Einführung in die Betriebswirtschaftslehre - RealWWZ
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<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Betriebswirtschaftslehre</strong><br />
Skript 1. Grundlagen – Wirtschaften und das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip. Wirtschaften<br />
kann umschrieben werden als disponieren über knappe Güter, <strong>die</strong> als<br />
Handelsobjekte (= Waren) Gegenstand von Marktprozessen s<strong>in</strong>d (oder zum<strong>in</strong>dest<br />
se<strong>in</strong> können). Voraussetzung für den Warencharakter e<strong>in</strong>es Gutes: Knappheit,<br />
Eignung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, Verfügbarkeit und<br />
Übertragbarkeit. Güter, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Eigenschaften aufzeigen, werden auch als<br />
Wirtschaftsgüter bezeichnet. Wirtschaften = Maxime des ökonomischen Pr<strong>in</strong>zips.<br />
Der Mensch mit se<strong>in</strong>en (unerfüllten) Wünschen bzw. Bedürfnissen mit der<br />
Möglichkeit <strong>die</strong> Bedürfnisse zu befriedigen führt zum Tatbestand der<br />
Güterknappheit als Kern des Wirtschaftens.<br />
Güter werden unterschieden zwischen knappen Gütern und freien Gütern. Weiter<br />
werden knappe Güter unterschieden zwischen:<br />
• Mit Warencharakter (=Wirtschaftsgüter i.e.S.): Input- oder E<strong>in</strong>satz und<br />
Outputgüter, Produktions- und Konsumgüter, Verbrauchsgüter (Repetierfaktoren)<br />
und Gebrauchsfaktoren), materielle und immaterielle Güter,<br />
Real- und Nom<strong>in</strong>algüter<br />
• Ohne Warencharakter<br />
Das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip ist <strong>die</strong> Maximierung der Wirtschaftlichkeit im S<strong>in</strong>ne von<br />
grösstmöglicher Differenz von Aufwand (=bewerteter E<strong>in</strong>satz von Wirtschaftsgütern)<br />
und Ertrag (= bewerteter Nutzen von Wirtschaftsgütern). 3 Ausprägungen:<br />
• Maximum Pr<strong>in</strong>zip<br />
• M<strong>in</strong>imum Pr<strong>in</strong>zip<br />
• Generelles Extremum Pr<strong>in</strong>zip<br />
Das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip verfolgen heisst Entscheidungen treffen. Wir können das<br />
ökonomische Pr<strong>in</strong>zip nicht völlig losgelöst verfolgen, sondern nur <strong>in</strong>nerhalb<br />
unseres ökonomischen Umfelds. Schritte dabei: Das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip kennen!<br />
1
Wesentlich aber auch: das Umfeld kennen und soweit möglich verstehen lernen;<br />
e<strong>in</strong>fachste schematische Darstellung des Wirtschaftskreislaufs:<br />
Die sechs wichtigsten Wohlstandsfaktoren:<br />
• Potenzial an menschlichen und natürlichen Ressourcen<br />
• Nutzung e<strong>in</strong>er produktivitätsfördernden (<strong>in</strong>ternationalen, betrieblichen,<br />
personellen) Arbeitsteilung<br />
• Niveau der Mechanisierung und Automatisierung <strong>in</strong> den<br />
Produktionsprozessen<br />
• Standardisierung von Werkstoffen und Produkten<br />
• Entwicklungsrate des technischen- und wirtschaftlichen Fortschritts<br />
• Effizienz des Wirtschaftssystems, das <strong>die</strong> unzähligen Gestaltungskräfte der<br />
Wirtschaft optimal anreizt und koord<strong>in</strong>iert<br />
2
Hauptmerkmale marktwirtschaftlicher Systeme: drei Grundfragen und<br />
Charakterisierung marktwirtschaftlicher Ordnung Systeme. In jeder<br />
Wirtschaftsordnung stehen drei Grundfragen im Vordergrund:<br />
• Was soll produziert werden?<br />
• Wie soll produziert werden?<br />
• Für wen soll produziert werden?<br />
Charakterisierung marktwirtschaftlicher Ordnungssysteme: Arbeitsteilung,<br />
Geldwirtschaft, pr<strong>in</strong>zipiell freie Märkte, zusätzlich staatliche Aktivitäten.<br />
Arbeitsteilung: jeder übernimmt e<strong>in</strong>en Teilschritt der Leistungserstellung. Ebenen<br />
der Arbeitsteilung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>ternational (regional), zwischenbetrieblich,<br />
<strong>in</strong>nerbetrieblich. Wichtige Beobachtung: Arbeitsteilung steigert <strong>die</strong> Produktivität (=<br />
Verhältnis der Outputmenge zur Inputmente (alle Inputgüter, oder ggf. Teil-<br />
Produktivität)). Die Wirtschaftlichkeit ist dabei das wertmässige Verhältnis. Bei<br />
Arbeitsteilung kann jede Partei m<strong>in</strong>destens so viel erhalten wie bei Autarkie, plus<br />
e<strong>in</strong>en Anteil an der zusätzlichen Produktion. Entscheidend ist auch der<br />
komparative Vorteil: der schwächere Betrieb konzentriert sich auf <strong>die</strong> Produktion<br />
des Gutes, wo er <strong>die</strong> ger<strong>in</strong>geren Nachteile hat (siehe Beispiele Skript S. 26/27).<br />
Fazit: Arbeitsteilung erlaubt es, <strong>die</strong> Produktivität zu steigern. Voraussetzungen:<br />
Unterschiede <strong>in</strong> den Fähigkeiten, <strong>die</strong> verschiedenen Aufgaben zu erledigen! Bsp:<br />
naturgegebene unterschiedliche Ressourcenausstattungen von Ländern,<br />
<strong>in</strong>dividuelle Fähigkeiten von Personen; geschaffen/verstärkt: fachliche<br />
Spezialisierung erlaubt Lerneffekte -> effizientere Produktion; Erf<strong>in</strong>dung von<br />
Masch<strong>in</strong>en, E<strong>in</strong>satz von Masch<strong>in</strong>en. Das gilt auf allen Ebenen: <strong>in</strong>ternational,<br />
zwischen Betrieben, aber auch im Betrieb, zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Mitarbeiter.<br />
Welche Faktoren bewirken, dass <strong>die</strong> Arbeitsteilung nicht beliebig ausgedehnt<br />
werden kann? Notwendige Kooperation zwischen den Beteiligten, Koord<strong>in</strong>ation<br />
der Arbeitsaktivitäten, E<strong>in</strong>tönigkeit der Arbeit (Arbeitsunlust, Fehlzeiten,<br />
Fluktuationen), Grösse des Marktes.<br />
3
Arbeitsteilung gilt als wichtiges Merkmal unserer Wirtschaftsordnung. Zweites<br />
wichtiges Merkmal: Marktwirtschaft mit freien Märkten, d.h. parallel dazu: sie<br />
müssen <strong>die</strong> Wirkungsweise der Märkte verstehen lernen, denn <strong>die</strong>se kann ke<strong>in</strong><br />
Unternehmen aushebeln!<br />
Staatliche E<strong>in</strong>griffe. Vollkommene Märkte s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e gute Lösung, aber es gibt Fälle<br />
von Marktversagen, <strong>die</strong> zu staatlichen E<strong>in</strong>griffen führe. Externe Effekte: E<strong>in</strong>e<br />
Transaktion zwischen zwei Parteien hat e<strong>in</strong>e positive oder negative Auswirkung auf<br />
e<strong>in</strong>e dritte Partei. Diese Auswirkung wird nicht vom Marktpreis reflektiert.<br />
Monopole oder Kartelle. Öffentliche Güter haben als Merkmale: Nichtrivalität im<br />
Konsum und Nichtausschliessbarkeit des E<strong>in</strong>zelnen (Bsp: öffentliche Sicherheit,<br />
Strasse <strong>in</strong> der Stadt Basel – private Bereitstellung funktioniert nicht).<br />
Entscheidungen und Entscheidungssituationen: das ökonomische Pr<strong>in</strong>zip<br />
realisieren heisst immer wieder Entscheidungen treffen! Entscheidungssituationen<br />
können sehr verschieden se<strong>in</strong>. Entscheidung unter Sicherheit = Entscheidung, bei<br />
der alle relevanten Aspekte bekannt s<strong>in</strong>d; alle möglichen Aktionen (= Aktionsraum);<br />
alle Konsequenzen und deren Beurteilung (Ergebnisfunktion). Entscheidung unter<br />
Unsicherheit = nicht alle relevanten Aspekte s<strong>in</strong>d bekannt! Nicht alle Aktionen<br />
erfasst? Es s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fach zu viele und es s<strong>in</strong>d nicht alle bekannt. Ergebnisfunktion<br />
problematisch; wonach beurteilen? Was wenn mehrere Ziele? Es gibt nicht<br />
kontrollierbare Umwelteffekte; alle denkbaren Umweltzustände erfassen<br />
(Zustandsraum), Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten können angegeben werden (Risiko),<br />
Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten können nicht angegeben werden (Ungewissheit).<br />
Somit steht <strong>die</strong> Entscheidungstheorie (Entscheidung, wobei <strong>die</strong> Ergebnisse nicht<br />
(mehr) von e<strong>in</strong>em bewusst handelnden Gegenspieler bee<strong>in</strong>flusst werden, ggf.<br />
Unsicherheit über Umweltzustand) der Spieltheorie (Entscheidung <strong>in</strong> Situation mit<br />
bewusst handelndem Gegenspieler, der se<strong>in</strong>erseits ergebnisrelevante<br />
Entscheidungen trifft, ggf. mit Unsicherheit über Umweltzustand) gegenüber.<br />
Siehe im Skript S. 39 Omeletten Problem von Savage (1954).<br />
• M<strong>in</strong>imax Kriterium: wähle <strong>die</strong> Alternative, deren m<strong>in</strong>imales Ergebnis<br />
grösser ist als <strong>die</strong> m<strong>in</strong>imalen Ergebnisse aller anderen Alternativen.<br />
4
• M<strong>in</strong>imax-Risiko-Kriterium: wähle <strong>die</strong> Alternative, bei der <strong>die</strong> maximal<br />
mögliche Enttäuschung, nicht <strong>die</strong> beste Alternative gewählt zu haben, am<br />
ger<strong>in</strong>gsten ist!<br />
• Kriterium der höchsten Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit: Wähle <strong>die</strong> Alternative, bei der<br />
das mit der Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten gewichtete Ergebnis am höchsten ist!<br />
• Kriterium des maximalen Erwartungswertes: Wähle <strong>die</strong> Alternative, bei<br />
der <strong>die</strong> Summe aller mit ihren Wahrsche<strong>in</strong>lichkeiten gewichteten<br />
Ergebnissen am grössten ist<br />
Nash-Gleichgewicht: Entscheidung <strong>in</strong> Situation mit bewusst handelndem<br />
Gegenspieler, der se<strong>in</strong>erseits ergebnisrelevante Entscheidungen trifft. Jeder spielt<br />
e<strong>in</strong>e „beste Antwort“ auf das unterstellte Verhalten des anderen + das unterstellte<br />
Verhalten des anderen ist korrekt (ist beste Antwort auf <strong>die</strong> beste Antwort) =<br />
Nash-Gleichgewicht.<br />
Skript 2. Rechtsformen: wenn Sie e<strong>in</strong> Unternehmen gründen, dann müssen Sie<br />
sich für e<strong>in</strong>e Rechtsform entscheiden. Ist im Zeitablauf ggf. änderbar, aber <strong>die</strong>se<br />
Änderungen s<strong>in</strong>d mit Kosten verbunden, führen zu steuerlichen Problemen usw.<br />
Die ideale Rechtsform, welche <strong>die</strong> Risiken m<strong>in</strong>imiert, <strong>die</strong> Unabhängigkeit voll<br />
garantiert oder steuerlich <strong>die</strong> meisten Vorteile aufweist, gibt es nicht!<br />
Entscheidungskriterien:<br />
• Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes M<strong>in</strong>destkapital<br />
s<strong>in</strong>d rechtsformabhängig<br />
• Risiko/Haftung: b<strong>in</strong> ich bereit und <strong>in</strong> der Lage, das unternehmerische<br />
Risiko selber zu tragen, d.h. auch mit me<strong>in</strong>em Privatvermögen für allfällige<br />
Forderungen zu haften, oder will ich e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres Risiko e<strong>in</strong>gehen<br />
• Unabhängigkeit: Unternehmensgründer muss entscheiden, ob er alle<strong>in</strong>e<br />
oder mit Partnern unterwegs se<strong>in</strong> will, und ob er re<strong>in</strong>e Kapitalgeber oder<br />
mitgestaltende Partner vorzieht<br />
• Steuern: unterschiedliche steuerliche Behandlung<br />
• Soziale Sicherheit: gewisse Sozialversicherungen s<strong>in</strong>d je nach Rechtsform<br />
obligatorisch, freiwillig oder gar <strong>in</strong>existent<br />
5
E<strong>in</strong>zelfirma. Ist <strong>die</strong> beliebteste Rechtsform bei Gründungen. Liegt rechtlich<br />
gesehen dann vor, wenn e<strong>in</strong>e natürliche Person alle<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e kaufmännische<br />
Tätigkeit ausübt, also e<strong>in</strong> Geschäft bzw. e<strong>in</strong>e Firma betreibt. Inhaber trägt das<br />
gesamte Unternehmensrisiko, haftet mit dem gesamte Privat- und Geschäftsvermögen.<br />
Sie bestimmen alle<strong>in</strong>e <strong>die</strong> Geschäftspolitik. Ke<strong>in</strong>e Eigenkapitalvorschriften.<br />
E<strong>in</strong> spezieller Gründungsakt ist nicht nötig. Die E<strong>in</strong>zelfirma existiert, sobald der<br />
Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beg<strong>in</strong>nt. E<strong>in</strong>en Firmen- und Geschäftsvertrag<br />
braucht es ebenfalls nicht. Die Gründungsformalitäten s<strong>in</strong>d entsprechend e<strong>in</strong>fach.<br />
Die Kosten für Beratung und Handelsregistere<strong>in</strong>trag liegt meist bei höchstens CHF<br />
1000.-. Der Firmenname muss den Namen der Gründer<strong>in</strong> oder des Gründers<br />
be<strong>in</strong>halten. Fantasie- oder Sachbezeichnungen s<strong>in</strong>d nur als Zusatz zulässig. Ab<br />
Jahresumsatz von CHF 100‘000, muss <strong>die</strong> E<strong>in</strong>zelfirma zw<strong>in</strong>gend <strong>in</strong>s Handelsregister<br />
e<strong>in</strong>getragen werden, darunter ist e<strong>in</strong> freiwilliger E<strong>in</strong>trag möglich. Mit dem E<strong>in</strong>trag<br />
<strong>in</strong>s Handelsregister ist der Inhaber verpflichtet, e<strong>in</strong>e ordnungsgemässe, d.h.<br />
doppelte Buchhaltung zu führen. Aber auch ohne Handelsregistere<strong>in</strong>trag besteht<br />
e<strong>in</strong>e Aufzeichnungspflicht, d.h. <strong>die</strong> Unternehmer müssen für <strong>die</strong> Steuerbehörde<br />
sämtliche E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben schriftlich festhalten und zusammen mit den<br />
Belegen geordnet aufbewahren. Der E<strong>in</strong>trag im Handelsregister hat zur Folge, dass<br />
der Firmenname geschützt ist und dass der Firmen<strong>in</strong>haber der Betreibung auf<br />
Konkurs unterliegt.<br />
Vorteile<br />
Grosse unternehmerische Freiheit<br />
E<strong>in</strong>zelfirma kann ohne Kapital<br />
gegründet werden<br />
Ke<strong>in</strong>e steuerliche Doppelbelastung von<br />
Unternehmens und Unternehmere<strong>in</strong>kommen<br />
resp. Vermögen<br />
Gründung e<strong>in</strong>fach: ke<strong>in</strong>e Formalitäten,<br />
wenig Gebühren (ggf. Handelsregister)<br />
Verwaltungsaufwand ger<strong>in</strong>g<br />
Nachteile<br />
Inhaber haften mit dem gesamten<br />
Privat- und Geschäftsvermögen<br />
Geschäftsname: nicht frei wählbar<br />
Im Handelsregister e<strong>in</strong>getragene E<strong>in</strong>zelfirmen<br />
unterstehen der Buchführungspflicht<br />
Ke<strong>in</strong>e getrennte Besteuerung von<br />
Geschäfts- und Private<strong>in</strong>kommen und –<br />
vermögen. Nachteile durch Progression<br />
Alle<strong>in</strong>ige Verantwortung des Inhabers<br />
6
E<strong>in</strong>fache Gesellschaft: e<strong>in</strong>fachste Form e<strong>in</strong>er Personengesellschaft. Es ist <strong>die</strong><br />
vertragsmässige Verb<strong>in</strong>dung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung<br />
e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Zweckes mit geme<strong>in</strong>samen Kräften oder Mitteln (OR Art. 530-<br />
551). Oft nur für e<strong>in</strong>e gewisse Zeit gegründet (z.B. e<strong>in</strong> Baukonsortium). Tritt nach<br />
aussen nur als Interessengeme<strong>in</strong>schaft auf, besitzt daher weder e<strong>in</strong>e eigene<br />
Rechtspersönlichkeit, noch muss sie gegen aussen unter e<strong>in</strong>em eigenen Namen<br />
auftreten. Die Gesellschafter<strong>in</strong>nen und Gesellschafter haften nach aussen<br />
solidarisch unbeschränkt für <strong>die</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der gesamten Gesellschaft. Die<br />
Gründung bedarf ke<strong>in</strong>er speziellen Form. E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister ist nicht<br />
möglich. Empfehlenswert ist der Abschluss e<strong>in</strong>es schriftlichen Vertrags, der unter<br />
anderem <strong>die</strong> Geschäftsführung, <strong>die</strong> Aufteilung von Arbeit und Kompetenzen, <strong>die</strong><br />
Beiträge sowie <strong>die</strong> Gew<strong>in</strong>n- und Verlustverteilung verb<strong>in</strong>dlich regelt.<br />
Kollektivgesellschaft: Zwei oder mehrere natürliche Personen (im Gegensatz zu<br />
den juristischen Personen also Menschen aus Fleisch und Blut), <strong>die</strong> zusammen e<strong>in</strong>e<br />
nach kaufmännische Regeln geführte Firma betreiben, bilden dann e<strong>in</strong>e<br />
Kollektivgesellschaft (OR Art. 552-593). Firmenbezeichnung muss Namen e<strong>in</strong>er<br />
oder mehrerer GesellschafterInnen be<strong>in</strong>halten. Kollektivgesellschaft besitzt ke<strong>in</strong>e<br />
eigene Rechtspersönlichkeit, ist also ke<strong>in</strong>e juristische Person. Sie kann aber im<br />
Geschäftsverkehr unter ihrem eigenen Namen auftreten und Rechte erwerben,<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten e<strong>in</strong>gehen oder <strong>in</strong> Prozessen als Partei auftreten; Betreibungen<br />
e<strong>in</strong>leiten und selbst betrieben werden. Als Unternehmen ist <strong>die</strong><br />
Kollektivgesellschaft nicht steuerpflichtig, jedoch werden <strong>die</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />
GesellschafterInnnen aufgrund ihres Lohnes, des allfälligen Gew<strong>in</strong>nanteils, der<br />
Eigenkapitalz<strong>in</strong>sen und ihres Vermögens direkt besteuert. GesellschafterInnen<br />
haften mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt und solidarisch bis zu 5 Jahre<br />
nach Auflösung der Gesellschaft. Die Kollektivgesellschaft braucht e<strong>in</strong>en<br />
Gesellschaftsvertrag zwischen den Beteiligten. Für Kollektivgesellschaften ist der<br />
E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister obligatorisch.<br />
Vorteile<br />
Ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destkapital erforderlich<br />
E<strong>in</strong>fach Gründung<br />
Nachteile<br />
Haftung: GesellschafterInnen haften<br />
unbeschränkt und solidarisch<br />
7
E<strong>in</strong>fache Organisation (je nach Anzahl<br />
GesellschafterInnen)<br />
Gegenseitige Abhängigkeit<br />
Wenig Flexibilität der Gesellschafter<br />
(z.B. Konkurrenzverbot)<br />
Kommanditgesellschaft. Relativ seltene Form. Rechtsgrundlage OR 554-619. 2<br />
oder mehrere natürliche Personen gründen Kommanditgesellschaft durch e<strong>in</strong>en<br />
Gesell-schaftsvertrag zwischen den Beteiligten. E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister ist<br />
obligatorisch. M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er der Gesellschafter – der so genannte<br />
Komplementär - haftet mit dem privaten Vermögen unbeschränkt für <strong>die</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten. Die weiteren Gesellschafter (Kommanditäre) haften nur bis zu<br />
e<strong>in</strong>er bestimmten E<strong>in</strong>lage, der so genannten Kommanditsumme. Sie s<strong>in</strong>d zudem<br />
nicht der Konkursbetreibung unterworfen. Kommanditäre: können auch juristische<br />
Personen se<strong>in</strong>; dürfen nicht mit der Geschäftsführung betraut se<strong>in</strong>, haben nur<br />
beschränkte Kontrollrechte, unterliegen oft e<strong>in</strong>er anderen Gew<strong>in</strong>n- und<br />
Verlustbeteiligung als Komplementäre.<br />
Aktiengesellschaft. E<strong>in</strong>e Aktiengesellschaft (OR 620-763) kann durch e<strong>in</strong>e oder<br />
mehrerer natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Diese br<strong>in</strong>gt<br />
oder br<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> bestimmtes Kapital e<strong>in</strong>, das <strong>in</strong> Teilsummen (<strong>die</strong> Aktien) zerlegt ist.<br />
Zur Gründung e<strong>in</strong>er Aktiengesellschaft braucht es m<strong>in</strong>destens 1 Aktionär, wobei<br />
<strong>die</strong>s natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften se<strong>in</strong><br />
können. Der Gründungsvorgang ist aufwändiger, <strong>die</strong> Gründungskosten s<strong>in</strong>d höher<br />
als bei Personengesellschaften. Der Firmenname kann frei gewählt werden, sofern<br />
er nicht bereits von e<strong>in</strong>er anderen Gesellschaft besetzt ist. Der Zusatz AG muss<br />
zw<strong>in</strong>gend angegeben werden. Für <strong>die</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der Aktiengesellschaft<br />
haftet nur das Gesellschaftsvermögen, bei Konkurs verlieren <strong>die</strong> GesellschafterInnen<br />
also höchstens ihr Aktienkapital. Die AG ist e<strong>in</strong>e juristische Person<br />
und wird wie jede Person separat besteuert: Nachteile für Aktionäre: macht <strong>die</strong><br />
Gesellschaft Gew<strong>in</strong>n, bezahlt sie daraus Ertragssteuern. Bezahlt sie zusätzlich aus<br />
dem Gew<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>e Dividende an <strong>die</strong> Aktionäre, müssen <strong>die</strong>se <strong>die</strong> Dividende<br />
nochmals als persönliches E<strong>in</strong>kommen versteuern -> Doppelbesteuerung! Analog:<br />
auf das Aktienkapital schuldet <strong>die</strong> Gesellschaft Kapitalsteuern, während <strong>die</strong> Aktien<br />
als Privatvermögen des Aktionärs nochmals steuerpflichtig s<strong>in</strong>d. Das Aktienkapital<br />
beträgt m<strong>in</strong>destens CHF 100‘000. Bei Gründung müssen jedoch nur 20% des<br />
8
vorgesehenen Aktienkapitals e<strong>in</strong>gezahlt werden (liberiert), oder m<strong>in</strong>destens CHF<br />
50‘000. Kapital muss nicht zw<strong>in</strong>gend <strong>in</strong> bar e<strong>in</strong>bezahlt werden, kann auch aus<br />
Sache<strong>in</strong>lagen (z.B. Immobilien, Masch<strong>in</strong>en, etc.) bestehen. Am Aktienkapital<br />
können sich beliebig viele GesellschafterInnen beteiligen. Die AG muss e<strong>in</strong>en<br />
Verwaltungsrat bestellen, der aus 1 oder mehreren Aktionären besteht. Der<br />
Verwaltungsrat ist oberstes Aufsichts- und Gestaltungsorgan der<br />
Aktiengesellschaft. Gemäss OR führt der Verwaltungsrat <strong>die</strong> Geschäfte selber, oder<br />
er überträgt <strong>die</strong> Geschäftsführung an Dritte (was <strong>die</strong> Regel ist). Nach dem Gesetz<br />
hat aber der Verwaltungsrat sieben unübertragbare und unentziehbare Aufgaben<br />
(Art 716a). Die Namen der Verwaltungsrät<strong>in</strong>nen und Verwaltungsräte werden im<br />
Handelsregister publiziert. Die AG muss ferner über e<strong>in</strong>e Revisionsstelle verfügen.<br />
Sie habe der Generalversammlung jährlich e<strong>in</strong>en schriftlichen Bericht über <strong>die</strong><br />
Geschäftsbücher abzugeben. Die AG muss jährlich e<strong>in</strong>en Geschäftsbericht –<br />
bestehen aus Jahresrechnung Jahresbericht – erstellen. Die Jahresrechnung<br />
enthält <strong>die</strong> Erfolgsrechnung, <strong>die</strong> Bilanz sowie e<strong>in</strong>en Anhang mit ergänzenden<br />
Informationen, <strong>die</strong> rechtlichen M<strong>in</strong>destanforderungen zu genügen haben. Die<br />
jährliche GV der Aktionäre ist oberstes Organ e<strong>in</strong>er AG. Die GV bestimmt <strong>die</strong><br />
Statuten, wählt den VR und <strong>die</strong> Revisionsstelle, genehmigt oder verwirft den<br />
Jahresbericht und entscheidet über <strong>die</strong> Verwendung des Unternehmensgew<strong>in</strong>ns.<br />
Vorteile<br />
Aktionäre haften nur für ihren Anteil<br />
am Aktienkapital<br />
Besitzverhältnisse nicht öffentlich (ke<strong>in</strong><br />
Handelsregister-E<strong>in</strong>trag der Aktionäre)<br />
Erleichterter Verkauf der Gesellschaft<br />
möglich<br />
Mitarbeitende Aktionäre gelten als<br />
Angestellte und s<strong>in</strong>d sozialversichert<br />
Geschäftsname frei wählbar<br />
Steuerprogression kann durch <strong>die</strong><br />
Spaltung des Gew<strong>in</strong>ns gebrochen<br />
werden. Kapitalgew<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d steuerfrei<br />
Nachteile<br />
M<strong>in</strong>destkapital (CHF 100‘000)<br />
Aufwändige Gründungsformalitäten,<br />
hohe Kosten<br />
Doppelbesteuerung auf Ertrag und<br />
Kapital, sowie E<strong>in</strong>kommen (Dividende)<br />
und Vermögen<br />
Strenge Bilanzierungsvorschriften:<br />
gesetzliche Reserven, Massnahmen bei<br />
Überschuldung etc.<br />
Hoher Verwaltungsaufwand: Geschäftsberichte,<br />
Buchführung, GV,<br />
Steuerformulare, Revisionsstelle etc.<br />
9
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH. GmbH als Mischform aus Aktienund<br />
Kollektivgesellschaft (OR 772-827). E<strong>in</strong>e GmbH entsteht dann, wenn sich e<strong>in</strong>e<br />
oder mehrere natürliche Personen oder Handelsgesellschaften mit e<strong>in</strong>em<br />
bestimmten Kapital als Firma konstituieren. Jede GesellschafterIn ist mit m<strong>in</strong>d. 1<br />
Stamme<strong>in</strong>lage am Gesellschaftskapital (Stammkapital) beteiligt. Stamme<strong>in</strong>lagen<br />
s<strong>in</strong>d handelbar. Das Stammkapital von m<strong>in</strong>imal CHF 20‘000 muss voll e<strong>in</strong>bezahlt<br />
(liberiert) oder mit Sache<strong>in</strong>lagen gedeckt se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Höchstgrenze für das<br />
Stammkapital gibt es nicht (mehr). Die M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>lage pro Gesellschafter <strong>in</strong> bar<br />
oder als Sache<strong>in</strong>lage ist CHF 100.-. Die Eigentümer der E<strong>in</strong>lagen müssen<br />
namentlich im Handelsregister e<strong>in</strong>getragen se<strong>in</strong>. Die Gesellschaft haftet für ihre<br />
Schulden unbeschränkt mit dem Stammkapital. Die Gesellschafter können via<br />
Statuten zu Nachschüssen verpflichtet werden. Der Firmenname kann frei gewählt<br />
werden, wobei der Zusatz GmbH oder mbH ersichtlich se<strong>in</strong> muss. Die GmbH muss<br />
e<strong>in</strong>e staatlich beaufsichtigte Treuhand- und Revisionsstelle e<strong>in</strong>setzen. Ebenfalls<br />
Doppelbesteuerung. Der Re<strong>in</strong>gew<strong>in</strong>n ist steuerpflichtig, und den ausgeschütteten<br />
Gew<strong>in</strong>n müssen <strong>die</strong> Gesellschafter als E<strong>in</strong>kommen versteuern. Für das Stammkapital<br />
s<strong>in</strong>d bei der GmbH und den Gesellschaftern zudem Vermögenssteuern<br />
geschuldet. Die Geschäftsführung der GmbH entspricht dem Verwaltungsrat e<strong>in</strong>er<br />
AG. Alle Gesellschafter s<strong>in</strong>d zur geme<strong>in</strong>samen Geschäftsführung und Vertretung<br />
berechtigt und verpflichtet, sie dürfen sich aber durch e<strong>in</strong>e Person vertreten lassen.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Organ der GmbH und bestimmt <strong>die</strong><br />
Statuten, <strong>die</strong> Geschäftsführer und <strong>die</strong> Kontrollstelle. Sie genehmigt ferner <strong>die</strong><br />
Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung sowie <strong>die</strong> Bilanz, entscheidet über <strong>die</strong> Verwendung<br />
des Gew<strong>in</strong>ns und entlastet den oder <strong>die</strong> Geschäftsführer. GmbHs unterstehen<br />
grundsätzlich den gleichen Buchführungsbestimmungen, <strong>die</strong> auch für AGs gelten.<br />
Vorteile<br />
Relativ ger<strong>in</strong>ges Grundkapital (20‘000)<br />
Haftung beschränkt auf das (voll<br />
e<strong>in</strong>bezahlte) Stammkapital<br />
Freie Wahl des Geschäftsnamens,<br />
Zusatz GmbH muss se<strong>in</strong><br />
Nur e<strong>in</strong>e Gründungsperson notwendig<br />
Nachteile<br />
Doppelbesteuerung auf Ertrag und<br />
Kapital der GmbH sowie E<strong>in</strong>kommen<br />
und Vermögen des Gesellschafters<br />
Höhere Gründungskosten als bei<br />
E<strong>in</strong>zelfirma<br />
Rel. grosse Publizität: Organe, Kapital<br />
10
Spaltung des Gew<strong>in</strong>ns (der Lohn der<br />
GesellschafterIn gilt bei der GmbH als<br />
Aufwand) kann <strong>die</strong> Progressionsspitze<br />
brechen<br />
und Stamme<strong>in</strong>lagen s<strong>in</strong>d im<br />
Handelsregister öffentlich e<strong>in</strong>sehbar<br />
Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle,<br />
Gesellschafterversammlung,<br />
Steuerformulare, etc.<br />
Genossenschaft (Art 828-926): m<strong>in</strong>destens 7 GenossenschafterInnen, <strong>die</strong><br />
natürliche oder juristische Personen se<strong>in</strong> können; e<strong>in</strong> Gründungskapital ist nicht<br />
erforderlich, <strong>die</strong> Genossenschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen, der<br />
E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister ist Pflicht, der Name der Genossenschaft kann frei<br />
gewählt werden und muss den Zusatz Genossenschaft be<strong>in</strong>halten. Wegen des<br />
fehlenden festen Grundkapitals und damit e<strong>in</strong>e genügenden Kreditbasis haben<br />
Genossenschaften nur beschränkten Zugang zum Kapitalmarkt.<br />
Stiftung (ZGB: Art. 80-89): Vermögen kann <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Stiftung verselbstständigt<br />
werden; <strong>die</strong> Stiftung ist juristische Person, <strong>die</strong> über das verantwortliche Organ<br />
(Stiftungsrat) handelt; wird durch notarielle Urkunde (Stiftungsurkunde) oder<br />
11
durch e<strong>in</strong> Testament errichtet; muss – ausgenommen Familienstiftung und<br />
kirchliche Stiftung – im Handelsregister e<strong>in</strong>getragen werden; für <strong>die</strong> geschäftliche<br />
Tätigkeit ist der <strong>in</strong> der Stiftungsurkunde festgesetzte Wille der Stifter<strong>in</strong> oder des<br />
Stifters massgeblich; s<strong>in</strong>d der behördlichen Aufsicht unterstellt (Ausnahmen<br />
Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen). Bsp: Rolex<br />
Vere<strong>in</strong> (ZGB Art. 60-79): kann e<strong>in</strong> nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe<br />
betreiben, muss jedoch e<strong>in</strong>en „idealen Zweck“ verfolgen; muss dann <strong>in</strong>s<br />
Handelsregister e<strong>in</strong>getragen werden; der Vere<strong>in</strong>szweck darf gemäss ZGB jedoch<br />
nicht gew<strong>in</strong>norientiert se<strong>in</strong>; für Gründung m<strong>in</strong>destens 2 natürliche und/oder<br />
juristische Personen notwendig; Gründungskapital ist nicht vorgeschrieben.<br />
Gründung erfolgt durch <strong>die</strong> Gründungsversammlung, welche <strong>die</strong> Statuten<br />
genehmigt und den Vorstand sowie allenfalls e<strong>in</strong>e Kontrollstelle bestimmt;<br />
erforderliche Organe: Vere<strong>in</strong>sversammlung sowie der Vere<strong>in</strong>svorstand (m<strong>in</strong>d. 1<br />
Mitglied); Vere<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e selbstständige juristische Person; Vere<strong>in</strong>smitglieder<br />
haften nicht persönliche für <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>sschulden. Historisch: Zurich<br />
12
Handelsregister ist e<strong>in</strong>e von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank. Der<br />
Bund hat Oberaufsicht und führt e<strong>in</strong> Zentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert<br />
und ist über den zentralen Firmen<strong>in</strong>dex Zefix zugänglich. Es enthält <strong>die</strong> wichtigsten<br />
Angaben über <strong>die</strong> „nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen: Name,<br />
Gründungsjahr, Sitz und Zweck des Unternehmens, Namen von Gesellschaftern,<br />
VR, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten, Kapitalverhältnisse, Revisionsstelle<br />
(allenfalls). E<strong>in</strong>tragungspflichtig s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>zelfirmen ab CHF 100‘000<br />
Jahresumsatz, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, AG, Kommanditaktiengesellschaften,<br />
GmbH, Genossenschaften, Vere<strong>in</strong>e (<strong>die</strong> e<strong>in</strong> nach<br />
kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben), Stiftungen (ohne Familien- und<br />
kirchliche Stiftungen), Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer<br />
Unternehmen.<br />
Organisation ist <strong>die</strong> Tätigkeit der zielorientierten Steuerung der Aktivitäten <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em sozialen System (funktionaler Organisationsbegriff) und das soziale Gebilde<br />
selber (<strong>in</strong>stitutionaler Organisationsbegriff). Die Organisation befasst sich den<br />
13
Zuordnungen von Aufgaben, Rechten und Pflichten zu Stellen und ihren Inhabern =<br />
System strukturbildender Regeln. Die Aufbauorganisation bildet das hierarchische<br />
Gerüst e<strong>in</strong>er Organisation (Unternehmen, Behörde, Vere<strong>in</strong>), me<strong>in</strong>t <strong>die</strong> Festlegung<br />
der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für <strong>die</strong> Arbeitsverrichtungen und Entscheidungen.<br />
Welche Aufgaben s<strong>in</strong>d von welchen Menschen und Sachmitteln zu bewältigen?<br />
Wichtigste Strukturmerkmale: Die Abteilungsgliederung, das System der<br />
Weisungsbefugnisse und das Kommunikationssystem. Die Ablauforganisation<br />
regelt <strong>die</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>die</strong>ses Rahmen ablaufenden Arbeits- und Informationsprozesse<br />
unter Berücksichtigung von Raum, Zeit, Sachmitteln und Personen.<br />
Ermittlung und Def<strong>in</strong>ition von Arbeitsprozessen steht im Vordergrund. Zweck: e<strong>in</strong>e<br />
s<strong>in</strong>nvolle arbeitsteilige Gliederung und Ordnung der betrieblichen<br />
Handlungsprozesse durch <strong>die</strong> Bildung und Verteilung von Aufgaben (Stellen) zu<br />
erreichen. Dabei wird zunächst im Zuge der Aufgabenanalyse <strong>die</strong> Gesamtaufgabe<br />
der Unternehmung <strong>in</strong> Teilaufgaben und Teile der Teilaufgaben aufgespalten und<br />
anschliessend im Zuge der Aufgabensynthese <strong>die</strong> Teilaufgaben <strong>in</strong> untere<strong>in</strong>ander <strong>in</strong><br />
Beziehung stehenden Stellen zusammengefasst. Die Zusammenfassung e<strong>in</strong>er<br />
Instanz (Stelle mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnis) und mehrerer Stellen<br />
bildet e<strong>in</strong>e Abteilung. Aufgabensynthese ergibt dann e<strong>in</strong> hierarchisches Gefüge, <strong>in</strong><br />
dem e<strong>in</strong>zelne Stellen bzw. Abteilungen mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> Beziehung stehen.<br />
Grundstruktur: h<strong>in</strong>sichtlich Art und Umfang der Spezialisierung von Stellen<br />
(funktionell und objektorientiert) ist grundsätzlich zwischen zwei<br />
Organisationspr<strong>in</strong>zipien zu unterscheiden:<br />
• Funktionale Organisation: nach Verrichtungen. Z.B.: Forschung &<br />
Entwicklung, Produktion, Market<strong>in</strong>g und Vertrieb, Verwaltung<br />
• Divisionale Organisation: nach Objekten (Produkte, Kundengruppen,<br />
Absatzgebiete), auch als Spartenorganisation oder Geschäftsbereichsorganisation<br />
bezeichnet.<br />
Entscheidungs- und Weisungsrechte: parallel zu den Aufgabenzuordnungen.<br />
Entscheidung über <strong>die</strong> Zuordnung von Entscheidungsbefugnissen: Wer entscheidet,<br />
ob der Auftrag des Kunden X angenommen wird? Wer bestimmt den<br />
Angebotspreis? Wer entscheidet über <strong>die</strong> Anschaffung e<strong>in</strong>es neuen Firmenwagens<br />
14
für Frau Lüthi? Etc. Entscheidung über Weisungsrechte. Wer darf wem<br />
Anweisungen erteilen? Wer ist der Vorgesetzte von wem?<br />
E<strong>in</strong>l<strong>in</strong>iensystem: Grundsatz der E<strong>in</strong>heit der Auftragserteilung – jede Stelle ist<br />
genau e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen Instanz unterstellt und erhält von <strong>die</strong>ser Anweisungen; es<br />
gibt e<strong>in</strong>en streng hierarchischen Dienstweg. Führt zu e<strong>in</strong>er straffen, übersichtlichen<br />
Organisation, <strong>in</strong> der Kompetenzüberschneidungen vermieden werden.<br />
Durch <strong>die</strong> klare Abgrenzung von Verantwortungsbereichen lässt sich <strong>die</strong><br />
Umsetzung von getroffenen Entscheidungen gut verfolgen und kontrollieren.<br />
Problematisch wenn Leitungsspanne und/oder Unternehmen zu gross wird. Es ist<br />
<strong>die</strong> typische Form der Organisationsstruktur für neugegründete Unternehmungen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere für kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen oder Unternehmen, <strong>die</strong><br />
grossen Wert auf Diszipl<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>deutige Kommandostrukturen legen: Militär,<br />
Feuerwehr, öffentliche Verwaltungen.<br />
Vorteile<br />
Spezialisierung der Leitung durch<br />
Funktionsverteilung<br />
Hohe Problemlösungskapazität<br />
Direkte Weisungs- und Informationswege<br />
Betonung der Fachautorität<br />
Nachteile<br />
Probleme bei der Abgrenzung von<br />
Zuständigkeiten<br />
Gefahr von Kompetenzkonflikten<br />
Schwierigkeit der Fehlerzurechnung<br />
Die Erweiterung ist das Mehrl<strong>in</strong>iensystem: Vorgesetzte s<strong>in</strong>d Spezialisten auf ihrem<br />
Gebiet und geben nur ihren Fachbereich betreffende Anweisungen; System der<br />
Mehrfachunterstellung: e<strong>in</strong>e untergeordnete Stelle kann nun von mehreren<br />
übergeordneten Stellen Weisungen erhalten. Zumeist <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>unternehmen und<br />
Personengesellschaften, z.B. <strong>in</strong> Handwerksbetrieben, <strong>in</strong> denen aufgrund der klaren<br />
Trennung kaufmännischer und technischer Verantwortlichkeit das Risiko von<br />
Reibungsverlusten durch Kompetenzstreitigkeiten m<strong>in</strong>imal ist.<br />
Alternativ gibt es noch <strong>die</strong> Stabl<strong>in</strong>ienorganisation: ist e<strong>in</strong>e um Stabsstellen<br />
erweiterte Form des E<strong>in</strong>l<strong>in</strong>ensystems. Ziel: <strong>die</strong> L<strong>in</strong>ien<strong>in</strong>stanzen entlasten und <strong>die</strong><br />
15
Vorgesetzten vom unterstellten Bereich weniger abhängig machen, Fachwissen<br />
bereitstellen. Häufige Stabsstellen <strong>in</strong> Unternehmen: betriebliche Datenschutzbeauftragte,<br />
Marktforschung als Stabsstelle des Vertriebs, Rechtsstelle, <strong>in</strong>terne<br />
Revision als Stabsstelle des Vorstands, Unternehmensplanung als Stabsstelle der<br />
Geschäftsführung etc. Der Stab <strong>in</strong>struiert bzw. berät den zugeordneten<br />
Vorgesetzten. Die Stäbe haben meist ke<strong>in</strong>e oder allerhöchstens fachliche<br />
Weisungsbefugnis gegenüber dem Vorgesetzten unterstellten Bereich. Erzeugt oft<br />
höhere Kosten als E<strong>in</strong>l<strong>in</strong>iensystem und potentielle Konflikte zwischen der Stabsund<br />
der L<strong>in</strong>ienstelle.<br />
Die Matrixorganisation ist e<strong>in</strong><br />
Mehrl<strong>in</strong>ensystem mit gleichzeitiger<br />
Verrichtungs- und Objektgliederung. Die<br />
Verrichtungsgliederung wie Bsp.<br />
Beschaffung, Produktion, Market<strong>in</strong>g<br />
bildet typischerweise <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Dimension<br />
(L<strong>in</strong>ien<strong>in</strong>stanz), während <strong>die</strong><br />
Objektgliederung – Bsp. Nach Märkten,<br />
Produkten oder Regionen – <strong>die</strong> zweite Dimension (Matrix<strong>in</strong>stanz) bildet.<br />
Hauptsächlich bei grossen, <strong>in</strong>ternational tätigen Unternehmen. Probleme durch<br />
Zuständigkeitsüberkreuz-ungen. Häufige Lösung: Weisungsbefugnis wird auf e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>zige L<strong>in</strong>ie beschränkt. Überkreuzenden Zuständigkeiten werden durch<br />
temporäre Freistellung für andere Aufgaben.<br />
Vorteile<br />
Kürzere Kommunikationswege<br />
Flexible Berücksichtigung von<br />
wettbewerbsrelevanten Aspekten<br />
Spezialisierung der Leitungsfunktion bei<br />
gleichzeitiger Entlastung der obersten<br />
Unternehmensleitung<br />
Problemlösungen unter Berücksichtigung<br />
unterschiedlicher Standpunkte und<br />
der Vorrang der Sachkompetenz vor<br />
Nachteile<br />
Kompetenzkonflikte<br />
Hoher Kommunikationsaufwand<br />
Schwerfällige und lang dauernde<br />
Entscheidungsf<strong>in</strong>dung<br />
Unsicherheit der Ausführungsstellen<br />
<strong>in</strong>folge der Mehrfachunterstellung<br />
Herausfordernde Leistungskontrolle<br />
durch Abnahme der Leistungsbereitschaft,<br />
wenn <strong>die</strong>se durch <strong>die</strong> L<strong>in</strong>ien-<br />
16
der hierarchischen Stellung sowie <strong>die</strong><br />
Förderung von Teamwork<br />
führung nicht anerkannt wird. Von<br />
aussen nur schwer abschätzbare<br />
Auslastung des Mitarbeiters, da<br />
Gesamtbild oft nicht vorhanden<br />
Probleme. Grosses Unternehmen mit entsprechender Aufbau- und<br />
Ablauforganisation. Entweder es gibt ke<strong>in</strong>en Unternehmer als reale Person mehr;<br />
oder es s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fach zu viele Aufgaben; zeitliche Restriktionen und<br />
Wissensrestriktionen Delegation von Entscheidungsbefugnissen ist unumgänglich.<br />
Manager werden e<strong>in</strong>gesetzt, weil sie aufgrund ihrer spezifischen Qualifikation<br />
besser als alle anderen <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong> sollten, das bereitgestellte Kapital<br />
gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>zusetzen; aber: Manager haben e<strong>in</strong>en Informationsvorsprung<br />
UND sie müssen eben mit Entscheidungsspielräumen ausgestattet se<strong>in</strong>. Manager<br />
müssen nicht zwangsläufig <strong>die</strong> Ziele ihrer Auftragsgeber verfolgen, also z.b. <strong>die</strong><br />
Ziele der Aktionäre -> Kontrollstrukturen schaffen, Flexibilität erhalten,<br />
unabhängiges Fachwissen, Effizienz. Gerade auf der allerobersten Ebene schwierig,<br />
Bsp. CEO. Ke<strong>in</strong>e unmittelbaren Vorgesetzten mehr, der Kontrolle ausüben könnte.<br />
Wenn er der Beste für <strong>die</strong> Aufgabe ist, so ist jeder andere schlechter geeignet.<br />
Kontrolle von aussen: schlechtere Informationen. Selbstkontrolle? Lösungen:<br />
Corporate Governance: umfasst <strong>die</strong> Gesamtheit aller nationalen und <strong>in</strong>ternationalen<br />
Grundsätze für e<strong>in</strong>e gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.<br />
Es kommt zu e<strong>in</strong>er strikten Trennung des Aufsichtsorgan (bestellt den<br />
Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung) und des Leitungsorgans<br />
(eigenverantwortliche Geschäftsführung, Berichterstattung an AR, Br<strong>in</strong>gschuld).<br />
17
Vorteile<br />
Klare Aufteilung der Verantwortungsbereiche<br />
und der Haftung<br />
Spezifische Aufgabenzuordnung<br />
Effektive gegenseitige Überwachung<br />
Betriebsnahe Führung durch Arbeitnehmervertretung<br />
im Aufsichtsrat<br />
(Mitbestimmung)<br />
Nachteile<br />
Langsame Entscheidung<br />
Koord<strong>in</strong>ationsschwierigkeiten und<br />
Interessendivergenzen<br />
Kontrolle abhängig von der<br />
Qualifikation der Aufsichtsratmitglieder<br />
und deren Arrangement<br />
Vorteile<br />
Verbesserung der Kommunikation<br />
durch Übertragung von Aufgaben an<br />
Ausschüsse<br />
Optimierung der Überwachung durch<br />
Ausschussarbeit<br />
Schnelle, flexible Entscheidungsf<strong>in</strong>dung<br />
Geme<strong>in</strong>same Verantwortung<br />
Nachteile<br />
Auftreten von Informationsasymmetrie<br />
Interessenkonflikt<br />
Ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>stitutionalisierte Fremdkontrolle<br />
Machtfülle des Board, v.a. bei<br />
unipolarer Führungsstruktur<br />
18
Die Corporate Governance ist länderspezifisch und muss sich dementsprechend <strong>in</strong><br />
das rechtliche Regelwerk e<strong>in</strong>passen -> Swiss Code of Best Practice (kurz Swiss<br />
Code) 2002. Es ist <strong>die</strong> Empfehlung von Economiesuisse an alle Aktiengesellschaften,<br />
<strong>die</strong> an der Swiss Exchange notiert s<strong>in</strong>d, bezügliche Corporate Governance, aber<br />
auch an andere Firmen. Da der Swiss Code im Gegensatz zu den Richtl<strong>in</strong>ien zur<br />
Zulassung an <strong>die</strong> Swiss Exchange nicht auf e<strong>in</strong>em entsprechenden Gesetz basiert,<br />
können <strong>die</strong> enthaltenen Empfehlung nicht durch gesetzliche Sanktionen duchgesetzt<br />
werden. Ebenso OECD-Grundsätze s<strong>in</strong>d nur Empfehlungen. Für<br />
börsenkotierte Unternehmen gilt <strong>die</strong> Corporate Governance Richtl<strong>in</strong>ie der SWX<br />
(RLCG), Transparenzvorschrift! Themenbereiche des Swiss Code:<br />
• Rechte der Aktionäre, GV<br />
• VR und Geschäftsleitung: Aufgaben des VR, Zusammensetzung des VR,<br />
Arbeitsweise und Vorsitz VR, Umgang mit Interessenkonflikten und<br />
Wissensvorsprüngen, Präsident des VR und Geschäftsleitung, <strong>in</strong>ternes<br />
Kontrollsystem: Umgang mit Risiken und Compliance, Ausschüsse des VR<br />
• Revision<br />
• Offenlegung der Corporate Governance<br />
Es zählt das Pr<strong>in</strong>zip des comply or expla<strong>in</strong>.<br />
20
• Re<strong>in</strong>er Monismus: Der VR übt <strong>die</strong> Geschäftsleitung vollständig selbst aus.<br />
Entschliesst sich der VR zur Personalunion, so sorgt er für adäquate<br />
Kontrollmechanismen, z.B. durch Bestimmung e<strong>in</strong>es Lead director<br />
(exekutives, erfahrenes Mitglied).<br />
• Angenäherter Dualismus: Der VR hat <strong>die</strong> Geschäftsleitung im Rahmen des<br />
gesetzlich Zulässigen delegiert.<br />
• Mischform: Der VR übt e<strong>in</strong>en Teil der Geschäftsleitung aus (Board System).<br />
Zw<strong>in</strong>gende Aufgaben des VR nach Art. 716a OR:<br />
• Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen<br />
• Festlegung der Organisation<br />
• F<strong>in</strong>anzverantwortung<br />
• Bestellung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung<br />
• Erstellen von Geschäftsbericht sowie Vorbereitung der GV und Ausführung<br />
ihrer Beschlüsse<br />
• Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung<br />
Regelungen zu VR und GL gem. Swiss Code of Best Practice:<br />
• Oberleitung der Gesellschaft<br />
• Festlegung der Organisation<br />
• Ausgestaltung des Rechnungswesens, der F<strong>in</strong>anzkontrolle und der F<strong>in</strong>anzplanung<br />
• Benennung und Abberufung der Geschäftsleitung -> Personalunion oder<br />
Doppelspitze möglich<br />
• Oberaufsicht über <strong>die</strong> Geschäftsleitung<br />
• Erstellung des Geschäftsberichts und <strong>die</strong> Vorbereitung der GV, Umsetzung<br />
der Beschlüsse<br />
• Benachrichtigung des Richters im Fall der Überschuldung<br />
• Risikomanagement, Kontrollsystem und Compliance<br />
• Treffen von Regelungen betr. Interessenkonflikten und Wissensvorsprung<br />
• E<strong>in</strong>setzung von Ausschüssen (Prüfung-, Entschädigungs und Nom<strong>in</strong>ierung…)<br />
21
Bedeutungen:<br />
• CEO: Chief Executive Officer (unabhängig von der Rechtsform), ist der<br />
Geschäftsführer oder Vorsitzender/Präsident der Geschäftsleitung, alle<strong>in</strong><br />
zeichnungsberechtigt<br />
• CFO: Chief F<strong>in</strong>ancial Officer, F<strong>in</strong>anzvorstand e<strong>in</strong>er Aktiengesellschaft,<br />
entspricht im Deutschen etwa dem kaufmännischen Geschäftsführer<br />
• C…O: viele weitere Positionen können hier „erfunden“ werden, wie Chief<br />
Quality Officer, Chief Knowledge Officer oder Chief Technical Officer<br />
• Personen, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Position bekleiden, werden <strong>in</strong> der<br />
Kategorie Manager e<strong>in</strong>sortiert.<br />
Ausschüsse des VR, Swiss Code, Artikel 23ff. Entschädigungsausschuss:<br />
• Setzt sich mehrheitlich aus nicht exekutiven und unabhängigen VR-<br />
Mitgliedern zusammen<br />
• Unterbreitet Grundsätze der Entschädigung der Mitglieder des VR und der<br />
Geschäftsleitung<br />
• Der Präsident des VR bzw. der Vorsitzende der Geschäftsleitung werden i.<br />
d. R., ausser wenn es um <strong>die</strong> eigene Entschädigung geht, zu den Sitzungen<br />
beigezogen<br />
• Die Entschädigung soll nachvollziehbar, vom nachhaltigen Erfolg des<br />
Unternehmens und vom persönlichen Beitrag abhängig gemacht werden,<br />
falsche Anreize s<strong>in</strong>d zu vermeiden<br />
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus nicht exekutiven, vorzugsweise<br />
unabhängigen VR-Mitgliedern zusammen. Er bildet sich e<strong>in</strong> eigenständiges Urteil<br />
über <strong>die</strong> externe Revision, das <strong>in</strong>terne Kontrollsystem und den Jahresabschluss.<br />
Der Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss legt <strong>die</strong> Grundsätze für <strong>die</strong> Auswahl von Kandidaten<br />
zur Zuwahl <strong>in</strong> den VR bzw. für <strong>die</strong> Wiederwahl fest und bereitet <strong>die</strong> Auswahl nach<br />
<strong>die</strong>sen Kriterien vor. Manche Unternehmen bilden weitere Ausschüsse.<br />
22
Wie kommt man <strong>in</strong> den VR? Der Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss schlägt den Kandidaten<br />
vor. Die GV aller Aktionäre wählt den VR. Wahlmodus sehr unterschiedlich, E<strong>in</strong>zeloder<br />
Gruppenwahl.<br />
Wie oft tagt der VR? Er tritt, den Erfordernissen des Unternehmens entsprechend,<br />
<strong>in</strong> der Regel m<strong>in</strong>d. 4mal im Jahr zusammen. Wenn immer erforderlich, sorgt der<br />
Präsident für e<strong>in</strong>e kurzfristige Beratung. Durchschnittliche Entschädigung e<strong>in</strong>es VR<br />
e<strong>in</strong>es KMU: 2010: 25‘500 CHF pro Jahr.<br />
Mandatsdauer: Im Interesse der Anleger, wenn sie <strong>die</strong> Möglichkeit haben, den<br />
Mitgliedern des VR regelmässig ihr Vertrauen auszusprechen -> kurze<br />
Mandatsdauer mit sofortiger Wiederwahlmöglichkeit positiv zu beurteilen.<br />
Die Décharge (Entlastung) geschieht an der GV als Entscheidung der Aktionäre,<br />
und ist geregelt <strong>in</strong> Art. 758 OR. Entlastungsbeschluss hat zur Folge, dass <strong>die</strong>jenigen<br />
Aktionäre und Aktionär<strong>in</strong>nen, <strong>die</strong> der Entlastung zustimmten, für das betreffende<br />
Geschäftsjahr ihr gerichtliches Klagerecht gegenüber dem VR verlieren. Die, <strong>die</strong><br />
nicht zustimmend oder sich enthaltend, verlieren ihr Klagerecht erst sechs Monate<br />
nach e<strong>in</strong>em solchen Beschluss.<br />
Skript 3. Unternehmensziele, Unternehmensstrategie, Unternehmensführung.<br />
„Unternehmensziele s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> der Unternehmenstätigkeit zugrundeliegenden<br />
Zielsetzungen“. Nach <strong>in</strong>haltlicher Ausrichtung s<strong>in</strong>d 2 Gruppen zu unterscheiden:<br />
• Sachziele / Leistungsziele: Ziele, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> konkrete Leistungserstellung<br />
beziehen, d.h. auf <strong>die</strong> Art, Menge, Qualität, den Ort und <strong>die</strong> Zeit der<br />
zu produzierenden Güter oder Dienstleistungen.<br />
• Formalziele / ökonomische Ziele: Ziele, <strong>die</strong> den Erfolg des unternehmerischen<br />
Handelns widerspiegeln. Liquidität und Gew<strong>in</strong>n als Grundvoraussetzung<br />
für das Überleben des Unternehmens, daneben oftmals weitere,<br />
<strong>in</strong> Kennzahlen gefasst Grössen wie Produktivität, Wirtschaftlichkeit,<br />
Umsatzrentabilität, Return on Investment usw.<br />
Natürlich können Ziele auch anders unterschieden werden.<br />
23
Unternehmensziele s<strong>in</strong>d nicht naturgegeben und unveränderlich, sie hängen ab<br />
von Stakeholdern und deren Machtkonstellation, den Umfeldfaktoren, wie der<br />
Konkurrenzsituation, rechtlichen Beschränkungen usw. Individuen und Gruppen<br />
br<strong>in</strong>gen ihre Ziele und Werte e<strong>in</strong>, <strong>die</strong> sie über ihre Mitwirkung am oder im<br />
Unternehmen verwirklicht sehen wollen. Verschieden Unternehmensziele können<br />
aufe<strong>in</strong>ander aufbauen, sich ergänzen oder im Widerspruch zue<strong>in</strong>ander stehen. Die<br />
oberste Priorität ist das Überleben des Unternehmens sicherstellen:<br />
1. Liquidität = Fähigkeit, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.<br />
Kurzfristige Überlebensssicherung, sonst Konkurs<br />
2. Rentabilität = Fähigkeit, den entstehenden Aufwand durch angemessene<br />
Erträge zu decken. Damit auch Unternehmenserfolg. Ist <strong>die</strong> mittelfristige<br />
Überlebenssicherung, sonst stellt niemand mehr dem Unternehmen das<br />
notwendige Kapital zur Verfügung<br />
3. Wachstum (<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wachsenden Umfeld): langfristiges Überleben sichern,<br />
<strong>in</strong>dem das Unternehmen zum<strong>in</strong>dest über e<strong>in</strong> durchschnittliches Wachstum<br />
mit den anderen Unternehmen mithalten kann<br />
Problem dabei: wie formuliere ich me<strong>in</strong> Erfolgs- bzw. Rentabilitätsziel? Es gibt ganz<br />
viele verschiedene Erfolgsmasse, sie beantworten jeweils unterschiedliche Fragen.<br />
Alternative Erfolgsbegriffe s<strong>in</strong>d: Gesamtkostenverfahre (Produktionsperspektive),<br />
Umsatzkostenverfahren (Absatzperspektive). Erfolgsgrössen <strong>in</strong> Relation zum<br />
Kapitale<strong>in</strong>satz betrachten = Rentabilität.<br />
24
Die Literatur verwendet <strong>die</strong> Bezeichnung für <strong>die</strong> verschiedenen Rentabilitätsmasse<br />
une<strong>in</strong>heitlich, <strong>die</strong> Praktiker noch weniger! -> Kritische Betrachtungsweise nötig!<br />
DuPont Aufspaltung. E<strong>in</strong> wichtiger Treiber für den Gew<strong>in</strong>n ist der Umsatz. Die ROE<br />
Aufspaltung wurde bereits 1919 von DuPont vorgenommen:<br />
Die Umsatzrendite misst Effizienz der Kosten- und Ertragsstruktur (Profit Marg<strong>in</strong>).<br />
Kapitalumschlag spiegelt Nutzung des betrieblichen Vermögens wider (Asset Turnover,<br />
Umsatz je Investitionskosten).<br />
Empirisch zeigt sich, dass <strong>die</strong> meisten<br />
Branchen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Band zwischen 5 und 10<br />
Prozent Rendite liegen.<br />
25
Die Zielvorgabe sagt nicht, wie man <strong>die</strong>ses Ziel nun erreichen kann oder will. Die<br />
Unternehmensstrategie beschreibt <strong>die</strong> langfristig geplanten Verhaltensweisen im<br />
Unternehmen zu Erreichung der Unternehmensziele. CAVE: das geht <strong>in</strong> vielen<br />
Unternehmensdarstellungen durche<strong>in</strong>ander -> falls unklar sie Beispiele am Anfang<br />
des Skriptes (Ypsomed Hold<strong>in</strong>g). Drei idealtypische Strategien:<br />
• Alle<strong>in</strong>stellung: e<strong>in</strong> Produkt anbieten, das ke<strong>in</strong> anderer Anbieter hat; ke<strong>in</strong>e<br />
Konkurrenten, Monopolstellung erlaubt hohe positive Marge, langfristig<br />
schwierig<br />
• Differenzierung: e<strong>in</strong> Produkt anbieten, das es zwar <strong>in</strong> ähnlicher Art auch<br />
von anderen Anbietern gibt, ich biete jedoch mit me<strong>in</strong>em Produkt e<strong>in</strong>en<br />
speziellen Zusatznutzen an, den <strong>die</strong> Nachfrage durch e<strong>in</strong>en höheren Preis<br />
honorieren; Differenzierung bewirkt e<strong>in</strong>e hohe Kundenloyalität und<br />
verr<strong>in</strong>gert <strong>die</strong> Preisempf<strong>in</strong>dlichkeit<br />
• Kostenführerschaft: ich biete e<strong>in</strong> identisches Produkt wie <strong>die</strong><br />
Konkurrenten an, aber ich kann es zu günstigeren Bed<strong>in</strong>gungen herstellen;<br />
Massnahmen <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem S<strong>in</strong>ne u.a. das Ausnutzen von Grössendegressionseffekten<br />
und des Erfahrungskurveneffekt.<br />
Die Unternehmensführung bezeichnet <strong>die</strong> direkte (durch <strong>die</strong> persönliche<br />
Beziehung von Führungspersonen und Geführten) und <strong>in</strong>direkte<br />
Verhaltensbee<strong>in</strong>flussung zur Realisierung von Zielen. Management und<br />
Leadership/Führung als zwei unterschiedliche Systeme, <strong>die</strong> parallel im<br />
Unternehmen gebraucht werden und <strong>die</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausgewogenen Verhältnis<br />
stehen müssen.<br />
Management me<strong>in</strong>t Umgang mit<br />
Komplexität, wie sie <strong>in</strong> grosse<br />
Unternehmen zu f<strong>in</strong>den ist, dort<br />
h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> Ordnung und Konsistenz<br />
br<strong>in</strong>gen. Führung me<strong>in</strong>t der<br />
Umgang mit Veränderungen.<br />
26
Analyse der Unternehmenssituation: Wie hoch ist <strong>die</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung im<br />
Unternehmen?<br />
27
Skript 4. Betriebliche Grundfunktionen. Das Oberziel des F<strong>in</strong>anzmanagements ist<br />
Schaffung von Wert: jede unternehmerische Tätigkeit soll letztlich<br />
wertgenerierend se<strong>in</strong>. F<strong>in</strong>anzperspektive: <strong>die</strong> Cashflows, welche <strong>die</strong> konkrete<br />
Unternehmung generiert, sollen höher se<strong>in</strong> als Cashflows e<strong>in</strong>es anderen<br />
Investments am F<strong>in</strong>anzmarkt mit gleichem Risiko. Kernfragen:<br />
• Welche langfristigen Investments sollte <strong>die</strong> Unternehmung tätigen?<br />
Investitionen, Bewertung von Projekten und von Unternehmen,<br />
strategische Entscheidungen, Transaktionen (Mergers, Sp<strong>in</strong>-Offs, Restru.)<br />
• Wie sollte sich <strong>die</strong> Unternehmung f<strong>in</strong>anzieren, um <strong>die</strong> Investitionen zu<br />
tätigen? Kapitalkosten, langfristige F<strong>in</strong>anzierung, Kapitalstruktur,<br />
Dividendenpolitik.<br />
• Wie soll <strong>die</strong> Unternehmung ihr Liquiditätsmanagement gestalten? Net<br />
work<strong>in</strong>g capital (NWC) = Nettoumlaufvermögen (NUV), Cash management<br />
• Wie kann e<strong>in</strong> effizientes und effektives Risikomanagement e<strong>in</strong>gesetzt<br />
werden? Dimensionierung, Massnahmen, Instrumente, Implementierung,<br />
Risikoarten: Marktrisiken, Gegenparteirisiken, Transaktionsrisiken,<br />
Systemrisiken, Modellrisiken<br />
Der Cashflow ist der (positive), periodisierte Zahlungsmittelüberschuss der<br />
wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Ist damit e<strong>in</strong>e Liquiditätskennzahl,<br />
Indikator für <strong>die</strong> Zahlungskraft des Unternehmens. Wenn der Cashflow positiv ist,<br />
dann kann das Unternehmen aus se<strong>in</strong>en Umsatztransaktionen heraus<br />
Investitionen tätigen oder Kredite ordnungsgemäss tilgen. Ermittlung des<br />
Cashflows: Gew<strong>in</strong>n vor Steuern + alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B.<br />
Abschreibungen, Erhöhung der Rückstellungen) – alle nicht zahlungswirksamen<br />
Erträge (z.B. Zuschreibungen, Reduktion der Rückstellungen). Weitere<br />
Spezialformen s<strong>in</strong>d z.B. Brutto-Cashflow, Netto-Cashflow, Free Cashflow. Die<br />
Ermittlung ist jeweils im Zuge der Kapitalflussrechnung nach IFRS. Daumenregeln:<br />
• Im M<strong>in</strong>imum muss der Cashflow <strong>die</strong> Abschreibungen decken, denn so<br />
bleibt <strong>die</strong> Substanz des Unternehmens erhalten<br />
28
• Der Cashflow von 3 Jahren sollte ausreichen, um das ganze Fremdkapital<br />
zurückzuzahlen.<br />
Investitionen gilt als Verwendung f<strong>in</strong>anzieller Mittel, um damit neue oder höhere<br />
Geldgew<strong>in</strong>ne zu erzeugen. Investitionen s<strong>in</strong>d möglich <strong>in</strong> Realkapital (Sachanlagen<br />
wie Masch<strong>in</strong>e, Gebäude); immaterielle Anlagen (Patente, F&E) oder<br />
F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestitionen (Aktien, Beteiligungen). Die Entscheidung welche Investition<br />
durchzuführen ist: Investitionsrechnung als Hilfsmittel zur Beurteilung…dabei gibt<br />
es viele Ansätze -> Vorlesung Investitionsrechnung im nächsten Semester.<br />
Kapital ist der wertmässige Ausdruck für <strong>die</strong> Gesamtheit der Sach- und F<strong>in</strong>anzmittel,<br />
<strong>die</strong> der Unternehmung (zu e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt) zur Verfügung stehen.<br />
Typischerweise nach Herkunft der Mittel <strong>in</strong> Eigenkapital und Fremdkapital<br />
gegliedert…Herkunftsperspektive. Das Vermögen zeigt an, <strong>in</strong> welcher Form das<br />
Kapital <strong>in</strong> der Unternehmung verwendet ist -> Verwendungsperspektive. Möglich<br />
<strong>in</strong> Anlage- und Umlaufvermögen, betriebsnotwendiges und neutrales Vermögen,<br />
Sach- und F<strong>in</strong>anzvermögen. Kapitalbedarf ist das für <strong>die</strong> betrieblichen Prozesse<br />
notwendige Kapital. E<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzbedarf entsteht aus der Veränderung des<br />
Kapitalbedarfs. E<strong>in</strong> Geldbedarf ist notwendig zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.<br />
29
Kurzfristige F<strong>in</strong>anzplanung. Liquidität ist <strong>die</strong> Fähigkeit des Unternehmens, <strong>die</strong> zu<br />
e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt zw<strong>in</strong>gend fälligen Zahlungsverpflichtungen une<strong>in</strong>geschränkt<br />
zu erfüllen. Die Liquidität ist <strong>die</strong> Grundvoraussetzung für das Überleben<br />
des Unternehmens, ansonsten steht <strong>die</strong> Insolvenz an. Überwachung und<br />
Sicherstellung der Liquidität ist damit e<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe im Unternehmen.<br />
Aber: <strong>die</strong> Liquidität und Rentabilität konkurrieren oftmals mite<strong>in</strong>ander.<br />
Massnahmen zur Erhöhung der Liquidität kosten Geld. Die Liquiditätsüberschüsse<br />
könnten e<strong>in</strong>gesetzt werden, um Erträge zu erzielen, e<strong>in</strong> Mehr bei der Verz<strong>in</strong>sung<br />
geht meist mit weniger Liquiditätsnähe e<strong>in</strong>her. E<strong>in</strong> Instrument zur Überwachung<br />
der Liquidität ist der F<strong>in</strong>anzplan. Grobstruktur e<strong>in</strong>es F<strong>in</strong>anzplans:<br />
Anfangsbestand flüssige Mittel<br />
+ alle geplanten E<strong>in</strong>zahlungen<br />
- alle geplanten Auszahlungen<br />
= Endbestand flüssige Mittel<br />
Anforderungen dabei s<strong>in</strong>d: sie müssen zukünftige E<strong>in</strong>zahlungen und Auszahlungen<br />
lückenlos, vollständig und zeitlich so präzise wie möglich erfassen. Je langfristiger<br />
der F<strong>in</strong>anzplan, desto schwieriger s<strong>in</strong>d <strong>die</strong>se Anforderungen zu erfüllen.<br />
Ausgleichsmassnahmen bei Liquiditätsdefiziten:<br />
• Verborgener f<strong>in</strong>anzieller Fehlbetrag: Liquiditätsreserve halten<br />
30
• Offener, aber zeitlich befristeter Fehlbetrag -> Reaktionsmöglichkeiten<br />
(rasch Rechnungen ausstellen, kürzere Zahlungsfristen vorgeben, An- und<br />
Akontozahlungen fordern, Kundenforderungen über Factor<strong>in</strong>g bewirtschaften,<br />
Kreditlimiten voll ausnützen, längere Zahlungsfristen aushandeln,<br />
nicht dr<strong>in</strong>gende Anschaffungen zurückstellen, den Produktionsprozess<br />
straffen, den Lagerbestand senken, Unterhaltsarbeiten h<strong>in</strong>auszögern,<br />
Anlagen mieten oder leasen statt kaufen). Gegebenenfalls kurzfristige<br />
Kreditf<strong>in</strong>anzierung oder F<strong>in</strong>anzierung aus Vermögensumschichtung.<br />
• Struktureller f<strong>in</strong>anzieller Fehlbetrag -> Rationalisierungsmassnahmen<br />
durchführen, Market<strong>in</strong>gsanstrengungen verstärken, ggf. Aktivität<br />
e<strong>in</strong>stellen<br />
Als Zahlungsunfähigkeit gilt, nicht mehr genug flüssige Mittel um Anforderungen<br />
begleichen zu können. Wird als Insolvenz bezeichnet (drohende oder akute Insolvenz,<br />
Überschuldung). Beim Konkursrichter des zuständigen Bezirksgerichts wird<br />
<strong>die</strong> Insolvenzerklärung e<strong>in</strong>gereicht. Sie ist bei AG und GmbHs zw<strong>in</strong>gend, wenn <strong>die</strong><br />
Hälfte des Gesellschaftskapitals nicht mehr gedeckt ist (725 OR, 817 OR) -> Überschuldung.<br />
Es ist das Ende für das Unternehmen, mit Beg<strong>in</strong>n des<br />
Konkursverfahrens verliert <strong>die</strong> Geschäftsleitung <strong>die</strong> Verfügungsbefugnis über<br />
vorhandene Aktiven, Verwertung erfolgt durch das Konkursamt oder e<strong>in</strong>e<br />
Liquidator. Ehemalige Inhaber e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfirma haften weiter für ihre Schulden!<br />
Manchmal ist e<strong>in</strong>e gütliche E<strong>in</strong>igung via Verhandlungen möglich, z.B. mit Teilschuldenerlass<br />
falls positive Zukunftsaussichten.<br />
Prozessbezogene Gestaltungsprobleme.<br />
Beschaffungsprozess: Bereitstellung der Produktionsfaktoren; M<strong>in</strong>imierung der<br />
Bereitstellungskosten bei bestmöglicher Berücksichtigung der Bed<strong>in</strong>gungen, <strong>die</strong><br />
anschliessend e<strong>in</strong>e hohe Produktivität der Faktorkomb<strong>in</strong>ation gewährleisten.<br />
Produktionsprozess: betriebliche Faktorkomb<strong>in</strong>ation; Realisierung der<br />
M<strong>in</strong>imalkostenkomb<strong>in</strong>ation unter den jeweiligen produktionstechnischen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen und Zielen<br />
31
Absatz: vertriebsbezogen, absatzunterstützende Massnahmen; optimierender<br />
E<strong>in</strong>satz der absatzpolitischen Instrumente (des Market<strong>in</strong>gsmix) unter<br />
Berücksichtigung der Produkt- und Market<strong>in</strong>gkosten sowie von Umsatz- und<br />
Gew<strong>in</strong>n- (bzw. Rentabilitäts-)zielen.<br />
Bereitstellungsplanung: Personalbereitstellung, Betriebsmittelbereitstellung,<br />
Materialbereitstellung. Aufgaben:<br />
• Technisch: erforderliche Art, Menge, Güte des Produktionsfaktors, zur<br />
rechten Zeit am rechten Ort bereitstellen. Gewährleistung e<strong>in</strong>er<br />
störungsfreien Produktion, E<strong>in</strong>haltung der Lieferterm<strong>in</strong>e, Erfüllung der<br />
vorgegebenen Qualitätsstandards, etc.<br />
• Ökonomisch: M<strong>in</strong>imierung der Bereitstellungskosten. Direkte und<br />
<strong>in</strong>direkte Beschaffungskosten, Reservierungskosten (Lagerhaltungskosten,<br />
Leerkosten für Masch<strong>in</strong>en), Fehlmengenkosten.<br />
Teilaufgaben s<strong>in</strong>d Planung des Bedarfs, Planung der Beschaffung, Planung des<br />
E<strong>in</strong>satzes, ggf. Planung von Massnahmen zur längerfristigen Werterhaltung.<br />
Betriebsmittelbereitstellung: Betriebsmittel s<strong>in</strong>d alle Sachgüter, <strong>die</strong> im<br />
Leistungsprozess genutzt werden ohne mit Substanz <strong>in</strong> <strong>die</strong> Erzeugnisse e<strong>in</strong>zugehen<br />
(Gegenteil: Werkstoffe). 4 Planungsebenen:<br />
• Planung des Betriebsmittelbedarfs<br />
• Planung des Betriebsmittelbeschaffung<br />
• Planung des Betriebsmittele<strong>in</strong>satzes<br />
• Planung von Wartung und Instandhaltung<br />
Zentral: <strong>die</strong> Produktivität des Betriebsmittels; hierfür im Wesentlichen zwei<br />
Determ<strong>in</strong>anten:<br />
• Technischer Leistungsstandard: Modernität, Abnutzungsgrad,<br />
Betriebsfähigkeit<br />
• Technische Eignung: Kapazität, Elastizität, quantitativ und qualitativ<br />
32
E<strong>in</strong>flussgrössen: im Zeitablauf gibt es häufig wechselnde Leistungsanforderungen<br />
(Individual- und Kle<strong>in</strong>serienproduktion, hohe fertigungstechnische Elastizität,<br />
erfordert i.d.R. den E<strong>in</strong>satz von Universalmasch<strong>in</strong>en und –werkzeugen) und selten<br />
wechselnde Leistungsanforderungen (Grossserienfertigung oder Sortenfertigung,<br />
erlaubt i.d.R. den E<strong>in</strong>satz von Spezialmasch<strong>in</strong>en und –werkzeugen, d.h. Nutzung<br />
von Automatisierungsvorteilen möglich, damit meist hohe wirtschaftliche Effizienz).<br />
Materialbereitstellung: Bereitstellung aller Arten von Werkstoffen, sowohl<br />
Grundstoffe als auch Hilfsstoffe, <strong>die</strong> unmittelbar <strong>in</strong> <strong>die</strong> Erzeugnisse e<strong>in</strong>gehen, bzw.<br />
<strong>die</strong> benötigten Betriebsstoffe (Energie). Def<strong>in</strong>ition des materialwirtschaftlichen<br />
Optimums: Bereitstellung vom Materialien für den Fertigungsprozess so dass <strong>in</strong><br />
den erforderlichen Mengen und der erforderlichen Qualität zur rechten Zeit am<br />
rechten Ort bei m<strong>in</strong>imalen Bereitstellungskosten und m<strong>in</strong>imaler Kapitalb<strong>in</strong>dung.<br />
Die Materialbedarfsplanung hilft zur Bestimmung des optimalen Materialsortiments.<br />
Damit Festlegung der benötigten Materialmengen bei gegebenem<br />
Sortiment (für hochwertige Erzeugnishauptstoffe direkt aus dem Produktionsprogramm<br />
der Periode abzuleiten, Hilfsmittel dabei: Stücklisten, Rezepte,<br />
analytische Methoden, für Hilfs- und Betriebsstoffe meist verbrauchsgebundene<br />
Bedarfsplanung = Prognose aufgrund von Vergangenheitswerten). Grundsätzliche<br />
Möglichkeiten der Materialbereitstellung:<br />
1. E<strong>in</strong>zelbeschaffung im Bedarfsfall: das erforderliche Material wird fallweise<br />
jeweils bei Auftreten des Bedarfs beschafft. Vorteile: m<strong>in</strong>imale Kapitalb<strong>in</strong>dung,<br />
ke<strong>in</strong>e Lagerkosten. Nachteile: Stockungen durch Wartezeiten,<br />
Fertigungsplanung erschwert, e<strong>in</strong>geschränkte Lieferfähigkeit.<br />
2. Vorratshaltung: Werkstoffe werden auf Vorrat beschafft, im eigenen<br />
Betrieb auf Abruf gehalten. Umgekehrte Vor- und Nachteile von 1.<br />
3. Fertigungssynchrone Anlieferung (Just-<strong>in</strong>-Time): Lieferanten mit festen<br />
Lieferverträgen be<strong>die</strong>nen fortlaufen den Prozess. Vorteile wie bei 1 ohne<br />
<strong>die</strong> Nachteile von 1, dafür Abhängigkeiten!<br />
33
Produktionsplanung. Der H<strong>in</strong>tergrund ist das eigene Mikroökonomiewissen. Im<br />
Schnelldurchlauf: Produktionsmöglichkeiten bezüglich aller Inputs und aller<br />
Erzeugnisse. Ökonomische Pr<strong>in</strong>zip: betrachte für jede gegebene Produktmenge<br />
(und jedes Bündel an Produkten) den effizienten Rand, suche dort <strong>die</strong><br />
Produktionsart, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Kosten m<strong>in</strong>imiert. Produktionsmöglichkeiten bildet <strong>die</strong><br />
Produktionsfunktion ab; <strong>die</strong> Kostenfunktion ist das Ergebnis der Anwendung des<br />
ökonomischen Pr<strong>in</strong>zips. Substitutive und limitationale<br />
Produktionszusammenhänge, <strong>in</strong> der betrieblichen Realität gibt es meist beides.<br />
Weder Produktionsfunktion noch Kostenfunktion s<strong>in</strong>d so e<strong>in</strong>fach bekannt.<br />
Entwicklung der Kosten bei Variation der Menge:<br />
• Fixe Kosten: verändern sich nicht bei Variation der Menge<br />
• Proportionale Kosten: jede E<strong>in</strong>heit hat <strong>die</strong> gleichen Stück- und<br />
Durchschnittskosten<br />
• Degressive Kostenentwicklung: <strong>die</strong> Stückkosten fallen bei <strong>in</strong>sgesamt<br />
steigenden totalen Kosten<br />
• Progressive Kostenentwicklung: <strong>die</strong> Stückkosten und <strong>die</strong> totalen Kosten<br />
steigen.<br />
• Wichtiges Konzept wenn auch nicht direkt beobachtbar: Grenzkosten!<br />
Operative Produktionsprogrammplanung: festlegen, von welchem Produkt<br />
welche Menge produziert werden soll, während dem dem ökonomischen Pr<strong>in</strong>zip<br />
gefolgt wird (d.h. Nettoerlöse sollen möglichst viel zur Deckung der Fixkosten<br />
beitragen). Siehe Beispiel Skript Seite 45ff. Da es mehrere Engpässe gibt:<br />
1. Alle Engpässe festlegen<br />
2. Für jeden Engpass für jedes Produkt ermitteln, wie stark <strong>die</strong><br />
Beanspruchung ist<br />
3. Vergleichen! Ist e<strong>in</strong> Engpass universell der grösste?<br />
a. Ja: nur <strong>die</strong>ser Engpass ist für <strong>die</strong> Planung relevant -> Lösen des<br />
Problems wie mit nur <strong>die</strong>ser Nebenbed<strong>in</strong>gung<br />
b. Ne<strong>in</strong>: Alle Engpässe als Nebenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em l<strong>in</strong>earen<br />
Optimierungsproblem ansetzen<br />
36
Market<strong>in</strong>g: umfasst <strong>die</strong> Analyse, Planung, Umsetzung und Kontrolle sämtlicher<br />
<strong>in</strong>ternen und externen Unternehmensaktivitäten, <strong>die</strong> durch e<strong>in</strong>e Ausrichtung der<br />
Unternehmensleistungen am Kundennutzen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er konsequenten<br />
Kundenorientierung darauf abzielen, absatzmarktorientierte Unternehmensziele<br />
zu erreichen (Bruhn 2007). Verkäufermarkt: gekennzeichnet durch relativ kle<strong>in</strong>es<br />
Angebot und hohe ungesättigte Nachfrage; Anbieter kann se<strong>in</strong>e Ziele relativ leicht<br />
umsetzen. Käufermarkt: relativ grosses Angebot trifft auf bereits <strong>in</strong> starkem Masse<br />
gesättigte Nachfrage, Anbieter muss nun aktiv Gestaltungsmassnahmen treffen<br />
um Absatz zu sichern. Market<strong>in</strong>gmix:<br />
37
Die Market<strong>in</strong>gsforschung generiert Informationen zu:<br />
• Den volkswirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen (Trends, Konjunkturverlauf,<br />
saisonale Effekte, etc.)<br />
• Den Absatzmöglichkeiten für bestimmte Produkte<br />
o Marktpotenzial = Aufnahmefähigkeit des Marktes<br />
o Marktvolumen = Absatzmenge bzw. Umsatz e<strong>in</strong>er Branche oder<br />
e<strong>in</strong>e Produktes über alle Anbieter<br />
o Absatzvolumen = Absatzmenge bzw. Umsatz des Unternehmens<br />
o Marktanteil = Absatzmenge des Unternehmens im Verhältnis zum<br />
Marktvolumen<br />
• Verhalten von Käufern, Verkäufern und Absatzmittlern<br />
• Wirkung der Market<strong>in</strong>gs<strong>in</strong>strumente<br />
• Internen Unternehmenssituation<br />
38
Optimales Market<strong>in</strong>gbudget: bisher optimaler Preis bei gegebener Preis-Absatz-<br />
Funktion, d.h. alle andere Market<strong>in</strong>g<strong>in</strong>strumente waren per Annahme konstant,<br />
nur Produktpreis variiert. Aber: Unternehmen kann se<strong>in</strong>e anderen<br />
Market<strong>in</strong>g<strong>in</strong>strumente nutzen um <strong>die</strong> Preis-Absatz-Funktion zu se<strong>in</strong>en Gunsten zu<br />
bee<strong>in</strong>flussen = aktive Präferenzpolitik. Ziel: Preis-Absatz-Funktion nach oben<br />
verschieben; <strong>die</strong> gleiche Menge kann zu e<strong>in</strong>em höheren Preis verkauft werden.<br />
Instrumente dabei s<strong>in</strong>d beispielsweise Werbung, Kundenservice verbessern, etc.<br />
Personalmanagement, Personalwesen, Human Ressource Management. Der<br />
Produktionsfaktor ist hier der Mensch -> ist komplexer als andere<br />
Produktionsfaktoren, Unternehmen s<strong>in</strong>d soziale Gefüge. Das Personalwesen ist<br />
e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> allen Organisationen auftretende Funktion, spezielle Teilaufgaben s<strong>in</strong>d u.a.:<br />
• Personalplanung und Personalbeschaffung: Wie viele? Welche Mitarbeiter<br />
brauch ich heute/<strong>in</strong> Zukunft? Wie komme ich an <strong>die</strong>se Mitarbeiter? Wer<br />
macht was wo?<br />
• Personalentwicklung: Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der<br />
Qualifikation der Mitarbeiter<br />
• Personalverwaltung: Abrechnungs- und Informationsaufgaben<br />
• Entgeltmanagement: welche Entlohnungsform, <strong>in</strong> welcher Höhe..<br />
Ziel der Personalplanung: <strong>die</strong> richtigen Mitarbeiter am richtigen Ort. Gilt nicht nur<br />
für Grossunternehmen, ebenso für KMUs wichtig. Personalkapazität: reichen <strong>die</strong><br />
Arbeitszeiten oder müssen sie erhöht bzw. reduziert werden? Personale<strong>in</strong>satz: wer<br />
wird wann, wo und wie e<strong>in</strong>gesetzt? Personalsuche: wie kommt das Unternehmen<br />
an <strong>die</strong> notwendigen MitarbeiterInnen mit den richtigen Qualifikationen?<br />
Personalbedarf: wie viele Mitarbeiter werden benötigt und für welche Zeit?<br />
Motivation der Mitarbeiter:<br />
• Intr<strong>in</strong>sische Motivation: <strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sische Anreize tragen auf unmittelbare<br />
Weise zur Bedürfnisbefriedigung bei. Intr<strong>in</strong>sisch motiviert ist, wer e<strong>in</strong>e<br />
Tätigkeit um ihrer selbst willen ausübt<br />
39
• Extr<strong>in</strong>sische Motivation: extr<strong>in</strong>sische Anreize <strong>die</strong>nen als Mittel zum Zweck<br />
der Bedürfnisbefriedigung, wie z.B. monetäre Anreize, positive wie<br />
negative Sanktionen<br />
Zusätzlich gibt es e<strong>in</strong>en Verdrängungseffekt wie auch e<strong>in</strong>en Verstärkungseffekt<br />
zwischen <strong>die</strong>sen beiden Motivationen.<br />
Das Arbeitsrecht ist geregelt im Arbeitsgesetz, OR, Arbeitszeitgesetz, Berufsbildungsgesetz,<br />
Sozialversicherungsgesetz, Gleichstellungsgesetz etc. Die wichtigsten<br />
Vorschriften für e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis f<strong>in</strong>den sich im Arbeitsvertragsrecht im OR.<br />
Für KMU ist v.a. das Arbeitsgesetz (ArG) von praktischer Bedeutung. Dort f<strong>in</strong>den<br />
sich <strong>die</strong> Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Schutzbestimmungen für<br />
Jugendliche und Frauen oder Gesundheitsvorsorge. Arbeitszeit: <strong>die</strong> betriebliche<br />
Normalarbeitszeit <strong>in</strong> der Schweiz: 40-44 Stunden pro Woche, <strong>die</strong> maximale<br />
wöchentliche Arbeitszeit für <strong>in</strong>dustrielle Betriebe 45 Stunden, für Gewerbebetriebe<br />
50 Stunden. Überstunden: wenn betrieblich notwendig, s<strong>in</strong>d<br />
Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten (OR 321c), müssen mit e<strong>in</strong>em<br />
Lohnzuschlag von m<strong>in</strong>destens 25% oder entsprechender Freizeit vergütet werden.<br />
Der Arbeitsvertrag kann hiervon abweichende Vere<strong>in</strong>barungen enthalten. Lohn:<br />
Lohn und Salärzusammensetzung s<strong>in</strong>d grundsätzlich frei vere<strong>in</strong>bar, sofern nicht e<strong>in</strong><br />
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destlohn vorsieht. Der 13. Monatslohn ist<br />
nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ferien: Jeder Arbeitnehmer <strong>in</strong> der Schweiz hat e<strong>in</strong><br />
Recht auf m<strong>in</strong>destens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (Jugendliche bis zum 20.<br />
Altersjahr: 5 Wochen). Kündigung: Arbeitsvertrag ist grundsätzlich jederzeit, von<br />
beiden Seiten und ohne triftige Gründe kündbar. Nach Ablauf der Probezeit<br />
gemäss OR folgende Kündigungsfristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2.<br />
bis zum 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr. Kündigungsfristen können<br />
im Arbeitsvertrag abgeändert werden. Probezeit: Wenn nichts vere<strong>in</strong>bart gilt e<strong>in</strong>e<br />
Probezeit von 1 Monat, kann per Vertrag auf 3 Monate verlängert werden.<br />
Während Probezeit können beide Vertragspartner jederzeit auf 7 Tage kündigen.<br />
E<strong>in</strong>zelverträge und Gesamtarbeitsverträge. Im Pr<strong>in</strong>zip gilt e<strong>in</strong>e Vertragsfreiheit<br />
<strong>in</strong>nerhalb des gesetzlichen Rahmens. Gesamtarbeitsverträge (GAVs) s<strong>in</strong>d<br />
40
Arbeitsverträge, <strong>die</strong> mit e<strong>in</strong>er Gruppe geschlossen werden, also e<strong>in</strong>er<br />
Gewerkschaft oder e<strong>in</strong>em Arbeitgeberverband und dann für <strong>die</strong> gesamte Gruppe<br />
gelten. Es gibt zwei Typen von GAVs: gewöhnlicher und allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlicher.<br />
Der gewöhnliche GAV ist verb<strong>in</strong>dlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, <strong>die</strong> den<br />
Vertrag unterzeichnet haben, resp. e<strong>in</strong>em Arbeitgeberverband oder e<strong>in</strong>er Gewerkschaft<br />
angehören, welche den Vertrag unterzeichnet hat. E<strong>in</strong> Arbeitgeber kann<br />
e<strong>in</strong>en GAV auch für e<strong>in</strong>en gesamten Betrieb gültig erklären, unabhängig davon, ob<br />
<strong>die</strong> Mitarbeitenden e<strong>in</strong>er Gewerkschaft angehören oder nicht. E<strong>in</strong> Arbeitgeber,<br />
welcher nicht via e<strong>in</strong>em Verband zu den Unterzeichnenden gehört, kann sich<br />
durch Erklärung dem Vertrag unterstellen. In <strong>die</strong>sem Fall gilt der Vertrag für <strong>die</strong><br />
gesamte Belegschaft.<br />
Verb<strong>in</strong>dliche GAVs: Unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Bundesgesetz über<br />
<strong>die</strong> Allgeme<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, können <strong>die</strong><br />
Vertragspartner e<strong>in</strong>es GAV bei der zuständigen Bundes- oder kantonalen Behörde<br />
beantragen, dass der Geltungsbereich des GAV auf den gesamten betroffenen<br />
Wirtschaftszweig oder Beruf ausgedehnt wird. E<strong>in</strong> für allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlich<br />
erklärter GAV ist damit für alle Angestellten und Arbeitgeber der entsprechenden<br />
Branche gültig, unabhängig davon, ob jemand e<strong>in</strong>er Gewerkschaft oder e<strong>in</strong>em<br />
Arbeitgeberverband angehört. Es gibt monatlich e<strong>in</strong>e aktualisierte Liste aller<br />
allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlichen GAVs: Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für<br />
Wirtschaft (SECO). Beispiele: Baugewerbe, Coiffeurgewerbe und Gastgewerbe<br />
(Hotel, Restaurant, Cafés).<br />
Sozialversicherungen: 1. Säule AHV/IV/EO. Die Alters- und H<strong>in</strong>terlassenenversicherung<br />
(AHV) soll den Grundbedarf der Versicherten bei Wegfall des<br />
Erwerbse<strong>in</strong>kommens decken. Die Invalidenversicherung (IV) sorgt für <strong>die</strong><br />
f<strong>in</strong>anziellen Folgen von Invalidität. Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert<br />
teilweise <strong>die</strong> E<strong>in</strong>kommensausfälle durch Militär, Zivilschutz- oder Zivil<strong>die</strong>nst. Alle<br />
Sozialversicherungen werden aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie<br />
durch Bund und Kantone f<strong>in</strong>anziert. Alle Firmen müssen bei der kantonalen<br />
Ausgleichskasse oder der Ausgleichskasse des Branchenverbands angemeldet se<strong>in</strong>.<br />
41
Die 1. Säule ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Das Unternehmen muss den<br />
ganzen AHV Betrag abrechnen, <strong>die</strong> Hälfte darf aber vom Bruttolohn (<strong>in</strong>kl. Allfälliger<br />
Gratifikationen, Provisionen, etc.) des Arbeitnehmers abgezogen werden (im Jahre<br />
2011: AHV 8.4%, IV 1.4%, EO 0.5%, im Gesamten 10.3%). Unternehmer selber<br />
können als selbstständig Erwerbende tiefere Prämien zahlen (2011: AHV 7.8%, IV<br />
1.4%, EO 0.5%, im Gesamten also 9.7%).<br />
2. Säule Pensionskasse (BVG). Die betrieblichen Pensionskassen sollen <strong>die</strong><br />
Fortführung des gewohnten Lebensstandards sichern. Grundlage: Bundesetz über<br />
<strong>die</strong> berufliche Vorsorge (BVG), seit 1985 obligatorisch für alle Arbeitnehmer; ab<br />
dem 18. Altersjahr Versicherung gegen Risiko und ab dem 25. Altersjahr als<br />
Sparversicherung. Voraussetzung: e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imalver<strong>die</strong>nst von CHF 20‘880.- (2011),<br />
maximal CHF 83‘520.-. Die Prämien s<strong>in</strong>d nach Alter und Geschlecht unterschiedlich,<br />
7 bis 18% des E<strong>in</strong>kommens (je älter, desto höher). Der Arbeitgeber muss<br />
m<strong>in</strong>destens 50% der Prämien für Risiko, Sparen, Sondermassnahmen und<br />
Sicherheitsfonds übernehmen. Pensionskassen können Stiftungen,<br />
Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche E<strong>in</strong>richtungen se<strong>in</strong>, <strong>die</strong> von<br />
kantonalen und eidgenössischen Aufsichtsbehörden überwacht werden. Kle<strong>in</strong>en<br />
Betrieben ist der Anschluss an e<strong>in</strong>e Sammelstiftung oder e<strong>in</strong>er<br />
Verbandse<strong>in</strong>richtung zu empfehlen.<br />
3. Säule s<strong>in</strong>d von der privaten Vorsorge: Arbeitnehmer können allfällige<br />
Vorsorgelücken kompensieren oder weiter führende Ansprüche sicherstellen und<br />
s<strong>in</strong>d nicht verpflichtet! Man unterscheidet zwischen gebundener Vorsorge (Säule<br />
3a) und freie Selbstvorsorge (Säule 3b). Für Unternehmer ist sie besonders wichtig,<br />
weil sie nicht allen Sozialversicherungen obligatorisch unterstellt s<strong>in</strong>d -> müssen<br />
daher meist ihre Absicherung für Alter und Invalidität selber aufgaben. Familienzulage:<br />
Bundesgesetz über <strong>die</strong> Familienzulagen (FamZG), 2009, m<strong>in</strong>destens 200.- CHF<br />
K<strong>in</strong>der bzw. 250 CHF Ausbildungszulage, evtl. höhere kantonale Regelungen. Diese<br />
ist h<strong>in</strong>gegen obligatorisch. Beiträge 0.1 bis 4.0% der Lohnsumme, trägt der<br />
Arbeitgeber.<br />
42
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt <strong>die</strong> Lohnfortzahlung bei<br />
Arbeitslosigkeit und ist obligatorisch für Arbeitnehmende. Unternehmen müssen<br />
für ihr Personal Beiträge an <strong>die</strong> Arbeitslosenversicherung leisten (1.1% bis CHF<br />
126‘000.- Jahrese<strong>in</strong>kommen, auf E<strong>in</strong>kommensanteilen zwischen 126‘000 und CHF<br />
315‘000.- wird darüber h<strong>in</strong>aus 1% Solidaritätsbeitrag erhoben (2011). Die Abgaben<br />
werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Selbstständig<br />
Erwerbende können sich NICHT gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
Die Unfallversicherung (UV) trägt <strong>die</strong> Behandlungskosten und richtet Taggelder<br />
aus bei Unfällen am Arbeitsplatz. Für <strong>die</strong> Mitarbeitenden obligatorisch, für<br />
selbstständig Erwerbende freiwillig. Kosten trägt der Arbeitgeber, kann über <strong>die</strong><br />
Suva oder bei e<strong>in</strong>er kollektiven UVG Unfallversicherung abgeschlossen werden.<br />
Die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) deckt <strong>die</strong> f<strong>in</strong>anziellen Folgen von<br />
Unfällen, <strong>die</strong> nicht am Arbeitsplatz geschehen. Für alle <strong>in</strong> der Schweiz<br />
beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch, falls sie m<strong>in</strong>destens 8 Stunden pro<br />
Woche beim selben Arbeitgeber tätig s<strong>in</strong>d. Der Arbeitgeber kann <strong>die</strong> Prämien für<br />
<strong>die</strong> Nichtberufsunfall-Versicherung vom Arbeitnehmenden zurückfordern.<br />
Kurzarbeit: kommt zum Zuge falls das Unternehmen e<strong>in</strong>en vorübergehenden<br />
Auftragse<strong>in</strong>bruch erleidet. Es folgt e<strong>in</strong> Antrag auf Kurzarbeitsgeld, Unternehmen<br />
müssen das Gesuch m<strong>in</strong>destens zehn Tage vor Beg<strong>in</strong>n der Kurzarbeit schriftlich bei<br />
der kantonalen Amtsstelle beantragen. Der Anspruch besteht, falls 1.)<br />
vorübergehende Reduzierung oder E<strong>in</strong>stellung der Arbeit im Unternehmen, und 2.)<br />
dadurch <strong>die</strong> Arbeitsplätze erhalten bleiben (also nicht für gekündigte Mitarbeiter,<br />
nicht für das Management oder beteiligte Gesellschafter). Die Kurzarbeitsentschädigung<br />
beträgt 80% des Ver<strong>die</strong>nstausfalls, sie wird der Arbeitgeberfirma ausbezahlt.<br />
Die Kurzarbeitsentschädigung wird <strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren während<br />
höchstens 12 Monaten gewährt.<br />
Die Unternehmensrechnung ist e<strong>in</strong>e Informationsbereitstellung. Es gibt viele<br />
Interessenten für Unternehmens<strong>in</strong>formation. Externe Interessenten: Lieferanten,<br />
Kunden, Banken oder andere Kapitalgeber, Arbeitnehmer, Konkurrenten,<br />
F<strong>in</strong>anzbehörde, allgeme<strong>in</strong>e Öffentlichkeit, aktuelle und künftige Eigentümer -><br />
43
externe Unternehmensrechnung. Interne Interessenten: alle Entscheidungsträger<br />
im Unternehmen; vom Topmanagementteam bis zum e<strong>in</strong>zelnen Mitarbeiter,<br />
<strong>in</strong>volvierte Eigentümer -> <strong>in</strong>terne Unternehmensrechnung.<br />
Die externe Unternehmensrechnung ist für unternehmensexterne Adressaten.<br />
Klar ist, gemäss OR (Art 957) müssen alle im Handelsregister e<strong>in</strong>getragenen<br />
Gesellschaften e<strong>in</strong>e ordentliche Buchhaltung führen. Buchhaltungspflicht bedeutet,<br />
dass für jedes Geschäftsjahr e<strong>in</strong> Inventar sowie e<strong>in</strong>e vollständige Bilanz und<br />
Erfolgsrechnung samt den zugehörigen Belegen erstellt werden muss. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus: teilweise unterjährige Zwischenberichte, <strong>in</strong>sbesondere börsenkotierte<br />
Unternehmen. Eventuell gibt es zusätzlich freiwillige Zusatz<strong>in</strong>formationen.<br />
Zentrale Rechengrössen: Aufwendungen und Erträge. Hierzu Vorlesung f<strong>in</strong>ancial<br />
account<strong>in</strong>g.<br />
Die <strong>in</strong>terne Unternehmensrechnung ist für unternehmens<strong>in</strong>terne Adressaten. Hier<br />
bestehen ke<strong>in</strong>erlei gesetzliche oder sonstige Vorschriften, sondern <strong>in</strong>dividuell<br />
gestaltbar. Von Unternehmensleitung so zu gestalten, dass sie ihre Aufgaben bestmöglich<br />
erfüllen kann. Soll Grundlage für <strong>die</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung se<strong>in</strong> und helfen,<br />
das Verhalten der Individuen zielgerichtet zu steuern. E<strong>in</strong> zentrales Instrument ist<br />
dabei: Kosten- und Leistungsrechnung (meist nur Kostenrechnung genannt) mit<br />
zentraler Rechengrösse: Kosten und Leistungen. Es gibt viele Berührungspunkte<br />
mit dem externen Rechnungswesen. Zählt zu Investitions- und F<strong>in</strong>anzrechnung.<br />
Wichtige Stromgrössenpaare:<br />
E<strong>in</strong>zahlung: Zunahme der flüssigen<br />
Mitteln (Kasse, Bankguthaben)<br />
Ertrag: gemäss bilanziellen Regeln<br />
bewertete Leistungserstellung e<strong>in</strong>er<br />
Periode (= Zunahme des bilanzielle<br />
Eigenkapitals)<br />
Leistungen: bewertete, operative,<br />
ordentliche Ressourcenerstellung e<strong>in</strong>er<br />
Periode<br />
Auszahlung: Verm<strong>in</strong>derung des<br />
Bestands an Bargeld und kurzfristig<br />
verfügbarem Buchgeld<br />
Aufwand: Gemäss bilanzielle Regeln<br />
bewerteter Leistungsverbrauch e<strong>in</strong>er<br />
Periode (= Abnahme des bilanziellen<br />
Eigenkapitals)<br />
Kosten: Bewerteter, operativer,<br />
ordentlicher Ressourcenverzehr e<strong>in</strong>er<br />
Periode<br />
44
Beispiele:<br />
1. Rückzahlung des Kredits, mit dessen Hilfe letztes Jahr e<strong>in</strong>en neue Knetmasch<strong>in</strong>e<br />
angeschafft wurde<br />
2. Investitionen, Kauf e<strong>in</strong>es neuen Lieferwagens<br />
3. Kauf und Bezahlung von Mehl und Zucker zum sofortigen Verbrauch<br />
4. Abschreibung e<strong>in</strong>es seit 2 Jahren im Betrieb bef<strong>in</strong>dlichen Spezialbackofen<br />
5. Rückstellung für e<strong>in</strong>en Prozess, der dann später gewonnen wird<br />
6. Aufwand für Nebentätigkeit, Versicherung für e<strong>in</strong>e unternehmenseigene Liegenschaft, <strong>in</strong><br />
der früher e<strong>in</strong>mal <strong>die</strong> zentrale Backstube war, <strong>die</strong> heute vermietet ist<br />
7. Nicht versicherter Hochwasserschaden am Laden<strong>in</strong>ventar<br />
8. Steuernachzahlung<br />
9. Bewerteter Verbrauch an Weizenmehl für <strong>die</strong> Erstellung der Produkte des Unternehmens<br />
10. Kalkulatorische Miete für <strong>die</strong> neue zentrale Backstube (Gebäude ist im<br />
Unternehmensbesitz)<br />
Achtung: es gibt une<strong>in</strong>heitliche Begriffsverwendung <strong>in</strong> der Literatur. Def<strong>in</strong>ition:<br />
45
• E<strong>in</strong>nahmen = E<strong>in</strong>zahlungen + Zunahme an kurzfristigen Forderungen<br />
• Ausgaben = Auszahlungen + Zunahme an kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
In juristischen Texten werden E<strong>in</strong>zahlungen und E<strong>in</strong>nahmen gelegentlich<br />
<strong>in</strong>konsistent verwendet. Auch das Lehrbuch von Schierenbeck/Wöhle verwendet<br />
E<strong>in</strong>zahlungen = E<strong>in</strong>nahmen und Auszahlungen = Ausgaben.<br />
Skript 1 - Shareholder Value versus Stakeholder Value. Ziel e<strong>in</strong>er Unternehmung:<br />
Nach welchen Kriterien müssen unternehmerische Entscheidungen getroffen<br />
warden? Milton Friedman: „The social responsability of bus<strong>in</strong>ess is to <strong>in</strong>crease its<br />
profits“ oder etwas anders formuliert: das Ziel unternehmerischen Handelns muss<br />
<strong>die</strong> Maximierung des langfristigen Unternehmenswertes (Shareholder Value) se<strong>in</strong>.<br />
Der Stakeholder Value Ansatz postuliert multiple Ziele. Dies ermögliche den<br />
Managern besser auf <strong>die</strong> Probleme der Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten und<br />
der gesamten Gesellschaft e<strong>in</strong>zugehen. E<strong>in</strong>e alte Volksweisheit besagt: „Allen<br />
Menschen recht getan ist e<strong>in</strong>e Kunst, <strong>die</strong> niemand kann“ oder mathematisch<br />
formuliert: Es kann nur e<strong>in</strong> Ziel maximiert werden. Werden mehrere Ziele<br />
formuliert, muss festgehalten werden, wie <strong>die</strong> Ziele sich zue<strong>in</strong>ander verhalten.<br />
Der Aktionär stellt Kapital zur Verfügung, um e<strong>in</strong>en möglichst hohen Ertrag zu<br />
erzielen. Er verfolgt (normalerweise) ke<strong>in</strong>e anderen Ziele. Der Stakeholder Ansatz<br />
entb<strong>in</strong>det <strong>die</strong> Manager von ihrer Verantwortung gegenüber den Aktionären<br />
(Eigentümer), weil ungenügender Gew<strong>in</strong>n mit der Befriedigung anderer<br />
Stakeholder gerechtfertigt werden kann. Stakeholder untergräbt <strong>die</strong> Konzeption<br />
des privaten Eigentums -> der Stakeholder Ansatz verkennt das Wesen e<strong>in</strong>er<br />
Unternehmung.<br />
Das Wesen e<strong>in</strong>er Unternehmung: Der Nobelpreisträger Ronald Coase hat vor mehr<br />
als 70 Jahren e<strong>in</strong>e Unternehmung als Netz von Verträgen charakterisiert:<br />
Arbeitsverträge, Verträge mit Kunden und Lieferanten, mit der öffentlichen Hand,<br />
den Kreditgebern und den Aktionären. Arbeitnehmer können detaillierte Verträge<br />
abschliessen, <strong>die</strong> def<strong>in</strong>ieren, wie viel sie unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen erhalten.<br />
Das gleiche gilt für <strong>die</strong> kreditgebenden Banken oder Lieferanten und Kunden.<br />
46
Aktionäre erhalten das, was nach der Erfüllung aller anderen vertraglichen<br />
Verpflichtungen übrig bleibt (Gew<strong>in</strong>n). Was übrig lässt sich vertraglich nicht festlegen<br />
oder absichern.<br />
Vorteile des Shareholder Value Ansatzes: klare Zielsetzung. Management muss<br />
den Unternehmenswert kont<strong>in</strong>uierlich steigern und e<strong>in</strong>en Ertrag erwirtschaften,<br />
der deutlich über demjenigen festverz<strong>in</strong>slicher Anlagen liegt. Der Shareholder<br />
Value zeigt, ob das Management das Kapital effizient e<strong>in</strong>setzt. Kritik: führt zu<br />
niedrigen Löhnen und höherer Arbeitslosigkeit, gesellschaftliche Spannung. Die<br />
Kritik basiert auf naiver Vorstellung über <strong>die</strong> Gew<strong>in</strong>nmaximierung. Die Gew<strong>in</strong>nmaximierung<br />
ist e<strong>in</strong> langwieriger, komplexer Prozess. Wie kann der Ertrag<br />
gesteigert werden? Bessere, billigere und gesuchte Produkte. Wie können <strong>die</strong><br />
Kosten gesenkt werden? Effizientere Produktion. Umwelt- und Gesellschaftsprobleme<br />
müssen berücksichtigt werden, sonst drohen Strafen, Imageschäden oder<br />
Streiks. Fazit: Maximierung des Shareholder Value ist das e<strong>in</strong>zig s<strong>in</strong>nvolle Ziel<br />
unternehmerischer Aktivitäten. Der Shareholder Value ist nur der Erfolgsausweis<br />
e<strong>in</strong>es Managements. Er sagt nichts darüber aus, wie er erreicht werden soll.<br />
Bessere und neue Produkte werden entwickelt und <strong>die</strong> Effizienz der Wirtschaft<br />
wird gesteigert. Probleme gibt es auch, doch es gilt das, was W<strong>in</strong>ston Churchill<br />
über <strong>die</strong> Demokratie gesagt hat: „Es ist das schlechteste mögliche System, mit<br />
Ausnahme aller anderen“.<br />
Das Messen des Shareholder Value (Unternehmenwertes) via Net Present Value,<br />
Börsenkurs, Bilanzwert. Welchen E<strong>in</strong>fluss hat das Management und welchen <strong>die</strong><br />
Umwelt? Vergleich der Managementleistung mit derjenigen der Konkurrenz. Der<br />
Shareholder Value lässt sich nicht genau bestimmen, deshalb liegt es letztlich am<br />
Verwaltungsrat, bzw. den Aktionären zu entscheiden, ob e<strong>in</strong> Management der<br />
Maximierung des Shareholder Value nachkommt.<br />
Skript 2 – Menschenbild. Der Mensch im Zentrum wirtschaftlichen Handelns. Das<br />
Menschenbild als Ausgangspunkt: der Mensch produziert, konsumiert, <strong>in</strong>vestiert,<br />
organisiert und reguliert. Die Vorstellung, wie <strong>die</strong>se Prozesse ablaufen, wie sie<br />
durch unternehmerische oder staatliche Massnahmen verbessert werden könnten,<br />
47
hängt nicht zuletzt vom implizit oder explizit unterstellten Menschenbild ab.<br />
Unternehmer, Manager, Politiker und Sozialwissenschaftler brauchen e<strong>in</strong> klar<br />
def<strong>in</strong>iertes Menschenbild, damit sie gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse<br />
und Entwicklungen verstehen und gestalten können. Gibt es e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>gültiges<br />
Menschenbild? Die Feststellung, dass <strong>die</strong> menschliche Vielfalt enorm ist, br<strong>in</strong>gt uns<br />
ebenso wenig weiter, wie <strong>die</strong> Feststellung, dass <strong>die</strong> Welt kompliziert ist. Die Suche<br />
nach e<strong>in</strong>em Menschenbild ist weit verbreitet. Die Religionen, <strong>die</strong> Ideologen, <strong>die</strong><br />
Psychologen, <strong>die</strong> Soziologen, aber auch <strong>die</strong> Ökonomen haben Menschenbilder<br />
entwickelt. Das jeweilige Menschenbild hat e<strong>in</strong>en grossen E<strong>in</strong>fluss, wie e<strong>in</strong>e<br />
Gesellschaft reguliert und organisiert werden soll. Die meisten Unterschiede <strong>in</strong><br />
Bezug auf <strong>die</strong> Vorstellung wie e<strong>in</strong> Staat oder e<strong>in</strong>e Unternehmung organisiert<br />
werden soll, s<strong>in</strong>d darauf zurückzuführen, dass Politiker, Manager, Wissenschafter<br />
und Bürger unterschiedliche Vorstellungen über den Mensch, se<strong>in</strong>e Intelligenz,<br />
Unwissenheit, Ehrlichkeit, Selbstsucht oder soziales Verhalten haben. Der<br />
Kommunismus oder der Nationalsozialismus hatten Menschenbilder, <strong>die</strong> ihrer<br />
Ideologie entsprachen. Menschen <strong>die</strong> sich anders verhielten, wurden<br />
„umzuschulen“ oder zu bestrafen versucht. In der Ökonomie werden<br />
Menschenbilder verwendet, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> <strong>in</strong> der Philosophie, Psychologie und <strong>in</strong><br />
den Sozialwissenschaften gewonnenen Erkenntnisse der letzten dreihundert<br />
Jahren abstützen.<br />
REMM: das Menschenbild von Jensen und Meckl<strong>in</strong>g:<br />
• Resourceful: der Mensch kümmert sich um fast alles: um se<strong>in</strong>e Ernährung,<br />
Familie, Umfeld, E<strong>in</strong>kommen, Vermögen, Anerkennung, Sicherheit,<br />
gesellschaftliche Normen, Politik, etc.<br />
• Evaluat<strong>in</strong>g: der Mensch vergleicht und beurteilt Ereignisse und Beobachtungen.<br />
Anschliessend trifft er se<strong>in</strong>e Entscheidungen. Da <strong>die</strong> Ressourcen<br />
nicht unbegrenzt zur Verfüung stehen, muss der Mensch immer wieder<br />
abwägen, welche D<strong>in</strong>ge und welche Entscheidungen er vorzieht. Der<br />
Mensch – und <strong>die</strong>ser Eigenschaft kommt <strong>in</strong> der ökonomischen Lehre e<strong>in</strong><br />
zentraler Stellenwert zu – muss jederzeit so genannte „trade<br />
offs“ e<strong>in</strong>gehen. „Trade offs“ prägen unser tägliches Leben. Das Verständnis<br />
48
der „trade offs“ ist wichtig für <strong>die</strong> Analyse gesellschaftlicher und<br />
wirtschaftlicher Prozesse, für <strong>die</strong> Konzeption unternehmerischer und<br />
wirtschaftspolitischer Entscheidungen und E<strong>in</strong>griffe.<br />
Durch <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>führung</strong> von Gesetzen, durch <strong>die</strong> Veränderung von Regulierungen<br />
oder <strong>die</strong> Änderungen von Preisen und Löhnen werden <strong>die</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
verändert, unter denen <strong>die</strong> Leute ihre „trade offs“ machen. Ziel von guten<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sollte es se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> Umfeld zu schaffen, <strong>in</strong> denen <strong>die</strong> Leute<br />
jene „trade offs“ vornehmen, <strong>die</strong> zu Innovationen, zu Investitionen und zu e<strong>in</strong>er<br />
grossen Leistungsbereitschaft führen. Es ist ausserordentliche schwierig, <strong>die</strong> „trade<br />
offs“ vorauszusagen, <strong>die</strong> sich auf Grund veränderter Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ergeben.<br />
Viele politische Vorschläge basieren auf naiven Vorstellungen über <strong>die</strong> von den<br />
Bürgern auf Grund neuer Regulierungen gemachten „trade offs“. Überregulierte<br />
Gesellschaften beschneiden <strong>die</strong> „trade off“ Möglichkeiten ihrer Bürger. Dies kann<br />
<strong>die</strong> Aktivität der Wirtschaftsakteure lähmen und <strong>die</strong> Entwicklung der Gesellschaft<br />
und Wirtschaft beh<strong>in</strong>dern. Auch <strong>die</strong> Unternehmen versuchen ihre Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
so zu gestalten, dass ihre Mitarbeiten, ihre Kunden und Lieferanten, <strong>die</strong><br />
im Interesse der Unternehmung stehenden „trade offs“ machen, z.B. Bonuszahlungen,<br />
um <strong>die</strong> Belegschaft zu grösserer Leistung zu veranlassen. Auch <strong>in</strong> den<br />
Unternehmungen ist es nicht e<strong>in</strong>fach vorauszusagen, wie <strong>die</strong> „trade offs“ ausfallen,<br />
<strong>die</strong> sich aus der Veränderung von Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ergeben. E<strong>in</strong> Bespiel dafür<br />
s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Auswirkungen der Boni bei den Banken. Die Wünsche des Menschen nach<br />
positiv bewerteten Gütern und Dienstleistungen, aber auch nach immateriellen<br />
Gütern wie Ehre, Ruhm, Glück und Unsterblichkeit s<strong>in</strong>d unbegrenzt. Die<br />
Vorstellung, dass man e<strong>in</strong>mal von allem genug hat, trifft nicht zu; statt Geld will<br />
man beispielsweise mehr Ehre und Ruhm.<br />
Jeder versucht auf se<strong>in</strong>e Art den <strong>in</strong>dividuellen Nutzen zu maximieren, dabei ist<br />
jeder <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>en oder anderen Form durch se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen, se<strong>in</strong> Vermögen,<br />
se<strong>in</strong>e Fähigkeiten, durch Regulierungen oder durch andere Faktoren im<br />
Maximierungsprozess e<strong>in</strong>geschränkt. Zudem kennen wir nicht alle Möglichkeiten,<br />
<strong>die</strong> uns theoretisch zur Verfügung stehen. Diese zu beschaffen kostet Aufwand<br />
oder Geld. Der Mensch ist kreativ, er erkennt Veränderungen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Umfeld<br />
49
und versteht (meistens) deren Implikationen und Konsequenzen. Entsprechend<br />
passt sich der Mensch an. Diese Eigenschaft ist wichtig, um <strong>die</strong> Reaktionen auf<br />
neue Gesetze zu verstehen. Menschen passen sich nicht passiv neuen Regulierungen<br />
an. Der Mensch setzt se<strong>in</strong> Wissen auch dafür e<strong>in</strong>, se<strong>in</strong>en persönlichen<br />
Nutzen zu mehren. Mit Hilfe <strong>die</strong>ses Menschenbildes lassen sich wirtschaftliche<br />
Prozesse verstehen und gestalten. Es fällt auch leicht zu erklären, weshalb e<strong>in</strong>e<br />
Gesellschaft und e<strong>in</strong>e Wirtschaft ohne Gesetze und Regulierungen nicht<br />
funktionieren kann.<br />
Warum Regulierungen notwendig s<strong>in</strong>d: Situation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em archaischen Staat: was<br />
kann der E<strong>in</strong>zelne tun?<br />
• Er kann se<strong>in</strong>e Anstrengungen auf <strong>die</strong> Produktion von Gütern und<br />
Dienstleistungen und e<strong>in</strong>en freiwilligen Tausch der Güter und<br />
Dienstleistungen ausrichten<br />
• Er kann e<strong>in</strong>en Teil se<strong>in</strong>er Bemühungen zum Schutz se<strong>in</strong>er Produktion und<br />
se<strong>in</strong>es Besetzies verwenden<br />
• Er kann durch Raub oder gewaltsame Enteignung <strong>in</strong> den Besitz der Güter<br />
anderer kommen<br />
-> Nur <strong>die</strong> erste Option schafft Wohlstand. Die zweite br<strong>in</strong>gt Aufwand, aber ke<strong>in</strong>en<br />
zusätzlichen Ertrag. Die dritte macht klar, weshalb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Anarchie der e<strong>in</strong>zelne<br />
ke<strong>in</strong> Interesse hat, mehr als das notwendigste zu produzieren. E<strong>in</strong>e<br />
Mehrproduktion <strong>in</strong> geordnetem Rahmen setzt Regulierungen und Gesetzt voraus.<br />
Die haben auch <strong>die</strong> Goldgräber <strong>in</strong> Alaska erkannt -> Abstecken von „Claims“; Zuwanderung<br />
reguliert. Regulierungen s<strong>in</strong>d häufig <strong>die</strong> Folge von Fehlentwicklungen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaft. Durch <strong>die</strong> Schaffung geeigneter politischer Strukturen<br />
(Verfassung und Gesetzgebung) und Institutionen (Polizeit oder Gerichte), können<br />
<strong>die</strong> Voraussetzungen geschaffen werden, dass der E<strong>in</strong>zelne mehr produziert als er<br />
selber verwenden kann und dass der Schutz der Mehrproduktion durch den Staat<br />
effizient und günstig erfolgt. Historische Untersuchungen zeigen, dass <strong>die</strong><br />
Schaffung von Eigentumsrechten und deren Schutz durch den Staat für <strong>die</strong> rasche<br />
Wohlstandvermehrung <strong>in</strong> den letzten 2 JH entscheidend waren.<br />
50
-> Fazit: ohne klar def<strong>in</strong>iert Eigentumsrecht, ke<strong>in</strong> Wohlstand!<br />
Die Schaffung von politischen Strukturen, Gesetzen und Regulierungen hat auch<br />
ihre Kehrseite. Dank bestehenden Strukturen können e<strong>in</strong>zelne Gruppen, Parteien<br />
oder Organisationen <strong>die</strong> bestehenden Spielregeln zu ihren Gunsten ausnutzen, um<br />
vom Wohlstand der anderen Mitglieder der Gesellschaft durch staatliche<br />
Umverteilung profitieren. Solche Umverteilungsprozesse können e<strong>in</strong>en Mehrwert<br />
für <strong>die</strong> Gesellschaft schaffen. Dieser muss den negativen Wirkungen<br />
gegenübergestellt werden, <strong>die</strong> von der dadurch ausgehenden Beschränkung der<br />
<strong>in</strong>dividuellen Freiheit ausgeht. Das Beispiel der Steuern: welches ist <strong>die</strong> optimale<br />
Besteuerung? “Trade off” zwischen sozialem Frieden, Sicherheit, etc. und den<br />
negativen Auswirkungen der Steuerabgaben auf Gew<strong>in</strong>n und E<strong>in</strong>kommen auf <strong>die</strong><br />
Leistungsbereitschaft. Die Frage lässt sich theoretisch nicht beantworten. Gewisse<br />
Umverteilung macht S<strong>in</strong>n. Das `wie viel` ist <strong>die</strong> Frage. Je nach Menschenbild sieht<br />
<strong>die</strong> Antwort anders aus. Zur Beantwortung der Frage muss auch <strong>die</strong> Empirie<br />
herangezogen werden. Das Problem der Eigentumsbeschränkungen<br />
(Vermögenssteuern, Bauvorschriften, Nutzungsvorschriften usw.). Wann s<strong>in</strong>d<br />
negativen Wirkungen so gross, dass der Kapitalstocks nicht mehr wächst?<br />
Ziele von Regulierungen. Mit Gesetzen und Regulierungen strebt man<br />
gesellschaftspolitische oder wirtschaftliche Ziele an. Sie können zur Realisierung<br />
politische Ideen, zur Elim<strong>in</strong>ation von Marktversagen oder zur Verbesserung der<br />
Effizienz von Prozessen e<strong>in</strong>gesetzt werden. E<strong>in</strong>ige Beispiele: Rechtsverkehr,<br />
Vorlesungszeiten, Abstecken von Claims, Mietgesetze, Konsumentenschutz,<br />
Banken- und Versicherungsgesetze. Heute ist schon bald alles reguliert… Viele<br />
Regulierungen beziehen sich auf <strong>die</strong> Unternehmungen, ihre Organisation und<br />
Produktion. Aktiengesellschaften stehen im Vordergrund. Über 50 Prozent der<br />
Produkte und Dienstleistungen werden <strong>in</strong> Aktiengesellschaften geschaffen.<br />
Aktiengesellschaften s<strong>in</strong>d entstanden, als <strong>die</strong> Unternehmer selbst nicht mehr<br />
ausreichend Kapital zur Durchführung ihrer Projekte besassen (z.B.<br />
Schiffsexpeditionen). Die Trennung von Kapital und Führung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Unternehmung führte zu Problemen und musste geregelt werden.<br />
51
E<strong>in</strong>ige Vorteile von Aktiengesellschaften: Beschränkte Haftung der Eigentümer,<br />
Miteigentum, Delegation von Entscheidungsbefugnissen an das Management.<br />
Andere wichtige Bereiche für Regulierungen: Schutz der Umwelt,<br />
Energieversorgung, Strassenverkehr, Gesundheitswesen, Schutz der Arbeitnehmer,<br />
Sozialversicherungen, AHV, Arbeitslosenversicherung, IV. Obligationenrecht,<br />
Aktienrecht, Handelsrecht spielen im Geschäftsleben e<strong>in</strong>e grosse Rolle. Die Zeiten<br />
s<strong>in</strong>d vorbei, wo der Handschlag, so wie beim Kuhverkauf, den Vertrag ersetzte.<br />
Solche Vertragsabschlüsse waren möglich, weil <strong>die</strong> soziale Kontrolle <strong>in</strong> der<br />
bäuerlichen Gesellschaft noch funktionierte. Die heutigen Kosten der<br />
Vertragsabschlüsse s<strong>in</strong>d enorm.<br />
Kosten der Regulierungen. Regulierungen bedeuten immer auch Kosten. Diese<br />
können teilweise wesentlich höher se<strong>in</strong> als <strong>die</strong> Vorteile. Bsp. aus dem<br />
Bankensektor: Sorgfaltspflichtvere<strong>in</strong>barungen.<br />
Skript 3 – Corporate Governance und Aktionärsstruktur. Was ist Corporate<br />
Governance? Bei Corporate Governance geht es im weitesten S<strong>in</strong>n um <strong>die</strong> Frage,<br />
wie <strong>die</strong> Macht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen zwischen Eigentümern (Aktionären),<br />
Verwaltungsrat und Management aufgeteilt, ausgeübt und kontrolliert werden soll.<br />
Interessen von Eigentümern (Aktionären) und Management s<strong>in</strong>d nicht immer<br />
gleichgerichtet. Die Eigentümer s<strong>in</strong>d am Gew<strong>in</strong>n <strong>in</strong>teressiert, Manager können<br />
auch an der Macht, an e<strong>in</strong>em hohen Salär oder an der Unternehmensgrösse<br />
<strong>in</strong>teressiert se<strong>in</strong>. Def<strong>in</strong>ition von Shleifer und Vishny: „Corporate Governance deals<br />
with the ways <strong>in</strong> which suppliers of f<strong>in</strong>ance to corporations assure themselves of<br />
gett<strong>in</strong>g a return on their <strong>in</strong>vestments. How do the suppliers of f<strong>in</strong>ance get<br />
managers to return some of the profits to them? How do they make sure that<br />
managers do not steal the capital they supply or <strong>in</strong>vest <strong>in</strong> bad projects? How do<br />
suppliers of f<strong>in</strong>ance control managers?”. Def<strong>in</strong>ition vom deutschen Bankier Carl<br />
Fürstenberg (1850-1933): “Aktionäre s<strong>in</strong>d dumm und frech – dumm, weil sie<br />
anderen Leuten ohne ausreichende Kontrolle ihr Geld anvertrauen; frech, weil sie<br />
Dividenden fordern, also für ihre Dummheit auch noch belohnt werden wollen.“<br />
52
Rechte der Aktionäre. Die Aktionäre s<strong>in</strong>d Eigentümer e<strong>in</strong>er Unternehmung. Diese<br />
können den Verwaltungsrat wählen. Dieser wiederum hat <strong>die</strong> Oberleitung der<br />
Gesellschaft, er ist verantwortlich für <strong>die</strong> Organisation und für <strong>die</strong> Ernennung und<br />
Abberufung der mit der Geschäftsführung beauftragten Personen und deren<br />
Überwachung. Die Aktionäre genehmigen den Geschäftsbericht und <strong>die</strong><br />
Jahresrechnung. Sie können <strong>die</strong> Dividende bestimmen, über wachen den<br />
Verwaltungsrat und das Management und erteilen Décharge. Weiter können sie<br />
gegen Beschlüsse klage oder Sonderprüfungen e<strong>in</strong>fordern.<br />
Entwicklung der Aktionärsstruktur: Warum ist <strong>die</strong> Aktionärsstruktur wichtig?<br />
Unternehmen mit kontrollierenden Aktionären haben oft e<strong>in</strong>e bessere<br />
Performance. Es gibt breit gestreutes Aktionariat oder kontrollierende Aktionäre,<br />
Eigentümer (E<strong>in</strong>zelpersonen, Familien, Unternehmen) oder Intermediäre.<br />
• Pyramidenmässig aufgebaute Eigentümerstruktur (Populär <strong>in</strong> Deutschland,<br />
Frankreich, Schweden und Italien).<br />
• Intermediäre: Versicherungen, Pensionskassen, Anlagefonds, Hedge Funds,<br />
Private Equity Gesellschaften. Investitionsstrategien können sehr<br />
verschieden se<strong>in</strong>.<br />
Veränderungen <strong>in</strong> der Aktionärsstruktur und deren Ursachen: zunehmende<br />
Bedeutung der Intermediäre als Folge gesetzlicher Regulierungen. Privates Sparen<br />
geht zu Gunsten des <strong>in</strong>stitutionellen zurück. Veränderungen <strong>in</strong> der<br />
Eigentümerstruktur führen häufig zu e<strong>in</strong>er Trennung von Eigentum und Kontrolle.<br />
Zielsetzungen und Investitionsstrategien der Intermediäre. Diskretionäre oder<br />
passive Investitionsstrategie (Indexstrategien). Welche Zielsetzungen sollen<br />
Intermediäre anstreben: Maximierung des Shareholder Value, des Stakeholder<br />
Value, gesellschafts-politische Zielsetzungen? Kriterien für <strong>die</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung:<br />
Performance, Gew<strong>in</strong>nentwicklung, Unternehmensstrategie, E<strong>in</strong>haltung<br />
gesellschaftspolitischer Ziele? Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch <strong>die</strong><br />
Intermediäre – Wer bestimmt das Stimmverhalten bei PK, Versicherungen und<br />
Anlagefonds? Die Versicherten, <strong>die</strong> Eigentümer, <strong>die</strong> Fondsmanager, <strong>die</strong> Banken?<br />
Die Wahrnehmung der Aktionärsrechte ist aufwendig, <strong>in</strong>sbesondere wenn<br />
53
Portfolio <strong>in</strong>ternational gestreut ist. Delegation der Stimmrechte an dafür<br />
spezialisierte Gesellschaften, z.B. <strong>in</strong> den USA an Institutional Shareholder Service<br />
ISS, der Council of Institutional Investors CII oder das Investor Responsability<br />
Research Center IRRC. Der CII (Council of Institutional Investors) vertritt<br />
beispielsweise bereits über e<strong>in</strong>e Billion Dollar Pensionskassengelder. Diese<br />
Institutionen überprüfen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung formeller Aspekte,<br />
<strong>in</strong>sbesondere der Corporate Governance Richtl<strong>in</strong>ien.<br />
Die Rolle der schweizerischen <strong>in</strong>stitutionellen Investoren. Pensionskassen (PK)<br />
müssen diversifiziert anlegen und dürfen höchstens 50 Prozent der Anlagen <strong>in</strong><br />
Aktien halten. In der Schweiz gab es im Jahre 2010 2065 PK mit e<strong>in</strong>em Anlagevermögen<br />
von 2,265 Milliarden CHF. Die PK halten rund 10 Prozent der CH-Aktien. Die<br />
Pensionskassen s<strong>in</strong>d seit 2002 verpflichtet, über ihr Stimmverhalten Rechenschaft<br />
abzulegen. Bis 2004 nahmen allerd<strong>in</strong>gs weniger als 50 Prozent ihre Rechte wahr.<br />
Auch <strong>die</strong> Anlagefonds waren lange passiv. In jüngster Zeit hat sich <strong>die</strong>s geändert.<br />
Beispielweise übt <strong>die</strong> UBS Fondsleitung weltweit bei 2‘000 Gesellschaften <strong>die</strong><br />
Stimmrechte aus. Sie bieten <strong>die</strong>se Dienstleistungen seit 2011 auch den Pensionskassen<br />
an. Vor allem grosse PK (private und öffentlich rechtliche) üben ihre Rechte<br />
selbst aus. Kle<strong>in</strong>e stimmen meistens für <strong>die</strong> Anträge des Verwaltungsrates. In der<br />
Schweiz sich <strong>die</strong> ETHOS- Stiftung als Aktionärsvertreter <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
profiliert. ETHOS konzentriert sich analog der amerikanischen Aktionärsvertreter <strong>in</strong><br />
erster L<strong>in</strong>ie auf <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Corporate Governance Empfehlungen und auf<br />
<strong>die</strong> Managemententschädigungen.<br />
Stichpunkte zur Aufgabe des Corporate Governance. Die Corporate Governance<br />
ist e<strong>in</strong> Set von Mechanismen, Instrumenten, <strong>die</strong> darauf abzielen, <strong>die</strong> Aktionäre vor<br />
Fehlverhalten des Managements zu schützen. S<strong>in</strong>d somit Grundsätze für e<strong>in</strong>e gute<br />
Unternehmensführung. Durch den technischen Fortschitt, kapital<strong>in</strong>tensiver<br />
Produktion, grössere Unternehmen s<strong>in</strong>d <strong>die</strong>se nicht mehr durch E<strong>in</strong>zelpersonen<br />
f<strong>in</strong>anzierbar. Es kommt zu e<strong>in</strong>er Trennung von Besitz und Management,<br />
Interessenkonflikte, Agency-Probleme. Aufgaben des Corporate Governance:<br />
54
1. Governance Mechanismen, <strong>die</strong> Anreize für das Mangement setzen, das<br />
Kapital vernünftig e<strong>in</strong>zusetzen.<br />
a. Unternehmens<strong>in</strong>terne Mechanismen s<strong>in</strong>d VR (Grösse,<br />
Zusammensetzung), Aktionäre (zerstreutes Aktionariat,<br />
kontrollierende Beteiligungen) und Managemententschädigung<br />
b. Externe Mechanismen: Wettbewerb, Markt für Unternehmenskontrolle<br />
2. Wegen der <strong>in</strong>dustriellen Revolution, technischem Fortschritt kam es zu<br />
kapital<strong>in</strong>tensiven Produktionen, <strong>die</strong> nicht mehr durch E<strong>in</strong>zelpersonen<br />
f<strong>in</strong>anzierbar s<strong>in</strong>d -> grosse Kapitalgesellschaften. Der VR spielt e<strong>in</strong>e<br />
wichtige Rolle als B<strong>in</strong>deglied zwischen Aktionären und Management. Es<br />
kommt zu e<strong>in</strong>er Öffnung, Internationalisierung der Märkte, Wettbewerb -><br />
Professionalisierung der F<strong>in</strong>anzmärkte<br />
3. One-tier Board: gesamte Verantwortung liegt bei e<strong>in</strong>em Organ, dem VR,<br />
exekutive Manager s<strong>in</strong>d also im VR. Dies ist im gesamten schneller,<br />
flexibler und es hat weniger Informationsasymmetrien. Es kommt aber zu<br />
Interessenkonflikte, ke<strong>in</strong>e unabhängige Kontrolle, enormer Machtfülle des<br />
VRs. Two-tier board: strikte Trennung zwischen Aufsichtsorgan und<br />
Leitungsorgan -> ke<strong>in</strong>e exekutiven Geschäftsleitungsmitglieder im VR.<br />
4. Art 716 OR: Der VR führt <strong>die</strong> Geschäfte der Gesellschaft, soweit er <strong>die</strong><br />
Geschäftsführung nicht übertragen hat. Art 716b OR: Soweit <strong>die</strong><br />
Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern<br />
des VR gesamthaft zu.<br />
5. Der VR gibt nur Empfehlungen, nichts ist also verb<strong>in</strong>dlich, <strong>die</strong> Umsetzung<br />
kann <strong>die</strong> Gesellschaft selber gestalten, so wie es für sie am besten ist.<br />
6. Art 716a OR: Der VR hat unübertragbare Aufgaben:<br />
a. Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen<br />
b. Festlegung der Organisation<br />
c. Ausgestaltung des Rechnungswesens, der F<strong>in</strong>anzkontrolle sowie<br />
der F<strong>in</strong>anzplanung, sofern <strong>die</strong>se für <strong>die</strong> Führung der Gesellschaft<br />
notwendig ist<br />
55
d. Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der<br />
Vertretung betrauten Personen<br />
e. Oberaufsicht über <strong>die</strong> mit der Geschäftsführung betrauten<br />
Personen, namentlich im H<strong>in</strong>blick auf <strong>die</strong> Befoldung der Gesetze,<br />
Statuten, Reglemente und Weisungen<br />
f. Erstellung des Geschäftsberichtes sowie <strong>die</strong> Vorbereitung der GV<br />
und <strong>die</strong> Ausführung ihrer Beschlüsse<br />
g. Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung<br />
7. Art 717 OR: Die Mitglieder des VR müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt<br />
erfüllen und <strong>die</strong> Interessen der Gesellschaft <strong>in</strong> guten Treuen wahren. Art<br />
754 OR: Die Mitglieder des VR s<strong>in</strong>d sowohl der Gesellschaft als den<br />
e<strong>in</strong>zelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich,<br />
den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer<br />
Pflichten verursachen. Die Wirtschafts reagiert auf Regulierungen und<br />
Gesetze<br />
8. Art 680 OR: Der Aktionär kann auch durch <strong>die</strong> Statuten nicht verpflichtet<br />
werden, mehr zu leisten als den für den Bezug e<strong>in</strong>er Aktie bei ihrer<br />
Ausgabe festgesetzten Betrag.<br />
9. Corporate Governance: es ist nicht nur <strong>die</strong> Organisation des VR, sondern<br />
es geht auch darum, offen für <strong>die</strong> Dynamik der Wirtschaft zu se<strong>in</strong>, Neuentwicklungen,<br />
Veränderungen, Handwechsel zuzulasen. Die Kontrolle kann<br />
nicht nur durch den VR ausgeführt werden, es braucht auch Aktionäre, <strong>die</strong><br />
dem Management auf <strong>die</strong> F<strong>in</strong>ger schauen. Der Aktienmakrt muss offen<br />
se<strong>in</strong>, Transaktionen erleichtert und nicht zu stark reguliert werden.<br />
Schlechtes Management drückt den Aktienkurs, das Unternehmen wird<br />
zum Übernahmekandidat.<br />
Skript 4 – Corporate Governance und Verwaltungsrat. Aufgaben des VR:<br />
• Schnittstelle zwischen Eigentümer und Management<br />
• Wird von den Aktionären gewählt -> nimmt deren Recht und Interessen<br />
wahr (sollte zum<strong>in</strong>dest)<br />
• In der Schweiz hat der VR <strong>die</strong> Oberleitung der Gesellschaft<br />
56
• Der VR wählt und überwacht <strong>die</strong> oberste Geschäftsleitung<br />
• Bestimmt <strong>die</strong> strategischen Ziele<br />
• Trägt <strong>die</strong> Verantwortung für <strong>die</strong> Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung<br />
und <strong>die</strong> Gesetzeskonformität des Jahresabschlusses<br />
• Delegiert <strong>die</strong> Geschäftsführung an e<strong>in</strong>e Geschäftsleitung unter dem<br />
Vorbehalt se<strong>in</strong>er Zustimmung für bestimmte wichtige Geschäfte im<br />
Organisationsreglement<br />
• Ist zuständig für den Dividendenantrag und <strong>die</strong> Tagesordnung der GV<br />
• Ist zuständig für <strong>die</strong> Gestaltung des <strong>in</strong>ternen Kontrollsystem und der<br />
F<strong>in</strong>anzplanung<br />
Fazit: Dem Verwaltungsrat kommt e<strong>in</strong>e zentrale Stellung zu, auch wenn man sich<br />
bewusst se<strong>in</strong> muss, dass <strong>in</strong> der Realität <strong>die</strong> grosse Mehrheit der Verwaltungsräte<br />
nebenamtlich tätig ist und <strong>die</strong> Geschäftsleitung für <strong>die</strong> Führung der täglichen<br />
Geschäfte und für <strong>die</strong> Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Verwaltungsrat<br />
zuständig ist. Frage: Macht es unter <strong>die</strong>sen Verhältnissen S<strong>in</strong>n, dass der<br />
Gesetzgeber den Verwaltungsräten immer mehr Aufgaben überträgt und ihn<br />
immer mehr haftbar machen will?<br />
Organisation e<strong>in</strong>es VR. Es gibt fast ke<strong>in</strong>e formale Theorie über <strong>die</strong> Rolle und<br />
Funktionsweise e<strong>in</strong>es VR. Bis vor e<strong>in</strong>igen Jahren konnte sich der VR weitgehend<br />
selbst organisieren. Als Folge von Skandalen und Fehlentwicklungen wurden dem<br />
VR börsenkotierter Gesellschaften neue Aufgaben übertragen oder organisatorische<br />
Änderungen vorgeschrieben oder nahe gelegt. Es gibt viele Untersuchungen<br />
zur Frage, ob bestimmte Organisationsstrukturen zu besseren Ergebnissen führen.<br />
E<strong>in</strong>deutig sche<strong>in</strong>t nur der Zusammenhang zwischen der Grösse des VR und dem<br />
Erfolg e<strong>in</strong>er Unternehmung. Bis 1990 waren grosse VR <strong>die</strong> Norm. Der VR wurde<br />
früher vornehmlich als Informationsbeschaffungs- und nicht als Führung- und<br />
Überwachungsorgan des Managements und als Interessenvertreter der Aktionäre<br />
betrachtet. Bei der Organisation e<strong>in</strong>es VR stehen folgende Problemkreise im<br />
Zentrum:<br />
• Zahl der VR<br />
57
• Auswahl der VR<br />
• Anteil der unabhängigen VR<br />
• Personalunion VR und CEO, bei Banken nicht möglich<br />
• Spezialkomitees (Audit-, Entschädigungs- und Nom<strong>in</strong>ationskomitee)<br />
• Amtsdauer<br />
Im Zusammenhang mit Fehlentwicklungen wurde <strong>die</strong> Behauptung aufgestellt, dass<br />
unabhängige Verwaltungsräte, d.h. Personen, <strong>die</strong> ihre Karriere nicht <strong>in</strong> oder<br />
zusammen mit dem Unternehmen gemacht hätten, besser Gewähr gegen<br />
Fehlentwicklungen bieten würden. Was heisst unabhängig? Def<strong>in</strong>ition von CalPERS:<br />
„…The absence of any monetary, f<strong>in</strong>ancial or commercial relationship which might<br />
impair the duty of loyalty to shareholders“. Formelle versus echte Unabhängigkeit:<br />
„Interne“ Verwaltungsräte haben „lokales“ Wissen. Spezialfall: CEO‘s als<br />
Verwaltungsräte: Ideologie und Interessenslage als Problem. CEO-VR haben wenig<br />
Interesse an Fragen, <strong>die</strong> sie <strong>in</strong> ihrem Unternehmen vermeiden möchten. Es gibt<br />
ke<strong>in</strong>e Beweise, dass mehr unabhängige Verwaltungsräte zu besseren Ergebnissen<br />
führen.<br />
Es stellt sich als <strong>die</strong> Frage ob Intermediäre <strong>in</strong> den Verwaltungsräten vertreten se<strong>in</strong><br />
sollen (-> professionelle Verwaltungsräte als Vertreter der <strong>in</strong>stutionellen<br />
Aktionären). Pensionskassen, Anlagefonds oder auch Versicherungen s<strong>in</strong>d nicht<br />
immer <strong>in</strong> den Lage, kompetente Verwaltungsräte zu delegieren. Gibt es also<br />
geme<strong>in</strong>same Kandidaten? Potentielle Kandidaten: pensionierte Manager,<br />
Professoren, Leute aus dem Consult<strong>in</strong>g und dem Revisionsbereich.<br />
Verwaltungsratausschüsse:<br />
Vorteile: E<strong>in</strong>ige VR können sich vertieft mit Spezialproblemen ause<strong>in</strong>ander setzen.<br />
„Executive“ VR dürfen nicht <strong>in</strong> den Ausschüssen vertreten se<strong>in</strong>, <strong>die</strong> sie<br />
„überwachen“ oder ihre Entschädigung festlegt. Nachteile: Schwierigkeit Übersicht<br />
zu behalten; muss sich auf <strong>die</strong> Arbeit anderer abstützen. Verwaltungsräte müssen<br />
sich mit zu vielen Detailproblemen beschäftigen.<br />
58
Arten von Auschüssen: Der Prüfungsausschuss (audit comittee) bildet sich e<strong>in</strong><br />
Urteil über <strong>die</strong> Qualität des externen Prüfers und des <strong>in</strong>ternen Kontrollwesens. Er<br />
überwacht auch <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Compliance (E<strong>in</strong>haltung von Regeln und<br />
Normen). Im Weiteren überprüft er auch <strong>die</strong> Qualität des Abschlusses. Weiter gibt<br />
es noch e<strong>in</strong> Entschädigungskomitee (remuneration committee) und das<br />
Nom<strong>in</strong>ationskomitee (Vorschläge für Verwaltungsräte oder Management).<br />
Strukturierung des VR: Regeln versus Markt. Der Staat macht immer mehr<br />
Vorschriften über <strong>die</strong> Organisation und Aktivitäten e<strong>in</strong>es VR. Nach jedem<br />
grösseren Geschäftsskandal werden dem VR neue Aufgaben übertragen. -> Wissen<br />
wir genug, um Vorschriften für <strong>die</strong> Strukturierung der VR zu machen? Kann e<strong>in</strong><br />
nebenamtlicher VR den vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben nachkommen?<br />
Werden andere Aufgaben vernachlässigt, z.B. Strategiediskussionen? Manager und<br />
VR lieben Vorschriften, weil deren formelle E<strong>in</strong>haltung vor Klagen schützt. Die<br />
Organisation e<strong>in</strong>es VR hängt auch von dessen personeller Zusammensetzung ab.<br />
Gesetzliche Regeln können darauf ke<strong>in</strong>e Rücksicht nehmen. Die Wirtschaft<br />
verändert sich, zu viele Gesetze beh<strong>in</strong>dern <strong>die</strong> Entwicklung.<br />
Skript 5 - Rolle der F<strong>in</strong>anzmärkte. Allgeme<strong>in</strong>e Rollen der F<strong>in</strong>anmärkte: Bewertung<br />
e<strong>in</strong>er Unternehmung, F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er Unternehmung im Aktien- und Kreditmarkt.<br />
Übernahmen und kontrollierende Beteiligungen: Bedeutung e<strong>in</strong>es freien, une<strong>in</strong>geschränkten<br />
Verkaufs von Eigentum: er trägt zu e<strong>in</strong>em effizienten E<strong>in</strong>satz der<br />
Ressourcen (Kapital und Boden) bei. Käufer erwartet e<strong>in</strong>en höheren Ertrag. Der<br />
Kauf geht normalerweise mit e<strong>in</strong>er Effizienzsteigerung des Unternehmens und der<br />
Wirtschaft e<strong>in</strong>er. Von 1976 bis 1990 gab es <strong>in</strong> den USA 35‘000 Transaktionen<br />
(Übernahmen, Merger, Des<strong>in</strong>vestitionen, Buy Outs, etc.; mit 2‘600 Billionen Dollar<br />
Gew<strong>in</strong>ne für <strong>die</strong> Verkäufer). Gew<strong>in</strong>ne = Prämie für den Kontrollwechsel. Prämie<br />
wird bezahlt <strong>in</strong> Erwartung e<strong>in</strong>er höheren Kapitalrendite und e<strong>in</strong>er effizienteren<br />
Produktion. Implikationen e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung der freien Transferierbarkeit von<br />
Aktien -> Wertverlust der Aktien, Effizienzverlust der gesamten Wirtschaft. Der<br />
Gesetzgeber sollte Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. von Beteiligungen<br />
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erleichtern. Momemtan trifft das Gegenteil zu, Kontrollwechsel werden erschwert.<br />
Manager haben meisten ke<strong>in</strong> Interesse an e<strong>in</strong>em Kontrollwechsel, daher<br />
befürworten sie gesetzliche Regulierungen.<br />
Kontrolle durch den Markt. Schlecht geführte Unternehmen haben e<strong>in</strong>en<br />
niedrigen Aktienkurs -> e<strong>in</strong>e Übernahme oder e<strong>in</strong> Kauf e<strong>in</strong>er kontrollierenden<br />
Beteiligung wird <strong>in</strong>teressant. Kle<strong>in</strong>aktionäre können ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss ausüben,<br />
deshalb gibt es Versuche Kle<strong>in</strong>aktionäre zu bündeln. Die Kontrolle von Grosskonzernen<br />
ist schwierig. Ohne Kontrolle kann der Niedergang e<strong>in</strong>er Unternehmung<br />
lange anhalten und aktionären riesige Verluste bescheren. Bsp aus der<br />
Vergangenheit: Daimler/Chrysler, GM, Ford, Dresdner Bank, Citibank, CS, ABB, UBS.<br />
Beispiel von General Motors (GM): das Geld für <strong>die</strong> Forschung von GM <strong>in</strong> den<br />
Jahren 1980 hätte ausgereicht, um Toyota zu kaufen. Trotz grosser Marktanteilsverluste<br />
gab es ke<strong>in</strong>e Strategieänderung. GM baute weiterh<strong>in</strong> Autos mit grossen<br />
Benz<strong>in</strong>verbrauch -> Resultat lässt sich aus der Börsenkapitalisierung ablesen:<br />
• Toyota 1980: 20 Mia. Dollar, Mitte 2008 160 Mia Dollar<br />
• Börsenkapitalisierung von GM Mitte 2008: knapp 9 Mia Dollar<br />
Ähnlich arrogant und mit ähnlichen Folgen für <strong>die</strong> Börsenkapitalisierung verhielt<br />
und verhält sich <strong>die</strong> UBS <strong>in</strong> Bezug auf das Investmentbank<strong>in</strong>g.<br />
Staatliche Regulierungen der Übernahmen und des Erwerbs kontrollierender<br />
Beteiligungen: Argumente dafür: Schutz der e<strong>in</strong>heimischen Unternehmen, Schutz<br />
der Unternehmen vor Raiders (Heuschrecken), Schutz der Kle<strong>in</strong>aktionäre durch<br />
Grossaktionäre (Private equity Funds, Hedge Funds), Transparenz über das<br />
Aktionariat, um e<strong>in</strong>e heimliche Übernahme zu verh<strong>in</strong>dern. Vor- und Nachteile<br />
staatlicher Regulierungen: Stimmrechtsaktien, Stimmrechtsbegrenzungen<br />
(Novarits, Baloise), Depotstimmrechte, Offenlegungspflichten, Übernahmeangebote.<br />
Privatwirtschaftliche Massnahmen s<strong>in</strong>d: golden parachute, staggered board,<br />
personelle Verfilzung <strong>in</strong> den VR. Bester Schutz gegen e<strong>in</strong>e Übernahme: hohe<br />
Börsenbewertung als Resultat erfolgreichen Handelns!<br />
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Rolle der Kreditmärkt: Bankkredite spielen bei der Unternehmensf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong><br />
den Industrieländern e<strong>in</strong>e grosse Rolle. Banken s<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en weniger<br />
risikofreudig als Aktionäre, sie haben auch e<strong>in</strong> anderes Ziel: Nicht<br />
Gew<strong>in</strong>nmaximierung, sondern Sicherheit ihrer Kredite. Kredite enthalten<br />
Sicherungsklauseln, z.B. Höhe des Eigenkapitals. Banken mischen sich erst <strong>in</strong><br />
Corporate Governance Aufgaben e<strong>in</strong>, wenn <strong>die</strong> Kredite gefährdet s<strong>in</strong>d. Dann<br />
machen sie <strong>die</strong> Gewährung neuer Kredite von Änderungen im Management oder<br />
im VR oder von Strategieänderungen abhängig. Schlussfolgerung: wenig regulierte<br />
Aktienmärkte s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e erfolgreiche Unternehmenskontrolle von zentraler<br />
Bedeutung.<br />
Skript 6 – Managemententschädigung. Struktur der Entschädigungsmodelle:<br />
Managerlöhne s<strong>in</strong>d erst seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre e<strong>in</strong> Thema. In den<br />
1980 er Jahren erreichten sie <strong>in</strong> den USA das Niveau der 1930er Jahre. In den<br />
1990er Jahren nahmen <strong>die</strong> Managerlöhne explisionsartig zu. Grundidee: Die<br />
Entschädigung der Manager sollte an <strong>die</strong> Entwicklung des Unternehmungswertes<br />
gebunden se<strong>in</strong>. Diese Idee wird nicht von allen geteilt. B.S. Frey und M. Osterloh<br />
z.B. plä<strong>die</strong>ren für Fixlohnverträge. Hohe Managerlöhne würden <strong>die</strong> <strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sischen<br />
Werte zerstören. Erfolgsabhängige Entschädigungen kamen bereits <strong>in</strong> den 1920er<br />
Jahren zur Anwendung (z.B. bei General Motors und Dupont de Nemours. Auch<br />
heute haben amerikanische Unternehmen bei der Entwicklung von<br />
Entschädigungsmodellen e<strong>in</strong>e Führungsrolle. Die Entschädigungen der obersten<br />
Führungskräfte haben häufig vier Komponenten: Basissalär, e<strong>in</strong> jährlicher Bonus,<br />
Aktienoptionen und e<strong>in</strong> langfristiges Anreizsystem <strong>in</strong> Form von Aktien.<br />
H<strong>in</strong>zukommen Zulagen für Repräsentationsaufgaben, Versicherungen und<br />
Altersvorsorge.<br />
Grosse Schweizer Gesellschaften haben <strong>die</strong> amerikanischen Konzepte<br />
übernommen: Beispiel Novartis: Der Verwaltungsratspräsident und CEO erhielt<br />
2007e<strong>in</strong> Salär von 3 Millionen Franken, 1'290'631 Optionen, 45’300 gesperrte und<br />
53’996 nicht gesperrte Aktien, 70'258 Aktien im Rahmen e<strong>in</strong>es Aktiensparplanes,<br />
Sonderzulagen von 166'630 Franken, sowie e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zahlung von 150'970 Franken<br />
<strong>in</strong> <strong>die</strong> Pensionskasse. Zusätzlich sah der Arbeitsvertrag, der bis zur<br />
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Generalversammlung 2009 lief, e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungszahlung von 53 Millionen Dollar<br />
oder im Falle e<strong>in</strong>es Kontrollwechsels e<strong>in</strong>e Zahlung <strong>in</strong> der Höhe von 132 Millionen<br />
Dollar vor. Inzwischen wurde e<strong>in</strong> neuer Vertrag ausgehandelt.<br />
Managementsaläre können grosse Ausschläge haben. Bsp. Marcel Ospel bei der<br />
UBS. Im Jahr 2006 erhielt er 26,59 Millionen Fr. E<strong>in</strong> Jahr später knapp 2,6 Millionen<br />
Franken.<br />
In den 1990er Jahren ist der Anteil der Optionen an der Gesamtentschädigung<br />
stark gestiegen: Durchschnittlicher Anteil bei den CEO‘s der S&P- Gesellschaften:<br />
1992 27%; 2000 51%, Wert: 1992: 11 Mia Dollar; 2000: 119 Mia Dollar. Grund für<br />
den Anstieg war der Börsenboom. In der Schweiz s<strong>in</strong>d Optionspläne weniger<br />
verbreitet, von 235 SPI-Unternehmen hatten im Jahr 2002 nur 80 Optionen als Teil<br />
der Managemententschädigung.<br />
Durchschnittliche Entwicklung der CEO-Saläre <strong>in</strong> den USA: 1992: 2,7 Mio Dollars,<br />
2000: 14 Mio Dollars. Durchschnittse<strong>in</strong>kommen der CEO von SMI- Unternehmen:<br />
2002: 4,97 Mio. Fr., 2006: 7,82 Mio. Fr.<br />
Widersprechende Erklärungen für <strong>die</strong> hohen CEO E<strong>in</strong>kommen bei grossen<br />
Gesellschaften: Der Beitrag des CEO bei der Wertschöpfung ist bei e<strong>in</strong>er grossen<br />
Gesellschaft grösser, oder: Bei grossen Gesellschaften funktioniert <strong>die</strong> Corporate<br />
Governance schlecht. Für <strong>die</strong>se These spricht: CEO stehen Übernahmen oder<br />
Zusammenschlüssen positiver gegenüber als Abspaltungen oder<br />
Redimensionierungen.<br />
Schwierigkeit Manager zu qualifizieren: An welchen Grössen soll e<strong>in</strong> Management<br />
gemessen werden? Die Me<strong>in</strong>ung während des Börsenbooms: am Aktienkurs!<br />
Problematik des Aktienkurses: S<strong>in</strong>d Aktienmärkte effizient? Die Risikoprämie kann<br />
ändern. Andere Gründe: Crashes, Zufälligkeiten, Fehlbeurteilungen wegen<br />
problematischer Informationen. Schlussfolgerung: Die kurzfristige<br />
Aktienkursentwicklung gibt nicht zwangsläufig <strong>die</strong> Wertschöpfung der Manager<br />
wider.<br />
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Kann der Verwaltungsrat <strong>die</strong> Wertschöpfung des Management besser beurteilen<br />
als der Aktienmarkt? E<strong>in</strong>e Zuordnung des Erfolges auf CEO und den Rest des<br />
Managements ist schwierig. VR muss sich auf Buchhaltung, Controll<strong>in</strong>g, Revision<br />
und subjektives Gefühl abstützen. Die Geschäftsergebnisse e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zigen Jahres<br />
lassen ke<strong>in</strong>e grossen Schlussfolgerungen zu.<br />
Optimale Kontrakte. Bei der Gestaltung und Strukturierung der Managemententschädigungen<br />
geht es um <strong>die</strong> Frage, wie hervorragende Führungskräfte zu<br />
möglichst ger<strong>in</strong>gen Kosten gewonnen, gehalten und - wenn notwendig - auch<br />
entlassen werden können und wie <strong>die</strong> Anreizstrukturen aussehen sollten, damit<br />
<strong>die</strong> Manager jene Entscheidungen treffen, <strong>die</strong> den Shareholder Value mehren.<br />
Verwaltungsräte ohne grosse Beteiligung neigen dazu, Manager zu überzahlen.<br />
Bsp. Walt Disney Company. Die meisten Modelle basieren auf dem klassischen<br />
Pr<strong>in</strong>cipal-Agent-Modell bei dem <strong>die</strong> Entschädigung <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Art und Weise<br />
an den Unternehmenserfolg geknüpft wird. Die Wirkung e<strong>in</strong>er erfolgsabhängigen<br />
Entschädigung hängt von der Risikofreudigkeit der Manager ab. Die Ausgestaltung<br />
der Entschädigung bee<strong>in</strong>flusst Managerverhalten <strong>in</strong> Bezug auf Zielerreichung,<br />
Budget etc. Die Risiken s<strong>in</strong>d gross, wenn <strong>die</strong> e<strong>in</strong>em Bonusplan zu Grunde gelegten<br />
Aktien überhöht s<strong>in</strong>d. Um Verluste zu vermeiden, können <strong>die</strong> Buchhaltung<br />
manipuliert oder zu hohe Risiken e<strong>in</strong>gegangen werden; oder auch wenig S<strong>in</strong>n<br />
machende Akquisitionen oder wirtschaftlich fragwürdige Transaktionen getätigt<br />
werden. Ziele für Bonuszahlungen: Gew<strong>in</strong>n pro Aktie, Gew<strong>in</strong>n im Vergleich zur<br />
Konkurrenz, buchhalterische Ziele (Ergebnis versus Budget). Diskretionäre<br />
Bonuszahlungen s<strong>in</strong>d weniger verbreitet. Häufiger bei Unternehmungen mit<br />
e<strong>in</strong>em kontrollierenden Aktionär. Diskretionäre Zahlungen können s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>,<br />
wenn sich das Umfeld unerwarterweise ändert. Andere Methoden den Bonus an<br />
unerwartete Ereignisse anzupassen: Änderung des Ausübungspreis e<strong>in</strong>er Option<br />
oder neue Optionen. Tücken dabei s<strong>in</strong>d: Ausrichten auf Konkurrenz kann zur<br />
Übernahme riskanter Strategien führen. Bsp. UBS – Lehman Brothers. Trotzdem:<br />
Vergleich mit Konkurrenten ist für <strong>die</strong> Beurteilung e<strong>in</strong>es Managements sehr<br />
wichtig. E<strong>in</strong>ige Fehlentwicklungen: He<strong>in</strong>z Company (Vorziehen bzw. H<strong>in</strong>ausschieben<br />
von Lieferungen und Bezahlungen), Sears (Kunden werden zu unnötigen<br />
Reparaturen veranlasst), L<strong>in</strong>coln Electric Company (Bonus pro<br />
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Schreibmasch<strong>in</strong>enanschlag, als Folge: Tasten drücken während dem<br />
Sandwichessen).<br />
Die Auffassung ist verbreitet, dass Optionen alle Eigenschaften be<strong>in</strong>halten, <strong>die</strong> an<br />
den performanceabhängigen Teil der Managemententschädigung gestellt werden<br />
müssen: direkter Bezug zwischen Entschädigung und Aktienkursentwicklung. Mit<br />
e<strong>in</strong>em relativ kle<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen E<strong>in</strong>satz kann e<strong>in</strong>e grosse Wirkung erzielt werden<br />
kann. Optionen hatten lange Zeit steuerliche Vorteile. Grosse Gew<strong>in</strong>ne mit<br />
Optionen waren möglich.<br />
Indexierte Ausübungspreise von Managementoptionen: Vor- und Nachteile: der<br />
Ausübungspreis sollte nahe dem aktuellen Kurs se<strong>in</strong>, sonst besteht <strong>die</strong> Gefahr,<br />
dass <strong>die</strong> Optionen frühzeitig verkauft werden. Methoden zum Unterlaufen von<br />
langfristigen Bonusplänen: Absichern oder Verkauf der Optionen. Umgehungen<br />
zeigen, dass der Besitz von Aktien und Optionen <strong>die</strong> Manager zu e<strong>in</strong>em langfristig<br />
angelegten Denken führe, oft e<strong>in</strong>e leere Worthülse ist.<br />
Kosten der Managementoptionen s<strong>in</strong>d für <strong>die</strong> Unternehmung wesentlich höher<br />
als der subjektive Wert, den <strong>die</strong> Optionen für <strong>die</strong> Manager wegen des<br />
Klumpenrisikos und der beschränkten Handelbarkeit haben. Wert liegt ungefähr<br />
bei der Hälfte des Marktpreises. Folgen hoher Managementoptionen: Ke<strong>in</strong>e<br />
Dividenden, Aktienrückkäufe. Erfolgsabhängige Entschädigungen: Die<br />
Gratwanderung zwischen Leistungsförderung und übersetzter Risikobereitschaft.<br />
Die Zielvorgabe ist zentral. Beispiel: Subprime Krise.<br />
S<strong>in</strong>d <strong>die</strong> CEO-Entschädigungen der 1980er und 1990er Jahre Marktlöhne? Es gibt<br />
zwei Positionen:<br />
• Managemententschädigungen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Marktlöhne, sondern das<br />
Ergebnis e<strong>in</strong>er übermässigen Machtfülle oder e<strong>in</strong>es geschickten Vorgehens<br />
der CEOs<br />
• Knappheit an guten CEOs sei der Grund dafür, dass <strong>die</strong> Manager über e<strong>in</strong>e<br />
grosse Machtfülle verfügen und hohe Entschädigungen verlangen können.<br />
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CEO-Entschädigungen s<strong>in</strong>d höher, wenn e<strong>in</strong> Verwaltungsrat sehr gross ist, wenn<br />
der CEO e<strong>in</strong>en grossen Teil der aussenstehenden Verwaltungsräte persönlich<br />
vorgeschlagen hat, wenn der CEO auch Präsident des Verwaltungsrates ist.<br />
Untersuchungsergebnisse zeigen, dass <strong>die</strong> Kontrolle e<strong>in</strong>er Gesellschaft durch <strong>die</strong><br />
Aktionäre für <strong>die</strong> Strukturierung und für das Niveau der Managemententschädigung<br />
e<strong>in</strong>e grosse Bedeutung hat. Lohnexzesse <strong>in</strong> Unternehmen mit breit<br />
gestreutem Aktionariat und ohne aktive Grossaktionäre s<strong>in</strong>d häufiger.<br />
Offenlegungsvorschriften br<strong>in</strong>gen nichts. Im Gegenteil: Löhne werden durch<br />
Beratungsgesellschaften nach oben geschaukelt. E<strong>in</strong>ige Exzesse:<br />
Golfhandicap des Verwaltungsratspräsidenten von Meryll Lynch sank <strong>in</strong> den<br />
Monaten vor dem Ausbruch der Subprime Krise im Jahr 2007 parallel zum<br />
Aktienkurs. Se<strong>in</strong> Rücktritt wurde mit 160 Millionen Dollar vergoldet.<br />
der Chairman von Bear Stearns reiste am Tag als der CEO se<strong>in</strong>er Bank mit J.P.<br />
Morgan und der Federal Reserve Bank von New York über <strong>die</strong> Beschaffung<br />
dr<strong>in</strong>gend benötigter Liquidität verhandelte, an e<strong>in</strong> Bridge Turnier <strong>in</strong> Detroit.<br />
Es besteht <strong>die</strong> Gefahr, dass der Staat Managerlöhne reguliert. Abzocker<strong>in</strong>itiative<br />
und <strong>die</strong> 12:1 Initiative s<strong>in</strong>d erste Schritte.<br />
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