK 25 Maßstab 1:20.000<br />
Nordindustrie ll<br />
Reduzierung<br />
um ca. 3,5 ha<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> "Gewerbegebiet Streitgärten III"<br />
gepl<strong>an</strong>tes gewerbliches Baugebiet<br />
für lokales Gewerbe mit 3,5 ha (A)<br />
FNP- Erweiterung<br />
um ca. 4,0 ha<br />
A B C<br />
D<br />
E<br />
Kammerforst<br />
10 ha gepl<strong>an</strong>te Optionsfläche (B+C)<br />
für die Firma SEW Eurodrive<br />
+ 2,0 ha (D)