Finanzplatz Weißrussland - Raiffeisen Bank International AG

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08.06.2014 Aufrufe

3. Steuern, Abgaben und Recht Gewerblicher Rechtsschutz Belarus hat die wichtigsten internationalen Konventionen zum Schutz geistigen Eigentums ratifiziert und umgesetzt, insofern stehen für alle Schutzobjekte geeignete Schutztitel zur Verfügung. Darüber hinaus schützt Belarus auch das Know-how und Geschäftsgeheimnisse als besonderes Schutzobjekt. Freilich sind in der Praxis Abgrenzung und Durchsetzung dieses Rechts schwierig. Das Nationale Zentrum für intellektuelles Eigentum nimmt Anträge auf den Schutz von Rechten an intellektuellem Eigentum entgegen, prüft diese, führt die Registrierung durch und stellt Dokumente über den Nachweis der Registrierung von Patent-, Marken- und Musterrechten aus. Außerdem führt das Zentrum ein Register der geschützten Patente, Muster und Marken und verfügt über einen Berufungssenat, der Beschwerden gegen Entscheidungen des Zentrums z.B. in Zusammenhang mit der Verweigerung einer Markenregistrierung prüft. Für Streitigkeiten in Patentfragen gibt es ein spezielles Patentgericht, ein Verfahren zur außergerichtlichen Einigung und Patentanwälte, die auf derartige Fragen spezialisiert sind. Zur Problematik des gewerblichen Rechtsschutzes in der heutigen Praxis in Belarus ist vor allem auf Pirateriefälle mit ausländischen Handelsmarken sowie auf die fast überall anzutreffenden Raubkopien von Musik-CDs, DVDs und Computer Software hinzuweisen. Markenrechte, aber auch Patent- und Musterrechte sollten in Belarus schnellstmöglich angemeldet werden, um einer möglichen Registrierung durch eine belarussische Firma zuvorzukommen. Die Praxis zeigt, dass rechtliche Schritte gegen eine bestehende Eintragung wenig erfolgsversprechend sind und dass es notwendig sein kann, die eigene Marke „freizukaufen“. Die gesetzliche Grundlage des Steuersystems in Belarus bilden der Steuerrechtskodex (Gesetz Nr. 166-Z vom 19.12.2002) und einige Gesetze zu einzelnen Steuern (Akzisengesetz, Mehrwertsteuergesetz, Gewinnund Einkommensteuergesetz). Am 1. Januar 2010 wurde der Sonderteil des Steuergesetzbuches von Belarus durch das Gesetz der Republik Belarus vom 29.12.2009 Nr. 72-3 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz hat auch den Allgemeinen Teil des Steuergesetzbuches geändert, was die belarussische Steuergesetzgebung bedeutend reformiert hat. Das Steuergesetzbuch hat das Anrechnungsverfahren und die Regelung von einzelnen Steuern und Gebühren festgelegt, infolgedessen wurde eine ganze Reihe der früher geltenden Rechtsakte abgeschafft (z.B. Gesetz der Republik Belarus „Über Mehrwertsteuer“, Gesetz „Über Ertrags- und Gewinnsteuer“, Gesetz „Über Einkommensteuer der natürlichen Personen“). Zu den bedeutsamsten Änderungen im Steuergesetzbuch gehören: • Mehrwertsteuererhöhung von 18 % auf 20 %; • Erweiterung der Möglichkeiten bei der Steuerberechnung, Aufwendungen für Beratung, Marketing und Marktforschung zu den Kosten zuzurechnen; • Minderung des Gewinnsteuersatzes in Bezug auf Dividenden: von 24 auf 12 % für juristische Personen und von 15 auf 12 % für natürliche Personen. Ab 1. Januar 2010 wurden folgende Steuern und Gebühren abgeschafft: • Abgabe an den Landwirtschaftserzeugerfonds; • die alte Form der Verkaufssteuer im Einzelhandel; • Parkgebühr; • Steuer auf Fahrzeugerwerb. Die gesamte Steuerbelastung in Belarus beträgt ca. 50,9 % des BIP, wobei Zwangsabgaben in spezielle, durch Präsidialerlässe errichtete, Fonds nicht berücksichtigt werden. Die Steuerbelastung für Unternehmen in Belarus ist je nach Branche sehr unterschiedlich (Landwirtschaftsbetriebe – 5-6 %, Produzenten alkoholischer Getränke – 72-78 %) und beträgt im Schnitt 15-25 % des Umsatzes. 8 9

3. Steuern, Abgaben und Recht<br />

Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Belarus hat die wichtigsten internationalen Konventionen zum Schutz geistigen Eigentums ratifiziert und<br />

umgesetzt, insofern stehen für alle Schutzobjekte geeignete Schutztitel zur Verfügung. Darüber hinaus schützt<br />

Belarus auch das Know-how und Geschäftsgeheimnisse als besonderes Schutzobjekt. Freilich sind in der<br />

Praxis Abgrenzung und Durchsetzung dieses Rechts schwierig.<br />

Das Nationale Zentrum für intellektuelles Eigentum nimmt Anträge auf den Schutz von Rechten an intellektuellem<br />

Eigentum entgegen, prüft diese, führt die Registrierung durch und stellt Dokumente über den Nachweis<br />

der Registrierung von Patent-, Marken- und Musterrechten aus. Außerdem führt das Zentrum ein Register der<br />

geschützten Patente, Muster und Marken und verfügt über einen Berufungssenat, der Beschwerden gegen<br />

Entscheidungen des Zentrums z.B. in Zusammenhang mit der Verweigerung einer Markenregistrierung prüft.<br />

Für Streitigkeiten in Patentfragen gibt es ein spezielles Patentgericht, ein Verfahren zur außergerichtlichen<br />

Einigung und Patentanwälte, die auf derartige Fragen spezialisiert sind.<br />

Zur Problematik des gewerblichen Rechtsschutzes in der heutigen Praxis in Belarus ist vor allem auf<br />

Pirateriefälle mit ausländischen Handelsmarken sowie auf die fast überall anzutreffenden Raubkopien von<br />

Musik-CDs, DVDs und Computer Software hinzuweisen. Markenrechte, aber auch Patent- und Musterrechte<br />

sollten in Belarus schnellstmöglich angemeldet werden, um einer möglichen Registrierung durch eine belarussische<br />

Firma zuvorzukommen. Die Praxis zeigt, dass rechtliche Schritte gegen eine bestehende Eintragung<br />

wenig erfolgsversprechend sind und dass es notwendig sein kann, die eigene Marke „freizukaufen“.<br />

Die gesetzliche Grundlage des Steuersystems in Belarus bilden der Steuerrechtskodex (Gesetz Nr. 166-Z<br />

vom 19.12.2002) und einige Gesetze zu einzelnen Steuern (Akzisengesetz, Mehrwertsteuergesetz, Gewinnund<br />

Einkommensteuergesetz).<br />

Am 1. Januar 2010 wurde der Sonderteil des Steuergesetzbuches von Belarus durch das Gesetz der<br />

Republik Belarus vom 29.12.2009 Nr. 72-3 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz hat auch den Allgemeinen Teil<br />

des Steuergesetzbuches geändert, was die belarussische Steuergesetzgebung bedeutend reformiert<br />

hat. Das Steuergesetzbuch hat das Anrechnungsverfahren und die Regelung von einzelnen Steuern und<br />

Gebühren festgelegt, infolgedessen wurde eine ganze Reihe der früher geltenden Rechtsakte abgeschafft<br />

(z.B. Gesetz der Republik Belarus „Über Mehrwertsteuer“, Gesetz „Über Ertrags- und Gewinnsteuer“,<br />

Gesetz „Über Einkommensteuer der natürlichen Personen“).<br />

Zu den bedeutsamsten Änderungen im Steuergesetzbuch gehören:<br />

• Mehrwertsteuererhöhung von 18 % auf 20 %;<br />

• Erweiterung der Möglichkeiten bei der Steuerberechnung, Aufwendungen für Beratung, Marketing und<br />

Marktforschung zu den Kosten zuzurechnen;<br />

• Minderung des Gewinnsteuersatzes in Bezug auf Dividenden: von 24 auf 12 % für juristische Personen<br />

und von 15 auf 12 % für natürliche Personen.<br />

Ab 1. Januar 2010 wurden folgende Steuern und Gebühren abgeschafft:<br />

• Abgabe an den Landwirtschaftserzeugerfonds;<br />

• die alte Form der Verkaufssteuer im Einzelhandel;<br />

• Parkgebühr;<br />

• Steuer auf Fahrzeugerwerb.<br />

Die gesamte Steuerbelastung in Belarus beträgt ca. 50,9 % des BIP, wobei Zwangsabgaben in spezielle,<br />

durch Präsidialerlässe errichtete, Fonds nicht berücksichtigt werden. Die Steuerbelastung für Unternehmen<br />

in Belarus ist je nach Branche sehr unterschiedlich (Landwirtschaftsbetriebe – 5-6 %, Produzenten alkoholischer<br />

Getränke – 72-78 %) und beträgt im Schnitt 15-25 % des Umsatzes.<br />

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