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BASEL II – SÄULE 3 - Raiffeisen

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<strong>BASEL</strong> <strong>II</strong> <strong>–</strong> <strong>SÄULE</strong> 3<br />

ERWEITERTE OFFENLEGUNG<br />

Stand zum 31.12.2012


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen ........................................................................ 3<br />

TABELLE 3 - Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel ......................... 11<br />

TABELLE 4 - Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung ............................... 13<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen ..................................................... 15<br />

TABELLE 6 - Kreditrisiko: Informationen zur Verwendung des Standardansatzes ........ 21<br />

TABELLE 8 - Kreditrisikominderungstechniken ............................................................. 23<br />

TABELLE 9 - Gegenparteirisiko ..................................................................................... 25<br />

TABELLE 12 - Operationelles Risiko ............................................................................. 28<br />

TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille ....................... 29<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille .............................................. 34<br />

TABELLE 15 - Vergütungs- und Anreizsysteme ............................................................ 38<br />

2 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Prämissen<br />

Der Titel IV “Informativa al pubblico” des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 263/2006<br />

(“Nuove disposizioni di vigilanza prudenziale per le Banche”) hat für die Banken, zum Zwecke<br />

erhöhter Marktransparenz, die Verpflichtung eingeführt, für die Risiken aus der Säule 1<br />

und 2 Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Risikoexposition<br />

und die Techniken der Messung und Verwaltung derselben zu veröffentlichen. Diese Informationen<br />

werden, so wie in der Anlage zum Titel IV Sektion <strong>II</strong> des o. a. Rundschreibens gefordert,<br />

durch die Veröffentlichung in verschiedenen „Tabellen“ dargestellt, wobei sich diese wie<br />

folgt unterteilen:<br />

- Qualitative Informationen, mit der Absicht, Angaben zu Strategien, Prozessen und<br />

Methoden der Risikosteuerung zu liefern;<br />

- Quantitative Informationen, mit der Absicht, das Ausmaß der Eigenmittel der Bank<br />

darzustellen, sowie ihre Risikoexposition und die Wirkung von Minderungstechniken<br />

aufzuzeigen.<br />

Dabei wurden nicht relevante Informationen, d.h. Informationen, welche die Entscheidungen<br />

der Öffentlichkeit nicht beeinflussen und Tabellen ohne Inhalt nicht angeführt bzw. veröffentlicht.<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Kreditinstitute haben für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in den folgenden Tabellen genannten Risiken,<br />

die Risikomanagementziele und -leitlinien des Kreditinstituts offen zu legen. Dazu zählen:<br />

A) Strategien und Verfahren für das Risiko-Management<br />

B) Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen<br />

C) Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme<br />

D) Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung und Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden<br />

Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen<br />

A) Strategien und Verfahren für das Risiko-Management<br />

Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 263/2006 sieht vor, dass sich die Banken einer<br />

Selbsteinschätzung unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Banken im sog. ICAAP-<br />

Prozess Angaben zur Risikoexposition machen bzw. den Grad des als Deckungsmasse zur<br />

Verfügung stehenden aktuellen und zukünftigen internen Kapitals bestimmen.<br />

Die Ziele und Politiken der Risikosteuerung werden vom Verwaltungsrat im Zuge der Verabschiedung<br />

der strategischen Pläne festgelegt. Dem Verwaltungsrat obliegt auch die periodische<br />

Anpassung derselben.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Genossenschaft sieht eine dreijährige strategische<br />

Planung vor, welche rollend jeweils mit der neuen Budgeterstellung aktualisiert wird.<br />

Der Verwaltungsrat hat das Budget 2013 und den strategischen Plan für die Jahre 2013-2015<br />

samt Vermögensplan genehmigt. Dieser enthält den operativen Jahresplan sowie über eine<br />

Eckwertplanung (Volumen, Zinsen-Margen, Provisionserträge, wichtigsten Kostenposten) eine<br />

Ergebnisvorschau der nächsten zwei Jahre. Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Ge-<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 3 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

winne der nächsten 3 Jahre und von diesen wird die Entwicklung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals<br />

(„Patrimonio di Vigilanza“) abgeleitet. Mit der aktuellen Planung wird das errechnete<br />

Eigenkapital auch in Bezug mit der Mindesteigenkapitalanforderung laut Basel <strong>II</strong><br />

(Internes Kapital laut ICAAP-Prozess) in Bezug gesetzt. Im Jahr 2015 soll ein aufsichtsrechtliches<br />

Eigenkapital von ca. 58,3 Mill. Euro erreicht werden. Die Überdeckung des internen<br />

Kapitals (ICCAP-Prozess) steigt auf 111% im Jahr 2015 an und liegt ungebrochen deutlich<br />

über der intern definierten Mindestschwelle von 25%.<br />

Der Prozess betreffend die Verwaltung der für die Bank relevanten operativen und strategischen<br />

Risiken ist in einem internen Reglement definiert und beschrieben. Darin werden alle<br />

wesentlichen Risiken, welche Auswirkungen auf die operative Tätigkeit und die Geschäftsziele<br />

haben, bewertet. Es stehen folglich die Risiken im Mittelpunkt, die für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

individuell von Bedeutung sind oder sein könnten, u. zw. wie von der Aufsichtsbehörde explizit<br />

vorgesehen (Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 263/06 - Titel <strong>II</strong>I Kapitel I Anlage<br />

A).<br />

Der Prozess des Risikomanagements der <strong>Raiffeisen</strong>kasse wird nach den nachfolgenden Phasen<br />

unterteilt:<br />

Festlegung der strategischen Zielsetzungen,<br />

Identifizierung der relevanten Risiken,<br />

Überwachung der relevanten Risiken,<br />

Addieren der verschiedenen Kapitalkomponenten und Schätzung des gesamten internen<br />

Kapitals,<br />

Vorschau auf das interne Kapital und die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel,<br />

Verbindung zwischen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, internem Kapital und<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und<br />

Bewertung des ICAAP-Prozesses durch die <strong>Raiffeisen</strong>kasse.<br />

Für unsere <strong>Raiffeisen</strong>kasse wurden folgende Haupt-Risiken identifiziert:<br />

Kreditrisiko;<br />

Konzentrationsrisiko;<br />

Daneben werden aber natürlich auch alle anderen vorhandenen Risiken laufend überwacht,<br />

wie das:<br />

Gegenparteirisiko;<br />

Marktrisiko;<br />

Operationelles Risiko;<br />

Zinsänderungsrisiko;<br />

Liquiditätsrisiko;<br />

Strategisches Risiko;<br />

Reputationsrisiko;<br />

Restrisiko;<br />

Andere Risiken<br />

Nicht vorhanden ist hingegen das Risiko aus Verbriefungen, da unsere <strong>Raiffeisen</strong>kasse keine<br />

Verbriefungen durchgeführt hat und auch mittelfristig nicht plant, solche durchzuführen. Das-<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 4 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

selbe gilt für das sogenannte Residualrisiko 1 , nachdem unsere Bank diese Techniken („CRM“<br />

<strong>–</strong> Credit Risk Mitigation) nicht anwendet.<br />

Die identifizierten Risiken werden in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in messbare und nicht<br />

messbare Risiken. Die entsprechenden Eigenschaften werden in den qualitativen Informationen<br />

zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung angeführt.<br />

Für die Steuerung und Überwachung der definierten Risiken wurden folgende Reglements erlassen,<br />

diese werden von Dienstanweisungen und Ablaufbeschreibungen vervollständigt:<br />

Letzte Aktualisierung:<br />

- Statut (Namensänderung) 20.04.2013<br />

- Ethik-Kodex 19.02.2013<br />

- Organisationsmodell 231/2001 19.02.2013<br />

- Geschäftsordnung zu den Wahlen 28.04.2012<br />

- RL Interessenskonf. Verbund. Subjekte 29.01.2013<br />

- Richtlinien Ämterhäufung 19.04.2009<br />

- Richtlinien Vergütungen 20.04.2013<br />

- Richtlinie Informationsflüsse 19.02.2013<br />

- Organigramm 16.07.2012<br />

- Compliance Politik-Reglement 08.06.2010<br />

- Anti-Geldwäschepolitik-Reglement 30.08.2011<br />

- ICAAP-Reglement 02.04.2013<br />

- Internal Audit <strong>–</strong> Prüfplan 18.12.2012<br />

- Allgemeine Risikopolitik 23.03.2010<br />

- Notfallplan (Business Continuity) 30.01.2013<br />

- Kompetenzen Regelung 14.08.2012<br />

- Kreditpolitik 14.08.2012<br />

- Wertpapierpolitik 12.03.2013<br />

- Liquiditätspolitik 12.03.2013<br />

- Richtlinie Beteiligungen 12.03.2013<br />

- Richtlinie Beschwerdeverfahren 12.03.2013<br />

B) Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen<br />

In der Gesamtbankrisikosteuerung sind diverse Funktionen innerhalb der Bank involviert, so<br />

u.a. die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat), die Direktion und die operativen<br />

Einheiten der Bank. Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen<br />

der wichtigsten Funktionen angeführt.<br />

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und das System der<br />

Risikoüberwachung und <strong>–</strong>steuerung. Auf der Grundlage der ihm von der Direktion weitergeleiteten<br />

Informationen, überwacht er kontinuierlich die Effizienz und Effektivität des gesamten<br />

System der Risikoüberwachung und <strong>–</strong>steuerung und greift zeitgerecht durch das Setzen<br />

1 Risiko, dass die Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken (CRM „Credit Risk Mitigation“) nicht greifen.<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 5 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

von Maßnahmen in die Behebung von ausgemachten Schwachstellen ein, die aufgrund geänderter<br />

internen und externen Regelungen, bei der Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen<br />

und Prozesse auftreten, ein.<br />

Der Verwaltungsrat:<br />

- bestimmt die strategische Ausrichtung und legt die Politiken zum System der Risikoüberwachung<br />

und <strong>–</strong>steuerung fest und nimmt die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen<br />

vor;<br />

- beschließt die Mess- und Bewertungsmethoden für die Risiken und legt die internen<br />

Strukturen und deren Verantwortungen fest, mit dem Ziel einer effizienten Risikoverwaltung,<br />

auch unter Berücksichtigung von potenziellen Interessenskonflikten;<br />

- beschließt die von der beauftragten Funktion festgelegten Modalitäten zur Risikoidentifizierung<br />

und <strong>–</strong>bewertung sowie zur Bestimmung der Kapitalunterlegung; er führt<br />

die notwendigen Aktualisierungen durch;<br />

- sichert die Aufgaben- und Verantwortungszuteilung, speziell auch im Hinblick auf die<br />

Delegierung der Aufgaben;<br />

- kontrolliert das Vorhandensein von konkreten und zeitlich abgestimmten Informationsflüssen;<br />

- überprüft die Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz der für eine angemessene<br />

Risikosteuerung unerlässlichen Informationssysteme;<br />

- legt ein operatives Limitsystem und die entsprechenden Mechanismen zu deren Einhaltung<br />

und Kontrolle fest;<br />

- setzt korrigierende Maßnahmen im Falle eines Auftretens von Schwachstellen oder<br />

Ungereimtheiten.<br />

Die Direktion ist verantwortlich für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen<br />

Vorgaben und internen Richtlinien wobei die Direktion auch für die Weitergabe aller<br />

notwendigen Informationen an denselben zuständig ist. Zu diesem Zweck setzt die Direktion<br />

alle notwendigen Maßnahmen zur Implementierung, Aufrechterhaltung und korrekten<br />

Funktionsweise des internen Systems der Risikoüberwachung und <strong>–</strong>steuerung.<br />

Die Direktion, führt im Rahmen ihrer zugewiesenen Kompetenzen nachfolgende Tätigkeiten<br />

durch:<br />

- analysiert die Risikothematiken und nimmt die Anpassungen der generellen und spezifischen<br />

Regelungen, der Regelungen zur Risikoverwaltung, -kontrolle und -minderung<br />

vor;<br />

- definiert die Prozesse zur Risikoverwaltung, -kontrolle und -minderung. Legt die Aufgaben<br />

und Verantwortungen der involvierten Strukturen fest, und zwar unter Berücksichtigung<br />

des gewählten Organisationsmodells und nach in Betrachtziehung der Vereinbarkeit<br />

der Funktionen sowie der notwendigen Qualifikation des Personals und<br />

dessen Erfahrung- und Wissensstand;<br />

- legt, unter Beachtung von Unabhängigkeit und Angemessenheit der Funktion, das<br />

Ausmaß (Organisation, Regeln und Prozesse) der internen Kontrollen fest;<br />

- überprüft ständig Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz des Systems der Risikoüberwachung<br />

und <strong>–</strong>steuerung und informiert den Verwaltungsrat über die Ergebnisse;<br />

- legt, unter Beachtung der Periodizität und betroffenen Funktionen, die Informationsflüsse<br />

direktionsintern und zu den Funktionen der internen Kontrollen fest;<br />

- stellt sicher, dass die zuständigen Organisationseinheiten Methoden und Instrumente<br />

der Risikoverwaltung und <strong>–</strong>kontrolle festlegen;<br />

- koordiniert die Aktivitäten der operativen Einheiten;<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 6 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

- setzt die notwendigen Initiativen um, welche im Sinne eines angemessenen Systems<br />

der Risikoüberwachung und <strong>–</strong>steuerung den Fortbestand eines effektiven Informationssystems<br />

gewährleisten.<br />

Der Aufsichtsrat überwacht die Angemessenheit, Funktionalität und Konformität des internen<br />

Systems der Risikoüberwachung und <strong>–</strong>steuerung. Für die Durchführung seiner Tätigkeit bedient<br />

sich der Aufsichtsrat der Informationen und Meldungen der internen Kontrollfunktionen.<br />

Der ICAAP-Prozess verlangt in seiner Ausformulierung das Einbeziehen verschiedenster<br />

bankinterner Funktionen und Stellen; jede von ihnen in der ihr zugewiesenen Kompetenz. Für<br />

die korrekte Ausführung der im ICAAP-Prozess vorgesehenen Phasen bedient sich die Bank<br />

der Funktionen mit Kontrolltätigkeit, aber auch der operativen Einheiten, in welchen die Risiken<br />

zu Tage treten. Die Aufgaben der im ICAAP involvierten Funktionen und Strukturen sind<br />

in den einzelnen Politiken zum Kredit-, Wertpapier- und Liquiditätsbereich und den dazugehörigen<br />

Dienstanweisungen und Ablaufbeschreibungen festgelegt. Hier wird eine kurze Übersicht<br />

der wichtigsten Aufgaben angeführt:<br />

Direktion:<br />

Koordination des ICAAP <strong>–</strong> Prozesses,<br />

Schaffung aller Voraussetzungen für die Abwicklung des ICAAP,<br />

Überwachung von relevanten Indikatoren,<br />

Beurteilung der durchgeführten Stress-Tests,<br />

Festlegung des Internen Kapitals;<br />

Kreditabteilung:<br />

Bereitstellung von Ausgangsdaten,<br />

Überwachung von relevanten Indikatoren,<br />

Unterstützung bei der Durchführung der Stress-Tests;<br />

Innenbereich <strong>–</strong> Buchhaltung <strong>–</strong> Wertpapierabteilung:<br />

Bereitstellung von Ausgangsdaten,<br />

Durchführung der Stress-Tests,<br />

Überwachung von relevanten Indikatoren,<br />

Berechnung des gesamten Internen Kapitals;<br />

Compliance und Interne Revision:<br />

Koordination der Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung des ICAAP-Reports<br />

(„resoconto“) durch den Compliance-Verantwortlichen;<br />

Überwachung und Beurteilung des gesamten ICAAP <strong>–</strong> Prozesses.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat ein System der Risikoüberwachung und <strong>–</strong>steuerung umgesetzt, welches<br />

eine strikte Trennung zwischen Funktionen mit Kontrolltätigkeit und Funktionen mit<br />

operativer Tätigkeit vorsieht. Dabei wurden nachfolgende Ebenen definiert:<br />

• 1. Ebene:<br />

Ablaufkontrollen, welche direkt von den operativen Einheiten durchgeführt werden.<br />

Diese Kontrollen überwachen die korrekte Abwicklung der getätigten Operationen.<br />

• 2. Ebene:<br />

Risikocontrolling, durchgeführt von nicht operativen Funktionen mit der Aufgabe, Methoden<br />

der Risikomessung festzulegen, die Limitüberwachung, die Rentabilitätsüberwa-<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 7 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

chung und eine Überwachung der operativen Tätigkeit mit dem Ziel die Risikoexposition<br />

zu bestimmen.<br />

Compliance als unabhängige Funktion der zweiten Ebene. Sie überwacht die Normenkonformität,<br />

die Einhaltung interner Regelungen, Kodexe und Richtlinien mit dem Ziel,<br />

das Risiko der Nichtkonformität und das Reputationsrisiko zu minimieren. Darüber hinaus<br />

unterstützt die Compliance die Funktionen der Risikokontrolle und <strong>–</strong>steuerung.<br />

• 3. Ebene:<br />

Interne Revision: wird durch die Funktion “Internal Auditing” ausgeübt und hat die<br />

Aufgabe, die Angemessenheit und die Funktionalität des gesamten internen Kontrollsystems<br />

sicherzustellen. Diese Tätigkeit wurde an den <strong>Raiffeisen</strong>verband Südtirol Genossenschaft<br />

ausgelagert und wird, nach Bedarf, auf der Grundlage eines jährlich festgelegten<br />

und vom Verwaltungsrat genehmigten Kontrollplanes durchführt.<br />

C) Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse verwendet die von den Aufsichtsbehörden vorgesehenen und der Größenklasse<br />

der Bank entsprechenden einfachen Methoden zur Risikosteuerung. Im Nachfolgenden<br />

wird eine kurze Beschreibung der Charakteristiken der wichtigsten, von der Bank<br />

verwendeten Risikomesssysteme geliefert, die in den folgenden Tabellen nicht explizit beschrieben<br />

werden.<br />

Beim Kreditrisiko verwendet die <strong>Raiffeisen</strong>kasse für die Ermittlung des internen Kapitals den<br />

Standardansatz.<br />

Im Lichte der Weisungen des Titels IV - Kapitels 11 der Überwachungsanweisungen der<br />

Banca d'Italia, d. h. der internen Kontrollen, hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse, mit Bezug auf die Effizienz<br />

und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems, eine funktionale<br />

Organisationsstruktur eingesetzt, um die vom Aufsichtsorgan angeführten Ziele betreffend<br />

Verwaltung und Kontrolle sicherzustellen.<br />

Der Organisationsprozess der Kreditrisikoverwaltung lehnt sich an das Prinzip der Trennung<br />

zwischen den Tätigkeiten an, d. h. zwischen der Kreditberatung im Marktbereich und der<br />

Kreditprüfung, -überwachung und <strong>–</strong>verwaltung im Innenbereich. Durch die Schaffung getrennter<br />

Organisationsstrukturen wurde dieses Prinzip umgesetzt. Derzeit arbeitet die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

Wolkenstein in Gröden mit 3 Geschäftsstellen, die jeweils von einem Verantwortlichen<br />

geleitet und kontrolliert werden.<br />

Ergänzend zu den Kontrollen der ersten Ebene (Ablaufkontrollen), befassen sich die Kontrollen<br />

der zweiten Ebene (Risikokontrollen) mit dem Aufzeigen des Verlaufs der Kreditpositionen<br />

und der Korrektheit/Angemessenheit der abgewickelten Verwaltungsprozesse von Seiten<br />

der mit der Kreditverwaltung beauftragten Strukturen.<br />

Der gesamte Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kredite ist durch die Kreditpolitik und<br />

durch den Kompetenzenkatalog geregelt, die im Besonderen:<br />

- die Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der Kreditausfolgung<br />

festlegen,<br />

- die Bewertungskriterien hinsichtlich der Bewertung der Kundenbonität definieren,<br />

- die Methodiken hinsichtlich der Verlängerungen von Krediten regeln und<br />

- die Methodiken hinsichtlich der Verlaufskontrollen und der Messung des Kreditrisikos<br />

sowie der zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Anomalien<br />

festschreiben.<br />

Die Banca d’Italia hat mit der Veröffentlichung ihres Rundschreibens Nr. 263 vom 27. Dezember<br />

2006 (“Nuove disposizioni di vigilanza prudenziale per le banche”) und mit den nach-<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 8 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

folgenden Anpassungen die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen betreffend die Markrisiken<br />

der Basel-<strong>II</strong>-Regelung angepasst. Konkret sieht die Bankenaufsicht vor, dass die Banken<br />

Strategien, Politiken und Methodiken vorsehen, um das Handelsportefeuille nach den<br />

Vorgaben verwalten und den von der Bankenaufsicht aufgezeigten Anforderungen nachkommen<br />

zu können.<br />

Von der Aufsichtbehörde wurde festgelegt, dass jene Banken welche ein Handelsportefeuille<br />

im Ausmaß von weniger als 5% der Bilanzsumme aufweisen, und bei welchen dieses die 15<br />

Mio. Euro Grenze nicht überschreitet, von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hält ein Handelsportefeuille, welches die angeführten Limits nicht überschreitet.<br />

Die Strategie, die jener auf eigene Rechnung durchgeführten Handel zugrunde liegt, basiert<br />

sowohl auf dem Bedarf der <strong>Raiffeisen</strong>kasse als auch auf der Zielsetzung, das Risiko- und Ertragsprofil<br />

der Portefeuille-Investitionen hinsichtlich des Zins- und Adressenausfallrisikos zu<br />

optimieren.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse ist dem operationellen Risiko im Bereich der eigenen Vertriebstätigkeit,<br />

wie auch in jenem des Supports (Dienstleistungen und Informationstechnologien) ausgesetzt.<br />

Als wichtigste Arten von Operationellen Risiken können folgende angeführt werden:<br />

• Prozessrisiken / Arbeitssicherheit<br />

• Produktrisiken (Dienstleistungen)<br />

• IT-Risiken / Betriebsunterbrechungsrisiken<br />

• Rechtsrisiken / Sanktionsrisiken (Compliance)<br />

• Betrugsrisiko<br />

Mit Bezug auf die neuen Bestimmungen aus Basel <strong>II</strong> wird festgehalten, dass der Verwaltungsrat<br />

der <strong>Raiffeisen</strong>kasse beschlossen hat, den Basisindikatoransatz zu verwenden.<br />

Für die Verwaltung des kurzfristigen Liquidität (Laufzeit bis 12 Monate) bedient sich die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

der vom nationalen Dachverband der Genossenschaftsbanken ausgearbeiteten<br />

sog. Maturity Ladder, in welcher die Differenzen zwischen Mittelzuflüssen und -abflüssen periodenbezogen<br />

und kumuliert dargestellt werden. Darüber hinaus bedient sich die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

für die Steuerung der strukturellen Liquidität (Laufzeit ab 12 Monate) weiterhin der<br />

ehemals von der Banca d’Italia verpflichtend vorgesehenen Regeln zur Fristentransformation<br />

und des dreijährigen Mehrjahresplans und ist dabei die von Basel <strong>II</strong>I vorgesehenen neuen Indikatoren<br />

zu implementieren.<br />

Das Bewusstsein, dass die nicht messbaren Risiken schwer zu quantifizieren sind, hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

dazu animiert, die Bestrebungen für das Einsetzen angemessener Minderungsund<br />

Kontrolltechniken und organisatorischer Vorkehrungsmaßnahmen zu forcieren. Der Prozess<br />

zur Risikoeinschätzung wird jährlich, innerhalb 30. April, nach Begutachtung und Beschluss<br />

durch den Verwaltungsrat, im an die Aufsichtbehörde verschickten ICAAP-Report<br />

dokumentiert.<br />

D) Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung und Strategien und Verfahren zur<br />

Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung<br />

getroffenen Maßnahmen<br />

Die Bank unterhält keine buchhalterischen Deckungsgeschäfte, die aus dem Fair Value herrühren.<br />

Ebenso unterhält sie keinerlei Deckungsgeschäfte zur Absicherung der Cash Flows.<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 9 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat spezielle qualitative Kontrollinstrumente in den Prozessen der Organisation<br />

und in den Prozessen der Risikoüberwachung festgelegt, auch im Lichte einer eventuellen<br />

Verwendung von spezifischen Minderungstechniken.<br />

Im Zuge des ICAAP-Prozesses hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse für jedes relevante Risiko entsprechende<br />

Politiken und Methoden zur Messung festgeschrieben. Die Techniken zur Risikominderung<br />

sind im ICAAP-Report angeführt, welcher den Aufsichtsbehörden jährlich übermittelt<br />

wird.<br />

TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen 10 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

TABELLE 3 - Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenmittel<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Eine Zusammenfassung der Konditionen der wichtigsten Merkmale aller Eigenmittelposten und ihrer Bestandteile;<br />

im Besonderen Angaben zu den innovativen Kapitalelementen.<br />

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der <strong>Raiffeisen</strong>kasse setzen sich vor allem aus dem Gesellschaftskapital,<br />

den Reserven und den Gewinnrücklagen zusammen. Um die Geschäftstätigkeit<br />

der Bank langfristig sicherzustellen, werden vor allem die Reserven in Übereinstimmung<br />

mit den statutarischen Bestimmungen und den Vorgaben der Bankenaufsicht durch die<br />

jährliche Zuweisung aus dem Gewinn gestärkt.<br />

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel setzen sich als Summe aus einer Serie von positiven und<br />

negativen Komponenten zusammen, deren Anrechenbarkeit durch die Normen bestimmt wird.<br />

Die positiven Elemente stehen in der vollen Verfügung der Bank, sodass sie ohne Einschränkungen<br />

für das Abdecken der Risiken und der evtl. auftretenden Verluste herangezogen werden<br />

können.<br />

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel setzen sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital<br />

zusammen. Die einzelnen Komponenten werden durch die sog. “filtri prudenziali” berichtigt.<br />

Das Kernkapital (Tier I) der Gesellschaft setzt sich aus dem Gesellschaftskapital, den Gewinnrücklagen<br />

und dem im Unternehmen verbleibenden Jahresgewinn zusammen. Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

bedient sich keiner innovativen Finanzinstrumente.<br />

Das Ergänzungskapital (Tier <strong>II</strong>) wird von den Bewertungsrücklagen gebildet. Die Bewertungsrücklagen,<br />

welche aus der Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze<br />

resultieren, werden gemäß Überwachungsanweisungen der Banca d’Italia berichtigt. Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

bedient sich keiner hybriden oder nachrangigen Finanzinstrumente.<br />

In unserer <strong>Raiffeisen</strong>kasse fallen keine Posten für die Ermittlung des Eigenkapitals dritten<br />

Ranges (Tier <strong>II</strong>I) für Aufsichtszwecke an.<br />

TABELLE 3 - Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 11 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Anbei die übersicht die letzten beiden Geschäftsjahre betreffend:<br />

Totale 2012 Totale 2011<br />

A. Kernkapital vor Anwendung der Vorsichtsgrenzen 50.342 46.659<br />

A. Vorsichtsfilter des Kernkapitals (32) 3<br />

B.1 Positive IAS/IFRS Vorsichtsfilter (+) 3 3<br />

B.2 Negative IAS/IFRS Vorsichtsfilter (-) (35)<br />

C. Kernkapital nach Anwendung der Vorsichtsfilter (A + B) 50.310 46.662<br />

D. Vom Kernkapital abzuziehende Posten 2<br />

E. Kernkapital (TIER 1) (C - D) 50.308 46.662<br />

F. Ergänzungskapital vor Anwendung der Vorsichtsfilter 898 727<br />

G. Vorsichtsfilter des Ergänzungskapitals (207) (122)<br />

G.1 Positive IAS/IFRS Vorsichtsfilter (+)<br />

G.2 Negative IAS/IFRS Vorsichtsfilter (-) (207) (122)<br />

H. Ergänzungskapital nach Anwendung der Vorsichtsfilter (F + G) 691 605<br />

J. Vom Ergänzungskapital abzuziehende Posten 2<br />

L. Ergänzungskapital (TIER 2) (H - J) 689 605<br />

M. Abzuziehende Posten vom Kern- und Ergänzungskapital<br />

N. Eigenkapital für Aufsichtszwecke (E + L - M) 50.997 47.267<br />

O. Ergänzungskapital der dritten Ebene<br />

P. Eigenkapital für Aufsichtszwecke inklusive TIER 3 (N + O) 50.997 47.267<br />

Die Bank hat laut den Weisungen der Aufsichtsbehörde vom 18. Mai 2011 eine neue Option<br />

zur Verringerung der Volatilitäten im Zusammenhang mit den Vorsichtsfilter der europäischen<br />

Staatspapiere im Portefeuille AFS angewandt. Weitere Informationen zu den Kapitalinstrumenten<br />

werden in der Tabelle 13 geliefert.<br />

TABELLE 3 - Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 12 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

TABELLE 4 - Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Zusammenfassung der Methoden, mit welchen das Kreditinstitut die Angemessenheit seiner Eigenkapitalausstattung<br />

zur Unterlegung aller wesentlichen aktuellen und zukünftigen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken beurteilt.<br />

Der von der Bank eingerichtete ICAAP-Prozess verfolgt das Ziel, die Angemessenheit der<br />

Kapitalausstattung in Bezug auf die operative Tätigkeit und die in der Strategie festgeschriebenen<br />

Risiken festzustellen. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde im Jahr 2008 von der<br />

Bank der ICAAP Prozess nach den folgenden Modalitäten definiert und implementiert.<br />

Als internes Kapital versteht man jenen Teil an Kapital, das notwendig ist, um pro Risikoart<br />

ein bestimmtes Ausmaß an potenziellen Verlusten aus der Risikotätigkeit abzudecken. Als gesamtes<br />

internes Kapital versteht man das Ausmaß des gesamten notwenigen Kapitals, um alle<br />

relevanten und von der Bank eingegangenen Risiken abzudecken, auch unter Berücksichtigung<br />

von Kapitalnotwendigkeiten für die strategische Ausrichtung.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse berechnet das gesamte interne Kapital anhand des “building block approach”,<br />

d.h. die einzelnen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für die messbaren<br />

Risiken mit vereinfachten Modellen, und mittels qualitativer Einschätzung aller anderen relevanten<br />

Risiken. Es werden außerdem die Resultate der Stress Tests und der relevanten Indikatoren<br />

bei den wichtigsten Risiken sowie die strategischen Einschätzungen, die eventuell eine<br />

weitere Eigenkapitalunterlegung fordern, berücksichtigt.<br />

Die Risiken werden von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse in zwei Arten unterteilt:<br />

- quantifizierbare Risiken, bei welchen sich die <strong>Raiffeisen</strong>kasse der vorgegebenen Bestimmungsmethoden<br />

bedient, um das interne Kapital für das Kredit-, Gegenpartei-,<br />

Marktrisiko und das operationelle Risiko sowie für das Konzentrations- und das Zinsänderungsrisiko<br />

im Bankportefeuille zu ermitteln;<br />

- nicht oder schwer quantifizierbare Risiken, bei welchen aufgrund der fehlenden<br />

Messmethoden zur Bestimmung des internen Kapitals ein solches nicht quantifiziert<br />

wird, sondern es durch den Einsatz von Minderungstechniken zu deren Überwachung<br />

kommt (Liquiditätsrisiko, Restrisiken, strategische Risiken, Reputationsrisiken, Andere<br />

Risiken).<br />

Die Koeffizienten gegenüber dem Kredit- und Marktrisiko wurden zum Stichtag 31.12.2012<br />

nach diesen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter Anwendung des von der Norm vorgegebenen<br />

Standardansatzes bestimmt. Das operationelle Risiko wurde anhand des Basisindikatorenansatzes<br />

bewertet.<br />

Auf der Grundlage der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen müssen Banken gegenüber dem<br />

Kredit- und Gegenparteirisiko konstant eine Mindestkapitalunterlegung von 8% der gesamten<br />

Risikoaktiva aufweisen; gegenüber dem Marktrisiko sind die Banken darüber hinaus angehalten,<br />

die Bestimmungen zur Risikoüberwachung aus der Tätigkeit mit Finanzinstrumenten und<br />

Währungen einzuhalten.<br />

TABELLE 4 - Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung 13 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Das interne Kapital gegenüber dem Konzentrationsrisiko und gegenüber dem Zinsänderungsrisiko<br />

im Bankportefeuille wird nach der von der Banca d’Italia vorgeschriebenen vereinfachten<br />

Methodik bestimmt. Die gesamte Risikoexposition der <strong>Raiffeisen</strong>kasse, mit Berechung<br />

zum Stichtag 31.12.2012 und als Vorschau zum Stichtag 31.12.2013, lässt sich mit dem vorhandenen<br />

Bestand an laufenden und programmierten Eigenmitteln abdecken.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Quantifizierung des internen Kapitals gegenüber jedem einzelnen Risiko und dem Gesamtrisiko laut aufsichtsrechtlichen<br />

Verfahren zum 31.12.2012:<br />

1 Kreditrisiko 20.026.883<br />

2 Gegenparteirisiko 19.899<br />

3 Marktrisiken 0<br />

4 Operationelles Risiko 1.163.926<br />

5 andere Eigenmittelanforderungen 0<br />

Summe Risiken Säule I 21.210.708<br />

Eigenkapital bzw. Basiskapital-Koeffizienten<br />

(Tier-1-Ratio*)<br />

18,97%<br />

* Basiseigenkapital / gewichtete Risikotätigkeit laut aufsichtsrechtlichem Verfahren<br />

Es wird angemerkt, dass die Überdeckung des gesamten Internen Kapitals in % der aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenmittel 104 % beträgt.<br />

Detail nach Forderungsklassen des obigen Kreditrisikos (1) und Gegenparteirisikos (2):<br />

1 Kreditrisiko 20.026.883<br />

2 Gegenparteirisiko 19.899<br />

Summe 20.046.782<br />

1 Gebietskörperschaften 4.630<br />

2 Non-Profit Organisationen 40.556<br />

3 Banken 819.813<br />

4 Unternehmen 12.813.592<br />

5 Forderungen im Detailportefeuille 3.776.444<br />

6 Verfallene (Überfällige) Forderungen 1.765.162<br />

7 Kapitalanlagegesellschaften (OICR) 183.525<br />

8 Andere Forderungen 643.058<br />

Summe 20.046.782<br />

Das aufsichtsrechtliche Handelsportefeuille der <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Genossenschaft<br />

überschreitet die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen zur Durchführung der Meldung<br />

der Marktrisiken nicht, weshalb die <strong>Raiffeisen</strong>kasse nicht verpflichtet ist, die Meldung<br />

vorzunehmen.<br />

TABELLE 4 - Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung 14 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Zusätzlich zu den Informationen aus der Tabelle 1, betreffend das Kreditrisiko und das Verwässerungsrisiko, sind<br />

folgende zusätzliche Informationen offen zu legen:<br />

A) Definitionen von „überfällig“ und „ausfallgefährdet“ für Rechnungslegungszwecke<br />

B) Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen angewandten Ansätze<br />

und Methoden<br />

A) Definitionen von „überfällig“ und „ausfallgefährdet“ für Rechnungslegungszwecke<br />

In Übereinstimmung mit den IAS/IFRS-Bestimmungen wird zu jedem Bilanzstichtag das<br />

Vorhandensein von objektiven Elementen geprüft, die auf Wertminderungen (impairment)<br />

einzelner Finanzinstrumente oder Gruppen von Finanzinstrumenten schließen lassen.<br />

Die Positionen, die einen unregelmäßigen Verlauf zeigen, werden in unterschiedlichen Risikokategorien<br />

klassifiziert. Positionen gegenüber Kunden, die zahlungsunfähig sind, werden<br />

der Kategorie „notleidende Kredite“ zugeordnet; Kunden, die sich in temporären Schwierigkeiten<br />

befinden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen<br />

Zeitraum ausgeräumt werden können, werden der Kategorie „schwierige Kredite“ zugeordnet.<br />

Zu den „umstrukturierten Krediten“ zählen die Positionen, bei denen die <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des<br />

Schuldners, einer Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen zugestimmt hat.<br />

Infolge der Änderung der Überwachungsanweisungen und der Einführung der Internationalen<br />

Rechnungslegung Standards werden nunmehr zu den Krediten mit unregelmäßigem Verlauf<br />

auch all jene gezählt, die überfällig sind, d. h. verfallene/überzogene Positionen, die diesen<br />

Status über mehr als 90 Tage aufweisen.<br />

Die Verantwortung und die Gesamtverwaltung der Kredite mit unregelmäßigem Verlauf, außer<br />

jener die als “notleidende Kredite” eingestuft sind, ist der Kreditabteilung übertragen.<br />

Diese Tätigkeit äußert sich primär:<br />

- in der Überwachung der genannten Positionen und im Support der Filialen, denen die<br />

Ablaufkontrollen obliegen;<br />

- in der Abstimmung mit dem Berichterstatter hinsichtlich der Vorgangsweise, um die<br />

Position schließlich in eine mit regulären Verlauf gekennzeichnete zurückführen oder<br />

die Aufkündigung der Position vornehmen bzw. einen Umstrukturierungsplan erstellen<br />

zu können;<br />

- die voraussichtlichen Verluste festzulegen und<br />

- den vorgesetzten Organen die Umklassifizierung in die Kategorie der „notleidenden<br />

Kredite“ vorzuschlagen, sofern die eingetretenen Schwierigkeiten keine Möglichkeit<br />

der Normalisierung in Aussicht stellen.<br />

Die „Notleidenden“ Kredite werden von der Kreditabteilung in steter Absprache mit dem Direktor<br />

behandelt und verwaltet. In der Regel entscheidet der Verwaltungsrat über die entsprechenden<br />

Maßnahmen zur Rückführung der Außenstände auf Vorschlag des Direktors.<br />

B) Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen<br />

angewandten Ansätze und Methoden<br />

Die Bewertungsmethodik der Positionen folgt einem analytischen Ansatz, welcher der Intensität<br />

und den Ergebnissen des kontinuierlichen Überwachungsprozesses angemessen ist.<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen 15 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der Kredite, der<br />

Wert aus dem Erlös der Garantien sowie die Kosten für die Krediteinbringung berücksichtigt.<br />

Die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.<br />

Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterworfenen Kredite werden homogene Risikogruppen<br />

gebildet, die auf der Grundlage der in den einzelnen Gruppen in den vergangenen<br />

Jahren erlittenen Ausfälle, der pauschalen Wertberichtigung unterworfen werden. Die aus der<br />

pauschalen Wertberichtigung herrührenden Wertminderungen werden der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

angelastet. Mit der Bilanz 2011 wurden Mindestwerte für die pauschale Wertberichtigungen<br />

eingeführt. Und zwar 0,3 % für alle ausfallgefährdete bzw. überfällige Kredite<br />

(„esposizioni deteriorate“) und 0,1 % für alle anderen Kreditpositionen (“in bonis”).<br />

Das Ausmaß der Wertberichtigungen wird durch einem analytischen Bewertungsprozess bestimmt,<br />

bei dem die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst<br />

und dem Buchwert gegenübergestellt werden. Die Schätzungen zu den unsicheren Flüssen der<br />

Zukunft basieren auf dem Kriterium der „Ausfallwahrscheinlichkeit“ ( PD <strong>–</strong> probability of default)<br />

und auf dem Kriterium der „Ausfallhöhe“ (LGD <strong>–</strong> loss given default).<br />

Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen nicht mehr vor, so werden die Wertminderungen<br />

rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam erfasst.<br />

Bei jedem Bilanzstichtag werden die zusätzlichen Wertberichtigungen bzw. -aufholungen für<br />

das gesamte sich „in bonis“ befindliche Kreditportefeuille neu bestimmt.<br />

Die Krediteintreibung bei den als „notleidenden Krediten“ eingestuften Positionen wird von<br />

der Direktion vorangetrieben.<br />

Die Bank ist von der Veröffentlichung der gebietsmäßigen Verteilung ihrer Aktivitäten entbunden,<br />

nachdem sie kein an der Börse quotiertes Unternehmen ist. Wir teilen aber mit, dass<br />

unsere Geschäftstätigkeit mit Kunden sich fast ausschließlich auf unser statutarisches Tätigkeitsgebiet,<br />

dem Grödner Tal bezieht und dass sich die Geschäftstätigkeit mit Banken oder in<br />

Wertpapieren fast ausschließlich auf Italien - ein kleiner Teil auf andere EU-Staaten - bezieht.<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen 16 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige oder Gruppen von Kontrahenten, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen<br />

31.12.2012 Barkredite<br />

Geschäfte „Unter<br />

dem Strich“<br />

Derivate<br />

Operationen<br />

SFT/LST<br />

Summen<br />

Stichtagswert Durchschnitt<br />

Staaten und Zentralbanken 34.329.611 34.329.611 29.693.285<br />

Öffentliche Körperschaften 289.386 289.386 360.662<br />

Non-Profit Organisationen 487.956 19.000 506.956 563.674<br />

Multilaterale Entwicklungsbanken 623.189 623.189 612.447<br />

Internationale Organisationen<br />

Banken 18.447.070 497.442 18.944.512 36.665.508<br />

Unternehmen 148.004.465 12.165.438 160.169.903 162.512.919<br />

Forderungen im Detailportefeuille 59.442.629 3.498.087 16 62.940.732 56.535.284<br />

Forderungen mit Realgarantien auf Immobilien<br />

Verfallene (Überfällige) Forderungen 14.590.130 155.139 14.745.269 12.875.548<br />

Forderungen mit hohem Risiko<br />

Forderungen in Form von garantierten Bankobligationen<br />

Kurzfristige Forderungen gegenüber Unternehmen<br />

Kapitalanlagegesellschaften (OICR) 3.700.100 3.700.100 3.618.550<br />

Andere Forderungen 10.554.807 1.539.664 12.094.471 10.914.623<br />

Verbriefungen (verbriefte Forderungen)<br />

Summe Forderungen 290.469.343 15.837.664 497.442 1.539.680 308.344.129 314.352.499<br />

31.12.2012 Barkredite<br />

Geschäfte „Unter<br />

dem Strich“<br />

Derivate<br />

Operationen<br />

SFT/LST<br />

Regierungen und Banken -52.776.245 -497.442 -53.273.687<br />

Sonstige öffentliche Körperschaften -289.386 -289.386<br />

Finanzgesellschaften -4.790.779 -4.790.779<br />

Versicherungsgesellschaften<br />

Nichtfinanzunternehmen -193.258.947 -11.488.690 -413.634 -205.161.271<br />

Sonstige Subjekte -39.353.985 -4.348.974 -1.126.046 -44.829.005<br />

Summe Forderungen -290.469.342 -15.837.664 -497.442 -1.539.680 -308.344.129<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass obige Tabellen die Werte laut aufsichtsrechtlichem Meldeverfahren wiedergeben werden und somit nicht mit den IAS-Werten der Bilanz vergleichbar<br />

sind.<br />

Summe<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen 17 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Aufgrund der geringfügigen Bestände in Fremdwährungen wird die Übersicht der Verteilung nach Restlaufzeit der aktiven und passiven Vermögenswerte nur für<br />

die Euro-Bestände angeführt. Die anderen Währungen (USD, CHF, YEN und andere) werden auf Grund der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Genossenschaftsbanken<br />

praktisch täglich glatt gestellt.<br />

Verteilung nach Vertragsrestlaufzeit der aktiven und passiven Finanzinstrumente - Ausgabewährung: EUR<br />

Posten/Zeitstaffeln<br />

bei Sicht<br />

von über 1<br />

Tag bis zu 7<br />

Tagen<br />

von über 7<br />

Tagen bis zu<br />

15 Tagen<br />

von über 15<br />

Tagen bis zu<br />

1 Monat<br />

von über 1<br />

Monat bis zu<br />

3 Monaten<br />

von über 3<br />

Monaten bis<br />

zu 6 Monaten<br />

von über 6<br />

Monaten bis<br />

zu 1 Jahr<br />

von über 1<br />

Jahr bis zu 5<br />

Jahren<br />

Über 5 Jahren<br />

unbestimmte<br />

Laufzeit<br />

Kassakredite 92.996 40 218 285 5.983 10.173 17.612 76.955 53.932 1.101<br />

A.1 Staatspapiere 287 23 218 5.000 26.000 2.500<br />

A.2 Börsennotierte Schuldtitel 40 55 5.000 31 3.829<br />

A.3 Anteile an Investmentfonds 3.700<br />

A.4 Finanzierungen 89.009 0 218 285 5.905 4.955 12.581 47.126 51.432 1.101<br />

- Banken 1.404 1 989 1.101<br />

- Kunden 87.605 218 284 5.905 4.955 11.592 47.126 51.432<br />

Kassaverbindlichkeiten 102.703 190 854 2.608 6.316 12.012 6.401 79.398 1.566 0<br />

B.1 Einlagen 102.696 7 1 102 75 111 13 0 0 0<br />

- Banken<br />

- Kunden 102.696 7 1 102 75 111 13<br />

B.2 Schuldtitel 162 38 1.016 2.034 6.829 5.020 75.384 1.566<br />

B.3 Sonstige Schuldverschreibungen 7 21 815 1.490 4.207 5.072 1.368 4.014<br />

Geschäfte "Unter dem Strich" 244 88 23 0 51 194 47 259 95 0<br />

C.1 Finanzderivate mit Kapitaltausch 0 88 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

- Lange Positionen<br />

- Kurze Positionen 88<br />

C.2 Finanzderivate ohne Kapitaltausch 0 0 23 0 47 194 43 117 0 0<br />

- Lange Positionen 23 40 194 30<br />

- Kurze Positionen 7 13 117<br />

C.3 Zu erhaltende Einlagen und<br />

Finanzierungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

- Lange Positionen<br />

- Kurze Positionen<br />

C.4 Unwiderrufliche Verpflichtungen zur<br />

Zahlung von Beträgen 244 0 0 0 4 0 4 142 95 0<br />

- Lange Positionen 4 4 142 95<br />

- Kurze Positionen 244<br />

C.5 Erstellte Finanzgarantien*<br />

* Positionen C.5 <strong>–</strong> C.6 <strong>–</strong> C.7 <strong>–</strong> C.8 ohne Werte<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen 18 von 39


Bestand nach Wertberichtigungen<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigungen<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigungen<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigungen<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigungen<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Bestand nach Wertberichtigungen<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

Wertberichtigung des<br />

Portfolio<br />

Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Verteilung der Kassaforderungen und Forderungen „unter dem Strich“ gegenüber Kunden nach Sektoren (Bilanzwerte)<br />

Regierungen und Zentralbanken<br />

Sonstige öffentliche<br />

Körperschaften<br />

Finanzgesellschaften<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Nichtfinanzunternehmen<br />

Sonstige Subjekte<br />

Forderungen/Gegenpartei<br />

A. Kassakredite<br />

A.1 Notleidende Forderungen X X X X 101 4 X 2 0 X<br />

A.2 Gefährdete Forderungen X X X X 9.088 28 X 721 34 X<br />

A.3 Umstrukturierte<br />

Forderungen<br />

X X X X X X<br />

A.4 Verfallene Forderungen X X X X 3.410 10 X 741 2 X<br />

A.5 Sonstige Forderungen 33.729 X 289 X 1 667 X 2 X 180.631 X 313 27.163 X 84<br />

Summe A 33.729 0 0 289 0 1 667 0 2 0 0 0 193.230 42 313 28.627 36 84<br />

B. Forderungen 'unter dem<br />

Strich'<br />

B.1 Notleidende Forderungen X X X X 3 X X<br />

B.2 Gefährdete Forderungen X X X X 241 X X<br />

B.3 Sonstige wertgeminderte<br />

aktive Vermögenswerte<br />

X X X X 62 X X<br />

B.4 Sonstige Forderungen X X X X 21.688 X 2.197 X<br />

Summe B 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 21.994 0 0 2.197 0 0<br />

Summe (A+B) (2011) 33.729 0 0 289 0 1 667 0 2 0 0 0 215.224 42 313 30.824 36 84<br />

Summe (A+B) (2010) 18.107 429 2 1.734 5 224.009 33 406 26.833 2 101<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen 19 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Kassaforderungen an Kunden: Entwicklung der gesamten Wertberichtigungen<br />

Ursächlichkeiten/Kategorien<br />

Notleidende<br />

Forderungen<br />

Gefährdete<br />

Forderungen<br />

Umstrukturierte<br />

Forderungen<br />

Verfallene<br />

Forderungen<br />

A. Anfangsbestand der gesamten<br />

Wertberichtigungen<br />

2 33 0<br />

- davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen<br />

B. Zunahmen 6 39 0 16<br />

B.1 Wertberichtigungen 6 39 2<br />

B.1-bis Verluste aus Abtretungen<br />

B.2 Umbuchungen von anderen Kategorien<br />

wertgeminderter Forderungen<br />

0<br />

B.3 Sonstige Zunahmen 0 14<br />

C. Abnahmen 5 10 0 3<br />

C.1 Wertaufholungen aufgrund von Bewertungen 5 9 3<br />

C.2 -bis Gewinne aus Abtretungen<br />

C.2 Wertaufholungen aufgrund von Inkassi 1 0<br />

C.3 Löschungen<br />

C.4 Umbuchungen an anderen Kategorien<br />

wertgeminderter Forderungen<br />

0<br />

C.5 Sonstige Abnahmen<br />

D. Endbestand der gesamten Wertberichtigungen 3 62 0 13<br />

- davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen<br />

Anbei die entsprechenden Posten der G&V:<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Posten 2012<br />

100. Gewinn (Verlust) aus dem Verkauf oder Rückkauf von: 269.282<br />

a) Forderungen 0<br />

b) Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente 277.134<br />

c) Bis zur Fälligkeit gehaltene aktive Finanzintrumente<br />

d) Passiven Finanzinstrumenten (7.852)<br />

130. Nettoergebnis aus Wertminderungen/Wiederaufwertungen von: 71.003<br />

a) Forderungen 71.003<br />

b) Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente<br />

c) Bis zur Fälligkeit gehaltene aktive Finanzintrumente<br />

d) Sonstigen Finanzgeschäften<br />

Gesamtbetrag Posten 100 und 130 340.285<br />

Die Buchhaltungsdaten beinhalten auch die pauschale Wertberichtigung.<br />

TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen 20 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

TABELLE 6 - Kreditrisiko: Informationen zur Verwendung<br />

des Standardansatzes<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnen, haben für jede<br />

Forderungsklasse folgende Informationen offen zu legen<br />

A) Namen der anerkannten Rating-Agenturen und Rating-Agenten und die Gründe für etwaige Änderungen<br />

B) Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten jeweils in Anspruch genommen werden<br />

C) Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil<br />

des Handelsportefeuilles sind<br />

A) Namen der anerkannten Rating-Agenturen und Rating-Agenten und die Gründe für<br />

etwaige Änderungen<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat zum Stichtag 31.12.12 die Bonitätsbeurteilungen der ECAI „Fitch-<br />

Ratings“ für das Portefeuille „Staaten und Zentralbanken” und in Ableitung daraus für die<br />

Portefeuilles „der Aufsicht unterworfene Finanzintermediäre“, „öffentliche Körperschaften“<br />

und „Gebietskörperschaften“ verwendet.<br />

B) Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten jeweils in Anspruch<br />

genommen werden<br />

Liegen Bewertungen bzw. Ratings zu spezifischen Ausgabeprogrammen oder zu bestimmten<br />

Kreditlinien vor, so wird im Standardansatz bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung<br />

für das Kreditrisiko der Einzelpositionen diese Bewertung zur Risikogewichtung für alle gleichen<br />

Kreditpositionen verwendet.<br />

Die Bank weist kein Ausgabeprogramm und keine Kreditpositionen mit Ratings der ECAI<br />

„Fitch-Ratings“ auf.<br />

C) Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings<br />

auf Posten, die nicht Teil des Handelsportefeuilles sind<br />

Wird nicht angewandt.<br />

TABELLE 6 - Kreditrisiko: Informationen zur Verwendung des Standardansatzes 21 von 39


Ante CRM<br />

Post CRM<br />

Ante CRM<br />

Post CRM<br />

Ante CRM<br />

Post CRM<br />

Ante CRM<br />

Post CRM<br />

Ante CRM<br />

Post CRM<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Kreditbeurteilung in Klassen<br />

1 2 3 4 5 6 unrated<br />

Ante CRM<br />

Post CRM<br />

Ante CRM Post CRM Summe<br />

Abzüge<br />

vom Aufsichtrechtlichen<br />

Kapital<br />

(Patr. di<br />

Vigilanza)<br />

Staaten und Zentralbanken 34.329.611 34.329.611 34.329.611<br />

Öffentliche Körperschaften 289.386 289.386 289.386<br />

Non-Profit Organisationen 506.956 506.956 506.956<br />

Multilaterale Entwicklungsbanken 623.189 623.189 623.189<br />

Internationale Organisationen<br />

Banken 18.944.512 18.944.512 18.944.512<br />

Unternehmen 160.169.903 160.169.903 160.169.903<br />

Forderungen im Detailportefeuille 62.940.732 62.940.732 62.940.732<br />

Forderungen mit Realgarantien auf Immobilien<br />

Verfallene (Überfällige) Forderungen 14.745.269 14.745.269 14.745.269<br />

Forderungen mit hohem Risiko<br />

Forderungen in Form von garantierten<br />

Bankobligationen<br />

Kurzfristige Forderungen gegenüber Unternehmen<br />

Kapitalanlagegesellschaften (OICR) 3.700.100 3.700.100 3.700.100<br />

Andere Forderungen 12.094.471 12.094.471 12.094.471 4.812<br />

Summe 34.329.611 34.329.611 274.014.518 274.014.518 308.344.129 4.812<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass obige Tabellen die Werte laut aufsichtsrechtlichem Meldeverfahren wiedergeben werden und somit nicht mit den IAS-<br />

Werten der Bilanz vergleichbar sind.<br />

TABELLE 6 - Kreditrisiko: Informationen zur Verwendung des Standardansatzes 22 von 39


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TABELLE 8 - Kreditrisikominderungstechniken<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Beschreibung:<br />

A) Die Vorschriften und Verfahren für bilanzielle und außerbilanzielle Kompensationen und eine Angabe des<br />

Umfangs, in dem das Kreditinstitut davon Gebrauch macht.<br />

B) Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten<br />

C) Beschreibung der wichtigsten Arten von Besicherungen, die vom Kreditinstitut angenommen werden<br />

D) Die wichtigsten Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten und deren Kreditwürdigkeit<br />

E) Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung<br />

A) Die Vorschriften und Verfahren für bilanzielle und außerbilanzielle Kompensationen<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat keine Politiken und Prozesse implementiert, welche eine Kompensierung<br />

bei den bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften vorsehen. Demzufolge werden von<br />

der <strong>Raiffeisen</strong>kasse auch diese Kreditminderungstechniken nicht verwendet.<br />

B) Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten<br />

In Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat definierten Zielen und der Kreditpolitik<br />

liegt die von der Bank vorrangig verwendete Methode zur Verringerung des Kreditrisikos darin,<br />

unterschiedliche Arten von Personal- und Realgarantien sowie finanzielle und nicht finanzielle<br />

Garantien einzuholen. Diese Garantieformen werden natürlich unter Berücksichtigung<br />

der Bewertungsergebnisse, der Kreditbonität der Kunden und der Art der von Letzteren<br />

beantragten Kredite verlangt.<br />

C) Beschreibung der wichtigsten Arten von Besicherungen, die vom Kreditinstitut angenommen<br />

werden<br />

Zum Bilanzstichtag 2012 wurden 25,4 % des gesamten Kreditportefeuilles gegenüber Kunden<br />

durch Realgarantien besichert und 36,4 % durch Personalgarantien. Bezogen auf die Barkredite<br />

steigt der Wert der hypothekarisch besicherten Forderungen auf 26,08 %.<br />

Somit ist ein beachtlicher Teil der Kredite durch Personalgarantien besichert, normalerweise<br />

durch Bürgschaften, die hauptsächlich von Gesellschaftern der Unternehmen oder von mit<br />

den Kreditnehmern verbundenen Personen stammen. Weniger oft verwendet werden Personalsicherstellungen<br />

durch andere Gesellschaften (branchengleiche Unternehmen) oder Garantien<br />

von Finanzinstituten oder Versicherungsgesellschaften.<br />

Nach der Art der verwendeten Minderungstechnik sehen die neuen nationalen Mindestkapitalanforderungen<br />

(Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 263/2006 Titel <strong>II</strong> Kapitel I Sektion<br />

IV) privilegierte Gewichtungsfaktoren gegenüber bestimmten Gegenparteien (z.B. hypothekarisch<br />

besicherte Positionen, Leasingoperationen) vor.<br />

In Folge interner Analysen über die obengenannten Anforderungen wurde vom Verwaltungsrat<br />

der <strong>Raiffeisen</strong>kasse beschlossen, die Verwendung der privilegierten Gewichtungsfaktoren<br />

bei Hypothekarkrediten bzw. Leasinggeschäften nicht zu verwenden.<br />

Auch hat sich die <strong>Raiffeisen</strong>kasse entschlossen, keine Instrumente der Personalsicherstellung<br />

im Sinne von Basel <strong>II</strong> zu verwenden.<br />

TABELLE 8 - Kreditrisikominderungstechniken 23 von 39


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Alle Arten von Minderungstechniken (im Sinne von Basel <strong>II</strong> anerkannte und nicht anerkannte<br />

Garantien) werden von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse durch einen bereichsübergreifenden organisierten<br />

Prozess verwaltet.<br />

D) Die wichtigsten Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten und deren<br />

Kreditwürdigkeit<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse hat keine Geschäfte mit Kreditderivaten durchgeführt.<br />

E) Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung<br />

Mit Bezug auf das Konzentrationsrisiko führt die <strong>Raiffeisen</strong>kasse zurzeit keine Bewertung zu<br />

Sicherstellungstechniken durch.<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Wie oben angeführt werden keine Kreditrisikominderungstechniken durchgeführt.<br />

TABELLE 8 - Kreditrisikominderungstechniken 24 von 39


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TABELLE 9 - Gegenparteirisiko<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Beschreibung:<br />

A) Beschreibung der Methode, nach der das interne Kapital und Obergrenzen für Kredite an Kontrahenten zugeteilt<br />

werden<br />

B) Beschreibung der Vorschriften zur Absicherung der Besicherungen und zur Bewertung des Gegenparteirisikos<br />

A) Beschreibung der Methode, nach der das interne Kapital und Obergrenzen für Kredite<br />

an Kontrahenten zugeteilt werden<br />

Nach der Definition in den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen versteht man unter dem Gegenparteirisiko<br />

die Gefahr der Nichterfüllung und folglich den Ausfall von Seiten eines Vertragspartners<br />

vor der vertraglich vorgesehenen Fälligkeit bei der Abwicklung von:<br />

- Derivaten und andere OTC Instrumenten,<br />

- Pensionsgeschäften (Operationen SFT),<br />

- langfristig geregelten Geschäften (Operationen LST).<br />

Das Gegenparteirisiko versteht sich als eine bestimmte Art von Kreditrisiko, bei welchem es<br />

aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners zu Verlusten kommen kann.<br />

Für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse beschränkt sich, aufgrund ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, das<br />

Risiko auf:<br />

- außerhalb des Marktes und zur Abdeckung für das Bankportefeuille gehaltene Finanzderivate<br />

(OTC <strong>–</strong> over-the-counter);<br />

- aktive und passive Pensionsgeschäfte auf Finanzinstrumente sowie „Security Financing<br />

Transactions“ (Operationen SFT).<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse verwendet für die Messung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für<br />

Finanzderivate und außerhalb des Marktes gehandelte Kreditderivate (OTC) die sog. Methode<br />

des Marktwertes.<br />

Mit Bezug auf die Operationen in aktiven und passiven Pensionsgeschäften auf Finanzinstrumente<br />

sowie „Security Financing Transactions“ (Operationen SFT) wird festgehalten, dass<br />

sich die <strong>Raiffeisen</strong>kasse der vereinfachten Methode für die Messung bedient.<br />

B) Beschreibung der Vorschriften zur Absicherung der Besicherungen und zur Bewertung<br />

des Gegenparteirisikos<br />

Den aufsichtsrechtlichen Anforderungen folgend, hat die <strong>Raiffeisen</strong>kasse ein strukturiertes<br />

und dokumentiertes System zum Erreichen der strategischen Geschäftsziele und zur Kontrolle<br />

des Gegenparteirisikos implementiert, welches u.a., auch, durch Zuteilung von Verantwortungen<br />

und Funktionen, das Mitwirken verschiedener bankinterner Stellen vorsieht.<br />

Die Politiken zur Verwaltung des Gegenparteirisikos stützen sich auf nachfolgende Elemente:<br />

- Definition des Risikoappetits durch das Festlegen operativer Limits für die Handelstätigkeit<br />

in Finanzinstrumenten, wobei die Unterscheidung zwischen Referenzgegenparteien<br />

und zugelassene Gegenparteien getroffen wurde;<br />

- Einschränkung der gehandelten Finanzinstrumente, wobei zwischen nicht zum Handel<br />

zulässigen und zulässigen, aber mit Beschränkung (einzelne Operationen oder<br />

Typ/technische Form) belegten Finanzinstrumenten, unterschieden wurde;<br />

TABELLE 9 - Gegenparteirisiko 25 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

- Operative Vollmachten, wobei nach delegierter Person und Tageslimits unterschieden<br />

wurde.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong> Landesbank AG ist die Referenzgegenpartei der <strong>Raiffeisen</strong>kasse, mit welcher<br />

eine konsolidierte Geschäftsbeziehung, unter Beachtung der operativen und verwaltungstechnischen<br />

Eigenheiten und Mechanismen des genossenschaftlichen Bankensystems, unterhalten<br />

wird. Als für die <strong>Raiffeisen</strong>kasse zugelassene Gegenparteien gelten vorwiegend italienische<br />

und ausländische Gegenparteien, welche nach den Kriterien wie Beständigkeit, Sicherheit und<br />

operativer Effizienz ausgesucht wurden, d.h. jene Gegenparteinen, welche über das Informationssystem<br />

Bloomberg zugänglich sind.<br />

Bei der Abwicklung von Geschäften mit derivativen Finanzinstrumente (OTC) übernimmt die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse, aufgrund ihrer statutarischen Vorgaben (Artikel 16 des Statutes), keine spekulativen<br />

Positionen bzw. bietet auch den Kunden keine solche Produkte an, außer wenn<br />

dadurch Risiken abgedeckt werden, die sich aus anderen Geschäften ergeben.<br />

Darüber hinaus ist auch das Ausmaß und das Risiko an nicht spekulativen Geschäften mit derivativen<br />

Finanzinstrumenten (OTC) sehr gering, da bei diesen Geschäften ausschließlich<br />

Zentralinstitute (<strong>Raiffeisen</strong> Landesbank Südtirol AG) als Gegenparteien auftreten.<br />

Die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse getätigten Pensionsgeschäfte wurden auf der Grundlage der nachfolgenden<br />

Wertpapiere abgewickelt:<br />

ISIN Beschreibung Art<br />

IT0003993158 CCT 01NV12 TV% D7 Titoli di Stato Italiano<br />

IT0004101447 CCT 01LG13 TV% D7 Titoli di Stato Italiano<br />

IT0004224041 CCT 01MZ14 TV% D7 Titoli di Stato Italiano<br />

IT0004716319 CCT 15AP18 TV% EU Titoli di Stato Italiano<br />

Somit besteht nur ein sehr geringes Gegenparteirisiko.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse verwendet keine Minderungstechniken betreffend das Gegenparteirisiko.<br />

TABELLE 9 - Gegenparteirisiko 26 von 39


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QUANTITATIVE INFORMATION<br />

(i) Brutto Fair<br />

Value<br />

(ii) Wertberichtigung<br />

wegen Brutto<br />

Kompensationen<br />

(iii) Netto Fair<br />

Value<br />

(iv) Realgarantien<br />

(v) Netto Fair Value<br />

(ohne Kompensationen<br />

und Garantien)<br />

(vi) EAD**, nach<br />

Standard-Methode<br />

(vii) Vertragswert<br />

der Kredit-Derivate<br />

(Deckung Gegenparteirisiko)<br />

Derivate OTC 462.443 462.443 497.442<br />

Operationen SFT* 1.539.680 1.539.680 1.539.680<br />

Operationen LST<br />

* Pensionsgeschäfte ** EAD = Exposure ad default (Forderungshöhe bei Ausfallseintritt)<br />

Verträge zur<br />

Zinsabdeckung<br />

Derivate OTC 462.443<br />

Forward Verträge<br />

(FX)<br />

Verträge auf<br />

Kapitaltitel<br />

Verträge auf<br />

Forderungen (Kredite)<br />

Verträge auf Rohstoffe<br />

(Commodity)<br />

Verträge auf<br />

Schuldtitel<br />

Operationen SFT 1.539.680<br />

Operationen LST<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Werte für die Operationen SFT laut aufsichtsrechtlichem Meldeverfahren wiedergeben werden und somit nicht<br />

mit den IAS-Werten der Bilanz vergleichbar sind.<br />

TABELLE 9 - Gegenparteirisiko 27 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

TABELLE 12 - Operationelles Risiko<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Die Ansätze für die Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für operationelle Risiken.<br />

Das operationelle Risiko verkörpert die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit<br />

oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe<br />

Ereignisse verursacht werden. Darunter fallen auch die Rechtsrisiken. Diese Definition<br />

schließt strategische und Reputationsrisiken aus.<br />

Es wird von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse der Basisindikatoransatz berücksichtigt, weil dieser den einfachsten<br />

Ansatz zur Quantifizierung operationeller Risiken darstellt (Prinzip der Proportionalität)<br />

und die vorgesehenen gesetzlichen Grenzen zur Anwendung des Standard- bzw. AMA-<br />

Ansatzes nicht überschritten werden.<br />

Beim Basisindikatoransatz wird ein Risikogewichtungssatz von 15% auf einen relevanten Indikator<br />

angewandt, der substantiell auf der Grundlage der positiven Bruttoertragsspanne (Posten<br />

120 der Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt wird.<br />

TABELLE 12 - Operationelles Risiko 28 von 39


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TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum<br />

Bankportefeuille<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

A) Unterscheidung zwischen Forderungen nach ihren Zielen, einschließlich Gewinnerzielungsabsicht und strategischer<br />

Gründe<br />

B) Überblick über die angewandten Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden, einschließlich der<br />

Schlüsselannahmen und -praktiken für die Bewertung sowie etwaige wesentliche Änderungen dieser Praktiken<br />

A) Unterscheidung zwischen Forderungen nach ihren Zielen, einschließlich Gewinnerzielungsabsicht<br />

und strategischer Gründe<br />

Die Kapitalinstrumente sind als „zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente“ (AFS) klassifiziert<br />

und befinden sich im Bankportefeuille.<br />

Die von der <strong>Raiffeisen</strong>kasse zur Veräußerung gehaltenen Finanzinstrumente werden auf unbestimmte<br />

Zeit und zum Zwecke der Liquiditätssicherung, Vorbeugung von Zinsänderungsrisiken<br />

und Marktschwankungen gehalten.<br />

Zu dieser Kategorie zählen auch jene Kapitalinstrumenten, welche nicht als Beteiligungen an<br />

kontrollierten Gesellschaften, an gemeinsam kontrollierten Gesellschaften und an verbundenen<br />

Gesellschaften klassifiziert werden und aus strategischen, institutionellen (Beteiligungen<br />

in Verbundspartnern) der Banktätigkeit und der operativen Tätigkeit (Beteiligungen in Dienstleistungsunternehmen)<br />

zweckdienlichen Gründen gehalten werden.<br />

B) Überblick über die angewandten Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden,<br />

einschließlich der Schlüsselannahmen und -praktiken für die Bewertung sowie<br />

etwaige wesentliche Änderungen dieser Praktiken<br />

Angewandte Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden für die zur Veräußerung<br />

verfügbaren Finanzinstrument (AFS)<br />

Der vorliegende Posten enthält die zur Veräußerung verfügbaren nicht derivativen<br />

finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind und nicht<br />

als Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder finanzielle<br />

Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,<br />

eingestuft sind.<br />

Die “zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente“ sind Finanzaktiven, welche die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse für eine unbestimmte Dauer halten will und jederzeit zwecks<br />

Liquiditätsbedarf oder auf Grund von Änderungen im Zinssatz bzw. bei den Kursen oder<br />

Preisen verkauft werden können. Dieses Portfolio enthält:<br />

Notierte und nicht notierte Rentenpapiere;<br />

Notierte und nicht notierte Dividendenpapiere;<br />

Quoten von Investmentfonds (Investmentfonds, O.I.C.R., SICAV);<br />

Die Beteiligungen in Form von Aktien, die nicht als beherrschende oder verbundene Beteiligungen<br />

angesehen werden (sogenannte Minderheitenbeteiligungen).<br />

1. Erstmaliger Ansatz<br />

TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille 29 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Die zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumente werden erstmals zum Regelungsdatum<br />

aufgebucht (trade date).<br />

2. Bewertungskriterien<br />

Die Bewertung der Finanzinstrumente dieser Kategorie erfolgt zum beizulegenden Zeitwert,<br />

wobei die anfallenden Zinsen nach der Logik der Effektivzinsmethode der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

zufließen. Im Gegensatz dazu werden die aus der Veränderung des beizulegenden<br />

Zeitwerts herrührenden um die Steuern bereinigten Gewinne und Verluste direkt dem<br />

Nettovermögen zugewiesen, sofern sie nicht eine dauerhafte Wertminderung darstellen, die<br />

ihrerseits erfolgswirksam („Nettoergebnis aus Wertberichtigungen/Wertaufholungen von zur<br />

Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumenten“) erfasst wird.<br />

Dividendenpapiere, für die keine verlässliche Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts möglich<br />

ist, fließen in die Bilanz mit den Anschaffungskosten ein; liegen bei Dividendenpapieren<br />

dauerhafte Wertminderungen vor, so werden Letztere erfolgswirksam erfasst. Sollte es objektive<br />

Hinweise für eine dauerhafte Wertminderung des finanziellen Vermögenswertes geben,<br />

wird der kumulierte Verlust, welcher direkt im Posten „Bewertungsrücklagen" des Eigenkapitals<br />

erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Nettoergebnis aus Wertminderungen/Wertaufholungen<br />

aus zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumente"<br />

verbucht.<br />

Die Erhebung, ob objektive Gründe für Wertminderungen vorliegen, wird zum Bilanzstichtag<br />

31. Dezember vorgenommen. Wenn die Beweggründe für die Wertminderungen wegfallen<br />

oder dieselben beseitigt wurden, werden die Wertaufholungen bilanzwirksam. Die aus dem<br />

Fair Value herrührenden Änderungen fließen in den Posten 130 der Passiva ein.<br />

Der auf der o. a. Grundlage ermittelte Fair Value führt zu nachfolgenden Levels laut IFRS7:<br />

Level 1: Quotierungen (ohne Anpassungen), die auf aktiven Märkten ermittelt werden, wie<br />

von IAS 39 vorgesehen;<br />

Level 2: Inputs, die verschieden von quotierten, d. h. der im vorhergehenden Punkt angeführten<br />

Preise sind, die aber direkt oder indirekt am Markt beobachtbar sind;<br />

Level 3: Inputs, die nicht auf beobachtbaren Preisen am Markt fußen.<br />

Die Bewertungsansätze folgen den o. a. Bewertungsebenen (Fair Value Hierarchy <strong>–</strong> FVH).<br />

Die verwendeten Bewertungstechniken müssen möglichst Faktoren berücksichtigen, die am<br />

Markt beobachtbar sind und soweit möglich, subjektive Parameter außen vor lassen. Im Falle<br />

von Finanzinstrumenten, die nicht an aktiven Märkten notierten, muss dies bei der Festlegung<br />

der Bewertungsebene gebührend berücksichtigt werden.<br />

Es wird festgehalten, dass die von IFRS 7 eingeführte FVH ausschließlich für die Bilanzinformation<br />

eingeführt wurde, nicht für die Bewertungen laut IAS 39. Die Klassifizierung nach<br />

FVH in den verschiedenen vorgesehenen Levels erfolgt wie folgt:<br />

Level 1<br />

Wie von IAS 39 festgelegt, wird ein Finanzinstrument als an einem aktiven Markt notiert angesehen,<br />

wenn sein Preis:<br />

a) umgehend und fortlaufend an Börsen, MTF, Intermediären, Information Providers<br />

usw. verfügbar ist;<br />

b) bedeutend ist, d. h. seinen effektiven Marktpreis darstellt, der sich seinerseits<br />

regelmäßig in den normalen Transaktionen niederschlägt.<br />

Um von Level 1 sprechen zu können, darf der Preis nicht korrigiert worden sein (valuation<br />

adjustment); andernfalls kann nur von Level 2 gesprochen werden.<br />

TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille 30 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Das Konzept des aktiven Marktes muss auf den Einzeltitel zutreffen, und nicht auf den Markt<br />

an und für sich. Daraus leitet sich ab, dass:<br />

das Vorhandensein eines geregelten Marktes nicht per Definition sicherstellt, dass<br />

alle am Markt vorhandenen Finanzinstrumente auch tatsächlich Marktpreise<br />

hervorbringen;<br />

die MTF (Multilateral Trading Facilities) als aktive Märkte angesehen werden<br />

können, wenn an diesen kontinuierlich bedeutende Geschäftsfälle abgewickelt<br />

werden, die sicherstellen, dass Preise hervorgehen, die bei normalen<br />

Geschäftstransaktionen entstehen;<br />

die OTC (Over The Counter) auch als aktive Märkte angesehen werden können,<br />

sofern die darin hervorgebrachten Preise als bedeutende Preise angesehen werden<br />

können und<br />

die Notierungen von Brokern/Händlern als Fair Value repräsentativ angesehen<br />

werden können, wenn es bindende Angebote sind und nicht nur indikative Preise<br />

darstellen.<br />

Level 2<br />

Von Level 2 kann gesprochen werden, wenn alle bedeutenden Inputs für die Bewertung der<br />

Finanzinstrumente direkt oder indirekt am Markt beobachtet werden können.<br />

Die Inputs des Levels 2 sind die Nachfolgenden:<br />

an aktiven Märkten notierte Preise für ähnliche Finanzaktiven bzw. <strong>–</strong>passiven;<br />

an nicht aktiven Märkten notierte Preise für Finanzaktiven bzw. <strong>–</strong>passiven mit<br />

gleichen oder ähnlichen Merkmalen;<br />

Inputs, die verschieden von notierten Preisen sind aber für die Finanzaktiven bzw.<br />

passiven direkt beobachtbar sind (z. B. Zinskurven, Volatilität, Risikospread usw.);<br />

Inputs, die hauptsächlich aus am Markt beobachtbaren Daten stammen (market<br />

corroborated inputs).<br />

Ein Input wird als beobachtbar definiert, wenn er auch von Marktteilnehmern bei der Bewertung<br />

von Finanzaktiven bzw. <strong>–</strong>passiven verwendet würde, die als unabhängige Außenstehende<br />

operieren.<br />

Wird eine Fair Value Bewertung mit beobachtbaren Daten vorgenommen, die eine bedeutende<br />

Korrektur anhand von nicht beobachtbaren Daten erfordert, fällt das daraus resultierende<br />

Ergebnis unter Level 3.<br />

Level 3<br />

Im Level 3 der FVH finden sich Finanzinstrumente, deren Fair Value anhand einer Bewertungstechnik<br />

ermittelt wird, bei der die Inputs nicht am Markt beobachtbar sind. Um dem Level<br />

3 zugeordnet werden zu müssen, reicht auch, dass ein bedeutender Input für die Bewertung<br />

des Finanzinstrumentes nicht am Markt beobachtbar ist.<br />

Die Klassifizierung im Level 3 trifft immer dann zu, wenn die verwendeten Inputs vom Bewertenden<br />

entwickelte Annahmen darstellen.<br />

3. Ausbuchung<br />

Die Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte wird dann vorgenommen, wenn die vertraglichen<br />

Rechte über deren Finanzflüsse verfallen oder wenn der Vermögenswert veräußert<br />

TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille 31 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

wird und im Wesentlichen alle damit zusammenhängenden Risiken und Begünstigungen<br />

übertragen werden.<br />

4. Erfassung der Ertragskomponenten<br />

Die Zinserträge werden nach dem Kompetenzprinzip in der Gewinn- und Verlustrechung Posten<br />

„Zinserträge und ähnliche Erträge“ erfolgswirksam. Veränderungen des beizulegenden<br />

Zeitwerts auf Grund der Marktschwankungen werden direkt im Eigenkapital (Posten 130 Passiva)<br />

erfasst und erst bei Fälligkeit oder Veräußerung erfolgswirksam.<br />

Im Augenblick der Veräußerung fließen die daraus resultierenden Gewinn- und Verluste in<br />

den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn/Verlust aus dem Verkauf<br />

oder Rückkauf von „zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente“) ein.<br />

Vorsichtsfilter des Kernkapitals <strong>–</strong> Nicht realisierte Gewinne im Portefeuille „AFS“<br />

Im Mai 2010 hat die Banca d’Italia eine Maßnahme erlassen, die die „Vorsichtsfilter“ (filtri<br />

prudenziali) neu regelt. Laut dieser Maßnahme konnten Banken innerhalb Juni 2010 dafür optieren,<br />

dass Volatilitäten aus Bewertungen von Rentenpapieren, die von Zentralverwaltungen<br />

der EU-Staaten ausgegebenen und im Portefeuille „Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente<br />

- AFS“ gehalten werden, keine Auswirkungen auf das aufsichtsrechtliche<br />

Eigenkapital haben (Plus und Minus werden neutralisiert).<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und sich für<br />

die Anwendung der Option sub a) „totale Neutralisierung“ entschieden, welche laut aufsichtsrechtlichen<br />

Vorgaben seit dem 30.06.2010 zur Anwendung kommt.<br />

TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille 32 von 39


Gewinn<br />

Verluste<br />

Gewinn<br />

Verluste<br />

Nettoergebnis<br />

Nettoergebnis<br />

Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente: Zusammensetzung nach Art<br />

Posten/Werte<br />

Summe 2012 Summe 2011<br />

Livello 1 Livello 2 Livello 3 Livello 1 Livello 2 Livello 3<br />

1. Schuldtitel 34.352 0 0 18.719 1.037 0<br />

1.1 Strukturierte Wertpapiere 623 612<br />

1.2 Sonstige Schuldverschreibungen<br />

2. Kapitalinstrumente 0 0 5.134 0 0 4.268<br />

2.1 Zum fair value bewertet<br />

2.2 zu Anschaffungskosten<br />

bewertet<br />

5.134 4.268<br />

3. Anteile an Investmentfonds<br />

(O.I.C.R.)<br />

3.700 3.455<br />

4. Finanzierungen<br />

Summe 38.052 0 5.134 22.174 1.037 4.268<br />

Unter Punkt 3. Anteile an Investmentfonds sind die Anteile am "Dachfonds Südtirol" (globaler<br />

Dachfonds/Publikumsfonds für Großanleger der <strong>Raiffeisen</strong> Kapitalanlage-Gesellschaft<br />

m.b.H. - Wien) angeführt.<br />

Realisierter Gewinn (Verlust) aus Veräußerung/Rückkauf: Zusammensetzung<br />

Posten/Einkommenskomponenten<br />

Summe<br />

Summe<br />

2012 2011<br />

Aktive Finanzinstrumente<br />

1. Bankforderungen<br />

2. Kundenforderungen<br />

3.<br />

Zur Veräußerung verfügbare 287 (10) 277 34 (37) (3)<br />

aktive Finanzinstrumente<br />

3.1 Schuldtitel 287 (10) 277 34 (37) (3)<br />

3.2 Kapitalinstrumente<br />

3.3 Anteile an Investmentfonds<br />

(O.I.C.R.)<br />

3.4 Finanzierungen<br />

TOTALE AKTIVE 287 (10) 277 34 (37) (3)<br />

Passive Finanzinstrumente<br />

1. Bankeinlagen<br />

2. Kundeneinlagen<br />

3. Schuldtitel 17 (25) (8) 19 (5) 14<br />

TOTALE PASSIVA 17 (25) (8) 19 (5) 14<br />

TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille 33 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im<br />

Bankportefeuille<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

A) Art des Zinsrisikos<br />

B) Schlüsselannahmen, einschließlich der Annahmen bezüglich der Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeit<br />

und des Anlegerverhaltens bei unbefristeten Einlagen<br />

C) Häufigkeit der Messung<br />

A) Art des Zinsrisikos<br />

Im Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille ist die Gefahr negativer Auswirkungen unerwarteter<br />

Änderungen der Zinssätze auf das (Finanz-)Ergebnis und die Bilanz enthalten. Die<br />

hauptsächlichen Quellen für das Auftreten des Risikos sind im Kreditprozess sowie in der<br />

Einlagensammlung und im Finanzbereich zu finden.<br />

B) Schlüsselannahmen, einschließlich der Annahmen bezüglich der Rückzahlung von<br />

Krediten vor Fälligkeit und des Anlegerverhaltens bei unbefristeten Einlagen<br />

Das Zinsrisiko des Bankportefeuilles wird von der Bank vierteljährlich anhand der Fälligkeitsanalyse<br />

überwacht, die darin besteht, die Positionen (Forderungen, Verbindlichkeiten,<br />

Derivate usw.) aufgrund der Restlaufzeit der entsprechenden Neufestlegung des Zinssatzes in<br />

Klassen aufzuteilen, wie dies laut der 6° Aktualisierung vom Dezember 2010 des Rundschreiben<br />

Banca d’Italia Nr. 263/2006 (Titel <strong>II</strong>I Kapitel I Anlage C) vorgesehen ist. Die verpflichtende<br />

Berechnung eines zusätzlichen Zinsschocks wurde abgeschafft, dafür beobachtet<br />

die Bank auch verschiedene Szenarien unter Normalbdingungen. Die Positionen jeder Restlaufzeitklasse<br />

werden dahingehend gewichtet, dass die Duration der Positionen angenähert<br />

wird. Innerhalb eines jeden Restlaufzeitbands werden die aktiven mit den passiven Positionen<br />

kompensiert, um so die jeweilige Nettoposition zu erhalten.<br />

Der von der Bank ermittelte Risikoindikator ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der<br />

Summe dieser Nettopositionen und den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln. Sollte sich der Risikoindikator<br />

relevanten Werten nähern, führt die Bank angemessene Maßnahmen zur Rückführung<br />

desselben auf ein physiologisches Niveau durch.<br />

Der Großteil der vorzeitig rückerstattbaren Optionen ist in der Ausgabe von Obligationen<br />

(put/call) gebunden, wobei es um gekaufte Optionen handelt. Da die Optionen nicht die Charakteristiken<br />

nach IAS 39 besitzen, werden sie buchhalterisch nicht getrennt behandelt.<br />

Es wird auf eine unter dem Gesichtspunkt des Zinsrisikos ausgewogene Bilanzstruktur geachtet,<br />

d. h. es werden nur limitierte Fixzinspositionen bzw. <strong>–</strong>überhänge aufgebaut, genauso wie<br />

die Fristentransformation innerhalb vertretbarer Limits erfolgt. Gegebenenfalls werden Zinspositionen<br />

abgedeckt. In der Tat liegt der nach oben beschriebenen aufsichtsrechtlichen Verfahren<br />

ermittelte Risikoindikator auf sehr geringem Niveau (5,28 % mit shock 200 bp; 1,61 %<br />

unter Einhaltung der Vorschrift für keine Negativzinssätze „vincolo di non negatività dei tassi“)<br />

und weit von der aufsichtsrechtlichen Warnschwelle („soglia di attenzione“) von 20 %<br />

des Eigenkapitals entfernt.<br />

Als zusätzliches Verfahren zur Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos wird im Zuge der<br />

Bilanzerstellung eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei werden unter Berücksichtigung<br />

verschiedener Zinselastizitäten, die Auswirkungen einer Zinsänderung auf den Zinsüberschuss<br />

ermittelt. Darauf aufbauend wird die Auswirkung auf das Jahresergebnis sowie auf das<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille 34 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Eigenkapital errechnet. Dabei kommen Zinsszenarien von +/- 100 (hundert) Basispunkten auf<br />

einen Zeithorizont von einem Jahr zur Anwendung. Die Änderungen der verwendeten Zinskurve<br />

wird im „parallelen“ Verfahren durchgeführt. Den Szenarien wird eine unveränderte<br />

Bilanzstruktur und identischer Produktmix zu Grunde gelegt. Nachdem sich die Zinselastizitäten<br />

für Produkte in der Aktiva / Passiva stark unterscheiden können, bewirken die positiven<br />

oder negativen Zinsänderungen unterschiedlich Effekte im Aktiv- und Passivbereich des<br />

Bankportfolios.<br />

C) Häufigkeit der Messung<br />

Die trimestral erstellten Analysen werden vom den einzelnen Funktionsträgern im Rahmen<br />

der laufenden Überwachungstätigkeit und einmal jährlich im Rahmen des ICAAP-Reports<br />

erstellt. Die Daten und Ergebnisse werden der Direktion und dem Verwaltungsrat zur Diskussion<br />

und Genehmigung vorgelegt.<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille 35 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

ESPOSIZIONE AL RISCHIO DI TASSO DI INTERESSE SUL PORTAFOGLIO BANCARIO<br />

"alte" Berechnungsmethodik mit der Anwendung des Floors<br />

FASCE DI VITA RESIDUA<br />

CLASSE<br />

ATTIVITÀ<br />

(A)<br />

PASSIVITÀ POSIZIONI NETTE<br />

(B) (A) - (B)<br />

a)<br />

Duration<br />

modificata<br />

approssimata<br />

b)<br />

Shock di<br />

tasso<br />

ipotizzato<br />

PONDERAZI<br />

ONE<br />

a x b<br />

ESPOSIZIONI<br />

PONDERATE<br />

b)<br />

Shock di<br />

tasso<br />

ipotizzato<br />

Floor<br />

c)<br />

Shock di<br />

tasso con<br />

applicazione<br />

floor<br />

PONDERAZI<br />

ONE<br />

a x c<br />

ESPOSIZIONI<br />

PONDERATE<br />

A vista e a revoca 10 102.655 28.920 73.735 - 0,00% - 0,00% -<br />

fino a 1 mese 25,35 7.566 25.847 (18.281) 0,04 200 0,08% (15) (200) 11 (11) 0,00% 1<br />

da oltre 1 mese a 3 mesi 40 10.518 22.338 (11.820) 0,16 200 0,32% (38) (200) 19 (19) -0,03% 3<br />

da oltre 3 mesi a 6 mesi 50 24.978 30.940 (5.962) 0,36 200 0,72% (43) (200) 32 (32) -0,11% 7<br />

da oltre 6 mesi a 1 anno 60 87.156 11.903 75.253 0,71 200 1,42% 1.069 (200) 30 (30) -0,22% (162)<br />

da oltre 1 anno a 2 anni 70,80 4.472 24.317 (19.845) 1,38 200 2,76% (548) (200) 36 (36) -0,50% 98<br />

da oltre 2 anni a 3 anni 160 6.465 30.821 (24.356) 2,25 200 4,50% (1.096) (200) 48 (48) -1,08% 264<br />

da oltre 3 anni a 4 anni 170 10.097 26.960 (16.863) 3,07 200 6,14% (1.035) (200) 58 (58) -1,79% 302<br />

da oltre 4 anni a 5 anni 180 3.927 18.334 (14.407) 3,85 200 7,70% (1.109) (200) 77 (77) -2,96% 427<br />

da oltre 5 anni a 7 anni 310 775 - 775 5,08 200 10,16% 79 (200) 113 (113) -5,72% (44)<br />

da oltre 7 anni a 10 anni 330 595 - 595 6,63 200 13,26% 79 (200) 157 (157) -10,38% (62)<br />

da oltre 10 anni a 15 anni 430 152 - 152 8,92 200 17,84% 27 (200) 201 (200) -17,84% (27)<br />

da oltre 15 anni a 20 anni 460 16 - 16 11,21 200 22,42% 4 (200) 216 (200) -22,42% (4)<br />

oltre 20 anni 490 - - - 13,01 200 26,02% - (200) 223 (200) -26,02% -<br />

ESPOSIZIONE AL RISCHIO DI TASSO DI INTERESSE IN EURO (E.E.): SOMMA ALGEBRICA DI TUTTE LE POSIZIONI NETTE (2.627) 803<br />

FASCE DI VITA RESIDUA<br />

POSIZIONI IN EURO ipotesi di shock positivo ipotesi di shock negativo<br />

POSIZIONI IN VALUTA ipotesi di shock positivo ipotesi di shock negativo<br />

CLASSE<br />

ATTIVITÀ<br />

(A)<br />

PASSIVITÀ POSIZIONI NETTE<br />

(B) (A) - (B)<br />

a)<br />

Duration<br />

modificata<br />

approssimata<br />

b)<br />

Shock di<br />

tasso<br />

ipotizzato<br />

PONDERAZI<br />

ONE<br />

a x b<br />

ESPOSIZIONI<br />

PONDERATE<br />

b)<br />

Shock di<br />

tasso<br />

ipotizzato<br />

Floor<br />

c)<br />

Shock di<br />

tasso con<br />

applicazione<br />

floor<br />

PONDERAZI<br />

ONE<br />

a x c<br />

ESPOSIZIONI<br />

PONDERATE<br />

A vista e a revoca 10 1.977 503 1.474 - 0,00% - 0,00% -<br />

fino a 1 mese 25,35 - 175 (175) 0,04 200 0,08% (0) (200) 11 (11) 0,00% 0<br />

da oltre 1 mese a 3 mesi 40 - 51 (51) 0,16 200 0,32% (0) (200) 19 (19) -0,03% 0<br />

da oltre 3 mesi a 6 mesi 50 62 76 (14) 0,36 200 0,72% (0) (200) 32 (32) -0,11% 0<br />

da oltre 6 mesi a 1 anno 60 - 152 (152) 0,71 200 1,42% (2) (200) 30 (30) -0,22% 0<br />

da oltre 1 anno a 2 anni 70,80 - 302 (302) 1,38 200 2,76% (8) (200) 36 (36) -0,50% 1<br />

da oltre 2 anni a 3 anni 160 - 302 (302) 2,25 200 4,50% (14) (200) 48 (48) -1,08% 3<br />

da oltre 3 anni a 4 anni 170 - 302 (302) 3,07 200 6,14% (19) (200) 58 (58) -1,79% 5<br />

da oltre 4 anni a 5 anni 180 - 302 (302) 3,85 200 7,70% (23) (200) 77 (77) -2,96% 9<br />

da oltre 5 anni a 7 anni 310 - - - 5,08 200 10,16% - (200) 113 (113) -5,72% -<br />

da oltre 7 anni a 10 anni 330 - - - 6,63 200 13,26% - (200) 157 (157) -10,38% -<br />

da oltre 10 anni a 15 anni 430 - - - 8,92 200 17,84% - (200) 201 (200) -17,84% -<br />

da oltre 15 anni a 20 anni 460 - - - 11,21 200 22,42% - (200) 216 (200) -22,42% -<br />

oltre 20 anni 490 - - - 13,01 200 26,02% - (200) 223 (200) -26,02% -<br />

ESPOSIZIONE AL RISCHIO DI TASSO DI INTERESSE IN VALUTA (E.V.): SOMMA ALGEBRICA DI TUTTE LE POSIZIONI NETTE (66) 19<br />

EURO - 803<br />

ALTRE VALUTE - 19<br />

SOMMA DELLE ESPOSIZIONI POSITIVE - 822<br />

PATRIMONIO DI VIGILANZA 50.995 50.995<br />

% INDICE DI RISCHIO: E.C. / PATRIMONIO DI VIGILANZA 0,00% 1,61%<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille 36 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

Vergleich Methoden 2<br />

EM-BEDARF<br />

%%%<br />

EM<br />

CAPITALE INTERNO SUP TEST NO FLOOR 2.693.195 5,28 %<br />

CAPITALE INTERNO SUP TEST FLOOR 822.230 1,61 %<br />

CAPITALE INTERNO PERCENTILI 843.653 1,64 %<br />

Eigenmittel<br />

Hinterlegung lt. aufsichtsr. Verfahren<br />

"CAPITALE INTERNO SUP TEST FLOOR"<br />

Betrag<br />

50.995<br />

in % der EM<br />

822 1,61%<br />

Zustätzlicher EM-Bedarf nach Stress Test 0 0,00%<br />

Sensitivitätsanalyse - Auswirkung einer Zinsänderung von +/- 100 BP auf Zinsüberschuss,<br />

Jahresergebnis und Eigenkapital<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Bankportefeuille<br />

Zinsänderung von X Basispunkten + 100 BP - 100 BP<br />

Änderung des Zinsüberschusses 717.638 (430.111)<br />

Anteil % 8,02% -4,81%<br />

Änderung des Jahresergebnisses 621.474 (372.476)<br />

Anteil % 15,53% -9,31%<br />

Änderung des Eigenkapitals 368.343 (119.345)<br />

Anteil % 0,71% -0,23%<br />

2 Circ. 263/06 Titolo <strong>II</strong>I Cap. 1 <strong>–</strong> laut der Fußnote 3) auf Seite 27 des „Allegato C“<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille 37 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

TABELLE 15 - Vergütungs- und Anreizsysteme<br />

QUALITATIVE INFORMATION<br />

Aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

Informationen<br />

A) zum Entscheidungsprozess und Richtlinien<br />

B) zu der Verbindung zwischen der Vergütung und den Ergebnissen und den wichtigsten Merkmale des Vergütungssystems<br />

A) Informationen zum Entscheidungsprozess und Richtlinien<br />

Mit Beschluss der Vollversammlung vom 30.04.2011 wurden nach Maßgabe der Maßnahme<br />

der Banca d’Italia vom 30. März 2011 die Richtlinien für die Vergütungen an die Mitglieder<br />

des Verwaltungsrates sowie an die abhängigen und freien Mitarbeiter genehmigt. Diese Richtlinien<br />

wurden in Folge des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 05.04.2011 umgesetzt,<br />

welcher sich bei Erstellung dieser Richtlinien an die Empfehlungen des <strong>Raiffeisen</strong>verbandes<br />

Südtirol und die Bestimmungen des nationalen Kollektivvertrages (N.A.K.V.) gehalten hat.<br />

Im Zuge der letzten Vollversammlung vom 20.04.2013 wurde die Richtlinie an die letzten gesetzlichen<br />

Änderungen und Empfehlungen unserer Verbände angepasst.<br />

B) Informationen zu der Verbindung zwischen der Vergütung und den Ergebnissen und<br />

den wichtigsten Merkmale des Vergütungssystems<br />

Es wurden Kriterien beschlossen, welche die Vergütungen unter Einhaltung der einschlägigen<br />

gesetzlichen und statutarischen Vorschriften und im Rahmen des Prinzips der Verhältnismäßigkeit,<br />

der Größe der <strong>Raiffeisen</strong>kasse und der von ihr geleisteten Tätigkeit festlegen und<br />

welche auf keinen Fall das Risikokapital der Bank mindern können, sofern nicht durch den<br />

gültigen N.A.K.V. vorgeschrieben.<br />

Den Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsrates werden keine Erfolgsbezogenen oder<br />

variablen Vergütungen zuerkannt, um deren Tätigkeit vollständig von den obgenannten Kriterien<br />

abzukoppeln.<br />

Vergütungsbestandteile in Form von Finanzinstrumenten und Aktienoptionen kommen in der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse nicht in Betracht.<br />

Zur Zeit ist in der Bank kein Anreizsystem definiert, das vom Kollektivvertrag abweichende<br />

variable Lohnelemente definiert. Der Verwaltungsrat kann jedoch jederzeit variable Entlohnungen<br />

beschließen um Leistungen bzw. Anforderungen, welche über das Durchschnittsmaß<br />

hinausgehen zu entlohnen. So zum Beispiel: besonderer Eifer bei der Verrichtung der Arbeitsleistung,<br />

besondere Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit, entscheidender Beitrag bei außergewöhnlichen<br />

Projekten, bei der Entwicklung neuer Prozeduren oder der Erschließung neuer<br />

Geschäftsfelder, etc. Wobei die variablen Entlohnungskomponenten der Mitarbeiter maximal<br />

25 % <strong>–</strong> zusätzlich zu der kollektivvertraglich festgelegten Prämie („Ergebnisprämie“) <strong>–</strong> der<br />

fixen Gehaltskomponenten betragen können. Im Falle eines negativen Geschäftsergebnisses<br />

sind Prämien oder sonstige variable Bestandteile, welche vom Kollektivvertrag abweichen,<br />

ausgeschlossen.<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille 38 von 39


Erweiterte Offenlegung <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden Gen. zum 31.12.2012<br />

QUANTITATIVE INFORMATION<br />

Es wird vorausgeschickt, dass, auch laut mehrerer Stellungnahme der Datenschutzbehörde,<br />

wenn auch eine möglichst detaillierte Wiedergabe der ausgezahlten Beträge den Vorgaben der<br />

genannten Überwachungsbestimmungen entspricht, so ist doch das Recht des Einzelnen auf<br />

Wahrung seiner Rechte auf Geheimhaltung seiner Einkommensposition als vorrangig anzusehen,<br />

weshalb auf die Wiedergabe bestimmter Informationen verzichtet wird, die einen eindeutigen<br />

Rückschluss auf die Position Einzelner ermöglichen würden.<br />

Vergütungen die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrats, sowie an<br />

relevante freie und abhängige Mitarbeiter<br />

Fixe<br />

Entlohnung<br />

Variable<br />

Entlohnung<br />

Insgesamt<br />

Bruttoentlohnung<br />

An die 9 Mitglieder Verwaltungsrates* 33.935 € 0,00 € 33.935 €<br />

An die 3 Mitglieder des Aufsichtsrates* 20.056 € 0,00 € 20.056 €<br />

An die 3 relevanten** abhängigen Mitarbeiter 319.185 € 21.183 € 340.368 €<br />

An die relevanten freien Mitarbeiter<br />

(Keine im Jahr 2012 vorhanden) 0 € 0 € 0 €<br />

Insgesamt 373.176 € 21.183 € 394.359 €<br />

* Die Abweichungen zum Bilanzanhang (Teil H) ergeben sich aus den Kosten für die Versicherungsleistungen..<br />

** als relevante Mitarbeiter sind der Direktor, der Innenbereichs-/Kreditleiter und der Compliance-Verantwortliche eingestuft. Die variable<br />

Entlohnung betrifft nur kollektivvertragliche Lohnelemente. Im Unterschied zum Jahr 2011 wurden die Beträge ohne die anfallenden Sozialabgaben<br />

angegeben.<br />

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Tabellen, welche nicht relevante Informationen,<br />

d.h. Informationen, welche die Entscheidungen der Öffentlichkeit nicht beeinflussen und Tabellen<br />

ohne Inhalt nicht angeführt bzw. veröffentlicht wurden.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong>kasse Wolkenstein in Gröden<br />

Der Obmann<br />

TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille 39 von 39

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