PDF (3.9 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG
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Mit dem <strong>Steinkohle</strong>nbergbau für die Region<br />
Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />
Boden, Wasser, Luft, Klima und<br />
Landschaft sowie Kultur- und<br />
sonstige Sachgüter einschließlich<br />
der Wechselwirkungen sind die<br />
Schutzgüter, die in einer Umweltverträglichkeitsstudie<br />
erfasst und<br />
analysiert werden.<br />
Ziel der Betriebsplanverfahren ist<br />
der Interessenausgleich zwischen<br />
Einzel- und Gemeinwohl sowie die<br />
Transparenz der am Ende des<br />
Verfahrens stehenden Entscheidung<br />
der Planfeststellungsbehörde<br />
für alle Beteiligten. Zentrales<br />
Element ist daher die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit, indem die<br />
betroffenen Kommunen, betroffene<br />
Privatpersonen und die Träger<br />
Stichwort: Rahmenbetriebsplan<br />
öffentlicher Belange in verschiedenster<br />
Form in die Verfahren<br />
eingebunden werden.<br />
Diese Bürgerbeteiligung ist im<br />
Rahmen der Gesetzgebung und der<br />
Koordinierungsansprüche innerhalb<br />
der EU in den vergangenen<br />
Jahren neu geregelt worden und<br />
führt zu einer wesentlich früheren<br />
und intensiveren Diskussion über<br />
die Auswirkungen des Bergbaus<br />
als das in der Vergangenheit der<br />
Fall war. Diese Möglichkeiten sind<br />
von lokalen Bürgerinitiativen und<br />
Umweltorganisationen in den<br />
letzten Jahren mitunter auch in<br />
polemischer Weise genutzt und<br />
zum Teil missbraucht worden.<br />
Rahmenbetriebspläne verdeutlichen die längerfristige Entwicklung des<br />
Betriebes. Sie beschreiben das geplante Vorhaben nicht in Einzelheiten, sondern<br />
stecken nur den Rahmen ab, innerhalb dessen einzelne Vorhaben durchgeführt<br />
werden sollen. Unter bestimmten Umständen ist ergänzend eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) durchzuführen. Die Beschlussfassung über den Rahmenbetriebsplan<br />
mit UVP beinhaltet allerdings noch keine direkte Genehmigung des<br />
<strong>Steinkohle</strong>nabbaus.<br />
Hauptbetriebspläne beschreiben die Entwicklung des Betriebes für einen<br />
Zeitraum von zwei Jahren und bilden die Grundlage für die Errichtung und Führung<br />
des Betriebes.<br />
Sonderbetriebspläne sind für jedes einzelne Vorhaben zur Genehmigung einzureichen.<br />
Sie geben detaillierte Auskunft über die eingesetzte Technik, Maßnahmen<br />
zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie zu den konkreten<br />
Auswirkungen auf die Tagesoberfläche.<br />
Abschlussbetriebspläne stellen die Dauer und exakte technische Durchführung<br />
der Einstellung eines Betriebes dar. Insbesondere geben sie Auskunft über die zu<br />
treffende Vorsorge zur künftigen Nutzung der Oberfläche.<br />
Die für die Planfeststellung zuständigen<br />
Behörden wägen bei<br />
ihren Entscheidungen den sich aus<br />
der örtlichen Gebundenheit der<br />
Lagerstätte und dem allgemeinen<br />
Interesse an ihrer Nutzung<br />
ergebenden Anspruch des Antragstellers<br />
auf Zulassung seines<br />
Betriebsplans gegen mögliche<br />
Bergschäden und die etwaigen<br />
Einsprüche Betroffener ab. Die<br />
daraus resultierenden Betriebspläne<br />
werden häufig mit Auflagen<br />
und Nebenbedingungen versehen,<br />
um die Umweltverträglichkeit<br />
umfassend zu gewährleisten.<br />
Dieses Verfahren hat sich rechtsstaatlich<br />
bewährt. Es gab bislang<br />
rund 60 Gerichtsverfahren mit dem<br />
Ziel, Betriebsplanzulassungen für<br />
den <strong>Steinkohle</strong>nbergbau oder Teile<br />
davon anzufechten. In allen Fällen,<br />
die bis heute entschieden wurden,<br />
stellten die Gerichte die Rechtmäßigkeit<br />
der Zulassungen fest.<br />
Dabei haben sie – wie z. B. das<br />
Oberverwaltungsgericht Düsseldorf<br />
in einem Verfahren der Stadt<br />
Voerde gegen die Zulassung des<br />
Rahmenbetriebsplans Walsum –<br />
das gesamtwirtschaftliche Interesse<br />
an der Sicherstellung der<br />
heimischen Rohstoffversorgung<br />
sowie das öffentliche Interesse<br />
am Erhalt von Arbeitsplätzen über<br />
die privaten Interessen der<br />
Bergbaugegner gestellt.<br />
Interessenausgleich<br />
durch Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
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