standesamtsverband - staatsbürgerschaftsverband lienz
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Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt für österreichische Staatsbürger / Innen,<br />
deren Ehe im Ausland geschlossen wurde:<br />
Eheschließung in: Männer Frauen<br />
Deutschland 5 2<br />
Italien 1 2<br />
Polen 1<br />
Frankreich 1<br />
Tschechische<br />
Republik 1<br />
Guatemala 1 1<br />
Gesamt: 9 6<br />
Beurkundung der Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens<br />
gem. § 72 a PStG nach einer Eheschließung im Ausland:<br />
Eine Frau gab eine Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens nach der<br />
Eheschließung ab, diese wurde zur Entgegennahme an das Standesamt Wien-<br />
Innere Stadt weitergeleitet.<br />
Wiederannahme eines früheren Familiennamens:<br />
Die Wiederannahme des früheren Familiennamens (Geschlechtsnamens) nach<br />
erfolgter Ehescheidung wurde von neun Frauen und einem Mann beantragt und in<br />
den Ehebüchern eingetragen.<br />
Eine Erklärung über die Wiederannahme wurde beurkundet und zur Eintragung an<br />
das zuständige Standesamt weitergeleitet.<br />
Fortführung der Personenstandsbücher:<br />
Eintragungen im Geburtenbuch und Weiterleitung an das Zweitbuch: 678<br />
Eintragungen im Familien- bzw. Ehebuch<br />
und Weiterleitung an das Zweitbuch bzw. den Sammelakt: 25<br />
Berichtigungen in den Personenstandsbüchern:<br />
In den Personenstandsbüchern wurden zwölf Vermerke über die Berichtigungen<br />
eingetragen.