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Finanzplatz<br />
Tschechien<br />
AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA<br />
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
Länderprofil Tschechien<br />
Stand: April 2013<br />
Finanzplatz Tschechien<br />
Währung: Tschechische Krone<br />
Bruttoinlandsprodukt und Budget 2011 2012 2013e 2014f<br />
Reales BIP, in % p.a. 1,7 -1,2 -0,2 1,8<br />
Nominelles BIP, in Mrd. EUR 156,3 153,1 153,9 163,6<br />
BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR 20230,0 20109,0 20310,0 20716,0<br />
Industrieproduktion, in % p.a. 6,9 -1,2 -0,1 3,2<br />
Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -3,1 -4,9 -3,0 -2,6<br />
Inflation und Beschäftigung<br />
Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 6,7 6,8 7,4 7,5<br />
Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR 994 1000 1014 1078<br />
Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 1,9 3,3 1,9 2,0<br />
Handels und Leistungsbilanz<br />
Güterexporte, in Mrd. EUR 99,6 102,5 105,0 115,7<br />
Güterimporte, in Mrd. EUR 95,8 96,7 98,5 108,0<br />
Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -4,4 -3,7 -3,3 -3,3<br />
Leistungsbilanz, in % des BIP -2,8 -2,4 -2,1 -2,0<br />
Auslandsverschuldung, in % des BIP 48,8 49,6 50,2 49,9<br />
Wechselkurs und Zinsen<br />
Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 17,7 19,5 18,9 18,4<br />
Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) 24,6 25,1 25,3 24,5<br />
3m Geldmarktsatz PRIBOR (Durchschnitt) 0,8 0,6 0,2 0,5<br />
Länderrating<br />
S&P<br />
AA-<br />
Moody‘s<br />
A1<br />
Fitch A+<br />
1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes ....................................... 4<br />
2. Gesellschaftsrecht ................................................................. 5<br />
3. Steuern, Abgaben und Recht ......................................................... 7<br />
4. Schiedsgericht für Streitfälle ......................................................... 14<br />
5. Förderungen ..................................................................... 16<br />
6. Risikoabsicherung und Finanzierungen .................................................. 19<br />
7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. .............................. 24<br />
8. <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. ................................................................... 27<br />
9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
und das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk ................................................ 28<br />
Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung<br />
für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige Erstinformation<br />
für Geschäftsbeziehungen mit Tschechien zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei<br />
Beratung oder Angebot oder Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit<br />
werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt.<br />
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.<br />
Quelle:<br />
<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />
WKO: Länderreport Tschechien; AWO-Fachreports: Firmengründung und Steuern in der Tschechien; Fachreport:<br />
Eigentum und Forderungen in Tschechien, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />
Redaktionsschluss: Mai 2013<br />
2<br />
3
1. Politische und<br />
2. Gesellschaftsrecht<br />
wirtschaftliche Situation<br />
des Landes<br />
Nach einer kurzen Erholungsphase der Wirtschaft in den Jahren 2010/2011 fiel die tschechische<br />
Volkswirtschaft 2012 mit -1,2 % p.a. erneut in eine Rezession. Sämtliche Quartale 2012 zeigten dabei eine<br />
Wirtschaftsschrumpfung im Quartalsvergleich, wobei sowohl die schwache Inlandsnachfrage und im vierten<br />
Quartal sogar die Exportseite zur Kontraktion beitrugen. Allerdings erwarten wir ab dem zweiten Quartal<br />
2013 eine langsame Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung. Während dies jedoch für das Gesamtjahr<br />
2013 in Summe trotzdem vermutlich eine Wirtschaftsschrumpfung um 0,2 % p.a. ergibt, sollte 2014 mit<br />
1,8 % Wirtschaftswachstum bereits eine deutlichere Verbesserung aufweisen.<br />
Die tschechische Regierung begegnete der Finanzkrise mit deutlichen Sparmaßnahmen, was einerseits<br />
das Budgetdefizit in Grenzen hielt, andererseits allerding das Wirtschaftswachstum deutlich drückte. So<br />
konnte die Regierung die öffentliche Verschuldung auf unter 50 % des BIP halten. Für 2013 sollte sich mit<br />
anhaltender Sparanstrengung das Budgetdefizit auf etwa 3 % des BIP verringern. Mit einem einsetzenden<br />
Wirtschaftswachstum 2014 bietet sich der Regierung dann auch die Möglichkeit eine etwas weniger restriktive<br />
Fiskalpolitik zu fahren.<br />
Tschechien ist eine kleine und offene Wirtschaft die wie viele andere CE-Länder vom Exportsektor vor<br />
allem in die Eurozone abhängig ist. Die sechs wichtigsten Handelspartner von Tschechien sind dabei<br />
Deutschland, die Slowakei, Polen, Frankreich, Großbritannien und Österreich. Sowohl die staatlichen<br />
als auch die privaten Konsumausgaben und die Investitionen haben sich von den Auswirkungen der<br />
Finanzkrise noch nicht erholt, weshalb dem Exportsektor auch weiterhin eine zentrale Bedeutung für<br />
Wirtschaftswachstum zukommt.<br />
Der Leitzinssatz in Tschechien ruht seit Dezember 2012 unverändert bei 0,05 % und wird unserer Meinung<br />
zufolge bis ins Jahr 2014 hinein unverändert bleiben. Mit einem Leitzinssatz nahe Null hat die Zentralbank<br />
von der geldpolitischen Seite bereits ihr Pulver verschossen. Daher versucht die Zentralbank derzeit über<br />
Verbalintervention eine Aufwertung der Krone zum Euro zu verhindern. Wir prognostizieren dementsprechend<br />
wenig Spielraum für eine Aufwertung bei EUR/CZK in den kommenden Monaten. Erst mit einer<br />
Verbesserung des Wachstumsausblicks würden wir im zweiten Halbjahr 2013 wieder etwas moderaten<br />
Spielraum für eine Währungsaufwertung sehen.<br />
Die Verbraucherpreisentwicklung in der Tschechischen Republik ist unterdessen moderate. Nach einem<br />
Preisanstieg 2012 von 3,3 % prognostizieren wir für 2013 einen Rückgang auf etwa 2 % und erwarten auch<br />
für die kommenden Jahre nur sehr moderaten Preisdruck um 2 %.<br />
Die tschechische Regierung steht mit ihrer minimalen Mehrheit im Parlament weiterhin auf schwachen<br />
Beinen. Wenn man bedenkt, dass diese Regierung bereits so gewichtige Reformen wie die Pensionsreform<br />
und die Restitution an die Kirchen zustande gebracht hat, scheint dies allerdings keine Tragödie zu sein.<br />
Im März 2013 wurde Milos Zeman, Populist, ehemaliger Premierminister und ehemaliger Führer der<br />
Sozialdemokraten (CSSD), zum Präsidenten gewählt. Sollte die CSSD, die in den Meinungsumfragen voran<br />
liegt, die nächste Regierung stellen (Parlamentswahlen 2014), könnte ein „linker“ Präsident möglicherweise<br />
vorteilhaft sein.<br />
Im Vergleich zum krisengeschädigten Jahr 2009 hat sich die Situation am tschechischen Anleihenmarkt<br />
deutlich verbessert. Renditen gingen von einem Höchstwert 2009 bei knapp 5,5 % auf nunmehr deutlich<br />
unter 2 % im zehnjährigen Segment zurück. Tschechien hat damit keinerlei Refinanzierungsprobleme und<br />
genießt nach wie vor den Status eines „sicheren Hafens“.<br />
Die Gründung und Führung von Unternehmen ist im Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr.513/1991 i.a.F.)<br />
geregelt, dem grundsätzlichen Gesetz für die unternehmerische Tätigkeit in der Tschechischen Republik.<br />
Um eine Berechtigung für dauerhafte unternehmerische Tätigkeiten in Tschechien zu erhalten, muss eine<br />
ausländische Person in das tschechische Handelsregister eingetragen werden.<br />
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem jede in- und ausländische Person, die in<br />
Tschechien unternehmerisch tätig werden will, eingetragen werden muss, ausgenommen von dieser<br />
Pflicht sind grundsätzlich Einzelfirmen. Zuständig für die Eintragung sind die jeweiligen Bezirksgerichte.<br />
Eingetragen werden Daten über Unternehmer oder andere Personen, die im Sondergesetz bestimmt<br />
sind. Jeder hat das Recht auf Einsicht sowie auf Beschaffung von Kopien und Auszügen. Es besteht die<br />
Möglichkeit, auf Antrag eine amtliche Abschrift der Eintragung oder des in der Urkundensammlung verwahrten<br />
Schriftstückes zu bekommen.<br />
Folgende Unternehmensformen stehen laut Handelsgesetz zur Wahl:<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Häufigste Gesellschaftsform in der Tschechischen Republik (spolecnost s rucením omezeným – s.r.o.).<br />
Diese Form der Kapitalgesellschaft entspricht im Wesentlichen der österreichischen GmbH. Es ist die in der<br />
Tschechischen Republik populärste Gesellschaftsform, vor allen Dingen deshalb, weil das aufzubringende<br />
Stammkapital lediglich CZK 200.000, also umgerechnet etwa EUR 8.000 beträgt.<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Aktiengesellschaft (akciová spolecnost – a.s.) als Gesellschaftsform wird in Tschechien meist nur von<br />
mittleren oder großen Firmen gewählt und entspricht ebenfalls im Wesentlichen der österreichischen <strong>AG</strong>.<br />
Offene Handelsgesellschaft<br />
Die offene Handelsgesellschaft (verejná obchodní spolecnost – v.o.s.) basiert auf ähnlichen Grundlagen<br />
wie die österreichische OHG, wird jedoch aus Haftungsgründen und der zwangsläufigen Publizität in Form<br />
des konstituierenden Eintrages ins Handelsregister nicht besonders häufig als Gesellschaftsform gewählt.<br />
4<br />
5
4. Steuern, Abgaben und Recht<br />
Kommanditgesellschaft<br />
Die Gesellschaftsform der Kommanditgesellschaft (komanditni spolecnost – k.s.) ist in der Tschechischen<br />
Republik nicht besonders verbreitet, dies hat unter anderem seinen Grund darin, dass das tschechische<br />
Gesellschaftsrecht die („unechte“) Haftungsbeschränkung des Komplementärs in Form einer GmbH nicht<br />
kennt und zudem das Stammkapital einer GmbH nicht besonders hoch ist.<br />
Einzelfirma<br />
Einzelfirmen entstehen in Tschechien durch die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt, es ist kein<br />
Grundkapital und für EU-Bürger keine Eintragung im tschechischen Handelsregister erforderlich, diese<br />
kann aber freiwillig erfolgen. Der Unternehmer haftet jedoch persönlich mit seinem gesamten Vermögen.<br />
Zweigniederlassung<br />
Ausländische Unternehmen können auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eine Zweigniederlassung<br />
gründen. Diese hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, muss aber ins Handelsregister eingetragen werden.<br />
Die tschechische Zweigniederlassung führt in ihrem Namen den Namen der Muttergesellschaft<br />
(„Errichter“) mit dem Zusatz „organizacní slozka“. Die Muttergesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der<br />
Zweigniederlassung, da diese keine juristische Person ist.<br />
Alle auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gegründeten Unternehmen werden als Steuerinländer<br />
betrachtet und müssen ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen in Tschechien versteuern.<br />
Organisationseinheiten ausländischer Firmen sowie Betriebsstätten ausländischer Personen unterliegen<br />
ebenso der tschechischen Steuer, allerdings nur im Ausmaß der in Tschechien erzielten Einkünfte.<br />
Der Pauschalsatz für die Körperschaftssteuer für juristische Personen beträgt laut Einkommensteuergesetz<br />
19 % seit 2010. Der Pauschalsatz findet unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf alle Unternehmen<br />
in der Rechtsform einer juristischen Person Anwendung. Das Einkommensteuergesetz ermöglicht –<br />
anknüpfend an das Buchführungsgesetz – das Optieren zu einem vom Kalenderjahr abweichenden<br />
Steuerjahr. Eine Besteuerungsperiode kann auch ein sog. Wirtschaftsjahr sein, d. h. jede beliebige<br />
Periode von 12 nacheinander folgenden Monaten, welche am ersten Tag des Monats beginnt. Für eine<br />
Änderung der Besteuerungsperiode vom Kalenderjahr auf das Wirtschaftsjahr wird durch eine Novelle<br />
zum Buchführungsgesetz nur mehr die Meldepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Steuerverwalter<br />
verlangt, früher war eine Zustimmung der Finanzverwaltung erforderlich.<br />
Der Pauschalsatz für die Einkommensteuer für Unternehmen in der Rechtsform von natürlichen Personen<br />
beträgt laut Einkommensteuergesetz 15 % seit 2008.<br />
Zu den grundlegenden Steuern der Tschechischen Republik zählen die Einkommensteuer für natürliche<br />
und juristische Personen sowie die Mehrwertsteuer. Weitere Steuern sind die Verbrauchssteuern,<br />
die KFZ-Steuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Grunderwerbssteuer und die Grund- und<br />
Gebäudesteuer.<br />
Investitionen und Joint Ventures<br />
Das tschechische Handelsrecht sieht grundsätzlich eine rechtliche Gleichbehandlung ausländischer<br />
Personen (natürlicher und juristischer) mit inländischen vor. In Tschechien dürfen ausländische Personen<br />
grundsätzlich unter denselben Bedingungen und im selben Ausmaß wie tschechische Unternehmer unternehmerisch<br />
tätig sein. Eine ausländische physische oder juristische Person kann sich an der Gründung<br />
einer tschechischen juristischen Person oder als Gesellschafter an einer bereits gegründeten tschechischen<br />
juristischen Person entweder beteiligen oder selbst als alleiniger Gesellschafter eine solche Person<br />
gründen.<br />
Unternehmensbesteuerung<br />
Alle auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gegründeten Unternehmen werden als Steuerinländer<br />
betrachtet und müssen ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen in Tschechien versteuern.<br />
Organisationseinheiten ausländischer Firmen sowie Betriebsstätten ausländischer Personen unterliegen<br />
ebenso der tschechischen Steuer, allerdings nur im Ausmaß der in Tschechien erzielten Einkünfte.<br />
Das Konzept der Betriebsstätte hat weitgehend Anwendung gefunden, sodass ausländische Unternehmen,<br />
die in Tschechien über einen längeren Zeitraum als 183 Tage Dienstleistungen erbringen, als Inhaber einer<br />
Betriebsstätte angesehen werden und somit der tschechischen Steuer unterliegen. Ein Unternehmen bzw.<br />
eine Betriebsstätte ist innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung steuerlich zu registrieren.<br />
Der Pauschalsatz für die Körperschaftssteuer für juristische Personen beträgt 19 % (seit 1.1.2010).<br />
Der Pauschalsatz findet unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf alle Unternehmen Anwendung.<br />
6<br />
7
Das Einkommensteuergesetz ermöglicht – anknüpfend an das Buchführungsgesetz – das Optieren<br />
zu einem vom Kalenderjahr abweichenden Steuerjahr. Eine Besteuerungsperiode kann auch ein sog.<br />
Wirtschaftsjahr sein, d. h. jede beliebige Periode von 12 nacheinander folgenden Monaten, welche am<br />
ersten Tag des Monats beginnt. Für eine Änderung der Besteuerungsperiode vom Kalenderjahr auf das<br />
Wirtschaftsjahr ist die Meldepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Steuerverwalter notwendig.<br />
Umsatzsteuer / UID-Nummer<br />
Mit EU-Beitritt Tschechiens kam es per 1. Mai 2004 zur umfassendsten MwSt-Reform seit dem Jahr 1993,<br />
deren Ziel die Anpassung der tschechischen MwSt-Gesetzgebung an das EU-Gemeinschaftsrecht war. Alle<br />
EU-MwSt-Richtlinien wurden in das tschechische MwSt-Gesetz implementiert.<br />
Der MwSt-Satz beträgt für Waren und Dienstleistungen grundsätzlich 20 %, Waren und Dienstleistungen,<br />
die dem reduzierten MwSt-Satz von 14 % unterliegen, sind in den Anlagen des Gesetzes taxativ angegeben<br />
(z. B. bestimmte Lebensmittel, Bücher, Kulturveranstaltungen).<br />
Registrierungspflichtige Personen sind unternehmerisch tätige Personen und sonstige ökonomisch tätige<br />
Personen.<br />
Kleinunternehmerregelung: Eine MwSt-Registrierung ist nicht erforderlich, falls der Umsatz in den letzten<br />
zwölf Kalendermonaten 1 Mio. CZK nicht überschritten hat.<br />
Ausländische Unternehmer (EU und Drittstaaten) sind in Tschechien registrierungspflichtig,<br />
• wenn in Tschechien Umsätze getätigt werden, bei denen der Leistungsort in Tschechien liegt und die<br />
Steuerpflicht nicht auf den tschechischen Leistungsempfänger übergeht<br />
• falls in Tschechien eine Betriebsstätte besteht<br />
Reverse Charge System<br />
Bei Warenlieferungen zwischen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten registrierten Personen kommt der<br />
Grundmechanismus zur Mehrwertsteuer zur Anwendung – d.h. die Besteuerung im Staat des Empfängers<br />
(= Reverse-Charge-System): Bei Erwerb von Ware aus der EU durch einen tschechischen MwSt-Zahler ist<br />
der Ort der steuerbaren Leistung der Ort, an dem sich die Ware nach Abschluss der Versendung oder des<br />
Transports befindet, also die Tschechische Republik. Der tschechische Abnehmer teilt dem Lieferanten<br />
seine Steuernummer (tschechisch: DIC) mit und der Lieferant verrechnet die Warenlieferung ohne MwSt<br />
und dieser Preis stellt für den Empfänger der Ware die Steuerbasis dar. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet<br />
nach dem in Tschechien geltenden MwSt-Steuersatz (Normalsatz: 20 %, reduzierter Satz: 14 %)<br />
aus dem Preis ohne Steuer die Steuer zu berechnen und diese Steuer dann in seiner Steuererklärung als<br />
seine Steuerpflicht – seine Verbindlichkeit gegenüber dem tschechischen Staat – anzuführen. Falls der<br />
Steuerzahler die angeschaffte Ware für seine steuerbaren Leistungen verwendet, hat er gleichzeitig auch<br />
Anspruch auf Steuerabzug.<br />
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist daher die österreichische Rechnung bei Warenlieferung nach<br />
Tschechien ohne MwSt auszustellen. Es müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
1. Die gelieferte Ware ist tatsächlich in einem anderen EU-Staat gelangt: Nachweis z.B. durch<br />
Empfangsbescheinigung des Kunden, Lieferschein oder Bescheinigung des Spediteurs.<br />
2. Der ausländische Kunde ist Unternehmer (dies wird durch die ausländische Umsatzsteuer-<br />
Identifikationsnummer USt-IdNr. nachgewiesen, siehe unten).<br />
3. Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben und bezahlt.<br />
4. Die Ware unterliegt in dem anderen EU-Staat der Umsatzbesteuerung; dies wird durch die ausländische<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden angezeigt; zur Überprüfung siehe unten.<br />
Nur wenn alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, und der Lieferant dies nachweisen kann, ist<br />
die innergemeinschaftliche Lieferung in Österreich umsatzsteuerfrei. Der Lieferant stellt eine Rechnung<br />
ohne Umsatzsteuer aus. Handelsübliche Nebenleistungen (z.B. Verpackung, Transport, Versicherung) sind<br />
ebenfalls steuerfrei.<br />
Das Vorgehen bei Warenlieferung durch einen tschechischen MwSt-Zahler an einen MwSt-Zahler in einem<br />
anderen EU-Land erfolgt spiegelbildlich.<br />
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben sind bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf der Rechnung<br />
anzuführen:<br />
• UID-Nummer des leistenden Unternehmers<br />
• UID-Nummer des tschechischen Leistungsempfängers<br />
• ein Hinweis, dass der Leistungsempfänger zur Anmeldung und Bezahlung der Steuer verpflichtet ist<br />
(Formulierungsvorschlag in tschechischer Sprache - Povinnost priznat a zaplatit dan prechází na Vás<br />
jakožto príjemce plnení. Übersetzung in deutscher Sprache: Die Pflicht, die Steuer zu erklären und zu<br />
entrichten geht auf Sie als Leistungsempfänger über.) Es ist ausreichend, den deutschen Text auf die<br />
Rechnung zu schreiben.<br />
Die UID-Nummer kann in folgendem EU-System überprüft werden:<br />
8<br />
9
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=EN<br />
Seit 2010 gilt bei Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen Erbringt, folgende<br />
B2B-Generalklausel: Der grundlegende Leistungsort ist der Sitz oder der Unternehmensort des<br />
Leistungsempfängers, falls die Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen gewährt wird. Davon bestehen<br />
aber zahlreiche Ausnahmen. Nach der EU-Richtlinie 2008/8/EG müssen seit 2010 alle Mitgliedsstaaten<br />
das Reverse Charge System verpflichtend für alle Dienstleistungen anwenden, die unter diese B2B-<br />
Generalklausel fallen. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten das Reverse Charge System für weitere<br />
Dienstleistungen vorsehen.<br />
Verbrauchssteuer<br />
Fällt nur bei den im Verbrauchssteuergesetz taxativ genannten Produkten wie Brennstoffe, Alkohol, Tabak an.<br />
Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchspflichtige<br />
Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU. Seit 1. April 2010 ersetzt dieses System<br />
das Papierformular, das vorher Beförderungen dieser Art begleitet hat durch elektronische Mitteilungen des<br />
Versenders an den Empfänger.<br />
EMCS-Überblick<br />
http://goo.gl/hLb8y<br />
Rechtsvorschriften<br />
http://goo.gl/HJ1zP<br />
Verbrauchsteuersätze<br />
http://goo.gl/VhgXi, http://goo.gl/5WECh<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Seit 2008 gibt es zwischen Österreich und Tschechien ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses<br />
neue Abkommen ersetzt das bisherige aus dem Jahre 1979 und orientiert sich inhaltlich im Wesentlichen<br />
am OECD-Musterabkommen.<br />
Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens kommt dem Begriff der Betriebsstätte wesentliche<br />
Bedeutung zu. Betriebsstätten im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens sind aber von Betriebsstätten<br />
nach innerstaatlichem tschechischem Steuerrecht zu unterscheiden.<br />
Im Sinne des Abkommens ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die<br />
Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Betriebsstätten sind insbesondere:<br />
eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte, ein Bergwerk.<br />
Weiters sind Betriebsstätten:<br />
• eine Bauausführung oder Montage, oder damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeiten, wenn die Dauer<br />
der Bauausführung, Montage oder Aufsichtstätigkeit zwölf Monate überschreitet<br />
• Dienstleistungen einschließlich Beratungsleistungen und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem<br />
Unternehmen eines Vertragsstaates oder Arbeitnehmern oder anderen von einem Unternehmen zu<br />
diesem Zweck eingestellten Personal erbracht werden, wenn diese Tätigkeit im anderen Vertragsstaat<br />
insgesamt mehr als sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern (sog.<br />
Dienstleistungsbetriebsstätte)<br />
Nicht als Betriebsstätten gelten Baustellen und Montagen, deren Dauer 12 Monate nicht übersteigt,<br />
Lager, Informationsbüros, die reine Hilfstätigkeiten ausführen. Ein Vertreter gilt dann als Betriebsstätte des<br />
Geschäftsherrn, wenn er Abschlussvollmacht besitzt, in deren Rahmen er im anderen Staat regelmäßig<br />
tätig wird, und er kein unabhängiger Vertreter (wie z. B. Makler, Kommissionär, Handelsvertreter) ist. Die<br />
häufigste Erscheinungsform der Betriebsstätte ist die Zweigniederlassung.<br />
Gewinne eines Unternehmens in einem Vertragsstaat werden in diesem besteuert. Hat daher ein<br />
Unternehmen in dem anderen Vertragsstaat eine Betriebsstätte, so werden jene Gewinne, die der<br />
Betriebsstätte zugerechnet werden, in dem anderen Vertragsstaat besteuert. Die Gewinne der Betriebsstätte<br />
werden so berechnet, als ob sie ihre Tätigkeit als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte. Es werden<br />
die für diese Betriebsstätte entstandenen Aufwendungen, einschließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen<br />
Verwaltungskosten, zum Abzug gebracht.<br />
Dividenden unterliegen einer 10%igen Quellensteuer, ab einer Unternehmensbeteiligung von 10 %<br />
Reduktion ist keine Quellensteuer zu zahlen.<br />
Zinsen dürfen nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden, eine Quellensteuer darf nicht<br />
einbehalten werden.<br />
Lizenzgebühren dürfen nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden. Ausnahme:<br />
Bestimmte Lizenzgebühren, wie z.B. für die Nutzung von Patenten, Mustern, Marken, Know-how, Software<br />
unterliegen einer Quellensteuer von 5 %, die im Empfängerland angerechnet wird. Für die Nutzung von<br />
Urheberrechten darf keine Quellensteuer abgezogen werden. Nicht als Lizenzgebühren gelten Entgelte für<br />
Dienstleistungen, z. B. Beratung.<br />
Am 31.12.2010 lief die Wirksamkeit einer Ausnahme von der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie ab,<br />
die die Tschechische Republik mit der EU vereinbarte (Richtlinie 2003/49/EG über eine gemeinsame<br />
Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener<br />
Mitgliedstaaten). Am 01.01.2011 ist dadurch die Bestimmung in Kraft getreten, welche die in<br />
die EU, die Schweiz, nach Norwegen und nach Island ausgezahlten Lizenzgebühren von der Quellensteuer<br />
10 11
efreit. Allerdings ist diese Befreiung an gewisse Bedingungen gebunden: Sowohl der Zahler als auch<br />
der Empfänger von Lizenzgebühren müssen direkt kapitalverbundene Personen (d. h. der Anteil am<br />
Stammkapital oder an den Stimmungsrechten muss mindestens 25 % betragen) während mindestens<br />
nacheinander folgenden 24 Monaten sein.<br />
Zur Geltendmachung der Befreiung ist eine Entscheidung der Finanzverwaltung erforderlich.<br />
Bei den Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit (Löhne und Gehälter) gilt grundsätzlich die 183-Tage-<br />
Regel, dabei ist zu beachten, dass in die Berechnung der Frist auch vorübergehende Abwesenheiten,<br />
wie z.B. Auslandsdienstreisen oder Wochenendheimfahrten, mit einbezogen werden, wenn danach die<br />
Beschäftigung in diesem Staat fortgesetzt wird. Die 183-Tage-Regel bezieht sich nunmehr auf einen<br />
Zeitraum von zwölf Monaten, im früheren Abkommen war es das Kalenderjahr.<br />
Vorsteuerabzug<br />
Die Tschechische Republik erstattet ausländischen Unternehmen die MwSt, wenn sie für Zwecke der<br />
Mehrwertsteuer in einem EU-Land erfasst sind oder wenn sie in einem Land ansässig sind, mit dem<br />
eine gegenseitige Erstattung der MwSt angewandt wird. Zur Erstattung der tschechischen MwSt müssen<br />
gewisse administrative Voraussetzungen im Beantragungsprozess eingehalten werden.<br />
Vergütungsverfahren<br />
Aufgrund des EU-MwSt-Pakets wird seit 1.1.2010 das bisherige Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer,<br />
die Unternehmen in der EU in Mitgliedstaaten zu entrichten haben, in denen sie nicht niedergelassen sind,<br />
durch ein neues, rein elektronisches Verfahren ersetzt, wodurch die Erstattungen beschleunigt werden. Es<br />
gelten nunmehr im gesamten EU-Raum einheitliche Regeln.<br />
Für Anträge von Unternehmen, die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind (Drittlandsunternehmer) gelten<br />
die bisherigen Regelungen vollinhaltlich weiter – es ändert sich nichts.<br />
Das neue Verfahren ist für Erstattungsanträge anzuwenden, die seit dem 1.1.2010 eingereicht werden. Der<br />
Unternehmer bringt seine Erstattungsanträge für die anderen Mitgliedstaaten über ein elektronisches Portal<br />
in seinem Ansässigkeitsmitgliedstaat ein. Anträge österreichischer Unternehmer für Vorsteuererstattungen<br />
in anderen Mitgliedstaaten – also auch Tschechien – sind seit 1.1.2010 zentral über das FinanzOnline –<br />
System bei der österreichischen Finanzverwaltung zu stellen.<br />
Der Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller ansässig ist, prüft nach Einreichung den Antrag auf Vollständigkeit<br />
sowie auf dessen Zulässigkeit. In diesem Zusammenhang wird auch die Unternehmereigenschaft des<br />
Antragstellers geprüft, danach wird der Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, welcher<br />
den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich vom Datum des Eingangs des Antrags in Kenntnis<br />
setzt.<br />
Rechnungslegung<br />
Durch die Richtlinie 2001/115/EG sind seit 2004 in der EU einheitliche Regeln für die Rechnungslegung in<br />
Kraft getreten. Damit werden die Verpflichtungen, denen Unternehmen unterliegen, die mehrwertsteuerpflichtige<br />
Waren und Dienstleistungen verkaufen, harmonisiert, vereinfacht und modernisiert. Unabhängig<br />
davon, in welchem Land die Ware oder Leistung letzten Endes mehrwertsteuerpflichtig ist, können<br />
Händler alle Rechnungen nach dem gleichen Muster ausstellen. In Tschechien wurde die o.a. Richtlinie<br />
in das MwSt-Gesetz 235/2004, das per EU-Beitritt Tschechiens in Kraft getreten ist, umgesetzt. Weitere<br />
Informationen sind auf der Homepage der EU zu finden: http://goo.gl/f580N. Die zweite EU-Richtlinie an die<br />
Rechnungsstellung (2010/45/EU) ist von den Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden.<br />
Einkommensteuer<br />
Alle Personen, die von einem tschechischen Unternehmen beschäftigt und entlohnt werden, unterliegen<br />
unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in der Tschechischen Republik der Einkommensteuer. Generell<br />
kann gesagt werden, dass bei Personen ohne dauernden Aufenthalt in Tschechien das tschechische<br />
Einkommen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, unter Berücksichtigung allenfalls bestehender<br />
Doppelbesteuerungsabkommen besteuert wird. Ausländer, die in ausländischen Unternehmen angestellt<br />
sind und im Ausland für in der Tschechischen Republik erbrachte Tätigkeiten bezahlt werden (z. B.<br />
Geschäftsreisen), müssen keine Einkommensteuer bezahlen, vorausgesetzt sie bleiben nicht länger als<br />
183 Tage des Kalenderjahres im Land und das ausländische Unternehmen hat keine Betriebsstätte in<br />
Tschechien, die das Gehalt des Angestellten trägt.<br />
Ausländer, die sich mindestens 183 Tage des Kalenderjahres in der Tschechischen Republik aufhalten<br />
(Expatriats), werden als vorübergehend Steueransässige angesehen und unterliegen damit mit ihrem<br />
Weltjahreseinkommen der Steuerpflicht. Diese steuerpflichtigen Personen sind selbst dafür verantwortlich,<br />
dass Steuervorauszahlungen auf das gesamte Einkommen (einschließlich Gehalt) geleistet werden, es sei<br />
denn, der ausländische Arbeitgeber hat eine dauernde Betriebsstätte in der Tschechischen Republik, die<br />
dann die Steuern für den Angestellten einbehalten muss.<br />
Die persönliche Einkommensteuer wird von den Löhnen und Gehältern durch den Arbeitgeber einbehalten.<br />
Der Pauschalsatz für die Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt 15 % (seit 1.1.2008).<br />
Dieser Einkommensteuersatz gilt auch für Unternehmer in der Rechtsform von natürlichen Personen.<br />
12 13
4. Schiedsgericht für Streitfälle<br />
Durch die Überlastung der tschechischen Gerichte und die damit verbundene lange Prozessdauer kann es<br />
vorteilhaft sein, für den Fall von Streitigkeiten zwischen der österreichischen Firma und dem tschechischen<br />
Geschäftspartner eine Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufzunehmen.<br />
Tschechien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche<br />
(New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet<br />
eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.<br />
Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit des <strong>International</strong>en<br />
Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC) oder eines<br />
anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.<br />
Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar.<br />
Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit<br />
vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen<br />
Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen.<br />
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung<br />
an: Das <strong>International</strong>e Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich.<br />
Die Schiedsklausel des <strong>International</strong>en Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in<br />
den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar):<br />
„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung<br />
oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des <strong>International</strong>en<br />
Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren<br />
gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“<br />
Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen:<br />
ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht,<br />
wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in<br />
Österreich durch ICC Austria vertreten.<br />
Daraus ergeben sich folgende Varianten:<br />
• Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und<br />
Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der<br />
Wirtschaftskammer Österreich.<br />
• Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit<br />
der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die<br />
Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC).<br />
Die Schiedsklausel der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC) lautet:<br />
„All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules<br />
of Arbitration of the <strong>International</strong> Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance<br />
with the said Rules.“<br />
Auch in anderen Sprachen verfügbar.<br />
Detaillierte Auskünfte:<br />
• ICC Austria, <strong>International</strong>e Handelskammer<br />
Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T 05 90 900-3701, F 05 90 900-3703,<br />
E icc@wko.at, W www.icc-austria.org.<br />
In Tschechien kann das Schiedsgericht bei der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik<br />
nominiert werden. Namen und Adresse lauten wie folgt:<br />
Rozhodcí soud pri hospodárské komore CR a agrární komory CR, Dlouhá 13, CZ-110 00 Praha 1, T 00420-<br />
222333340, F 222333341, E praha@arbcourt.cz, W www.arbcourt.cz<br />
• die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei)<br />
• es ist............................materielles Recht anzuwenden;<br />
• die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...........................<br />
Detaillierte Auskünfte:<br />
• <strong>International</strong>es Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich<br />
Dr. Manfred Heider, T 05 90 900-4398, F 05 90 900-216,<br />
E arb@wko.at, W wko.at/arbitration<br />
Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken<br />
14<br />
15
5. Förderungen<br />
EU-Kohäsionspolitik 2007–2013<br />
Ausgangssituation/ Status Quo<br />
Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede<br />
in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf.<br />
Die EU hat sich drei politische Ziele gesetzt, um einen Ausgleich innerhalb dieser Regionen zu schaffen:<br />
Ziel<br />
Konvergenz<br />
Regionale<br />
Wettbewerbsfähigkeit<br />
und Beschäftigung<br />
Europäische<br />
Territoriale<br />
Zusammenarbeit<br />
Quelle: EnterpriseEuropeNetwork<br />
Prioritäten<br />
Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen<br />
mit Entwicklungsrückstand (früher Ziel 1)<br />
Förderung von Innovation, nachhaltiger Entwicklung, Unterstützung<br />
der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und<br />
Beschäftigungspolitik<br />
Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und<br />
interregionalen Zusammenarbeit (bisher INTERREG)<br />
Für die Umsetzung dieser politischen Ziele stellt die Europäische Union Strukturfondsmittel (EFRE:<br />
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, ESF: Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds) in<br />
Höhe von EUR 347,4 Mrd. zur Verfügung. Bei diesen EU-Fördermitteln handelt es sich um nicht rückzahlbare<br />
Zuschüsse.<br />
Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm<br />
Aus den oben genannten EU-Zielen definieren die einzelnen EU Mitgliedsstaaten ihre nationalen und<br />
regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen Förderprogramme (OPs) ableiten.<br />
Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach Themen strukturiert. Innerhalb dieser<br />
Programme sind Förderschwerpunkte („Priority Axis”) festgelegt, für die von Brüssel genehmigte Richtlinien<br />
gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung &<br />
Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderungen.<br />
Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen)<br />
zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden<br />
können, werden die Förderungen in Osteuropa im Rahmen von „Calls” (Auschreibungen) vergeben. Für<br />
jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die für<br />
ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen sind<br />
Firmengröße, Standort und Inhalt des Förderprojektes.<br />
Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen?<br />
Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert<br />
werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, …) in<br />
der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines<br />
Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte<br />
innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die<br />
engere Auswahl für Förderzusagen.<br />
Zeitrahmen für ein Förderprojekt:<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
20<br />
0<br />
Polen<br />
Tschechien<br />
Aufteilung der EU-Mittel nach Ländern 2007–2013 (in Mrd. Euro)<br />
Ungarn<br />
Rumänien<br />
Slowakei<br />
Litauen<br />
Bulgarien<br />
Lettland<br />
Slowenien<br />
Estland<br />
2 Wo 2–3 Wo 6–8 Wo<br />
45 Tage 45 Tage 30 Tage 30 Tage 6 Mo<br />
( )( )( ) ( )( )( )( )( )<br />
Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition<br />
><br />
Problem +<br />
Analyse<br />
1. Projektbeschreibung<br />
><br />
Klärung rechtl.<br />
Details+<br />
Unterlagen<br />
><br />
Ausarbeitung<br />
Detailantrag +<br />
alle Beilagen<br />
Einreichen Antrag<br />
€ Deadline!<br />
><br />
Formale Prüfung<br />
Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess.<br />
Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert.<br />
Prüfung Inhalt<br />
+ Evaluierung<br />
Start ca. 3 Mo ca. 6. Mo ca. 7. Mo ca. 8. Mo<br />
><br />
><br />
Förder-Vertrag<br />
><br />
1. Rate Zahlung<br />
><br />
Zwischenbericht +<br />
Zwi. Abrechnung<br />
16<br />
17
6. Risikoabsicherung und Finanzierungen<br />
Nationale Förderungen<br />
Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen.<br />
Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder<br />
die Region sehr wichtig. Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von<br />
geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist.<br />
Folgende Investitionsanreize sind möglich:<br />
• Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe<br />
• Zuschüsse<br />
• Darlehen<br />
• Bürgschaften<br />
• Beteiligungen<br />
• Begünstigter Grundstückserwerb<br />
Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften (Sonderwirtschaftszonen, Investitionszertifikate,<br />
…) und müssen bei regionalen Förderstellen beantragt werden.<br />
Achtung!<br />
Absicherungen von Investitionen im Ausland<br />
aws (Austria Wirtschafts Service GmbH = Förderstelle des Bundes)<br />
Die aws übernimmt im Rahmen des Ost-West-Fonds Garantien zur Absicherung des wirtschaftlichen<br />
Risikos bei Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland.<br />
Es werden zwei Absicherungsstrukturen angeboten: die Direktgarantie oder die Finanzierungsgarantie mit<br />
oder ohne Risk-Sharing.<br />
www.awsg.at<br />
Direktgarantie<br />
Im Rahmen der Direktgarantie sichert die aws einen möglichen Misserfolg (Insolvenz oder insolvenzähnlicher<br />
Tatbestand) eines Beteiligungsprojekts ab und verpflichtet sich, einen bestimmten Kapitalbetrag bis<br />
zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen.<br />
Direktgarantie zur Abdeckung des Projektrisikos:<br />
• Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden.<br />
• Die Förderrichtlinien müssen sich in der Projektbeschreibung widerspiegeln.<br />
• Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen daher immer aktuell<br />
verfolgt werden.<br />
• Investitionspläne dürfen nie von Förderungen abhängig gemacht werden – das Projekt muss sich auch<br />
ohne Förderungen rechnen.<br />
• Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderungen.<br />
Österreichisches Unternehmen<br />
Beteiligung EUR 100<br />
Direktgarantie EUR 50<br />
Inland<br />
Für nähere Informationen siehe http://www.ri.co.at/index.php?id=307 oder kontaktieren Sie unseren<br />
Förder-experten:<br />
Ausland<br />
Ondrej Raba<br />
<strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />
Hvezdova 1716/26<br />
CZ-140 78 Praha 4<br />
Tel.: +420 222 925 630<br />
E-mail: ondrej.raba@rb.cz<br />
Beteiligungsunternehmen<br />
Die aws garantiert die eingesetzten Eigenmittel bis zu 50 %, falls das Auslandprojekt scheitert. Das<br />
Garantieentgelt beträgt für KMU 0,5 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages.<br />
Bei Großunternehmen wird maximal ein Drittel des Projektvolumens garantiert. Das Garantieentgelt wird<br />
nach marktkonformen Gesichtspunkten festgelegt.<br />
18<br />
19
Finanzierungsgarantie<br />
Bei der Finanzierungsgarantie sichert die aws dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors<br />
(Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Die Finanzierungsgarantie deckt maximal<br />
80 % des Kreditbetrages ab.<br />
Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing zur Abdeckung des Kreditrisikos<br />
und zur Abdeckung des Projektrisikos:<br />
Österreichisches Unternehmen<br />
Risk-Sharing<br />
Finanzierungsgarantie zur Abdeckung des Kreditrisikos:<br />
Österreichisches Unternehmen<br />
Kredit EUR 70<br />
Finanzierungsgarantie<br />
in Höhe von<br />
80 % des Kredites,<br />
das sind 56 Mio.<br />
Beteiligung EUR 100<br />
Kredit EUR 70<br />
BANK<br />
Finanzierungsgarantie<br />
in Höhe von<br />
80 % des Kredites<br />
Inland<br />
Ausland<br />
Beteiligung EUR 100<br />
BANK<br />
Inland<br />
Ausland<br />
Beteiligungsunternehmen<br />
Beteiligungsunternehmen<br />
Bei Großunternehmen garantiert die aws maximal ein Drittel des Projektvolumens. Das Garantieentgelt<br />
beträgt für KMU ab 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages, bei Großunternehmen<br />
erfolgt eine Festlegung des Garantieentgeltes nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />
Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing oder Kombination aus Direktgarantie und<br />
Finanzierungsgarantie<br />
Ergänzend zur Finanzierungsgarantie kann das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligungsprojektes im<br />
Ausland abgesichert werden (Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing).<br />
Scheitert das Beteiligungsprojekt, tritt die aws in die Finanzierung ein und gewährt eine günstigere<br />
Finanzierungsform (soft loan). Alternativ kann auch eine Barwertabfindung zur vorzeitigen Rückführung der<br />
Finanzierung angeboten werden. Zu beachten ist, dass Risk-Sharing nur dann von der aws akzeptiert wird,<br />
wenn gewährleistet ist, dass die österreichische Muttergesellschaft die Beteiligung nicht vorsätzlich scheitern<br />
lassen kann (z. B. mittels stark überhöhter Verrechnungspreise).<br />
Das Garantieentgelt beträgt 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages + zusätzlich<br />
0,2 % pro Halbjahr für das Risk-Sharing (gilt für KMU). Für Großunternehmen erfolgt die Festlegung des<br />
Entgeltes nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />
Zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten/Kredite für <strong>International</strong>isierungsprojekte:<br />
OeKB (Österreichische Kontrollbank <strong>AG</strong>)<br />
Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und Auslandsinvestitionen sind ein gutes Risikomanagement<br />
sowie attraktive Finanzierungen für Unternehmen unerlässlich. Die OeKB bietet mit den Exportgarantien<br />
des Bundes, Wechselbürgschaften und Refinanzierungsmöglichkeiten über die Hausbank jene<br />
Instrumente, die österreichische Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken.<br />
Durch die Ausstellung und Abwicklung von Exportgarantien fungiert die OeKB somit als Export Credit<br />
Agency (ECA) der Republik Österreich. Exportgarantien schützen Ihr Unternehmen vor Produktions- und<br />
Zahlungsausfallsrisken (aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen im Abnehmerland) bei Exportgeschäften.<br />
Bei Auslandsinvestitionen sichert die Exportgarantie gegen politische Risken ab. Das vielfältige<br />
Angebot an Absicherungsmöglichkeiten steht allen Klein-, Mittel- und Großunternehmen, zur Verfügung.<br />
Wenn durch das Exportgeschäft bzw. die Auslandsinvestition ein Beitrag zur Verbesserung der österreichischen<br />
Leistungsbilanz (z. B.: Export von Waren/Dienstleistungen vorwiegend österreichischen Ursprungs,<br />
Dividendenrückflüsse, Zins- und Kapitalrückflüsse, Arbeitsplatzschaffung in Österreich, know-how-Transfer<br />
etc.) erbracht wird, ist ein wesentliches Kriterium für eine Haftungsübernahme durch die OeKB erfüllt.<br />
Weitere Informationen zur Absicherung mit Exporthaftungen des Bundes finden Sie auch direkt auf der<br />
OeKB-Homepage (www.oekb.at).<br />
20<br />
21
Neben den Absicherungsmöglichkeiten kann bei der OeKB auch eine Refinanzierung – über Ihre Hausbank<br />
– der Exporte und Auslandsinvestitionen in Anspruch genommen werden. Wesentliche Vorraussetzungen<br />
dazu sind:<br />
• die Übernahme einer Haftung durch die Republik Österreich in Form einer Garantie oder einer<br />
Wechselbürgschaft oder<br />
• das Vorliegen einer Haftung eines Kreditversicherers oder<br />
• das Vorliegen einer Garantie der aws oder<br />
• eine Haftung einer internationalen Organisation sowie<br />
• eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz.<br />
ERP-Fonds<br />
Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist seit 2002 an die „aws“ (Austria<br />
Wirtschaftsservice) angebunden. Das Fondsvermögen stammt aus Kapitalzuwendungen des Marshall-<br />
Planes der USA: Der Marshall-Plan (European Recovery Program, kurz ERP) hatte den Wiederaufstieg der<br />
Wirtschaft Europas nach dem Zweiten Weltkrieg zum Ziel. Im Rahmen von ERP-Krediten werden zinsbegünstigte<br />
Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien Zeiträumen angeboten:<br />
ERP-<strong>International</strong>isierungsprogramm für Direktinvestitionen im Ausland:<br />
• Zielgruppe: Österreichische KMU, Großunternehmen im Rahmen der De Minimis-Grenze (Förderbarwert<br />
max. EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren)<br />
• Gefördert werden: Investitionen oder Beteiligungen, die die strategische Position des Antragstellers verbessern<br />
• Investitionen/Beteiligungen in folgenden Ländern: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bosnien-<br />
Herzegowina, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Iran, Korea, Kroatien, Libyen, Malaysien, Marokko,<br />
Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Serbien, Sri Lanka, Thailand,<br />
Tunesien, Türkei, Ukraine<br />
Österreichisches Unternehmen<br />
• Konditionen:<br />
– max. Betrag EUR 7,5 Mio.<br />
– Laufzeit: 6 Jahre<br />
• Ausnützungszeit: 0,5 Jahre<br />
• tilgungsfreie Zeit: 2 Jahre, Verzinsung 1,75 % p.a. fix<br />
• Tilgungszeit: 4 Jahre, Verzinsung 2,25 % p.a. fix<br />
– Bei einigen Programmen werden auch längere tilgungsfreie Jahre und Tilgungszeiten angeboten:<br />
Zukunftsbranchen im Technologieprogramm, Regionalprogramm mit langer Laufzeit<br />
– Zinsen und Tilgungen antizipativ<br />
– Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredites<br />
– Zu diesen Kosten kommt das Haftungsentgelt für die garantierende <strong>Bank</strong>.<br />
• Förderungsfähige Projekte:<br />
– Investitionen in:<br />
• Produktionsniederlassungen<br />
• Gründung von Tochterfirmen<br />
• Produktions-Joint-Ventures<br />
– Übernahme einer qualifizierten Beteiligung (mind. 25 %)<br />
• Förderungsfähige Kosten:<br />
– Beteiligungseinlagen<br />
– Gesellschafterdarlehen<br />
– Kaufpreis einer Beteiligung<br />
– direkt mit Investitionen verbundene Kosten<br />
Die KfW-<strong>Bank</strong>engruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, Deutschland)<br />
Die KfW-<strong>Bank</strong> bietet für Investitionen im Zusammenhang mit <strong>International</strong>isierungsprojekten deutscher<br />
Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften und Joint-Ventures mit deutscher Beteiligung im Ausland<br />
(deutscher Anteil > 25 %) geförderte, fix verzinste Finanzierungen an, die über Partnerbanken (z. B. RZB)<br />
in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>International</strong>isierungsprojekten kommen folgende Programme<br />
in Frage:<br />
Haftung<br />
Treuhandgeld<br />
ERP-Kredit<br />
Haftungskreditvertrag<br />
Unternehmerkredit, KfW-Umweltprogramm und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (die Kombination<br />
aller drei Programme ist möglich).<br />
Finanzierbar sind im Wesentlichen sämtliche Investitionen (wie z. B. Unternehmenskäufe, Investitionen in<br />
Anlagen, Maschinen, Grundstücke und Gebäude).<br />
Link: www.kfw-foerderbank.de/<br />
Für Fragen stehen Ihnen gerne unsere <strong>Raiffeisen</strong>-Spezialisten (siehe letzte Seite, Punkt 11) zur Verfügung.<br />
BANK<br />
22<br />
23
7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der<br />
<strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />
7.1. Cash Management-Produkte<br />
24<br />
Kontoführung<br />
Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage<br />
Deviseninländer 3 3 3 3<br />
Devisenausländer 3 3 3 3<br />
Guthabenverzinsung 3 3 3 3<br />
Überziehungslinien 3 3<br />
Cash Management lokale Produkte & Dienstleistungen<br />
Zahlungen / Eingänge<br />
• Inlandszahlungen LW<br />
• FW Zahlungen innerhalb<br />
Tschechiens<br />
• Auslandszahlungen in FW<br />
• Auslandszahlungen in LW<br />
• Lastschriftverkehr IZV<br />
• Auslandslastschriftverkehr LW<br />
• Schecks<br />
• Scheckinkasso (<strong>Bank</strong>enscheck)<br />
• Travellerschecks<br />
• Barzahlung / Behebung in LW<br />
• Barzahlung / Behebung in FW<br />
• An- und Verkauf von Valuten<br />
• <strong>Bank</strong>karten<br />
• Kreditkarten<br />
Electronic <strong>Bank</strong>ing<br />
• Lokales Electronic <strong>Bank</strong>ing<br />
• MultiCash<br />
• Internet <strong>Bank</strong>ing<br />
• SWIFT MT 940<br />
– Senden zu Ausländischen <strong>Bank</strong>en – Ja<br />
– Empfangene Nachricht kann in MultiCash<br />
importiert werden<br />
• SWIFT MT 101<br />
– Verarbeitung – ja<br />
– Erstellung – nein<br />
• EDIFACT (PAYMUL)<br />
Cash Management Konzern Produkte & Dienstleistungen<br />
• Cash Management <strong>International</strong> (CMI)<br />
• CMI@WEB<br />
• <strong>International</strong> Account Reporting<br />
• <strong>International</strong> Disbursement Service<br />
• Intra Group Payments (IGP)<br />
• Cross Border Effective Pooling mit RBI<br />
• Low Value Payments<br />
• <strong>International</strong> Liquidity Management<br />
• Services innerhalb der beiden <strong>Bank</strong>enclubs UniCash und Connector<br />
(Kontoeröffnungen, Überweisungen)<br />
• SWIFT für Corporates (MA-CUG, SCORE)<br />
Liquiditätsmanagement<br />
• Überziehungslinien<br />
• Cash Pooling Zero Balancing<br />
• Cash Pooling<br />
Zinskompensation<br />
• Kontoübergreifende<br />
Überziehungen bzw.<br />
Belastungen sind für CP<br />
Zero Balancing und CP<br />
Zinskompensation verfügbar<br />
• Cross border Cash Pooling<br />
• Multilevel Sweeping<br />
7.2. Rechtliche und devisenrechtliche<br />
Bestimmungen<br />
Kontoführung<br />
• Ausländische und inländische Kommerzkunden dürfen sowohl Konten in Fremdwährung als auch in CZK<br />
führen.<br />
• Inländer (natürliche und juristische Personen) dürfen Konten im Ausland eröffnen. Jedoch sind sie<br />
verpflichtet, dies der Tschechischen Nationalbank (gemäß Foreign Exchange Act 219/1995) bekannt zu<br />
geben.<br />
• Alle <strong>Bank</strong>en in Tschechien sind verpflichtet, 0,16 % p.a. aller nicht-anonymen Spareinlagen, die versichert<br />
sind, an den Einlagensicherungsfonds abzuführen.<br />
Inlandszahlungen<br />
• Keine Beschränkungen<br />
• Aufgrund des Act 62/2004 Coll. vom 01. 03. 2004 muss jeder Zahlungsauftrag das Konto des Zahlers und<br />
dessen <strong>Bank</strong>leitzahl, das Konto des Begünstigten und dessen <strong>Bank</strong>leitzahl, den Betrag, die Währung<br />
und das Ausführungsdatum beinhalten.<br />
• Alle anderen Kennzeichen, wie zum Beispiel fixe, variable und spezielle Kennzeichen, werden nur zu<br />
Identifikationszwecken der Zahlung verwendet.<br />
Auslandszahlungen<br />
• Das Devisengesetz von 1995 (Nr. 219/1995) machte die CZK für Transaktionen auf laufenden Konten<br />
frei konvertierbar.<br />
• Grenzüberschreitende Zahlungen in CZK sind ebenfalls erlaubt.<br />
• Jede Zahlung in Fremdwährung wird wie eine Auslandszahlung behandelt und über eine Korrespondenzbank<br />
abgewickelt, da es in Tschechien kein Clearingcenter für Zahlungen in Fremdwährung gibt.<br />
• Innerhalb des EWR werden Zahlungsaufträge in Euro bis zu einer Höhe von EUR 50.000,00 gemäß<br />
EU-Regulierung zu besseren Konditionen durchgeführt. Damit die Regulierung zur Anwendung kommt,<br />
muss der Zahlungsauftrag einen gültigen BIC (<strong>Bank</strong> Identification Code) und eine Kontonummer des<br />
Begünstigten in Form der IBAN (<strong>International</strong> <strong>Bank</strong> Account Number) enthalten.<br />
Barzahlungen / Behebungen<br />
• Für Bareinlagen oder -behebungen unter EUR 1.000,00 ist keine Legitimierung notwendig.<br />
• Für Bareinlagen oder -behebungen über EUR 1.000,00 ist eine Legitimierung zwingend erforderlich.<br />
Zu diesem Zweck muss der Kunde einen Ausweis (Personalausweis oder Pass) vorlegen. Name,<br />
Geburtsdatum und Ausweisnummer sind von der <strong>Bank</strong> festzuhalten.<br />
• Jede Zahlung über Eur 15.000,00 muss via <strong>Bank</strong>transfer (gemäß Act 254/2004 Col) getätigt werden.<br />
25
8. <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />
9.3. Clearing-Mechanismus<br />
Abwicklung<br />
• Beschreibung:<br />
• Art:<br />
• Valutierung:<br />
RTGS Clearing:<br />
Der gesamte Inlandszahlungsverkehr wird über das Clearingzentrum der Tschechischen<br />
Nationalbank abgewickelt. Alle <strong>Bank</strong>en, die eine Lizenz erhalten, sind<br />
verpflichtet, am nationalen Clearing teilzunehmen, und müssen ein Konto bei<br />
der Tschechischen Nationalbank führen. Es werden betragsunabhängig alle<br />
Zahlungen über das Clearing abgewickelt. Weiters werden im Inlandszahlungsverkehr<br />
CZK-Konten ausländischer Kontoinhaber wie Inlandskonten behandelt.<br />
RTGS (Real Time Gross Settlement)<br />
Gleicher Tag (kein Valutaschnitt durch das Clearing)<br />
• Abwicklungsvorgang: <strong>Bank</strong> des Auftraggebers 0–1 Tage<br />
Clearingzentrum 0 Tage<br />
<strong>Bank</strong> des Begünstigten 0 Tage<br />
Clearing-Mitgliedschaft der <strong>Bank</strong><br />
verpflichtend für alle <strong>Bank</strong>en in Tschechien<br />
Der Empfänger erhält die Zahlung mit Valuta D+1.<br />
Dringende Inlandszahlungen:<br />
– Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen D<br />
– Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten D<br />
Bilanzsumme in Millionen EUR 7.910<br />
Geschäftsstellen 120<br />
Mitarbeiter 3.000<br />
Stand per 31.12.2010<br />
Die <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. ist nach Bilanzsumme die fünftgrößte <strong>Bank</strong> in der Tschechischen Republik und<br />
bietet sämtliche <strong>Bank</strong>leistungen für Privat- und Unternehmenskunden an. Unterstützt wird sie durch<br />
Spezialunternehmen in den Bereichen Bausparkasse (<strong>Raiffeisen</strong> stavební sporitelna), Versicherung<br />
(UNIQA pojištovna) und Leasing (<strong>Raiffeisen</strong>-Leasing, <strong>Raiffeisen</strong>-Leasing Real Estate). 2008 fusionierte die<br />
<strong>Raiffeisen</strong>bank mit der e<strong>Bank</strong>a, a.s., die sich seit 1998 am Tschechischen Markt auf das hochqualitative<br />
Internet-<strong>Bank</strong>ing spezialisierte.<br />
Die <strong>Raiffeisen</strong>bank betreut mit ihren 120 Filialen und Kundenzentren knapp 500.000 Kunden und beschäftigt<br />
3.000 Personen.<br />
Serviceumfang und -qualität der <strong>Bank</strong> werden regelmäßig honoriert: 2011 wurde das „eKonto“ beim<br />
<strong>Bank</strong>-of-the-Year-Wettbewerb des Finanzberatungsunternehmens „Fincentrum“ zum dritten Mal in Folge<br />
als bestes Gehaltskonto ausgezeichnet. In der Kategorie „Most Dynamic <strong>Bank</strong> of the Year“ gewann die<br />
<strong>Raiffeisen</strong>bank erneut. Und im Bewerb „Goldene Krone“ wurde sie Sieger in den Bereichen Direct-<strong>Bank</strong>ing<br />
und Geschäftskunden.<br />
EMEA Finance zeichnete die <strong>Raiffeisen</strong>bank 2010 als „Best Foreign bank in the Czech Republic 2010”.<br />
<strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />
Hrězdova 1716/2b<br />
14078 Praha 4<br />
Tel.: +420-221-141 111<br />
Fax: +420-221-142 111<br />
Gesellschafterstruktur:<br />
<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> 75 %<br />
RB Prag Beteiligungs GmbH 25 %<br />
D = Tag des Auftragseingangs vom Kunden<br />
26<br />
27
9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />
in der <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. und<br />
das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk<br />
Ihr Spezialist für die <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />
Roman Lagler<br />
Tel.: +420 23440 1728<br />
e-mail: roman.lagler@rb.cz<br />
Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />
<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />
Herwig Haidn<br />
herwig.haidn@rbinternational.com<br />
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 1574<br />
<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />
Rudolf Lercher<br />
rudolf.lercher@rbinternational.com<br />
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 3537<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank NÖ-Wien <strong>AG</strong><br />
Ivica Bozan<br />
ivica.bozan@raiffeisenbank.at<br />
Tel. +43-5-1700-92495<br />
Thomas Stumbauer<br />
thomas.stumbauer@raiffeisenbank.at<br />
Tel: +43-5-1700-93308<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Steiermark <strong>AG</strong><br />
Franz Rogi<br />
franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110<br />
Günther Geieregger<br />
guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Oberösterreich <strong>AG</strong><br />
Helmut Zeindlinger<br />
zeindlinger@rlbooe.at<br />
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3113<br />
Artem Snegirev<br />
snegirev@rlbooe.at<br />
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3161<br />
<strong>Raiffeisen</strong>verband Salzburg<br />
Friedrich Buchmüller<br />
friedrich.buchmueller@rvs.at<br />
Tel.: +43 / 662 / 8886 – 3860<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Tirol <strong>AG</strong><br />
Andrea Zankl<br />
andrea.zankl@rlb-tirol.at<br />
Tel.: +43 / 512 / 5305 – 2230<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Vorarlberg<br />
Alexandra Welte<br />
alexandra.welte@raiba.at<br />
Tel.: +43 / 5574 / 405 - 528<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Burgenland<br />
Wilhelm Schedl<br />
wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at<br />
Tel.: +43 / 2682 / 691 – 605<br />
<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Kärnten<br />
Michael Stegmüller<br />
michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2280<br />
Herbert Schöffmann<br />
herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at<br />
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2269<br />
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Notizen<br />
Notizen<br />
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Überreicht durch: