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Gruppenabschluss 67<br />

der KPMG Prüfungshandlungen unterzogen,<br />

welche den Konsolidierungskreis, die Kapitalquote,<br />

die Summenbilanzen, die Kapitalkonsolidierung<br />

sowie die Schulden-, Aufwandsund<br />

Ertragskonsolidierung umfassen, und ist<br />

in dieser Fassung in den Gruppenabschluss<br />

einzubeziehen.<br />

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden<br />

nur insoweit abgebildet, als sie in den HB<br />

II-Jahresabschlüssen zum 31. Dezember<br />

2010 der Gesellschaften <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

Gesellschaft m.b.H. und deren Tochtergesellschaften,<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Österreich<br />

Gesellschaft m.b.H., <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Mobilien<br />

und KFZ Gesellschaft m.b.H. und deren<br />

Tochtergesellschaften, <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

Anlagen und KFZ Vermietungs <strong>GmbH</strong><br />

und deren Tochtergesellschaften, RLKG<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. und<br />

deren Tochtergesellschaften, RALT <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

Gesellschaft m.b.H. sowie<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> International Gesellschaft<br />

m.b.H. und deren Tochtergesellschaften berücksichtigt<br />

sind und werden für Zwecke<br />

dieses Gruppenabschlusses nicht weiter<br />

untersucht.<br />

8. In den Jahresabschlüssen der <strong>Raiffeisen</strong>-<br />

<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. und deren Tochtergesellschaften,<br />

der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

Österreich Gesellschaft m.b.H., der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

Mobilien und KFZ Gesellschaft<br />

m.b.H. und deren Tochtergesellschaften,<br />

der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Anlagen und KFZ<br />

Vermietungs <strong>GmbH</strong> und deren Tochtergesellschaften<br />

und RLKG <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

Gesellschaft m.b.H. und deren Tochtergesellschaften<br />

werden Derivate, die entsprechend<br />

den Grundsätzen des Risikomanagements<br />

als Sicherungsgeschäfte abgeschlossen<br />

wurden, nicht bewertet, die Discounted<br />

Cashflow-Methode für die Bewertung von<br />

Forderungen nicht angewendet sowie Eventualverbindlichkeiten<br />

nicht dargestellt.<br />

Für die Erstellung des Gruppenabschlusses ist<br />

die Geschäftsführung der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong><br />

Gesellschaft m.b.H. verantwortlich. Unsere Verantwortung<br />

ist es, auf Grundlage unserer prüferischen<br />

Durchsicht eine zusammenfassende<br />

Beurteilung über diesen Abschluss abzugeben.<br />

Unsere Verantwortlichkeit und Haftung für nachgewiesene<br />

Vermögensschäden aufgrund einer<br />

grob fahrlässigen Pflichtverletzung wird analog<br />

zu § 62a BWG mit € 9 Mio. begrenzt. Unsere<br />

Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in Übereinstimmung<br />

mit den Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB)<br />

vom 8.3.2000 idF vom 22.3.2010 (AAB 2010),<br />

die diesem Auftrag zugrunde liegen, ausgeschlossen.<br />

Die mit dem Auftraggeber vereinbarte<br />

und hier offengelegte Beschränkung unserer<br />

Haftung gilt auch gegenüber jedem Dritten,<br />

der im Vertrauen auf unseren Bericht über die<br />

prüferische Durchsicht Handlungen setzt oder<br />

unterlässt.<br />

5.1.2. Umfang der prüferischen Durchsicht<br />

Wir haben die prüferische Durchsicht unter Beachtung<br />

der in Österreich geltenden berufsüblichen<br />

Grundsätze, insbesondere KFS/PG 11 „Grundsätze<br />

für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“<br />

durchgeführt. Die prüferische Durchsicht<br />

erfolgt in Übereinstimmung mit ISRE 2400.<br />

Für die <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> International Gesellschaft<br />

m.b.H. war der Auftrag auf die prüferische<br />

Durchsicht der Richtigkeit der Übernahme<br />

des uns vorgelegten Teilkonzernabschlusses<br />

sowie der prüferischen Durchsicht der Kapital-,<br />

Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

mit den sonstigen Gruppengesellschaften<br />

beschränkt.

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