BA MDS 52-932 DE - Rauch
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Wertvolle Hinweise 10<br />
10 Wertvolle Hinweise<br />
Mit der modernen Technik und Konstruktion der RAUCH-Düngerstreuer und<br />
durch aufwendige, ständige Tests auf der werkseigenen Düngerstreuer-<br />
Prüfanlage wurde die Voraussetzung für ein einwandfreies Streubild geschaffen.<br />
Trotz der von uns mit Sorgfalt hergestellten Maschinen sind auch bei bestimmungsgemäßer<br />
Verwendung Abweichungen in der Ausbringung oder etwaige<br />
Störungen nicht auszuschließen. Dies kann z.B. verursacht werden durch:<br />
Veränderungen der physikalischen Eigenschaften des Saatguts oder des<br />
Düngers (z.B. unterschiedliche Korngrößenverteilung, unterschiedliche<br />
Dichte, Kornform- und Oberfläche, Beizung, Versiegelung, Feuchtigkeit).<br />
Verklumpten und feuchten Dünger.<br />
Abdrift durch Wind.<br />
Verstopfungen oder Brückenbildungen (z.B. durch Fremdkörper, Sackreste,<br />
feuchten Dünger...).<br />
Geländeunebenheiten.<br />
Abnutzung von Verschleißteilen (z.B. Rührfinger, Wurfflügel, Auslauf).<br />
Beschädigung durch äußere Einwirkung.<br />
Mangelnde Reinigung und Pflege gegen Korrosion.<br />
Falsche Antriebsdrehzahlen und Fahrgeschwindigkeiten.<br />
Unterlassen der Abdrehprobe.<br />
Keine Überprüfung der Querverteilung.<br />
<br />
<br />
Falsche Einstellung der Maschine (Nichtbeachten der Anbauanweisung und<br />
Wurfflügeleinstellung).<br />
Kein seitenstarrer und quer zur Fahrtrichtung waagrechter Anbau.<br />
Überprüfen Sie daher vor jedem Einsatz und auch während des Einsatzes Ihre<br />
Maschine auf richtige Funktion und auf ausreichende Ausbringgenauigkeit (Abdrehprobe<br />
durchführen).<br />
Überprüfen Sie mit dem Praxis-Prüfset die Querverteilung.<br />
Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Düngerstreuer selbst<br />
entstanden sind, ist ausgeschlossen. Hierzu gehört auch, daß eine Haftung<br />
für Folgeschäden aufgrund von Streufehlern ausgeschlossen ist. Eigenmächtige<br />
Veränderungen an dem Düngerstreuer können zu Folgeschäden führen<br />
und schließen eine Haftung des Lieferers für diese Schäden aus.<br />
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder eines leitenden Angestellten<br />
und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern<br />
des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten<br />
Gegenständen gehaftet wird, gilt der Haftungsausschluß des Lieferers nicht. Er<br />
gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert<br />
sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden,<br />
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.<br />
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