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Schatzmeister im Verein - Landesverband der ...

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Sehr geehrte Damen u. Herren,<br />

Der aktuelle Newsletter vom <strong>Landesverband</strong> <strong>der</strong> Rassekaninchenzüchter<br />

Württemberg & Hohenzollern e.V.<br />

Ausgabe vom<br />

11.06.2009<br />

<strong>Schatzmeister</strong> <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> - ein Job, um den sich niemand reißt<br />

Der <strong>Schatzmeister</strong> ist eine unverzichtbare Position <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>sleben.<br />

Allerdings schrecken die vielfältigen Aufgaben des <strong>Schatzmeister</strong>s<br />

viele <strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong> davon ab, diese Position zu bekleiden. Hinzu<br />

kommt noch, dass <strong>der</strong> <strong>Schatzmeister</strong> eine beson<strong>der</strong>s<br />

vertrauenswürdige Person sein muss, denn <strong>der</strong> <strong>Schatzmeister</strong> bzw.<br />

Kassenwart hat die Verantwortung für alle finanziellen Belange des<br />

<strong>Verein</strong>s.<br />

Der <strong>Schatzmeister</strong> <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>sleben Der <strong>Schatzmeister</strong> verwaltet das<br />

<strong>Verein</strong>svermögen und hat Zugriff auf die Geldbestände des <strong>Verein</strong>s.<br />

Welche Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Schatzmeister</strong> bzw. Kassenwart <strong>im</strong> konkreten<br />

Einzelfall wahrn<strong>im</strong>mt, hängt naturgemäß wesentlich von <strong>der</strong> Größe<br />

und Struktur des <strong>Verein</strong>s ab.<br />

Egal wie <strong>im</strong> Einzelfall die Aufgaben des Kassenwarts tatsächlich<br />

ausgestaltet sind, gilt <strong>im</strong>mer: In den Zuständigkeitsbereichen des<br />

<strong>Schatzmeister</strong>s lauern überall Haftungskriterien. Kein Wun<strong>der</strong>,<br />

schließlich geht es um die Gel<strong>der</strong> und Finanzen Ihres <strong>Verein</strong>s.<br />

Stellenbeschreibung sehr wichtig Damit Sie in Ihrem <strong>Verein</strong> den<br />

passenden <strong>Schatzmeister</strong> finden, sollten Sie eine detaillierte<br />

Stellenbeschreibung formulieren, damit <strong>der</strong> zukünftige <strong>Schatzmeister</strong><br />

auch wirklich genau weiß, was in Zukunft für Aufgaben auf ihn<br />

zukommen.<br />

Stellenbeschreibung "Der <strong>Schatzmeister</strong>"<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Stelle, <strong>Schatzmeister</strong> / Kassenwart<br />

übergeordnete Instanz , 1. Vorsitzen<strong>der</strong>, Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nachgeordneter Bereich , Geschäftsstelle, ressortbezogene<br />

Abteilungen und Ausschüsse<br />

wird vertreten durch , 2. <strong>Schatzmeister</strong> / Kassierer, 2. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

ist Vertreter von , keine Regelung<br />

Haupt-/Einzelaufgaben , Erstellen von Haushaltsplan und<br />

Rechenschaftsbericht; Buchhaltung und Inventarverzeichnis; Beitritte<br />

bearbeiten; Beiträge einziehen; Erklärungen für Steuer- und<br />

Gemeinnützigkeit vorbereiten; Zahlungen tätigen; Einnahmen-/<br />

Haushaltskontrolle; Versicherungswesen; Austritte von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

bearbeiten<br />

Entscheidungsbefugnisse ,mit geschäftsführendem Vorstand bzw.<br />

über Angelegenheiten seines Ressorts


Vollmachten, befugt zu Unterschriften für sein Ressort <strong>im</strong><br />

Innenverhältnis, zeichnungsberechtigt für die <strong>Verein</strong>skonten<br />

Berichtet an , Vorstand über sein Ressort<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

Kassenprüfung: Ein Amt mit Verantwortung<br />

Zur Kassenprüfung <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> gibt es keine gesetzliche Vorschrift.<br />

Jedoch stellt <strong>der</strong> Kassenprüfer eine wichtige Verbindugn zwischen<br />

Vorstand und Mitglie<strong>der</strong>n dar. In vielen <strong>Verein</strong>en kommt jetzt <strong>im</strong><br />

Sommer die Mitglie<strong>der</strong>versammlung, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kassenprüfer gewählt<br />

werden kann. Machen Sie von <strong>der</strong> Möglichkeit Gebrauch, das<br />

Vertrauen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in die Arbeit des Vorstands zu stärken, indem<br />

Sie einen fähigen Prüfer einsetzen, <strong>der</strong> die Geschäfte nachvollziehen<br />

und darüber berichten kann.<br />

Der Kassenprüfer kontrolliert den Wirtschafts- und Zahlungsverkehr<br />

und informiert die Mitglie<strong>der</strong>. Als unabhängige Kontrollinstanz darf er<br />

kein Vorstandmitglied sein und darüber hinaus keinem weiteren<br />

kontrollierenden Organ des <strong>Verein</strong>s zugehörig sein. Für die<br />

Kassenprüfung muss <strong>der</strong> Vorstand ihm Einsicht in alle Bücher und<br />

Geschäftsunterlagen gewähren und ihm alle relevanten Informationen<br />

zukommen lassen.<br />

Zur Kassenprüfung gehört die Überprüfung<br />

• <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Buchführungsvorschriften<br />

• <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen und Verbindlichkeiten des <strong>Verein</strong>s<br />

• <strong>der</strong> richtigen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben<br />

• <strong>der</strong> Bargeldgeschäfte und Belege<br />

• des Eingangs <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge.<br />

Am leichtesten kommen Sie an einen geeigneten Kandidaten, indem<br />

Sie ein Anfor<strong>der</strong>ungsprofil für den Posten erstellen und auf <strong>der</strong><br />

<strong>Verein</strong>shomepage und in <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>szeitung veröffentlichen.<br />

Gleichzeitig werten Sie das Amt dadurch auf.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

Belohnen Sie Ihren ehrenamtlichen Kassenprüfer<br />

Kassenprüfer müssen ehrenamtlich arbeiten und dürfen z. B. keine<br />

Übungsleiterpauschale erhalten. Aber es gibt einen Freibetrag, den Sie<br />

nutzen können. Möchten Sie sich bei Ihrem Kassenprüfer für<br />

beson<strong>der</strong>s gewissenhafte Dienste bedanken, dann nehmen Sie am<br />

besten die neue Ehrenamtspauschale, die nach dem<br />

Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einem Betrag von 500 Euro


steuerfrei bleibt (§ 3 Nr. 26a EStG).<br />

In diesem Fall muss in Ihrer Satzung jedoch stehen, dass<br />

Aufwandsentschädigungen für Kassenprüfer möglich sind und dass sie<br />

nicht zwingend ehrenamtlich arbeiten müssen. Weiterhin muss <strong>der</strong><br />

Freibetrag ausgezahlt werden, da es sich nicht um einen<br />

Steuerabzugsbetrag handelt.<br />

Möchte <strong>der</strong> Kassenprüfer den Betrag wie<strong>der</strong> zurückspenden, können<br />

beide Parteien von <strong>der</strong> Lösung profitieren, denn dann können Sie ihm<br />

sogar eine Spendenbescheinigung ausstellen.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

So finden Sie den richtigen Kassenprüfer<br />

Qualifizierte Kassenprüfer untersuchen die <strong>Verein</strong>sbuchführung auf<br />

ihre Richtigkeit und alle steuerlichen Belange auf ihre<br />

Ordnungsmäßigkeit. So treten keine Schwierigkeiten mit dem<br />

Finanzamt auf, und die Anerkennung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit Ihres<br />

<strong>Verein</strong>s bleibt gewährleistet. Dadurch erlangen auch Sie als<br />

Vorsitzende/-r mehr Sicherheit - auch in Bezug auf Ihre persönliche<br />

Haftung.<br />

Denn <strong>im</strong> Steuerrecht zum Beispiel haftet <strong>der</strong> Vorstand persönlich,<br />

soweit auf Grund vorsätzlicher o<strong>der</strong> grob fahrlässiger Pflichtverletzung<br />

Steuern nicht gezahlt werden.<br />

Ganz wichtig:<br />

Bestellen Sie zu Kassen- o<strong>der</strong> Rechnungsprüfern niemals Mitglie<strong>der</strong><br />

aus den <strong>Verein</strong>sorganen, die überprüft werden müssen. Dass jemand,<br />

<strong>der</strong> sich letztlich selbst zu beurteilen hat, schließlich <strong>im</strong>mer noch zu<br />

einem guten Ergebnis kommt o<strong>der</strong> es zumindest schönredet, leuchtet<br />

ein. Als Kassen- o<strong>der</strong> Rechnungsprüfer kommen Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

also nicht in Frage.<br />

Tipp:<br />

Am besten legen Sie bereits in <strong>der</strong> Satzung fest, welche persönlichen<br />

und fachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen ein Kassenprüfer erfüllen muss.<br />

Machen Sie sich mit Ihren Vorstandskolleginnen und -kollegen einmal<br />

die Mühe, die Position des Kassenprüfers mit einem<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsprofil zu versehen.<br />

Es wird Ihnen damit nicht nur leichter fallen, geeignete Kandidaten für<br />

dieses anzufinden. Indem Sie das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil beispielsweise in<br />

<strong>der</strong> <strong>Verein</strong>szeitung veröffentlichen, werten Sie die <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>sleben<br />

<strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> unterschätzte Bedeutung des Kassenprüfers deutlich<br />

auf.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke


Vernachlässigte Kontrollpflichten <strong>der</strong> Finanzen <strong>im</strong> <strong>Verein</strong><br />

Mindestens einmal <strong>im</strong> Jahr müssen die Finanzen Ihres <strong>Verein</strong>s mittels<br />

einer gemeinschaftsinternen Kassenprüfung kontrolliert werden. Ihr<br />

Finanzvorstand ist zur Offenlegung <strong>der</strong> Vorgänge verpflichtet. Die<br />

Kassenprüfer sollten unabhängige Mitglie<strong>der</strong> Ihrer Gemeinschaft sein.<br />

Die Regularien dazu stehen in Ihrer Satzung. Aber was passiert, wenn<br />

Ihr Finanzverantwortlicher sich gegenüber seinem <strong>Verein</strong> <strong>der</strong><br />

Buchprüfung entzieht, die Prüfer dann ratlos sind o<strong>der</strong> sich<br />

an<strong>der</strong>erseits erst gar keine Kassenprüfer finden lassen?<br />

Die interne Kassenprüfung <strong>der</strong> Finanzen Ihres <strong>Verein</strong>s dient <strong>der</strong><br />

sorglosen Vorbereitung gegenüber externen Buchprüfungen, <strong>der</strong><br />

Transparenz und <strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> Verantwortlichen Ihrer<br />

Gemeinschaft gegenüber den Mitglie<strong>der</strong>n. Getreu dem Motto:<br />

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."<br />

Für ein homogenes <strong>Verein</strong>sleben müssen sich alle verpflichteten<br />

Beteiligten offen und ehrlich diesen Regularien stellen. Die Grundfeste<br />

ehrenamtlichen Zusammenseins hängen davon ab. Ihr<br />

Gemeinschaftsgesetz, die Satzung, hilft Ihnen dabei. Aber manchmal<br />

liegt <strong>der</strong> Teufel <strong>im</strong> Detail, nicht jede Eventualität ist vorhersehbar.<br />

Wie können Sie reagieren, wenn keine Kassenprüfung zustande<br />

kommt?<br />

a) wenn sich keine Kassenprüfer finden lassen<br />

Zur Überprüfung <strong>der</strong> satzungsgemäßen Geschäftsführung <strong>im</strong> Auftrag<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird eine beson<strong>der</strong>e Aufsichts- und<br />

Kontrollfunktion von Kassenprüfern wahrgenommen. In Ihrer Satzung<br />

sollte detailliert festgehalten sein, welche Personen Ihrer Gemeinschaft<br />

zu Kassenprüfern gewählt o<strong>der</strong> best<strong>im</strong>mt werden können und wie die<br />

Regularien zur Kassenprüfung aussehen.<br />

Zu wählende Kassenprüfer<br />

• dürfen aus <strong>der</strong> Unabhängigkeit heraus nicht dem gewählten Vorstand<br />

angehören.<br />

• dürfen privat den Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n nicht nahestehen.<br />

• dürfen in keinem Dienst- o<strong>der</strong> Arbeitsverhältnis zum <strong>Verein</strong> stehen.<br />

• müssen dem Aufgabengebiet und <strong>der</strong> Kontrollfunktion entsprechend,<br />

ein Anfor<strong>der</strong>ungsprofil erfüllen.<br />

Sollten sich aus ehrenamtlichem Desinteresse keine Kassenprüfer zur<br />

Wahl stellen, können Sie es mit einem materiellen St<strong>im</strong>ulanzmittel<br />

versuchen. Seit dem 01. Januar 2008 bietet sich für solch einen Fall<br />

zur Motivation eine steuer- und sozialversicherungsfreie<br />

Nebenberufspauschale nach § 3 Nr. 26a EstG bis zur Höhe von 500<br />

EUR/Jahr an.<br />

Sollten auch diese Bemühungen nicht fruchten, können Sie auf<br />

satzungsgemäßen Mitglie<strong>der</strong>beschluss einen externen Kassenprüfer<br />

bestellen. Lässt sich auch dieser nicht finden, bleibt noch <strong>der</strong><br />

Professionelle. Doch <strong>der</strong> kostet Geld und nicht wenig.<br />

Reißen alle Stränge und Ihre <strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong> kommen zu keiner<br />

einvernehmlichen Lösung, sieht es düster aus. Es kommt zu keiner


Kassenprüfung. Die Folge ist ein Vakuum. Der Finanzvorstand<br />

möchte, aber kann prüferisch nicht entlastet werden. Und die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung kann formal den Finanzvorstand ohne erfolgte<br />

Kassenprüfung nicht entlasten.<br />

Die Rechtssprechung über Dritte funktioniert auch nicht, da die <strong>der</strong><br />

Satzung verpflichteten Mitglie<strong>der</strong> ihre selbst auferlegten Gesetze nicht<br />

ausüben und ausschöpfen.<br />

Letztendlich gibt es nur zwei Möglichkeiten, um den <strong>Verein</strong>sbetrieb<br />

nicht erstarren zu lassen: Entwe<strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong> besinnen sich zur<br />

Kassenprüfung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorstand wird von den Mitglie<strong>der</strong>n (da selbst<br />

verantwortlich) ohne Kassenprüfung entlastet, zum Nachteil <strong>der</strong> <strong>im</strong><br />

Ehrenamt wichtigen Transparenz.<br />

b) wenn sich <strong>der</strong> Finanzvorstand <strong>der</strong> Kassenprüfung nicht stellt<br />

Vorstände verwalten das <strong>Verein</strong>svermögen treuhän<strong>der</strong>isch. Nach §<br />

666 BGB sind sie gegenüber den Mitglie<strong>der</strong>n verpflichtet, erfor<strong>der</strong>liche<br />

Auskünfte über die finanzielle und wirtschaftliche Lage des <strong>Verein</strong>s zu<br />

geben.<br />

Entzieht sich ein Finanzvorstand mehrmals den Terminen und<br />

Regularien einer Kassenprüfung, schafft diese Haltung gegenüber den<br />

Kassenprüfern und Mitglie<strong>der</strong>n des <strong>Verein</strong>s böses Blut.<br />

Verdächtigungen machen die Runde und verstärken sich. Eine<br />

folgende subjektive Eskalation ist aber die schlechteste Reaktion.<br />

Geben Sie dem Vorstand eine letzte und schriftliche, zeitlich<br />

terminierte Frist, um sich zu besinnen und zu offenbaren. Sollte sich<br />

nach Ablauf <strong>im</strong>mer noch nichts getan haben, berufen Sie die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung ein. Lassen Sie die Kassenprüfer objektiv und<br />

bewertungslos die Situation schil<strong>der</strong>n und die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

in Verbindung mit <strong>der</strong> Satzung beraten und gegebenenfalls<br />

entscheiden.<br />

Auch wenn Sie es mit <strong>der</strong> Zeit genervt möchten (um <strong>der</strong> Ruhe und des<br />

lieben Friedens willen), entlasten Sie den Vorstand nicht. Bei einem<br />

möglichen strafrelevanten Hintergrund haben Sie als <strong>Verein</strong> nach<br />

erfolgter Entlastung später keine rechtliche Handhabe. Sie können in<br />

aufkommen<strong>der</strong> Ratlosigkeit einen Rechtsbeistand hinzuziehen.<br />

Solange sich Ihr Problem aber noch in den Gesetzen und Regularien<br />

Ihrer Gemeinschaft bewegt, kann Ihnen nur beratend zur Seite<br />

gestanden werden.<br />

Handelt es sich in Ihrer Kasse "nur" um die zu verschmerzenden<br />

berühmten "Peanuts" und lässt Ihre Satzung diese Möglichkeit zu<br />

(Verlust <strong>der</strong> Mitgliedschaft durch vereinsschädigendes Verhalten),<br />

schmeißen Sie in <strong>der</strong> Endkonsequenz Ihren Finanzvorstand per<br />

Mitglie<strong>der</strong>beschluss aus dem <strong>Verein</strong>.<br />

Tun Sie auf den materiellen Verlust den Deckel des Schweigens und<br />

Vergessens. Lernen Sie daraus und machen Sie es zukünftig besser.<br />

Bei größeren o<strong>der</strong> existenzbedrohenden Kassenprüfungsproblemen<br />

werden bei keiner vereinsinternen Lösungsmöglichkeit strafrechtliche<br />

Überlegungen nicht ausbleiben können.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke


Die Planung des Haushaltes <strong>im</strong> <strong>Verein</strong><br />

Die Planung des Haushaltes Ihres <strong>Verein</strong>s mittels des realen<br />

Ausschöpfens Ihrer finanziellen Möglichkeiten und zeitlich terminiert in<br />

einem Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr, gehört zu den<br />

Grundbausteinen Ihrer Finanzarbeit.<br />

Ihr Haushaltsplan <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> ist eine Gegenüberstellung <strong>der</strong> finanziellen<br />

Einnahmen und Ausgaben. Es gilt die Devise: Wie viel Geld habe ich<br />

zur Verfügung, wo bekomme ich es her und wie viel kann ich wofür<br />

ausgeben. Je detaillierter und genauer Ihre Finanzplanung ist, desto<br />

sicherer bleiben Sie vor unbezahlbaren Luftschlössern und platzenden<br />

Investitionsblasen <strong>im</strong> Nebel einer schlechten Planung Ihres Haushaltes<br />

verschont.<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> Planung eines Haushaltes für Ihren <strong>Verein</strong> Nicht<br />

je<strong>der</strong> <strong>Verein</strong> wird seinen Haushalt <strong>im</strong> Detail mittel- o<strong>der</strong> langfristig<br />

vorher planen können. Oft geschehen Finanzmitteleingänge kurzfristig,<br />

sind längerfristig nicht erwartbar o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gnade <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittelo<strong>der</strong><br />

Sponsoringbearbeiter abhängig. Unregelmäßige und<br />

unvorhersehbare Finanzeingänge machen eine Haushaltsplanung<br />

schwer und unsicher.<br />

Für <strong>Verein</strong>e mit regelmäßigen o<strong>der</strong> vorhersehbaren Finanzeingängen,<br />

vielen o<strong>der</strong> kontinuierlich wie<strong>der</strong>kehrenden Aktivitäten und einem<br />

größeren Mitglie<strong>der</strong>aufkommen ist professionelles Finanzmanagement<br />

mit <strong>der</strong> Planung eines <strong>Verein</strong>shaushaltes unabdingbar. Ein<br />

Haushaltsplan hilft den Überblick zu behalten.<br />

Die Gewährleistung des <strong>Verein</strong>s zur Pflicht <strong>der</strong> Planung eines<br />

Haushaltes Legen Sie die Planung, Durchführung und Kontrolle eines<br />

Haushaltsplanes in den Regularien Ihres <strong>Verein</strong>s (Satzung,<br />

Finanzordnung) fest.<br />

• Funktionen und Verantwortlichkeiten aus dem Vorstand und <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>schaft für die Erstellung, Durchführung und Kontrolle des<br />

Haushaltsplanes (Etatrecht, Entscheidungskompetenzen).<br />

• Vor <strong>der</strong> jährlichen Mitglie<strong>der</strong>hauptversammlung wird <strong>der</strong><br />

Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr erstellt. Dieser dient <strong>der</strong><br />

Feststellung und Festlegung <strong>der</strong> Finanzmittel, die zur Erfüllung <strong>der</strong><br />

Aufgaben des <strong>Verein</strong>s in einem Haushaltsjahr voraussichtlich<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind und zur Verfügung stehen.<br />

• Information und Unterrichtung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

• Abst<strong>im</strong>mung des Haushaltsplanes durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

• Entlastung (<strong>im</strong> Verweigerungsfall Belastung) <strong>der</strong><br />

Haushaltsverantwortlichen nach Ablauf des Geschäftsjahres durch die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

Finanztechnische und -rechtliche Erfor<strong>der</strong>nisse des <strong>Verein</strong>s zur<br />

Planung eines Haushaltes<br />

• Verantwortlich ist bei <strong>der</strong> Planung des Haushaltes <strong>der</strong><br />

<strong>Verein</strong>svorstand (§ 26 BGB, Geschäftsführungspflicht, Wahrung <strong>der</strong><br />

Vermögensinteressen des <strong>Verein</strong>s).<br />

• In <strong>der</strong> Endkonsequenz <strong>der</strong> Rechtsvorstand, <strong>der</strong> <strong>im</strong> Negativfall unter<br />

Umständen mit seinem Privatvermögen haftet.


• In <strong>der</strong> Ausgabenplanung müssen steuerliche Abgaben und die<br />

Zweckbindung best<strong>im</strong>mter Einnahmen (Zuschüsse) beachtet werden.<br />

• Die Rücklage einer Sicherheitsmarge (5-10% des planbaren Etats)<br />

für unvorhergesehene o<strong>der</strong> höhere Ausgaben schützt vor bösen<br />

Überraschungen.<br />

• Für finanzielle Realeinschätzungen ist ein nüchterner, objektiver<br />

Umgang mit aktuellen und früheren Haushaltsansätzen und übrig<br />

gebliebenen Geldmitteln nötig.<br />

Systematik <strong>der</strong> Planung eines Haushaltes <strong>im</strong> <strong>Verein</strong><br />

1. Haushaltsplanung für das kommende Geschäftsjahr<br />

• Ausgangspunkt: Haushaltsplan des Vorjahres mit<br />

Abweichungsanalyse<br />

• Aktivitätenplanung für das kommende Jahr mit Machbarkeitsanalyse<br />

• Kostenschätzung <strong>der</strong> geplanten Aktivitäten<br />

2. Haushaltsansatz für das kommende Geschäftsjahr<br />

• detaillierte Aufstellung des Haushaltes<br />

• Vorlage des zukünftigen Haushaltsplanes in <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit Abst<strong>im</strong>mung<br />

3. genehmigter Haushaltsplan als Grundlage <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>sarbeit <strong>im</strong><br />

kommenden Geschäftsjahr<br />

• Kontrolle und Einhaltung des geplanten Haushaltes<br />

• Überwachung <strong>der</strong> Finanzeingänge<br />

• Zuweisung <strong>der</strong> Finanzmittel<br />

• Überwachung <strong>der</strong> Haushaltsansätze<br />

• Entscheidungen über Abweichungen<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

Ehrenordnung: Warum sie in Ihrem <strong>Verein</strong> nicht fehlen sollte<br />

Wie wichtig eine Ehrenordnung <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> ist, zeigt eine Meldung aus<br />

dem Bonner General-Anzeiger <strong>im</strong> April 2009: "Während <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung kam es zu einem heftigen Disput zwischen<br />

dem Ehrenvorsitzenden Horst ... und dem <strong>Verein</strong>spräsidenten Karl ..."<br />

Eine Situation, die <strong>Verein</strong>e schnell erleben müssen, wenn die<br />

Machtbefugnisse von Ehrenmitglie<strong>der</strong>n des <strong>Verein</strong>s nicht vertraglich<br />

geregelt o<strong>der</strong> geklärt sind. Aus diesem Grund sollte es in jedem <strong>Verein</strong><br />

eine so genannte Ehrenordnung geben, in <strong>der</strong> genau diese Dinge<br />

aufgegriffen werden.<br />

Die Ehrenordnung <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> Solche Probleme können Sie durch


eine Ehrenordnung ausschalten. Eine Ehrenordnung ist<br />

empfehlenswert, wenn die <strong>Verein</strong>ssatzung keine Aussagen zur Ehrung<br />

verdienstvoller Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>Verein</strong>smitarbeiter enthält. Als<br />

Grundlage für eine auf Gleichbehandlung bedachte <strong>Verein</strong>sarbeit ist<br />

eine Ehrenordnung dann in jedem Fall unverzichtbar.<br />

Das Wichtigste für den Inhalt einer Ehrenordnung<br />

Diese Punkte sollten in einer Ehrenordnung zwingend geklärt werden:<br />

1. In <strong>der</strong> Ehrenordnung sollten die Voraussetzungen für die Ehrung<br />

verdienstvoller <strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong> geregelt sein.<br />

2. Weiterhin sollte in <strong>der</strong> Ehrenordnung die Zuständigkeit für die<br />

Ernennung sowie das Vorschlagswesen geregelt sein.<br />

3. Welche Rechte lassen sich aus einer Ehrenmitgliedschaft ableiten<br />

(Beitragsbefreiung, St<strong>im</strong>mrechte, Teilnahmen an<br />

<strong>Verein</strong>sveranstaltungen etc.)?<br />

4. Bedenken Sie auch die Möglichkeit, gegebenenfalls auch<br />

<strong>Verein</strong>sexterne für best<strong>im</strong>mte Verdienste mit einem Ehrenamt<br />

auszeichnen zu können.<br />

5. Prüfen Sie aber vor Erstellung einer Ehrenordnung, ob Ihre<br />

<strong>Verein</strong>ssatzung überhaupt "Ordnungen" zulässt. Sonst müssen Sie<br />

durch eine Satzungsän<strong>der</strong>ung zunächst die Grundlage für eine wirklich<br />

hilfreiche Ehrenordnung schaffen.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

Wenn Mitglie<strong>der</strong> ihr St<strong>im</strong>mrecht nicht persönlich ausüben<br />

Die Ausübung des St<strong>im</strong>mrechts ist ein höchstpersönliches Recht eines<br />

jeden Mitglieds. Folge: Es ist mit <strong>der</strong> Person des Mitglieds verbunden,<br />

und zwar untrennbar. Das bedeutet aber nicht, dass ein Mitglied sein<br />

St<strong>im</strong>mrecht auch persönlich ausüben muss.<br />

Ganz <strong>im</strong> Gegenteil: Es kann Dritten eine St<strong>im</strong>mvollmacht erteilen,<br />

wenn dies in <strong>der</strong> Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Eine<br />

entsprechende Regelung in einer <strong>Verein</strong>sordnung reicht nicht. Auch<br />

<strong>der</strong> Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung, St<strong>im</strong>mvollmachten<br />

zuzulassen, genügt nicht. Es ist durchaus üblich, die Modalitäten einer<br />

St<strong>im</strong>mvollmacht detailliert zu best<strong>im</strong>men.<br />

Beispiel: Die Satzung kann anordnen, dass nur an<strong>der</strong>e Mitglie<strong>der</strong> als<br />

Bevollmächtigte auftreten dürfen und <strong>im</strong> Übrigen volljährig sein<br />

müssen. Ebenso kann geregelt werden, dass Dritten, die nicht Mitglied<br />

des <strong>Verein</strong>s sind, eine St<strong>im</strong>mvollmacht nicht erteilt werden darf.<br />

Darüber hinaus kann die St<strong>im</strong>mvollmacht auch gegenständlich<br />

beschränkt werden.<br />

Beispiel: Die St<strong>im</strong>mvollmacht wird auf best<strong>im</strong>mte<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlungen o<strong>der</strong> auf best<strong>im</strong>mte Tagesordnungspunkte<br />

und Beschlussgegenstände beschränkt. Und auch das ist möglich: In<br />

<strong>der</strong> Vollmacht gibt das Mitglied vor, wie <strong>der</strong> Bevollmächtigte zu den<br />

einzelnen Beschlussgegenständen abzust<strong>im</strong>men hat.


Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

<strong>Verein</strong>srecht: Das St<strong>im</strong>mrecht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Das <strong>Verein</strong>srecht regelt die Entscheidungsformen Ihrer<br />

<strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong>. Wer in Ihrer Gruppierung was, wann und wie zu<br />

sagen hat, best<strong>im</strong>men die Satzung und die Geschäftsordnung.<br />

Gestalten Sie das St<strong>im</strong>mrecht Ihrer Gemeinschaft aus einer<br />

konstruktiven Mischung basisdemokratischer Mitbest<strong>im</strong>mung <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> fachlichen Kompetenz <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>sengagierten und<br />

des <strong>Verein</strong>svorstandes.<br />

In Ihrem ehrenamtlich geführten <strong>Verein</strong> wird sich kein Mitglied<br />

dirigistischer Willkür des <strong>Verein</strong>svorstandes, von Interessengruppen<br />

o<strong>der</strong> gar großsprecherischer "Alphatiere" unterwerfen. In einer freiwillig<br />

kooperierenden Gemeinschaft besteht kein Abhängigkeitsverhältnis<br />

und es zählt nicht das Recht des Stärkeren.<br />

Lösungen des <strong>Verein</strong>srechts<br />

An<strong>der</strong>erseits sind die vom "Volk" gewählten o<strong>der</strong> bestellten<br />

<strong>Verein</strong>sengagierten keine Marionetten, die<br />

Gruppierungsentscheidungen akzeptieren und umsetzen müssen und<br />

<strong>im</strong> Negativfall ihre Köpfe hinhalten. Das <strong>Verein</strong>srecht hält einfache<br />

Lösungen parat: die Regelung des Mitbest<strong>im</strong>mungsrechts in den<br />

Gemeinschaftsgesetzen.<br />

Freiwilliges, persönlich und materiell voneinan<strong>der</strong> unabhängiges<br />

Zusammenleben ist die schönste aber auch schwierigste<br />

Gemeinschaftsform unter den Menschen. Dieser Leitsatz zieht sich wie<br />

ein roter Faden durch Ihr <strong>Verein</strong>sleben. Manchmal verhed<strong>der</strong>t sich das<br />

<strong>im</strong>mer weiter rollende Wollknäuel in den menschlichen Schwächen<br />

Ihrer Mitglie<strong>der</strong>. Dann müssen Sie mit den Werkzeugen des<br />

<strong>Verein</strong>srechts die entstandenen destruktiven Knoten entwirren.<br />

Zum <strong>Verein</strong>srecht gehört das Mitbest<strong>im</strong>mungsrecht<br />

Installieren Sie <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>srecht Ihrer Gruppierung ein ausgewogenes<br />

Mitbest<strong>im</strong>mungsrecht. Entscheidungen, die alle Mitglie<strong>der</strong> angehen<br />

(beispielsweise individuelle finanzielle und ideelle Belastungen)<br />

müssen auch von allen Mitglie<strong>der</strong>n best<strong>im</strong>mt werden. Spezifischere<br />

Abst<strong>im</strong>mungen, die Fachwissen voraussetzen und natürlich von Vorteil<br />

für die Gemeinschaft sein müssen, können von kleineren Kreisen<br />

getroffen werden.<br />

Jedes <strong>Verein</strong>smitglied hat in seinem <strong>Verein</strong> Rechte und Pflichten. Zu<br />

den unumstrittenen Grundrechten zählt das individuelle St<strong>im</strong>mrecht.<br />

Hinweise zum St<strong>im</strong>mrecht<br />

• Das St<strong>im</strong>mrecht ist persönlich auszuüben.<br />

• Es zählt eine St<strong>im</strong>me gleich ein <strong>Verein</strong>smitglied.<br />

• Bei Verhin<strong>der</strong>ung kann das eigene St<strong>im</strong>mrecht mit schriftlicher und<br />

unterschriebener Vollmacht an ein an<strong>der</strong>es <strong>Verein</strong>smitglied übertragen<br />

werden.


• Bei beson<strong>der</strong>s wichtigen Abst<strong>im</strong>mungen ist bei Verhin<strong>der</strong>ung und<br />

entsprechen<strong>der</strong> Sicherung des Vorganges <strong>im</strong> Abst<strong>im</strong>mungsvorfeld die<br />

Wahrnehmung des persönlichen St<strong>im</strong>mrechts in schriftlicher bzw.<br />

brieflicher Form möglich.<br />

Grundsätzlich ist die Son<strong>der</strong>stellung des von den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

gewählten Rechtsvorstandes nach § 26 BGB. Dieser trägt vereins- und<br />

allgemeinrechtlich die alleinige Verantwortung für alle<br />

rechtsgebundenen zu treffenden und getroffenen Entscheidungen<br />

nach außen. Kein Rechtsvorstandsmitglied trägt Abst<strong>im</strong>mungen, die<br />

mit seiner Freiwilligkeit des Ehrenamtes persönliche Nachteile mit sich<br />

bringen.<br />

Wie<strong>der</strong>um ist dieser Fakt kein Freibrief für den Rechtsvorstand, um bei<br />

<strong>der</strong> Lenkung <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>sgeschicke rechtsungebundene Engagierte<br />

und die Mitglie<strong>der</strong>basis außen vor zu lassen.<br />

Je detaillierter Sie das St<strong>im</strong>mrecht Ihrer <strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong> in Ihrer<br />

Satzung und Geschäftsordnung benennen, desto weniger "Palaver"<br />

wird in Ihren Entscheidungsgremien entstehen. Mit dem <strong>Verein</strong>sbeitritt<br />

verpflichtet sich jedes Mitglied zur Anerkennung <strong>der</strong><br />

Gemeinschaftsgesetze!<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

<strong>Verein</strong>srecht: Altersbedingte Mitbest<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> <strong>Verein</strong><br />

In <strong>der</strong> Mitbest<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong> sieht das <strong>Verein</strong>srecht<br />

persönliche entwicklungsbedingte Altersbeschränkungen vor.<br />

Min<strong>der</strong>jährige Gemeinschaftsmitglie<strong>der</strong> dürfen erst ab einem<br />

best<strong>im</strong>mten Alter gleichberechtigt Basisentscheidungen mittragen.<br />

Die Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen unter Ihren Mitglie<strong>der</strong>n sind die Zukunft<br />

Ihres <strong>Verein</strong>s. Um den Standard Ihrer Gemeinschaft langfristig zu<br />

gewährleisten müssen Sie frühzeitig den <strong>Verein</strong>snachwuchs in die<br />

<strong>Verein</strong>sorganisation und die Mitbest<strong>im</strong>mung einbeziehen. Das<br />

<strong>Verein</strong>srecht lehnt sich dabei aber an das Allgemeinrecht. Nicht jedes<br />

min<strong>der</strong>jährige Mitglied kann mit seiner St<strong>im</strong>me Einfluss nehmen.<br />

Die freiwillige Teilnahme am ehrenamtlichen Gemeinschaftsleben<br />

beinhaltet die Gewährung von Mitbest<strong>im</strong>mungsrechten. Bei<br />

Min<strong>der</strong>jährigen wird <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>sleben nach Lebensalter und<br />

entsprechen<strong>der</strong> Entwicklung unterschieden.<br />

Allgemeinrechtlich gilt <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>srecht für die Mitbest<strong>im</strong>mung:<br />

• <strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong> die noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet<br />

haben sind in keiner Weise mitbest<strong>im</strong>mungsberechtigt.<br />

• Kin<strong>der</strong> und Jugendliche <strong>im</strong> Alter von 7-18 Jahren gelten persönlich<br />

als beschränkt mitbest<strong>im</strong>mungs- und geschäftsfähig.<br />

• Ohne Einverständnis des gesetzlichen Vertreters genießt kein<br />

min<strong>der</strong>jähriges <strong>Verein</strong>smitglied vereinspolitische<br />

Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte!<br />

• Als alleinverantwortlich basis- und vereinstragend<br />

entscheidungsberechtigt gelten nur volljährige Mitglie<strong>der</strong> (ab 18 Jahre).


Mitbest<strong>im</strong>mungsmöglichkeiten <strong>im</strong> individuellen <strong>Verein</strong>srecht:<br />

• Alle Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte, beson<strong>der</strong>s Min<strong>der</strong>jähriger, müssen in<br />

Ihrer Satzung und/o<strong>der</strong> Geschäftsordnung detailliert geregelt sein.<br />

• Zur zukunftssichernden <strong>Verein</strong>sarbeit dürfen Mitglie<strong>der</strong> ab 14 Jahren<br />

an <strong>Verein</strong>swahlen teilnehmen und abst<strong>im</strong>men. Sie dürfen ebenfalls<br />

über individuell betreffende finanzielle und ideelle<br />

<strong>Verein</strong>sangelegenheiten befinden.<br />

• Zur grundsätzlichen rechtlichen Wirksamkeit kann das<br />

Mitbest<strong>im</strong>mungseinverständnis pauschal durch den gesetzlichen<br />

Vertreter auf dem Eintrittsformular vermerkt werden. Ansonsten muss<br />

das schriftliche Einverständnis zu je<strong>der</strong> Mitbest<strong>im</strong>mungsveranstaltung<br />

erneut vorgelegt werden.<br />

• Bei <strong>der</strong> Gewährung des St<strong>im</strong>mrechts an Min<strong>der</strong>jährige ist es dem<br />

gesetzlichen Vertreter (z. B. Eltern) allgemeinrechtlich gestattet, das<br />

Mitbest<strong>im</strong>mungsrecht anstatt des min<strong>der</strong>jährigen Mitgliedes<br />

wahrzunehmen. Dieses Recht ist ein zweischneidiges Schwert. Bei<br />

vereinsinteressierten und -engagierten Eltern ist es ein Glücksfall. Bei<br />

gesetzlichen Vertretern, die eigensinnige Ansichten in den<br />

Vor<strong>der</strong>grund stellen wollen, ein Nachteil.<br />

Die bequemste Variante ist <strong>der</strong> satzungsgemäße Ausschluss<br />

Min<strong>der</strong>jähriger an <strong>der</strong> mitbest<strong>im</strong>menden Gestaltung Ihres <strong>Verein</strong>s. Sie<br />

ersparen sich dadurch zusätzlichen Organisationsstress und die<br />

gesetzlichen Vertreter bleiben vereinspolitisch in sicherer Entfernung<br />

vor dem <strong>Verein</strong>stor.<br />

Das ist aber die schlechteste Lösung! Denken Sie daran, die<br />

Gesellschaft braucht mündige und mitgestaltende Bürger, und Ihr<br />

<strong>Verein</strong> soll in zehn Jahren noch bestehen. Da bedarf es des<br />

schrittweisen Ersatzes älterer <strong>Verein</strong>sengagierter durch frisches Blut.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

Pressemitteilungen und Öffentlichkeitsarbeit <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> - Es lohnt<br />

sich!<br />

In vielen <strong>Verein</strong>en wird das Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

stiefmütterlich behandelt, was sehr schade ist, denn ein <strong>Verein</strong>, über<br />

den viel berichtet wird, steigert seinen Bekanntheitsgrad fast zum<br />

Nulltarif. Allerdings nur, wenn Sie bei <strong>der</strong> Pressemitteilung alles richtig<br />

machen.<br />

Aufgrund des latenten Personalmangels sollten Sie den<br />

Lokalredaktionen stets mundfertige Meldungen schicken. Denn die<br />

wenigsten Lokalredakteure haben Zeit, sich an den Computer<br />

zusetzen und aus Ihrer Pressemitteilung eine schicke Meldung zu<br />

machen. Deshalb: Servieren Sie mundfertig - und halten Sie sich dabei<br />

an die wichtigsten journalistischen Grundregeln.<br />

Diese Ereignisse eignen sich für eine Pressemitteilung Ihres <strong>Verein</strong>s<br />

• <strong>Verein</strong>sjubiläen und <strong>Verein</strong>s-Ehrungen,


• Tag <strong>der</strong> offenen Tür,<br />

• Einweihung neuer <strong>Verein</strong>seinrichtungen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen des<br />

<strong>Verein</strong>sangebots,<br />

• beson<strong>der</strong>e Siege o<strong>der</strong> Teilnahme an wichtigen Veranstaltungen,<br />

• Auslandsgeschäfte,<br />

• Kooperationen und Partnerschaften,<br />

• herausragende Prüfungsergebnisse und Zertifizierungen,<br />

• Zuwächse in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl.<br />

Gehen Sie am besten <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>svorstand die <strong>Verein</strong>saktivitäten 2009<br />

durch und legen Sie frühzeitig fest, zu welchen Ereignissen<br />

Pressemitteilungen verfasst werden sollen bzw. die<br />

Öffentlichkeitsarbeit angekurbelt werden soll. Best<strong>im</strong>men Sie einen<br />

Verantwortlichen <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>, <strong>der</strong> die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

künftig koordiniert.<br />

Grundregeln für die <strong>Verein</strong>s-Pressemitteilung<br />

• Fassen Sie sich kurz. Wichtig ist, dass Sie die 6 Ws beantworten:<br />

Wer? Was? Wann? Wo? Warum? Welche Konsequenzen?<br />

• Formulieren Sie Ihre Pressemitteilung nach <strong>der</strong> Regel "Vom<br />

Wichtigen /Neuen / Beson<strong>der</strong>en zum Allgemeinen - so dass sich die<br />

Meldung "von hinten weg" kürzen lässt.<br />

• Wählen Sie einen jetzigen / spannenden Aufhänger, <strong>der</strong> Interesse<br />

weckt.<br />

• Zitieren Sie die Äußerungen von relevanten Personen. Damit bringen<br />

Sie Abwechslung in einen Text.<br />

• Achten Sie auf den Wahrheitsgehalt Ihrer Aussagen. Werbewirksame<br />

Übertreibungen sind erlaubt, echte Lügen nicht. Achten Sie darauf,<br />

dass Zahlen, Daten etc. nachprüfbar sind.<br />

• Format: Zeilenabstand 1,5 fach und Schriftgröße 14 Punkt. Lassen<br />

Sie einen breiten Rand.<br />

• Liefern Sie Fotos von dem Ereignis in guter Qualität (300 dpi) mit.<br />

Fragen Sie ruhig einmal bei <strong>der</strong> jeweiligen Redaktion nach, wie sie<br />

Fotos am liebsten hätte. Wenn Sie "maßgeschnei<strong>der</strong>t" liefern, ist ein<br />

Abdruck gleich viel wahrscheinlicher.<br />

• Legen Sie einmalig ein Layout für Ihre Pressemitteilungen fest und<br />

verwenden Sie dieses <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong>. Dies erhöht den<br />

Wie<strong>der</strong>erkennungswert be<strong>im</strong> Redakteur und macht einen<br />

professionellen Eindruck.<br />

• Terminankündigung: Kündigen Sie Ihre Pressemitteilung in den<br />

Redaktionen 3 bis 4 Tage vorher an. So kann bei Interesse die<br />

Meldung gleich eingeplant werden.<br />

• Nennen Sie einen festen Ansprechpartner mit Kontaktdaten für<br />

Rückfragen.<br />

• Finden Sie vorab heraus, wer in <strong>der</strong> Redaktion für Ihr Thema


zuständig ist und adressieren Sie Ihre Pressemitteilung direkt an die<br />

entsprechende Person. Diese Angaben sollten Sie gleich in Ihrem<br />

Presseverteiler speichern, dann haben Sie be<strong>im</strong> nächsten Mal viel<br />

weniger Arbeit.<br />

• Achten Sie auf die richtige Schreibweise, Telefonnummer,<br />

Faxnummer und E-Mail-Adresse.<br />

• Denken Sie daran, zu Ihren öffentlichen Veranstaltungen auch die<br />

Vertreter <strong>der</strong> Presse einzuladen. So schaffen Sie persönliches<br />

Verhältnis zur Presse!<br />

• Auch bei negativen Ereignissen wie beispielsweise einem Unfall o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> geplanten Schließung einer <strong>Verein</strong>sabteilung kann eine<br />

Pressemitteilung sinnvoll sein. So können Sie z. B. Spekulationen und<br />

Falschmeldungen mit einer sachlichen Meldung über die wirklichen<br />

Fakten zuvorzukommen.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

Drogen <strong>im</strong> <strong>Verein</strong>: Gefahr für min<strong>der</strong>jährige Mitglie<strong>der</strong><br />

Drogen, ob illegal o<strong>der</strong> legal, gehören erst recht nicht in den Teil Ihres<br />

<strong>Verein</strong>slebens, in dem min<strong>der</strong>jährige Mitglie<strong>der</strong>, aktiv o<strong>der</strong> passiv, an<br />

den Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Achten Sie darauf, dass<br />

Erwachsene in diesen Phasen keinen Tabak, Alkohol o<strong>der</strong> vielleicht<br />

sogar illegale Drogen konsumieren. Beson<strong>der</strong>s als <strong>Verein</strong>sengagierte<br />

haben Sie gegenüber den Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen Ihres <strong>Verein</strong>s<br />

eine große gesellschaftliche und moralische Verantwortung.<br />

Min<strong>der</strong>jährige Mitglie<strong>der</strong> Ihres <strong>Verein</strong>s bedürfen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Beachtung und des Schutzes Ihrer Gemeinschaft. Die Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> individuellen Entfaltung des Einzelnen in unserer Gesellschaft sind<br />

ein hohes Gut, bergen aber aus <strong>der</strong> menschlichen Schwäche<br />

gegenüber dem Maßlosen auch Gefahren.<br />

Eigentlich ungesunde, legal berauschende St<strong>im</strong>ulanzien wie Tabak<br />

und Alkohol mögen für Erwachsene in Maßen genossen ihre<br />

Berechtigung haben, in Gegenwart von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

müssen Sie auf den Verzicht achten. Ansonsten kann sich für Ihre<br />

Jüngsten ein Nachahmungseffekt mit schl<strong>im</strong>men persönlichen und<br />

gesellschaftlichen Folgen einstellen.<br />

Wie <strong>der</strong> Pastor schon von <strong>der</strong> Kanzel zu predigen pflegt: "Wehret den<br />

Anfängen.", ist Prävention vor <strong>der</strong> unbesonnenen Tat <strong>im</strong>mer das beste<br />

Rezept:<br />

Klären Sie in Abständen Ihre Mitglie<strong>der</strong> und Freunde Ihres<br />

<strong>Verein</strong>s, ob Erwachsene, Kin<strong>der</strong>, Jugendliche o<strong>der</strong> Eltern, über<br />

den Umgang und die Gefahren mit legalen und illegalen Drogen<br />

auf!<br />

Sorgen Sie dafür, dass Tabak und Alkohol nur in den dafür<br />

vorgesehenen Bereichen Ihres <strong>Verein</strong>s und zu den dafür<br />

angemessenen Anlässen genossen werden können.<br />

Illegale Drogen haben diskussionslos auf keiner <strong>Verein</strong>sebene<br />

etwas zu suchen!


Ihre jungen Mitglie<strong>der</strong> schauen zu ihren Bezugspersonen <strong>im</strong> <strong>Verein</strong><br />

auf. In einer Zeit <strong>der</strong> vielen falschen Vorbil<strong>der</strong> müssen Ihre<br />

Nachwuchsverantwortlichen wahre und echte Vorbil<strong>der</strong> sein, die auch<br />

ihre Laster <strong>im</strong> Griff haben. Dieser Fakt sollte für alle Erwachsenen<br />

gelten, die während <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>saktivitäten mit Kin<strong>der</strong>n und<br />

Jugendlichen zusammentreffen!<br />

1. Schulen Sie Ihren Jugendleiter hinsichtlich <strong>der</strong> Gefahren und<br />

Auswirkungen jedweden Drogenkonsums und -missbrauchs und <strong>der</strong><br />

Verbindung mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen.<br />

2. Gehen Sie auch auf Medikamentenmissbrauch ein. Illegal zu<br />

erreichende physische Leistungssteigerungen o<strong>der</strong> psychische<br />

Stabilitäten <strong>im</strong> Nachwuchs sind nach dem "Vorbild" <strong>der</strong> Großen auch<br />

nicht mehr gänzlich auszuschließen.<br />

3. Informieren Sie alle Mitglie<strong>der</strong> Ihres <strong>Verein</strong>s über das<br />

Jugendschutzgesetz.<br />

4. Erlassen Sie Regeln zur Einhaltung dieses Gesetzes in Ihrer<br />

Gemeinschaft.<br />

5. Hängen Sie entsprechende Sichtwerbung und Verbote in Ihren<br />

<strong>Verein</strong>sräumlichkeiten und -anlagen aus.<br />

Für alle <strong>Verein</strong>sengagierten gilt <strong>im</strong> Umgang mit Kin<strong>der</strong>n und<br />

Jugendlichen: "Kommunikation ist alles, weggucken ist nichts."<br />

Klären Sie bemerkten Drogenkonsum o<strong>der</strong> -missbrauch auffällig<br />

gewordener Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendlicher Ihres <strong>Verein</strong>s <strong>im</strong> vernünftigen<br />

Gespräch o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinschaft. Manchmal steckt ein Problem in<br />

<strong>der</strong> Person o<strong>der</strong> <strong>im</strong> Umfeld dahinter. Auch für soziale Belange haben<br />

Sie als <strong>Verein</strong> da zu sein! Sehen Sie an<strong>der</strong>erseits, beispielsweise bei<br />

einem "qualmenden" min<strong>der</strong>jährigen Mitglied nicht weg. An dieser<br />

Stelle sind Sie <strong>der</strong> falsche erwachsene Kumpel. Und Gleichgültigkeit<br />

darf es aus dem Sinn und Zweck des Gemeinschaftslebens nicht<br />

geben.<br />

Die Behandlung von Problemen mit illegalen Drogen in Ihrem <strong>Verein</strong><br />

gestaltet sich, da eine strafrechtliche Relevanz dahinterstehen kann,<br />

schwieriger. Hier wird unter Umständen professionelle Hilfe<br />

(Beratungsstellen, Polizei) vonnöten sein.<br />

Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit K. Franke<br />

Kontakt/Ansprechpartner:1. Vorsitzen<strong>der</strong>: Ulrich Hartmann Riedstraße 10, 73553 Alfdorf ;<br />

Amtsgericht Stuttgart, VR 70, Finanzamt Stuttgart-Körperschaften 99019/00634 SG: IV/41 vom<br />

29.10.2008<br />

Programmierung: Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit Kurt Franke Dipl.-Inf.(FH) Tel. 0 71 54 / 18 07 34,<br />

Copyright (c) 2009<br />

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