herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH
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Baumanagement der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />
BAUHERR<br />
Interessensvertretung des Bauherrn<br />
Steuerung<br />
Behörde<br />
Architekt<br />
Statiker<br />
Haustechniker<br />
Andere technische<br />
Sonderfachleute<br />
Baumeister<br />
Professionisten<br />
Lieferanten<br />
erlässlich. Während beispielsweise die<br />
Einräumung einer Kaufoption zu einem<br />
bestimmten Wert per se nicht zurechnungsschädlich<br />
ist, darf eine sogenannte<br />
„Bargain Purchase Option“ (=<br />
Optionspreis, der wesentlich unter dem<br />
voraussichtlichen Marktwert liegt) nicht<br />
vorliegen. Im Bereich des Immobilienleasings<br />
verhindert man dies, indem der<br />
Restbuchwert als Optionspreis angesetzt<br />
wird. Bei Kfz-Finanzierungen werden<br />
dagegen hauptsächlich Eurotaxwerte<br />
angesetzt, welche laufend die tatsächlichen<br />
Wertverläufe von Kraftfahrzeugen<br />
dokumentieren und somit nicht<br />
zurechnungsschädigend wirken.<br />
Schwieriger erweist sich die Zurechnungsthematik<br />
besonders in Bezug auf<br />
die Grundmietzeit sowie der Barwerte<br />
der Mindestleasingzahlungen, da beide<br />
eine gewisse Konkretisierungsschärfe<br />
diesbezüglicher IFRS-Regeln vermissen<br />
lassen. Der Laufzeittest betrifft hierbei<br />
die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines<br />
Wirtschaftsgutes, welche nicht näher<br />
durch das internationale Regelwerk bestimmt<br />
wird. In der Praxis hat sich jedenfalls<br />
bewährt, die Grundmietzeit maximal<br />
bei 75 % der Nutzungsdauer des<br />
<strong>Leasing</strong>objektes anzusetzen. Meist entspricht<br />
die Nutzungsdauer in Österreich<br />
üblichen Abschreibungszeiträumen bzw.<br />
den deutschen AfA-Tabellen. Das Barwertkriterium<br />
bezieht sich hingegen auf<br />
die Mindestleasingzahlungen während<br />
der Grundmietzeit und betrifft alle Zahlungen<br />
(„substantially all“), die der <strong>Leasing</strong>nehmer<br />
in dieser Periode leisten<br />
muss bzw. zu denen er herangezogen<br />
werden kann (z. B. <strong>Leasing</strong>raten, <strong>Leasing</strong>sonderzahlungen,<br />
Abschlagszahlungen,<br />
Restwert usw.). Diese umfassen<br />
jedoch nicht sogenannte bedingte Zahlungen,<br />
weiterverrechnete Kosten, Gebühren<br />
oder Ähnliches. Der Barwert der<br />
Mindestleasingzahlungen darf jedenfalls<br />
nicht im Wesentlichen den Anschaffungskosten<br />
des <strong>Leasing</strong>gutes entsprechen.<br />
Es bleibt aber weiterhin strittig,<br />
was genau unter „wesentlich“ zu verstehen<br />
ist und ob der Begriff „substantially<br />
all“ mit 90 %, 95 % oder gar 99 % ausgelegt<br />
werden kann, um nicht zurechnungsschädigend<br />
zu wirken.<br />
Um IFRS-konforme <strong>Leasing</strong>strukturen<br />
anbieten zu können, haben sich folglich<br />
Konsequenzen für die Finanzierungsgestaltung<br />
ergeben, die in gewisser<br />
Weise sicherlich als Vorteil für den<br />
<strong>Leasing</strong>nehmer zu werten wären. Beispielsweise<br />
müssen wesentliche Verwertungsrisiken<br />
von Seiten des <strong>Leasing</strong>gebers<br />
und nicht vom <strong>Leasing</strong>nehmer<br />
getragen werden. Genauso darf ein<br />
Vollamortisationsleasing als auch ein Andienungsrecht<br />
nicht vereinbart werden.<br />
Trend 3: Umfangreiche Dienstleistungen<br />
im Immobilienbereich<br />
<strong>Leasing</strong> bietet viel mehr als nur maßgeschneiderte<br />
Finanzierungsmodelle. Besonders<br />
im Bereich Immobilienleasing<br />
wissen immer mehr Unternehmer das<br />
Angebot und die Vielzahl an zusätzlichen<br />
Dienstleistungen, die die Verwirklichung<br />
betrieblicher Pläne massiv erleichtern,<br />
zu schätzen. Neben der richtigen<br />
Finanzierung spielen Know-how<br />
und Erfahrung gerade beim Bauen eine<br />
besonders wichtige Rolle. Die große Anzahl<br />
an involvierten Baupartnern – wie<br />
Baumeister, Professionisten, Lieferanten,<br />
Architekten, Behörden, Statiker,<br />
Haustechniker und viele mehr – bürden<br />
dem Bauherrn eine Vielzahl von Koordinationsaufgaben<br />
auf, deren erfolgreiche<br />
Ausführung oft mit großen Problemen<br />
verbunden sind. Das Ergebnis dieser<br />
umfangreichen Beziehungsverflechtung<br />
können erhöhte Baukosten als Folge<br />
von Termin- und Budgetüberschreitungen<br />
sein. <strong>Leasing</strong> kann hierbei mittels<br />
Baumanagement dem <strong>Leasing</strong>nehmer<br />
den Vorteil bieten, ein Immobilienprojekt<br />
in einem festgelegten Leistungs-,<br />
Termin- und Kostenrahmen abzuwickeln.<br />
Unter Baumanagement werden alle Tätigkeiten<br />
verstanden, die im Rahmen eines<br />
Bauprojektes und im Interesse des<br />
Bauherrn bzw. des Auftraggebers erbracht<br />
werden. Dabei reicht das ergänzende<br />
Leistungspaket beim <strong>Leasing</strong> von<br />
der Grundstücksbeschaffung und<br />
Standortbeurteilung bis zur „begleitenden<br />
Kontrolle (= zeitnahe Prüfung bzw.<br />
unmittelbare Nachkontrolle aller Unterlagen<br />
und Leistungen der Projektbeteiligten).<br />
In der ausgeprägtesten Form<br />
umfasst das Baumanagement schlüsselfertige<br />
„General- und Totalunternehmerleistungen“.<br />
Letztendlich kann mittels<br />
<strong>Leasing</strong> ein maßgeschneidertes Finanzierungsmodell<br />
mit den Vorteilen<br />
dieses ergänzenden Dienstleistungspakets<br />
kombiniert werden. Dieser Tatsache<br />
werden sich auch immer mehr Unternehmen<br />
bewusst und greifen somit<br />
immer öfter auf eine Alternative zur Be-<br />
NUMMER 1| FEBRUAR 2009 17