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GESCHÄFTSBERICHT 2006 - Hanwha Q CELLS

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Hierdurch hat Good Energies ihre Beteiligung an Q-Cells erhöht. Im Rahmen<br />

der Sachkapitalerhöhung hat die Q-Cells 34.323.579 neue Aktien<br />

an Good Energies ausgegeben. Von diesen Aktien wurden 3.753.595 als<br />

stimmberechtigte Stammaktien herausgegeben. Damit erreicht Good<br />

Energies einen Stimmrechtsanteil von 29,9 %. Die weiteren 30.569.984<br />

Aktien sind stimmrechtslose Vorzugsaktien, die nicht an der Börse notiert<br />

sind. Good Energies hat jedoch das Recht, in einem Börsenzulassungsverfahren<br />

die Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln und sie für<br />

den Börsenhandel zu registrieren. Die Vorzugsaktien sind mit einem<br />

geringen Dividendenvorzug von 3 Cent je Aktie ausgestattet. Durch die<br />

Ausgabe der neuen Aktien erhöht sich das Grundkapital der Q-Cells auf<br />

die erwähnten € 109.053.307,00. Good Energies hielt mit Abschluss der<br />

Transaktion 29,9 % des stimmberechtigten Kapitals sowie 49,55 % des<br />

gesamten Grundkapitals.<br />

Das genehmigte Kapital betrug zum Bilanzstichtag € 36.913.604,00.<br />

Aufgrund der Sachkapitalerhöhung vom 5. Februar 2007 beträgt es zum<br />

Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz noch € 2.590.025,00. Das Genehmigte<br />

Kapital versetzt den Vorstand in die Lage, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

kurzfristig Kapitalmaßnahmen durchzuführen, insbesondere<br />

soweit der Vorstand dabei ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden. Damit wird<br />

die Q-Cells AG insbesondere in die Lage versetzt, in geeigneten Einzelfällen<br />

Unternehmen oder Beteiligungen nicht nur im Wege einer Barkaufpreiszahlung,<br />

sondern auch durch Überlassung von Aktien der Q-Cells AG<br />

erwerben zu können.<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 2.539.200,00 durch<br />

Ausgabe von bis zu 2.539.200 auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />

bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient der Einlösung<br />

von Bezugsrechten (Aktienoptionen), zu deren Ausgabe der<br />

Vorstand von der Hauptversammlung am 29. Dezember 2003 ermächtigt<br />

wurde. Unter dem Bedingten Kapital I kön nen seit 2005 keine Aktienoptionen<br />

mehr ausgegeben werden.<br />

Das Bedingte Kapital II, welches zum Bilanzstichtag € 2.609.688,00<br />

betrug, dient der Einlösung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), zu deren<br />

Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung am 16. August 2005<br />

ermächtigt wurde. Es entspricht der Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat,<br />

durch eine Beteiligung der Mitarbeiter eine stärkere Identifikation<br />

mit den Unternehmenszielen zu erreichen und dadurch alle Mitarbeiter<br />

zu verstärktem Einsatz zu motivieren.<br />

Das Bedingte Kapital III, welches zum Bilanzstichtag € 29.530.884,00<br />

betrug, dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten<br />

an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von<br />

Umtauschrechten bzw. Umtauschpflichten an die Inhaber von Wandelanleihen,<br />

die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung<br />

vom 29. Juni <strong>2006</strong> von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten<br />

Konzernunternehmen ausgegeben werden. Dadurch sollen die Möglichkeiten<br />

der Q-Cells AG zur Finanzierung ihrer Aktivitäten gesichert und<br />

erweitert werden. Dem Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

insbesondere bei Eintritt günstiger Kapitalmarktbedingungen der Weg zu<br />

einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen<br />

Finanzierung eröffnet werden. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von<br />

Options- oder Wandelanleihen wurde im Berichtszeitraum, also in <strong>2006</strong>,<br />

kein Gebrauch gemacht. Allerdings hat die Gesellschaft am 28. Februar<br />

2007 unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung über ihre Tochtergesellschaft<br />

Q-Cells International Finance B.V. eine Wandelanleihe über<br />

€ 492.500.000,00 ausgegeben.<br />

Die Gesellschaft wurde von der Hauptversammlung vom 29. Juni <strong>2006</strong><br />

gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben und<br />

diese unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre insbesondere<br />

dazu zu verwenden, sie im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen<br />

oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen<br />

daran anbieten zu können und sie im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen<br />

auszugeben. Hiervon hat die Gesellschaft im<br />

Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.<br />

Das Unternehmen wird vom Vorstand geleitet und gegenüber Dritten vertreten.<br />

Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen,<br />

die auf maximal fünf Jahre bestellt werden; die Wiederbestellung ist<br />

zu lässig. Die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Bestellung<br />

sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat.<br />

Dem Vorstand gehören derzeit vier Mitglieder an.<br />

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