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BA MDS 52-932 DE - Rauch

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Wertvolle Hinweise 10<br />

10 Wertvolle Hinweise<br />

Mit der modernen Technik und Konstruktion der RAUCH-Düngerstreuer und<br />

durch aufwendige, ständige Tests auf der werkseigenen Düngerstreuer-<br />

Prüfanlage wurde die Voraussetzung für ein einwandfreies Streubild geschaffen.<br />

Trotz der von uns mit Sorgfalt hergestellten Maschinen sind auch bei bestimmungsgemäßer<br />

Verwendung Abweichungen in der Ausbringung oder etwaige<br />

Störungen nicht auszuschließen. Dies kann z.B. verursacht werden durch:<br />

Veränderungen der physikalischen Eigenschaften des Saatguts oder des<br />

Düngers (z.B. unterschiedliche Korngrößenverteilung, unterschiedliche<br />

Dichte, Kornform- und Oberfläche, Beizung, Versiegelung, Feuchtigkeit).<br />

Verklumpten und feuchten Dünger.<br />

Abdrift durch Wind.<br />

Verstopfungen oder Brückenbildungen (z.B. durch Fremdkörper, Sackreste,<br />

feuchten Dünger...).<br />

Geländeunebenheiten.<br />

Abnutzung von Verschleißteilen (z.B. Rührfinger, Wurfflügel, Auslauf).<br />

Beschädigung durch äußere Einwirkung.<br />

Mangelnde Reinigung und Pflege gegen Korrosion.<br />

Falsche Antriebsdrehzahlen und Fahrgeschwindigkeiten.<br />

Unterlassen der Abdrehprobe.<br />

Keine Überprüfung der Querverteilung.<br />

<br />

<br />

Falsche Einstellung der Maschine (Nichtbeachten der Anbauanweisung und<br />

Wurfflügeleinstellung).<br />

Kein seitenstarrer und quer zur Fahrtrichtung waagrechter Anbau.<br />

Überprüfen Sie daher vor jedem Einsatz und auch während des Einsatzes Ihre<br />

Maschine auf richtige Funktion und auf ausreichende Ausbringgenauigkeit (Abdrehprobe<br />

durchführen).<br />

Überprüfen Sie mit dem Praxis-Prüfset die Querverteilung.<br />

Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Düngerstreuer selbst<br />

entstanden sind, ist ausgeschlossen. Hierzu gehört auch, daß eine Haftung<br />

für Folgeschäden aufgrund von Streufehlern ausgeschlossen ist. Eigenmächtige<br />

Veränderungen an dem Düngerstreuer können zu Folgeschäden führen<br />

und schließen eine Haftung des Lieferers für diese Schäden aus.<br />

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder eines leitenden Angestellten<br />

und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern<br />

des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten<br />

Gegenständen gehaftet wird, gilt der Haftungsausschluß des Lieferers nicht. Er<br />

gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert<br />

sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden,<br />

die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.<br />

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