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Tourismus – ganz natürlich! - Natur und Kultur im Tourismus

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«… mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen …»<br />

Mindestens zwei Leistungsarten müssen in einem Angebot zusammengefasst werden, damit eine Pauschalreise<br />

vorliegt.<br />

Beispiele<br />

Pauschalreise<br />

• Hotelunterkunft mit Skipass <strong>und</strong> Skiunterricht<br />

• Hotelunterkunft mit Stadt- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>führungen<br />

Keine Pauschalreise<br />

• Hotelunterkunft (mit Verpflegung) <strong>und</strong><br />

<strong>–</strong> Transfer<br />

<strong>–</strong> Hallenbad <strong>und</strong> Solarium<br />

<strong>–</strong> Kinderhütedienst<br />

<strong>–</strong> eine geführte Wanderung pro Woche<br />

<strong>–</strong> Benützung der Tennis- <strong>und</strong> Squashanlage<br />

Die hier angebotenen Dienstleistungen sind nebensächlicher<br />

<strong>Natur</strong>, sie prägen das Angebot nicht. Bietet der Hotelier sein<br />

Hotel jedoch ausdrücklich als Sporthotel an <strong>und</strong> streicht in der<br />

Werbung oder <strong>im</strong> Hotelprospekt die Sporteinrichtungen derart<br />

hervor, dass diese das Angebot prägen, muss damit gerechnet<br />

werden, dass <strong>im</strong> Streitfall der Richter das Vorliegen einer<br />

Pauschalreise bejaht.<br />

«… Gesamtpreis …»<br />

Normalerweise werden die Leistungen zu einem Pauschalpreis angeboten. Dieser Pauschalpreis ist jedoch<br />

nicht notwendig, damit eine Pauschalreise vorliegt. Sind die Leistungen einzeln <strong>im</strong> Prospekt aufgelistet,<br />

n<strong>im</strong>mt der Hotelier (oder die <strong>Tourismus</strong>organisation) die Buchungen auch für die Zusatzleistungen entgegen.<br />

Bestätigt er sie <strong>und</strong> n<strong>im</strong>mt das Inkasso vor, dann dürfte trotzdem eine Pauschalreise vorliegen.<br />

8 Service für Anbieter<br />

Merksätze<br />

In Prospekten, auf Flugblättern oder sonst in der Werbung angebotene Pauschalwochen<br />

(Ski-, Wanderferien, Theaterfestwochen usw.) sind Pauschalreisen.<br />

Die von Hoteliers respektive Verkehrsvereinen angebotenen Pauschalreisen sind<br />

atypisch. Sie enthalten in der Regel keine Transportleistungen <strong>und</strong> alle Leistungen<br />

werden in der Schweiz erbracht.<br />

Aus diesen Gründen kann das Gesetz nicht unbesehen auf die Angebote der Hotellerie<br />

<strong>und</strong> der Verkehrsvereine Anwendung finden. Vielmehr ist jede einzelne Best<strong>im</strong>mung auf<br />

ihre Anwendbarkeit zu untersuchen.<br />

<strong>Tourismus</strong> - <strong>ganz</strong> <strong>natürlich</strong>!<br />

Von der Idee über die Marktanalyse zum<br />

natur- <strong>und</strong> kulturnahen <strong>Tourismus</strong>angebot<br />

Was bedeutet das für mich als Anbieter von Pauschalreisen?<br />

Der Hotelier (oder die <strong>Tourismus</strong>organisation), der wie beschrieben Pauschalreisen anbietet, wird zur alleinigen<br />

Vertragspartei des Gastes. Er ist für alle Leistungen verantwortlich <strong>–</strong> unabhängig, ob er diese selber<br />

erbringt oder ob sie durch Dritte erbracht werden.<br />

Der Hotelier (oder die <strong>Tourismus</strong>organisation) kann weiterhin Leistungen vermitteln, wenn er dem Gast vor<br />

Vertragsabschluss:<br />

die Vertragspartei mit Namen <strong>und</strong> Adresse nennt,<br />

Originalpreise verlangt,<br />

z.B. <strong>im</strong> Prospekt klar bekannt gibt, dass diese Leistungen Fremdleistungen sind,<br />

die lediglich vermittelt werden.<br />

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