08.06.2014 Aufrufe

Download - Raiffeisen Bank International AG

Download - Raiffeisen Bank International AG

Download - Raiffeisen Bank International AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Finanzplatz<br />

Tschechien<br />

AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA<br />

In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.


Länderprofil Tschechien<br />

Stand: April 2013<br />

Finanzplatz Tschechien<br />

Währung: Tschechische Krone<br />

Bruttoinlandsprodukt und Budget 2011 2012 2013e 2014f<br />

Reales BIP, in % p.a. 1,7 -1,2 -0,2 1,8<br />

Nominelles BIP, in Mrd. EUR 156,3 153,1 153,9 163,6<br />

BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR 20230,0 20109,0 20310,0 20716,0<br />

Industrieproduktion, in % p.a. 6,9 -1,2 -0,1 3,2<br />

Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -3,1 -4,9 -3,0 -2,6<br />

Inflation und Beschäftigung<br />

Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 6,7 6,8 7,4 7,5<br />

Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR 994 1000 1014 1078<br />

Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 1,9 3,3 1,9 2,0<br />

Handels und Leistungsbilanz<br />

Güterexporte, in Mrd. EUR 99,6 102,5 105,0 115,7<br />

Güterimporte, in Mrd. EUR 95,8 96,7 98,5 108,0<br />

Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -4,4 -3,7 -3,3 -3,3<br />

Leistungsbilanz, in % des BIP -2,8 -2,4 -2,1 -2,0<br />

Auslandsverschuldung, in % des BIP 48,8 49,6 50,2 49,9<br />

Wechselkurs und Zinsen<br />

Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 17,7 19,5 18,9 18,4<br />

Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) 24,6 25,1 25,3 24,5<br />

3m Geldmarktsatz PRIBOR (Durchschnitt) 0,8 0,6 0,2 0,5<br />

Länderrating<br />

S&P<br />

AA-<br />

Moody‘s<br />

A1<br />

Fitch A+<br />

1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes ....................................... 4<br />

2. Gesellschaftsrecht ................................................................. 5<br />

3. Steuern, Abgaben und Recht ......................................................... 7<br />

4. Schiedsgericht für Streitfälle ......................................................... 14<br />

5. Förderungen ..................................................................... 16<br />

6. Risikoabsicherung und Finanzierungen .................................................. 19<br />

7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. .............................. 24<br />

8. <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. ................................................................... 27<br />

9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

und das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk ................................................ 28<br />

Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung<br />

für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige Erstinformation<br />

für Geschäftsbeziehungen mit Tschechien zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei<br />

Beratung oder Angebot oder Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit<br />

werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt.<br />

In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.<br />

Quelle:<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />

WKO: Länderreport Tschechien; AWO-Fachreports: Firmengründung und Steuern in der Tschechien; Fachreport:<br />

Eigentum und Forderungen in Tschechien, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

Redaktionsschluss: Mai 2013<br />

2<br />

3


1. Politische und<br />

2. Gesellschaftsrecht<br />

wirtschaftliche Situation<br />

des Landes<br />

Nach einer kurzen Erholungsphase der Wirtschaft in den Jahren 2010/2011 fiel die tschechische<br />

Volkswirtschaft 2012 mit -1,2 % p.a. erneut in eine Rezession. Sämtliche Quartale 2012 zeigten dabei eine<br />

Wirtschaftsschrumpfung im Quartalsvergleich, wobei sowohl die schwache Inlandsnachfrage und im vierten<br />

Quartal sogar die Exportseite zur Kontraktion beitrugen. Allerdings erwarten wir ab dem zweiten Quartal<br />

2013 eine langsame Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung. Während dies jedoch für das Gesamtjahr<br />

2013 in Summe trotzdem vermutlich eine Wirtschaftsschrumpfung um 0,2 % p.a. ergibt, sollte 2014 mit<br />

1,8 % Wirtschaftswachstum bereits eine deutlichere Verbesserung aufweisen.<br />

Die tschechische Regierung begegnete der Finanzkrise mit deutlichen Sparmaßnahmen, was einerseits<br />

das Budgetdefizit in Grenzen hielt, andererseits allerding das Wirtschaftswachstum deutlich drückte. So<br />

konnte die Regierung die öffentliche Verschuldung auf unter 50 % des BIP halten. Für 2013 sollte sich mit<br />

anhaltender Sparanstrengung das Budgetdefizit auf etwa 3 % des BIP verringern. Mit einem einsetzenden<br />

Wirtschaftswachstum 2014 bietet sich der Regierung dann auch die Möglichkeit eine etwas weniger restriktive<br />

Fiskalpolitik zu fahren.<br />

Tschechien ist eine kleine und offene Wirtschaft die wie viele andere CE-Länder vom Exportsektor vor<br />

allem in die Eurozone abhängig ist. Die sechs wichtigsten Handelspartner von Tschechien sind dabei<br />

Deutschland, die Slowakei, Polen, Frankreich, Großbritannien und Österreich. Sowohl die staatlichen<br />

als auch die privaten Konsumausgaben und die Investitionen haben sich von den Auswirkungen der<br />

Finanzkrise noch nicht erholt, weshalb dem Exportsektor auch weiterhin eine zentrale Bedeutung für<br />

Wirtschaftswachstum zukommt.<br />

Der Leitzinssatz in Tschechien ruht seit Dezember 2012 unverändert bei 0,05 % und wird unserer Meinung<br />

zufolge bis ins Jahr 2014 hinein unverändert bleiben. Mit einem Leitzinssatz nahe Null hat die Zentralbank<br />

von der geldpolitischen Seite bereits ihr Pulver verschossen. Daher versucht die Zentralbank derzeit über<br />

Verbalintervention eine Aufwertung der Krone zum Euro zu verhindern. Wir prognostizieren dementsprechend<br />

wenig Spielraum für eine Aufwertung bei EUR/CZK in den kommenden Monaten. Erst mit einer<br />

Verbesserung des Wachstumsausblicks würden wir im zweiten Halbjahr 2013 wieder etwas moderaten<br />

Spielraum für eine Währungsaufwertung sehen.<br />

Die Verbraucherpreisentwicklung in der Tschechischen Republik ist unterdessen moderate. Nach einem<br />

Preisanstieg 2012 von 3,3 % prognostizieren wir für 2013 einen Rückgang auf etwa 2 % und erwarten auch<br />

für die kommenden Jahre nur sehr moderaten Preisdruck um 2 %.<br />

Die tschechische Regierung steht mit ihrer minimalen Mehrheit im Parlament weiterhin auf schwachen<br />

Beinen. Wenn man bedenkt, dass diese Regierung bereits so gewichtige Reformen wie die Pensionsreform<br />

und die Restitution an die Kirchen zustande gebracht hat, scheint dies allerdings keine Tragödie zu sein.<br />

Im März 2013 wurde Milos Zeman, Populist, ehemaliger Premierminister und ehemaliger Führer der<br />

Sozialdemokraten (CSSD), zum Präsidenten gewählt. Sollte die CSSD, die in den Meinungsumfragen voran<br />

liegt, die nächste Regierung stellen (Parlamentswahlen 2014), könnte ein „linker“ Präsident möglicherweise<br />

vorteilhaft sein.<br />

Im Vergleich zum krisengeschädigten Jahr 2009 hat sich die Situation am tschechischen Anleihenmarkt<br />

deutlich verbessert. Renditen gingen von einem Höchstwert 2009 bei knapp 5,5 % auf nunmehr deutlich<br />

unter 2 % im zehnjährigen Segment zurück. Tschechien hat damit keinerlei Refinanzierungsprobleme und<br />

genießt nach wie vor den Status eines „sicheren Hafens“.<br />

Die Gründung und Führung von Unternehmen ist im Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr.513/1991 i.a.F.)<br />

geregelt, dem grundsätzlichen Gesetz für die unternehmerische Tätigkeit in der Tschechischen Republik.<br />

Um eine Berechtigung für dauerhafte unternehmerische Tätigkeiten in Tschechien zu erhalten, muss eine<br />

ausländische Person in das tschechische Handelsregister eingetragen werden.<br />

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem jede in- und ausländische Person, die in<br />

Tschechien unternehmerisch tätig werden will, eingetragen werden muss, ausgenommen von dieser<br />

Pflicht sind grundsätzlich Einzelfirmen. Zuständig für die Eintragung sind die jeweiligen Bezirksgerichte.<br />

Eingetragen werden Daten über Unternehmer oder andere Personen, die im Sondergesetz bestimmt<br />

sind. Jeder hat das Recht auf Einsicht sowie auf Beschaffung von Kopien und Auszügen. Es besteht die<br />

Möglichkeit, auf Antrag eine amtliche Abschrift der Eintragung oder des in der Urkundensammlung verwahrten<br />

Schriftstückes zu bekommen.<br />

Folgende Unternehmensformen stehen laut Handelsgesetz zur Wahl:<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Häufigste Gesellschaftsform in der Tschechischen Republik (spolecnost s rucením omezeným – s.r.o.).<br />

Diese Form der Kapitalgesellschaft entspricht im Wesentlichen der österreichischen GmbH. Es ist die in der<br />

Tschechischen Republik populärste Gesellschaftsform, vor allen Dingen deshalb, weil das aufzubringende<br />

Stammkapital lediglich CZK 200.000, also umgerechnet etwa EUR 8.000 beträgt.<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Aktiengesellschaft (akciová spolecnost – a.s.) als Gesellschaftsform wird in Tschechien meist nur von<br />

mittleren oder großen Firmen gewählt und entspricht ebenfalls im Wesentlichen der österreichischen <strong>AG</strong>.<br />

Offene Handelsgesellschaft<br />

Die offene Handelsgesellschaft (verejná obchodní spolecnost – v.o.s.) basiert auf ähnlichen Grundlagen<br />

wie die österreichische OHG, wird jedoch aus Haftungsgründen und der zwangsläufigen Publizität in Form<br />

des konstituierenden Eintrages ins Handelsregister nicht besonders häufig als Gesellschaftsform gewählt.<br />

4<br />

5


4. Steuern, Abgaben und Recht<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Die Gesellschaftsform der Kommanditgesellschaft (komanditni spolecnost – k.s.) ist in der Tschechischen<br />

Republik nicht besonders verbreitet, dies hat unter anderem seinen Grund darin, dass das tschechische<br />

Gesellschaftsrecht die („unechte“) Haftungsbeschränkung des Komplementärs in Form einer GmbH nicht<br />

kennt und zudem das Stammkapital einer GmbH nicht besonders hoch ist.<br />

Einzelfirma<br />

Einzelfirmen entstehen in Tschechien durch die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt, es ist kein<br />

Grundkapital und für EU-Bürger keine Eintragung im tschechischen Handelsregister erforderlich, diese<br />

kann aber freiwillig erfolgen. Der Unternehmer haftet jedoch persönlich mit seinem gesamten Vermögen.<br />

Zweigniederlassung<br />

Ausländische Unternehmen können auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eine Zweigniederlassung<br />

gründen. Diese hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, muss aber ins Handelsregister eingetragen werden.<br />

Die tschechische Zweigniederlassung führt in ihrem Namen den Namen der Muttergesellschaft<br />

(„Errichter“) mit dem Zusatz „organizacní slozka“. Die Muttergesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der<br />

Zweigniederlassung, da diese keine juristische Person ist.<br />

Alle auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gegründeten Unternehmen werden als Steuerinländer<br />

betrachtet und müssen ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen in Tschechien versteuern.<br />

Organisationseinheiten ausländischer Firmen sowie Betriebsstätten ausländischer Personen unterliegen<br />

ebenso der tschechischen Steuer, allerdings nur im Ausmaß der in Tschechien erzielten Einkünfte.<br />

Der Pauschalsatz für die Körperschaftssteuer für juristische Personen beträgt laut Einkommensteuergesetz<br />

19 % seit 2010. Der Pauschalsatz findet unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf alle Unternehmen<br />

in der Rechtsform einer juristischen Person Anwendung. Das Einkommensteuergesetz ermöglicht –<br />

anknüpfend an das Buchführungsgesetz – das Optieren zu einem vom Kalenderjahr abweichenden<br />

Steuerjahr. Eine Besteuerungsperiode kann auch ein sog. Wirtschaftsjahr sein, d. h. jede beliebige<br />

Periode von 12 nacheinander folgenden Monaten, welche am ersten Tag des Monats beginnt. Für eine<br />

Änderung der Besteuerungsperiode vom Kalenderjahr auf das Wirtschaftsjahr wird durch eine Novelle<br />

zum Buchführungsgesetz nur mehr die Meldepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Steuerverwalter<br />

verlangt, früher war eine Zustimmung der Finanzverwaltung erforderlich.<br />

Der Pauschalsatz für die Einkommensteuer für Unternehmen in der Rechtsform von natürlichen Personen<br />

beträgt laut Einkommensteuergesetz 15 % seit 2008.<br />

Zu den grundlegenden Steuern der Tschechischen Republik zählen die Einkommensteuer für natürliche<br />

und juristische Personen sowie die Mehrwertsteuer. Weitere Steuern sind die Verbrauchssteuern,<br />

die KFZ-Steuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Grunderwerbssteuer und die Grund- und<br />

Gebäudesteuer.<br />

Investitionen und Joint Ventures<br />

Das tschechische Handelsrecht sieht grundsätzlich eine rechtliche Gleichbehandlung ausländischer<br />

Personen (natürlicher und juristischer) mit inländischen vor. In Tschechien dürfen ausländische Personen<br />

grundsätzlich unter denselben Bedingungen und im selben Ausmaß wie tschechische Unternehmer unternehmerisch<br />

tätig sein. Eine ausländische physische oder juristische Person kann sich an der Gründung<br />

einer tschechischen juristischen Person oder als Gesellschafter an einer bereits gegründeten tschechischen<br />

juristischen Person entweder beteiligen oder selbst als alleiniger Gesellschafter eine solche Person<br />

gründen.<br />

Unternehmensbesteuerung<br />

Alle auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gegründeten Unternehmen werden als Steuerinländer<br />

betrachtet und müssen ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen in Tschechien versteuern.<br />

Organisationseinheiten ausländischer Firmen sowie Betriebsstätten ausländischer Personen unterliegen<br />

ebenso der tschechischen Steuer, allerdings nur im Ausmaß der in Tschechien erzielten Einkünfte.<br />

Das Konzept der Betriebsstätte hat weitgehend Anwendung gefunden, sodass ausländische Unternehmen,<br />

die in Tschechien über einen längeren Zeitraum als 183 Tage Dienstleistungen erbringen, als Inhaber einer<br />

Betriebsstätte angesehen werden und somit der tschechischen Steuer unterliegen. Ein Unternehmen bzw.<br />

eine Betriebsstätte ist innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung steuerlich zu registrieren.<br />

Der Pauschalsatz für die Körperschaftssteuer für juristische Personen beträgt 19 % (seit 1.1.2010).<br />

Der Pauschalsatz findet unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf alle Unternehmen Anwendung.<br />

6<br />

7


Das Einkommensteuergesetz ermöglicht – anknüpfend an das Buchführungsgesetz – das Optieren<br />

zu einem vom Kalenderjahr abweichenden Steuerjahr. Eine Besteuerungsperiode kann auch ein sog.<br />

Wirtschaftsjahr sein, d. h. jede beliebige Periode von 12 nacheinander folgenden Monaten, welche am<br />

ersten Tag des Monats beginnt. Für eine Änderung der Besteuerungsperiode vom Kalenderjahr auf das<br />

Wirtschaftsjahr ist die Meldepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Steuerverwalter notwendig.<br />

Umsatzsteuer / UID-Nummer<br />

Mit EU-Beitritt Tschechiens kam es per 1. Mai 2004 zur umfassendsten MwSt-Reform seit dem Jahr 1993,<br />

deren Ziel die Anpassung der tschechischen MwSt-Gesetzgebung an das EU-Gemeinschaftsrecht war. Alle<br />

EU-MwSt-Richtlinien wurden in das tschechische MwSt-Gesetz implementiert.<br />

Der MwSt-Satz beträgt für Waren und Dienstleistungen grundsätzlich 20 %, Waren und Dienstleistungen,<br />

die dem reduzierten MwSt-Satz von 14 % unterliegen, sind in den Anlagen des Gesetzes taxativ angegeben<br />

(z. B. bestimmte Lebensmittel, Bücher, Kulturveranstaltungen).<br />

Registrierungspflichtige Personen sind unternehmerisch tätige Personen und sonstige ökonomisch tätige<br />

Personen.<br />

Kleinunternehmerregelung: Eine MwSt-Registrierung ist nicht erforderlich, falls der Umsatz in den letzten<br />

zwölf Kalendermonaten 1 Mio. CZK nicht überschritten hat.<br />

Ausländische Unternehmer (EU und Drittstaaten) sind in Tschechien registrierungspflichtig,<br />

• wenn in Tschechien Umsätze getätigt werden, bei denen der Leistungsort in Tschechien liegt und die<br />

Steuerpflicht nicht auf den tschechischen Leistungsempfänger übergeht<br />

• falls in Tschechien eine Betriebsstätte besteht<br />

Reverse Charge System<br />

Bei Warenlieferungen zwischen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten registrierten Personen kommt der<br />

Grundmechanismus zur Mehrwertsteuer zur Anwendung – d.h. die Besteuerung im Staat des Empfängers<br />

(= Reverse-Charge-System): Bei Erwerb von Ware aus der EU durch einen tschechischen MwSt-Zahler ist<br />

der Ort der steuerbaren Leistung der Ort, an dem sich die Ware nach Abschluss der Versendung oder des<br />

Transports befindet, also die Tschechische Republik. Der tschechische Abnehmer teilt dem Lieferanten<br />

seine Steuernummer (tschechisch: DIC) mit und der Lieferant verrechnet die Warenlieferung ohne MwSt<br />

und dieser Preis stellt für den Empfänger der Ware die Steuerbasis dar. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet<br />

nach dem in Tschechien geltenden MwSt-Steuersatz (Normalsatz: 20 %, reduzierter Satz: 14 %)<br />

aus dem Preis ohne Steuer die Steuer zu berechnen und diese Steuer dann in seiner Steuererklärung als<br />

seine Steuerpflicht – seine Verbindlichkeit gegenüber dem tschechischen Staat – anzuführen. Falls der<br />

Steuerzahler die angeschaffte Ware für seine steuerbaren Leistungen verwendet, hat er gleichzeitig auch<br />

Anspruch auf Steuerabzug.<br />

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist daher die österreichische Rechnung bei Warenlieferung nach<br />

Tschechien ohne MwSt auszustellen. Es müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

1. Die gelieferte Ware ist tatsächlich in einem anderen EU-Staat gelangt: Nachweis z.B. durch<br />

Empfangsbescheinigung des Kunden, Lieferschein oder Bescheinigung des Spediteurs.<br />

2. Der ausländische Kunde ist Unternehmer (dies wird durch die ausländische Umsatzsteuer-<br />

Identifikationsnummer USt-IdNr. nachgewiesen, siehe unten).<br />

3. Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben und bezahlt.<br />

4. Die Ware unterliegt in dem anderen EU-Staat der Umsatzbesteuerung; dies wird durch die ausländische<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden angezeigt; zur Überprüfung siehe unten.<br />

Nur wenn alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, und der Lieferant dies nachweisen kann, ist<br />

die innergemeinschaftliche Lieferung in Österreich umsatzsteuerfrei. Der Lieferant stellt eine Rechnung<br />

ohne Umsatzsteuer aus. Handelsübliche Nebenleistungen (z.B. Verpackung, Transport, Versicherung) sind<br />

ebenfalls steuerfrei.<br />

Das Vorgehen bei Warenlieferung durch einen tschechischen MwSt-Zahler an einen MwSt-Zahler in einem<br />

anderen EU-Land erfolgt spiegelbildlich.<br />

Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben sind bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf der Rechnung<br />

anzuführen:<br />

• UID-Nummer des leistenden Unternehmers<br />

• UID-Nummer des tschechischen Leistungsempfängers<br />

• ein Hinweis, dass der Leistungsempfänger zur Anmeldung und Bezahlung der Steuer verpflichtet ist<br />

(Formulierungsvorschlag in tschechischer Sprache - Povinnost priznat a zaplatit dan prechází na Vás<br />

jakožto príjemce plnení. Übersetzung in deutscher Sprache: Die Pflicht, die Steuer zu erklären und zu<br />

entrichten geht auf Sie als Leistungsempfänger über.) Es ist ausreichend, den deutschen Text auf die<br />

Rechnung zu schreiben.<br />

Die UID-Nummer kann in folgendem EU-System überprüft werden:<br />

8<br />

9


http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=EN<br />

Seit 2010 gilt bei Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen Erbringt, folgende<br />

B2B-Generalklausel: Der grundlegende Leistungsort ist der Sitz oder der Unternehmensort des<br />

Leistungsempfängers, falls die Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen gewährt wird. Davon bestehen<br />

aber zahlreiche Ausnahmen. Nach der EU-Richtlinie 2008/8/EG müssen seit 2010 alle Mitgliedsstaaten<br />

das Reverse Charge System verpflichtend für alle Dienstleistungen anwenden, die unter diese B2B-<br />

Generalklausel fallen. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten das Reverse Charge System für weitere<br />

Dienstleistungen vorsehen.<br />

Verbrauchssteuer<br />

Fällt nur bei den im Verbrauchssteuergesetz taxativ genannten Produkten wie Brennstoffe, Alkohol, Tabak an.<br />

Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchspflichtige<br />

Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU. Seit 1. April 2010 ersetzt dieses System<br />

das Papierformular, das vorher Beförderungen dieser Art begleitet hat durch elektronische Mitteilungen des<br />

Versenders an den Empfänger.<br />

EMCS-Überblick<br />

http://goo.gl/hLb8y<br />

Rechtsvorschriften<br />

http://goo.gl/HJ1zP<br />

Verbrauchsteuersätze<br />

http://goo.gl/VhgXi, http://goo.gl/5WECh<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Seit 2008 gibt es zwischen Österreich und Tschechien ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses<br />

neue Abkommen ersetzt das bisherige aus dem Jahre 1979 und orientiert sich inhaltlich im Wesentlichen<br />

am OECD-Musterabkommen.<br />

Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens kommt dem Begriff der Betriebsstätte wesentliche<br />

Bedeutung zu. Betriebsstätten im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens sind aber von Betriebsstätten<br />

nach innerstaatlichem tschechischem Steuerrecht zu unterscheiden.<br />

Im Sinne des Abkommens ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die<br />

Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Betriebsstätten sind insbesondere:<br />

eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte, ein Bergwerk.<br />

Weiters sind Betriebsstätten:<br />

• eine Bauausführung oder Montage, oder damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeiten, wenn die Dauer<br />

der Bauausführung, Montage oder Aufsichtstätigkeit zwölf Monate überschreitet<br />

• Dienstleistungen einschließlich Beratungsleistungen und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem<br />

Unternehmen eines Vertragsstaates oder Arbeitnehmern oder anderen von einem Unternehmen zu<br />

diesem Zweck eingestellten Personal erbracht werden, wenn diese Tätigkeit im anderen Vertragsstaat<br />

insgesamt mehr als sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern (sog.<br />

Dienstleistungsbetriebsstätte)<br />

Nicht als Betriebsstätten gelten Baustellen und Montagen, deren Dauer 12 Monate nicht übersteigt,<br />

Lager, Informationsbüros, die reine Hilfstätigkeiten ausführen. Ein Vertreter gilt dann als Betriebsstätte des<br />

Geschäftsherrn, wenn er Abschlussvollmacht besitzt, in deren Rahmen er im anderen Staat regelmäßig<br />

tätig wird, und er kein unabhängiger Vertreter (wie z. B. Makler, Kommissionär, Handelsvertreter) ist. Die<br />

häufigste Erscheinungsform der Betriebsstätte ist die Zweigniederlassung.<br />

Gewinne eines Unternehmens in einem Vertragsstaat werden in diesem besteuert. Hat daher ein<br />

Unternehmen in dem anderen Vertragsstaat eine Betriebsstätte, so werden jene Gewinne, die der<br />

Betriebsstätte zugerechnet werden, in dem anderen Vertragsstaat besteuert. Die Gewinne der Betriebsstätte<br />

werden so berechnet, als ob sie ihre Tätigkeit als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte. Es werden<br />

die für diese Betriebsstätte entstandenen Aufwendungen, einschließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen<br />

Verwaltungskosten, zum Abzug gebracht.<br />

Dividenden unterliegen einer 10%igen Quellensteuer, ab einer Unternehmensbeteiligung von 10 %<br />

Reduktion ist keine Quellensteuer zu zahlen.<br />

Zinsen dürfen nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden, eine Quellensteuer darf nicht<br />

einbehalten werden.<br />

Lizenzgebühren dürfen nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden. Ausnahme:<br />

Bestimmte Lizenzgebühren, wie z.B. für die Nutzung von Patenten, Mustern, Marken, Know-how, Software<br />

unterliegen einer Quellensteuer von 5 %, die im Empfängerland angerechnet wird. Für die Nutzung von<br />

Urheberrechten darf keine Quellensteuer abgezogen werden. Nicht als Lizenzgebühren gelten Entgelte für<br />

Dienstleistungen, z. B. Beratung.<br />

Am 31.12.2010 lief die Wirksamkeit einer Ausnahme von der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie ab,<br />

die die Tschechische Republik mit der EU vereinbarte (Richtlinie 2003/49/EG über eine gemeinsame<br />

Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener<br />

Mitgliedstaaten). Am 01.01.2011 ist dadurch die Bestimmung in Kraft getreten, welche die in<br />

die EU, die Schweiz, nach Norwegen und nach Island ausgezahlten Lizenzgebühren von der Quellensteuer<br />

10 11


efreit. Allerdings ist diese Befreiung an gewisse Bedingungen gebunden: Sowohl der Zahler als auch<br />

der Empfänger von Lizenzgebühren müssen direkt kapitalverbundene Personen (d. h. der Anteil am<br />

Stammkapital oder an den Stimmungsrechten muss mindestens 25 % betragen) während mindestens<br />

nacheinander folgenden 24 Monaten sein.<br />

Zur Geltendmachung der Befreiung ist eine Entscheidung der Finanzverwaltung erforderlich.<br />

Bei den Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit (Löhne und Gehälter) gilt grundsätzlich die 183-Tage-<br />

Regel, dabei ist zu beachten, dass in die Berechnung der Frist auch vorübergehende Abwesenheiten,<br />

wie z.B. Auslandsdienstreisen oder Wochenendheimfahrten, mit einbezogen werden, wenn danach die<br />

Beschäftigung in diesem Staat fortgesetzt wird. Die 183-Tage-Regel bezieht sich nunmehr auf einen<br />

Zeitraum von zwölf Monaten, im früheren Abkommen war es das Kalenderjahr.<br />

Vorsteuerabzug<br />

Die Tschechische Republik erstattet ausländischen Unternehmen die MwSt, wenn sie für Zwecke der<br />

Mehrwertsteuer in einem EU-Land erfasst sind oder wenn sie in einem Land ansässig sind, mit dem<br />

eine gegenseitige Erstattung der MwSt angewandt wird. Zur Erstattung der tschechischen MwSt müssen<br />

gewisse administrative Voraussetzungen im Beantragungsprozess eingehalten werden.<br />

Vergütungsverfahren<br />

Aufgrund des EU-MwSt-Pakets wird seit 1.1.2010 das bisherige Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer,<br />

die Unternehmen in der EU in Mitgliedstaaten zu entrichten haben, in denen sie nicht niedergelassen sind,<br />

durch ein neues, rein elektronisches Verfahren ersetzt, wodurch die Erstattungen beschleunigt werden. Es<br />

gelten nunmehr im gesamten EU-Raum einheitliche Regeln.<br />

Für Anträge von Unternehmen, die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind (Drittlandsunternehmer) gelten<br />

die bisherigen Regelungen vollinhaltlich weiter – es ändert sich nichts.<br />

Das neue Verfahren ist für Erstattungsanträge anzuwenden, die seit dem 1.1.2010 eingereicht werden. Der<br />

Unternehmer bringt seine Erstattungsanträge für die anderen Mitgliedstaaten über ein elektronisches Portal<br />

in seinem Ansässigkeitsmitgliedstaat ein. Anträge österreichischer Unternehmer für Vorsteuererstattungen<br />

in anderen Mitgliedstaaten – also auch Tschechien – sind seit 1.1.2010 zentral über das FinanzOnline –<br />

System bei der österreichischen Finanzverwaltung zu stellen.<br />

Der Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller ansässig ist, prüft nach Einreichung den Antrag auf Vollständigkeit<br />

sowie auf dessen Zulässigkeit. In diesem Zusammenhang wird auch die Unternehmereigenschaft des<br />

Antragstellers geprüft, danach wird der Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, welcher<br />

den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich vom Datum des Eingangs des Antrags in Kenntnis<br />

setzt.<br />

Rechnungslegung<br />

Durch die Richtlinie 2001/115/EG sind seit 2004 in der EU einheitliche Regeln für die Rechnungslegung in<br />

Kraft getreten. Damit werden die Verpflichtungen, denen Unternehmen unterliegen, die mehrwertsteuerpflichtige<br />

Waren und Dienstleistungen verkaufen, harmonisiert, vereinfacht und modernisiert. Unabhängig<br />

davon, in welchem Land die Ware oder Leistung letzten Endes mehrwertsteuerpflichtig ist, können<br />

Händler alle Rechnungen nach dem gleichen Muster ausstellen. In Tschechien wurde die o.a. Richtlinie<br />

in das MwSt-Gesetz 235/2004, das per EU-Beitritt Tschechiens in Kraft getreten ist, umgesetzt. Weitere<br />

Informationen sind auf der Homepage der EU zu finden: http://goo.gl/f580N. Die zweite EU-Richtlinie an die<br />

Rechnungsstellung (2010/45/EU) ist von den Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden.<br />

Einkommensteuer<br />

Alle Personen, die von einem tschechischen Unternehmen beschäftigt und entlohnt werden, unterliegen<br />

unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in der Tschechischen Republik der Einkommensteuer. Generell<br />

kann gesagt werden, dass bei Personen ohne dauernden Aufenthalt in Tschechien das tschechische<br />

Einkommen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, unter Berücksichtigung allenfalls bestehender<br />

Doppelbesteuerungsabkommen besteuert wird. Ausländer, die in ausländischen Unternehmen angestellt<br />

sind und im Ausland für in der Tschechischen Republik erbrachte Tätigkeiten bezahlt werden (z. B.<br />

Geschäftsreisen), müssen keine Einkommensteuer bezahlen, vorausgesetzt sie bleiben nicht länger als<br />

183 Tage des Kalenderjahres im Land und das ausländische Unternehmen hat keine Betriebsstätte in<br />

Tschechien, die das Gehalt des Angestellten trägt.<br />

Ausländer, die sich mindestens 183 Tage des Kalenderjahres in der Tschechischen Republik aufhalten<br />

(Expatriats), werden als vorübergehend Steueransässige angesehen und unterliegen damit mit ihrem<br />

Weltjahreseinkommen der Steuerpflicht. Diese steuerpflichtigen Personen sind selbst dafür verantwortlich,<br />

dass Steuervorauszahlungen auf das gesamte Einkommen (einschließlich Gehalt) geleistet werden, es sei<br />

denn, der ausländische Arbeitgeber hat eine dauernde Betriebsstätte in der Tschechischen Republik, die<br />

dann die Steuern für den Angestellten einbehalten muss.<br />

Die persönliche Einkommensteuer wird von den Löhnen und Gehältern durch den Arbeitgeber einbehalten.<br />

Der Pauschalsatz für die Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt 15 % (seit 1.1.2008).<br />

Dieser Einkommensteuersatz gilt auch für Unternehmer in der Rechtsform von natürlichen Personen.<br />

12 13


4. Schiedsgericht für Streitfälle<br />

Durch die Überlastung der tschechischen Gerichte und die damit verbundene lange Prozessdauer kann es<br />

vorteilhaft sein, für den Fall von Streitigkeiten zwischen der österreichischen Firma und dem tschechischen<br />

Geschäftspartner eine Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufzunehmen.<br />

Tschechien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche<br />

(New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet<br />

eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.<br />

Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit des <strong>International</strong>en<br />

Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC) oder eines<br />

anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.<br />

Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar.<br />

Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit<br />

vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen<br />

Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen.<br />

Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung<br />

an: Das <strong>International</strong>e Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich.<br />

Die Schiedsklausel des <strong>International</strong>en Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in<br />

den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar):<br />

„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung<br />

oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des <strong>International</strong>en<br />

Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren<br />

gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“<br />

Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen:<br />

ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht,<br />

wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in<br />

Österreich durch ICC Austria vertreten.<br />

Daraus ergeben sich folgende Varianten:<br />

• Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und<br />

Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der<br />

Wirtschaftskammer Österreich.<br />

• Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit<br />

der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die<br />

Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC).<br />

Die Schiedsklausel der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC) lautet:<br />

„All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules<br />

of Arbitration of the <strong>International</strong> Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance<br />

with the said Rules.“<br />

Auch in anderen Sprachen verfügbar.<br />

Detaillierte Auskünfte:<br />

• ICC Austria, <strong>International</strong>e Handelskammer<br />

Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T 05 90 900-3701, F 05 90 900-3703,<br />

E icc@wko.at, W www.icc-austria.org.<br />

In Tschechien kann das Schiedsgericht bei der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik<br />

nominiert werden. Namen und Adresse lauten wie folgt:<br />

Rozhodcí soud pri hospodárské komore CR a agrární komory CR, Dlouhá 13, CZ-110 00 Praha 1, T 00420-<br />

222333340, F 222333341, E praha@arbcourt.cz, W www.arbcourt.cz<br />

• die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei)<br />

• es ist............................materielles Recht anzuwenden;<br />

• die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...........................<br />

Detaillierte Auskünfte:<br />

• <strong>International</strong>es Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich<br />

Dr. Manfred Heider, T 05 90 900-4398, F 05 90 900-216,<br />

E arb@wko.at, W wko.at/arbitration<br />

Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken<br />

14<br />

15


5. Förderungen<br />

EU-Kohäsionspolitik 2007–2013<br />

Ausgangssituation/ Status Quo<br />

Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede<br />

in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf.<br />

Die EU hat sich drei politische Ziele gesetzt, um einen Ausgleich innerhalb dieser Regionen zu schaffen:<br />

Ziel<br />

Konvergenz<br />

Regionale<br />

Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung<br />

Europäische<br />

Territoriale<br />

Zusammenarbeit<br />

Quelle: EnterpriseEuropeNetwork<br />

Prioritäten<br />

Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen<br />

mit Entwicklungsrückstand (früher Ziel 1)<br />

Förderung von Innovation, nachhaltiger Entwicklung, Unterstützung<br />

der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und<br />

Beschäftigungspolitik<br />

Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und<br />

interregionalen Zusammenarbeit (bisher INTERREG)<br />

Für die Umsetzung dieser politischen Ziele stellt die Europäische Union Strukturfondsmittel (EFRE:<br />

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, ESF: Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds) in<br />

Höhe von EUR 347,4 Mrd. zur Verfügung. Bei diesen EU-Fördermitteln handelt es sich um nicht rückzahlbare<br />

Zuschüsse.<br />

Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm<br />

Aus den oben genannten EU-Zielen definieren die einzelnen EU Mitgliedsstaaten ihre nationalen und<br />

regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen Förderprogramme (OPs) ableiten.<br />

Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach Themen strukturiert. Innerhalb dieser<br />

Programme sind Förderschwerpunkte („Priority Axis”) festgelegt, für die von Brüssel genehmigte Richtlinien<br />

gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung &<br />

Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderungen.<br />

Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen)<br />

zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden<br />

können, werden die Förderungen in Osteuropa im Rahmen von „Calls” (Auschreibungen) vergeben. Für<br />

jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die für<br />

ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen sind<br />

Firmengröße, Standort und Inhalt des Förderprojektes.<br />

Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen?<br />

Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert<br />

werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, …) in<br />

der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines<br />

Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte<br />

innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die<br />

engere Auswahl für Förderzusagen.<br />

Zeitrahmen für ein Förderprojekt:<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

20<br />

0<br />

Polen<br />

Tschechien<br />

Aufteilung der EU-Mittel nach Ländern 2007–2013 (in Mrd. Euro)<br />

Ungarn<br />

Rumänien<br />

Slowakei<br />

Litauen<br />

Bulgarien<br />

Lettland<br />

Slowenien<br />

Estland<br />

2 Wo 2–3 Wo 6–8 Wo<br />

45 Tage 45 Tage 30 Tage 30 Tage 6 Mo<br />

( )( )( ) ( )( )( )( )( )<br />

Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition<br />

><br />

Problem +<br />

Analyse<br />

1. Projektbeschreibung<br />

><br />

Klärung rechtl.<br />

Details+<br />

Unterlagen<br />

><br />

Ausarbeitung<br />

Detailantrag +<br />

alle Beilagen<br />

Einreichen Antrag<br />

€ Deadline!<br />

><br />

Formale Prüfung<br />

Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess.<br />

Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert.<br />

Prüfung Inhalt<br />

+ Evaluierung<br />

Start ca. 3 Mo ca. 6. Mo ca. 7. Mo ca. 8. Mo<br />

><br />

><br />

Förder-Vertrag<br />

><br />

1. Rate Zahlung<br />

><br />

Zwischenbericht +<br />

Zwi. Abrechnung<br />

16<br />

17


6. Risikoabsicherung und Finanzierungen<br />

Nationale Förderungen<br />

Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen.<br />

Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder<br />

die Region sehr wichtig. Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von<br />

geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist.<br />

Folgende Investitionsanreize sind möglich:<br />

• Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe<br />

• Zuschüsse<br />

• Darlehen<br />

• Bürgschaften<br />

• Beteiligungen<br />

• Begünstigter Grundstückserwerb<br />

Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften (Sonderwirtschaftszonen, Investitionszertifikate,<br />

…) und müssen bei regionalen Förderstellen beantragt werden.<br />

Achtung!<br />

Absicherungen von Investitionen im Ausland<br />

aws (Austria Wirtschafts Service GmbH = Förderstelle des Bundes)<br />

Die aws übernimmt im Rahmen des Ost-West-Fonds Garantien zur Absicherung des wirtschaftlichen<br />

Risikos bei Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland.<br />

Es werden zwei Absicherungsstrukturen angeboten: die Direktgarantie oder die Finanzierungsgarantie mit<br />

oder ohne Risk-Sharing.<br />

www.awsg.at<br />

Direktgarantie<br />

Im Rahmen der Direktgarantie sichert die aws einen möglichen Misserfolg (Insolvenz oder insolvenzähnlicher<br />

Tatbestand) eines Beteiligungsprojekts ab und verpflichtet sich, einen bestimmten Kapitalbetrag bis<br />

zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen.<br />

Direktgarantie zur Abdeckung des Projektrisikos:<br />

• Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden.<br />

• Die Förderrichtlinien müssen sich in der Projektbeschreibung widerspiegeln.<br />

• Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen daher immer aktuell<br />

verfolgt werden.<br />

• Investitionspläne dürfen nie von Förderungen abhängig gemacht werden – das Projekt muss sich auch<br />

ohne Förderungen rechnen.<br />

• Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderungen.<br />

Österreichisches Unternehmen<br />

Beteiligung EUR 100<br />

Direktgarantie EUR 50<br />

Inland<br />

Für nähere Informationen siehe http://www.ri.co.at/index.php?id=307 oder kontaktieren Sie unseren<br />

Förder-experten:<br />

Ausland<br />

Ondrej Raba<br />

<strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />

Hvezdova 1716/26<br />

CZ-140 78 Praha 4<br />

Tel.: +420 222 925 630<br />

E-mail: ondrej.raba@rb.cz<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Die aws garantiert die eingesetzten Eigenmittel bis zu 50 %, falls das Auslandprojekt scheitert. Das<br />

Garantieentgelt beträgt für KMU 0,5 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages.<br />

Bei Großunternehmen wird maximal ein Drittel des Projektvolumens garantiert. Das Garantieentgelt wird<br />

nach marktkonformen Gesichtspunkten festgelegt.<br />

18<br />

19


Finanzierungsgarantie<br />

Bei der Finanzierungsgarantie sichert die aws dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors<br />

(Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Die Finanzierungsgarantie deckt maximal<br />

80 % des Kreditbetrages ab.<br />

Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing zur Abdeckung des Kreditrisikos<br />

und zur Abdeckung des Projektrisikos:<br />

Österreichisches Unternehmen<br />

Risk-Sharing<br />

Finanzierungsgarantie zur Abdeckung des Kreditrisikos:<br />

Österreichisches Unternehmen<br />

Kredit EUR 70<br />

Finanzierungsgarantie<br />

in Höhe von<br />

80 % des Kredites,<br />

das sind 56 Mio.<br />

Beteiligung EUR 100<br />

Kredit EUR 70<br />

BANK<br />

Finanzierungsgarantie<br />

in Höhe von<br />

80 % des Kredites<br />

Inland<br />

Ausland<br />

Beteiligung EUR 100<br />

BANK<br />

Inland<br />

Ausland<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Bei Großunternehmen garantiert die aws maximal ein Drittel des Projektvolumens. Das Garantieentgelt<br />

beträgt für KMU ab 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages, bei Großunternehmen<br />

erfolgt eine Festlegung des Garantieentgeltes nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />

Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing oder Kombination aus Direktgarantie und<br />

Finanzierungsgarantie<br />

Ergänzend zur Finanzierungsgarantie kann das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligungsprojektes im<br />

Ausland abgesichert werden (Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing).<br />

Scheitert das Beteiligungsprojekt, tritt die aws in die Finanzierung ein und gewährt eine günstigere<br />

Finanzierungsform (soft loan). Alternativ kann auch eine Barwertabfindung zur vorzeitigen Rückführung der<br />

Finanzierung angeboten werden. Zu beachten ist, dass Risk-Sharing nur dann von der aws akzeptiert wird,<br />

wenn gewährleistet ist, dass die österreichische Muttergesellschaft die Beteiligung nicht vorsätzlich scheitern<br />

lassen kann (z. B. mittels stark überhöhter Verrechnungspreise).<br />

Das Garantieentgelt beträgt 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages + zusätzlich<br />

0,2 % pro Halbjahr für das Risk-Sharing (gilt für KMU). Für Großunternehmen erfolgt die Festlegung des<br />

Entgeltes nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />

Zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten/Kredite für <strong>International</strong>isierungsprojekte:<br />

OeKB (Österreichische Kontrollbank <strong>AG</strong>)<br />

Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und Auslandsinvestitionen sind ein gutes Risikomanagement<br />

sowie attraktive Finanzierungen für Unternehmen unerlässlich. Die OeKB bietet mit den Exportgarantien<br />

des Bundes, Wechselbürgschaften und Refinanzierungsmöglichkeiten über die Hausbank jene<br />

Instrumente, die österreichische Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken.<br />

Durch die Ausstellung und Abwicklung von Exportgarantien fungiert die OeKB somit als Export Credit<br />

Agency (ECA) der Republik Österreich. Exportgarantien schützen Ihr Unternehmen vor Produktions- und<br />

Zahlungsausfallsrisken (aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen im Abnehmerland) bei Exportgeschäften.<br />

Bei Auslandsinvestitionen sichert die Exportgarantie gegen politische Risken ab. Das vielfältige<br />

Angebot an Absicherungsmöglichkeiten steht allen Klein-, Mittel- und Großunternehmen, zur Verfügung.<br />

Wenn durch das Exportgeschäft bzw. die Auslandsinvestition ein Beitrag zur Verbesserung der österreichischen<br />

Leistungsbilanz (z. B.: Export von Waren/Dienstleistungen vorwiegend österreichischen Ursprungs,<br />

Dividendenrückflüsse, Zins- und Kapitalrückflüsse, Arbeitsplatzschaffung in Österreich, know-how-Transfer<br />

etc.) erbracht wird, ist ein wesentliches Kriterium für eine Haftungsübernahme durch die OeKB erfüllt.<br />

Weitere Informationen zur Absicherung mit Exporthaftungen des Bundes finden Sie auch direkt auf der<br />

OeKB-Homepage (www.oekb.at).<br />

20<br />

21


Neben den Absicherungsmöglichkeiten kann bei der OeKB auch eine Refinanzierung – über Ihre Hausbank<br />

– der Exporte und Auslandsinvestitionen in Anspruch genommen werden. Wesentliche Vorraussetzungen<br />

dazu sind:<br />

• die Übernahme einer Haftung durch die Republik Österreich in Form einer Garantie oder einer<br />

Wechselbürgschaft oder<br />

• das Vorliegen einer Haftung eines Kreditversicherers oder<br />

• das Vorliegen einer Garantie der aws oder<br />

• eine Haftung einer internationalen Organisation sowie<br />

• eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz.<br />

ERP-Fonds<br />

Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist seit 2002 an die „aws“ (Austria<br />

Wirtschaftsservice) angebunden. Das Fondsvermögen stammt aus Kapitalzuwendungen des Marshall-<br />

Planes der USA: Der Marshall-Plan (European Recovery Program, kurz ERP) hatte den Wiederaufstieg der<br />

Wirtschaft Europas nach dem Zweiten Weltkrieg zum Ziel. Im Rahmen von ERP-Krediten werden zinsbegünstigte<br />

Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien Zeiträumen angeboten:<br />

ERP-<strong>International</strong>isierungsprogramm für Direktinvestitionen im Ausland:<br />

• Zielgruppe: Österreichische KMU, Großunternehmen im Rahmen der De Minimis-Grenze (Förderbarwert<br />

max. EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren)<br />

• Gefördert werden: Investitionen oder Beteiligungen, die die strategische Position des Antragstellers verbessern<br />

• Investitionen/Beteiligungen in folgenden Ländern: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bosnien-<br />

Herzegowina, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Iran, Korea, Kroatien, Libyen, Malaysien, Marokko,<br />

Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Serbien, Sri Lanka, Thailand,<br />

Tunesien, Türkei, Ukraine<br />

Österreichisches Unternehmen<br />

• Konditionen:<br />

– max. Betrag EUR 7,5 Mio.<br />

– Laufzeit: 6 Jahre<br />

• Ausnützungszeit: 0,5 Jahre<br />

• tilgungsfreie Zeit: 2 Jahre, Verzinsung 1,75 % p.a. fix<br />

• Tilgungszeit: 4 Jahre, Verzinsung 2,25 % p.a. fix<br />

– Bei einigen Programmen werden auch längere tilgungsfreie Jahre und Tilgungszeiten angeboten:<br />

Zukunftsbranchen im Technologieprogramm, Regionalprogramm mit langer Laufzeit<br />

– Zinsen und Tilgungen antizipativ<br />

– Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredites<br />

– Zu diesen Kosten kommt das Haftungsentgelt für die garantierende <strong>Bank</strong>.<br />

• Förderungsfähige Projekte:<br />

– Investitionen in:<br />

• Produktionsniederlassungen<br />

• Gründung von Tochterfirmen<br />

• Produktions-Joint-Ventures<br />

– Übernahme einer qualifizierten Beteiligung (mind. 25 %)<br />

• Förderungsfähige Kosten:<br />

– Beteiligungseinlagen<br />

– Gesellschafterdarlehen<br />

– Kaufpreis einer Beteiligung<br />

– direkt mit Investitionen verbundene Kosten<br />

Die KfW-<strong>Bank</strong>engruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, Deutschland)<br />

Die KfW-<strong>Bank</strong> bietet für Investitionen im Zusammenhang mit <strong>International</strong>isierungsprojekten deutscher<br />

Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften und Joint-Ventures mit deutscher Beteiligung im Ausland<br />

(deutscher Anteil > 25 %) geförderte, fix verzinste Finanzierungen an, die über Partnerbanken (z. B. RZB)<br />

in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>International</strong>isierungsprojekten kommen folgende Programme<br />

in Frage:<br />

Haftung<br />

Treuhandgeld<br />

ERP-Kredit<br />

Haftungskreditvertrag<br />

Unternehmerkredit, KfW-Umweltprogramm und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (die Kombination<br />

aller drei Programme ist möglich).<br />

Finanzierbar sind im Wesentlichen sämtliche Investitionen (wie z. B. Unternehmenskäufe, Investitionen in<br />

Anlagen, Maschinen, Grundstücke und Gebäude).<br />

Link: www.kfw-foerderbank.de/<br />

Für Fragen stehen Ihnen gerne unsere <strong>Raiffeisen</strong>-Spezialisten (siehe letzte Seite, Punkt 11) zur Verfügung.<br />

BANK<br />

22<br />

23


7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />

7.1. Cash Management-Produkte<br />

24<br />

Kontoführung<br />

Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage<br />

Deviseninländer 3 3 3 3<br />

Devisenausländer 3 3 3 3<br />

Guthabenverzinsung 3 3 3 3<br />

Überziehungslinien 3 3<br />

Cash Management lokale Produkte & Dienstleistungen<br />

Zahlungen / Eingänge<br />

• Inlandszahlungen LW<br />

• FW Zahlungen innerhalb<br />

Tschechiens<br />

• Auslandszahlungen in FW<br />

• Auslandszahlungen in LW<br />

• Lastschriftverkehr IZV<br />

• Auslandslastschriftverkehr LW<br />

• Schecks<br />

• Scheckinkasso (<strong>Bank</strong>enscheck)<br />

• Travellerschecks<br />

• Barzahlung / Behebung in LW<br />

• Barzahlung / Behebung in FW<br />

• An- und Verkauf von Valuten<br />

• <strong>Bank</strong>karten<br />

• Kreditkarten<br />

Electronic <strong>Bank</strong>ing<br />

• Lokales Electronic <strong>Bank</strong>ing<br />

• MultiCash<br />

• Internet <strong>Bank</strong>ing<br />

• SWIFT MT 940<br />

– Senden zu Ausländischen <strong>Bank</strong>en – Ja<br />

– Empfangene Nachricht kann in MultiCash<br />

importiert werden<br />

• SWIFT MT 101<br />

– Verarbeitung – ja<br />

– Erstellung – nein<br />

• EDIFACT (PAYMUL)<br />

Cash Management Konzern Produkte & Dienstleistungen<br />

• Cash Management <strong>International</strong> (CMI)<br />

• CMI@WEB<br />

• <strong>International</strong> Account Reporting<br />

• <strong>International</strong> Disbursement Service<br />

• Intra Group Payments (IGP)<br />

• Cross Border Effective Pooling mit RBI<br />

• Low Value Payments<br />

• <strong>International</strong> Liquidity Management<br />

• Services innerhalb der beiden <strong>Bank</strong>enclubs UniCash und Connector<br />

(Kontoeröffnungen, Überweisungen)<br />

• SWIFT für Corporates (MA-CUG, SCORE)<br />

Liquiditätsmanagement<br />

• Überziehungslinien<br />

• Cash Pooling Zero Balancing<br />

• Cash Pooling<br />

Zinskompensation<br />

• Kontoübergreifende<br />

Überziehungen bzw.<br />

Belastungen sind für CP<br />

Zero Balancing und CP<br />

Zinskompensation verfügbar<br />

• Cross border Cash Pooling<br />

• Multilevel Sweeping<br />

7.2. Rechtliche und devisenrechtliche<br />

Bestimmungen<br />

Kontoführung<br />

• Ausländische und inländische Kommerzkunden dürfen sowohl Konten in Fremdwährung als auch in CZK<br />

führen.<br />

• Inländer (natürliche und juristische Personen) dürfen Konten im Ausland eröffnen. Jedoch sind sie<br />

verpflichtet, dies der Tschechischen Nationalbank (gemäß Foreign Exchange Act 219/1995) bekannt zu<br />

geben.<br />

• Alle <strong>Bank</strong>en in Tschechien sind verpflichtet, 0,16 % p.a. aller nicht-anonymen Spareinlagen, die versichert<br />

sind, an den Einlagensicherungsfonds abzuführen.<br />

Inlandszahlungen<br />

• Keine Beschränkungen<br />

• Aufgrund des Act 62/2004 Coll. vom 01. 03. 2004 muss jeder Zahlungsauftrag das Konto des Zahlers und<br />

dessen <strong>Bank</strong>leitzahl, das Konto des Begünstigten und dessen <strong>Bank</strong>leitzahl, den Betrag, die Währung<br />

und das Ausführungsdatum beinhalten.<br />

• Alle anderen Kennzeichen, wie zum Beispiel fixe, variable und spezielle Kennzeichen, werden nur zu<br />

Identifikationszwecken der Zahlung verwendet.<br />

Auslandszahlungen<br />

• Das Devisengesetz von 1995 (Nr. 219/1995) machte die CZK für Transaktionen auf laufenden Konten<br />

frei konvertierbar.<br />

• Grenzüberschreitende Zahlungen in CZK sind ebenfalls erlaubt.<br />

• Jede Zahlung in Fremdwährung wird wie eine Auslandszahlung behandelt und über eine Korrespondenzbank<br />

abgewickelt, da es in Tschechien kein Clearingcenter für Zahlungen in Fremdwährung gibt.<br />

• Innerhalb des EWR werden Zahlungsaufträge in Euro bis zu einer Höhe von EUR 50.000,00 gemäß<br />

EU-Regulierung zu besseren Konditionen durchgeführt. Damit die Regulierung zur Anwendung kommt,<br />

muss der Zahlungsauftrag einen gültigen BIC (<strong>Bank</strong> Identification Code) und eine Kontonummer des<br />

Begünstigten in Form der IBAN (<strong>International</strong> <strong>Bank</strong> Account Number) enthalten.<br />

Barzahlungen / Behebungen<br />

• Für Bareinlagen oder -behebungen unter EUR 1.000,00 ist keine Legitimierung notwendig.<br />

• Für Bareinlagen oder -behebungen über EUR 1.000,00 ist eine Legitimierung zwingend erforderlich.<br />

Zu diesem Zweck muss der Kunde einen Ausweis (Personalausweis oder Pass) vorlegen. Name,<br />

Geburtsdatum und Ausweisnummer sind von der <strong>Bank</strong> festzuhalten.<br />

• Jede Zahlung über Eur 15.000,00 muss via <strong>Bank</strong>transfer (gemäß Act 254/2004 Col) getätigt werden.<br />

25


8. <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />

9.3. Clearing-Mechanismus<br />

Abwicklung<br />

• Beschreibung:<br />

• Art:<br />

• Valutierung:<br />

RTGS Clearing:<br />

Der gesamte Inlandszahlungsverkehr wird über das Clearingzentrum der Tschechischen<br />

Nationalbank abgewickelt. Alle <strong>Bank</strong>en, die eine Lizenz erhalten, sind<br />

verpflichtet, am nationalen Clearing teilzunehmen, und müssen ein Konto bei<br />

der Tschechischen Nationalbank führen. Es werden betragsunabhängig alle<br />

Zahlungen über das Clearing abgewickelt. Weiters werden im Inlandszahlungsverkehr<br />

CZK-Konten ausländischer Kontoinhaber wie Inlandskonten behandelt.<br />

RTGS (Real Time Gross Settlement)<br />

Gleicher Tag (kein Valutaschnitt durch das Clearing)<br />

• Abwicklungsvorgang: <strong>Bank</strong> des Auftraggebers 0–1 Tage<br />

Clearingzentrum 0 Tage<br />

<strong>Bank</strong> des Begünstigten 0 Tage<br />

Clearing-Mitgliedschaft der <strong>Bank</strong><br />

verpflichtend für alle <strong>Bank</strong>en in Tschechien<br />

Der Empfänger erhält die Zahlung mit Valuta D+1.<br />

Dringende Inlandszahlungen:<br />

– Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen D<br />

– Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten D<br />

Bilanzsumme in Millionen EUR 7.910<br />

Geschäftsstellen 120<br />

Mitarbeiter 3.000<br />

Stand per 31.12.2010<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. ist nach Bilanzsumme die fünftgrößte <strong>Bank</strong> in der Tschechischen Republik und<br />

bietet sämtliche <strong>Bank</strong>leistungen für Privat- und Unternehmenskunden an. Unterstützt wird sie durch<br />

Spezialunternehmen in den Bereichen Bausparkasse (<strong>Raiffeisen</strong> stavební sporitelna), Versicherung<br />

(UNIQA pojištovna) und Leasing (<strong>Raiffeisen</strong>-Leasing, <strong>Raiffeisen</strong>-Leasing Real Estate). 2008 fusionierte die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>bank mit der e<strong>Bank</strong>a, a.s., die sich seit 1998 am Tschechischen Markt auf das hochqualitative<br />

Internet-<strong>Bank</strong>ing spezialisierte.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>bank betreut mit ihren 120 Filialen und Kundenzentren knapp 500.000 Kunden und beschäftigt<br />

3.000 Personen.<br />

Serviceumfang und -qualität der <strong>Bank</strong> werden regelmäßig honoriert: 2011 wurde das „eKonto“ beim<br />

<strong>Bank</strong>-of-the-Year-Wettbewerb des Finanzberatungsunternehmens „Fincentrum“ zum dritten Mal in Folge<br />

als bestes Gehaltskonto ausgezeichnet. In der Kategorie „Most Dynamic <strong>Bank</strong> of the Year“ gewann die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>bank erneut. Und im Bewerb „Goldene Krone“ wurde sie Sieger in den Bereichen Direct-<strong>Bank</strong>ing<br />

und Geschäftskunden.<br />

EMEA Finance zeichnete die <strong>Raiffeisen</strong>bank 2010 als „Best Foreign bank in the Czech Republic 2010”.<br />

<strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />

Hrězdova 1716/2b<br />

14078 Praha 4<br />

Tel.: +420-221-141 111<br />

Fax: +420-221-142 111<br />

Gesellschafterstruktur:<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> 75 %<br />

RB Prag Beteiligungs GmbH 25 %<br />

D = Tag des Auftragseingangs vom Kunden<br />

26<br />

27


9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />

in der <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s. und<br />

das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk<br />

Ihr Spezialist für die <strong>Raiffeisen</strong>bank a.s.<br />

Roman Lagler<br />

Tel.: +420 23440 1728<br />

e-mail: roman.lagler@rb.cz<br />

Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />

Herwig Haidn<br />

herwig.haidn@rbinternational.com<br />

Tel. +43 / 1 / 717 07 – 1574<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />

Rudolf Lercher<br />

rudolf.lercher@rbinternational.com<br />

Tel. +43 / 1 / 717 07 – 3537<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank NÖ-Wien <strong>AG</strong><br />

Ivica Bozan<br />

ivica.bozan@raiffeisenbank.at<br />

Tel. +43-5-1700-92495<br />

Thomas Stumbauer<br />

thomas.stumbauer@raiffeisenbank.at<br />

Tel: +43-5-1700-93308<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Steiermark <strong>AG</strong><br />

Franz Rogi<br />

franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110<br />

Günther Geieregger<br />

guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Oberösterreich <strong>AG</strong><br />

Helmut Zeindlinger<br />

zeindlinger@rlbooe.at<br />

Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3113<br />

Artem Snegirev<br />

snegirev@rlbooe.at<br />

Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3161<br />

<strong>Raiffeisen</strong>verband Salzburg<br />

Friedrich Buchmüller<br />

friedrich.buchmueller@rvs.at<br />

Tel.: +43 / 662 / 8886 – 3860<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Tirol <strong>AG</strong><br />

Andrea Zankl<br />

andrea.zankl@rlb-tirol.at<br />

Tel.: +43 / 512 / 5305 – 2230<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Vorarlberg<br />

Alexandra Welte<br />

alexandra.welte@raiba.at<br />

Tel.: +43 / 5574 / 405 - 528<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Burgenland<br />

Wilhelm Schedl<br />

wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at<br />

Tel.: +43 / 2682 / 691 – 605<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Kärnten<br />

Michael Stegmüller<br />

michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2280<br />

Herbert Schöffmann<br />

herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2269<br />

28<br />

29


Notizen<br />

Notizen<br />

30 31


Überreicht durch:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!