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echt&steuer<br />

Vorsorgen? Sicher!<br />

Foto: Alexander Wulz<br />

Der Erwerb einer Eigentumswohnung zum Zwecke der Vermietung<br />

gewinnt an Bedeutung. Ein gutes Investment, vorausgesetzt, es werden<br />

einige steuerliche Bestimmungen beachtet.<br />

MAG. ANDREAS SCHEIBLECKER, RAIFFEISEN-LEASING<br />

Die Entwicklung auf den Kapitalmärkten<br />

im letzten Jahr und die öffentliche<br />

Diskussion über die Sicherheit des staatlichen<br />

Pensionssystems führten dazu,<br />

dass private Anleger verstärkt nach sicheren<br />

Veranlagungsformen suchen.<br />

Neben zahlreichen anderen Instrumenten<br />

hat sich dabei das Konzept der sogenannten<br />

Vorsorgewohnungen etabliert.<br />

Die Grundidee ist die Investition in<br />

eine inflationssichere Immobilie, um damit<br />

eine langfristig gesicherte Rendite<br />

zu erzielen. Nach einigen Jahren sollte<br />

die Wohnung, je nach Lage, eine deutliche<br />

Wertsteigerung erfahren haben. So<br />

kann man aus dieser Immobilie auch für<br />

die Zeit nach der Pensionierung ein zusätzliches<br />

Einkommen lukrieren, um den<br />

persönlichen Lebensstandard (Stichwort<br />

„Pensionslücke“) zu sichern.<br />

Es gibt dabei eine Reihe steuerlicher<br />

Rahmenbedingungen, die im Folgenden<br />

kurz beleuchtet werden.<br />

Grundkonzeption<br />

Ausgangsbasis des Konzeptes der Vorsorgewohnung<br />

ist der Erwerb einer Eigentumswohnung<br />

mit der Absicht, diese<br />

zu vermieten. Die Finanzierung des Ankaufs<br />

erfolgt dabei mit einem, je nach<br />

spezifischer persönlicher wirtschaftlicher<br />

und steuerlicher Lage, unterschiedlichem<br />

Mix aus Eigen- und Fremdmitteln.<br />

Üblicherweise entstehen anfangs steuerliche<br />

Verluste, da die Zinsen der aufgenommenen<br />

Fremdmittel zuzüglich der<br />

steuerlich absetzbaren Abschreibung<br />

(siehe dazu unten mehr) zu Beginn der<br />

Laufzeit oft die Mieteinnahmen übersteigen.<br />

Diese steuerlichen Verluste können<br />

mit anderen positiven Einkünften z. B.<br />

aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet<br />

werden und reduzieren damit die<br />

Gesamtsteuerbelastung. Dadurch entsteht<br />

ein nicht unerheblicher Steuerspareffekt.<br />

Je nach Höhe des steuerpflichtigen<br />

Einkommens kann es zu einer<br />

Steuerminderung von bis zu 50 %<br />

der steuerlichen Verluste kommen, d. h.<br />

bei einem steuerlichen Verlust in Höhe<br />

von EUR 10.000 reduziert sich die Steuerbelastung<br />

um bis zu EUR 5.000.<br />

Aufgrund von im Rahmen der Fremdfinanzierung<br />

durchgeführten Tilgungen<br />

reduziert sich der Zinsaufwand, sodass<br />

sich später – idealerweise nach Erreichen<br />

des Pensionsalters und damit bei<br />

entsprechend niedrigeren Einkünften<br />

und Progression – ein steigender Überschuss<br />

der Mieterträge über die Ausgaben<br />

und dadurch das beabsichtigte Zusatzeinkommen<br />

ergibt.<br />

Vorsorgewohnungen sind als Immobilien<br />

üblicherweise mit einer gewissen<br />

Inflationssicherheit versehen, da Grund<br />

und Boden als volkswirtschaftlich knappes<br />

Gut gilt und nicht beliebig vermehrbar<br />

ist, während die Werthaltigkeit der<br />

Mieteinnahmen durch Indexanpassung<br />

inflationssicher ist.<br />

Einkommensteuer<br />

Die Vermietung von Eigentumswohnungen<br />

zählt steuerlich zu den Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung. Damit<br />

gehört die Vermietung von Eigentumswohnungen<br />

zu den sogenannten Überschusseinkunftsarten,<br />

d. h. es wird zur<br />

Ermittlung der Einkünfte der Überschuss<br />

der Mieterträge („Einnahmen“) über die<br />

mit der Erzielung dieser Einnahmen verbundenen<br />

Ausgaben („Werbungskosten“)<br />

festgestellt.<br />

Eventuelle Gewinne aus der Veräußerung<br />

der Einkunftsquelle (= Eigentumswohnung)<br />

bleiben im Rahmen der<br />

Einkunftsart Vermietung und Verpachtung<br />

unbeachtlich. Der Verkauf der<br />

Eigentumswohnung kann jedoch zu einem<br />

sogenannten Spekulationsgewinn<br />

gemäß § 30 EStG führen. Ein solcher<br />

Spekulationsgewinn liegt dann vor,<br />

wenn diese Transaktion innerhalb von<br />

zehn Jahren nach dem Erwerb erfolgt. In<br />

diesem Falle wäre der Spekulationsgewinn<br />

(Verkaufspreis abzüglich ursprünglicher<br />

Anschaffungskosten) zu<br />

versteuern. Eine Veräußerung nach<br />

mehr als zehn Jahren nach Erwerb führt<br />

dagegen üblicherweise zu keinem steuerlich<br />

relevanten Einkommen und damit<br />

zu keiner Steuerpflicht.<br />

Die Einnahmen aus der Vermietung<br />

(= Mieterträge) können mit den sogenannten<br />

Werbungskosten verrechnet<br />

werden. Als Einkünfte gelten nur die Differenz<br />

aus Mieterträgen abzüglich Werbungskosten<br />

– also sind nur diese zu<br />

versteuern. Zu den Werbungskosten<br />

zählen insbesondere:<br />

ÿ Zinsen aus der Finanzierung,<br />

ÿ Absetzung für Abnutzung (AfA) –<br />

1,5 % des Gebäudeanteiles, d. h. von<br />

den Gesamtanschaffungskosten ist<br />

der Grundstücksteil auszuscheiden,<br />

der steuerlich nicht abnutzbar ist,<br />

ÿ Nebenkosten der Finanzierung (Kreditgebühr,<br />

etc.) und<br />

ÿ sonstige Kosten der Verwaltung der<br />

Immobilie (z. B. Hausverwaltung etc.).<br />

6 Leas•mich

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