Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG

Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG

rbinternational.com
von rbinternational.com Mehr von diesem Publisher
08.06.2014 Aufrufe

3. Steuern, Abgaben und Recht Investitionen und Joint Ventures Ausländische Investoren genießen hinsichtlich ihrer Investitionen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Serbische. Auch für Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung kommt die nationale Rechtslage zur Anwendung. Einige Ausnahmen finden sich im Gesetz über ausländische Investitionen. Unter einer ausländischen Investition wird der Erwerb jeglicher Eigentumsrechte durch Ausländer, mit denen ein Geschäftsinteresse in Serbien verbunden ist, sowie der Erwerb von Stammaktien und Anteile an serbischen Handelsgesellschaften, verstanden. Grundsätzlich genießen ausländische Investoren vollen Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Investition und dürfen nur wenn aufgrund des Gesetzes ein öffentliches Interesse besteht, eingeschränkt werden. Hierbei muss jedoch eine Entschädigung gemäß dem laufendem Marktwert gewährt werden. Bestehen günstigere bilaterale beziehungsweise internationale Abkommen zwischen Serbien und einem anderen Staat genießen diese Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Rechtsnormen. Zwischen Österreich und Serbien gibt es ein Abkommen zur Förderung und Schutz ausländischer Investoren. Dieses sieht einerseits vor, dass jede Vertragspartei die Anleger der Gegenseite nicht weniger vorteilhaft behandeln darf als die eigenen Anleger. Andererseits garantieren die beiden Staaten den Anlegern der Gegenpartei hinsichtlich der Investitionen freien Transfer sämtlicher Zahlungen in konvertibler Währung. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Investitionen ist das internationale Zentrum für Investitionsstreitigkeiten zuständig. Unter Joint Ventures versteht man die Bildung einer Tochtergesellschaft durch zwei rechtlich und wirtschaftlich getrennte Unternehmen. Die Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) ist in Serbien erlaubt und sogar eine weit verbreitete Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Am häufigsten sind Kooperation zwischen zwei privaten Gesellschaften sowie zwischen dem Staat und einer privaten Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass Kooperationen mit der öffentlichen Hand zusätzlichen Beschränkungen und Auflagen unterliegen. Bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ist es üblich die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beziehungsweise einer Aktiengesellschaft zu wählen. An dieser Stelle ist das neue Gesetz über Public Private Partnerships und Konzessionen zu erwähnen, das im November 2011 erlassen worden ist. Bis vor kurzem war dieser Bereich in einer Vielzahl von Gesetzen unzureichend geregelt und führte zu vielen Problemen in der Anwendung. Das neue Gesetz für PPP sowie die Anpassung des Kommunalgesetzes hat zum Ziel die Durchführung von PPP zu erleichtern. Unternehmensbesteuerung Am 24. Juli 2004 traten die letzten Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Unternehmensgewinnsteuer in Kraft. Mit dieser Novelle wurde der Körperschaftssteuersatz von 14 auf 10 % gesenkt. Serbien hat damit einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas. Der neue serbische Finanzminister Mladjan Dinkic (seit Juli 2012 im Amt) hat die eventuelle Anhebung der Unternehmensgewinnsteuer von 10 auf 15 % angekündigt. Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad informiert Sie gerne über den Status quo. Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in Serbien, aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen, Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen, Mieteinnahmen wird eine Steuer von 20 % erhoben, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) was anderes vorsieht (siehe unten). Einnahmen aus Anteilen und Dividenden werden nicht in die Steuergrundlage mit einbezogen. Steuerpflichtige, welche mehr als 600 Mio. RSD (ca. 6 Mio. EUR) investieren und zusätzlich auf unbeschränkte Zeit 100 Personen einstellen, werden von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer für zehn Jahre, proportional zu deren Einlage, befreit. Unternehmen, die mehr als 6 Mio. RSD (ca. 60.000 EUR) investieren und mindestens fünf Beschäftigte in bestimmten weniger wirtschaftlich entwickelten Regionen des Landes beschäftigen, werden für fünf Jahre von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer befreit. Die Berechnung erfolgt proportional zur getätigten Investitionssumme. Umsatzsteuer/UID-Nummer Die Mehrwertsteuer wurde in Serbien am 1. Jänner 2005 eingeführt. Besteuert werden Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen gegen Entgelt in der Republik Serbien, sowie Importe. Bei der MwSt. handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und bei jeglichem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage ist die Höhe des Preises, den der Steuerpflichtige für die gelieferten Waren und durchgeführten Dienstleistungen erhält bzw. der Wert des importierten Gutes, wie vom Zoll festgelegt. Der allgemeine MwSt.-Satz beträgt 18 %. Der ermäßigte Sondersatz von 8 % wird auf Grundnahrungsmittel, Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, Computer, Lehrbücher, kommunale Dienstleistungen u. ä. erhoben. Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch später von der eigenen Steuer abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Näheres zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie im Abschnitt Vorsteuererstattung/ Rechnungslegung. Ein Sonderbesteuerungsverfahren ist für kleine Steuerpflichtige vorgesehen (Limit von RSD 2.000.000). Dieses Verfahren findet bei Landwirten, Reiseagenturen, Kunstwerken und Antiquitäten Anwendung. 8 9

3. Steuern, Abgaben und Recht<br />

Investitionen und Joint Ventures<br />

Ausländische Investoren genießen hinsichtlich ihrer Investitionen grundsätzlich die gleichen Rechte und<br />

Pflichten wie Serbische. Auch für Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung kommt die nationale<br />

Rechtslage zur Anwendung. Einige Ausnahmen finden sich im Gesetz über ausländische Investitionen.<br />

Unter einer ausländischen Investition wird der Erwerb jeglicher Eigentumsrechte durch Ausländer, mit<br />

denen ein Geschäftsinteresse in <strong>Serbien</strong> verbunden ist, sowie der Erwerb von Stammaktien und Anteile<br />

an serbischen Handelsgesellschaften, verstanden. Grundsätzlich genießen ausländische Investoren vollen<br />

Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Investition und dürfen nur wenn aufgrund des Gesetzes<br />

ein öffentliches Interesse besteht, eingeschränkt werden. Hierbei muss jedoch eine Entschädigung gemäß<br />

dem laufendem Marktwert gewährt werden.<br />

Bestehen günstigere bilaterale beziehungsweise internationale Abkommen zwischen <strong>Serbien</strong> und einem<br />

anderen Staat genießen diese Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Rechtsnormen. Zwischen<br />

Österreich und <strong>Serbien</strong> gibt es ein Abkommen zur Förderung und Schutz ausländischer Investoren. Dieses<br />

sieht einerseits vor, dass jede Vertragspartei die Anleger der Gegenseite nicht weniger vorteilhaft behandeln<br />

darf als die eigenen Anleger. Andererseits garantieren die beiden Staaten den Anlegern der Gegenpartei<br />

hinsichtlich der Investitionen freien Transfer sämtlicher Zahlungen in konvertibler Währung. Im Falle von<br />

Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Investitionen ist das internationale Zentrum für Investitionsstreitigkeiten<br />

zuständig.<br />

Unter Joint Ventures versteht man die Bildung einer Tochtergesellschaft durch zwei rechtlich und wirtschaftlich<br />

getrennte Unternehmen. Die Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) ist in <strong>Serbien</strong><br />

erlaubt und sogar eine weit verbreitete Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.<br />

Am häufigsten sind Kooperation zwischen zwei privaten Gesellschaften sowie zwischen dem Staat und<br />

einer privaten Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass Kooperationen mit der öffentlichen Hand zusätzlichen<br />

Beschränkungen und Auflagen unterliegen. Bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens<br />

ist es üblich die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beziehungsweise einer<br />

Aktiengesellschaft zu wählen.<br />

An dieser Stelle ist das neue Gesetz über Public Private Partnerships und Konzessionen zu erwähnen, das<br />

im November 2011 erlassen worden ist. Bis vor kurzem war dieser Bereich in einer Vielzahl von Gesetzen<br />

unzureichend geregelt und führte zu vielen Problemen in der Anwendung. Das neue Gesetz für PPP sowie<br />

die Anpassung des Kommunalgesetzes hat zum Ziel die Durchführung von PPP zu erleichtern.<br />

Unternehmensbesteuerung<br />

Am 24. Juli 2004 traten die letzten Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die<br />

Unternehmensgewinnsteuer in Kraft. Mit dieser Novelle wurde der Körperschaftssteuersatz von 14 auf 10 %<br />

gesenkt. <strong>Serbien</strong> hat damit einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas.<br />

Der neue serbische Finanzminister Mladjan Dinkic (seit Juli 2012 im Amt) hat die eventuelle Anhebung der<br />

Unternehmensgewinnsteuer von 10 auf 15 % angekündigt. Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad informiert<br />

Sie gerne über den Status quo.<br />

Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in <strong>Serbien</strong>, aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen,<br />

Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen, Mieteinnahmen wird eine Steuer<br />

von 20 % erhoben, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) was anderes vorsieht (siehe unten).<br />

Einnahmen aus Anteilen und Dividenden werden nicht in die Steuergrundlage mit einbezogen. Steuerpflichtige,<br />

welche mehr als 600 Mio. RSD (ca. 6 Mio. EUR) investieren und zusätzlich auf unbeschränkte<br />

Zeit 100 Personen einstellen, werden von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer für zehn Jahre,<br />

proportional zu deren Einlage, befreit. Unternehmen, die mehr als 6 Mio. RSD (ca. 60.000 EUR) investieren<br />

und mindestens fünf Beschäftigte in bestimmten weniger wirtschaftlich entwickelten Regionen des<br />

Landes beschäftigen, werden für fünf Jahre von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer befreit. Die<br />

Berechnung erfolgt proportional zur getätigten Investitionssumme.<br />

Umsatzsteuer/UID-Nummer<br />

Die Mehrwertsteuer wurde in <strong>Serbien</strong> am 1. Jänner 2005 eingeführt. Besteuert werden Lieferungen von<br />

Gütern und Dienstleistungen gegen Entgelt in der Republik <strong>Serbien</strong>, sowie Importe.<br />

Bei der MwSt. handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und<br />

bei jeglichem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage<br />

ist die Höhe des Preises, den der Steuerpflichtige für die gelieferten Waren und durchgeführten<br />

Dienstleistungen erhält bzw. der Wert des importierten Gutes, wie vom Zoll festgelegt.<br />

Der allgemeine MwSt.-Satz beträgt 18 %. Der ermäßigte Sondersatz von 8 % wird auf Grundnahrungsmittel,<br />

Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, Computer, Lehrbücher, kommunale<br />

Dienstleistungen u. ä. erhoben.<br />

Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch später von der eigenen Steuer abgezogen werden<br />

(Vorsteuerabzug). Näheres zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie im Abschnitt Vorsteuererstattung/<br />

Rechnungslegung.<br />

Ein Sonderbesteuerungsverfahren ist für kleine Steuerpflichtige vorgesehen (Limit von RSD 2.000.000).<br />

Dieses Verfahren findet bei Landwirten, Reiseagenturen, Kunstwerken und Antiquitäten Anwendung.<br />

8 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!