Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG
Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG
Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2. Gesellschaftsrecht<br />
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren (max. 50)<br />
natürlichen oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter der gemeinsamen<br />
Firma gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die<br />
Haftung bis zur Höhe ihrer Einlagen.<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)<br />
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen<br />
oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter gemeinsamer Firma<br />
gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die Haftung bis<br />
zur Höhe ihrer Einlagen. Das Mindestgrundkapital einer GmbH beträgt 100 RSD. Die Registrierungskosten<br />
(nicht die gesamten Gründungskosten) belaufen sich auf 6.600 RSD.<br />
Wesentliche Neuerungen betreffend die GmbH.<br />
Es besteht die Wahl zwischen einem monistischen und einem dualistischen System der Verwaltung/<br />
Leitung, wobei im ersten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung und einer oder mehrere<br />
Geschäftsführer sind, während im zweiten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung,<br />
der Aufsichtsrat und einer oder mehrere Geschäftsführer sind.<br />
Aktiengesellschaft (a.d.)<br />
Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen<br />
Personen zwecks Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird.<br />
Das Grundkapital dieser Gesellschaft ist in Aktien festgelegt und aufgeteilt. Der Mindestbetrag des<br />
Stammkapitals wurde auf 3.000.000 RSD erhöht.<br />
Kommanditgesellschaft (k.d.)<br />
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit Vertrag von mindestens zwei oder mehreren<br />
natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter<br />
einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Von den Gesellschaftern haftet mindestens eine Person uneingeschränkt<br />
(der Komplementär) für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Mindestens eine Person haftet<br />
eingeschränkt, nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Registrierungsgebühren (nicht die Gesamtkosten für die<br />
Gründung) für eine KG liegen bei 6.640 RSD.<br />
Partnerschaftsgesellschaft (o.d.)<br />
Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die durch Vertrag zwischen zwei oder mehreren<br />
natürlichen Personen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer bestimmten<br />
Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Die Partner haften solidarisch mit ihrem<br />
gesamten Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft, falls mit den Gläubigern nichts anderes vereinbart<br />
wurde. Die Registrierung (nicht die gesamten Gründungskosten) kostet 6.640 RSD.<br />
Repräsentanz<br />
Ausländische Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit im <strong>Bank</strong>-, Finanz- oder Versicherungswesen<br />
nachgehen sowie gewisse internationale Organisationen, können für bestimmte Zwecke eine Repräsentanz<br />
eröffnen. Eine Repräsentanz ist keine juristische Person. Die Tätigkeit wird im Auftrag des Gründers verrichtet.<br />
Mehrere Zweigstellen können gegründet werden.<br />
Zweigniederlassung („ogranak“)<br />
Durch das (neue) Unternehmensgesetz (Amtsblatt der Republik <strong>Serbien</strong> Nr. 36/11) ist auch weiterhin<br />
die Möglichkeit vorgesehen, dass sowohl serbische wie auch ausländische juristische Personen<br />
Zweigniederlassungen (Filialen, im Serbischen – „ogranak“) gründen. Die Zweigniederlassung besitzt<br />
keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher nur im Namen und auf Rechnung der Hauptniederlassung tätig<br />
werden und ist integraler Bestandteil der Hauptniederlassung. Zweigniederlassungen werden durch einen<br />
Beschluss der Organe der Hauptniederlassung gegründet und sind ins Register (Firmenbuch) einzutragen.<br />
Firmenbuch<br />
Durch die Gründung der Agentur der Wirtschaftsregister „Agencija za privredne registre“ (APR), wurde das<br />
Firmengründungsverfahren, welches elektronisch abgewickelt werden kann, deutlich beschleunigt und<br />
die Kosten minimiert. Neben dem Firmenbuch werden von der APR noch zahlreiche andere öffentliche<br />
Register geführt, wie beispielsweise das Pfandrechtsregister. Diese werden elektronisch geführt und sind<br />
öffentlich einsehbar (www.apr.gov.rs). Auf der Homepage sind auch alle Antragsformulare, begleitende<br />
Rechtsvorschriften sowie Gründungsinformationen abrufbar.<br />
6 7