Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG
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<strong>Finanzplatz</strong><br />
<strong>Serbien</strong><br />
AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA<br />
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
Länderprofil <strong>Serbien</strong><br />
Stand: April 2013<br />
<strong>Finanzplatz</strong> <strong>Serbien</strong><br />
Währung: Serbischer Dinar (RSD)<br />
Bruttoinlandsprodukt und Budget 2011 2012 2013e 2014f<br />
Reales BIP, in % p.a. 1,6 -1,7 1,0 2,0<br />
Nominelles BIP, in Mrd. EUR 31,1 29,6 33,2 36,5<br />
BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR 8700 8700 8800 9000<br />
Industrieproduktion, in % p.a. 2,2 -2,9 1,5 2,5<br />
Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -4,5 -5,7 -4,5 -4,0<br />
Inflation und Beschäftigung<br />
Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 23 26 26 24,5<br />
Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR 517 508 494 512<br />
Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 11,3 7,8 13 9<br />
Handels und Leistungsbilanz<br />
Güterexporte, in Mrd. EUR 10,9 11,9 12,0 13,1<br />
Güterimporte, in Mrd. EUR 15,4 17,2 16,8 18,2<br />
Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -2,9 -3,2 -3,2 -3,5<br />
Leistungsbilanz, in % des BIP -9,3 -10,7 -9,6 -9,6<br />
Auslandsverschuldung, in % des BIP 77,6 86,9 84,3 80,9<br />
1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes ....................................... 4<br />
2. Gesellschaftsrecht ................................................................. 6<br />
3. Steuern, Abgaben und Recht ......................................................... 9<br />
4. Schiedsgericht für Streitfälle ......................................................... 13<br />
5. Förderungen ..................................................................... 15<br />
6. Risikoabsicherung und Finanzierungen ................................................ 18<br />
7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d. ............................. 23<br />
8. <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d. .............................................................. 26<br />
9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />
und das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk ................................................ 27<br />
Wechselkurs und Zinsen<br />
Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 73,3 87,9 85,0 86,3<br />
Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) 102,0 113,0 113,9 114,8<br />
3m Geldmarktsatz BELIBOR (Durchschnitt) 12,8 11,7 12,0 10,4<br />
Länderrating<br />
S&P<br />
Moody‘s<br />
Fitch<br />
n.v. - nicht verfügbar<br />
k.R. - kein Rating<br />
BBk.R.<br />
BB-<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung<br />
für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige<br />
Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit <strong>Serbien</strong> zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei<br />
Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit<br />
werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt.<br />
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.<br />
Quelle:<br />
<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />
WKO: Länderreport <strong>Serbien</strong> der Aussenwirtschaft Austria.<br />
Literatur: Skok B., Gotwald A., Jungreithmeir T. (2008), Förderinstrumente für Südosteuropa. Wien: Linde Verlag<br />
Wien<br />
Redaktionsschluss: Mai 2013<br />
2<br />
3
1. Politische und wirtschaftliche<br />
Situation des Landes<br />
Langsame Annäherung zur EU<br />
Seit April 2008 besteht ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen <strong>Serbien</strong> und<br />
der EU, welches die rechtliche Grundlage für die Beziehungen zwischen ihnen regelt. Für die EU war<br />
der Abschluss dieses Abkommens sehr wichtig, da sie sich davon eine Stärkung des pro-europäischen<br />
Lagers erhofften. Nach der Auslieferung des Kriegsverbrechers Radovan Karadzic war ein großer Schritt in<br />
Richtung Mitgliedschaft getan, jedoch zeigte sich die niederländische Regierung zögerlich, da sie noch die<br />
Festnahmen von Ratko Mladic und Goran Hadzic forderte.<br />
fristig noch einen stabilen EUR/RSD-Wechselkurs gewährleistet, dürften temporäre Kursschwankungen<br />
und eine geldpolitische Lockerung zu einem etwas schwächeren Dinar führen. Die NBS beließ den<br />
Leitzins unverändert bei 11,75 % gegen Ende des ersten Quartals 2013, zum ersten Mal seit Beginn des<br />
Zinserhöhungszyklus im Juni 2012, was der Startschuss für eine geldpolitische Lockerung aufgrund fallender<br />
Inflationsraten sein könnte. Aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Lage und einer etwas geringeren<br />
Inflationserwartung gehen wir von einem Ende der restriktiven Geldpolitik aus und halten im Laufe<br />
des Jahres 2013 Zinssenkungen für sehr wahrscheinlich.<br />
Nachdem Mladic Ende Mai 2011 in <strong>Serbien</strong> gefasst wurde, war Hadzic somit der letzte noch vom internationalen<br />
Strafgerichtshof gesuchte Kriegsverbrecher. Im Juli 2011 ist es aber gelungen auch ihn festzunehmen.<br />
Mit der Auslieferung an den <strong>International</strong>en Strafgerichtshof in Den Haag ist man zwar einem Beitritt zur<br />
EU einen Schritt näher gekommen, aber die politischen Spannungen zwischen <strong>Serbien</strong> und dem Kosovo<br />
dürften von einigen EU-Ländern als Entschuldigung für eine weitere Verzögerung der Beitrittsverhandlungen<br />
herangezogen werden. Die Ratsversammlung der EU sprach sich am 25. Oktober 2010 einstimmig für<br />
die Unterstützung aus, <strong>Serbien</strong> als Mitglied der Europäischen Kommission in Betracht zu ziehen, was als<br />
ein wesentlicher und wichtiger Schritt zum Beitritt <strong>Serbien</strong>s in die EU angesehen wurde. Schließlich wurde<br />
im März 2012 <strong>Serbien</strong> der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt. EU-Beitrittsverhandlungen sollten<br />
eigentlich im ersten Halbjahr 2013 beginnen, es konnte jedoch noch keine Einigung mit dem Kosovo gefunden<br />
werden.<br />
Nach einem Einbruch im Jahr 2009 legte die serbische Wirtschaft in den Jahren 2010 und 2011 mit 1,0 %<br />
bzw. 1,6 % p.a. nur eine kleine Verschnaufpause ein. 2012 musste <strong>Serbien</strong> noch einmal eine Schrumpfung<br />
des BIP hinnehmen. Allerdings sollte unserer Meinung nach 2013 wieder ein kleines Wachstum von 1,0 %<br />
p.a. möglich sein und dieses in den folgenden Jahren auf 3,0 % p.a. im Jahre 2015 gesteigert werden.<br />
Die wichtigsten Beiträge zur Bruttowertschöpfung kommen aus den Bereichen Verkehr, Energieversorgung<br />
verarbeitendes Gewerbe und Finanzdienstleistungen. Trotz außerordentlicher Unterstützungsmaßnahmen<br />
der Regierung für die Bauindustrie, konnten in diesem Bereich noch keine großen Erfolge erzielt werden,<br />
was angesichts der anhaltenden geringen Nachfrage auf dem Wohnungs- und Büroflächenmarkt nicht<br />
verwunderlich ist.<br />
Das Jahr 2013 hat mit der Verlautbarung eines neuen Unterstützungsprogramms für die Wirtschaft mit<br />
viel Schwung begonnen (IT-Sektor, Bauwirtschaft), das zusätzlich zum bestehenden Förderpaket für<br />
KMUs durchgezogen werden soll. Darüber hinaus wird bald ein neuer Reindustrialisierungsplan gestartet,<br />
mit dem sowohl der IT-Sektor als Kernindustrie wie auch die Automobil-, die Nahrungsmittel- und<br />
die Verteidigungsbranchen gefördert werden sollen, wobei insbesondere die drei zuletzt genannten<br />
Industriebereiche im Fokus von VAE-Investoren stehen. Parallel zum laufenden EU-Beitrittsprogramm verhandelt<br />
die Regierung mit den Regierungen in Aserbaidschan und in Angola über potentielle Investitionen.<br />
All dies könnte den RSD mittelfristig unterstützen. Obwohl die erhöhte Nachfrage nach Dinar-Anleihen kurz-<br />
4 5
2. Gesellschaftsrecht<br />
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren (max. 50)<br />
natürlichen oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter der gemeinsamen<br />
Firma gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die<br />
Haftung bis zur Höhe ihrer Einlagen.<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)<br />
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen<br />
oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter gemeinsamer Firma<br />
gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die Haftung bis<br />
zur Höhe ihrer Einlagen. Das Mindestgrundkapital einer GmbH beträgt 100 RSD. Die Registrierungskosten<br />
(nicht die gesamten Gründungskosten) belaufen sich auf 6.600 RSD.<br />
Wesentliche Neuerungen betreffend die GmbH.<br />
Es besteht die Wahl zwischen einem monistischen und einem dualistischen System der Verwaltung/<br />
Leitung, wobei im ersten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung und einer oder mehrere<br />
Geschäftsführer sind, während im zweiten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung,<br />
der Aufsichtsrat und einer oder mehrere Geschäftsführer sind.<br />
Aktiengesellschaft (a.d.)<br />
Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen<br />
Personen zwecks Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird.<br />
Das Grundkapital dieser Gesellschaft ist in Aktien festgelegt und aufgeteilt. Der Mindestbetrag des<br />
Stammkapitals wurde auf 3.000.000 RSD erhöht.<br />
Kommanditgesellschaft (k.d.)<br />
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit Vertrag von mindestens zwei oder mehreren<br />
natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter<br />
einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Von den Gesellschaftern haftet mindestens eine Person uneingeschränkt<br />
(der Komplementär) für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Mindestens eine Person haftet<br />
eingeschränkt, nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Registrierungsgebühren (nicht die Gesamtkosten für die<br />
Gründung) für eine KG liegen bei 6.640 RSD.<br />
Partnerschaftsgesellschaft (o.d.)<br />
Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die durch Vertrag zwischen zwei oder mehreren<br />
natürlichen Personen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer bestimmten<br />
Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Die Partner haften solidarisch mit ihrem<br />
gesamten Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft, falls mit den Gläubigern nichts anderes vereinbart<br />
wurde. Die Registrierung (nicht die gesamten Gründungskosten) kostet 6.640 RSD.<br />
Repräsentanz<br />
Ausländische Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit im <strong>Bank</strong>-, Finanz- oder Versicherungswesen<br />
nachgehen sowie gewisse internationale Organisationen, können für bestimmte Zwecke eine Repräsentanz<br />
eröffnen. Eine Repräsentanz ist keine juristische Person. Die Tätigkeit wird im Auftrag des Gründers verrichtet.<br />
Mehrere Zweigstellen können gegründet werden.<br />
Zweigniederlassung („ogranak“)<br />
Durch das (neue) Unternehmensgesetz (Amtsblatt der Republik <strong>Serbien</strong> Nr. 36/11) ist auch weiterhin<br />
die Möglichkeit vorgesehen, dass sowohl serbische wie auch ausländische juristische Personen<br />
Zweigniederlassungen (Filialen, im Serbischen – „ogranak“) gründen. Die Zweigniederlassung besitzt<br />
keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher nur im Namen und auf Rechnung der Hauptniederlassung tätig<br />
werden und ist integraler Bestandteil der Hauptniederlassung. Zweigniederlassungen werden durch einen<br />
Beschluss der Organe der Hauptniederlassung gegründet und sind ins Register (Firmenbuch) einzutragen.<br />
Firmenbuch<br />
Durch die Gründung der Agentur der Wirtschaftsregister „Agencija za privredne registre“ (APR), wurde das<br />
Firmengründungsverfahren, welches elektronisch abgewickelt werden kann, deutlich beschleunigt und<br />
die Kosten minimiert. Neben dem Firmenbuch werden von der APR noch zahlreiche andere öffentliche<br />
Register geführt, wie beispielsweise das Pfandrechtsregister. Diese werden elektronisch geführt und sind<br />
öffentlich einsehbar (www.apr.gov.rs). Auf der Homepage sind auch alle Antragsformulare, begleitende<br />
Rechtsvorschriften sowie Gründungsinformationen abrufbar.<br />
6 7
3. Steuern, Abgaben und Recht<br />
Investitionen und Joint Ventures<br />
Ausländische Investoren genießen hinsichtlich ihrer Investitionen grundsätzlich die gleichen Rechte und<br />
Pflichten wie Serbische. Auch für Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung kommt die nationale<br />
Rechtslage zur Anwendung. Einige Ausnahmen finden sich im Gesetz über ausländische Investitionen.<br />
Unter einer ausländischen Investition wird der Erwerb jeglicher Eigentumsrechte durch Ausländer, mit<br />
denen ein Geschäftsinteresse in <strong>Serbien</strong> verbunden ist, sowie der Erwerb von Stammaktien und Anteile<br />
an serbischen Handelsgesellschaften, verstanden. Grundsätzlich genießen ausländische Investoren vollen<br />
Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Investition und dürfen nur wenn aufgrund des Gesetzes<br />
ein öffentliches Interesse besteht, eingeschränkt werden. Hierbei muss jedoch eine Entschädigung gemäß<br />
dem laufendem Marktwert gewährt werden.<br />
Bestehen günstigere bilaterale beziehungsweise internationale Abkommen zwischen <strong>Serbien</strong> und einem<br />
anderen Staat genießen diese Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Rechtsnormen. Zwischen<br />
Österreich und <strong>Serbien</strong> gibt es ein Abkommen zur Förderung und Schutz ausländischer Investoren. Dieses<br />
sieht einerseits vor, dass jede Vertragspartei die Anleger der Gegenseite nicht weniger vorteilhaft behandeln<br />
darf als die eigenen Anleger. Andererseits garantieren die beiden Staaten den Anlegern der Gegenpartei<br />
hinsichtlich der Investitionen freien Transfer sämtlicher Zahlungen in konvertibler Währung. Im Falle von<br />
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Investitionen ist das internationale Zentrum für Investitionsstreitigkeiten<br />
zuständig.<br />
Unter Joint Ventures versteht man die Bildung einer Tochtergesellschaft durch zwei rechtlich und wirtschaftlich<br />
getrennte Unternehmen. Die Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) ist in <strong>Serbien</strong><br />
erlaubt und sogar eine weit verbreitete Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.<br />
Am häufigsten sind Kooperation zwischen zwei privaten Gesellschaften sowie zwischen dem Staat und<br />
einer privaten Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass Kooperationen mit der öffentlichen Hand zusätzlichen<br />
Beschränkungen und Auflagen unterliegen. Bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens<br />
ist es üblich die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beziehungsweise einer<br />
Aktiengesellschaft zu wählen.<br />
An dieser Stelle ist das neue Gesetz über Public Private Partnerships und Konzessionen zu erwähnen, das<br />
im November 2011 erlassen worden ist. Bis vor kurzem war dieser Bereich in einer Vielzahl von Gesetzen<br />
unzureichend geregelt und führte zu vielen Problemen in der Anwendung. Das neue Gesetz für PPP sowie<br />
die Anpassung des Kommunalgesetzes hat zum Ziel die Durchführung von PPP zu erleichtern.<br />
Unternehmensbesteuerung<br />
Am 24. Juli 2004 traten die letzten Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die<br />
Unternehmensgewinnsteuer in Kraft. Mit dieser Novelle wurde der Körperschaftssteuersatz von 14 auf 10 %<br />
gesenkt. <strong>Serbien</strong> hat damit einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas.<br />
Der neue serbische Finanzminister Mladjan Dinkic (seit Juli 2012 im Amt) hat die eventuelle Anhebung der<br />
Unternehmensgewinnsteuer von 10 auf 15 % angekündigt. Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad informiert<br />
Sie gerne über den Status quo.<br />
Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in <strong>Serbien</strong>, aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen,<br />
Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen, Mieteinnahmen wird eine Steuer<br />
von 20 % erhoben, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) was anderes vorsieht (siehe unten).<br />
Einnahmen aus Anteilen und Dividenden werden nicht in die Steuergrundlage mit einbezogen. Steuerpflichtige,<br />
welche mehr als 600 Mio. RSD (ca. 6 Mio. EUR) investieren und zusätzlich auf unbeschränkte<br />
Zeit 100 Personen einstellen, werden von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer für zehn Jahre,<br />
proportional zu deren Einlage, befreit. Unternehmen, die mehr als 6 Mio. RSD (ca. 60.000 EUR) investieren<br />
und mindestens fünf Beschäftigte in bestimmten weniger wirtschaftlich entwickelten Regionen des<br />
Landes beschäftigen, werden für fünf Jahre von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer befreit. Die<br />
Berechnung erfolgt proportional zur getätigten Investitionssumme.<br />
Umsatzsteuer/UID-Nummer<br />
Die Mehrwertsteuer wurde in <strong>Serbien</strong> am 1. Jänner 2005 eingeführt. Besteuert werden Lieferungen von<br />
Gütern und Dienstleistungen gegen Entgelt in der Republik <strong>Serbien</strong>, sowie Importe.<br />
Bei der MwSt. handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und<br />
bei jeglichem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage<br />
ist die Höhe des Preises, den der Steuerpflichtige für die gelieferten Waren und durchgeführten<br />
Dienstleistungen erhält bzw. der Wert des importierten Gutes, wie vom Zoll festgelegt.<br />
Der allgemeine MwSt.-Satz beträgt 18 %. Der ermäßigte Sondersatz von 8 % wird auf Grundnahrungsmittel,<br />
Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, Computer, Lehrbücher, kommunale<br />
Dienstleistungen u. ä. erhoben.<br />
Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch später von der eigenen Steuer abgezogen werden<br />
(Vorsteuerabzug). Näheres zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie im Abschnitt Vorsteuererstattung/<br />
Rechnungslegung.<br />
Ein Sonderbesteuerungsverfahren ist für kleine Steuerpflichtige vorgesehen (Limit von RSD 2.000.000).<br />
Dieses Verfahren findet bei Landwirten, Reiseagenturen, Kunstwerken und Antiquitäten Anwendung.<br />
8 9
Humanitäre Organisationen, ausländische Geber und ausländische Staatsbürger sind vollständig von der<br />
Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer befreit bzw. bekommen diese vollständig rückerstattet. Ein praktisches<br />
Problem ergibt sich bei Unternehmen, die nur exportieren, welches darin besteht, dass der Steuerpflichtige<br />
aus dem Mehrwertsteuersystem ausscheidet und die Vorsteuer auf Lager und Anlagevermögen korrigieren<br />
muss. Es muss zumindest ein steuerpflichtiger Inlandsumsatz von RSD 2.000.000 zuzüglich Mehrwertsteuer<br />
erzielt werden, um im System zu bleiben.<br />
Für Unternehmen, die sich in serbischen Freihandelszonen niederlassen, besteht die Möglichkeit einer<br />
(zumindest vorübergehenden) Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Import von<br />
Waren, und unter Umständen einer vollständigen Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer<br />
für Exporte.<br />
Für ausländische Unternehmer gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind. Ein ausländischer Unternehmer<br />
kann sich nicht direkt zur Mehrwertsteuer registrieren lassen. Die Registrierung kann nur indirekt über eine<br />
Zweigniederlassung erfolgen. Es gilt die Reverse Charge Regel, die die Mehrwertsteuerpflicht auf den<br />
Leistungsempfänger überwälzt. Wesentlich ist, dass die Leistung dokumentiert ist, um der Betriebsprüfung<br />
keinen Ansatz zu geben, den Vorsteuerabzug zu versagen.<br />
Reverse Charge System<br />
In <strong>Serbien</strong> besteht das Reverse-Charge-System, bzw. der Übergang der Steuerschuld auf den inländischen<br />
Leistungsempfänger, wenn ein ausländischer Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen in <strong>Serbien</strong><br />
ausführt. Auch ausländische Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, dies jedoch nur unter eingeschränkten<br />
Voraussetzungen. Aus umsatzsteuerlichen Überlegungen ist zu empfehlen, Aktivitäten in<br />
<strong>Serbien</strong> möglichst über eine Tochtergesellschaft durchzuführen, um Probleme mit dem Vorsteuerabzug zu<br />
vermeiden. Diesbezüglich möchten wir auf § 3a des österreichischen UStG verweisen.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Seit dem 01.01.2011 ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und <strong>Serbien</strong> in Kraft.<br />
Es findet auf Personen Anwendung, die in Österreich und/oder in <strong>Serbien</strong> ansässig sind. Bei natürlichen<br />
Personen wird auf den gewöhnlichen Wohnsitz abgestellt und bei juristischen Personen kommt es darauf<br />
an, in welchem Staat sich die Geschäftsleitung befindet. Unter das Abkommen fallen Steuern aus Vermögen<br />
und Einkommen. Dies sind vor allem Einkommens-, Körperschafts- und die Grundsteuer.<br />
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gibt es zwei Methoden: einerseits die Befreiungsmethode mit<br />
Progressionsvorbehalt und andererseits die Anrechnungsmethode. Zu beachten ist, dass im vorliegenden<br />
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Befreiungsmethode und <strong>Serbien</strong> die Anrechnungsmethode<br />
anwendet.<br />
Nähere Informationen über das Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier bzw. erhalten Sie beim<br />
AußenwirtschaftsCenter Belgrad.<br />
Vorsteuererstattung/Rechnungslegung<br />
Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch von der eigenen Steuerzahlast abgezogen werden<br />
(Vorsteuerabzug). Der Vorsteuerabzug kann auch für importierte Güter geltend gemacht werden, sofern die<br />
Importpapiere in der Abzugsperiode vollständig vorliegen. Die Vorsteuer kann auch in späteren Perioden<br />
geltend gemacht werden, wobei das Kalenderjahr nicht maßgeblich ist. Es gibt kein System der Jahresmehrwertbesteuerung.<br />
Die Steuererklärung kann innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Mal für die<br />
gleiche Steuerperiode/den gleichen Berichtszeitraum geändert werden.<br />
Die Beantragung der Rückerstattung von Vorsteuern auf dem monatlichen oder quartalsmäßigen<br />
Umsatzsteuerformular löst in der Regel eine Vorsteuerprüfung aus. Schon die Beantragung der<br />
Rückerstattung kann ein Finanzstrafverfahren auslösen, sofern ein Betrag von über RSD 150.000 Vorsteuer<br />
rechtswidrig beantragt wird. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen (Exportunternehmen 15<br />
Tage) nach der Beantragung. In den steuerstarken Regionen wie Belgrad, ist die Rückerstattung regulär,<br />
aber in den schwächeren Gemeinden kann es zu Verzögerungen kommen.<br />
Die Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausländer ist auf Messeleistungen beschränkt. Die Rückerstattung<br />
ist auf dem amtlichen Formular bis zum 30. Juni des Folgejahres zu beantragen. In der Praxis gibt es<br />
Abwicklungsprobleme mit der Rückerstattung durch die Behörde. Das aktuelle Antragsformular für die<br />
Rückerstattung der Mehrwertsteuer ohne Betriebsstätte in <strong>Serbien</strong> in serbischer Sprache kann unter folgendem<br />
Link heruntergeladen werden: http://www.poreskauprava.gov.rs/sr/pdv/Ref1.html.<br />
Eine Verständnisübersetzung liegt im AußenwirtschaftsCenter Belgrad auf.<br />
Die notwendigen Beilagen zum Antrag sind:<br />
• Originalbestätigung der Steuerbehörde in Österreich über die Erfassung<br />
als (umsatzsteuerpflichtiger) Unternehmer<br />
• Übersetzung der Bestätigung<br />
• Originalbelege und Kopien der Rechnungen über die Waren oder genutzten Dienstleistungen<br />
in <strong>Serbien</strong>, nach denen die MwSt. berechnet wurde<br />
• Nachweis der vollständigen Zahlung der Originale<br />
10 11
4. Schiedsgericht für Streitfälle<br />
Die Rechnungslegung basiert auf den <strong>International</strong> Accounting Standards mit gewissen Modifikationen. So<br />
wurde per jährlicher Verordnung die Abgrenzung von Kursdifferenzen ermöglicht. Es ist auch möglich ein<br />
vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu führen. Die Abgabefristen sind kürzer als in Österreich.<br />
Für den unternehmensrechtlichen Abschluss gilt der letzte Tag im Februar sowie für den steuerrechtlichen<br />
Abschluss der 15. März als Abgabetag. Aus dem unternehmensrechtlichen Abschluss wird mittels<br />
steuerlicher Mehr-Weniger Rechnung der steuerliche Abschluss ermittelt. Des Weiteren sind beim unternehmensrechtlichen<br />
sowie beim steuerlichen Jahresabschluss Größenklassen, die sich aus der Höhe der<br />
Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer ergeben, zu beachten. Es wird zwischen kleinen,<br />
mittelgroßen und großen Gesellschaften unterschieden. Der Prüfungspflicht unterliegen jedoch nur mittelgroße<br />
und große Gesellschaften.<br />
Einkommensteuer<br />
Die Steuersätze für Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Einkommen aus der selbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit betragen momentan 12 %. Im Jahre 2005 wurde auch die Einkommenssteuer<br />
auf Urheber- und ähnliche Rechte sowie gewerbliche Schutzrechte reformiert.<br />
Folgende Einkommen sind von der Steuer befreit:<br />
• Einkommen bis 7.310 RSD<br />
• Abfindungszahlungen beim Renteneintritt, bis zu den gesetzlich geregelten Maximalbeträgen<br />
• Abfindungszahlungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses wegen mangelnder Eignung<br />
des Arbeitnehmers<br />
• einmalige Entschädigungen, die diejenige Person erhält, die wegen mangelnden Bedarfs<br />
(Arbeitskräfteüberschuss) im Restrukturierungsverfahren und bei der Vorbereitung der Privatisierung<br />
des Unternehmens aus dem Arbeitsverhältnis scheidet.<br />
<strong>Serbien</strong> hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche<br />
(New Yorker Übereinkommen) ratifiziert.<br />
Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar.<br />
Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit<br />
vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen<br />
Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen.<br />
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung<br />
an: Das <strong>International</strong>e Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich.<br />
Die Schiedsklausel des <strong>International</strong>en Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in<br />
den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar):<br />
„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung<br />
oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des <strong>International</strong>en<br />
Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren<br />
gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“<br />
Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen:<br />
• die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);<br />
• es ist............................materielles Recht anzuwenden<br />
• die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist............................<br />
Detaillierte Auskünfte:<br />
• <strong>International</strong>es Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich<br />
Dr. Manfred Heider, Tel.: 05 90 900-4398, Fax: 05 90 900-216, E-Mail: arb@wko.at,<br />
Internet: wko.at/arbitration<br />
Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken<br />
ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht,<br />
wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in<br />
Österreich durch ICC Austria vertreten.<br />
12 13<br />
13
5. Förderungen<br />
Daraus ergeben sich folgende Varianten:<br />
• Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und<br />
Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der<br />
Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr<br />
gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden,<br />
empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en<br />
Handelskammer (ICC).<br />
Die Schiedsklausel der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC) lautet:„All disputes arising out of or in connection<br />
with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the <strong>International</strong><br />
Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.“<br />
Auch in anderen Sprachen verfügbar.<br />
Detaillierte Auskünfte:<br />
EU-Förderungen<br />
Das laufende Unterstützungsprogramm der EU für <strong>Serbien</strong> ist das umfassende Programm IPA, Instrument<br />
für die Heranführungshilfe („Instrument for Pre-Accession Assistance“). Für die Jahre 2007 bis 2013 ist IPA<br />
mit einem Gesamtbudget von insgesamt EUR 11,5 Mrd. ausgestattet und ersetzt seit dem 1. 7. 2007 die<br />
Vorbeitrittshilfeprogramme (PHARE, ISPA und SAPARD) sowie die CARDS Förderung für die Staaten des<br />
westlichen Balkans. Für die alten Programme gibt es allerdings noch auslaufende Ausschreibungen.<br />
IPA dient der Unterstützung der EU-Kandidatenstaaten bei ihrer schrittweisen Angleichung an die<br />
Standards und die Politik der EU. Es richtet sich an die bereits anerkannten EU-Beitrittskandidaten<br />
(Kroatien, Mazedonien, Türkei) und die potenziellen Bewerber um eine EU-Mitgliedschaft (Albanien,<br />
Bosnien-Herzegovina, Kosovo, Montenegro und <strong>Serbien</strong>).<br />
IPA umfasst fünf Komponenten:<br />
• ICC Austria, <strong>International</strong>e Handelskammer<br />
Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T 05 90 900-3701, F 05 90 900-3703,<br />
E icc@wko.at, W www.icc-austria.org.<br />
1. Übergangshilfe und Institutionsaufbau<br />
2. Grenzübergreifende Zusammenarbeit<br />
3. Regionale Entwicklung<br />
4. Entwicklung der Humanressourcen<br />
5. Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
(<br />
(<br />
><br />
(<br />
><br />
gilt für alle Empfängerländer<br />
gilt nur für Beitrittskandidaten<br />
(<br />
Da <strong>Serbien</strong> in die Kategorie potenzielle Bewerber fällt, betreffen das Land nur die ersten beiden<br />
Komponenten. Für den Zeitraum 2007–2013 sind für <strong>Serbien</strong> insgesamt EUR 1.395,9 Mio. vorgesehen,<br />
wobei der größte Teil dieses Betrages (EUR 1.316,6 Mio.) der Komponente 1 und EUR 79,3 Mio. der<br />
Komponente 2 gewidmet sind.<br />
Die zwei anzuwendenden IPA-Förderkomponenten im Einzelnen:<br />
Ad Komponente 1) Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen<br />
Dabei geht es um den Ausbau der ordnungspolitischen Infrastruktur (wie z. B. Schaffung einer leistungsfähigen<br />
öffentlichen Verwaltung) sowie die Schaffung von Strukturen für die Überwachung von technischen<br />
EU-Normen, Umweltvorschriften, Transportvorschriften, Arbeitsbedingungen, Lebensmittelsicherheit,<br />
Konsumentenschutz sowie Test- und Prüfinstitute.<br />
Teilnahmemöglichkeiten für Unternehmen<br />
Das Programm richtet sich grundsätzlich an die Verwaltungen der EU-Beitrittskandidaten. Die Mittel<br />
werden über EU-Delegationen der EU-Kommission dezentral vor Ort nach erfolgter EU-Kontrolle vergeben.<br />
Unternehmen können indirekt über die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Warenlieferungen<br />
(IT-Ausstattung, Laborgeräte etc.) oder Bauaufträgen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen von IPA-<br />
Förderungen profitieren.<br />
15
Beispiele für Aufträge für den Aufbau von Institutionen<br />
• Technische Studien bzw. Vorarbeiten für IT-Systeme und -Lösungen<br />
• Seminare und Workshops über <strong>International</strong> Accounting Standards für Beamte, Berufsorganisationen<br />
und Universitäten<br />
• Erstellung von Informationsmaterial in Landessprache über die CE-Kennzeichnung für Produkte<br />
• Entwicklung von Softwaresystemen (z. B. für die öffentliche Wasserverwaltung)<br />
• Schulung von kommunalen Abfallwirtschaftsexperten<br />
• Lieferungen von Labor-Ausrüstung für Veterinär- oder Lebensmittelkontrollen<br />
• Lieferung von Hard- und Software für Ministerien, Sicherheitsbehörden, Gesundheitswesen,<br />
Finanzverwaltungen (z. B. Waste Management Informationssysteme)<br />
Ad Komponente 2) Grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />
Grenzüberschreitende Projekte mit Nachbarländern sind vorgesehen, z. B.: verstärkte regionale Integration<br />
(durch Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, der Verkehrsnetze und der Infrastruktur), Reduzierung der<br />
Umweltbelastung, Verbesserung der Lage im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt, wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit, sozialer und kultureller Austausch, Stärkung der regionalen Identität.<br />
Weitere Informationen<br />
Ansprechpartner <strong>Raiffeisen</strong> Netzwerkbank: <strong>International</strong> Desk<br />
Arbeitsplatzschaffung<br />
SIEPA Serbia Investment & Export Promotion Agency<br />
Telefon: +381 / 11 / 3398 550<br />
Fax: +381 / 11 / 3398 814<br />
E-Mail: office@siepa.gov.rs<br />
Internet: www.siepa.gov.rs/site/en/home<br />
Ministry of Finance and Economy<br />
Telefon: +381 11 364 26 00<br />
Fax: 3381 11 361 89 14<br />
E-mail: informacije@mfp.gov.rs<br />
Teilnahmemöglichkeiten für Unternehmen<br />
Wie bei Komponente 1, Erbringung von Dienstleistungen, Lieferungen und Bauaufträgen auf Basis öffentlicher<br />
Ausschreibungen.<br />
Antragstellung und Antragsfrist<br />
Es finden laufend Ausschreibungen statt. Die Ausschreibungen und die Informationen zur Antragstellung<br />
werden auf der Seite von EuropeAid veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung auch auf den<br />
Seiten der EU-Delegationen in den Empfängerländern.<br />
Link EuropeAid<br />
https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/online-services/index.cfm?ADSSChck=1272359387919&do=<br />
publi.welcome&userlanguage=en<br />
Link zur Seite der EU-Delegation für <strong>Serbien</strong>: www.europe.rs/en.html<br />
Nationale Förderungen<br />
In <strong>Serbien</strong> genießen ausländische Investoren dieselben Rechte und Pflichten wie inländische Investoren.<br />
<strong>Serbien</strong> bietet finanzielle Anreize für Investoren:<br />
• Steuerbegünstigungen<br />
• Förderungen für Arbeitsplatzbeschaffung<br />
• Zollbefreiungen<br />
• Zollfreizonen<br />
16 17
6. Risikoabsicherung und Finanzierungen<br />
Absicherungen von Investitionen und<br />
Exportgeschäften im Ausland<br />
aws (Austria Wirtschafts Service GmbH = Förderstelle des Bundes)<br />
Die aws übernimmt im Rahmen des Ost-West-Fonds Garantien zur Absicherung des wirtschaftlichen<br />
Risikos bei Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland.<br />
Es werden zwei Absicherungsstrukturen angeboten: die Direktgarantie oder die Finanzierungsgarantie mit<br />
bzw. ohne Risk Sharing.<br />
Finanzierungsgarantie<br />
Bei der Finanzierungsgarantie sichert die aws dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors<br />
(Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Die Finanzierungsgarantie deckt maximal<br />
80 % des Kreditbetrages ab.<br />
Österreichisches Unternehmen<br />
Kredit EUR 70<br />
Finanzierungsgarantie<br />
in Höhe von<br />
80 % des Kredits,<br />
das sind 56 Mio.<br />
Direktgarantie<br />
Im Rahmen der Direktgarantie sichert die aws einen möglichen Misserfolg (Insolvenz oder insolvenzähnlicher<br />
Tatbestand) eines Beteiligungsprojekts ab und verpflichtet sich, einen bestimmten Kapitalbetrag bis<br />
zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen.<br />
Beteiligung EUR 100<br />
BANK<br />
Inland<br />
Ausland<br />
Österreichisches Unternehmen<br />
Direktgarantie EUR 50<br />
Finanzierungsgarantie<br />
zur Abdeckung des Kreditrisikos<br />
Beteiligungsunternehmen<br />
Beteiligung EUR 100<br />
Inland<br />
Abbildung 2: Ablauf Finanzierungsgarantie<br />
Direktgarantie<br />
zur Absicherung des Projektrisikos<br />
Ausland<br />
Bei Großunternehmen garantiert die aws maximal ein Drittel des Projektvolumens. Das Garantieentgelt<br />
beträgt für KMUs ab 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages. Bei Großunternehmen<br />
erfolgt eine Festlegung des Garantieentgelts nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />
Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing oder Kombination aus Direktgarantie<br />
und Finanzierungsgarantie<br />
Beteiligungsunternehmen<br />
Abbildung 1: Ablauf Direktgarantie<br />
Die aws garantiert die eingesetzten Eigenmittel bis zu 50 %, falls das Auslandprojekt scheitert. Das<br />
Garantieentgelt beträgt für KMU 0,5 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages.<br />
Bei Großunternehmen wird maximal ein Drittel des Projektvolumens garantiert. Das Garantieentgelt wird<br />
nach marktkonformen Gesichtspunkten festgelegt.<br />
Ergänzend zur Finanzierungsgarantie kann das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligungsprojekts im Ausland<br />
abgesichert werden (Finanzierungsgarantie mit Risk Sharing). Scheitert das Beteiligungsprojekt, tritt die<br />
aws in die Finanzierung ein und gewährt eine günstigere Finanzierungsform (soft loan). Alternativ kann auch<br />
eine Barwertabfindung zur vorzeitigen Rückführung der Finanzierung angeboten werden. Zu beachten ist,<br />
dass Risk Sharing nur dann von der aws akzeptiert wird, wenn gewährleistet ist, dass die österreichische<br />
Muttergesellschaft die Beteiligung nicht vorsätzlich scheitern lassen kann (z. B. über stark überhöhte<br />
Verrechnungspreise).<br />
18 19
Österreichisches Unternehmen<br />
Beteiligung EUR 100<br />
Beteiligungsunternehmen<br />
Risk Sharing<br />
Kredit EUR 70<br />
Finanzierungsgarantie<br />
in Höhe von<br />
80 % des Kredits<br />
Inland<br />
Ausland<br />
Finanzierungsgarantie mit Risk Sharing<br />
zur Abdeckung des Kreditrisikos & zur Abdeckung<br />
des Projektrisikos<br />
Abbildung 3: Ablauf Finanzierung mit Risk Sharing<br />
Das Garantieentgelt beträgt 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages + zusätzlich<br />
0,2 % pro Halbjahr für das Risk Sharing (gilt für KMUs). Für Großunternehmen erfolgt die Festlegung des<br />
Entgelts nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />
Link: www.awsg.at<br />
Zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeite/Kredite für <strong>International</strong>isierungsprojekte:<br />
OeKB (Österreichische Kontrollbank <strong>AG</strong>)<br />
BANK<br />
Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen<br />
ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen<br />
des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische<br />
Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken.<br />
Durch die Abwicklung von Exporthaftungen fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der<br />
Republik Österreich.<br />
Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe)<br />
bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab.<br />
Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Exportund<br />
Investitionsgeschäfte.<br />
Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte<br />
Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichs<br />
sind.<br />
Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice (www.exportservice.at) oder<br />
bei der Hausbank.<br />
Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten<br />
und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen<br />
Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte<br />
und Auslandsinvestitionen über diese <strong>Bank</strong>en angeboten.<br />
Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen<br />
• einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder<br />
• einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG<br />
• einer Garantie der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) oder<br />
• einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG<br />
sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte<br />
Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist.<br />
ERP-Fonds<br />
Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist seit 2002 an die aws (Austria<br />
Wirtschaftsservice) angebunden.<br />
Im Rahmen von ERP-Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien Zeiträumen<br />
angeboten:<br />
ERP-<strong>International</strong>isierungsprogramm für Direktinvestitionen im Ausland<br />
• Zielgruppe: Österreichische KMUs, Großunternehmen im Rahmen der De-Minimis-Grenzen (Förderbarwert<br />
max. EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren)<br />
• Gefördert werden: Investitionen oder Beteiligungen, welche die strategische Position des Antragstellers<br />
verbessern<br />
• Investitionen/Beteiligungen in folgenden Ländern: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bosnien-<br />
Herzegowina, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Iran, Korea, Kroatien, Libyen, Malaysien, Marokko,<br />
Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, <strong>Serbien</strong>, Sri Lanka, Thailand,<br />
Tunesien, Türkei, Ukraine<br />
• Konditionen von ERP-Krediten<br />
max. Betrag EUR 7,5 Mio.<br />
– Laufzeit: 6 Jahre<br />
- Ausnützungszeit: 0,5 Jahre<br />
- tilgungsfreie Zeit: 2–3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix<br />
- Tilgungszeit: 3–4 Jahre, Verzinsung 1,50 % p.a. fix<br />
20<br />
21
7. Zahlungsverkehr & Kontoführung<br />
bei der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />
- Bei einigen Programmen werden auch mehr tilgungsfreie Jahre und längere Tilgungszeiten angeboten:<br />
Zukunftsbranchen im Technologieprogramm, Regionalprogramm mit langer Laufzeit<br />
- Zinsen und Tilgungen antizipativ<br />
- Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredits<br />
- Zu diesen Kosten kommt das Haftungsentgelt für die garantierende <strong>Bank</strong>.<br />
Österreichisches Unternehmen<br />
7.1. Cash Management-Produkte<br />
Kontoführung<br />
Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage<br />
Deviseninländer 3 3 3 3<br />
Devisenausländer 3 3 3 3<br />
Guthabenverzinsung 3 3 3 3<br />
Überziehungslinien 3<br />
Haftung<br />
Treuhandgeld<br />
ERP-Kredit<br />
• Förderungsfähige Projekte<br />
– Investitionen in:<br />
- Produktionsniederlassungen<br />
- Gründung von Tochterfirmen<br />
– Übernahme einer qualifizierten Beteiligungen (mind. 25 %)<br />
• Förderungsfähige Kosten<br />
– Beteiligungseinlagen<br />
– Gesellschafterdarlehen<br />
– Kaufpreis einer Beteiligung<br />
– direkt mit Investitionen verbundene Kosten<br />
BANK<br />
Abbildung 4: Abwicklung ERP-Kredit<br />
Haftungskreditvertrag<br />
Die KfW <strong>Bank</strong>engruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, Deutschland)<br />
Die KfW-<strong>Bank</strong> bietet für Investitionen im Zusammenhang mit <strong>International</strong>isierungsprojekten deutscher<br />
Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften und Joint Ventures mit deutscher Beteiligung im Ausland<br />
(deutscher Anteil > 25 %) geförderte, fix verzinste Finanzierungen an, die über Partnerbanken (z. B. RZB) in<br />
Anspruch genommen werden können. Bei <strong>International</strong>isierungsprojekten kommen folgende Programme<br />
in Frage: Unternehmerkredit, KfW-Umweltprogramm und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (die<br />
Kombination aller drei Programme ist möglich).<br />
Finanzierbar sind im Wesentlichen sämtliche Investitionen (wie z. B. Unternehmenskäufe, Investitionen in<br />
Anlagen, Maschinen, Grundstücke und Gebäude).<br />
Cash Management – lokale Produkte und Dienstleistungen<br />
Zahlungen/Eingänge<br />
• Inlandszahlungen LW<br />
• Inlandszahlungen FW*<br />
• Auslandszahlungen LW<br />
• Auslandszahlungen FW<br />
• Einzüge LW<br />
(nur zwischen Konten bei der RBSM)<br />
• Scheckinkasso<br />
• Travellerschecks<br />
• Barzahlungen/Behebungen,<br />
Anzahlungen LW<br />
• Barzahlungen/Behebungen,<br />
Anzahlungen FW*<br />
• An- und Verkauf von Valuten<br />
• Kreditkarten<br />
• Debitkarten<br />
Cash Management – Konzern-Produkte und Dienstleistungen<br />
• <strong>International</strong> Account Reporting<br />
• Cash Mangement <strong>International</strong><br />
• CMI@Web<br />
• <strong>International</strong> Disbursement Service*<br />
* mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen<br />
Electronic <strong>Bank</strong>ing<br />
• Internet <strong>Bank</strong>ing –<br />
<strong>Raiffeisen</strong> OnLine<br />
• E-<strong>Bank</strong>ing Lösung –<br />
Halcom<br />
• CMI@web<br />
• SWIFT MT 940<br />
(für Devisen In- und Ausländer)<br />
• Swift MT101<br />
(nur Erhalt)<br />
Liquiditätsmanagement<br />
* mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen<br />
• Cross-border Margin Pooling<br />
• Intra Group Payments (IGP)<br />
• Central Conversion Solution<br />
• SWIFT for Corporates (SCORE)<br />
• LCY Cash Pooling Zero<br />
Balancing<br />
(innerhalb einer juristischen Person<br />
in der Form eines summarischen<br />
Kontoausgleiches, vom Subkonto<br />
zum Hauptkonto)<br />
Link: www.kfw-foerderbank.de/<br />
22 23
7.2. Rechtliche und devisenrechtliche<br />
Bestimmungen<br />
Kontoführung<br />
• Inländische juristische Personen dürfen sowohl Konten in Fremdwährungen als auch in lokaler Währung<br />
unterhalten.<br />
• Inländische juristische Personen dürfen keine Konten im Ausland führen (außer mit Erlaubnis der NBS).<br />
• Sowohl Dinar- als auch Fremdwährungskonten können von Devisenausländern bei Kommerzbanken<br />
gehalten werden.<br />
• Girokonten in FW können von jeder juristischen Person oder jedem Unternehmer eröffnet werden.<br />
Inlandszahlungen<br />
• Der Inlandszahlungsverkehr wird seit 1. 1. 2003 durch Kommerzbanken abgewickelt.<br />
• In LW ohne Einschränkungen<br />
• In FW nur für Verkauf und Leasing von Wohnhäusern, Betriebsgrundstücken und anderen<br />
Grundstücken; Geschäftsreisen; Rückzahlung der FW-Kredite im Land; Prämieninkasso und<br />
Transaktionen von Versicherungen; Kauf und Verkauf von Wertpapieren in FW; Zahlungen in<br />
Garantiefonds der Mitglieder der Wertpapiersammelbank; Lagerstelle und Clearingstelle; für<br />
Verkauf von Konsignationsware; Zahlungen für Flugtickets; Losungsabfuhr für Services, die von<br />
der NB bestätigt werden; Zahlungen für Versicherungspolizzen; Eingangs- und Ausgangszahlungen<br />
in den und aus dem Kosovo.<br />
Auslandszahlungen<br />
• In LW sind erlaubt, der Begünstigte muss aber ein LORO Konto in RSD haben.<br />
• In FW ohne Einschränkungen mit Vorlage der Zahlungsbelege bei Deviseninländern, grundsätzlich<br />
ohne Einschränkungen ohne Vorlage der Zahlungsbelege bei Devisenausländern (allerdings<br />
müssen Devisenausländer mittels Beleg nachweisen, dass Zölle und Steuern beglichen sind).<br />
Barzahlungen/Behebungen<br />
• In FW Barbehebungen in FW sind für Geschäftsreisen nur bis zu EUR 10.000,00 pro Person erlaubt. Es<br />
gibt keine Einschränkungen mit Firmenkreditkarte. Ausnahmen bestehen für ausländische<br />
Botschaften und diplomatische Missionen, bei denen Bar-Transaktionen ohne Einschränkungen<br />
erlaubt sind. Barzahlungen in FW sind auch für Einzahlungen aus dem Kosovo erlaubt.<br />
7.3. Clearing-Mechanismus<br />
Abwicklung<br />
• Beschreibung<br />
• Art<br />
Zahlungseingänge in FW aus dem Kosovo müssen an die NBS (National <strong>Bank</strong> of Serbia) verkauft<br />
werden. Der Gegenwert in Dinar wird am Konto gutgeschrieben.<br />
Der Inlandszahlungsverkehr wurde mit 1. 1. 2003 von der staatlichen Institution<br />
ZOP an die <strong>Bank</strong>en übertragen.<br />
Der Zahlungsverkehr für juristische Personen, natürliche Personen, Unternehmen<br />
und Devisenausländer wird nur mehr von den Kommerzbanken abgewickelt.<br />
Alle Transaktionen werden von der Serbischen Nationalbank kontrolliert.<br />
Es gibt zwei Arten für die Abwicklung von Dinarzahlungsaufträgen:<br />
1) <strong>Bank</strong>interne Zahlungen – bei denen Auftraggeber und Begünstigter die<br />
Konten bei der selben <strong>Bank</strong> führen.<br />
2) Zwischenbankzahlungen – bei denen Auftraggeber und Begünstigter die<br />
Konten bei unterschiedlichen <strong>Bank</strong>en führen.<br />
a) Giro Clearing (Nettoabwicklung) – für Dinar-Zahlungsaufträge bis zu RSD<br />
250.000. Die Abwicklung findet drei mal täglich statt.<br />
b) RTGS (Echt-Zeit, Bruttoabwicklung) – für Dinar-Zahlungsaufträge über<br />
RSD 250.000. Diese Zahlungsaufträge werden sofort abgewickelt. Die<br />
Provision für diese Transaktionen ist jedoch höher.<br />
Durch das neue Clearingsystem für Inlandszahlungen werden Transaktionen<br />
entsprechend internationalen Standards abgewickelt.<br />
Netto Giro Clearing: Nettoabwicklung<br />
RTGS: Bruttoinlandsabwicklung<br />
• In LW Bei Barbehebungen über RSD 150.000,00 sind die Unternehmen verpflichtet, Originalunterlagen,<br />
die den Zahlungsgrund bestätigen (Rechnung, Vertrag), einzureichen. Die <strong>Bank</strong>en sind verpflichtet,<br />
diese zu überprüfen. Barbehebungen bzw. Bareinlagen unter RSD 150.000,00 sind ohne<br />
Einschränkungen möglich.<br />
• Valutierung<br />
• Abwicklungsvorgang<br />
Alle Inlandszahlungen werden sofort (D+0) ausgeführt und sind unwiderruflich.<br />
Für Auslandszahlungen gilt D+2, für IGP D+1<br />
Giro Clearing: 10.30, 12.30, 14.30 MEZ<br />
RTGS: 9.00–17.30 MEZ<br />
Clearing-Mitgliedschaft der <strong>Bank</strong><br />
Verpflichtend für alle <strong>Bank</strong>en in <strong>Serbien</strong>.<br />
24 25
8. <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />
9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />
in der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />
und das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk<br />
Bilanzsumme in Mio. EUR 2.200<br />
Geschäftsstellen 85<br />
Mitarbeiter 1.765<br />
Die <strong>Raiffeisen</strong> banka war 2001 die erste <strong>Bank</strong> <strong>Serbien</strong>s, die mit 100 Prozent ausländischem Kapital gegründet<br />
wurde. Als Universalbank bietet sie die ganze Palette an <strong>Bank</strong>dienstleistungen und -produkten für<br />
Firmenkunden, Klein- und Mittelbetriebe sowie Privatkunden.<br />
Die <strong>Raiffeisen</strong> banka hat sich sehr schnell zu einer der nach den wichtigsten Kennzahlen führenden<br />
<strong>Bank</strong>en im Land entwickelt. Aufgrund der Professionalität ihrer Mitarbeiter und ständiger Innovationen bei<br />
<strong>Bank</strong>produkten war sie immer eine der wichtigsten Treiber im Wachstum des serbischen <strong>Bank</strong>ensektors.<br />
Unterstützt von der <strong>Raiffeisen</strong> Leasing d.o.o, dem Pensionsfonds <strong>Raiffeisen</strong> Future a.d. und dem<br />
Vermögensverwalter <strong>Raiffeisen</strong> Invest a.d., erzielte die <strong>Raiffeisen</strong> banka 2011 sehr gute Ergebnisse. Mit<br />
Ende 2011 betreute sie ca. 508.500 Kunden. Während der Finanzkrise profitierte die <strong>Bank</strong> insbesondere<br />
von ihrer hochwertigen Kundenbasis. Die Gesamtkreditsumme erreichte Ende 2011 rund € 1,3 Milliarden,<br />
wobei die Refinanzierung dieser Kredite hauptsächlich durch die Spareinlagen von über € 1,1 Milliarden<br />
erfolgte. Global Finance ernannte die <strong>Raiffeisen</strong> banka 2011 zur „Best <strong>Bank</strong> in Serbia“.<br />
<strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />
Bulevar Zorana Djindjica 64a, 11070 Novi Beograd<br />
Tel.: +381 / 11 / 320 2100<br />
Fax: +381 / 11 / 220 7080<br />
www.raiffeisenbank.rs<br />
Gesellschafterstruktur:<br />
Indirekt <strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> 100 %<br />
Ihr Spezialist in der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />
Sofija Davidovic<br />
Tel: +381 / 11 / 220 7807<br />
e-mail: sofija.davidovic@raiffeisebank.rs<br />
Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />
<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />
Herwig Haidn<br />
herwig.haidn@rbinternational.com<br />
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 1574<br />
<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />
Rudolf Lercher<br />
rudolf.lercher@rbinternational.com<br />
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 3537<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank NÖ-Wien <strong>AG</strong><br />
Ivica Bozan<br />
ivica.bozan@raiffeisenbank.at<br />
Tel. +43-5-1700-92495<br />
Thomas Stumbauer<br />
thomas.stumbauer@raiffeisenbank.at<br />
Tel: +43-5-1700-93308<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Steiermark <strong>AG</strong><br />
Franz Rogi<br />
franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110<br />
Günther Geieregger<br />
guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170<br />
26 27
Notizen<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Steiermark <strong>AG</strong><br />
Franz Rogi<br />
franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110<br />
Günther Geieregger<br />
guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Kärnten<br />
Michael Stegmüller<br />
michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2280<br />
Herbert Schöffmann<br />
herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2269<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Oberösterreich <strong>AG</strong><br />
Helmut Zeindlinger<br />
zeindlinger@rlbooe.at<br />
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3113<br />
Artem Snegirev<br />
snegirev@rlbooe.at<br />
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3161<br />
<strong>Raiffeisen</strong>verband Salzburg<br />
Friedrich Buchmüller<br />
friedrich.buchmueller@rvs.at<br />
Tel.: +43 / 662 / 8886 – 3860<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Tirol <strong>AG</strong><br />
Andrea Zankl<br />
andrea.zankl@rlb-tirol.at<br />
Tel.: +43 / 512 / 5305 – 2230<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Vorarlberg<br />
Alexandra Welte<br />
alexandra.welte@raiba.at<br />
Tel.: +43 / 5574 / 405 - 528<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Burgenland<br />
Wilhelm Schedl<br />
wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at<br />
Tel.: +43 / 2682 / 691 – 605<br />
28 29
Notizen<br />
Notizen<br />
30<br />
31
Überreicht durch: