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BEGRÜNDUNG UMWELTBERICHT - Rattiszell

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GEMEINDE RATTISZELL<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

<strong>BEGRÜNDUNG</strong><br />

<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

Vorentwurf zur Vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012<br />

Verfahrensträger:<br />

Gemeinde <strong>Rattiszell</strong><br />

über VG Stallwang<br />

Straubinger Straße 18<br />

94375 <strong>Rattiszell</strong><br />

Tel.: 09964 / 6402-0<br />

Fax: 09964 / 6402-37<br />

Mail: info@rattiszell.de<br />

Web: www.rattiszell.de<br />

Planung:<br />

MKS Architekten - Ingenieure<br />

Mühlenweg 8<br />

94347 Ascha<br />

Tel.: 09961 / 94 21-0<br />

Fax: 09961 / 94 21-29<br />

Mail: ascha@mks-ai.de<br />

Web : www.mks-ai.de<br />

Bearbeitung:<br />

Roswitha Schanzer<br />

Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 2 von 23<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

A PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN .............................................................. 3<br />

1. Aufstellungsbeschluss............................................................................................................ 3<br />

2. Anlass der Planaufstellung / Erforderlichkeit ........................................................................ 3<br />

3. Flächennutzungsplan / Landschaftsplan ............................................................................... 3<br />

B LAGE, GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES PLANGEBIETES .................................... 4<br />

1. Lage / Geltungsbereich .......................................................................................................... 4<br />

2. Größe...................................................................................................................................... 4<br />

3. Beschaffenheit / Höhenlage .................................................................................................. 4<br />

4. Schutzobjekte / Schutzgebiete............................................................................................... 4<br />

C GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG........................................................................................ 5<br />

1. Zweckbestimmung / Art der Nutzung ..................................................................................... 5<br />

2. Vorhabensbeschreibung / Nutzungskonzept ........................................................................ 5<br />

3. Flächenverteilung ................................................................................................................... 9<br />

4. Erschließung ........................................................................................................................... 9<br />

5. Ver- und Entsorgung ............................................................................................................ 10<br />

6. Immissionsschutz ................................................................................................................. 10<br />

D EINGRIFFSREGELUNG ........................................................................................................ 12<br />

1. Standortwahl ......................................................................................................................... 12<br />

2. Ermittlung des Ausgleichsumfanges ................................................................................... 12<br />

3. Ausgleichsflächen / Maßnahmen ........................................................................................ 13<br />

E <strong>UMWELTBERICHT</strong> ................................................................................................................. 15<br />

1. Inhalt und wichtige Ziele des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung ................. 15<br />

2. Übergeordnete Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................ 15<br />

3. Fachliche Programme und Pläne ........................................................................................ 16<br />

4. Darstellung des Vorhabens ................................................................................................. 17<br />

5. Entwicklung des Gebietes bei Nichtdurchführung der Planung ......................................... 21<br />

6. Methodik / Grundlagen ......................................................................................................... 22<br />

7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ...................................................................... 22<br />

8. Zusammenfassung............................................................................................................... 23


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 3 von 23<br />

A PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />

1. Aufstellungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat <strong>Rattiszell</strong> hat in seiner Sitzung vom 02.08.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) mit integrierter Gründordnung Sondergebiet „Waldwelt Seminar-<br />

und Veranstaltungszentrum“ beschlossen.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) wird mit Deckblatt Nr. 14 im<br />

Parallelverfahren geändert. Somit ist die Entwicklung des B-Planes aus den Inhalten des FNP und des<br />

LP heraus gegeben.<br />

2. Anlass der Planaufstellung / Erforderlichkeit<br />

Ein privater Vorhabensträger beabsichtigt die Errichtung eines naturpädagogisch und meditativtherapeutisch<br />

geprägten Seminar- und Veranstaltungszentrums, das in seiner Zielrichtung und Philosophie,<br />

verbunden mit einer ganz besonderen Örtlichkeit, einzigartig sein soll (siehe Nutzungskonzept<br />

Punkt C2). Es umfasst ein in Holzblockbauweise errichtetes „Erdhaus“ als Seminargebäude, einen<br />

weiteren Seminarraum als „Baumwipfelhaus“ sowie - nur für den Sommerbetrieb geeignete - Gästeunterkünfte<br />

in Form von Blockhütten bzw. einer Pfahlbausiedlung. Ein Waldlehr- und Meditationspfad<br />

sowie weitere Einrichtungen und Ausstattungselemente überwiegend aus Naturmaterialien wie Steinkreis,<br />

Arena, Labyrinth, Totholzbiotop, Steinhaufen ... sollen die genannte Zielsetzung unterstützen.<br />

Daneben müssen die erforderlichen Parkmöglichkeiten eingerichtet und die bestehenden Zufahrtswege<br />

durch Anlage von Ausweichstreifen und Aufweitung von Einmündungen funktional verbessert werden.<br />

Bei entsprechendem wirtschaftlichen Erfolg ist zudem ein ganzjährig nutzbares Gästehaus mit ca.<br />

40 Zimmern vorgesehen.<br />

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>. Um die Zulässigkeit des Vorhabens<br />

und der damit verbundenen Nutzungen bestimmen zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich. Parallel dazu ist der vorbereitende<br />

Bauleitplan (FNP/LP) der Gemeinde <strong>Rattiszell</strong> zu ändern.<br />

3. Flächennutzungsplan / Landschaftsplan<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Rattiszell</strong><br />

stellt das Plangebiet als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle<br />

im Außenbereich dar.


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 4 von 23<br />

B LAGE, GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES PLANGEBIETES<br />

1. Lage / Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet liegt in Hinterascha, an der südwestlichen Grenze der Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, etwa<br />

600 m westlich der Ortschaft Eggerszell. Es besteht aus den Flurstücken 70 (Teilfläche – öffentlicher<br />

Weg), 70/1 (Teilfläche – Anliegerweg), 671/1 (Anliegerweg), 75 (öffentlicher Weg), 76 (landw. Hofstelle),<br />

69, 71, 77, 79.<br />

2. Größe<br />

Das Plangebiet umfasst eine Größe von insgesamt ca. 8,62 ha.<br />

3. Beschaffenheit / Höhenlage<br />

Das Gelände ist ein nach Osten geneigter Hang, der sich über eine Höhenlage von etwa 460 m ü.NN<br />

bis 530 m ü.NN erstreckt. Die maximale Ost-West-Ausdehnung beträgt rund 500 m, die maximale<br />

Nord-Süd-Ausdehnung etwa 300 m.<br />

Der obere, westliche Teil des Plangebietes besteht aus forstwirtschaftlichen Nutzflächen mit überwiegend<br />

Kiefern-/Fichtenwald. Auf dem nach Osten anschließenden Hangbereich befinden Intensivwiesen<br />

und –weiden sowie die landwirtschaftliche Hofstelle. Im Osten grenzen der Sockabach und die<br />

Gemeindeverbindungsstraße Eggerszell-Hinterascha an das Plangebiet an.<br />

4. Schutzobjekte / Schutzgebiete<br />

Das Plangebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald. Daher ist eine Befreiung<br />

erforderlich. Eine Herausnahme ist naturschutzfachlich nicht sinnvoll, damit bei einer evtl. späteren<br />

Auflösung des Vorhabens kein ungeschützter Bereich innerhalb des großflächigen Landschaftsschutzgebietes<br />

vorhanden ist.<br />

FFH-Gebiete sind nicht vorhanden oder grenzen an.<br />

An gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG ist ein<br />

ungefasster Quellstandort in der Nordecke des Plangebietes vorhanden. Maßnahmen, die zu einer<br />

Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind unzulässig.<br />

Im südlichen Bereich des Plangebietes befinden sich entlang des Erschließungsweges Ranken mit<br />

Baum- und Strauchhecken. Diese sind geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG<br />

bzw. Art 16 BayNatSchG. Eine Rodung, Fällung oder sonstige Beeinträchtigung ist demnach nicht<br />

zulässig. Eine ordnungsgemäße, bestandserhaltende Nutzung, z.B. durch Rückschnitt, Auf-den-Stocksetzen<br />

ist in der Zeit von 1.Oktober bis 28. Februar möglich.<br />

Im Plangebiet sind keine in der amtlichen Biotopkartierung Bayern erfassten Flächen vorhanden.<br />

Östlich bzw. südöstlich grenzen der unter der Nummer 6941-247-004 erfasste Sockabach sowie eine<br />

Baumhecke mit der Nummer 6941-252-001 an.


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 5 von 23<br />

C GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG<br />

1. Zweckbestimmung / Art der Nutzung<br />

Das Gebiet wird als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Seminar-<br />

und Veranstaltungszentrum“ festgesetzt.<br />

2. Vorhabensbeschreibung / Nutzungskonzept<br />

Der Vorhabensträger beabsichtigt die Errichtung eines naturpädagogisch und meditativ-therapeutisch<br />

geprägten Seminar- und Veranstaltungszentrums in Hinterascha. Sämtliche Flächen im Plangebiet mit<br />

Ausnahme der öffentlichen Wege befinden sich in seinem Besitz. Die Idee dazu entstand durch die<br />

Suche nach wirtschaftlich tragfähigen Alternativen für den land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb.<br />

2004 errichtete der Vorhabensträger das sogenannte „Erdhaus“ und nutzt es seither<br />

bereits als Seminar- und Veranstaltungsort. Die dazu vorliegende Baugenehmigung entspricht nicht<br />

dem tatsächlich errichteten Bau und der faktischen Nutzung, die Anlage ist bisher nur „öffentlichrechtlich<br />

geduldet“. Im Rahmen von Blockbaukursen entstanden im Wald mehrere Holzhütten, auch sie<br />

sind bisher nur geduldet.<br />

Das „Waldwelt-Seminar- und Veranstaltungszentrum“ konnte sich in seiner jetzigen Form jedoch bereits<br />

etablieren und ist als Besonderheit überregional bekannt. Namhafte Firmen, Künstler und Persönlichkeiten<br />

des öffentlichen Lebens konnten als Gäste schon begrüßt werden. Bundesweit agierende<br />

Fernsehsender berichteten mehrfach. Auch für die Region sind wirtschaftlich positive Auswirkungen<br />

zu verzeichnen, da örtliche Betriebe durch Leistungen für Verpflegung und Übernachtung profitieren<br />

können. Durch die vorliegende Bauleitplanung soll das Projekt nun baurechtlich auf eine solide<br />

Basis gestellt werden.<br />

2.1 Das Konzept<br />

(siehe Anlage: Infoprospekt Waldwelt)<br />

Der Vorhabensträger will mit der „Waldwelt“ als Seminarort, Begegnungsraum und Veranstaltungsareal<br />

ein ganz besonderes Refugium schaffen für<br />

• Seminare und Tagungen<br />

o Abhaltung eigener Seminare zu alten, fast ausgestorbenen Handwerkstechniken wie Bau<br />

von Holzblockhäusern, Erdkellern, Backöfen<br />

o Angebot an externe Referenten/Organisatoren als Seminar- und Tagungsstätte, an der<br />

man mit der Natur, den Jahreszeiten und den Elementen arbeiten kann, um so eine "neue<br />

Sicht der Dinge" zu erlangen, nach dem Motto „Die Natur braucht uns nicht – wir brauchen<br />

die Natur!“<br />

• Arbeit mit Kindern und Jugendlichen<br />

o Kindern und Jugendlichen die Impressionen der Natur – und speziell des Waldes nahe<br />

bringen: einen Waldlehrpfad bauen, Laubhütten bauen, die Kinder im Wald übernachten<br />

lassen, Exkursionen, Lagerfeuer ... “Säge statt Playstation!“<br />

als Angebot z.B. für Schulklassen, Kreisjugendringe, Pfadfindergruppen, Natur- und Wildnisschulen<br />

...<br />

• Therapeutische Arbeit<br />

o Zur Ruhe kommen, die Stille genießen und im wahrsten Sinne des Wortes ZU-SICH-<br />

SELBST finden.<br />

• Veranstaltungen<br />

o Öffentlich zugänglich: Festivals, Kultur, Musik, Lesungen ...


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 6 von 23<br />

o Daneben soll das Gelände auch für private Feiern, Familienfeste wie Hochzeiten, Geburtstage<br />

..., zur Verfügung stehen, für Firmen oder Privatpersonen, die sich von der zu<br />

Grunde liegenden Philosophie angesprochen fühlen.<br />

Der Grundgedanke für das Waldwelt-Areal ist, unmittelbare, archaische Naturerfahrung zu ermöglichen.<br />

Gleichzeitig wird aber eine zeitgemäße Ausstattung bzw. Vortrags- und Kommunikationstechnik<br />

wie Beamer, Internetanschluss ... zur Verfügung gestellt.<br />

Das Gelände in Hinterascha ist durch die einmalige Lage abseits von Verkehr und Hektik, die fantastische<br />

Aussicht in das Kinsachtal und über den Bayerischen Wald sowie durch die Verbindung von<br />

Wald, Wiesen und zahlreichen Biotopstrukturen wie Hecken, Ranken, Teiche, Quelle in idealer Weise<br />

geeignet, naturkundliche Inhalte und Landschaftsgenuss zu vermitteln. Gleichzeitig ist dies ist ein Ort,<br />

wo man spirituelle Kraft schöpfen und zur Ruhe zu kommen kann.<br />

Die Lage im Naturpark Bayerischer Wald, abseits geschlossener Siedlungen, in exponierter Hanglage<br />

erfordert in ganz besonderem Maße landschaftsgebundenes Bauen, das sich harmonisch in die Landschaft<br />

einfügt. Daher sollen sowohl für die baulichen Anlagen, als auch für Ausstattungselemente im<br />

Freiraum natürliche Materialien aus der Region, vorwiegend Holz zum Einsatz kommen.<br />

Blick vom Erdhaus<br />

Das „Waldwelt“-Areal soll entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung und Auslastung in mehreren<br />

Ausbauphasen umgesetzt werden:<br />

Phase I (kurzfristig, in den nächsten 3 Jahren):<br />

Die Phase I umfasst zum einen die größtenteils schon bestehenden Einrichtungen, die ergänzt und<br />

funktional verbessert werden:<br />

• „Waldwelt-Erdhaus“ (bereits bestehend), am Waldrand, als Seminar- und Tagungsraum für<br />

bis zu 120 Personen, integrierte Betriebsleiterwohnung<br />

Das Erdhaus<br />

• „Waldwelt-Dorf“ (z.T. bereits bestehend): bis zu 30 Blockhütten im Wald als einfache Gästeunterkünfte<br />

mit Schlafsackübernachtung für rund 40-90 Personen sowie ein zentrales „Badehaus“,<br />

in dem sanitäre Einrichtungen, Sauna etc. untergebracht werden . Die Blockhütten<br />

sind als Gästeunterkunft nur für den Sommerbetrieb geeignet.


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 7 von 23<br />

Bereits bestehende Blockhütten<br />

• Einrichtungen und Ausstattungselemente im Freiraum mit naturpädagogisch und<br />

meditativ-therapeutischem Hintergrund, wie Meditations- und Naturlehrpfad, Steinkreis<br />

mit Feuerstelle, Arena, Labyrinth, Bienenhaus, Obstgarten, Totholz- und Steinhaufen, Teiche,<br />

Schafweide ... (z.T. bereits bestehend). Wege sind ausschließlich extensiv, als gemulchte<br />

Waldwege oder Graswege vorgesehen.<br />

Beispiel Waldlehrpfad (bereits bestehend)<br />

• Erforderliche Besucher-Stellplätze (2 Busparkplätze, ca. 60 PKW-Stellplätze, aufgeteilt auf<br />

2 Standorte, wasserdurchlässige Befestigung mit Schotter/Schotterasen), für größere Veranstaltungen<br />

zusätzlich ca. 430 Bedarfsstellplätze in extensiver Bauweise (Grasnarbe bzw.<br />

nur Fahrgassen Schotterrasen).<br />

• Die Erschließung wird durch Anlage von Ausweichstellen an den bestehenden Wegen sowie<br />

die Aufweitung der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Eggerszell-<br />

Hinterascha (notwendig für Busverkehr) funktional verbessert.<br />

• Die Verpflegung erfolgt über einen Catering-Service, ebenso ist Selbstverpflegung möglich.<br />

Neben den Blockhütten werden Unterkünfte in Pensionen, Gasthäusern oder Hotels der Umgebung<br />

vermittelt.<br />

• Das Wohnhaus der bestehenden Hofstelle („Waldwelt-Hof“) wird von der Familie des Vorhabensträgers<br />

als Wohnung genutzt. Die Nebengebäude dienen als Garagen, Lagerräume<br />

für Maschinen und Geräte, Stall.<br />

Phase II (in den nächsten 3-6 Jahren):<br />

Um zwei Gruppen gleichzeitig unterbringen zu können sind geplant<br />

• Weiterer Seminarraum als Baumwipfelhaus im Wald, durch Aufstockung des Badehauses<br />

im „Waldwelt-Dorf“, für ca. 60-80 Personen.


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Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 8 von 23<br />

• Pfahlbausiedlung an neu anzulegendem Weiher unterhalb der bestehenden Hofstelle, aus<br />

Holzblockhütten, max. 10 Gebäude als einfache Gästehütten mit Schlafsackübernachtung für<br />

ca. 30-50 Personen, ebenfalls nur geeignet für den Sommerbetrieb. Eines der Gebäude<br />

kann als zentrales „Badehaus“ eingerichtet werden.<br />

• Die Einrichtungen und Ausstattungselemente im Freiraum sollen Zug um Zug ergänzt<br />

und erweitert werden, um immer wieder neue Anregungen zu schaffen.<br />

Phase III (mittel- bis langfristig):<br />

Bei entsprechendem wirtschaftlichen Erfolg des Waldwelt-Konzeptes soll durch ein Gästehaus mit<br />

ca. 40 Zimmern die Möglichkeit geschaffen werden Besucher ganzjährig und mit etwas höherem Komfort<br />

als in den Hütten unterzubringen. Der Standort ist am Erschließungsweg im mittleren Hangbereich<br />

vorgesehen, dieser ist wegen der tieferen Lage weniger exponiert und einsehbar als das Erdhaus.<br />

Dennoch ist auch hier eine Bauweise gefordert, die sich, ohne von weitem groß aufzufallen, gut in die<br />

Umgebung einfügt. Ebenso wie das Erdhaus soll es aber ein außergewöhnlicher Baukörper werden.<br />

Angedacht ist ein Rundbau mit abgestuften grasgedeckten Pultdächern, der durch die gegliederte<br />

Bauweise, natürliche Materialien und erdige Farben mit der Landschaft harmoniert.<br />

Beispiel Gästehaus<br />

2.2 Bauweise, Baugestaltung<br />

Die Waldwelt-Hofstelle ist ein für den Bayerwald typisches landwirtschaftliches Anwesen mit Satteldachgebäuden<br />

und Putz- bzw. holzverschalten Fassaden. Sie soll in dieser Form erhalten werden. Die<br />

neu vorgesehenen Baukörper werden überwiegend aus örtlich vorhandenen und regionalen Materialen<br />

(Stammholz, Naturstein) erstellt. Sie sind zwar von der Form her ungewöhnlich, fügen sich aber<br />

aufgrund der einfachen, natürlichen Außenflächengestaltung unauffällig in das Landschaftsbild ein. Die<br />

Gebäude konzentrieren sich auf drei Standorte: Wald und Waldrand (Dorf und Erdhaus), im mittleren<br />

Hangbereich am vorhandenen Erschließungsweg sind die größeren Baukörper (Hofstelle und Gästehaus)<br />

angeordnet, im unteren Hangbereich an einem neu vorgesehenen Weiher die Pfahlbausiedlung.<br />

Die übrigen Flächen sollen - mit Ausnahme von naturpädagogischen und meditativen Ausstattungselementen<br />

- frei von Baukörpern bleiben, um die Weiträumigkeit der Landschaft zu erhalten.<br />

Im Waldwelt-Dorf sind Solar- und Fotovoltaikanlagen nicht zulässig, da diese wegen der Beschattung<br />

durch die Baumkronen nicht sinnvoll einsetzbar sind bzw. es im Umkehrschluss dazu führen würde,<br />

dass der Baumbestand entfernt wird.<br />

2.3 Grünordnung<br />

Das Waldwelt-Areal besticht durch seine abwechslungsreiche Naturausstattung mit Wald, Waldrand,<br />

offenen Wiesenflächen, Hecken, Gebüschgruppen, Obstwiesen ... Dies gilt es zu sichern. Alle erhaltenswerten<br />

Gehölzbestände sind daher als zu erhalten festgesetzt. Lediglich im Einmündungsbereich<br />

des Zufahrtsweges in die Gemeindeverbindungsstraße Eggerszell-Hinterascha wird wegen der erforderlichen<br />

Aufweitung für Busse ein Baum (Esche) entfernt werden müssen. Für die Waldfläche ist die<br />

Erhaltung des geschlossenen Kronendachs sowie des gut ausgebildeten Waldmantels aus Laubge-


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Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 9 von 23<br />

hölzen festgesetzt, aus Gründen des Landschaftsbildes, aber auch, da der Waldbestand das „Grundkapital“<br />

für das vorgesehene Nutzungskonzept darstellt.<br />

Neupflanzungen sind lediglich zur Eingrünung der ständig genutzten Parkplätze und des geplanten<br />

Gästehauses sowie auf den Ausgleichsflächen vorgesehen, da die charakteristische Offenheit der<br />

Landschaft erhalten werden soll.<br />

3. Flächenverteilung<br />

Die Gesamtfläche des Sondergebietes beträgt ca. 86.200 m². Davon entfallen auf:<br />

Bauflächen – Waldwelt-Hofstelle 1.752 m² (max. GRZ 0,6 = 1.051<br />

m²)<br />

Bauflächen – Waldwelt-Erdhaus<br />

305 m² (max. GR 250 m²)<br />

Bauflächen - Waldwelt-Dorf (gesamt incl. Schotterweg)<br />

5.764 m² (max. GR 500 m²)<br />

Bauflächen – Waldwelt-Pfahlbausiedlung<br />

844 m² (max. GR 300 m²)<br />

Bauflächen – Waldwelt-Gästehaus<br />

976 m² (max. GR 600 m²)<br />

Öffentliche Verkehrsflächen – Erschließungswege (Asphalt/Schotter) 1.888 m²<br />

Private Verkehrsflächen (Schotterwege, Ausweichstreifen) 1.033m²<br />

Parkplatz 1 (Schotter/Schotterrasen) incl. P Bus 599 m²<br />

Parkplatz 2 (Schotter/Schotterrasen) 1.069 m²<br />

Bedarfs-Parkplatz 3 (nur in Fahrgassen Schotterrasen zul.) 6.545 m²<br />

Bedarfs-Parkplatz 4 (nur in Fahrgassen Schotterrasen zul.) 2.667 m²<br />

Private Grünflächen rd. 38.500 m²<br />

Wasserflächen 1.516 m²<br />

Waldflächen (ges. incl. Baufläche Waldwelt-Dorf u. Schotterweg) 21.857 m²<br />

Mögliche Ausgleichsflächen 6.974 m²<br />

Nicht gesondert aufgeführt sind die unversiegelten Wald-/Flurwege.<br />

4. Erschließung<br />

4.1 Fahrverkehr<br />

Die überörtliche Erschließung erfolgt über die Gemeindeverbindungsstraße Eggerszell-Hinterascha.<br />

Von dieser zweigt ein rund 3,00 m breiter öffentlicher Asphaltweg ab, der die Waldwelt-Hofstelle (Hinterascha<br />

Nr. 1) erschließt. Er führt in südlicher Richtung weiter nach Riederszell und mündet dort in<br />

die Gemeindeverbindungsstraße <strong>Rattiszell</strong>-Falkenfels. Das Erdhaus (Hinterascha Nr. 1a) ist durch<br />

einen vom Asphaltweg abzweigenden, etwa 3 m breiten Schotterweg erschlossen. Dieser ist als nicht<br />

ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg klassifiziert, die Unterhaltspflicht obliegt den Anliegern.<br />

Die übrigen geplanten Einrichtungen, die zumindest für den Unterhalt anfahrbar sein müssen, werden<br />

durch max. 3 m breite Schotterwege erschlossen, um die Bodenversiegelung gering zu halten.<br />

Die sonstigen, vorwiegend als Fußwege genutzten Wald- und Flurwege werden nicht voll ausgebaut,<br />

sondern nur oberflächlich mit Rindenhäcksel, Holzhäcksel oder einer ca. 10 cm dicken Schicht aus<br />

Schotter-Splitt-Gemisch befestigt oder lediglich als Graswege ausgebildet. Ein Teil der Wege ist bereits<br />

vorhanden.<br />

Um auch bei Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl einen reibungslosen An- und Abfahrtsverkehr<br />

sicher zu stellen, ist die Anlage von Ausweichstreifen entlang der bestehenden Erschließungswege<br />

erforderlich. Damit die Bodenversiegelung gering gehalten werden kann, sind sie in Schotterbauweise<br />

auszuführen. Damit Busse aus Richtung Eggerszell kommend in den im spitzen Winkel einmündenden<br />

Erschließungsweg einbiegen können, ist eine Aufweitung der Einmündung erforderlich. Bei Großver-


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Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 10 von 23<br />

anstaltungen ist auch eine Einbahnregelung mit Zufahrt von der GV-Straße Eggerszell-Hinterascha<br />

und Abfahrt Richtung Riederszell möglich.<br />

Über das Gelände wird ein öffentlich zugänglicher Wanderweg ausgewiesen, der an die überörtlichen<br />

Wanderwege und den gemeindlichen Rundwanderweg R2 nach Pilgramsberg angebunden wird.<br />

4.2 Öffentlicher Personen-Nahverkehr (ÖPNV)<br />

Die nächste ÖPNV-Haltestelle befindet sich in der Ortschaft Eggerszell. Sie wird durch die Linie 8<br />

Irlmühl-Stallwang-Euersdorf-Ascha-Straubing angefahren und mit 2 Fahrtenpaaren Montag-Freitag<br />

bedient. Eine ausreichende Anbindung ist damit nicht gegeben und aufgrund der Lage im ländlichen<br />

Raum abseits von Hauptverkehrswegen auch für die Zukunft nicht zu erwarten. Um dies zu kompensieren,<br />

bietet der Vorhabensträger einen Hol- und Bringdienst zum Bahnhof in Straubing an.<br />

5. Ver- und Entsorgung<br />

Für sämtliche Sparten sind Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Gelände bereits<br />

vorhanden.<br />

Die öffentliche Trinkwasserversorgung erfolgt über den Wasserbeschaffungsverband Pilgramsberg-<br />

Eggerszell.<br />

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über eine Hauspumpstation an die gemeindliche Kläranlage<br />

Pilgramsberg in Hinterascha.<br />

Das Niederschlagswasser muss über geeignete Vorrichtungen (z.B. Mulden, Gräben) innerhalb des<br />

Privatgrundstücks in den Untergrund versickert werden.<br />

Die Stromversorgung obliegt der e.on AG.<br />

Die Anbindung an das Telekommunikationsnetz obliegt der Deutschen Telekom AG.<br />

Die Müllentsorgung obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land.<br />

6. Immissionsschutz<br />

(siehe Anlage: Schallgutachten)<br />

Um abschätzen zu können inwieweit das Vorhaben Auswirkungen von immissionsschutzrechtlicher<br />

Bedeutung hat, wurde vom Vorhabensträger ein Schallgutachten in Auftrag gegeben. Die nächstgelegene<br />

Wohnbebauung außerhalb des Waldwelt-Geländes befindet sich in nördlicher Richtung in rund<br />

100 m Entfernung zum Veranstaltungsareal. Das Gutachten kommt auf Grundlage der ermittelten<br />

Emissionen zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben aus Sicht des Immissionsschutzes genehmigungsfähig<br />

erscheint.<br />

Im Gutachten wurden 4 verschiedene Nutzungsszenarien untersucht, wobei als immissionsrelevante<br />

Vorgänge die Park- und Fahrgeräusche der Besucher-Pkw, die Kommunikationsgeräusche der Menschen<br />

und die gespielte Musik angesetzt wurden.<br />

• Variante 1: Wochenendseminar mit durchschnittlich 50 Personen, Freitag bis Sonntag<br />

• Variante 2: Wochenendveranstaltung mit bis zu 200 Personen ca. 10 mal jährlich, Samstag<br />

und Sonntag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr<br />

• Variante 3: Sommerfest mit ca. 500 Personen einmal jährlich, Samstag und Sonntag von<br />

10:00 Uhr bis 22:00 Uhr<br />

• Variante 4: Festival mit ca. 1000 Besuchern einmal jährlich, Freitag bis Sonntag von 10:00<br />

Uhr bis 6:00 Uhr


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 11 von 23<br />

Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für die Varianten 1 und 2 an<br />

allen Punkten eingehalten werden können. Bei den Varianten 3 und 4 werden die Immissionsrichtwerte<br />

in der Nachtzeit an den Immissionspunkten 1 (nächstgelegenes Anwesen im Norden) und 2 (Waldwelt-Hofstelle)<br />

überschritten. Jedoch handelt es sich bei diesen Varianten um sog. „seltene Ereignisse“,<br />

bei denen höhere Immissionsrichtwerte angesetzt werden können (für die Nachtzeit 55 dB (A).<br />

Für den Immissionspunkt 2 (Waldwelt-Hofstelle) kann in Abstimmung mit dem LRA Straubing-Bogen,<br />

Abt. Immissionsschutz ein Immissionsrichtwert von 58 dB (A) nachts für sehr seltene Ereignisse (maximal<br />

3 Tage im Jahr) angesetzt werden. Somit können die geforderten Werte eingehalten werden.<br />

Der Ausbau des Areals als Seminar- und Veranstaltungsort in der geplanten Form sowie die Ausrichtung<br />

von Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern an maximal zehn Tagen oder Nächten eines<br />

Kalenderjahres sind somit gemäß Gutachten genehmigungsfähig, ebenso ein Festival an maximal 3<br />

Tagen im Jahr.


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 12 von 23<br />

D EINGRIFFSREGELUNG<br />

1. Standortwahl<br />

Gemäß § 13 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind erhebliche Beeinträchtigungen vom Verursacher<br />

vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichsmaßnahmen<br />

(...) zu kompensieren.<br />

Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts<br />

in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

wiederhergestellt oder neu gestaltet ist (§ 15 Abs. 2 Satz 2BNatSchG).<br />

Die grundsätzliche Standortwahl für das Sondergebiet „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

wird durch den im Parallelverfahren zu ändernden Flächennutzungs- und Landschaftsplan der<br />

Gemeinde <strong>Rattiszell</strong> vorbereitet und ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht mehr zu<br />

behandeln.<br />

2. Ermittlung des Ausgleichsumfanges<br />

Die Eingriffsbewertung und Ermittlung des voraussichtlichen Ausgleichsbedarfs erfolgt in Anlehnung<br />

an den Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2.<br />

erweiterte Auflage Januar 2003.<br />

Bestandsbewertung / Ermittlung des Kompensationsfaktors<br />

Die forst- und landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet werden bisher intensiv genutzt und haben<br />

daher eine eher geringe Bedeutung für Natur und Landschaft. Das Gebiet ist jedoch gut strukturiert<br />

durch hecken- und baumbestandene Ranken, Obstbäume, Weiher und einen Quellstandort. Außerdem<br />

ist die exponierte Lage in der freien Landschaft und im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald zu<br />

berücksichtigen. Daher wird das Waldwelt-Areal insgesamt in Kategorie II – Gebiete mit mittlerer<br />

Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild eingestuft.<br />

Eingriffsfläche und Ausgleichserfordernis<br />

Nicht als Eingriffsfläche bewertet werden der Baubestand (Waldwelt-Hofstelle und Erdhaus – für dieses<br />

liegt eine Baugenehmigung vor), die bereits bestehenden Erschließungswege, die verbleibenden<br />

Waldflächen, die privaten Grünflächen sowie die Wasserflächen. Auch die unbefestigten Wald- und<br />

Flurwege werden nicht als Eingriffsfläche angesetzt, weil sie im Vergleich zum Bestand (intensive<br />

land- und forstwirtschaftliche Nutzung) keine negative Veränderung im Sinne der Eingriffsregelung<br />

erfahren. In den privaten Grünflächen und in den Waldflächen sind zwar naturpädagogische und meditative<br />

Einrichtungen und Ausstattungselemente zulässig. Wegen ihres vergleichsweise geringen Umfangs,<br />

der festgesetzten extensiven Bauweise aus vorwiegend natürlichen Materialien und mit möglichst<br />

sparsamer Fundamentierung sowie aufgrund der Tatsache, dass der Strukturreichtum dadurch<br />

zunimmt, werden sie als Eingriff vernachlässigt.<br />

Bei den neu geplanten Gebäuden wird die max. mögliche Grundfläche (GR) als Eingriffsfläche gewertet,<br />

da diese eindeutig festgelegt ist. Entsprechend wird die Eingriffsschwere als hoch angesetzt.<br />

Die Bedarfs-Stellplätze 3 und 4 werden nur mit 35% der Fläche angesetzt, da lediglich die Fahrgassen<br />

extensiv mit Schotterrasen befestigt werden dürfen und sie im wesentlichen nur bei größeren Veranstaltungen,<br />

d.h. bei den nach Immissionsschutzrecht sogenannten „seltenen Ereignissen“ genutzt<br />

werden.<br />

Eingriffsschwere<br />

Die Eingriffsschwere durch Überbauung und Versiegelung wird wie folgt zugeordnet<br />

- für die Baukörper: Typ A (hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad)<br />

- für die Stellplatz- und Erschließungsflächen: Typ B (niedriger-mittlerer Versiegelungsbzw.<br />

Nutzungsgrad).


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 13 von 23<br />

Kompensationsfaktor<br />

Bei der Wahl des Kompensationsfaktors sind Vermeidungsmaßnahmen, die die Auswirkungen des<br />

Eingriffs verringern, zu berücksichtigen: insbesondere Erhalt des Gehölzbestandes, Festsetzungen zur<br />

Minimierung der Bodenversiegelung, zur Begrenzung von Geländeauffüllungen und –abgrabungen, zur<br />

Versickerung von Oberflächenwasser sowie die grünorderischen Festsetzungen zur Eingrünung der<br />

Parkflächen. In Bezug auf das Landschaftsbild sind auch die Festsetzungen zur Baugestaltung mit<br />

weitgehender Verwendung natürlicher Baustoffe als Kompensationsmaßnahme zu betrachten. Die<br />

sensible Lage im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald bedingt dagegen eine höhere Eingriffsschwere.<br />

Da für die Baukörper lediglich die max. Grundfläche angesetzt ist, wird als Kompensationsfaktor<br />

der obere Wert der möglichen Spanne 1,0 als angemessen erachtet. Für die Stellplatzund<br />

Erschließungsflächen wird der untere Wert 0,5 angenommen.<br />

Für die Berechnung des Ausgleichsbedarfes werden folgende Flächen und Faktoren herangezogen:<br />

Fläche E.-Typ K.-Faktor Ausgleichsfläche<br />

Phase I<br />

Baubereich Waldwelt-Dorf (max. GF) 500 m² Typ A 1,0 500 m²<br />

Parkplatz 1 incl. P Bus 599 m² Typ B 0,5 300 m²<br />

Parkplatz 2 1.069 m² Typ B 0,5 535 m²<br />

Bedarfs-Parkplatz 3 (6.545 m² x 0,35) 2.291 m² Typ B 0,5 1.146 m²<br />

Bedarfs-Parkplatz 4 (2.667 m² x 0,35) 944 m² Typ B 0,5 467 m²<br />

Ausweichstreifen, Verbreiterung best. 340 m² Typ B 0,5 170 m²<br />

Wege<br />

Priv. Schotterweg zum Waldwelt-Dorf 347 m² Typ B 0,5 174 m²<br />

Zwischensumme Phase I 3.292 m²<br />

Phase II<br />

Baubereich Pfahlbausiedlung (max. GF) 300 m² Typ A 1,0 300 m²<br />

Schotterweg zur Pfahlbausiedlung 175 m² Typ B 0,5 88 m²<br />

Zwischensumme Phase II 388 m²<br />

Phase III<br />

Baubereich Gästehaus (max. GF) 600 m² Typ A 1,0 600 m²<br />

Zwischensumme Phase III 600 m²<br />

Summe gesamt 4.280 m²<br />

3. Mögliche Ausgleichsflächen / Maßnahmen<br />

Die Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft werden im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes „SO Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“ umgesetzt.. Zur ökologischen<br />

Aufwertung der Flächen ist die Anlage bzw. Entwicklung regions- und landschaftstypischer Biotoptypen<br />

vorgesehen, die zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt und des Lebensraumangebotes für<br />

Tiere und Pflanzen führen.<br />

Dazu können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:<br />

auf Fläche 1 im Norden des Plangebietes:<br />

• Sicherung und Erweiterung einer Pufferzone um die Quelle<br />

auf Fläche 2 im Südosten des Plangebietes<br />

• Umbau einer Fichtenaufforstung in ein naturnahes Feldgehölz und Extensivierung des Wiesenstreifens<br />

entlang des östlich begrenzenden Feldweges. Die bereits vorhandenen Gebüschgruppen<br />

im Übergang zur geplanten Obstwiese werden erhalten.<br />

• Anlage einer extensiven Obstwiese auf Intensivgrünland. Die Fläche ist nach Westen zum Erschließungsweg<br />

hin und damit zu den intensiver genutzten Grünflächen und Stellplätzen durch<br />

einen mit Hecken und Bäumen bestandenen Ranken abgegrenzt.


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 14 von 23<br />

Durch die Benachbarung zu vorhandenen wertvollen Biotopstrukturen (Baumreihen, Baumhecke,<br />

Sockabach) sind die geplanten möglichen Ausgleichsflächen gut vernetzt.<br />

Ausgleichsfläche 1:<br />

ungefasster Quellstandort<br />

Ausweitung und Abgrenzung der Pufferzone<br />

Ausgleichsfläche 2:<br />

Intensivgrünland entlang des Weges - Fichtenaufforstung - Weide<br />

Extensivgrünland - Feldgehölz - Obstwiese extensiv<br />

Ermittlung Anerkennungsfaktor<br />

Gemäß Kriterien- und Bewertungsliste für Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung der Regierung<br />

von Niederbayern, SG 830, vom Dezember 1999 können die oben genannten Maßnahmen mit<br />

folgenden Anerkennungsfaktoren bewertet werden. Für die Verbesserung des Quellstandortes wird<br />

nur ein Wert von 0,5 angesetzt, da die alleinige Sicherung keine Ausgleichsmaßnahme darstellt. Die<br />

Pufferzone wird jedoch nach Süden zu den Bedarfsstellplätzen hin ausgeweitet und durch Steinriegel<br />

optisch abgegrenzt. Zudem sind regelmäßig Maßnahmen zur Eindämmung des Indischen Springkrauts<br />

erforderlich. Für die Anlage der Obstwiese auf Intensivgrünland wird wie im Naturraum Vorderer Bayerischer<br />

üblich der mittlere Wert von 1,5 angesetzt. Die vorhandenen Gebüschgruppen aus standortgerechten<br />

Laubgehölzen werden erhalten, sind aber nicht als Ausgleich anzusetzen.<br />

Mögliche Ausgleichsflächen<br />

Ausgangszustand<br />

Zielzustand Anerkennungs-faktor<br />

Grundfläche<br />

Anerkennungswert<br />

1 Quellstandort, ungefasst<br />

Ausdehnung<br />

0,5 1.108 m² 554 m²<br />

Pufferfläche<br />

2 Fichtenaufforstung naturnahes Feldgehölz 1,0 1.455 m² 1.455 m²<br />

2 Intensivwiese Extensivwiese 1,0 1.049 m² 1.049 m²<br />

2 Intensivgrünland Ostwiese extensiv 1,5 2.761 m² 4.141 m²


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Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 15 von 23<br />

(Weide)<br />

2 Gebüschgruppen Erhalt 0 601 m²<br />

Summe 6.974 m² 7.198 m²<br />

Der gemäß Punkt 2 ermittelte Ausgleichsbedarf kann durch die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfüllt werden (Anmerkung: Die genaue Festlegung<br />

der Flächen und Maßnahmen erfolgt in den weiteren Verfahrensschritten in Abstimmung mit<br />

der Unteren Naturschutzbehörde).<br />

Ausgleichsflächen sind mit einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern zu sichern und<br />

durch die Gemeinde <strong>Rattiszell</strong> an das Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz<br />

zu melden. Die Umsetzung der durchzuführenden Maßnahmen ist dem Landratsamt Straubing-<br />

Bogen anzuzeigen und die Fläche abnehmen zu lassen.<br />

E <strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

1. Inhalt und wichtige Ziele des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung<br />

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung sollen die<br />

baurechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich und landschaftsplanerisch geordnete bauliche<br />

Entwicklung geschaffen werden. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes „Waldwelt Seminarund<br />

Veranstaltungszentrum“ möchte die Gemeinde <strong>Rattiszell</strong> die Errichtung eines naturpädagogisch<br />

und meditativ-therapeutisch geprägten Veranstaltungsortes ermöglichen, dessen Kernziel eine unmittelbare,<br />

archaische Naturerfahrung ist. Das Angebot soll Seminare und Tagungen, Arbeit mit Kindern<br />

und Jugendlichen, therapeutische Arbeit sowie Veranstaltungen, die sich an dieser Zielsetzung orientieren,<br />

umfassen.<br />

2. Übergeordnete Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

2.1. Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)<br />

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) in der Fassung vom 01.09.2006 nennt im Teil B –<br />

Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche folgende im<br />

Planungsraum besonders zu beachtende Grundsätze (G) und Ziele (Z):<br />

Aus B I Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und<br />

nachhaltige Wasserwirtschaft<br />

B I 1.2.2 Boden<br />

(Z) Als Träger der natürlichen Bodenfunktionen sowie als Archive der Natur- und Kulturgeschichte<br />

(Geotope), sollen die Böden gesichert und – wo erforderlich – wieder hergestellt werden.<br />

(Z) Verlust an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch Versiegelung, Erosion,<br />

Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen und Nutzungen<br />

minimiert werden. (...)<br />

B I 1.3.2 Pflanzen und Tiere<br />

(Z) Für Pflanzen und Tiere, die auf nicht oder nur extensiv genutzte Landschaftsteile angewiesen sind,<br />

sollen Lebensräume in ausreichender Größe erhalten, gesichert und zu einem Biotopverbundsystem<br />

bei Unterstützung der ökologischen Kohärenz der Natura 2000-Gebiete weiter entwickelt werden (....).<br />

B I 2.2. 1 Landschaftliches Leitbild<br />

(G) Es ist anzustreben, Natur und Landschaft bei Planungen und Maßnahmen möglichst so zu erhalten<br />

und weiter zu entwickeln, dass - aufbauend auf natürlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten –<br />

jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Berücksichtigung finden.<br />

B I 3.2.1.2 Wasserhaushalt<br />

(G) Die Erhaltung und Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere durch<br />

Beschränkung von Bodenversiegelung, ist anzustreben.


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Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 16 von 23<br />

Aus B II Nachhaltige gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen<br />

B II 1.3 Tourismuswirtschaft<br />

1.3.1 (Z) In folgenden Tourismusgebieten soll der Urlaubstourismus vor allem durch eine nachfraggerechte<br />

qualitative Verbesserung der gewerblichen und kommunalen Einrichtungen gesichert und weiterentwickelt<br />

werden (Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus): (17) Mittlerer Bayerischer Wald.<br />

Aus B VI Nachhaltige Siedlungsentwicklung<br />

B VI 1.5 Siedlungsentwicklung – Siedlungsstruktur<br />

(G) Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sind möglichst schonend in die Landschaft einzubinden.<br />

Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des LEP<br />

Das geplante Vorhaben ist durch seine besondere Konzeption (siehe Punkt C 2) nur an einem besonderen<br />

Ort mit reicher Naturausstattung, der eine intensive und unmittelbare Naturerfahrung ermöglicht,<br />

und daher nur außerhalb geschlossener Siedlungsflächen zu realisieren. Durch die vorwiegende Verwendung<br />

natürlicher, für die Region typischer Baumaterialien (Holz und Naturstein) sind die vorgesehenen<br />

Baukörper aus der Entfernung unauffällig. regelmäßig genutzte Stellplätze werden eingegrünt.<br />

Eine schonende Einbindung in die Landschaft wird so sicher gestellt. Die Bodenversiegelung wird auf<br />

das absolut Notwendige beschränkt. Wertvolle Landschaftsbestandteile werden erhalten, der Strukturreichtum<br />

wird durch regionstypische Elemente der Kulturlandschaft (Obstwiese, Feldgehölz, Gebüschgruppen,<br />

Teich) ergänzt.<br />

2.2 Ziele der Regionalplanung<br />

Das Plangebiet liegt in der Planungsregion 12 Donau-Wald. Die Gemeinde <strong>Rattiszell</strong> gehört zum<br />

Ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. Das Plangebiet<br />

ist als landschaftliches Vorbehaltsgebiet eingestuft. Für die vorliegende Bauleitplanung sind nachfolgende<br />

Ziele der Regionalplanung (Stand 25. Juli 2009) besonders zu beachten:<br />

Teil B Fachliche Ziele<br />

Kapitel B I Natur und Landschaft<br />

Punkt 2.1.1: In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sollen die Eigenart des Landschaftsbildes und<br />

charakteristische Landschaftselemente (...) erhalten werden.<br />

Berücksichtigung der Ziele der Regionalplanung<br />

Wie bereits unter 2.1 Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des LEP dargestellt werden wertvolle<br />

Landschaftselemente erhalten und durch regionstypische Strukturen ergänzt, die geplanten Baukörper<br />

greifen auf regionstypische, vorwiegend natürliche Materialien zurück.<br />

3. Fachliche Programme und Pläne<br />

3.1 Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Straubing-Bogen<br />

Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Straubing-Bogen (Stand Oktober 2007) sind für<br />

das Plangebiet und das unmittelbare Umfeld die nachfolgenden Zielaussagen enthalten.<br />

Die Bestands- und Bewertungskarte (TK 6041-Stallwang) enthält im Plangebiet keine Eintragungen.<br />

Die südöstlich angrenzende, als Biotop kartierte Baumhecke ist als lokal bedeutsame Kleinstruktur<br />

dargestellt, der Sockabach als überregional bedeutsamer Gewässer-Lebensraum.


Gemeinde <strong>Rattiszell</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 17 von 23<br />

Aussagen der Karten „Ziele und Maßnahmen“<br />

Karte 2.1 Gewässer und Karte 2.2 Feuchtgebiete: Der Sockabach ist als „Regionaler Entwicklungsschwerpunkt<br />

bzw. Verbundachse“ aufgeführt mit den Zielsetzungen „Erhalt und Entwicklung großflächig<br />

naturnaher Bachsysteme“ und „ Erhalt und Optimierung von Bachtälern mit wichtiger Funktion für den<br />

regionalen Feuchtgebietsverbund zu einem großflächig naturnahen Bachauenverbund ...“<br />

Karte 2.3 Trockenstandorte: keine Darstellung im Plangebiet<br />

Karte 2.4 Wälder und Gehölze: Die Waldfläche im Plangebiet ist als „Waldfläche ohne Informationen<br />

zur Arten- und Biotopausstattung“ gekennzeichnet. Für die landwirtschaftliche Fläche ist als Ziel formuliert<br />

„Erhalt und Optimierung der großenteils struktureichen Kulturlandschaft im nördlichen Landkreis“<br />

durch Sicherung und Neuanlage von Kräutersäumen und Brachflächen, von Niederhecken und<br />

solitären Sträuchern, von Streuobstwiesen).<br />

Karte 3 Schwerpunktgebiete des Naturschutzes: Als Schwerpunktgebiete des Naturschutzes sind die<br />

„Kinsach mit Einzugsgebiet“ (Sockabach) sowie die „Wälder um Saulburg“ dargestellt. Das Plangebiet<br />

liegt am östlichen Rand der sog. „Wälder um Saulburg“.<br />

Karte 4: Schutzgebiete: Das Plangelände befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer<br />

Wald. Der östlich angrenzende Sockabach ist als Schutzgebiet (geschützter Landschaftsbestandteil)<br />

vorgeschlagen.<br />

Die Ziele des ABSP werden durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die vorgesehenen<br />

Ausgleichsflächen orientieren sich an den genannten Zielen. Wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet<br />

Bayerischer Wald ist eine Befreiung erforderlich.<br />

3.2. Biotopkartierung Bayern<br />

Östlich bzw. südöstlich grenzen an das Plangebiet der unter der Nummer 6941-247-004 erfasste<br />

Sockabach sowie eine Baumhecke mit der Nummer 6941-252-001 an.<br />

4. Darstellung des Vorhabens<br />

4.1 Varianten<br />

Varianten wären im Hinblick auf die Anordnung der Baukörper, der Ausstattungselemente und der<br />

Stellplätze im Plangebiet denkbar. Da im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Einbindung in das<br />

Landschaftsbild keine günstigere Anordnung erkennbar ist und auch laut Schallgutachten keine besonderen<br />

Probleme zu verzeichnen sind, wurde auf weitere Variantenuntersuchungen verzichtet.<br />

4.2 Bestandsdarstellung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Nachfolgend werden der aktuelle Zustand des Plangebietes und die vorgesehene Nutzung bezogen<br />

auf die zu berücksichtigenden Schützgüter gem. BauGB § 1 Abs. 6 Nrn. 7a (Tiere, Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt), 7c (Mensch, Gesundheit), 7d (Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter) sowie 7 i (Wechselwirkungen der vorgenannten Schutzgüter untereinander) dargestellt<br />

und die Umweltauswirkungen des Vorhabens bewertet.<br />

Unterschieden wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen.<br />

Baubedingte Auswirkungen entstehen während der Bauphase und sind von zeitlich begrenzter<br />

Dauer. Dies können Emissionen an Lärm, Gasen, Stäuben oder die Inanspruchnahme von Flächen<br />

für Baustraßen, Baugruben, Lagerflächen oder dergl. sein.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen entstehen durch die Bauwerke bzw. technischen Einrichtungen<br />

selbst und sind von dauerhafter Natur. Beispiele hierfür sind Veränderungen der Geländegestalt, Bodenversiegelung,<br />

des Orts- und Landschaftsbildes, Sperrwirkung für Luftströmungen oder Wanderungen<br />

von Tieren, Zerstörung von Bodendenkmälern oder Zerschneidung von Landschaftsräumen.


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Betriebsbedingte Auswirkungen entstehen durch den laufenden „Betrieb“ der vorgesehenen Nutzung.<br />

Beispiel hierfür sind zusätzliches Verkehrsaufkommen, Emissionen von Lärm, Abgasen, Stäuben,<br />

Abwässern, Nährstoffbelastungen von Böden.<br />

4.2.1 Schutzgut Mensch<br />

Bestand:<br />

Das Plangebiet liegt etwa 600 m westlich der Ortschaft Eggerszell. Die nächstgelegene Wohnbebauung<br />

befindet sich in nördlicher Richtung in rund 100 m Entfernung zum Veranstaltungsareal. Innerhalb<br />

des Geländes befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle (Nebenerwerb), die von der Familie des<br />

Vorhabensträgers bewohnt wird.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Während der Bauzeit zur Errichtung von Gebäuden und zur Befestigung von Stellplätzen und Ausweichstreifen<br />

kann es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Baustellenverkehr kommen. Da<br />

die Gebäude und Ausstattungselemente größtenteils in Eigenleistung und mit örtlich zu gewinnendem<br />

Material (Rundholz) erstellt werden und im unmittelbaren Zufahrtsbereich keine fremden Wohngebäude<br />

liegen, ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen zu rechnen. Für die Fällung und Bearbeitung der<br />

Holzstämme ist mit Maschinenlärm (Motorsäge u. dgl.) zu rechnen, der jedoch über den Rahmen einer<br />

ordnungsmäßigen Waldbewirtschaftung nicht hinausgehen dürfte.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Von den Einrichtungen selbst sind keine ungünstigen Auswirkungen auf den Menschen zu erwarten.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Als betriebsbedingte Auswirkungen sind Lärmemissionen durch den Seminar- und Veranstaltungsbetrieb<br />

sowie durch den Zielverkehr zu erwarten. Laut Schallgutachten können unzulässige Lärm-<br />

Beeinträchtigungen vermieden werden. Jedoch werden bei größeren Veranstaltungen in der Nachtzeit<br />

die Regelwerte der TA Lärm beim nächstgelegenen Anwesen sowie bei der Waldwelt-Hofstelle überschritten.<br />

Größere Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern täglich sind daher nur als sogenannte<br />

seltene Ereignisse an maximal zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres genehmigungsfähig.<br />

Die Auswirkungen für die Anwohner werden als mäßig eingestuft.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Die Vorgaben der TA Lärm sind einzuhalten. Ansonsten sind keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich.<br />

4.2.2 Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt<br />

Bestand:<br />

Die Waldfläche besteht vorwiegend aus Kiefern, mit etwas Fichte durchsetzt. Die landwirtschaftlichen<br />

Flächen werden als Intensivwiese bzw. –weide genutzt. Die Nadelwald-Monokultur und das Intensivgrünland<br />

bieten nur eine eingeschränkte Lebensraumvielfalt. Das Gelände weist daneben zahlreiche<br />

wertvolle Grünstrukturen wie Waldmantel, Baum- und Gebüschgruppen, Obstwiesen, Ranken, Teiche...<br />

auf, die jedoch flächenmäßig einen geringen Anteil haben. Im Plangebiet und der näheren Umgebung<br />

sind keine Vorkommen seltener oder besonders schützenwerter Tiere oder Pflanzen bekannt.<br />

An gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG ist im<br />

Plangebiet lediglich ein ungefasster Quellstandort vorhanden. Die im Plangebiet vorhandenen<br />

Strauch- und Baumhecken sind geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG bzw. Art<br />

16 BayNatSchG und dürfen weder beeinträchtigt noch beseitigt werden.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Durch die Errichtung der Anlagen kommt es zu Beeinträchtigungen durch Lärm und Beunruhigung, die<br />

aber als gering einzuschätzen sind.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Die Errichtung der Anlagen erfordert vergleichsweise wenig Versiegelung, es werden ausschließlich<br />

Intensivflächen beansprucht.


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Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 19 von 23<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Durch die Nutzung als Seminar- und Veranstaltungsareal kommt es in Plangebiet und in der näheren<br />

Umgebung zu Beunruhigung durch Lärm aufgrund von Fahrgeräuschen der Besucher-Kfz, Kommunikationsgeräuschen,<br />

gespielte Musik sowie durch die Bewegungsaktivitäten der Nutzer. Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

können durch die Beleuchtung der Anlagen entstehen. Da keine Vorkommen empfindlicher<br />

oder besonders schützenswerter Tiere oder Pflanzen bekannt sind, wird die Beeinträchtigung<br />

insgesamt als mäßig eingestuft.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Sämtliche wertvollen Grünstrukturen werden erhalten, der Quellstandort wird besonders geschützt,<br />

durch die sonstigen geplanten Ausgleichsmaßnahmen erhöhen sich Strukturreichtum und Lebensraumangebot<br />

auf dem Gelände. Auch die geplanten naturpädagogisch-meditativen Ausstattungselemente,<br />

die überwiegend aus Naturmaterialien erstellt werden, tragen zur Strukturvielfalt bei.<br />

4.2.3 Boden<br />

Bestand:<br />

Das Vorhabensgebiet wird als Intensivgrünland und Forst genutzt. Vorherrschend sind schwachgründige<br />

sandig-lehmige, z.T. steinige Böden. In den Waldgebieten kann mit Fels durchsetzter Boden auftreten.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Für die Errichtung der Gebäude, der Parkplätze und der geschotterten Erschließungswege ist eine<br />

Bodenversiegelung erforderlich. Diese ist sowohl flächenmäßig als auch in Bezug auf die Intensität<br />

begrenzt. Insgesamt werden die Auswirkungen als mäßig eingestuft.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Durch die Versiegelung für Baukörper und Erschließung wird die Wasserhaushaltsfunktion geringfügig<br />

beeinträchtigt. Dies wird durch die Verpflichtung zur Versickerung vor Ort kompensiert.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Die zulässige Bebauung ist durch die Festsetzung von Baugrenzen sowie durch die zulässige Grundfläche<br />

eng begrenzt. Für Ausstattungselemente sind vorrangig Verankerungstechniken ohne Beton zu<br />

verwenden, Betonfundamente sind auf statisch oder sicherheitstechnisch erforderliche Ausnahmen<br />

beschränkt. Für Parkplätze und zusätzliche Erschließungswege sind Oberflächenbefestigungen aus<br />

Schotter bzw. Schotterrasen festgesetzt, die nur eine geringe Versiegelungswirkung haben. Die sonstigen<br />

Wald- und Flurwege dürfen zur Vermeidung von Bodenversiegelung nicht voll ausgebaut werden,<br />

es ist nur ein oberflächlicher Belag mit wasserdurchlässigen Materialien zulässig.<br />

4.2.4 Wasser<br />

Bestand:<br />

Als Oberflächengewässer sind im Plangebiet ein ungefasster Quellstandort und zwei künstlich angelegte<br />

Teiche vorhanden. Im Osten grenzt der Sockabach an. Das Niederschlagswasser fließt gemäß<br />

der natürlichen Hangneigung über die Wald- und Wiesenflächen ab, versickert größtenteils in den<br />

Untergrund bzw. fließt dem Sockabach zu.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die baulichen Anlagen reichen nicht in tiefere<br />

Schichten, die zu Beeinträchtigungen von Schicht- oder Grundwasserhorizonten führen können. Zum<br />

Sockabach wird mit Baukörpern (Pfahlbausiedlung) ein Mindestabstand von 25 m eingehalten.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt bestehen durch die Bodenversiegelung. Dies wird durch die<br />

Verpflichtung zur Versickerung vor Ort kompensiert, das Wasser verbleibt im natürlichen Kreislauf.


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SO „Waldwelt Seminar- und Veranstaltungszentrum“<br />

Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf zur vorgezogenen Beteiligung in der Fassung vom 02.08.2012 Seite 20 von 23<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Die Bodenversiegelung ist durch enge Begrenzung der Bauflächen und durch das Gebot der Verwendung<br />

wasserdurchlässiger Materialien für Erschließungs- und Parkflächen soweit wie möglich beschränkt.<br />

Durch die festgelegten Baugrenzen für die Pfahlbausiedlung ist zum Sockabach ein ausreichender<br />

Schutzstreifen gewährleistet.<br />

4.2.5 Luft<br />

Bestand:<br />

Das Waldwelt-Areal liegt auf einem nach Osten zum Sockabach geneigten Hang. Vorbelastungen der<br />

Luft sind nicht bekannt.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Luftbelastungen können temporär entstehen durch Baustellenverkehr (Abgase und Stäube) sowie<br />

teilweise durch die Bautätigkeiten selbst. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Von der Anlage selbst gehen keine Belastungen der Luft aus.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Vom Betrieb des Seminar- und Veranstaltungszentrums gehen Belastungen der Luft durch Heizemissionen<br />

sowie Kfz-Verkehr aus. Diese sind als gering bis mäßig einzustufen.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Es sind keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich.<br />

4.2.6 Klima<br />

Bestand:<br />

Das Sockabachtal ist als Frischluftschneise und für den Kaltluftabfluß von Bedeutung. Die Waldflächen<br />

sind als Frischluftentstehungsgebiet klimatisch bedeutsam.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Durch die festgelegten Baugrenzen für die „Waldwelt-Pfahlbausiedlung“ ist zum Sockabach ein ausreichender<br />

Abstand gewährleistet.<br />

4.2.7 Landschaft / Landschaftsbild / Erholung<br />

Bestand:<br />

Das Landschaftsbild in Hinterascha ist geprägt durch Waldflächen in den oberen Hangbereichen,<br />

landwirtschaftlich genutzte Äcker und Wiesen in den mittleren und unteren Hanglagen sowie das<br />

Sockabachtal. Strukturelemente wie Hecken, Einzelbäume, Steinriegel oder Ranken sind überwiegend<br />

im Umfeld der landwirtschaftlichen Anwesen zu finden, ansonsten ist die landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

wenig gegliedert. Der obere Hang, auf dem sich am Waldrand bereits das Erdhaus befindet, ist von<br />

weitem einsehbar. Der mittlere Hang mit der bestehenden Zufahrt (Asphaltweg), der Hofstelle und dem<br />

geplanten Gästehaus ist dagegen weit weniger exponiert. Für die Erholungsnutzung hat das Gelände


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bisher kaum Bedeutung, da es abseits von Siedlungen liegt und nicht durch ausgewiesene Wanderwege<br />

erschlossen ist.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Auswirkungen auf die Landschaft oder das Landschaftsbild sind weniger der Bauphase, sondern den<br />

dadurch entstehenden Anlagen zuzuordnen.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Die im Wald vorgesehenen Gebäude und Anlagen sind nur von den vorbei führenden Wegen aus<br />

einsehbar und haben daher kaum Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die auf der freien Fläche<br />

geplanten Gebäude und Einrichtungen führen zu einer nachhaltigen Veränderung des Landschaftsbildes<br />

in der bislang, abgesehen von der Hofstelle, unbebauten Landschaft. Sie sind durch die überwiegende<br />

Verwendung natürlicher Materialien (unbehandeltes Holz, Naturstein) aber wenig auffällig. Insgesamt<br />

werden die Auswirkungen als mäßig eingestuft.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Die Parkplätze stellen durch die abgestellten Fahrzeuge ebenfalls eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

dar. Bei den Bedarfsstellplätzen 3 und 4, die nur bei größeren Veranstaltungen genutzt<br />

werden, ist dies jedoch zeitlich begrenzt. Insgesamt werden die Auswirkungen als mäßig eingestuft.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Durch die Festlegung von Bauflächen durch Baugrenzen und Festsetzungen zur Baugestaltung wird<br />

die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten Baukörper verringert. Bei den Stellplätzen<br />

soll durch die Festsetzung von Schotterbelägen/Schotterrasen eine bestmögliche Einbindung<br />

in das Landschaftsbild sicher gestellt werden. Die für den ständigen Betrieb erforderlichen Parkplätze<br />

1 und 2 sowie das geplante Gästehaus werden durch Neupflanzung von Bäumen zusätzlich abgeschirmt.<br />

Die nur temporär genutzten Bedarfparkplätze 3 und 4 werden nicht abgepflanzt, da die Offenheit<br />

der Landschaft erhalten werden soll.<br />

Die Erholungseignung der Landschaft wird durch die Ausweisung eines öffentlich zugänglichen Wanderweges<br />

verbessert.<br />

4.2.8 Kulturgüter / Sonstige Sachgüter<br />

Bestand:<br />

Südlich der Hofstelle ist am bestehenden Erschließungsweg ein Feldkreuz vorhanden. Ansonsten gibt<br />

es im Plangebiet und in der näheren Umgebung keine schützenswerten Kulturgüter. Inwieweit Bodendenkmäler<br />

vorhanden sind ist nicht bekannt.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Das Feldkreuz wird nicht beeinträchtigt. Sollten Bodendenkmäler vorhanden sein, könnten sie ohne<br />

entsprechende Sicherung durch Baumaßnahmen beschädigt oder zerstört werden.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen:<br />

Bei Baumaßnahmen ist nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zu verfahren (Verständigung<br />

des LfD oder der Unteren Denkmalschutzbehörde am LRA, wenn bei Erdarbeiten Gegenstände<br />

wie Knochen-, Metall- oder Keramikteile gefunden werden).<br />

5. Entwicklung des Gebietes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die Fläche als Intensivgrünland bzw. Kiefernforst erhalten<br />

und wird weiter bewirtschaftet.


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6. Methodik / Grundlagen<br />

Für die Erarbeitung des Umweltberichtes wurden nachfolgende Grundlagen herangezogen:<br />

- Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Rattiszell</strong><br />

- Biotopkartierung Bayern, GIS-Daten des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz<br />

- FFH-Gebiete Bayern, SPA-Gebiete Bayern, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile: GIS-Daten des Bayerischen Landesamtes<br />

- Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. erweiterte Auflage, Januar 2003<br />

- Kriterien- und Bewertungsliste für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft,<br />

Regierung von Niederbayern, SG 830, Landshut, Stand 12/1999<br />

7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

Nachfolgende umweltrelevante Sachverhalte sind regelmäßig zu prüfen:<br />

- Funktionsfähigkeit und Zustand der vorzusehenden Eingrünung alle 5 Jahre<br />

- Funktionsfähigkeit und Zustand der Ausgleichsflächen alle 5 Jahre<br />

- Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm nach Bedarf


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8. Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das geplante Vorhaben schwerpunktmäßig das Schutzgut<br />

Orts- und Landschaftsbild beeinflusst. Daneben sind in geringerem Umfang auch die Schutzgüter Boden,<br />

Luft, Tiere und Pflanzen sowie der Mensch durch Lärmbelastung betroffen.<br />

In der weiteren Planung und Ausführung ist daher besonderer Augenmerk auf die Umsetzung der Vermeidungs-,<br />

Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Schutzgüter zu richten. Bezüglich<br />

Lärmemissionen ist beim Betrieb der Anlage insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften<br />

der TA Lärm zu achten.<br />

Die abschließende tabellarische Bewertung der Schutzgüter soll einen unmittelbaren Überblick geben<br />

und erfolgt in drei Stufen: geringe, mäßige und hohe Erheblichkeit.<br />

SCHUTZGUT<br />

Baubedingte<br />

Auswirkungen<br />

Anlagenbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Mensch/Lärm gering gering mäßig<br />

Mensch/Emissionen gering gering gering<br />

Tiere und Pflanzen gering gering mäßig<br />

Boden mäßig gering gering<br />

Grundwasser gering gering gering<br />

Oberflächenwasser gering gering gering<br />

Luft gering gering mäßig<br />

Klima gering gering gering<br />

Landschaftsbild gering mäßig mäßig<br />

Erholungseignung gering gering gering<br />

Kulturgüter gering gering gering<br />

Die vorgesehene Planung ist als umweltverträglich zu werten. Erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten.<br />

Anlagen:<br />

• Infoprospekt Waldwelt<br />

• Schallgutachten Nr. 16.10.1565 vom 24.10.2011 der IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf<br />

(Anmerkung: Der Papierfassung der Ausfertigungen zur vorgezogenen Behördenbeteiligung<br />

ist das Schallgutachten wegen des erheblichen Umfangs nicht beigefügt.<br />

Dem LRA Straubing-Bogen, Abt. Immissionsschutz liegt es bereits vor, ansonsten<br />

kann es bei Bedarf bei der Gemeinde <strong>Rattiszell</strong> eingesehen oder angefordert werden.)

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