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Vorlage Nr. 157/VIII an den PA - Regionalverband Mittlerer Oberrhein

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Sitzungsvorlage <strong>157</strong>/<strong>VIII</strong><br />

Pl<strong>an</strong>ungsausschuss (Ö)<br />

10.07.2013 in Karlsruhe<br />

TOP 6 Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“<br />

der Gemeinde Graben-Neudorf und Fortschreibung des Raumordnerischen<br />

Vertrags von 2009<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss nimmt die <strong>Vorlage</strong> zur Kenntnis und beschließt die in<br />

Anlage 1 zur <strong>Vorlage</strong> beigefügt Stellungnahme zum Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet<br />

Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“ der Gemeinde Graben-<br />

Neudorf<br />

2. Der Pl<strong>an</strong>ungsausschuss stimmt der in Anlage 2 beigefügten Fortschreibung des<br />

Raumordnerischen Vertrags vom Februar 2009 zu.<br />

1. Anlass<br />

Die Gemeinde Graben-Neudorf will die gewerblich-industrielle Entwicklung im Osten der<br />

Gemeinde um einen weiteren Bauabschnitt fortsetzen, um <strong>den</strong> veränderten Flächen<strong>an</strong>forderungen<br />

der Fa. SEW Eurodrive gerecht wer<strong>den</strong> zu können.<br />

Zur Sicherung des St<strong>an</strong>dortes der Fa. SEW wird ein Bebauungspl<strong>an</strong> aufgestellt. Der Regionalverb<strong>an</strong>d<br />

wurde am Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme<br />

gebeten.<br />

2. Sachst<strong>an</strong>d<br />

In Graben-Neudorf wer<strong>den</strong> zusätzliche Gewerbe- und Industrieflächen benötigt, um die<br />

Erweiterungsabsichten der Fa. SEW Eurodrive in räumlich-funktionalem Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

mit dem bestehen<strong>den</strong> St<strong>an</strong>dort realisieren zu können. Das Fertigungswerk für Antriebstechnik<br />

ist der größte Arbeitsgeber de Gemeinde Graben-Neudorf und darüber hinaus von<br />

regionaler Bedeutung. Parallel zum Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren wird der FNP geändert.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungspl<strong>an</strong>s „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-<br />

Erweiterung)“ schließt Teile bereits bestehender Bebauungspläne („Gewerbegebiet Streitgärten<br />

III (Kammerforst)“, „Streitgärten I – 3. Änderung“) mit ein. Der Gesamtumf<strong>an</strong>g beträgt<br />

ca. 19 ha. Bei ca. 4 ha davon h<strong>an</strong>delt es sich um die Erweiterungsflächen (siehe Anlage<br />

2 Übersichtspl<strong>an</strong> und Bebauungspl<strong>an</strong>ausschnitt).<br />

Die Gemeinde Graben-Neudorf und der Regionalverb<strong>an</strong>d einigten sich im Rahmen der 2.<br />

Änderung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s zur Bereitstellung einer 10 ha großen strategischen<br />

Optionsfläche für das neue Fertigungswerk der Fa. SEW Eurodrive im Kammerfort. Zur<br />

Kompensation des Flächenbedarfs wurde im Gegenzug dazu die ca. 10 ha große Fläche<br />

„Nordindustrie I“ aus dem FNP herausgenommen. Die Pl<strong>an</strong>konzeption und der damit ver-


un<strong>den</strong>e „Flächentausch“ wurde im Februar 2009 in einem raumordnerischen Vertrag vereinbart.<br />

Die Fortschreibung dieses Vertrages ist notwendig, da die nun konkretisierten Pläne der<br />

Fa. SEW Eurodrive einen größeren Flächenbedarf aufweisen. Die zusätzlich benötigten 4<br />

ha wer<strong>den</strong> durch erneute Flächenreduktion im Gebiet „Nordindustrie II“ um ca. 3,5 ha<br />

kompensiert. Die um ca. 0,5 ha geringere Kompensation ist akzeptabel, da sie aus der bereits<br />

vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en Aufschüttung resultiert und <strong>an</strong>dererseits die Fläche E dem Maßstab des<br />

FNP entsprechend auch Abst<strong>an</strong>dsflächen zur K 3531 und zur Bahnlinie beinhaltet.<br />

3. Position<br />

Die Position des Regionalverb<strong>an</strong>ds zum Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III<br />

(Kammerforst-Erweiterung) ist im Entwurf der Stellungnahme in Anlage 1 beigefügt. Die<br />

Fortschreibung des Raumordnerischen Vertrags (Anlage 2) dient zur pl<strong>an</strong>erischen Absicherung<br />

der aktualisierten gewerblichen Entwicklung de Gemeinde Graben-Neudorf.<br />

- Der Verb<strong>an</strong>dsdirektor -<br />

2


Anlage 1<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>157</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“ der<br />

Gemeinde Graben-Neudorf<br />

hier: Entwurf der Stellungnahme des Regionalverb<strong>an</strong>ds<br />

______________________________________________________________________<br />

Zum Bebauungspl<strong>an</strong>entwurf Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)<br />

nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Nach <strong>Vorlage</strong> des Gesamtkonzepts „Generalbebauung Graben“ durch die Fa. SEW Eurodrive<br />

und die möglich gewor<strong>den</strong>e Überlegung des Umsp<strong>an</strong>nwerks der EnBW wird aus<br />

<strong>den</strong> veränderten Anforderungen entsprechender Bebauungspl<strong>an</strong> aufgestellt. Der o. g. Bebauungspl<strong>an</strong><br />

umfasst <strong>den</strong> gesamten Änderungsbereich (13 ha) sowie <strong>den</strong> Erweiterungsbereich<br />

(4 ha).<br />

Der Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> ist mit dem erweiterten Flächenumf<strong>an</strong>g im Bereich<br />

Streitgärten im Hinblick auf die Realisierbarkeit der Erweiterung eines regional bedeutsamen<br />

Unternehmens und unter Bedarfsgesichtspunkten einverst<strong>an</strong><strong>den</strong>.<br />

Zur Kompensation der gepl<strong>an</strong>ten Erweiterung im „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“<br />

wird im parallel geführten 3. Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Änderungsverfahren<br />

das Gebiet „Nordindustrie II“ um 3,5 ha reduziert und diese Flächen künftig als<br />

l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Fläche im FNP dargestellt.<br />

Zur pl<strong>an</strong>erischen Absicherung der o. g. gewerblichen Entwicklung wird zwischen der Gemeinde<br />

Graben-Neudorf und dem Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> ein Raumordnerischer<br />

Vertrag geschlossen.<br />

Wir stimmen dem Bebauungspl<strong>an</strong> „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-<br />

Erweiterung)“ unter der Voraussetzung zu, dass<br />

- die Unterzeichnung des Raumordnerischen Vertrags sowie die Umsetzung der o. g.<br />

Kompensation im FNP abgeschlossen sind.<br />

- der Raumordnerische Vertrag und das 3. Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Änderungsverfahren<br />

vor Satzungsbeschluss zum „Gewerbegebiet Streitgärten III (Kammerforst-Erweiterung)“<br />

in Kraft getreten sind.


Anlage 2<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>157</strong>/<strong>VIII</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Fortschreibung des Raumordnerischen Vertrags vom Februar 2009<br />

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom Februar 2009 über die Ausweisung einer<br />

Strategischen Optionsfläche für die Fa. SEW Eurodrive im Flächennutzungspl<strong>an</strong> der VG<br />

Graben-Neudorf / Dettenheim zwischen<br />

der Gemeinde Graben-Neudorf<br />

und dem<br />

Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong><br />

wird wie folgt fortgeschrieben:<br />

I.<br />

Die Fa. SEW Eurodrive hat zwischenzeitlich ein Gesamtkonzept „Generalbebauung Graben“<br />

vorgelegt, nachdem ein neues Komponentenwerk mit 500 – 700 Arbeitsplätzen im<br />

Kammerforst gepl<strong>an</strong>t ist. Zur Umsetzung wer<strong>den</strong> ca. 16 ha Industriefläche und ca. 0,3 ha<br />

für die Verlagerung des Umsp<strong>an</strong>nwerkes benötigt.<br />

Da die im Flächennutzungspl<strong>an</strong> ausgewiesene und im Vertrag vom Februar 2009 festgelegte<br />

Strategische Optionsfläche von 10 ha nördlich und von 2 ha südlich der K 3531 hierfür<br />

nicht ausreichend ist, ist die In<strong>an</strong>spruchnahme von zusätzlichen ca. 4 ha Fläche südlich<br />

der K 3531 gepl<strong>an</strong>t.<br />

II.<br />

3. Die Gemeinde Graben-Neudorf hat ein Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Änderungsverfahren zur<br />

Erweiterung der Strategischen Optionsfläche für die Fa. SEW Eurodrive südlich der<br />

K 3531 (Fläche E/s. Anlage) eingeleitet. Die im Flächennutzungspl<strong>an</strong> enthaltene Gewerbefläche<br />

„Nordindustrie II“ soll gleichzeitig um ca. 3,5 ha reduziert wer<strong>den</strong> (s. Anlage).<br />

Die um ca. 0,5 ha geringere Kompensation ist akzeptabel, da sie aus der bereits<br />

vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>en Aufschüttung resultiert und <strong>an</strong>dererseits die Fläche E dem Maßstab des<br />

FNP entsprechend auch Abst<strong>an</strong>dsflächen zur K 3531 und zur Bahnlinie beinhaltet.<br />

4. Der Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong> ist mit dieser Darstellung im Hinblick auf die<br />

Realisierbarkeit der Erweiterung eines regionalbedeutsamen Unternehmens einverst<strong>an</strong><strong>den</strong>.<br />

Er beabsichtigt ergänzend zu Punkt 2. des Vertrags vom Februar 2009 bei einer<br />

nächsten Regionalpl<strong>an</strong>fortschreibung in der Raumnutzungskarte die als Gewerbefläche/Best<strong>an</strong>d<br />

enthaltene Fläche des Gebiets „Nordindustrie II“ (s. Anlage) herauszunehmen<br />

und im Gegenzug die Fläche südlich der K 3531 als Siedlungserweiterungsfläche<br />

nachzutragen.


Teil III des Vertrages vom Februar 2009 bleibt bestehen.<br />

III.<br />

Punkt 1 wird ergänzt: Die Regelungen, die im Vertrag vom Februar 2009 für die Flächen B<br />

und C getroffen wur<strong>den</strong>, gelten <strong>an</strong>alog für Fläche E.<br />

Punkt 2 wird ergänzt: Das Gebiet „Nordindustrie II“ wird wieder in seiner alten Darstellung<br />

im Flächennutzungspl<strong>an</strong> der Gemeinde Graben-Neudorf aufgenommen.<br />

Punkt 3 bleibt unverändert.<br />

Graben-Neudorf, <strong>den</strong> ……………..<br />

Karlsruhe, <strong>den</strong> ………………………<br />

……………………………………….<br />

Gemeinde Graben-Neudorf<br />

…………………………………………<br />

Regionalverb<strong>an</strong>d <strong>Mittlerer</strong> <strong>Oberrhein</strong><br />

2


Anlage 2<br />

zu <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>157</strong>/Vlll<br />

<strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>PA</strong><br />

Bebauungspl<strong>an</strong> "Gewerbegebiet Streitgärten III<br />

(Kammerforst-Erweiterung)" der Gemeinde Graben-Neudorf<br />

und Fortschreibung des Raumordnerischen Vertrags von 2009<br />

Vergrößerter Ausschnitt aus der TK 25 Maßstab 1:20.000<br />

Nordindustrie ll<br />

Reduzierung<br />

um ca. 3,5 ha<br />

Bebauungspl<strong>an</strong> "Gewerbegebiet Streitgärten III"<br />

gepl<strong>an</strong>tes gewerbliches Baugebiet<br />

für lokales Gewerbe mit 3,5 ha (A)<br />

FNP- Erweiterung<br />

um ca. 4,0 ha<br />

A B C<br />

D<br />

E<br />

Kammerforst<br />

10 ha gepl<strong>an</strong>te Optionsfläche (B+C)<br />

für die Firma SEW Eurodrive<br />

+ 2,0 ha (D)

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