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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Reihe SALZBURG 2013/2<br />

<strong>Bericht</strong><br />

Regionalverband Pongau<br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

GZ 001.505/304–1B1/13


Auskünfte<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />

Telefon (00 43 1) 711 71 - 8644<br />

Fax (00 43 1) 712 49 17<br />

E-Mail presse@rechnungshof.gv.at<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />

http://www.rechnungshof.gv.at<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

Redaktion und Grafik:<br />

Herausgegeben: Wien, im März 2013<br />

gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ <strong>des</strong> Österreichischen Umweltzeichens,<br />

Druckerei <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Finanzen, UW-Nr. 836


Bisher erschienen:<br />

Reihe Salzburg<br />

2013/1<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Flüchtlingsbetreuung der Länder Salzburg, Steiermark und Wien<br />

– Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung in den<br />

LKH Mittersill und Tamsweg, in den KH Zell am See und Oberndorf<br />

sowie im KH der Barmherzigen Brüder in Salzburg<br />

– Regionalverband Pongau


Vorbemerkungen<br />

Vorbemerkungen<br />

Vorlage an die Verbandsversammlung und den Landtag<br />

<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> erstattet gemäß Artikel 127a Abs. 6 und Abs. 8<br />

Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetz der Verbandsversammlung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Pongau nachstehenden <strong>Bericht</strong> über seine Tätigkeit im<br />

vorausgegangenen Jahr. Dieser <strong>Bericht</strong> wird inhalts– und zeitgleich<br />

dem Salzburger Landtag gemäß Artikel 127 Abs. 6 Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetz<br />

in Verbindung mit §§ 17 und 18 Abs. 8 <strong>Rechnungshof</strong>gesetz<br />

1948 vorgelegt.<br />

<strong>Bericht</strong>saufbau<br />

In der Regel werden bei der <strong>Bericht</strong>erstattung punkteweise zusammenfassend<br />

die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten<br />

Stelle der Textzahl), deren Beurteilung durch den <strong>Rechnungshof</strong><br />

(Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle<br />

(Kennzeich nung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung<br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht.<br />

Das in diesem <strong>Bericht</strong> enthaltene Zahlenwerk beinhaltet allenfalls<br />

kaufmännische Auf– und Abrundungen.<br />

Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der<br />

Übersichtlichkeit und einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform<br />

gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.<br />

<strong>Der</strong> vorliegende <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> ist nach der Vorlage über<br />

die Website <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> „http://www.rechnungshof.gv.at“ verfügbar.<br />

Salzburg 2013/2 1


2 Salzburg 2013/2


<strong>Bericht</strong><br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

Regionalverband Pongau<br />

Salzburg 2013/2 3


4 Salzburg 2013/2


Inhalt<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis _______________________________________ 6<br />

Regionalverband<br />

Pongau<br />

Wirkungsbereich <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau<br />

Regionalverband Pongau<br />

KURZFASSUNG _____________________________________________ 7<br />

Prüfungsablauf und –gegenstand______________________________ 13<br />

Allgemeines _______________________________________________ 14<br />

Entwicklung und Organisation ________________________________ 15<br />

Aufgaben _________________________________________________ 20<br />

Finanzielle Lage ____________________________________________ 27<br />

Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen _____________________ 33<br />

Salzburg 2013/2 5


Abkürzungen<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs.<br />

BGBl.<br />

bspw.<br />

bzw.<br />

etc.<br />

EU<br />

EuGH<br />

EUR<br />

GmbH<br />

i.d.g.F.<br />

LAG<br />

leg. cit.<br />

LGBl.<br />

Mio.<br />

Nr.<br />

ÖPNV<br />

rd.<br />

RH<br />

TZ<br />

VBÄ<br />

vgl.<br />

Z<br />

z.B.<br />

Absatz<br />

Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />

beispielsweise<br />

beziehungsweise<br />

et cetera<br />

Europäische Union<br />

Europäischer Gerichtshof<br />

Euro<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

in der geltenden Fassung<br />

Lokale Aktionsgruppe<br />

legis citatae<br />

Lan<strong>des</strong>gesetzblatt<br />

Million(en)<br />

Nummer<br />

öffentlicher Personennahverkehr<br />

rund<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

Textzahl(en)<br />

Vollbeschäftigungsäquivalent<br />

vergleiche<br />

Ziffer(n)<br />

zum Beispiel<br />

6 Salzburg 2013/2


Salzburg<br />

Wirkungsbereich <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau<br />

Regionalverband Pongau<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau, dem sämtliche Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks<br />

St. Johann im Pongau angehörten, setzte eine Reihe von Verbandsaktivitäten,<br />

die für die Entwicklung der Region Pongau von Bedeutung<br />

waren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit lagen in der Regionalplanung<br />

und dem Regionalmanagement, der Förderungsberatung<br />

und –begleitung sowie der Sicherung und dem Ausbau <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Personennahverkehrs.<br />

Für die von ihm zugekauften Fahrten <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs<br />

standen dem Regionalverband Pongau keine ausreichenden<br />

Informationen bzw. Leistungsdaten zur Verfügung. Das<br />

widersprach EU–Recht und stand einer Evaluierung der beabsichtigten<br />

Steuerungseffekte — Sicherstellung und Ausbau <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Verkehrsangebots — entgegen.<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband hatte zwar ein aktualisiertes Regionales Entwicklungskonzept<br />

erarbeitet, aber als einziger der neun Salzburger<br />

Regionalverbände noch kein Regionalprogramm mit detaillierten<br />

und verbindlichen Planungsvorgaben beschlossen oder zumin<strong>des</strong>t<br />

in Angriff genommen.<br />

KURZFASSUNG<br />

Prüfungsziel<br />

Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Erfüllung<br />

der Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau, der Verbandsgebarung<br />

und der Organisation. (TZ 1)<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau wurde aufgrund einer Stichprobe<br />

nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Dieses Verfahren bezieht auch<br />

Rechtsträger ein, die nach dem ansonsten risikoorientierten Auswahlverfahren<br />

(z.B. wegen ihres geringen Gebarungsumfangs) nicht<br />

überprüft würden. <strong>Der</strong> RH wendet dieses Verfahren an, um seine<br />

präventive und beratende Wirkung zu verstärken. (TZ 1)<br />

Salzburg 2013/2 7


Kurzfassung<br />

Errichtung, Konstituierung und Satzung<br />

Auf der Grundlage raumordnungsrechtlicher Bestimmungen und <strong>des</strong><br />

Salzburger Gemeindeverbändegesetzes errichtete das Land Salzburg<br />

im Jahr 2000 mit Verordnung den Regionalverband Pongau. Aufgabe<br />

<strong>des</strong> als Pflichtverband eingerichteten Regionalverbands war<br />

es, für die Region Pongau, einer von neun Planungsregionen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>lands Salzburg, Aufgaben u.a. auf dem Gebiet der Raumplanung<br />

wahrzunehmen. Durch Vereinbarung der verbandsangehörigen<br />

Gemeinden waren dem Regionalverband Pongau neben dem Aufgabenbereich<br />

der Regionalplanung und <strong>des</strong> Regionalmanagements<br />

weitere Aufgabenbereiche übertragen: insbesondere der öffentliche<br />

Personennahverkehr und das LEADER Management. (TZ 2, 3, 8)<br />

Bis Anfang <strong>des</strong> Jahres 2004 war die Erstellung von regionalen Raumplänen,<br />

sogenannten Regionalprogrammen, obligatorisch, danach war<br />

diese Aufgabenwahrnehmung den zu diesem Zweck eingerichteten<br />

Regionalverbänden freigestellt. Wenn sie Planungen durchführten,<br />

dann entweder in Form von Regionalen Entwicklungskonzepten mit<br />

empfehlendem Charakter oder in Form von verbindlichen Regionalprogrammen.<br />

Durch die Einführung der Freiwilligkeit konnten die<br />

Regionalverbände — obgleich als Pflichtverbände eingerichtet — in<br />

ihrer Kernaufgabe Regionalplanung untätig bleiben. (TZ 2)<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau konstituierte sich nicht unmittelbar nach<br />

seiner Errichtung durch Verordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Salzburg, sondern<br />

erst im Februar 2005 und konnte somit erst nach mehr als vier Jahre<br />

dauernder Untätigkeit seinen vom Land Salzburg übertragenen Aufgaben<br />

nachkommen. Dies, obwohl das zum Zeitpunkt der Errichtung<br />

<strong>des</strong> Verbands im Jahr 2000 geltende Regionalprogramm aus dem<br />

Jahr 1986 damals bereits 14 Jahre alt war und im Hinblick auf eine<br />

notwendige Aktualisierung oder Neuerstellung obligatorisch zu evaluieren<br />

gewesen wäre. Durch die verzögerte Verbandskonstituierung<br />

fehlten der Region aktualisierte, zeitlich und inhaltlich determinierte,<br />

verbindliche Planungsvorgaben. (TZ 3)<br />

Bei zeitnaher Konstituierung hätte der Regionalverband Pongau den<br />

Entwicklungsprozess, der im Hinblick auf die für die Regionalplanung<br />

erforderliche Koordination der Gemeindeinteressen, die regionale Ausrichtung<br />

der Gemeinden und deren Kooperation mit dem Regionalverband<br />

erforderlich ist, bereits um Jahre früher einleiten können. (TZ 3)<br />

Über die 2005 geschlossene Vereinbarung zur Konstituierung <strong>des</strong><br />

Regionalverbands Pongau und die im Februar 2005 beschlossene Satzung<br />

konnten weder der Regionalverband noch das Land die gemäß<br />

8 Salzburg 2013/2


Kurzfassung<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz erforderlichen Genehmigungen<br />

vorlegen. Die Genehmigung der 2005 erfolgten Satzungsänderung<br />

durch das Land erfolgte erst im Jahr 2009, somit rund vier<br />

Jahre nach der Beschlussfassung durch den Regionalverband. (TZ 4)<br />

§ 2 der Satzung bestimmte die Gemeinde St. Johann im Pongau als<br />

Sitz <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau. Tatsächlich befand sich der Sitz<br />

<strong>des</strong> Regionalverbands in Bischofshofen. (TZ 5)<br />

Verbandsorgane<br />

Verbandsorgane waren die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand,<br />

der Vorsitzende samt Stellvertreter und die Rechnungsprüfer.<br />

Die Häufigkeit der Sitzungen der Verbandsversammlung (zwei<br />

bis drei pro Jahr) und <strong>des</strong> Verbandsvorstands (sieben bis neun pro<br />

Jahr) entsprach der Satzung. <strong>Der</strong> Verbandsvorsitzende nahm seine<br />

Aufgaben satzungsgemäß wahr. (TZ 6)<br />

Die Aufgaben und Pflichten <strong>des</strong> Geschäftsführers waren lediglich<br />

in <strong>des</strong>sen Dienstvertrag geregelt. Aufgrund <strong>des</strong> Aufgabenumfangs<br />

und der Bedeutung der Aufgaben <strong>des</strong> Geschäftsführers für die Wirtschaftsführung<br />

und Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands wäre es zweckmäßig<br />

gewesen, <strong>des</strong>sen Aufgaben und Kompetenzen nicht nur im<br />

Dienstvertrag, sondern personenunabhängig in der Satzung oder<br />

einer Geschäftsordnung festzulegen. (TZ 6)<br />

Die Prüfungsbefugnisse der Rechnungsprüfer waren auf die Gebarung<br />

<strong>des</strong> Regionalverbands beschränkt und umfassten nicht die in<br />

<strong>des</strong>sen Alleineigentum stehende Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft<br />

mbH. (TZ 7)<br />

Aufgabenbereich Regionalplanung und Regionalmanagement<br />

Mit der Erstellung <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungskonzepts Pongau im<br />

Jahr 2008 kam der Regionalverband der ihm zugewiesenen Planungsaufgabe<br />

— wenngleich verspätet — nach. Das Regionale Entwicklungskonzept<br />

kann als aktualisierte Grundlage für die künftige Entwicklung<br />

der Region Pongau herangezogen werden. (TZ 9)<br />

Die auf dem Regionalen Entwicklungskonzept aufbauende Erstellung<br />

<strong>des</strong> Regionalprogramms war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />

noch offen. Die anderen der insgesamt neun Salzburger Regionalverbände<br />

verfügten bereits über ein Regionalprogramm oder<br />

arbeiteten ein solches aus. (TZ 9)<br />

Salzburg 2013/2 9


Kurzfassung<br />

Die mit der Aufgabe der Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />

verbundenen Kompetenzen und Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

waren der Satzung selbst nicht zu entnehmen. Insbesondere<br />

war der Satzung nicht zu entnehmen, ob diese Aufgaben<br />

lediglich beratende, planende, konzeptive Aufgaben oder darüber<br />

hinaus auch Maßnahmen der Umsetzung wie bspw. die Erschließung<br />

von Betriebsansiedelungsgebieten oder die Ansiedelung von<br />

Betrieben beinhalteten. <strong>Der</strong> Regionalverband übte diese Kompetenz<br />

nur sehr eingeschränkt aus. (TZ 10)<br />

Die für die Anerkennung <strong>des</strong> Pongau als LEADER–Region entwickelte<br />

lokale Entwicklungsstrategie und das Regionale Entwicklungskonzept<br />

zeigten ein Ausbaupotenzial <strong>des</strong> Wirtschaftsstandorts Pongau<br />

hinsichtlich Gewerbegebieten und Betriebsansiedelungen auf. Das<br />

Regionale Entwicklungskonzept wies auf noch erforderliche Evaluierungen<br />

von Betriebsstandorten hin sowie auf die künftige Erstellung<br />

eines Einzelhandelskonzepts. Sowohl die Betriebsstandortevaluierung<br />

als auch das Einzelhandelskonzept lagen bis zum Ende der<br />

Gebarungsüberprüfung nicht vor. (TZ 10)<br />

Aufgabenbereich LEADER Management<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau war Träger der LEADER–Region<br />

Lebens.Wert.Pongau und führte das Management der Lokalen Aktionsgruppe<br />

(LAG) Lebens.Wert.Pongau. In der Förderungsperiode<br />

2007 bis 2013 wurden bis Mitte <strong>des</strong> Jahres 2012 über die LAG<br />

Lebens.Wert.Pongau für 38 Projekte Fördermittel in Höhe von rd.<br />

38,4 Mio. EUR bewilligt und laut Angaben <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

rd. 25 Arbeitsplätze durch die geförderten Projekte unmittelbar<br />

geschaffen. (TZ 11)<br />

Aufgabenbereich öffentlicher Personennahverkehr<br />

Unter der Bezeichnung „Pongauer Takt“ verfolgte der Regionalverband<br />

Pongau das Ziel, das Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr<br />

im Bezirk St. Johann im Pongau sicherzustellen<br />

bzw. auszubauen. Dies erfolgte durch den sogenannten Zukauf von<br />

Zusatzfahrten (finanzielle Unterstützung von Fahrten, die von den<br />

Verkehrsunternehmen wegen zu geringer Auslastung und daher<br />

nicht wirtschaftlicher Führung nicht im Angebot gehalten werden<br />

könnten). Im Jahr 2011 beliefen sich diese bestellten Fahrten — sie<br />

betrafen 14 Linienbus–, sieben Linientaxi– und acht Nachtbusverbindungen<br />

— auf rd. 700.000 km im Wert von rd. 1,5 Mio. EUR. (TZ 12)<br />

10 Salzburg 2013/2


Kurzfassung<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

<strong>Der</strong> Informationsstand <strong>des</strong> Regionalverbands über die zugekauften<br />

Fahrten beschränkte sich auf die Kilometerzahl je Linie und Jahr. Insbesondere<br />

hatte der Regionalverband keine Kenntnis über Fahrzeiten,<br />

Fahrgastfrequenzen und erzielte Auslastungen der von ihm konkret<br />

finanzierten Fahrten. Das widersprach EU–Recht und stand einer<br />

Evaluierung der beabsichtigten Steuerungseffekte — Sicherstellung<br />

und Ausbau <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrsangebots — entgegen. (TZ 12)<br />

Dem Regionalverband Pongau standen erwirtschaftete Einnahmen<br />

aus den zugekauften Fahrten zu. Für die Jahre 2008 und 2009<br />

erhielt der Regionalverband bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung<br />

(Juli 2012) lediglich vorläufige Abrechnungen. Für das Jahr 2010<br />

und 2011 lagen noch keine Abrechnungen vor und damit auch keine<br />

Einnahmen. Laut Schätzungen <strong>des</strong> Regionalverbands beliefen sich<br />

die fehlenden Einnahmen der Jahre 2010 und 2011 auf rd. 150.000<br />

EUR bis 160.000 EUR. (TZ 13)<br />

Finanzielle Lage<br />

Soweit der Finanzbedarf <strong>des</strong> Regionalverbands durch Lan<strong>des</strong>zuschüsse<br />

oder andere Zuschüsse nicht gedeckt war, waren die zur<br />

Bewältigung der Verbandsaufgaben notwendigen Mittel durch Beiträge,<br />

Sonderbeiträge oder freiwillige Zuschüsse der Mitgliedsgemeinden,<br />

aus Vermögenserträgnissen, aus Zuschüssen anderer Körperschaften<br />

oder Fonds und durch sonstige Einnahmen aufzubringen. Im<br />

Überprüfungszeitraum betrug der Finanzierungsanteil der Gemeinden<br />

je Aufgabenbereich (Rechenkreis) rd. 30 % bis rd. 45 %. (TZ 15)<br />

Die finanzielle Lage <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau war im Gebarungszeitraum<br />

2008 bis 2011 stabil. (TZ 15)<br />

Mit einem Aufwandsvolumen von rd. 1,6 Mio. EUR und einem Anteil<br />

von rd. 80 % am Gesamtaufwand von rd. 2,0 Mio. EUR im Jahr 2011<br />

lag der Schwerpunkt der Verbandstätigkeit in gebarungsmäßiger Hinsicht<br />

im Bereich (Rechenkreis) <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs.<br />

Auf den Bereich (Rechenkreis) Regionalplanung und Regionalmanagement<br />

entfielen rd. 332.100 EUR bzw. rd. 17 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands;<br />

lediglich rd. 57.200 EUR bzw. rd. 3 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands entfielen<br />

auf den Bereich (Rechenkreis) LEADER Management. (TZ 15)<br />

<strong>Der</strong> Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt<br />

wies keine Personalaufwände aus, obwohl ein erheblicher Teil der<br />

Personalressourcen auf diesen Bereich entfiel. Diese Aufwände wurden<br />

dem Rechenkreis Regionalmanagement zugeordnet. (TZ 16)<br />

Salzburg 2013/2 11


Rechtsgrundlagen<br />

Kenndaten zum Regionalverband Pongau<br />

Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl. Nr. 107/1994 i.d.g.F.<br />

Salzburger Gemeindeverbändegesetz, LGBl. Nr. 105/1986 i.d.g.F<br />

Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g.F.<br />

Regionalverbands–Verordnung, LGBl. Nr. 81/1994 i.d.g.F.<br />

Satzung <strong>des</strong> Gemeindeverbands Regionalverband Pongau<br />

Mitglieder alle Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks St. Johann im Pongau 1<br />

Verbandszweck<br />

Beteiligung<br />

Gebarung<br />

insbesondere:<br />

– Regionalplanung und Regionalmanagement inkl. Mobilisierung und<br />

Entwicklung von Gewerbestandorten<br />

– Organisation und Weiterentwicklung <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Personennahverkehrs<br />

– LEADER Management<br />

Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH (Alleineigentum <strong>des</strong><br />

Regionalverbands)<br />

2008 4 2009 2010 2011<br />

Veränderungen<br />

2008 bis 2011<br />

in 1.000 EUR 2 in %<br />

Rechenkreis 3 Regional management (Aufgabenbereich Regionalplanung und Regionalmanagement)<br />

Erträge 188,5 162,0 172,7 330,7 75,4<br />

Aufwände 183,5 158,2 148,5 332,1 81,0<br />

Überschuss/Abgang 5,0 3,8 24,2 – 1,4 – 128,0<br />

Aktiva/Passiva 34,8 60,3 52,1 –<br />

EGT 5 3,8 24,1 – 1,5 –<br />

Jahresüberschuss/–abgang 3,8 24,1 – 1,4 –<br />

Rechenkreis 3 LAG Lebens.Wert.Pongau (LEADER) 6 (Aufgabenbereich LEADER Management)<br />

Erträge 70,6 52,4 46,9 58,5 – 17,1<br />

Aufwände 51,8 52,5 51,9 57,2 10,4<br />

Überschuss/Abgang 18,8 – 0,1 – 5,0 1,3 – 93,1<br />

Aktiva/Passiva 21,0 38,5 20,6 –<br />

EGT 5 – 0,1 – 4,9 1,3 –<br />

Jahresüberschuss/–abgang – 0,1 – 4,9 1,3 –<br />

12 Salzburg 2013/2


Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

Fortsetzung:<br />

Gebarung<br />

Kenndaten zum Regionalverband Pongau<br />

2008 4 2009 2010 2011<br />

Rechenkreis 3 Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt<br />

Veränderungen<br />

2008 bis 2011<br />

in 1.000 EUR 2 in %<br />

Erträge 1.331,6 1.539,6 1.511,2 1.484,2 11,5<br />

Aufwände 1.259,8 1.577,1 1.523,4 1.627,0 29,1<br />

Überschuss/Abgang 71,8 – 37,5 – 12,2 – 142,8 –<br />

Aktiva/Passiva 1.604,6 1.604,7 1.451,9 –<br />

EGT 5 – 32,9 – 9,8 – 138,2 –<br />

Jahresüberschuss/–abgang – 37,6 – 12,2 – 142,8 –<br />

Gesamterträge 1.590,7 1.754,0 1.730,8 1.873,4 17,8<br />

Gesamtaufwände 1.495,1 1.787,8 1.723,8 2.016,3 34,9<br />

Überschuss/Abgang gesamt 95,6 – 33,8 7,0 – 142,9 –<br />

Rücklagenstand 1.353,7 1.317,0 1.323,5 1.330,4 – 1,7<br />

Personal<br />

Anzahl<br />

Beschäftigte 7 2,0 1,7 1,7 1,9 – 5,0<br />

1<br />

Altenmarkt im Pongau, Bad Hofgastein, Bad Gastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau,<br />

Goldegg im Pongau, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Radstadt, St. Johann im<br />

Pongau, St. Martin am Tennengebirge, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Untertauern, Wagrain, Werfen, Werfenweng<br />

2<br />

Rundungsdifferenzen möglich<br />

3<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau ordnete zu Verrechnungszwecken die einzelnen Verbandsaufgaben Verrechnungskreisen zu.<br />

4<br />

Im Jahr 2008 erstellte der Regionalverband Pongau noch keine doppischen Jahresabschlüsse.<br />

5<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

6<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau wickelt Förderungen aus dem LEADER–Programm ab. In diesem Rechenkreis werden die für<br />

die Organisation und Abwicklung dieser Förderungen anfallenden Gebarungsvorgänge (also nicht die jeweils ausbezahlten<br />

Förderungsbeträge) abgerechnet.<br />

7<br />

in Vollbeschäftigungsäquivalenten<br />

Quelle: Regionalverband Pongau<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1 (1) <strong>Der</strong> RH überprüfte im Mai 2012 die Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Pongau.<br />

Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Erfüllung der<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands, der Verbandsgebarung und der Organisation.<br />

<strong>Der</strong> Verband wurde aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip<br />

ausgewählt. Dieses Verfahren bezieht auch Rechtsträger ein, die<br />

nach dem ansonsten risikoorientierten Auswahlverfahren (z.B. wegen<br />

Salzburg 2013/2 13


ihres geringen Gebarungsumfangs) nicht überprüft würden. <strong>Der</strong> RH<br />

wendet dieses Verfahren an, um seine präventive und beratende Wirkung<br />

zu verstärken.<br />

<strong>Der</strong> Prüfungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2008 bis<br />

2011.<br />

(2) Zu dem im November 2012 übermittelten Prüfungsergebnis nahm<br />

der Regionalverband Pongau im Jänner 2013 Stellung. <strong>Der</strong> RH erstattete<br />

seine Gegenäußerung im März 2013.<br />

Allgemeines<br />

2.1 (1) Gemeindeverbände können gemäß § 12 der Salzburger Gemeindeordnung<br />

1994 in Verbindung mit § 1 <strong>des</strong> Salzburger Gemeindeverbändegesetzes<br />

entweder durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden<br />

gebildet (freiwillige Verbände) oder durch Gesetz bzw. Verordnung<br />

der zuständigen Verwaltungsbehörde eingerichtet werden (Pflichtverbände).<br />

(2) Das Salzburger Raumordnungsrecht sah vor, dass das Land in Planungsregionen<br />

zu gliedern war und die Lan<strong>des</strong>regierung für Regionalplanung<br />

zuständige Regionalverbände (Pflichtverbände) zu errichten<br />

hatte. Die Regionalplanung legt für Bereiche, die für die Entwicklung<br />

einer Region relevant sind (Wirtschaft, Verkehr, Soziales etc.), Entwicklungsziele<br />

und –maßnahmen fest. Sie ist in der Planungshierarchie<br />

zwischen der sich auf das ganze Lan<strong>des</strong>gebiet bzw. auf Lan<strong>des</strong>teile<br />

beziehenden Lan<strong>des</strong>planung und der sich auf die Gemeinde beziehenden<br />

örtlichen Raumplanung angeordnet. Durch Vereinbarung der<br />

verbandsangehörigen Gemeinden können diese den Regionalverbänden<br />

auch gemeindeeigene Aufgaben, z.B. auf dem Gebiet der Raumordnung<br />

oder <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs, übertragen.<br />

Im Jahr 2012 bestanden im Bun<strong>des</strong>land Salzburg neun Regionalverbände.<br />

(3) Während bis Anfang 2004 die Regionalverbände die Regionalplanung<br />

obligatorisch im Rahmen sogenannter Regionalprogramme wahrzunehmen<br />

hatten, war ihnen danach die Wahrnehmung der Planungsaufgabe<br />

freigestellt. Wenn sie Planungen durchführten, standen ihnen<br />

wahlweise zwei Planungsinstrumente zur Verfügung:<br />

14 Salzburg 2013/2


Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

Entwicklung und Organisation<br />

− Regionale Entwicklungskonzepte mit lediglich empfehlendem Charakter,<br />

die unverbindlich bzw. ohne unmittelbare Rechtskraft für<br />

die Gemeinden <strong>des</strong> Regionalverbands waren, oder<br />

− Regionalprogramme, die Vorgaben in einer sehr detaillierten und<br />

für die Gemeinden verbindlichen Form enthielten.<br />

2.2 <strong>Der</strong> RH stand dem der Regionalplanung seit Anfang 2004 zugrunde<br />

liegenden Prinzip der Freiwilligkeit grundsätzlich kritisch gegenüber.<br />

Er gab zu bedenken, dass durch die Einführung der Freiwilligkeit die<br />

Regionalverbände — obgleich als Pflichtverbände eingerichtet — in<br />

ihrer Kernaufgabe Regionalplanung untätig bleiben konnten.<br />

Errichtung und<br />

Kons tituierung<br />

3.1 (1) <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau wurde im Jahr 2000 mit Verordnung<br />

der Salzburger Lan<strong>des</strong>regierung 1 und damit als Pflichtverband errichtet.<br />

Es gehörten ihm sämtliche 25 Gemeinden der Planungsregion Pongau<br />

2 und damit alle Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks St. Johann im Pongau an.<br />

Die Region Pongau verfügte zum Zeitpunkt der Errichtung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

über ein Entwicklungsprogramm, das vom Land Salzburg<br />

mit Verordnung im Jahr 1986 in Kraft gesetzt worden war. 3 Dieses<br />

galt gemäß § 45 <strong>des</strong> Raumordnungsgesetzes 1998 vorerst als Regionalprogramm<br />

weiter.<br />

(2) Am 21. Februar 2005 beschloss die Verbandsversammlung <strong>des</strong><br />

Gemeindeverbands ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) Pongau<br />

die Konstituierung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau, und zwar durch eine<br />

Umwandlung und Umbenennung <strong>des</strong> Gemeindeverbands ÖPNV Pongau<br />

in den Regionalverband Pongau. <strong>Der</strong> Gemeindeverband ÖPNV<br />

Pongau hatte bisher Aufgaben im Bereich <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs<br />

für die Region Pongau abgedeckt.<br />

1 LGBl. Nr. 122/2000<br />

2 Altenmarkt im Pongau, Bad Hofgastein, Bad Gastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben<br />

im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Goldegg im Pongau, Großarl, Hüttau, Hüttschlag,<br />

Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Radstadt, St. Johann im Pongau,<br />

St. Martin am Tennengebirge, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Untertauern,<br />

Wagrain, Werfen, Werfenweng. Die Planungsregion Pongau deckte sich geographisch<br />

mit dem Bezirk St. Johann im Pongau.<br />

3 LGBl. Nr. 48/1986, geändert durch LGBl. Nr. 68/1991, 41/2001, 58/2004 und 62/2008;<br />

mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 aufgehoben<br />

Salzburg 2013/2 15


Entwicklung und Organisation<br />

3.2 <strong>Der</strong> RH hielt kritisch fest, dass sich der Regionalverband Pongau nicht<br />

bereits unmittelbar nach seiner Errichtung durch die Verordnung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Salzburg (Ende 2000) konstituiert hatte. Damit konnte der als<br />

Pflichtverband eingerichtete Regionalverband Pongau erst ab dem Jahr<br />

2005 und somit nach einer mehr als vier Jahre dauernden Untätigkeit<br />

den ihm vom Land Salzburg übertragenen Aufgaben nachkommen. Dies,<br />

obwohl das zum Zeitpunkt der Errichtung <strong>des</strong> Verbands im Jahr 2000<br />

geltende Regionalprogramm aus dem Jahr 1986 damals bereits 14 Jahre<br />

alt war und im Hinblick auf eine notwendige Aktualisierung oder Neuerstellung<br />

obligatorisch 4 zu evaluieren gewesen wäre. Durch die verzögerte<br />

Verbandskonstituierung fehlten der Region aktualisierte, zeitlich<br />

und inhaltlich determinierte, verbindliche Planungsvorgaben.<br />

Bei zeitnaher Konstituierung hätte der Regionalverband Pongau den<br />

Entwicklungsprozess, der im Hinblick auf die für die Regionalplanung<br />

erforderliche Koordination der Gemeindeinteressen, die regionale Ausrichtung<br />

der Gemeinden und deren Kooperation mit dem Regionalverband<br />

erforderlich ist, bereits um Jahre früher einleiten können.<br />

Satzung und Genehmigungen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

4.1 (1) Nach dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz waren sowohl die<br />

vom Verband zu erlassende Satzung und alle folgenden Satzungsänderungen<br />

als auch die Übertragung von Aufgaben an bestehende<br />

Gemeindeverbände mit Verordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu genehmigen.<br />

(2) Über die 2005 geschlossene Vereinbarung zur Konstituierung <strong>des</strong><br />

Regionalverbands Pongau und die damit verbundene Erweiterung der<br />

Verbandsaktivitäten — neben der Regionalplanung — um die Aufgaben<br />

Regionalmanagement, LEADER Management und öffentlicher Personennahverkehr<br />

konnten weder der Regionalverband Pongau noch<br />

das Land eine Genehmigung vorlegen.<br />

(3) Im Rahmen seiner Konstituierung im Februar 2005 beschloss der<br />

Regionalverband Pongau seine Satzung. Die Genehmigung der Satzung<br />

konnten weder der Regionalverband Pongau noch das Land vorlegen.<br />

Im Oktober 2005 beschloss der Regionalverband Pongau eine Änderung<br />

seiner Satzung. Die Änderung betraf die Erweiterung <strong>des</strong> Aufgabenbereichs<br />

<strong>des</strong> Regionalverbands um die Führung und Eigentümerschaft<br />

der Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH, die als Kundenzentrum<br />

insbesondere Fahrplanauskünfte und Beratungsleistungen für<br />

Urlauber erbrachte, sowie die Änderung von Abstimmungserfordernissen<br />

bei Beschlüssen der Verbandsversammlung. Die Genehmigung<br />

4<br />

nach §§ 9 und 11 Salzburger Raumordnungsgesetz 1998<br />

16 Salzburg 2013/2


Entwicklung und Organisation<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

der Satzungsänderung durch das Land erfolgte im Jahr 2009, somit<br />

rund vier Jahre nach der Beschlussfassung durch den Regionalverband.<br />

4.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass der Verband die gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht bzw. nicht zeitnah einholte. Er empfahl<br />

dem Regionalverband Pongau, in Hinkunft erforderliche Genehmigungen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zeitnah einzuholen.<br />

4.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau sagte dies in seiner Stellungnahme zu.<br />

5.1 § 2 der Satzung bestimmte die Gemeinde St. Johann im Pongau als<br />

Sitz <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau. Tatsächlich befand sich der Sitz<br />

<strong>des</strong> Regionalverbands in Bischofshofen.<br />

Soweit die Satzung den Zweck <strong>des</strong> Regionalverbands regelte, bezog<br />

sie sich auf das im März 2009 außer Kraft getretene Salzburger Raumordnungsgesetz<br />

1998 in der Fassung der Novelle 2004.<br />

5.2 Hinsichtlich <strong>des</strong> Verbandssitzes empfahl der RH dem Regionalverband<br />

Pongau, die Satzung mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Übereinstimmung<br />

zu bringen. Ferner sollte die Satzung auf das Salzburger<br />

Raumordnungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung Bezug nehmen.<br />

5.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau sagte in seiner Stellungnahme zu, die<br />

Satzung in Absprache mit der Raumordnungsabteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu<br />

aktualisieren.<br />

Verbandsorgane<br />

6.1 (1) Organe <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau waren gemäß § 4 der Satzung<br />

die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand, der Vorsitzende<br />

und seine Stellvertreter sowie die Rechnungsprüfer.<br />

(2) Die Verbandsversammlung bestand aus Vertretern der verbandsangehörigen<br />

Gemeinden. Die Stimmrechte orientierten sich an der Größe<br />

der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.<br />

Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung zählten u.a. die Wahl<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden und seiner Stellvertreter, <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong><br />

und der Rechnungsprüfer, die Beschlussfassung über den Voranschlag,<br />

den Rechnungsabschluss und den Prüfbericht, die Festsetzung der Beiträge<br />

der Mitgliedsgemeinden und <strong>des</strong> Kostenaufteilungsschlüssels für<br />

besondere Aufwände sowie die Beschlussfassung über ein Regionales<br />

Entwicklungskonzept und ein Regionalprogramm.<br />

Salzburg 2013/2 17


Entwicklung und Organisation<br />

Die Verbandsversammlung war min<strong>des</strong>tens einmal jährlich einzuberufen.<br />

Zu ihrer Beschlussfähigkeit war u.a. die Anwesenheit von zwei<br />

Drittel der Verbandsmitglieder erforderlich.<br />

In den Jahren 2008 bis 2011 fanden jährlich zwei bis drei Sitzungen<br />

der Verbandsversammlung statt, an denen zwischen 19 und 23 der<br />

insgesamt 25 Gemeindevertreter teilnahmen. Über die Sitzungen wurden<br />

Protokolle erstellt.<br />

(3) <strong>Der</strong> Verbandsvorstand bestand aus dem Vorsitzenden, seinen zwei<br />

Stellvertretern und weiteren drei Mitgliedern.<br />

<strong>Der</strong> Verbandsvorstand hatte nach Notwendigkeit zusammenzutreten.<br />

Seine Aufgaben waren insbesondere die Vorberatung und Vorbereitung<br />

der in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsversammlung fallenden<br />

Angelegenheiten sowie Entscheidungen in dienst– und besoldungsrechtlichen<br />

Angelegenheiten von Beschäftigten <strong>des</strong> Verbands.<br />

In den Jahren 2008 bis 2011 fanden jährlich zwischen sieben und neun<br />

Sitzungen statt. Über die Sitzungen wurden Protokolle erstellt.<br />

(4) Vorsitzender <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau war seit dem Jahr 1996<br />

der Bürgermeister der Gemeinde Werfenweng.<br />

Die Aufgaben <strong>des</strong> Vorsitzenden bestanden laut Satzung insbesondere<br />

darin, die Sitzungen <strong>des</strong> Verbandsvorstands einzuberufen und zu leiten<br />

und bei Stimmengleichheit eine Entscheidung zu treffen. Zur Durchführung<br />

der Geschäfte <strong>des</strong> Regionalverbands hatte er sich, soweit die<br />

Verbandsversammlung nichts anderes bestimmte, der dazu notwendigen<br />

Personen bzw. Institutionen zu bedienen.<br />

(5) Die Durchführung dieser Geschäfte erfolgte durch einen Geschäftsführer<br />

und die Mitarbeiter <strong>des</strong> Regionalverbands. Im Jahr 2011 hatte<br />

der Regionalverband 1,9 Mitarbeiter (in VBÄ).<br />

Die im Dienstvertrag <strong>des</strong> Geschäftsführers näher geregelten Kompetenzen<br />

und Aufgaben umfassten insbesondere die verantwortliche Leitung<br />

der gesamten Geschäftsbereiche, die Veranlassung und Überwachung<br />

der ordnungsgemäßen Führung aller Handelsbücher, die<br />

Führung <strong>des</strong> Regionalmanagementbüros mit Sekretariat, die Öffentlichkeitsarbeit,<br />

die Organisation und Umsetzung der strategischen Ziele<br />

<strong>des</strong> Regionalverbands, die Kontaktpflege zu Lan<strong>des</strong>–, Bun<strong>des</strong>– und EU–<br />

Dienststellen und zu anderen Regionalmanagements sowie den Aufbau<br />

und die Organisation thematischer Arbeitskreise und Projektgruppen.<br />

18 Salzburg 2013/2


Entwicklung und Organisation<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

Weder die Satzung noch die Geschäftsordnung enthielten nähere Regelungen<br />

zum Geschäftsführer.<br />

6.2 Nach Feststellung <strong>des</strong> RH entsprach die Häufigkeit der Sitzungen der<br />

Verbandsversammlung und <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong> der Satzung. <strong>Der</strong><br />

Verbandsvorsitzende kam seinen satzungsmäßigen Aufgaben nach.<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte jedoch, dass Aufgaben und Pflichten <strong>des</strong> Geschäftsführers<br />

lediglich in <strong>des</strong>sen Dienstvertrag geregelt waren. Aufgrund <strong>des</strong><br />

Aufgabenumfangs und der Bedeutung der Aufgaben <strong>des</strong> Geschäftsführers<br />

für die Wirtschaftsführung und Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

sollten <strong>des</strong>sen Aufgaben und Kompetenzen nicht nur im Dienstvertrag,<br />

sondern personenunabhängig in der Satzung oder einer Geschäftsordnung<br />

festgelegt werden.<br />

6.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau sagte eine Anpassung der Satzung zu und<br />

teilte mit, dass der Geschäftsführer mit Jahresende 2012 vom Vorstand<br />

beauftragt worden sei, gemeinsam mit dem Amt der Salzburger Lan<strong>des</strong>regierung<br />

einen Entwurf der Geschäftsordnung auszuarbeiten und<br />

vorzulegen.<br />

7.1 (1) Gemäß § 9 der Satzung hatten die beiden Rechnungsprüfer <strong>des</strong> Verbands<br />

die Verbandsgebarung zu überprüfen und zumin<strong>des</strong>t jährlich<br />

darüber zu berichten. In den Jahren 2008 bis 2011 kamen die Rechnungsprüfer<br />

dieser Aufgabe nach.<br />

Eine Überprüfung der Gebarung der im Alleineigentum <strong>des</strong> Gemeindeverbands<br />

Pongau stehenden Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft<br />

mbH sah die Satzung nicht vor.<br />

(2) § 54 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, der auf Gemeindeverbände<br />

gemäß dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz nicht direkt<br />

anzuwenden war, sah vor, dass dem Überprüfungsausschuss neben<br />

der Überprüfung der Gebarung der Gemeinde auch die Überprüfung<br />

der Gebarung von jenen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />

oblag, an denen die Gemeinde mit min<strong>des</strong>tens 50 % <strong>des</strong> Stamm–,<br />

Grund– oder Eigenkapitals beteiligt war oder die sie durch finanzielle<br />

oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich<br />

beherrschte.<br />

7.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass die Prüfungsbefugnisse der Rechnungsprüfer<br />

gemäß Satzung auf die Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands beschränkt<br />

waren und nicht auch die Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH<br />

umfassten. Er empfahl dem Regionalverband Pongau, in seiner Sat-<br />

Salzburg 2013/2 19


zung eine dem § 54 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 analoge<br />

Regelung der Prüfkompetenz seiner Rechnungsprüfer vorzusehen.<br />

7.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau teilte mit, dass ab dem Frühjahr 2013<br />

die Prüfungskompetenz seiner Rechnungsprüfer auf die Mobilitätszentrale<br />

Pongau Gesellschaft mbH ausgedehnt werde und für das Frühjahr<br />

2013 eine Prüfung dieser Gesellschaft geplant sei.<br />

Die erweiterte Prüfungskompetenz werde auch in der zu überarbeitenden<br />

Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands festgelegt.<br />

Aufgaben<br />

Überblick<br />

8 Auf der Grundlage <strong>des</strong> Gründungsbeschlusses und der Satzung fielen<br />

dem Regionalverband Pongau insbesondere folgende Aufgabenbereiche<br />

zu:<br />

a) Regionalplanung und Regionalmanagement<br />

b) LEADER Management<br />

c) öffentlicher Personennahverkehr<br />

Die Aufgabe Regionalplanung erfüllte der Regionalverband Pongau<br />

als Pflichtverband, die anderen Aufgaben aufgrund einer Übertragung<br />

durch Vereinbarung der verbandsangehörigen Gemeinden bzw. auf<br />

Basis von Förderungsverträgen, die das Land Salzburg mit dem Regionalverband<br />

Pongau abschloss.<br />

Regionalplanung und<br />

Regionalmanagement<br />

Regionales Entwicklungskonzept, Regionalprogramm<br />

9.1 (1) Die bei der Konstituierung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau im<br />

Februar 2005 präsentierten künftigen Verbandsaktivitäten sahen als<br />

zeitlichen Rahmen für die Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzepts<br />

ein Jahr vor. In den darauf folgenden eineinhalb Jahren<br />

(somit bis zur zweiten Jahreshälfte 2007) sollte darauf aufbauend ein<br />

Regionalprogramm erstellt werden.<br />

Die Verbandsversammlung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau beriet und<br />

beschloss am 29. Jänner 2008 den abschließenden Entwurf <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungskonzepts. Die für die Geltung <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungskonzepts erforderlichen Beschlussfassungen in den<br />

Gemeinden lagen Ende Mai 2009 vor. Mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Salzbur-<br />

20 Salzburg 2013/2


Aufgaben<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

ger Raumordnungsgesetzes 2009 am 1. April 2009 trat auch das Entwicklungsprogramm<br />

Pongau aus dem Jahr 1986 außer Kraft.<br />

(2) Für die Erstellung <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungskonzepts fielen<br />

Kosten in Höhe von rd. 131.000 EUR an, von denen laut Angaben <strong>des</strong><br />

Regionalverbands rd. 41.000 EUR Eigenmittel und rd. 90.000 EUR Fördermittel<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> waren.<br />

(3) Das Regionale Entwicklungskonzept legte für die Region Pongau<br />

die Qualitätsstrategien bzw. Themenschwerpunkte Naturraum und<br />

Kulturlandschaft, Verkehr und Raumentwicklung sowie Kooperation<br />

und Standortkooperation fest. Im Hinblick auf die Entwicklung von<br />

Betriebs– bzw. Wirtschaftsstandorten enthielt es den Hinweis bzw. die<br />

Empfehlung, „die hierfür erforderlichen Evaluierungen im Rahmen<br />

eines künftigen Regionalprogramms durchzuführen.“<br />

(4) Im Jänner 2012 legte der Vorstand <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau<br />

fest, dass für die Erstellung <strong>des</strong> Regionalprogramms im Jahr 2014 eine<br />

Entscheidung durch die Verbandsversammlung zu treffen wäre.<br />

(5) Sechs der neun Planungsregionen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lands Salzburg (Flachgau–Nord,<br />

Lungau, Salzburger Seenland, Salzburg–Stadt und Umgebungsgemeinden,<br />

Tennengau sowie Unteres Saalachtal) verfügten zur<br />

Zeit der Gebarungsüberprüfung über Regionalprogramme. Für die Regionen<br />

Pinzgau und Oberpinzgau befand sich ein Regionalprogramm<br />

in Ausarbeitung.<br />

9.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass der Regionalverband Pongau mit der Erstellung<br />

<strong>des</strong> Regionalen Entwicklungskonzepts — wenngleich verspätet — der<br />

ihm zugewiesenen Planungsaufgabe nachgekommen war und damit<br />

eine aktualisierte Grundlage geschaffen hatte, die für die künftige Entwicklung<br />

der Region Pongau herangezogen werden konnte.<br />

<strong>Der</strong> RH betonte allerdings, dass die — auf dem Regionalen Entwicklungskonzept<br />

aufbauende — Erstellung <strong>des</strong> verbindlichen Regionalprogramms<br />

im Interesse der weiteren Entwicklung der Region lag, zumal<br />

es allen Beteiligten Planungssicherheit gewährleistete. <strong>Der</strong> RH wies in<br />

diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass alle übrigen Salzburger<br />

Regionalverbände entweder bereits über ein Regionalprogramm verfügten<br />

oder ein solches derzeit ausarbeiteten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher dem Regionalverband Pongau, möglichst rasch<br />

eine Entscheidung zugunsten der Erstellung eines Regionalprogramms<br />

herbeizuführen.<br />

Salzburg 2013/2 21


Aufgaben<br />

9.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau habe der Regionalverband<br />

bereits 2011 mit dem Amt der Salzburger Lan<strong>des</strong>regierung dazu<br />

Gespräche geführt. <strong>Der</strong> Verbandsvorstand habe sich im Jänner 2012<br />

für ein Regionalprogramm ausgesprochen.<br />

Im Hinblick auf das über 25 Gemeinden mit rd. 80.000 Einwohnern<br />

umfassende Regionalprogramm und das Erfordernis, hierfür die Finanzierung<br />

sicherzustellen, sei ein entsprechender Zeitrahmen festgelegt<br />

worden.<br />

9.4 Im Hinblick auf die Bedeutung eines verbindlichen Regionalprogramms<br />

hielt der RH seine Empfehlung aufrecht.<br />

Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />

10.1 (1) § 3 der Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau sah auch Maßnahmen<br />

zur Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten vor.<br />

Eine nähere Bestimmung der damit verbundenen Kompetenzen und<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands, insbesondere, ob diese lediglich beratende,<br />

planende, konzeptive Aufgaben oder darüber hinaus auch Maßnahmen<br />

der Umsetzung wie bspw. die Erschließung von Betriebsansiedelungsgebieten<br />

oder die Ansiedelung von Betrieben beinhalteten,<br />

war der Satzung nicht zu entnehmen.<br />

Tatsächlich übte der Verband die ihm satzungsgemäß zugewiesene<br />

Kompetenz der Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />

nur sehr eingeschränkt aus. Nach den dem RH vorliegenden Informationen<br />

und Unterlagen beschränkte sich die diesbezügliche Aufgabenwahrnehmung<br />

auf die Festlegung unverbindlicher Planungsvorgaben<br />

und Entwicklungsstrategien (siehe Regionales Entwicklungskonzept<br />

TZ 9) und die Begleitung von Planungen bzw. Projekten der Gemeinden<br />

(in beratender Funktion und durch die Teilnahme an Besprechungen<br />

und Sitzungen).<br />

(2) Die für die Anerkennung <strong>des</strong> Pongau als LEADER–Region entwickelte<br />

lokale Entwicklungsstrategie und das Regionale Entwicklungskonzept<br />

zeigten ein Ausbaupotenzial <strong>des</strong> Wirtschaftsstandorts Pongau<br />

hinsichtlich Gewerbegebieten und Betriebsansiedelungen auf. Auch<br />

wies das Regionale Entwicklungskonzept auf noch erforderliche Evaluierungen<br />

von Betriebsstandorten hin (TZ 9) sowie auf die künftige<br />

Erstellung eines Einzelhandelskonzepts.<br />

22 Salzburg 2013/2


Aufgaben<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

Sowohl die Betriebsstandortevaluierung als auch das Einzelhandelskonzept<br />

lagen bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung nicht vor.<br />

10.2 (1) <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass der Regionalverband Pongau die Aufgabe<br />

der Entwicklung und Mobilisierung von Gewerbestandorten bisher<br />

nur sehr eingeschränkt ausgeübt hatte. Weiters bemängelte er die<br />

bisher nicht erfolgten Evaluierungen von Betriebsstandorten und das<br />

ausstehende Einzelhandelskonzept.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Regionalverband Pongau, in Bezug auf die Gewerbestandortentwicklung<br />

verstärkte Aktivitäten zu setzen und die erforderlichen<br />

Evaluierungen von Betriebsstandorten bzw. die Erstellung<br />

<strong>des</strong> Einzelhandelskonzepts durchzuführen bzw. zu veranlassen.<br />

(2) <strong>Der</strong> RH erachtete die Regelung der Verbandskompetenz „Mobilisierung<br />

und Entwicklung von Gewerbestandorten“ als unzureichend,<br />

da die Satzung dazu keine inhaltlich näheren Festlegungen traf. Im<br />

Interesse einer klar geregelten Zuständigkeit empfahl er dem Regionalverband<br />

Pongau, in der Satzung oder einer Geschäftsordnung<br />

die vom Regionalverband im Zusammenhang mit der Mobilisierung<br />

und Entwicklung von Gewerbestandorten wahrzunehmenden Aufgaben<br />

konkreter festzulegen. Solche konkreten Aufgaben wären bspw.<br />

die Planung und Erschließung von Betriebsansiedelungsgebieten, die<br />

Ansiedelung von Betrieben, die Erhaltung der dafür erforderlichen<br />

infrastrukturellen Einrichtungen, die Teilung von Kosten und Erträgen,<br />

die Gestaltung gemeinsamer Marketingmaßnahmen oder die Abstimmung<br />

der diesbezüglichen Wirtschaftsförderung.<br />

<strong>Der</strong> RH verwies auf die von ihm überprüften regionalen Wirtschaftsverbände<br />

in Oberösterreich 5 , die ihre Funktion in Bezug auf Betriebsansiedelungen<br />

in ihren Satzungen deutlicher als der Regionalverband<br />

Pongau festgelegt hatten.<br />

10.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau teilte mit, dass die „Mobilisierung und<br />

Entwicklung von Gewerbestandorten“ zwar als Satzungsaufgabe festgelegt<br />

war, aber zweckmäßigerweise im Regionalprogramm für den<br />

Bezirk zu regeln wäre. <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau werde diese Aufgabe<br />

daher in ein zukünftiges Regionalprogramm aufnehmen.<br />

10.4 <strong>Der</strong> RH befürwortete eine Aufnahme der „Mobilisierung und Entwicklung<br />

von Gewerbestandorten“ in ein künftiges Regionalprogramm.<br />

Darüber hinaus erachtete er es für zweckmäßig, diese Aufgabe in der<br />

Satzung oder in einer Geschäftsordnung zu konkretisieren.<br />

5<br />

RH Reihe Oberösterreich 2012/4<br />

Salzburg 2013/2 23


Aufgaben<br />

LEADER Management<br />

11.1 (1) LEADER ist eine Förderungsschiene für innovative Aktionen zur<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums. Gleichzeitig bezeichnet LEADER<br />

eine Methode zur Mobilisierung und Umsetzung von Entwicklungsinitiativen<br />

in lokalen ländlichen Gemeinschaften. Die Finanzierung<br />

erfolgt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums und aus nationalen Mitteln. 6<br />

(2) In der Förderungsperiode 2007 bis 2013 gab es im Bun<strong>des</strong>land Salzburg<br />

zehn LEADER–Regionen, die vom Bun<strong>des</strong>land Salzburg jeweils<br />

LEADER–Fördergelder zugeteilt erhielten. Im Bezirk St. Johann im<br />

Pongau befand sich die LEADER–Region Lebens.Wert.Pongau, der<br />

22 Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks angehörten.<br />

(3) <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau war Träger der LEADER–Region<br />

Lebens.Wert.Pongau und führte das Management der Lokalen Aktionsgruppe<br />

(LAG) Lebens.Wert.Pongau. Das LAG–Management bestand<br />

aus dem Geschäftsführer <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau und weiteren<br />

Mitarbeitern. Seine Aufgabe war es, potenzielle Förderungswerber<br />

(bspw. Vereine, Verbände, natürliche oder juristische Personen) im<br />

Hinblick auf allfällige LEADER–Förderungen zu beraten und zu unterstützen<br />

bzw. Projekte auf ihre Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie<br />

der LEADER–Region Lebens.Wert.Pongau zu prüfen.<br />

Auch die Abwicklung der Gebarung der LAG sowie die organisatorische<br />

Unterstützung der LAG–Gremien (Regionalbeirat zur Steuerung<br />

und Überwachung sowie Begleitausschuss zur Entscheidung über Förderungen)<br />

waren dem LAG–Management zugewiesen.<br />

(4) In der Förderungsperiode 2007 bis 2013 wurden bis Mitte <strong>des</strong> Jahres<br />

2012 über die LAG Lebens.Wert.Pongau für 38 Projekte Fördermittel<br />

in Höhe von rd. 38,4 Mio. EUR bewilligt und laut Angaben <strong>des</strong><br />

Regionalverbands durch diese geförderten Projekte rd. 25 Arbeitsplätze<br />

unmittelbar geschaffen.<br />

11.2 Im Jahr 2010 entfielen nur rd. 3 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Pongau auf den Bereich (Rechenkreis) LEADER Management<br />

(siehe dazu TZ 15). Im Übrigen verwies der RH zur näheren Beurteilung<br />

von LEADER auf seinen <strong>Bericht</strong> „LEADER 2007 bis 2013“, Reihe<br />

Bund 2012/7.<br />

6 siehe <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> RH „LEADER 2007 bis 2013“, Reihe Bund 2012/7, Reihe Tirol 2012/4,<br />

Reihe Salzburg 2012/6 und Reihe Kärnten 2012/3<br />

24 Salzburg 2013/2


Aufgaben<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

Öffentlicher<br />

Personennahverkehr<br />

12.1 (1) Unter der Bezeichnung „Pongauer Takt“ verfolgte der Regionalverband<br />

Pongau das Ziel, das Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr<br />

im Bezirk St. Johann im Pongau sicherzustellen bzw. auszubauen.<br />

Diese Sicherstellung bzw. dieser Ausbau erfolgten durch den<br />

sogenannten Zukauf von Zusatzfahrten. Dabei handelte es sich um die<br />

finanzielle Unterstützung von Fahrten, die von den Verkehrsunternehmen<br />

wegen zu geringer Auslastung und daher nicht wirtschaftlicher<br />

Führung nicht im Angebot gehalten werden konnten.<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau tätigte diese Zukäufe auf Basis von Verträgen<br />

mit dem Salzburger Verkehrsverbund und den jeweiligen Verkehrsunternehmen.<br />

7<br />

(2) Laut EU–Recht 8 waren in derartigen Verträgen (sogenannte Verträge<br />

zur Gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistung) die zu erbringenden<br />

Leistungen präzise zu definieren und festzulegen. Unter Bezugnahme<br />

auf diese Vorgaben der EU hatte der RH in seinem <strong>Bericht</strong> „Gemeinwirtschaftliche<br />

Leistungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Personenverkehr“ 9 auf das<br />

daraus abzuleitende Erfordernis hingewiesen, die zu erbringende Leistung<br />

vertraglich präzise zu definieren und die konkreten Strecken, die<br />

Fahrzeiten und Frequenzen, eventuelle Min<strong>des</strong>tfahrzeiten und Haltestellen<br />

festzulegen.<br />

(3) Im Jahr 2011 beliefen sich die vom Regionalverband Pongau bestellten<br />

Fahrten — sie betrafen 14 Linienbus–, sieben Linientaxi– und acht Nachtbusverbindungen<br />

— auf rd. 700.000 km im Wert von rd. 1,5 Mio. EUR.<br />

Die Leistungsbeschreibung in den zugrunde liegenden Verträgen enthielt<br />

die jährliche Kilometeranzahl je Linie und sah die Durchführung von<br />

Fahrgastzählungen vor. Letztere fanden bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung<br />

nicht statt, weil es zwischen dem Regionalverband Pongau<br />

und dem Salzburger Verkehrsverbund zu keiner Einigung, wer<br />

die dafür anfallenden Kosten zu tragen hätte, kam. Im Ergebnis standen<br />

dem Regionalverband Pongau daher keine Daten über Fahrzeiten,<br />

Fahrgastfrequenzen und erzielte Auslastungen der von ihm angekauften<br />

Fahrten zur Verfügung.<br />

7 <strong>Der</strong> Salzburger Verkehrsverbund plante und koordinierte im Bun<strong>des</strong>land Salzburg (und<br />

angrenzenden Regionen) die Verkehrsleistungen, die von den dem Verbund angehörigen<br />

Unternehmen <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn und Bus) erbracht wurden.<br />

8<br />

Verordnung (EWG) Nr. 1191/69, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1893/91, die<br />

darauf basierende Entscheidung <strong>des</strong> EuGH C–280/00 vom 24. Juli 2003 (Rechtslage bis<br />

2009) und die in weiterer Folge am 3. Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG)<br />

Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur<br />

Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 EG (Rechtslage<br />

ab 2009)<br />

9<br />

siehe Reihe Bund 2010/9, TZ 18<br />

Salzburg 2013/2 25


Aufgaben<br />

(4) Während der Gebarungsüberprüfung stellte der Salzburger Verkehrsverbund<br />

dem RH gegenüber in Aussicht, die Verträge mit den<br />

Verkehrsunternehmen im Sinne der Nachvollziehbarkeit der im Einzelnen<br />

durchgeführten Fahrten schrittweise abzuändern.<br />

12.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass die Leistungsbeschreibung in den Verträgen<br />

zur Gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistung zwischen dem Regionalverband<br />

Pongau und dem Salzburger Verkehrsverbund bzw. den Verkehrsunternehmen<br />

nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entsprach<br />

und dem Regionalverband Pongau daher wesentliche Kennzahlen über<br />

die von ihm konkret finanzierten Fahrten nicht vorlagen. Zur nachvollziehbaren<br />

Messung der Wirksamkeit <strong>des</strong> Mitteleinsatzes erachtete<br />

der RH es als zweckmäßig, Daten und Kennzahlen nicht nur zu den<br />

gefahrenen Kilometern je Linie und Jahr, sondern auch zu Fahrzeiten,<br />

Frequenzen und Auslastungen zu erheben. Mangels dieser Kennzahlen<br />

standen dem Regionalverband Pongau jene Informationen nicht zur<br />

Verfügung, die notwendig wären, um die beabsichtigten Steuerungseffekte<br />

— Sicherstellung bzw. Ausbau <strong>des</strong> Verkehrsangebots im öffentlichen<br />

Personennahverkehr — zu evaluieren und damit das Verkehrsangebot<br />

gezielt zu steuern.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Regionalverband Pongau, auf eine Anpassung<br />

der vertraglichen Grundlagen in Richtung einer präziseren Leistungsbeschreibung<br />

hinzuwirken, so dass neben den gefahrenen Kilometern<br />

je Linie und Jahr jedenfalls auch die Fahrzeiten vertraglich festgelegt<br />

sind und die Finanzierung bzw. Meldung aller relevanten Leistungs–<br />

und Kennzahlen klar definiert ist. Hinsichtlich der Bereitstellung weiterer<br />

aussagekräftiger Leistungskennzahlen empfahl er, Kosten–Nutzen–Überlegungen<br />

anzustellen und die Finanzierungsfrage mit dem Salzburger<br />

Verkehrsverbund zu klären.<br />

12.3 <strong>Der</strong> Regionalverband verwies darauf, dass er schon seit Jahren aussagekräftigere<br />

Leistungskennzahlen eingefordert habe.<br />

12.4 Im Hinblick auf die unionsrechtlichen Vorgaben, die präzise Leistungsbeschreibungen<br />

in den Verträgen zu Gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen<br />

erfordern, und die beabsichtigten Steuerungseffekte hielt<br />

der RH seine Empfehlung unverändert aufrecht.<br />

26 Salzburg 2013/2


Aufgaben<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

13.1 Für die vom Regionalverband Pongau zugekauften Fahrten standen<br />

ihm daraus erwirtschaftete Einnahmen zu, über die der Salzburger Verkehrsverbund<br />

eine jährliche Abrechnung zu erstellen hatte.<br />

Für die Jahre 2008 und 2009 erhielt der Regionalverband bis zum Ende<br />

der Gebarungsüberprüfung (Juli 2012) lediglich vorläufige Abrechnungen.<br />

Für das Jahr 2010 und 2011 lagen noch keine Abrechnungen<br />

vor und damit auch keine Einnahmen. Laut Schätzungen <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

beliefen sich die fehlenden Einnahmen der Jahre 2010<br />

und 2011 auf rd. 150.000 EUR bis 160.000 EUR. Mehrmalige Urgenzen<br />

<strong>des</strong> Regionalverbands blieben ohne Erfolg.<br />

13.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte das Fehlen der Abrechnungen und die damit verbundenen<br />

fehlenden Einnahmen in der geschätzten Höhe von rd. 150.000<br />

EUR bis 160.000 EUR. Er empfahl dem Regionalverband Pongau, die<br />

Abrechnungen für die Jahre 2008 bis 2011 beim Salzburger Verkehrsverbund<br />

mit Nachdruck zu urgieren und auch für die Folgejahre zeitnahe<br />

Abrechnungen einzufordern.<br />

13.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau verwies in seiner Stellungnahme darauf,<br />

dass er die Abrechnungen bereits mehrfach urgiert und beschlossen<br />

habe, die noch zustehenden Einnahmen einzubehalten. Darüber hinaus<br />

verhandle er direkt mit dem Salzburger Verkehrsverbund.<br />

Ein zeitnahes Einbringen der Forderungen wäre allerdings nicht absehbar,<br />

da zwischen dem Salzburger Verkehrsverbund und einem Verkehrsunternehmen<br />

Auffassungsunterschiede über die Einnahmenabrechnung<br />

bestünden.<br />

Finanzielle Lage<br />

14.1 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau führte die drei Aufgabenbereiche Regionalplanung<br />

und Regionalmanagement, LEADER Management und<br />

öffentlicher Personennahverkehr als drei getrennte Rechenkreise (Kontenkreise):<br />

Rechenkreis Regionalmanagement, Rechenkreis LAG Lebens.<br />

Wert.Pongau (LEADER) und Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer<br />

Takt, jeweils mit Voranschlägen und Jahresabschlüssen.<br />

Entgegen den vom Regionalverband Pongau anzuwendenden kameralen<br />

Rechnungsvorschriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> lagen für die Jahre 2007 und<br />

2008 Jahresabschlüsse in Form von saldierten Einnahmen–Ausgaben–<br />

Aufstellungen und für die Jahre 2009 bis 2011 doppische Jahresabschlüsse<br />

(Gewinn– und Verlustrechnungen und Abschlussbilanzen)<br />

vor. Den Jahresabschlüssen 2007 bis 2011 lag jeweils eine Gegenüber-<br />

Salzburg 2013/2 27


Finanzielle Lage<br />

stellung der geplanten (Jahresbudget/Soll) und der kassenmäßig vollzogenen<br />

Beträge (Ist) zur Ermittlung der Budgetabweichungen bei. 10<br />

Die Jahresvoranschläge bestanden aus einer saldierten Aufstellung<br />

der geplanten Einnahmen und Ausgaben, welchen ab dem Voranschlag<br />

2010 die Voranschlagsbeträge <strong>des</strong> Vorjahres gegenübergestellt<br />

waren.<br />

14.2 Im Hinblick auf die vom Regionalverband Pongau verpflichtend anzuwendenden<br />

kameralen Rechnungsvorschriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwies der<br />

RH auf seine <strong>Bericht</strong>e zum Thema Konsolidierungsmaßnahmen der<br />

Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol (z.B. Reihe Kärnten 2012/2),<br />

in denen er kritisch festgestellt hatte, dass die Kameralistik im Rahmen<br />

der Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) keine<br />

hinreichende Information über die tatsächliche finanzielle Lage (Jahreserfolg,<br />

Vermögen, Schulden) einer Gebietskörperschaft einschließlich<br />

der ausgegliederten Organisationseinheiten liefert.<br />

15.1 (1) Die Entwicklung der Gebarung der drei Rechenkreise (Kontenkreise)<br />

<strong>des</strong> Regionalverbands Pongau stellte sich im Betrachtungszeitraum<br />

2008 bis 2011 wie folgt dar:<br />

10 Jeweils als Einnahmen und Ausgaben bezeichnet; aufgrund durchgeführter Rechnungsabgrenzungen<br />

jedoch Aufwände und Erträge. Die in dieser Gegenüberstellung angeführten<br />

Werte wurden für die Darstellung der Gebarungsentwicklung in der Tabelle 1 (Überblick<br />

Finanzielle Lage 2008 bis 2011) sowie eingangs in den Kenndaten herangezogen.<br />

28 Salzburg 2013/2


Finanzielle Lage<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

Tabelle 1: Überblick Finanzielle Lage 2008 bis 2011<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Rechenkreis Regionalmanagement<br />

in 1.000 EUR 1<br />

Erträge 188,5 162,0 172,7 330,7 2<br />

davon<br />

Beiträge der Gemeinden 81,5 58,9 62,7 63,6<br />

Förderungen und Zuschüsse 91,9 50,0 63,1 211,2 2<br />

sonstige Erträge 3 15,1 53,1 46,9 55,9<br />

Aufwände 183,5 158,2 148,5 332,1 2<br />

davon<br />

Personal 101,6 111,0 105,7 114,9<br />

Miete 4,5 4,5 4,7 4,3<br />

Bürogeräte und –materialien 5,7 5,7 5,7 6,0<br />

Veranstaltungen/Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 4,9 19,8 18,8 20,0<br />

sonstige Aufwände 4 66,8 17,2 13,6 186,9 2<br />

Überschuss/Abgang 5,0 3,8 24,2 – 1,4<br />

Rechenkreis LAG Lebens.Wert.Pongau (LEADER)<br />

Erträge 70,6 52,4 46,9 58,5<br />

davon<br />

Mitgliedsbeiträge der Gemeinden 19,0 19,0 20,8 21,6<br />

Förderungen 36,6 33,4 26,1 36,9<br />

sonstige Erträge 3 15,0 0,0 0,0 0,0<br />

Aufwände 51,8 52,5 51,9 57,2<br />

davon<br />

Personal 15,3 31,6 33,5 35,3<br />

Miete 2,8 2,8 3,0 4,2<br />

Bürogeräte und –materialien 3,7 3,6 3,8 6,0<br />

Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit 12,6 8,0 5,7 7,9<br />

sonstige Aufwände 4 17,4 6,5 5,9 3,8<br />

Überschuss/Abgang 18,8 – 0,1 – 5,0 1,3<br />

Salzburg 2013/2 29


Finanzielle Lage<br />

Fortsetzung Tabelle 1: Überblick Finanzielle Lage 2008 bis 2011<br />

Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–<br />

Pongauer Takt<br />

2008 2009 2010 2011<br />

in 1.000 EUR 1<br />

Erträge 1.331,6 1.539,6 1.511,2 1.484,2<br />

davon<br />

Beiträge der Gemeinden 303,4 381,5 431,5 434,2<br />

Beiträge der Gemeinden aus Mitteln nach dem FAG 5 490,5 619,8 535,3 548,4<br />

weitere Zuschüsse und Förderungen 369,0 396,0 422,0 457,0<br />

Einnahmen Fahrerlöse 107,7 123,6 113,0 24,1<br />

sonstige Erträge 3 61,0 18,7 9,4 20,5<br />

Aufwände 1.259,8 1.577,1 1.523,4 1.627,0<br />

davon<br />

Büroorganisation 6,5 7,8 7,8 7,8<br />

Werbung, PR und Öffentlichkeitsarbeit 11,5 7,3 3,6 4,8<br />

Verkehrsleistungen 1.118,3 1.276,3 1.356,2 1.452,9<br />

Aufwendungen Mobilito 6 83,5 89,2 94,2 94,2<br />

sonstige Aufwände 4 40 196,5 61,6 67,3<br />

Überschuss/Abgang 71,8 – 37,5 – 12,2 – 142,8<br />

Gesamterträge 1.590,7 1.754,0 1.730,8 1.873,4<br />

Gesamtaufwände 1.495,1 1.787,8 1.723,8 2.016,3<br />

Überschuss/Abgang gesamt 95,6 – 33,8 7,0 142,9<br />

1 Rundungsdifferenzen möglich<br />

2 Die erhöhten Werte (Einnahmen und Ausgaben) im Jahr 2011 waren auf folgende Maßnahmen bzw. Projekte zurückzuführen:<br />

<strong>Der</strong> Regionalverband wickelte über Ersuchen der Wildbach– und Lawinenverbauung Salzburg – Gebietsbauleitung Pongau ein<br />

LEADER–Projekt „Einzugsbewirtschaftung–Uferpflege Pongauer Wildbäche“ als Projektträger ab. Dafür gab es in diesem Jahr<br />

Einnahmen von 132.986 EUR und Ausgaben in derselben Höhe.<br />

Zudem beteiligte sich der Regionalverband am LEADER–Projekt MUFLAN („Ökologisch optimierte, multifunktionale Nutzung<br />

von Landschaft und Umweltressourcen”), dafür gab es 2011 Einnahmen von 8.750 EUR und Ausgaben von 35.007 EUR. Für ein<br />

weiteres LEADER–Projekt “TEPO–Energieregion”, an dem sich der Regionalverband beteiligte, gab es Ausgaben in der Höhe<br />

von 4.805 EUR.<br />

3 z.B.: Zinserträge, Aufwandsersätze<br />

4 z.B.: Telefon, Porto, Reisekosten, Weiterbildung, Kapitalertragsteuer<br />

5<br />

Mittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> aus dem Finanzausgleich gemäß § 20 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz für Investitionen der Gemeinden in<br />

den Personennahverkehr; die Gemeinden stellten diese Mittel als Finanzierungsbeitrag dem Regionalverband zur Verfügung.<br />

6 Gesellschafterbeitrag und Ersatz für gemeinwirtschaftliche Leistungen der Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH<br />

Quelle: Regionalverband Pongau<br />

30 Salzburg 2013/2


Finanzielle Lage<br />

Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

(2) Die Verbandsaktivitäten <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau wiesen hinsichtlich<br />

ihres Gebarungsvolumens eine sehr unterschiedliche Bedeutung<br />

auf:<br />

Mit einem Aufwandsvolumen von rd. 1,6 Mio. EUR und einem Anteil<br />

von rd. 80 % am Gesamtaufwand von rd. 2,0 Mio. EUR im Jahr 2011<br />

lag der Schwerpunkt der Verbandstätigkeit in gebarungsmäßiger Hinsicht<br />

im Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt.<br />

Rund 332.100 EUR bzw. rd. 17 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands entfielen auf<br />

den Rechenkreis Regionalmanagement, in dem u.a. auch die Aufgaben<br />

der Raumplanung wahrgenommen wurden; rd. 57.200 EUR bzw. rd.<br />

3 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands entfielen auf den Rechenkreis LAG Lebens.<br />

Wert.Pongau (LEADER).<br />

(3) § 10 der Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau sah vor, dass, soweit<br />

der Finanzbedarf <strong>des</strong> Regionalverbands durch Lan<strong>des</strong>zuschüsse oder<br />

andere Zuschüsse nicht gedeckt war, die zur Bewältigung der Verbandsaufgaben<br />

notwendigen Mittel durch Beiträge, Sonderbeiträge oder freiwillige<br />

Zuschüsse der Mitgliedsgemeinden, aus Vermögenserträgnissen,<br />

aus Zuschüssen anderer Körperschaften oder Fonds und durch<br />

sonstige Einnahmen aufzubringen waren.<br />

Soweit die für die Verbandstätigkeit benötigten Mittel von den Gemeinden<br />

aufzubringen waren, erfolgte dies in den Rechenkreisen Regionalmanagement<br />

und LAG Lebens.Wert.Pongau (LEADER) durch einwohnerbezogene<br />

Beiträge der Gemeinden an den Regionalverband. 11<br />

Für den Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt<br />

hatten die verbandszugehörigen Gemeinden einen Beitrag zu leisten,<br />

der sich nach den im jeweiligen Jahr zugekauften Verkehrsleistungen<br />

richtete.<br />

Daraus ergab sich je Rechenkreis ein Finanzierungsanteil der Gemeinden<br />

von rd. 30 % bis rd. 45 %.<br />

(4) In den Jahren 2009 und 2010 verzeichneten die Rechenkreise LAG<br />

Lebens.Wert.Pongau (LEADER) und Öffentlicher Personennahverkehr–<br />

Pongauer Takt und im Jahr 2011 der Rechenkreis Regionalmanagement<br />

teilweise geringfügige Abgänge.<br />

11 Die Beitragssätze betrugen für das Jahr 2011 0,812 EUR je Einwohner für den Rechenkreis<br />

Regionalmanagement und 0,312 EUR je Einwohner für den Rechenkreis LAG Lebens.<br />

Wert.Pongau (LEADER); die Höhe <strong>des</strong> Beitragssatzes war von der Verbandsversammlung<br />

festzusetzen. <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau indexierte die Beitragssätze jährlich.<br />

Salzburg 2013/2 31


Finanzielle Lage<br />

Im Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt wurden<br />

in den Geschäftsjahren 2005 bis 2007 hohe Rücklagen gebildet<br />

und auf einem Sparbuch veranlagt. Mit Stand 31. Dezember 2011 belief<br />

sich das Sparbuch auf rd. 1,3 Mio. EUR, das entsprach rd. 81 % der<br />

Aufwände <strong>des</strong> Jahres 2011 in diesem Rechenkreis. 12<br />

15.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war die finanzielle Lage <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Pongau stabil; dies insbesondere im Hinblick auf die Rücklagendeckung<br />

im finanziell bedeutsamsten Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer<br />

Takt.<br />

16.1 <strong>Der</strong> Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt wies<br />

keine Personalaufwände aus, obwohl ein erheblicher Teil der Personalressourcen<br />

auf diesen Bereich entfiel. Diese Aufwände wurden dem<br />

Rechenkreis Regionalmanagement zugeordnet. <strong>Der</strong> Regionalverband<br />

Pongau begründete dies damit, dass dieser Bereich keine eigene Rechtspersönlichkeit<br />

aufweise und keine eigene Organisationseinheit, sondern<br />

eine Teilaufgabe <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau darstelle.<br />

16.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass im Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer<br />

Takt keine Personalaufwände ausgewiesen waren. Er<br />

empfahl dem Regionalverband Pongau, im Sinne einer verursachergerechten,<br />

kostenstellenbezogenen Zuordnung die in den jeweiligen<br />

Aufgabenbereichen (Rechenkreisen) angefallenen Aufwände vollständig<br />

zu erfassen.<br />

16.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau werde er künftig die<br />

Zuordnung von Aufwänden — insbesondere <strong>des</strong> Personalaufwands —<br />

zu den Rechenkreisen verbessern.<br />

12 <strong>Der</strong> Regionalverband sah von einer Ausschüttung im Hinblick auf einen allfälligen<br />

höheren künftigen Finanzbedarf (Zukauf von Verkehrsleistungen bzw. Rückgang von<br />

aus dem Finanzausgleich zugewiesenen Mitteln) ab.<br />

32 Salzburg 2013/2


Salzburg<br />

Regionalverband Pongau<br />

Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />

17 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen an den Regionalverband<br />

Pongau hervor:<br />

(1) Erforderliche Genehmigungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Salzburg, z.B. zu Satzungsänderungen,<br />

wären in Hinkunft zeitnah einzuholen. (TZ 4)<br />

(2) Die Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau wäre im Hinblick auf<br />

den Verbandssitz mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Übereinstimmung<br />

zu bringen. (TZ 5)<br />

(3) Die Satzung sollte auf das Salzburger Raumordnungsgesetz in<br />

der jeweils geltenden Fassung Bezug nehmen. (TZ 5)<br />

(4) Die Aufgaben und Kompetenzen <strong>des</strong> Geschäftsführers <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Pongau wären nicht nur im Dienstvertrag, sondern<br />

personenunabhängig in der Satzung oder einer Geschäftsordnung<br />

festzulegen. (TZ 6)<br />

(5) In der Satzung wäre in Bezug auf Unternehmen <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Pongau (bzw. Beteiligungen und Beherrschungsverhältnisse)<br />

in Anlehnung an die Salzburger Gemeindeordnung 1994 eine Prüfkompetenz<br />

der Rechnungsprüfer <strong>des</strong> Verbands vorzusehen. (TZ 7)<br />

(6) Es sollte möglichst rasch eine Entscheidung zugunsten der Erstellung<br />

eines Regionalprogramms herbeigeführt werden. (TZ 9)<br />

(7) In Bezug auf die Gewerbestandortentwicklung wären verstärkte<br />

Aktivitäten zu setzen und die erforderlichen Evaluierungen von<br />

Betriebsstandorten bzw. die Erstellung <strong>des</strong> Einzelhandelskonzepts<br />

durchzuführen bzw. zu veranlassen. (TZ 10)<br />

(8) Im Interesse einer klaren Rechtsgrundlage wären in der Satzung<br />

oder einer Geschäftsordnung die vom Regionalverband Pongau im<br />

Zusammenhang mit der Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />

wahrzunehmenden Aufgaben, wie beispielsweise die<br />

Planung und Erschließung von Betriebsansiedelungsgebieten, die<br />

Ansiedelung von Betrieben, die Erhaltung der dafür erforderlichen<br />

infrastrukturellen Einrichtungen, die Teilung von Kosten und Erträgen,<br />

die Gestaltung gemeinsamer Marketingmaßnahmen oder die<br />

Abstimmung der diesbezüglichen Wirtschaftsförderung, konkreter<br />

festzulegen. (TZ 10)<br />

Salzburg 2013/2 33


Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

(9) Auf eine Anpassung der vertraglichen Grundlagen zur Gemeinwirtschaftlichen<br />

Verkehrsleistung mit dem Salzburger Verkehrsverbund<br />

bzw. den Verkehrsunternehmen in Richtung einer präziseren<br />

Leistungsbeschreibung wäre hinzuwirken, so dass neben den gefahrenen<br />

Kilometern je Linie und Jahr auch die Fahrzeiten vertraglich<br />

festgelegt sind und die Finanzierung bzw. Meldung aller relevanten<br />

Leistungs– und Kennzahlen klar definiert ist. Hinsichtlich der<br />

Bereitstellung weiterer aussagekräftiger Leistungskennzahlen wären<br />

Kosten–Nutzen–Überlegungen anzustellen und wäre die Finanzierungsfrage<br />

mit dem Salzburger Verkehrsverbund zu klären. (TZ 12)<br />

(10) Die Abrechnungen der zugekauften Fahrten durch den Salzburger<br />

Verkehrsverbund für die Jahre 2008 bis 2011 wären mit Nachdruck<br />

zu urgieren und auch für die Folgejahre zeitnahe Abrechnungen<br />

einzufordern. (TZ 13)<br />

(11) Im Sinne einer verursachergerechten, kostenstellenbezogenen<br />

Zuordnung wären die in den jeweiligen Aufgabenbereichen (Rechenkreisen)<br />

angefallenen Aufwände vollständig zu erfassen. (TZ 16)<br />

Wien, im März 2013<br />

<strong>Der</strong> Präsident:<br />

Dr. Josef Moser<br />

34 Salzburg 2013/2


Bisher erschienen:<br />

Reihe Salzburg<br />

2013/1<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Flüchtlingsbetreuung der Länder Salzburg, Steiermark und Wien<br />

– Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung in den<br />

LKH Mittersill und Tamsweg, in den KH Zell am See und Oberndorf<br />

sowie im KH der Barmherzigen Brüder in Salzburg<br />

– Regionalverband Pongau

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