Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern
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24-8277-14 Landshut, 01.08.2013<br />
Landesplanerische Beurteilung<br />
für die geplante<br />
Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife<br />
<strong>Anhang</strong> 1<br />
Zusammenfassung der Stellungnahmen<br />
1
1. Belange der betroffenen Gebietskörperschaften<br />
Seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen wurde eine gesammelte Stellungnahme mehrerer<br />
Fachbereiche abgegeben, deren Inhalte im Folgenden wiedergegeben werden. Seitens<br />
der Abteilung Gesundheitswesen beim Landratsamt Straubing-Bogen ging eine eigene Stellungnahme<br />
ein.<br />
Insgesamt seien jene Inhalte, die Naturschutz- und die Landschaftspflege betreffen, in den<br />
Unterlagen zum Raumordnungsverfahren unzureichend. <strong>Die</strong>s sei aufgrund der überörtlichen<br />
Wertigkeit und sehr hohen Gebietsklassifikation der Öberauer Schleife für Naturschutz und<br />
Landschaftspflege zu beanstanden. Erschwerend komme hinzu, dass die der derzeitigen<br />
Planung zugrunde liegenden Aussagen und Prognosen sehr vage seien und vielfach auf<br />
Vermutungen aufbauten. Sollten angestrebte Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung<br />
nicht realistisch umsetzbar seien, so werde eine Verträglichkeit und Übereinstimmung<br />
des Vorhabens mit den raumordnerischen Erfordernissen und Belangen des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege wegen der überörtlichen Bedeutsamkeit und Wertigkeit<br />
des Vorhabensgebietes nicht gesehen. Von einer Ausgleichbarkeit des Eingriffs sei<br />
nicht auszugehen. Grundsätzlich werde die Variante 4 mod unter Einbeziehung des Polders<br />
Sossau West und Ost bevorzugt. Dadurch könnten die ohnehin auch für die Variante 2 erforderlichen<br />
Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild grundsätzlich naturschutzfachlich<br />
besser vertreten und wasserwirtschaftlich besser ausgenutzt werden. Ferner könnten ggf.<br />
verstärkt Extensivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Polder Sossau umgesetzt werden.<br />
Aus wasserrechtlicher Sicht sei mitzuteilen, dass im Maßnahmengebiet selbst keine erlaubten<br />
bzw. bewilligten Gewässerbenutzungen beständen. Hingegen bestehe eine Vielzahl <strong>von</strong><br />
Gewässerbenutzungen bei oberirdischen Gewässern und im Grundwasser. Schließlich gebe<br />
es eine Reihe <strong>von</strong> planfestgestellten bzw. plangenehmigten Gewässerausbauten im Rahmen<br />
des Kiesabbaus. Außerdem liege das Vorhaben im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet<br />
der Donau.<br />
Belange des Bodenschutzes, des Denkmalschutzrechts und des Immissionsschutzes könnten<br />
erst im Planfeststellungsverfahren geprüft werden.<br />
Aus Sicht des Gesundheitswesens beständen grundsätzlich Bedenken gegen das geplante<br />
Vorhaben. In Breitenfeld und Öberau befänden sich noch einige Eigenwasserversorgungsanlagen.<br />
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese durch die geplante Maßnahme<br />
negativ beeinträchtigt werden.<br />
<strong>Die</strong> Stadt Straubing lehne den Ausbau nach der Variante 4 mod grundsätzlich ab. <strong>Die</strong>se Variante<br />
führe gegenüber der Variante 2 nur zu relativ geringen Verbesserungen hinsichtlich<br />
des Hochwasserschutzes, erfordere aber erhebliche Aufwendungen für Deichneubauten und<br />
Straßenerneuerungen. Darüber hinaus würden sich schwerwiegende Auswirkungen auf die<br />
bestehende Sportanlage in Sossau ergeben. Hinzu kämen Nachteile für die Bewirtschaftung<br />
<strong>von</strong> weiteren 100 ha Grundstücksfläche im Vergleich zur Variante 2. Des Weiteren sei mit<br />
einer Verschlechterung der Grundwasserspiegelsituation insbesondere in den bewohnten<br />
Bereichen <strong>von</strong> Öberau und Breitenfeld zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es im<br />
in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Straubing angedacht sei,<br />
eine Straßenverbindung der St 2125 westlich des Ortsteils Hornstorf beginnend, über den<br />
Kößnachableiter hinweg, an die Westtangente (SRs 48) zu errichten. Bei Realisierung der<br />
Variante 4 mod läge dieser neue Straßenabschnitt im Flutpolder. <strong>Die</strong> Errichtung und der Unterhalt<br />
einer solchen Verkehrsverbindung würden bei Ausweisung als Hochwasserretentionsraum<br />
dann erheblich kostenintensiver.<br />
Hinsichtlich des Ausbaus der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau fordere die Stadt<br />
Straubing uneingeschränkt den weiteren und vollständigen Ausbau an der gesamten Donau<br />
2
zur Schaffung eines Schutzgrades, der auf ein 100-jährliches Hochwasser ausgerichtet ist.<br />
Es werde außerdem gefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen um weitere Flutpolder<br />
bzw. Rückhalteflächen an der gesamten Donau zu schaffen. Der Flutpolder Öberau könne<br />
und dürfe nicht die einzige dieser Maßnahmen an der Donau sein.<br />
Zur Variante 2 würden seitens der Stadt Straubing folgende Forderungen und Einwendungen<br />
erhoben, die im Übrigen auch vollumfänglich für die Variante 4 mod gelten würden:<br />
Allgemeine Forderungen und Einwendungen<br />
• Während der Flutung des Polders müsse die gefahrlose Zufahrt zu den Ortsteilen<br />
Öberau und Breitenfeld jederzeit möglich sein. <strong>Die</strong>s gelte sowohl für die Nutzung der Zufahrt<br />
durch die Anwohner, als auch für Rettungsdienst und Feuerwehr.<br />
• <strong>Die</strong> bestehende Straße zwischen der Staustufe Straubing und dem Ortsteil Öberau müsse<br />
in Teilen neu gebaut und höher gelegt werden. Dabei seien die derzeit gültigen Richtlinien<br />
und Vorschriften zu beachten. Außerdem sei auf moderate Steigungen zu achten.<br />
• <strong>Die</strong> Ver- und Entsorgung der Ortsteile Öberau und Breitenfeld müsse während der Flutung<br />
jederzeit gewährleistet werden. Insbesondere dürften die Trink- und Brauchwasserbrunnen<br />
sowie Heizungsanlagen auf Grundwasserbasis durch die geplanten Maßnahmen<br />
zur Binnenentwässerung bzw. die beabsichtigten Spundungen der Deiche im Verhältnis<br />
zum Ist-Zustand nicht nachteilig beeinflusst werden. <strong>Die</strong> Lebensqualität der innerhalb<br />
des Flutpolders lebenden Menschen dürfe nicht nachteilig beeinträchtigt werden.<br />
• Mit den Maßnahmen zur Binnenentwässerung bzw. der teilweisen Abspundung der Deiche<br />
müsse gesichert erreicht werden, dass sich die Grundwassersituation sowohl innerhalb<br />
des Öberauer Flutpolders, als auch in den anliegenden Stadtteilen Sossau und Unterzeitldorn<br />
bezogen auf die Ist-Situation der mittleren Verhältnisse bei Niedrigwasser<br />
und Hochwasser nicht verschlechtere. Es dürfe zu keinen negativen Auswirkungen auf<br />
Gebäude und bauliche Anlagen kommen. <strong>Die</strong> Aufrechterhaltung der bestehenden<br />
Grundwassersituation auch nach einer Aktivierung des Polders müsse technisch gesichert<br />
sein.<br />
• Etwaige Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen und baulichen Nutzung durch Vernässung,<br />
Rückstände, Schadstoffeinträge, Verlust <strong>von</strong> Pachtflächen usw. sowie Wertminderungen<br />
der Liegenschaften und Nutzflächen sowie die daraus resultierenden finanziellen<br />
Nachteile für die Bewirtschafter müssten vollständig durch den Träger des Vorhabens<br />
ausgeglichen werden.<br />
Natur- und Artenschutz<br />
• <strong>Die</strong> Flutung des Polders sei mit einem erheblichen Eintrag <strong>von</strong> Feinteilen in den Polder<br />
verbunden, die dann u. a. im Naturschutzgebiet „Öberauer Schleife“ sedimentieren und<br />
zu einer Beeinträchtigung der dortigen Lebensgemeinschaften führen würden. Damit<br />
verbunden sei auch ein Eintrag <strong>von</strong> Nährstoffen, der zu einer Eutrophierung der Extensivwiesen<br />
und des Altwassers beitragen würde. Nach Anlage 7.2 der Unterlagen sei der<br />
Untere Altwasserteil am stärksten <strong>von</strong> den Schlammablagerungen betroffen. In der in<br />
Kapitel 5.1.3 vorgenommenen Sedimentabschätzung komme man auf S. 56 jedoch zu<br />
folgendem Fazit: „<strong>Die</strong> Sedimentation im Falle einer Flutung erfolgt im worst-case in einer<br />
Größenordnung <strong>von</strong> wenigen Millimetern pro Quadratmeter (Quantität), die als unbedeutend<br />
erachtet werden kann. <strong>Die</strong> genommenen Sediment- und Bodenproben zeigen, dass<br />
keine wesentlichen Unterschiede der Nährstoffe in der Donau und der <strong>von</strong> der Donau<br />
abgeschnittenen Öberauer Schleife auftreten. Der Eintrag <strong>von</strong> Nährstoffen über das Sediment<br />
(Qualität), ist somit nicht relevant. Negative Auswirkungen durch Sedimentation<br />
sind demnach nicht zu erwarten.“ <strong>Die</strong>se Aussage stütze sich auf Parameter, <strong>von</strong> denen<br />
nicht belegt sei, dass sie auch im Flutungsfall in Straubing ihre Gültigkeit haben würden.<br />
Auch die Vergleichsproben für die Nährstoffgehalte bezögen sich auf jeweils nur einen<br />
Standort für die Schlammprobe und einen Standort für den Wiesenstandort. Dabei werde<br />
außer Acht gelassen, dass die Nährstoffgehalte im Auenbereich stark variieren könnten.<br />
In anderen Passagen des Erläuterungsberichtes würden die Beeinträchtigungen durch<br />
Sedimentation und Nährstoffeintrag im Flutungsfall wesentlich kritischer gesehen. Nach<br />
3
den bisher vorliegenden, zum Teil widersprüchlichen Angaben, müsse da<strong>von</strong> ausgegangen<br />
werden, dass jede Flutung des Polders eine erhebliche Beeinträchtigung der Vegetation<br />
sowie einzelner Tierartengruppen durch Sedimentation und Nährstoffeintrag mit sich<br />
bringen würde. <strong>Die</strong> Erreichung des Regionalplanziels, die durch den Ausbau der Rhein-<br />
Main-Donau-Wasserstraße bedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf<br />
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild soweit wie möglich auszugleichen, werde<br />
durch den Betrieb eines Flutpolders in Frage gestellt. <strong>Die</strong>s gelte insbesondere deshalb,<br />
weil die Ausgleichsmaßnahmen in der Öberauer Schleife auf das Ziel abstimmten, ein<br />
möglichst nährstoffarmes Altwasser und möglichst schwachwüchsige und artenreiche<br />
Auwiesen zu schaffen. Eine genaue und wissenschaftlich belastbare Prognose der Feinteil-<br />
und Nährstoffeinträge sowie der dadurch entstehenden Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natur<br />
und Landschaft werde deshalb vor Feststellung der Raumverträglichkeit für essentiell<br />
gehalten.<br />
• Sollte die Flutung des Polders am oberen Ende der Schleife erfolgen, sei zu erwarten,<br />
dass die jetzt schon vorhandenen Zuleitungsstrukturen (Absetzbecken und Zuleitungsgerinne)<br />
erodiert würden. Da beide Strukturen u. a. den Zweck hätten, das dem Altwasser<br />
zulaufende Wasser vorzureinigen und so die Wasserqualität in der Schleife zu verbessern,<br />
würden sie einen wichtigen Beitrag zum gesamten Ausgleichskonzept für die Stauhaltung<br />
Straubing leisten. Fehlten diese Strukturen, wäre die Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen<br />
in der Öberauer Schleife in Frage gestellt und die o. g. genannte<br />
Zielsetzung des Regionalplans nicht erfüllt. Zudem widerspreche die Zerstörung der Zulaufstrukturen<br />
dem Planfeststellungsbeschluss für die Staustufe Straubing.<br />
• Mit der Errichtung des Flutpolders seien auch die Abdichtung längerer Deichstrecken<br />
sowie der Ausbau des Binnenentwässerungssystems mit jeweils erheblichen Eingriffen in<br />
den Grund- bzw. Bodenwasserhaushalt geplant. Im naturschutzfachlichen Teil des Erläuterungsberichts<br />
würden dadurch erhebliche Beeinträchtigungen Fauna sowie einzelner<br />
Pflanzenarten und Vegetationstypen erwartet. Besonders zu erwähnen sei hierbei die<br />
Zierliche Tellerschnecke, eine Art des <strong>Anhang</strong>s IV der FFH-Richtlinie. Es sei daher zu<br />
fordern, auf Untergrundabdichtungen und auf die Ertüchtigung des Entwässerungssystems<br />
zu verzichten, sofern keine Siedlungsbereiche <strong>von</strong> den Wasserstandsanstiegen betroffen<br />
wären. Andernfalls wäre die Erfüllung des Regionalplanziels, auf die Erhaltung der<br />
ökologischen Ausgleichsfunktionen der Flussauen, vor allem der Auwälder und Altwässer,<br />
hinzuwirken, nicht sichergestellt. Nach Ansicht der Unteren Naturschutzbehörde der<br />
Stadt Straubing müssten in diesem Fall vor Feststellung der Raumverträglichkeit die Einflüsse<br />
der Abdichtungen und des Ausbaus des Binnenentwässerungssystems auf den<br />
Grund-/Bodenwasserhaushalt und die Wasserqualität in der Öberauer Schleife detailliert<br />
dargelegt werden. Ebenso konkret darzustellen wären die mit der Veränderung der<br />
Grund- und Bodenwasserverhältnisse verbundenen Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />
sowie mögliche Konflikte vermeidende Maßnahmen, deren Wirksamkeit zu belegen sei.<br />
• Mit jeder Flutung würden zahlreiche wenig mobile Kleintiere sowie Gelege <strong>von</strong> Vögeln<br />
und anderen Tierarten vernichtet und so einzelne Tierpopulationen beeinträchtigt bzw. im<br />
schlimmsten Fall ausgelöscht. Um nach derartigen Katastrophen eine rasche Wiederbesiedlung<br />
des Flutpolders zu ermöglichen, seien außerhalb des zu flutenden Bereichs Flächen<br />
für diese Arten bereitzustellen. Nur so könne dem Ziel des LEP, die Lebens- bzw.<br />
Teillebensräume der wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften so zu sichern,<br />
dass das genetische Potenzial der Arten erhalten würde, entsprochen werden.<br />
Grundsätzlich sei anzustreben, die Wasserstände in der Öberauer Schleife ganzjährig<br />
zeitlich an die Donauabflüsse zu koppeln und so wieder verstärkt auenspezifische und<br />
damit hochwassertolerantere Lebensgemeinschaften zu etablieren.<br />
• Für das Vorhaben sei eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.<br />
• Der Gutachter der saP gehe da<strong>von</strong> aus, dass beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-<br />
Bläuling und ggf. beim Nachtkerzenschwärmer das Tötungsverbot nicht erfüllt sei, obwohl<br />
er beim Bläuling empfehle, nur eine Teilpopulation umzusiedeln, und beim Nachtkerzenschwärmer<br />
überhaupt keine Umsiedlung vorsehe. <strong>Die</strong> Untere Naturschutzbehörde<br />
der Stadt Straubing sehe das Tötungsverbot sehr wohl erfüllt.<br />
4
• Sollte der Flutpolder entgegen der naturschutzfachlichen Bedenken auf Basis der vorliegenden<br />
Unterlagen raumgeordnet werden, seien im Bescheid folgende Auflagen festzusetzen:<br />
o Mit Errichtung des Flutpolders werde auch das Deichwegesystem ausgebaut. Um<br />
einer damit verknüpften Verstärkung des Erholungsdruckes vorzubeugen, sei mit<br />
den Planfeststellungsunterlagen ein Besucherlenkungskonzept vorzulegen.<br />
o In der Öberauer Schleife und in den Poldern „Öberau“ und „Sossau“ dürften die<br />
Grund- und Bodenwasserverhältnisse außerhalb der Flutungszeiten nicht verändert<br />
werden.<br />
o Auf Spundungen und Grundwasserabdichtungen sowie auf den Ausbau des Binnenentwässerungssystems<br />
sei zu verzichten, sofern diese nicht zum Schutz <strong>von</strong><br />
Gebäuden erforderlich seien.<br />
o Außerhalb des Flutpolders seien zusätzliche Auenlebensräume anzulegen, <strong>von</strong><br />
denen aus eine rasche Wiederbesiedlung des Flutpolders nach einer Flutung erfolgen<br />
kann. <strong>Die</strong>se Flächen seien zu erwerben und nach naturschutzfachlichen<br />
Kriterien zu gestalten und zu bewirtschaften.<br />
o <strong>Die</strong> Problematik der Sedimentation und des Nährstoffeintrags sowie die damit<br />
verbundene Beeinträchtigung des Naturhaushalts sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
detailliert und wissenschaftlich belastbar darzustellen. Möglichkeiten<br />
zur Überwindung der Problematik seien zu erarbeiten.<br />
o <strong>Die</strong> Qualität des der „Öberauer Schleife“ zulaufenden Wassers dürfe durch die<br />
Maßnahme nicht verschlechtert werden.<br />
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Donaustaustufe (Teilabschnitt 5) sei <strong>von</strong><br />
Seiten des Landesamtes für Umwelt und der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> gefordert worden,<br />
dass im unteren Teil der Öberauer Schleife regelmäßig eine Niedrigwassersimulation durchzuführen<br />
sei. Das dazu erforderliche ergänzende Planfeststellungsverfahren werde derzeit<br />
durchgeführt. <strong>Die</strong> Schaffung eines Flutpolders sowie die regelmäßige Durchführung einer<br />
Niedrigwassersimulation der Öberauer Schleife hingen unmittelbar zusammen. <strong>Die</strong> Stadt<br />
Straubing sei deshalb der Meinung, dass die Planungen des Wassermanagements in der<br />
Öberauer Schleife mit den Überlegungen zur Errichtung des Flutpolders sinnvoll abgestimmt<br />
werden müssten. In diesem Zusammenhang sei auf den Beschluss des Umweltausschusses<br />
und des Naturschutzbeirates der Stadt Straubing vom 26.06.2012 zur Niedrigwassersimulierung<br />
in der Öberauer Schleife zu verweisen. Darin sei u. a. gefordert worden, dass die<br />
Öberauer Schleife künftig wieder in flussökologisch wirksamer Dimension zu durchströmen<br />
sei. Der aktuelle Wasserdurchfluss sei dazu nicht ausreichend. <strong>Die</strong>s könne nur durch eine<br />
Einleitung <strong>von</strong> deutlich mehr Wasser aus der Stauhaltung Straubing und durch Einleitung der<br />
Kößnach an der historischen Mündung in die Donau verwirklicht werden.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchroth habe die Planungen in seiner Sitzung vom 27.<br />
November 2012 behandelt. Grundsätzlich sehe der Gemeinderat das Vorhaben positiv. Jedoch<br />
sollten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und im späteren Planfeststellungsverfahren<br />
folgende Punkte beachtet werden:<br />
• Insgesamt dürfe sich das Vorhaben nicht nachteilig auf das Gemeindegebiet Kirchroth<br />
und seine Anwohner auswirken.<br />
• Vor Beginn der Bauarbeiten sollte eine Beweissicherung an allen privaten und öffentlichen<br />
Gebäuden insbesondere im Bereich Kößnach, Pittrich und Neudau durchgeführt<br />
werden.<br />
• Durch das Vorhaben sei ein Anstieg der Grundwasserverhältnisse insbesondere im Bereich<br />
Kößnach, Pittrich und Neudau zu erwarten. Es sollten deshalb zusätzlich Grundwassermessstellen<br />
eingerichtet werden, um die Grundwasserverhältnisse regelmäßig zu<br />
dokumentieren. Um negative Auswirkungen durch die geänderten Grundwasserverhältnisse<br />
zu vermeiden, sollten entsprechende Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.<br />
• Neben dem geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Ferienhäuser,<br />
Golfplatz Bachhof“ sei zusätzlich die Ausweisung eines größeren Bau- und Gewerbege-<br />
5
ietes „Im Sand“ mit ca. fünf Hektar geplant. Außerdem die Ausweisung eines Wohngebiets<br />
im Ortsteil <strong>von</strong> Thalstetten mit fünf Bauparzellen. Das Vorhaben dürfe sich nicht<br />
nachteilig auf diese Bau-, Gewerbe- und Sondergebiete auswirken.<br />
• Störungen durch Immissionen seien durch entsprechende Auflagen zu minimieren. Es<br />
dürften sich keine nachteiligen Auswirkungen auf das gemeindliche Abwassernetz, die<br />
Kläranlagen sowie die Trinkwasserversorgung durch den Wasserzweckverband Buchberggruppe<br />
ergeben. Negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs<br />
seien ebenso zu vermeiden.<br />
• Im Falle der flutungsbedingten flächigen Vernässung angrenzender Grundstücke seien<br />
evtl. Schäden finanziell auszugleichen. Etwaige Schäden an gemeindlichen Straßen und<br />
Wegen seien ebenfalls auszugleichen. Dasselbe gelte für Schäden an Grundstücken und<br />
Gebäuden im Gemeindebereich Kirchroth.<br />
• Ein entsprechender Vorbehalt über evtl. festzusetzende Auflagen und Entschädigungen<br />
sei im Planfeststellungsverfahren aufzunehmen.<br />
Dem Gemeinderat der Gemeinde Parkstetten seien die Planunterlagen in der Sitzung vom<br />
13. Dezember 2012 vorgestellt worden. Der Gemeinderat stehe dem Vorhaben grundsätzlich<br />
positiv gegenüber, insbesondere wegen der Verringerung der Hochwassergefahr für die<br />
stromabwärts liegende Städte und Gemeinden.<br />
Seitens der Verwaltungsgemeinschaft Rhein – Mitgliedsgemeinden Aholfing und Atting –<br />
beständen keine Einwendungen oder Anregungen zu oben genannten Verfahren.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinach habe in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012<br />
den Sachverhalt behandelt und festgestellt, dass durch die Planung Belange der Gemeinde<br />
Steinach nicht berührt seien.<br />
2. Belange des Natur und Umweltschutzes<br />
Seitens des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) würden im vorliegenden Verfahren<br />
keine Einwände erhoben.<br />
Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) lehne die Errichtung eines Flutpolders,<br />
in dem das Wasser bis zu 13 Tagen stehen bleibe, in beiden Varianten ab. Außerdem<br />
werde die stellenweise Abdichtung der bestehenden Dämme abgelehnt. Dadurch würden die<br />
FFH-Gebiete 7040-371 „Donau und Altwässer zwischen Regensburg und Straubing“, 7142-<br />
301 „Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen“, das SAP-Gebiet 7040-471 „Donau zwischen<br />
Regensburg und Straubing“ sowie das Naturschutzgebiet 200.055 „Öberauer Donauschleife“<br />
erheblich beeinträchtigt. Insbesondere weise der LBV in seiner Stellungnahme auf<br />
folgende Faktoren hin:<br />
• Länger stehendes Wasser schädigt Auenökosysteme<br />
Auenökosysteme seien auf große Wasserstandsschwankungen angewiesen und daran<br />
gut angepasst. <strong>Die</strong> Strömung des Wassers und das stetige Auf und Ab des Wasserspiegels<br />
sorgten dafür, dass das Wasser mit Sauerstoff angereichert werde und so den amphibischen<br />
und subaquatischen Lebewesen das Überleben ermögliche. Gerade das<br />
Strömen des Wassers verhindere großflächige Sedimentation. Im Falle des Staupolders<br />
in der Öberauer Schleife sowie in den Poldern Sossau und Öberau werde das Wasser<br />
aber nicht fließen, sondern bis zu 13 Tage ruhig stehen bleiben. Besonders bei warmen<br />
Temperaturen werde der Sauerstoff sehr bald aufgezehrt sein. Es sei mit hohen Nährstoffeintrag<br />
und Sedimentation zu rechnen.<br />
6
• Entwicklung Hochwasser toleranter Lebensgemeinschaften<br />
In den Flussauen entwickelten sich nur dann hochwassertolerante Lebensgemeinschaften,<br />
wenn sie regelmäßig und häufig Hochwasserereignissen ausgesetzt seien. <strong>Die</strong> ökologische<br />
Flutung habe nicht ausgereicht, die auentypische Lebensgemeinschaft an der<br />
Öberauer Schleife zu halten. Der Einstau in der Öberauer Schleife solle gemäß den Planungen<br />
nur alle 30 Jahre erfolgen. Das würde jedes Mal die FFH- und SAP-Gebiete sowie<br />
die NSG-Flächen erheblich beeinträchtigen. Das widerspreche § 3 der Schutzgebietsverordnung.<br />
• Negative Auswirkungen auf nährstoffarme Standorte<br />
Auf den wechselfeuchten Wiesen sollten nährstoffarme Lebensräume gesichert werden.<br />
Mit der Flutung würden diese so gut mit Nährstoffen versorgt, dass sie ihren Charakter<br />
vollkommen veränderten. Durch die Dichtwände würden sie <strong>von</strong> den Schwankungen des<br />
Grundwassers abgeschnitten.<br />
Als Fazit kommt der LBV zu dem Schluss, dass<br />
1.) bereits die FFH-Verträglichkeitsabschätzung auf eine erhebliche Beeinträchtigung der<br />
Schutzgüter im FFH-Gebiet hindeute, weshalb eine detaillierte FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, und<br />
2.) die SAP zeige, dass bereits jetzt die auentypischen Schutzgüter in einen ungünstigen bis<br />
schlechten Erhaltungszustand seien. <strong>Die</strong> Planungen zum Hochwasserrückhalt in der<br />
Öberauer Schleife müssten ökologisch optimiert werden. Statt einen Staupolder zu errichten,<br />
müsse die Öberauer Schleife wieder an die Dynamik <strong>von</strong> Strömung, Wasserstand<br />
und Geschiebeumlagerung der noch naturnahen Donau unterhalb der Staustufe<br />
Straubing angeschlossen werden. So könne sich ein auentypisches Ökosystem entwickeln<br />
und gleichzeitig Retentionsraum für den Rückhalt <strong>von</strong> Hochwasser geschaffen<br />
werden. Wechselfeuchte magere Wiesen dürften dabei nicht überstaut werden. Ggf.<br />
müssten solche Standorte außerhalb des Überflutungsbereichs neu begründet werden.<br />
<strong>Die</strong> Notwendigkeit für die Nutzung der Öberauer Schleife für den Hochwasserschutz werde<br />
auch vom Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) gesehen. Durch den bestehenden Hochwasserschutz<br />
und den fast kompletten Ausbau der Donau oberhalb Straubing sei insbesondere<br />
zwischen Kelheim und Straubing fast der gesamte Retentionsraum verloren gegangen.<br />
Primär müsse der Hochwasserschutz vermehrt durch natürlichen Rückhalt und insbesondere<br />
Deichrückverlegungen realisiert werden. Im Bereich der Öberauer Schleife sei dies jedoch<br />
nur eingeschränkt möglich, da die Öberauer Schleife im Staubereich der Staustufe Straubing<br />
liege und damit keine natürliche Wasserstandsschwankungen mehr aufweise. Eine Wiederherstellung<br />
des natürlichen fluss- und auentypischen Hochwasserregimes sei daher nicht<br />
mehr möglich.<br />
Dennoch solle bei der Planung als oberstes Ziel gelten, soviel wie möglich der verlorenen<br />
Flussdynamik durch Überflutungen in die Öberauer Schleife zurückzubringen. Aus den Unterlagen<br />
gehe hervor, dass das Wasser bei breiter Hochwasserwelle eines HQ 100 bis zu 13<br />
Tage im Polder verweilen solle. Es sei offenbar geplant, das Wasser dort stehend zu speichern.<br />
<strong>Die</strong>s führe zu erheblichen ökologischen Problemen. Stehendes Wasser, insbesondere<br />
wenn die Flutung im Sommer auftrete, führe rasch zu Erwärmung und zu Sauerstoffarmut,<br />
was wiederum gravierende negative Folgen für immobile und wenig mobile Tiere und Pflanzen<br />
mit sich bringe. Stehendes Wasser führe zudem zu einer verstärkten Sedimentation, da<br />
sich bei stehendem Wasser auch Feinstsedimente ablagern könnten. <strong>Die</strong>s sei sowohl für das<br />
Kleinrelief und damit für noch vorhandene Reste <strong>von</strong> unterschiedlichen Standortbedingungen<br />
als auch für bestimmte Lebensräume und Arten negativ. In der weiteren Planung müsse daher<br />
sichergestellt sein, dass das Wasser während des gesamten Betriebes mit ausreichender<br />
Geschwindigkeit durch die überflutenden Flächen fließe, so dass<br />
1.) das Wasser während des gesamten Betriebsfalles ausreichend Sauerstoff enthalte und<br />
sich nicht zu stark erwärme, damit z. B. Schäden für Mollusken ausgeschlossen werden<br />
könnten, und<br />
7
2.) die Sedimentationsprozesse mit Feinmaterial weitgehend verhindert würden und es in<br />
Teilbereichen mit stärkerer Durchströmung möglichst auch zu auentypischen Erosionsprozessen<br />
kommen könnte.<br />
<strong>Die</strong> Ein- und Auslaufbauwerke müssten hierfür ausreichend dimensioniert und steuerbar<br />
sein.<br />
Ferner sei für die Unterlagen zum ROV seitens des Vorhabensträgers nur eine FFH-<br />
Verträglichkeitsabschätzung erstellt worden, die eine Erheblichkeit nicht ausschließe und<br />
welche die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für nötig erachte. Eine Erheblichkeit<br />
sei zu einem durch den Betrieb anzunehmen, zum anderen aber auch durch den Bau<br />
und eine ggf. geplante Abdichtung der Deiche. Für die Beurteilung der naturschutzfachlich<br />
besten Ausgestaltung wäre es daher bereits im Raumordnungsverfahren nötig gewesen,<br />
eine konkrete FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auch die artenschutzrechtliche<br />
Prüfung (SAP) liege noch nicht in der Tiefe vor, die eine konkrete Beurteilung möglich mache.<br />
<strong>Die</strong> Stellungnahme des BN stelle daher nur eine vorläufige Bewertung dar. Eine endgültige<br />
Stellungnahme sei erst nach Vorliegen dieser konkreten Prüfungen möglich. <strong>Die</strong> Durchführung<br />
dieser Prüfungen müsse im folgenden Planfeststellungsverfahren erfolgen.<br />
Zudem liege die Kontrollbilanz Öberauer Schleife immer noch nicht vor. Sie sei eine zwingende<br />
Voraussetzung für die Beurteilung weiterer Maßnahmen in der Öberauer Schleife. In<br />
der weiteren Planung müsse sichergestellt werden, dass der Betrieb des Flutpolders weder<br />
die fachlichen Ziele der Niedrigwassermanagements noch der begonnenen ökologischen<br />
Flutungen kontaktiere. Ggf. nötige Nachbesserungen dieser Maßnahmen seien uneingeschränkt<br />
zu ermöglichen. Da das Ziel dieser verbindlichen Maßnahmen insbesondere auch<br />
eine Verbesserung der durch den Stau weitgehend verlorenen Grundwasserdynamik sei,<br />
müssten insbesondere jegliche negativen Auswirkungen auf die Restgrundwasserdynamik<br />
durch die ggf. geplanten Abdichtung <strong>von</strong> Deichen bzw. den Ausbau des Binnenentwässerungssystems<br />
vermieden werden. <strong>Die</strong>se würden sehr negative Folgen für die Flächen außerhalb<br />
der Schleife bei Pittrich und Kößnach haben. Sollten Abspundungen aus Gründen<br />
der Deichsicherheit nötig seien, seien ggf. eine Reduzierung der Einstauhöhe oder andere<br />
Alternativen zu prüfen. <strong>Die</strong>s gelte analog für nötige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen,<br />
die sich aus dem Gebietsschutz (Natura 2000) und der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
ergeben.<br />
Alle anderen Möglichkeiten zum Hochwasserschutz wie z. B. der Rückhalt in den Staustufen<br />
müssen ebenfalls verwirklicht werden. Deichrückverlegungen müssten wo immer möglich<br />
vorrangig realisiert werden.<br />
Insgesamt sei die größere Variante aus der Sicht des Naturschutzes vorzuziehen. Da sie<br />
sich hinsichtlich der negativen Auswirkungen kaum <strong>von</strong> der Kleinen Variante unterscheide,<br />
sie aber die Möglichkeit biete, im Polder Sossau durch Umstellung der Nutzung auf extensive<br />
Wiesennutzung Verbesserungen insbesondere für bestimmte Tierarten zu erreichen. Es<br />
werde aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Verbesserungen, die sich ggf. als<br />
nötige Maßnahmen aus den Wiederherstellungszielen nach FFH-Richtlinie und ggf. auch<br />
nach Wasserrahmenrichtlinie ergäben, verpflichtend durchgeführt werden müssten. Weiterhin<br />
verblieben bei dieser Variante zumindest einige Abschnitte der Deichanlagen ohne Eingriffe,<br />
so dass Eidechsen, Solitärbienen und Wespen hier Rückzugsgebiete haben würden.<br />
Lage und Dimension des Einlaufbauwerkes müssten die o. g. grundsätzlichen Ziele erreichen<br />
und seien nach diesen Kriterien festzulegen. Es sei sicherzustellen, dass so wenig wie<br />
möglich Sedimentation erfolge und das Wasser während des gesamten Betriebsfalles ausreichend<br />
fließen könne.<br />
8
Hinsichtlich des negativen Einflusses auf die Natur durch die Erhöhung <strong>von</strong> Deichen und<br />
dem Neubau <strong>von</strong> Deichhinterwegen müssten alle Möglichkeiten zur Vermeidung als auch zur<br />
Minimierung versiegelter Flächen und zum Ausgleich genutzt werden.<br />
<strong>Die</strong> RMD Wasserstraßen GmbH als Trägerin des Verfahrens Donauausbau sei zur regelmäßigen<br />
Durchführung einer Niedrigwassersimulation im unteren Bereich der Öberauer Schleife<br />
verpflichtet. <strong>Die</strong> Öberauer Schleife habe sich zu einem sehr wichtigen Baustein im Ausgleichskonzept<br />
für die Staustufe Straubing entwickelt. Das heutige Arteninventar sei <strong>von</strong><br />
überregionaler Bedeutung.<br />
<strong>Die</strong> Auswirkungen der geplanten Hochwasserrückhaltung in der Öberauer Schleife seien<br />
deutlich nachteilig für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Staustufe Straubing im<br />
Polder Öberauer Schleife. <strong>Die</strong> in den Unterlagen des WWA Deggendorf formulierten Einschätzungen<br />
hinsichtlich der Schädigung der Vegetation und des Nährstoffeintrages seien zu<br />
optimistisch. <strong>Die</strong> RMD gehe da<strong>von</strong> aus, dass die Zielsetzungen für die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen<br />
in der Öberauer Schleife, nährstoffarme, artenreiche Lebensraumtypen zu<br />
entwickeln, nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Es stehe zu befürchten, dass sich<br />
mittelfristig zwar auentypische, aber nährstoffreiche Lebensraumtypen durchsetzen würden.<br />
Ein großes Problem sei der Sedimenteintrag. Behauptungen im Erläuterungsbericht, dass<br />
durch die Sedimentation keine negativen Auswirkungen zu erwarten wären, seien nicht<br />
nachvollziehbar. Der Sedimenteintrag wirke sich vor allem in den Seigenstrukturen negativ<br />
aus. Gezielte Entlandungsmaßnahmen seien mittel- bis langfristig unvermeidbar. Es müsse<br />
da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass wertvolle Vorkommen der Fisch- und Muschelfauna verloren<br />
gehen würden.<br />
Insgesamt sei die Zielsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Staustufe<br />
Straubing durch die sehr lange Einstaudauer, die hohe Überstauhöhe sowie durch den<br />
Nährstoff- und Sedimenteintrag erheblich gefährdet. <strong>Die</strong> RMD lehne jegliche Verantwortung<br />
für eine Verschlechterung des Ausgleichs für die Staustufe Straubing durch die Errichtung<br />
und den Betrieb des Flutpolders ab. Ob Gefährdung und Verschlechterung der Zielsetzung<br />
der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zulässig seien, sei noch rechtlich zu prüfen.<br />
Wegen der zukünftig unterschiedlichen Unterhaltungszuständigkeit betreffend die Kompensationsverpflichtungen<br />
empfehle sich eine Übernahme der Gesamtunterhaltung der Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen für Donauausbau und Flutpolder in der Öberauer Schleife<br />
durch den Vorhabensträger der Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife.<br />
Betreffend die Durchführung der Niedrigwassersimulation müsse das Auslaufbauwerk eine<br />
Absenkung bis auf einen Wasserspiegel <strong>von</strong> 315,00 ü. NN. ermöglichen. Bei einer durchzuführenden<br />
Abschlussertüchtigung der Kößnach vom Auslaufbauwerk der Öberauer Schleife<br />
bis zur Mündung in die Donau sei darauf zu achten, dass auch die Niedrigwassersimulation<br />
in freier Vorflut durchgeführt werden könne.<br />
3. Belange der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Jagd<br />
Der Hochwasserschutz und die Gefährdung <strong>von</strong> Leib und Leben ständen laut Stellungnahme<br />
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) im Vordergrund des Raumordnungsverfahrens.<br />
Dennoch seien der Fortbestand und die Verbesserung der landwirtschaftlichen<br />
Infrastruktur wichtige Ziele in der Landesplanung. Es sei auf einen möglichst geringen<br />
Flächenverbrauch zu achten. Laut Landesentwicklungsprogramm seien land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzte Gebiete zu erhalten. <strong>Die</strong> hochwertigen Böden im Planungsraum ständen<br />
unter besonderem Schutz und sollten nur in unbedingt notwendigem Umfang für andere Nutzung<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
9
So seien hinsichtlich der Agrarstruktur die heutigen Betriebsstrukturen auf eine uneingeschränkte<br />
Nutzung ihrer Flächen angewiesen. Der Gäuboden zähle zu Bayerns besten Lagen<br />
und zeichnete sich durch hervorragende Produktionsbedingungen aus. Anbaubeschränkungen<br />
würden einem Flächenverlust gleichkommen. <strong>Die</strong> landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe<br />
bewirtschafteten nicht nur ihre Eigentumsflächen. <strong>Die</strong>se Betriebe seien zur<br />
Sicherung ihrer Existenz auf Pachtland angewiesen. Im Planungsraum für die Variante 2<br />
befänden sich für die Landwirtschaft bestens geeignete intensiv genutzte Böden, die nicht<br />
ohne weiteres ersetzt werden könnten. <strong>Die</strong> Flächen seien knapp und der Wert der Grundstücke<br />
in diesen Gäulagen generell hoch. Zukunftsfähige Betriebe müssten mit Ersatzland in<br />
zumutbarer Entfernung abgefunden werden. <strong>Die</strong> Möglichkeit, Pachtland zu bewirtschaften<br />
müsse weiterhin gegeben sein, um die Existenz der Betriebe nicht zu gefährden. Mit Rücksicht<br />
auf die landwirtschaftlichen Belange solle geprüft werden, ob die ökologischen Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen reduziert werden oder durch Entschädigungszahlungen abgelöst<br />
werden könnten. <strong>Die</strong>se Vorgehensweise verringere die Belastung für die landwirtschaftliche<br />
Infrastruktur, die durch den Flächenentzug entstehe, deutlich. Ausgleichsflächen<br />
sollten möglichst nicht zu Lasten hochwertiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen<br />
gehen.<br />
Hinsichtlich der Agrarökologie habe die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit höchste Priorität.<br />
Eine sachgerechte Rekultivierung der baubedingten in Anspruch genommenen Flächen sei<br />
notwendig, um die Schäden möglichst gering zu halten. Weiterhin sei nicht auszuschließen,<br />
dass es durch die Baumaßnahme zu einer Änderung der Grundwasserverhältnisse komme.<br />
Eine dauerhafte Änderung des Bodenwasserhaushalts verändere die Anbaubedingungen<br />
und schädige unter Umständen die Ertragsfähigkeit des Bodens. <strong>Die</strong> notwendige Vertiefung<br />
und Verbreiterung der Gräben im Planungsraum beanspruche Fläche und könne durch die<br />
Beeinflussung des Grundwasserspiegels die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen.<br />
Flächenvernässungen müssten vermieden werden. Ein pflanzensoziologisches Beweissicherungsverfahren<br />
sollte durchgeführt werden. Im Falle einer Flutung könne es durch Abfließen<br />
des Wassers zu Erosionsschäden kommen. Auch nach einer Überschwemmung müsse die<br />
Entwässerung gewährleistet sein. Abflussmöglichkeiten seien entsprechend zu dimensionieren.<br />
Um die Flächenerosion zu minimieren, sollte bei Flutereignissen die Ein- und Auslassgeschwindigkeit<br />
so gering wie möglich gehalten werden.<br />
Unter Berücksichtigung der agrarstrukturellen und agrarökologischen Belange seien beide<br />
Planungsvarianten umsetzbar. Folgende Forderungen seien dazu zu erfüllen:<br />
• Es müsse ausreichend Ersatzland in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Dabei<br />
müssten nicht nur Flächen zum Tausch für Eigentumsflächen zur Verfügung stehen,<br />
sondern auch die Möglichkeit der Flächenzupacht müsste erhalten bleiben.<br />
• Anbaubeschränkungen müssten vermieden oder durch Ersatzflächen ausgeglichen werden.<br />
• Ernteausfälle nach Fluten müssten entschädigt werden.<br />
• Schäden an landwirtschaftlichen Grundstücken, die nach einer Flutung eintreten, müssten<br />
sachgerecht beseitigt werden.<br />
• Eine Beeinträchtigung der Nahrungsmittelproduktion durch Schadstoffbelastungen der<br />
nach Flutungen zurückgelassenen Sedimente müsste immer ausgeschlossen werden.<br />
• Mögliche, nach einer Flutung in die landwirtschaftlichen Nutzflächen eingespülte Schadstoffbelastungen<br />
müssten rückstandsfrei beseitigt werden.<br />
• Änderungen des Grundwasserspiegels seien zu vermeiden und ein geeignetes Beweissicherungsverfahren<br />
sei sicher zu stellen.<br />
• <strong>Die</strong> landwirtschaftliche Nutzung dürfe während und nach den Baumaßnahmen nicht eingeschränkt<br />
sein.<br />
• Auf die Entschädigungspflicht für entstehende Umwege, Bewirtschaftungserschwernisse<br />
und Flächenverluste werde hingewiesen.<br />
• <strong>Die</strong> Zuwegungen müssten den landwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen.<br />
10
• Vorübergehend in Anspruch genommene Flächen müssten ordnungsgemäß rekultiviert<br />
werden, um weiterhin eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung zu gewähren.<br />
• Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden durch Änderung der Grundwasserverhältnisse<br />
müssten vermieden und durch ein passendes Beweissicherungsverfahren abgesichert<br />
werden.<br />
Aus forstfachlicher Sicht beständen gegen die Planungen keine Einwände. Waldflächen seien<br />
nur in sehr geringen Umfang betroffen.<br />
Aufgrund der vorliegenden Planungen sei gemäß Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes<br />
eine Wertminderung der Grundstücke bzw. der Anwesen in der Öberauer Schleife<br />
zu befürchten. Insbesondere aufgrund unkontrollierbarer Grundwasserspiegel bestehe die<br />
Möglichkeit einer dauerhaften Vernässung und damit einer Entwertung bzw. Schädigung <strong>von</strong><br />
Grundstücken. Durch das Bauvorhaben bedingte Grundwasserstandsveränderungen und<br />
damit einhergehende Gebäudeschäden seien zu verhindern. In diesem Zusammenhang seien<br />
eine Beweissicherung und ein ausführliches Monitoring zu fordern.<br />
Das Landschaftsbild werde in seiner jetzigen Form durch die Dammbaumaßnahme zerstört.<br />
Im Überflutungsfall sei auszuschließen, dass die Bevölkerung der Öberauer Schleife <strong>von</strong> den<br />
Hochwassermassen eingeschlossen werde. Während der Bauausführung sei eine untragbare<br />
Belastung der Bevölkerungen der Öberauer Schleife durch Baulärm, Baustellenverkehr<br />
etc. zu verhindern. <strong>Die</strong> Erreichbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen während<br />
und nach der Bauphase sei zu gewährleisten. Es sei darauf zu achten, dass während<br />
und nach der Bauphase für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ein angemessenes<br />
Ersatzwegenetz geschaffen werde.<br />
Durch den Verbrauch guter landwirtschaftlicher Nutzfläche entstehe im Planungsbereich eine<br />
Flächenknappheit, die sich in mehrerlei Hinsicht negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe<br />
auswirke. Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Baumaßnahme<br />
auszuweisende Ausgleichsflächen seien möglichst so anzulegen, dass landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen dabei nicht in Anspruch genommen würden oder eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung auf diesen Flächen auch weiterhin möglich bleibe oder ein Ausgleich in Geld<br />
erfolge. Es sei ferner bei der Ausweisung <strong>von</strong> Ausgleichsflächen darauf zu achten, dass Flächen<br />
nicht dauerhaft für eine landwirtschaftliche Nutzung unbrauchbar gemacht würden. Um<br />
die Flächeninanspruchnahme durch Ausgleichsflächen zu minimieren, seien produktionsintegrierte<br />
Maßnahmen zu fordern. Durch den Entzug <strong>von</strong> Flächen seien einige Betriebe in<br />
ihrer Existenz gefährdet.<br />
Durch die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts seien Auswirkungen auf die Ertragspotentiale<br />
auf den land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zu erwarten. Schäden, die auf landund<br />
forstwirtschaftlichen Flächen entstehen könnten, seien durch geeignete Maßnahmen zu<br />
verhindern bzw. zu entschädigen. Eine Beeinträchtigung des bestehenden Grundwasserhaushalts<br />
sei zu verhindern. Beweissicherungsmaßnahmen seien zur Dokumentation der<br />
Grundwasserverhältnisse vor der Baumaßnahme durchzuführen. <strong>Die</strong> Funktionsfähigkeit <strong>von</strong><br />
bestehenden Drainagen und Grabensystemen sei zu erhalten. Im Falle einer Realisierung<br />
seien die Entwässerungsgräben so anzulegen, dass es zu keinem Rückstau aufgrund <strong>von</strong><br />
Druckwasser in den landwirtschaftlichen Nutzflächen komme. Auch hierzu seien entsprechende<br />
Beweissicherungsverfahren notwendig.<br />
Eine evtl. Gefährdung öffentlicher und privater Grundwasservorkommen müsse geprüft werden.<br />
Es sei zu gewährleisten, dass auch nach der Baumaßnahme das Grundwasser zur ausreichenden<br />
Wasserversorgung genutzt werden könne. Entsprechende Nachteile bzw. Mehrkosten<br />
müssten entschädigt werden.<br />
11
Sollte die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke aufgrund <strong>von</strong> Schadstoffablagerungen<br />
nicht mehr möglich seien, müssten entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Aus landwirtschaftlicher Sicht sei die Variante 2 zu fordern, da hier der Eingriff in die bestehenden<br />
Strukturen zumindest kleiner sei als bei Variante 4 mod.<br />
<strong>Die</strong> Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft würde zum Raumordnungsverfahren keine<br />
eigene Stellungnahme erstellen.<br />
Da der Vorhabensträger die zur Hochwasserrückhaltung benötigten Flächen freihändig erwerbe,<br />
sei eine Mitwirkung des Amts für Ländliche Entwicklung <strong>Niederbayern</strong> am Verfahren<br />
nicht notwendig.<br />
<strong>Die</strong> vom Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. zu vertretenden Belange seien nicht oder<br />
nur unbedeutend betroffen. Es würden deshalb keine Einwendungen erhoben.<br />
Seitens des Bayerischen Waldbesitzerverbands e. V. beständen keine grundsätzlichen Bedenken<br />
gegen die Einleitung des Raumordnungsverfahrens.<br />
Gemäß Stellungnahme des Landesfischereiverbandes Bayern e. V. seien bei Neu- oder<br />
Umbau des Schöpfwerkes Maßnahmen zum Fischschutz nach dem neuesten Stand der<br />
Technik zu integrieren. Variantenunabhängig sei im Falle der Realisierung der Planungen die<br />
zentrale Forderung, eine gute Wasserqualität zu erhalten und zu entwickeln. <strong>Die</strong> Lebensraumansprüche<br />
aller aquatischen Lebewesen in allen Altersstadien seien zu berücksichtigen.<br />
Dazu gehörten vor allem Makrozoobenthos, Muscheln, Krebse und Fische. Das Untersuchungsgebiet<br />
beherberge insgesamt 22 Fischarten. Es seien auch drei FFH-<strong>Anhang</strong>-II-Arten<br />
kartiert worden. Insgesamt sei die Fischfauna naturschutzfachlich als bedeutsam einzustufen.<br />
Außerdem seien drei heimische Muschelarten kartiert worden, welche auf der roten Liste<br />
geführt würden. <strong>Die</strong>se unterlägen der Hege- und Pflegeverpflichtung des Bayerischen Fischereirechts.<br />
Im Wesentlichen handle es sich um typische Stillgewässerarten.<br />
Bei einer Flutung würde es zu erheblichen Sedimenteinträgen <strong>von</strong> 2,5 bis 7 kg/m² kommen.<br />
<strong>Die</strong>se Sedimentation sollte in der Summe der Fläche berücksichtigt werden, zumal eine<br />
gleichmäßige Verteilung in der Fläche eher unwahrscheinlich sei. Es sei zu hinterfragen,<br />
inwieweit Sedimentfänge oder Teilentlandungen zur Erhaltung der biologischen Wirksamkeit<br />
notwendig wären. Ob die festgestellten Nährstoffeinträge relevant für Gewässerorganismen<br />
und Fische wären, sei nachzuprüfen. Im Flutungsfall sei da<strong>von</strong> auszugehen, dass strömungsliebende<br />
(rheophile) Arten in das Altwassersystem einwandern würden. Da das Altwasser<br />
für diese Arten keinen dauerhaften Lebensraum biete, sei sicher zu stellen, dass ein<br />
Abwandern mit Ablassen des Hochwassers für diese Arten barrierefrei gewährleistet wäre.<br />
Ferner seien überflutete Ufer- und Wiesenbereiche derart zu gestalten, dass keine Fischfallen<br />
beim Abzug des Hochwassers entständen. Der Laich der Frühjahrslaicher würde nach<br />
Abzug des Hochwassers in einigen Bereichen trocken fallen. Hier seien Vermeidungsstrategien<br />
zu prüfen. Ein Monitoring zur Schadensfeststellung und zur Feststellung <strong>von</strong> Bestandsverlusten<br />
sei zu fordern.<br />
Das Wesen des Naturschutzes solle insgesamt besser berücksichtigt werden. Zusammenfassend<br />
sei festzustellen, dass durch die Errichtung und den Betrieb des Flutpolders<br />
Öberauer Schleife erhebliche Beeinträchtigungen für die aquatischen Lebensgemeinschaften<br />
12
auftreten könnten. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sei vorzulegen. Schadenserhebungen<br />
und Schadensregulierungen seien festzulegen. Evtl. Kompensationsregelungen seien in einem<br />
landschaftspflegerischen Begleitplan während der Planfeststellungsphase darzulegen.<br />
Gemäß Stellungnahme des Bezirksfischereivereins Straubing e. V. müsse bei der Entleerung<br />
des Polders sichergestellt werden, dass in der Öberauer Schleife angelegte Senken<br />
nicht zu Fischfallen würden. Durch die Errichtung eines 50 m breiten Zulaufbauwerkes würde<br />
es im oberen Teil der Öberauer Schleife zu Geschiebeablagerungen kommen. Sofern dies<br />
eintrete, seien diese Ablagerungen wieder zu beseitigen. Jede Flutung der Öberauer Schleife<br />
würde zu einem erheblichen Sedimenteintrag führen. Durch den zu erwartenden Sedimenteintrag<br />
würden die Muschelbestände in der Öberauer Schleife gefährdet. <strong>Die</strong>se Muscheln<br />
dienten dem geschützten Bitterling zur Nahrung. Nachdem der Bitterling zu den gefährdeten<br />
Fischarten zähle, müsse dies unbedingt vermieden werden. Würde die Flutung in<br />
der Öberauer Schleife in die Laichzeit der Fische fallen, so würden diese in die flacheren und<br />
damit auch wärmeren Bereiche gelockt. Laichten die Fische in diesem Bereich, würde der<br />
Laich bei ablaufendem Wasser trocken fallen, so dass in diesem Fall zumindest mit einem<br />
erheblich geringeren Nachwuchs bis hin zum Totalausfall zu rechnen wäre. <strong>Die</strong>ser Schaden<br />
könne nur durch großzügigen Ersatz ausgeglichen werden. <strong>Die</strong> Kosten hierfür seien durch<br />
den Träger des Vorhabens zu entschädigen. Bei einem Hochwasser würden Feinteile <strong>von</strong><br />
landwirtschaftlichen Flächen abgeschwemmt. <strong>Die</strong>se enthielten Nährstoffe, Schwermetalle<br />
und auch Schadstoffe aus der Bewirtschaftung. <strong>Die</strong>se Nährstoffe würden im Gewässer zu<br />
einem erhöhten Pflanzen- und Algenwachstum führen, verbunden mit erhöhter Sauerstoffzehrung.<br />
Außerdem würde das Gewässer verstärkt mit Schadstoffen, die in der Donau enthalten<br />
sind, belastet. Bei einer Flutung sei außerdem damit zu rechnen, dass die nicht heimischen<br />
Grundelarten verstärkt eingeschwemmt, sich in der Öberauer Schleife stark vermehren<br />
und dort als Laichräuber das Ökosystems Fisch stören würden. Durch Flutungen auftretende<br />
Schäden seien auszugleichen oder zu entschädigen. Um entsprechende Schäden<br />
feststellen zu können, seien Beweissicherungsmaßnahmen zur Bestandsaufnahme des derzeitigen<br />
Zustands vorzunehmen. Weitere Alternativen zu Hochwasserrückhaltung Öberauer<br />
Schleife sollten geprüft werden. Ggf. könnten Hochwasserspitzen über die vielen Staubereiche<br />
oberhalb <strong>von</strong> Straubing abgefangen werden.<br />
Insgesamt bestehe seitens der fischereiberechtigten Privatleute Dr. Burger und Burger bei<br />
Durchführung <strong>von</strong> Ausgleichsmaßnahmen Einverständnis mit dem Vorhaben. Es beständen<br />
Vorbehalte hinsichtlich einer drohenden Verschlammung und einer starken Eutrophierung in<br />
Folge des Schadstoffeintrags. Damit einher gingen enorm negative Auswirkungen auf den<br />
Fischbestand und die Fischerei. Während der Bauphase werde eine phasenweise Abwanderung<br />
des Fischbestands befürchtet. Nicht vermeidbare Schäden, die im Rahmen einer Beweissicherung<br />
zu ermitteln seien, sollten durch Ausgleichsmaßnahmen oder ggf. durch Geldleistungen<br />
kompensiert werden. Während der Betriebsphase sei mit einer Auskehrung des<br />
Fischbestandes durch Sogwirkungen und Starkströmungen zu rechnen. Stillgewässer liebende<br />
(stagnophile) Arten würden vermutlich abwandern. Darüber hinaus bestände die Gefahr,<br />
dass nicht erwünschte Fischarten in die Kößnach gespült würden und dort als Laichräuber<br />
nicht unerheblichen Schaden anrichten würden. Prinzipiell bestehe Einverständnis zu<br />
beiden Varianten, wenn ein Entschädigungsvorbehalt im Raumordnungsverfahren mit strukturverbessernden<br />
Ausgleichsmaßnahmen aufgenommen werde.<br />
Laut Stellungnahme der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk <strong>Niederbayern</strong> seien die<br />
Auswirkungen der Varianten (auch der Nullvariante) hinsichtlich ihrer Intensität schwer bis<br />
gar nicht zu quantifizieren. Bei der Nullvariante sei da<strong>von</strong> auszugehen, dass größere Flächen<br />
unkontrolliert überflutet würden, als dies bei einer gezielten Polderflutung der Fall wäre.<br />
<strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Fischbestände würden bei der Nullvariante in nahezu gleicher<br />
Weise auftreten wie in den Poldern. Hinsichtlich der sommerlichen Wassertemperaturen<br />
13
könnten sich in den Poldern bedingt durch die Zeitspannen der Überflutung etwas ungünstigere<br />
Verhältnisse ergeben. Dafür sei aber in den Poldern mit weniger Problemen durch<br />
Fischfallen zu rechnen, da hier entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden könnten,<br />
die den Fischen eine Rückwanderung erleichtern würden. <strong>Die</strong> zu erwartende Sedimentation<br />
würde die Verlandung der Öberauer Schleife sicher in gewissem Ausmaß beschleunigen.<br />
Das dann in der Öberauer Schleife abgelagerte Sediment würde aber nicht mehr andere<br />
Altwässer in anderen Donauabschnitten belasten. Also würde in anderen Bereichen eine<br />
Entspannung eintreten. Aus Sicht der Fachberatung Fischerei sei damit keiner der Varianten<br />
ein eindeutiger Vorzug zu geben. Tendenziell seien die Varianten 2 und 4 mod positiver zu<br />
sehen, da hier Möglichkeiten beständen, hochwasserbedingte Fisch- bzw. Fischereischäden<br />
zu reduzieren. Soweit eine Variante weiter verfolgt und dann umgesetzt werde, sei auch bei<br />
der Nullvariante auf die fischereilichen Auswirkungen einzugehen, sofern die Nullvariante<br />
noch zwingend darzustellen wäre. Bereits bei der Planung sollte auf denkbare Entschädigungen<br />
für fischereiliche Schäden eingegangen werden. Schäden seien durch entsprechende<br />
Maßnahmen zu minimieren.<br />
Der Bayerische Jagdverband sehe die Notwendigkeit einer Hochwasserrückhaltung in der<br />
Öberauer Schleife als gegeben an. Um den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
möglichst gering zu halten, spreche sich der Bayerische Jagdverband für die Variante<br />
2 aus. Hierbei werde wesentlich weniger Fläche benötigt und bei einer Flutung dem<br />
Wild als Lebensraum entzogen. Außerdem seien die Flächen der Variante 2 bereits eingedeicht,<br />
so dass die baulichen Aktivitäten ebenfalls geringer ausfielen und das Wild in seinem<br />
Lebensraum wesentlich weniger stören würden. Unter anderem sollten zum Schutz des Wildes<br />
im Flutungsfall ausreichend Fluchtmöglichkeiten geschaffen werden. Zur Vermeidung<br />
erheblicher Wildverluste sollten genügend Ausgleichsflächen geschaffen werden, die dem<br />
Wild auch zukünftig Lebensraum bieten würden. <strong>Die</strong>se Flächen sollten nicht nur im unmittelbaren<br />
Bereich der geplanten Maßnahme sondern auch im mittelbaren Bereich, also großräumig,<br />
angelegt werden, da die Baumaßnahme auch Auswirkungen auf die angrenzenden<br />
Jagdreviere habe. Solche Ausgleichsflächen sollten auch in den angrenzenden Gemeinden<br />
gesucht werden. Jene intensiv genutzten Ackerflächen, die dem Freistaat Bayern bereits<br />
gehörten und derzeit verpachtet seien, sollten in Feldgehölze umgewandelt werden, um hier<br />
dem Wild Deckung und Äsung sowie Brut- und Setzmöglichkeit zu bieten. Generell sollten<br />
noch weitere Ackerflächen aufgekauft und in extensive Grünlandflächen umgewandelt werden.<br />
Siedlungsanreize für Bodenbrüter und Säugetiere seien möglichst zu vermeiden bzw.<br />
zu beseitigen.<br />
4. Belange der Binnenschiffahrt<br />
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg stellt fest, dass gegen das geplante Vorhaben<br />
keine wesentlichen Bedenken beständen, wenn folgende Maßnahmen beachtet würden:<br />
• <strong>Die</strong> Leichtigkeit und Sicherheit der Schifffahrt dürfe durch die Ableitung des Hochwassers<br />
aus der Öberauer Schleife nicht beeinträchtigt werden. <strong>Die</strong>s erfordere, dass das im Polder<br />
gespeicherte Wasser nach Ablauf des Hochwassers vor Unterschreitung des höchsten<br />
Schifffahrtswasserstandes wieder abgeflossen sei oder nur entsprechend geringe<br />
Wassermengen in die Bundeswasserstraße Donau abgeleitet würden.<br />
• <strong>Die</strong> der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) aus dem Planfeststellungsverfahren<br />
zur Stauhaltung Straubing auferlegten Auflagen seien vom Träger des<br />
Verfahrens Öberauer Schleife zu übernehmen.<br />
• Vorbehaltlich des Ausgangs des bei der WSG Süd anhängigen Planfeststellungsverfahrens<br />
„Niedrigwassersimulation Öberauer Schleife“ dürfe die Durchführung des dort beantragten<br />
Vorhabens durch die Flutpolderplanung nicht beeinträchtigt werden. Etwaige<br />
Mehrkosten für die WSV seien vom Träger des Verfahrens Öberauer Schleife zu tragen.<br />
14
Hinsichtlich der zukünftigen Zuständigkeit für die Unterhaltung des gesamten Bereichs<br />
„Öberauer Schleife“ werde vorgeschlagen, dass der Freistaat Bayern als Vorhabensträger<br />
der Hochwasserrückhaltung die gesamte Öberauer Schleife in sein Eigentum übernehme. Im<br />
Übrigen werde auf die Stellungnahme der RMD Wasserstraßen GmbH hingewiesen.<br />
5. Belange der Versorgung und der (Verkehrs-) Infrastruktur<br />
Im Planungsbereich der Öberauer Schleife verliefen Versorgungsleitungen und Grundstücksanschlusswasserleitungen<br />
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe.<br />
Je nach Ausführung der Planungen könne der Umbau der bestehenden Leitungen<br />
erforderlich werden. Anfallende Kosten bei Änderungen bzw. Anpassung an den bestehenden<br />
Wasserversorgungsanlagen seien dem Zweckverband in der tatsächlichen Höhe zu<br />
erstatten. Bei Übernahme <strong>von</strong> evtl. anfallenden Umbaukosten an den bestehenden Wasserversorgungsanlagen<br />
durch den Vorhabensträger erhebe der Zweckverband keine Einwände.<br />
Im Planungsgebiet befänden sich keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald<br />
(WBW). Daher habe die WBW keine Anmerkung zum Verfahren.<br />
<strong>Die</strong> Versorgungseinrichtungen der Ferngas Nordbayern GmbH seien durch die Planungen<br />
nicht berührt.<br />
Im Projektgebiet befänden sich Versorgungsleitungen der Stadtwerke Straubing Strom und<br />
Gas GmbH für die Stromversorgung und die Breitbandversorgung. <strong>Die</strong> Versorgungsleitungen<br />
und Anlagen seien zu erhalten oder müssten auf Kosten des Vorhabensträgers gleichwertig<br />
ersetzt werden.<br />
Innerhalb des Planungsbereiches befänden sich keine Mittelspannungsanlagen der E.ON<br />
Bayern AG. Es gebe daher keine Einwände.<br />
Belange der E.ON Netz GmbH seien nicht berührt.<br />
Von den Planungen seien keine Anlagen der Energie Südbayern GmbH berührt. Insoweit<br />
beständen keine Einwände gegen das Vorhaben.<br />
Gegen das geplante Vorhaben beständen seitens der Elektrizitätswerke Wörth an der Donau<br />
Rupert Heider & Co. KG keinerlei Einwände.<br />
Im Planbereich befänden sich zahlreiche Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland<br />
GmbH. Gegen die Planung beständen dann keine Einwände, wenn für die Telekom<br />
Deutschland GmbH die erforderlichen Unterhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen an ihrem<br />
unterirdischen Kabelnetz jederzeit möglich wären.<br />
<strong>Die</strong> Belange des Staatlichen Bauamts Passau seien nicht direkt berührt.<br />
15
Von Seiten der Autobahndirektion Südbayern - <strong>Die</strong>nststelle Regensburg beständen keine<br />
Einwände gegen das Vorhaben.<br />
6. Belange des Denkmalschutzes<br />
Gemäß Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) beständen<br />
<strong>von</strong> Seiten der Bodendenkmalpflege keine Einwände gegen die vorgelegte Planung. Insgesamt<br />
lägen im Planungsgebiet zwei Bodendenkmäler. <strong>Die</strong>se Denkmäler seien in ihrem derzeitigen<br />
Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitze<br />
aus Sicht des LfD Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt berücksichtigen<br />
und Bodeneingriffe im Denkmalbereich auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.<br />
Sollte im Falle der Bodendenkmalbereiche keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe<br />
durch Umplanung zu vermeiden, sei als Ersatzmaßnahme eine sachgerechte archäologische<br />
Ausgrabung durchzuführen.<br />
7. Belange der Wirtschaft<br />
Aus Sicht des Bayerischen Industrieverbands Steine & Erden e. V. beständen keine Bedenken.<br />
Es sollte jedoch geprüft werden, ob im Bereich der Hochwasserrückhaltung im Vorfeld<br />
eine Auskiesung im Staubereich stattfinden könnte, um den Retentionsbereich zu vergrößern.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung größerer volkswirtschaftlicher Schäden durch große Hochwasserereignisse<br />
seien laut Stellungnahme der Handwerkskammer <strong>Niederbayern</strong>-Oberpfalz<br />
grundsätzlich zu befürworten. Durch die Vorhabensrealisierung dürfe es jedoch zu keinen<br />
nachteiligen Auswirkungen für die Wirtschaft kommen. Bestehende Betriebe dürften in der<br />
Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in ihren Expansionsabsichten nicht eingeschränkt werden.<br />
Während der Bauphase sei eine angemessene verkehrliche Erreichbarkeit <strong>von</strong> möglicherweise<br />
betroffenen Betrieben grundsätzlich sicher zu stellen.<br />
8. Sonstige Belange (Immobilien, Luftfahrt, Bergbau, Verteidigung)<br />
Anlagen der DB Services Immobilien GmbH seien durch die Planung nicht berührt. Es beständen<br />
somit keine Einwände.<br />
Belange der Immobilien Freistaat Bayern seien durch das vorliegende Vorhaben nicht berührt.<br />
Vom Vorhaben seien keine luftrechtlichen Belange berührt. Deshalb seien seitens der <strong>Regierung</strong><br />
<strong>von</strong> Oberbayern - Luftamt Südbayern keine Einwände zu erheben.<br />
Aus Sicht der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> Oberbayern - Bergamt Südbayern beständen keine Bedenken<br />
gegen die Planungen.<br />
Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd beständen keine Einwände gegen die Planungen.<br />
16
9. Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung haben sich etliche Bürgerinnen und Bürger zum<br />
Vorhaben geäußert. Auch der Bezirksfischereiverein Straubing e. V. hat <strong>von</strong> der Möglichkeit<br />
eine Stellungnahme abzugeben, Gebrauch gemacht. <strong>Die</strong>se Stellungnahme wurde themenbezogen<br />
bereits unter Ziffer 3 zusammengefasst. <strong>Die</strong> übrigen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitseinbeziehung<br />
wurden <strong>von</strong> Bürgerinnen und Bürgern aus der Stadt Straubing und<br />
der Gemeinde Kirchroth abgegeben. Hierbei wurde eine Vielzahl <strong>von</strong> Aspekten angesprochen,<br />
<strong>von</strong> denen nur wenige raumbedeutsam sind. Häufiger genannte Aspekte waren:<br />
1. Wertminderung der Grundstücke und Anwesen<br />
Insbesondere durch temporäre Baumaßnahmen und zukünftige Planungseinschränkungen<br />
sei eine Wertminderung der Grundstücke und Anwesen zu befürchten.<br />
2. Veränderung des Grundwassers<br />
Durch zu erwartende höhere Grundwasserstände und etwaige Bodenabsenkungen sei<br />
mit Schäden an Gebäuden und Infrastruktur zu rechnen. Zudem seien einige Anwesen<br />
mit privaten Trinkwasserbrunnen versorgt. Im Falle einer Flutung sei eine negative Beeinträchtigung<br />
des Grundwassers, insbesondere des Trinkwassers zu erwarten und mit einer<br />
verschlechternden Trinkwasserqualität zu rechnen. Für diese Anwesen werde ein<br />
Anschlusszwang an das öffentliche Trinkwasserversorgungssystem befürchtet. Dadurch<br />
entstehende Mehrkosten seien vom Vorhabensträger auszugleichen.<br />
3. Lebensgrundlagen, Wirtschaftsgrundlagen<br />
Vom geplanten Vorhaben ginge im Flutungsfall eine Beeinträchtigung der Sicherheit <strong>von</strong><br />
Mensch und Tier aus. Mit Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen sei zu<br />
rechnen; ferner mit wirtschaftlichen Schäden durch Betriebsausfälle während der Flutungen.<br />
Außerdem würden Anbaubeschränkungen für bestimmte Kulturen befürchtet. Ein<br />
weiteres Problem stelle die Überplanung landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsflächen<br />
dar. Hinsichtlich der zu errichtenden Entwässerungsgräben seien negative Auswirkungen<br />
auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die sonstigen Anwesen zu befürchten.<br />
Insgesamt sei durch das Vorhaben mit einer Verschlechterung bzw. einer Zerstörung<br />
der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen vor Ort zu rechnen.<br />
4. Lebensqualität<br />
Während der Bauphase werde die Lebensqualität insbesondere durch Lärm und Bauverkehr<br />
beeinträchtigt. Dauerhaft sei mit einer Zerstörung des Landschaftsbildes, des Naherholungsgebietes<br />
und der Flora zu rechnen. Insgesamt leide die Lebensqualität durch<br />
das Vorhaben immens.<br />
5. Sonstige Einwände<br />
Der Flutpolder sei zwar für eine Verwendung ab einem 30-jährlichen Hochwasser vorgesehen,<br />
es seien aber häufigere Flutungen zu befürchten. Vor etwaigen Baummaßnahmen<br />
sei ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren durchzuführen.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger, die Einwände<br />
zum vorliegenden Verfahren gemacht haben, die Planungen grundsätzlich ablehnen.<br />
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