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Schulanzeiger 02 2010 - Regierung von Mittelfranken - Bayern

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Mittelfränkischer <strong>Schulanzeiger</strong> Nr. 2/<strong>2010</strong> Seite 35<br />

erisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG -).<br />

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der<br />

Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen<br />

(Art. 18 Abs. 3 BayGlG).<br />

Die Stelle ist teilzeitfähig (Art. 7 Abs. 2<br />

BayGlG).<br />

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber<br />

werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher<br />

Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Bewerberinnen/Bewerber reichen ihr Gesuch<br />

unter Beigabe entsprechender Nachweise auf<br />

dem Dienstweg bei dem für sie zuständigen<br />

Staatlichen Schulamt bis spätestens 26. Februar<br />

<strong>2010</strong> ein. Die Staatlichen Schulämter<br />

leiten die Bewerbungen bis 5. März <strong>2010</strong> an<br />

die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mittelfranken</strong> weiter und<br />

fügen eine auf die angestrebte Verwendung<br />

bezogene persönliche und fachliche Würdigung<br />

der Bewerberin/des Bewerbers bei.<br />

E. Hirschmann, Abteilungsdirektorin<br />

Prüfungen<br />

Herausgabe <strong>von</strong> Prüfungsunterlagen<br />

nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung<br />

für das Lehramt an Grundschulen<br />

und das Lehramt an Hauptschulen sowie<br />

der Zweiten Lehramtsprüfung der<br />

Fachlehrer;<br />

Prüfungsjahrgänge 2005 und 2006<br />

Bekanntmachung der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mittelfranken</strong><br />

vom 18. Januar <strong>2010</strong> Gz. 40.2-<br />

5195<br />

Die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mittelfranken</strong> beabsichtigt,<br />

die schriftlichen Hausarbeiten, die gemäß § 18<br />

LPO II und § 9 FPO II in den Prüfungsjahrgängen<br />

2005 und 2006 gefertigt wurden, zu<br />

vernichten.<br />

Die betroffenen Lehrerinnen/Lehrer und Fachlehrerinnen/Fachlehrer<br />

erhalten jedoch die<br />

Gelegenheit, ihre schriftlichen Hausarbeiten<br />

vorher anzufordern. Die schriftlichen Hausarbeiten<br />

können an der <strong>Regierung</strong> persönlich<br />

oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt<br />

werden.<br />

Folgendes Verfahren bitten wir einzuhalten:<br />

Schriftlicher Antrag auf Herausgabe der<br />

schriftlichen Hausarbeit an die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Mittelfranken</strong>, Postfach 6 06, Sachgebiet 40.2,<br />

91511 Ansbach.<br />

Letzter Vorlagetermin: 20. April <strong>2010</strong>.<br />

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:<br />

Familienname zum Zeitpunkt der Zweiten<br />

Staatsprüfung/Zweiten Lehramtsprüfung, Vorname,<br />

Geburtsdatum, Lehramt, Ausstellungsdatum<br />

des Zeugnisses über die Zweite<br />

Staatsprüfung bzw. die Zweite Lehramtsprüfung.<br />

Hinweis:<br />

An der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mittelfranken</strong> werden<br />

nur Prüfungsunterlagen <strong>von</strong> Lehrerinnen/Lehrern<br />

und Fachlehrerinnen/Fachlehrern aufbewahrt,<br />

die ihre Zweite Staatsprüfung oder<br />

Zweite Lehramtsprüfung (Anstellungsprüfung)<br />

im <strong>Regierung</strong>sbezirk <strong>Mittelfranken</strong> abgelegt<br />

haben.

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