Sitzungsprotokoll Nr. 11 (457 KB) - .PDF - Gemeinde Pucking

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520 lfd.Nr. 11 Jahr 2012 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Pucking am 26. Juni 2012; Tagungsort: Spektrum Anwesende: 1. Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer als Vorsitzender 2. Vize-Bgm. Franz Almesberger 14. GR DI Karl Mairanderl 3. GVM Mag. Helena Kirchmayr 15. GR Mag. Sigurd Reder 4. GVM Gerald Mairanderl 16. GR Peter Gstöttner 5. GVM Andreas Baumgartner 17. GR Alexander Lettner 6. GVM Angela Altreiter 18. GR Hannes Jörg Altreiter 7. GR Dietmar Felber 19. GR Irmgard Kirchmayr 8. GR Claudia Mairanderl 20. GR Johannes Klima 9. GR Ingeborg Bayer 21. GR Thomas Altof 10. GR Mag. Günter Hinterholzer 22. GR Irmtraud Pöstinger 11. GR DI (FH) Doris Klinglmair 23. GR Franz Gessl 12. GR Hans Kirchmayr 24. GR Gertraud Wittmann 13. GR Rudolf Unterholzer 25. GR Manuel Raingruber Ersatzmitglieder: GR DI Karl Mairanderl für GR DI Hans Czylok GR Irmgard Kirchmayr für GR Manuela Gruber GR Gertraud Wittmann für GVM Mag. Dr. Andreas Mauhart Der Leiter des Gemeindeamtes: AL. Johann Schickmayr Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990) Gde.B. Friedrich Mayr Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990) ........................................................................................................................................ Es fehlen: entschuldigt: GVM Mag.Dr. Andreas Mauhart GR DI Hans Czylok GR Manuela Gruber unentschuldigt: Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): VB. Sabine Fürthauer

520<br />

lfd.<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong> Jahr 2012<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> am 26.<br />

Juni 2012; Tagungsort: Spektrum<br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer als Vorsitzender<br />

2. Vize-Bgm. Franz Almesberger 14. GR DI Karl Mairanderl<br />

3. GVM Mag. Helena Kirchmayr 15. GR Mag. Sigurd Reder<br />

4. GVM Gerald Mairanderl 16. GR Peter Gstöttner<br />

5. GVM Andreas Baumgartner 17. GR Alexander Lettner<br />

6. GVM Angela Altreiter 18. GR Hannes Jörg Altreiter<br />

7. GR Dietmar Felber 19. GR Irmgard Kirchmayr<br />

8. GR Claudia Mairanderl 20. GR Johannes Klima<br />

9. GR Ingeborg Bayer 21. GR Thomas Altof<br />

10. GR Mag. Günter Hinterholzer 22. GR Irmtraud Pöstinger<br />

<strong>11</strong>. GR DI (FH) Doris Klinglmair 23. GR Franz Gessl<br />

12. GR Hans Kirchmayr 24. GR Gertraud Wittmann<br />

13. GR Rudolf Unterholzer 25. GR Manuel Raingruber<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR DI Karl Mairanderl für GR DI Hans Czylok<br />

GR Irmgard Kirchmayr für GR Manuela Gruber<br />

GR Gertraud Wittmann für GVM Mag. Dr. Andreas Mauhart<br />

Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL. Johann Schickmayr<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990)<br />

Gde.B. Friedrich Mayr<br />

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990)<br />

........................................................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt:<br />

GVM Mag.Dr. Andreas Mauhart<br />

GR DI Hans Czylok<br />

GR Manuela Gruber<br />

unentschuldigt:<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): VB. Sabine Fürthauer


521<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht<br />

schriftlich (Mail) am 19. Juni 2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20. März 2012 bis zur<br />

heutigen Sitzung während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />

aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />

können.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

Der Vorsitzende bringt vor, dass der Prüfbericht der letzten Prüfungsausschusssitzung in die<br />

Tagesordnung noch aufzunehmen ist, dies einstimmig zur Kenntnis genommen wird.<br />

1. Neubesetzung der Amtsleiterstelle per 1. Mai 2013; Ausschreibung<br />

Aufgrund der Erklärung von Amtsleiter Johann Schickmayr über seine Versetzung in den<br />

Ruhestand mit Wirkung 1. Mai 2013 ist mit diesem Zeitpunkt die Nachbesetzung des<br />

Dienstpostens erforderlich.<br />

In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes wurde ein Entwurf für die Ausschreibung erstellt<br />

und es ergeht dazu folgende<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, für die Neubesetzung der Amtsleiterstelle per 1. Mai<br />

2013 bzw. per 1. Februar 2013 im Falle der Besetzung durch einen externen Bewerber, wird<br />

die folgende Stellenausschreibung vorgenommen:<br />

STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

Gemäß §§ 8 und 9 Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2001, LGBL. 52/2002<br />

i.d.g.F. wird aufgrund des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses vom 26. Juni 2012 folgender<br />

Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:<br />

Leiter/in des Marktgemeindeamtes <strong>Pucking</strong><br />

Beamtenposten der Funktionslaufbahn GD 10<br />

Die Besetzung erfolgt mit 1. Mai 2013 mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % bzw. 40<br />

Wochendienststunden. Für externe Bewerber wird als Beginn für die Tätigkeit der 1. Feb.<br />

2013 festgelegt und es wird in diesem Fall die Einreihung bis 30. April 2013 in GD 14 als<br />

Vertragsbediensteter vorgenommen.


522<br />

Die Bestellung erfolgt vorerst befristet auf 5 Jahre, im Anschluss daran sind<br />

Weiterbestellungen im Ausmaß von jeweils 5 Jahren möglich.<br />

Aufgaben:<br />

Leitung des <strong>Gemeinde</strong>amtes und Führung der gesamten Verwaltung sowie Dienstaufsicht<br />

über alle Dienststellen der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

Ansprechpartner/in für Bürgermeister, <strong>Gemeinde</strong>organe, <strong>Gemeinde</strong>bedienstete und<br />

Bevölkerung<br />

Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der <strong>Gemeinde</strong>vorstands-, <strong>Gemeinde</strong>rats- und<br />

Ausschussbeschlüsse sowie Teilnahme an den Sitzungen<br />

Finanzierungs- Vertrags- und Rechtsangelegenheiten<br />

Personalangelegenheiten<br />

Abwicklung von Projekten und Vorhaben der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

zugeteilte Aufgaben aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes oder über Auftrag des<br />

Bürgermeisters<br />

Geschäftsführung der gemeindeeigenen KG<br />

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:<br />

Österreichische Staatsbürgerschaft<br />

volle Handlungsfähigkeit<br />

persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben<br />

einwandfreies Vorleben<br />

Besondere unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:<br />

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule (kann durch eine langjährige<br />

Berufserfahrung in leitender Stellung im <strong>Gemeinde</strong>dienst ersetzt werden) sowie<br />

umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Dienstausbildung nach der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstausbildungsverordnung<br />

(Amtsleiterlehrgang Modul 4). Sofern diese nicht bereits abgelegt wurde, hat sie zum<br />

ehest möglichen Zeitpunkt verpflichtend zu erfolgen.<br />

Besondere Aufnahmevoraussetzungen, die erwünscht werden:<br />

Hochschulabschluss (Wirtschafts- od. Rechtswissenschaften) von Vorteil<br />

gute EDV-Kenntnisse<br />

gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit<br />

Geschick im Umgang mit Bürgern<br />

Führungs- u. Konfliktlösungsfähigkeit<br />

Bereitschaft zu zeitlichen Mehrleistungen<br />

gute Auffassungs- und Wahrnehmungsfähigkeit<br />

Motivationskraft, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Belastbarkeit und Zielstrebigkeit<br />

Flexibilität, Ausdauer und Genauigkeit<br />

Bereitschaft zur Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich<br />

Bei männlichen Bewerbern - abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst<br />

Führerschein der Gruppe B<br />

nach Möglichkeit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und regionalen Struktur<br />

Das Auswahlverfahren erfolgt nach den maßgeblichen Bestimmungen des OÖ. GDG 2002<br />

unter Beachtung der darin normierten Objektivierungskriterien. Die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

behält sich das Recht vor, Vorstellungs- und Kontaktgespräche, interne Hearings, Tests und<br />

sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im<br />

Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.


523<br />

Bewerbungen mit den entsprechenden Nachweisen (Lebenslauf, aktuellem Passfoto,<br />

Urkunden und Zeugnisse) sind bis spätestens 14. Aug. 2012 beim Marktgemeindeamt<br />

<strong>Pucking</strong>, 4055 <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Str. 5, einzureichen.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, Tel. 0660 6<strong>11</strong>4055 oder<br />

Amtsleiter Johann Schickmayr Tel. 0660 6124055 bzw. E-mail:<br />

schickmayr@pucking.ooe.gv.at zur Verfügung.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Dr. Robert Aflenzer<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Altof (FPÖ) stellt den Antrag, die Stelle zusätzlich im Standard, Presse, Kronen Zeitung<br />

und OÖ Nachrichten auszuschreiben.<br />

Weiters bringt er zwei Stellenausschreibungen von <strong>Gemeinde</strong>n zum Vergleich vor, in denen<br />

als besondere Aufnahmevoraussetzungen eine „abgeschlossene Matura“ zumindest Niveau<br />

eines Absolventen einer höheren Schule (kann durch eine langjährige Berufserfahrung …)<br />

Voraussetzung ist und fragt nach, warum nicht bei uns dies ebenfalls so ausgeschrieben<br />

wird.<br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass die Ausschreibung laut Amtsbericht vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand so empfohlen wird.<br />

GR Wittmann (FPÖ) fügt noch hinzu, dass sie nicht glaubt, dass eine langjährige<br />

Berufserfahrung eine Matura ersetzt.<br />

Nach einer kurzen Beratung einigt man sich derart, dass die Ausschreibung wie vorgesehen<br />

in der Amtlichen Linzer Zeitung, den <strong>Gemeinde</strong>nachrichten, auf der Homepage sowie in der<br />

Kronen Zeitung und den OÖ Nachrichten zu erfolgen hat und lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

GR Reder (SPÖ) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend<br />

2. Änderung der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung<br />

Amtsbericht:<br />

Laut Kinderbetreuungsgesetz sind bei Aufnahme von gemeindefremden Kindern von der<br />

Hauptwohnsitzgemeinde Gastbeiträge zu entrichten. Diese Gastbeiträge sind für die<br />

Deckung des Abganges pro Kind in der Einrichtung zu verwenden.<br />

Da diese Gastbeiträge den Abgang in den Einrichtungen bei Weitem nicht abdecken, wurde<br />

in der Familienausschusssitzung vom 24.5.2012 vorgeschlagen, diese wie nachstehend<br />

angeführt zu erhöhen:<br />

Einrichtung Abgang pro Kind pro Monat Gastbeitrag bisher Vorschlag<br />

KG I 207,35 150,-- 275,--<br />

KG II 339,32 150,-- 275,--<br />

Krabbelstube 547,55 240,-- 400,--<br />

Hort 103,70 100,-- 120,--


524<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird daher empfohlen, die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung wie folgt<br />

zu ändern:<br />

ÄNDERUNG DER<br />

KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGSORDNUNG<br />

der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

geltend ab 1. September 2012<br />

VI. Elternbeiträge, Beitragsfreiheit und Gastbeitrag<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012.<br />

Die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 14.12.2010,<br />

zuletzt geändert mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 28.6.20<strong>11</strong> wird wie folgt geändert:<br />

5. a) Bei Aufnahme eines gemeindefremden Kindes ist von der Hauptwohnsitzgemeinde ein<br />

angemessener, nachvollziehbarer Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der<br />

Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zur<br />

Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden Kindes oder das<br />

Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Kinderbetreuungseinrichtung<br />

erfordern.<br />

b) Der Gastbeitrag beträgt<br />

1. für ein Kind unter drei Jahren € 400,--<br />

2. für ein Kind über drei Jahren bis zum Schuleintritt € 275,--<br />

3. für ein Schulkind € 120,--<br />

pro Monat, in dem die Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist.<br />

XI. Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit der Änderung dieser Ordnung tritt mit 1. September 2012 ein.<br />

Nachdem keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über die<br />

Kinderbetreuungseinrichtungsordnung mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

GR Reder (SPÖ) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend<br />

3. Änderung der Tarifordnung für sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Amtsbericht:<br />

Laut Elternbeitragsverordnung 20<strong>11</strong> ändern sich bei den Elternbeiträgen die Mindest- und<br />

Höchstbeiträge sowie die Materialbeiträge jeweils zu Beginn des nächstfolgenden<br />

Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an<br />

seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen<br />

Kalenderjahres.<br />

Für das Arbeitsjahr 2012/2013 ergibt sich eine Steigerung von 3,3 %. Es ist daher auch die<br />

Tarifordnung für sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen daran anzupassen und die<br />

nachstehenden Beiträge wie folgt zu ändern:


525<br />

monatlicher Mindestbeitrag für Kinder unter 3 Jahren: von € 45,-- auf € 46,--<br />

für Kinder über 3 Jahren: von € 38,-- auf € 39,--<br />

monatlicher Höchstbeitrag für Kinder über 3 Jahren:<br />

bei einem Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung von maximal 30 Wochenstunden (noch<br />

nicht schulpflichtige Kinder) bzw. 25 Wochenstunden (schulpflichtige Kinder) von € 100,--<br />

auf € 103,--<br />

bei einem Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ab 31 bzw. 26 Wochenstunden von<br />

€ 150,-- auf € 155,--<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird daher empfohlen, die Tarifordnung für sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

wie folgt zu ändern:<br />

Änderung der Tarifordnung für<br />

sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012.<br />

Die Tarifordnung für den Besuch sämtlicher Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten,<br />

Krabbelstube, Schülerhort) gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 28. Juni 20<strong>11</strong> wird wie folgt<br />

geändert:<br />

§ 3 Mindestbeitrag<br />

(1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:<br />

für Kinder unter drei Jahren € 46,-- und<br />

für Kinder über drei Jahren € 39,--.<br />

(2) Der Mindestbeitrag kann auf Antrag am Marktgemeindeamt aus besonders<br />

berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich<br />

nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und<br />

Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

§ 4 Höchstbeitrag<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden maximal € 252,--.<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden maximal € 103,--.<br />

§ 7 Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 3 Jahren<br />

(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren<br />

(a) 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden bei Schulkindern maximal € 103,--.


526<br />

(b) 4,5 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, maximal € 155,--. Diese<br />

Regelung ist insbesondere für Schulkinder während der Sommer-Schulferien für<br />

den Monat Juli anzuwenden.<br />

Wird ein Schulkind im Juli für mindestens zwei ganze Kalenderwochen vom Besuch der<br />

Kinderbetreuungseinrichtung abgemeldet, reduziert sich der Elternbeitrag für die<br />

Ganztagsbetreuung um die Hälfte. In allen übrigen Fällen ist der volle Elternbeitrag zu<br />

entrichten.<br />

(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für Schulkinder an weniger als 5<br />

Tagen pro Woche wird ein Tarif für<br />

- 3 Tage festgesetzt, der 85 % vom 5-Tages-Tarif beträgt<br />

- 2 Tage festgesetzt, der 65 % vom 5-Tages-Tarif beträgt<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit der Änderung dieser Tarifordnung tritt mit 1. September 2012 ein.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über die Tarifordnung<br />

mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (6) und die FPÖ-Fraktion (4) stimmen<br />

dafür. GR Raingruber (BZÖ) stimmt dagegen. GR Klima (Grüne) enthält sich der<br />

Stimme.<br />

GR Reder (SPÖ) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.<br />

4. Auflassung des öffentlichen Weges Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 KG <strong>Pucking</strong> I<br />

Amtsbericht:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> benötigt für den Ausbau des Geh- und Radweges zwischen der<br />

Holunderstraße und der Haidfeldstraße von der Fam. Steinmair Grund und wurde von Herrn<br />

Steinmair vorgeschlagen, dass ein Grundtausch möglich wäre, wenn der öffentliche Weg,<br />

bestehend aus der Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 aufgelassen wird.<br />

Dieser Wegabschnitt wird wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch<br />

nicht benötigt und hat daher die <strong>Gemeinde</strong> das Verfahren für die Auflassung der<br />

Wegparzellen 1635 und 1636/2 eingeleitet.<br />

Gemäß § <strong>11</strong> Abs. 6 des O.ö. Straßengesetzes 1991 i.d.g.F. wurde der Plan durch vier<br />

Wochen, vom 3. Mai 2012 bis einschließlich 1. Juni 2012, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

beim Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden aufgelegt. Die betroffenen<br />

Grundeigentümer wurden mit Schreiben vom 18. April 2012 betreffend der beabsichtigten<br />

Auflassung des öffentlichen Gutes nachweislich verständigt.<br />

Zur geplanten Auflassung sind am <strong>Gemeinde</strong>amt keine Stellungnahmen abgegeben worden.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Verordnung beschließen:<br />

V e r o r d n u n g


527<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012 betreffend die<br />

Auflassung des öffentlichen Weges Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 KG <strong>Pucking</strong> I.<br />

Auf Grund der Bestimmungen des § <strong>11</strong> Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in<br />

Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. GemO 1990, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Der öffentliche Weg (Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 KG <strong>Pucking</strong> I) zwischen der Holunderstraße<br />

und der Haidfeldstraße wird als öffentliche Straße aufzulassen, weil er wegen mangelnder<br />

Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage des aufzulassenen Straßenteiles ist im beiliegendem Katasterplan vom 17.<br />

April 2012, Maßstab 1 : 1000 gelb dargestellt. Der Plan kann beim Marktgemeindeamt<br />

<strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden und ist vor Erlassung<br />

dieser Verordnung durch vier Wochen im <strong>Gemeinde</strong>amt zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegen.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch 2 Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

5. Widmung, Einreihung und Auflassung von öffentlichen Straßen im Zuge des<br />

Ausbaues des Geh- und Radweg in Bereich des „Ackerlhauses“<br />

Amtsbericht:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> beabsichtigt im Bereich des Objektes Untere Landstraße 58<br />

(Ackerlhaus) Teilabschnitte der öffentlichen Straße (Grundstück 1645) aufzulassen und eine<br />

neue Zufahrtsstraße und einen Radfahr- und Fußgängerweg neu zu widmen.<br />

Es wurde bereits Anfang 2010 das Verfahren für die gegenständliche Widmung, Einreihung<br />

und Auflassung von Straßen durchgeführt und im <strong>Gemeinde</strong>rat am 9. März 2010<br />

beschlossen.<br />

Verschiedene Eigentümer des Ackerlhauses haben in der Zwischenzeit in diesem Bereich<br />

von der BLF VermögensverwaltungsgesmbH. Grundflächen erworben und in der Folge<br />

verschiedene Planänderungen beantragt.<br />

Die gewünschten Planänderungen wurden von der Planungsabteilung des Landes im<br />

Detailplan eingearbeitet und wurde dann von der <strong>Gemeinde</strong> ein neuerliches<br />

Auflageverfahren samt Parteiengehör durchgeführt.<br />

Gemäß § <strong>11</strong> Abs. 6 des O.ö. Straßengesetzes 1991 i.d.g.F. wurde der Plan durch vier<br />

Wochen, vom 3. Mai 2012 bis einschließlich 1. Juni 2012, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

beim Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden aufgelegt. Die betroffenen


528<br />

Grundeigentümer wurden mit Schreiben vom 18. April 2012 betreffend der beabsichtigten<br />

Widmung, Einreihung und Auflassung des öffentlichen Gutes nachweislich verständigt.<br />

Zu diesem Verordnungsplan sind 2 Stellungnahmen eingegangen.<br />

a) Stellungnahme von Ing. Bernhard Kirchsteiger, Untere Landstr. 58


529


530<br />

b) Stellungnahme von Peter Kölbleitner, Untere Landstr. 58


531<br />

Dazu wird wie folgt Stellung genommen:<br />

Beurteilung der Stellungnahmen von Ing. Bernhard Kirchsteiger und Peter<br />

Kölbleiter, beide wh. in <strong>Pucking</strong>, Untere Landstraße 58<br />

Beide Schriftsätze, die mit dem Begriff „Einwendungen zur…“ tituliert sind, stellen de fakto<br />

keine solchen dar, sondern beinhalten bloß Forderungen hinsichtlich der Situierung der<br />

Zufahrtsstraße, in dem sie verlangen, den Radweg mit Zufahrtsstraße um ca. 2,5 m nach<br />

Süden abzurücken, da sie in der Zwischenzeit einen weiteren Grundstreifen von der BLF<br />

erworben haben.<br />

Weiters findet sich in den Schreiben ihre Vorstellungen über die Ausführung der Radien und<br />

verlangen die Schließung der derzeitigen Zufahrt im Norden des Grundstückes.<br />

Diese geforderte geringfügig geänderte Situierung ist für das Projekt von minimaler<br />

Bedeutung und selbstverständlich durchführbar, die technische Ausführung und die<br />

Schließung der alten Zufahrt nach Errichtung der neuen sind kein Problem und<br />

verstehen sich von selbst.<br />

Weiters wenden sie sich wortgleich gegen die geplante Parkfläche westlich des Anwesens,<br />

die ihrer Auffassung der Größe nach nicht mit dem Nutzwerkgutachten des Hauses<br />

übereinstimmt und verlangen, dass die im Nutzwerkgutachten skizzierten Parkflächen in das<br />

Planungsprojekt mit einzubeziehen sind.


532<br />

Dazu ist festzustellen, dass für die Verordnung das Nutzwerkgutachten ohne Belang<br />

ist, zumal dies eine privatrechtliche Angelegenheit der Wohnungseigentümer ist, die<br />

in der öff. Verordnung der Verkehrsfläche keinen Niederschlag finden kann.<br />

Diese besagte Zufahrt sichert lediglich die westseitige Erschließung der Liegenschaft.<br />

Im Übrigen ist die gesamte Bruttofläche, in dem die Parkplätze enthalten sind, ohnehin<br />

im Verordnungsplan als künftige Verkehrsfläche ohne Details ausgewiesen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Verordnung beschließen:<br />

V e r o r d n u n g<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012 betreffend die Widmung,<br />

Einreihung und Auflassung von öffentlichen Straßen im Bereich des Objektes Untere<br />

Landstraße 58 (Ackerlhaus)<br />

Auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2, Z. 1 und § <strong>11</strong> Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz<br />

1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. GemO 1990, wird<br />

verordnet:<br />

§ 1<br />

Dieser Verordnung liegt der „Verordnungsplan“ des Amtes der Oö. Landesregierung vom<br />

8.6.2009 Maßstab 1 : 2000 samt Detailplan im Maßstab 1 : 250 einschließlich des<br />

Umweltberichtes und der Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft zugrunde.<br />

§ 2<br />

Für die Aufschließung des Objektes Untere Landstraße 58 auf dem Grundstück 1595/2 ist<br />

südlich der Grundstücke 1595/3, 1595/4 und 1595/5 1595/2 eine neue 5 m breite öffentliche<br />

Zufahrtsstraße geplant (im Detailplan zum Verordnungsplan grau dargestellt), die an die<br />

bestehende Straße Grundstück <strong>Nr</strong>. 1645 angeschlossen wird. Für die Aufschließung des<br />

westlichen Grundstücksteiles der Parz. 1595/2 (westl. Gebäudetrakt samt Garagen und<br />

Stellplätzen) ist im westlichen Bereich des Grundstückes 1595/3 eine öffentliche<br />

Zufahrtsstraße (Stichstraße) geplant. Die im Detailplan zum Verordnungsplan grau<br />

dargestellten Straßenabschnitte dienen vorwiegend der Aufschließung des Grundstückes<br />

1595/2 und der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke.<br />

§ 3<br />

Die neu herzustellende Straße wird an die bestehende Straße Grundstück <strong>Nr</strong>. 1645<br />

angeschlossen. Der neu herzustellende Straßenabschnitt befindet sich im Grünland (§ 30<br />

O.ö. Raumordnungsgesetz 1994), die bestehende Straße und der Umkehrplatz der neuen<br />

Stichstraße befinden sich im Bauland (§ 21 Oö. Raumordnungsgesetz 1994) und wird die<br />

gesamte Straße dem Gemeingebrauch gewidmet und in die Straßengattung<br />

„<strong>Gemeinde</strong>straße“ eingereiht.<br />

§ 4<br />

Die im Verordnungsplan blau dargestellte Fläche der Wegparzelle 1645 wird als öffentliche<br />

Straße aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den<br />

Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.


533<br />

§ 5<br />

Südlich und östlich des Grundstückes 1596/3 und östlich des Grundstückes 1596/2 ist die<br />

Errichtung eines Radfahr- und Fußgängerweges mit einer Breite von 2,5 m geplant (im<br />

Verordnungsplan gelb dargestellt).<br />

Der neu herzustellende Radfahr- und Fußgängerweg befindet sich im Grünland (§ 30 O.ö.<br />

Raumordnungsgesetz 1994 und wird dem Gemeingebrauch gewidmet und in die<br />

Straßengattung „Radfahr- und Fußgängerweg“ eingereiht.<br />

§ 6<br />

Die genaue Lage der alten und neuen Straße, sowie des geplanten Radfahr- und<br />

Fußgängerweges sind aus dem „Verordnungsplan“ des Amtes der Oö. Landesregierung vom<br />

8.6.2009 Maßstab 1 : 2000 samt Detailplan im Maßstab 1 : 250 zu ersehen, der beim<br />

Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden<br />

kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im <strong>Gemeinde</strong>amt zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />

§ 7<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch 2 Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

6. Straßenbenennung im Bereich der „Gesslgründe“<br />

Amtsbericht:<br />

Im Bereich der Gesslgründe wurde im Zuge der Parzellierung eine neue<br />

Aufschließungsstraße ausgewiesen, für die eine Straßenbenennung erforderlich ist.<br />

Vom Bauausschuss wird der Straßenname „Halmweg“ vorgeschlagen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die nachstehend angeführte Verordnung beschließen:<br />

V e r o r d n u n g<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012, womit die Verordnung<br />

über die Benennung öffentlicher Verkehrsflächen vom 29.8.1980 i.d.g.F. geändert wird.<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, LGBl. <strong>Nr</strong>. 84/1991, i.d.g.F., in Verbindung mit<br />

§§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 Abs. 1 der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl. <strong>Nr</strong>. 91/1990, wird<br />

verordnet:<br />

1. Der § 1 wird wie folgt ergänzt:<br />

Ortschaft Hasenufer:


534<br />

Die im Katasterplan vom 26. Juni 2012 gelb dargestellten Teilflächen der Weggrundstücke<br />

1513/10 und 1513/12 KG <strong>Pucking</strong> I erhalten die Straßenbezeichnung „Halmweg“.<br />

Der angeführte Katasterplan bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.<br />

Die Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 mit dem auf den<br />

Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7), 3 FPÖ-GR, GR Klima (Grüne) und<br />

und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dafür. GR Altof (FPÖ) enthält sich der<br />

Stimme.<br />

7. Straßenbau 2012<br />

Amtsbericht:<br />

Im Budget 2012 stehen für den Straßenbau einschließlich der notwendigen Sanierungen €<br />

60.000,-- zur Verfügung.<br />

Der Bauausschuss schlägt vor, dass mit diesem Geld<br />

a) die kaputte Weyerbachbrücke in der Pfarrgasse erneuert werden soll. Über die<br />

Brückenerneuerung liegt eine Kostenschätzung des Landes mit € 52.568,-- vor. Laut<br />

Finanzierungsplan des Landes muss die <strong>Gemeinde</strong> 33,33 % der tatsächlichen<br />

Baukosten, das sind € 17.522,-- übernehmen.<br />

b) die Zufahrt Ober- und Unterprassner in Form eines Güterweges ausgebaut werden<br />

soll. Vom Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen liegt eine Kostenschätzung mit €<br />

40.000,-- vor. Die Finanzierung ist so vorgesehen, dass 50% das Land, 30% die<br />

Anrainer und 20% (€ 8.000,--) die <strong>Gemeinde</strong> übernehmen müssen.<br />

c) In nachstehenden Straßen soll in Teilbereichen der Asphaltbelag saniert werden:<br />

- Porschestraße<br />

- Schnepfenweg<br />

d) Im Silberweg soll die Straße von der Traunuferstraße bis zum Ende der Grundstückes<br />

<strong>11</strong>41/4 (Silberweg 3) ausgebaut werden (Unterbau und Asphaltierung)<br />

e) Weiters soll die Haidfeldstraße saniert werden. Bei der Haidfeldstraße liegt der<br />

Abschnitt zwischen der Kreuzung Eckmann bis zur Kurve auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Ansfelden. Es wird daher mit der <strong>Gemeinde</strong> Ansfelden eine Vereinbarung bezüglich<br />

der Vorschreibung der Anliegerbeiträge getroffen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die angeführten Straßen, Straßenabschnitte<br />

saniert bzw. neu asphaltiert werden, bzw. die Weyerbachbrücke in der Pfarrgasse erneuert<br />

wird.<br />

Die Weyerbachbrücke wird vom Land Oberösterreich, Abt. Brückenbau errichtet.<br />

Die Zufahrt Ober- und Unterprassner wird über den Güterwegeverband gebaut.


535<br />

Bezüglich der übrigen Straßenabschnitte sollen von 3 Straßenbaufirmen Angebote eingeholt<br />

und die Arbeiten an den Bestbieter vergeben werden.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

8. August Prüwasser; Aufhebung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“<br />

Amtsbericht:<br />

Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 20. März 2012 wurde das Verfahren zur<br />

Auflassung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“ eingeleitet.<br />

Gemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wurden<br />

die Betroffenen von der beabsichtigten Auflassung des Bebauungsplanes verständigt und es<br />

sind dazu keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

Von der Direktion für Landeplanung wird in der Stellungnahme mitgeteilt, dass überörtliche<br />

Interessen im besonderen Maß durch die Aufhebung nicht berührt werden und die<br />

Bebauungsplan-Aufhebung aus fachlicher Sicht ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“ vom 30.3.1962,<br />

Plan <strong>Nr</strong>. 192/PRÜ.2 wird aufgelassen.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

9. Teilverwendung von Rücklagen<br />

a) Für den Ankauf eines Grundstückes von den Pfarrpfründen<br />

b) Für den Eigenmittelanteil der Wasserversorgung<br />

zu a:<br />

Für den Ankauf eines Grundstückes von den Pfarrpfründen zur Errichtung eines<br />

Rückhaltebeckens im Zuge der Kanalertüchtigung ist die Entnahme eines Betrages von €<br />

62.400,-- aus der Kanalrücklage erforderlich.<br />

Zu b:<br />

Für diverse Vorhaben bei der Wasserversorgung ist aus der Wasserversorgungsrücklage ein<br />

Betrag von € 18.436,16 notwendig.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über Punkt a) und b)<br />

mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen


536<br />

10. Union Pachtvertrag; Neufassung<br />

Mit den Funktionären der Union-<strong>Pucking</strong> wurde nun ein Entwurf besprochen, dem von allen<br />

Beteiligten zugestimmt werden kann und bereits im Vorfeld allen Mitgliedern des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates per E-mail zugegangen ist.<br />

Lediglich ein kleiner Vermerk über die Verpflichtung des Winterdienstes lt. der StVO. wird<br />

nach Anregung im <strong>Gemeinde</strong>vorstand in die Endfassung noch mit aufgenommen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den nachstehend angeführten Pachtvertrag beschließen:<br />

abgeschlossen zwischen<br />

P A C H T V E R T R A G<br />

1. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>erstraße 4, 4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch den<br />

Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, ebendort, im Folgenden kurz <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

genannt, einerseits,<br />

und<br />

2. Österreichische Turn- und Sportunion <strong>Pucking</strong>, Parkstraße 15, 4055 <strong>Pucking</strong>,<br />

eingetragen im Vereinsregister unter ZVR-Zahl 92<strong>11</strong>32522 bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, vertreten durch den Obmann Walter Mayr,<br />

Wachtelweg 4, 4063 Hörsching, im Folgenden kurz Pächterin genannt, andererseits,<br />

wie folgt:<br />

PRÄAMBEL<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist Eigentümerin der EZ 534 KG 45521 <strong>Pucking</strong> I insbesondere mit<br />

den Grundstücken 277/1, 277/2, 277/3, 281/2, 281/5, 281/6, 281/8, 285, 295/3 und 1273/9.<br />

Zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> und der Pächterin besteht ein Pachtvertrag über die<br />

gegenständliche Liegenschaft zum Betrieb einer Sportanlage.<br />

Auf der Liegenschaft wurden in der Vergangenheit diverse Baulichkeiten errichtet,<br />

insbesondere ein Sportheim mit Umkleidekabinen, Sanitäreinrichtungen,<br />

Gemeinschaftsräumen, Lagerräumen und dergleichen.<br />

Zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> und der Pächterin besteht Einvernehmen darüber, dass<br />

sämtliche derzeit auf der Liegenschaft errichteten fest verbundenen Baulichkeiten im<br />

Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> als Liegenschafseigentümer und im Besitz der Pächterin<br />

stehen und wird dies sowohl seitens der Pächterin als auch der <strong>Gemeinde</strong> ausdrücklich<br />

anerkannt.<br />

Die Pächterin verzichtet auf die Geltendmachung jedweder allfälliger Ansprüche<br />

Ersatzansprüche aus geleisteten Investitionen aller Art.<br />

oder


537<br />

Zur Neugestaltung des Pachtverhältnisses wird über gemeinsamen Wunsch<br />

gegenständlicher Vertrag abgeschlossen.<br />

I.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> verpachtet an die Pächterin hiermit die in der in der Natur ersichtliche<br />

Sportanlage, gelegen auf der Liegenschaft EZ 534 KG <strong>Pucking</strong> I, (insbesondere auf den<br />

Grundstücken 277/2, 277/3, 281/2, 281/5, 281/6, sowie Teile aus den Grundstücken 1273/9,<br />

281/8, 285, 295/3 und 277/1 lt. der beiliegenden Lageskizze im rot umrahmten Bereich) mit<br />

den darauf befindlichen Baulichkeiten.<br />

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die südlichen Parkflächen und der westlich (entlang<br />

des <strong>Pucking</strong>er Sees) befindliche Geh- und Fahrtweg nicht vom Bestandsvertrag umfasst<br />

sind.<br />

Die Verpachtung erfolgt ausschließlich zum Betrieb einer Sportanlage, wobei insbesondere<br />

die sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, sowie Bewerbsspiele seitens der<br />

Pächterin gefördert werden.<br />

Eine andere Verwendung ist allenfalls nur kurzfristig und nur mit ausdrücklicher schriftlicher<br />

Genehmigung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> gestattet.<br />

Seitens der Pächterin ist dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage einer möglichst breiten<br />

Öffentlichkeit im Rahmen des Vereinszweckes der Pächterin zur Verfügung steht.<br />

1. Der jährliche Pachtzins beträgt € 100,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

2. Zuzüglich zum Pachtzins sind die Betriebskosten und laufenden Abgaben für den<br />

Pachtgegenstand zu entrichten, soweit die Pächterin diese Kosten nicht direkt selbst<br />

trägt.<br />

3. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Pachtzinses vereinbart. Als Maß zur<br />

Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich<br />

verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. In<br />

Ermangelung eines solchen ist ein auf Verbraucherpreisen beruhender Index<br />

heranzuziehen. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat Dezember<br />

20<strong>11</strong> verlautbare endgültige Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder<br />

unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt.<br />

II.<br />

Bei Überschreiten der Schwankungen von 5 % wird jedoch die gesamte Änderung<br />

berücksichtigt. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu<br />

berechnen, wobei stets die letzte innerhalb des Jahres ersichtliche, außerhalb des<br />

jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die neue Bezugsgröße, sowohl für die<br />

Neufestsetzung des Forderungsbetrages, als auch für die Berechnung des neuen<br />

Spielraumes zu bilden hat.<br />

4. Der Pachtzins ist jährlich im Vorhinein bis zum 31. 1. des jeweiligen Jahres an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> zu entrichten.<br />

5. Die nicht direkt verrechneten Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sind jährlich im<br />

Nachhinein innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe durch die <strong>Gemeinde</strong> zu<br />

entrichten.


538<br />

Das Pachtverhältnis beginnt am 1. 1. 2012 und wird für die Dauer von 25 Jahren<br />

abgeschlossen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist berechtigt, den Pachtvertrag durch eingeschriebenen Brief mit<br />

sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn<br />

a. die Pächterin die vertragsgegenständliche Liegenschaft bzw. die darauf errichteten<br />

Anlagen für einen anderen als den vertraglich bedungenen Zweck verwendet und die<br />

zweckwidrige Verwendung trotz Aufforderung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> nicht binnen<br />

Monatsfrist ab Erhalt der Aufforderung unterlässt, verhindert oder aufgibt,<br />

b. gegen die Pächterin ein Insolvenz(vor)verfahren oder Reorganisationsverfahren<br />

rechtskräftig eröffnet oder mangels Vermögen vom Gericht abgewiesen wird,<br />

c. der Verein vom Pachtgegenstand einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht<br />

(§<strong>11</strong>18ABGB) oder sonst gegen Bestimmungen dieses Vertrages gröblich verstößt,<br />

d. Der Verein trotz nachweisbarer Mahnung und Setzung einer 2-monatigen Nachfrist mit<br />

der Bezahlung des Pachtzinses bzw. der Betriebskosten länger als drei Monate im<br />

Rückstand ist,<br />

e. der Verein aufgelöst oder im Vereinsregister gelöscht wird.<br />

III.<br />

Die Weiterverpachtung oder Unterverpachtung des Pachtgegenstandes an Dritte ist nicht<br />

gestattet.<br />

Ausgenommen davon sind<br />

a. die Unterverpachtung an einen Gewerbebetrieb zur Führung eines Sportbuffets,<br />

b. die Vermietung von Teilen (Platzwartwohnung) an natürliche Personen, die die Kontrolle,<br />

die Pflege, oder die Verwaltung für die Pächterin ausüben („Platzwartwohnung“) und<br />

dessen Familie,<br />

c. die kurzfristige Überlassung an andere Vereine und Organisationen zur sportlichen<br />

Betätigung (zB kurzfristiges Training anderer Vereine, Betriebsturnier eines<br />

Unternehmens) oder für Veranstaltungen anderer Vereine und Organisationen, die ihren<br />

Sitz in <strong>Pucking</strong> haben (zB Musikaufführung, Spielfest und dergleichen).<br />

Für allfällige Schäden und Nachteile, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> dadurch entstehen, haftet<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> gegenüber die Pächterin.<br />

IV.<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist berechtigt, den gesamten Pachtgegenstand für Zwecke<br />

des Schulturnens der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> erhaltenen Schulen ohne Entrichtung<br />

eines Entgelts zu benützen. Der Betriebsaufwand zB Stromkosten, Reinigungskosten u.<br />

a., sind von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> zu ersetzen.<br />

V.


539<br />

2. Die Benützungszeiten für das Schulturnen sind zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> und<br />

der Pächterin einvernehmlich festzusetzen, wobei auf die durch den Unterrichtsbetrieb<br />

bedingten Zeiten für das Schulturnen Rücksicht zu nehmen ist.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Pächterin die<br />

Sportanlage für Sportfeste und Gemeinschaftsveranstaltungen ohne Entrichtung eines<br />

Entgeltes zu benützen. Die der Pächterin dadurch entstehenden Unkosten sind von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> zu ersetzen.<br />

Die Pächterin hat sämtliche gesetzlichen und behördlichen, insbesondere baubehördlichen<br />

Vorschriften beim Betrieb und der Verwendung des Pachtobjektes einzuhalten.<br />

Die Pächterin hält die <strong>Gemeinde</strong> für allfällige Emissionen, die von der Sportanlage<br />

ausgehen, insbesondere durch Lärm, gegen allfällige privatrechtliche oder öffentlich<br />

rechtliche Ansprüche schad- und klaglos.<br />

Die Pächterin verpflichtet sich, jedes Jahr eine Generalversammlung abzuhalten, in der über<br />

die finanziellen Verhältnisse aller Sektionen der Pächterin berichtet (Kassenbericht) und über<br />

die Entlastung der organschaftlichen Vertreter entschieden wird. Ein oder mehrere<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter sind dazu rechtzeitig einzuladen.<br />

VI.<br />

VII.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> haftet für keine bestimmte Beschaffenheit, Eignung oder ein bestimmtes<br />

Erträgnis des Mietobjektes.<br />

Sämtliche für die Errichtung und den Betrieb der Sportanlage erforderlichen öffentlichrechtlichen<br />

Bewilligungen sind von der Pächterin auf ihre Kosten einzuholen.<br />

VIII.<br />

Die Pächterin ist verpflichtet, das gesamte Pachtobjekt stets im ordentlichen Zustand zu<br />

halten, insbesondere alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten<br />

vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.<br />

Die Pächterin übernimmt die Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Pachtobjektes<br />

insbesondere die Räum- und Streupflicht im Sinne der StVO. bei entsprechend winterlichen<br />

Verhältnissen auf allen allgemein begehbaren Wegen der Sportanlage.<br />

Die Pächterin verpflichtet sich weiters, den Organen der <strong>Gemeinde</strong> jederzeit das Betreten<br />

des Pachtgegenstandes zu Kontrollzwecken zu gestatten.<br />

IX.<br />

Für Schäden, die aus der Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der gegenständlichen<br />

Sportanlage entstehen, haftet ausschließlich die Pächterin und verpflichtet sich, die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu erhalten.<br />

Die Pächterin ist verpflichtet, zur Absicherung gegen solche Schadenersatzansprüche eine<br />

ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Abschluss der


540<br />

Haftpflichtversicherung sowie die laufende Prämienzahlung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

nachzuweisen.<br />

Soweit nichts anderes ausdrücklich und konkret auf die Aufwendung bezogen gesondert<br />

schriftlich vereinbart wird, hat die Pächterin bei Beendigung des Pachtverhältnisses von ihr<br />

getätigte Aufwendungen ohne Entschädigung im Mietobjekt zu belassen oder aber auch auf<br />

Verlangen der <strong>Gemeinde</strong> auf Kosten der Pächterin den ursprünglichen Zustand wieder<br />

herzustellen.<br />

X.<br />

Es wird ausdrücklich ein Aufrechnungsverbot dahingehend vereinbart, dass es der Pächterin<br />

nicht gestattet ist, Forderungen, welche diese allenfalls gegen die <strong>Gemeinde</strong> hat, gegen<br />

Forderungen der <strong>Gemeinde</strong> aus dem Bestandsverhältnis aufzurechnen.<br />

XI.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der<br />

Schriftform.<br />

XII.<br />

XIII.<br />

Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt die<br />

Pächterin. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist verpflichtet, den gegenständlichen Vertrag zur<br />

Gebührenbemessung anzuzeigen.<br />

XIV.<br />

Diese Vertragsurkunde wird nur in einer Urschrift ausgefertigt, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

gehört, während die Pächterin eine einfache oder beglaubigte Abschrift dieses Vertrages auf<br />

ihre Kosten erhält.<br />

Der Pachtvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Mit Beginn dieses Pachtvertrages wird das bisher bestehende Pachtverhältnis<br />

einvernehmlich aufgehoben.<br />

XV.<br />

………………………………………….<br />

Ort, Datum<br />

………………………………………..........<br />

Ort, Datum<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

………………………………………….<br />

Bürgermeister<br />

Für die Pächterin<br />

……………………………………………


541<br />

Dr. Robert Aflenzer<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Pachtvertrag<br />

mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

<strong>11</strong>. Änderung des Volksschulsprengels<br />

In jüngster Zeit wurde in 5 Fällen von Eltern aus den Ortschaften Ober- bzw. Unterschnadt<br />

und Zeitlham die Umschulung ihrer Kinder von der sprengelmäßig zuständigen Volksschule<br />

Kremsdorf in die Volksschule <strong>Pucking</strong> beantragt, was auch im Einvernehmen mit der Stadt<br />

Ansfelden auch bereits positiv erledigt worden ist.<br />

Die sicher berechtigten Argumente dafür waren, dass die Kinder zunächst in <strong>Pucking</strong> in die<br />

Krabbelstube, dann in den Kindergarten gehen, sich dort sowohl zwischen den Kindern als<br />

auch den Eltern gesellschaftliche Bindungen entwickeln und dann müssten einzelne Kinder<br />

in Nachbargemeinden die Schule besuchen, wonach die Verbindungen zur<br />

Wohnsitzgemeinde verloren gehen.<br />

Diese Argumente wären auch Grund und Anlass für die Beantragung einer<br />

Volksschulsprengeländerung, die für die Zukunft die oft für Eltern sehr mühsamen<br />

Bemühungen für eine Umschulung nicht mehr notwendig machen würde.<br />

Der Volksschulsprengel sollte dann mit dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet ident sein, so dass sich das<br />

Thema Umschulung für Volksschüler für die Zukunft erledigt.<br />

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass wir dann auch immer für die Bereitstellung der<br />

erforderlichen Aufnahmekapazitäten in der Volksschule sorgen müssen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, an die BH Linz-Land wird ein Ansuchen um Änderung<br />

des Volksschulsprengels <strong>Pucking</strong> dermaßen gestellt, dass der Sprengel künftig das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Pucking</strong> umfasst.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM Altreiter (SPÖ) führt dazu aus, dass die SPÖ grundsätzlich positiv dem<br />

gegenübersteht, jedoch diese Angelegenheit auf die Septembersitzung verschoben werden<br />

soll, da einige Fragen (wie z.B., wenn ältere Geschwister bereits in Kremsdorf zur Schule<br />

gehen, Kapazität der VS, um wie viele Kinder es sich tatsächlich handelt) noch zu klären<br />

sind.<br />

Von einzelnen Sprecher der ÖVP (GR Mag. Hinterholzer, GR Felber, GR DI Mairanderl und<br />

Vize-Bgm. Almesberger) sowie von GR Wittmann (FPÖ) wird angeführt, dass es sich um<br />

einen Grundsatzbeschluss handelt und einer Abstimmung nichts im Wege steht.<br />

Der Vorsitzende führt noch dazu aus, dass jederzeit um eine Umschulung angesucht werden<br />

kann, falls der Wunsch z.B. für Kremsdorf besteht.<br />

Nach einer kurzen Beratung führt GVM Altreiter (SPÖ) noch aus, dass sich die SPÖ, wenn<br />

es gewünscht wird, einer Abstimmung nicht dagegen stellt.


542<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

12. Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>gebarung durch den Prüfungsausschuss; Bericht<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses bringt den Prüfbericht zur Verlesung, der einstimmig<br />

zur Kenntnis genommen wird.<br />

13. Allfälliges<br />

a) GR Altof (FPÖ) fragt nach, nachdem der Architektenwettbewerb für das FF-Hauses<br />

stattgefunden hat, wie es seitens der <strong>Gemeinde</strong> weitergeht.<br />

Vize-Bgm. Almesberger (ÖVP) führt dazu aus, dass die Pläne bzw. Modelle im Foyer des<br />

Spektrums ausgestellt sind.<br />

1. Preis ging an Architektenbüro Großruck aus Grieskirchen, 2. Preis belegte das<br />

Architektenbüro Archinauten aus Linz und den 3. Preis erreichte Arch. DI Josef Schütz aus<br />

Haslach.<br />

Das Siegerprojekt wird nach kleinen Abänderungen zum Land OÖ weitergegeben, wo es<br />

geprüft wird, dann kann es in eine Detailplanung gehen. Bauzeit wird ca. 1 Jahr sein,<br />

bezüglich Baubeginn kann noch nichts Konkretes gesagt werden.<br />

b) GR I. Kirchmayr (SPÖ) erinnert an die Vermurungen bei der Sammersdorfer-Leithen durch<br />

Unwetter letzten Jahres und sie von einer betroffenen Anrainerin (Frau Slana) über die<br />

weitere Vorgehensweise angesprochen wurde, da Frau Slana die Situation damals schriftlich<br />

geschildert hat und bis dato keine Rückmeldung erfolgte.<br />

c) GVM Baumgartner (SPÖ) fragt nach, ob es schon eine Klärung bezüglich Weiterführung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>-KG gibt.<br />

Vize-Bgm. Almesberger führt dazu aus, dass dies weitgehend noch offen ist.<br />

d) GR DI Karl Mairanderl (ÖVP) regt an, bei Sitzungen einen Beamer zu verwenden, wenn<br />

es um TOP mit Pläne etc. geht.<br />

f) GR Raingruber (BZÖ) führt aus zu überlegen, bei der Kreuzung<br />

Traunuferlandesstraße/Hondastraße auf der rechten Seite ein Halte- und Parkverbot zu<br />

verordnen, da die Sicht bei der Ausfahrt von der Hüttenstraße sehr schlecht ist.<br />

g) Bgm. Dr. Aflenzer spricht das letzte Fußballspiel der Union <strong>Pucking</strong> gegen Oberwang in<br />

Oberwang an, bei dem sich einige <strong>Pucking</strong>er Fans sehr daneben benommen haben,<br />

worüber man sich schämen musste.


543<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />

die letzte Sitzung vom 20.3.2012 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.15 Uhr.<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Schriftführer)<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

in der Sitzung vom .................................... keine Einwendungen erhoben wurden,<br />

über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Pucking</strong>, am ............................<br />

Der Vorsitzende:


544<br />

...............................................

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