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Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern

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24-8277-14 Landshut, 01.08.2013<br />

Landesplanerische Beurteilung<br />

für die geplante<br />

Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife<br />

<strong>Anhang</strong> 1<br />

Zusammenfassung der Stellungnahmen<br />

1


1. Belange der betroffenen Gebietskörperschaften<br />

Seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen wurde eine gesammelte Stellungnahme mehrerer<br />

Fachbereiche abgegeben, deren Inhalte im Folgenden wiedergegeben werden. Seitens<br />

der Abteilung Gesundheitswesen beim Landratsamt Straubing-Bogen ging eine eigene Stellungnahme<br />

ein.<br />

Insgesamt seien jene Inhalte, die Naturschutz- und die Landschaftspflege betreffen, in den<br />

Unterlagen zum Raumordnungsverfahren unzureichend. <strong>Die</strong>s sei aufgrund der überörtlichen<br />

Wertigkeit und sehr hohen Gebietsklassifikation der Öberauer Schleife für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege zu beanstanden. Erschwerend komme hinzu, dass die der derzeitigen<br />

Planung zugrunde liegenden Aussagen und Prognosen sehr vage seien und vielfach auf<br />

Vermutungen aufbauten. Sollten angestrebte Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung<br />

nicht realistisch umsetzbar seien, so werde eine Verträglichkeit und Übereinstimmung<br />

des Vorhabens mit den raumordnerischen Erfordernissen und Belangen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege wegen der überörtlichen Bedeutsamkeit und Wertigkeit<br />

des Vorhabensgebietes nicht gesehen. Von einer Ausgleichbarkeit des Eingriffs sei<br />

nicht auszugehen. Grundsätzlich werde die Variante 4 mod unter Einbeziehung des Polders<br />

Sossau West und Ost bevorzugt. Dadurch könnten die ohnehin auch für die Variante 2 erforderlichen<br />

Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild grundsätzlich naturschutzfachlich<br />

besser vertreten und wasserwirtschaftlich besser ausgenutzt werden. Ferner könnten ggf.<br />

verstärkt Extensivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Polder Sossau umgesetzt werden.<br />

Aus wasserrechtlicher Sicht sei mitzuteilen, dass im Maßnahmengebiet selbst keine erlaubten<br />

bzw. bewilligten Gewässerbenutzungen beständen. Hingegen bestehe eine Vielzahl <strong>von</strong><br />

Gewässerbenutzungen bei oberirdischen Gewässern und im Grundwasser. Schließlich gebe<br />

es eine Reihe <strong>von</strong> planfestgestellten bzw. plangenehmigten Gewässerausbauten im Rahmen<br />

des Kiesabbaus. Außerdem liege das Vorhaben im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet<br />

der Donau.<br />

Belange des Bodenschutzes, des Denkmalschutzrechts und des Immissionsschutzes könnten<br />

erst im Planfeststellungsverfahren geprüft werden.<br />

Aus Sicht des Gesundheitswesens beständen grundsätzlich Bedenken gegen das geplante<br />

Vorhaben. In Breitenfeld und Öberau befänden sich noch einige Eigenwasserversorgungsanlagen.<br />

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese durch die geplante Maßnahme<br />

negativ beeinträchtigt werden.<br />

<strong>Die</strong> Stadt Straubing lehne den Ausbau nach der Variante 4 mod grundsätzlich ab. <strong>Die</strong>se Variante<br />

führe gegenüber der Variante 2 nur zu relativ geringen Verbesserungen hinsichtlich<br />

des Hochwasserschutzes, erfordere aber erhebliche Aufwendungen für Deichneubauten und<br />

Straßenerneuerungen. Darüber hinaus würden sich schwerwiegende Auswirkungen auf die<br />

bestehende Sportanlage in Sossau ergeben. Hinzu kämen Nachteile für die Bewirtschaftung<br />

<strong>von</strong> weiteren 100 ha Grundstücksfläche im Vergleich zur Variante 2. Des Weiteren sei mit<br />

einer Verschlechterung der Grundwasserspiegelsituation insbesondere in den bewohnten<br />

Bereichen <strong>von</strong> Öberau und Breitenfeld zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es im<br />

in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Straubing angedacht sei,<br />

eine Straßenverbindung der St 2125 westlich des Ortsteils Hornstorf beginnend, über den<br />

Kößnachableiter hinweg, an die Westtangente (SRs 48) zu errichten. Bei Realisierung der<br />

Variante 4 mod läge dieser neue Straßenabschnitt im Flutpolder. <strong>Die</strong> Errichtung und der Unterhalt<br />

einer solchen Verkehrsverbindung würden bei Ausweisung als Hochwasserretentionsraum<br />

dann erheblich kostenintensiver.<br />

Hinsichtlich des Ausbaus der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau fordere die Stadt<br />

Straubing uneingeschränkt den weiteren und vollständigen Ausbau an der gesamten Donau<br />

2


zur Schaffung eines Schutzgrades, der auf ein 100-jährliches Hochwasser ausgerichtet ist.<br />

Es werde außerdem gefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen um weitere Flutpolder<br />

bzw. Rückhalteflächen an der gesamten Donau zu schaffen. Der Flutpolder Öberau könne<br />

und dürfe nicht die einzige dieser Maßnahmen an der Donau sein.<br />

Zur Variante 2 würden seitens der Stadt Straubing folgende Forderungen und Einwendungen<br />

erhoben, die im Übrigen auch vollumfänglich für die Variante 4 mod gelten würden:<br />

Allgemeine Forderungen und Einwendungen<br />

• Während der Flutung des Polders müsse die gefahrlose Zufahrt zu den Ortsteilen<br />

Öberau und Breitenfeld jederzeit möglich sein. <strong>Die</strong>s gelte sowohl für die Nutzung der Zufahrt<br />

durch die Anwohner, als auch für Rettungsdienst und Feuerwehr.<br />

• <strong>Die</strong> bestehende Straße zwischen der Staustufe Straubing und dem Ortsteil Öberau müsse<br />

in Teilen neu gebaut und höher gelegt werden. Dabei seien die derzeit gültigen Richtlinien<br />

und Vorschriften zu beachten. Außerdem sei auf moderate Steigungen zu achten.<br />

• <strong>Die</strong> Ver- und Entsorgung der Ortsteile Öberau und Breitenfeld müsse während der Flutung<br />

jederzeit gewährleistet werden. Insbesondere dürften die Trink- und Brauchwasserbrunnen<br />

sowie Heizungsanlagen auf Grundwasserbasis durch die geplanten Maßnahmen<br />

zur Binnenentwässerung bzw. die beabsichtigten Spundungen der Deiche im Verhältnis<br />

zum Ist-Zustand nicht nachteilig beeinflusst werden. <strong>Die</strong> Lebensqualität der innerhalb<br />

des Flutpolders lebenden Menschen dürfe nicht nachteilig beeinträchtigt werden.<br />

• Mit den Maßnahmen zur Binnenentwässerung bzw. der teilweisen Abspundung der Deiche<br />

müsse gesichert erreicht werden, dass sich die Grundwassersituation sowohl innerhalb<br />

des Öberauer Flutpolders, als auch in den anliegenden Stadtteilen Sossau und Unterzeitldorn<br />

bezogen auf die Ist-Situation der mittleren Verhältnisse bei Niedrigwasser<br />

und Hochwasser nicht verschlechtere. Es dürfe zu keinen negativen Auswirkungen auf<br />

Gebäude und bauliche Anlagen kommen. <strong>Die</strong> Aufrechterhaltung der bestehenden<br />

Grundwassersituation auch nach einer Aktivierung des Polders müsse technisch gesichert<br />

sein.<br />

• Etwaige Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen und baulichen Nutzung durch Vernässung,<br />

Rückstände, Schadstoffeinträge, Verlust <strong>von</strong> Pachtflächen usw. sowie Wertminderungen<br />

der Liegenschaften und Nutzflächen sowie die daraus resultierenden finanziellen<br />

Nachteile für die Bewirtschafter müssten vollständig durch den Träger des Vorhabens<br />

ausgeglichen werden.<br />

Natur- und Artenschutz<br />

• <strong>Die</strong> Flutung des Polders sei mit einem erheblichen Eintrag <strong>von</strong> Feinteilen in den Polder<br />

verbunden, die dann u. a. im Naturschutzgebiet „Öberauer Schleife“ sedimentieren und<br />

zu einer Beeinträchtigung der dortigen Lebensgemeinschaften führen würden. Damit<br />

verbunden sei auch ein Eintrag <strong>von</strong> Nährstoffen, der zu einer Eutrophierung der Extensivwiesen<br />

und des Altwassers beitragen würde. Nach Anlage 7.2 der Unterlagen sei der<br />

Untere Altwasserteil am stärksten <strong>von</strong> den Schlammablagerungen betroffen. In der in<br />

Kapitel 5.1.3 vorgenommenen Sedimentabschätzung komme man auf S. 56 jedoch zu<br />

folgendem Fazit: „<strong>Die</strong> Sedimentation im Falle einer Flutung erfolgt im worst-case in einer<br />

Größenordnung <strong>von</strong> wenigen Millimetern pro Quadratmeter (Quantität), die als unbedeutend<br />

erachtet werden kann. <strong>Die</strong> genommenen Sediment- und Bodenproben zeigen, dass<br />

keine wesentlichen Unterschiede der Nährstoffe in der Donau und der <strong>von</strong> der Donau<br />

abgeschnittenen Öberauer Schleife auftreten. Der Eintrag <strong>von</strong> Nährstoffen über das Sediment<br />

(Qualität), ist somit nicht relevant. Negative Auswirkungen durch Sedimentation<br />

sind demnach nicht zu erwarten.“ <strong>Die</strong>se Aussage stütze sich auf Parameter, <strong>von</strong> denen<br />

nicht belegt sei, dass sie auch im Flutungsfall in Straubing ihre Gültigkeit haben würden.<br />

Auch die Vergleichsproben für die Nährstoffgehalte bezögen sich auf jeweils nur einen<br />

Standort für die Schlammprobe und einen Standort für den Wiesenstandort. Dabei werde<br />

außer Acht gelassen, dass die Nährstoffgehalte im Auenbereich stark variieren könnten.<br />

In anderen Passagen des Erläuterungsberichtes würden die Beeinträchtigungen durch<br />

Sedimentation und Nährstoffeintrag im Flutungsfall wesentlich kritischer gesehen. Nach<br />

3


den bisher vorliegenden, zum Teil widersprüchlichen Angaben, müsse da<strong>von</strong> ausgegangen<br />

werden, dass jede Flutung des Polders eine erhebliche Beeinträchtigung der Vegetation<br />

sowie einzelner Tierartengruppen durch Sedimentation und Nährstoffeintrag mit sich<br />

bringen würde. <strong>Die</strong> Erreichung des Regionalplanziels, die durch den Ausbau der Rhein-<br />

Main-Donau-Wasserstraße bedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf<br />

den Naturhaushalt und das Landschaftsbild soweit wie möglich auszugleichen, werde<br />

durch den Betrieb eines Flutpolders in Frage gestellt. <strong>Die</strong>s gelte insbesondere deshalb,<br />

weil die Ausgleichsmaßnahmen in der Öberauer Schleife auf das Ziel abstimmten, ein<br />

möglichst nährstoffarmes Altwasser und möglichst schwachwüchsige und artenreiche<br />

Auwiesen zu schaffen. Eine genaue und wissenschaftlich belastbare Prognose der Feinteil-<br />

und Nährstoffeinträge sowie der dadurch entstehenden Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natur<br />

und Landschaft werde deshalb vor Feststellung der Raumverträglichkeit für essentiell<br />

gehalten.<br />

• Sollte die Flutung des Polders am oberen Ende der Schleife erfolgen, sei zu erwarten,<br />

dass die jetzt schon vorhandenen Zuleitungsstrukturen (Absetzbecken und Zuleitungsgerinne)<br />

erodiert würden. Da beide Strukturen u. a. den Zweck hätten, das dem Altwasser<br />

zulaufende Wasser vorzureinigen und so die Wasserqualität in der Schleife zu verbessern,<br />

würden sie einen wichtigen Beitrag zum gesamten Ausgleichskonzept für die Stauhaltung<br />

Straubing leisten. Fehlten diese Strukturen, wäre die Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen<br />

in der Öberauer Schleife in Frage gestellt und die o. g. genannte<br />

Zielsetzung des Regionalplans nicht erfüllt. Zudem widerspreche die Zerstörung der Zulaufstrukturen<br />

dem Planfeststellungsbeschluss für die Staustufe Straubing.<br />

• Mit der Errichtung des Flutpolders seien auch die Abdichtung längerer Deichstrecken<br />

sowie der Ausbau des Binnenentwässerungssystems mit jeweils erheblichen Eingriffen in<br />

den Grund- bzw. Bodenwasserhaushalt geplant. Im naturschutzfachlichen Teil des Erläuterungsberichts<br />

würden dadurch erhebliche Beeinträchtigungen Fauna sowie einzelner<br />

Pflanzenarten und Vegetationstypen erwartet. Besonders zu erwähnen sei hierbei die<br />

Zierliche Tellerschnecke, eine Art des <strong>Anhang</strong>s IV der FFH-Richtlinie. Es sei daher zu<br />

fordern, auf Untergrundabdichtungen und auf die Ertüchtigung des Entwässerungssystems<br />

zu verzichten, sofern keine Siedlungsbereiche <strong>von</strong> den Wasserstandsanstiegen betroffen<br />

wären. Andernfalls wäre die Erfüllung des Regionalplanziels, auf die Erhaltung der<br />

ökologischen Ausgleichsfunktionen der Flussauen, vor allem der Auwälder und Altwässer,<br />

hinzuwirken, nicht sichergestellt. Nach Ansicht der Unteren Naturschutzbehörde der<br />

Stadt Straubing müssten in diesem Fall vor Feststellung der Raumverträglichkeit die Einflüsse<br />

der Abdichtungen und des Ausbaus des Binnenentwässerungssystems auf den<br />

Grund-/Bodenwasserhaushalt und die Wasserqualität in der Öberauer Schleife detailliert<br />

dargelegt werden. Ebenso konkret darzustellen wären die mit der Veränderung der<br />

Grund- und Bodenwasserverhältnisse verbundenen Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

sowie mögliche Konflikte vermeidende Maßnahmen, deren Wirksamkeit zu belegen sei.<br />

• Mit jeder Flutung würden zahlreiche wenig mobile Kleintiere sowie Gelege <strong>von</strong> Vögeln<br />

und anderen Tierarten vernichtet und so einzelne Tierpopulationen beeinträchtigt bzw. im<br />

schlimmsten Fall ausgelöscht. Um nach derartigen Katastrophen eine rasche Wiederbesiedlung<br />

des Flutpolders zu ermöglichen, seien außerhalb des zu flutenden Bereichs Flächen<br />

für diese Arten bereitzustellen. Nur so könne dem Ziel des LEP, die Lebens- bzw.<br />

Teillebensräume der wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften so zu sichern,<br />

dass das genetische Potenzial der Arten erhalten würde, entsprochen werden.<br />

Grundsätzlich sei anzustreben, die Wasserstände in der Öberauer Schleife ganzjährig<br />

zeitlich an die Donauabflüsse zu koppeln und so wieder verstärkt auenspezifische und<br />

damit hochwassertolerantere Lebensgemeinschaften zu etablieren.<br />

• Für das Vorhaben sei eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.<br />

• Der Gutachter der saP gehe da<strong>von</strong> aus, dass beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-<br />

Bläuling und ggf. beim Nachtkerzenschwärmer das Tötungsverbot nicht erfüllt sei, obwohl<br />

er beim Bläuling empfehle, nur eine Teilpopulation umzusiedeln, und beim Nachtkerzenschwärmer<br />

überhaupt keine Umsiedlung vorsehe. <strong>Die</strong> Untere Naturschutzbehörde<br />

der Stadt Straubing sehe das Tötungsverbot sehr wohl erfüllt.<br />

4


• Sollte der Flutpolder entgegen der naturschutzfachlichen Bedenken auf Basis der vorliegenden<br />

Unterlagen raumgeordnet werden, seien im Bescheid folgende Auflagen festzusetzen:<br />

o Mit Errichtung des Flutpolders werde auch das Deichwegesystem ausgebaut. Um<br />

einer damit verknüpften Verstärkung des Erholungsdruckes vorzubeugen, sei mit<br />

den Planfeststellungsunterlagen ein Besucherlenkungskonzept vorzulegen.<br />

o In der Öberauer Schleife und in den Poldern „Öberau“ und „Sossau“ dürften die<br />

Grund- und Bodenwasserverhältnisse außerhalb der Flutungszeiten nicht verändert<br />

werden.<br />

o Auf Spundungen und Grundwasserabdichtungen sowie auf den Ausbau des Binnenentwässerungssystems<br />

sei zu verzichten, sofern diese nicht zum Schutz <strong>von</strong><br />

Gebäuden erforderlich seien.<br />

o Außerhalb des Flutpolders seien zusätzliche Auenlebensräume anzulegen, <strong>von</strong><br />

denen aus eine rasche Wiederbesiedlung des Flutpolders nach einer Flutung erfolgen<br />

kann. <strong>Die</strong>se Flächen seien zu erwerben und nach naturschutzfachlichen<br />

Kriterien zu gestalten und zu bewirtschaften.<br />

o <strong>Die</strong> Problematik der Sedimentation und des Nährstoffeintrags sowie die damit<br />

verbundene Beeinträchtigung des Naturhaushalts sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

detailliert und wissenschaftlich belastbar darzustellen. Möglichkeiten<br />

zur Überwindung der Problematik seien zu erarbeiten.<br />

o <strong>Die</strong> Qualität des der „Öberauer Schleife“ zulaufenden Wassers dürfe durch die<br />

Maßnahme nicht verschlechtert werden.<br />

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Donaustaustufe (Teilabschnitt 5) sei <strong>von</strong><br />

Seiten des Landesamtes für Umwelt und der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> gefordert worden,<br />

dass im unteren Teil der Öberauer Schleife regelmäßig eine Niedrigwassersimulation durchzuführen<br />

sei. Das dazu erforderliche ergänzende Planfeststellungsverfahren werde derzeit<br />

durchgeführt. <strong>Die</strong> Schaffung eines Flutpolders sowie die regelmäßige Durchführung einer<br />

Niedrigwassersimulation der Öberauer Schleife hingen unmittelbar zusammen. <strong>Die</strong> Stadt<br />

Straubing sei deshalb der Meinung, dass die Planungen des Wassermanagements in der<br />

Öberauer Schleife mit den Überlegungen zur Errichtung des Flutpolders sinnvoll abgestimmt<br />

werden müssten. In diesem Zusammenhang sei auf den Beschluss des Umweltausschusses<br />

und des Naturschutzbeirates der Stadt Straubing vom 26.06.2012 zur Niedrigwassersimulierung<br />

in der Öberauer Schleife zu verweisen. Darin sei u. a. gefordert worden, dass die<br />

Öberauer Schleife künftig wieder in flussökologisch wirksamer Dimension zu durchströmen<br />

sei. Der aktuelle Wasserdurchfluss sei dazu nicht ausreichend. <strong>Die</strong>s könne nur durch eine<br />

Einleitung <strong>von</strong> deutlich mehr Wasser aus der Stauhaltung Straubing und durch Einleitung der<br />

Kößnach an der historischen Mündung in die Donau verwirklicht werden.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchroth habe die Planungen in seiner Sitzung vom 27.<br />

November 2012 behandelt. Grundsätzlich sehe der Gemeinderat das Vorhaben positiv. Jedoch<br />

sollten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und im späteren Planfeststellungsverfahren<br />

folgende Punkte beachtet werden:<br />

• Insgesamt dürfe sich das Vorhaben nicht nachteilig auf das Gemeindegebiet Kirchroth<br />

und seine Anwohner auswirken.<br />

• Vor Beginn der Bauarbeiten sollte eine Beweissicherung an allen privaten und öffentlichen<br />

Gebäuden insbesondere im Bereich Kößnach, Pittrich und Neudau durchgeführt<br />

werden.<br />

• Durch das Vorhaben sei ein Anstieg der Grundwasserverhältnisse insbesondere im Bereich<br />

Kößnach, Pittrich und Neudau zu erwarten. Es sollten deshalb zusätzlich Grundwassermessstellen<br />

eingerichtet werden, um die Grundwasserverhältnisse regelmäßig zu<br />

dokumentieren. Um negative Auswirkungen durch die geänderten Grundwasserverhältnisse<br />

zu vermeiden, sollten entsprechende Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.<br />

• Neben dem geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Ferienhäuser,<br />

Golfplatz Bachhof“ sei zusätzlich die Ausweisung eines größeren Bau- und Gewerbege-<br />

5


ietes „Im Sand“ mit ca. fünf Hektar geplant. Außerdem die Ausweisung eines Wohngebiets<br />

im Ortsteil <strong>von</strong> Thalstetten mit fünf Bauparzellen. Das Vorhaben dürfe sich nicht<br />

nachteilig auf diese Bau-, Gewerbe- und Sondergebiete auswirken.<br />

• Störungen durch Immissionen seien durch entsprechende Auflagen zu minimieren. Es<br />

dürften sich keine nachteiligen Auswirkungen auf das gemeindliche Abwassernetz, die<br />

Kläranlagen sowie die Trinkwasserversorgung durch den Wasserzweckverband Buchberggruppe<br />

ergeben. Negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs<br />

seien ebenso zu vermeiden.<br />

• Im Falle der flutungsbedingten flächigen Vernässung angrenzender Grundstücke seien<br />

evtl. Schäden finanziell auszugleichen. Etwaige Schäden an gemeindlichen Straßen und<br />

Wegen seien ebenfalls auszugleichen. Dasselbe gelte für Schäden an Grundstücken und<br />

Gebäuden im Gemeindebereich Kirchroth.<br />

• Ein entsprechender Vorbehalt über evtl. festzusetzende Auflagen und Entschädigungen<br />

sei im Planfeststellungsverfahren aufzunehmen.<br />

Dem Gemeinderat der Gemeinde Parkstetten seien die Planunterlagen in der Sitzung vom<br />

13. Dezember 2012 vorgestellt worden. Der Gemeinderat stehe dem Vorhaben grundsätzlich<br />

positiv gegenüber, insbesondere wegen der Verringerung der Hochwassergefahr für die<br />

stromabwärts liegende Städte und Gemeinden.<br />

Seitens der Verwaltungsgemeinschaft Rhein – Mitgliedsgemeinden Aholfing und Atting –<br />

beständen keine Einwendungen oder Anregungen zu oben genannten Verfahren.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinach habe in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012<br />

den Sachverhalt behandelt und festgestellt, dass durch die Planung Belange der Gemeinde<br />

Steinach nicht berührt seien.<br />

2. Belange des Natur und Umweltschutzes<br />

Seitens des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) würden im vorliegenden Verfahren<br />

keine Einwände erhoben.<br />

Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) lehne die Errichtung eines Flutpolders,<br />

in dem das Wasser bis zu 13 Tagen stehen bleibe, in beiden Varianten ab. Außerdem<br />

werde die stellenweise Abdichtung der bestehenden Dämme abgelehnt. Dadurch würden die<br />

FFH-Gebiete 7040-371 „Donau und Altwässer zwischen Regensburg und Straubing“, 7142-<br />

301 „Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen“, das SAP-Gebiet 7040-471 „Donau zwischen<br />

Regensburg und Straubing“ sowie das Naturschutzgebiet 200.055 „Öberauer Donauschleife“<br />

erheblich beeinträchtigt. Insbesondere weise der LBV in seiner Stellungnahme auf<br />

folgende Faktoren hin:<br />

• Länger stehendes Wasser schädigt Auenökosysteme<br />

Auenökosysteme seien auf große Wasserstandsschwankungen angewiesen und daran<br />

gut angepasst. <strong>Die</strong> Strömung des Wassers und das stetige Auf und Ab des Wasserspiegels<br />

sorgten dafür, dass das Wasser mit Sauerstoff angereichert werde und so den amphibischen<br />

und subaquatischen Lebewesen das Überleben ermögliche. Gerade das<br />

Strömen des Wassers verhindere großflächige Sedimentation. Im Falle des Staupolders<br />

in der Öberauer Schleife sowie in den Poldern Sossau und Öberau werde das Wasser<br />

aber nicht fließen, sondern bis zu 13 Tage ruhig stehen bleiben. Besonders bei warmen<br />

Temperaturen werde der Sauerstoff sehr bald aufgezehrt sein. Es sei mit hohen Nährstoffeintrag<br />

und Sedimentation zu rechnen.<br />

6


• Entwicklung Hochwasser toleranter Lebensgemeinschaften<br />

In den Flussauen entwickelten sich nur dann hochwassertolerante Lebensgemeinschaften,<br />

wenn sie regelmäßig und häufig Hochwasserereignissen ausgesetzt seien. <strong>Die</strong> ökologische<br />

Flutung habe nicht ausgereicht, die auentypische Lebensgemeinschaft an der<br />

Öberauer Schleife zu halten. Der Einstau in der Öberauer Schleife solle gemäß den Planungen<br />

nur alle 30 Jahre erfolgen. Das würde jedes Mal die FFH- und SAP-Gebiete sowie<br />

die NSG-Flächen erheblich beeinträchtigen. Das widerspreche § 3 der Schutzgebietsverordnung.<br />

• Negative Auswirkungen auf nährstoffarme Standorte<br />

Auf den wechselfeuchten Wiesen sollten nährstoffarme Lebensräume gesichert werden.<br />

Mit der Flutung würden diese so gut mit Nährstoffen versorgt, dass sie ihren Charakter<br />

vollkommen veränderten. Durch die Dichtwände würden sie <strong>von</strong> den Schwankungen des<br />

Grundwassers abgeschnitten.<br />

Als Fazit kommt der LBV zu dem Schluss, dass<br />

1.) bereits die FFH-Verträglichkeitsabschätzung auf eine erhebliche Beeinträchtigung der<br />

Schutzgüter im FFH-Gebiet hindeute, weshalb eine detaillierte FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, und<br />

2.) die SAP zeige, dass bereits jetzt die auentypischen Schutzgüter in einen ungünstigen bis<br />

schlechten Erhaltungszustand seien. <strong>Die</strong> Planungen zum Hochwasserrückhalt in der<br />

Öberauer Schleife müssten ökologisch optimiert werden. Statt einen Staupolder zu errichten,<br />

müsse die Öberauer Schleife wieder an die Dynamik <strong>von</strong> Strömung, Wasserstand<br />

und Geschiebeumlagerung der noch naturnahen Donau unterhalb der Staustufe<br />

Straubing angeschlossen werden. So könne sich ein auentypisches Ökosystem entwickeln<br />

und gleichzeitig Retentionsraum für den Rückhalt <strong>von</strong> Hochwasser geschaffen<br />

werden. Wechselfeuchte magere Wiesen dürften dabei nicht überstaut werden. Ggf.<br />

müssten solche Standorte außerhalb des Überflutungsbereichs neu begründet werden.<br />

<strong>Die</strong> Notwendigkeit für die Nutzung der Öberauer Schleife für den Hochwasserschutz werde<br />

auch vom Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) gesehen. Durch den bestehenden Hochwasserschutz<br />

und den fast kompletten Ausbau der Donau oberhalb Straubing sei insbesondere<br />

zwischen Kelheim und Straubing fast der gesamte Retentionsraum verloren gegangen.<br />

Primär müsse der Hochwasserschutz vermehrt durch natürlichen Rückhalt und insbesondere<br />

Deichrückverlegungen realisiert werden. Im Bereich der Öberauer Schleife sei dies jedoch<br />

nur eingeschränkt möglich, da die Öberauer Schleife im Staubereich der Staustufe Straubing<br />

liege und damit keine natürliche Wasserstandsschwankungen mehr aufweise. Eine Wiederherstellung<br />

des natürlichen fluss- und auentypischen Hochwasserregimes sei daher nicht<br />

mehr möglich.<br />

Dennoch solle bei der Planung als oberstes Ziel gelten, soviel wie möglich der verlorenen<br />

Flussdynamik durch Überflutungen in die Öberauer Schleife zurückzubringen. Aus den Unterlagen<br />

gehe hervor, dass das Wasser bei breiter Hochwasserwelle eines HQ 100 bis zu 13<br />

Tage im Polder verweilen solle. Es sei offenbar geplant, das Wasser dort stehend zu speichern.<br />

<strong>Die</strong>s führe zu erheblichen ökologischen Problemen. Stehendes Wasser, insbesondere<br />

wenn die Flutung im Sommer auftrete, führe rasch zu Erwärmung und zu Sauerstoffarmut,<br />

was wiederum gravierende negative Folgen für immobile und wenig mobile Tiere und Pflanzen<br />

mit sich bringe. Stehendes Wasser führe zudem zu einer verstärkten Sedimentation, da<br />

sich bei stehendem Wasser auch Feinstsedimente ablagern könnten. <strong>Die</strong>s sei sowohl für das<br />

Kleinrelief und damit für noch vorhandene Reste <strong>von</strong> unterschiedlichen Standortbedingungen<br />

als auch für bestimmte Lebensräume und Arten negativ. In der weiteren Planung müsse daher<br />

sichergestellt sein, dass das Wasser während des gesamten Betriebes mit ausreichender<br />

Geschwindigkeit durch die überflutenden Flächen fließe, so dass<br />

1.) das Wasser während des gesamten Betriebsfalles ausreichend Sauerstoff enthalte und<br />

sich nicht zu stark erwärme, damit z. B. Schäden für Mollusken ausgeschlossen werden<br />

könnten, und<br />

7


2.) die Sedimentationsprozesse mit Feinmaterial weitgehend verhindert würden und es in<br />

Teilbereichen mit stärkerer Durchströmung möglichst auch zu auentypischen Erosionsprozessen<br />

kommen könnte.<br />

<strong>Die</strong> Ein- und Auslaufbauwerke müssten hierfür ausreichend dimensioniert und steuerbar<br />

sein.<br />

Ferner sei für die Unterlagen zum ROV seitens des Vorhabensträgers nur eine FFH-<br />

Verträglichkeitsabschätzung erstellt worden, die eine Erheblichkeit nicht ausschließe und<br />

welche die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für nötig erachte. Eine Erheblichkeit<br />

sei zu einem durch den Betrieb anzunehmen, zum anderen aber auch durch den Bau<br />

und eine ggf. geplante Abdichtung der Deiche. Für die Beurteilung der naturschutzfachlich<br />

besten Ausgestaltung wäre es daher bereits im Raumordnungsverfahren nötig gewesen,<br />

eine konkrete FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auch die artenschutzrechtliche<br />

Prüfung (SAP) liege noch nicht in der Tiefe vor, die eine konkrete Beurteilung möglich mache.<br />

<strong>Die</strong> Stellungnahme des BN stelle daher nur eine vorläufige Bewertung dar. Eine endgültige<br />

Stellungnahme sei erst nach Vorliegen dieser konkreten Prüfungen möglich. <strong>Die</strong> Durchführung<br />

dieser Prüfungen müsse im folgenden Planfeststellungsverfahren erfolgen.<br />

Zudem liege die Kontrollbilanz Öberauer Schleife immer noch nicht vor. Sie sei eine zwingende<br />

Voraussetzung für die Beurteilung weiterer Maßnahmen in der Öberauer Schleife. In<br />

der weiteren Planung müsse sichergestellt werden, dass der Betrieb des Flutpolders weder<br />

die fachlichen Ziele der Niedrigwassermanagements noch der begonnenen ökologischen<br />

Flutungen kontaktiere. Ggf. nötige Nachbesserungen dieser Maßnahmen seien uneingeschränkt<br />

zu ermöglichen. Da das Ziel dieser verbindlichen Maßnahmen insbesondere auch<br />

eine Verbesserung der durch den Stau weitgehend verlorenen Grundwasserdynamik sei,<br />

müssten insbesondere jegliche negativen Auswirkungen auf die Restgrundwasserdynamik<br />

durch die ggf. geplanten Abdichtung <strong>von</strong> Deichen bzw. den Ausbau des Binnenentwässerungssystems<br />

vermieden werden. <strong>Die</strong>se würden sehr negative Folgen für die Flächen außerhalb<br />

der Schleife bei Pittrich und Kößnach haben. Sollten Abspundungen aus Gründen<br />

der Deichsicherheit nötig seien, seien ggf. eine Reduzierung der Einstauhöhe oder andere<br />

Alternativen zu prüfen. <strong>Die</strong>s gelte analog für nötige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen,<br />

die sich aus dem Gebietsschutz (Natura 2000) und der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

ergeben.<br />

Alle anderen Möglichkeiten zum Hochwasserschutz wie z. B. der Rückhalt in den Staustufen<br />

müssen ebenfalls verwirklicht werden. Deichrückverlegungen müssten wo immer möglich<br />

vorrangig realisiert werden.<br />

Insgesamt sei die größere Variante aus der Sicht des Naturschutzes vorzuziehen. Da sie<br />

sich hinsichtlich der negativen Auswirkungen kaum <strong>von</strong> der Kleinen Variante unterscheide,<br />

sie aber die Möglichkeit biete, im Polder Sossau durch Umstellung der Nutzung auf extensive<br />

Wiesennutzung Verbesserungen insbesondere für bestimmte Tierarten zu erreichen. Es<br />

werde aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Verbesserungen, die sich ggf. als<br />

nötige Maßnahmen aus den Wiederherstellungszielen nach FFH-Richtlinie und ggf. auch<br />

nach Wasserrahmenrichtlinie ergäben, verpflichtend durchgeführt werden müssten. Weiterhin<br />

verblieben bei dieser Variante zumindest einige Abschnitte der Deichanlagen ohne Eingriffe,<br />

so dass Eidechsen, Solitärbienen und Wespen hier Rückzugsgebiete haben würden.<br />

Lage und Dimension des Einlaufbauwerkes müssten die o. g. grundsätzlichen Ziele erreichen<br />

und seien nach diesen Kriterien festzulegen. Es sei sicherzustellen, dass so wenig wie<br />

möglich Sedimentation erfolge und das Wasser während des gesamten Betriebsfalles ausreichend<br />

fließen könne.<br />

8


Hinsichtlich des negativen Einflusses auf die Natur durch die Erhöhung <strong>von</strong> Deichen und<br />

dem Neubau <strong>von</strong> Deichhinterwegen müssten alle Möglichkeiten zur Vermeidung als auch zur<br />

Minimierung versiegelter Flächen und zum Ausgleich genutzt werden.<br />

<strong>Die</strong> RMD Wasserstraßen GmbH als Trägerin des Verfahrens Donauausbau sei zur regelmäßigen<br />

Durchführung einer Niedrigwassersimulation im unteren Bereich der Öberauer Schleife<br />

verpflichtet. <strong>Die</strong> Öberauer Schleife habe sich zu einem sehr wichtigen Baustein im Ausgleichskonzept<br />

für die Staustufe Straubing entwickelt. Das heutige Arteninventar sei <strong>von</strong><br />

überregionaler Bedeutung.<br />

<strong>Die</strong> Auswirkungen der geplanten Hochwasserrückhaltung in der Öberauer Schleife seien<br />

deutlich nachteilig für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Staustufe Straubing im<br />

Polder Öberauer Schleife. <strong>Die</strong> in den Unterlagen des WWA Deggendorf formulierten Einschätzungen<br />

hinsichtlich der Schädigung der Vegetation und des Nährstoffeintrages seien zu<br />

optimistisch. <strong>Die</strong> RMD gehe da<strong>von</strong> aus, dass die Zielsetzungen für die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen<br />

in der Öberauer Schleife, nährstoffarme, artenreiche Lebensraumtypen zu<br />

entwickeln, nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Es stehe zu befürchten, dass sich<br />

mittelfristig zwar auentypische, aber nährstoffreiche Lebensraumtypen durchsetzen würden.<br />

Ein großes Problem sei der Sedimenteintrag. Behauptungen im Erläuterungsbericht, dass<br />

durch die Sedimentation keine negativen Auswirkungen zu erwarten wären, seien nicht<br />

nachvollziehbar. Der Sedimenteintrag wirke sich vor allem in den Seigenstrukturen negativ<br />

aus. Gezielte Entlandungsmaßnahmen seien mittel- bis langfristig unvermeidbar. Es müsse<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass wertvolle Vorkommen der Fisch- und Muschelfauna verloren<br />

gehen würden.<br />

Insgesamt sei die Zielsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Staustufe<br />

Straubing durch die sehr lange Einstaudauer, die hohe Überstauhöhe sowie durch den<br />

Nährstoff- und Sedimenteintrag erheblich gefährdet. <strong>Die</strong> RMD lehne jegliche Verantwortung<br />

für eine Verschlechterung des Ausgleichs für die Staustufe Straubing durch die Errichtung<br />

und den Betrieb des Flutpolders ab. Ob Gefährdung und Verschlechterung der Zielsetzung<br />

der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zulässig seien, sei noch rechtlich zu prüfen.<br />

Wegen der zukünftig unterschiedlichen Unterhaltungszuständigkeit betreffend die Kompensationsverpflichtungen<br />

empfehle sich eine Übernahme der Gesamtunterhaltung der Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen für Donauausbau und Flutpolder in der Öberauer Schleife<br />

durch den Vorhabensträger der Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife.<br />

Betreffend die Durchführung der Niedrigwassersimulation müsse das Auslaufbauwerk eine<br />

Absenkung bis auf einen Wasserspiegel <strong>von</strong> 315,00 ü. NN. ermöglichen. Bei einer durchzuführenden<br />

Abschlussertüchtigung der Kößnach vom Auslaufbauwerk der Öberauer Schleife<br />

bis zur Mündung in die Donau sei darauf zu achten, dass auch die Niedrigwassersimulation<br />

in freier Vorflut durchgeführt werden könne.<br />

3. Belange der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Jagd<br />

Der Hochwasserschutz und die Gefährdung <strong>von</strong> Leib und Leben ständen laut Stellungnahme<br />

des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) im Vordergrund des Raumordnungsverfahrens.<br />

Dennoch seien der Fortbestand und die Verbesserung der landwirtschaftlichen<br />

Infrastruktur wichtige Ziele in der Landesplanung. Es sei auf einen möglichst geringen<br />

Flächenverbrauch zu achten. Laut Landesentwicklungsprogramm seien land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzte Gebiete zu erhalten. <strong>Die</strong> hochwertigen Böden im Planungsraum ständen<br />

unter besonderem Schutz und sollten nur in unbedingt notwendigem Umfang für andere Nutzung<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

9


So seien hinsichtlich der Agrarstruktur die heutigen Betriebsstrukturen auf eine uneingeschränkte<br />

Nutzung ihrer Flächen angewiesen. Der Gäuboden zähle zu Bayerns besten Lagen<br />

und zeichnete sich durch hervorragende Produktionsbedingungen aus. Anbaubeschränkungen<br />

würden einem Flächenverlust gleichkommen. <strong>Die</strong> landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe<br />

bewirtschafteten nicht nur ihre Eigentumsflächen. <strong>Die</strong>se Betriebe seien zur<br />

Sicherung ihrer Existenz auf Pachtland angewiesen. Im Planungsraum für die Variante 2<br />

befänden sich für die Landwirtschaft bestens geeignete intensiv genutzte Böden, die nicht<br />

ohne weiteres ersetzt werden könnten. <strong>Die</strong> Flächen seien knapp und der Wert der Grundstücke<br />

in diesen Gäulagen generell hoch. Zukunftsfähige Betriebe müssten mit Ersatzland in<br />

zumutbarer Entfernung abgefunden werden. <strong>Die</strong> Möglichkeit, Pachtland zu bewirtschaften<br />

müsse weiterhin gegeben sein, um die Existenz der Betriebe nicht zu gefährden. Mit Rücksicht<br />

auf die landwirtschaftlichen Belange solle geprüft werden, ob die ökologischen Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen reduziert werden oder durch Entschädigungszahlungen abgelöst<br />

werden könnten. <strong>Die</strong>se Vorgehensweise verringere die Belastung für die landwirtschaftliche<br />

Infrastruktur, die durch den Flächenentzug entstehe, deutlich. Ausgleichsflächen<br />

sollten möglichst nicht zu Lasten hochwertiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen<br />

gehen.<br />

Hinsichtlich der Agrarökologie habe die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit höchste Priorität.<br />

Eine sachgerechte Rekultivierung der baubedingten in Anspruch genommenen Flächen sei<br />

notwendig, um die Schäden möglichst gering zu halten. Weiterhin sei nicht auszuschließen,<br />

dass es durch die Baumaßnahme zu einer Änderung der Grundwasserverhältnisse komme.<br />

Eine dauerhafte Änderung des Bodenwasserhaushalts verändere die Anbaubedingungen<br />

und schädige unter Umständen die Ertragsfähigkeit des Bodens. <strong>Die</strong> notwendige Vertiefung<br />

und Verbreiterung der Gräben im Planungsraum beanspruche Fläche und könne durch die<br />

Beeinflussung des Grundwasserspiegels die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen.<br />

Flächenvernässungen müssten vermieden werden. Ein pflanzensoziologisches Beweissicherungsverfahren<br />

sollte durchgeführt werden. Im Falle einer Flutung könne es durch Abfließen<br />

des Wassers zu Erosionsschäden kommen. Auch nach einer Überschwemmung müsse die<br />

Entwässerung gewährleistet sein. Abflussmöglichkeiten seien entsprechend zu dimensionieren.<br />

Um die Flächenerosion zu minimieren, sollte bei Flutereignissen die Ein- und Auslassgeschwindigkeit<br />

so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Unter Berücksichtigung der agrarstrukturellen und agrarökologischen Belange seien beide<br />

Planungsvarianten umsetzbar. Folgende Forderungen seien dazu zu erfüllen:<br />

• Es müsse ausreichend Ersatzland in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Dabei<br />

müssten nicht nur Flächen zum Tausch für Eigentumsflächen zur Verfügung stehen,<br />

sondern auch die Möglichkeit der Flächenzupacht müsste erhalten bleiben.<br />

• Anbaubeschränkungen müssten vermieden oder durch Ersatzflächen ausgeglichen werden.<br />

• Ernteausfälle nach Fluten müssten entschädigt werden.<br />

• Schäden an landwirtschaftlichen Grundstücken, die nach einer Flutung eintreten, müssten<br />

sachgerecht beseitigt werden.<br />

• Eine Beeinträchtigung der Nahrungsmittelproduktion durch Schadstoffbelastungen der<br />

nach Flutungen zurückgelassenen Sedimente müsste immer ausgeschlossen werden.<br />

• Mögliche, nach einer Flutung in die landwirtschaftlichen Nutzflächen eingespülte Schadstoffbelastungen<br />

müssten rückstandsfrei beseitigt werden.<br />

• Änderungen des Grundwasserspiegels seien zu vermeiden und ein geeignetes Beweissicherungsverfahren<br />

sei sicher zu stellen.<br />

• <strong>Die</strong> landwirtschaftliche Nutzung dürfe während und nach den Baumaßnahmen nicht eingeschränkt<br />

sein.<br />

• Auf die Entschädigungspflicht für entstehende Umwege, Bewirtschaftungserschwernisse<br />

und Flächenverluste werde hingewiesen.<br />

• <strong>Die</strong> Zuwegungen müssten den landwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen.<br />

10


• Vorübergehend in Anspruch genommene Flächen müssten ordnungsgemäß rekultiviert<br />

werden, um weiterhin eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung zu gewähren.<br />

• Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden durch Änderung der Grundwasserverhältnisse<br />

müssten vermieden und durch ein passendes Beweissicherungsverfahren abgesichert<br />

werden.<br />

Aus forstfachlicher Sicht beständen gegen die Planungen keine Einwände. Waldflächen seien<br />

nur in sehr geringen Umfang betroffen.<br />

Aufgrund der vorliegenden Planungen sei gemäß Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes<br />

eine Wertminderung der Grundstücke bzw. der Anwesen in der Öberauer Schleife<br />

zu befürchten. Insbesondere aufgrund unkontrollierbarer Grundwasserspiegel bestehe die<br />

Möglichkeit einer dauerhaften Vernässung und damit einer Entwertung bzw. Schädigung <strong>von</strong><br />

Grundstücken. Durch das Bauvorhaben bedingte Grundwasserstandsveränderungen und<br />

damit einhergehende Gebäudeschäden seien zu verhindern. In diesem Zusammenhang seien<br />

eine Beweissicherung und ein ausführliches Monitoring zu fordern.<br />

Das Landschaftsbild werde in seiner jetzigen Form durch die Dammbaumaßnahme zerstört.<br />

Im Überflutungsfall sei auszuschließen, dass die Bevölkerung der Öberauer Schleife <strong>von</strong> den<br />

Hochwassermassen eingeschlossen werde. Während der Bauausführung sei eine untragbare<br />

Belastung der Bevölkerungen der Öberauer Schleife durch Baulärm, Baustellenverkehr<br />

etc. zu verhindern. <strong>Die</strong> Erreichbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen während<br />

und nach der Bauphase sei zu gewährleisten. Es sei darauf zu achten, dass während<br />

und nach der Bauphase für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ein angemessenes<br />

Ersatzwegenetz geschaffen werde.<br />

Durch den Verbrauch guter landwirtschaftlicher Nutzfläche entstehe im Planungsbereich eine<br />

Flächenknappheit, die sich in mehrerlei Hinsicht negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe<br />

auswirke. Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Baumaßnahme<br />

auszuweisende Ausgleichsflächen seien möglichst so anzulegen, dass landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen dabei nicht in Anspruch genommen würden oder eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung auf diesen Flächen auch weiterhin möglich bleibe oder ein Ausgleich in Geld<br />

erfolge. Es sei ferner bei der Ausweisung <strong>von</strong> Ausgleichsflächen darauf zu achten, dass Flächen<br />

nicht dauerhaft für eine landwirtschaftliche Nutzung unbrauchbar gemacht würden. Um<br />

die Flächeninanspruchnahme durch Ausgleichsflächen zu minimieren, seien produktionsintegrierte<br />

Maßnahmen zu fordern. Durch den Entzug <strong>von</strong> Flächen seien einige Betriebe in<br />

ihrer Existenz gefährdet.<br />

Durch die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts seien Auswirkungen auf die Ertragspotentiale<br />

auf den land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zu erwarten. Schäden, die auf landund<br />

forstwirtschaftlichen Flächen entstehen könnten, seien durch geeignete Maßnahmen zu<br />

verhindern bzw. zu entschädigen. Eine Beeinträchtigung des bestehenden Grundwasserhaushalts<br />

sei zu verhindern. Beweissicherungsmaßnahmen seien zur Dokumentation der<br />

Grundwasserverhältnisse vor der Baumaßnahme durchzuführen. <strong>Die</strong> Funktionsfähigkeit <strong>von</strong><br />

bestehenden Drainagen und Grabensystemen sei zu erhalten. Im Falle einer Realisierung<br />

seien die Entwässerungsgräben so anzulegen, dass es zu keinem Rückstau aufgrund <strong>von</strong><br />

Druckwasser in den landwirtschaftlichen Nutzflächen komme. Auch hierzu seien entsprechende<br />

Beweissicherungsverfahren notwendig.<br />

Eine evtl. Gefährdung öffentlicher und privater Grundwasservorkommen müsse geprüft werden.<br />

Es sei zu gewährleisten, dass auch nach der Baumaßnahme das Grundwasser zur ausreichenden<br />

Wasserversorgung genutzt werden könne. Entsprechende Nachteile bzw. Mehrkosten<br />

müssten entschädigt werden.<br />

11


Sollte die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke aufgrund <strong>von</strong> Schadstoffablagerungen<br />

nicht mehr möglich seien, müssten entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Aus landwirtschaftlicher Sicht sei die Variante 2 zu fordern, da hier der Eingriff in die bestehenden<br />

Strukturen zumindest kleiner sei als bei Variante 4 mod.<br />

<strong>Die</strong> Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft würde zum Raumordnungsverfahren keine<br />

eigene Stellungnahme erstellen.<br />

Da der Vorhabensträger die zur Hochwasserrückhaltung benötigten Flächen freihändig erwerbe,<br />

sei eine Mitwirkung des Amts für Ländliche Entwicklung <strong>Niederbayern</strong> am Verfahren<br />

nicht notwendig.<br />

<strong>Die</strong> vom Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. zu vertretenden Belange seien nicht oder<br />

nur unbedeutend betroffen. Es würden deshalb keine Einwendungen erhoben.<br />

Seitens des Bayerischen Waldbesitzerverbands e. V. beständen keine grundsätzlichen Bedenken<br />

gegen die Einleitung des Raumordnungsverfahrens.<br />

Gemäß Stellungnahme des Landesfischereiverbandes Bayern e. V. seien bei Neu- oder<br />

Umbau des Schöpfwerkes Maßnahmen zum Fischschutz nach dem neuesten Stand der<br />

Technik zu integrieren. Variantenunabhängig sei im Falle der Realisierung der Planungen die<br />

zentrale Forderung, eine gute Wasserqualität zu erhalten und zu entwickeln. <strong>Die</strong> Lebensraumansprüche<br />

aller aquatischen Lebewesen in allen Altersstadien seien zu berücksichtigen.<br />

Dazu gehörten vor allem Makrozoobenthos, Muscheln, Krebse und Fische. Das Untersuchungsgebiet<br />

beherberge insgesamt 22 Fischarten. Es seien auch drei FFH-<strong>Anhang</strong>-II-Arten<br />

kartiert worden. Insgesamt sei die Fischfauna naturschutzfachlich als bedeutsam einzustufen.<br />

Außerdem seien drei heimische Muschelarten kartiert worden, welche auf der roten Liste<br />

geführt würden. <strong>Die</strong>se unterlägen der Hege- und Pflegeverpflichtung des Bayerischen Fischereirechts.<br />

Im Wesentlichen handle es sich um typische Stillgewässerarten.<br />

Bei einer Flutung würde es zu erheblichen Sedimenteinträgen <strong>von</strong> 2,5 bis 7 kg/m² kommen.<br />

<strong>Die</strong>se Sedimentation sollte in der Summe der Fläche berücksichtigt werden, zumal eine<br />

gleichmäßige Verteilung in der Fläche eher unwahrscheinlich sei. Es sei zu hinterfragen,<br />

inwieweit Sedimentfänge oder Teilentlandungen zur Erhaltung der biologischen Wirksamkeit<br />

notwendig wären. Ob die festgestellten Nährstoffeinträge relevant für Gewässerorganismen<br />

und Fische wären, sei nachzuprüfen. Im Flutungsfall sei da<strong>von</strong> auszugehen, dass strömungsliebende<br />

(rheophile) Arten in das Altwassersystem einwandern würden. Da das Altwasser<br />

für diese Arten keinen dauerhaften Lebensraum biete, sei sicher zu stellen, dass ein<br />

Abwandern mit Ablassen des Hochwassers für diese Arten barrierefrei gewährleistet wäre.<br />

Ferner seien überflutete Ufer- und Wiesenbereiche derart zu gestalten, dass keine Fischfallen<br />

beim Abzug des Hochwassers entständen. Der Laich der Frühjahrslaicher würde nach<br />

Abzug des Hochwassers in einigen Bereichen trocken fallen. Hier seien Vermeidungsstrategien<br />

zu prüfen. Ein Monitoring zur Schadensfeststellung und zur Feststellung <strong>von</strong> Bestandsverlusten<br />

sei zu fordern.<br />

Das Wesen des Naturschutzes solle insgesamt besser berücksichtigt werden. Zusammenfassend<br />

sei festzustellen, dass durch die Errichtung und den Betrieb des Flutpolders<br />

Öberauer Schleife erhebliche Beeinträchtigungen für die aquatischen Lebensgemeinschaften<br />

12


auftreten könnten. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sei vorzulegen. Schadenserhebungen<br />

und Schadensregulierungen seien festzulegen. Evtl. Kompensationsregelungen seien in einem<br />

landschaftspflegerischen Begleitplan während der Planfeststellungsphase darzulegen.<br />

Gemäß Stellungnahme des Bezirksfischereivereins Straubing e. V. müsse bei der Entleerung<br />

des Polders sichergestellt werden, dass in der Öberauer Schleife angelegte Senken<br />

nicht zu Fischfallen würden. Durch die Errichtung eines 50 m breiten Zulaufbauwerkes würde<br />

es im oberen Teil der Öberauer Schleife zu Geschiebeablagerungen kommen. Sofern dies<br />

eintrete, seien diese Ablagerungen wieder zu beseitigen. Jede Flutung der Öberauer Schleife<br />

würde zu einem erheblichen Sedimenteintrag führen. Durch den zu erwartenden Sedimenteintrag<br />

würden die Muschelbestände in der Öberauer Schleife gefährdet. <strong>Die</strong>se Muscheln<br />

dienten dem geschützten Bitterling zur Nahrung. Nachdem der Bitterling zu den gefährdeten<br />

Fischarten zähle, müsse dies unbedingt vermieden werden. Würde die Flutung in<br />

der Öberauer Schleife in die Laichzeit der Fische fallen, so würden diese in die flacheren und<br />

damit auch wärmeren Bereiche gelockt. Laichten die Fische in diesem Bereich, würde der<br />

Laich bei ablaufendem Wasser trocken fallen, so dass in diesem Fall zumindest mit einem<br />

erheblich geringeren Nachwuchs bis hin zum Totalausfall zu rechnen wäre. <strong>Die</strong>ser Schaden<br />

könne nur durch großzügigen Ersatz ausgeglichen werden. <strong>Die</strong> Kosten hierfür seien durch<br />

den Träger des Vorhabens zu entschädigen. Bei einem Hochwasser würden Feinteile <strong>von</strong><br />

landwirtschaftlichen Flächen abgeschwemmt. <strong>Die</strong>se enthielten Nährstoffe, Schwermetalle<br />

und auch Schadstoffe aus der Bewirtschaftung. <strong>Die</strong>se Nährstoffe würden im Gewässer zu<br />

einem erhöhten Pflanzen- und Algenwachstum führen, verbunden mit erhöhter Sauerstoffzehrung.<br />

Außerdem würde das Gewässer verstärkt mit Schadstoffen, die in der Donau enthalten<br />

sind, belastet. Bei einer Flutung sei außerdem damit zu rechnen, dass die nicht heimischen<br />

Grundelarten verstärkt eingeschwemmt, sich in der Öberauer Schleife stark vermehren<br />

und dort als Laichräuber das Ökosystems Fisch stören würden. Durch Flutungen auftretende<br />

Schäden seien auszugleichen oder zu entschädigen. Um entsprechende Schäden<br />

feststellen zu können, seien Beweissicherungsmaßnahmen zur Bestandsaufnahme des derzeitigen<br />

Zustands vorzunehmen. Weitere Alternativen zu Hochwasserrückhaltung Öberauer<br />

Schleife sollten geprüft werden. Ggf. könnten Hochwasserspitzen über die vielen Staubereiche<br />

oberhalb <strong>von</strong> Straubing abgefangen werden.<br />

Insgesamt bestehe seitens der fischereiberechtigten Privatleute Dr. Burger und Burger bei<br />

Durchführung <strong>von</strong> Ausgleichsmaßnahmen Einverständnis mit dem Vorhaben. Es beständen<br />

Vorbehalte hinsichtlich einer drohenden Verschlammung und einer starken Eutrophierung in<br />

Folge des Schadstoffeintrags. Damit einher gingen enorm negative Auswirkungen auf den<br />

Fischbestand und die Fischerei. Während der Bauphase werde eine phasenweise Abwanderung<br />

des Fischbestands befürchtet. Nicht vermeidbare Schäden, die im Rahmen einer Beweissicherung<br />

zu ermitteln seien, sollten durch Ausgleichsmaßnahmen oder ggf. durch Geldleistungen<br />

kompensiert werden. Während der Betriebsphase sei mit einer Auskehrung des<br />

Fischbestandes durch Sogwirkungen und Starkströmungen zu rechnen. Stillgewässer liebende<br />

(stagnophile) Arten würden vermutlich abwandern. Darüber hinaus bestände die Gefahr,<br />

dass nicht erwünschte Fischarten in die Kößnach gespült würden und dort als Laichräuber<br />

nicht unerheblichen Schaden anrichten würden. Prinzipiell bestehe Einverständnis zu<br />

beiden Varianten, wenn ein Entschädigungsvorbehalt im Raumordnungsverfahren mit strukturverbessernden<br />

Ausgleichsmaßnahmen aufgenommen werde.<br />

Laut Stellungnahme der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk <strong>Niederbayern</strong> seien die<br />

Auswirkungen der Varianten (auch der Nullvariante) hinsichtlich ihrer Intensität schwer bis<br />

gar nicht zu quantifizieren. Bei der Nullvariante sei da<strong>von</strong> auszugehen, dass größere Flächen<br />

unkontrolliert überflutet würden, als dies bei einer gezielten Polderflutung der Fall wäre.<br />

<strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Fischbestände würden bei der Nullvariante in nahezu gleicher<br />

Weise auftreten wie in den Poldern. Hinsichtlich der sommerlichen Wassertemperaturen<br />

13


könnten sich in den Poldern bedingt durch die Zeitspannen der Überflutung etwas ungünstigere<br />

Verhältnisse ergeben. Dafür sei aber in den Poldern mit weniger Problemen durch<br />

Fischfallen zu rechnen, da hier entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden könnten,<br />

die den Fischen eine Rückwanderung erleichtern würden. <strong>Die</strong> zu erwartende Sedimentation<br />

würde die Verlandung der Öberauer Schleife sicher in gewissem Ausmaß beschleunigen.<br />

Das dann in der Öberauer Schleife abgelagerte Sediment würde aber nicht mehr andere<br />

Altwässer in anderen Donauabschnitten belasten. Also würde in anderen Bereichen eine<br />

Entspannung eintreten. Aus Sicht der Fachberatung Fischerei sei damit keiner der Varianten<br />

ein eindeutiger Vorzug zu geben. Tendenziell seien die Varianten 2 und 4 mod positiver zu<br />

sehen, da hier Möglichkeiten beständen, hochwasserbedingte Fisch- bzw. Fischereischäden<br />

zu reduzieren. Soweit eine Variante weiter verfolgt und dann umgesetzt werde, sei auch bei<br />

der Nullvariante auf die fischereilichen Auswirkungen einzugehen, sofern die Nullvariante<br />

noch zwingend darzustellen wäre. Bereits bei der Planung sollte auf denkbare Entschädigungen<br />

für fischereiliche Schäden eingegangen werden. Schäden seien durch entsprechende<br />

Maßnahmen zu minimieren.<br />

Der Bayerische Jagdverband sehe die Notwendigkeit einer Hochwasserrückhaltung in der<br />

Öberauer Schleife als gegeben an. Um den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

möglichst gering zu halten, spreche sich der Bayerische Jagdverband für die Variante<br />

2 aus. Hierbei werde wesentlich weniger Fläche benötigt und bei einer Flutung dem<br />

Wild als Lebensraum entzogen. Außerdem seien die Flächen der Variante 2 bereits eingedeicht,<br />

so dass die baulichen Aktivitäten ebenfalls geringer ausfielen und das Wild in seinem<br />

Lebensraum wesentlich weniger stören würden. Unter anderem sollten zum Schutz des Wildes<br />

im Flutungsfall ausreichend Fluchtmöglichkeiten geschaffen werden. Zur Vermeidung<br />

erheblicher Wildverluste sollten genügend Ausgleichsflächen geschaffen werden, die dem<br />

Wild auch zukünftig Lebensraum bieten würden. <strong>Die</strong>se Flächen sollten nicht nur im unmittelbaren<br />

Bereich der geplanten Maßnahme sondern auch im mittelbaren Bereich, also großräumig,<br />

angelegt werden, da die Baumaßnahme auch Auswirkungen auf die angrenzenden<br />

Jagdreviere habe. Solche Ausgleichsflächen sollten auch in den angrenzenden Gemeinden<br />

gesucht werden. Jene intensiv genutzten Ackerflächen, die dem Freistaat Bayern bereits<br />

gehörten und derzeit verpachtet seien, sollten in Feldgehölze umgewandelt werden, um hier<br />

dem Wild Deckung und Äsung sowie Brut- und Setzmöglichkeit zu bieten. Generell sollten<br />

noch weitere Ackerflächen aufgekauft und in extensive Grünlandflächen umgewandelt werden.<br />

Siedlungsanreize für Bodenbrüter und Säugetiere seien möglichst zu vermeiden bzw.<br />

zu beseitigen.<br />

4. Belange der Binnenschiffahrt<br />

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg stellt fest, dass gegen das geplante Vorhaben<br />

keine wesentlichen Bedenken beständen, wenn folgende Maßnahmen beachtet würden:<br />

• <strong>Die</strong> Leichtigkeit und Sicherheit der Schifffahrt dürfe durch die Ableitung des Hochwassers<br />

aus der Öberauer Schleife nicht beeinträchtigt werden. <strong>Die</strong>s erfordere, dass das im Polder<br />

gespeicherte Wasser nach Ablauf des Hochwassers vor Unterschreitung des höchsten<br />

Schifffahrtswasserstandes wieder abgeflossen sei oder nur entsprechend geringe<br />

Wassermengen in die Bundeswasserstraße Donau abgeleitet würden.<br />

• <strong>Die</strong> der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) aus dem Planfeststellungsverfahren<br />

zur Stauhaltung Straubing auferlegten Auflagen seien vom Träger des<br />

Verfahrens Öberauer Schleife zu übernehmen.<br />

• Vorbehaltlich des Ausgangs des bei der WSG Süd anhängigen Planfeststellungsverfahrens<br />

„Niedrigwassersimulation Öberauer Schleife“ dürfe die Durchführung des dort beantragten<br />

Vorhabens durch die Flutpolderplanung nicht beeinträchtigt werden. Etwaige<br />

Mehrkosten für die WSV seien vom Träger des Verfahrens Öberauer Schleife zu tragen.<br />

14


Hinsichtlich der zukünftigen Zuständigkeit für die Unterhaltung des gesamten Bereichs<br />

„Öberauer Schleife“ werde vorgeschlagen, dass der Freistaat Bayern als Vorhabensträger<br />

der Hochwasserrückhaltung die gesamte Öberauer Schleife in sein Eigentum übernehme. Im<br />

Übrigen werde auf die Stellungnahme der RMD Wasserstraßen GmbH hingewiesen.<br />

5. Belange der Versorgung und der (Verkehrs-) Infrastruktur<br />

Im Planungsbereich der Öberauer Schleife verliefen Versorgungsleitungen und Grundstücksanschlusswasserleitungen<br />

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe.<br />

Je nach Ausführung der Planungen könne der Umbau der bestehenden Leitungen<br />

erforderlich werden. Anfallende Kosten bei Änderungen bzw. Anpassung an den bestehenden<br />

Wasserversorgungsanlagen seien dem Zweckverband in der tatsächlichen Höhe zu<br />

erstatten. Bei Übernahme <strong>von</strong> evtl. anfallenden Umbaukosten an den bestehenden Wasserversorgungsanlagen<br />

durch den Vorhabensträger erhebe der Zweckverband keine Einwände.<br />

Im Planungsgebiet befänden sich keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald<br />

(WBW). Daher habe die WBW keine Anmerkung zum Verfahren.<br />

<strong>Die</strong> Versorgungseinrichtungen der Ferngas Nordbayern GmbH seien durch die Planungen<br />

nicht berührt.<br />

Im Projektgebiet befänden sich Versorgungsleitungen der Stadtwerke Straubing Strom und<br />

Gas GmbH für die Stromversorgung und die Breitbandversorgung. <strong>Die</strong> Versorgungsleitungen<br />

und Anlagen seien zu erhalten oder müssten auf Kosten des Vorhabensträgers gleichwertig<br />

ersetzt werden.<br />

Innerhalb des Planungsbereiches befänden sich keine Mittelspannungsanlagen der E.ON<br />

Bayern AG. Es gebe daher keine Einwände.<br />

Belange der E.ON Netz GmbH seien nicht berührt.<br />

Von den Planungen seien keine Anlagen der Energie Südbayern GmbH berührt. Insoweit<br />

beständen keine Einwände gegen das Vorhaben.<br />

Gegen das geplante Vorhaben beständen seitens der Elektrizitätswerke Wörth an der Donau<br />

Rupert Heider & Co. KG keinerlei Einwände.<br />

Im Planbereich befänden sich zahlreiche Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland<br />

GmbH. Gegen die Planung beständen dann keine Einwände, wenn für die Telekom<br />

Deutschland GmbH die erforderlichen Unterhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen an ihrem<br />

unterirdischen Kabelnetz jederzeit möglich wären.<br />

<strong>Die</strong> Belange des Staatlichen Bauamts Passau seien nicht direkt berührt.<br />

15


Von Seiten der Autobahndirektion Südbayern - <strong>Die</strong>nststelle Regensburg beständen keine<br />

Einwände gegen das Vorhaben.<br />

6. Belange des Denkmalschutzes<br />

Gemäß Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) beständen<br />

<strong>von</strong> Seiten der Bodendenkmalpflege keine Einwände gegen die vorgelegte Planung. Insgesamt<br />

lägen im Planungsgebiet zwei Bodendenkmäler. <strong>Die</strong>se Denkmäler seien in ihrem derzeitigen<br />

Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitze<br />

aus Sicht des LfD Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt berücksichtigen<br />

und Bodeneingriffe im Denkmalbereich auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.<br />

Sollte im Falle der Bodendenkmalbereiche keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe<br />

durch Umplanung zu vermeiden, sei als Ersatzmaßnahme eine sachgerechte archäologische<br />

Ausgrabung durchzuführen.<br />

7. Belange der Wirtschaft<br />

Aus Sicht des Bayerischen Industrieverbands Steine & Erden e. V. beständen keine Bedenken.<br />

Es sollte jedoch geprüft werden, ob im Bereich der Hochwasserrückhaltung im Vorfeld<br />

eine Auskiesung im Staubereich stattfinden könnte, um den Retentionsbereich zu vergrößern.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung größerer volkswirtschaftlicher Schäden durch große Hochwasserereignisse<br />

seien laut Stellungnahme der Handwerkskammer <strong>Niederbayern</strong>-Oberpfalz<br />

grundsätzlich zu befürworten. Durch die Vorhabensrealisierung dürfe es jedoch zu keinen<br />

nachteiligen Auswirkungen für die Wirtschaft kommen. Bestehende Betriebe dürften in der<br />

Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in ihren Expansionsabsichten nicht eingeschränkt werden.<br />

Während der Bauphase sei eine angemessene verkehrliche Erreichbarkeit <strong>von</strong> möglicherweise<br />

betroffenen Betrieben grundsätzlich sicher zu stellen.<br />

8. Sonstige Belange (Immobilien, Luftfahrt, Bergbau, Verteidigung)<br />

Anlagen der DB Services Immobilien GmbH seien durch die Planung nicht berührt. Es beständen<br />

somit keine Einwände.<br />

Belange der Immobilien Freistaat Bayern seien durch das vorliegende Vorhaben nicht berührt.<br />

Vom Vorhaben seien keine luftrechtlichen Belange berührt. Deshalb seien seitens der <strong>Regierung</strong><br />

<strong>von</strong> Oberbayern - Luftamt Südbayern keine Einwände zu erheben.<br />

Aus Sicht der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> Oberbayern - Bergamt Südbayern beständen keine Bedenken<br />

gegen die Planungen.<br />

Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd beständen keine Einwände gegen die Planungen.<br />

16


9. Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung haben sich etliche Bürgerinnen und Bürger zum<br />

Vorhaben geäußert. Auch der Bezirksfischereiverein Straubing e. V. hat <strong>von</strong> der Möglichkeit<br />

eine Stellungnahme abzugeben, Gebrauch gemacht. <strong>Die</strong>se Stellungnahme wurde themenbezogen<br />

bereits unter Ziffer 3 zusammengefasst. <strong>Die</strong> übrigen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitseinbeziehung<br />

wurden <strong>von</strong> Bürgerinnen und Bürgern aus der Stadt Straubing und<br />

der Gemeinde Kirchroth abgegeben. Hierbei wurde eine Vielzahl <strong>von</strong> Aspekten angesprochen,<br />

<strong>von</strong> denen nur wenige raumbedeutsam sind. Häufiger genannte Aspekte waren:<br />

1. Wertminderung der Grundstücke und Anwesen<br />

Insbesondere durch temporäre Baumaßnahmen und zukünftige Planungseinschränkungen<br />

sei eine Wertminderung der Grundstücke und Anwesen zu befürchten.<br />

2. Veränderung des Grundwassers<br />

Durch zu erwartende höhere Grundwasserstände und etwaige Bodenabsenkungen sei<br />

mit Schäden an Gebäuden und Infrastruktur zu rechnen. Zudem seien einige Anwesen<br />

mit privaten Trinkwasserbrunnen versorgt. Im Falle einer Flutung sei eine negative Beeinträchtigung<br />

des Grundwassers, insbesondere des Trinkwassers zu erwarten und mit einer<br />

verschlechternden Trinkwasserqualität zu rechnen. Für diese Anwesen werde ein<br />

Anschlusszwang an das öffentliche Trinkwasserversorgungssystem befürchtet. Dadurch<br />

entstehende Mehrkosten seien vom Vorhabensträger auszugleichen.<br />

3. Lebensgrundlagen, Wirtschaftsgrundlagen<br />

Vom geplanten Vorhaben ginge im Flutungsfall eine Beeinträchtigung der Sicherheit <strong>von</strong><br />

Mensch und Tier aus. Mit Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen sei zu<br />

rechnen; ferner mit wirtschaftlichen Schäden durch Betriebsausfälle während der Flutungen.<br />

Außerdem würden Anbaubeschränkungen für bestimmte Kulturen befürchtet. Ein<br />

weiteres Problem stelle die Überplanung landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsflächen<br />

dar. Hinsichtlich der zu errichtenden Entwässerungsgräben seien negative Auswirkungen<br />

auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die sonstigen Anwesen zu befürchten.<br />

Insgesamt sei durch das Vorhaben mit einer Verschlechterung bzw. einer Zerstörung<br />

der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen vor Ort zu rechnen.<br />

4. Lebensqualität<br />

Während der Bauphase werde die Lebensqualität insbesondere durch Lärm und Bauverkehr<br />

beeinträchtigt. Dauerhaft sei mit einer Zerstörung des Landschaftsbildes, des Naherholungsgebietes<br />

und der Flora zu rechnen. Insgesamt leide die Lebensqualität durch<br />

das Vorhaben immens.<br />

5. Sonstige Einwände<br />

Der Flutpolder sei zwar für eine Verwendung ab einem 30-jährlichen Hochwasser vorgesehen,<br />

es seien aber häufigere Flutungen zu befürchten. Vor etwaigen Baummaßnahmen<br />

sei ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren durchzuführen.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger, die Einwände<br />

zum vorliegenden Verfahren gemacht haben, die Planungen grundsätzlich ablehnen.<br />

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