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Kfz LV Unternehmer - Raiffeisen-Leasing GmbH

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Genehmigungsdokumente (Datenauszug und Zulassungsbescheinigung Teil II) zu beschaffen. Nach Erhalt der Duplikate ist der <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

verpflichtet, dem <strong>Leasing</strong>geber die duplizierten Genehmigungsdokumente zwecks Anbringung der Eigentumsanmerkung unverzüglich zu<br />

übermitteln.<br />

10.2 Dem <strong>Leasing</strong>nehmer ist jede Veränderung am Kilometerzähler ausdrücklich untersagt. Ein Schaden am Kilometerzähler ist bei der nächsten<br />

autorisierten Werkstätte sofort beheben zu lassen und dem <strong>Leasing</strong>geber unverzüglich zu melden.<br />

10.3 Der <strong>Leasing</strong>nehmer hat auf seine Kosten das <strong>Leasing</strong>objekt in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und Einzelteile, die dazu erforderlich sind,<br />

auf seine Kosten zu beschaffen und auszuwechseln Der <strong>Leasing</strong>geber empfiehlt dem <strong>Leasing</strong>nehmer, sich für sämtliche Verpflichtungen aus<br />

diesem Vertrag betreffend Erhaltung des <strong>Leasing</strong>objekts einer Markenwerkstätte zu bedienen. Der <strong>Leasing</strong>nehmer ist jedoch auch berechtigt,<br />

hierfür andere, konzessionierte Werkstätten aufzusuchen. Der <strong>Leasing</strong>geber macht den <strong>Leasing</strong>nehmer darauf aufmerksam, dass bei<br />

Nichtinanspruchnahme einer Markenwerkstätte allenfalls zugesagte Leistungen des Herstellers (bspw. Garantie, Gewährleistung) geschmälert<br />

werden oder verloren gehen können. Der <strong>Leasing</strong>geber ist berechtigt, zur Vermeidung von technischer oder wirtschaftlicher Gebrauchsunfähigkeit<br />

des <strong>Leasing</strong>objektes nötige Maßnahmen vorläufig auf eigene Kosten durchzuführen und vom <strong>Leasing</strong>nehmer Erstattung zu verlangen, sofern der<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer – nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür vom <strong>Leasing</strong>geber dem <strong>Leasing</strong>nehmer gesetzten, angemessen Nachfrist – solche<br />

Maßnahmen nicht selbst oder nur in ungenügender Form setzt.<br />

10.4 Der <strong>Leasing</strong>nehmer darf Veränderungen am <strong>Leasing</strong>objekt (etwa Einbauten oder Aufbauten) nur soweit vornehmen, als dies gesetzlich erlaubt<br />

ist. In das <strong>Leasing</strong>objekt eingebaute oder diesem hinzugefügte Sachen bleiben im Eigentum des <strong>Leasing</strong>nehmers, sofern diese ohne<br />

Beeinträchtigung des <strong>Leasing</strong>objektes und ohne größeren Aufwand wieder entfernt werden können. Nach Beendigung dieses Vertrages ist der<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer verpflichtet, den ursprünglichen Zustand des <strong>Leasing</strong>objekts auf seine Kosten wieder herzustellen. Unterlässt dies der<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer, gehen die vom <strong>Leasing</strong>nehmer in das <strong>Leasing</strong>objekt eingebauten oder diesem hinzugefügte Sachen ersatzlos in das Eigentum<br />

des <strong>Leasing</strong>gebers über. Ungeachtet dessen kann der <strong>Leasing</strong>geber eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des<br />

<strong>Leasing</strong>nehmers durchführen lassen. In diesem Fall ist der <strong>Leasing</strong>nehmer berechtigt, die ausgebauten Sachen zurückzuverlangen.<br />

10.5 Während der Dauer des Vertrages hat der <strong>Leasing</strong>nehmer gültige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die das <strong>Leasing</strong>objekt<br />

betreffen, zu beachten und zu erfüllen. Der <strong>Leasing</strong>nehmer ist verpflichtet, den <strong>Leasing</strong>geber von sämtlichen Verpflichtungen, die sich aufgrund<br />

der Nichtbeachtung vorstehender Obliegenheiten ergeben, schad- und klaglos zu halten.<br />

11. Schadensabwicklung:<br />

11.1 Tritt ein Schadensfall am <strong>Leasing</strong>objekt ein, so hat der <strong>Leasing</strong>nehmer dem Versicherungsinstitut unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige<br />

unter Anschluss aller notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Sollte der <strong>Leasing</strong>nehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der<br />

<strong>Leasing</strong>geber auch berechtigt, im Namen des <strong>Leasing</strong>nehmers die Schadensmeldung an das Versicherungsinstitut zu übermitteln. Bei Untergang,<br />

Verlust oder unreparierbarer Beschädigung des <strong>Leasing</strong>objektes hat der <strong>Leasing</strong>nehmer den <strong>Leasing</strong>geber unverzüglich zu verständigen.<br />

11.2 In allen Schadensfällen hat der <strong>Leasing</strong>nehmer im eigenen Namen und auf eigene Kosten für die Abschleppung und Bergung des<br />

<strong>Leasing</strong>objektes, für die Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen und für die Deckungszusage des Versicherers zu sorgen,<br />

den Reparaturauftrag im eigenen Namen zu erteilen und im Falle einer Kaskoabrechnung die Auszahlungsermächtigung des <strong>Leasing</strong>gebers als<br />

Vinkulargläubiger einzuholen.<br />

11.3 Der <strong>Leasing</strong>nehmer hat Versicherungsleistungen, außer bei Totalschaden, Untergang und Verlust des <strong>Leasing</strong>objektes, stets zur<br />

Wiederherstellung des <strong>Leasing</strong>objektes bei einer Markenwerkstätte zu verwenden. Der <strong>Leasing</strong>nehmer hat alle, aus welchem Grund auch immer,<br />

durch eine Versicherung nicht gedeckte Schäden am <strong>Leasing</strong>objekt sowie sämtliche mit dem Schadensfall verbundene Kosten und Nachteile zu<br />

tragen.<br />

11.4 Nur der <strong>Leasing</strong>geber als Eigentümer des <strong>Leasing</strong>objektes ist berechtigt, Ansprüche gegen Dritte, die nicht im Punkt 9. genannt sind, aus einem<br />

Schadensfall geltend zu machen. Kann der <strong>Leasing</strong>geber seine Schadenersatzforderungen nicht unverzüglich einbringlich machen, so hat der<br />

<strong>Leasing</strong>nehmer dem <strong>Leasing</strong>geber gegen Abtretung der Forderungen des <strong>Leasing</strong>gebers den Schaden zu ersetzen. Bei ergebnisloser Klage<br />

gegen Dritte ist der <strong>Leasing</strong>nehmer verpflichtet, dem <strong>Leasing</strong>geber die hiefür entstandenen Kosten und Gebühren unverzüglich zu ersetzen,<br />

soweit diese zur Rechtsverfolgung notwendig und zweckmäßig sind. Der <strong>Leasing</strong>nehmer ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten Erklärungen für<br />

den <strong>Leasing</strong>geber abzugeben, wonach ein Schadensfall zur Gänze erledigt sei (Abfindungserklärungen).<br />

12. Versicherungen:<br />

12.1 Der <strong>Leasing</strong>nehmer ist verpflichtet, über das <strong>Leasing</strong>objekt vor dessen Übergabe bis zur Beendigung des Vertrages auf seine Kosten bei einem<br />

anerkannten Versicherungsinstitut eine Kollisionskaskoversicherung mit einem Deckungsumfang zum Neupreis des <strong>Leasing</strong>objektes und seiner<br />

Teile zuzüglich Sonderausstattung und Zubehör entsprechend dem Gesamtlistenpreis abzuschließen. Kommt der <strong>Leasing</strong>nehmer dieser<br />

Verpflichtung innerhalb von 8 Tagen ab Übergabe nicht nach, ist der <strong>Leasing</strong>geber berechtigt, eine solche Versicherung auf Kosten des<br />

<strong>Leasing</strong>nehmers abzuschließen. Der <strong>Leasing</strong>nehmer tritt hiermit alle Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die er im Zusammenhang mit dem<br />

<strong>Leasing</strong>objekt gegen den Versicherer und anderen Versicherungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Versicherungsverhältnissen hat und<br />

haben wird, an den <strong>Leasing</strong>geber sicherungsweise ab. Der <strong>Leasing</strong>geber nimmt die Abtretung ausdrücklich an.<br />

12.2 Der <strong>Leasing</strong>nehmer hat dem <strong>Leasing</strong>geber eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über folgende Punkte zu übermitteln:<br />

a) der Versicherer hat die Abtretung zur Kenntnis genommen und ist damit einverstanden, dass er Zahlungen schuldbefreiend nur an den<br />

<strong>Leasing</strong>geber leisten kann;<br />

b) der Versicherer wird den <strong>Leasing</strong>geber sogleich schriftlich informieren, wenn der <strong>Leasing</strong>nehmer den Versicherungsvertrag verletzt, und wird<br />

dem <strong>Leasing</strong>geber innerhalb angemessener Frist, während der der Versicherungsschutz aufrecht bleibt, Gelegenheit geben, die<br />

Vertragsverletzung zu beseitigen;<br />

c) eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses ist nur mit Zustimmung des <strong>Leasing</strong>gebers zulässig;<br />

d) der Versicherer wird den <strong>Leasing</strong>geber schriftlich benachrichtigen, wenn er das Versicherungsverhältnis beenden will.<br />

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