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Die Steuerreform 2009 soll vor<br />
allem Familien mit Kindern entlasten.<br />
Wird vom Arbeitgeber allen oder bestimmten<br />
Gruppen ein Zuschuss für die<br />
Kinderbetreuung gewährt, so ist dieser<br />
ab 2009 bis zu einem Betrag von<br />
EUR 500,– jährlich pro Kind von der<br />
Lohnsteuer befreit.<br />
Das Familienpaket ist ebenso bereits<br />
mit 1. 1. 2009 in Kraft getreten.<br />
Sonderausgaben/Spendenabzug<br />
Die Abzugsfähigkeit von Spenden, die<br />
bisher bereits für Wissenschaft, Forschung,<br />
Museen etc. bestand, ist ab<br />
1. 1. 2009 auf Spenden für mildtätige<br />
Zwecke (humanitäre Organisationen,<br />
Entwicklungshilfe-, Katastrophenhilfsorganisationen)<br />
ausgedehnt. So wie bisher<br />
sind die Spenden insgesamt bis maximal<br />
10 % des Einkommens (Gewinnes)<br />
des Vorjahres absetzbar. Die Liste<br />
der begünstigten Spendenempfänger<br />
findet sich auf der Homepage des BMF.<br />
Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit<br />
des Kirchenbeitrages als Sonderausgabe<br />
wird verdoppelt. Bisher konnten<br />
maximal EUR 100,– geltend gemacht<br />
werden, nun wurde dieser Betrag auf<br />
EUR 200,– jährlich erhöht.<br />
Gewinnfreibetrag neu<br />
Der Freibetrag, der bisher nur Einnahmen-/Ausgaben-Rechnern<br />
zustand, wird<br />
auch auf Bilanzierer erweitert und zusätzlich<br />
von 10 % auf 13 % erhöht. Jedoch<br />
entfällt im Gegenzug ab 1. 1. 2010<br />
die begünstigte Besteuerung für nicht<br />
entnommene Gewinne, die bisher Bilanzierern<br />
zustand. Der Gewinnfreibetrag<br />
steht allen natürlichen Personen für alle<br />
betriebliche Einkunftsarten (aus Landund<br />
Forstwirtschaft, aus selbstständiger<br />
Arbeit und aus Gewerbebetrieb) zu.<br />
Das bedeutet, natürliche Personen<br />
können bei ihren betrieblichen Einkünften<br />
den steuerpflichtigen Gewinn durch<br />
Geltendmachung des Freibetrages um<br />
13 % vermindern. Bis zu einem Gewinn<br />
von EUR 30.000,– steht der Gewinnfreibetrag<br />
automatisch, ohne Nachweis von<br />
Investitionen, als sogenannter „Grundfreibetrag“<br />
zu, also maximal EUR 3.900,–<br />
pro Person und Jahr. Übersteigt der Gewinn<br />
den Betrag von EUR 30.000,–,<br />
kann darüber hinaus ein sogenannter<br />
„investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“<br />
in Anspruch genommen werden. Für<br />
dessen Geltendmachung ist es, wie<br />
beim bisherigen Freibetrag für Einnahmen-/Ausgaben-Rechner,<br />
erforderlich,<br />
dass im selben Ausmaß begünstigte<br />
Wirtschaftsgüter angeschafft wurden. Zu<br />
diesen zählen abnutzbare Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens mit einer<br />
Nutzungsdauer von mindestens vier<br />
Jahren oder bestimmte begünstigte<br />
Wertpapiere. Zusätzliche Voraussetzung<br />
ist, dass die Wirtschaftsgüter inländischen<br />
Betrieben (Betriebsstätten) zuzurechnen<br />
sind. Neu geregelt wurde, dass<br />
auch die Anschaffung oder Herstellung<br />
von Gebäuden (einschließlich Mieterinvestitionen)<br />
darunter fallen, sofern mit<br />
der tatsächlichen Bauausführung nach<br />
dem 31. 12. 2008 begonnen wurde.<br />
Der Gewinnfreibetrag (Grund- und<br />
investitionsbedingter Freibetrag) ist<br />
mit EUR 100.000,– pro Person und Jahr<br />
nach oben limitiert, dies entspricht<br />
einem steuerpflichtigen Gewinn von<br />
EUR 769.231,–. Die neue Regelung des<br />
Gewinnfreibetrages tritt allerdings erst<br />
mit 1. 1. 2010 in Kraft.<br />
Vorzeitige Abschreibung<br />
Für abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter,<br />
die 2009 oder 2010 angeschafft<br />
oder hergestellt werden, kann eine vorzeitige<br />
Abschreibung in Höhe von 30 %<br />
geltend gemacht werden. Die lineare Abschreibung<br />
über die Nutzungsdauer und<br />
die vorzeitige Abschreibung dürfen aber<br />
in Summe die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
nicht übersteigen. Im<br />
Ergebnis führt dies zu einem Vorziehen<br />
der steuerlichen Betriebsausgaben bzw.<br />
Verkürzen der steuerlichen Nutzungsdauer.<br />
Nicht geltend gemacht werden kann<br />
die vorzeitige Abschreibung unter anderem<br />
für Gebäude, Luftfahrzeuge, Pkw<br />
und Kombis sowie für gebrauchte oder<br />
geringwertige Wirtschaftsgüter.ı<br />
NUMMER 2| JUNI 2009 7