07.06.2014 Aufrufe

herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH

herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH

herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

echt&steuer<br />

Steuerstundung<br />

Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 (BGBl I Nr. 27/2009 vom<br />

31. März 2009) erfolgte die Einführung einer neuen vorzeitigen Absetzung<br />

für Abnutzung (AfA). Den Steuervorteil von <strong>Leasing</strong>verträgen kann die neue<br />

Regelung unter bestimmten Umständen dennoch nicht aufwiegen.<br />

MAG. ANDREAS SCHEIBLECKER, RAIFFEISEN-LEASING<br />

Die neue vorzeitige Absetzung für Abnutzung<br />

ist für abnutzbare, körperliche<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,<br />

für die nach dem 31. Dezember 2008<br />

und vor dem 1. Jänner 2011 Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten anfallen,<br />

anwendbar. Im Jahr der Anschaffung<br />

oder Herstellung kann eine vorzeitige<br />

AfA in Höhe von 30 % der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten vorgenommen<br />

werden. Erfolgt im Jahr der Anschaffung<br />

auch die Inbetriebnahme,<br />

dann umfasst dieser Prozentsatz auch<br />

die nach § 7 EStG zustehende Absetzung<br />

für Abnutzung („Normal-AfA“). Insgesamt<br />

darf die Summe aus vorzeitiger<br />

AfA und Normal-AfA über die ganze Nutzungsdauer<br />

nicht die Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten übersteigen.<br />

Ausgenommen von der vorzeitigen<br />

AfA sind:<br />

ÿ Gebäude und Herstellungsaufwendungen<br />

eines Mieters oder sonstigen<br />

Nutzungsberechtigten (sog. „Mieterinvestitionen“),<br />

ÿ Pkw und Kombis, ausgenommen<br />

Fahrschulautos sowie Kraftfahrzeuge,<br />

die zumindest zu zu 80 % der gewerblichen<br />

Personenbeförderung dienen,<br />

ÿ Luftfahrzeuge,<br />

ÿ geringwertige Wirtschaftsgüter, die<br />

gem. § 13 EStG abgesetzt werden,<br />

ÿ gebrauchte Wirtschaftsgüter,<br />

ÿ Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen<br />

erworben werden, das<br />

unter beherrschendem Einfluss des<br />

Steuerpflichtigen steht,<br />

ÿ Wirtschaftsgüter, mit deren Anschaffung<br />

oder Herstellung vor dem 1. Jänner<br />

2009 begonnen worden ist.<br />

Diesen Bestimmungen zufolge kann bei<br />

begünstigten Wirtschaftsgütern ein steuerlich<br />

wirksamer Aufwand in Höhe von<br />

30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

geltend gemacht werden.<br />

Dies bedeutet gerade bei langlebigen<br />

Wirtschaftsgütern einen nicht unbeträchtlichen<br />

Vorteil. Zum Vergleich: die „Normal-AfA“<br />

für Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer von<br />

zehn Jahren beträgt zehn Prozent.<br />

Der „Steuerspareffekt“ ist allerdings<br />

zeitlich begrenzt. Da insgesamt nicht<br />

mehr als 100 % der Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten abzugsfähig sind,<br />

reduziert sich das „Abschreibungspotenzial“<br />

– abhängig von der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer – in späteren<br />

Jahren. Die dann wegfallende Abschreibung<br />

führt zu einer entsprechend<br />

höheren Steuerbelastung. Mit anderen<br />

Worten: die geringere Steuer nach Vollabschreibung<br />

des Wirtschaftsgutes wird<br />

aufgrund der dann wegfallenden Abschreibung<br />

später wieder bezahlt. Der<br />

„Steuerspareffekt“ der vorzeitigen Absetzung<br />

ist also eigentlich ein „Steuerstundungseffekt“,<br />

d. h. der Vorteil liegt in<br />

der Tatsache, dass Steuerzahlungen erst<br />

später erfolgen werden, nämlich nach<br />

Vollabschreibung des Wirtschaftsgutes.<br />

Dieser „Steuerstundungseffekt“ ist umso<br />

höher, je länger die betriebliche Nutzungs-<br />

und damit die Abschreibungsdauer<br />

ist. Dies liegt daran, dass aufgrund<br />

der erst in späteren Jahren wegfallenden<br />

Abschreibung die dann „hochkommenden“<br />

Steuerzahlungen wegen<br />

der Abzinsung (da sie in der Zukunft liegen)<br />

deutlich weniger ins Gewicht fallen,<br />

Die vorzeitige AfA soll die Investitionsbereitschaft<br />

der Unternehmer wieder erhöhen und<br />

damit der Konjunktur auf die Sprünge helfen.<br />

während der Vorteil der hohen vorzeitigen<br />

AfA sofort zum Tragen kommt. Voraussetzung<br />

für einen derartigen Steuerspareffekt<br />

ist natürlich, dass der Steuerpflichtige<br />

insgesamt Einkommen- bzw.<br />

Körperschaftsteuer zu bezahlen hat. In<br />

Verlustjahren bewirkt die vorzeitige AfA<br />

lediglich einen erhöhten (steuerlichen)<br />

Verlust.<br />

Einen ähnlichen Steuerspareffekt<br />

kann man auch über das Finanzierungsinstrument<br />

<strong>Leasing</strong> erreichen. Gemäß<br />

Abschn. 2.5 der Einkommensteuerricht-<br />

6 Leas•mich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!