08.06.2014 Aufrufe

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre - RealWWZ

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre - RealWWZ

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre - RealWWZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Betriebswirtschaftslehre</strong><br />

Skript 1. Grundlagen – Wirtschaften und das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip. Wirtschaften<br />

kann umschrieben werden als disponieren über knappe Güter, <strong>die</strong> als<br />

Handelsobjekte (= Waren) Gegenstand von Marktprozessen s<strong>in</strong>d (oder zum<strong>in</strong>dest<br />

se<strong>in</strong> können). Voraussetzung für den Warencharakter e<strong>in</strong>es Gutes: Knappheit,<br />

Eignung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, Verfügbarkeit und<br />

Übertragbarkeit. Güter, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Eigenschaften aufzeigen, werden auch als<br />

Wirtschaftsgüter bezeichnet. Wirtschaften = Maxime des ökonomischen Pr<strong>in</strong>zips.<br />

Der Mensch mit se<strong>in</strong>en (unerfüllten) Wünschen bzw. Bedürfnissen mit der<br />

Möglichkeit <strong>die</strong> Bedürfnisse zu befriedigen führt zum Tatbestand der<br />

Güterknappheit als Kern des Wirtschaftens.<br />

Güter werden unterschieden zwischen knappen Gütern und freien Gütern. Weiter<br />

werden knappe Güter unterschieden zwischen:<br />

• Mit Warencharakter (=Wirtschaftsgüter i.e.S.): Input- oder E<strong>in</strong>satz und<br />

Outputgüter, Produktions- und Konsumgüter, Verbrauchsgüter (Repetierfaktoren)<br />

und Gebrauchsfaktoren), materielle und immaterielle Güter,<br />

Real- und Nom<strong>in</strong>algüter<br />

• Ohne Warencharakter<br />

Das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip ist <strong>die</strong> Maximierung der Wirtschaftlichkeit im S<strong>in</strong>ne von<br />

grösstmöglicher Differenz von Aufwand (=bewerteter E<strong>in</strong>satz von Wirtschaftsgütern)<br />

und Ertrag (= bewerteter Nutzen von Wirtschaftsgütern). 3 Ausprägungen:<br />

• Maximum Pr<strong>in</strong>zip<br />

• M<strong>in</strong>imum Pr<strong>in</strong>zip<br />

• Generelles Extremum Pr<strong>in</strong>zip<br />

Das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip verfolgen heisst Entscheidungen treffen. Wir können das<br />

ökonomische Pr<strong>in</strong>zip nicht völlig losgelöst verfolgen, sondern nur <strong>in</strong>nerhalb<br />

unseres ökonomischen Umfelds. Schritte dabei: Das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip kennen!<br />

1


Wesentlich aber auch: das Umfeld kennen und soweit möglich verstehen lernen;<br />

e<strong>in</strong>fachste schematische Darstellung des Wirtschaftskreislaufs:<br />

Die sechs wichtigsten Wohlstandsfaktoren:<br />

• Potenzial an menschlichen und natürlichen Ressourcen<br />

• Nutzung e<strong>in</strong>er produktivitätsfördernden (<strong>in</strong>ternationalen, betrieblichen,<br />

personellen) Arbeitsteilung<br />

• Niveau der Mechanisierung und Automatisierung <strong>in</strong> den<br />

Produktionsprozessen<br />

• Standardisierung von Werkstoffen und Produkten<br />

• Entwicklungsrate des technischen- und wirtschaftlichen Fortschritts<br />

• Effizienz des Wirtschaftssystems, das <strong>die</strong> unzähligen Gestaltungskräfte der<br />

Wirtschaft optimal anreizt und koord<strong>in</strong>iert<br />

2


Hauptmerkmale marktwirtschaftlicher Systeme: drei Grundfragen und<br />

Charakterisierung marktwirtschaftlicher Ordnung Systeme. In jeder<br />

Wirtschaftsordnung stehen drei Grundfragen im Vordergrund:<br />

• Was soll produziert werden?<br />

• Wie soll produziert werden?<br />

• Für wen soll produziert werden?<br />

Charakterisierung marktwirtschaftlicher Ordnungssysteme: Arbeitsteilung,<br />

Geldwirtschaft, pr<strong>in</strong>zipiell freie Märkte, zusätzlich staatliche Aktivitäten.<br />

Arbeitsteilung: jeder übernimmt e<strong>in</strong>en Teilschritt der Leistungserstellung. Ebenen<br />

der Arbeitsteilung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>ternational (regional), zwischenbetrieblich,<br />

<strong>in</strong>nerbetrieblich. Wichtige Beobachtung: Arbeitsteilung steigert <strong>die</strong> Produktivität (=<br />

Verhältnis der Outputmenge zur Inputmente (alle Inputgüter, oder ggf. Teil-<br />

Produktivität)). Die Wirtschaftlichkeit ist dabei das wertmässige Verhältnis. Bei<br />

Arbeitsteilung kann jede Partei m<strong>in</strong>destens so viel erhalten wie bei Autarkie, plus<br />

e<strong>in</strong>en Anteil an der zusätzlichen Produktion. Entscheidend ist auch der<br />

komparative Vorteil: der schwächere Betrieb konzentriert sich auf <strong>die</strong> Produktion<br />

des Gutes, wo er <strong>die</strong> ger<strong>in</strong>geren Nachteile hat (siehe Beispiele Skript S. 26/27).<br />

Fazit: Arbeitsteilung erlaubt es, <strong>die</strong> Produktivität zu steigern. Voraussetzungen:<br />

Unterschiede <strong>in</strong> den Fähigkeiten, <strong>die</strong> verschiedenen Aufgaben zu erledigen! Bsp:<br />

naturgegebene unterschiedliche Ressourcenausstattungen von Ländern,<br />

<strong>in</strong>dividuelle Fähigkeiten von Personen; geschaffen/verstärkt: fachliche<br />

Spezialisierung erlaubt Lerneffekte -> effizientere Produktion; Erf<strong>in</strong>dung von<br />

Masch<strong>in</strong>en, E<strong>in</strong>satz von Masch<strong>in</strong>en. Das gilt auf allen Ebenen: <strong>in</strong>ternational,<br />

zwischen Betrieben, aber auch im Betrieb, zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Mitarbeiter.<br />

Welche Faktoren bewirken, dass <strong>die</strong> Arbeitsteilung nicht beliebig ausgedehnt<br />

werden kann? Notwendige Kooperation zwischen den Beteiligten, Koord<strong>in</strong>ation<br />

der Arbeitsaktivitäten, E<strong>in</strong>tönigkeit der Arbeit (Arbeitsunlust, Fehlzeiten,<br />

Fluktuationen), Grösse des Marktes.<br />

3


Arbeitsteilung gilt als wichtiges Merkmal unserer Wirtschaftsordnung. Zweites<br />

wichtiges Merkmal: Marktwirtschaft mit freien Märkten, d.h. parallel dazu: sie<br />

müssen <strong>die</strong> Wirkungsweise der Märkte verstehen lernen, denn <strong>die</strong>se kann ke<strong>in</strong><br />

Unternehmen aushebeln!<br />

Staatliche E<strong>in</strong>griffe. Vollkommene Märkte s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e gute Lösung, aber es gibt Fälle<br />

von Marktversagen, <strong>die</strong> zu staatlichen E<strong>in</strong>griffen führe. Externe Effekte: E<strong>in</strong>e<br />

Transaktion zwischen zwei Parteien hat e<strong>in</strong>e positive oder negative Auswirkung auf<br />

e<strong>in</strong>e dritte Partei. Diese Auswirkung wird nicht vom Marktpreis reflektiert.<br />

Monopole oder Kartelle. Öffentliche Güter haben als Merkmale: Nichtrivalität im<br />

Konsum und Nichtausschliessbarkeit des E<strong>in</strong>zelnen (Bsp: öffentliche Sicherheit,<br />

Strasse <strong>in</strong> der Stadt Basel – private Bereitstellung funktioniert nicht).<br />

Entscheidungen und Entscheidungssituationen: das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip<br />

realisieren heisst immer wieder Entscheidungen treffen! Entscheidungssituationen<br />

können sehr verschieden se<strong>in</strong>. Entscheidung unter Sicherheit = Entscheidung, bei<br />

der alle relevanten Aspekte bekannt s<strong>in</strong>d; alle möglichen Aktionen (= Aktionsraum);<br />

alle Konsequenzen und deren Beurteilung (Ergebnisfunktion). Entscheidung unter<br />

Unsicherheit = nicht alle relevanten Aspekte s<strong>in</strong>d bekannt! Nicht alle Aktionen<br />

erfasst? Es s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fach zu viele und es s<strong>in</strong>d nicht alle bekannt. Ergebnisfunktion<br />

problematisch; wonach beurteilen? Was wenn mehrere Ziele? Es gibt nicht<br />

kontrollierbare Umwelteffekte; alle denkbaren Umweltzustände erfassen<br />

(Zustandsraum), Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten können angegeben werden (Risiko),<br />

Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten können nicht angegeben werden (Ungewissheit).<br />

Somit steht <strong>die</strong> Entscheidungstheorie (Entscheidung, wobei <strong>die</strong> Ergebnisse nicht<br />

(mehr) von e<strong>in</strong>em bewusst handelnden Gegenspieler bee<strong>in</strong>flusst werden, ggf.<br />

Unsicherheit über Umweltzustand) der Spieltheorie (Entscheidung <strong>in</strong> Situation mit<br />

bewusst handelndem Gegenspieler, der se<strong>in</strong>erseits ergebnisrelevante<br />

Entscheidungen trifft, ggf. mit Unsicherheit über Umweltzustand) gegenüber.<br />

Siehe im Skript S. 39 Omeletten Problem von Savage (1954).<br />

• M<strong>in</strong>imax Kriterium: wähle <strong>die</strong> Alternative, deren m<strong>in</strong>imales Ergebnis<br />

grösser ist als <strong>die</strong> m<strong>in</strong>imalen Ergebnisse aller anderen Alternativen.<br />

4


• M<strong>in</strong>imax-Risiko-Kriterium: wähle <strong>die</strong> Alternative, bei der <strong>die</strong> maximal<br />

mögliche Enttäuschung, nicht <strong>die</strong> beste Alternative gewählt zu haben, am<br />

ger<strong>in</strong>gsten ist!<br />

• Kriterium der höchsten Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit: Wähle <strong>die</strong> Alternative, bei der<br />

das mit der Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten gewichtete Ergebnis am höchsten ist!<br />

• Kriterium des maximalen Erwartungswertes: Wähle <strong>die</strong> Alternative, bei<br />

der <strong>die</strong> Summe aller mit ihren Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten gewichteten<br />

Ergebnissen am grössten ist<br />

Nash-Gleichgewicht: Entscheidung <strong>in</strong> Situation mit bewusst handelndem<br />

Gegenspieler, der se<strong>in</strong>erseits ergebnisrelevante Entscheidungen trifft. Jeder spielt<br />

e<strong>in</strong>e „beste Antwort“ auf das unterstellte Verhalten des anderen + das unterstellte<br />

Verhalten des anderen ist korrekt (ist beste Antwort auf <strong>die</strong> beste Antwort) =<br />

Nash-Gleichgewicht.<br />

Skript 2. Rechtsformen: wenn Sie e<strong>in</strong> Unternehmen gründen, dann müssen Sie<br />

sich für e<strong>in</strong>e Rechtsform entscheiden. Ist im Zeitablauf ggf. änderbar, aber <strong>die</strong>se<br />

Änderungen s<strong>in</strong>d mit Kosten verbunden, führen zu steuerlichen Problemen usw.<br />

Die ideale Rechtsform, welche <strong>die</strong> Risiken m<strong>in</strong>imiert, <strong>die</strong> Unabhängigkeit voll<br />

garantiert oder steuerlich <strong>die</strong> meisten Vorteile aufweist, gibt es nicht!<br />

Entscheidungskriterien:<br />

• Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes M<strong>in</strong>destkapital<br />

s<strong>in</strong>d rechtsformabhängig<br />

• Risiko/Haftung: b<strong>in</strong> ich bereit und <strong>in</strong> der Lage, das unternehmerische<br />

Risiko selber zu tragen, d.h. auch mit me<strong>in</strong>em Privatvermögen für allfällige<br />

Forderungen zu haften, oder will ich e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres Risiko e<strong>in</strong>gehen<br />

• Unabhängigkeit: Unternehmensgründer muss entscheiden, ob er alle<strong>in</strong>e<br />

oder mit Partnern unterwegs se<strong>in</strong> will, und ob er re<strong>in</strong>e Kapitalgeber oder<br />

mitgestaltende Partner vorzieht<br />

• Steuern: unterschiedliche steuerliche Behandlung<br />

• Soziale Sicherheit: gewisse Sozialversicherungen s<strong>in</strong>d je nach Rechtsform<br />

obligatorisch, freiwillig oder gar <strong>in</strong>existent<br />

5


E<strong>in</strong>zelfirma. Ist <strong>die</strong> beliebteste Rechtsform bei Gründungen. Liegt rechtlich<br />

gesehen dann vor, wenn e<strong>in</strong>e natürliche Person alle<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e kaufmännische<br />

Tätigkeit ausübt, also e<strong>in</strong> Geschäft bzw. e<strong>in</strong>e Firma betreibt. Inhaber trägt das<br />

gesamte Unternehmensrisiko, haftet mit dem gesamte Privat- und Geschäftsvermögen.<br />

Sie bestimmen alle<strong>in</strong>e <strong>die</strong> Geschäftspolitik. Ke<strong>in</strong>e Eigenkapitalvorschriften.<br />

E<strong>in</strong> spezieller Gründungsakt ist nicht nötig. Die E<strong>in</strong>zelfirma existiert, sobald der<br />

Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beg<strong>in</strong>nt. E<strong>in</strong>en Firmen- und Geschäftsvertrag<br />

braucht es ebenfalls nicht. Die Gründungsformalitäten s<strong>in</strong>d entsprechend e<strong>in</strong>fach.<br />

Die Kosten für Beratung und Handelsregistere<strong>in</strong>trag liegt meist bei höchstens CHF<br />

1000.-. Der Firmenname muss den Namen der Gründer<strong>in</strong> oder des Gründers<br />

be<strong>in</strong>halten. Fantasie- oder Sachbezeichnungen s<strong>in</strong>d nur als Zusatz zulässig. Ab<br />

Jahresumsatz von CHF 100‘000, muss <strong>die</strong> E<strong>in</strong>zelfirma zw<strong>in</strong>gend <strong>in</strong>s Handelsregister<br />

e<strong>in</strong>getragen werden, darunter ist e<strong>in</strong> freiwilliger E<strong>in</strong>trag möglich. Mit dem E<strong>in</strong>trag<br />

<strong>in</strong>s Handelsregister ist der Inhaber verpflichtet, e<strong>in</strong>e ordnungsgemässe, d.h.<br />

doppelte Buchhaltung zu führen. Aber auch ohne Handelsregistere<strong>in</strong>trag besteht<br />

e<strong>in</strong>e Aufzeichnungspflicht, d.h. <strong>die</strong> Unternehmer müssen für <strong>die</strong> Steuerbehörde<br />

sämtliche E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben schriftlich festhalten und zusammen mit den<br />

Belegen geordnet aufbewahren. Der E<strong>in</strong>trag im Handelsregister hat zur Folge, dass<br />

der Firmenname geschützt ist und dass der Firmen<strong>in</strong>haber der Betreibung auf<br />

Konkurs unterliegt.<br />

Vorteile<br />

Grosse unternehmerische Freiheit<br />

E<strong>in</strong>zelfirma kann ohne Kapital<br />

gegründet werden<br />

Ke<strong>in</strong>e steuerliche Doppelbelastung von<br />

Unternehmens und Unternehmere<strong>in</strong>kommen<br />

resp. Vermögen<br />

Gründung e<strong>in</strong>fach: ke<strong>in</strong>e Formalitäten,<br />

wenig Gebühren (ggf. Handelsregister)<br />

Verwaltungsaufwand ger<strong>in</strong>g<br />

Nachteile<br />

Inhaber haften mit dem gesamten<br />

Privat- und Geschäftsvermögen<br />

Geschäftsname: nicht frei wählbar<br />

Im Handelsregister e<strong>in</strong>getragene E<strong>in</strong>zelfirmen<br />

unterstehen der Buchführungspflicht<br />

Ke<strong>in</strong>e getrennte Besteuerung von<br />

Geschäfts- und Private<strong>in</strong>kommen und –<br />

vermögen. Nachteile durch Progression<br />

Alle<strong>in</strong>ige Verantwortung des Inhabers<br />

6


E<strong>in</strong>fache Gesellschaft: e<strong>in</strong>fachste Form e<strong>in</strong>er Personengesellschaft. Es ist <strong>die</strong><br />

vertragsmässige Verb<strong>in</strong>dung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung<br />

e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Zweckes mit geme<strong>in</strong>samen Kräften oder Mitteln (OR Art. 530-<br />

551). Oft nur für e<strong>in</strong>e gewisse Zeit gegründet (z.B. e<strong>in</strong> Baukonsortium). Tritt nach<br />

aussen nur als Interessengeme<strong>in</strong>schaft auf, besitzt daher weder e<strong>in</strong>e eigene<br />

Rechtspersönlichkeit, noch muss sie gegen aussen unter e<strong>in</strong>em eigenen Namen<br />

auftreten. Die Gesellschafter<strong>in</strong>nen und Gesellschafter haften nach aussen<br />

solidarisch unbeschränkt für <strong>die</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der gesamten Gesellschaft. Die<br />

Gründung bedarf ke<strong>in</strong>er speziellen Form. E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister ist nicht<br />

möglich. Empfehlenswert ist der Abschluss e<strong>in</strong>es schriftlichen Vertrags, der unter<br />

anderem <strong>die</strong> Geschäftsführung, <strong>die</strong> Aufteilung von Arbeit und Kompetenzen, <strong>die</strong><br />

Beiträge sowie <strong>die</strong> Gew<strong>in</strong>n- und Verlustverteilung verb<strong>in</strong>dlich regelt.<br />

Kollektivgesellschaft: Zwei oder mehrere natürliche Personen (im Gegensatz zu<br />

den juristischen Personen also Menschen aus Fleisch und Blut), <strong>die</strong> zusammen e<strong>in</strong>e<br />

nach kaufmännische Regeln geführte Firma betreiben, bilden dann e<strong>in</strong>e<br />

Kollektivgesellschaft (OR Art. 552-593). Firmenbezeichnung muss Namen e<strong>in</strong>er<br />

oder mehrerer GesellschafterInnen be<strong>in</strong>halten. Kollektivgesellschaft besitzt ke<strong>in</strong>e<br />

eigene Rechtspersönlichkeit, ist also ke<strong>in</strong>e juristische Person. Sie kann aber im<br />

Geschäftsverkehr unter ihrem eigenen Namen auftreten und Rechte erwerben,<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten e<strong>in</strong>gehen oder <strong>in</strong> Prozessen als Partei auftreten; Betreibungen<br />

e<strong>in</strong>leiten und selbst betrieben werden. Als Unternehmen ist <strong>die</strong><br />

Kollektivgesellschaft nicht steuerpflichtig, jedoch werden <strong>die</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

GesellschafterInnnen aufgrund ihres Lohnes, des allfälligen Gew<strong>in</strong>nanteils, der<br />

Eigenkapitalz<strong>in</strong>sen und ihres Vermögens direkt besteuert. GesellschafterInnen<br />

haften mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt und solidarisch bis zu 5 Jahre<br />

nach Auflösung der Gesellschaft. Die Kollektivgesellschaft braucht e<strong>in</strong>en<br />

Gesellschaftsvertrag zwischen den Beteiligten. Für Kollektivgesellschaften ist der<br />

E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister obligatorisch.<br />

Vorteile<br />

Ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destkapital erforderlich<br />

E<strong>in</strong>fach Gründung<br />

Nachteile<br />

Haftung: GesellschafterInnen haften<br />

unbeschränkt und solidarisch<br />

7


E<strong>in</strong>fache Organisation (je nach Anzahl<br />

GesellschafterInnen)<br />

Gegenseitige Abhängigkeit<br />

Wenig Flexibilität der Gesellschafter<br />

(z.B. Konkurrenzverbot)<br />

Kommanditgesellschaft. Relativ seltene Form. Rechtsgrundlage OR 554-619. 2<br />

oder mehrere natürliche Personen gründen Kommanditgesellschaft durch e<strong>in</strong>en<br />

Gesell-schaftsvertrag zwischen den Beteiligten. E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister ist<br />

obligatorisch. M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er der Gesellschafter – der so genannte<br />

Komplementär - haftet mit dem privaten Vermögen unbeschränkt für <strong>die</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten. Die weiteren Gesellschafter (Kommanditäre) haften nur bis zu<br />

e<strong>in</strong>er bestimmten E<strong>in</strong>lage, der so genannten Kommanditsumme. Sie s<strong>in</strong>d zudem<br />

nicht der Konkursbetreibung unterworfen. Kommanditäre: können auch juristische<br />

Personen se<strong>in</strong>; dürfen nicht mit der Geschäftsführung betraut se<strong>in</strong>, haben nur<br />

beschränkte Kontrollrechte, unterliegen oft e<strong>in</strong>er anderen Gew<strong>in</strong>n- und<br />

Verlustbeteiligung als Komplementäre.<br />

Aktiengesellschaft. E<strong>in</strong>e Aktiengesellschaft (OR 620-763) kann durch e<strong>in</strong>e oder<br />

mehrerer natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Diese br<strong>in</strong>gt<br />

oder br<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> bestimmtes Kapital e<strong>in</strong>, das <strong>in</strong> Teilsummen (<strong>die</strong> Aktien) zerlegt ist.<br />

Zur Gründung e<strong>in</strong>er Aktiengesellschaft braucht es m<strong>in</strong>destens 1 Aktionär, wobei<br />

<strong>die</strong>s natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften se<strong>in</strong><br />

können. Der Gründungsvorgang ist aufwändiger, <strong>die</strong> Gründungskosten s<strong>in</strong>d höher<br />

als bei Personengesellschaften. Der Firmenname kann frei gewählt werden, sofern<br />

er nicht bereits von e<strong>in</strong>er anderen Gesellschaft besetzt ist. Der Zusatz AG muss<br />

zw<strong>in</strong>gend angegeben werden. Für <strong>die</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der Aktiengesellschaft<br />

haftet nur das Gesellschaftsvermögen, bei Konkurs verlieren <strong>die</strong> GesellschafterInnen<br />

also höchstens ihr Aktienkapital. Die AG ist e<strong>in</strong>e juristische Person<br />

und wird wie jede Person separat besteuert: Nachteile für Aktionäre: macht <strong>die</strong><br />

Gesellschaft Gew<strong>in</strong>n, bezahlt sie daraus Ertragssteuern. Bezahlt sie zusätzlich aus<br />

dem Gew<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>e Dividende an <strong>die</strong> Aktionäre, müssen <strong>die</strong>se <strong>die</strong> Dividende<br />

nochmals als persönliches E<strong>in</strong>kommen versteuern -> Doppelbesteuerung! Analog:<br />

auf das Aktienkapital schuldet <strong>die</strong> Gesellschaft Kapitalsteuern, während <strong>die</strong> Aktien<br />

als Privatvermögen des Aktionärs nochmals steuerpflichtig s<strong>in</strong>d. Das Aktienkapital<br />

beträgt m<strong>in</strong>destens CHF 100‘000. Bei Gründung müssen jedoch nur 20% des<br />

8


vorgesehenen Aktienkapitals e<strong>in</strong>gezahlt werden (liberiert), oder m<strong>in</strong>destens CHF<br />

50‘000. Kapital muss nicht zw<strong>in</strong>gend <strong>in</strong> bar e<strong>in</strong>bezahlt werden, kann auch aus<br />

Sache<strong>in</strong>lagen (z.B. Immobilien, Masch<strong>in</strong>en, etc.) bestehen. Am Aktienkapital<br />

können sich beliebig viele GesellschafterInnen beteiligen. Die AG muss e<strong>in</strong>en<br />

Verwaltungsrat bestellen, der aus 1 oder mehreren Aktionären besteht. Der<br />

Verwaltungsrat ist oberstes Aufsichts- und Gestaltungsorgan der<br />

Aktiengesellschaft. Gemäss OR führt der Verwaltungsrat <strong>die</strong> Geschäfte selber, oder<br />

er überträgt <strong>die</strong> Geschäftsführung an Dritte (was <strong>die</strong> Regel ist). Nach dem Gesetz<br />

hat aber der Verwaltungsrat sieben unübertragbare und unentziehbare Aufgaben<br />

(Art 716a). Die Namen der Verwaltungsrät<strong>in</strong>nen und Verwaltungsräte werden im<br />

Handelsregister publiziert. Die AG muss ferner über e<strong>in</strong>e Revisionsstelle verfügen.<br />

Sie habe der Generalversammlung jährlich e<strong>in</strong>en schriftlichen Bericht über <strong>die</strong><br />

Geschäftsbücher abzugeben. Die AG muss jährlich e<strong>in</strong>en Geschäftsbericht –<br />

bestehen aus Jahresrechnung Jahresbericht – erstellen. Die Jahresrechnung<br />

enthält <strong>die</strong> Erfolgsrechnung, <strong>die</strong> Bilanz sowie e<strong>in</strong>en Anhang mit ergänzenden<br />

Informationen, <strong>die</strong> rechtlichen M<strong>in</strong>destanforderungen zu genügen haben. Die<br />

jährliche GV der Aktionäre ist oberstes Organ e<strong>in</strong>er AG. Die GV bestimmt <strong>die</strong><br />

Statuten, wählt den VR und <strong>die</strong> Revisionsstelle, genehmigt oder verwirft den<br />

Jahresbericht und entscheidet über <strong>die</strong> Verwendung des Unternehmensgew<strong>in</strong>ns.<br />

Vorteile<br />

Aktionäre haften nur für ihren Anteil<br />

am Aktienkapital<br />

Besitzverhältnisse nicht öffentlich (ke<strong>in</strong><br />

Handelsregister-E<strong>in</strong>trag der Aktionäre)<br />

Erleichterter Verkauf der Gesellschaft<br />

möglich<br />

Mitarbeitende Aktionäre gelten als<br />

Angestellte und s<strong>in</strong>d sozialversichert<br />

Geschäftsname frei wählbar<br />

Steuerprogression kann durch <strong>die</strong><br />

Spaltung des Gew<strong>in</strong>ns gebrochen<br />

werden. Kapitalgew<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d steuerfrei<br />

Nachteile<br />

M<strong>in</strong>destkapital (CHF 100‘000)<br />

Aufwändige Gründungsformalitäten,<br />

hohe Kosten<br />

Doppelbesteuerung auf Ertrag und<br />

Kapital, sowie E<strong>in</strong>kommen (Dividende)<br />

und Vermögen<br />

Strenge Bilanzierungsvorschriften:<br />

gesetzliche Reserven, Massnahmen bei<br />

Überschuldung etc.<br />

Hoher Verwaltungsaufwand: Geschäftsberichte,<br />

Buchführung, GV,<br />

Steuerformulare, Revisionsstelle etc.<br />

9


Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH. GmbH als Mischform aus Aktienund<br />

Kollektivgesellschaft (OR 772-827). E<strong>in</strong>e GmbH entsteht dann, wenn sich e<strong>in</strong>e<br />

oder mehrere natürliche Personen oder Handelsgesellschaften mit e<strong>in</strong>em<br />

bestimmten Kapital als Firma konstituieren. Jede GesellschafterIn ist mit m<strong>in</strong>d. 1<br />

Stamme<strong>in</strong>lage am Gesellschaftskapital (Stammkapital) beteiligt. Stamme<strong>in</strong>lagen<br />

s<strong>in</strong>d handelbar. Das Stammkapital von m<strong>in</strong>imal CHF 20‘000 muss voll e<strong>in</strong>bezahlt<br />

(liberiert) oder mit Sache<strong>in</strong>lagen gedeckt se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Höchstgrenze für das<br />

Stammkapital gibt es nicht (mehr). Die M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>lage pro Gesellschafter <strong>in</strong> bar<br />

oder als Sache<strong>in</strong>lage ist CHF 100.-. Die Eigentümer der E<strong>in</strong>lagen müssen<br />

namentlich im Handelsregister e<strong>in</strong>getragen se<strong>in</strong>. Die Gesellschaft haftet für ihre<br />

Schulden unbeschränkt mit dem Stammkapital. Die Gesellschafter können via<br />

Statuten zu Nachschüssen verpflichtet werden. Der Firmenname kann frei gewählt<br />

werden, wobei der Zusatz GmbH oder mbH ersichtlich se<strong>in</strong> muss. Die GmbH muss<br />

e<strong>in</strong>e staatlich beaufsichtigte Treuhand- und Revisionsstelle e<strong>in</strong>setzen. Ebenfalls<br />

Doppelbesteuerung. Der Re<strong>in</strong>gew<strong>in</strong>n ist steuerpflichtig, und den ausgeschütteten<br />

Gew<strong>in</strong>n müssen <strong>die</strong> Gesellschafter als E<strong>in</strong>kommen versteuern. Für das Stammkapital<br />

s<strong>in</strong>d bei der GmbH und den Gesellschaftern zudem Vermögenssteuern<br />

geschuldet. Die Geschäftsführung der GmbH entspricht dem Verwaltungsrat e<strong>in</strong>er<br />

AG. Alle Gesellschafter s<strong>in</strong>d zur geme<strong>in</strong>samen Geschäftsführung und Vertretung<br />

berechtigt und verpflichtet, sie dürfen sich aber durch e<strong>in</strong>e Person vertreten lassen.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Organ der GmbH und bestimmt <strong>die</strong><br />

Statuten, <strong>die</strong> Geschäftsführer und <strong>die</strong> Kontrollstelle. Sie genehmigt ferner <strong>die</strong><br />

Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung sowie <strong>die</strong> Bilanz, entscheidet über <strong>die</strong> Verwendung<br />

des Gew<strong>in</strong>ns und entlastet den oder <strong>die</strong> Geschäftsführer. GmbHs unterstehen<br />

grundsätzlich den gleichen Buchführungsbestimmungen, <strong>die</strong> auch für AGs gelten.<br />

Vorteile<br />

Relativ ger<strong>in</strong>ges Grundkapital (20‘000)<br />

Haftung beschränkt auf das (voll<br />

e<strong>in</strong>bezahlte) Stammkapital<br />

Freie Wahl des Geschäftsnamens,<br />

Zusatz GmbH muss se<strong>in</strong><br />

Nur e<strong>in</strong>e Gründungsperson notwendig<br />

Nachteile<br />

Doppelbesteuerung auf Ertrag und<br />

Kapital der GmbH sowie E<strong>in</strong>kommen<br />

und Vermögen des Gesellschafters<br />

Höhere Gründungskosten als bei<br />

E<strong>in</strong>zelfirma<br />

Rel. grosse Publizität: Organe, Kapital<br />

10


Spaltung des Gew<strong>in</strong>ns (der Lohn der<br />

GesellschafterIn gilt bei der GmbH als<br />

Aufwand) kann <strong>die</strong> Progressionsspitze<br />

brechen<br />

und Stamme<strong>in</strong>lagen s<strong>in</strong>d im<br />

Handelsregister öffentlich e<strong>in</strong>sehbar<br />

Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle,<br />

Gesellschafterversammlung,<br />

Steuerformulare, etc.<br />

Genossenschaft (Art 828-926): m<strong>in</strong>destens 7 GenossenschafterInnen, <strong>die</strong><br />

natürliche oder juristische Personen se<strong>in</strong> können; e<strong>in</strong> Gründungskapital ist nicht<br />

erforderlich, <strong>die</strong> Genossenschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen, der<br />

E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister ist Pflicht, der Name der Genossenschaft kann frei<br />

gewählt werden und muss den Zusatz Genossenschaft be<strong>in</strong>halten. Wegen des<br />

fehlenden festen Grundkapitals und damit e<strong>in</strong>e genügenden Kreditbasis haben<br />

Genossenschaften nur beschränkten Zugang zum Kapitalmarkt.<br />

Stiftung (ZGB: Art. 80-89): Vermögen kann <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Stiftung verselbstständigt<br />

werden; <strong>die</strong> Stiftung ist juristische Person, <strong>die</strong> über das verantwortliche Organ<br />

(Stiftungsrat) handelt; wird durch notarielle Urkunde (Stiftungsurkunde) oder<br />

11


durch e<strong>in</strong> Testament errichtet; muss – ausgenommen Familienstiftung und<br />

kirchliche Stiftung – im Handelsregister e<strong>in</strong>getragen werden; für <strong>die</strong> geschäftliche<br />

Tätigkeit ist der <strong>in</strong> der Stiftungsurkunde festgesetzte Wille der Stifter<strong>in</strong> oder des<br />

Stifters massgeblich; s<strong>in</strong>d der behördlichen Aufsicht unterstellt (Ausnahmen<br />

Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen). Bsp: Rolex<br />

Vere<strong>in</strong> (ZGB Art. 60-79): kann e<strong>in</strong> nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe<br />

betreiben, muss jedoch e<strong>in</strong>en „idealen Zweck“ verfolgen; muss dann <strong>in</strong>s<br />

Handelsregister e<strong>in</strong>getragen werden; der Vere<strong>in</strong>szweck darf gemäss ZGB jedoch<br />

nicht gew<strong>in</strong>norientiert se<strong>in</strong>; für Gründung m<strong>in</strong>destens 2 natürliche und/oder<br />

juristische Personen notwendig; Gründungskapital ist nicht vorgeschrieben.<br />

Gründung erfolgt durch <strong>die</strong> Gründungsversammlung, welche <strong>die</strong> Statuten<br />

genehmigt und den Vorstand sowie allenfalls e<strong>in</strong>e Kontrollstelle bestimmt;<br />

erforderliche Organe: Vere<strong>in</strong>sversammlung sowie der Vere<strong>in</strong>svorstand (m<strong>in</strong>d. 1<br />

Mitglied); Vere<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e selbstständige juristische Person; Vere<strong>in</strong>smitglieder<br />

haften nicht persönliche für <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>sschulden. Historisch: Zurich<br />

12


Handelsregister ist e<strong>in</strong>e von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank. Der<br />

Bund hat Oberaufsicht und führt e<strong>in</strong> Zentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert<br />

und ist über den zentralen Firmen<strong>in</strong>dex Zefix zugänglich. Es enthält <strong>die</strong> wichtigsten<br />

Angaben über <strong>die</strong> „nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen: Name,<br />

Gründungsjahr, Sitz und Zweck des Unternehmens, Namen von Gesellschaftern,<br />

VR, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten, Kapitalverhältnisse, Revisionsstelle<br />

(allenfalls). E<strong>in</strong>tragungspflichtig s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>zelfirmen ab CHF 100‘000<br />

Jahresumsatz, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, AG, Kommanditaktiengesellschaften,<br />

GmbH, Genossenschaften, Vere<strong>in</strong>e (<strong>die</strong> e<strong>in</strong> nach<br />

kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben), Stiftungen (ohne Familien- und<br />

kirchliche Stiftungen), Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer<br />

Unternehmen.<br />

Organisation ist <strong>die</strong> Tätigkeit der zielorientierten Steuerung der Aktivitäten <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em sozialen System (funktionaler Organisationsbegriff) und das soziale Gebilde<br />

selber (<strong>in</strong>stitutionaler Organisationsbegriff). Die Organisation befasst sich den<br />

13


Zuordnungen von Aufgaben, Rechten und Pflichten zu Stellen und ihren Inhabern =<br />

System strukturbildender Regeln. Die Aufbauorganisation bildet das hierarchische<br />

Gerüst e<strong>in</strong>er Organisation (Unternehmen, Behörde, Vere<strong>in</strong>), me<strong>in</strong>t <strong>die</strong> Festlegung<br />

der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für <strong>die</strong> Arbeitsverrichtungen und Entscheidungen.<br />

Welche Aufgaben s<strong>in</strong>d von welchen Menschen und Sachmitteln zu bewältigen?<br />

Wichtigste Strukturmerkmale: Die Abteilungsgliederung, das System der<br />

Weisungsbefugnisse und das Kommunikationssystem. Die Ablauforganisation<br />

regelt <strong>die</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>die</strong>ses Rahmen ablaufenden Arbeits- und Informationsprozesse<br />

unter Berücksichtigung von Raum, Zeit, Sachmitteln und Personen.<br />

Ermittlung und Def<strong>in</strong>ition von Arbeitsprozessen steht im Vordergrund. Zweck: e<strong>in</strong>e<br />

s<strong>in</strong>nvolle arbeitsteilige Gliederung und Ordnung der betrieblichen<br />

Handlungsprozesse durch <strong>die</strong> Bildung und Verteilung von Aufgaben (Stellen) zu<br />

erreichen. Dabei wird zunächst im Zuge der Aufgabenanalyse <strong>die</strong> Gesamtaufgabe<br />

der Unternehmung <strong>in</strong> Teilaufgaben und Teile der Teilaufgaben aufgespalten und<br />

anschliessend im Zuge der Aufgabensynthese <strong>die</strong> Teilaufgaben <strong>in</strong> untere<strong>in</strong>ander <strong>in</strong><br />

Beziehung stehenden Stellen zusammengefasst. Die Zusammenfassung e<strong>in</strong>er<br />

Instanz (Stelle mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnis) und mehrerer Stellen<br />

bildet e<strong>in</strong>e Abteilung. Aufgabensynthese ergibt dann e<strong>in</strong> hierarchisches Gefüge, <strong>in</strong><br />

dem e<strong>in</strong>zelne Stellen bzw. Abteilungen mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> Beziehung stehen.<br />

Grundstruktur: h<strong>in</strong>sichtlich Art und Umfang der Spezialisierung von Stellen<br />

(funktionell und objektorientiert) ist grundsätzlich zwischen zwei<br />

Organisationspr<strong>in</strong>zipien zu unterscheiden:<br />

• Funktionale Organisation: nach Verrichtungen. Z.B.: Forschung &<br />

Entwicklung, Produktion, Market<strong>in</strong>g und Vertrieb, Verwaltung<br />

• Divisionale Organisation: nach Objekten (Produkte, Kundengruppen,<br />

Absatzgebiete), auch als Spartenorganisation oder Geschäftsbereichsorganisation<br />

bezeichnet.<br />

Entscheidungs- und Weisungsrechte: parallel zu den Aufgabenzuordnungen.<br />

Entscheidung über <strong>die</strong> Zuordnung von Entscheidungsbefugnissen: Wer entscheidet,<br />

ob der Auftrag des Kunden X angenommen wird? Wer bestimmt den<br />

Angebotspreis? Wer entscheidet über <strong>die</strong> Anschaffung e<strong>in</strong>es neuen Firmenwagens<br />

14


für Frau Lüthi? Etc. Entscheidung über Weisungsrechte. Wer darf wem<br />

Anweisungen erteilen? Wer ist der Vorgesetzte von wem?<br />

E<strong>in</strong>l<strong>in</strong>iensystem: Grundsatz der E<strong>in</strong>heit der Auftragserteilung – jede Stelle ist<br />

genau e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen Instanz unterstellt und erhält von <strong>die</strong>ser Anweisungen; es<br />

gibt e<strong>in</strong>en streng hierarchischen Dienstweg. Führt zu e<strong>in</strong>er straffen, übersichtlichen<br />

Organisation, <strong>in</strong> der Kompetenzüberschneidungen vermieden werden.<br />

Durch <strong>die</strong> klare Abgrenzung von Verantwortungsbereichen lässt sich <strong>die</strong><br />

Umsetzung von getroffenen Entscheidungen gut verfolgen und kontrollieren.<br />

Problematisch wenn Leitungsspanne und/oder Unternehmen zu gross wird. Es ist<br />

<strong>die</strong> typische Form der Organisationsstruktur für neugegründete Unternehmungen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere für kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen oder Unternehmen, <strong>die</strong><br />

grossen Wert auf Diszipl<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>deutige Kommandostrukturen legen: Militär,<br />

Feuerwehr, öffentliche Verwaltungen.<br />

Vorteile<br />

Spezialisierung der Leitung durch<br />

Funktionsverteilung<br />

Hohe Problemlösungskapazität<br />

Direkte Weisungs- und Informationswege<br />

Betonung der Fachautorität<br />

Nachteile<br />

Probleme bei der Abgrenzung von<br />

Zuständigkeiten<br />

Gefahr von Kompetenzkonflikten<br />

Schwierigkeit der Fehlerzurechnung<br />

Die Erweiterung ist das Mehrl<strong>in</strong>iensystem: Vorgesetzte s<strong>in</strong>d Spezialisten auf ihrem<br />

Gebiet und geben nur ihren Fachbereich betreffende Anweisungen; System der<br />

Mehrfachunterstellung: e<strong>in</strong>e untergeordnete Stelle kann nun von mehreren<br />

übergeordneten Stellen Weisungen erhalten. Zumeist <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>unternehmen und<br />

Personengesellschaften, z.B. <strong>in</strong> Handwerksbetrieben, <strong>in</strong> denen aufgrund der klaren<br />

Trennung kaufmännischer und technischer Verantwortlichkeit das Risiko von<br />

Reibungsverlusten durch Kompetenzstreitigkeiten m<strong>in</strong>imal ist.<br />

Alternativ gibt es noch <strong>die</strong> Stabl<strong>in</strong>ienorganisation: ist e<strong>in</strong>e um Stabsstellen<br />

erweiterte Form des E<strong>in</strong>l<strong>in</strong>ensystems. Ziel: <strong>die</strong> L<strong>in</strong>ien<strong>in</strong>stanzen entlasten und <strong>die</strong><br />

15


Vorgesetzten vom unterstellten Bereich weniger abhängig machen, Fachwissen<br />

bereitstellen. Häufige Stabsstellen <strong>in</strong> Unternehmen: betriebliche Datenschutzbeauftragte,<br />

Marktforschung als Stabsstelle des Vertriebs, Rechtsstelle, <strong>in</strong>terne<br />

Revision als Stabsstelle des Vorstands, Unternehmensplanung als Stabsstelle der<br />

Geschäftsführung etc. Der Stab <strong>in</strong>struiert bzw. berät den zugeordneten<br />

Vorgesetzten. Die Stäbe haben meist ke<strong>in</strong>e oder allerhöchstens fachliche<br />

Weisungsbefugnis gegenüber dem Vorgesetzten unterstellten Bereich. Erzeugt oft<br />

höhere Kosten als E<strong>in</strong>l<strong>in</strong>iensystem und potentielle Konflikte zwischen der Stabsund<br />

der L<strong>in</strong>ienstelle.<br />

Die Matrixorganisation ist e<strong>in</strong><br />

Mehrl<strong>in</strong>ensystem mit gleichzeitiger<br />

Verrichtungs- und Objektgliederung. Die<br />

Verrichtungsgliederung wie Bsp.<br />

Beschaffung, Produktion, Market<strong>in</strong>g<br />

bildet typischerweise <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Dimension<br />

(L<strong>in</strong>ien<strong>in</strong>stanz), während <strong>die</strong><br />

Objektgliederung – Bsp. Nach Märkten,<br />

Produkten oder Regionen – <strong>die</strong> zweite Dimension (Matrix<strong>in</strong>stanz) bildet.<br />

Hauptsächlich bei grossen, <strong>in</strong>ternational tätigen Unternehmen. Probleme durch<br />

Zuständigkeitsüberkreuz-ungen. Häufige Lösung: Weisungsbefugnis wird auf e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>zige L<strong>in</strong>ie beschränkt. Überkreuzenden Zuständigkeiten werden durch<br />

temporäre Freistellung für andere Aufgaben.<br />

Vorteile<br />

Kürzere Kommunikationswege<br />

Flexible Berücksichtigung von<br />

wettbewerbsrelevanten Aspekten<br />

Spezialisierung der Leitungsfunktion bei<br />

gleichzeitiger Entlastung der obersten<br />

Unternehmensleitung<br />

Problemlösungen unter Berücksichtigung<br />

unterschiedlicher Standpunkte und<br />

der Vorrang der Sachkompetenz vor<br />

Nachteile<br />

Kompetenzkonflikte<br />

Hoher Kommunikationsaufwand<br />

Schwerfällige und lang dauernde<br />

Entscheidungsf<strong>in</strong>dung<br />

Unsicherheit der Ausführungsstellen<br />

<strong>in</strong>folge der Mehrfachunterstellung<br />

Herausfordernde Leistungskontrolle<br />

durch Abnahme der Leistungsbereitschaft,<br />

wenn <strong>die</strong>se durch <strong>die</strong> L<strong>in</strong>ien-<br />

16


der hierarchischen Stellung sowie <strong>die</strong><br />

Förderung von Teamwork<br />

führung nicht anerkannt wird. Von<br />

aussen nur schwer abschätzbare<br />

Auslastung des Mitarbeiters, da<br />

Gesamtbild oft nicht vorhanden<br />

Probleme. Grosses Unternehmen mit entsprechender Aufbau- und<br />

Ablauforganisation. Entweder es gibt ke<strong>in</strong>en Unternehmer als reale Person mehr;<br />

oder es s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fach zu viele Aufgaben; zeitliche Restriktionen und<br />

Wissensrestriktionen Delegation von Entscheidungsbefugnissen ist unumgänglich.<br />

Manager werden e<strong>in</strong>gesetzt, weil sie aufgrund ihrer spezifischen Qualifikation<br />

besser als alle anderen <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong> sollten, das bereitgestellte Kapital<br />

gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>zusetzen; aber: Manager haben e<strong>in</strong>en Informationsvorsprung<br />

UND sie müssen eben mit Entscheidungsspielräumen ausgestattet se<strong>in</strong>. Manager<br />

müssen nicht zwangsläufig <strong>die</strong> Ziele ihrer Auftragsgeber verfolgen, also z.b. <strong>die</strong><br />

Ziele der Aktionäre -> Kontrollstrukturen schaffen, Flexibilität erhalten,<br />

unabhängiges Fachwissen, Effizienz. Gerade auf der allerobersten Ebene schwierig,<br />

Bsp. CEO. Ke<strong>in</strong>e unmittelbaren Vorgesetzten mehr, der Kontrolle ausüben könnte.<br />

Wenn er der Beste für <strong>die</strong> Aufgabe ist, so ist jeder andere schlechter geeignet.<br />

Kontrolle von aussen: schlechtere Informationen. Selbstkontrolle? Lösungen:<br />

Corporate Governance: umfasst <strong>die</strong> Gesamtheit aller nationalen und <strong>in</strong>ternationalen<br />

Grundsätze für e<strong>in</strong>e gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.<br />

Es kommt zu e<strong>in</strong>er strikten Trennung des Aufsichtsorgan (bestellt den<br />

Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung) und des Leitungsorgans<br />

(eigenverantwortliche Geschäftsführung, Berichterstattung an AR, Br<strong>in</strong>gschuld).<br />

17


Vorteile<br />

Klare Aufteilung der Verantwortungsbereiche<br />

und der Haftung<br />

Spezifische Aufgabenzuordnung<br />

Effektive gegenseitige Überwachung<br />

Betriebsnahe Führung durch Arbeitnehmervertretung<br />

im Aufsichtsrat<br />

(Mitbestimmung)<br />

Nachteile<br />

Langsame Entscheidung<br />

Koord<strong>in</strong>ationsschwierigkeiten und<br />

Interessendivergenzen<br />

Kontrolle abhängig von der<br />

Qualifikation der Aufsichtsratmitglieder<br />

und deren Arrangement<br />

Vorteile<br />

Verbesserung der Kommunikation<br />

durch Übertragung von Aufgaben an<br />

Ausschüsse<br />

Optimierung der Überwachung durch<br />

Ausschussarbeit<br />

Schnelle, flexible Entscheidungsf<strong>in</strong>dung<br />

Geme<strong>in</strong>same Verantwortung<br />

Nachteile<br />

Auftreten von Informationsasymmetrie<br />

Interessenkonflikt<br />

Ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>stitutionalisierte Fremdkontrolle<br />

Machtfülle des Board, v.a. bei<br />

unipolarer Führungsstruktur<br />

18


Die Corporate Governance ist länderspezifisch und muss sich dementsprechend <strong>in</strong><br />

das rechtliche Regelwerk e<strong>in</strong>passen -> Swiss Code of Best Practice (kurz Swiss<br />

Code) 2002. Es ist <strong>die</strong> Empfehlung von Economiesuisse an alle Aktiengesellschaften,<br />

<strong>die</strong> an der Swiss Exchange notiert s<strong>in</strong>d, bezügliche Corporate Governance, aber<br />

auch an andere Firmen. Da der Swiss Code im Gegensatz zu den Richtl<strong>in</strong>ien zur<br />

Zulassung an <strong>die</strong> Swiss Exchange nicht auf e<strong>in</strong>em entsprechenden Gesetz basiert,<br />

können <strong>die</strong> enthaltenen Empfehlung nicht durch gesetzliche Sanktionen duchgesetzt<br />

werden. Ebenso OECD-Grundsätze s<strong>in</strong>d nur Empfehlungen. Für<br />

börsenkotierte Unternehmen gilt <strong>die</strong> Corporate Governance Richtl<strong>in</strong>ie der SWX<br />

(RLCG), Transparenzvorschrift! Themenbereiche des Swiss Code:<br />

• Rechte der Aktionäre, GV<br />

• VR und Geschäftsleitung: Aufgaben des VR, Zusammensetzung des VR,<br />

Arbeitsweise und Vorsitz VR, Umgang mit Interessenkonflikten und<br />

Wissensvorsprüngen, Präsident des VR und Geschäftsleitung, <strong>in</strong>ternes<br />

Kontrollsystem: Umgang mit Risiken und Compliance, Ausschüsse des VR<br />

• Revision<br />

• Offenlegung der Corporate Governance<br />

Es zählt das Pr<strong>in</strong>zip des comply or expla<strong>in</strong>.<br />

20


• Re<strong>in</strong>er Monismus: Der VR übt <strong>die</strong> Geschäftsleitung vollständig selbst aus.<br />

Entschliesst sich der VR zur Personalunion, so sorgt er für adäquate<br />

Kontrollmechanismen, z.B. durch Bestimmung e<strong>in</strong>es Lead director<br />

(exekutives, erfahrenes Mitglied).<br />

• Angenäherter Dualismus: Der VR hat <strong>die</strong> Geschäftsleitung im Rahmen des<br />

gesetzlich Zulässigen delegiert.<br />

• Mischform: Der VR übt e<strong>in</strong>en Teil der Geschäftsleitung aus (Board System).<br />

Zw<strong>in</strong>gende Aufgaben des VR nach Art. 716a OR:<br />

• Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen<br />

• Festlegung der Organisation<br />

• F<strong>in</strong>anzverantwortung<br />

• Bestellung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung<br />

• Erstellen von Geschäftsbericht sowie Vorbereitung der GV und Ausführung<br />

ihrer Beschlüsse<br />

• Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung<br />

Regelungen zu VR und GL gem. Swiss Code of Best Practice:<br />

• Oberleitung der Gesellschaft<br />

• Festlegung der Organisation<br />

• Ausgestaltung des Rechnungswesens, der F<strong>in</strong>anzkontrolle und der F<strong>in</strong>anzplanung<br />

• Benennung und Abberufung der Geschäftsleitung -> Personalunion oder<br />

Doppelspitze möglich<br />

• Oberaufsicht über <strong>die</strong> Geschäftsleitung<br />

• Erstellung des Geschäftsberichts und <strong>die</strong> Vorbereitung der GV, Umsetzung<br />

der Beschlüsse<br />

• Benachrichtigung des Richters im Fall der Überschuldung<br />

• Risikomanagement, Kontrollsystem und Compliance<br />

• Treffen von Regelungen betr. Interessenkonflikten und Wissensvorsprung<br />

• E<strong>in</strong>setzung von Ausschüssen (Prüfung-, Entschädigungs und Nom<strong>in</strong>ierung…)<br />

21


Bedeutungen:<br />

• CEO: Chief Executive Officer (unabhängig von der Rechtsform), ist der<br />

Geschäftsführer oder Vorsitzender/Präsident der Geschäftsleitung, alle<strong>in</strong><br />

zeichnungsberechtigt<br />

• CFO: Chief F<strong>in</strong>ancial Officer, F<strong>in</strong>anzvorstand e<strong>in</strong>er Aktiengesellschaft,<br />

entspricht im Deutschen etwa dem kaufmännischen Geschäftsführer<br />

• C…O: viele weitere Positionen können hier „erfunden“ werden, wie Chief<br />

Quality Officer, Chief Knowledge Officer oder Chief Technical Officer<br />

• Personen, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Position bekleiden, werden <strong>in</strong> der<br />

Kategorie Manager e<strong>in</strong>sortiert.<br />

Ausschüsse des VR, Swiss Code, Artikel 23ff. Entschädigungsausschuss:<br />

• Setzt sich mehrheitlich aus nicht exekutiven und unabhängigen VR-<br />

Mitgliedern zusammen<br />

• Unterbreitet Grundsätze der Entschädigung der Mitglieder des VR und der<br />

Geschäftsleitung<br />

• Der Präsident des VR bzw. der Vorsitzende der Geschäftsleitung werden i.<br />

d. R., ausser wenn es um <strong>die</strong> eigene Entschädigung geht, zu den Sitzungen<br />

beigezogen<br />

• Die Entschädigung soll nachvollziehbar, vom nachhaltigen Erfolg des<br />

Unternehmens und vom persönlichen Beitrag abhängig gemacht werden,<br />

falsche Anreize s<strong>in</strong>d zu vermeiden<br />

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus nicht exekutiven, vorzugsweise<br />

unabhängigen VR-Mitgliedern zusammen. Er bildet sich e<strong>in</strong> eigenständiges Urteil<br />

über <strong>die</strong> externe Revision, das <strong>in</strong>terne Kontrollsystem und den Jahresabschluss.<br />

Der Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss legt <strong>die</strong> Grundsätze für <strong>die</strong> Auswahl von Kandidaten<br />

zur Zuwahl <strong>in</strong> den VR bzw. für <strong>die</strong> Wiederwahl fest und bereitet <strong>die</strong> Auswahl nach<br />

<strong>die</strong>sen Kriterien vor. Manche Unternehmen bilden weitere Ausschüsse.<br />

22


Wie kommt man <strong>in</strong> den VR? Der Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss schlägt den Kandidaten<br />

vor. Die GV aller Aktionäre wählt den VR. Wahlmodus sehr unterschiedlich, E<strong>in</strong>zeloder<br />

Gruppenwahl.<br />

Wie oft tagt der VR? Er tritt, den Erfordernissen des Unternehmens entsprechend,<br />

<strong>in</strong> der Regel m<strong>in</strong>d. 4mal im Jahr zusammen. Wenn immer erforderlich, sorgt der<br />

Präsident für e<strong>in</strong>e kurzfristige Beratung. Durchschnittliche Entschädigung e<strong>in</strong>es VR<br />

e<strong>in</strong>es KMU: 2010: 25‘500 CHF pro Jahr.<br />

Mandatsdauer: Im Interesse der Anleger, wenn sie <strong>die</strong> Möglichkeit haben, den<br />

Mitgliedern des VR regelmässig ihr Vertrauen auszusprechen -> kurze<br />

Mandatsdauer mit sofortiger Wiederwahlmöglichkeit positiv zu beurteilen.<br />

Die Décharge (Entlastung) geschieht an der GV als Entscheidung der Aktionäre,<br />

und ist geregelt <strong>in</strong> Art. 758 OR. Entlastungsbeschluss hat zur Folge, dass <strong>die</strong>jenigen<br />

Aktionäre und Aktionär<strong>in</strong>nen, <strong>die</strong> der Entlastung zustimmten, für das betreffende<br />

Geschäftsjahr ihr gerichtliches Klagerecht gegenüber dem VR verlieren. Die, <strong>die</strong><br />

nicht zustimmend oder sich enthaltend, verlieren ihr Klagerecht erst sechs Monate<br />

nach e<strong>in</strong>em solchen Beschluss.<br />

Skript 3. Unternehmensziele, Unternehmensstrategie, Unternehmensführung.<br />

„Unternehmensziele s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> der Unternehmenstätigkeit zugrundeliegenden<br />

Zielsetzungen“. Nach <strong>in</strong>haltlicher Ausrichtung s<strong>in</strong>d 2 Gruppen zu unterscheiden:<br />

• Sachziele / Leistungsziele: Ziele, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> konkrete Leistungserstellung<br />

beziehen, d.h. auf <strong>die</strong> Art, Menge, Qualität, den Ort und <strong>die</strong> Zeit der<br />

zu produzierenden Güter oder Dienstleistungen.<br />

• Formalziele / ökonomische Ziele: Ziele, <strong>die</strong> den Erfolg des unternehmerischen<br />

Handelns widerspiegeln. Liquidität und Gew<strong>in</strong>n als Grundvoraussetzung<br />

für das Überleben des Unternehmens, daneben oftmals weitere,<br />

<strong>in</strong> Kennzahlen gefasst Grössen wie Produktivität, Wirtschaftlichkeit,<br />

Umsatzrentabilität, Return on Investment usw.<br />

Natürlich können Ziele auch anders unterschieden werden.<br />

23


Unternehmensziele s<strong>in</strong>d nicht naturgegeben und unveränderlich, sie hängen ab<br />

von Stakeholdern und deren Machtkonstellation, den Umfeldfaktoren, wie der<br />

Konkurrenzsituation, rechtlichen Beschränkungen usw. Individuen und Gruppen<br />

br<strong>in</strong>gen ihre Ziele und Werte e<strong>in</strong>, <strong>die</strong> sie über ihre Mitwirkung am oder im<br />

Unternehmen verwirklicht sehen wollen. Verschieden Unternehmensziele können<br />

aufe<strong>in</strong>ander aufbauen, sich ergänzen oder im Widerspruch zue<strong>in</strong>ander stehen. Die<br />

oberste Priorität ist das Überleben des Unternehmens sicherstellen:<br />

1. Liquidität = Fähigkeit, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.<br />

Kurzfristige Überlebensssicherung, sonst Konkurs<br />

2. Rentabilität = Fähigkeit, den entstehenden Aufwand durch angemessene<br />

Erträge zu decken. Damit auch Unternehmenserfolg. Ist <strong>die</strong> mittelfristige<br />

Überlebenssicherung, sonst stellt niemand mehr dem Unternehmen das<br />

notwendige Kapital zur Verfügung<br />

3. Wachstum (<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wachsenden Umfeld): langfristiges Überleben sichern,<br />

<strong>in</strong>dem das Unternehmen zum<strong>in</strong>dest über e<strong>in</strong> durchschnittliches Wachstum<br />

mit den anderen Unternehmen mithalten kann<br />

Problem dabei: wie formuliere ich me<strong>in</strong> Erfolgs- bzw. Rentabilitätsziel? Es gibt ganz<br />

viele verschiedene Erfolgsmasse, sie beantworten jeweils unterschiedliche Fragen.<br />

Alternative Erfolgsbegriffe s<strong>in</strong>d: Gesamtkostenverfahre (Produktionsperspektive),<br />

Umsatzkostenverfahren (Absatzperspektive). Erfolgsgrössen <strong>in</strong> Relation zum<br />

Kapitale<strong>in</strong>satz betrachten = Rentabilität.<br />

24


Die Literatur verwendet <strong>die</strong> Bezeichnung für <strong>die</strong> verschiedenen Rentabilitätsmasse<br />

une<strong>in</strong>heitlich, <strong>die</strong> Praktiker noch weniger! -> Kritische Betrachtungsweise nötig!<br />

DuPont Aufspaltung. E<strong>in</strong> wichtiger Treiber für den Gew<strong>in</strong>n ist der Umsatz. Die ROE<br />

Aufspaltung wurde bereits 1919 von DuPont vorgenommen:<br />

Die Umsatzrendite misst Effizienz der Kosten- und Ertragsstruktur (Profit Marg<strong>in</strong>).<br />

Kapitalumschlag spiegelt Nutzung des betrieblichen Vermögens wider (Asset Turnover,<br />

Umsatz je Investitionskosten).<br />

Empirisch zeigt sich, dass <strong>die</strong> meisten<br />

Branchen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Band zwischen 5 und 10<br />

Prozent Rendite liegen.<br />

25


Die Zielvorgabe sagt nicht, wie man <strong>die</strong>ses Ziel nun erreichen kann oder will. Die<br />

Unternehmensstrategie beschreibt <strong>die</strong> langfristig geplanten Verhaltensweisen im<br />

Unternehmen zu Erreichung der Unternehmensziele. CAVE: das geht <strong>in</strong> vielen<br />

Unternehmensdarstellungen durche<strong>in</strong>ander -> falls unklar sie Beispiele am Anfang<br />

des Skriptes (Ypsomed Hold<strong>in</strong>g). Drei idealtypische Strategien:<br />

• Alle<strong>in</strong>stellung: e<strong>in</strong> Produkt anbieten, das ke<strong>in</strong> anderer Anbieter hat; ke<strong>in</strong>e<br />

Konkurrenten, Monopolstellung erlaubt hohe positive Marge, langfristig<br />

schwierig<br />

• Differenzierung: e<strong>in</strong> Produkt anbieten, das es zwar <strong>in</strong> ähnlicher Art auch<br />

von anderen Anbietern gibt, ich biete jedoch mit me<strong>in</strong>em Produkt e<strong>in</strong>en<br />

speziellen Zusatznutzen an, den <strong>die</strong> Nachfrage durch e<strong>in</strong>en höheren Preis<br />

honorieren; Differenzierung bewirkt e<strong>in</strong>e hohe Kundenloyalität und<br />

verr<strong>in</strong>gert <strong>die</strong> Preisempf<strong>in</strong>dlichkeit<br />

• Kostenführerschaft: ich biete e<strong>in</strong> identisches Produkt wie <strong>die</strong><br />

Konkurrenten an, aber ich kann es zu günstigeren Bed<strong>in</strong>gungen herstellen;<br />

Massnahmen <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem S<strong>in</strong>ne u.a. das Ausnutzen von Grössendegressionseffekten<br />

und des Erfahrungskurveneffekt.<br />

Die Unternehmensführung bezeichnet <strong>die</strong> direkte (durch <strong>die</strong> persönliche<br />

Beziehung von Führungspersonen und Geführten) und <strong>in</strong>direkte<br />

Verhaltensbee<strong>in</strong>flussung zur Realisierung von Zielen. Management und<br />

Leadership/Führung als zwei unterschiedliche Systeme, <strong>die</strong> parallel im<br />

Unternehmen gebraucht werden und <strong>die</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausgewogenen Verhältnis<br />

stehen müssen.<br />

Management me<strong>in</strong>t Umgang mit<br />

Komplexität, wie sie <strong>in</strong> grosse<br />

Unternehmen zu f<strong>in</strong>den ist, dort<br />

h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> Ordnung und Konsistenz<br />

br<strong>in</strong>gen. Führung me<strong>in</strong>t der<br />

Umgang mit Veränderungen.<br />

26


Analyse der Unternehmenssituation: Wie hoch ist <strong>die</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung im<br />

Unternehmen?<br />

27


Skript 4. Betriebliche Grundfunktionen. Das Oberziel des F<strong>in</strong>anzmanagements ist<br />

Schaffung von Wert: jede unternehmerische Tätigkeit soll letztlich<br />

wertgenerierend se<strong>in</strong>. F<strong>in</strong>anzperspektive: <strong>die</strong> Cashflows, welche <strong>die</strong> konkrete<br />

Unternehmung generiert, sollen höher se<strong>in</strong> als Cashflows e<strong>in</strong>es anderen<br />

Investments am F<strong>in</strong>anzmarkt mit gleichem Risiko. Kernfragen:<br />

• Welche langfristigen Investments sollte <strong>die</strong> Unternehmung tätigen?<br />

Investitionen, Bewertung von Projekten und von Unternehmen,<br />

strategische Entscheidungen, Transaktionen (Mergers, Sp<strong>in</strong>-Offs, Restru.)<br />

• Wie sollte sich <strong>die</strong> Unternehmung f<strong>in</strong>anzieren, um <strong>die</strong> Investitionen zu<br />

tätigen? Kapitalkosten, langfristige F<strong>in</strong>anzierung, Kapitalstruktur,<br />

Dividendenpolitik.<br />

• Wie soll <strong>die</strong> Unternehmung ihr Liquiditätsmanagement gestalten? Net<br />

work<strong>in</strong>g capital (NWC) = Nettoumlaufvermögen (NUV), Cash management<br />

• Wie kann e<strong>in</strong> effizientes und effektives Risikomanagement e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden? Dimensionierung, Massnahmen, Instrumente, Implementierung,<br />

Risikoarten: Marktrisiken, Gegenparteirisiken, Transaktionsrisiken,<br />

Systemrisiken, Modellrisiken<br />

Der Cashflow ist der (positive), periodisierte Zahlungsmittelüberschuss der<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Ist damit e<strong>in</strong>e Liquiditätskennzahl,<br />

Indikator für <strong>die</strong> Zahlungskraft des Unternehmens. Wenn der Cashflow positiv ist,<br />

dann kann das Unternehmen aus se<strong>in</strong>en Umsatztransaktionen heraus<br />

Investitionen tätigen oder Kredite ordnungsgemäss tilgen. Ermittlung des<br />

Cashflows: Gew<strong>in</strong>n vor Steuern + alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B.<br />

Abschreibungen, Erhöhung der Rückstellungen) – alle nicht zahlungswirksamen<br />

Erträge (z.B. Zuschreibungen, Reduktion der Rückstellungen). Weitere<br />

Spezialformen s<strong>in</strong>d z.B. Brutto-Cashflow, Netto-Cashflow, Free Cashflow. Die<br />

Ermittlung ist jeweils im Zuge der Kapitalflussrechnung nach IFRS. Daumenregeln:<br />

• Im M<strong>in</strong>imum muss der Cashflow <strong>die</strong> Abschreibungen decken, denn so<br />

bleibt <strong>die</strong> Substanz des Unternehmens erhalten<br />

28


• Der Cashflow von 3 Jahren sollte ausreichen, um das ganze Fremdkapital<br />

zurückzuzahlen.<br />

Investitionen gilt als Verwendung f<strong>in</strong>anzieller Mittel, um damit neue oder höhere<br />

Geldgew<strong>in</strong>ne zu erzeugen. Investitionen s<strong>in</strong>d möglich <strong>in</strong> Realkapital (Sachanlagen<br />

wie Masch<strong>in</strong>e, Gebäude); immaterielle Anlagen (Patente, F&E) oder<br />

F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestitionen (Aktien, Beteiligungen). Die Entscheidung welche Investition<br />

durchzuführen ist: Investitionsrechnung als Hilfsmittel zur Beurteilung…dabei gibt<br />

es viele Ansätze -> Vorlesung Investitionsrechnung im nächsten Semester.<br />

Kapital ist der wertmässige Ausdruck für <strong>die</strong> Gesamtheit der Sach- und F<strong>in</strong>anzmittel,<br />

<strong>die</strong> der Unternehmung (zu e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt) zur Verfügung stehen.<br />

Typischerweise nach Herkunft der Mittel <strong>in</strong> Eigenkapital und Fremdkapital<br />

gegliedert…Herkunftsperspektive. Das Vermögen zeigt an, <strong>in</strong> welcher Form das<br />

Kapital <strong>in</strong> der Unternehmung verwendet ist -> Verwendungsperspektive. Möglich<br />

<strong>in</strong> Anlage- und Umlaufvermögen, betriebsnotwendiges und neutrales Vermögen,<br />

Sach- und F<strong>in</strong>anzvermögen. Kapitalbedarf ist das für <strong>die</strong> betrieblichen Prozesse<br />

notwendige Kapital. E<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzbedarf entsteht aus der Veränderung des<br />

Kapitalbedarfs. E<strong>in</strong> Geldbedarf ist notwendig zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.<br />

29


Kurzfristige F<strong>in</strong>anzplanung. Liquidität ist <strong>die</strong> Fähigkeit des Unternehmens, <strong>die</strong> zu<br />

e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt zw<strong>in</strong>gend fälligen Zahlungsverpflichtungen une<strong>in</strong>geschränkt<br />

zu erfüllen. Die Liquidität ist <strong>die</strong> Grundvoraussetzung für das Überleben<br />

des Unternehmens, ansonsten steht <strong>die</strong> Insolvenz an. Überwachung und<br />

Sicherstellung der Liquidität ist damit e<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe im Unternehmen.<br />

Aber: <strong>die</strong> Liquidität und Rentabilität konkurrieren oftmals mite<strong>in</strong>ander.<br />

Massnahmen zur Erhöhung der Liquidität kosten Geld. Die Liquiditätsüberschüsse<br />

könnten e<strong>in</strong>gesetzt werden, um Erträge zu erzielen, e<strong>in</strong> Mehr bei der Verz<strong>in</strong>sung<br />

geht meist mit weniger Liquiditätsnähe e<strong>in</strong>her. E<strong>in</strong> Instrument zur Überwachung<br />

der Liquidität ist der F<strong>in</strong>anzplan. Grobstruktur e<strong>in</strong>es F<strong>in</strong>anzplans:<br />

Anfangsbestand flüssige Mittel<br />

+ alle geplanten E<strong>in</strong>zahlungen<br />

- alle geplanten Auszahlungen<br />

= Endbestand flüssige Mittel<br />

Anforderungen dabei s<strong>in</strong>d: sie müssen zukünftige E<strong>in</strong>zahlungen und Auszahlungen<br />

lückenlos, vollständig und zeitlich so präzise wie möglich erfassen. Je langfristiger<br />

der F<strong>in</strong>anzplan, desto schwieriger s<strong>in</strong>d <strong>die</strong>se Anforderungen zu erfüllen.<br />

Ausgleichsmassnahmen bei Liquiditätsdefiziten:<br />

• Verborgener f<strong>in</strong>anzieller Fehlbetrag: Liquiditätsreserve halten<br />

30


• Offener, aber zeitlich befristeter Fehlbetrag -> Reaktionsmöglichkeiten<br />

(rasch Rechnungen ausstellen, kürzere Zahlungsfristen vorgeben, An- und<br />

Akontozahlungen fordern, Kundenforderungen über Factor<strong>in</strong>g bewirtschaften,<br />

Kreditlimiten voll ausnützen, längere Zahlungsfristen aushandeln,<br />

nicht dr<strong>in</strong>gende Anschaffungen zurückstellen, den Produktionsprozess<br />

straffen, den Lagerbestand senken, Unterhaltsarbeiten h<strong>in</strong>auszögern,<br />

Anlagen mieten oder leasen statt kaufen). Gegebenenfalls kurzfristige<br />

Kreditf<strong>in</strong>anzierung oder F<strong>in</strong>anzierung aus Vermögensumschichtung.<br />

• Struktureller f<strong>in</strong>anzieller Fehlbetrag -> Rationalisierungsmassnahmen<br />

durchführen, Market<strong>in</strong>gsanstrengungen verstärken, ggf. Aktivität<br />

e<strong>in</strong>stellen<br />

Als Zahlungsunfähigkeit gilt, nicht mehr genug flüssige Mittel um Anforderungen<br />

begleichen zu können. Wird als Insolvenz bezeichnet (drohende oder akute Insolvenz,<br />

Überschuldung). Beim Konkursrichter des zuständigen Bezirksgerichts wird<br />

<strong>die</strong> Insolvenzerklärung e<strong>in</strong>gereicht. Sie ist bei AG und GmbHs zw<strong>in</strong>gend, wenn <strong>die</strong><br />

Hälfte des Gesellschaftskapitals nicht mehr gedeckt ist (725 OR, 817 OR) -> Überschuldung.<br />

Es ist das Ende für das Unternehmen, mit Beg<strong>in</strong>n des<br />

Konkursverfahrens verliert <strong>die</strong> Geschäftsleitung <strong>die</strong> Verfügungsbefugnis über<br />

vorhandene Aktiven, Verwertung erfolgt durch das Konkursamt oder e<strong>in</strong>e<br />

Liquidator. Ehemalige Inhaber e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfirma haften weiter für ihre Schulden!<br />

Manchmal ist e<strong>in</strong>e gütliche E<strong>in</strong>igung via Verhandlungen möglich, z.B. mit Teilschuldenerlass<br />

falls positive Zukunftsaussichten.<br />

Prozessbezogene Gestaltungsprobleme.<br />

Beschaffungsprozess: Bereitstellung der Produktionsfaktoren; M<strong>in</strong>imierung der<br />

Bereitstellungskosten bei bestmöglicher Berücksichtigung der Bed<strong>in</strong>gungen, <strong>die</strong><br />

anschliessend e<strong>in</strong>e hohe Produktivität der Faktorkomb<strong>in</strong>ation gewährleisten.<br />

Produktionsprozess: betriebliche Faktorkomb<strong>in</strong>ation; Realisierung der<br />

M<strong>in</strong>imalkostenkomb<strong>in</strong>ation unter den jeweiligen produktionstechnischen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen und Zielen<br />

31


Absatz: vertriebsbezogen, absatzunterstützende Massnahmen; optimierender<br />

E<strong>in</strong>satz der absatzpolitischen Instrumente (des Market<strong>in</strong>gsmix) unter<br />

Berücksichtigung der Produkt- und Market<strong>in</strong>gkosten sowie von Umsatz- und<br />

Gew<strong>in</strong>n- (bzw. Rentabilitäts-)zielen.<br />

Bereitstellungsplanung: Personalbereitstellung, Betriebsmittelbereitstellung,<br />

Materialbereitstellung. Aufgaben:<br />

• Technisch: erforderliche Art, Menge, Güte des Produktionsfaktors, zur<br />

rechten Zeit am rechten Ort bereitstellen. Gewährleistung e<strong>in</strong>er<br />

störungsfreien Produktion, E<strong>in</strong>haltung der Lieferterm<strong>in</strong>e, Erfüllung der<br />

vorgegebenen Qualitätsstandards, etc.<br />

• Ökonomisch: M<strong>in</strong>imierung der Bereitstellungskosten. Direkte und<br />

<strong>in</strong>direkte Beschaffungskosten, Reservierungskosten (Lagerhaltungskosten,<br />

Leerkosten für Masch<strong>in</strong>en), Fehlmengenkosten.<br />

Teilaufgaben s<strong>in</strong>d Planung des Bedarfs, Planung der Beschaffung, Planung des<br />

E<strong>in</strong>satzes, ggf. Planung von Massnahmen zur längerfristigen Werterhaltung.<br />

Betriebsmittelbereitstellung: Betriebsmittel s<strong>in</strong>d alle Sachgüter, <strong>die</strong> im<br />

Leistungsprozess genutzt werden ohne mit Substanz <strong>in</strong> <strong>die</strong> Erzeugnisse e<strong>in</strong>zugehen<br />

(Gegenteil: Werkstoffe). 4 Planungsebenen:<br />

• Planung des Betriebsmittelbedarfs<br />

• Planung des Betriebsmittelbeschaffung<br />

• Planung des Betriebsmittele<strong>in</strong>satzes<br />

• Planung von Wartung und Instandhaltung<br />

Zentral: <strong>die</strong> Produktivität des Betriebsmittels; hierfür im Wesentlichen zwei<br />

Determ<strong>in</strong>anten:<br />

• Technischer Leistungsstandard: Modernität, Abnutzungsgrad,<br />

Betriebsfähigkeit<br />

• Technische Eignung: Kapazität, Elastizität, quantitativ und qualitativ<br />

32


E<strong>in</strong>flussgrössen: im Zeitablauf gibt es häufig wechselnde Leistungsanforderungen<br />

(Individual- und Kle<strong>in</strong>serienproduktion, hohe fertigungstechnische Elastizität,<br />

erfordert i.d.R. den E<strong>in</strong>satz von Universalmasch<strong>in</strong>en und –werkzeugen) und selten<br />

wechselnde Leistungsanforderungen (Grossserienfertigung oder Sortenfertigung,<br />

erlaubt i.d.R. den E<strong>in</strong>satz von Spezialmasch<strong>in</strong>en und –werkzeugen, d.h. Nutzung<br />

von Automatisierungsvorteilen möglich, damit meist hohe wirtschaftliche Effizienz).<br />

Materialbereitstellung: Bereitstellung aller Arten von Werkstoffen, sowohl<br />

Grundstoffe als auch Hilfsstoffe, <strong>die</strong> unmittelbar <strong>in</strong> <strong>die</strong> Erzeugnisse e<strong>in</strong>gehen, bzw.<br />

<strong>die</strong> benötigten Betriebsstoffe (Energie). Def<strong>in</strong>ition des materialwirtschaftlichen<br />

Optimums: Bereitstellung vom Materialien für den Fertigungsprozess so dass <strong>in</strong><br />

den erforderlichen Mengen und der erforderlichen Qualität zur rechten Zeit am<br />

rechten Ort bei m<strong>in</strong>imalen Bereitstellungskosten und m<strong>in</strong>imaler Kapitalb<strong>in</strong>dung.<br />

Die Materialbedarfsplanung hilft zur Bestimmung des optimalen Materialsortiments.<br />

Damit Festlegung der benötigten Materialmengen bei gegebenem<br />

Sortiment (für hochwertige Erzeugnishauptstoffe direkt aus dem Produktionsprogramm<br />

der Periode abzuleiten, Hilfsmittel dabei: Stücklisten, Rezepte,<br />

analytische Methoden, für Hilfs- und Betriebsstoffe meist verbrauchsgebundene<br />

Bedarfsplanung = Prognose aufgrund von Vergangenheitswerten). Grundsätzliche<br />

Möglichkeiten der Materialbereitstellung:<br />

1. E<strong>in</strong>zelbeschaffung im Bedarfsfall: das erforderliche Material wird fallweise<br />

jeweils bei Auftreten des Bedarfs beschafft. Vorteile: m<strong>in</strong>imale Kapitalb<strong>in</strong>dung,<br />

ke<strong>in</strong>e Lagerkosten. Nachteile: Stockungen durch Wartezeiten,<br />

Fertigungsplanung erschwert, e<strong>in</strong>geschränkte Lieferfähigkeit.<br />

2. Vorratshaltung: Werkstoffe werden auf Vorrat beschafft, im eigenen<br />

Betrieb auf Abruf gehalten. Umgekehrte Vor- und Nachteile von 1.<br />

3. Fertigungssynchrone Anlieferung (Just-<strong>in</strong>-Time): Lieferanten mit festen<br />

Lieferverträgen be<strong>die</strong>nen fortlaufen den Prozess. Vorteile wie bei 1 ohne<br />

<strong>die</strong> Nachteile von 1, dafür Abhängigkeiten!<br />

33


Produktionsplanung. Der H<strong>in</strong>tergrund ist das eigene Mikroökonomiewissen. Im<br />

Schnelldurchlauf: Produktionsmöglichkeiten bezüglich aller Inputs und aller<br />

Erzeugnisse. Ökonomische Pr<strong>in</strong>zip: betrachte für jede gegebene Produktmenge<br />

(und jedes Bündel an Produkten) den effizienten Rand, suche dort <strong>die</strong><br />

Produktionsart, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Kosten m<strong>in</strong>imiert. Produktionsmöglichkeiten bildet <strong>die</strong><br />

Produktionsfunktion ab; <strong>die</strong> Kostenfunktion ist das Ergebnis der Anwendung des<br />

ökonomischen Pr<strong>in</strong>zips. Substitutive und limitationale<br />

Produktionszusammenhänge, <strong>in</strong> der betrieblichen Realität gibt es meist beides.<br />

Weder Produktionsfunktion noch Kostenfunktion s<strong>in</strong>d so e<strong>in</strong>fach bekannt.<br />

Entwicklung der Kosten bei Variation der Menge:<br />

• Fixe Kosten: verändern sich nicht bei Variation der Menge<br />

• Proportionale Kosten: jede E<strong>in</strong>heit hat <strong>die</strong> gleichen Stück- und<br />

Durchschnittskosten<br />

• Degressive Kostenentwicklung: <strong>die</strong> Stückkosten fallen bei <strong>in</strong>sgesamt<br />

steigenden totalen Kosten<br />

• Progressive Kostenentwicklung: <strong>die</strong> Stückkosten und <strong>die</strong> totalen Kosten<br />

steigen.<br />

• Wichtiges Konzept wenn auch nicht direkt beobachtbar: Grenzkosten!<br />

Operative Produktionsprogrammplanung: festlegen, von welchem Produkt<br />

welche Menge produziert werden soll, während dem dem ökonomischen Pr<strong>in</strong>zip<br />

gefolgt wird (d.h. Nettoerlöse sollen möglichst viel zur Deckung der Fixkosten<br />

beitragen). Siehe Beispiel Skript Seite 45ff. Da es mehrere Engpässe gibt:<br />

1. Alle Engpässe festlegen<br />

2. Für jeden Engpass für jedes Produkt ermitteln, wie stark <strong>die</strong><br />

Beanspruchung ist<br />

3. Vergleichen! Ist e<strong>in</strong> Engpass universell der grösste?<br />

a. Ja: nur <strong>die</strong>ser Engpass ist für <strong>die</strong> Planung relevant -> Lösen des<br />

Problems wie mit nur <strong>die</strong>ser Nebenbed<strong>in</strong>gung<br />

b. Ne<strong>in</strong>: Alle Engpässe als Nebenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em l<strong>in</strong>earen<br />

Optimierungsproblem ansetzen<br />

36


Market<strong>in</strong>g: umfasst <strong>die</strong> Analyse, Planung, Umsetzung und Kontrolle sämtlicher<br />

<strong>in</strong>ternen und externen Unternehmensaktivitäten, <strong>die</strong> durch e<strong>in</strong>e Ausrichtung der<br />

Unternehmensleistungen am Kundennutzen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er konsequenten<br />

Kundenorientierung darauf abzielen, absatzmarktorientierte Unternehmensziele<br />

zu erreichen (Bruhn 2007). Verkäufermarkt: gekennzeichnet durch relativ kle<strong>in</strong>es<br />

Angebot und hohe ungesättigte Nachfrage; Anbieter kann se<strong>in</strong>e Ziele relativ leicht<br />

umsetzen. Käufermarkt: relativ grosses Angebot trifft auf bereits <strong>in</strong> starkem Masse<br />

gesättigte Nachfrage, Anbieter muss nun aktiv Gestaltungsmassnahmen treffen<br />

um Absatz zu sichern. Market<strong>in</strong>gmix:<br />

37


Die Market<strong>in</strong>gsforschung generiert Informationen zu:<br />

• Den volkswirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen (Trends, Konjunkturverlauf,<br />

saisonale Effekte, etc.)<br />

• Den Absatzmöglichkeiten für bestimmte Produkte<br />

o Marktpotenzial = Aufnahmefähigkeit des Marktes<br />

o Marktvolumen = Absatzmenge bzw. Umsatz e<strong>in</strong>er Branche oder<br />

e<strong>in</strong>e Produktes über alle Anbieter<br />

o Absatzvolumen = Absatzmenge bzw. Umsatz des Unternehmens<br />

o Marktanteil = Absatzmenge des Unternehmens im Verhältnis zum<br />

Marktvolumen<br />

• Verhalten von Käufern, Verkäufern und Absatzmittlern<br />

• Wirkung der Market<strong>in</strong>gs<strong>in</strong>strumente<br />

• Internen Unternehmenssituation<br />

38


Optimales Market<strong>in</strong>gbudget: bisher optimaler Preis bei gegebener Preis-Absatz-<br />

Funktion, d.h. alle andere Market<strong>in</strong>g<strong>in</strong>strumente waren per Annahme konstant,<br />

nur Produktpreis variiert. Aber: Unternehmen kann se<strong>in</strong>e anderen<br />

Market<strong>in</strong>g<strong>in</strong>strumente nutzen um <strong>die</strong> Preis-Absatz-Funktion zu se<strong>in</strong>en Gunsten zu<br />

bee<strong>in</strong>flussen = aktive Präferenzpolitik. Ziel: Preis-Absatz-Funktion nach oben<br />

verschieben; <strong>die</strong> gleiche Menge kann zu e<strong>in</strong>em höheren Preis verkauft werden.<br />

Instrumente dabei s<strong>in</strong>d beispielsweise Werbung, Kundenservice verbessern, etc.<br />

Personalmanagement, Personalwesen, Human Ressource Management. Der<br />

Produktionsfaktor ist hier der Mensch -> ist komplexer als andere<br />

Produktionsfaktoren, Unternehmen s<strong>in</strong>d soziale Gefüge. Das Personalwesen ist<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> allen Organisationen auftretende Funktion, spezielle Teilaufgaben s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

• Personalplanung und Personalbeschaffung: Wie viele? Welche Mitarbeiter<br />

brauch ich heute/<strong>in</strong> Zukunft? Wie komme ich an <strong>die</strong>se Mitarbeiter? Wer<br />

macht was wo?<br />

• Personalentwicklung: Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der<br />

Qualifikation der Mitarbeiter<br />

• Personalverwaltung: Abrechnungs- und Informationsaufgaben<br />

• Entgeltmanagement: welche Entlohnungsform, <strong>in</strong> welcher Höhe..<br />

Ziel der Personalplanung: <strong>die</strong> richtigen Mitarbeiter am richtigen Ort. Gilt nicht nur<br />

für Grossunternehmen, ebenso für KMUs wichtig. Personalkapazität: reichen <strong>die</strong><br />

Arbeitszeiten oder müssen sie erhöht bzw. reduziert werden? Personale<strong>in</strong>satz: wer<br />

wird wann, wo und wie e<strong>in</strong>gesetzt? Personalsuche: wie kommt das Unternehmen<br />

an <strong>die</strong> notwendigen MitarbeiterInnen mit den richtigen Qualifikationen?<br />

Personalbedarf: wie viele Mitarbeiter werden benötigt und für welche Zeit?<br />

Motivation der Mitarbeiter:<br />

• Intr<strong>in</strong>sische Motivation: <strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sische Anreize tragen auf unmittelbare<br />

Weise zur Bedürfnisbefriedigung bei. Intr<strong>in</strong>sisch motiviert ist, wer e<strong>in</strong>e<br />

Tätigkeit um ihrer selbst willen ausübt<br />

39


• Extr<strong>in</strong>sische Motivation: extr<strong>in</strong>sische Anreize <strong>die</strong>nen als Mittel zum Zweck<br />

der Bedürfnisbefriedigung, wie z.B. monetäre Anreize, positive wie<br />

negative Sanktionen<br />

Zusätzlich gibt es e<strong>in</strong>en Verdrängungseffekt wie auch e<strong>in</strong>en Verstärkungseffekt<br />

zwischen <strong>die</strong>sen beiden Motivationen.<br />

Das Arbeitsrecht ist geregelt im Arbeitsgesetz, OR, Arbeitszeitgesetz, Berufsbildungsgesetz,<br />

Sozialversicherungsgesetz, Gleichstellungsgesetz etc. Die wichtigsten<br />

Vorschriften für e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis f<strong>in</strong>den sich im Arbeitsvertragsrecht im OR.<br />

Für KMU ist v.a. das Arbeitsgesetz (ArG) von praktischer Bedeutung. Dort f<strong>in</strong>den<br />

sich <strong>die</strong> Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Schutzbestimmungen für<br />

Jugendliche und Frauen oder Gesundheitsvorsorge. Arbeitszeit: <strong>die</strong> betriebliche<br />

Normalarbeitszeit <strong>in</strong> der Schweiz: 40-44 Stunden pro Woche, <strong>die</strong> maximale<br />

wöchentliche Arbeitszeit für <strong>in</strong>dustrielle Betriebe 45 Stunden, für Gewerbebetriebe<br />

50 Stunden. Überstunden: wenn betrieblich notwendig, s<strong>in</strong>d<br />

Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten (OR 321c), müssen mit e<strong>in</strong>em<br />

Lohnzuschlag von m<strong>in</strong>destens 25% oder entsprechender Freizeit vergütet werden.<br />

Der Arbeitsvertrag kann hiervon abweichende Vere<strong>in</strong>barungen enthalten. Lohn:<br />

Lohn und Salärzusammensetzung s<strong>in</strong>d grundsätzlich frei vere<strong>in</strong>bar, sofern nicht e<strong>in</strong><br />

Gesamtarbeitsvertrag (GAV) e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destlohn vorsieht. Der 13. Monatslohn ist<br />

nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ferien: Jeder Arbeitnehmer <strong>in</strong> der Schweiz hat e<strong>in</strong><br />

Recht auf m<strong>in</strong>destens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (Jugendliche bis zum 20.<br />

Altersjahr: 5 Wochen). Kündigung: Arbeitsvertrag ist grundsätzlich jederzeit, von<br />

beiden Seiten und ohne triftige Gründe kündbar. Nach Ablauf der Probezeit<br />

gemäss OR folgende Kündigungsfristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2.<br />

bis zum 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr. Kündigungsfristen können<br />

im Arbeitsvertrag abgeändert werden. Probezeit: Wenn nichts vere<strong>in</strong>bart gilt e<strong>in</strong>e<br />

Probezeit von 1 Monat, kann per Vertrag auf 3 Monate verlängert werden.<br />

Während Probezeit können beide Vertragspartner jederzeit auf 7 Tage kündigen.<br />

E<strong>in</strong>zelverträge und Gesamtarbeitsverträge. Im Pr<strong>in</strong>zip gilt e<strong>in</strong>e Vertragsfreiheit<br />

<strong>in</strong>nerhalb des gesetzlichen Rahmens. Gesamtarbeitsverträge (GAVs) s<strong>in</strong>d<br />

40


Arbeitsverträge, <strong>die</strong> mit e<strong>in</strong>er Gruppe geschlossen werden, also e<strong>in</strong>er<br />

Gewerkschaft oder e<strong>in</strong>em Arbeitgeberverband und dann für <strong>die</strong> gesamte Gruppe<br />

gelten. Es gibt zwei Typen von GAVs: gewöhnlicher und allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlicher.<br />

Der gewöhnliche GAV ist verb<strong>in</strong>dlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, <strong>die</strong> den<br />

Vertrag unterzeichnet haben, resp. e<strong>in</strong>em Arbeitgeberverband oder e<strong>in</strong>er Gewerkschaft<br />

angehören, welche den Vertrag unterzeichnet hat. E<strong>in</strong> Arbeitgeber kann<br />

e<strong>in</strong>en GAV auch für e<strong>in</strong>en gesamten Betrieb gültig erklären, unabhängig davon, ob<br />

<strong>die</strong> Mitarbeitenden e<strong>in</strong>er Gewerkschaft angehören oder nicht. E<strong>in</strong> Arbeitgeber,<br />

welcher nicht via e<strong>in</strong>em Verband zu den Unterzeichnenden gehört, kann sich<br />

durch Erklärung dem Vertrag unterstellen. In <strong>die</strong>sem Fall gilt der Vertrag für <strong>die</strong><br />

gesamte Belegschaft.<br />

Verb<strong>in</strong>dliche GAVs: Unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Bundesgesetz über<br />

<strong>die</strong> Allgeme<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, können <strong>die</strong><br />

Vertragspartner e<strong>in</strong>es GAV bei der zuständigen Bundes- oder kantonalen Behörde<br />

beantragen, dass der Geltungsbereich des GAV auf den gesamten betroffenen<br />

Wirtschaftszweig oder Beruf ausgedehnt wird. E<strong>in</strong> für allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlich<br />

erklärter GAV ist damit für alle Angestellten und Arbeitgeber der entsprechenden<br />

Branche gültig, unabhängig davon, ob jemand e<strong>in</strong>er Gewerkschaft oder e<strong>in</strong>em<br />

Arbeitgeberverband angehört. Es gibt monatlich e<strong>in</strong>e aktualisierte Liste aller<br />

allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlichen GAVs: Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für<br />

Wirtschaft (SECO). Beispiele: Baugewerbe, Coiffeurgewerbe und Gastgewerbe<br />

(Hotel, Restaurant, Cafés).<br />

Sozialversicherungen: 1. Säule AHV/IV/EO. Die Alters- und H<strong>in</strong>terlassenenversicherung<br />

(AHV) soll den Grundbedarf der Versicherten bei Wegfall des<br />

Erwerbse<strong>in</strong>kommens decken. Die Invalidenversicherung (IV) sorgt für <strong>die</strong><br />

f<strong>in</strong>anziellen Folgen von Invalidität. Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert<br />

teilweise <strong>die</strong> E<strong>in</strong>kommensausfälle durch Militär, Zivilschutz- oder Zivil<strong>die</strong>nst. Alle<br />

Sozialversicherungen werden aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie<br />

durch Bund und Kantone f<strong>in</strong>anziert. Alle Firmen müssen bei der kantonalen<br />

Ausgleichskasse oder der Ausgleichskasse des Branchenverbands angemeldet se<strong>in</strong>.<br />

41


Die 1. Säule ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Das Unternehmen muss den<br />

ganzen AHV Betrag abrechnen, <strong>die</strong> Hälfte darf aber vom Bruttolohn (<strong>in</strong>kl. Allfälliger<br />

Gratifikationen, Provisionen, etc.) des Arbeitnehmers abgezogen werden (im Jahre<br />

2011: AHV 8.4%, IV 1.4%, EO 0.5%, im Gesamten 10.3%). Unternehmer selber<br />

können als selbstständig Erwerbende tiefere Prämien zahlen (2011: AHV 7.8%, IV<br />

1.4%, EO 0.5%, im Gesamten also 9.7%).<br />

2. Säule Pensionskasse (BVG). Die betrieblichen Pensionskassen sollen <strong>die</strong><br />

Fortführung des gewohnten Lebensstandards sichern. Grundlage: Bundesetz über<br />

<strong>die</strong> berufliche Vorsorge (BVG), seit 1985 obligatorisch für alle Arbeitnehmer; ab<br />

dem 18. Altersjahr Versicherung gegen Risiko und ab dem 25. Altersjahr als<br />

Sparversicherung. Voraussetzung: e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imalver<strong>die</strong>nst von CHF 20‘880.- (2011),<br />

maximal CHF 83‘520.-. Die Prämien s<strong>in</strong>d nach Alter und Geschlecht unterschiedlich,<br />

7 bis 18% des E<strong>in</strong>kommens (je älter, desto höher). Der Arbeitgeber muss<br />

m<strong>in</strong>destens 50% der Prämien für Risiko, Sparen, Sondermassnahmen und<br />

Sicherheitsfonds übernehmen. Pensionskassen können Stiftungen,<br />

Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche E<strong>in</strong>richtungen se<strong>in</strong>, <strong>die</strong> von<br />

kantonalen und eidgenössischen Aufsichtsbehörden überwacht werden. Kle<strong>in</strong>en<br />

Betrieben ist der Anschluss an e<strong>in</strong>e Sammelstiftung oder e<strong>in</strong>er<br />

Verbandse<strong>in</strong>richtung zu empfehlen.<br />

3. Säule s<strong>in</strong>d von der privaten Vorsorge: Arbeitnehmer können allfällige<br />

Vorsorgelücken kompensieren oder weiter führende Ansprüche sicherstellen und<br />

s<strong>in</strong>d nicht verpflichtet! Man unterscheidet zwischen gebundener Vorsorge (Säule<br />

3a) und freie Selbstvorsorge (Säule 3b). Für Unternehmer ist sie besonders wichtig,<br />

weil sie nicht allen Sozialversicherungen obligatorisch unterstellt s<strong>in</strong>d -> müssen<br />

daher meist ihre Absicherung für Alter und Invalidität selber aufgaben. Familienzulage:<br />

Bundesgesetz über <strong>die</strong> Familienzulagen (FamZG), 2009, m<strong>in</strong>destens 200.- CHF<br />

K<strong>in</strong>der bzw. 250 CHF Ausbildungszulage, evtl. höhere kantonale Regelungen. Diese<br />

ist h<strong>in</strong>gegen obligatorisch. Beiträge 0.1 bis 4.0% der Lohnsumme, trägt der<br />

Arbeitgeber.<br />

42


Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt <strong>die</strong> Lohnfortzahlung bei<br />

Arbeitslosigkeit und ist obligatorisch für Arbeitnehmende. Unternehmen müssen<br />

für ihr Personal Beiträge an <strong>die</strong> Arbeitslosenversicherung leisten (1.1% bis CHF<br />

126‘000.- Jahrese<strong>in</strong>kommen, auf E<strong>in</strong>kommensanteilen zwischen 126‘000 und CHF<br />

315‘000.- wird darüber h<strong>in</strong>aus 1% Solidaritätsbeitrag erhoben (2011). Die Abgaben<br />

werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Selbstständig<br />

Erwerbende können sich NICHT gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />

Die Unfallversicherung (UV) trägt <strong>die</strong> Behandlungskosten und richtet Taggelder<br />

aus bei Unfällen am Arbeitsplatz. Für <strong>die</strong> Mitarbeitenden obligatorisch, für<br />

selbstständig Erwerbende freiwillig. Kosten trägt der Arbeitgeber, kann über <strong>die</strong><br />

Suva oder bei e<strong>in</strong>er kollektiven UVG Unfallversicherung abgeschlossen werden.<br />

Die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) deckt <strong>die</strong> f<strong>in</strong>anziellen Folgen von<br />

Unfällen, <strong>die</strong> nicht am Arbeitsplatz geschehen. Für alle <strong>in</strong> der Schweiz<br />

beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch, falls sie m<strong>in</strong>destens 8 Stunden pro<br />

Woche beim selben Arbeitgeber tätig s<strong>in</strong>d. Der Arbeitgeber kann <strong>die</strong> Prämien für<br />

<strong>die</strong> Nichtberufsunfall-Versicherung vom Arbeitnehmenden zurückfordern.<br />

Kurzarbeit: kommt zum Zuge falls das Unternehmen e<strong>in</strong>en vorübergehenden<br />

Auftragse<strong>in</strong>bruch erleidet. Es folgt e<strong>in</strong> Antrag auf Kurzarbeitsgeld, Unternehmen<br />

müssen das Gesuch m<strong>in</strong>destens zehn Tage vor Beg<strong>in</strong>n der Kurzarbeit schriftlich bei<br />

der kantonalen Amtsstelle beantragen. Der Anspruch besteht, falls 1.)<br />

vorübergehende Reduzierung oder E<strong>in</strong>stellung der Arbeit im Unternehmen, und 2.)<br />

dadurch <strong>die</strong> Arbeitsplätze erhalten bleiben (also nicht für gekündigte Mitarbeiter,<br />

nicht für das Management oder beteiligte Gesellschafter). Die Kurzarbeitsentschädigung<br />

beträgt 80% des Ver<strong>die</strong>nstausfalls, sie wird der Arbeitgeberfirma ausbezahlt.<br />

Die Kurzarbeitsentschädigung wird <strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren während<br />

höchstens 12 Monaten gewährt.<br />

Die Unternehmensrechnung ist e<strong>in</strong>e Informationsbereitstellung. Es gibt viele<br />

Interessenten für Unternehmens<strong>in</strong>formation. Externe Interessenten: Lieferanten,<br />

Kunden, Banken oder andere Kapitalgeber, Arbeitnehmer, Konkurrenten,<br />

F<strong>in</strong>anzbehörde, allgeme<strong>in</strong>e Öffentlichkeit, aktuelle und künftige Eigentümer -><br />

43


externe Unternehmensrechnung. Interne Interessenten: alle Entscheidungsträger<br />

im Unternehmen; vom Topmanagementteam bis zum e<strong>in</strong>zelnen Mitarbeiter,<br />

<strong>in</strong>volvierte Eigentümer -> <strong>in</strong>terne Unternehmensrechnung.<br />

Die externe Unternehmensrechnung ist für unternehmensexterne Adressaten.<br />

Klar ist, gemäss OR (Art 957) müssen alle im Handelsregister e<strong>in</strong>getragenen<br />

Gesellschaften e<strong>in</strong>e ordentliche Buchhaltung führen. Buchhaltungspflicht bedeutet,<br />

dass für jedes Geschäftsjahr e<strong>in</strong> Inventar sowie e<strong>in</strong>e vollständige Bilanz und<br />

Erfolgsrechnung samt den zugehörigen Belegen erstellt werden muss. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus: teilweise unterjährige Zwischenberichte, <strong>in</strong>sbesondere börsenkotierte<br />

Unternehmen. Eventuell gibt es zusätzlich freiwillige Zusatz<strong>in</strong>formationen.<br />

Zentrale Rechengrössen: Aufwendungen und Erträge. Hierzu Vorlesung f<strong>in</strong>ancial<br />

account<strong>in</strong>g.<br />

Die <strong>in</strong>terne Unternehmensrechnung ist für unternehmens<strong>in</strong>terne Adressaten. Hier<br />

bestehen ke<strong>in</strong>erlei gesetzliche oder sonstige Vorschriften, sondern <strong>in</strong>dividuell<br />

gestaltbar. Von Unternehmensleitung so zu gestalten, dass sie ihre Aufgaben bestmöglich<br />

erfüllen kann. Soll Grundlage für <strong>die</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung se<strong>in</strong> und helfen,<br />

das Verhalten der Individuen zielgerichtet zu steuern. E<strong>in</strong> zentrales Instrument ist<br />

dabei: Kosten- und Leistungsrechnung (meist nur Kostenrechnung genannt) mit<br />

zentraler Rechengrösse: Kosten und Leistungen. Es gibt viele Berührungspunkte<br />

mit dem externen Rechnungswesen. Zählt zu Investitions- und F<strong>in</strong>anzrechnung.<br />

Wichtige Stromgrössenpaare:<br />

E<strong>in</strong>zahlung: Zunahme der flüssigen<br />

Mitteln (Kasse, Bankguthaben)<br />

Ertrag: gemäss bilanziellen Regeln<br />

bewertete Leistungserstellung e<strong>in</strong>er<br />

Periode (= Zunahme des bilanzielle<br />

Eigenkapitals)<br />

Leistungen: bewertete, operative,<br />

ordentliche Ressourcenerstellung e<strong>in</strong>er<br />

Periode<br />

Auszahlung: Verm<strong>in</strong>derung des<br />

Bestands an Bargeld und kurzfristig<br />

verfügbarem Buchgeld<br />

Aufwand: Gemäss bilanzielle Regeln<br />

bewerteter Leistungsverbrauch e<strong>in</strong>er<br />

Periode (= Abnahme des bilanziellen<br />

Eigenkapitals)<br />

Kosten: Bewerteter, operativer,<br />

ordentlicher Ressourcenverzehr e<strong>in</strong>er<br />

Periode<br />

44


Beispiele:<br />

1. Rückzahlung des Kredits, mit dessen Hilfe letztes Jahr e<strong>in</strong>en neue Knetmasch<strong>in</strong>e<br />

angeschafft wurde<br />

2. Investitionen, Kauf e<strong>in</strong>es neuen Lieferwagens<br />

3. Kauf und Bezahlung von Mehl und Zucker zum sofortigen Verbrauch<br />

4. Abschreibung e<strong>in</strong>es seit 2 Jahren im Betrieb bef<strong>in</strong>dlichen Spezialbackofen<br />

5. Rückstellung für e<strong>in</strong>en Prozess, der dann später gewonnen wird<br />

6. Aufwand für Nebentätigkeit, Versicherung für e<strong>in</strong>e unternehmenseigene Liegenschaft, <strong>in</strong><br />

der früher e<strong>in</strong>mal <strong>die</strong> zentrale Backstube war, <strong>die</strong> heute vermietet ist<br />

7. Nicht versicherter Hochwasserschaden am Laden<strong>in</strong>ventar<br />

8. Steuernachzahlung<br />

9. Bewerteter Verbrauch an Weizenmehl für <strong>die</strong> Erstellung der Produkte des Unternehmens<br />

10. Kalkulatorische Miete für <strong>die</strong> neue zentrale Backstube (Gebäude ist im<br />

Unternehmensbesitz)<br />

Achtung: es gibt une<strong>in</strong>heitliche Begriffsverwendung <strong>in</strong> der Literatur. Def<strong>in</strong>ition:<br />

45


• E<strong>in</strong>nahmen = E<strong>in</strong>zahlungen + Zunahme an kurzfristigen Forderungen<br />

• Ausgaben = Auszahlungen + Zunahme an kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

In juristischen Texten werden E<strong>in</strong>zahlungen und E<strong>in</strong>nahmen gelegentlich<br />

<strong>in</strong>konsistent verwendet. Auch das Lehrbuch von Schierenbeck/Wöhle verwendet<br />

E<strong>in</strong>zahlungen = E<strong>in</strong>nahmen und Auszahlungen = Ausgaben.<br />

Skript 1 - Shareholder Value versus Stakeholder Value. Ziel e<strong>in</strong>er Unternehmung:<br />

Nach welchen Kriterien müssen unternehmerische Entscheidungen getroffen<br />

warden? Milton Friedman: „The social responsability of bus<strong>in</strong>ess is to <strong>in</strong>crease its<br />

profits“ oder etwas anders formuliert: das Ziel unternehmerischen Handelns muss<br />

<strong>die</strong> Maximierung des langfristigen Unternehmenswertes (Shareholder Value) se<strong>in</strong>.<br />

Der Stakeholder Value Ansatz postuliert multiple Ziele. Dies ermögliche den<br />

Managern besser auf <strong>die</strong> Probleme der Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten und<br />

der gesamten Gesellschaft e<strong>in</strong>zugehen. E<strong>in</strong>e alte Volksweisheit besagt: „Allen<br />

Menschen recht getan ist e<strong>in</strong>e Kunst, <strong>die</strong> niemand kann“ oder mathematisch<br />

formuliert: Es kann nur e<strong>in</strong> Ziel maximiert werden. Werden mehrere Ziele<br />

formuliert, muss festgehalten werden, wie <strong>die</strong> Ziele sich zue<strong>in</strong>ander verhalten.<br />

Der Aktionär stellt Kapital zur Verfügung, um e<strong>in</strong>en möglichst hohen Ertrag zu<br />

erzielen. Er verfolgt (normalerweise) ke<strong>in</strong>e anderen Ziele. Der Stakeholder Ansatz<br />

entb<strong>in</strong>det <strong>die</strong> Manager von ihrer Verantwortung gegenüber den Aktionären<br />

(Eigentümer), weil ungenügender Gew<strong>in</strong>n mit der Befriedigung anderer<br />

Stakeholder gerechtfertigt werden kann. Stakeholder untergräbt <strong>die</strong> Konzeption<br />

des privaten Eigentums -> der Stakeholder Ansatz verkennt das Wesen e<strong>in</strong>er<br />

Unternehmung.<br />

Das Wesen e<strong>in</strong>er Unternehmung: Der Nobelpreisträger Ronald Coase hat vor mehr<br />

als 70 Jahren e<strong>in</strong>e Unternehmung als Netz von Verträgen charakterisiert:<br />

Arbeitsverträge, Verträge mit Kunden und Lieferanten, mit der öffentlichen Hand,<br />

den Kreditgebern und den Aktionären. Arbeitnehmer können detaillierte Verträge<br />

abschliessen, <strong>die</strong> def<strong>in</strong>ieren, wie viel sie unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen erhalten.<br />

Das gleiche gilt für <strong>die</strong> kreditgebenden Banken oder Lieferanten und Kunden.<br />

46


Aktionäre erhalten das, was nach der Erfüllung aller anderen vertraglichen<br />

Verpflichtungen übrig bleibt (Gew<strong>in</strong>n). Was übrig lässt sich vertraglich nicht festlegen<br />

oder absichern.<br />

Vorteile des Shareholder Value Ansatzes: klare Zielsetzung. Management muss<br />

den Unternehmenswert kont<strong>in</strong>uierlich steigern und e<strong>in</strong>en Ertrag erwirtschaften,<br />

der deutlich über demjenigen festverz<strong>in</strong>slicher Anlagen liegt. Der Shareholder<br />

Value zeigt, ob das Management das Kapital effizient e<strong>in</strong>setzt. Kritik: führt zu<br />

niedrigen Löhnen und höherer Arbeitslosigkeit, gesellschaftliche Spannung. Die<br />

Kritik basiert auf naiver Vorstellung über <strong>die</strong> Gew<strong>in</strong>nmaximierung. Die Gew<strong>in</strong>nmaximierung<br />

ist e<strong>in</strong> langwieriger, komplexer Prozess. Wie kann der Ertrag<br />

gesteigert werden? Bessere, billigere und gesuchte Produkte. Wie können <strong>die</strong><br />

Kosten gesenkt werden? Effizientere Produktion. Umwelt- und Gesellschaftsprobleme<br />

müssen berücksichtigt werden, sonst drohen Strafen, Imageschäden oder<br />

Streiks. Fazit: Maximierung des Shareholder Value ist das e<strong>in</strong>zig s<strong>in</strong>nvolle Ziel<br />

unternehmerischer Aktivitäten. Der Shareholder Value ist nur der Erfolgsausweis<br />

e<strong>in</strong>es Managements. Er sagt nichts darüber aus, wie er erreicht werden soll.<br />

Bessere und neue Produkte werden entwickelt und <strong>die</strong> Effizienz der Wirtschaft<br />

wird gesteigert. Probleme gibt es auch, doch es gilt das, was W<strong>in</strong>ston Churchill<br />

über <strong>die</strong> Demokratie gesagt hat: „Es ist das schlechteste mögliche System, mit<br />

Ausnahme aller anderen“.<br />

Das Messen des Shareholder Value (Unternehmenwertes) via Net Present Value,<br />

Börsenkurs, Bilanzwert. Welchen E<strong>in</strong>fluss hat das Management und welchen <strong>die</strong><br />

Umwelt? Vergleich der Managementleistung mit derjenigen der Konkurrenz. Der<br />

Shareholder Value lässt sich nicht genau bestimmen, deshalb liegt es letztlich am<br />

Verwaltungsrat, bzw. den Aktionären zu entscheiden, ob e<strong>in</strong> Management der<br />

Maximierung des Shareholder Value nachkommt.<br />

Skript 2 – Menschenbild. Der Mensch im Zentrum wirtschaftlichen Handelns. Das<br />

Menschenbild als Ausgangspunkt: der Mensch produziert, konsumiert, <strong>in</strong>vestiert,<br />

organisiert und reguliert. Die Vorstellung, wie <strong>die</strong>se Prozesse ablaufen, wie sie<br />

durch unternehmerische oder staatliche Massnahmen verbessert werden könnten,<br />

47


hängt nicht zuletzt vom implizit oder explizit unterstellten Menschenbild ab.<br />

Unternehmer, Manager, Politiker und Sozialwissenschaftler brauchen e<strong>in</strong> klar<br />

def<strong>in</strong>iertes Menschenbild, damit sie gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse<br />

und Entwicklungen verstehen und gestalten können. Gibt es e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>gültiges<br />

Menschenbild? Die Feststellung, dass <strong>die</strong> menschliche Vielfalt enorm ist, br<strong>in</strong>gt uns<br />

ebenso wenig weiter, wie <strong>die</strong> Feststellung, dass <strong>die</strong> Welt kompliziert ist. Die Suche<br />

nach e<strong>in</strong>em Menschenbild ist weit verbreitet. Die Religionen, <strong>die</strong> Ideologen, <strong>die</strong><br />

Psychologen, <strong>die</strong> Soziologen, aber auch <strong>die</strong> Ökonomen haben Menschenbilder<br />

entwickelt. Das jeweilige Menschenbild hat e<strong>in</strong>en grossen E<strong>in</strong>fluss, wie e<strong>in</strong>e<br />

Gesellschaft reguliert und organisiert werden soll. Die meisten Unterschiede <strong>in</strong><br />

Bezug auf <strong>die</strong> Vorstellung wie e<strong>in</strong> Staat oder e<strong>in</strong>e Unternehmung organisiert<br />

werden soll, s<strong>in</strong>d darauf zurückzuführen, dass Politiker, Manager, Wissenschafter<br />

und Bürger unterschiedliche Vorstellungen über den Mensch, se<strong>in</strong>e Intelligenz,<br />

Unwissenheit, Ehrlichkeit, Selbstsucht oder soziales Verhalten haben. Der<br />

Kommunismus oder der Nationalsozialismus hatten Menschenbilder, <strong>die</strong> ihrer<br />

Ideologie entsprachen. Menschen <strong>die</strong> sich anders verhielten, wurden<br />

„umzuschulen“ oder zu bestrafen versucht. In der Ökonomie werden<br />

Menschenbilder verwendet, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> <strong>in</strong> der Philosophie, Psychologie und <strong>in</strong><br />

den Sozialwissenschaften gewonnenen Erkenntnisse der letzten dreihundert<br />

Jahren abstützen.<br />

REMM: das Menschenbild von Jensen und Meckl<strong>in</strong>g:<br />

• Resourceful: der Mensch kümmert sich um fast alles: um se<strong>in</strong>e Ernährung,<br />

Familie, Umfeld, E<strong>in</strong>kommen, Vermögen, Anerkennung, Sicherheit,<br />

gesellschaftliche Normen, Politik, etc.<br />

• Evaluat<strong>in</strong>g: der Mensch vergleicht und beurteilt Ereignisse und Beobachtungen.<br />

Anschliessend trifft er se<strong>in</strong>e Entscheidungen. Da <strong>die</strong> Ressourcen<br />

nicht unbegrenzt zur Verfüung stehen, muss der Mensch immer wieder<br />

abwägen, welche D<strong>in</strong>ge und welche Entscheidungen er vorzieht. Der<br />

Mensch – und <strong>die</strong>ser Eigenschaft kommt <strong>in</strong> der ökonomischen Lehre e<strong>in</strong><br />

zentraler Stellenwert zu – muss jederzeit so genannte „trade<br />

offs“ e<strong>in</strong>gehen. „Trade offs“ prägen unser tägliches Leben. Das Verständnis<br />

48


der „trade offs“ ist wichtig für <strong>die</strong> Analyse gesellschaftlicher und<br />

wirtschaftlicher Prozesse, für <strong>die</strong> Konzeption unternehmerischer und<br />

wirtschaftspolitischer Entscheidungen und E<strong>in</strong>griffe.<br />

Durch <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>führung</strong> von Gesetzen, durch <strong>die</strong> Veränderung von Regulierungen<br />

oder <strong>die</strong> Änderungen von Preisen und Löhnen werden <strong>die</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

verändert, unter denen <strong>die</strong> Leute ihre „trade offs“ machen. Ziel von guten<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sollte es se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> Umfeld zu schaffen, <strong>in</strong> denen <strong>die</strong> Leute<br />

jene „trade offs“ vornehmen, <strong>die</strong> zu Innovationen, zu Investitionen und zu e<strong>in</strong>er<br />

grossen Leistungsbereitschaft führen. Es ist ausserordentliche schwierig, <strong>die</strong> „trade<br />

offs“ vorauszusagen, <strong>die</strong> sich auf Grund veränderter Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ergeben.<br />

Viele politische Vorschläge basieren auf naiven Vorstellungen über <strong>die</strong> von den<br />

Bürgern auf Grund neuer Regulierungen gemachten „trade offs“. Überregulierte<br />

Gesellschaften beschneiden <strong>die</strong> „trade off“ Möglichkeiten ihrer Bürger. Dies kann<br />

<strong>die</strong> Aktivität der Wirtschaftsakteure lähmen und <strong>die</strong> Entwicklung der Gesellschaft<br />

und Wirtschaft beh<strong>in</strong>dern. Auch <strong>die</strong> Unternehmen versuchen ihre Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

so zu gestalten, dass ihre Mitarbeiten, ihre Kunden und Lieferanten, <strong>die</strong><br />

im Interesse der Unternehmung stehenden „trade offs“ machen, z.B. Bonuszahlungen,<br />

um <strong>die</strong> Belegschaft zu grösserer Leistung zu veranlassen. Auch <strong>in</strong> den<br />

Unternehmungen ist es nicht e<strong>in</strong>fach vorauszusagen, wie <strong>die</strong> „trade offs“ ausfallen,<br />

<strong>die</strong> sich aus der Veränderung von Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ergeben. E<strong>in</strong> Bespiel dafür<br />

s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Auswirkungen der Boni bei den Banken. Die Wünsche des Menschen nach<br />

positiv bewerteten Gütern und Dienstleistungen, aber auch nach immateriellen<br />

Gütern wie Ehre, Ruhm, Glück und Unsterblichkeit s<strong>in</strong>d unbegrenzt. Die<br />

Vorstellung, dass man e<strong>in</strong>mal von allem genug hat, trifft nicht zu; statt Geld will<br />

man beispielsweise mehr Ehre und Ruhm.<br />

Jeder versucht auf se<strong>in</strong>e Art den <strong>in</strong>dividuellen Nutzen zu maximieren, dabei ist<br />

jeder <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>en oder anderen Form durch se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen, se<strong>in</strong> Vermögen,<br />

se<strong>in</strong>e Fähigkeiten, durch Regulierungen oder durch andere Faktoren im<br />

Maximierungsprozess e<strong>in</strong>geschränkt. Zudem kennen wir nicht alle Möglichkeiten,<br />

<strong>die</strong> uns theoretisch zur Verfügung stehen. Diese zu beschaffen kostet Aufwand<br />

oder Geld. Der Mensch ist kreativ, er erkennt Veränderungen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Umfeld<br />

49


und versteht (meistens) deren Implikationen und Konsequenzen. Entsprechend<br />

passt sich der Mensch an. Diese Eigenschaft ist wichtig, um <strong>die</strong> Reaktionen auf<br />

neue Gesetze zu verstehen. Menschen passen sich nicht passiv neuen Regulierungen<br />

an. Der Mensch setzt se<strong>in</strong> Wissen auch dafür e<strong>in</strong>, se<strong>in</strong>en persönlichen<br />

Nutzen zu mehren. Mit Hilfe <strong>die</strong>ses Menschenbildes lassen sich wirtschaftliche<br />

Prozesse verstehen und gestalten. Es fällt auch leicht zu erklären, weshalb e<strong>in</strong>e<br />

Gesellschaft und e<strong>in</strong>e Wirtschaft ohne Gesetze und Regulierungen nicht<br />

funktionieren kann.<br />

Warum Regulierungen notwendig s<strong>in</strong>d: Situation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em archaischen Staat: was<br />

kann der E<strong>in</strong>zelne tun?<br />

• Er kann se<strong>in</strong>e Anstrengungen auf <strong>die</strong> Produktion von Gütern und<br />

Dienstleistungen und e<strong>in</strong>en freiwilligen Tausch der Güter und<br />

Dienstleistungen ausrichten<br />

• Er kann e<strong>in</strong>en Teil se<strong>in</strong>er Bemühungen zum Schutz se<strong>in</strong>er Produktion und<br />

se<strong>in</strong>es Besetzies verwenden<br />

• Er kann durch Raub oder gewaltsame Enteignung <strong>in</strong> den Besitz der Güter<br />

anderer kommen<br />

-> Nur <strong>die</strong> erste Option schafft Wohlstand. Die zweite br<strong>in</strong>gt Aufwand, aber ke<strong>in</strong>en<br />

zusätzlichen Ertrag. Die dritte macht klar, weshalb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Anarchie der e<strong>in</strong>zelne<br />

ke<strong>in</strong> Interesse hat, mehr als das notwendigste zu produzieren. E<strong>in</strong>e<br />

Mehrproduktion <strong>in</strong> geordnetem Rahmen setzt Regulierungen und Gesetzt voraus.<br />

Die haben auch <strong>die</strong> Goldgräber <strong>in</strong> Alaska erkannt -> Abstecken von „Claims“; Zuwanderung<br />

reguliert. Regulierungen s<strong>in</strong>d häufig <strong>die</strong> Folge von Fehlentwicklungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaft. Durch <strong>die</strong> Schaffung geeigneter politischer Strukturen<br />

(Verfassung und Gesetzgebung) und Institutionen (Polizeit oder Gerichte), können<br />

<strong>die</strong> Voraussetzungen geschaffen werden, dass der E<strong>in</strong>zelne mehr produziert als er<br />

selber verwenden kann und dass der Schutz der Mehrproduktion durch den Staat<br />

effizient und günstig erfolgt. Historische Untersuchungen zeigen, dass <strong>die</strong><br />

Schaffung von Eigentumsrechten und deren Schutz durch den Staat für <strong>die</strong> rasche<br />

Wohlstandvermehrung <strong>in</strong> den letzten 2 JH entscheidend waren.<br />

50


-> Fazit: ohne klar def<strong>in</strong>iert Eigentumsrecht, ke<strong>in</strong> Wohlstand!<br />

Die Schaffung von politischen Strukturen, Gesetzen und Regulierungen hat auch<br />

ihre Kehrseite. Dank bestehenden Strukturen können e<strong>in</strong>zelne Gruppen, Parteien<br />

oder Organisationen <strong>die</strong> bestehenden Spielregeln zu ihren Gunsten ausnutzen, um<br />

vom Wohlstand der anderen Mitglieder der Gesellschaft durch staatliche<br />

Umverteilung profitieren. Solche Umverteilungsprozesse können e<strong>in</strong>en Mehrwert<br />

für <strong>die</strong> Gesellschaft schaffen. Dieser muss den negativen Wirkungen<br />

gegenübergestellt werden, <strong>die</strong> von der dadurch ausgehenden Beschränkung der<br />

<strong>in</strong>dividuellen Freiheit ausgeht. Das Beispiel der Steuern: welches ist <strong>die</strong> optimale<br />

Besteuerung? “Trade off” zwischen sozialem Frieden, Sicherheit, etc. und den<br />

negativen Auswirkungen der Steuerabgaben auf Gew<strong>in</strong>n und E<strong>in</strong>kommen auf <strong>die</strong><br />

Leistungsbereitschaft. Die Frage lässt sich theoretisch nicht beantworten. Gewisse<br />

Umverteilung macht S<strong>in</strong>n. Das `wie viel` ist <strong>die</strong> Frage. Je nach Menschenbild sieht<br />

<strong>die</strong> Antwort anders aus. Zur Beantwortung der Frage muss auch <strong>die</strong> Empirie<br />

herangezogen werden. Das Problem der Eigentumsbeschränkungen<br />

(Vermögenssteuern, Bauvorschriften, Nutzungsvorschriften usw.). Wann s<strong>in</strong>d<br />

negativen Wirkungen so gross, dass der Kapitalstocks nicht mehr wächst?<br />

Ziele von Regulierungen. Mit Gesetzen und Regulierungen strebt man<br />

gesellschaftspolitische oder wirtschaftliche Ziele an. Sie können zur Realisierung<br />

politische Ideen, zur Elim<strong>in</strong>ation von Marktversagen oder zur Verbesserung der<br />

Effizienz von Prozessen e<strong>in</strong>gesetzt werden. E<strong>in</strong>ige Beispiele: Rechtsverkehr,<br />

Vorlesungszeiten, Abstecken von Claims, Mietgesetze, Konsumentenschutz,<br />

Banken- und Versicherungsgesetze. Heute ist schon bald alles reguliert… Viele<br />

Regulierungen beziehen sich auf <strong>die</strong> Unternehmungen, ihre Organisation und<br />

Produktion. Aktiengesellschaften stehen im Vordergrund. Über 50 Prozent der<br />

Produkte und Dienstleistungen werden <strong>in</strong> Aktiengesellschaften geschaffen.<br />

Aktiengesellschaften s<strong>in</strong>d entstanden, als <strong>die</strong> Unternehmer selbst nicht mehr<br />

ausreichend Kapital zur Durchführung ihrer Projekte besassen (z.B.<br />

Schiffsexpeditionen). Die Trennung von Kapital und Führung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Unternehmung führte zu Problemen und musste geregelt werden.<br />

51


E<strong>in</strong>ige Vorteile von Aktiengesellschaften: Beschränkte Haftung der Eigentümer,<br />

Miteigentum, Delegation von Entscheidungsbefugnissen an das Management.<br />

Andere wichtige Bereiche für Regulierungen: Schutz der Umwelt,<br />

Energieversorgung, Strassenverkehr, Gesundheitswesen, Schutz der Arbeitnehmer,<br />

Sozialversicherungen, AHV, Arbeitslosenversicherung, IV. Obligationenrecht,<br />

Aktienrecht, Handelsrecht spielen im Geschäftsleben e<strong>in</strong>e grosse Rolle. Die Zeiten<br />

s<strong>in</strong>d vorbei, wo der Handschlag, so wie beim Kuhverkauf, den Vertrag ersetzte.<br />

Solche Vertragsabschlüsse waren möglich, weil <strong>die</strong> soziale Kontrolle <strong>in</strong> der<br />

bäuerlichen Gesellschaft noch funktionierte. Die heutigen Kosten der<br />

Vertragsabschlüsse s<strong>in</strong>d enorm.<br />

Kosten der Regulierungen. Regulierungen bedeuten immer auch Kosten. Diese<br />

können teilweise wesentlich höher se<strong>in</strong> als <strong>die</strong> Vorteile. Bsp. aus dem<br />

Bankensektor: Sorgfaltspflichtvere<strong>in</strong>barungen.<br />

Skript 3 – Corporate Governance und Aktionärsstruktur. Was ist Corporate<br />

Governance? Bei Corporate Governance geht es im weitesten S<strong>in</strong>n um <strong>die</strong> Frage,<br />

wie <strong>die</strong> Macht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen zwischen Eigentümern (Aktionären),<br />

Verwaltungsrat und Management aufgeteilt, ausgeübt und kontrolliert werden soll.<br />

Interessen von Eigentümern (Aktionären) und Management s<strong>in</strong>d nicht immer<br />

gleichgerichtet. Die Eigentümer s<strong>in</strong>d am Gew<strong>in</strong>n <strong>in</strong>teressiert, Manager können<br />

auch an der Macht, an e<strong>in</strong>em hohen Salär oder an der Unternehmensgrösse<br />

<strong>in</strong>teressiert se<strong>in</strong>. Def<strong>in</strong>ition von Shleifer und Vishny: „Corporate Governance deals<br />

with the ways <strong>in</strong> which suppliers of f<strong>in</strong>ance to corporations assure themselves of<br />

gett<strong>in</strong>g a return on their <strong>in</strong>vestments. How do the suppliers of f<strong>in</strong>ance get<br />

managers to return some of the profits to them? How do they make sure that<br />

managers do not steal the capital they supply or <strong>in</strong>vest <strong>in</strong> bad projects? How do<br />

suppliers of f<strong>in</strong>ance control managers?”. Def<strong>in</strong>ition vom deutschen Bankier Carl<br />

Fürstenberg (1850-1933): “Aktionäre s<strong>in</strong>d dumm und frech – dumm, weil sie<br />

anderen Leuten ohne ausreichende Kontrolle ihr Geld anvertrauen; frech, weil sie<br />

Dividenden fordern, also für ihre Dummheit auch noch belohnt werden wollen.“<br />

52


Rechte der Aktionäre. Die Aktionäre s<strong>in</strong>d Eigentümer e<strong>in</strong>er Unternehmung. Diese<br />

können den Verwaltungsrat wählen. Dieser wiederum hat <strong>die</strong> Oberleitung der<br />

Gesellschaft, er ist verantwortlich für <strong>die</strong> Organisation und für <strong>die</strong> Ernennung und<br />

Abberufung der mit der Geschäftsführung beauftragten Personen und deren<br />

Überwachung. Die Aktionäre genehmigen den Geschäftsbericht und <strong>die</strong><br />

Jahresrechnung. Sie können <strong>die</strong> Dividende bestimmen, über wachen den<br />

Verwaltungsrat und das Management und erteilen Décharge. Weiter können sie<br />

gegen Beschlüsse klage oder Sonderprüfungen e<strong>in</strong>fordern.<br />

Entwicklung der Aktionärsstruktur: Warum ist <strong>die</strong> Aktionärsstruktur wichtig?<br />

Unternehmen mit kontrollierenden Aktionären haben oft e<strong>in</strong>e bessere<br />

Performance. Es gibt breit gestreutes Aktionariat oder kontrollierende Aktionäre,<br />

Eigentümer (E<strong>in</strong>zelpersonen, Familien, Unternehmen) oder Intermediäre.<br />

• Pyramidenmässig aufgebaute Eigentümerstruktur (Populär <strong>in</strong> Deutschland,<br />

Frankreich, Schweden und Italien).<br />

• Intermediäre: Versicherungen, Pensionskassen, Anlagefonds, Hedge Funds,<br />

Private Equity Gesellschaften. Investitionsstrategien können sehr<br />

verschieden se<strong>in</strong>.<br />

Veränderungen <strong>in</strong> der Aktionärsstruktur und deren Ursachen: zunehmende<br />

Bedeutung der Intermediäre als Folge gesetzlicher Regulierungen. Privates Sparen<br />

geht zu Gunsten des <strong>in</strong>stitutionellen zurück. Veränderungen <strong>in</strong> der<br />

Eigentümerstruktur führen häufig zu e<strong>in</strong>er Trennung von Eigentum und Kontrolle.<br />

Zielsetzungen und Investitionsstrategien der Intermediäre. Diskretionäre oder<br />

passive Investitionsstrategie (Indexstrategien). Welche Zielsetzungen sollen<br />

Intermediäre anstreben: Maximierung des Shareholder Value, des Stakeholder<br />

Value, gesellschafts-politische Zielsetzungen? Kriterien für <strong>die</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung:<br />

Performance, Gew<strong>in</strong>nentwicklung, Unternehmensstrategie, E<strong>in</strong>haltung<br />

gesellschaftspolitischer Ziele? Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch <strong>die</strong><br />

Intermediäre – Wer bestimmt das Stimmverhalten bei PK, Versicherungen und<br />

Anlagefonds? Die Versicherten, <strong>die</strong> Eigentümer, <strong>die</strong> Fondsmanager, <strong>die</strong> Banken?<br />

Die Wahrnehmung der Aktionärsrechte ist aufwendig, <strong>in</strong>sbesondere wenn<br />

53


Portfolio <strong>in</strong>ternational gestreut ist. Delegation der Stimmrechte an dafür<br />

spezialisierte Gesellschaften, z.B. <strong>in</strong> den USA an Institutional Shareholder Service<br />

ISS, der Council of Institutional Investors CII oder das Investor Responsability<br />

Research Center IRRC. Der CII (Council of Institutional Investors) vertritt<br />

beispielsweise bereits über e<strong>in</strong>e Billion Dollar Pensionskassengelder. Diese<br />

Institutionen überprüfen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung formeller Aspekte,<br />

<strong>in</strong>sbesondere der Corporate Governance Richtl<strong>in</strong>ien.<br />

Die Rolle der schweizerischen <strong>in</strong>stitutionellen Investoren. Pensionskassen (PK)<br />

müssen diversifiziert anlegen und dürfen höchstens 50 Prozent der Anlagen <strong>in</strong><br />

Aktien halten. In der Schweiz gab es im Jahre 2010 2065 PK mit e<strong>in</strong>em Anlagevermögen<br />

von 2,265 Milliarden CHF. Die PK halten rund 10 Prozent der CH-Aktien. Die<br />

Pensionskassen s<strong>in</strong>d seit 2002 verpflichtet, über ihr Stimmverhalten Rechenschaft<br />

abzulegen. Bis 2004 nahmen allerd<strong>in</strong>gs weniger als 50 Prozent ihre Rechte wahr.<br />

Auch <strong>die</strong> Anlagefonds waren lange passiv. In jüngster Zeit hat sich <strong>die</strong>s geändert.<br />

Beispielweise übt <strong>die</strong> UBS Fondsleitung weltweit bei 2‘000 Gesellschaften <strong>die</strong><br />

Stimmrechte aus. Sie bieten <strong>die</strong>se Dienstleistungen seit 2011 auch den Pensionskassen<br />

an. Vor allem grosse PK (private und öffentlich rechtliche) üben ihre Rechte<br />

selbst aus. Kle<strong>in</strong>e stimmen meistens für <strong>die</strong> Anträge des Verwaltungsrates. In der<br />

Schweiz sich <strong>die</strong> ETHOS- Stiftung als Aktionärsvertreter <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

profiliert. ETHOS konzentriert sich analog der amerikanischen Aktionärsvertreter <strong>in</strong><br />

erster L<strong>in</strong>ie auf <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Corporate Governance Empfehlungen und auf<br />

<strong>die</strong> Managemententschädigungen.<br />

Stichpunkte zur Aufgabe des Corporate Governance. Die Corporate Governance<br />

ist e<strong>in</strong> Set von Mechanismen, Instrumenten, <strong>die</strong> darauf abzielen, <strong>die</strong> Aktionäre vor<br />

Fehlverhalten des Managements zu schützen. S<strong>in</strong>d somit Grundsätze für e<strong>in</strong>e gute<br />

Unternehmensführung. Durch den technischen Fortschitt, kapital<strong>in</strong>tensiver<br />

Produktion, grössere Unternehmen s<strong>in</strong>d <strong>die</strong>se nicht mehr durch E<strong>in</strong>zelpersonen<br />

f<strong>in</strong>anzierbar. Es kommt zu e<strong>in</strong>er Trennung von Besitz und Management,<br />

Interessenkonflikte, Agency-Probleme. Aufgaben des Corporate Governance:<br />

54


1. Governance Mechanismen, <strong>die</strong> Anreize für das Mangement setzen, das<br />

Kapital vernünftig e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

a. Unternehmens<strong>in</strong>terne Mechanismen s<strong>in</strong>d VR (Grösse,<br />

Zusammensetzung), Aktionäre (zerstreutes Aktionariat,<br />

kontrollierende Beteiligungen) und Managemententschädigung<br />

b. Externe Mechanismen: Wettbewerb, Markt für Unternehmenskontrolle<br />

2. Wegen der <strong>in</strong>dustriellen Revolution, technischem Fortschritt kam es zu<br />

kapital<strong>in</strong>tensiven Produktionen, <strong>die</strong> nicht mehr durch E<strong>in</strong>zelpersonen<br />

f<strong>in</strong>anzierbar s<strong>in</strong>d -> grosse Kapitalgesellschaften. Der VR spielt e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Rolle als B<strong>in</strong>deglied zwischen Aktionären und Management. Es<br />

kommt zu e<strong>in</strong>er Öffnung, Internationalisierung der Märkte, Wettbewerb -><br />

Professionalisierung der F<strong>in</strong>anzmärkte<br />

3. One-tier Board: gesamte Verantwortung liegt bei e<strong>in</strong>em Organ, dem VR,<br />

exekutive Manager s<strong>in</strong>d also im VR. Dies ist im gesamten schneller,<br />

flexibler und es hat weniger Informationsasymmetrien. Es kommt aber zu<br />

Interessenkonflikte, ke<strong>in</strong>e unabhängige Kontrolle, enormer Machtfülle des<br />

VRs. Two-tier board: strikte Trennung zwischen Aufsichtsorgan und<br />

Leitungsorgan -> ke<strong>in</strong>e exekutiven Geschäftsleitungsmitglieder im VR.<br />

4. Art 716 OR: Der VR führt <strong>die</strong> Geschäfte der Gesellschaft, soweit er <strong>die</strong><br />

Geschäftsführung nicht übertragen hat. Art 716b OR: Soweit <strong>die</strong><br />

Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern<br />

des VR gesamthaft zu.<br />

5. Der VR gibt nur Empfehlungen, nichts ist also verb<strong>in</strong>dlich, <strong>die</strong> Umsetzung<br />

kann <strong>die</strong> Gesellschaft selber gestalten, so wie es für sie am besten ist.<br />

6. Art 716a OR: Der VR hat unübertragbare Aufgaben:<br />

a. Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen<br />

b. Festlegung der Organisation<br />

c. Ausgestaltung des Rechnungswesens, der F<strong>in</strong>anzkontrolle sowie<br />

der F<strong>in</strong>anzplanung, sofern <strong>die</strong>se für <strong>die</strong> Führung der Gesellschaft<br />

notwendig ist<br />

55


d. Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der<br />

Vertretung betrauten Personen<br />

e. Oberaufsicht über <strong>die</strong> mit der Geschäftsführung betrauten<br />

Personen, namentlich im H<strong>in</strong>blick auf <strong>die</strong> Befoldung der Gesetze,<br />

Statuten, Reglemente und Weisungen<br />

f. Erstellung des Geschäftsberichtes sowie <strong>die</strong> Vorbereitung der GV<br />

und <strong>die</strong> Ausführung ihrer Beschlüsse<br />

g. Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung<br />

7. Art 717 OR: Die Mitglieder des VR müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt<br />

erfüllen und <strong>die</strong> Interessen der Gesellschaft <strong>in</strong> guten Treuen wahren. Art<br />

754 OR: Die Mitglieder des VR s<strong>in</strong>d sowohl der Gesellschaft als den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich,<br />

den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer<br />

Pflichten verursachen. Die Wirtschafts reagiert auf Regulierungen und<br />

Gesetze<br />

8. Art 680 OR: Der Aktionär kann auch durch <strong>die</strong> Statuten nicht verpflichtet<br />

werden, mehr zu leisten als den für den Bezug e<strong>in</strong>er Aktie bei ihrer<br />

Ausgabe festgesetzten Betrag.<br />

9. Corporate Governance: es ist nicht nur <strong>die</strong> Organisation des VR, sondern<br />

es geht auch darum, offen für <strong>die</strong> Dynamik der Wirtschaft zu se<strong>in</strong>, Neuentwicklungen,<br />

Veränderungen, Handwechsel zuzulasen. Die Kontrolle kann<br />

nicht nur durch den VR ausgeführt werden, es braucht auch Aktionäre, <strong>die</strong><br />

dem Management auf <strong>die</strong> F<strong>in</strong>ger schauen. Der Aktienmakrt muss offen<br />

se<strong>in</strong>, Transaktionen erleichtert und nicht zu stark reguliert werden.<br />

Schlechtes Management drückt den Aktienkurs, das Unternehmen wird<br />

zum Übernahmekandidat.<br />

Skript 4 – Corporate Governance und Verwaltungsrat. Aufgaben des VR:<br />

• Schnittstelle zwischen Eigentümer und Management<br />

• Wird von den Aktionären gewählt -> nimmt deren Recht und Interessen<br />

wahr (sollte zum<strong>in</strong>dest)<br />

• In der Schweiz hat der VR <strong>die</strong> Oberleitung der Gesellschaft<br />

56


• Der VR wählt und überwacht <strong>die</strong> oberste Geschäftsleitung<br />

• Bestimmt <strong>die</strong> strategischen Ziele<br />

• Trägt <strong>die</strong> Verantwortung für <strong>die</strong> Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung<br />

und <strong>die</strong> Gesetzeskonformität des Jahresabschlusses<br />

• Delegiert <strong>die</strong> Geschäftsführung an e<strong>in</strong>e Geschäftsleitung unter dem<br />

Vorbehalt se<strong>in</strong>er Zustimmung für bestimmte wichtige Geschäfte im<br />

Organisationsreglement<br />

• Ist zuständig für den Dividendenantrag und <strong>die</strong> Tagesordnung der GV<br />

• Ist zuständig für <strong>die</strong> Gestaltung des <strong>in</strong>ternen Kontrollsystem und der<br />

F<strong>in</strong>anzplanung<br />

Fazit: Dem Verwaltungsrat kommt e<strong>in</strong>e zentrale Stellung zu, auch wenn man sich<br />

bewusst se<strong>in</strong> muss, dass <strong>in</strong> der Realität <strong>die</strong> grosse Mehrheit der Verwaltungsräte<br />

nebenamtlich tätig ist und <strong>die</strong> Geschäftsleitung für <strong>die</strong> Führung der täglichen<br />

Geschäfte und für <strong>die</strong> Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Verwaltungsrat<br />

zuständig ist. Frage: Macht es unter <strong>die</strong>sen Verhältnissen S<strong>in</strong>n, dass der<br />

Gesetzgeber den Verwaltungsräten immer mehr Aufgaben überträgt und ihn<br />

immer mehr haftbar machen will?<br />

Organisation e<strong>in</strong>es VR. Es gibt fast ke<strong>in</strong>e formale Theorie über <strong>die</strong> Rolle und<br />

Funktionsweise e<strong>in</strong>es VR. Bis vor e<strong>in</strong>igen Jahren konnte sich der VR weitgehend<br />

selbst organisieren. Als Folge von Skandalen und Fehlentwicklungen wurden dem<br />

VR börsenkotierter Gesellschaften neue Aufgaben übertragen oder organisatorische<br />

Änderungen vorgeschrieben oder nahe gelegt. Es gibt viele Untersuchungen<br />

zur Frage, ob bestimmte Organisationsstrukturen zu besseren Ergebnissen führen.<br />

E<strong>in</strong>deutig sche<strong>in</strong>t nur der Zusammenhang zwischen der Grösse des VR und dem<br />

Erfolg e<strong>in</strong>er Unternehmung. Bis 1990 waren grosse VR <strong>die</strong> Norm. Der VR wurde<br />

früher vornehmlich als Informationsbeschaffungs- und nicht als Führung- und<br />

Überwachungsorgan des Managements und als Interessenvertreter der Aktionäre<br />

betrachtet. Bei der Organisation e<strong>in</strong>es VR stehen folgende Problemkreise im<br />

Zentrum:<br />

• Zahl der VR<br />

57


• Auswahl der VR<br />

• Anteil der unabhängigen VR<br />

• Personalunion VR und CEO, bei Banken nicht möglich<br />

• Spezialkomitees (Audit-, Entschädigungs- und Nom<strong>in</strong>ationskomitee)<br />

• Amtsdauer<br />

Im Zusammenhang mit Fehlentwicklungen wurde <strong>die</strong> Behauptung aufgestellt, dass<br />

unabhängige Verwaltungsräte, d.h. Personen, <strong>die</strong> ihre Karriere nicht <strong>in</strong> oder<br />

zusammen mit dem Unternehmen gemacht hätten, besser Gewähr gegen<br />

Fehlentwicklungen bieten würden. Was heisst unabhängig? Def<strong>in</strong>ition von CalPERS:<br />

„…The absence of any monetary, f<strong>in</strong>ancial or commercial relationship which might<br />

impair the duty of loyalty to shareholders“. Formelle versus echte Unabhängigkeit:<br />

„Interne“ Verwaltungsräte haben „lokales“ Wissen. Spezialfall: CEO‘s als<br />

Verwaltungsräte: Ideologie und Interessenslage als Problem. CEO-VR haben wenig<br />

Interesse an Fragen, <strong>die</strong> sie <strong>in</strong> ihrem Unternehmen vermeiden möchten. Es gibt<br />

ke<strong>in</strong>e Beweise, dass mehr unabhängige Verwaltungsräte zu besseren Ergebnissen<br />

führen.<br />

Es stellt sich als <strong>die</strong> Frage ob Intermediäre <strong>in</strong> den Verwaltungsräten vertreten se<strong>in</strong><br />

sollen (-> professionelle Verwaltungsräte als Vertreter der <strong>in</strong>stutionellen<br />

Aktionären). Pensionskassen, Anlagefonds oder auch Versicherungen s<strong>in</strong>d nicht<br />

immer <strong>in</strong> den Lage, kompetente Verwaltungsräte zu delegieren. Gibt es also<br />

geme<strong>in</strong>same Kandidaten? Potentielle Kandidaten: pensionierte Manager,<br />

Professoren, Leute aus dem Consult<strong>in</strong>g und dem Revisionsbereich.<br />

Verwaltungsratausschüsse:<br />

Vorteile: E<strong>in</strong>ige VR können sich vertieft mit Spezialproblemen ause<strong>in</strong>ander setzen.<br />

„Executive“ VR dürfen nicht <strong>in</strong> den Ausschüssen vertreten se<strong>in</strong>, <strong>die</strong> sie<br />

„überwachen“ oder ihre Entschädigung festlegt. Nachteile: Schwierigkeit Übersicht<br />

zu behalten; muss sich auf <strong>die</strong> Arbeit anderer abstützen. Verwaltungsräte müssen<br />

sich mit zu vielen Detailproblemen beschäftigen.<br />

58


Arten von Auschüssen: Der Prüfungsausschuss (audit comittee) bildet sich e<strong>in</strong><br />

Urteil über <strong>die</strong> Qualität des externen Prüfers und des <strong>in</strong>ternen Kontrollwesens. Er<br />

überwacht auch <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Compliance (E<strong>in</strong>haltung von Regeln und<br />

Normen). Im Weiteren überprüft er auch <strong>die</strong> Qualität des Abschlusses. Weiter gibt<br />

es noch e<strong>in</strong> Entschädigungskomitee (remuneration committee) und das<br />

Nom<strong>in</strong>ationskomitee (Vorschläge für Verwaltungsräte oder Management).<br />

Strukturierung des VR: Regeln versus Markt. Der Staat macht immer mehr<br />

Vorschriften über <strong>die</strong> Organisation und Aktivitäten e<strong>in</strong>es VR. Nach jedem<br />

grösseren Geschäftsskandal werden dem VR neue Aufgaben übertragen. -> Wissen<br />

wir genug, um Vorschriften für <strong>die</strong> Strukturierung der VR zu machen? Kann e<strong>in</strong><br />

nebenamtlicher VR den vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben nachkommen?<br />

Werden andere Aufgaben vernachlässigt, z.B. Strategiediskussionen? Manager und<br />

VR lieben Vorschriften, weil deren formelle E<strong>in</strong>haltung vor Klagen schützt. Die<br />

Organisation e<strong>in</strong>es VR hängt auch von dessen personeller Zusammensetzung ab.<br />

Gesetzliche Regeln können darauf ke<strong>in</strong>e Rücksicht nehmen. Die Wirtschaft<br />

verändert sich, zu viele Gesetze beh<strong>in</strong>dern <strong>die</strong> Entwicklung.<br />

Skript 5 - Rolle der F<strong>in</strong>anzmärkte. Allgeme<strong>in</strong>e Rollen der F<strong>in</strong>anmärkte: Bewertung<br />

e<strong>in</strong>er Unternehmung, F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er Unternehmung im Aktien- und Kreditmarkt.<br />

Übernahmen und kontrollierende Beteiligungen: Bedeutung e<strong>in</strong>es freien, une<strong>in</strong>geschränkten<br />

Verkaufs von Eigentum: er trägt zu e<strong>in</strong>em effizienten E<strong>in</strong>satz der<br />

Ressourcen (Kapital und Boden) bei. Käufer erwartet e<strong>in</strong>en höheren Ertrag. Der<br />

Kauf geht normalerweise mit e<strong>in</strong>er Effizienzsteigerung des Unternehmens und der<br />

Wirtschaft e<strong>in</strong>er. Von 1976 bis 1990 gab es <strong>in</strong> den USA 35‘000 Transaktionen<br />

(Übernahmen, Merger, Des<strong>in</strong>vestitionen, Buy Outs, etc.; mit 2‘600 Billionen Dollar<br />

Gew<strong>in</strong>ne für <strong>die</strong> Verkäufer). Gew<strong>in</strong>ne = Prämie für den Kontrollwechsel. Prämie<br />

wird bezahlt <strong>in</strong> Erwartung e<strong>in</strong>er höheren Kapitalrendite und e<strong>in</strong>er effizienteren<br />

Produktion. Implikationen e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung der freien Transferierbarkeit von<br />

Aktien -> Wertverlust der Aktien, Effizienzverlust der gesamten Wirtschaft. Der<br />

Gesetzgeber sollte Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. von Beteiligungen<br />

59


erleichtern. Momemtan trifft das Gegenteil zu, Kontrollwechsel werden erschwert.<br />

Manager haben meisten ke<strong>in</strong> Interesse an e<strong>in</strong>em Kontrollwechsel, daher<br />

befürworten sie gesetzliche Regulierungen.<br />

Kontrolle durch den Markt. Schlecht geführte Unternehmen haben e<strong>in</strong>en<br />

niedrigen Aktienkurs -> e<strong>in</strong>e Übernahme oder e<strong>in</strong> Kauf e<strong>in</strong>er kontrollierenden<br />

Beteiligung wird <strong>in</strong>teressant. Kle<strong>in</strong>aktionäre können ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss ausüben,<br />

deshalb gibt es Versuche Kle<strong>in</strong>aktionäre zu bündeln. Die Kontrolle von Grosskonzernen<br />

ist schwierig. Ohne Kontrolle kann der Niedergang e<strong>in</strong>er Unternehmung<br />

lange anhalten und aktionären riesige Verluste bescheren. Bsp aus der<br />

Vergangenheit: Daimler/Chrysler, GM, Ford, Dresdner Bank, Citibank, CS, ABB, UBS.<br />

Beispiel von General Motors (GM): das Geld für <strong>die</strong> Forschung von GM <strong>in</strong> den<br />

Jahren 1980 hätte ausgereicht, um Toyota zu kaufen. Trotz grosser Marktanteilsverluste<br />

gab es ke<strong>in</strong>e Strategieänderung. GM baute weiterh<strong>in</strong> Autos mit grossen<br />

Benz<strong>in</strong>verbrauch -> Resultat lässt sich aus der Börsenkapitalisierung ablesen:<br />

• Toyota 1980: 20 Mia. Dollar, Mitte 2008 160 Mia Dollar<br />

• Börsenkapitalisierung von GM Mitte 2008: knapp 9 Mia Dollar<br />

Ähnlich arrogant und mit ähnlichen Folgen für <strong>die</strong> Börsenkapitalisierung verhielt<br />

und verhält sich <strong>die</strong> UBS <strong>in</strong> Bezug auf das Investmentbank<strong>in</strong>g.<br />

Staatliche Regulierungen der Übernahmen und des Erwerbs kontrollierender<br />

Beteiligungen: Argumente dafür: Schutz der e<strong>in</strong>heimischen Unternehmen, Schutz<br />

der Unternehmen vor Raiders (Heuschrecken), Schutz der Kle<strong>in</strong>aktionäre durch<br />

Grossaktionäre (Private equity Funds, Hedge Funds), Transparenz über das<br />

Aktionariat, um e<strong>in</strong>e heimliche Übernahme zu verh<strong>in</strong>dern. Vor- und Nachteile<br />

staatlicher Regulierungen: Stimmrechtsaktien, Stimmrechtsbegrenzungen<br />

(Novarits, Baloise), Depotstimmrechte, Offenlegungspflichten, Übernahmeangebote.<br />

Privatwirtschaftliche Massnahmen s<strong>in</strong>d: golden parachute, staggered board,<br />

personelle Verfilzung <strong>in</strong> den VR. Bester Schutz gegen e<strong>in</strong>e Übernahme: hohe<br />

Börsenbewertung als Resultat erfolgreichen Handelns!<br />

60


Rolle der Kreditmärkt: Bankkredite spielen bei der Unternehmensf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong><br />

den Industrieländern e<strong>in</strong>e grosse Rolle. Banken s<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en weniger<br />

risikofreudig als Aktionäre, sie haben auch e<strong>in</strong> anderes Ziel: Nicht<br />

Gew<strong>in</strong>nmaximierung, sondern Sicherheit ihrer Kredite. Kredite enthalten<br />

Sicherungsklauseln, z.B. Höhe des Eigenkapitals. Banken mischen sich erst <strong>in</strong><br />

Corporate Governance Aufgaben e<strong>in</strong>, wenn <strong>die</strong> Kredite gefährdet s<strong>in</strong>d. Dann<br />

machen sie <strong>die</strong> Gewährung neuer Kredite von Änderungen im Management oder<br />

im VR oder von Strategieänderungen abhängig. Schlussfolgerung: wenig regulierte<br />

Aktienmärkte s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e erfolgreiche Unternehmenskontrolle von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

Skript 6 – Managemententschädigung. Struktur der Entschädigungsmodelle:<br />

Managerlöhne s<strong>in</strong>d erst seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre e<strong>in</strong> Thema. In den<br />

1980 er Jahren erreichten sie <strong>in</strong> den USA das Niveau der 1930er Jahre. In den<br />

1990er Jahren nahmen <strong>die</strong> Managerlöhne explisionsartig zu. Grundidee: Die<br />

Entschädigung der Manager sollte an <strong>die</strong> Entwicklung des Unternehmungswertes<br />

gebunden se<strong>in</strong>. Diese Idee wird nicht von allen geteilt. B.S. Frey und M. Osterloh<br />

z.B. plä<strong>die</strong>ren für Fixlohnverträge. Hohe Managerlöhne würden <strong>die</strong> <strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sischen<br />

Werte zerstören. Erfolgsabhängige Entschädigungen kamen bereits <strong>in</strong> den 1920er<br />

Jahren zur Anwendung (z.B. bei General Motors und Dupont de Nemours. Auch<br />

heute haben amerikanische Unternehmen bei der Entwicklung von<br />

Entschädigungsmodellen e<strong>in</strong>e Führungsrolle. Die Entschädigungen der obersten<br />

Führungskräfte haben häufig vier Komponenten: Basissalär, e<strong>in</strong> jährlicher Bonus,<br />

Aktienoptionen und e<strong>in</strong> langfristiges Anreizsystem <strong>in</strong> Form von Aktien.<br />

H<strong>in</strong>zukommen Zulagen für Repräsentationsaufgaben, Versicherungen und<br />

Altersvorsorge.<br />

Grosse Schweizer Gesellschaften haben <strong>die</strong> amerikanischen Konzepte<br />

übernommen: Beispiel Novartis: Der Verwaltungsratspräsident und CEO erhielt<br />

2007e<strong>in</strong> Salär von 3 Millionen Franken, 1'290'631 Optionen, 45’300 gesperrte und<br />

53’996 nicht gesperrte Aktien, 70'258 Aktien im Rahmen e<strong>in</strong>es Aktiensparplanes,<br />

Sonderzulagen von 166'630 Franken, sowie e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zahlung von 150'970 Franken<br />

<strong>in</strong> <strong>die</strong> Pensionskasse. Zusätzlich sah der Arbeitsvertrag, der bis zur<br />

61


Generalversammlung 2009 lief, e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungszahlung von 53 Millionen Dollar<br />

oder im Falle e<strong>in</strong>es Kontrollwechsels e<strong>in</strong>e Zahlung <strong>in</strong> der Höhe von 132 Millionen<br />

Dollar vor. Inzwischen wurde e<strong>in</strong> neuer Vertrag ausgehandelt.<br />

Managementsaläre können grosse Ausschläge haben. Bsp. Marcel Ospel bei der<br />

UBS. Im Jahr 2006 erhielt er 26,59 Millionen Fr. E<strong>in</strong> Jahr später knapp 2,6 Millionen<br />

Franken.<br />

In den 1990er Jahren ist der Anteil der Optionen an der Gesamtentschädigung<br />

stark gestiegen: Durchschnittlicher Anteil bei den CEO‘s der S&P- Gesellschaften:<br />

1992 27%; 2000 51%, Wert: 1992: 11 Mia Dollar; 2000: 119 Mia Dollar. Grund für<br />

den Anstieg war der Börsenboom. In der Schweiz s<strong>in</strong>d Optionspläne weniger<br />

verbreitet, von 235 SPI-Unternehmen hatten im Jahr 2002 nur 80 Optionen als Teil<br />

der Managemententschädigung.<br />

Durchschnittliche Entwicklung der CEO-Saläre <strong>in</strong> den USA: 1992: 2,7 Mio Dollars,<br />

2000: 14 Mio Dollars. Durchschnittse<strong>in</strong>kommen der CEO von SMI- Unternehmen:<br />

2002: 4,97 Mio. Fr., 2006: 7,82 Mio. Fr.<br />

Widersprechende Erklärungen für <strong>die</strong> hohen CEO E<strong>in</strong>kommen bei grossen<br />

Gesellschaften: Der Beitrag des CEO bei der Wertschöpfung ist bei e<strong>in</strong>er grossen<br />

Gesellschaft grösser, oder: Bei grossen Gesellschaften funktioniert <strong>die</strong> Corporate<br />

Governance schlecht. Für <strong>die</strong>se These spricht: CEO stehen Übernahmen oder<br />

Zusammenschlüssen positiver gegenüber als Abspaltungen oder<br />

Redimensionierungen.<br />

Schwierigkeit Manager zu qualifizieren: An welchen Grössen soll e<strong>in</strong> Management<br />

gemessen werden? Die Me<strong>in</strong>ung während des Börsenbooms: am Aktienkurs!<br />

Problematik des Aktienkurses: S<strong>in</strong>d Aktienmärkte effizient? Die Risikoprämie kann<br />

ändern. Andere Gründe: Crashes, Zufälligkeiten, Fehlbeurteilungen wegen<br />

problematischer Informationen. Schlussfolgerung: Die kurzfristige<br />

Aktienkursentwicklung gibt nicht zwangsläufig <strong>die</strong> Wertschöpfung der Manager<br />

wider.<br />

62


Kann der Verwaltungsrat <strong>die</strong> Wertschöpfung des Management besser beurteilen<br />

als der Aktienmarkt? E<strong>in</strong>e Zuordnung des Erfolges auf CEO und den Rest des<br />

Managements ist schwierig. VR muss sich auf Buchhaltung, Controll<strong>in</strong>g, Revision<br />

und subjektives Gefühl abstützen. Die Geschäftsergebnisse e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zigen Jahres<br />

lassen ke<strong>in</strong>e grossen Schlussfolgerungen zu.<br />

Optimale Kontrakte. Bei der Gestaltung und Strukturierung der Managemententschädigungen<br />

geht es um <strong>die</strong> Frage, wie hervorragende Führungskräfte zu<br />

möglichst ger<strong>in</strong>gen Kosten gewonnen, gehalten und - wenn notwendig - auch<br />

entlassen werden können und wie <strong>die</strong> Anreizstrukturen aussehen sollten, damit<br />

<strong>die</strong> Manager jene Entscheidungen treffen, <strong>die</strong> den Shareholder Value mehren.<br />

Verwaltungsräte ohne grosse Beteiligung neigen dazu, Manager zu überzahlen.<br />

Bsp. Walt Disney Company. Die meisten Modelle basieren auf dem klassischen<br />

Pr<strong>in</strong>cipal-Agent-Modell bei dem <strong>die</strong> Entschädigung <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Art und Weise<br />

an den Unternehmenserfolg geknüpft wird. Die Wirkung e<strong>in</strong>er erfolgsabhängigen<br />

Entschädigung hängt von der Risikofreudigkeit der Manager ab. Die Ausgestaltung<br />

der Entschädigung bee<strong>in</strong>flusst Managerverhalten <strong>in</strong> Bezug auf Zielerreichung,<br />

Budget etc. Die Risiken s<strong>in</strong>d gross, wenn <strong>die</strong> e<strong>in</strong>em Bonusplan zu Grunde gelegten<br />

Aktien überhöht s<strong>in</strong>d. Um Verluste zu vermeiden, können <strong>die</strong> Buchhaltung<br />

manipuliert oder zu hohe Risiken e<strong>in</strong>gegangen werden; oder auch wenig S<strong>in</strong>n<br />

machende Akquisitionen oder wirtschaftlich fragwürdige Transaktionen getätigt<br />

werden. Ziele für Bonuszahlungen: Gew<strong>in</strong>n pro Aktie, Gew<strong>in</strong>n im Vergleich zur<br />

Konkurrenz, buchhalterische Ziele (Ergebnis versus Budget). Diskretionäre<br />

Bonuszahlungen s<strong>in</strong>d weniger verbreitet. Häufiger bei Unternehmungen mit<br />

e<strong>in</strong>em kontrollierenden Aktionär. Diskretionäre Zahlungen können s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>,<br />

wenn sich das Umfeld unerwarterweise ändert. Andere Methoden den Bonus an<br />

unerwartete Ereignisse anzupassen: Änderung des Ausübungspreis e<strong>in</strong>er Option<br />

oder neue Optionen. Tücken dabei s<strong>in</strong>d: Ausrichten auf Konkurrenz kann zur<br />

Übernahme riskanter Strategien führen. Bsp. UBS – Lehman Brothers. Trotzdem:<br />

Vergleich mit Konkurrenten ist für <strong>die</strong> Beurteilung e<strong>in</strong>es Managements sehr<br />

wichtig. E<strong>in</strong>ige Fehlentwicklungen: He<strong>in</strong>z Company (Vorziehen bzw. H<strong>in</strong>ausschieben<br />

von Lieferungen und Bezahlungen), Sears (Kunden werden zu unnötigen<br />

Reparaturen veranlasst), L<strong>in</strong>coln Electric Company (Bonus pro<br />

63


Schreibmasch<strong>in</strong>enanschlag, als Folge: Tasten drücken während dem<br />

Sandwichessen).<br />

Die Auffassung ist verbreitet, dass Optionen alle Eigenschaften be<strong>in</strong>halten, <strong>die</strong> an<br />

den performanceabhängigen Teil der Managemententschädigung gestellt werden<br />

müssen: direkter Bezug zwischen Entschädigung und Aktienkursentwicklung. Mit<br />

e<strong>in</strong>em relativ kle<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen E<strong>in</strong>satz kann e<strong>in</strong>e grosse Wirkung erzielt werden<br />

kann. Optionen hatten lange Zeit steuerliche Vorteile. Grosse Gew<strong>in</strong>ne mit<br />

Optionen waren möglich.<br />

Indexierte Ausübungspreise von Managementoptionen: Vor- und Nachteile: der<br />

Ausübungspreis sollte nahe dem aktuellen Kurs se<strong>in</strong>, sonst besteht <strong>die</strong> Gefahr,<br />

dass <strong>die</strong> Optionen frühzeitig verkauft werden. Methoden zum Unterlaufen von<br />

langfristigen Bonusplänen: Absichern oder Verkauf der Optionen. Umgehungen<br />

zeigen, dass der Besitz von Aktien und Optionen <strong>die</strong> Manager zu e<strong>in</strong>em langfristig<br />

angelegten Denken führe, oft e<strong>in</strong>e leere Worthülse ist.<br />

Kosten der Managementoptionen s<strong>in</strong>d für <strong>die</strong> Unternehmung wesentlich höher<br />

als der subjektive Wert, den <strong>die</strong> Optionen für <strong>die</strong> Manager wegen des<br />

Klumpenrisikos und der beschränkten Handelbarkeit haben. Wert liegt ungefähr<br />

bei der Hälfte des Marktpreises. Folgen hoher Managementoptionen: Ke<strong>in</strong>e<br />

Dividenden, Aktienrückkäufe. Erfolgsabhängige Entschädigungen: Die<br />

Gratwanderung zwischen Leistungsförderung und übersetzter Risikobereitschaft.<br />

Die Zielvorgabe ist zentral. Beispiel: Subprime Krise.<br />

S<strong>in</strong>d <strong>die</strong> CEO-Entschädigungen der 1980er und 1990er Jahre Marktlöhne? Es gibt<br />

zwei Positionen:<br />

• Managemententschädigungen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Marktlöhne, sondern das<br />

Ergebnis e<strong>in</strong>er übermässigen Machtfülle oder e<strong>in</strong>es geschickten Vorgehens<br />

der CEOs<br />

• Knappheit an guten CEOs sei der Grund dafür, dass <strong>die</strong> Manager über e<strong>in</strong>e<br />

grosse Machtfülle verfügen und hohe Entschädigungen verlangen können.<br />

64


CEO-Entschädigungen s<strong>in</strong>d höher, wenn e<strong>in</strong> Verwaltungsrat sehr gross ist, wenn<br />

der CEO e<strong>in</strong>en grossen Teil der aussenstehenden Verwaltungsräte persönlich<br />

vorgeschlagen hat, wenn der CEO auch Präsident des Verwaltungsrates ist.<br />

Untersuchungsergebnisse zeigen, dass <strong>die</strong> Kontrolle e<strong>in</strong>er Gesellschaft durch <strong>die</strong><br />

Aktionäre für <strong>die</strong> Strukturierung und für das Niveau der Managemententschädigung<br />

e<strong>in</strong>e grosse Bedeutung hat. Lohnexzesse <strong>in</strong> Unternehmen mit breit<br />

gestreutem Aktionariat und ohne aktive Grossaktionäre s<strong>in</strong>d häufiger.<br />

Offenlegungsvorschriften br<strong>in</strong>gen nichts. Im Gegenteil: Löhne werden durch<br />

Beratungsgesellschaften nach oben geschaukelt. E<strong>in</strong>ige Exzesse:<br />

Golfhandicap des Verwaltungsratspräsidenten von Meryll Lynch sank <strong>in</strong> den<br />

Monaten vor dem Ausbruch der Subprime Krise im Jahr 2007 parallel zum<br />

Aktienkurs. Se<strong>in</strong> Rücktritt wurde mit 160 Millionen Dollar vergoldet.<br />

der Chairman von Bear Stearns reiste am Tag als der CEO se<strong>in</strong>er Bank mit J.P.<br />

Morgan und der Federal Reserve Bank von New York über <strong>die</strong> Beschaffung<br />

dr<strong>in</strong>gend benötigter Liquidität verhandelte, an e<strong>in</strong> Bridge Turnier <strong>in</strong> Detroit.<br />

Es besteht <strong>die</strong> Gefahr, dass der Staat Managerlöhne reguliert. Abzocker<strong>in</strong>itiative<br />

und <strong>die</strong> 12:1 Initiative s<strong>in</strong>d erste Schritte.<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!