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PDF (3.9 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG

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Mit dem <strong>Steinkohle</strong>nbergbau für die Region<br />

Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />

Boden, Wasser, Luft, Klima und<br />

Landschaft sowie Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter einschließlich<br />

der Wechselwirkungen sind die<br />

Schutzgüter, die in einer Umweltverträglichkeitsstudie<br />

erfasst und<br />

analysiert werden.<br />

Ziel der Betriebsplanverfahren ist<br />

der Interessenausgleich zwischen<br />

Einzel- und Gemeinwohl sowie die<br />

Transparenz der am Ende des<br />

Verfahrens stehenden Entscheidung<br />

der Planfeststellungsbehörde<br />

für alle Beteiligten. Zentrales<br />

Element ist daher die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit, indem die<br />

betroffenen Kommunen, betroffene<br />

Privatpersonen und die Träger<br />

Stichwort: Rahmenbetriebsplan<br />

öffentlicher Belange in verschiedenster<br />

Form in die Verfahren<br />

eingebunden werden.<br />

Diese Bürgerbeteiligung ist im<br />

Rahmen der Gesetzgebung und der<br />

Koordinierungsansprüche innerhalb<br />

der EU in den vergangenen<br />

Jahren neu geregelt worden und<br />

führt zu einer wesentlich früheren<br />

und intensiveren Diskussion über<br />

die Auswirkungen des Bergbaus<br />

als das in der Vergangenheit der<br />

Fall war. Diese Möglichkeiten sind<br />

von lokalen Bürgerinitiativen und<br />

Umweltorganisationen in den<br />

letzten Jahren mitunter auch in<br />

polemischer Weise genutzt und<br />

zum Teil missbraucht worden.<br />

Rahmenbetriebspläne verdeutlichen die längerfristige Entwicklung des<br />

Betriebes. Sie beschreiben das geplante Vorhaben nicht in Einzelheiten, sondern<br />

stecken nur den Rahmen ab, innerhalb dessen einzelne Vorhaben durchgeführt<br />

werden sollen. Unter bestimmten Umständen ist ergänzend eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) durchzuführen. Die Beschlussfassung über den Rahmenbetriebsplan<br />

mit UVP beinhaltet allerdings noch keine direkte Genehmigung des<br />

<strong>Steinkohle</strong>nabbaus.<br />

Hauptbetriebspläne beschreiben die Entwicklung des Betriebes für einen<br />

Zeitraum von zwei Jahren und bilden die Grundlage für die Errichtung und Führung<br />

des Betriebes.<br />

Sonderbetriebspläne sind für jedes einzelne Vorhaben zur Genehmigung einzureichen.<br />

Sie geben detaillierte Auskunft über die eingesetzte Technik, Maßnahmen<br />

zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie zu den konkreten<br />

Auswirkungen auf die Tagesoberfläche.<br />

Abschlussbetriebspläne stellen die Dauer und exakte technische Durchführung<br />

der Einstellung eines Betriebes dar. Insbesondere geben sie Auskunft über die zu<br />

treffende Vorsorge zur künftigen Nutzung der Oberfläche.<br />

Die für die Planfeststellung zuständigen<br />

Behörden wägen bei<br />

ihren Entscheidungen den sich aus<br />

der örtlichen Gebundenheit der<br />

Lagerstätte und dem allgemeinen<br />

Interesse an ihrer Nutzung<br />

ergebenden Anspruch des Antragstellers<br />

auf Zulassung seines<br />

Betriebsplans gegen mögliche<br />

Bergschäden und die etwaigen<br />

Einsprüche Betroffener ab. Die<br />

daraus resultierenden Betriebspläne<br />

werden häufig mit Auflagen<br />

und Nebenbedingungen versehen,<br />

um die Umweltverträglichkeit<br />

umfassend zu gewährleisten.<br />

Dieses Verfahren hat sich rechtsstaatlich<br />

bewährt. Es gab bislang<br />

rund 60 Gerichtsverfahren mit dem<br />

Ziel, Betriebsplanzulassungen für<br />

den <strong>Steinkohle</strong>nbergbau oder Teile<br />

davon anzufechten. In allen Fällen,<br />

die bis heute entschieden wurden,<br />

stellten die Gerichte die Rechtmäßigkeit<br />

der Zulassungen fest.<br />

Dabei haben sie – wie z. B. das<br />

Oberverwaltungsgericht Düsseldorf<br />

in einem Verfahren der Stadt<br />

Voerde gegen die Zulassung des<br />

Rahmenbetriebsplans Walsum –<br />

das gesamtwirtschaftliche Interesse<br />

an der Sicherstellung der<br />

heimischen Rohstoffversorgung<br />

sowie das öffentliche Interesse<br />

am Erhalt von Arbeitsplätzen über<br />

die privaten Interessen der<br />

Bergbaugegner gestellt.<br />

Interessenausgleich<br />

durch Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

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