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Offenlegung RK Unterland 2012 - Raiffeisen

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BASEL II – SÄULE 3<br />

ERWEITERTE OFFENLEGUNG<br />

Stand zum 31.12.<strong>2012</strong>


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Prämissen .......................................................................................................................... 3<br />

TABELLE 1 Allgemeine Anforderungen ................................................................................. 3<br />

TABELLE 3 Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel ....................................... 25<br />

TABELLE 4 Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung ............................................ 28<br />

TABELLE 5 Kreditrisiko: allgemeine Informationen ............................................................... 32<br />

TABELLE 6 Kreditrisiko: Informationen zur Verwendung des Standardansatzes ........................ 39<br />

TABELLE 9 Gegenparteirisiko ............................................................................................ 41<br />

TABELLE 12 Operationelles Risiko ..................................................................................... 43<br />

TABELLE 13 Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille ..................................... 44<br />

TABELLE 14 Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille .......................................................... 48<br />

TABELLE 15 Vergütungs- und Anreizsysteme ...................................................................... 51<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 2


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Prämissen<br />

Der Titel IV “Informativa al pubblico” des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 263/2006 (Nuove<br />

disposizioni di vigilanza prudenziale per le Banche) führt für die Banken zum Zwecke erhöhter<br />

Marktransparenz die Verpflichtung ein, für die Risiken aus der Säule 1 und 2 Informationen betreffend<br />

die Angemessenheit der Eigenmittel, die Risikoexposition und die Techniken der Messung und<br />

Verwaltung derselben zu veröffentlichen. Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse veröffentlicht jährlich, innerhalb 30 Tagen<br />

nach dem Beschlussdatum der Bilanz, diese Informationen auf ihrer Internetseite. Die Informationen<br />

werden, so wie in der Anlage zum Titel IV Sektion II des o. a. Rundschreibens gefordert, durch die<br />

Veröffentlichung in verschiedenen „Tabellen“ dargestellt, wobei sich diese wie folgt unterteilen:<br />

- qualitative Informationen, mit der Absicht, Angaben zu Strategien, Prozessen und Methoden<br />

der Risikosteuerung zu liefern;<br />

- quantitative Informationen, mit der Absicht, das Ausmaß der Eigenmittel der Bank darzustellen,<br />

sowie ihre Risikoexposition und die Wirkung von Minderungstechniken aufzuzeigen.<br />

Insgesamt sind 15 „Tabellen“ vorgesehen. Jene Tabellen, die für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse nicht zutreffen,<br />

werden nicht angeführt.<br />

Im Mai <strong>2012</strong> hat das Financial Stability Board eine Arbeitsgruppe namens „Enhanced Disclosure Task<br />

Force“ (EDTF) ins Leben gerufen, die beauftragt wurde, sich mit der <strong>Offenlegung</strong> der Banken und<br />

Finanzinstitute auseinander zu setzen.<br />

Die sieben von der EDTF ausgearbeiteten Grundprinzipien sind Empfehlungen und als Ergänzung zu<br />

den spezifisch von der nationalen Gesetzgebung vorgeschriebenen bzw. geforderten Informationen<br />

anzusehen; es sollen laut EDTF all jene Daten, Hinweise und Angaben geliefert werden, die zu mehr<br />

Klarheit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit führen, von Relevanz sind und eine Reflektion über das<br />

Risikomanagement und die Nachhaltigkeit zulassen. Die stichtagebezogene Bewertung soll im Lichte<br />

der zeitlichen Stetigkeit erfolgen und letztlich den Adressaten eine stabile Grundlage für die individuelle<br />

Urteilsbildung darstellen. Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> hat versucht, die <strong>Offenlegung</strong> nach diesen<br />

Grundprinzipien auszurichten.<br />

TABELLE 1<br />

Allgemeine Anforderungen<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Strategien und Verfahren für das Risikomanagement<br />

Die Risikointensität von Genossenschaftsbanken wird bereits von der Bankenaufsichtsbehörde durch<br />

die Vorgabe des Tätigkeitsgebietes sowie der erlaubten Geschäftsfelder begrenzt und<br />

Spekulationsgeschäfte sind gemäß Statut verboten. Innerhalb dieses Rahmens ist die Tätigkeit der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse jedoch – wie jede Unternehmung - durch Chancen und Risiken gekennzeichnet.<br />

Wirtschaftliche Entwicklung wird erst durch das Eingehen von Risiken ermöglicht. Die gezielte<br />

Übernahme bzw. Transformation von Risiken stellt somit ein wesentliches Merkmal des Bankgeschäfts<br />

dar. Aus diesem Grund sind Fragestellungen des Risikomanagements für Banken von besonderer<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 3


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Relevanz. Darüber hinaus haben Risikoaspekte aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten<br />

und der zunehmenden Komplexität des Bankgeschäfts erheblich an Bedeutung gewonnen.<br />

Risikoübernahme darf kein Selbstzweck sein und muss dem Rentabilitätsdenken konsequent<br />

untergeordnet werden. Risiken sollten erst bei einem lohnenden Risiko-Chancen-Profil übernommen<br />

werden. Weiters muss stets noch geprüft werden, ob sich die Bank die Übernahme dieser Risiken<br />

überhaupt leisten kann. Hierfür ist eine Abstimmung zwischen den Risikopotentialen einerseits und den<br />

Risikodeckungspotentialen der Bank andererseits vorzunehmen. Dies verlangt nach funktionstüchtigen<br />

Systemen zur Begrenzung und gezielten Steuerung der Risikosituation von Banken. Modernes<br />

Risikomanagement muss daher als verlässliches Führungsinstrument in einem zunehmend komplexen,<br />

ökonomischen Umfeld verstanden werden.<br />

Die Ziele und Politiken der Risikosteuerung werden vom Verwaltungsrat im Zuge der Verabschiedung<br />

der strategischen Pläne und Politiken und unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen<br />

und des wirtschaftlichen Umfeldes festgelegt. Dem Verwaltungsrat obliegt auch die periodische<br />

Anpassung derselben.<br />

Die Risikostrategie der <strong>Raiffeisen</strong>kasse fußt auf folgenden risikopolitischen Grundsätzen, welche die<br />

Basis der Verhaltensregeln für den Umgang mit Risiken innerhalb der Bank darstellen:<br />

- Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse geht Risiken kontrolliert und systematisch, mit dem Hintergrund der<br />

Ertragserzielung ein.<br />

- Die Risikoexponierung ist laufend an der Risikotragfähigkeit der Bank auszurichten.<br />

- Tätigkeiten mit wesentlichen, gegebenenfalls existenzgefährdenden Risikoarten, werden<br />

grundsätzlich nicht abgewickelt.<br />

- Bei Vorliegen wenig transparenter Risikosituationen oder methodischer Zweifelsfälle ist dem<br />

Vorsichtsprinzip der Vorzug zu geben.<br />

- Das Risikomanagement der Bank ist so organisiert, dass Interessenskonflikte sowohl auf<br />

persönlicher als auch auf organisatorischer Ebene so weit als möglich vermieden werden.<br />

- Rechtliche Sicherheitsvorgaben und Nebenbedingungen des Risikomanagements,<br />

insbesondere aufsichtsrechtlicher Art, sind in der Regel mit einem ausreichenden<br />

Sicherheitspuffer einzuhalten.<br />

- Bezogen auf die wesentlichen Risikoarten strebt die Bank ein Risikomanagement an, welches<br />

zumindest jenem von strukturell und größenmäßig vergleichbaren <strong>Raiffeisen</strong>kassen entspricht<br />

(Best Practice-Grundsatz).<br />

- Die Steuerung der Risiken und der aufsichtsrechtliche Prozess der Gesamtbankrisikosteuerung<br />

(ICAAP) orientieren sich primär am Ziel eines geordneten Unternehmensfortbestands (goingconcern).<br />

- Mögliche Ausnahme- und Extremsituationen werden – wo sinnvoll und relevant - in Form von<br />

Stress-Szenarien in Risikoanalysen einbezogen.<br />

- Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse richtet ihr Engagement grundsätzlich nur auf Geschäftsfelder, für welche<br />

sie über ein entsprechendes Know-how zur Beurteilung der entsprechenden Risiken verfügt,<br />

bzw. ein Engagement erfolgt erst nach Einholung bzw. Aufbau des entsprechenden Knowhows.<br />

- Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse<br />

des Marktumfelds und aller geschäftsspezifischen Risiken voraus.<br />

- Für besonders kritische Geschäftsprozesse wurden Notfallpläne entwickelt, welche regelmäßig<br />

überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Notfallplanung soll beim Ausfall von<br />

Systemen oder beim Eintreten von externen Ereignissen die Weiterführung der<br />

Geschäftstätigkeit gewährleisten.<br />

- Risikopolitische Grundsätze zu den einzelnen Risiken sind in der strategischen Risikopolitik<br />

ausformuliert und schlagen sich im Risikohandbuch nieder.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 4


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

- Die internen Risikopolitiken sind periodisch (mindestens alle 2-3 Jahre) zu überprüfen und bei<br />

Bedarf (Berücksichtigung geänderter Risikosituation, neue Verfahren und/oder Produkte u.a.m.)<br />

sofort zu überarbeiten.<br />

- Die Risikotolerenz der Bank ist grundsätzlich den vorliegenden risikopolitischen Grundsätzen<br />

unterzuordnen und konkretisiert sich in den operativen Risikovorgaben der Bank.<br />

- Die quantitative und qualitative Personalausstattung der <strong>Raiffeisen</strong>kasse ist an der Strategie,<br />

den Geschäftsaktivitäten und dem Risikoprofil der Bank ausgerichtet.<br />

- Das Wissen, die Kompetenz, die Erfahrung und die Integrität, aber auch das Verhalten der<br />

Führungskräfte und der einzelnen MitarbeiterInnen sind entscheidende Elemente für die<br />

Reputation der Bank.<br />

Alle Organe, Gremien und Mitarbeiter der Bank sind diesen risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet<br />

und treffen ihre bankbezogenen Entscheidungen unter deren Einhaltung. Das fördert die Entwicklung<br />

einer angemessenen Risikokultur auf allen Unternehmensebenen.<br />

Die Ziele und Richtlinien der Risikosteuerung sind in verschiedenen Dokumenten der <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

festgelegt. Für die wichtigsten Risikoarten sehen die internen Richtlinien ein eigenes System zur<br />

Risikoverwaltung und Risikokontrolle vor. Die Richtlinien umfassen:<br />

- die Festlegung der strategischen Ausrichtung und der Risikopolitik,<br />

- die Festlegung operativer Limits,<br />

- die Festlegung entsprechender Kompetenzen,<br />

- die Festlegung der Methoden zur Messung und Quantifizierung der Risiken,<br />

- die Festlegung der Kontrollaufgaben,<br />

- die Festlegung der Informationsflüsse mittels eines periodischen Reportings.<br />

Für die Steuerung und Überwachung der Risiken wurden u.a.folgende interne Richtlinien erlassen:<br />

- strategische Risikopolitik,<br />

- operative Risikopolitik mit Risikohandbuch,<br />

- Kreditpolitik,<br />

- Liquiditätspolitik,<br />

- Wertpapierpolitik,<br />

- Kompetenzen und Befugnisse,<br />

- operatives Budget,<br />

- Dreijahres- und Vermögensplan.<br />

Die Geschäftspolitiken werden periodisch überarbeitet; einerseits um der Änderung von normativen<br />

Bestimmungen gerecht zu werden, andererseits um veränderten Markt- und operativen Bedürfnissen<br />

besser zu entsprechen bzw. neue Erkenntnisse und Erfahrungen mit einfließen zu lassen.<br />

Im Kreditbereich geht die <strong>Raiffeisen</strong>kasse bewusst kontrollierte und überschaubare Risiken ein, um<br />

einen angemessenen Ertrag aus dem Risikogeschäft zu erzielen. Der gezielten Steuerung der<br />

Kreditrisiken wird daher eine große Bedeutung beigemessen. Um die zukünftigen Kreditrisiken zu<br />

reduzieren, wurden strenge Kriterien zur Kreditvergabe definiert (z.B. Mindestanforderungen,<br />

Höchstlimits usw.). Finanzierungen außerhalb des Tätigkeitsgebietes stellen eine absolute Ausnahme<br />

dar.<br />

Im Wertpapier-Eigengeschäft geht die <strong>Raiffeisen</strong>kasse beschränkt Risiken ein, um die überschüssige<br />

Liquidität rentabel anzulegen und einen Zusatzertrag – ergänzend zum Kreditgeschäft - zu erzielen.<br />

Zudem fungiert das Eigenportefeuilles als wichtige Liquiditätsreserve. Operationen mit spekulativem<br />

Charakter sind ausgeschlossen. Derivative Produkte dürfen nur zur Abdeckung von bestehenden<br />

Risiken verwendet werden.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 5


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Im Bereich der operationellen Risiken fährt die <strong>Raiffeisen</strong>kasse eine Strategie der Risikovermeidung, da<br />

diesen Risiken kein Ertrag gegenübersteht. Diese Risiken werden so weit als möglich und wirtschaftlich<br />

vertretbar durch Versicherungen minimiert.<br />

Derzeit stellt die europäische Wirtschafts- und Finanzkrise eines der Hauptrisiken der Bank dar. Von<br />

diesen konjunkturellen Veränderungen und den diesbezüglichen Entscheidungen der politischen und<br />

finanzpolitischen Verantwortungsträger in Europa hängen in erster Linie das Kredit-, Liquiditäts- und<br />

Marktrisiko ab. Die einzelnen Unternehmen - und besonders auch die Banken - werden so zum<br />

Spielball des nationalen und internationalen politischen Krisenmanagements.<br />

Das aufsichtsrechtliche Kapitaladäquanzverfahren (Internal Capital Adequacy Assessment<br />

Process – ICAAP)<br />

Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 263/2006 sieht darüber hinaus vor, dass sich die Banken<br />

einer Selbsteinschätzung unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Banken im sog. ICAAP-Prozess<br />

Angaben zur Risikoexposition machen bzw. den Grad des als Deckungsmasse zur Verfügung<br />

stehenden aktuellen und zukünftigen internen Kapitals bestimmen.<br />

Der Prozess betreffend die Verwaltung der für die Bank relevanten operativen und strategischen<br />

Risiken ist in einem internen Reglement definiert und beschrieben. Darin werden alle wesentlichen<br />

Risiken, welche Auswirkungen auf die operative Tätigkeit und die Geschäftsziele haben, bewertet. Es<br />

stehen folglich die Risiken im Mittelpunkt, die für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse individuell von Bedeutung sind<br />

oder sein könnten, u.zw. wie von der Aufsichtsbehörde explizit vorgesehen (Rundschreiben der Banca<br />

d’Italia Nr. 263/06 - Titel III Kapitel I Anlage A):<br />

Säule 1:<br />

- Kreditrisiko<br />

- Gegenparteirisiko<br />

- Marktrisiko<br />

- operationelles Risiko<br />

Säule 2:<br />

- Konzentrationsrisiko im Kreditportefeuilles<br />

- Zinsänderungsrisiko im Bankbuch<br />

- Liquiditätsrisiko<br />

- sonstige Risiken:<br />

strategisches Risiko<br />

Reputationsrisiko<br />

Risiko aus Verbriefungen<br />

Residualrisiko.<br />

Das Gegenparteirisiko ist derzeit nicht vorhanden. Das Verbriefungsrisiko ist in der <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

ebenso nicht vorhanden, da sie keine Verbriefungen durchgeführt hat und auch nicht plant, solche<br />

durchzuführen. Zudem wendet sie keine aufsichtsrechtlichen Techniken zur Risikominderung („CRM“)<br />

an, weshalb auch keine diesbezüglichen Residualrisiken bestehen. Ebenso besteht kein Marktrisiko im<br />

aufsichtsrechtlichen Sinne, da kein Handelsportfolio gehalten wird.<br />

Die identifizierten Risiken werden in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in messbare und nicht messbare<br />

Risiken. Die entsprechenden Eigenschaften werden in den qualitativen Informationen zur<br />

Angemessenheit der Eigenmittelausstattung angeführt.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 6


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Der ICAAP-Prozess der <strong>Raiffeisen</strong>kasse wird in die nachfolgenden Phasen unterteilt:<br />

• Festlegung der strategischen Zielsetzungen,<br />

• Identifizierung der relevanten Risiken,<br />

• Überwachung der relevanten Risiken,<br />

• Addieren der verschiedenen Kapitalkomponenten und Schätzung des gesamten internen<br />

Kapitals,<br />

• Vorschau auf das interne Kapital und die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel,<br />

• Verbindung zwischen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, internem Kapital und<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und<br />

• Bewertung des ICAAP-Prozesses durch die <strong>Raiffeisen</strong>kasse.<br />

Im Rahmen des ICAAP-Prozesses wird das interne Kapital berechnet, wobei auch Kapitalunterlegungen<br />

aufgrund der durchgeführten Stresstests vorgenommen werden, wo dies als notwendig und sinnvoll<br />

erachtet wird. Bei der Berechung des internen Kapitals muss immer eine Überdeckung des<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals gegenüber den Eigenkapitalanforderungen von mindestens 25%<br />

gegeben sein.<br />

Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen<br />

In die Gesamtbankrisikosteuerung sind diverse Funktionen der Bank involviert, so u.a. die<br />

Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat), die Direktion, das Steuerungs- und<br />

Risikokomitee, die Stabsstelle Risikomanagement & MiFID-Compliance, aber auch die operativen<br />

Einheiten der Bank. Nachfolgend werden die wesentlichen Aufgaben und Verantwortungen der<br />

wichtigsten Funktionen angeführt.<br />

Der Verwaltungsrat hat die Funktion des „organo di supervisione strategico“ inne und ist verantwortlich<br />

für die strategische Ausrichtung und das System der Risikoüberwachung und –steuerung. Auf der<br />

Grundlage der ihm von der Direktion weitergeleiteten Informationen überwacht er kontinuierlich die<br />

Effizienz und Effektivität des gesamten Systems. Die detaillierten Aufgaben sind im ICAAP-Reglement<br />

festgeschrieben.<br />

Die Direktion und der Verwaltungsrat haben die Funktion des „organo di gestione“ inne und sind<br />

gemeinsam verantwortlich für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen<br />

Vorgaben und internen Richtlinien, wobei die Direktion auch für die Weitergabe aller notwendigen<br />

Informationen an denselben zuständig ist. Zu diesem Zweck setzt die Direktion alle notwendigen<br />

Maßnahmen zur Implementierung, Aufrechterhaltung und korrekten Funktionsweise des internen<br />

Systems der Risikoüberwachung und –steuerung. Die Direktion führt im Rahmen der ihr zugewiesenen<br />

Kompetenzen die im ICAAP-Reglement angeführtenTätigkeiten durch.<br />

Der Aufsichtsrat hat die Funktion des „organo di controllo“ inne und überwacht die Angemessenheit,<br />

Funktionalität und Konformität des internen Systems der Risikoüberwachung und –steuerung. Für die<br />

Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Aufsichtsrat der Informationen und Meldungen der<br />

internen Kontrollfunktionen.<br />

Mit Bezug auf die Governance der <strong>Raiffeisen</strong>kasse wurde in Übereinstimmung mit den im Schreiben<br />

des Gouverneurs der Banca d‘Italia vom 11. Januar <strong>2012</strong> zur Corporate Governance der Banken<br />

vorgeschriebenen Anforderungen ein detaillierter Prozess für die Selbstbewertung über die normativen<br />

Voraussetzungen der Gesellschaftsorgane festgelegt. Damit wurden die aufsichtsrechtlichen<br />

Bestimmungen zur Corporate Governance umgesetzt.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 7


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

In den ICAAP-Prozess sind grundsätzlich alle MitarbeiterInnen einbezogen. Sie sind in ihrem<br />

Aufgabenbereich beauftragt, die entsprechenden Risiken zu erkennen und in den<br />

Risikosteuerungsprozess auf Gesamtbankebene einfließen zu lassen, da alle gemeinsam in den<br />

täglichen Abläufen die Risikosituation der Bank mittragen und mitbestimmen und deshalb auch für die<br />

gelebte Risikokultur gemeinsam verantwortlich sind.<br />

Der ICAAP-Prozess verlangt in seiner Ausformulierung das Einbeziehen verschiedenster bankinterner<br />

Funktionen und Stellen, jede von ihnen innerhalb der ihr zugewiesenen Kompetenz. Für die korrekte<br />

Ausführung der im ICAAP-Prozess vorgesehenen Phasen bedient sich die Bank der Funktionen mit<br />

Kontrolltätigkeit, aber auch der operativen Einheiten, in welchen die Risiken zu Tage treten. Im<br />

Besonderen sind nachfolgende Bereiche involviert:<br />

- Direktion,<br />

- Risikomanagement,<br />

- Verwaltung (Buchhaltung/Controlling),<br />

- Kredite/Spezialbetreuung,<br />

- Diverse Dienste/Wertpapiere,<br />

- Compliance,<br />

- Internal Audit.<br />

Die Aufgaben der einzelnen Einheiten sind in den entsprechenden internen Richtlinien, die in der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse aufliegen, festgelegt. Eine weitere spezielle Rolle kommt dem Steuerungs- und<br />

Risikokomitee sowie dem Kreditkomitee zu.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat ein System der Risikoüberwachung und –steuerung eingerichtet, welches eine<br />

strikte Trennung zwischen Funktionen mit Kontrolltätigkeit und Funktionen mit operativer Tätigkeit<br />

vorsieht. Dabei wurden nachfolgende Ebenen definiert:<br />

1. Ebene:<br />

Ablaufkontrollen, welche direkt von den operativen Einheiten durchgeführt werden. Diese<br />

Kontrollen überwachen die korrekte Abwicklung der getätigten Operationen.<br />

2. Ebene:<br />

Das Risikomanagement ist in der <strong>Raiffeisen</strong>kasse als eigene, unabhängige und nicht operative<br />

Funktion in Form einer Direktionsstabsstelle organisiert. Das Risikomanagement hat die Aufgabe,<br />

Methoden der Risikomessung festzulegen, die Einhaltung der Limits zu überwachen und den<br />

Grad der Risikoexposition zu bestimmen sowie dessen Auswirkungen aufzuzeigen. Es ist<br />

verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems.<br />

Die Compliance ist eine weitere unabhängige Funktion der zweiten Ebene, die ebenso in einer<br />

Direktionsstabsstelle angesiedelt ist. Sie überwacht in Zusammenarbeit mit den operativen<br />

Einheiten die Normenkonformität, die Einhaltung interner Regelungen, Kodexe und Richtlinien mit<br />

dem Ziel, das Risiko der Nichtkonformität und das Reputationsrisiko zu minimieren.<br />

Die Antigeldwäschestelle hat die spezifische Aufgabe, fortwährend die betriebsinternen<br />

Prozeduren zu prüfen, damit sichergestellt wird, dass die von außen vorgegebenen<br />

Bestimmungen (Gesetze und Durchführungsbestimmungen) und die internen Richtlinien im<br />

Zusammenhang mit dem Antigeldwäschegesetz eingehalten werden.<br />

3. Ebene:<br />

Die interne Revision wird durch die Funktion “Internal Audit” ausgeübt und hat die Aufgabe, die<br />

Angemessenheit und die Funktionalität des gesamten internen Kontrollsystems sicherzustellen.<br />

Diese Tätigkeit wurde an den <strong>Raiffeisen</strong>verband Südtirol ausgelagert und wird auf der Grundlage<br />

eines jährlich festgelegten und vom Verwaltungsrat genehmigten Kontrollplanes durchführt.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 8


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Risikomanagement bezeichnet die Gesamtheit aller Institutionen, Prozesse, Instrumente und<br />

Tätigkeiten zum systematischen Umgang mit Risiken in der <strong>Raiffeisen</strong>kasse. Der<br />

Risikomanagementprozess ist nur vollständig, wenn folgende Phasen umgesetzt sind:<br />

- Risikoidentifikation (Identifikation aller wesentlichen Risiken),<br />

- Risikoanalyse (Analyse aller wesentlichen Risiken, Definition von Risikoindikatoren,<br />

Risikoinstrumenten und internen Richtlinien),<br />

- Risikomessung und Risikobewertung (Quantifizierung, Messung bzw. qualitative Bewertung<br />

aller Risiken),<br />

- Risikoüberwachung (laufende Überwachung der Risiken und der zugrunde liegenden<br />

Risikoindikatoren, Trends, Kontrolle Einhaltung interner und externer Vorgaben und Richtlinien),<br />

- Risikoreporting (entscheidungsorientierte Aufbereitung, abweichungsorientierte und<br />

perspektivenorientierte Reflexion, Einschätzung möglicher Risikowirkungen und Chancen,<br />

Risikosensibilisierung),<br />

- Risikosteuerung/Maßnahmen (Risikovermeidung, -reduktion, -diversifikation oder –tragung).<br />

Der von der Aufsichtsbehörde definierte aufsichtsrechtliche Risikomanagementprozess im Rahmen des<br />

Kapitaladäquanzverfahrens (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) ist Teil des<br />

internen Risikomanagementprozesses.<br />

Im Rahmen der strategischen Risikopolitik legt der Verwaltungsrat jährlich zu allen wesentlichen Risiken<br />

eigene Risikorichtlinien bzw. seine/n Risikotoleranz/Risikoappetit fest. Zu den wichtigsten Risiken gibt<br />

es jeweils eine eigene Risikopolitik (z.B. Kredit- und Liquiditätspolitik).<br />

Hinsichtlich der Struktur und Organisation wird Folgendes ergänzt:<br />

Kreditrisiko<br />

In der Abwicklung der Tätigkeit ist die <strong>Raiffeisen</strong>kasse dem Risiko ausgesetzt, dass die Kredite, in<br />

welcher technischen Form auch immer vergeben, bei Fälligkeit von den Schuldnern nicht bezahlt<br />

werden und somit in der Bilanz teilweise oder gänzlich die Ausbuchung derselben zu erfolgen hat und<br />

Verluste ausgewiesen werden müssen.<br />

Als Hauptgründe für das nicht fristgerechte Erfüllen von Verpflichtungen sind vor allem die mangelnde<br />

wirtschaftliche Disponibilität der Gegenparteien (Liquiditätsengpässe, Zahlungsunfähigkeit)<br />

auszumachen und weniger die Folge aus vorhandenen Länderrisiken oder operationellen Risiken.<br />

Diesem Risiko begegnet man ganz besonders in der traditionellen Tätigkeit der Vergabe von<br />

Kassakrediten sowie im Kreditleihegeschäft. Neben der traditionellen Kredittätigkeit ist die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse bei jeder Art der Mittelverwendung dem Adressenausfallrisiko ausgesetzt, wie z. B. bei<br />

der Liquiditätsveranlagung am Zwischenbankenmarkt, Investition in Wertpapieren (Staaten und<br />

Finanzintermediäre) und Abschluss von Verträgen, die Finanzderivate zum Inhalt haben. Diese Risiken<br />

werden allerdings als eher gering eingeschätzt, da die Vertragspartner bzw. Emittenten ein<br />

ausreichendes Kreditstanding aufweisen.<br />

Gemäß der Wertpapierpolitik der <strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> dürfen nur Wertpapiere mit einem<br />

Emittentenrating von mindestens A3 (Moody’s) bzw. A- (S&P und Fitch), Wertpapiere des italienischen<br />

Staates (unabhängig vom Rating) und Wertpapiere von Banken ohne Rating der <strong>Raiffeisen</strong><br />

Geldorganisation angekauft werden. Außerdem dürfen nur Wertpapiere von Emittenten aus den<br />

Ländern der Zone A laut Überwachungsanweisungen der Banca d’Italia (d. h. keine Wertpapiere von<br />

sogenannten Emerging Markets) angekauft werden, um das Länderrisiko zu beschränken.<br />

Das Adressenausfallrisiko der Tätigkeit in nicht spekulative Derivate ist gering, da diese Tätigkeit<br />

ausschließlich mit spezialisierten Strukturen des Genossenschaftswesens (<strong>Raiffeisen</strong> Landesbank<br />

Südtirol AG) abgewickelt wird.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 9


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Im Lichte der Weisungen des Titels IV, Kapitels 11 der Überwachungsanweisungen der Banca d'Italia,<br />

d.h. hinsichtlich der internen Kontrollen und mit Bezug auf die angemessene Effizienz und Wirksamkeit<br />

des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems, hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse eine funktionale<br />

Organisationsstruktur eingesetzt, um die vom Aufsichtsorgan angeführten Ziele hinsichtlich Verwaltung<br />

und Kontrolle zu erreichen.<br />

Durch die Trennung des Innenbereiches vom Marktbereich wird das „Vier-Augen-Prinzip“ gewährleistet.<br />

Der Organisationsprozess der Kreditrisikoverwaltung lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen<br />

den Tätigkeiten an, d.h. zwischen der Kreditberatung im Marktbereich und der Kreditprüfung,<br />

-überwachung und –verwaltung im Innenbereich. Durch die Schaffung getrennter<br />

Organisationsstrukturen wurde dieses Prinzip umgesetzt.<br />

Die Kreditabteilung ist die zentrale, mit der internen Verwaltung des Kreditprozesses betraute Einheit<br />

(Verwaltung, Revision, Überwachung, Verwaltung der Verfahren). Die Zielsetzung der Kreditabteilung<br />

besteht darin, eine adäquate Verwaltung und Kontrolle des Kreditportfolios unter Berücksichtigung der<br />

Risikoaspekte sicherzustellen. Außerdem sichert sie eine effiziente Unterstützung des Marktbereiches<br />

und gewährleistet einen konstanten Know-How-Transfer.<br />

Für die Verwaltung der notleidenden und gefährdeten Forderungen ist die Abteilung Spezialbetreuung &<br />

Sanierung zuständig, ebenso für die Verwaltung der Eintreibungsverfahren.<br />

Die tägliche Überwachung der Positionen wird durch die Filialverantwortlichen und<br />

Firmenkundenbetreuer durchgeführt.<br />

Ergänzend zu den Kontrollen der ersten Ebene (Ablaufkontrollen) befassen sich die Kontrollen der<br />

zweiten Ebene (Risikokontrollen) mit dem Aufzeigen des Verlaufs der Kreditpositionen und der<br />

Korrektheit bzw. Angemessenheit der abgewickelten Verwaltungsprozesse von Seiten der mit der<br />

Kreditverwaltung beauftragten Strukturen.<br />

Der gesamte Verwaltungs- und Kontrollprozess hinsichtlich der Kredite ist durch ein internes Reglement<br />

geregelt, das im Besonderen:<br />

• die Kreditvergabekompetenzen und die Zeichnungsberechtigungen in Bezug auf die<br />

Kreditverträge festlegt,<br />

• das System der Kreditbewertung (z.B. Bewertungskriterien hinsichtlich der Bonität sowie der<br />

Sicherheiten) und Kreditüberprüfung definiert,<br />

• die allgemeinen Kriterien der Kreditvergabe festschreibt,<br />

• den gesamten Ablauf des Kreditvergabe- und –kontrollprozesses definiert.<br />

Standardisierte Kreditprozessabläufe tragen dazu bei, dass das Kreditgeschäft von allen involvierten<br />

Funktionen in möglichst übereinstimmender Art und Weise beurteilt und abgewickelt wird. Derzeit<br />

arbeitet die <strong>Raiffeisen</strong>kasse in 8 Geschäftsstellen, die jeweils von einem Verantwortlichen geleitet<br />

werden. Die größeren Firmenkunden werden von zwei spezialisierten Firmenkundenberatern betreut.<br />

Sie arbeiten filialübergreifend. Kleine Firmenkunden sowie die Privatkunden werden von den Filialleitern<br />

betreut.<br />

Das Kreditkomitee ist ein beratendes Organ und tagt mindestens 14-tägig. Es ist zuständig für die<br />

Entscheidungsvorbereitung bei Krediten mit negativem Bewertungsurteil, die Einstufung von<br />

Beobachtungs-, Sanierungs- und Verwertungskunden, die Entscheidungsvorbereitung von Maßnahmen<br />

zu einzelnen Kreditpositionen mit unregelmäßigem Verlauf usw.<br />

Mit Bezug auf die Geschäftstätigkeit mit nahestehenden Unternehmen und Personen und die mit ihnen<br />

verknüpften Subjekte hat die Bank im Jahr <strong>2012</strong> entsprechende Genehmigungsverfahren festgelegt, um<br />

die Unparteilichkeit und Objektivität der Entscheidungen bei der Gewährung von Krediten<br />

sicherzustellen. In diesem Lichte wurde die Bank mit angemessenen Instrumenten zur Unterstützung<br />

der korrekten und vollständigen Erhebung der verbundenen Subjekte ausgestattet.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 10


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Diese Genehmigungsverfahren wurden mit Organisationsmaßnahmen und internen Kontrollen<br />

integriert, um im Rahmen der Vorbeugung und Behandlung der Interessenkonflikte die Rollen und<br />

Verantwortlichkeiten der Gesellschaftsorgane und der operativen Funktionen zu definieren. Damit kann<br />

eine genaue Erhebung bzw. Überwachung der verbundenen Subjekte, die Einhaltung der<br />

vorgegebenen Limits sowie die rechtzeitige und korrekte Abwicklung des Genehmigungsverfahrens<br />

gewährleistet werden.<br />

Operationelles Risiko<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat die Verantwortungen und organisatorischen Abläufe definiert, u.zw. sowohl auf<br />

der Ebene der Betriebsorgane als auch auf jener der betrieblichen Organisationseinheiten, mit dem Ziel,<br />

das vorliegende Risiko zu begrenzen.<br />

Im Besonderen ist der Verwaltungsrat für die Einsetzung und das Aufrechterhalten eines effizienten<br />

Mess- und Kontrollsystems hinsichtlich des operationellen Risikos verantwortlich. Die Direktion legt in<br />

Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell und dem Grad der vom Verwaltungsrat definierten<br />

Risikoexposition die notwendigen Maßnahmen fest, um das korrekte Funktionieren des Prüf- und<br />

Verwaltungssystems hinsichtlich des operationellen Risikos sicherzustellen. In diesem Umfeld verwaltet<br />

die Direktion die Problematiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit den organisatorischen und<br />

operativen Aspekten der Verwaltung. Der Aufsichtsrat überwacht im Rahmen seiner institutionellen<br />

Aufgaben den Grad der Angemessenheit der eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollsysteme, sein<br />

konkretes Funktionieren und die Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen.<br />

Bei der Verwaltung und Kontrolle der operationellen Risiken sind alle Organisationseinheiten involviert,<br />

wobei jeder Organisationseinheit in Übereinstimmung mit den Aufgaben und Prozessaktivitäten<br />

spezifische Verantwortungen im Zusammenhang mit dem Risiko zukommen. Das Risikomanagement<br />

ist für die Analyse und die Bewertung der operationellen Risiken verantwortlich und stellt eine effiziente<br />

und punktuelle Bewertung sicher. Die Interne Revision überprüft im Rahmen der ihr zustehenden<br />

Kontrollaufgaben gezielt und ganz konkret die operationellen Risiken.<br />

In diesem Zusammenhang hat auch die Einrichtung der Funktion Compliance Bedeutung, die mit der<br />

Überwachung und Kontrolle der Normenkonformität beauftragt ist und unterstützend bei der Abwehr<br />

und Steuerung der Risiken mitwirkt. Damit soll garantiert werden, dass die eingeführten Abläufe<br />

sicherstellen, dass Sanktionen (Zivil- und Verwaltungsstrafen) und größere Verluste durch das<br />

Übertreten von externen (Gesetze oder Reglements) oder internen Bestimmungen (Statut,<br />

Verhaltenskodex) vermieden werden. In diesem Sinne erfüllen die eingerichteten Stabsstellen für<br />

„Recht & Compliance“ sowie für „Risikomanagement & MIFID-Compliance“ eine wichtige Funktion.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat eine interne Regelung verabschiedet, mit der er den<br />

eigenen Verwaltungs- und Kontrollprozess der Liquidität überarbeitet hat. Besagtes Reglement ist auf<br />

der Grundlage des Standards „liquidity policy” ausgearbeitet worden, u.zw. im Lichte der im<br />

Rundschreiben Nr. 263/06 von der Banca d’Italia gelieferten Leitlinien des Projektes „Basel II“ der<br />

Federcasse. Die Änderungen aufgrund der 4. Abänderung des Rundschreibens Nr. 236/06 der Banca<br />

d’Italia vom 13.12.10 wurden berücksichtigt.<br />

Die Organisationsregeln sehen vor, dass der Verwaltungsrat der <strong>Raiffeisen</strong>kasse die Verantwortung<br />

trägt, dass die Strategien und Verwaltungspolitiken der Liquidität definiert, die Struktur der Limits und<br />

die operativen Befugnisse festgelegt, die Methoden der Analysen und die Rahmen des Liquiditätsrisikos<br />

definiert werden. Gemäß den neuen Bestimmungen hat der Verwaltungsrat die Liquiditätsreserven 1.<br />

und 2. Grades festgelegt und die notwendigen Toleranzgrenzen und operativen Limits festgelegt.<br />

Die Kontrolle des Liquiditätsrisikos obliegt dem Risikomanagement und ist darauf ausgerichtet, die<br />

Verfügbarkeit der notwendigen liquiden Reserven sicherzustellen und die kurzfristige Zahlungsfähigkeit<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 11


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

zu garantieren. Gleichzeitig überwacht das Risikomanagement auch, dass substantiell das<br />

Gleichgewicht zwischen den durchschnittlichen Fälligkeiten der Kredite und den mittel-/langfristigen<br />

Einlagen sichergestellt ist.<br />

Preisrisiko im Bankportfolio<br />

Das Preisrisiko im Bankportfolio betrifft ausschließlich die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse gehaltenen<br />

Finanzinstrumente (Kapitalinstrumente, sogenannte O.I.C.R., Finanzderivate), welche nicht dem<br />

Handelsportefeuille zugeordnet sind (die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hält jedoch kein Handelsportefeuille).<br />

Aufgrund der aktuellen Operativität der <strong>Raiffeisen</strong>kasse wurden zum Bilanzstichtag weder OICR noch<br />

Finanzderivate gehalten. Die Kapitalinstrumente werden vom Risikomanagement trimestral überwacht,<br />

die Steuerung fällt in den ausschließlichen Bereich des Verwaltungsrates.<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Die Planung und Steuerung des Bankportfolios obliegt der Direktion im Rahmen der vom<br />

Verwaltungsrat festgelegten Richtlinien. Für die operative Verwaltung ist die Abteilung Verwaltung<br />

zuständig. Die von den Geschäftspolitiken vorgegebenen Risikolimits werden laufend vom<br />

Risikomanagement und der Direktion überprüft. Der Verwaltungsrat erhält mit dem Risikobericht<br />

trimestral Informationen über deren Entwicklung.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Das Wechselkursrisiko hat eine untergeordnete Bedeutung und wird von der Abteilung Diverse Dienste<br />

laufend überwacht.<br />

Alle übrigen Risiken<br />

Die Steuerung aller übrigen Risiken wie Gegenparteirisiko, Konzentrationsrisiko, strategisches<br />

Risiko und sonstige Risiken fallen in das Aufgabengebiet der Direktion, deren Überwachung in das<br />

Aufgabengebiet des Risikomanagements.<br />

Solidaritätsvereinbarung<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kassen als Genossenschaftsbanken sind dem Gedanken der gegenseitigen Hilfestellung<br />

seit jeher eng verbunden. Zur Absicherung von großen, schlagend werdenden Risiken wurde daher mit<br />

01.01.2009 eine Sicherungseinrichtung unter den Südtiroler <strong>Raiffeisen</strong>kassen ins Leben gerufen,<br />

welcher die <strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> angehört. Daraus entsteht für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse zwar<br />

einerseits eine Verpflichtung, umgekehrt ist es aber auch eine zusätzliche Sicherheit bei zukünftigen,<br />

gravierenden Schwierigkeiten.<br />

Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme<br />

Risikoberichtssysteme<br />

Trimestral werden die Internal-Audit-Tabellen erstellt, die ein Risikotableau darstellen und die<br />

Einhaltung/Nichteinhaltung aller festgelegten aufsichtsrechtlichen und internen Risikolimits aufzeigen.<br />

Das Risikomanagement erstellt daraus trimestral einen Risikobericht, in welchem auf alle Risiken<br />

eingegangen wird, denen die <strong>Raiffeisen</strong>kasse ausgesetzt ist und schlägt gegebenenfalls Maßnahmen<br />

vor. Der Risikobericht wird dem Risiko- und Steuerungskomitee sowie dem Verwaltungs- und<br />

Aufsichtsrat vorgelegt. Dabei wird auf strukturierte Informationen aus verschiedensten Quellen in der<br />

gesamten Bank zurückgegriffen.<br />

Die operative Überwachung der Risiken erfolgt grundsätzlich laufend, wobei die Direktion ohne Verzug<br />

hinsichtlich plötzlich auftretender, relevanter Risiken informiert wird. Der Risikobericht ist kein statisches<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 12


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Instrument, sondern ständigen Anpassungen aufgrund aktueller Gegebenheiten (z.B. geänderte<br />

Operativität oder Marktsituation, Änderung von Vorschriften usw.) unterworfen.<br />

Das Risiko und Steuerungskomitee tagt mindestens trimestral und erörtert die Gesamtrisikosituation der<br />

Bank. Häufig wird es kurzfristig ad hoc einberufen und beschäftigt sich dabei mit der<br />

Besprechung/Analyse auftretender Risikosituationen/Umfeldveränderungen bzw. mit der<br />

situationsbedingten Ableitung/Erarbeitung von strategisch wichtigen Maßnahmen. Die Ergebnisse<br />

werden in einem eigenen Protokoll festgehalten.<br />

Jährlich wird der ICAAP-Report erstellt und im Verwaltungs- und Aufsichtsrat eingehend diskutiert und<br />

behandelt, wobei alle Risiken genauestens analysiert werden. Der Prozess zur Risikoeinschätzung wird<br />

jährlich innerhalb 30. April im an die Aufsichtbehörde verschickten ICAAP-Report dokumentiert.<br />

Innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung der Bilanz durch die Generalversammlung wird die<br />

<strong>Offenlegung</strong> im Rahmen der 3. Säule der Basel II–Bestimmungen auf der Homepage der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse vorgenommen.<br />

Die Kreditpolitik legt die vorgeschriebenen Informationsflüsse aus dem Kreditbereich an die Direktion<br />

und den Verwaltungsrat fest, z.B. werden die negativen Ergebnisse der Kreditrevisionen (inklusive<br />

Stellungnahme des zuständigen Beraters) monatlich dem Kreditkomitee sowie dem Vollzugsausschuss<br />

bzw. Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht. Revisionen von gefährdeten Krediten sowie Überziehungen<br />

und Darlehensrückstände über 90 Tage (mit Bericht des Beraters) werden ebenfalls monatlich zur<br />

Kenntnis gebracht. Zur Unterstützung eines effizienten Informationsflusses im Bereich der<br />

Kreditüberwachung wird eine spezielle Datenbank verwendet, in der alle wesentlichen Informationen zu<br />

auffälligen Kreditpositionen (v.a. aus dem Frühwarnsystem) gespeichert werden. Die Datenbank dient<br />

als zentrale Informationsquelle für alle Zugriffsberechtigten, als Terminplaner und ermöglicht zudem<br />

eine chronologische Übersicht der einzelnen Positionen.<br />

Betreffend das Kreditrisiko spielt das Kreditkomitee eine wesentliche Rolle. Es ist u.a. zuständig für die<br />

Entscheidungsvorbereitung bei Krediten, die Einstufungsvorschläge von Beobachtungs-, Sanierungsund<br />

Verwertungskunden, die Entscheidungsvorbereitung von Maßnahmen zu einzelnen Positionen und<br />

das Kreditrisikoreporting. Auffälligkeiten, auf die die einzelnen Teilnehmer im Rahmen ihrer Arbeit<br />

stoßen, werden dort eingebracht und diskutiert. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Protokoll<br />

festgehalten. Durch die mindestens 2-wöchentlichen Sitzungen ist ein kontinuierlicher und effizienter<br />

Informationsfluss zwischen den einzelnen Funktionsträgern (Kreditabteilung, Direktion, Abteilung<br />

Spezialbetreuung & Sanierung, Berater) gewährleistet. Das Kreditkomitee bzw. die Direktion sorgen bei<br />

Notwendigkeit für eine entsprechende Information an den Verwaltungsrat.<br />

Die Abteilung Spezialbetreuung & Sanierung erstellt semestral einen ausführlichen Bericht über alle<br />

festgefahrenen und notleidenden Positionen an den Verwaltungsrat, wobei der aktuelle Stand jeder<br />

einzelnen Position beleuchtet wird. Sie sorgt auch für einen aktuellen Informationsfluss an das<br />

Kreditkomitee.<br />

Die Entwicklung der Liquidität sowie die Einhaltung der vorgegebenen Limits, die in der Liquiditätspolitik<br />

festgelegt wurden, werden im Rahmen des monatlichen Liquiditätsberichtes durch den<br />

Liquiditätsmanager an die Direktion bzw. des trimestralen Risikoberichtes überprüft.<br />

Risikomesssysteme<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse verwendet die von den Aufsichtsbehörden vorgesehenen und der Größenklasse<br />

der Bank entsprechenden einfachen Methoden zur Risikosteuerung. Im Nachfolgenden wird eine kurze<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 13


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Beschreibung der Charakteristiken der wichtigsten von der Bank verwendeten Risikomesssysteme<br />

geliefert, die in den folgenden Tabellen nicht explizit beschrieben werden.<br />

Die Tatsache, dass die nicht messbaren Risiken schwer zu quantifizieren sind, hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

veranlasst, den Einsatz angemessener Minderungs- und Kontrolltechniken und organisatorischer<br />

Vorkehrungsmaßnahmen zu forcieren.<br />

Beim Kreditrisiko verwendet die <strong>Raiffeisen</strong>kasse für die Ermittlung des internen Kapitals den<br />

Standardansatz.<br />

Gegenparteirisiko (siehe Tabelle 9).<br />

Marktrisiken<br />

Die Bankenaufsicht sieht vor, dass die Banken Strategien, Politiken und Methodiken vorsehen, um das<br />

Handelsportefeuille nach den Vorgaben verwalten zu können und den von der Bankenaufsicht<br />

aufgezeigten Anforderungen nachkommen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde von der Aufsichtsbehörde auch festgelegt, dass jene Banken, welche<br />

ein Handelsportefeuille im Ausmaß von weniger als 5% der Bilanzsumme aufweisen und bei welchen<br />

dieses die 15 Mio. Euro Grenze nicht überschreitet, von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind.<br />

Die Bank wickelt zur Zeit keine Handelstätigkeit auf eigene Rechnung ab, d.h. das Handelsportfolio<br />

weist einen Wert von Null auf.<br />

Es gilt zu berücksichtigen, dass die 45. Aktualisierung des Rundschreibens Nr. 154 vom 22.11.1991, die<br />

im Dezember 2011 erlassen wurde, hinsichtlich des Begleichungsrisikos (rischio di regolamento) die für<br />

das aufsichtsrechtliche Handelsbuch vorgesehene Regelung auch auf das aufsichtsrechtliche Bankbuch<br />

ausgedehnt hat.<br />

Operationelles Risiko (siehe Tabelle 12).<br />

Konzentrationsrisiko im Kreditportefeuille<br />

Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko überwacht die <strong>Raiffeisen</strong>kasse die für sie bedeutenden<br />

Kreditpositionen. Im Besonderen verfolgt und überwacht sie das Konzentrationsrisiko des<br />

Kreditportefeuilles gegenüber Unternehmen (einzelne Gegenparteien und Gruppen von verbundenen<br />

Gegenparteien), u.zw. anhand des von der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Algorithmus<br />

(Granularity Adjustment – siehe Rundschreiben Nr. 263/06 der Banca d’Italia – Titel III, Kapitel I, Anlage<br />

B inkl. Abänderung mit Rundschreiben Nr. 381982 vom 14.04.09). Dabei wird besonderes Augenmerk<br />

auf die Exposition gegenüber einzelnen Sektoren gelegt.<br />

Darüber hinaus überwacht und verfolgt die <strong>Raiffeisen</strong>kasse die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen<br />

Limits hinsichtlich der Großkredite, d.h. jener Kreditpositionen, die das Ausmaß von 10% der<br />

Eigenmittel überschreiten.<br />

Zinsänderungsrisiko im Bankportfolio (siehe Tabelle 14).<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Das Liquiditätsrisiko ist ein Risiko, welches im Normalfall selten schlagend wird, in seinen Auswirkungen<br />

aber äußerst schwerwiegend sein kann, besonders dann, wenn sich das Liquiditätsrisiko in Form einer<br />

Kettenreaktion auf das gesamte Finanzsystem ausbreitet. Die Unterlegung des Liquiditätsrisikos mit<br />

Kapital stellt daher keine geeignete Risikominderungsmaßnahme dar. Deshalb werden quantitative<br />

(soweit messbar) und qualitative Methoden zur Steuerung herangezogen.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 14


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Die Bankenaufsicht sieht für die Quantifizierung des Liquiditätsrisikos keine Standardmethoden oder<br />

vereinfachten Verfahren vor, gibt aber Hinweise zur Überwachung und Steuerung des Risikos.<br />

Operative Liquiditätssteuerung<br />

Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wird trimestral die Maturity ladder erstellt.<br />

Besagtes Schema erlaubt es, durch das Erstellen der periodischen und kumulativen<br />

Unterschiedsbeträge (GAP) den Finanzbedarf (oder den Überschuss) der <strong>Raiffeisen</strong>kasse im<br />

gewünschten Bezugszeitraum zu ermitteln bzw. zu bewerten. Die Analyse ist statistischer Art, da sie<br />

den Bedarf oder die Verfügbarkeit der Liquidität auf einen Zeithorizont von 12 Monaten ab der<br />

Entstehung der generierten/absorbierten Flüsse der zum Beobachtungszeitpunkt enthaltenen<br />

Geschäftsfälle aufzeigt.<br />

Strukturelle Liquiditätssteuerung<br />

Für das Messen und Überwachen der strukturellen Liquidität (über 12 Monate) greift die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse auf die ex-Transformationsregeln der Banca d’Italia und die Mehrjahresplanung sowie<br />

den Vermögensplan zurück, aus dem strukturelle Liquiditätsgaps aufgrund der Entwicklung der<br />

Kundeneinlagen, der Kundenausleihungen, des eigenen Wertpapierportefeuilles und des Eigenkapitals<br />

erkannt werden können.<br />

Aktuelle Themen der strukturellen Liquiditätssteuerung und die daraus abzuleitenden Maßnahmen<br />

werden auch im Risiko- und Steuerungskomitee besprochen.<br />

Die Instrumente zur Liquiditätsüberwachung werden laufend verfeinert, um den aufsichtsrechtlichen<br />

Vorgaben zu entsprechen. Die ersten Auswertungen der neuen Basel-III-Indikatoren im Bereich der<br />

Liquidität NSFR (net stable funding ratio – strukturelle Liquiditätsquote) und LCR (liquidity coverage<br />

ratio – Mindestliquiditätsratio) ergeben eine ausreichende Liquiditätslage. Auch die<br />

Höchstverschuldungsquote (leverage ratio) wurde rückwirkend für das Geschäftsjahr <strong>2012</strong> berechnet.<br />

Die Werte übersteigen die Mindestanforderungen um ein Vielfaches.<br />

Das Liquiditätsrisiko hat im abgelaufenen Geschäftsjahr jedoch an Bedeutung verloren.<br />

Für die anderen nicht quantifizierbaren Risiken (das strategische Risiko, das Reputationsrisiko, das<br />

Verbriefungsrisiko und das Residualrisiko) wird keine eigene Kapitalunterlegung vorgenommen, da<br />

hierfür weder aufsichtsrechtliche Methoden zur Risikosystematisierung vorgesehen sind, noch sonstige<br />

zuverlässige Bewertungsmodelle zur Verfügung stehen. Dem Verbriefungsrisiko sowie dem<br />

Residualrisiko ist die <strong>Raiffeisen</strong>kasse derzeit nicht ausgesetzt, da keine Verbriefungen durchgeführt<br />

wurden bzw. keine aufsichtsrechtlichen Kreditrisikominderungstechniken (CRM) verwendet werden.<br />

Für die Messung des strategischen und des Reputationsrisikos greift die Bank auf verschiedene<br />

Indikatoren zurück, die es ansatzweise erlauben, den Verlauf des Risikos zu bestimmen.<br />

Sollte eines dieser nicht quantifizierbaren Risiken trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch schlagend<br />

werden, steht genügend freies Eigenvermögen zur Abdeckung der Risiken zur Verfügung.<br />

Unabhängig von den Berechnungen der Anforderungen an das Eigenkapital, der Berechnung des<br />

internen Kapitals im Rahmen des ICAAP-Prozesses und der internen Kapitalallokation hat die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse verschiedene Risikoindikatoren definiert, deren kontinuierliche Überwachung Hinweise<br />

für die Risikosteuerung liefern. Viele Indikatoren sind Bestandteil des trimestralen Risikoberichtes. Sie<br />

werden bei Bedarf der aktuellen Risikosituation angepasst, ergänzt oder ersetzt.<br />

Risikoüberwachung<br />

Die Risikoüberwachung erfolgt grundsätzlich kontinuierlich. Die Bewertung aller Risiken (aus Säule 1<br />

und 2) und die Ermittlung der notwendigen Kapitalunterlegung erfolgt im trimestralen Risikobericht,<br />

Stresstests werden jährlich durchgeführt. Das Risiko- und Steuerungskomitee trifft sich trimestral und<br />

bespricht die aktuelle Entwicklung aller Risiken. Jeweils innerhalb April wird der ICAAP-Report an die<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 15


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Aufsichtsbehörde erstellt, welcher auch eine Vorschau auf die Kapitalunterlegung für das nächste<br />

Geschäftsjahr beinhaltet.<br />

Hinsichtlich Risikoverwaltungs- und Kontrollsysteme wird ergänzend Folgendes vermerkt:<br />

Kreditrisiko<br />

Zum Kerngeschäft der <strong>Raiffeisen</strong>kasse gehören die Einlagensammlung und die Kreditvergabe. Durch<br />

die Einlagensammlung holt sich die Bank die notwendige Liquidität direkt im Einzugsgebiet (und ist<br />

somit nahezu unabhängig vom Weltfinanzmarkt), um sie dort wieder in Form von Krediten an die lokale<br />

Wirtschaft weiter zu geben. Die vorrangige Zielgruppe sind gemäß den statutarischen Bestimmungen<br />

(Mutualität und lokale Verankerung) die Mitglieder. Weiters sind die Handwerker, Landwirte, Klein- und<br />

Mittelbetriebe und die Privatpersonen bevorzugte Kunden. Die Geschäftspolitik ist auf die Unterstützung<br />

der eigenen lokalen Wirtschaft ausgerichtet und versucht in erster Linie, Vertrauens- und persönliche<br />

Beziehungen mit allen Einheiten (Familien, Mikro- und Kleinunternehmen) des Tätigkeitsgebiets zu<br />

unterhalten. Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse als lokale Bank möchte vor Ort ein professioneller und langfristiger<br />

Ansprechpartner ihrer Kunden sein.<br />

Das Kreditgeschäft wird im Einklang mit den Bestimmungen des Bankengesetzes, der<br />

Bankenaufsichtsbehörde und des Statutes abgewickelt, wobei die Kreditvergabe vorwiegend an<br />

Mitglieder erfolgt. Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

- betreibt eine gezielte Auswahl der Kreditnehmer (detaillierte und vorsichtige Analyse aller<br />

Umstände zur Ermittlung des Risikogehaltes einer Position) mit besonderem Augenmerk auf<br />

die Rückzahlungsfähigkeit,<br />

- versucht die Klumpenrisiken einzudämmen und durch Vergabe von vielen kleinen Krediten das<br />

Kreditrisiko zu splitten (zur Eindämmung des Risikos wurde ein geringeres Limit von 10 % der<br />

Eigenmittel pro ARS-Gruppe vorgesehen und von 5 % pro Einzelkreditnehmer),<br />

- kontrolliert laufend und periodisch die einzelnen (v.a. unregelmäßigen) Kreditpositionen durch<br />

ein standardisiertes Überwachungssystem.<br />

Der Kreditvergabeprozess ist im Detail in der Kreditpolitik geregelt. Die Mindestanforderungen an<br />

Informationen und Unterlagen sind dort definiert und der Weg der Kreditentscheidung ist formalisiert (er<br />

muss nachvollziehbar und dokumentiert sein).<br />

Bei Kreditanträgen wird in erster Linie auf die Rückzahlungsfähigkeit des Antragstellers und in zweiter<br />

Linie auf eine angemessene Sicherstellung geachtet, um das Risiko zu reduzieren. Die<br />

Rückzahlungsfähigkeit des Kunden wird anhand des Moduls „Kapitaldienstfähigkeit“ genauestens<br />

analysiert und bewertet. Dabei werden die in die Zukunft projizierten Erträge des Kunden den ebenfalls<br />

in die Zukunft projizierten Aufwänden und Bankverbindlichkeiten gegenübergestellt. Im Rahmen der<br />

Bewertung der Rückzahlungsfähigkeit wird eine Bewertungszahl errechnet, an der sich das<br />

Beschlussorgan orientieren kann. Für jeden Kreditantrag wird von zwei unterschiedlichen Funktionen<br />

(Berater und Kreditabteilung) ein getrenntes Kreditgutachten erstellt. Wenn notwendig, werden<br />

Kreditanträge vor Vorlage an den Kompetenzsträger zur Entscheidungsvorbereitung im Kreditkomitee<br />

behandelt. Verstärktes Augenmerk wird auch auf eine risikoadäquate Bepreisung gelegt. Die<br />

Kompetenzen für die Kreditvergabe sind klar definiert. Die Kreditpositionen werden auch mit den von<br />

der Risikozentrale gelieferten Informationen gegengeprüft.<br />

Dem Kreditrisikomanagement wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Anhand der Software<br />

„StarRating“ werden alle Kredite mit einer Punktebewertung klassifiziert. Der Ratingprozess umfasst<br />

drei Säulen: den Fragebogen (Softfacts), die Bilanzanalyse und die Kontoführungsanalyse. Für jede<br />

Säule wird eine eigene Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet. Dabei wird unterschieden zwischen der<br />

Ratingklasse 1 für geringes Risiko/geringe Ausfallwahrscheinlichkeit bis zur Ratingklasse 10 für hohes<br />

Risiko/hohe Ausfallwahrscheinlichkeit. Die gefährdeten Kredite bilden eine 11. Ratingklasse. Durch die<br />

Klassifizierung der Kredite und die Zuordnung zu einer Ratingklasse kann eine Risikolandschaft gebildet<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 16


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

werden, sodass das gesamte Kreditportefeuille risikomäßig besser eingeschätzt und eine<br />

Migrationsanalyse durchgeführt werden kann. Zum 31.12.12 waren alle Kreditlinien geratet.<br />

Im StarRating-Programm werden qualitative und quantitative Daten in einer ausgleichenden Art und<br />

Weise berücksichtigt. Das System ist statistisch validiert und wird periodisch einem Backtesting<br />

unterzogen. Zudem sind vergangenheitsbezogene und gegenwartsbezogene Daten eingebaut. Ziel des<br />

Ratings ist die Feststellung einer Ausfallwahrscheinlichkeit für jeden Kreditnehmer. Als Ausfall (Default)<br />

sind in StarRating die notleidenden Kredite (Sofferenzen) definiert. Die Ausfallswahrscheinlichkeit<br />

bezieht sich somit nur auf den Zustand des Kreditnehmers und nicht auf den erwarteten Verlust,<br />

welcher unter anderem von den geleisteten Sicherstellungen abhängig ist. Aufbauend auf das<br />

StarRating-Programm wird die EDV-Prozedur StarPortfolio verwendet, mit welchem der erwartete bzw.<br />

unerwartete Verlust errechnet werden kann.<br />

Die Kreditüberwachung wird in zwei Bereiche aufgeteilt, nämlich in die laufende/tägliche Überwachung<br />

und in die periodische Überwachung, die man auch als Kreditrevision bezeichnet.<br />

Das von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse angewandte Frühwarnsystem ermöglicht die periodische Auswertung aller<br />

Geschäftsbeziehungen, die Symptome für einen abnormalen Verlauf zeigen. Die laufende Überprüfung<br />

der von der Prozedur gelieferten Informationen ermöglicht es alsdann, umgehend zu intervenieren und<br />

die nötigen Maßnahmen zu treffen, wenn abnormale Positionen bzw. problematische Kredite entstehen.<br />

Die laufende/tägliche Kreditüberwachung erfolgt unter anderem über eine spezielle Datenbank, in<br />

welcher alle bewertungsrelevanten Informationen über Kreditpositionen, die negativ aufgefallen sind,<br />

erfasst werden. Die Datenbank ermöglicht eine gezielte und termingerechte Bearbeitung der<br />

unregelmäßigen Kreditpositionen. Die Überziehungen und rückständigen Darlehensraten werden täglich<br />

von den Geschäftsstellenleitern und der Direktion überwacht.<br />

Die Kreditabteilung führt die periodischen Kreditrevisionen nach vordefinierten Kriterien durch, wobei<br />

diese Kreditpositionen genauestens analysiert, bewertet und geratet werden. Dabei werden alle negativ<br />

auffallenden bzw. unregelmäßigen Kreditpositionen dem Kreditkomitee und dem Vollzugsauschuss<br />

bzw. Verwaltungsrat vorgelegt, wobei ein Bericht des Kundenberaters sowie ein Bericht der<br />

Kreditabteilung beigelegt werden.<br />

Kredite mit abnormalem Verlauf<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse ist mit Strukturen und Prozeduren rechtlicher und informationstechnischer Art<br />

ausgestattet, um die Verwaltung, die Klassifizierung und die Kontrolle der Kredite vornehmen zu<br />

können.<br />

In Übereinstimmung mit den IAS/IFRS-Bestimmungen wird zu jedem Bilanzstichtag das Vorhandensein<br />

von objektiven Elementen geprüft, die auf Wertminderungen (impairment) einzelner Finanzinstrumente<br />

oder Gruppen von Finanzinstrumenten schließen lassen.<br />

Die Positionen, die einen abnormalen Verlauf zeigen (posizioni deteriorate), werden in die<br />

unterschiedlichen Risikokategorien gemäß Aufsichtsrecht eingestuft.<br />

Die gefährdeten Kreditpositionen werden laufend überwacht und halbjährlich einer eingehenden<br />

Bewertung unterzogen. Der Leiter der Abteilung Spezialbetreuung & Sanierung leitet mit Unterstützung<br />

des zuständigen Geschäftsstellenleiters und der Direktion einzelne Maßnahmen ein und vereinbart<br />

dabei mit dem Kunden Sanierungsmaßnahmen, die eine Rückführung der Position unter die normalen<br />

Kredite möglich machen soll.<br />

Die Krediteintreibung bei den als „notleidende Kredite“ eingestuften Positionen wird von der Direktion<br />

und der Abteilung Spezialbetreuung & Sanierung vorangetrieben, wobei ein ständiger Kontakt mit dem<br />

beauftragten Rechtsanwalt besteht, um die einzelnen Schritte im Rahmen der<br />

Krediteintreibungsverfahren abzustimmen. Die einzelnen Maßnahmen werden im Kreditkomitee<br />

behandelt. Die Stabsstelle Recht & Compliance steht für allfällige juridische Fragen zur Verfügung.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse führt derzeit keine umstrukturierten Kredite.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 17


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Die über mehr als 90 Tage verfallenen Positionen werden von der Kreditabteilung und den zuständigen<br />

Kreditberatern in der Filiale bearbeitet.<br />

Wertpapier-Eigenportfolio<br />

Mit Bezug auf die Geschäftstätigkeit im Bereich der Wertpapiere wird laufend die Zusammensetzung<br />

der Portfolios geprüft sowie Bewertungen und Überprüfungen einzelner Wertpapiere vorgenommen; im<br />

Besonderen werden die Zusammensetzung der Portefeuilles nach Vermögensklassen/Portefeuilles<br />

IAS/IFRS vorgenommen, das spezifische Risiko und jenes der Geschäftspartner analysiert, überprüft<br />

und sichergestellt, dass die Limits der definierten Wertpapierpolitik eingehalten werden.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hält derzeit im Portfolio AFS (available for sale - zur Veräußerung verfügbare aktive<br />

Finanzinstrumente) nur Staatstitel europäischer Staaten und Anleihen von supranationalen Institutionen.<br />

Das Bewertungsergebnis aus der Veränderung des Fair Value aufgrund von Marktschwankungen wird<br />

direkt im Eigenkapital erfasst (Bewertungsrücklagen) und erst bei Fälligkeit oder Veräußerung<br />

erfolgswirksam. Im Portfolio L&R (loans & receivables) befinden sich Titel, die nicht an aktiven Märkten<br />

notieren (derzeit nur Bankanleihen), fixe bzw. bestimmbare Zahlungen aufweisen und nicht zum<br />

kurzfristigen Verkauf bestimmt sind. Da das Eigenportfolio somit nur wenig komplexe Produkte enthält,<br />

hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse auf den Einsatz eines VaR-Modells für das Eigenportfolio bisher verzichtet, da<br />

dies nicht als notwendig erachtet wird.<br />

Operationelles Risiko<br />

Die Behandlung des Operationellen Risikos erfolgt anhand der Risikopolitik, die der Verwaltungsrat der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse definiert hat. Die Überwachung erfolgt im trimestralen Risikobericht.<br />

Der Entstehung operationeller Risiken wird über klare interne Regeln, die geeignete Gestaltung der<br />

internen Abläufe und gezielte Kontrollen entgegengewirkt. Die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung<br />

operationeller Risiken sind die Definition und Standardisierung der Arbeits- und Unternehmensprozesse<br />

in Ablaufbeschreibungen, inklusive Kontrolltätigkeiten, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips für alle<br />

wesentlichen Abläufe und eine geeignete Unternehmenskultur. Außerdem werden gezielte<br />

Weiterbildungen für die Mitarbeiter organisiert. Zur Verhinderung von Fehlern im operativen Ablauf wird<br />

eine Vielzahl von Ablaufkontrollen in allen Betriebsbereichen durchgeführt. Dies erfolgt mittels einer<br />

standardisierten Datenbank, die eine laufende Überwachung garantiert.<br />

Unter die Organisationsabläufe zur Eindämmung von Risiken fällt auch der „Business Continuity Plan“,<br />

der jährlich aktualisiert wird und darauf ausgelegt ist, die <strong>Raiffeisen</strong>kasse vor kritischen Ereignissen, die<br />

die volle Geschäftstätigkeit derselben beeinträchtigen können, zu schützen. Vor diesem Hintergrund<br />

wurden operative Prozeduren eingerichtet, um den Krisenszenarien entgegenzuwirken. Dabei wurden<br />

den unterschiedlichen Betriebsebenen/-organen verschiedenartige Verantwortungen zugewiesen. In<br />

diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass die <strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Teil der <strong>Raiffeisen</strong>-<br />

Geldorganisation Südtirol ist und sich der standardisierten EDV-Systeme des <strong>Raiffeisen</strong>-Informations-<br />

Systems bedient. Schließlich werden, um die Betriebsdaten vor unerlaubtem Zugriff zu schützen,<br />

periodisch die Ermächtigungen für die Zugriffe auf das Informationssystem geändert und jeder<br />

Mitarbeiter hat nur Zugang zu jenen Applikationen, die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendig<br />

sind.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse versucht, die operationellen Risiken so weit als möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />

mittels Abschluss von Versicherungspolicen abzudecken und durch den Einsatz und die laufende<br />

Verbesserung des internen Kontrollsystems zu minimieren. In diesem Zusammenhang werden die von<br />

der Bankenaufsicht vorgesehenen Kontrollen zur Normenkonformität durch die Compliance-Funktion<br />

durchgeführt. Als „lernende Organisation“ helfen uns aufgedeckte Fehler oder erlittene Schadensfälle,<br />

uns zu verbessern. Neue Produkte werden von der Compliancestelle vorab auf Risiken überprüft und in<br />

der Einführungsphase begleitet.<br />

Im Rahmen des trimestralen Risikoberichtes wird eine Reihe von Kennzahlen in Bezug auf das<br />

operationelle Risiko überwacht.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 18


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Operative Liquiditätssteuerung<br />

Die Liquidität in der <strong>Raiffeisen</strong>kasse ist nicht stark saisonal bestimmt, da das Einzugsgebiet keine<br />

touristischen Hochburgen beinhaltet. Wohl ist aber immer gegen Jahresende der höchste Einlagenstand<br />

zu verzeichnen. Deutlich spürbar sind jeweils die Steuerfälligkeiten, der größte Liquiditätsbedarf ergibt<br />

sich daher im November.<br />

Die operative Liquidität der <strong>Raiffeisen</strong>kasse wird vom Leiter der Abteilung Verwaltung in<br />

Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung verwaltet. Zu diesem Zweck bedient er sich der<br />

Vorschau über die voraussichtlichen Verpflichtungen und insbesondere der erwarteten Finanzflüsse. Im<br />

Rahmen der Liquiditätsverwaltung wird der tägliche Liquiditätsbedarf bzw. -überschuss anhand einer<br />

eigenen, täglich erstellten Auswertung sorgfältig ermittelt und entsprechende Dispositionen getroffen.<br />

Die Liste enthält alle feststellbaren Zahlungsflüsse im Ein- und Ausgang zum Erstellungsdatum und den<br />

drei folgenden Arbeitstagen.<br />

Die Sicherung der Liquidität erfolgt kurzfristig über das Korrespondenzkonto, die Overnight-Depots und<br />

die Pensionsgeschäfte mit der <strong>Raiffeisen</strong> Landesbank Südtirol AG. Die <strong>Raiffeisen</strong> Landesbank fungiert<br />

innerhalb der RGO als institutionelle Liquiditätsausgleichsstelle und gewährt entsprechende Kreditlinien.<br />

Der mittelfristige Liquiditätsbedarf bzw. –überhang wird durch Verkauf bzw. Ankauf von Wertpapieren<br />

aus dem eigenen Wertpapierportefeuille „zur Verfügung gehaltene Finanzinstrumente“ (AFS) im Sinne<br />

einer bestmöglichen Veranlagung der überschüssigen Mittel ausgeglichen. Die strukturelle<br />

Liquiditätssteuerung erfolgt über die strategische Planung, die einen 3jährigen Horizont hat und jährlich<br />

überarbeitet wird.<br />

Strukturelle Liquiditätssteuerung<br />

Das strukturelle Liquiditätsrisiko wird in erster Linie über die strategische Planung gesteuert. Dabei<br />

spielt die Einhaltung eines nicht zu hohen Investitionsverhältnisses eine wesentliche Rolle. Der<br />

Beibehaltung bzw. dem Ausbau der direkten Kundeneinlagen kommt hierbei die größte Bedeutung zu.<br />

Weitere Steuerungsinstrumente sind die Höhe und Zusammensetzung des Wertpapier-Eigenportfolios<br />

bzw. der Liquiditätsreserve, die bewusste Fälligkeitsstreuung bei der Emission von eigenen<br />

Obligationen und allgemein die durchschnittliche Laufzeit der Einlagen.<br />

Die Bank hält hauptsächlich Finanzinstrumente, welche im Eurosystem refinanzierungsfähig sind, und<br />

verfolgt Politiken, die eine direkte Mittelbeschaffung von Seiten der Retailkunden bevorzugen.<br />

Die Zusammensetzung des Eigenportefeuilles der <strong>Raiffeisen</strong>kasse und die bestehende Kreditlinie bei<br />

der <strong>Raiffeisen</strong> Landesbank Südtirol AG in Höhe von 50 Mio. Euro, die mit EZB-fähigen Wertpapieren<br />

besichert werden muss, stellen die wichtigsten Instrumente der Liquiditätsrisikoeindämmung dar, um<br />

unerwarteten Liquiditätsbedarf abdecken zu können.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat zum 31.12.<strong>2012</strong> ein Investitionsverhältnis von 91,50% aufzuweisen, womit die<br />

Verfügbarkeit an Liquiditätsressourcen als ausreichend bezeichnet werden kann, u.zw. sowohl mit<br />

Bezug auf die eigenen Assets, die vorwiegend aus Finanzinstrumenten mit hoher Liquidität bestehen,<br />

als auch auf Grund der freien Kreditlinien. Die hohen Kursschwankungen der italienischen<br />

Staatspapiere beeinträchtigen jedoch zeitweise die Fungibilität des eigenen Wertpapierportfolios.<br />

Die Liquidität der Bank befindet sich derzeit auf hohem Niveau. Am 31. Dezember <strong>2012</strong> belief sich die<br />

Höhe der freien, refinanzierbaren Liquiditätsreserven bei der Europäischen Zentralbank (EZB) auf<br />

insgesamt 47,2 Mio. €. Dabei konnte im Vergleich zum vorherigen Jahr ein deutliches Wachstum<br />

festgestellt werden.<br />

Die Refinanzierung bei der EZB beträgt 15 Mio. € und besteht ausschließlich aus Mittelherkunft aus der<br />

Teilnahme an der 3-jährigen Auktion der EZB vom Februar <strong>2012</strong> (LRG - Long Term<br />

Refinanzierungsgeschäfte).<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 19


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Liquiditätsnotfall<br />

Um die eigene Verletzbarkeit im Falle außergewöhnlich angespannter Liquiditätssituationen bewerten<br />

zu können, werden periodisch Stresstests anhand der „Maturity Ladder“ durchgeführt. Die einzelnen<br />

Ergebnisse liefern eine Unterstützung bei der Erstellung des ICAAP-Reports, zur Erstellung von<br />

Prognosen durch das Liquiditätsnotfallteam, bei der Planung und Umsetzung von möglichen<br />

Kompensationsgeschäften eventueller GAPs und der periodischen Überprüfung des Contingency<br />

Funding Plan.<br />

Die Bank verfügt über einen Notfallplan (Contingency Funding Plan - CFP), d.h. über Organisationsbzw.<br />

Ablaufprozeduren, welche im Falle von Gefahrensituationen oder Liquiditätskrisen zu aktivieren<br />

sind.<br />

Im CFP sind die verschiedenen Ebenen von Liquiditätsengpässen, sowie die Prozesse und die<br />

Instrumente zur ihrer Bewältigung (Aufgaben und Verantwortungen der zuständigen Gremien und<br />

Organisationseinheiten, markt- bzw. konjunkturbezogene und bankbezogene Frühwarnindikatoren, Art<br />

der Aktivierung und Überwachung von Notfallsituationen, Strategien und Instrumente für das<br />

Krisenmanagement) definiert.<br />

Für den Liquiditätsnotfall haben sich die <strong>Raiffeisen</strong>kassen zusammengeschlossen und die <strong>Raiffeisen</strong><br />

Landesbank kann im Bedarfsfall auf alle freien Wertpapiere in der RGO zurückgreifen und daraus jede<br />

einzelne Kasse mit ausreichend Liquidität versorgen.<br />

Strategisches Risiko<br />

Das strategische Risiko ist das aktuelle oder hochgerechnete Risiko von Gewinnverlusten oder<br />

zusätzlichen Eigenkapitalunterlegungen in Folge von Veränderungen im Geschäftsumfeld oder von<br />

nachteiligen geschäftlichen Entscheidungen, falscher Umsetzung von Entscheidungen, mangelnder<br />

Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld.<br />

Die Bank überwacht das strategische Risiko wie folgt:<br />

- sie legt im Rahmen der strategischen Planung, auf Grund ihrer bestehenden und<br />

hochgerechneten Eigenkapitalunterlegung sowie ihrer finanziellen Bedürfnisse, kohärente und<br />

erreichbare Ziele fest;<br />

- sie überwacht im Steuerungsprozess ständig und rechtzeitig ihr Ergebnis, wobei eventuelle<br />

Abweichungen von den vorgegebenen Zielen festgestellt werden.<br />

Das strategische Risiko wird in erster Linie über die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen dargestellt und<br />

gesteuert. Es hat v.a. durch die diversen Finanz- und Wirtschaftskrisen in letzter Zeit zugenommen und<br />

auch in den nächsten Jahren wird es für die Bank nicht leicht sein, angemessene Erträge zu erzielen.<br />

Das tiefe Zinsniveau und die deshalb sehr geringe Zinsschere sind dabei die größten<br />

Herausforderungen. Überdies leidet die Planungssicherheit durch die ständigen Gesetzesänderungen<br />

und die instabile politische Situation. Zudem kann angesichts der europäischen Finanz- und<br />

Staatenkrise auch die Veranlagung in Staatstiteln zu einem strategischen Risiko werden.<br />

Diesem Risiko kann durch qualitative Maßnahmen begegnet werden (z.B. durch Verbesserung des<br />

Planungsprozesses und laufende Zielerreichungskontrolle, Einführung von neuen<br />

Steuerungsinstrumenten, z.B. Balanced Scorecard).<br />

Zinsänderungsrisiko im Bankportfolio<br />

Da die aktiven und passiven Fixzinspositionen genau überschaubare Finanzinstrumente betreffen und<br />

der Anteil derselben am gesamten Bankportfolio als nicht sehr hoch angesehen werden kann, hat die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse bisher auf den Einsatz von integrierten, komplexen Steuerungsmodellen des<br />

Zinsänderungsrisikos verzichtet. Der Anteil ist im Jahr <strong>2012</strong> jedoch deutlich angestiegen.<br />

Das „Fair Value“-Risiko betrifft die fixverzinsten Vermögenspositionen und ist im Wesentlichen auf die<br />

Wertpapiere des Portfolios AFS des Typs „BTP“ in Höhe von 17,2 Mio. Euro, „BEI“ in Höhe von 4,4 Mio.<br />

Euro und „Austria“ in Höhe von 2,4 Mio. Euro, sowie auf die Kreditpositionen mit fixer Verzinsung bzw.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 20


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

fixem Startzinssatz in Höhe von 27 Mio. Euro und auf die sich „im Umlauf befindlichen Obligationen“ mit<br />

fixer Verzinsung oder Step up im Nominalwert von 22,8 Mio. Euro beschränkt. Das „Cash Flow“-Risiko<br />

bezieht sich auf alle variablen Vermögenspositionen und umfasst folglich den Großteil der Mittelherkunft<br />

und Mittelverwendung.<br />

Das Konzentrationsrisiko wird u.a. trimestral durch den Herfindahl-Index dargestellt.<br />

Zusammengehörende Kunden werden in der <strong>Raiffeisen</strong>kasse ab 0,5 Mio. Euro vorschriftsmäßig in<br />

ARS-Gruppen klassifiziert und laufend aktualisiert.<br />

Das Tätigkeitsgebiet der <strong>Raiffeisen</strong>kassen ist durch statutarische und aufsichtsrechtliche Auflagen<br />

eingegrenzt. Insofern ergibt sich automatisch ein hohes geografisches Konzentrationsrisiko.<br />

Die Reduktion auf das Tätigkeitsgebiet schränkt überdies auch die Bemühungen um Diversifikation<br />

nach Branchen ein, da sich die <strong>Raiffeisen</strong>kasse an den vorhandenen wirtschaftlichen Strukturen im<br />

Einzugsbereich orientieren muss. Andererseits bietet das eingeschränkte Tätigkeitsgebiet den Vorteil<br />

der räumlichen Nähe zum Kunden und seinen Netzwerken.<br />

Die Konzentration auf Branchenebene sowie die Risikotätigkeit mit ARS-Gruppen werden regelmäßig<br />

überwacht.<br />

Reputationsrisiko<br />

Das Reputationsrisiko ist das gegenwärtige oder hochgerechnete Risiko von Auswirkungen auf das<br />

Ergebnis oder auf das Eigenkapital in Folge eines negativen Rufes der Bank, wie z.B.:<br />

- zum Nachteil des Kunden vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der Bank;<br />

- Mangel an Klarheit bei der Übermittlung von Informationen an Kunden;<br />

- Phänomene von Marktmissbrauch und sonstige Straftaten der Bank zum Nachteil der Anleger;<br />

- teilweise nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Bezahlung, welche die institutionellen<br />

Gegenparteien auf das Handeln in nicht regulierten Märkten induzieren kann;<br />

- Nichtbeachtung von Interbankenvereinbarungen im Rahmen von außergerichtlichen<br />

Umstrukturierungen;<br />

- falsche bzw. mangelnde oder nicht transparente Angaben an die Aufsichtsbehörde.<br />

Die Bank ist sich über den Schwierigkeitsgrad der Quantifizierung von Reputationsrisiken bewusst und<br />

erkennt deshalb die Wichtigkeit der Qualität der Organisations- und Kontrollstrukturen an, um eine<br />

angemessene Risikominderung zu erreichen.<br />

Die Einrichtung einer bestimmten permanenten, wirksamen und unabhängigen Stabstelle (z.B.<br />

Compliance, zuständig für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften)<br />

dient als Funktion, die speziell für das Management und die Kontrolle der Reputationsrisiken und der<br />

damit verbundenen rechtlichen Risiken, verantwortlich ist. Eine der Aufgaben dieser Funktion ist es u.a.<br />

einen Beitrag zur Verbreitung einer Unternehmenskultur basierend nicht wörtlich sondern inhaltlich auf<br />

den Prinzipien von Ehrlichkeit, Fairness und Respekt der Normen zu leisten. Sie koordiniert zudem die<br />

Realisierung eines Geschäftsmodells zur Überwachung und Verwaltung der Risiken ihrer Kompetenz.<br />

Im Rahmen des trimestralen Risikoberichtes wird auch eine Reihe von Kennzahlen in Bezug auf das<br />

Reputationsrisiko überwacht. Die Bank verfügt zudem über ein funktionierendes<br />

Beschwerdemanagement.<br />

Risikotätigkeit mit verbundenen Subjekten<br />

Die aufsichtsrechtlichen Normen (9. Aktualisierung des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 263/06<br />

Titel V Kapitel 5 vom 12. Dezember 2011) schreiben aufsichtsrechtliche Limits für die Risikoaktiva<br />

gegenüber verbundenen Subjekten und die Notwendigkeit der Festlegung von speziellen<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 21


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Entscheidungsverfahren vor, um bei der Geschäftstätigkeit mit diesen Parteien eine ordnungsgemäße<br />

Zuweisung der Ressourcen zu gewährleisten und Dritte vor Benachteiligung zu schützen.<br />

Gemäß der o.a. Bestimmungen hat der Verwaltungsrat durch entsprechende interne Richtlinien die<br />

aufsichtsrechtlichen Limits zur Annahme der Risikoaktiva und die Entscheidungsverfahren in der<br />

Geschäftstätigkeit gegenüber verbundenen Subjekten festgelegt. Dadurch werden die formale und<br />

inhaltliche Richtigkeit aller Vorgänge mit einer dieser Parteien und der Entscheidungsprozess vor<br />

äußeren Einflüssen bewahrt.<br />

Insbesondere hat der Verwaltungsrat in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und die Interessenkonflikte mit<br />

verbundenen Subjekten die Genehmigungsverfahren festgelegt, in denen die Kriterien für die<br />

Einstufung der Operationen und die Entscheidungsverfahren in Zusammenhang mit Operationen mit<br />

verbundenen Subjekten geregelt sind. Er hat in seiner Sitzung vom 26.06.<strong>2012</strong> die „Richtlinien über die<br />

Organisationsstrukturen, die Verwaltung der Geschäftstätigkeit und der internen Kontrollen hinsichtlich<br />

Risikoaktiva und Interessenkonflikte gegenüber verbundener Subjekte" definiert und am 27.12.<strong>2012</strong><br />

überarbeitet und beschlossen.<br />

In den Richtlinien hat die Bank das Niveau ihrer Risikobereitschaft, d.h. das maximale Limit der<br />

Risikoaktiva gegenüber den verbundenen Subjekten, definiert. Insbesondere wurde der maximale Wert<br />

des Verhältnisses zwischen der Gesamtsumme der Geschäftsbeziehungen an allen verbundenen<br />

Parteien und dem Eigenkapital festgelegt. Außerdem wurden auch die operativen Limits hinsichtlich des<br />

Ausmaßes der Geschäftsbeziehungen mit allen verbundenen Subjekte festgelegt, deren Überschreitung<br />

durch zusätzliche Kreditrisikominderungstechniken reduziert werden muss.<br />

Die festgestellten Risiken hinsichtlich Operationen mit verbundenen Subjekten (rechtlicher und<br />

reputationeller Natur oder aus Interessenkonflikten), die als relevant für die Geschäftstätigkeit<br />

angesehen werden, werden im Rahmen der internen Bewertung der Kapitaladäquanz (ICAAP)<br />

ausgewertet; insbesondere in Fällen von Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Grenzen<br />

(aufsichtsrechtlich wird diese Möglichkeit nur aus Gründen, welche unabhängig vom Willen oder Fehler<br />

der Bank sind, anerkannt) wird zusätzlich zu den bereits gefassten Initiativen im Rückführungsplan, bei<br />

der Bestimmung des aktuellen und des hochgerechneten gesamten internen Kapitals, der Überschuss<br />

berücksichtigt.<br />

Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus<br />

Mit Bezug auf die Verwaltung und Steuerung der Risiken Geldwäsche und Finanzierung des<br />

Terrorismus hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse, unter Einhaltung der Bestimmungen und auf der Grundlage einer<br />

punktuellen Analyse der Organisation, die unter Berücksichtigung der Betriebsgröße und Komplexität<br />

des Unternehmens und den Fachkompetenzen der vorhandenen Mitarbeiter vorgenommen wurde, eine<br />

Antigeldwäschestelle eingerichtet. Die von der Antigeldwäschestelle durchgeführten Tätigkeiten sind im<br />

Reglement „Internes Reglement der Antigeldwäschestelle“ beschrieben, das vom Verwaltungsrat am<br />

25.08.2011 beschlossen wurde.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse führt ihre Tätigkeiten mit der Unterstützung und Beratung des <strong>Raiffeisen</strong>verbandes<br />

Südtirol Gen. auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages durch. Im Dienstleistungsvertrag sind<br />

die Zielsetzungen der Aktivitäten, die Mindestfrequenz der Informationsflüsse gegenüber dem internen<br />

Verantwortlichen und den weiteren Betriebsorganen, die Schweigepflichten über die bei der Ausübung<br />

des Mandates erhaltenen Informationen und die Möglichkeit der Revision der vertraglichen<br />

Bedingungen, einschließlich der Möglichkeit die wirtschaftlichen Bedingungen abzuändern und den<br />

Zugriff der Aufsichtsbehörde und des UIF auf die für die Prüfung erforderlichen Informationen<br />

sicherzustellen, enthalten.<br />

Die Beratung und Unterstützung des <strong>Raiffeisen</strong>verbandes Südtirol Genossenschaft für die Tätigkeiten<br />

im Zusammenhang mit dem o.a. Vertrag befreit die <strong>Raiffeisen</strong>kasse nicht von der Verantwortung<br />

hinsichtlich der mit dieser Aktivität zusammenhängenden Risiken.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 22


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Beteiligungspolitik<br />

Die am 12. Dezember 2011 im Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 263/06 (Titel V Kapitel IV)<br />

eingeführte 9. Aktualisierung fördert im Sinne einer soliden und umsichtigen Führung durch Festlegung<br />

von aufsichtsrechtlichen Grenzen und der Angabe der Prinzipien zur Organisation und internen<br />

Kontrollen, die Risikokontrolle, die Vorbeugung und die ordnungsgemäße Handhabung der<br />

Interessenkonflikte gegenüber Beteiligungen.<br />

Im Einklang mit dem Proportionalitätsprinzip und um diesen Grundsätzen eine Wirkung zu geben, hat<br />

die Bank durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 12.06.12 die internen Richtlinien hinsichtlich<br />

Investitionen in nicht-finanziellen Unternehmen genehmigt.<br />

Schließlich hat die Bank Maßnahmen ergriffen, welche die Kontrollprozesse zur korrekten Messung und<br />

Steuerung der Risiken aus Beteiligungen regelt und eine korrekte Einhaltung der internen Richtlinien<br />

gewährleistet.<br />

Leitlinien zur Risikoabsicherung und Risikominderung sowie Strategien und Verfahren zur<br />

Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und –minderung<br />

getroffenen Maßnahmen<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat spezielle qualitative Kontrollinstrumente in den Prozessen der Organisation und<br />

in den Prozessen der Risikoüberwachung festgelegt, auch im Lichte einer eventuellen Verwendung von<br />

spezifischen Minderungstechniken. Die Techniken zur Risikominderung sind im ICAAP-Report<br />

angeführt, welcher den Aufsichtsbehörden jährlich übermittelt wird. Die laufende Überwachung der<br />

Wirksamkeit der eingesetzten Techniken und Methoden zur Risikoabsicherung und Risikominderung ist<br />

Gegenstand des Risikomanagementprozesses.<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Leitlinien zur Risikoabsicherung bzw. Risikominderung<br />

aufgezeigt:<br />

In Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat definierten Zielen und der Kreditpolitik liegt die<br />

vorrangig von der Bank verwendete Methode zur Verringerung des Kreditrisikos darin, unterschiedliche<br />

Arten von Personal- und Realgarantien sowie finanzielle und nicht finanzielle Garantien einzuholen.<br />

Zum Bilanzstichtag <strong>2012</strong> beträgt der Anteil der Forderungen an Kunden mit Realbesicherung 60,89 %.<br />

Bei der Kreditvergabe wird stets auf eine angemessene Sicherstellung in Form von Personal- und/oder<br />

Realgarantien geachtet. Die unterschiedlichsten Arten von Personal- und Realgarantien werden unter<br />

Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse, der Bonität des Kunden und der Art des beantragten<br />

Kredites verlangt. Die Realgarantien bestehen fast ausschließlich aus Hypotheken auf Immobilien,<br />

deren Schätzwert vorsichtig ermittelt wird. Die Personalgarantien bestehen normalerweise aus<br />

Bürgschaften, die von Privatpersonen, aber auch von Unternehmen mit angemessener Bonität geleistet<br />

werden.<br />

Bisher wurden keine Operationen der Kreditverbriefung vorgenommen. Derzeit bestehen auch keine<br />

Derivate zur Absicherung des Kreditrisikos.<br />

Das Risiko aus Kreditrisikominderungstechniken (CRM) hat für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse keine<br />

Auswirkungen, da auf die Verwendung der privilegierten Gewichtungsfaktoren bei Hypothekarkrediten<br />

bzw. Leasinggeschäften verzichtet worden ist.<br />

Im Wertpapiereigengeschäft werden keine Techniken zur Einschränkung des Gegenparteirisikos<br />

eingesetzt, da die Emittenten ein laut Wertpapierpolitik festgelegtes Kreditstanding aufweisen müssen.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 23


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Das Risiko ist jedoch durch die mehrmalige Herabstufung Italiens und die finanz- und staatspolitischen<br />

Vorfälle in Europa (siehe Griechenland und Zypern) gestiegen. Die Wertpapierpolitik legt Limits für die<br />

Veranlagung in Wertpapieren mit fixer Verzinsung fest, sodass das Preisrisiko im Bankportfolio<br />

eingegrenzt wird. Weiters dürfen gemäß Statut keine spekulativen Finanzinstrumente angekauft<br />

werden.<br />

Derivate dürfen nur für Deckungszwecke eingesetzt und mit ausgewählten Geschäftspartnern<br />

durchgeführt werden. Die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse gegebenenfalls durchgeführten Geschäfte zur<br />

Deckung des beizulegenden Zeitwertes („fair value“) werden ausschließlich im Zusammenhang mit der<br />

Ausgabe von eigenen (nicht variablen) Obligationen in Form von Zinsswaps (IRS) abgeschlossen. Die<br />

Zielsetzung dieser derivativen Deckungsgeschäfte besteht darin, das mit der Ausgabe verbundene<br />

Zinsänderungsrisiko abzudecken und somit zur Stabilisierung des Zinsergebnisses beizutragen. Zur<br />

Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei eigenen Obligationen besteht zum 31.12.12 kein Derivat. Die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse unterhält außerdem keinerlei Deckungsgeschäfte zur Absicherung der Cash Flows<br />

oder des Preisrisikos im Bankportfolio.<br />

Das Wechselkursrisiko wird durch entsprechende Gegenoperationen am Interbankenmarkt<br />

systematisch ausgeglichen. Derivative Geschäfte zur Absicherung des Wechselkursrisikos werden nicht<br />

abgeschlossen.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 24


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 3<br />

Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale aller Eigenmittelposten und ihrer Bestandteile, im<br />

Besonderen Angaben zu den innovativen Kapitalelementen<br />

Das Eigenkapital der <strong>Raiffeisen</strong>kasse setzt sich aus dem Emissionsaufpreis, den Bewertungsrücklagen,<br />

den gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen und dem im Unternehmen verbleibenden Jahresgewinn<br />

zusammen. Um die Geschäftstätigkeit der Bank langfristig sicherzustellen, werden vor allem die<br />

Rücklagen in Übereinstimmung mit den statutarischen Bestimmungen und den Vorgaben der<br />

Bankenaufsicht durch die jährliche Zuweisung aus dem Gewinn gestärkt.<br />

Die Angemessenheit des Eigenkapitals der <strong>Raiffeisen</strong>kasse im Verhältnis zur Entwicklung des<br />

Geschäftsvolumens und des Risikogrades ist ein erklärtes Ziel des Verwaltungsrates.<br />

Die ausreichende Eigenkapitalausstattung ermöglicht die Einhaltung der den Banken auferlegten<br />

aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und gewährleistet auf lange Sicht die Stabilität und das<br />

Entwicklungspotential der Geschäftstätigkeit der <strong>Raiffeisen</strong>kasse. Eine angemessene Entwicklung des<br />

Eigenkapitals stärkt bzw. erhöht die Risikotragfähigkeit der <strong>Raiffeisen</strong>kasse und bietet somit eine<br />

angemessene Garantie für die Einleger und Gläubiger, da damit etwaige Verluste, die sich aus den mit<br />

der Banktätigkeit verbundenen Risiken ergeben sollten, aufgefangen werden können.<br />

Überdies erfüllt das Eigenkapital zunehmend eine bedeutende wirtschaftliche Rolle, da es nicht nur die<br />

Finanzierung der erforderlichen Betriebsinvestitionen ermöglicht, sondern auch verstärkt zur<br />

Finanzierung der aktiven Vermögensposten beiträgt und damit einen nicht unwesentlichen Ertragsfaktor<br />

darstellt.<br />

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel setzen sich als Summe aus einer Serie von positiven und negativen<br />

Komponenten zusammen, deren Anrechenbarkeit durch die Normen bestimmt wird. Die positiven<br />

Elemente stehen der Bank voll zur Verfügung, sodass sie ohne Einschränkungen für die Abdeckung der<br />

Risiken und der eventuell auftretenden Verluste herangezogen werden können.<br />

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel setzen sich ausschließlich aus dem Kernkapital und dem<br />

Ergänzungskapital zusammen. Die einzelnen Komponenten werden durch die sog. “filtri prudenziali”<br />

berichtigt.<br />

Mit der 8. Aktualisierung des Rundschreibens Nr. 263/06 wurden die aufsichtsrechtlichen Regeln zu den<br />

abzugsfähigen Posten der Eigenmittel mit Wirksamkeit zum 31.12.2011 geändert, um die<br />

Bestimmungen aus der CRD III zu übernehmen. Diese Letzteren stärken, im Lichte der Berechnung des<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals, die Kontrollen im Zusammenhang mit der Vorsicht und<br />

Zuverlässigkeit der Bewertungen, wobei die bisher nur für das aufsichtsrechtliche Handelsportefeuille<br />

zur Anwendung kommenden Methoden nunmehr auch auf die Positionen im Bankbuch angewandt<br />

werden können, sofern diese zum Fair Value bewertet sind.<br />

Eventuelle Wertberichtigungen, die in Ergänzung zu den buchhalterischen Berichtigungen im Lichte<br />

aufsichtsrechtlicher Bestimmungen vorgenommen wurden, müssen vom aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenkapital in Abzug gebracht werden.<br />

Mit der 3. Aktualisierung des Rundschreibens Nr. 272/08 der Bankenaufsicht wurde daraufhin in das<br />

aufsichtsrechtliche Eigenkapital der Unterposten 59502.39 eingefügt (rettifiche di valore di vigilanza<br />

relative al portafoglio bancario).<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 25


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

1. Das Kernkapital (TIER I)<br />

Das Kernkapital besteht aus den Rücklagen, den Geschäftsanteilen, dem Emissionsaufpreis und dem<br />

den Reserven zuzuführenden Reingewinn des Jahres <strong>2012</strong> abzüglich der immateriellen Anlagewerte.<br />

Das Kernkapital wird unter Anwendung der positiven Vorsichtsfilter, welche zum 31.12.<strong>2012</strong> das<br />

Gesellschaftskapital betreffen, gemäß Überwachungsanweisungen berichtigt.<br />

2. Das Ergänzungskapital (TIER II)<br />

Das Ergänzungskapital der zweiten Ebene wird von den Aufwertungsrücklagen auf Sachanlagen<br />

(Gesetze 576/65, 72/83, 413/91), der positiven Bewertungsrücklage auf die aktiven Finanzinstrumente<br />

„available for sale“, sowie der negativen Rücklage „Aktualisierung des Abfertigungsfonds“ gebildet.<br />

Aufgrund der Anwendung der Option zur Neutralisierung der Volatilität auf die aktiven<br />

Finanzinstrumente „AFS“ gemäß Verwaltungsratsbeschluss vom 14.06.2010 ergab sich eine positive<br />

Bewertungsrücklage nach Steuern in Höhe von 34 Tsd. Euro. Die Bewertung nach dem<br />

„asymmetrischen Filter gültig bis 31.12.2009“ hätte eine positive Bewertungsrücklage nach Steuern in<br />

Höhe von 920 Tsd. Euro ergeben, d.h. der Effekt der Neutralisierung im aufsichtsrechlichen<br />

Eigenkapital nach Steuern hätte eine Erhöhung von 460 Tsd. Euro bewirkt.<br />

Das Ergänzungskapital wird unter Anwendung der negativen Vorsichtsfilter, welche die<br />

Bewertungsrücklagen auf die aktiven Finanzinstrumente „available for sale“ aus der Anwendung der<br />

Internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen betreffen, gemäß den Überwachungsanweisungen<br />

berichtigt.<br />

3. Eigenkapital der dritten Ebene (TIER III)<br />

Es werden keine Posten des Ergänzungskapitals der dritten Ebene bei der Ermittlung des Eigenkapitals<br />

für Aufsichtszwecke berücksichtigt.<br />

Die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital der zweiten und dritten Ebene bildet das<br />

Eigenkapital für Aufsichtszwecke. Es wird unterstrichen, dass die <strong>Raiffeisen</strong>kasse keine innovativen und<br />

hybriden Kapitalinstrumente einsetzt und somit keine Drittrangmittel (Tier-III-Elemente) hält.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 26


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

<strong>2012</strong><br />

Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel<br />

Beträge<br />

Emissionsaufpreis 56.855<br />

Rücklagen 53.688.984<br />

Gewinn des Geschäftsjahres (Zuweisung an Rücklagen) 933.292<br />

Rückzahlbare Aktien 8.106<br />

Summe der positiven Bestandteile 54.687.237<br />

Immaterielle Vermögenswerte 9.660<br />

Negative Bewertungsrücklage der zur Veräußerung verfügbaren aktiven<br />

0<br />

Finanzinstrumente (Schuldtitel)<br />

Summe der negativen Bestandteile 9.660<br />

vom Kernkapital abzuziehende Posten 220.814<br />

Gesamtbetrag des Kernkapitals 54.456.763<br />

Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals 152.281<br />

Gesamtbetrag des Eigenkapitals der dritten Ebene 0<br />

Sonstige negative Bestandteile der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 0<br />

Gesamtbetrag der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 54.609.044<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 27


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 4<br />

Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Zusammenfassende Beschreibung der Methode, mit welcher die Bank die Angemessenheit der<br />

Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung aller wesentlichen aktuellen und zukünftigen<br />

bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken beurteilt<br />

Eine angemessene Eigenmittelausstattung ist Grundvoraussetzung für jedes gesunde Bankinstitut und<br />

ist daher auch ein zentrales Element des Risikomanagements der <strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong>. Das<br />

aufsichtsrechtliche Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) ist Teil des Bank-Risikomanagements und<br />

schreibt die Definition eines internen Prozesses zur Sicherung der Mindesteigenmittelausstattung vor.<br />

Der Verwaltungsrat befasst sich trimestral mit der Eigenmittelausstattung und hat als Limit die<br />

Beibehaltung eines Überschusses der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel gegenüber dem gesamten<br />

errechneten internen Kapitals von mindestens 25% festgelegt. Eine Vorschauberechnung der Risiken<br />

und der dafür erforderlichen Kapitalunterlegung wird nur einmal jährlich zum Stichtag Jahresende<br />

durchgeführt.<br />

Der von der Bank eingerichtete ICAAP-Prozess verfolgt das Ziel, die Angemessenheit der<br />

Kapitalausstattung in Bezug auf die operative Tätigkeit und die in der Strategie festgeschriebenen<br />

Risiken festzustellen. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde von der Bank der ICAAP nach den<br />

folgenden Modalitäten definiert und implementiert:<br />

Unter internem Kapital versteht man jenen Teil an Kapital, der notwendig ist, um pro Risikoart ein<br />

bestimmtes Ausmaß an potenziellen Verlusten aus der Risikotätigkeit abzudecken. Unter dem<br />

gesamten internen Kapital versteht man das Ausmaß des gesamten notwendigen Kapitals, um alle<br />

relevanten und von der Bank eingegangenen Risiken abzudecken, auch unter Berücksichtigung von<br />

Kapitalnotwendigkeiten für die strategische Ausrichtung.<br />

Die Risiken werden von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse in zwei Arten unterteilt:<br />

- quantifizierbare Risiken, bei welchen sich die <strong>Raiffeisen</strong>kasse der vorgegebenen<br />

Bestimmungsmethoden bedient, um das interne Kapital für das Kredit-, Gegenpartei-, Marktund<br />

das operationelle Risiko sowie für das Konzentrations- und Zinsänderungsrisiko im<br />

Bankportefeuille zu ermitteln;<br />

- nicht oder schwer quantifizierbare Risiken, bei welchen aufgrund der fehlenden<br />

Messmethoden kein internes Kapital quantifiziert wird, sondern diese Risiken durch den Einsatz<br />

von Minderungstechniken überwacht und eingedämmt werden (Liquiditätsrisiko, strategische<br />

Risiken, Reputationsrisiken, Restrisiken).<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse berechnet das gesamte interne Kapital anhand des “building block approach”, d.h.<br />

die einzelnen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen aus Säule 1 und das interne Kapital<br />

gegenüber dem Konzentrationsrisiko und dem Zinsänderungsrisiko werden addiert, ohne die zwischen<br />

den einzelnen Risiken eventuell vorhandenen Diversifikations- oder Korrelationseffekte zu<br />

berücksichtigen. Außerdem werden die Resultate der Stress Tests und der relevanten Indikatoren bei<br />

den wichtigsten Risiken sowie die strategischen Einschätzungen, die eventuell eine weitere<br />

Eigenkapitalunterlegung erfordern, berücksichtigt.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 28


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Die Koeffizienten gegenüber dem Kredit- und Marktrisiko wurden zum Stichtag 31. Dezember <strong>2012</strong><br />

nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter Anwendung des von der Norm vorgegebenen<br />

Standardansatzes bestimmt. Auf der Grundlage der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen müssen<br />

Banken gegenüber dem Kredit- und Gegenparteirisiko konstant eine Mindestkapitalunterlegung von 8%<br />

der gesamten Risikoaktiva aufweisen. Betreffend das Marktrisiko sind die Banken darüber hinaus<br />

angehalten, die Bestimmungen zur Risikoüberwachung aus der Tätigkeit mit Finanzinstrumenten und<br />

Währungen einzuhalten. Da die Bank jedoch über kein Handelsportfolio verfügt, ist keine<br />

Kapitalunterlegung notwendig. Das operationelle Risiko wurde anhand des Basismodells bewertet. Das<br />

interne Kapital gegenüber dem Konzentrationsrisiko und gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im<br />

Bankportefeuille wird nach der von der Banca d’Italia vorgeschriebenen vereinfachten Methodik<br />

bestimmt.<br />

Im ICAAP Prozess berücksichtigt die Bank die Risiken aus der Geschäftstätigkeit mit verbundenen<br />

Subjekten. In Fällen von Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Grenzen wird nämlich bei der<br />

Bestimmung des aktuellen und des hochgerechneten gesamten internen Kapitals zusätzlich zu den<br />

bereits gefassten Initiativen im Rückführungsplan der Überschuss berücksichtigt.<br />

Die gesamte Risikoexposition der <strong>Raiffeisen</strong>kasse, mit Berechung zum Stichtag 31.12.<strong>2012</strong> und als<br />

Vorschau zum Stichtag 31.12.2013, lässt sich mit dem vorhandenen Bestand an laufenden und<br />

programmierten Eigenmitteln leicht abdecken und wird somit als angemessen erachtet. Die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse weist zu Jahresende eine Kapitalüberdeckung von 121,94 % auf (inklusive Stresstests),<br />

d.h. dass sie über mehr als das doppelte Eigenkapital verfügt als zur Risikoabdeckung notwendig ist.<br />

Das interne Limit von 25 % ist somit leicht eingehalten, der Überschuss beträgt 30,0 Mio. Euro. Der<br />

Überschuss ist gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen.<br />

Die relativ hohen Eigenmittel sind Garant für die Stabilität der Bank und bieten den Kunden Sicherheit.<br />

Überdies schaffen sie Spielraum für ein eventuelles Wachstum der Bank, wobei dieses jedoch sehr<br />

selektiv angestrebt wird. Die Total Capital Ratio weist einen Wert von 20,88 % auf und liegt somit<br />

wesentlich über dem von der Aufsichtsbehörde empfohlenen Wert für die größten italienischen<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 29


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Bankengruppen von 10 %. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zum 31.12.12 decken die Forderungen<br />

an Kunden zu 23 % ab, die Kundeneinlagen zu 21 %.<br />

Der Verwaltungsrat erstellt jeweils einen Dreijahresplan und einen Vermögensplan, der auf die<br />

Dreijahresentwicklung ausgerichtet ist. Daraus geht die Entwicklung der Geschäftsvolumina und des<br />

Eigenkapitals hervor, wobei der Verwaltungsrat die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung für die<br />

nächsten 3 Jahre bewertet.<br />

Das strategische Ziel der <strong>Raiffeisen</strong>kasse im Rahmen der Kapitalplanung ist darauf ausgerichtet, die<br />

Eigenkapitalstruktur so zu stärken, dass einem angemessenen Wachstum der Geschäftsvolumina und<br />

einer angemessenen Risikotragfähigkeit Rechnung getragen wird. Die 3-Jahres-Prognose weist einen<br />

geringfügigen Rückgang der Überdeckung auf, da die Eigenkapitalentwicklung aufgrund der geringen<br />

Rentabilität mit dem geplanten Wachstum nicht ganz Schritt halten kann. Trotzdem reicht die<br />

Eigenmittelausstattung weiterhin bei weitem aus, um den Risikozuwachs abzudecken. Die<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenmittel werden bis zum Jahr 2015 auf 56,8 Mio. Euro ansteigen, die<br />

Überdeckung wird immer noch 116 % betragen.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Überwachungskoeffizienten<br />

Eigenkapital-Koeffizient (total capital ratio) 20,88 %<br />

Kernkapital-Koeffizent (Tier-1-ratio) 20,82 %<br />

Tavola 4 b)/Ansicht 4 b)<br />

Eigenkapital-<br />

Kredit- und Gegenparteirisiko<br />

Anforderungen<br />

Forderungen an oder garantiert von Zentralverwaltungen und Zentralbanken<br />

Forderungen an oder garantiert von Gebietskörperschaften 1.515<br />

Forderungen an oder garantiert von Körperschaften ohne Gewinnzweck und öff.<br />

77.467<br />

Körperschaften<br />

Forderungen an oder garantiert von multilateralen Entwicklungsbanken<br />

Forderungen an oder garantiert von internationalen Organisationen<br />

Forderungen an oder garantiert von überwachten Intermediären 1.504.402<br />

Forderungen an oder garantiert von Unternehmen 8.717.085<br />

Retail-Forderungen 5.698.717<br />

Durch Immobilien garantierte Forderungen<br />

Überfällige Forderungen 2.812.038<br />

Forderungen mit hohem Risiko<br />

Forderungen in Form von garantierten Bankobligationen<br />

Kurzfristige Forderungen an Unternehmen<br />

Forderungen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)<br />

Sonstige Forderungen 558.570<br />

Totale 19.369.793<br />

(Beträge in Euro – gesamte Risikotätigkeit im Sinne der Aufsichtsbestimmungen)<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 30


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Das derzeitige aufsichtsrechtliche Eigenkapital in Höhe von 54.609.044 Euro stellt eine ausreichende<br />

Deckung der Anforderungen an das Eigenkapital dar.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 31


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 5<br />

Kreditrisiko: allgemeine Informationen<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Zusätzliche Informationen zu den in Tabelle 1 enthaltenen Angaben zum Kreditrisiko und<br />

Verwässerungsrisiko:<br />

Definition von „überfällig“ und „ausfallgefährdet“ für Rechnungslegungszwecke<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat bei der Definition der nicht durch regulären Verlauf gekennzeichneten<br />

Positionen auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Banca d’Italia zurückgegriffen, so dass diese im<br />

Einklang mit den einschlägigen Weisungen erstellt wurden. Die Positionen, die einen unregelmäßigen<br />

Verlauf zeigen („posizioni deteriorate“), werden nach dem Ausmaß der Unregelmäßigkeiten<br />

unterschiedlichen Risikokategorien zugeordnet:<br />

- Positionen gegenüber Kunden, die zahlungsunfähig sind, werden der Kategorie „notleidende<br />

Kredite“ zugeordnet.<br />

- Kunden, die sich in temporären Schwierigkeiten befinden, bei denen davon ausgegangen<br />

werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum behoben werden können, werden<br />

der Kategorie „gefährdete Kredite“ zugeordnet.<br />

- Zu den „umstrukturierten Krediten“ zählen die Positionen, bei denen die <strong>Raiffeisen</strong>kasse auf<br />

Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners<br />

einer Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen zugestimmt hat.<br />

- Als „verfallene/überzogene Kredite“ gelten jene, die diesen Status über mehr als 90 Tage<br />

aufweisen.<br />

Als weitere interne Kategorie wurden die „Positionen in Beobachtung“ definiert (Kredite gemäß<br />

Aufsichtsrecht noch „in bonis“, aber bereits mit einigen Auffälligkeiten), welche gegenüber den Krediten<br />

„in bonis“ einer erhöhten Überwachung unterliegen.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse ist mit geeigneten Strukturen und Prozeduren ausgestattet, die es ermöglichen,<br />

die Kredite korrekt zu verwalten, zu klassifizieren und zu kontrollieren. Die Verantwortung und die<br />

Gesamtverwaltung der Kredite mit unregelmäßigem Verlauf ist der Direktion, der Kreditabteilung, der<br />

Abteilung Spezialbetreuung & Sanierung, dem Kreditkomitee sowie den jeweiligen<br />

Geschäftsstellenleitern und Kundenberatern übertragen.<br />

Spezialbetreuung & Sanierung ist eine separate Abteilung, welche bewusst vom normalen<br />

Kreditprozess getrennt wurde und primär folgende Aufgaben wahrnimmt:<br />

- Überwachung und Bearbeitung der „gefährdeten und notleidenden Kredite“ in Zusammenarbeit<br />

mit den Filialleitern und Kundenberatern;<br />

- Erstellung von Vorschlägen für die Entscheidungsträger;<br />

- Abstimmung mit der Direktion und dem betroffenen Filialleiter oder Kundenberater hinsichtlich<br />

der Vorgangsweise, um die Position schließlich in eine mit regulärem Verlauf zurückzuführen,<br />

die Aufkündigung der Position vorzunehmen oder einen Umstrukturierungsplan zu erstellen;<br />

- Festlegung des voraussichtlichen Verlustes;<br />

- Vorschlag an die vorgesetzten Organe zur Umklassifizierung in eine andere Kategorie, sofern<br />

sich die Voraussetzungen ändern;<br />

- periodische Berichterstattung über die „gefährdeten und notleidenden Kredite“ an die Direktion<br />

und den Verwaltungsrat;<br />

- Krediteintreibung in Abstimmung mit der Direktion gemäß Beschluss des Verwaltungsrates.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 32


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Die „Positionen in Beobachtung“ liegen im Verantwortungsbereich der Filialleiter und Kundenberater,<br />

mit Unterstützung der Kreditabteilung. Alle relevanten Auffälligkeiten zu einer Kreditposition werden von<br />

der Kreditabteilung in einer eigenen Datenbank gesammelt und müssen vom jeweils Zuständigen<br />

bearbeitet werden, um möglichst frühzeitig Maßnahmen zu setzen und eine Verschlechterung der<br />

Position zu verhindern.<br />

Das Kreditkomitee ist ein beratendes Organ und erstellt Bewertungen, erarbeitet Maßnahmen oder<br />

macht entsprechende Vorschläge.<br />

Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen<br />

angewandten Ansätze und Methoden<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

In Übereinstimmung mit den IAS/IFRS-Bestimmungen wird zu jedem Bilanzstichtag das Vorhandensein<br />

von objektiven Elementen geprüft, die auf Wertminderungen (impairment) einzelner Finanzinstrumente<br />

oder Gruppen von Finanzinstrumenten schließen lassen. Eine Wertminderung ist immer dann gegeben,<br />

wenn vorhersehbar ist, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, den vollen ursprünglich vereinbarten<br />

Vertragswert zu kassieren. Die zusätzlichen Wertberichtigungen bzw. –aufholungen werden für das<br />

gesamte Kreditportefeuille neu bestimmt.<br />

Um eine möglichst objektive Bewertung der Kundenforderungen zu gewährleisten, wurden zusätzlich zu<br />

den von den IAS/IFRS-Rechnungslegungsstandards (insbesondere IAS 39) vorgegebenen<br />

Grundsätzen in der Kreditpolitik Kriterien definiert, die für die unterschiedlichen Kategorien<br />

unregelmäßiger Kredite bei der Berechnung der Einzelwertberichtigungen anzuwenden sind.<br />

Die Bewertungsmethodik der Positionen folgt - unter Beachtung des Vorsichtsprinzips - einem<br />

analytischen Ansatz, bei dem die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz<br />

abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt werden. Bei diesem Prozess werden insbesondere<br />

auch die Zeiten für die Einbringung der Kredite, der Wert aus dem Erlös der Sicherstellungen sowie die<br />

Kosten für die Krediteinbringung berücksichtigt. Überprüft werden neben den als unregelmäßig<br />

eingestuften Krediten auch die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse als bedeutend eingestuften Forderungen<br />

(Kreditpositionen, die auf Einzelkundenebene bzw. ARS-Gruppenebene 500.000 Euro übersteigen). Die<br />

sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.<br />

Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen nicht mehr vor, so werden die Wertminderungen<br />

aufgelöst und erfolgswirksam verbucht. Auch die einzelnen Wiederaufwertungen, die sich aus der<br />

Verringerung des Abzinsungsfaktors mit fortschreitender Zeit der als einbringlich erachteten<br />

Finanzflüsse ergeben, werden als Wertaufholung erfolgswirksam erfasst. Die Wiederaufwertung kann<br />

aber nie den Betrag des Kredites zu fortgeführten Anschaffungskosten übersteigen.<br />

Pauschale Wertberichtigung<br />

Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterworfenen Kredite (in der Regel handelt es sich um<br />

Positionen „in bonis“) werden homogene Risikogruppen gebildet, die auf der Grundlage der in den<br />

einzelnen Gruppen (Baugewerbe, Private, andere Wirtschaftsbranchen) in den vergangenen 5 Jahren<br />

erlittenen Ausfälle der pauschalen Wertberichtigung unterworfen werden. Der derzeit angewandte<br />

Mindestkoeffizient pro Risikogruppe beträgt 0,05 %. Die aus der pauschalen Wertberichtigung<br />

herrührenden Wertminderungen werden ebenso der Gewinn- und Verlustrechnung angelastet.<br />

Sofern entsprechende Anzeichen vorliegen, werden auch die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse geleisteten<br />

Bürgschaften und übernommenen Verpflichtungen einem analytischen Bewertungsprozess unterzogen<br />

und gegebenenfalls eine Wertberichtigung vorgenommen.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 33


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Die Forderungen an Banken werden nicht der pauschalen Wertberichtigung unterworfen, sondern stets<br />

einzeln auf eine eventuelle Wertminderung überprüft.<br />

QUANTITATIVE INFORMATIONEN<br />

Ansicht 5 b)<br />

31.12.<strong>2012</strong><br />

Kassa-<br />

Risikotätigkeit<br />

Bürgschaften<br />

und<br />

Verpflichtungen<br />

Derivate<br />

Pensionsgeschäfte<br />

Summe<br />

Summen<br />

Durchschnitt<br />

Zentralverwaltungen und Zentralbanken 61.992.838 61.992.838 51.081.203<br />

Gebietskörperschaften 93.658 1.018 94.676 24.433<br />

Körpersch. ohne Gewinnzweck und öff. Körpersch. 954.319 14.014 968.333 1.186.789<br />

Multilaterale Entwicklungsbanken 4.946.557 4.946.557 3.640.405<br />

Internationale Organistionen<br />

Überwachte Intermediäre 46.294.116 46.294.116 47.628.217<br />

Unternehmen 101.520.711 7.442.846 108.963.557 110.472.912<br />

Retail-Forderungen 92.095.821 2.882.800 94.978.621 98.657.123<br />

Durch Immobilien garantierte Forderungen<br />

Überfällige Forderungen 24.416.947 1.064.170 25.481.117 26.048.766<br />

Forderungen mit hohem Risiko<br />

Forderungen in Form von garantierten<br />

Bnkobligationen<br />

Kurzfristige Forderungen an Unternehmen<br />

Forderungen an Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren (OGAW)<br />

Sonstige Forderungen 8.783.806 8.783.806 11.242.932<br />

Verbriefungen<br />

Gesamte Forderungen 341.098.773 11.404.848 352.503.621 349.982.779<br />

(Betrag in Euro – gesamte Risikotätigkeit im Sinne der Aufsichtsbestimmungen)<br />

Ansicht 5 d) *<br />

Kassa-<br />

Risikoaktiva<br />

Bürgschaften und<br />

Verpflichtungen<br />

Derivate<br />

Pensionsgeschäfte<br />

Summe<br />

Regierungen und Zentralbanken 106.603.083 106.603.083<br />

sonstige öffentliche Körperschaften 93.658 1.018 94.676<br />

Finanzgesellschaften 3.819.014 3.819.014<br />

Versicherungsunternehmen 25.192 25.192<br />

Nichtfinanzunternehmen 157.967.353 8.360.724 166.328.077<br />

Sonstige Subjekte 72.590.471 3.043.107 75.633.577<br />

Summe 341.098.771 11.404.849 352.503.620<br />

(Betrag in Euro – gesamte Risikotätigkeit im Sinne der Aufsichtsbestimmungen)<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 34


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

1. Verteilung nach Vertragsrestlaufzeit der aktiven und passiven Finanzinstrumente -<br />

Name der Fremdwährung: EUR<br />

Posten/Zeitstaffeln<br />

bei Sicht<br />

von über 1 Tag bis zu 7<br />

Tagen<br />

von über 7 Tagen bis zu 15<br />

Tagen<br />

von über 15 Tagen bis zu 1<br />

Monat<br />

von über 1 Monat bis zu 3<br />

Monaten<br />

von über 3 Monaten bis zu<br />

6 Monaten<br />

von über 6 Monaten bis zu<br />

1 Jahr<br />

von über 1 Jahr bis zu 5<br />

Jahren<br />

Über 5 Jahren<br />

unbestimmte<br />

Forderungen 65.747 1.122 884 2.022 16.399 11.383 16.402 125.357 87.666 1.665<br />

A.1 Staatspapiere 124 188 444 78 45.500 13.500<br />

A.2 Sonstige Schuldverschreibungen 155 1.506 98 10.000 4.500<br />

A.3 Anteile an Investmentfonds<br />

A.4 Finanzierungen 65.623 1.122 884 2.022 16.056 9.433 16.226 69.857 69.666 1.665<br />

- Banken 9.632 1 10.129 1.250 5.000 1.665<br />

- Kunden 55.991 1.122 884 2.021 5.927 9.433 14.976 64.857 69.666<br />

Kassaverbindlichkeiten 127.538 4.776 1.990 3.764 31.105 18.553 22.699 57.682 2.140 0<br />

B.1 Einlagen und Kontokorrente 125.438 290 559 551 2.122 1.942 4.259 0 0 0<br />

- Banken 191<br />

- Kunden 125.247 290 559 551 2.122 1.942 4.259<br />

B.2 Schuldtitel 2.072 2.666 3.464 7.827 9.226 29.310 2.140<br />

B.3 Sonstige passive Vermögenswerte 28 1.820 1.431 3.213 25.519 8.784 9.214 28.372<br />

Geschäfte "Unter dem Strich" 1.904 0 0 10 140 788 52 603 150 1.154<br />

C.1 Finanzderivate mit Kapitaltausch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

- Lange Positionen 0<br />

- Kurze Positionen<br />

C.2 Finanzderivate ohne<br />

Kapitaltausch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

- Lange Positionen<br />

- Kurze Positionen<br />

C.3 Zu erhaltende Einlagen und<br />

Finanzierungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

- Lange Positionen<br />

- Kurze Positionen<br />

C.4 Unwiderrufliche Verpflichtungen<br />

zur Auszahlung von Beträgen 1.904 0 0 10 140 788 52 603 150 1.154<br />

- Lange Positionen 81 10 140 788 52 603 150 577<br />

- Kurze Positionen 1.823 577<br />

C.5 Erstellte Finanzgarantien<br />

(Betrag in Tsd. Euro – Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>, Teil E, Sektion 3)<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 35


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

B. Verteilung und Konzentration der Forderungen<br />

B.1 Verteilung der Kassaforderungen und Forderungen "unter dem Strich" gegenüber Kunden nach Sektoren (Bilanzwerte)<br />

Sonstige öffentliche<br />

Finanz-<br />

Regierungen<br />

Körperschaften gesellschaften<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Nichtfinanzunternehmen<br />

Sonstige Subjekte<br />

Forderungen/Gegenpartei<br />

Bestand nach Wertberichtigung<br />

Einzelwert-berichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigung<br />

Einzelwert-berichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigung<br />

Einzelwert-berichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigung<br />

Einzelwert-berichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigung<br />

Einzelwert-berichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigung<br />

Einzelwert-berichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

A. Kassakredite<br />

A.1 Notleidende Forderungen 9.221 11.051 655 563<br />

A.2 Gefährdete Forderungen 10.579 1.252 925 68<br />

A.3 Umstrukturierte Forderungen<br />

A.4 Verfallene Forderungen 2.966 19 71 0<br />

A.5 Sonstige Forderungen 58.917 94 0 3.449 2 25 135.165 1.230 57.234 54<br />

Summe A 58.917 0 0 94 0 0 3.449 0 2 25 0 0 157.931 12.322 1.230 58.885 631 54<br />

B. Forderungen 'Unter dem Strich'<br />

B.1 Notleidende Forderungen 198 67<br />

B.2 Gefährdete Forderungen 1.021<br />

B.3 Sonstige wertgeminderte aktive<br />

Vermögenswerte<br />

577<br />

B.4 Sonstige Forderungen 2 13.827 2.902<br />

Summe B 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 15.623 0 0 2.969 0 0<br />

Summe (A+B) <strong>2012</strong> 58.917 0 0 96 0 0 3.449 0 2 25 0 0 173.554 12.322 1.230 61.854 631 54<br />

Summe (A+B) 2011 36.548 0 0 2 0 0 4.332 0 3 25 0 0 189.693 10.710 1.304 64.451 619 48<br />

(Betrag in Tsd. Euro – Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>, Teil E)<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 36


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

A.1.8 Kassakredite an Kunden: Entwicklung der gesamten Wertberichtigungen<br />

Kategorien: notleidende, gefährdete, umstrukturierte, verfallene Forderungen Einzelwertberichtigung Pauschale Wertberichtigung<br />

A. Anfangsbestand der gesamten Wertberichtigungen 11.199 131<br />

- davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen<br />

B. Zunahmen 2.069 14<br />

B.1 Wertberichtigungen 1.196 14<br />

B.1 bis Verluste aus Abtretungen 0 0<br />

B.2 Umbuchungen von anderen Kategorien von zweifelhaften Beständen<br />

179 0<br />

B.3 Sonstige Zunahmen 694 0<br />

C. Abnahmen 437 24<br />

C.1 Wertaufholungen aufgrund von Bewertungen 146 24<br />

C.2 bis Gewinne aus Abtretungen 0 0<br />

C. 2 Wertaufholungen aufgrund von Inkassi 14 0<br />

C.3 Löschungen 98 0<br />

C.4 Umbuchungen auf andere Kategorien von zweifelhaften Beständen<br />

179 0<br />

C.5 Sonstige Abnahmen 0 0<br />

D. Endbestand der gesamten Wertberichtigungen 12.831 121<br />

- davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen<br />

(Betrag in Tsd. Euro - Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>)<br />

Die gesamten Wertberichtigungen bezogen auf die "wertgeminderten Forderungen" belaufen sich zum 31.12.<strong>2012</strong> auf<br />

12.952 Tsd. Euro. Die in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommenen Wertberichtigungen und Wertaufholungen der<br />

gesamten Kundenforderungen belaufen sich in Summe auf 1.652 Tsd. Euro.<br />

A.1.8 Kassakredite an Kunden: Entwicklung der gesamten Wertberichtigungen<br />

Ursächlichkeiten/Kategorien<br />

Notleidende<br />

Forderungen<br />

Gefährdete<br />

Forderungen<br />

Umstrukturierte<br />

Forderungen<br />

Verfallene<br />

Forderungen<br />

A. Anfangsbestand der gesamten<br />

Wertberichtigungen<br />

- davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen<br />

10.662 668 0<br />

B. Zunahmen 1.206 858 0 19<br />

B.1 Wertberichtigungen 1.027 182 1<br />

B.1 bis Verluste aus Abtretungen<br />

B.2 Umbuchungen von anderen Kategorien von<br />

zweifelhaften<br />

Beständen<br />

179<br />

B.3 Sonstige Zunahmen 676 18<br />

C. Abnahmen 254 207 0 0<br />

C.1 Wertaufholungen aufgrund von Bewertungen 146 24 0<br />

C.2 bis Gewinne aus Abtretungen<br />

C. 2 Wertaufholungen aufgrund von Inkassi 10 4 0<br />

C.3 Löschungen 98<br />

C.4 Umbuchungen auf andere Kategorien von<br />

zweifelhaften<br />

Beständen<br />

C.5 Sonstige Abnahmen<br />

D. Endbestand der gesamten<br />

Wertberichtigungen<br />

- davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen<br />

(Betrag in Tsd. Euro – Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>)<br />

179 0<br />

11.614 1.319 0 19<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 37


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

8.1 Nettoergebnis aus Wertminderungen von Forderungen: Zusammensetzung<br />

Wertberichtigungen<br />

(1)<br />

Wertaufholungen<br />

(2)<br />

Geschäfte / Ertragskomponenten<br />

Ausbuchungen<br />

spezifische<br />

Sonstige<br />

des<br />

Portfolios<br />

spezifische<br />

des<br />

Portfolios<br />

A B A B<br />

Summe<br />

<strong>2012</strong><br />

Summe<br />

2011<br />

A. Forderungen an Banken<br />

- Finanzierungen<br />

- Schuldtitel<br />

B. Forderungen an Kunden: (12) (1.904) 0 3 191 0 70 (1.652) (2.385)<br />

Gekaufte, wertgeminderte Forderungen<br />

- Finanzierungen<br />

- Schuldtitel<br />

Sonstige Forderungen<br />

- Finanzierungen (12) (1.904) 0 3 191 0 70 (1.652) (2.385)<br />

- Schuldtitel<br />

C. Summe (12) (1.904) 0 3 191 0 70 (1.652) (2.385)<br />

(Betrag in Tsd. Euro - Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>)<br />

LEGENDE<br />

A = aus Zinsen<br />

B = aus sonstige Wertaufholungen<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 38


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 6<br />

Kreditrisiko: Informationen zur Verwendung des<br />

Standardansatzes<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Angabe der auserwählten externen Ratingagentur für die Bonitätsbeurteilung und der Portfolios,<br />

für die diese Bonitätsbeurteilungen in Anspruch genommen werden<br />

Um die privilegierte Eigenkapitalunterlegung anwenden zu können, hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse am<br />

11.12.<strong>2012</strong> beschlossen, für die Portefeuilles „Staaten und Zentralbanken” und in Ableitung daraus für<br />

die Portefeuilles „der Aufsicht unterworfene Finanzintermediäre“ (Banken), „öffentliche Körperschaften“<br />

und „Gebietskörperschaften“ die Bonitätsbeurteilungen der Ratingagentur „Fitch“ zu verwenden.<br />

Das zum 31.12.12 aktuelle Fitch-Rating Italiens hat bezüglich der Zuordnung im aufsichtsrechtlichen<br />

Sinne von Seiten der Banca d’Italia für das langfristige Rating eine Einstufung Italiens in Klasse 2<br />

(classe di merito di credito 2) zur Folge.<br />

Im Zusammenhang mit der Festlegung der Mindesteigenkapitalanforderung betreffend das Kreditrisiko<br />

in der Standardmethode hat genanntes Rating eine Gewichtung des Portefeuille der italienischen von<br />

den Aufsichtsbehörden überwachten Intermediäre, u.zw. der Expositionen mit Laufzeit über 3 Monaten,<br />

von 50 % zur Folge. Dasselbe gilt auch für Expositionen gegenüber öffentlichen Körperschaften.<br />

Beschreibung des Verfahrens zur Ausdehnung der Bonitätsbeurteilungen von Emittenten- und<br />

Emissionsratings auf vergleichbare Aktivposten, die nicht dem aufsichtsrechtlichen<br />

Handelsportfolio zugeordnet sind<br />

Ein derartiges Verfahren wird in der <strong>Raiffeisen</strong>kasse nicht angewandt.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 39


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

(Betrag in Euro – gesamte Risikotätigkeit im Sinne der Aufsichtsbestimmungen)<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 40


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

TABELLE 9<br />

Gegenparteirisiko<br />

Beschreibung der angewandten Methodik bei der Zuweisung von operativen Limits in Bezug auf<br />

das Gegenparteirisiko<br />

Gemäß aufsichtsrechtlichen Bestimmungen versteht man unter dem Gegenparteirisiko die Gefahr der<br />

Nichterfüllung und folglich den Ausfall von Seiten eines Vertragspartners vor der vertraglich<br />

vorgesehenen Fälligkeit bei der Abwicklung von:<br />

- Derivaten und anderen OTC („over the counter“)-Instrumenten,<br />

- Pensionsgeschäften (Operationen SFT),<br />

- langfristig geregelten Geschäften (Operationen LST).<br />

Das Gegenparteirisiko versteht sich als eine bestimmte Art von Kreditrisiko, bei welchem es aufgrund<br />

der Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners zu Verlusten kommen kann.<br />

Für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse beschränkt sich das Risiko aufgrund ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf:<br />

- außerhalb des Marktes und zur Abdeckung für das Bankportefeuille gehaltene Finanzderivate<br />

(OTC – over-the-counter), die gegebenenfalls zur Abdeckung des Zinsrisikos für die emittierten<br />

Obligationen abgeschlossen werden;<br />

- aktive und passive Pensionsgeschäfte auf Finanzinstrumente sowie „Security Financing<br />

Transactions“ (Operationen SFT).<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse verwendet für die Messung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für<br />

Finanzderivate und außerhalb des Marktes gehandelte Kreditderivate (OTC) die sog. Methode des<br />

Marktwertes.<br />

Mit bezug auf die Operationen in aktiven und passiven Pensionsgeschäften auf Finanzinstrumente<br />

sowie „Security Financing Transactions“ (Operationen SFT) wird festgehalten, dass sich die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse der vereinfachten Methode für die Messung bedient.<br />

Beschreibung der Richtlinien betreffend die Garantien und die Bewertung des<br />

Gegenparteirisikos<br />

Das Gegenparteirisiko hat für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse aus folgenden Gründen nur eine sehr untergeordnete<br />

Bedeutung:<br />

- Bei der Abwicklung von Geschäften mit derivativen Finanzinstrumente (OTC) übernimmt die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse aufgrund ihrer statutarischen Vorgaben (Artikel 16 des Statutes) keine<br />

spekulativen Positionen bzw. bietet auch den Kunden keine solche Produkte an, außer wenn<br />

dadurch Risiken abgedeckt werden, die sich aus anderen Geschäften ergeben. Finanzderivate<br />

zur Absicherung des Zinsrisikos für emittierte Obligationen werden lediglich sporadisch und<br />

ausschließlich mit der <strong>Raiffeisen</strong> Landesbank Südtirol AG abgeschlossen, mit welcher eine<br />

konsolidierte Geschäftsbeziehung unterhalten wird. Zum 31.12.12 bestand kein derartiges<br />

Finanzderivat.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 41


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

- Für passive Pensionsgeschäfte mit Kunden werden nur Wertpapiere in begrenztem Ausmaß<br />

zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich immer entweder um Staatstitel oder<br />

Bankobligationen. Zum 31.12.12 bestanden jedoch keine passiven Pensionsgeschäfte.<br />

Das Gegenparteirisiko zum 31.12.12 war demzufolge gleich Null.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse verwendet keine Minderungstechniken betreffend das Gegenparteirisiko.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Derivate OTC<br />

Operationen SFT<br />

(i) Positiver Fair<br />

Value brutto<br />

(ii) Verringerungen<br />

durch<br />

Kompensationen<br />

(brutto)<br />

Ansicht 9 b)<br />

(iii) Positiver Fair<br />

value positivo<br />

netto (Abzug der<br />

Kompensationen)<br />

(iv)<br />

Realgarantien<br />

Operationen LST<br />

(Betrag in Euro – gesamte Risikotätigkeit im Sinne der Aufsichtsbestimmungen)<br />

Zum 31.12.12 wurden keine derartigen Positionen gehalten.<br />

(v) Fair value netto<br />

(Abzug der<br />

Kompensationen<br />

und<br />

Realgarantien)<br />

(vi) EAD,<br />

Standardmetho<br />

de<br />

(vii) Nominalwert<br />

der Kreditderivate<br />

zur Abdeckung<br />

des<br />

Gegenparteirisikos<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 42


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 12<br />

Operationelles Risiko<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Beschreibung der angewandten Methode zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für<br />

operationelle Risiken.<br />

Das operationelle Risiko verkörpert die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder<br />

das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse<br />

verursacht werden. Darunter fallen auch die Rechtsrisiken. Diese Definition schließt strategische und<br />

Reputationsrisiken aus.<br />

Von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse wird der Basisindikatoransatz verwendet, weil dieser die einfachste Methode<br />

zur Quantifizierung operationeller Risiken darstellt (Prinzip der Proportionalität) und die gesetzlich<br />

vorgesehenen Mindestvoraussetzungen zur Anwendung des Standard- bzw. AMA-Ansatzes auch nicht<br />

erfüllt werden.<br />

Bei der Basismethode wird ein Risikogewichtungssatz von 15% auf einen relevanten Indikator<br />

angewandt, der substantiell auf der Grundlage der positiven Bruttoertragsspanne (Posten 120 der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung) ermittelt wird. Für die Berechnung wird der Mittelwert des Indikators der<br />

letzten drei Geschäftsjahre herangezogen.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 43


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 13<br />

Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Unterscheidung der Forderungen nach den verfolgten Zielsetzungen<br />

Die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse gehaltenen Kapitalinstrumente des Bankportfolios sind fast ausschließlich<br />

Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen und wurden als „zur Veräußerung gehaltene<br />

Finanzinstrumente“ klassifiziert. Dabei handelt es sich um nicht notierte Beteiligungen in Gesellschaften,<br />

die von der Genossenschaftsbewegung getragen werden sowie Gesellschaften und Körperschaften<br />

zum Zwecke der Potenzierung der Unternehmensziele. Dies sind weder Beteiligungen an kontrollierten<br />

Gesellschaften noch an gemeinsam kontrollierten Gesellschaften oder an verbundenen Gesellschaften<br />

und sie werden aus strategischen, institutionellen (Beteiligungen in Verbundspartnern) und/oder der<br />

operativen Banktätigkeit (Beteiligungen in Dienstleistungsunternehmen) zweckdienlichen Gründen<br />

gehalten.<br />

Zur Kategorie der Kapitalinstrumente zählen auch Beteiligungen an kontrollierten und/oder verbundenen<br />

Gesellschaften. Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hält zum 31.12.<strong>2012</strong> eine Beteiligung im Ausmaß von 75% am<br />

Gesellschaftskapital der „Immomanagement GmbH“, deren Gesellschaftskapital 20.000 Euro beträgt.<br />

Sie wurde zusammen mit der „Vettori&Vettori Project Management“ am 14.5.2010 gegründet, die<br />

ihrerseits die restliche Beteiligung von 25 % am Kapital hält.<br />

Die Mehrheitsbeteiligung an diesem kontrollierten Unternehmen wurde als „Beteiligung“ klassifiziert.<br />

Über die Gesellschaft werden ausschließlich An- und Verkäufe von Immobilien durchgeführt, die<br />

aufgrund eines Konkurses versteigert worden sind. Ziel ist es, die verbleibenden Immobilien zu<br />

veräußern und die Gesellschaft aufzulösen.<br />

Beschreibung der angewandten Buchungstechniken und Bewertungsmethoden<br />

1. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (AFS)<br />

a) Erstmaliger Ansatz<br />

Der erstmalige Ansatz der zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumente erfolgt für<br />

Renten- und Dividendenpapiere zum Datum der Regelung auf der Grundlage des<br />

beizulegenden Zeitwertes (Fair Value), der in der Regel dem bezahlten Gegenwert<br />

einschließlich der Transaktionskosten entspricht.<br />

Bei Rentenpapieren wird eine eventuelle Differenz zwischen dem Wert beim erstmaligen<br />

Ansatz und jenem der Rückzahlung entsprechend der Laufzeit des Finanzinstruments<br />

aufgeteilt und erfolgswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst.<br />

b) Klassifizierung<br />

In diese Kategorie fallen alle nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die beim<br />

erstmaligen Ansatz als „zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente“ designiert<br />

wurden. Diese werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Änderungen<br />

im beizulegenden Zeitwert werden über die Bewertungsrücklagen direkt im Eigenkapital<br />

ausgewiesen. Davon ausgenommen sind die Zinserträge, die erfolgswirksam nach der<br />

Effektivzinsmethode erfasst werden. Ebenso ausgenommen sind<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 44


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Wertminderungsaufwendungen bei Zins tragenden Schuldtiteln und Erträge und<br />

Aufwendungen aus der Währungsumrechnung. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte<br />

Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst, wenn das zur<br />

Veräußerung verfügbare aktive finanzielle Finanzinstrument ausgebucht wird. In diese<br />

Kategorie fallen auch die Beteiligungen der <strong>Raiffeisen</strong>kasse in Unternehmen, die verschieden<br />

von den Beteiligungen lt. IAS 27, 28 und 31 sind.<br />

c) Bewertungskriterien<br />

Die Bewertung der Finanzinstrumente dieser Kategorie erfolgt zum beizulegenden Zeitwert,<br />

wobei die anfallenden Zinsen nach der Logik der Effektivzinsmethode der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung zufließen. Im Gegensatz dazu werden die aus der Veränderung des<br />

beizulegenden Zeitwerts herrührenden Gewinne und Verluste direkt dem Eigenkapital<br />

zugewiesen, sofern sie nicht eine dauerhafte Wertminderung darstellen, die ihrerseits<br />

erfolgswirksam erfasst wird.<br />

Dividendenpapiere, für die keine verlässliche Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts möglich<br />

ist, werden mit den Anschaffungskosten geführt; liegen bei Dividendenpapieren dauerhafte<br />

Wertminderungen vor, so werden Letztere erfolgswirksam. Die Erhebung, ob objektive Gründe<br />

für Wertminderungen vorliegen, wird zum Semester- und Bilanzstichtag vorgenommen.<br />

Sollten die Beweggründe für die Wertminderungen wegfallen oder beseitigt worden sein, so<br />

werden die Wertaufholungen erfasst. Die aus dem Fair Value herrührenden Änderungen fließen<br />

in den Posten 130 der Passiva ein.<br />

d) Ausbuchung<br />

Die Grundvoraussetzung für die Ausbuchung eines Vermögenswertes ist, dass das<br />

Unternehmen im Wesentlichen alle Chancen und Risiken am Eigentum eines zu übertragenden<br />

Vermögenswertes übertragen hat, d. h. wenn das Unternehmen über den Vermögenswert nicht<br />

mehr verfügt, ist eine Ausbuchung vorzunehmen. Andernfalls, d.h. wenn das Unternehmen die<br />

Verfügungsmacht über den Vermögenswert zurückbehalten hat, muss es denselben weiterhin<br />

im Umfang seines anhaltenden Engagements am Vermögenswert ansetzen. Normalerweise<br />

sind in der vorliegenden Kategorie die Voraussetzungen für die Ausbuchung auf Grund der<br />

Fälligkeit und Rückzahlung der Finanzinstrumente erfüllt.<br />

e) Erfassung der Ertragskomponenten<br />

Die Zinserträge bzw. eventuelle Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode und<br />

dem Kompetenzprinzip erfolgswirksam. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts auf Grund<br />

der Marktschwankungen werden direkt im Eigenkapital erfasst und werden erst bei Fälligkeit<br />

oder Veräußerung erfolgswirksam. Dauerhafte Wertminderungen werden dagegen zum<br />

Zeitpunkt des Auftretens des Ereignisses erfolgswirksam.<br />

Die Gewinne und Verluste werden im Gewinn- und Verlustkonto im Posten 130 b) erfasst. Im<br />

Falle der Veräußerung fließen die daraus resultierenden Ergebnisse in den Posten 100 b) ein.<br />

2. (Mehrheits-)Beteiligungen<br />

Die Beteiligungen an kontrollierten Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten erfasst. Zum<br />

Bilanzstichtag wird anhand objektiver Kriterien überprüft, ob die Beteiligung eine Wertminderung<br />

erfahren hat. Liegen Anzeichen dafür vor, wird der Wert der Beteiligung geschätzt, wobei die künftigen<br />

Finanzflüsse aus der Beteiligung geschätzt und aktualisiert werden und zum Verkaufswert, der am Ende<br />

der Investition erzielbar ist, dazugezählt werden.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 45


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses wurde keine Wertminderung an der Beteiligung der<br />

Immomanagement GmbH vorgenommen. Es wurde aber eine Rückstellung zur Verlustabdeckung bzw.<br />

Kapitalaufstockung von 302 Tsd. Euro vorgenommen.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

4.1 Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente: Zusammensetzung nach Art<br />

Posten/Werte<br />

Summe <strong>2012</strong> Summe 2011<br />

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3<br />

2. Kapitalinstrumente 0 0 5.970 0 0 4.849<br />

2.1 Zum fair value bewertet<br />

2.2 zu Anschaffungskosten bewertet 5.970 4.849<br />

Summe 0 0 5.970 0 0 4.849<br />

(Betrag in Tsd. Euro – Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>)<br />

Die nicht börsennotierten Kapitalinstrumente betreffen Gesellschaften, die von der<br />

Genossenschaftsbewegung getragen werden, sowie Gesellschaften und Körperschaften zum Zwecke<br />

der Erreichung der Unternehmensziele.<br />

6.1 Gewinn (Verlust) aus Veräußerung/Rückkauf: Zusammensetzung<br />

Summe<br />

Summe<br />

<strong>2012</strong> 2011<br />

Posten/Einkommenskomponenten<br />

Gewinn<br />

Verluste<br />

Nettoergebnis<br />

Gewinn<br />

Verluste<br />

Nettoergebnis<br />

Aktive Finanzinstrumente<br />

3. Zur Veräußerung verfügbare aktive<br />

Finanzinstrumente<br />

419 (266) 153 36 (36) 0<br />

3.1 Schuldtitel 419 (266) 153 36 (36) 0<br />

3.2 Kapitalinstrumente<br />

3.3 Anteile an Investmentfonds<br />

3.4 Finanzierungen<br />

Summe der Aktiva 419 (266) 153 36 (36) 0<br />

(Betrag in Tsd. Euro – Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>)<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 46


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

10.2 Beteiligungen an kontrollierten Unternehmen, an gemeinsam kontrollierten Unternehmen oder an Unternehmen, die einem<br />

maßgeblichen Einfluss unterliegen: Informationen aus dem Rechnungswesen<br />

Bezeichnungen<br />

Summe der Aktiva<br />

Gesamterlöse<br />

Gewinn (Verlust)<br />

Nettoeigenkapital<br />

Bilanzwert<br />

fair value<br />

A. Unternehmen, die einer alleinigen Kontrolle<br />

unterliegen<br />

B. Unternehmen, die einer gemeinschaftlichen<br />

Führung unterliegen<br />

1. Immomanagement GmbH - Leifers 750 (58) (293) (253) 15 0<br />

C. Unternehmen, die einem maßgeblichen Einfluss<br />

unterliegen<br />

(Betrag in Tsd. Euro – Quelle Bilanzanhang <strong>2012</strong>)<br />

Summe 750 (58) (293) (253) 15 0<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 47


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 14<br />

Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Art des Zinsänderungsrisikos<br />

Im Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille ist die Gefahr negativer Auswirkungen unerwarteter<br />

Änderungen der Zinssätze auf das (Finanz-)Ergebnis und die Bilanz enthalten. Die hauptsächlichen<br />

Quellen für das Auftreten des Risikos sind im Kreditgeschäft sowie in der Einlagensammlung und im<br />

Finanzbereich zu finden.<br />

Die Hauptrisikoquellen, die das Zinsrisiko betreffen, liegen bei festverzinsten Posten in den<br />

Veränderungen des „Fair Value“, bei variabel verzinsten Posten hingegen im Risiko der künftigen<br />

Entwicklung der “Finanzflüsse”. Das „Fair Value“-Risiko betrifft die fixverzinsten Vermögenspositionen<br />

und ist im Wesentlichen auf die fix verzinsten Wertpapiere im Eigenportfolio, die Kreditpositionen mit<br />

fixer Verzinsung bzw. fixem Startzinssatz, die fix verzinsten Festgelder und die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

ausgegebenen Fixzins- und Stufenzinsobligationen beschränkt. Das „Cash Flow“-Risiko bezieht sich auf<br />

alle variablen Vermögenspositionen und umfasst folglich den Großteil der Mittelherkunft und<br />

Mittelverwendung.<br />

Des weiteren sind noch jene Posten zu erwähnen, die bei Sicht fällig sind und sich, abhängig davon, ob<br />

die Posten der Passiva oder jene der Aktiva betrachtet werden, asymmetrisch verhalten: während jene<br />

der Passiva sehr beständig sind und folglich das Risiko aus dem beizulegenden Zeitwert betreffen,<br />

gleichen sich jene der Aktiva schnell den Marktveränderungen an und betreffen folglich das Risiko aus<br />

den “Finanzflüssen”.<br />

Grundsätze zur Messung und Steuerung des Risikos<br />

Das Zinsrisiko des Bankportefeuilles wird von der Bank vierteljährlich anhand der Fälligkeitsanalyse<br />

überwacht, die darin besteht, die Positionen (Forderungen, Verbindlichkeiten usw.) aufgrund der<br />

Restlaufzeit der entsprechenden Neufestlegung des Zinssatzes in Klassen aufzuteilen, wie dies von den<br />

Aufsichtsnormen (Rundschreiben Banca d’Italia Nr. 263/2006 Titel III Kapitel I Anlage C) vorgesehen ist.<br />

Die Positionen jeder Restlaufzeitklasse werden dahingehend gewichtet, dass die Duration der<br />

Positionen angenähert wird. Innerhalb eines jeden Restlaufzeitbands werden die aktiven mit den<br />

passiven Positionen kompensiert, um so die jeweilige Nettoposition zu erhalten. Konkret erfolgt die<br />

Gewichtung, indem die durchschnittliche Laufzeit des Restlaufzeitbands – unter Einhaltung der Nicht-<br />

Negativitäts-Bedingung - mit dem Zinsschock multipliziert wird.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat mit der o.a. Methodik das interne Kapital ermittelt. Dabei wurden sowohl die<br />

Normalberechnung unter Verwendung der 6-Jahres-Zinskurve als auch das Stressszenario als Schock<br />

von +/- 200 Basispunkten unter Anwendung der aktuellen Zinskurven zum 31.12.<strong>2012</strong> durchgeführt. In<br />

beiden Fällen wird ein Szenario sowohl mit steigenden als auch mit fallenden Zinssätzen erstellt, wobei<br />

der Verpflichtung, negative Zinssätze nicht zu berücksichtigen, Rechnung getragen wird. Außerdem<br />

werden zur Berechnung des internen Kapitals nur die gewichteten Gesamtnettopositionen mit positivem<br />

Vorzeichen herangezogen. Für die Unterlegung zum 31.12.12 hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse den Schock von<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 48


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

200 Basispunkten herangezogen, dessen Unterlegung zu diesem Stichtag identisch mit jener des<br />

Normalszenarios ist. Überdies wurde intern mit separatem Tool auch eine einfache Sensitivitätsanalyse<br />

unter Berücksichtigung von Elastizitäten erstellt.<br />

Der von der Bank ermittelte Risikoindikator ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Summe der<br />

Nettopositionen und den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln. Der nach dem oben beschriebenen<br />

Verfahren ermittelte Risikoindikator bewegt sich derzeit auf sehr geringem Niveau. Sollte sich der<br />

Risikoindikator relevanten Werten nähern, führt die Bank angemessene Maßnahmen zur Rückführung<br />

desselben auf ein angemessenes Niveau durch. Jedenfalls wird die Warnschwelle von 20% der<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenmittel rigoros berücksichtigt.<br />

Häufigkeit der Messung<br />

Die trimestral erstellten Analysen werden vom Risikomanagement im Rahmen des trimestralen<br />

Risikoberichtes bzw. des jährlichen ICAAP-Reports der Direktion sowie dem Verwaltungsrat zur<br />

Diskussion bzw. Genehmigung vorgelegt.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Zinsänderungsrisiko: Stressszenario lt. Bankenaufsichtsbehörde mit 200 BP und unter<br />

Berücksichtigung der Nicht-Negativitäts-Bedingung (Positionen in Euro) – Beträge in Tausend<br />

Euro<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 49


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 50


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

TABELLE 15 Vergütungs- und Anreizsysteme<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Die geltende Vergütungspolitik für die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie an die<br />

abhängigen und freien Mitarbeiter wurde mit Beschluss der Vollversammlung vom 27.04.<strong>2012</strong> nach<br />

Maßgabe der Maßnahme der Banca d’Italia vom 30. März 2011 genehmigt. In der Folge werden die<br />

wichtigsten Punkte der beschlossenen Vergütungspolitik zusammengefasst:<br />

- Den Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsrates wurden keine erfolgsbezogenen oder<br />

variablen Vergütungen zuerkannt, um deren Tätigkeit vollständig von den obgenannten Kriterien<br />

abzukoppeln.<br />

- Im Allgemeinen wurde die Linie verfolgt, die Vergütungen im Verhältnis zum aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenkapital der Bank zu halten, um die Rücklagen derselben nicht zu gefährden.<br />

- Vergütungsbestandteile in Form von Finanzinstrumenten und Aktienoptionen kommen in der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse nicht in Betracht.<br />

- Auch kommen in der <strong>Raiffeisen</strong>kasse keine Anreize in Form von Sonderprämien für den Ein- oder<br />

Ausstieg aus dem Arbeitsvertrag in Betracht. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelangen,<br />

außer in begründeten und im Interesse der Bank liegenden Ausnahmefällen, allein die gesetzlichen<br />

und kollektivvertraglichen Bestimmungen zur Anwendung.<br />

- Die variablen Komponenten der anderen Kategorien stehen bei den relevanten Mitarbeitern in<br />

einem Verhältnis zur fixen Komponente des Gehalts, die gemäß Vergütungsrichtlinien 25 % nicht<br />

übersteigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die von den kollektivvertraglichen<br />

Vereinbarungen vorgesehene Ergebnisprämie.<br />

Die gewährten Anreize werden vorwiegend zeitverzögert ausgezahlt, wobei die Leistung über einen<br />

möglichst mehrjährigen Zeitraum bewertet wird und mit Rücksicht auf die langfristige Rentabilität der<br />

Leistung für die Bank. Die Anreize müssen im Verhältnis zum Geschäftsverlauf stehen und den<br />

eingegangenen Risiken der jeweiligen Bank, Abteilung oder Organisationseinheit Rechnung tragen. Sie<br />

dürfen auf keinen Fall das Risikokapital der Bank mindern und werden nach dem Vorteil der Bank<br />

ausgerichtet. Im Fall eines negativen Geschäftsergebnisses sind Prämien oder sonstige variable<br />

Bestandteile ausgeschlossen.<br />

Einige Bestandteile der Vergütung wurden aufgrund besonderer Notwendigkeit (z. B. Dienstauto bei<br />

häufiger Benutzung eines Fahrzeugs aus dienstlichen Gründen, Essensgutscheine, Diensthandys etc.)<br />

oder als besonderer Anreiz für bestimmte Kategorien von Mitarbeitern zuerkannt. In beiden Fällen<br />

wurde auf die besonderen Bedürfnisse des Mitarbeiters sowie auf dessen Tätigkeit zugunsten der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse Rücksicht genommen.<br />

Die geltende Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, die Mitarbeiter leistungsgerecht zu bezahlen und<br />

dadurch auch zu gewährleisten, dass sie nicht abwandern und dem Betrieb somit das Know-how<br />

erhalten bleibt. Es muss berücksichtigt werden, dass der Kollektivvertrag einen nationalen<br />

Mindeststandard darstellt, weshalb es wichtig ist, die Mitarbeiter gemäß den lokalen Gegebenheiten<br />

„marktgerecht“ zu entlohnen. Dadurch werden Mitarbeiter für die gemeinsame Erreichung von<br />

Unternehmenszielen motiviert, die Mitarbeiterbindung wächst und der Teamgeist wird gefordert. Folge<br />

sind die Stärkung der Mitglieder-, Kunden- und Verkaufsorientierung und das Wachstum der<br />

Verkaufsproduktivität.<br />

Wirtschaftlich muss bedacht werden, dass eine variable Entlohnung auf Dauer die Lohnkosten durch<br />

die Verhinderung des „Zinseszinseffektes“ bei kontinuierlichen Gehaltserhöhungen eindämmt.<br />

Die Vergütungsstruktur der <strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> ist nach den genossenschaftlichen Grundsätzen<br />

der Gegenseitigkeit ohne Spekulationsabsicht und nach Maßgabe der Bestimmungen der Banca d’Italia<br />

ausgerichtet worden.<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 51


<strong>Raiffeisen</strong>kasse <strong>Unterland</strong> Gen.<br />

Die Einhaltung der Vergütungsrichtlinien wurde im Jahr <strong>2012</strong> vom Internal Audit sowie von der<br />

Compliance-Funktion geprüft. Dabei wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt und es wurde die<br />

Übereinstimmung mit den geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen festgestellt.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Es wird vorausgeschickt, dass - auch laut mehrerer Stellungnahmen der Datenschutzbehörde - das<br />

Recht des Einzelnen auf Wahrung der Geheimhaltung seiner Einkommensposition als vorrangig<br />

anzusehen ist, auch wenn eine möglichst detaillierte Wiedergabe der ausgezahlten Beträge von den<br />

Vorgaben der Überwachungsbestimmungen vorgeschrieben ist. Aus diesem Grund wird auf die<br />

Wiedergabe bestimmter Informationen verzichtet, die einen eindeutigen Rückschluss auf die Position<br />

Einzelner ermöglichen würde.<br />

Bruttovergütungen <strong>2012</strong> in Euro<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates (10) 116.850 Euro zuzügl. MWST und<br />

Pensionskasse<br />

Es wurden keine sonstigen, variablen<br />

Vergütungen an die Verwaltungsräte<br />

ausbezahlt.<br />

Mitglieder des Aufsichtsrates (3) 66.096 Euro zuzügl. MWST und<br />

Pensionskasse<br />

Es wurden keine sonstigen, variablen<br />

Vergütungen an die Aufsichtsräte ausbezahlt.<br />

Relevante abhängige und freie Mitarbeiter (8) 627.719 Euro (Bruttolöhne Arbeitnehmer)<br />

(davon 621.257 Euro als fixe Komponente der<br />

Vergütung und 6.462 Euro als variable<br />

Komponente)<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> wurden keine weiteren<br />

variablen, auch zeitverzögerten Komponenten<br />

an relevante abhängige und freie Mitarbeiter<br />

ausbezahlt.<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> wurden keine Entgelte<br />

für Abfertigungen, keine Anreize in Form von<br />

Sonderprämien für den Ein- oder Ausstieg aus<br />

dem Arbeitsvertrag und keine<br />

Vergütungsbestandteile in Form von<br />

Finanzinstrumenten und Aktienoptionen an<br />

relevante abhängige und freie Mitarbeiter<br />

ausbezahlt.<br />

Vergütungen an abhängige Mitarbeiter nach<br />

Bereichen (Bruttolöhne Arbeitnehmer)<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> wurden keine freien<br />

relevanten Mitarbeiter beschäftigt.<br />

Bruttolöhne Arbeitnehmer:<br />

- Geschäftsführung und Stabsstellen: 557.564<br />

Euro (davon 552.191 Euro als fixe<br />

Komponente der Vergütung und 5.373 Euro als<br />

variable Komponente)<br />

- Mitarbeiter Innenbereich: 939.201 Euro<br />

(davon 924.569 Euro als fixe Komponente der<br />

Vergütung und 14.632 Euro als variable<br />

Komponente)<br />

- Mitarbeiter Marktbereich: 1.676.519 Euro<br />

(davon 1.651.119 Euro als fixe Komponente<br />

der Vergütung und 25.400 Euro als variable<br />

Komponente)<br />

Erweiterte <strong>Offenlegung</strong> zum 31.12.<strong>2012</strong> Seite 52

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