Gemeindezeitung 2009 (19,06 MB) - .PDF - Gemeinde Redlham

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08.06.2014 Aufrufe

Förderungen der Gemeinde Redlham Beihilfe für schulische Veranstaltungen Für Teilnehmer an Schulveranstaltungen (zB Landschulwochen, Wienwochen und Schulschi kurse) beträgt der Zuschuss 8, Euro pro Tag. Die schulische Veranstaltung muss mindestens drei Tage dauern. Die maximale Förderungssumme beträgt 40, Euro. Bei der Teilnahme eines weiteren Kindes aus der selben Familie innerhalb des Schuljahres erhöht sich der Zuschuss nicht. Es ist unbedingt notwen dig eine unterfertigte Schulbestätigung vorzu legen, aus der hervorgeht, dass der Schüler an einer der Veranstaltungen auch tatsächlich teilge nommen hat. Beihilfe für bestimmte Schulbesuche Die Gemeinde Redlham gewährt dem antragstel lenden Elternteil für einen Pflichtschüler, der eine private Schule anstatt des Polytechnischen Lehr ganges besucht und für den Schulgeld bezahlt werden muss, eine finanzielle Unterstützung. Die Höhe dieser Förderung errechnet sich nach den Gastschulbeiträgen an die Polytechnischen Lehrgänge in AttnangP. und Schwanenstadt. Die se Förderung wird nach Ablauf des Schuljahres und nach Vorlage einer Schulgeldbestätigung ausbezahlt. Beihilfe für Schüler an Privatschulen Für alle Schüler, die in Privatschulen gehen (je doch nur während des Pflichtschulalters), hat der Gemeinderat beschlossen, 50 % des zu entrichten den Schulgeldes (hierbei muss es sich um reine Schulkosten handeln und nicht um Internatskos ten) als Beihilfe den Eltern zu ersetzen, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird. Als Obergrenze der Beihilfe wird der durchschnitt liche Wert der Gastschulbeiträge zwischen At tnangP. und Schwanenstadt festgesetzt. Diese Förderung wird ebenfalls nach Ablauf des Schul jahres und nach Vorlage einer Schulgeldbe stätigung ausbezahlt. Zuschuss nach abgeschlossener Berufsausbildung Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass Personen, die ihre Berufsausbildung abge schlossen haben, von der Gemeinde mit einem Betrag von 40, Euro gefördert werden. Anspruch auf diese Belohnung haben alle, die eine mindestens 2jährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Um in den Genuss der Be lohnung kommen zu können, ist es notwendig, einen Nachweis über die Berufsausbildung am Gemeindeamt Redlham vorzulegen. Zuschuss für Matura und Hochschulstudium Die Gemeinde Redlham leistet eine Zuwendung in der Höhe von 40, Euro für die bestandene Matu ra. Für den erfolgreichen Abschluss eines Hoch schulstudiums wird eine Zuwendung von 80, Euro ausbezahlt. Vorzulegen ist das Reifeprüfungs zeugnis bzw. ein Nachweis über den erfolg reichen Abschluss des Studiums. Seite 10

Förderung für den Einbau von Alternativenergieanlagen Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Einbau von Alternativenergieanlagen (zB Solaranlage, Erdwärme, Luftwärmepumpe,…) gefördert wird. Die Höhe der Gemeindeförderung beträgt jeweils 25 % der gewährten Landesförde rung (für Hackgut und Pelletsanlagen maximal 500, Euro). Ebenfalls mit 25 % der Landesförderung (maximal jedoch 500, Euro) wird der Einbau von Photovoltaikanlagen im privaten Wohnhausbe reich gefördert. Um in den Genuss der Gemeindeförderung kom men zu können, ist es notwendig, am Gemeinde amt die gewährte Landesförderung entweder durch einen Bescheid des Landes oder durch die Auszahlungsbestätigung des Landes nachzu weisen. Genauere Auskünfte können am Gemeindeamt eingeholt werden. Förderung von Rauchgaskatalysatoren Auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahre 1994 wird auch der Einbau eines Rauchgaskatalysators gefördert. Die Förderung beträgt 10 % der Rechnungssumme für den Einbau des Rauchgaskatalysators, jedoch limitiert mit maximal 363, Euro. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, ist es notwendig, die Originalrechnung über den Einbau eines Rauchgaskatalysators dem Gemeindeamt Redl ham vorzulegen. Förderung von Kompostern In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2000 wurde einstimmig beschlossen, den Ankauf von Kompos tern mit 50 % (maximal jedoch 75, Euro) zu för dern. Eine Originalrechnung ist dem Gemeindeamt Redlham vorzulegen. Förderung für Rinder und Zuchttierbesitzer Um den Zuschuss für die Besamungsscheine bzw. für die Zuchttierhaltung bei der Gemeinde Redl ham beantragen zu können, ist für das ablaufende Jahr die Vorlage der Besamungsscheine bzw. der Nachweis über die Haltung von Zuchttieren erfor derlich. Nach Einsichtnahme und erfolgter Registrierung seitens der Gemeinde werden die Geldbeträge an die jeweiligen Tierbesitzer angewiesen. Pro künstliche Besamung für ein Rind wird ein Zuschuss von 15, Euro gewährt. Für die Haltung von Zuchtebern gibt es pro Tier eine Zuwendung in der Höhe von 200, Euro. Weiters wird auch die Haltung eines Zuchtwidders mit 200, Euro gefördert. Frist für die Vorlage läuft bis Ende Jänner. Es wird be reits jetzt darauf hinge wiesen, dass Ansu chen, die später einlangen, nicht berücksichtigt werden können. Seite 11

Förderungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Redlham</strong><br />

Beihilfe für schulische Veranstaltungen<br />

Für Teilnehmer an Schulveranstaltungen (zB<br />

Landschulwochen, Wienwochen und Schulschi<br />

kurse) beträgt der Zuschuss 8, Euro pro Tag. Die<br />

schulische Veranstaltung muss mindestens drei<br />

Tage dauern. Die maximale Förderungssumme<br />

beträgt 40, Euro.<br />

Bei der Teilnahme eines weiteren Kindes aus der<br />

selben Familie innerhalb des Schuljahres erhöht<br />

sich der Zuschuss nicht. Es ist unbedingt notwen<br />

dig eine unterfertigte Schulbestätigung vorzu<br />

legen, aus der hervorgeht, dass der Schüler an<br />

einer der Veranstaltungen auch tatsächlich teilge<br />

nommen hat.<br />

Beihilfe für bestimmte Schulbesuche<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Redlham</strong> gewährt dem antragstel<br />

lenden Elternteil für einen Pflichtschüler, der eine<br />

private Schule anstatt des Polytechnischen Lehr<br />

ganges besucht und für den Schulgeld bezahlt<br />

werden muss, eine finanzielle Unterstützung.<br />

Die Höhe dieser Förderung errechnet sich nach<br />

den Gastschulbeiträgen an die Polytechnischen<br />

Lehrgänge in AttnangP. und Schwanenstadt. Die<br />

se Förderung wird nach Ablauf des Schuljahres<br />

und nach Vorlage einer Schulgeldbestätigung<br />

ausbezahlt.<br />

Beihilfe für Schüler an Privatschulen<br />

Für alle Schüler, die in Privatschulen gehen (je<br />

doch nur während des Pflichtschulalters), hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, 50 % des zu entrichten<br />

den Schulgeldes (hierbei muss es sich um reine<br />

Schulkosten handeln und nicht um Internatskos<br />

ten) als Beihilfe den Eltern zu ersetzen, wenn ein<br />

diesbezüglicher Antrag gestellt wird.<br />

Als Obergrenze der Beihilfe wird der durchschnitt<br />

liche Wert der Gastschulbeiträge zwischen At<br />

tnangP. und Schwanenstadt festgesetzt. Diese<br />

Förderung wird ebenfalls nach Ablauf des Schul<br />

jahres und nach Vorlage einer Schulgeldbe<br />

stätigung ausbezahlt.<br />

Zuschuss nach abgeschlossener Berufsausbildung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat einstimmig beschlossen,<br />

dass Personen, die ihre Berufsausbildung abge<br />

schlossen haben, von der <strong>Gemeinde</strong> mit einem<br />

Betrag von 40, Euro gefördert werden.<br />

Anspruch auf diese Belohnung haben alle, die eine<br />

mindestens 2jährige Berufsausbildung erfolgreich<br />

abgeschlossen haben. Um in den Genuss der Be<br />

lohnung kommen zu können, ist es notwendig,<br />

einen Nachweis über die Berufsausbildung am<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Redlham</strong> vorzulegen.<br />

Zuschuss für Matura und Hochschulstudium<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Redlham</strong> leistet eine Zuwendung in<br />

der Höhe von 40, Euro für die bestandene Matu<br />

ra. Für den erfolgreichen Abschluss eines Hoch<br />

schulstudiums wird eine Zuwendung von 80, Euro<br />

ausbezahlt. Vorzulegen ist das Reifeprüfungs<br />

zeugnis bzw. ein Nachweis über den erfolg<br />

reichen Abschluss des Studiums.<br />

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