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standesamtsverband - staatsbürgerschaftsverband lienz

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Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt für österreichische Staatsbürger / Innen,<br />

deren Ehe im Ausland geschlossen wurde:<br />

Eheschließung in: Männer Frauen<br />

Deutschland 5 2<br />

Italien 1 2<br />

Polen 1<br />

Frankreich 1<br />

Tschechische<br />

Republik 1<br />

Guatemala 1 1<br />

Gesamt: 9 6<br />

Beurkundung der Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens<br />

gem. § 72 a PStG nach einer Eheschließung im Ausland:<br />

Eine Frau gab eine Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens nach der<br />

Eheschließung ab, diese wurde zur Entgegennahme an das Standesamt Wien-<br />

Innere Stadt weitergeleitet.<br />

Wiederannahme eines früheren Familiennamens:<br />

Die Wiederannahme des früheren Familiennamens (Geschlechtsnamens) nach<br />

erfolgter Ehescheidung wurde von neun Frauen und einem Mann beantragt und in<br />

den Ehebüchern eingetragen.<br />

Eine Erklärung über die Wiederannahme wurde beurkundet und zur Eintragung an<br />

das zuständige Standesamt weitergeleitet.<br />

Fortführung der Personenstandsbücher:<br />

Eintragungen im Geburtenbuch und Weiterleitung an das Zweitbuch: 678<br />

Eintragungen im Familien- bzw. Ehebuch<br />

und Weiterleitung an das Zweitbuch bzw. den Sammelakt: 25<br />

Berichtigungen in den Personenstandsbüchern:<br />

In den Personenstandsbüchern wurden zwölf Vermerke über die Berichtigungen<br />

eingetragen.

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