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Baumanagement der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

BAUHERR<br />

Interessensvertretung des Bauherrn<br />

Steuerung<br />

Behörde<br />

Architekt<br />

Statiker<br />

Haustechniker<br />

Andere technische<br />

Sonderfachleute<br />

Baumeister<br />

Professionisten<br />

Lieferanten<br />

erlässlich. Während beispielsweise die<br />

Einräumung einer Kaufoption zu einem<br />

bestimmten Wert per se nicht zurechnungsschädlich<br />

ist, darf eine sogenannte<br />

„Bargain Purchase Option“ (=<br />

Optionspreis, der wesentlich unter dem<br />

voraussichtlichen Marktwert liegt) nicht<br />

vorliegen. Im Bereich des Immobilienleasings<br />

verhindert man dies, indem der<br />

Restbuchwert als Optionspreis angesetzt<br />

wird. Bei Kfz-Finanzierungen werden<br />

dagegen hauptsächlich Eurotaxwerte<br />

angesetzt, welche laufend die tatsächlichen<br />

Wertverläufe von Kraftfahrzeugen<br />

dokumentieren und somit nicht<br />

zurechnungsschädigend wirken.<br />

Schwieriger erweist sich die Zurechnungsthematik<br />

besonders in Bezug auf<br />

die Grundmietzeit sowie der Barwerte<br />

der Mindestleasingzahlungen, da beide<br />

eine gewisse Konkretisierungsschärfe<br />

diesbezüglicher IFRS-Regeln vermissen<br />

lassen. Der Laufzeittest betrifft hierbei<br />

die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines<br />

Wirtschaftsgutes, welche nicht näher<br />

durch das internationale Regelwerk bestimmt<br />

wird. In der Praxis hat sich jedenfalls<br />

bewährt, die Grundmietzeit maximal<br />

bei 75 % der Nutzungsdauer des<br />

<strong>Leasing</strong>objektes anzusetzen. Meist entspricht<br />

die Nutzungsdauer in Österreich<br />

üblichen Abschreibungszeiträumen bzw.<br />

den deutschen AfA-Tabellen. Das Barwertkriterium<br />

bezieht sich hingegen auf<br />

die Mindestleasingzahlungen während<br />

der Grundmietzeit und betrifft alle Zahlungen<br />

(„substantially all“), die der <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

in dieser Periode leisten<br />

muss bzw. zu denen er herangezogen<br />

werden kann (z. B. <strong>Leasing</strong>raten, <strong>Leasing</strong>sonderzahlungen,<br />

Abschlagszahlungen,<br />

Restwert usw.). Diese umfassen<br />

jedoch nicht sogenannte bedingte Zahlungen,<br />

weiterverrechnete Kosten, Gebühren<br />

oder Ähnliches. Der Barwert der<br />

Mindestleasingzahlungen darf jedenfalls<br />

nicht im Wesentlichen den Anschaffungskosten<br />

des <strong>Leasing</strong>gutes entsprechen.<br />

Es bleibt aber weiterhin strittig,<br />

was genau unter „wesentlich“ zu verstehen<br />

ist und ob der Begriff „substantially<br />

all“ mit 90 %, 95 % oder gar 99 % ausgelegt<br />

werden kann, um nicht zurechnungsschädigend<br />

zu wirken.<br />

Um IFRS-konforme <strong>Leasing</strong>strukturen<br />

anbieten zu können, haben sich folglich<br />

Konsequenzen für die Finanzierungsgestaltung<br />

ergeben, die in gewisser<br />

Weise sicherlich als Vorteil für den<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer zu werten wären. Beispielsweise<br />

müssen wesentliche Verwertungsrisiken<br />

von Seiten des <strong>Leasing</strong>gebers<br />

und nicht vom <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

getragen werden. Genauso darf ein<br />

Vollamortisationsleasing als auch ein Andienungsrecht<br />

nicht vereinbart werden.<br />

Trend 3: Umfangreiche Dienstleistungen<br />

im Immobilienbereich<br />

<strong>Leasing</strong> bietet viel mehr als nur maßgeschneiderte<br />

Finanzierungsmodelle. Besonders<br />

im Bereich Immobilienleasing<br />

wissen immer mehr Unternehmer das<br />

Angebot und die Vielzahl an zusätzlichen<br />

Dienstleistungen, die die Verwirklichung<br />

betrieblicher Pläne massiv erleichtern,<br />

zu schätzen. Neben der richtigen<br />

Finanzierung spielen Know-how<br />

und Erfahrung gerade beim Bauen eine<br />

besonders wichtige Rolle. Die große Anzahl<br />

an involvierten Baupartnern – wie<br />

Baumeister, Professionisten, Lieferanten,<br />

Architekten, Behörden, Statiker,<br />

Haustechniker und viele mehr – bürden<br />

dem Bauherrn eine Vielzahl von Koordinationsaufgaben<br />

auf, deren erfolgreiche<br />

Ausführung oft mit großen Problemen<br />

verbunden sind. Das Ergebnis dieser<br />

umfangreichen Beziehungsverflechtung<br />

können erhöhte Baukosten als Folge<br />

von Termin- und Budgetüberschreitungen<br />

sein. <strong>Leasing</strong> kann hierbei mittels<br />

Baumanagement dem <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

den Vorteil bieten, ein Immobilienprojekt<br />

in einem festgelegten Leistungs-,<br />

Termin- und Kostenrahmen abzuwickeln.<br />

Unter Baumanagement werden alle Tätigkeiten<br />

verstanden, die im Rahmen eines<br />

Bauprojektes und im Interesse des<br />

Bauherrn bzw. des Auftraggebers erbracht<br />

werden. Dabei reicht das ergänzende<br />

Leistungspaket beim <strong>Leasing</strong> von<br />

der Grundstücksbeschaffung und<br />

Standortbeurteilung bis zur „begleitenden<br />

Kontrolle (= zeitnahe Prüfung bzw.<br />

unmittelbare Nachkontrolle aller Unterlagen<br />

und Leistungen der Projektbeteiligten).<br />

In der ausgeprägtesten Form<br />

umfasst das Baumanagement schlüsselfertige<br />

„General- und Totalunternehmerleistungen“.<br />

Letztendlich kann mittels<br />

<strong>Leasing</strong> ein maßgeschneidertes Finanzierungsmodell<br />

mit den Vorteilen<br />

dieses ergänzenden Dienstleistungspakets<br />

kombiniert werden. Dieser Tatsache<br />

werden sich auch immer mehr Unternehmen<br />

bewusst und greifen somit<br />

immer öfter auf eine Alternative zur Be-<br />

NUMMER 1| FEBRUAR 2009 17

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