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Aufgrund der derzeitigen weltweiten Finanzund<br />

Wirtschaftskrise werden beschäftigungswirksame<br />

Maßnahmen vorgezogen. Die neue<br />

Schwellenwerteverordnung soll helfen, die<br />

Konjunktur anzukurbeln und damit Arbeitsplätze<br />

zu schaffen oder zumindest zu erhalten.<br />

Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung die Schwelle von EUR<br />

60.000 auf EUR 100.000 erhöht.<br />

Bei allen anderen Schwellenwerten<br />

gelten die bisherigen Schwellenwerte –<br />

zuletzt festgesetzt mit der Schwellenwerteverordnung<br />

2006, BGBl II 2006/<br />

193 – weiterhin.<br />

Intention der Verordnung<br />

Mit der Schwellenwerteverordnung 2009<br />

werden, zeitlich begrenzt, die Möglichkeiten<br />

für Direktvergaben und Vergaben<br />

im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung<br />

massiv erweitert.<br />

Bund, Länder und Gemeinden können<br />

sich damit kostenintensive und<br />

langwierige Verfahren ersparen, indem<br />

sie Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich<br />

bis zu einem Wert von<br />

EUR 100.000 direkt an geeignete Unternehmer<br />

vergeben. Besonders die Anhebung<br />

der Schwellenwerte in diesem Bereich<br />

wird wohl zur Folge haben, dass<br />

vermehrt Direktvergaben erfolgen und<br />

der Anwendungsbereich von Verhandlungsverfahren<br />

ohne vorherige Bekanntmachung<br />

zurückgedrängt wird.<br />

Was war nun die Absicht die hinter<br />

dieser Liberalisierung des sonst so<br />

strengen Vergaberechtes stand?<br />

Aufgrund der derzeitigen weltweiten<br />

Finanz- und Wirtschaftskrise ist das Erfordernis<br />

einer raschen Realisierung investitions-<br />

und beschäftigungswirksamer<br />

Maßnahmen sowohl auf internationaler<br />

wie auch auf nationaler Ebene<br />

mehrfach betont worden. Dem öffentlichen<br />

Auftragswesen kommt im Zusammenhang<br />

mit der raschen Umsetzung<br />

erfolgversprechender Maßnahmen besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

So wurden auch in anderen Mitgliedstaaten<br />

der EU (z. B. Frankreich,<br />

Deutschland, Portugal, Lettland) im Unterschwellenbereich<br />

Erleichterungen für<br />

die Durchführung von Vergabeverfahren,<br />

etwa durch eine Ausdehnung der<br />

Möglichkeit der Inanspruchnahme der<br />

freihändigen Vergabe (Direktvergabe),<br />

befristet eingeführt. Der Erlass der<br />

Schwellenwerteverordnung dient also<br />

auch dazu, den fairen Wettbewerb innerhalb<br />

der EU zu gewährleisten.<br />

In der momentan herrschenden wirtschaftlichen<br />

Krisenzeit wird die öffentliche<br />

Auftragsvergabe als Instrument zur<br />

gezielten Ankurbelung der Wirtschaft<br />

eingesetzt. Mit dem Erlass der Verordnung<br />

soll eine konjunkturbelebende<br />

Maßnahme und ein Impuls insbesondere<br />

für die örtliche und regionale Wirtschaft<br />

gesetzt werden. Durch die Erhöhung<br />

der Schwellenwerte wird eine Beschleunigung<br />

von Investitionen und ein<br />

Auftragsschub speziell für Klein- und Mittelbetriebe<br />

erwartet. Die von der Anhebung<br />

der Schwellenwerte zur Direktvergabe<br />

betroffenen Aufträge werden überwiegend<br />

im kommunalen Bereich durchgeführt.<br />

Vor allem regionale Projekte von<br />

öffentlichen Auftraggebern wie Städten<br />

und Gemeinden, die typischerweise für<br />

Nahversorger und Klein- und Mittelbetriebe<br />

interessant sind, können jetzt rascher<br />

und unbürokratischer realisiert<br />

werden.<br />

Durch die Möglichkeit, potenzielle<br />

Projekte rasch und unbürokratisch abzuwickeln,<br />

können insbesondere im<br />

kommunalen Bereich wirksame Effekte<br />

zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise erzielt<br />

und Maßnahmen gegen die negative<br />

Beschäftigungssituation getroffen<br />

werden. Somit erweisen sich die Gemeinden<br />

einmal mehr als Motor der heimischen<br />

Wirtschaft.<br />

Diskussionspunkte<br />

Die Konjunkturmaßnahme der Regierung<br />

wird allerdings nicht nur positiv beurteilt.<br />

NUMMER 3| OKTOBER 2009 9

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